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ID0313716700

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    Bundestag Deutscher 137. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1960 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Maier Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 7815 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7815 C Frage des Abg. Dr. Atzenroth (135. Sitzung) : Privatisierung des Telegraphendienstes Schriftliche Beantwortung . . . . . 7815 C Fragestunde (Drucksachen 2301, 2311) Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Kohlefrachthilfe bei der Energieversorgung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7815 D, 3816C, D, 3817 C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) '7816 B Müller-Hermann (CDU/CSU) 7816 C, 7817 B Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 7817 C Frage des Abg. Matthes: Projekt der Hamburger Flugzeugbau GmbH. Dr. Westrick, Staatssekretär 7817 D, 7818 A Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 7818 A Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Benzinpreise 7818 B Frage des Abg. Dr. Brecht: Mietwucher Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7818 B, D, 7819 A Dr. Brecht (SPD) 7818 C, D Wittrock (SPD) 7818 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes beim Bundesarbeitsgericht Blank, Bundesminister 7819 A, B, C, D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7819 B Wittrock (SPD) 7819 C, D Frage des Abg. Dr. Arndt: Internationale Arbeitsausstellung in Turin Blank, Bundesminister 7819 D, 7820 B, C, D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7820 B Scharnowski (SPD) . . . . . . . 7820 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 7820 C, D Frage des Abg. Welslau: Vergleichsberechnung nach Art. 2 § 42 des ArVNG Blank, Bundesminister . . . . 7821 A, B Welslau (SPD) . . . . . . . 7821 A, B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 Frage des Abg. Josten: Soldatenliederbuch Hopf, Staatssekretär 7821 B, C Josten (CDU/CSU) 7821 C Dr. Schäfer (SPD) 7821 C Frage des Abg. Spitzmüller: Landstraße Nr. 21 Hopf, Staatssekretär . . 7821 D, 7822 A Spitzmüller (FDP) 7822 A Frage des Abg. Welslau: Transport von 131 und Benzin im Straßenverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7822 B, 7823 A Welslau (SPD) . . . . . . . . 7822 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7823 A Frage des Abg. Ritzel: Geschwindigkeitskontrollen mit Radarmeßgeräten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7823 B, 7824 A, B Ritzel (SPD) 7824 A Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Bundesstraße 37 Schriftliche Beantwortung . . . . 7824 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rationalisierung der Briefverteilung durch Einführung vierstelliger Leitzahlen Stücklen, Bundesminister 7824 C, D, 7825 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7824 D Bauer (Würzburg) (SPD) 7825 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Postgebühren Stücklen, Bundesminister . . . 7825 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7825 B, C Frage des Abg. Faller: Luftpostmarken Stücklen, Bundesminister . . . . 7825 D Frage des Abg. Reitz: Fragebogen für Mietbeihilfen Dr. Ernst, Staatssekretär . 7826 A, B, C Reitz 7826 A Harnacher (SPD) 7826 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 7826 C Dr. Brecht (SPD) 7826 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Einkommensgrenze im Zweiten Wohnungsbaugesetz Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 7826 D, '7827 A, B, C, D Dr. Brecht (SPD) 7827 A, B Hauffe (SPD) 7827 B Müller (Erbendorf) (SPD) . . . 7827 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7827 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (SPD) (Drucksache 2078) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 2256) — Erste Beratung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (FDP) (Drucksache 2241) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Anderung und Ergänzung des j 252 des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2283) — Erste Beratung — Zühlke (SPD) . . . . . . . . . 7828 A Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 7831 B Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 7833 D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 7837 D Kraft (CDU/CSU) . . . 7840 A, 7846 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 7842 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7844 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (SPD, CDU/CSU) (Drucksache 2313); Mündlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2326) — Zweite und dritte Beratung — Cramer (SPD) . . . . . . . . . 7846 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2315) — Erste Beratung — . 7847 B Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag betr. Ernteschäden 1960 (Abg. Bauknecht, Glüsing [Dithmarschen], Dr. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 III Pflaumbaum, Wehking und Fraktion der CDU/CSU) und über den Antrag betr. Ausgleich der Getreideernteschäden (FDP) (Drucksachen 2095, 2144, 2325) und Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2322) 7847 C Antrag auf Normenkontrolle bei dem Bundesverfassungsgericht wegen des Sammlungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1697, 2327) Hoogen (CDU/CSU) 7847 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2184, 2328) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7848 C Entwurf eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1285) . . . . . . . . . 7848 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7848 D Anlagen 7849 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7815 137. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.06 Uhr
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    *) Siehe Anlage 3 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Bärsch 16. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Wasserburg) 16. 12. Dr. Becker (Mönchengladbach) 16. 12. Behrisch 16. 12. Frau Berger-Heise 16. 12. Dr. Besold 16. 12. Birkelbach 16. 12. Dr. Birrenbach 16. 12. Blachstein 16. 12. Dr. Böhm 31. 12. Börner 16. 12. Frau Brauksiepe 16. 12. Brese 16. 12. Brück 16. 12. Dr. Bucerius 16. 12. Dr. Burgbacher 16. 12. Burgemeister 16. 12. Caspers 16. 12. Dr. Conring 16. 12. Dr. Deist 16. 12. Demmelmeier 17. 12. Deringer 16. 12. Dopatka 17. 12. Dowidat 16. 12. Drachsler 16. 12. Dr. Eckhardt 16. 12. Eisenmann 16. 12. Enk 16. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 12. Funk 16. 12. Dr. Furler 16. 12. Gehring 16. 12. Geiger (München) 16. 12. Glüsing (Dithmarschen) 16. 12. Dr. Gradl 16. 12. Dr. Greve 16. 12. Günther 16. 12. Hahn 16. 12. Dr. von Haniel-Niethammer 16. 12. Dr. Harm 16. 12. Dr. Dr. Heinemann 16. 12. Frau Herklotz 16. 12. Hermsdorf 16. 12. Höfler 16. 12. Huth 16. 12. Illerhaus 16. 12. Dr. Jaeger 17. 12. Dr. Jordan 16. 12. Dr. Kanka 16. 12. Koch 16. 12. Kreitmeyer 16. 12. Dr. Kreyssig 16. 12. Kühlthau 16. 12. Leber 16. 12. Leukert 16. 12. von Lindeiner-Wildau 16. 12. Dr. Lindenberg 16. 12. Logemann 16. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lohmar 17. 12. Lücker (München) 16. 12. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 16. 12. Margulies 16. 12. Frau Dr. Maxsein 16. 12. Dr. Menzel 31. 12. Murr 16. 12. Neubauer 31. 12. Neuburger 16. 12. Dr. Pflaumbaum 16. 12. Pohle 31. 12. Dr. Preiß 16. 12. Dr. Preusker 17. 12. Rademacher 16. 12. Frau Renger 16. 12. Richarts 16. 12. Rimmelspacher 16. 12. Ruhnke 17. 12. Scharnberg 16. 12. Scheel 16. 12. Seuffert 16. 12. Dr. Seume 16. 12. Stahl 16. 12. Dr. Starke 16. 12. Stauch 16. 12. Frau Dr. Steinbiß 16. 12. Stenger 3.1. 12. Frau Strobel 16. 12. Sühler 16. 12. Tobaben 16. 12. Varelmann 16. 12. Wacher 16. 12. Wagner 16. 12. Wegener 16. 12. Werner 16. 12. Wieninger 16. 12. Frau Wolff 16. 12. Dr. Zimmermann 17. 12. Zoglmann 31. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richarts (Fragestunde der 135. Sitzung vom 9. 12. 1960, Drucksache 2266) : Kennt und billigt die Bundesregierung die Gründe, die zu der unterschiedlichen Preiserhöhung für Brot und Brötchen geführt haben? Die Preise für Brot und Kleingebäck (auch Brötchen) sind nicht gesetzlich geregelt; von der Ermächtigung des § 10 Abs. 2 Ziff. b Getreidegesetz hat die Bundesregierung keinen Gebrauch gemacht. Daher sind sie von den Backbetrieben in eigener Verantwortung zu kalkulieren. Die vom Statistischen Bundesamt für verschiedene Brotsorten (nämlich für Weißbrot, Mischbrot hell, Mischbrot dunkel, Roggenbrot sowie für Kleingebäck einschließlich Brötchen) monatlich ermittelten Preise sind in den 7850 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 einzelnen Bundesländern unterschiedlich und lassen erkennen, daß z. B. Weißbrot eine Preisskala von 1,01 DM je kg (in Rheinland-Pfalz) bis 1,30 DM je kg (in Bayern) aufweist; auch bei den anderen Brotsorten liegen die Verhältnisse ähnlich, wenn auch die Preisunterschiede nicht so ausgeprägt sind. Bei Kleingebäck (auch Brötchen) sind Unterschiede zwischen 1,62 DM je kg (in Rheinland-Pfalz) und 1,89 DM je kg (in Bremen) festzustellen. Auch innerhalb der Bundesländer selbst sind die Preise unterschiedlich. Die Unterschiede beruhen vorwiegend auf der landschaftlichen Verschiedenheit der Verzehrsgewohnheiten und der dadurch bedingten verschiedenartigen Verwendung oder Mischung von Mehlen bzw. Mehltypen. Die Gründe, welche für die vereinzelt, namentlich in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen vorgenommenen Preiserhöhungen für Brot und Brötchen angeführt werden, sind der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. In den unverändert gebliebenen Erzeugerpreisen für Brotgetreide kann ein Grund hierfür nicht gefunden werden; ebenso liegen die Mehlpreise noch im Rahmen der seit dem 1. Januar 1958 genehmigten Konventionspreise des Mühlenkartells, nachdem sie zwischenzeitlich beachtlich (bis zu 6,— DM je 100 kg Mehl) unter den Konventionspreis abgesunken waren. Die Bundesregierung ist bemüht, nach ihren Kräften und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu einer Stabilisierung der Preise beizutragen, wie ihre ständigen Bemühungen in den Beratungen mit den wichtigsten Wirtschaftsgruppen und Tarifpartnern zeigen. Anlage 3 Schriftlicher Bericht der Abgeordneten Frau Beyer (Frankfurt) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksachen 2184, 2328) . Mit der Drucksache 2184 soll dem Zollgesetz aus dem Jahre 1939 ein neuer § 55 b eingefügt werden. Diese Änderung ist aus folgenden Gründen erforderlich: Mit dean Vertrag über die Gründung der Bruropäischen Wirtschaftsgemeinschaft wunde der allmähliche Abbau der Zölle und Kontingente innerhalb der sechs Mitgliedstaaten eingeleitet. Es stand von vornherein lest, daß auf Grand der Untterschieidlichkeit der Märkte in den einzelnen Mitgliedstaaten bei einer Reihe von Waren — so vor allem bei landwirtschaftlichen Produkten — Schwierigkeiten entstehen würden, die zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen führen. Der EWG-Vertrag sieht daher für den Übergang zur Überwindung solcher Schwierigkeiten Schutzklauseln vor, die der Kommission — in dringenden Fällen auch Iden Mitgliedstaaten — die Festsetzung von Ausgleichsabgaben in Form von Zöllen ader Steuern ermöglichen. So liegt, wie aus der Entscheidung der Komntission der EWG zu dieser Frage hervorgeht, der Preis für einen Zentner Weizenmehl und für einen lentner Zucker, die in jeweils (aus den Niederlanden ausgeführtem Brot oder ausgeführter Fondantmasse sowie Fondantmasse Verwendung finden, die aus Belgien nach Deutschland ausgeführt wird, um etwa die Hälfte unter dem Verkaufspreis der entsprechenden Erzeugnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Aus dem Bericht der Kommission ist weiter zu entnehmen, daß auf Grund von Art. 235 des Vertriages geeignete Maßnahmen getroffen werden sollen, um auf die Dauer diese schändlichen Folgen abstellen zu können. Bis zum Wirksamwerden solcher Schutzmaßnahmen Ist daher die Erhebungeiner Ausgleichsabgabe notwendig. In der Sache waren sich alle beteiligten Ausschüsseeinig. Während jedoch der an der Beratung mitbeteiligte Ernährungsausschuß mit Mehrheit der Regierungsvorlage unverändert zustimmte, schlagen der ebenfalls mitberatende Wirtschaftsausschuß sowie der federführende Finanzausschuß — für den ich zu berichten habe — vor, daß der neu einzufügende § 55 b Abs. 1 eine Ergänzung erfährt, so daß hinter den Worten „Die Bundesregierung kann" die Worte „, nachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen gegeben worden ist, mit Zustinhnhung ides Bundestages," eingefügt wenden, womit eine gleiche Behandlung wie bei Zollvorlagen des § 4 des Zolltarifgesetzes erreicht worden wäre. In der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 1960 wurden die Vorlagen auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung noch einmal an den zuständigen Finanzausschuß zurückverwiesen, um dem Außenhandelsausschuß noch als mitberatendem Ausschuß Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Außenhandelsausschuß befaßte sich in seiner Sitzung vom 15. Dezember mit der Drucksache 2184 und faßte in Abweichung vom Finanzausschuß — Drucksache 2303 — den Beschluß, in Art. 1 dem § 55 b folgenden Abs. 3 anzufügen: (3) Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen nach Verkündung der Rechtsverordnung den gesetzgebenden Körperschaften einen auf der Ermächtigung der Absätze 1 und 2 beruhenden Verordnungsentwurf zur verfahrensmäßigen Behandlung nach § 49 Abs. 2 zuzuleiten. Der Finanzausschuß schloß sich in seiner Sitzung vom gleichen Tage diesem Vorschlag mit Mehrheit an, nachdem von Mitgliedern des Ausschusses wie auch von Vertretern der Bundesregierung überzeugend dargestellt wurde, daß noch in diesem Monat während der Weihnachtsferien mit weiteren Auflagen seitens der Europäischen Kommission zu rechnen sei, die mit Wirkung vom 1. 1. 1961 Gültigkeit erlangen sollen. Mit dieser Lösung folgt man einem Verfahren, das sich im Rahmen der Montanbehörde bewährt hat, und da auch mit dieser Regelung die Mitwirkung des Parlaments gesichert ist, bittet der Finanzausschuß des Parilament, die Drucksache 2184 mit Änderung — Drucksache 2328 — anzunehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    warum konnte das nicht früher erarbeitet und uns auf den Tisch gelegt werden, warum muß das in die allerletzte Spanne der Legislaturperiode hineingedrängt werden? Wir haben uns Ihre Ausführungen darüber, daß dieses Gesetz ein Stück Existenzsicherung, auch in der Auseinandersetzung nach dem Osten hin, darstellt, sehr genau angehört. Sehr gute Worte! Aber das Kernproblem des Bundesvertriebenenministeriums sind nicht die guten und schönen Worte und Gedanken, sondern sind der Wille und die Energie, sie auch durchzusetzen,

    (Beifall bei der SPD)

    sind Härte und Standhaftigkeit nicht nur innerhalb des Kabinetts und gegenüber den anderen Ministerien, sondern eben auch gegen eine ganze Anzahl von Interessentenwünschen.

    (Abg. Jaksch: Sehr richtig!)

    In dieser Hinsicht, sehr geehrter Herr Minister, ist eine ganze Menge nachzuholen. All die Versäumnisse der vergangenen Jahre sind aufzuholen. Nebenbei: Wo wären wir überhaupt in diesen Fragen, wenn die Opposition nicht immer wieder die CDU unter Druck gesetzt hätte, die Konsequenzen zu überdenken, und wenn wir uns nicht immer wieder bemüht hätten, wenigstens dem Vertriebenenministerium das Mindestmaß an Rückensteifung zu geben, das nötig ist, um das bisher Erreichte durchzusetzen?
    Ihre Ausführungen zur Frage der Möbelhilfe, Herr Minister, haben — um das vorwegzunehmen — mit Ihren guten Worten und auch mit der Bewegung, mit der Sie gesprochen haben, nicht in Einklang gestanden. Nach unserem Dafürhalten verdient die bisher vorgelegte Regelung alles andere als die Bezeichnung großzügig". Sie ist genau das, was Sie selber in Ihren Ausführungen abgelehnt haben, sie ist wiederum nur eine halbfürsorgerische, karitative Angelegenheit. Das rechtliche Fundament, das wir mit unserem Antrag erstreben, fehlt letzten Endes.
    Ihre ganze Vorlage ist — ich muß das sagen — ein erneuter Beweis dafür, daß die Bundesregierung
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7843
    Rehs
    immer dann, wenn es um die Ausgleichung des menschlichen und sozialen Defizits des Krieges und seiner Folgen geht, einen krummen Rücken bekommt. In der doch eindeutigen, beinahe penetrant wirkenden Situation, in der wir aus mancherlei Gründen gezwungen sind, Milliardenbeträge in andere Länder und Kontinente zu geben — kein Wort gegen die Wichtigkeit und Richtigkeit dieser Maßnahmen angesichts der einmal eingetretenen Lage, aber man kann auch nicht die Optik für die Betroffenen übersehen, die zum Teil seit 10 oder 15 Jahren auf die Leistungen warten, die ihnen versprochen worden sind —, in einer solchen Situation wird von der Bundesregierung zur finanziellen Seite des Gesetzentwurfs eine buchhalterische Rechnung, eine Krämerrechnung aufgemacht, die den regelmäßigen, zum Teil bewußten finanziellen Fehlschätzungen in der Ära des Finanzministers Schäffer alle Ehre macht. Ich habe es sehr bedauert, Herr Bundesminister, daß Sie in dieser Richtung nicht klarer gesprochen haben und Ihre Ausführungen kaum zu Hoffnungen Anlaß geben, wenn ich auch die Darlegungen des Herrn Kollegen Kraft sehr positiv aufgenommen habe.
    Die Rechnung, die die Bundesregierung hierzu bei der Begründung des Gesetzentwurfs aufgemacht hat, nimmt ihr draußen niemand ab.

    (Abg. Jaksch: Sehr richtig!)

    Dazu haben die Betroffenen in diesen Fragen mit den Sachverständigen der Regierung und ihren Schätzungen vielzu eingehende und bittere Erfahrungen ,gemacht.

    (Abg. Jaksch: Das muß einmal gesagt werden!)

    Der Herr Kollege Zühlke hat bereits darauf hingewiesen, was der Minister Hemsath im Bundesrat hierzu gesagt hat: Anläßlich der achten Novelle ist geschätzt worden, daß der Lastenausgleich eine Finanzierungslücke von 5,5 Milliarden DM haben würde. Vier Jahre danach ist errechnet worden, daß diese Finanzierungslücke überhaupt nicht besteht.

    (Abg. Jaksch: So ist es gewesen!)

    Im Gegenteil, aus der Regierungsvorlage ergibt sich, daß nach der jetzigen Rechnung die Fondseinnahmen die Ausgaben im rund 5 Milliarden DM übersteigen.

    (Abg. Jaksch: Hört! Hört!)

    In dem „Fachberater" vom Oktober 1960 wird hierzu von dean zuständigen Abteilungsleiter im Ministerium ausgeführt:
    Der Bilanzüberschuß von 4,9 Milliarden DM ist zunächst überraschend angesichts der Tatsache, daß das Bundesausgleichsamt noch vor kurzem in seiner Broschüre „Zehn Jahre Lastenausgleich" einen Bilanzfehlbetrag von 2,4 Milliarden berechnet hat, ...

    (Abg. Jaksch: Also bitte!) Ein Unterschied also von 7,3 Milliarden!

    Wir haben es also erlebt, daß die Schätzungen, die uns anläßlich der achten Novelle vorgelegt worden sind, um rund 10 Milliarden DM überhöht waren. Ich glaube, bei allem Wohlwollen und bei aller Anerkennung, daß Schätzungen eben nur Schätzungen sind, doch sagen zu können: Das, was man sich damit geleistet hat, verdient den Namen „Schätzung" nicht mehr. Wer einmal so schätzt, dem glaubt man nicht mehr.

    (Abg. Jaksch: Wer einmal fehlschätzt, dem glaubt man nicht!)

    Natürlich verlangt niemand, weder von den Betroffenen noch von meinen Partei- und Fraktionsfreunden, daß Sie so optimistisch kalkulieren wie Minister Erhard mit den Preisen. Aber hier wäre wirklich der und zwar einzig richtige Platz für das Wort ihres Parteichefs: Seien Sie nicht so pingelig! Und ich möchte hinzufügen: Kalkulieren Sie bei diesen Dingen auch einmal etwas mit dem Herzen!
    Ich will es mir ersparen, noch einmal auf die Einzelheiten einzugehen. Ich möchte nur besonders herausheben und akzentuieren — damit hier keinerlei Mißverständnisse bestehen —: Es wird von den Geschädigten als einer der Hauptmängel des Gesetzes angesehen, daß als Stichtag für die Vermögensabgabe ein Termin vor der Währungsreform festgelegt wurde. Dadurch wurden die seit 1948 eingetretenen wesentlichen Wertsteigerungen bei allen Vermögenswerten durch die Vermögensabgabe nicht erfaßt. Hierdurch entgehen dem Einkommen des Lastenausgleichs zweifellos Milliarden. Die Kluft zwischen der seinerzeitigen Ausgangsbasis und dem heutigen wirtschaftlichen Status auf der Abgabenseite ist so groß geworden, daß die finanziellen Maßstäbe der Regierungsvorlage gerade auch unter diesem Gesichtspunkt von den Betroffenen nur als kränkend empfunden werden können, und ich teile diese Auffassung.
    Zur Methode dieser Gesetzgebung! Wir stehen jetzt bei der Dreizehnten Novelle. Von notwendigen Korrekturen auf Grund der Erfahrungen abgesehen haben wir eine so umfangreiche und wiederholte Novellierung zu einem großen Teil deshalb vornehmen müssen, weil Sie (zur CDU/CSU) sich eben immer nicht zu den wirklich notwendigen Entscheidungen bereit fanden. Ich habe schon bei der Elften Novelle von der unheilvollen Praxis der Gesetzgebung in Raten gesprochen, also von der umgekehrten „Salami-Taktik", die man hier anwendet, indem man nämlich Stück für Stück anfügt.

    (Abg. Schütz [München] : Etwas anderes bleibt gar nicht übrig!)

    — Natürlich, Herr Kollege Schutz! — Diese Praxis stellt nicht nur die Verwaltung vor große, unlösbare Aufgaben — die Lösung der Aufgaben wird immer komplizierter, teurer und unwirtschaftlicher —, sie führt auch in der Bevölkerung zu einer zunehmenden Verbitterung und Unruhe. Deshalb ist es erforderlich, daß bei der Lösung der Kernprobleme, die bei dieser Novelle anstehen — bei der Frage des Stichtages der Höhe der Hauptentschädigung und der Altersversorgung der ehemals Selbständigen —, also bei der Lösung derjenigen Probleme, die zu dieser großen Unruhe bei den Betroffenen geführt haben, ganze Arbeit geleistet wird.
    7844 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960
    Rehs
    Hier muß eine Arbeit geleistet werden, die nicht wiederum nur für eine Legislaturperiode Bestand hat, sondern die auch für die Zukunft reicht. Das möchte ich hier noch einmal mit allem Nachdruck sagen.
    Es ist mir unbegreiflich, warum ein späterer Zeitpunkt der Aufenthaltsnahme in der Bundesrepublik irgendeinen Einfluß auf die Entschädigungsfähigkeit eines Vertreibungsschadens ausüben soll. Die Vertriebenen aus der Zone haben ihre Heimat und ihren Besitz wie alle anderen Vertriebenen verloren. Der Schicksalsschlag, der sie noch einmal getroffen und sie auch um ihre neuerworbenen Güter gebracht hat, kann und darf sie deshalb nicht die Entschädigung ihres Vertreibungsschadens kosten.
    Dais Argument, die Vertriebenen aus der Zone könnten deshalb nicht 'in den Lastenausgleich einbezogen werden, weil man sie gegenüber den anderen Flüchtlingen nicht bevorrechtigen dürfe, geht völlig an der Sache vorbei. Hinsichtlich der Schäden, die durch die Flucht aus der Zone entstanden sind, sind gewiß alle Flüchtlinge gleich. Um diese Schäden geht es aber nicht. Es geht einzig und allein und die bei der Vertreibung entstandenen Verluste. Es ist selbstverständlich, daß Vertreibungsverluste nur dem entschädigt werden können, bei dem sie entstanden sind. Es liegt also kein gleicher Tatbestand vor. Infolgedessen kann es auch insoweit keine Bevorzugung geben.
    Vor allem: finanzielle Überlegungen dürfen bei der Lösung dieses Problems keine Rolle spielen. Es ist gerade die Aufgabe des Gesetzgebers, die vorhandenen Mittel nach dem Gesichtspunkt sozialer Rechtsstaatlichkeit so zu verteilen, daß jedem, bei dem der gleiche Tatbestand erfüllt ist, die gleichen Leistungen zuteil werden. Es handelt sich nur darum, Herr Minister von Merkatz, daß das, was Sie Ihrerseits auch als Prinzip herausgestellt haben, nun auch wirklich konsequent und gewissenhaft 'in die Praxis umgesetzt wird.
    Lassen Sie mich noch etwas zur Hauptentschädigung sagen. Der Maßstab bei der Schadensfeststellung ist der Einheitswert, also ein Steuerwert, der weit unter dem wirklichen Verkehrswert liegt. Hinsichtlich der Entschädigungsätze auch für größere Vermögen sollte sich endlich die Erkenntnis durchsetzen, daß Grund-, Landwirtschafts- und Betriebsvermögen nicht schlechter entschädigt werden dürfen als Geldvermögen bei der Währungsreform. Es geht infolgedessen bei der Neugestaltung der Hauptentschädigung nicht nur darum, Korrekturen anzubringen. Es ist notwendig, daß der in der Zwischenzeit eingetretene Geldwertverfall ausgeglichen wird. Seit der Schaffung des Lastenausgleichsgesetzes hat die Deutsche Mark etwa 20 % ihres Wertes verloren. In diesem Ausmaß sollte also die Entschädigung, ob klein oder groß, heraufgesetzt werden.
    Ein letztes Wort zu dem dritten entscheidenden Problem, dem Problem der Altersversorgung. Hier ist bisher bedauerlicherweise noch kein anderer Weg gefunden worden. Alle unsere Mahnungen an die Bundesregierung und auch an die große Regierungspartei und all unser Drängen haben noch zu keiner konstruktiven Überlegung geführt. Es bleibt infolgedessen nichts anderes übrig, als bei dieser Novelle den Versuch zumindest einer Teillösung über den Lastenausgleich zu machen. Es ist einer Kulturnation unwürdig, Alte und Erwerbsunfähige, die ein Arbeitsleben hinter sich haben, die aber eine grausame Entwicklung um ihr Vermögen und ihre Existenzbasis gebracht hat, der Fürsorge zuzuweisen. Deshalb muß durch den Lastenausgleich dafür gesorgt werden, daß jeder ehemals Selbständige etwas erhält, und daß der Betrag, den er erhält, ausreichend ist. Die Alten verfolgen auch diese heutige Diskussion und die Position, die hier abgesteckt wird, mit ganz besonderer Sorge; denn sie stehen vor der Angst um die Sicherung ihres Lebens, um die Sicherung der letzten Jahre und Tage ihres Lebens. Der Gesetzgeber isollte ihnen diese Sorge endlich nehmen; er sollte die mit den Jahrgängen zusammenhängende Problematik, soweit sie zu diesem Gesetz gehört, lösen und eine Regelung treffen, die den Alten die Gewißheit gibt, daß sie nicht der Fürsorge anheimfallen.
    Herr Kollege Kraft, ich will zu den Ausführungen über § 252 nichts sagen; ich will nur fragen, warum nicht früher derartige Schritte unternommen worden sind. In dem Gesetz war der Bundesregierung durchaus die Möglichkeit gegeben, das Problem auf dem Wege der Rechstverordnung anzupacken. Ich meine, daß es nicht so sehr darauf ankommt, eine neue rechtliche oder gesetzgeberische Lösung zu finden, als vielmehr darauf, daß die Bundesregierung den Mut hat, das zu tun, was sie auf dem Wege über eine Verwaltungsbestimmung schon längst hätte praktizieren können.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier ist darauf hingewiesen worden, welche Bedeutung die Regelung dieses gesamten Komplexes auch in unserem Verhältnis zur Zone hat. Die Bundesrepublik hat die Kriegsfolgelasten übernommen, nicht um Vertrauen zu werben, sondern weil wir uns für die Folgen des Krieges verantwortlich fühlen. Dieser Grundsatz unterscheidet uns ganz wesentlich von der Zone, die eine Wiedergutmachung und einen Lastenausgleich nicht kennt. Wir sollten die Entscheidungen, die bei den Beratungen in den kommenden Wochen und Monaten getroffen werden müssen, 'daher auch unter diesen — politischen — Gesichtspunkten sehen.
    Ein letztes, meine Damen und Herren! Wir sollten nicht warten, bis uns die Reaktion auf die Enttäuschungen über eine erneute unzulängliche Novelle zum Lastenausgleichsgesetz die Entscheidungen aufzwingt. Wir sollten daher im Rahmen dieser Novelle das tun, was die Zeit, die soziale Verantwortung und die Gerechtigkeit auch diesen Menschen gegenüber von uns allen fordern.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Mischnick.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daß wir heute zur Mittagstunde über dieses Thema sprechen müssen,
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7845
    Mischnick
    ist nicht, wie Sie sagen, Herr Rehs, die einhellige Schuld des Ältestenrats. Es sind einige Bemühungen im Gange gewesen, den Mittwoch voll für die Plenarsitzung zur Verfügung zu halten und am Mittwoch darüber zu diskutieren. Aber leider kam es nicht dazu. Ich sage das nur deshalb, um den falschen Eindruck zu vermeiden, als sei kein Verständnis für die Fragen der Vertriebenen und Flüchtlinge bei den Besprechungen im Ältestenrat vorhanden gewesen. Die Debatte über die Gemeindefinanzen war eben doch noch länger, als vermutet wurde. und wir mußten auf den heutigen Tag ausweichen. Nichtsdestoweniger bedauere ich, daß diese Fragen wieder einmal vor einem verhältnismäßig kleinen Kreis — dafür aber um so interessierterer Kollegen — hier behandelt werden.
    Die Vorlagen zur 13. Novelle werden von uns Freien Demokraten nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt gesehen: Inwieweit ist es möglich, mit diesen Vorlagen wenigstens in einigen Punkten des Lastenausgleichs doch zu einem gewissen Abschluß zu kommen? Ich sage ausdrücklich „gewissen Abschluß", weil wir uns natürlich bewußt sind, daß es eine Reihe von Fragen geben wird, insbesondere diejenigen, die die Sowjetzonenflüchtlinge betreffen, die infolge der Entwicklung immer wieder überprüft werden müssen. Wir sollten uns aber bemühen, bei den Beratungen Lösungen zu finden, die für das eine oder andere Gebiet endgültig sind.
    Das ist für uns ein Grund, die Frage der Hausratentschädigung sehr ernsthaft zu überprüfen. Denn auf die Dauer kann es doch wohl — und ich hoffe auf Einverständnis aller Kollegen aus diesem Hause — nicht richtig sein, daß sämtliche Akten immer wieder um einer Aufstockung von 100 oder 200 DM willen neu bearteitet werden müssen und damit die anderen Arbeiten — Feststellung, Hauptentschädigungsauszahlung — verzögert werden. Deshalb unser Wunsch, bei dieser Beratung möglichst zu endgültigen Entscheidungen auf gewissen Teilgebieten zu kommen.
    In diesem Zusammenhang eine weitere Überlegung. Obwohl es gesetzlich im einzelnen vielleicht nicht zu regeln ist, sollten wir uns bemühen, gemeinsam noch mehr darauf hinzuwirken, daß unsere Gemeinden und die Länder in den Feststellungsverfahren zügiger vorankommen, damit wir auch hier den endgültigen Überblick haben und die Berechnungen, die auch heute noch bis zu einem gewissen Grade auf Vermutungen beruhen, etwas fester fassen und somit die Gesamtzahlen besser überblicken können.
    Ein weiterer Gesichtspunkt. Die hier gemachten Vorschläge, die Zinszahlungen möglichst bald abzuwickeln, begrüßen wir. Wir wären allerdings dankbar, wenn man sie nicht erst 1963, sondern möglichst schon im nächsten Haushaltsjahr beginnen ließe.

    (Beifall bei der FDP.)

    Denn das würde doch eine wesentliche Verbesserung und Erleichterung bedeuten, um im Verkehr mit diesem, ich möchte einmal sagen, besonderen Wertpapier — der Feststellungsbescheid ist für den
    Heimatvertriebenen ja eine Art Wertpapier — arbeiten zu können.
    Es wären noch eine Reihe von Gesichtspunkten, die hier in der Diskussion zu den einzelnen Paragraphen genannt worden sind, zu behandeln. Ich will das nicht im einzelnen tun. Wir werden im Ausschuß genügend Gelegenheit haben, darüber zu sprechen.
    Aber zur Frage der rechtlichen Gleichstellung der Sowjetzonenflüchtlinge mit den Vertriebenen muß noch etwas gesagt werden. Die FDP-Fraktion hat vor einiger Zeit in der Kleinen Anfrage Drucksache 2123 die Bundesregierung um Auskunft ersucht, wie sie sich zu dem Rechtsgutachten stelle, das Herr Professor Weber angefertigt hat, und ob sie bereit sei, die grundsätzliche Gleichstellung anzuerkennen. In der Antwort wurde darauf hingewiesen, daß bei den Sowjetzonenflüchtlingen nur unerhebliche Abweichungen vorhanden seien und daß sie Unterhaltshilfe usw. in der gleichen Art und Höhe erhielten wie die Heimatvertriebenen. Das erscheint auf den ersten Blick durchaus bestechend. In der Praxis ist es aber anders. Schon die Tatsache, daß ein Sowjetzonenflüchtling bei der Beantragung eines Kredits nicht in der Lage ist, als Sicherheit einen Entschädigungsanspruch vorzuweisen, bedeutet für ihn eine Erschwerung bei der Kreditbewilligung. Wir müssen überlegen, inwieweit wir die Darlehnsgewährung erleichtern können, zumal diese Fälle bei den Sowjetzonenflüchtlingen immer wieder auftreten, während sie bei den Heimatvertriebenen seltener werden.
    Ferner das Problem der Stichtagel Bin Bekannter von mir hat das nette Wort gebraucht, wir als Gesetzgeber hätten ihn 'dazu verurteilt, lebenslänglich 63 Jahre alt zu bleiben; er sei ein lebenslänglicher 63er ,geworden. Die Stichtage, 'die wir in dem Gesetz vorgesehen haben, führen ja nun einmal dazu, daß bestimmte Personengruppen, auch wenn sie 66, 67, 68 Jahre alt geworden sind, nicht 'in den Genuß der Unterhaltshilfe kommen. Denn wir haben die Stichtage nicht von Jahr zu Jahr festgelegt, sondern in gewissen Abständen. Wir müssen hier zu einer endgültigen Lösung kommen, damit die früher Selbständgen, Isofern sie durch C-Ausweis usw. überhaupt berechtigt sind, nicht 2, 3, 4 Jahre von den Unterhaltshilfeleistungen ausgeschlossen sind.
    Ein weiterer Gesichtspunkt,' der meiner Auffassung nach von uns sehr ernst geprüft werden muß: Können wir für die Heimatvertriebenen, die gleichzeitig Sowjetzonenflüchtlinge sind, überhaupt einen Stichtagbeibehalten? Sollten wir uns nicht entschließen, hier die Tür, wie man so schön sagt, völlig aufzumachen.? Ich bin mir bewußt, welche Problematik in dieser Überlegung steckt. Aber auf der anderen Seite — darauf hat Herr Kollege Rehs schon hingewiesen — sollte man den Mut dazu haben, hier eine endgültige Lösung zu finden, damit wir nicht von Jahr zu Jahr oder alle drei Jahre mit den Stichtagen nachziehen müssen, um zu erreichen, daß die Heimatvertriebenen, die die alte und dann die neue Heimat verlassen mußten, praktisch nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die als Spätaussiedler erst jetzt kommen.
    7846 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960
    Mischnick
    Das Problem. der Anerkennung eines Entschädigungsanspruchs für Sowjetzonenflüchtlinge ist eine Frage für sich. Es wird einmal über diese Dinge gesprochen werden müssen. Wir Freien Demokraten sind allerdings der Überzeugung, daß es zur Zeit falsch wäre, Lastenausgleichsansprüche generell für Sowjetzonenflüchtlinge vorzusehen, weil das zu politischen Konsequenzen führen könnte, die wir alle nicht haben wollen.
    Nun zur Möbelhilfe! Ich glaube nicht, daß es gut ist, wenn wir diese Fragen hier im einzelnen behandeln, weil die entsprechenden Anträge, die bereits in einem Unterausschuß des Gesamtdeutschen Ausschusses behandelt wenden, auch im Heimatvertriebenenausschuß beraten werden. Wir haben ja dort Gelegenheit, von den Fraktionen aus die Vorstellungen der Regierung so umzuändern, daß sie unseren, wie ich hoffe, gemeinsamen, Auffassungen entsprechen. Richtig ist, daß wir uns bemühen anässen,

    (Abg. Kuntscher: Mit den Ländern einig zu werden!)

    — auch mit den Ländern einig zu werden, das ist sehr richtig, Herr Kollege Kuntscher. Richtig ist, daß wir uns bemühen müssen, den Sowjetzonenflüchtlingen, denen wir hier mit Staatsmitteln zu eimer Wohnung verhelfen, auch die Möglichkeit zu geben, in diese Wohnung etwas hineinzustellen. Darüber sind wir uns alle einig. Ich hoffe, daß wir eine Lösung finden, nach der dort nicht das Fürsorgeprinzip eingeführt wird, das wir alle für den Vertriebenen, für den Flüchtling nicht für das Richtige, nicht für das Gegebene halten.
    Zum Abschluß noch eine 'Bemerkung zu dem Zwischenruf, der vorhin während der Rede des Herrn Kollegen Rutschke kam, ob nämlich nicht auch Wahlüberlegungen im Spiele seien. Wenn ich daran denke, wie wedtgehend unsere Vorschlage zur 11. Novelle ischon waren und wie damals — ich darf es wiederhalen — gesagt wurde, es seien utopische Vorstellungen, muß ich heute sagen, daß diese ganze „Utopie" jetzt Regierungsvorlage geworden ist. Man sollte also nicht uns den Vorwurf machen, es seien Wahlüberlegungen dabei, zumal Sie, meine selhr verehrten Kollegen von der CDU, mit diesem Vorwurf Ihren Wiahlkampfleiter, Herrn Ministerpräsident von Hassel, wenn ich richtig orientiert bin,
    treffen, der ja im Bundesrat sehr eindeutige Forderungen aufgestellt hat, die im Regierungsentwurf noch lange nicht berücksichtigt sind. Wenn wir uns alle auf den Standpunkt deis Herrn Ministerpräsidenten von Hassel stellten, dann würden wir, muß ich sagen, wirklich einen mutigen Schritt vorwärts tun. Ich würde mich freuen, wenn sich der Herr Wahlkampfleiter der CDU, Herr Ministerpräsident von Hassel, auch in diesem Hause bei der CDU-Fraktion durchsetzte.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)