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    Bundestag Deutscher 137. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1960 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Maier Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 7815 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7815 C Frage des Abg. Dr. Atzenroth (135. Sitzung) : Privatisierung des Telegraphendienstes Schriftliche Beantwortung . . . . . 7815 C Fragestunde (Drucksachen 2301, 2311) Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Kohlefrachthilfe bei der Energieversorgung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7815 D, 3816C, D, 3817 C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) '7816 B Müller-Hermann (CDU/CSU) 7816 C, 7817 B Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 7817 C Frage des Abg. Matthes: Projekt der Hamburger Flugzeugbau GmbH. Dr. Westrick, Staatssekretär 7817 D, 7818 A Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 7818 A Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Benzinpreise 7818 B Frage des Abg. Dr. Brecht: Mietwucher Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7818 B, D, 7819 A Dr. Brecht (SPD) 7818 C, D Wittrock (SPD) 7818 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes beim Bundesarbeitsgericht Blank, Bundesminister 7819 A, B, C, D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7819 B Wittrock (SPD) 7819 C, D Frage des Abg. Dr. Arndt: Internationale Arbeitsausstellung in Turin Blank, Bundesminister 7819 D, 7820 B, C, D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7820 B Scharnowski (SPD) . . . . . . . 7820 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 7820 C, D Frage des Abg. Welslau: Vergleichsberechnung nach Art. 2 § 42 des ArVNG Blank, Bundesminister . . . . 7821 A, B Welslau (SPD) . . . . . . . 7821 A, B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 Frage des Abg. Josten: Soldatenliederbuch Hopf, Staatssekretär 7821 B, C Josten (CDU/CSU) 7821 C Dr. Schäfer (SPD) 7821 C Frage des Abg. Spitzmüller: Landstraße Nr. 21 Hopf, Staatssekretär . . 7821 D, 7822 A Spitzmüller (FDP) 7822 A Frage des Abg. Welslau: Transport von 131 und Benzin im Straßenverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7822 B, 7823 A Welslau (SPD) . . . . . . . . 7822 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7823 A Frage des Abg. Ritzel: Geschwindigkeitskontrollen mit Radarmeßgeräten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7823 B, 7824 A, B Ritzel (SPD) 7824 A Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Bundesstraße 37 Schriftliche Beantwortung . . . . 7824 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rationalisierung der Briefverteilung durch Einführung vierstelliger Leitzahlen Stücklen, Bundesminister 7824 C, D, 7825 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7824 D Bauer (Würzburg) (SPD) 7825 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Postgebühren Stücklen, Bundesminister . . . 7825 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7825 B, C Frage des Abg. Faller: Luftpostmarken Stücklen, Bundesminister . . . . 7825 D Frage des Abg. Reitz: Fragebogen für Mietbeihilfen Dr. Ernst, Staatssekretär . 7826 A, B, C Reitz 7826 A Harnacher (SPD) 7826 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 7826 C Dr. Brecht (SPD) 7826 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Einkommensgrenze im Zweiten Wohnungsbaugesetz Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 7826 D, '7827 A, B, C, D Dr. Brecht (SPD) 7827 A, B Hauffe (SPD) 7827 B Müller (Erbendorf) (SPD) . . . 7827 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7827 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (SPD) (Drucksache 2078) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 2256) — Erste Beratung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (FDP) (Drucksache 2241) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Anderung und Ergänzung des j 252 des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2283) — Erste Beratung — Zühlke (SPD) . . . . . . . . . 7828 A Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 7831 B Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 7833 D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 7837 D Kraft (CDU/CSU) . . . 7840 A, 7846 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 7842 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7844 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (SPD, CDU/CSU) (Drucksache 2313); Mündlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2326) — Zweite und dritte Beratung — Cramer (SPD) . . . . . . . . . 7846 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2315) — Erste Beratung — . 7847 B Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag betr. Ernteschäden 1960 (Abg. Bauknecht, Glüsing [Dithmarschen], Dr. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 III Pflaumbaum, Wehking und Fraktion der CDU/CSU) und über den Antrag betr. Ausgleich der Getreideernteschäden (FDP) (Drucksachen 2095, 2144, 2325) und Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2322) 7847 C Antrag auf Normenkontrolle bei dem Bundesverfassungsgericht wegen des Sammlungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1697, 2327) Hoogen (CDU/CSU) 7847 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2184, 2328) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7848 C Entwurf eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1285) . . . . . . . . . 7848 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7848 D Anlagen 7849 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7815 137. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.06 Uhr
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    *) Siehe Anlage 3 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Bärsch 16. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Wasserburg) 16. 12. Dr. Becker (Mönchengladbach) 16. 12. Behrisch 16. 12. Frau Berger-Heise 16. 12. Dr. Besold 16. 12. Birkelbach 16. 12. Dr. Birrenbach 16. 12. Blachstein 16. 12. Dr. Böhm 31. 12. Börner 16. 12. Frau Brauksiepe 16. 12. Brese 16. 12. Brück 16. 12. Dr. Bucerius 16. 12. Dr. Burgbacher 16. 12. Burgemeister 16. 12. Caspers 16. 12. Dr. Conring 16. 12. Dr. Deist 16. 12. Demmelmeier 17. 12. Deringer 16. 12. Dopatka 17. 12. Dowidat 16. 12. Drachsler 16. 12. Dr. Eckhardt 16. 12. Eisenmann 16. 12. Enk 16. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 12. Funk 16. 12. Dr. Furler 16. 12. Gehring 16. 12. Geiger (München) 16. 12. Glüsing (Dithmarschen) 16. 12. Dr. Gradl 16. 12. Dr. Greve 16. 12. Günther 16. 12. Hahn 16. 12. Dr. von Haniel-Niethammer 16. 12. Dr. Harm 16. 12. Dr. Dr. Heinemann 16. 12. Frau Herklotz 16. 12. Hermsdorf 16. 12. Höfler 16. 12. Huth 16. 12. Illerhaus 16. 12. Dr. Jaeger 17. 12. Dr. Jordan 16. 12. Dr. Kanka 16. 12. Koch 16. 12. Kreitmeyer 16. 12. Dr. Kreyssig 16. 12. Kühlthau 16. 12. Leber 16. 12. Leukert 16. 12. von Lindeiner-Wildau 16. 12. Dr. Lindenberg 16. 12. Logemann 16. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lohmar 17. 12. Lücker (München) 16. 12. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 16. 12. Margulies 16. 12. Frau Dr. Maxsein 16. 12. Dr. Menzel 31. 12. Murr 16. 12. Neubauer 31. 12. Neuburger 16. 12. Dr. Pflaumbaum 16. 12. Pohle 31. 12. Dr. Preiß 16. 12. Dr. Preusker 17. 12. Rademacher 16. 12. Frau Renger 16. 12. Richarts 16. 12. Rimmelspacher 16. 12. Ruhnke 17. 12. Scharnberg 16. 12. Scheel 16. 12. Seuffert 16. 12. Dr. Seume 16. 12. Stahl 16. 12. Dr. Starke 16. 12. Stauch 16. 12. Frau Dr. Steinbiß 16. 12. Stenger 3.1. 12. Frau Strobel 16. 12. Sühler 16. 12. Tobaben 16. 12. Varelmann 16. 12. Wacher 16. 12. Wagner 16. 12. Wegener 16. 12. Werner 16. 12. Wieninger 16. 12. Frau Wolff 16. 12. Dr. Zimmermann 17. 12. Zoglmann 31. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richarts (Fragestunde der 135. Sitzung vom 9. 12. 1960, Drucksache 2266) : Kennt und billigt die Bundesregierung die Gründe, die zu der unterschiedlichen Preiserhöhung für Brot und Brötchen geführt haben? Die Preise für Brot und Kleingebäck (auch Brötchen) sind nicht gesetzlich geregelt; von der Ermächtigung des § 10 Abs. 2 Ziff. b Getreidegesetz hat die Bundesregierung keinen Gebrauch gemacht. Daher sind sie von den Backbetrieben in eigener Verantwortung zu kalkulieren. Die vom Statistischen Bundesamt für verschiedene Brotsorten (nämlich für Weißbrot, Mischbrot hell, Mischbrot dunkel, Roggenbrot sowie für Kleingebäck einschließlich Brötchen) monatlich ermittelten Preise sind in den 7850 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 einzelnen Bundesländern unterschiedlich und lassen erkennen, daß z. B. Weißbrot eine Preisskala von 1,01 DM je kg (in Rheinland-Pfalz) bis 1,30 DM je kg (in Bayern) aufweist; auch bei den anderen Brotsorten liegen die Verhältnisse ähnlich, wenn auch die Preisunterschiede nicht so ausgeprägt sind. Bei Kleingebäck (auch Brötchen) sind Unterschiede zwischen 1,62 DM je kg (in Rheinland-Pfalz) und 1,89 DM je kg (in Bremen) festzustellen. Auch innerhalb der Bundesländer selbst sind die Preise unterschiedlich. Die Unterschiede beruhen vorwiegend auf der landschaftlichen Verschiedenheit der Verzehrsgewohnheiten und der dadurch bedingten verschiedenartigen Verwendung oder Mischung von Mehlen bzw. Mehltypen. Die Gründe, welche für die vereinzelt, namentlich in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen vorgenommenen Preiserhöhungen für Brot und Brötchen angeführt werden, sind der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. In den unverändert gebliebenen Erzeugerpreisen für Brotgetreide kann ein Grund hierfür nicht gefunden werden; ebenso liegen die Mehlpreise noch im Rahmen der seit dem 1. Januar 1958 genehmigten Konventionspreise des Mühlenkartells, nachdem sie zwischenzeitlich beachtlich (bis zu 6,— DM je 100 kg Mehl) unter den Konventionspreis abgesunken waren. Die Bundesregierung ist bemüht, nach ihren Kräften und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu einer Stabilisierung der Preise beizutragen, wie ihre ständigen Bemühungen in den Beratungen mit den wichtigsten Wirtschaftsgruppen und Tarifpartnern zeigen. Anlage 3 Schriftlicher Bericht der Abgeordneten Frau Beyer (Frankfurt) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksachen 2184, 2328) . Mit der Drucksache 2184 soll dem Zollgesetz aus dem Jahre 1939 ein neuer § 55 b eingefügt werden. Diese Änderung ist aus folgenden Gründen erforderlich: Mit dean Vertrag über die Gründung der Bruropäischen Wirtschaftsgemeinschaft wunde der allmähliche Abbau der Zölle und Kontingente innerhalb der sechs Mitgliedstaaten eingeleitet. Es stand von vornherein lest, daß auf Grand der Untterschieidlichkeit der Märkte in den einzelnen Mitgliedstaaten bei einer Reihe von Waren — so vor allem bei landwirtschaftlichen Produkten — Schwierigkeiten entstehen würden, die zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen führen. Der EWG-Vertrag sieht daher für den Übergang zur Überwindung solcher Schwierigkeiten Schutzklauseln vor, die der Kommission — in dringenden Fällen auch Iden Mitgliedstaaten — die Festsetzung von Ausgleichsabgaben in Form von Zöllen ader Steuern ermöglichen. So liegt, wie aus der Entscheidung der Komntission der EWG zu dieser Frage hervorgeht, der Preis für einen Zentner Weizenmehl und für einen lentner Zucker, die in jeweils (aus den Niederlanden ausgeführtem Brot oder ausgeführter Fondantmasse sowie Fondantmasse Verwendung finden, die aus Belgien nach Deutschland ausgeführt wird, um etwa die Hälfte unter dem Verkaufspreis der entsprechenden Erzeugnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Aus dem Bericht der Kommission ist weiter zu entnehmen, daß auf Grund von Art. 235 des Vertriages geeignete Maßnahmen getroffen werden sollen, um auf die Dauer diese schändlichen Folgen abstellen zu können. Bis zum Wirksamwerden solcher Schutzmaßnahmen Ist daher die Erhebungeiner Ausgleichsabgabe notwendig. In der Sache waren sich alle beteiligten Ausschüsseeinig. Während jedoch der an der Beratung mitbeteiligte Ernährungsausschuß mit Mehrheit der Regierungsvorlage unverändert zustimmte, schlagen der ebenfalls mitberatende Wirtschaftsausschuß sowie der federführende Finanzausschuß — für den ich zu berichten habe — vor, daß der neu einzufügende § 55 b Abs. 1 eine Ergänzung erfährt, so daß hinter den Worten „Die Bundesregierung kann" die Worte „, nachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen gegeben worden ist, mit Zustinhnhung ides Bundestages," eingefügt wenden, womit eine gleiche Behandlung wie bei Zollvorlagen des § 4 des Zolltarifgesetzes erreicht worden wäre. In der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 1960 wurden die Vorlagen auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung noch einmal an den zuständigen Finanzausschuß zurückverwiesen, um dem Außenhandelsausschuß noch als mitberatendem Ausschuß Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Außenhandelsausschuß befaßte sich in seiner Sitzung vom 15. Dezember mit der Drucksache 2184 und faßte in Abweichung vom Finanzausschuß — Drucksache 2303 — den Beschluß, in Art. 1 dem § 55 b folgenden Abs. 3 anzufügen: (3) Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen nach Verkündung der Rechtsverordnung den gesetzgebenden Körperschaften einen auf der Ermächtigung der Absätze 1 und 2 beruhenden Verordnungsentwurf zur verfahrensmäßigen Behandlung nach § 49 Abs. 2 zuzuleiten. Der Finanzausschuß schloß sich in seiner Sitzung vom gleichen Tage diesem Vorschlag mit Mehrheit an, nachdem von Mitgliedern des Ausschusses wie auch von Vertretern der Bundesregierung überzeugend dargestellt wurde, daß noch in diesem Monat während der Weihnachtsferien mit weiteren Auflagen seitens der Europäischen Kommission zu rechnen sei, die mit Wirkung vom 1. 1. 1961 Gültigkeit erlangen sollen. Mit dieser Lösung folgt man einem Verfahren, das sich im Rahmen der Montanbehörde bewährt hat, und da auch mit dieser Regelung die Mitwirkung des Parlaments gesichert ist, bittet der Finanzausschuß des Parilament, die Drucksache 2184 mit Änderung — Drucksache 2328 — anzunehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johann Cramer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen eine kurze Begründung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ersparen.
    Durch den vorliegenden Gesetzentwurf Drucksache 2313 soll der § 84 Satz 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes, der die obersten Landesverkehrsbehörden auf dem Gebiete der Entgelte für die Beförderung und für Nebenleistungen im Güternahverkehr für den Bereich ihres Landes zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigt, den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland angepaßt werden. Es sollen daher in der genannten Vorschrift die Worte „oberste Landesverkehrsbehörde" durch das Wort „Landesregierung" ersetzt und die Landesregierung ermächtigt werden, ihre Befugnis auf eine oberste Landesbehörde weiter zu übertragen. Diese Änderung des § 84 Satz 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes ist besonders dringend. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluß vom 10. Mai 1960 — Bundesgesetzbl. I Seite 429 — festgestellt, daß es im Widerspruch zu Art. 80 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes steht, wenn ein Landesminister durch Bundesgesetz zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigt wird; ermächtigt werden kann nur die Landesregierung, diese allerdings mit der
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7847
    Cramer
    Befugnis, die Ermächtigung weiter zu übertragen. Nach dieser Entscheidung sind sowohl die Ermächtigung der obersten Landesverkehrsbehörde in § 84 Satz 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes als auch die auf Grund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnungen der Landesminister nichtig.
    Von der Nichtigkeit sind insgesamt 32 Tarifverordnungen der jeweiligen Landesminister betroffen. Hiervon entfallen 17 Verordnungen auf die Regelung von Transportleistungen bei Großbauvorhaben der öffentlichen Hand, vorwiegend auf dem Gebiete des Straßenbaues, während die restlichen 15 Verordnungen die Beförderung bestimmter Gutarten regeln. 7 der letztgenannten Verordnungen sind in ihrer Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 1960 befristet.
    Wegen der Nichtigkeit der Ermächtigungsnorm in § 84 Satz 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes kann jedoch weder die Weitergeltung der am 31. Dezember 1960 auslaufenden Verordnungen angeordnet noch können neue Rechtsverordnungen erlassen werden.
    Die Ermächtigung in § 84 Satz 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes muß daher unverzüglich den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes 'angepaßt werden, um den Ländern den Erlaß rechtsgültiger Tarifverordnungen zu ermöglichen. Andernfalls wären schwerwiegende Störungen der Ordnung auf dem Tarifgebiet des Güternahverkehrs unvermeidbar.
    Der Verkehrsauschuß hat sich mit dieser Gesetzesvorlage eingehend beschäftigt und empfiehlt Ihnen die unveränderte Annahme.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zur Aussprache liegen nicht vor. Ich rufe auf Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift. — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? Einstimmige Annahme.
Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die
dritte Beratung.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer dein Gesetzentwurf in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprabel —Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Ich rufe Punkt 2 der erweiterten Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Drucksache 2315) .
Begründung und Aussprache wird nicht gewünscht. Ich schließe die erste Beratung. Es ist Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß vorgesehen. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe dann Punkt 3 der erweiterten Tagesordnung auf:
a) Beratung des Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung über den Antrag der Abgeordneten Bauknecht, Glüsing (Dithmarschen), Dr. Pflaumbaum, Wehking und Fraktion der CDU/CSU betreffend Ernteschäden 1960 und über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Ausgleich der Getreideernteschäden (Drucksachen 2095, 2144, 2325) ;
b) Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses 'für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Bauknecht, Glüsing, (Dithmarschen), Dr. Pflaumbaum, Wehking und Fraktion der CDU/CSU betreffend Ernteschäden 1960 und über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Ausgleich der Getreideernteschäden

(Drucksachen 2095, 2144, 2322).

Die Schriftlichen Berichte der Abgeordneten Müller (Ravensburg) und Logemann liegen vor. Eine Ergänzung wird nicht gewünscht.
Ich stelle den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 2322 zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte sich, das Handzeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Es folgt Punkt 4 der erweiterten Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betreffend Antrag auf Normenkontrolle bei dem Bundesverfassungsgericht wegen des Sammlungsgesetzes (Drucksachen 1697, 2327).
Der Antrag des Rechtsausschusses liegt auf Drucksache 2327 vor. Danach wird empfohlen, der Nr. 1 des Antrags Drucksache 1697 zuzustimmen und die Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt und Dr. Arndt zu beauftragen, den Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.
Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Hoogen.

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    Rede von Matthias Hoogen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Plenum des Hohen Hauses hat im Mai dieses Jahres dem Rechtsausschuß einen von allen Fraktionen eingebrachten Antrag überwiesen, der den Zweck hat, das Sammlungsgesetz und seine Novellen beim Bundesverfassungsgericht mit dem Ziele überprüfen zu lassen, es für verfassungswidrig und damit für nichtig zu erklären.
    Der Rechtsausschuß hat sich mit diesem Antrag befaßt. Er war einmütig der Auffassung der Antragsteller, daß das Sammlungsgesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist und infolgedessen nach Art. 123 GG über den Tag des Zusammentritts des 1. Bundestages hinaus nicht fortgilt.
    7848 Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16, Dezember 1960
    Hoogen
    Es würde zu weit führen, hier im einzelnen auseinanderzusetzen, gegen welche Bestimmungen des Grundgesetzes das Sammlungsgesetz und seine Novellen verstoßen. Wir waren im Rechtsausschuß der Meinung, daß das Sammlungsgesetz nicht nur in einzelnen oder einer Reihe von Bestimmungen, sondern seiner ganzen Konzeption nach mit verfassungskräftigen Grundsätzen unserer Verfassung nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. Das Sammlungsgesetz war von dem Willen der nationalsozialistischen Machthaber, die es seinerzeit erlassen haben, getragen, auch auf dem Gebiet des Sammlungswesens das totalitäre System einzuführen. Ein solches Gesetz kann nach unserer Überzeugung heute nicht mehr die Grundlage für irgendwelche Maßnahmen sein.
    Es ist unserer Meinung nach aber auch deswegen mit dem Grundgesetz und mit seinen Grundsätzen nicht vereinbar, weil es dem verfassungskräftigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel bei der Durchsetzung von Zielen und bei der Durchführung von Aufgaben nicht entspricht. Ein so generelles Verbot, wie es das Sammlungsgesetz mit dem Erlaubnisvorbehalt für den einzelnen Fall darstellt, ist eben zur Erreichung dieser Ziele nicht erforderlich.
    Wir hatten uns nicht mit der Frage zu befassen, wie die für die Regelung dieses Rechtsgebietes „Sammlungswesen" zuständigen Landesgesetzgeber sich im einzelnen Fall in den einzelnen Ländern zu verhalten haben. Unser Ziel war es lediglich, zu überprüfen, ob dieser Antrag mit Aussicht auf Erfolg beim Bundesverfassungsgericht angebracht werden kann. Wir sind einmütig zu der Meinung gekommen, daß das der Fall ist, und schlagen Ihnen deswegen in der Ziffer 1 unseres Antrages vor, das Gericht anzurufen. Wir sind der Meinung, daß das nicht nur durch die Übersendung eines Protokolls und dieses Beschlusses geschehen sollte, sondern daß der Herr Präsident des Deutschen Bundestages in einem formellen Schreiben diesen Antrag namens des Deutschen Bundestages selbst in Karlsruhe anbringen sollte.
    In Ziffer 2 unseres Antrages schlagen wir Ihnen vor, daß der Antrag von den Mitgliedern des Hohen Hauses Frau Dr. Schwarzhaupt und Herrn Dr. Arndt begründet und in der mündlichen Verhandlung vertreten werden sollte.
    Ich darf Sie namens des Rechtsausschusses bitten, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.