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ID0314018600

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    6. Mischnick.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1961 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Frede 7943 A Begrüßung des Ministerpräsidenten des Landes Tanganjika Dr. Nyerere . . . 7971 D Erweiterung der Tagesordnung 7943 A Fragestunde (Drucksachen 2422, 2432) Frage des Abg. Dr. Bucher: Kosten des Abreißkalenders des Bundespresse- und Informationsamtes von Eckardt, Staatssekretär . . . 7943 C, D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 7943 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Verteilung des Abreißkalenders von Eckardt, Staatssekretär 7944 A, B, C, D, 7945 A, B, C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7944 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7944 C, D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 7945 A Erler (SPD) 7945 A, B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 7945 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Platz des israelischen Missions-Chefs beim Neujahrsempfang Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7945 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Äußerungen des hessischen Ministers Franke über den Ausbau des Triester Hafens Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7945 D, 7946 A Dr. Kohut (FDP) 7946 A, B Frage des Abg. Gottesleben: Steuerabzug für die Beschäftigung von Hausgehilfinnen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7946 C, D, 7947 A Gottesleben (CDU/CSU) . . . . . 7946 D Frage des Abg. Dröscher: Nichtzahlung von öffentlichen Gebühren durch amerikanische Streitkräfte in Rheinland-Pfalz Dr. Hettlage, Staatssekretär 7947 A, C, D Dröscher (SPD) 7947 C, D Dr. Atzenroth (FDP) 7947 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aufstiegsprüfung für Beamte des gehobenen Dienstes Dr. Anders, Staatssekretär . . . 7948 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7948 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 Frage des Abg. Josten: Autobahnbrücke bei Bendorf am Rhein Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7948 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7948 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Ausfuhrverbot für Schlachtpferde Schwarz, Bundesminister . 7948 D, 7949 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 7949 A Frage ,des Abg. Dr. Schellenberg: Vereinbarungen des Bundeskanzlers mit den Vertretern der Ärzteorganisationen vom 17. 8. 1960 Blank, Bundesminister . . . 7949 C, D Dr. Schellenberg (SPD) 7949 C Frage des Abg. Dr. Schellenberg: Schreiben des Bundeskanzlers an den Bundesarbeitsminister betr. die Vereinbarungen mit den Ärzteorganisationen Blank, Bundesminister 7949 D, 7950 A, B Dr. Schellenberg (SPD) 7950 A Horn (CDU/CSU) 7950 B. C Frage des Abg. Börner: Bau der Autobahnstrecke Kassel—Kamen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7950 D, 7951 A Börner (SPD) 7951 A Frage des Abg. Börner: Ausbau der Teilabschnitte der Strecke Kassel—Kamen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7951 B, C Börner (SPD) . . . . . . . . . 7951 C Frage des Abg. Dürr: Bundesbahnstrecke Horb—RottweilTuttlingen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7951 C Frage des Abg. Paul: Telefonanschlüsse in Eßlingen . . . 7951 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 1901) ; Schriftlicher und Mündlicher Bericht ,des Rechtsausschusses (Drucksachen 2426, 2445) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 1749); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2405, zu 2405) — Zweite und dritte Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes über +die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 und über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die Unterdrükkung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (Drucksache 1750) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2406, zu 2406) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Arndt (SPD) . . . . 7952 A, 7954 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 7953 B, 7974 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 7954 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7955 B Jahn (Marburg) (SPD) . . 7955 D, 7976 C Hoogen (CDU/CSU) . . 7956 B, 7976 B Dr. Stecker (CDU/CSU) 7979 A Deringer (CDU/CSU) 7979 B Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 7980 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 2397) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2428, zu 2428) — Zweite und dritte Beratung — Peters (SPD) 7956 D Krammig (CDU/CSU) . . 7957 A, 7959 A Leicht (CDU/CSU) 7958 A Schlick (CDU/CSU) . . . 7958 C, 7960 A Corterier (SPD) . . . . . . . . 7958 D Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 7959 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache 1898); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2423) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Seffrin (CDU/CSU) 7960 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1960 mit der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland betr. die Behandlung von Versicherungsverträgen usw. (Drucksache 2197) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2434) — Zweite und dritte Beratung — 7961 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache 2202) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2435) — Zweite und dritte Beratung — 7961 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1959 mit dem Kaiserreich Iran über die Liquidation des früheren deutsch-iranischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2180) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2376) — Zweite und dritte Beratung — 7961 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1960 über die Aufstellung eines Teils des Gemeinsamen Zolltarifs betr. die Waren der Liste G in Anhang I des Vertrags zur Gründung der EWG (Drucksache 2276); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2413) — Zweite und dritte Beratung — 7961 D Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Drucksache 2160) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2395) . . . . . . . 7962 A Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 2053) — Erste Beratung - Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 7962 B Dr. Seume (SPD) . . . . . . . 7963 D Dr. Lindenberg (CDU/CSU) . . . . 7970 C Dr. Atzenroth (FDP) 7973 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2280) ; Berichte ,des Haushalts- und des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen 2425, 2424) — Zweite und dritte Beratung — Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7981 A, C Dr. Schellenberg (SPD) 7981 C, 7982 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2283); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 2418) — Zweite und dritte Beratung — Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 7982 D Kraft (CDU/CSU) . . . 7984 B, 7988 A Mischnick (FDP) 7986 C Leukert (CDU/CSU) . . . . . 7988 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2315) ; Berichte des Haushalts- und des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen 2430, 2429) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Franz (CDU/CSU) 7989 D Memmel (CDU/CSU) . . . . . 7990 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2402) — Erste Beratung — Dr. Harm (SPD) . . . . . . . . 7990 C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 7991 C Krammig (CDU/CSU) 7993 B Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen vom 17. August 1960 (Drucksache 2415) . . . . . . . 7993 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 15. Januar 1959 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) (Drucksache 2398) Erste Beratung — 7993 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. September 1949 über den Straßenverkehr (Drucksache 2399) — Erste Beratung — 7993 D Übersicht 17 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2414) 7993 D Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2416, Umdruck 531) . . 7994 A Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Warmbreitband) (Drucksachen 2238, 2394) . . 7994 A Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw. —1. Halbjahr 1961) (Drucksache 2411) . . 7994 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Pionierkaserne in Ulm (Drucksache 2419) . . . . . . . 7994 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7994 C Anlagen 7995 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7943 140. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 14.06 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 136. Sitzung Seite 7758 A Zeile 12 statt „in Betracht." : in Betracht kommt.; 138. Sitzung Seite 7885 A Zeile 28 statt „Beitrag": Beitritt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7995 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 25. 1. Bazille 31. 1. Dr. Bechert 25. 1. Behrisch 28. 1. Dr. Besold 27. 1. Birkelbach* 28. 1. Dr. Birrenbach 27. 1. Brese 16. 2. Caspers 31. 1. Demmelmeier 27. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Drachsler 27. 1. Dr. Eckhardt 28. 1. Eisenmann 11. 2. Engelbrecht-Greve 28. 1. Funk 27. 1. Dr. Furler' 28. 1. Gaßmann 25. 1. Dr. Greve 27. 1. Haage 2. 2. Heye 28. 1. Hilbert 31. 1. Höfler 31. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 1. Illerhaus 25. 1. Jacobs 25. 1. Dr. Jordan 25. 1, Kalbitzer* 28. 1. Frau Kipp-Kaule 25. 1. Frau Klemmert 27. 1. Dr. Kopf* 28. 1. Dr. Krone 28. 1. Kühn (Bonn) 31. 1. Leber 27. 1. von Lindeiner-Wildau 25. 1. Frau Dr. Maxsein 27. 1. Menke 31. 1. Mensing 25. 1. Dr. Menzel 28. 2. Merten 25. 1. Metzger* 28. 1. Ollenhauer 27. 1. Pelster 25. 1. Pietscher 27. 1. Rasner 28. 1. Dr. Rutschke 27. 1. für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Scheel 27.1. Dr. Schild 25.1. Schmidt (Hamburg) 27.1. Schneider (Hamburg) 4.2. Schüttler 27. 1. Dr. Siemer 25.1. Dr. Stammberger 4.2. Stenger 28. 2. Weimer 25.1. Werner 25.2. Frau Wolff 27.1. Dr. Zimmer 27. 1. b) Urlaubsanträge Geiger (München) 28. 2. Jürgensen 2.2. Neubauer 28.2. Dr. Schmidt (Wuppertal) 18.2. Schoettle 4.2. Wendelborn 26. 2. Anlage 2 Umdruck 736 Änderungsantrag der Abgeordneten Deringer, Jahn (Marburg), Dr. Bucher und Genossen zur' zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 27: § 36 i erhält folgende Fassung: „§ 36 i (1) Beim Patentgericht können Richter kraft Auftrags verwendet werden. § 36 b Abs. 2 Satz 3 ist anzuwenden. (2) Richter kraft Auftrags und abgeordnete Richter können nicht den Vorsitz führen." 2. Zu Artikel 6: Dem § 12 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. Beim Patentgericht können als Hilfsrichter auf Lebenszeit angestellte Richter sowie auf Lebenszeit angestellte Beamte, welche die Befähigung zum Richteramt nach dem Gerichtsverfassungsgesetz besitzen oder technische Mitglieder des Patentamts sind, bestellt werden. § 36 b Abs. 2 Satz 3 des Patentgesetzes ist anzuwenden. Die Hilfsrichter bestellt der Bundesminister der Justiz. Die Hilfsrichter müssen für eine bestimmte Zeit von mindestens einem Jahr bestellt und 7996 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 dürfen nicht vorher abberufen werden. Die Hilfsrichter können nicht den Vorsitz führen. In einem Senat darf nicht mehr als ein Hilfsrichter mitwirken; er muß in der Entscheidung als solcher bezeichnet werden." Bonn, den 24. Januar 1961 Deringer Jahn (Marburg) Dr. Bucher Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Bühler Dr. Hauser Hoogen Dr. Kanka Frau Dr. Kuchtner Leonhard Müller-Hermann Dr.-Ing. Philipp Storm (Meischenstorf) Seidl (Dorfen) Dr. Wahl Dr. Weber (Koblenz) Wittrock Anlage 3 Umdruck 737 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 2283, 2418). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 werden in § 252 Abs. 2 die Worte „nach dem 31. Dezember 1962" durch die Worte „nach dem 30. Juni 1961" ersetzt. Bonn, den 24. Januar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 738 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Drucksachen 2315, 2429) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 werden in dem neu eingefügten § 6 a die Sätze 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 25. Januar 1961 Memmel Schlee Höcherl Anlage 5 Umdruck 739 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 2283, 2418). Der Bundestag wolle .beschließen: In Artikel 1 werden in § 252 Abs. 2 die Worte „nach dem 31. Dezember 1962" durch die Worte „nach dem 31. Dezember 1961" ersetzt. Bonn, den 25. Januar 1961 Mischnick Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 340 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Wagner, Frau Dr. Kuchtner, Seidl (Dorfen) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 6 § 11 Abs. 2, 3, 4, 5, 6 unid 7 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 25. Januar 1961 Höcherl Frau Dr. Kuchtner Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Dr. Graf Henckel Vogt Schlee Memmel Dr. Gleissner Sühler Fuchs Weinkamm Dr. Kanka Bauereisen Bauer (Wasserburg) Wittmann Wagner Anlage 7 Umdruck 741 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 2280, 2424). i. Nach Artikel 4 wird folgender neuer Artikel 4 a eingefügt: Artikel 4 a Änderung des Gesetzes über Krankenversicherung der Rentner Artikel 2 § 6 des Dritten Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner — KVdR) vom 12. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 500) wird wie folgt geändert: Die Worte „bis zum 31. Dezember 1960" werden durch die Worte „bis zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung" ersetzt.' Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7997 2. Artikel 6 erhält folgende Fassung: „Artikel 6 Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats, Artikel 4 a am 1. Januar 1961 in Kraft." Bonn, den 25. Januar 1961 Arndgen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 742 Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen 2397, 2428) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird die Zahl „25" durch die Zahl „20" ersetzt. Bonn, den 25. Januar 1961 Krammig Anlage 9 Umdruck 743 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Ritzel, Eilers (Oldenburg), Leicht, Dr. Schäfer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 5 ist in § 10 unter II, Bundesbesoldungsordnung B die Nummer 1 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. Bonn, den 25. Januar 1961 Dr. Stecker Ritzel Eilers (Oldenburg) Leicht Dr. Schäfer Bauer (Wasserburg) Hermsdorf Hackethal Koch Nieberg Dr. Dresbach Niederalt
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    Rede von Waldemar Kraft


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mir gestatten, auf die Ausführungen des sehr verehrten Herrn Kollegen Rehs folgendes zu erwidern. In der Tat ist für die Durchführung der uns jetzt als Entwurf vorliegenden 13. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz eine Rechtsverordnung — und nicht eine Verwaltungsanordnung — nötig. Sie haben der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß diese Rechtsverordnung recht bald kommt. Diese Hoffnung teilen wir nicht nur, sondern wir haben die feste Zusage der Regierung, daß die Rechtsverordnung sehr schnell kommen wird. Auf diese klare, feste Zusage der Regierung können wir bauen. Diejenigen, die glauben, sie könnten es nicht, werden im Ausschuß für den Lastenausgleich
    — wir tagen ja jetzt fortgesetzt — Gelegenheit haben, daran zu erinnern und zu fragen, wo die Rechtsverordnung bleibt.
    Ich möchte jedenfalls hier feststellen, daß kein Grund zu der Annahme besteht, daß die Ausführung der in dem vorliegenden Gesetz getroffenen Regelung von der Regierung oder der Verwaltung verzögert werden wird.
    Zu Ihren weiteren Ausführungen, Herr Kollege Rehs! Der von Ihnen zitierte Artikel ist mir nicht
    bekannt. Aber es ist ganz klar oder verständlich, daß ein über 65jähriger sagt: Lieber erst die Verzinsung; die Hauptentschädigung an die Jüngeren kann warten! — Die unter 65 Jahre alten werden möglicherweise ganz anderer Auffassung sein. Aber ich möchte mich jetzt nicht mit Ihnen darüber auseinandersetzen, sondern gleich zur Sache kommen.
    Sie sagten zum Schluß, hier handle es sich um einen Zwischentest, um eine Zwischenprobe, in der die Regierung und — das meinten Sie ja wohl auch
    — die Mehrheit dieses Hohen Hauses ihre grundsätzliche Einstellung zu dem Gesamtproblem des Lastenausgleichs beweisen könnten. Dazu möchte ich sagen, daß der von Ihnen vorgelegte Änderungsantrag zu dem vorliegenden Gesetzentwurf keine Gelegenheit für einen solchen Test gibt.

    (Zuruf von der SPD: Doch! Doch!)

    — Nein. Das will ich Ihnen begründen, damit hier alles klargestellt ist.

    (Zuruf des Abg. Rehs.)

    — Herr Kollege Rehs, niemand kann bestreiten, daß ich für meine Person, seit ich im Lastenausgleichsausschuß mitarbeite, für eine möglichst schnelle Aufnahme der Barverzinsung eingetreten bin, und ich kann bezeugen, daß dies, seit ich als Abgeordneter dieses Hauses mit dieser Materie befaßt bin, auch die Auffassung meiner Fraktion ist.

    (Abg. Rehs: Dann stimmen Sie doch zu! — Gegenruf der Abg. Schütz [München] : Hätten Sie es ,doch vorher beantragt!)

    — Warten Sie doch ab! Sie hatten doch, wie in dem Zuruf richtig gesagt ist, schon in den vergangenen Jahren die Möglichkeit, diesen Antrag zu stellen. Sie haben es nicht getan.
    Ich möchte wiederholen, daß auch wir die Auffassung vertreten, die Barverzinsung sollte so schnell wie möglich aufgenommen werden. Aber welcher Termin kommt in Frage? Wir wollen uns nicht darüber täuschen, wie die Stimmung unter den Geschädigten dieses Krieges ist, die seit vielen Jahren Hoffnungen darauf setzen, daß auch sie endlich in den Genuß von gewissen Leistungen aus dem Lastenausgleichsgesetz kommen. Sie sagen zu der hier von Ihnen eröffneten Diskussion, es sei unbegreiflich — ich will keine schlimmeren Ausdrücke zitieren —, daß seit 1952 rechtmäßige Forderungen nicht verzinst würden. Das ist mir bekannt, und das erscheint in der Tat sehr schlimm. Aber in dem Gesetz von 1952 steht, daß die Zinsen erst später bei der Auszahlung der Hauptentschädigung ausgezahlt werden sollen.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Sehr richtig!)

    Ich habe dieses Gesetz von 1952 nicht gemacht. Ich war nicht Mitglied dieses Hauses. Aber daß diese Bestimmung im Gesetz enthalten ist und von diesem Hohen Hause, vom 1. Deutschen Bundestag, so angenommen wurde, kann nicht bestritten werden. Daran sind wir gebunden. Wir sind ebensosehr daran gebunden gewesen, daß nach diesem Gesetz von 1952 die Hauptentschädigung überhaupt erst ab



    Kraft
    1 1957 ausgezahlt werden konnte, was durch die
    achte Novelle vom Frühjahr 1957 geregelt wurde.
    Ganz so schlimm ist es in der Praxis nicht, wie es sich anhört, wenn man sagt, seit 1952 würden uns die Zinsen vorenthalten, Zinseszinsen gebe es überhaupt nicht; denn Zinsen könnten erst gezahlt werden, wenn der Entschädigungsbetrag feststeht. Daß wir in der Schadensfesstellung noch weit zurückliegen, ist bekannt. Ich muß also hier feststellen, daß, wenn wir die sofortige Aufnahme der Zinszahlungen beschlössen — wir können es nicht —, nur ein geringer Teil der Geschädigten überhaupt in den Genuß der Zinszahlungen kommen würde, weil die Schadensfeststellung noch nicht so weit gediehen ist. Ich wollte das sehr klar herausstellen, damit in der Öffentlichkeit keine falschen Vorstellungen aufkommen.
    Zum engeren Thema darf ich folgendes sagen. Im Ausschuß haben wir uns die Prüfung nicht leicht gemacht. Sie werden auch zugeben, Herr Kollege Rehs, daß ich zwar mit 'dem Kopf zu rechnen weiß, aber auch mein Herz dabei nicht verschließen kann. Wir können die Verwaltung zur Zeit nicht mit der Aufnahme von Zinszahlungen belasten. Wer das nicht hören will, dem kann nicht geholfen werden. Aber wer es zu seiner sachlichen Information wissen will, dem mag folgendes gesagt werden. Gerade durch die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Einführung der Begründung von Spareinlagen ist die Verwaltung allein, gerade weil wir wünschen, daß ,das so schnell wie möglich, d. h. sehr schnell, in wenigen Monaten, ,anläuft, mit einer derartigen zusätzlichen Aufgabe belastet, daß man ihr schon aus diesem Grunde die durch die Aufnahme der Zinszahlung entstehende zusätzliche Verwaltungsarbeit in diesem Augenblick nicht aufbürden sollte.
    Es kommt hinzu, daß wir — wie Sie auch erwähnt haben — in der Beratung der großen, der 14. Novelle, sind. Durch diese Novelle wird eine Erhöhung der Hauptentschädigung erfolgen. Wie der Ausschuß und das Hohe Haus beschließen werden, weiß ich nicht. Ich weiß aber, daß .alle Fraktionen des Hohen Hauses eine Erhöhung anstreben. Es wird also eine zusätzliche Aufgabe auf die Verwaltung zukommen. Das gleiche wird durch die in der nächsten Novelle erfolgende Erhöhung der Unterhaltshilfe, durch die Erhöhung und Umrechnung der Entschädigungsrente, durch die voraussichtliche Einbeziehung neuer Geschädigtenkreise in zahlreiche Leistungen des Lastenausgleichsgesetzes und durch die praktische Durchführung zahlreicher anderer Gesetzesänderungen geschehen, die nach dem Stand der Ausschußberatungen bestimmt zu erwarten sind, ohne daß sie im einzelnen schon heute feststehen.
    Die Verwaltung ist weiterhin in Anspruch genommen durch die von uns allen verlangte forcierte Schadensfeststellung, gegebenenfalls durch Teilbescheide, damit einem größeren Kreis auch die Inanspruchnahme der in dem heute vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Sparkassenregelung ermöglicht wird. Wir verlangen weiter die bevorzugte Auszahlung dar Kleinstentschädigung, damit
    nicht später auf die so geringen Beträge auch noch ein Zins berechnet werden muß.
    Außerdem möchte ich sagen: Die in diesem Gesetz vorgesehene Sparkassenregelung führt ohnehin für einen großen Teil der Entschädigungsberechtigten zu einer früheren Zinszahlung. Wir haben im Ausschuß die Möglichkeit, die das Gesetz vorsieht, bejaht, damit auf diese Weise indirekt eine starke Vorfinanzierung der Auszahlung der Hauptentschädigung und für diese Beträge zugleich die Aufnahme der Zinszahlung erfolgt.
    Eine Vorverlegung des Tages, an dem die Zinszahlung aufgenommen werden soll, würde praktisch nicht wirksam werden können, weil die Verwaltung mit dieser Aufgabe nicht fertig werden könnte. Das kann nur zu Unzufriedenheit führen. Für jemanden, der die Dinge sieht, wie sie einmal sind — wir mögen das bedauern oder nicht —, ist es unmöglich, ein Gesetz mit einem Inhalt zu beschließen, dessen Durchführung nicht gesichert ist, ja, wo sogar feststeht, daß die Durchführung nicht erfolgen kann.
    Meine Damen und Herren, vielleicht habe ich sehr viel über die Verwaltung geredet. Aber das sind wesentliche sachliche Argumente für die Haltung der CDU-Fraktion, die ich hier zu vertreten habe. Über die Ausgleichsverwaltung wird viel geschimpft, das weiß ich. Es kommt darin die Unzufriedenheit darüber zum Ausdruck, daß die Abwicklung des Lastenausgleichsgesetzes überhaupt so langsam vor sich geht. Darüber sind wir alle nicht glücklich. Wir wollen aber bei dieser Gelegenheit auch die großen Leistungen dieser sonst vielfach im Schatten stehenden Verwaltung anerkennen. Ich für meine Person tue es hiermit.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, es dürfte Ihnen bekannt sein, daß gerade eine solche Verwaltung auf Zeit für Menschen, die in ihrer Beamtenlaufbahn Karriere machen wollen, nicht besonders anziehend ist. Das ist nun einmal so. Wir wollen doch nicht übersehen, daß diese Verwaltung heute vor großen Schwierigkeiten steht, genügend Kräfte zu bekommen. Ich habe hier ein Schreiben des Oberkreisdirektors aus Altena, der mitteilt, er habe zusätzliche Planstellen beantragen wollen, habe das aber nicht tun können, weil die vorhandenen Planstellen ohnehin bei weitem nicht besetzt werden könnten. — An dieser Tatsache können wir nicht vorbei, auch beim besten Willen nicht, den ich bei uns allen unterstelle.
    Das Gesetz von 1952 ist sehr kompliziert. Zudem handelt es sich hier ja auch noch um Änderungen, wie auch bei der achten Novelle und späteren. Der 1. Deutsche Bundestag war der Meinung — ich bin, wie ich noch einmal feststellen möchte, daran nicht beteiligt —, daß es nicht anders zu machen sei. Das ist kein Werturteil, sondern nur eine Feststellung. Selbst wenn dieses komplizierte Gesetz hätte besser gemacht werden können, so müssen wir doch anerkennen, daß wir heute, nach 81/2 Jahren Laufzeit, einfach an den Rahmen des Ge-



    Kraft
    setzes gebunden sind und daß sich alles Weitere im Rahmen seiner Vorschriften abspielen muß.
    Ich habe die Verwaltungsschwierigkeiten deshalb so hervorgehoben, weil wir — das sagte ich schon — angesichts dieser feststehenden Schwierigkeiten nichts beschließen können, was nicht durchgeführt werden kann. Ein anderer Beschluß würde Hoffnungen erwecken, die nicht erfüllt werden können. Ja, ich möchte sogar — ohne einen Vorwurf an die Antragsteller aussprechen zu wollen — sagen: Wer diese Schwierigkeiten erkennt, wäre unaufrichtig, wenn er einen derartigen Beschluß zustimmen wollte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, wenn ich auf die Schwierigkeiten der Verwaltung hinweise, möchte ich Ihnen ganz freimütig sagen, daß mir in dem Zusammenhang nicht interessant ist, was die Letzten, die am weitesten zurückhängen, mir dazu sagen. Aber wenn das Landesausgleichsamt und seine Ausgleichsämter, die in der ganzen Statistik immer, vom ersten bis zum letzten Tage, an erster Stelle standen, nämlich das Landesausgleichsamt Schleswig-Holstein — ich bin stolz darauf; denn ich habe damals als Finanzminister von Schleswig-Holstein dieses Ausgleichsamt eingerichtet und mit seinen führenden Persönlichkeiten, die heute noch erfolgreich tätig sind, besetzt —, mich so ernsthaft in vertrauensvollen Gesprächen auf diese Schwierigkeiten hinweist, dann meine ich, daß wirklich etwas daran ist.
    Die laufende Verzinsung hat auch eine finanzielle Seite, Herr Kollege Rehs hat darauf hingewiesen. Vom Finanziellen her gesehen war bisher eine Verzinsung nicht möglich, weil sonst die Auszahlung der Hauptentschädigung nicht möglich gewesen wäre. Auch für 1961 sieht der Wirtschaftsplan des Bundesausgleichsamtes keine Mittel vor, um die Zinszahlungen aufzunehmen. Wenn wir das nachträglich durch den Kontrollausschuß ändern wollten, würde das die Auszahlung der Hauptentschädigung weitgehend blockieren. Ich beklage es sehr, daß bisher keine Vorfinanzierung in einem Ausmaß erfolgt ist, das die Lösung des Problems schon früher erleichtert hätte. Aber wir dürfen — das hat ja Bundesminister von Merkatz hier Mitte Dezember in aller Form erklärt — sehr bald Vorschläge der Regierung erwarten, die uns für die Zukunft ein Stück weiterbringen.
    Immerhin stellt die Tatsache, daß ein Termin für die Verzinsung, der bisher überhaupt nicht genannt war, in der 14. Novelle genannt werden wird, einen Fortschritt für diejenigen dar. die eine erhebliche Hauptentschädigung zu erwarten haben und die auch darüber verfügen können. Von dem Augenblick an, wo die laufende Verzinsung sichergestellt sein wird, wäre die Verfügung für sie möglich.
    Dadurch, daß wir einen Termin für die Aufnahme der Zinszahlung festlegen, der etwa in der Mitte des nächsten Jahres liegt — über die finanzielle Seite könnte man vielleicht sprechen —, werden die Verwaltungsschwierigkeiten nicht aus dem Weg geräumt. Ich bin der Meinung — vielleicht darf ich
    Ihnen das auf Grund zahlreicher Besprechungen gerade mit der gutwilligen Verwaltung sagen —, wenn wir bei dem Termin, den die Ausschußdrucksache nennt, bleiben, werden wir von der Verwaltung erwarten dürfen — und sie glaubt unsere Erwartung auch erfüllen zu können —, daß die Zinsen nicht nachträglich, nach Ablauf der Zeit, sondern schon früher gezahlt werden. Praktisch würde dann der Tag der Zinsauszahlung nicht so sehr weit von dem Termin entfernt liegen, der von der Seite der laufenden Mittel des Ausgleichsfonds hergesehen, die zur Verfügung stehen, vielleicht möglich wäre.
    Aus allen diesen Gründen, meine Damen und Herren, die ich hier sehr ernsthaft vorgetragen habe, muß ich Sie zu meinem und dem Bedauern meiner Parteifreunde bitten, den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion abzulehnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Mischnick.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ein paar allgemeine Bemerkungen zur Drucksache 2418. Wir Freien Demokraten begrüßen es, daß durch die 13. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes die Hauptentschädigung etwas beweglicher wird, als sie es bisher gewesen ist, und daß zu der Gruppe der 65- bis 70jährigen, für die vor wenigen Tagen eine Freigabe erfolgt ist, nach diesem Gesetzentwurf und nach dem, was uns im Ausschuß gesagt wurde, wahrscheinlich weitere 15 Jahrgänge die Möglichkeit haben, Teilbeträge ihrer Hauptentschädigung über Sparkonten oder in anderer Form schon zu einer Art Teilverwertung zu erhalten. Wir meinen, daß das ein wesentlicher Fortschritt ist. Wir bedauern, daß diese Möglichkeiten erst jetzt geschaffen werden, erkennen aber an, daß manche verwaltungstechnische Schwierigkeiten dazu geführt haben, erst jetzt zu einem solchen Vorschlag zu kommen.
    Daß gleichzeitig in diesem Gesetzentwurf eine Art Vorentscheidung über die Frage getroffen wird, wann eine Zinsauszahlung allgemein erfolgen soll, hat dazu geführt, daß hier die Änderungsanträge eingebracht worden sind. Herr Kollege Kraft hat hier eine Reihe von Gesichtspunkten gegen eine Änderung des Vorschlages entsprechend den Anträgen der SPD und der FDP genannt. Ich meine allerdings, daß die Gesichtspunkte, die hier vorgetragen wurden, nicht alle durchschlagend sind. Daß es Schwierigkeiten bereiten wird, die Auszahlung der Zinsen überhaupt durchzuführen, wissen wir alle. Die Schwierigkeiten werden genauso nach dem 31. Dezember 1962 wie nach dem 30. Juni 1961 oder, wie wir das vorschlagen, nach dem 31. Dezember 1961 bestehen. Der Unterschied ist praktisch nur der, daß der Beginn dieser Schwierigkeiten — wenn ich es einmal so nennen darf — um eine gewisse Zeitspanne, sei es um ein halbes Jahr, sei es um ein Jahr, hinausgeschoben wird.
    Ein Weiteres. Der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden, sieht vor, daß die Sparer-Aktion am 1. April 1961, d. h. praktisch in zwei



    Mischnick
    Monaten, beginnt. Das ist für die Verwaltung eine verhältnismäßig kurze Frist. Man scheint sich aber allgemein darüber einig zu sein -- nicht nur hier im Bundestag, sondern auch in der Verwaltung —, daß es möglich ist, in dieser Frist die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Aktion auch durchgeführt werden kann. Deshalb glauben wir Freien Demokraten, daß eine Frist von einem Jahr — denn darauf läuft unser .Antrag, die Zinsauszahlung 1962 beginnen zu lassen, hinaus — ausreicht. Ein Jahr dürfte genügen, um die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.
    Gleichzeitig wird dadurch sichergestellt — ich begründe hier mit Genehmigung des Herrn Präsidenten auch den Antrag der FDP-Fraktion auf Umdruck 739, der als Eventualantrag für den Fall der Ablehnung des SPD-Antrags gedacht ist —, daß der Wirtschaftsplan für das Jahr 1961 nicht geändert werden muß und daß die entsprechenden Mittel im Wirtschaftsplan für das Jahr 1962 bereitgestellt werden können.
    Wir haben also mit unserem Kompromißvorschlag weitgehend den Bedenken Rechnung getragen, die hier vorgebracht worden sind. Bei der Ausschußberatung wurde schon deutlich, daß über eine gewisse Vorziehung des Termins zu reden sei.
    Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu dem Umstand sagen, daß bisher Zinsen überhaupt nicht ausgezahlt worden sind. Das macht es notwendig, eben recht bald zu einer Entscheidung zu kommen. Wir haben zwar eine Verzinsung der Hauptentschädigung — der Zinseszins entfällt —; aber der Zinssatz von 4% bedeutet praktisch eine .Art Kaufkraftausgleich für die Verluste bis zum Tag der endgültigen Auszahlung. Eine eigentliche Verzinsung findet hier also gar nicht statt, sondern durch die Zinsen wird nur der Kaufkraftschwund ausgeglichen, der in den letzten Jahren — bestätigt durch den Herrn Bundesfinanzminister — eingetreten ist. Wir meinen, daß es jetzt an der Zeit ist, wenigstens die Zinsen für alle realisieren zu lassen. Wir bitten das Hohe Haus, falls entsprechend der Empfehlung der CDU/CSU der Antrag der SPD nicht angenommen wird, dann wenigstens dem Kompromißvorschlag der Freien Demokraten zuzustimmen, wonach die Auszahlung der Zinsen nach dem 31. Dezember 1961, also praktisch mit dem Wirtschaftsjahr 1962 beginnen soll. Dieser Antrag bedeutet gegenüber der von der CDU/CSU gewünschten Regelung nur eine Vorziehung des Termins um ein Jahr. Im Grundsatz wird mit unserem Antrag das gleiche angestrebt, was auch die CDU/CSU-Fraktion will.

    (Beifall bei der FDP.)