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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1961 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Frede 7943 A Begrüßung des Ministerpräsidenten des Landes Tanganjika Dr. Nyerere . . . 7971 D Erweiterung der Tagesordnung 7943 A Fragestunde (Drucksachen 2422, 2432) Frage des Abg. Dr. Bucher: Kosten des Abreißkalenders des Bundespresse- und Informationsamtes von Eckardt, Staatssekretär . . . 7943 C, D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 7943 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Verteilung des Abreißkalenders von Eckardt, Staatssekretär 7944 A, B, C, D, 7945 A, B, C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7944 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7944 C, D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 7945 A Erler (SPD) 7945 A, B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 7945 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Platz des israelischen Missions-Chefs beim Neujahrsempfang Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7945 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Äußerungen des hessischen Ministers Franke über den Ausbau des Triester Hafens Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7945 D, 7946 A Dr. Kohut (FDP) 7946 A, B Frage des Abg. Gottesleben: Steuerabzug für die Beschäftigung von Hausgehilfinnen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7946 C, D, 7947 A Gottesleben (CDU/CSU) . . . . . 7946 D Frage des Abg. Dröscher: Nichtzahlung von öffentlichen Gebühren durch amerikanische Streitkräfte in Rheinland-Pfalz Dr. Hettlage, Staatssekretär 7947 A, C, D Dröscher (SPD) 7947 C, D Dr. Atzenroth (FDP) 7947 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aufstiegsprüfung für Beamte des gehobenen Dienstes Dr. Anders, Staatssekretär . . . 7948 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7948 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 Frage des Abg. Josten: Autobahnbrücke bei Bendorf am Rhein Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7948 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7948 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Ausfuhrverbot für Schlachtpferde Schwarz, Bundesminister . 7948 D, 7949 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 7949 A Frage ,des Abg. Dr. Schellenberg: Vereinbarungen des Bundeskanzlers mit den Vertretern der Ärzteorganisationen vom 17. 8. 1960 Blank, Bundesminister . . . 7949 C, D Dr. Schellenberg (SPD) 7949 C Frage des Abg. Dr. Schellenberg: Schreiben des Bundeskanzlers an den Bundesarbeitsminister betr. die Vereinbarungen mit den Ärzteorganisationen Blank, Bundesminister 7949 D, 7950 A, B Dr. Schellenberg (SPD) 7950 A Horn (CDU/CSU) 7950 B. C Frage des Abg. Börner: Bau der Autobahnstrecke Kassel—Kamen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7950 D, 7951 A Börner (SPD) 7951 A Frage des Abg. Börner: Ausbau der Teilabschnitte der Strecke Kassel—Kamen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7951 B, C Börner (SPD) . . . . . . . . . 7951 C Frage des Abg. Dürr: Bundesbahnstrecke Horb—RottweilTuttlingen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7951 C Frage des Abg. Paul: Telefonanschlüsse in Eßlingen . . . 7951 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 1901) ; Schriftlicher und Mündlicher Bericht ,des Rechtsausschusses (Drucksachen 2426, 2445) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 1749); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2405, zu 2405) — Zweite und dritte Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes über +die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 und über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die Unterdrükkung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (Drucksache 1750) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2406, zu 2406) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Arndt (SPD) . . . . 7952 A, 7954 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 7953 B, 7974 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 7954 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7955 B Jahn (Marburg) (SPD) . . 7955 D, 7976 C Hoogen (CDU/CSU) . . 7956 B, 7976 B Dr. Stecker (CDU/CSU) 7979 A Deringer (CDU/CSU) 7979 B Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 7980 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 2397) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2428, zu 2428) — Zweite und dritte Beratung — Peters (SPD) 7956 D Krammig (CDU/CSU) . . 7957 A, 7959 A Leicht (CDU/CSU) 7958 A Schlick (CDU/CSU) . . . 7958 C, 7960 A Corterier (SPD) . . . . . . . . 7958 D Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 7959 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache 1898); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2423) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Seffrin (CDU/CSU) 7960 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1960 mit der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland betr. die Behandlung von Versicherungsverträgen usw. (Drucksache 2197) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2434) — Zweite und dritte Beratung — 7961 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache 2202) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2435) — Zweite und dritte Beratung — 7961 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1959 mit dem Kaiserreich Iran über die Liquidation des früheren deutsch-iranischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2180) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2376) — Zweite und dritte Beratung — 7961 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1960 über die Aufstellung eines Teils des Gemeinsamen Zolltarifs betr. die Waren der Liste G in Anhang I des Vertrags zur Gründung der EWG (Drucksache 2276); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2413) — Zweite und dritte Beratung — 7961 D Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Drucksache 2160) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2395) . . . . . . . 7962 A Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 2053) — Erste Beratung - Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 7962 B Dr. Seume (SPD) . . . . . . . 7963 D Dr. Lindenberg (CDU/CSU) . . . . 7970 C Dr. Atzenroth (FDP) 7973 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2280) ; Berichte ,des Haushalts- und des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen 2425, 2424) — Zweite und dritte Beratung — Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7981 A, C Dr. Schellenberg (SPD) 7981 C, 7982 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2283); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 2418) — Zweite und dritte Beratung — Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 7982 D Kraft (CDU/CSU) . . . 7984 B, 7988 A Mischnick (FDP) 7986 C Leukert (CDU/CSU) . . . . . 7988 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2315) ; Berichte des Haushalts- und des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen 2430, 2429) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Franz (CDU/CSU) 7989 D Memmel (CDU/CSU) . . . . . 7990 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2402) — Erste Beratung — Dr. Harm (SPD) . . . . . . . . 7990 C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 7991 C Krammig (CDU/CSU) 7993 B Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen vom 17. August 1960 (Drucksache 2415) . . . . . . . 7993 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 15. Januar 1959 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) (Drucksache 2398) Erste Beratung — 7993 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. September 1949 über den Straßenverkehr (Drucksache 2399) — Erste Beratung — 7993 D Übersicht 17 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2414) 7993 D Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2416, Umdruck 531) . . 7994 A Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Warmbreitband) (Drucksachen 2238, 2394) . . 7994 A Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw. —1. Halbjahr 1961) (Drucksache 2411) . . 7994 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Pionierkaserne in Ulm (Drucksache 2419) . . . . . . . 7994 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7994 C Anlagen 7995 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7943 140. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 14.06 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 136. Sitzung Seite 7758 A Zeile 12 statt „in Betracht." : in Betracht kommt.; 138. Sitzung Seite 7885 A Zeile 28 statt „Beitrag": Beitritt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7995 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 25. 1. Bazille 31. 1. Dr. Bechert 25. 1. Behrisch 28. 1. Dr. Besold 27. 1. Birkelbach* 28. 1. Dr. Birrenbach 27. 1. Brese 16. 2. Caspers 31. 1. Demmelmeier 27. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Drachsler 27. 1. Dr. Eckhardt 28. 1. Eisenmann 11. 2. Engelbrecht-Greve 28. 1. Funk 27. 1. Dr. Furler' 28. 1. Gaßmann 25. 1. Dr. Greve 27. 1. Haage 2. 2. Heye 28. 1. Hilbert 31. 1. Höfler 31. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 1. Illerhaus 25. 1. Jacobs 25. 1. Dr. Jordan 25. 1, Kalbitzer* 28. 1. Frau Kipp-Kaule 25. 1. Frau Klemmert 27. 1. Dr. Kopf* 28. 1. Dr. Krone 28. 1. Kühn (Bonn) 31. 1. Leber 27. 1. von Lindeiner-Wildau 25. 1. Frau Dr. Maxsein 27. 1. Menke 31. 1. Mensing 25. 1. Dr. Menzel 28. 2. Merten 25. 1. Metzger* 28. 1. Ollenhauer 27. 1. Pelster 25. 1. Pietscher 27. 1. Rasner 28. 1. Dr. Rutschke 27. 1. für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Scheel 27.1. Dr. Schild 25.1. Schmidt (Hamburg) 27.1. Schneider (Hamburg) 4.2. Schüttler 27. 1. Dr. Siemer 25.1. Dr. Stammberger 4.2. Stenger 28. 2. Weimer 25.1. Werner 25.2. Frau Wolff 27.1. Dr. Zimmer 27. 1. b) Urlaubsanträge Geiger (München) 28. 2. Jürgensen 2.2. Neubauer 28.2. Dr. Schmidt (Wuppertal) 18.2. Schoettle 4.2. Wendelborn 26. 2. Anlage 2 Umdruck 736 Änderungsantrag der Abgeordneten Deringer, Jahn (Marburg), Dr. Bucher und Genossen zur' zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 27: § 36 i erhält folgende Fassung: „§ 36 i (1) Beim Patentgericht können Richter kraft Auftrags verwendet werden. § 36 b Abs. 2 Satz 3 ist anzuwenden. (2) Richter kraft Auftrags und abgeordnete Richter können nicht den Vorsitz führen." 2. Zu Artikel 6: Dem § 12 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. Beim Patentgericht können als Hilfsrichter auf Lebenszeit angestellte Richter sowie auf Lebenszeit angestellte Beamte, welche die Befähigung zum Richteramt nach dem Gerichtsverfassungsgesetz besitzen oder technische Mitglieder des Patentamts sind, bestellt werden. § 36 b Abs. 2 Satz 3 des Patentgesetzes ist anzuwenden. Die Hilfsrichter bestellt der Bundesminister der Justiz. Die Hilfsrichter müssen für eine bestimmte Zeit von mindestens einem Jahr bestellt und 7996 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 dürfen nicht vorher abberufen werden. Die Hilfsrichter können nicht den Vorsitz führen. In einem Senat darf nicht mehr als ein Hilfsrichter mitwirken; er muß in der Entscheidung als solcher bezeichnet werden." Bonn, den 24. Januar 1961 Deringer Jahn (Marburg) Dr. Bucher Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Bühler Dr. Hauser Hoogen Dr. Kanka Frau Dr. Kuchtner Leonhard Müller-Hermann Dr.-Ing. Philipp Storm (Meischenstorf) Seidl (Dorfen) Dr. Wahl Dr. Weber (Koblenz) Wittrock Anlage 3 Umdruck 737 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 2283, 2418). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 werden in § 252 Abs. 2 die Worte „nach dem 31. Dezember 1962" durch die Worte „nach dem 30. Juni 1961" ersetzt. Bonn, den 24. Januar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 738 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Drucksachen 2315, 2429) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 werden in dem neu eingefügten § 6 a die Sätze 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 25. Januar 1961 Memmel Schlee Höcherl Anlage 5 Umdruck 739 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 2283, 2418). Der Bundestag wolle .beschließen: In Artikel 1 werden in § 252 Abs. 2 die Worte „nach dem 31. Dezember 1962" durch die Worte „nach dem 31. Dezember 1961" ersetzt. Bonn, den 25. Januar 1961 Mischnick Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 340 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Wagner, Frau Dr. Kuchtner, Seidl (Dorfen) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 6 § 11 Abs. 2, 3, 4, 5, 6 unid 7 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 25. Januar 1961 Höcherl Frau Dr. Kuchtner Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Dr. Graf Henckel Vogt Schlee Memmel Dr. Gleissner Sühler Fuchs Weinkamm Dr. Kanka Bauereisen Bauer (Wasserburg) Wittmann Wagner Anlage 7 Umdruck 741 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 2280, 2424). i. Nach Artikel 4 wird folgender neuer Artikel 4 a eingefügt: Artikel 4 a Änderung des Gesetzes über Krankenversicherung der Rentner Artikel 2 § 6 des Dritten Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner — KVdR) vom 12. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 500) wird wie folgt geändert: Die Worte „bis zum 31. Dezember 1960" werden durch die Worte „bis zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung" ersetzt.' Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7997 2. Artikel 6 erhält folgende Fassung: „Artikel 6 Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats, Artikel 4 a am 1. Januar 1961 in Kraft." Bonn, den 25. Januar 1961 Arndgen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 742 Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen 2397, 2428) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird die Zahl „25" durch die Zahl „20" ersetzt. Bonn, den 25. Januar 1961 Krammig Anlage 9 Umdruck 743 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Ritzel, Eilers (Oldenburg), Leicht, Dr. Schäfer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 5 ist in § 10 unter II, Bundesbesoldungsordnung B die Nummer 1 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. Bonn, den 25. Januar 1961 Dr. Stecker Ritzel Eilers (Oldenburg) Leicht Dr. Schäfer Bauer (Wasserburg) Hermsdorf Hackethal Koch Nieberg Dr. Dresbach Niederalt
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Roland Seffrin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur darauf hinweisen, daß zwei redaktionelle Änderungen notwendig sind. Auf Seite 5 der Drucksache 2423 muß es unter Art. 1 heißen: „Das Gesetz über die Sicherung des Unterhalts . . .". Hier steht: „Das Gesetz über die Sicherheit des Unterhalts ...". Es muß statt „Sicherheit" „Sicherung" heißen.
    Auf Seite 14 muß es in der rechten Spalte unter Nr. 2 a folgendermaßen heißen: „Hinter § 7 wird folgender § 7 a eingefügt:". Die Überschrift „§ 9" wird dann durch die Überschrift „§ 7 a" ersetzt.
    Im übrigen verweise ich auf den Schriftlichen Bericht.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir kommen zur zweiten Beratung, und ich rufe auf Art. 1 bis 9, — Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache und komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Soweit ich sehe, keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen!
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag unter Ziffer 2. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen!
Ich höre soeben, daß zu Punkt 6 noch ein Änderungsantrag kommt. Ich stelle Punkt 6 deshalb zurück.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1960 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland betreffend die Behandlung von Versicherungsverträgen sowie Spezialrückversicherungs- und Generalrückversicherungsverträgen (Drucksache 2179);
Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksache 2434);

(Erste Beratung 133. Sitzung).

Berichterstatter ist der Abgeordnete Sühler. Ist er im Saale? — Da der Punkt vorgezogen worden ist, befindet er sich noch nicht im Saale. Verzichtet das Haus auf den mündlichen Bericht? — Das ist der Fall.
Wir kommen dann zur Abstimmung in zweiter Beratung, und ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Wir kommen damit zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache 2202);
Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksache 2435);

(Erste Beratung 133. Sitzung).

Berichterstatter ist der Abgeordnete Junghans. Ich nehme an, das Haus verzichtet auf den mündlichen Bericht.
Damit kommen wir zur zweiten Beratung, und ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird zur allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann konnen wir zur Schlußabstimmung kommen. Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in dritter Beratung zuzustimmen wünschen, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Soweit ich sehe, keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Damit komme ich zu Punkt 10 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Iran über die Liquidation des früheren deutsch-iranischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2180);
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 2376);

(Erste Beratung 133. Sitzung).

Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Freiherr von Kühlmann-Stumm, hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt, für den ich ihm danke.
Wir kommen damit zur zweiten Beratung, und ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe; es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Punkt 11 der Tagesordnung wird zurückgestellt. Ich komme zu Punkt 12 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1960 über die Aufstellung eines Teils des Gemeinsamen Zolltarifs betreffend die Waren der Liste G in Anhang I des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2276) ;
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß)


(Drucksache 2413) ;


(Erste Beratung 136. Sitzung).

Der Berichterstatter, der Herr Abgeordnete Dr. Bucerius, hat einen Schriftlichen Bericht erstellt, für den ich ihm danke.
Ich rufe auf in zweiter Beratung Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das



Vizepräsident Dr. Jaeger
Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Drucksache 2160) ;
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksache 2395);

(Erste Beratung 133. Sitzung).

Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dr. Wahl, hat einen Schriftlichen Bericht eingereicht, für den ich ihm danke.
Wir kommen in zweiter Beratung zu den Artikeln 1, — 2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird das Wort in der allgemeinen Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist einstimmig verabschiedet.
Wir können nunmehr zu Punkt 3 der Tagesordnung zurückkehren, nachdem der Herr Bundeswirtschaftsminister eingetroffen ist. Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 2053).
Das Wort zur Begründung hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung bemüht sich seit langem um die vom Besatzungsgesetzgeber dem Bundesgesetzgeber vorbehaltene Regelung hinsichtlich der Deutschen Reichsbank und eine angemessene Lösung

    (C Golddiskontbank. Erstmalig legte sie den vom Bundesrat zustimmend beurteilten Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank im April 1956 vor. Diesen Entwurf beriet der Bundestag nur in erster Lesung, behandelte ihn aber gegen Ende der Legislaturperiode nicht weiter. Daraufhin legte die Bundesregierung im August 1958 einen zweiten Entwurf vor, und zwar wiederum mit positiver Stellungnahme des Bundesrates. Der nach der ersten Lesung damit befaßte Wirtschaftsausschuß des Bundestages billigte den Entwurf. Das Plenum nahm ihn am 19. Mai 1960 in zweiter Lesung unter Ablehnung des Änderungsantrages des SPD an, lehnte ihn jedoch am gleichen Tage in dritter Lesung ab. Durch die Ablehnung jedweder Regelung des nun schon seit mehr als 12 Jahren anstehenden Reichsbankund Degokomplexes entstand eine ungewöhnliche Situation, ein gesetzgeberisches Vakuum, das im Inund Ausland kritisiert wurde. Die Bundesregierung ergriff daher erneut die Gesetzgebungsinitiative und legt nunmehr dem Hohen Hause den heute vorliegenden dritten Entwurf zur Entscheidung vor. Dieser dritte Entwurf entspricht der vom Bundestag in zweiter Lesung am 19. Mai 1960 angenommenen Fassung mit einer unbedeutenden Abweichung. Die Bundesregierung hat sorgfältig geprüft, ob ihr etwa der Vorwurf gemacht werden könnte, sie verletze parlamentarische Gepflogenheiten durch Wiedereinbringung eines bereits abgelehnten Gesetzentwurfs. Sie ist überzeugt, daß ein solcher Vorwurf nicht berechtigt wäre, sondern daß es ihr aus ihrer Mitverantwortung für den Fortgang der Gesetzgebung erlaubt sein muß, den Entwurf angesichts des infolge ungewöhnlicher Umstände eingetretenen gesetzlichen Vakuums in derjenigen Fassung neu einzubringen, die ihrer Überzeugung entspricht. Auf die schon dem dritten Entwurf zugrunde liegende Konzeption und die darauf aufgebaute Lösung, die bereits im Wirtschaftsausschuß bei der Beratung des zweiten Entwurfs sehr eingehend behandelt worden ist, soll hier nicht im einzelnen eingegangen werden. Ich möchte mich vielmehr darauf beschränken, einige grundsätzliche Ausführungen zu der umstrittenen Frage der Höhe der Abfindung der Reichsbankanteilseigner zu machen. Bei Beurteilung dieser Frage ist nach Auffassung der Bundesregierung von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung gleicher Tatbestände auszugehen. Nachdem der Gesetzgeber die Deutsche Reichsbank, was übrigens durchaus ihrer Rechtsstellung als Bank der Banken entspricht, bereits hinsichtlich einer ganzen Reihe von Teilmaßnahmen nach und nach in das besondere System des Umstellungsrechts der Geldinstitute einbezogen hat, können diese Maßnahmen weder rückgängig gemacht noch geändert, sondern nur vollendet werden. Es bleibt nach Auffassung der Bundesregierung, der sich auch der Bundesrat angeschlossen hat, gar Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard keine andere Möglichkeit, als nunmehr auch das den privaten Anteilseignern — ich bitte, darauf Rücksicht zu nehmen: den privaten Anteilseignern — der Deutschen Reichsbank gehörende Kapital entsprechend dem Umstellungsrecht der Geldinstitute zu regeln. Hieraus ergibt sich die Begrenzung der Abfindungshöhe nach oben und nach unten: nach oben, weil die Währungsreform den Vermögensstand der Deutschen Reichsbank und damit auch den im Reichsbankanteil verkörperten Wert ebenso wie den Vermögensstand aller anderen von der Vermögensabwertung Betroffenen verändert hat und die Reichsbankanteilseigner natürlich nicht beanspruchen können, bei der nachträglichen Regelung bessergestellt zu werden als die ihnen nächstliegende Kategorie von Vermögensträgern; nach unten, weil die Reichsbankanteile ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Natur nach echte Mitgliedschaftsrechte sind und deshalb nicht nach den für Obligationen geltenden Rechtsgrundsätzen abgefunden werden dürfen. Die besondere Schwierigkeit des Reichsbankliquidationsgesetzes liegt darin, daß sich in dem schließlich präsentierten Ergebnis die gedankliche Verarbeitung von vier Tatbeständen niederschlägt, die sich zum Teil zeitlich überlagern: 1. Die vom Besatzungsgesetzgeber bei der Dezentralisation der Reichsbank in das Zentralbanksystem gesetzlich vorbehaltene Vermögensauseinandersetzung führt dazu, daß die Reichsbankanteilseigner an Stelle ihrer früheren Reichsbankanteile nunmehr wieder Bundesbankanteile in der Form von Substanzgenußrechten bekommen. 2. Die Währungsreform ergibt bei Anwendung der für die Banken geltenden Umstellungsvorschriften eine Neufestsetzung des Kapitals ,auf 44 % zum Währungsstichtag. 3. Die Aufstockung mit der seit der Währungsreform bis Ende 1957 rückständigen 5%igen Dividende — das sind für 91/2 Jahre 47,5 % von den bereits genannten 44 %, somit insgesamt 222/3 % ergibt dann per Ende 1957 insgesamt 662/3 % des Reichsmark-Nominals. 4. Bei der Ablösung und Abfindung dieser nominell 662/3 % Substanzgenußrechte muß berücksichtigt werden, daß sie auch einen Anteil an den Reserven enthalten. Hierfür ist, internationalen Beispielen nur mäßig entsprechend, ein Aufschlag von 50 % des Nominalwertes angesetzt. Vergleichsweise hat die Labour Party die Aktien der Bank von England bei 'deren Verstaatlichung mit 400 % entschädigt. Das führt also schließlich zu einer Abfindung von insgesamt 100 % des ursprünglichen Nominalwertes der Reichsbankanteile. In diesem Zusammenhang glaube ich aber noch auf etwas Weiteres hinweisen zu müssen: Es ist zuweilen die Vermutung geäußert worden, die vorgesehene Abfindung würde im wesentlichen Kreisen zugute kommen, die Reichsbankanteile lediglich aus spekulativem Interesse erworben haben. Dem ist aber nicht so. Die Reichsbankanteile waren in 425 000 Stücken — hauptsächlich zu 100 RM — in breitem Streubesitz, insbesondere von Effektensparern und Pensionsfonds. Auch heute noch wird die Zahl der Anteilsbesitzer auf mindestens 20 000 Personen igeschätzt. Für eine Spekulation waren die Reichsbankanteile denkbar ungeeignet. Man kann deshalb in der Tat die Reichsbankanteile als eine Art Volksaktie der Vergangenheit bezeichnen. Es ist aber nicht angängig, neue Volksaktien zu propagieren und alte Papiere dieses Typs zu diskriminieren, ohne damit dem Gedanken der Pflege und dies Schutzes des Eigentumsschwersten Schaden zuzufügen. Die Lösung des Reichsbank-Problems ist untrennbar mit der Regelung des Problems der Deutschen Golddiskontbank verknüpft. Es besteht die Absicht, mit den ausländischen Vorzugsaktionären der Dego Vergleichsverhandlungen über die Höhe der ihnen zukommenden Liquidationsquote zu führen. Voraussetzung ist hier aber die Regelung der Reichsbank und insbesondere der dabei vorgesehene Übergang der reichsbankeigenen Dego-Aktien auf den Bund. Das jahrelange Hinausschieben des Reichsbankliquidationsgesetzes hat bei den ausländischen, insbesondere bei den amerikanischen Vorzugsaktionären der Dego eine starke Verstimmung hervorgerufen. Ein weiteres Hinausschieben dieser Verhandlungen würde zu einem Eklat von internationaler Tragweite werden. Beispielsweise hat mir der Vorsitzende des Rechtsausschusses des amerikanischen Kongresses mitgeteilt, daß er beabsichtige, im amerikanischen Kongreß einen geharnischten Protest gegen weitere Verzögerungen dieses längst fälligen Gesetzes auszubringen. Sie wissen, daß wir im Augenblick mit einer amerikanischen Delegation über das Problem der Zahlungsbilanzsituation verhandeln, bei der auch die Frage der Schuldenrückzahlung und der Rückgabe des deutschen Vermögens eine große Rolle spielt. Eine Nichtregelung dieses Problems würde eine schwere Belastung für eine Lösung dieser wichtigen deutschen Frage darstellen. Ich richte deshalb den dringenden Appell an den Deutschen Bundestag, sowohl aus politischen als auch aus verfassungsrechtlichen Gründen und nicht zuletzt auch im Interesse des Ansehens der Bundesrepublik im Ausland den Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank in der Ihnen vorliegenden Form alsbald zu verabschieden. Die Vorlage ist damit eingebracht. Das Wort in der Aussprache hat der Abgeordnete Dr. Seume. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat mit der Drucksache 2053, wie Sie soeben aus dem Munde Dr. Seume des Herrn Bundeswirtschaftsministers gehört haben, den Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank nunmehr zum dritten Male eingebracht, und zwar in den entscheidenden Punkten einschließlich der Begründung unverändert gegenüber der vor kurzem von diesem Hause abgelehnten Vorlage. Die Versuche der Bundesregierung und auch des Herrn Bundeswirtschaftsministers, sich mit den Gegenargumenten oder auch nur mit einem Teil von ihnen auseinanderzusetzen, sind wirklich schwach und dürftig, und sie gehen im Grunde am Kern der Dinge vorbei. Die Bundesregierung übergeht geflissentlich die Tatsache, daß der Bundestag am 19. Mai vorigen Jahres in dieser Angelegenheit eine echte Entscheidung getroffen hat. So ist die unveränderte Vorlage eine Zumutung an das Haus. Die Bundesregierung weiß aus den zahlreichen Verhandlungen vor den gesetzgebenden Körperschaften, daß sich die von ihr vorgeschlagene Abfindungsregelung für die Anteilseigner der ehemaligen Reichsbank nicht aus einer zwingenden, klaren und eindeutigen Rechtssituation ergibt, sondern daß diese Abfindungsregelung ein politisch gewolltes Ergebnis ist, das durch unzulässige und rechtlich bedenkliche Manipulationen in das geltende Recht hineingezwängt werden soll. (Sehr richtig! bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Das müssen Sie begründen!)





    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)


    (erneute Zustimmung bei der CDU/CSU)


    (Beifall bei der CDU/CSU.)