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ID0314011500

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    Vokabeln: 9
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    4. Geschäftsordnung: 1
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    8. Dr.: 1
    9. Schwarzhaupt.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1961 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Frede 7943 A Begrüßung des Ministerpräsidenten des Landes Tanganjika Dr. Nyerere . . . 7971 D Erweiterung der Tagesordnung 7943 A Fragestunde (Drucksachen 2422, 2432) Frage des Abg. Dr. Bucher: Kosten des Abreißkalenders des Bundespresse- und Informationsamtes von Eckardt, Staatssekretär . . . 7943 C, D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 7943 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Verteilung des Abreißkalenders von Eckardt, Staatssekretär 7944 A, B, C, D, 7945 A, B, C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7944 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7944 C, D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 7945 A Erler (SPD) 7945 A, B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 7945 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Platz des israelischen Missions-Chefs beim Neujahrsempfang Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7945 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Äußerungen des hessischen Ministers Franke über den Ausbau des Triester Hafens Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7945 D, 7946 A Dr. Kohut (FDP) 7946 A, B Frage des Abg. Gottesleben: Steuerabzug für die Beschäftigung von Hausgehilfinnen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7946 C, D, 7947 A Gottesleben (CDU/CSU) . . . . . 7946 D Frage des Abg. Dröscher: Nichtzahlung von öffentlichen Gebühren durch amerikanische Streitkräfte in Rheinland-Pfalz Dr. Hettlage, Staatssekretär 7947 A, C, D Dröscher (SPD) 7947 C, D Dr. Atzenroth (FDP) 7947 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aufstiegsprüfung für Beamte des gehobenen Dienstes Dr. Anders, Staatssekretär . . . 7948 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7948 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 Frage des Abg. Josten: Autobahnbrücke bei Bendorf am Rhein Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7948 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7948 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Ausfuhrverbot für Schlachtpferde Schwarz, Bundesminister . 7948 D, 7949 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 7949 A Frage ,des Abg. Dr. Schellenberg: Vereinbarungen des Bundeskanzlers mit den Vertretern der Ärzteorganisationen vom 17. 8. 1960 Blank, Bundesminister . . . 7949 C, D Dr. Schellenberg (SPD) 7949 C Frage des Abg. Dr. Schellenberg: Schreiben des Bundeskanzlers an den Bundesarbeitsminister betr. die Vereinbarungen mit den Ärzteorganisationen Blank, Bundesminister 7949 D, 7950 A, B Dr. Schellenberg (SPD) 7950 A Horn (CDU/CSU) 7950 B. C Frage des Abg. Börner: Bau der Autobahnstrecke Kassel—Kamen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7950 D, 7951 A Börner (SPD) 7951 A Frage des Abg. Börner: Ausbau der Teilabschnitte der Strecke Kassel—Kamen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7951 B, C Börner (SPD) . . . . . . . . . 7951 C Frage des Abg. Dürr: Bundesbahnstrecke Horb—RottweilTuttlingen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7951 C Frage des Abg. Paul: Telefonanschlüsse in Eßlingen . . . 7951 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 1901) ; Schriftlicher und Mündlicher Bericht ,des Rechtsausschusses (Drucksachen 2426, 2445) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 1749); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2405, zu 2405) — Zweite und dritte Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes über +die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 und über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die Unterdrükkung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (Drucksache 1750) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2406, zu 2406) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Arndt (SPD) . . . . 7952 A, 7954 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 7953 B, 7974 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 7954 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7955 B Jahn (Marburg) (SPD) . . 7955 D, 7976 C Hoogen (CDU/CSU) . . 7956 B, 7976 B Dr. Stecker (CDU/CSU) 7979 A Deringer (CDU/CSU) 7979 B Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 7980 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 2397) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2428, zu 2428) — Zweite und dritte Beratung — Peters (SPD) 7956 D Krammig (CDU/CSU) . . 7957 A, 7959 A Leicht (CDU/CSU) 7958 A Schlick (CDU/CSU) . . . 7958 C, 7960 A Corterier (SPD) . . . . . . . . 7958 D Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 7959 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache 1898); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2423) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Seffrin (CDU/CSU) 7960 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1960 mit der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland betr. die Behandlung von Versicherungsverträgen usw. (Drucksache 2197) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2434) — Zweite und dritte Beratung — 7961 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache 2202) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2435) — Zweite und dritte Beratung — 7961 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1959 mit dem Kaiserreich Iran über die Liquidation des früheren deutsch-iranischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2180) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2376) — Zweite und dritte Beratung — 7961 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1960 über die Aufstellung eines Teils des Gemeinsamen Zolltarifs betr. die Waren der Liste G in Anhang I des Vertrags zur Gründung der EWG (Drucksache 2276); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2413) — Zweite und dritte Beratung — 7961 D Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Drucksache 2160) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2395) . . . . . . . 7962 A Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 2053) — Erste Beratung - Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 7962 B Dr. Seume (SPD) . . . . . . . 7963 D Dr. Lindenberg (CDU/CSU) . . . . 7970 C Dr. Atzenroth (FDP) 7973 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2280) ; Berichte ,des Haushalts- und des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen 2425, 2424) — Zweite und dritte Beratung — Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7981 A, C Dr. Schellenberg (SPD) 7981 C, 7982 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2283); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 2418) — Zweite und dritte Beratung — Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 7982 D Kraft (CDU/CSU) . . . 7984 B, 7988 A Mischnick (FDP) 7986 C Leukert (CDU/CSU) . . . . . 7988 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2315) ; Berichte des Haushalts- und des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen 2430, 2429) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Franz (CDU/CSU) 7989 D Memmel (CDU/CSU) . . . . . 7990 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2402) — Erste Beratung — Dr. Harm (SPD) . . . . . . . . 7990 C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 7991 C Krammig (CDU/CSU) 7993 B Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen vom 17. August 1960 (Drucksache 2415) . . . . . . . 7993 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 15. Januar 1959 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) (Drucksache 2398) Erste Beratung — 7993 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. September 1949 über den Straßenverkehr (Drucksache 2399) — Erste Beratung — 7993 D Übersicht 17 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2414) 7993 D Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2416, Umdruck 531) . . 7994 A Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Warmbreitband) (Drucksachen 2238, 2394) . . 7994 A Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw. —1. Halbjahr 1961) (Drucksache 2411) . . 7994 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Pionierkaserne in Ulm (Drucksache 2419) . . . . . . . 7994 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7994 C Anlagen 7995 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7943 140. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 14.06 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 136. Sitzung Seite 7758 A Zeile 12 statt „in Betracht." : in Betracht kommt.; 138. Sitzung Seite 7885 A Zeile 28 statt „Beitrag": Beitritt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7995 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 25. 1. Bazille 31. 1. Dr. Bechert 25. 1. Behrisch 28. 1. Dr. Besold 27. 1. Birkelbach* 28. 1. Dr. Birrenbach 27. 1. Brese 16. 2. Caspers 31. 1. Demmelmeier 27. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Drachsler 27. 1. Dr. Eckhardt 28. 1. Eisenmann 11. 2. Engelbrecht-Greve 28. 1. Funk 27. 1. Dr. Furler' 28. 1. Gaßmann 25. 1. Dr. Greve 27. 1. Haage 2. 2. Heye 28. 1. Hilbert 31. 1. Höfler 31. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 1. Illerhaus 25. 1. Jacobs 25. 1. Dr. Jordan 25. 1, Kalbitzer* 28. 1. Frau Kipp-Kaule 25. 1. Frau Klemmert 27. 1. Dr. Kopf* 28. 1. Dr. Krone 28. 1. Kühn (Bonn) 31. 1. Leber 27. 1. von Lindeiner-Wildau 25. 1. Frau Dr. Maxsein 27. 1. Menke 31. 1. Mensing 25. 1. Dr. Menzel 28. 2. Merten 25. 1. Metzger* 28. 1. Ollenhauer 27. 1. Pelster 25. 1. Pietscher 27. 1. Rasner 28. 1. Dr. Rutschke 27. 1. für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Scheel 27.1. Dr. Schild 25.1. Schmidt (Hamburg) 27.1. Schneider (Hamburg) 4.2. Schüttler 27. 1. Dr. Siemer 25.1. Dr. Stammberger 4.2. Stenger 28. 2. Weimer 25.1. Werner 25.2. Frau Wolff 27.1. Dr. Zimmer 27. 1. b) Urlaubsanträge Geiger (München) 28. 2. Jürgensen 2.2. Neubauer 28.2. Dr. Schmidt (Wuppertal) 18.2. Schoettle 4.2. Wendelborn 26. 2. Anlage 2 Umdruck 736 Änderungsantrag der Abgeordneten Deringer, Jahn (Marburg), Dr. Bucher und Genossen zur' zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 27: § 36 i erhält folgende Fassung: „§ 36 i (1) Beim Patentgericht können Richter kraft Auftrags verwendet werden. § 36 b Abs. 2 Satz 3 ist anzuwenden. (2) Richter kraft Auftrags und abgeordnete Richter können nicht den Vorsitz führen." 2. Zu Artikel 6: Dem § 12 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. Beim Patentgericht können als Hilfsrichter auf Lebenszeit angestellte Richter sowie auf Lebenszeit angestellte Beamte, welche die Befähigung zum Richteramt nach dem Gerichtsverfassungsgesetz besitzen oder technische Mitglieder des Patentamts sind, bestellt werden. § 36 b Abs. 2 Satz 3 des Patentgesetzes ist anzuwenden. Die Hilfsrichter bestellt der Bundesminister der Justiz. Die Hilfsrichter müssen für eine bestimmte Zeit von mindestens einem Jahr bestellt und 7996 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 dürfen nicht vorher abberufen werden. Die Hilfsrichter können nicht den Vorsitz führen. In einem Senat darf nicht mehr als ein Hilfsrichter mitwirken; er muß in der Entscheidung als solcher bezeichnet werden." Bonn, den 24. Januar 1961 Deringer Jahn (Marburg) Dr. Bucher Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Bühler Dr. Hauser Hoogen Dr. Kanka Frau Dr. Kuchtner Leonhard Müller-Hermann Dr.-Ing. Philipp Storm (Meischenstorf) Seidl (Dorfen) Dr. Wahl Dr. Weber (Koblenz) Wittrock Anlage 3 Umdruck 737 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 2283, 2418). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 werden in § 252 Abs. 2 die Worte „nach dem 31. Dezember 1962" durch die Worte „nach dem 30. Juni 1961" ersetzt. Bonn, den 24. Januar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 738 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Drucksachen 2315, 2429) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 werden in dem neu eingefügten § 6 a die Sätze 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 25. Januar 1961 Memmel Schlee Höcherl Anlage 5 Umdruck 739 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 2283, 2418). Der Bundestag wolle .beschließen: In Artikel 1 werden in § 252 Abs. 2 die Worte „nach dem 31. Dezember 1962" durch die Worte „nach dem 31. Dezember 1961" ersetzt. Bonn, den 25. Januar 1961 Mischnick Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 340 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Wagner, Frau Dr. Kuchtner, Seidl (Dorfen) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 6 § 11 Abs. 2, 3, 4, 5, 6 unid 7 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 25. Januar 1961 Höcherl Frau Dr. Kuchtner Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Dr. Graf Henckel Vogt Schlee Memmel Dr. Gleissner Sühler Fuchs Weinkamm Dr. Kanka Bauereisen Bauer (Wasserburg) Wittmann Wagner Anlage 7 Umdruck 741 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 2280, 2424). i. Nach Artikel 4 wird folgender neuer Artikel 4 a eingefügt: Artikel 4 a Änderung des Gesetzes über Krankenversicherung der Rentner Artikel 2 § 6 des Dritten Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner — KVdR) vom 12. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 500) wird wie folgt geändert: Die Worte „bis zum 31. Dezember 1960" werden durch die Worte „bis zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung" ersetzt.' Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7997 2. Artikel 6 erhält folgende Fassung: „Artikel 6 Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats, Artikel 4 a am 1. Januar 1961 in Kraft." Bonn, den 25. Januar 1961 Arndgen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 742 Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen 2397, 2428) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird die Zahl „25" durch die Zahl „20" ersetzt. Bonn, den 25. Januar 1961 Krammig Anlage 9 Umdruck 743 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Ritzel, Eilers (Oldenburg), Leicht, Dr. Schäfer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 5 ist in § 10 unter II, Bundesbesoldungsordnung B die Nummer 1 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. Bonn, den 25. Januar 1961 Dr. Stecker Ritzel Eilers (Oldenburg) Leicht Dr. Schäfer Bauer (Wasserburg) Hermsdorf Hackethal Koch Nieberg Dr. Dresbach Niederalt
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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens meiner Fraktion beantrage ich, diese Vorlagen an den Rechtsausschuß zur weiteren Beratung zurückzuverweisen. Dazu bestimmen uns eine Reihe von Gründen.
    Der erste Grund ist der, daß die Vorlage auf Drucksache 2426 in ihrer gegenwärtigen Fassung nach unserer Überzeugung unzulänglich ist und nochmals überprüft werden müßte. Der Sinn eines Gemeinsamen Senats der für ihr Sachgebiet jeweils höchsten, letztinstanzlichen Bundesgerichte ist der, eine abweichende Rechtsprechung zu vermeiden. Diesem Ziel wird die Vorlage in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht gerecht; denn diese Fassung ermöglicht es nicht, den Bundesdisziplinarhof einzubeziehen. Dabei kann die Streitfrage dahingestellt bleiben, ob der Bundesdisziplinarhof beanspruchen darf, ein oberes Bundesgericht zu sein; denn wir haben es hier nicht mit Prestigefragen zu tun.
    In der jetzt vorgeschlagenen Fassung des Art. 95 Abs. 1 des Grundgesetzes werden jedoch die fünf oberen Bundesgerichte aufgezählt, und zwar nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum enumerativ, exklusiv, und dann wird in Abs. 3 gesagt, es könne zwischen diesen oberen Bundesgerichten ein Gemeinsamer Senat gebildet werden. Eine Verfassungsbestimmung in dieser Formulierung würde es mindestens nicht zweifelsfrei, wahrscheinlich aber gar nicht ermöglichen, an der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats auch den Bundesdisziplinarhof zu beteiligen.
    Wir wissen aber aus einem Vortrag, den der Herr Präsident des Bundesdisziplinarhofes uns erst vor wenigen Tagen im Rechtsausschuß gehalten hat, daß gerade zwischen dem Bundesdisziplinarhof und dem Bundesverwaltungsgericht abweichende Entscheidungen möglich sind, weil sich beide letztinstanzlichen Gerichte in starkem Maße mit Fragen des öffentlichen Dienstes und des Beamtenrechts zu beschäftigen haben. Infolgedessen glauben wir, daß die Vorlage in dieser Fassung nicht verabschiedet werden sollte.
    Ein zweiter Grund, der uns dazu bestimmt, die Rückverweisung an den Rechtsausschuß zu beantragen, ist der, daß wir den von Frau Kollegin Dr. Schwarzhaupt schriftlich erstatteten Bericht, der dem Hohen Hause gedruckt vorliegt, so für objektiv nicht zutreffend halten, weil darin gesagt wird, meine Fraktionskollegen hätten im Ausschuß beantragt, in das Erfordernis einer Mitwirkung des Richterwahlausschusses auch die Laienbeisitzer der oberen Bundesgerichte einzubeziehen. Abgesehen davon, daß es sich gar nicht oder mindestens nicht ausschließlich um Laienbeisitzer handelt, weil sowohl die Bundesarbeitsrichter nach zutreffender Ansicht als rechtskundige Richter angesehen werden, als auch deshalb, weil es sich bei den Beisitzern im Senat des Bundesgerichtshofes für Anwaltssachen und für Notarsachen um Beisitzer handelt, für die das Erfordernis der Befähigung zum Richteramt besteht; also abgesehen davon, daß der Ausdruck „Laienbeisitzer" nicht zutreffend ist, haben meine Fraktionskollegen im Ausschuß ausdrücklich gesagt, es komme ihnen nicht darauf an, eine Änderung des Grundgesetzes vorzunehmen, sondern der Antrag sei ausschließlich deklaratorisch gemeint, um einen nach unserer Überzeugung schon seit jeher bestehenden Rechtszustand auch im objektivierten Willen des Gesetzes klarzustellen.
    Man wird darüber streiten können und man hat darüber gestritten, ob der Antrag eine nur deklaratorische Bedeutung hat oder ob ihm eine konstitutive Bedeutung zukommt. Aber wenn es bei diesem Ausschußbericht bliebe, wie er jetzt die Grundlage der Abstimmung werden soll, dann würde meiner Fraktion damit zugemutet, gegen ihre ständig dokumentierte Überzeugung durch eine Zustimmung zur Vorlage, wie sie formuliert ist — sie wiederholt ja die in ihrer Auslegung streitigen Bestimmungen —, und auf der Basis dieses gedruckten Berichts nunmehr zuzugestehen, daß die ehrenamtlichen Richter an den oberen Bundesgerichten nicht vom Erfordernis einer Mitberufung durch den Richterwahlausschuß betroffen würden. Sie werden mir zugeben, daß das nicht zumutbar ist.
    Es kann im Augenblick nicht meine Aufgabe sein, den Bericht anders zu formulieren. Es ist sicherlich, Frau Kollegin Schwarzhaupt, keinerlei subjektiver Vorwurf gegen Sie zu erheben. Aber der Bericht scheint mir eben nicht hinreichend bedacht worden zu sein. Ich glaube, wenn der Ausschußbericht die Lage und den Gang der Beratungen richtig wiedergeben würde, müßte es etwa heißen, daß im Ausschuß Streit darüber bestanden habe, daß eine Minderheit beantragt habe, deklaratorisch eine Lage, von der sie glaube, daß sie bestehe, klarzustellen —daß die Mehrheit der Auffassung gewesen sei, das wäre nicht nur etwas Deklaratorisches, das würde konstitutiv das Grundgesetz ändern —, und sie sich infolgedessen mit diesem Antrag nicht habe be-



    Dr. Arndt
    freunden können. Dann müßte der Satz hinzugefügt werden, daß unter diesen Umständen ,die Streitfrage offengeblieben sei und durch die Abstimmung über diese Vorlage in keiner Weise präjudiziert würde. Das ist gegenwärtig nicht der Fall.
    Wenn wir jetzt noch einmal die Formulierung neu beschließen, in der vom Richterwahlausschuß die Rede ist, und zwar beschließen auf Grund dieser gedruckten Ausschußvorlage, in der expressis verbis gesagt ist, daß die Mehrheit diese erneut in den Willen des Verfassungsgesetzgebers aufzunehmende Bestimmung so auslegt, daß die ehrenamtlichen Bundesrichter nicht davon umgriffen werden, dann gibt es überhaupt keine verfassungsrechtliche Streitfrage mehr, dann ist es durch die so gefällte Entscheidung so präjudiziert.
    Ich sage noch einmal: Ich glaube, bei genauer und nüchterner Überlegung werden Sie anerkennen müssen, daß es meiner Fraktion auf Grund ihres nunmehr seit Jahr und Tag immer wieder dokumentierten Rechtsstandpunktes nicht zumutbar ist, hier durch eigene Abstimmung anzuerkennen, daß der Richterwahlausschuß bei der Berufung ehrenamtlicher Bundesrichter nicht zuzustimmen und nicht mitzuwirken braucht. Es wird also notwendig sein, auch dem Bericht eine andere und einwandfreie Fassung zu geben.
    Das sind zwei der wesentlichen Gründe, die uns dazu bestimmen, die Rückverweisung an den Rechtsausschuß zu beantragen. Ich hoffe, wir werden dann im Rechtsausschuß auch Gelegenheit haben, uns nochmals, und zwar eingehender, als das bisher möglich war, über dieses Gesetzgebungswerk zu unterhalten.
    Es könnte sich mir der Wunsch aufdrängen, über die Beziehungen zwischen Mehrheit und Minderheit dieses Hauses bei Gelegenheit von Verfassungsänderungen harte und bittere Worte zu sagen. Aber ich will mir das im Augenblick selber verwehren; denn darum geht es jetzt nicht. Das mag vielleicht an einer späteren Stelle im Verlaufe der Beratungen notwendig werden.
    Im Augenblick, glaube ich, zwingen uns diese beiden Erwägungen dazu, zu beantragen, daß der Rechtsausschuß sich nochmals mit der Vorlage befaßt. Deshalb bitte ich Sie, diesem Antrage zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort zur Geschäftsordnung hat Frau Abgeordnete Dr. Schwarzhaupt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion widerspricht dem Antrag, diese viel diskutierte Drucksache noch einmal an den Rechtsausschuß zu verweisen. Herr Abgeordneter Arndt bringt zwei Gründe und führt zwei Gegenstände an, die noch einmal diskutiert werden sollen.
    Das erste ist die Einbeziehung des Disziplinarhofs. Über diese Frage ist im Rechtsausschuß gesprochen worden, sogar in Gegenwart des Herrn Präsidenten des Bundesdisziplinarhofs. Diese Sache ist abgelehnt worden, und es wurde bewußt der jetzt vorliegende Text gewählt. Man kann doch nicht diese Drucksache wegen einer Frage, die im Rechtsausschuß bereits behandelt worden ist, an den Rechtsausschuß zurückverweisen.
    Der zweite Grund, den Herr Arndt anführte, ist ein Satz in meinem Bericht, und zwar der Satz, der die ehrenamtlichen Beisitzer betrifft. In dem Bericht heißt es:
    Ein Antrag im Ausschuß, im neuen Artikel 95 Abs. 2 statt der Worte „über die Berufung der Richter der oberen Bundesgerichte" zu sagen „über die Berufung aller Richter der oberen Bundesgerichte" . . .
    Die Einfügung dieses Wortes „aller" war der Kern
    des Antrages der SPD, und darüber ist wörtlich genau berichtet. Der Bericht fährt fort: Dieser Antrag
    ... bezweckte, auch die Laienbeisitzer bei einigen oberen Bundesgerichten mit in das Wahlverfahren durch einen Richterwahlausschuß einzubeziehen.
    Die jetzige Praxis geht ,dahin, daß sie nicht einbezogen werden. Der Antrag bezweckt, einen Rechtszustand herbeizuführen, bei dem die Praxis sie mit einbezieht.
    Ich glaube, daß der Bericht mit diesem Wortlaut gar nicht zu der Frage Stellung nimmt, ob es sich hier um eine deklaratorische oder um eine konstitutive Bestimmung handelt. Es handelt sich vielmehr um eine Bestimmung, die jedenfalls eine Änderung ,des praktischen Verfahrens herbeiführen will. Ich bin aber bereit — wenn ,die Herren von der SPD dies nicht für klar genug halten —, meinen Bericht zu ergänzen, nämlich hinzuzufügen, daß die ,beantragte Änderung — die Einfügung des Wortes „alle" —, über die ich berichtet habe, für die Antragsteller ,den Sinn hatte, deklaratorisch klarzustellen, daß auch die ehrenamtlichen Beisitzer durch den Richterwahlausschuß gewählt werden sollen.
    Über die Sache als solche haben wir sehr eingehend diskutiert, und ich glaube, meine Fraktion würde auch bei einer neuen Beratung auf ihrem Rechtsstandpunkt bleiben, daß eine Einbeziehung der ehrenamtlichen Beisitzer in das Verfahren vor dem Richterwahlausschuß aus den verschiedensten Gründen, insbesondere auch aus praktischen Gründen, nicht tunlich und nicht wünschenswert ist und rechtspolitisch abzulehnen ist.
    Aus diesen beiden Gründen würde eine neue Beratung im Rechtsausschuß kein neues Ergebnis erbringen, und es besteht keinerlei Aussicht, daß sich bei einer neuen Beratung an der Vorlage etwas ändern könnte..
    Deshalb bitte ich, ,den Antrag zurückzuweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)