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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Bundestag Deutscher 137. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1960 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Maier Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 7815 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7815 C Frage des Abg. Dr. Atzenroth (135. Sitzung) : Privatisierung des Telegraphendienstes Schriftliche Beantwortung . . . . . 7815 C Fragestunde (Drucksachen 2301, 2311) Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Kohlefrachthilfe bei der Energieversorgung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7815 D, 3816C, D, 3817 C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) '7816 B Müller-Hermann (CDU/CSU) 7816 C, 7817 B Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 7817 C Frage des Abg. Matthes: Projekt der Hamburger Flugzeugbau GmbH. Dr. Westrick, Staatssekretär 7817 D, 7818 A Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 7818 A Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Benzinpreise 7818 B Frage des Abg. Dr. Brecht: Mietwucher Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7818 B, D, 7819 A Dr. Brecht (SPD) 7818 C, D Wittrock (SPD) 7818 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes beim Bundesarbeitsgericht Blank, Bundesminister 7819 A, B, C, D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7819 B Wittrock (SPD) 7819 C, D Frage des Abg. Dr. Arndt: Internationale Arbeitsausstellung in Turin Blank, Bundesminister 7819 D, 7820 B, C, D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7820 B Scharnowski (SPD) . . . . . . . 7820 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 7820 C, D Frage des Abg. Welslau: Vergleichsberechnung nach Art. 2 § 42 des ArVNG Blank, Bundesminister . . . . 7821 A, B Welslau (SPD) . . . . . . . 7821 A, B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 Frage des Abg. Josten: Soldatenliederbuch Hopf, Staatssekretär 7821 B, C Josten (CDU/CSU) 7821 C Dr. Schäfer (SPD) 7821 C Frage des Abg. Spitzmüller: Landstraße Nr. 21 Hopf, Staatssekretär . . 7821 D, 7822 A Spitzmüller (FDP) 7822 A Frage des Abg. Welslau: Transport von 131 und Benzin im Straßenverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7822 B, 7823 A Welslau (SPD) . . . . . . . . 7822 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7823 A Frage des Abg. Ritzel: Geschwindigkeitskontrollen mit Radarmeßgeräten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7823 B, 7824 A, B Ritzel (SPD) 7824 A Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Bundesstraße 37 Schriftliche Beantwortung . . . . 7824 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rationalisierung der Briefverteilung durch Einführung vierstelliger Leitzahlen Stücklen, Bundesminister 7824 C, D, 7825 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7824 D Bauer (Würzburg) (SPD) 7825 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Postgebühren Stücklen, Bundesminister . . . 7825 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7825 B, C Frage des Abg. Faller: Luftpostmarken Stücklen, Bundesminister . . . . 7825 D Frage des Abg. Reitz: Fragebogen für Mietbeihilfen Dr. Ernst, Staatssekretär . 7826 A, B, C Reitz 7826 A Harnacher (SPD) 7826 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 7826 C Dr. Brecht (SPD) 7826 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Einkommensgrenze im Zweiten Wohnungsbaugesetz Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 7826 D, '7827 A, B, C, D Dr. Brecht (SPD) 7827 A, B Hauffe (SPD) 7827 B Müller (Erbendorf) (SPD) . . . 7827 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7827 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (SPD) (Drucksache 2078) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 2256) — Erste Beratung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (FDP) (Drucksache 2241) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Anderung und Ergänzung des j 252 des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2283) — Erste Beratung — Zühlke (SPD) . . . . . . . . . 7828 A Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 7831 B Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 7833 D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 7837 D Kraft (CDU/CSU) . . . 7840 A, 7846 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 7842 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7844 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (SPD, CDU/CSU) (Drucksache 2313); Mündlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2326) — Zweite und dritte Beratung — Cramer (SPD) . . . . . . . . . 7846 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2315) — Erste Beratung — . 7847 B Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag betr. Ernteschäden 1960 (Abg. Bauknecht, Glüsing [Dithmarschen], Dr. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 III Pflaumbaum, Wehking und Fraktion der CDU/CSU) und über den Antrag betr. Ausgleich der Getreideernteschäden (FDP) (Drucksachen 2095, 2144, 2325) und Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2322) 7847 C Antrag auf Normenkontrolle bei dem Bundesverfassungsgericht wegen des Sammlungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1697, 2327) Hoogen (CDU/CSU) 7847 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2184, 2328) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7848 C Entwurf eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1285) . . . . . . . . . 7848 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7848 D Anlagen 7849 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7815 137. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.06 Uhr
    2. folderAnlagen
      *) Siehe Anlage 3 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Bärsch 16. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Wasserburg) 16. 12. Dr. Becker (Mönchengladbach) 16. 12. Behrisch 16. 12. Frau Berger-Heise 16. 12. Dr. Besold 16. 12. Birkelbach 16. 12. Dr. Birrenbach 16. 12. Blachstein 16. 12. Dr. Böhm 31. 12. Börner 16. 12. Frau Brauksiepe 16. 12. Brese 16. 12. Brück 16. 12. Dr. Bucerius 16. 12. Dr. Burgbacher 16. 12. Burgemeister 16. 12. Caspers 16. 12. Dr. Conring 16. 12. Dr. Deist 16. 12. Demmelmeier 17. 12. Deringer 16. 12. Dopatka 17. 12. Dowidat 16. 12. Drachsler 16. 12. Dr. Eckhardt 16. 12. Eisenmann 16. 12. Enk 16. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 12. Funk 16. 12. Dr. Furler 16. 12. Gehring 16. 12. Geiger (München) 16. 12. Glüsing (Dithmarschen) 16. 12. Dr. Gradl 16. 12. Dr. Greve 16. 12. Günther 16. 12. Hahn 16. 12. Dr. von Haniel-Niethammer 16. 12. Dr. Harm 16. 12. Dr. Dr. Heinemann 16. 12. Frau Herklotz 16. 12. Hermsdorf 16. 12. Höfler 16. 12. Huth 16. 12. Illerhaus 16. 12. Dr. Jaeger 17. 12. Dr. Jordan 16. 12. Dr. Kanka 16. 12. Koch 16. 12. Kreitmeyer 16. 12. Dr. Kreyssig 16. 12. Kühlthau 16. 12. Leber 16. 12. Leukert 16. 12. von Lindeiner-Wildau 16. 12. Dr. Lindenberg 16. 12. Logemann 16. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lohmar 17. 12. Lücker (München) 16. 12. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 16. 12. Margulies 16. 12. Frau Dr. Maxsein 16. 12. Dr. Menzel 31. 12. Murr 16. 12. Neubauer 31. 12. Neuburger 16. 12. Dr. Pflaumbaum 16. 12. Pohle 31. 12. Dr. Preiß 16. 12. Dr. Preusker 17. 12. Rademacher 16. 12. Frau Renger 16. 12. Richarts 16. 12. Rimmelspacher 16. 12. Ruhnke 17. 12. Scharnberg 16. 12. Scheel 16. 12. Seuffert 16. 12. Dr. Seume 16. 12. Stahl 16. 12. Dr. Starke 16. 12. Stauch 16. 12. Frau Dr. Steinbiß 16. 12. Stenger 3.1. 12. Frau Strobel 16. 12. Sühler 16. 12. Tobaben 16. 12. Varelmann 16. 12. Wacher 16. 12. Wagner 16. 12. Wegener 16. 12. Werner 16. 12. Wieninger 16. 12. Frau Wolff 16. 12. Dr. Zimmermann 17. 12. Zoglmann 31. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richarts (Fragestunde der 135. Sitzung vom 9. 12. 1960, Drucksache 2266) : Kennt und billigt die Bundesregierung die Gründe, die zu der unterschiedlichen Preiserhöhung für Brot und Brötchen geführt haben? Die Preise für Brot und Kleingebäck (auch Brötchen) sind nicht gesetzlich geregelt; von der Ermächtigung des § 10 Abs. 2 Ziff. b Getreidegesetz hat die Bundesregierung keinen Gebrauch gemacht. Daher sind sie von den Backbetrieben in eigener Verantwortung zu kalkulieren. Die vom Statistischen Bundesamt für verschiedene Brotsorten (nämlich für Weißbrot, Mischbrot hell, Mischbrot dunkel, Roggenbrot sowie für Kleingebäck einschließlich Brötchen) monatlich ermittelten Preise sind in den 7850 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 einzelnen Bundesländern unterschiedlich und lassen erkennen, daß z. B. Weißbrot eine Preisskala von 1,01 DM je kg (in Rheinland-Pfalz) bis 1,30 DM je kg (in Bayern) aufweist; auch bei den anderen Brotsorten liegen die Verhältnisse ähnlich, wenn auch die Preisunterschiede nicht so ausgeprägt sind. Bei Kleingebäck (auch Brötchen) sind Unterschiede zwischen 1,62 DM je kg (in Rheinland-Pfalz) und 1,89 DM je kg (in Bremen) festzustellen. Auch innerhalb der Bundesländer selbst sind die Preise unterschiedlich. Die Unterschiede beruhen vorwiegend auf der landschaftlichen Verschiedenheit der Verzehrsgewohnheiten und der dadurch bedingten verschiedenartigen Verwendung oder Mischung von Mehlen bzw. Mehltypen. Die Gründe, welche für die vereinzelt, namentlich in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen vorgenommenen Preiserhöhungen für Brot und Brötchen angeführt werden, sind der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. In den unverändert gebliebenen Erzeugerpreisen für Brotgetreide kann ein Grund hierfür nicht gefunden werden; ebenso liegen die Mehlpreise noch im Rahmen der seit dem 1. Januar 1958 genehmigten Konventionspreise des Mühlenkartells, nachdem sie zwischenzeitlich beachtlich (bis zu 6,— DM je 100 kg Mehl) unter den Konventionspreis abgesunken waren. Die Bundesregierung ist bemüht, nach ihren Kräften und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu einer Stabilisierung der Preise beizutragen, wie ihre ständigen Bemühungen in den Beratungen mit den wichtigsten Wirtschaftsgruppen und Tarifpartnern zeigen. Anlage 3 Schriftlicher Bericht der Abgeordneten Frau Beyer (Frankfurt) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksachen 2184, 2328) . Mit der Drucksache 2184 soll dem Zollgesetz aus dem Jahre 1939 ein neuer § 55 b eingefügt werden. Diese Änderung ist aus folgenden Gründen erforderlich: Mit dean Vertrag über die Gründung der Bruropäischen Wirtschaftsgemeinschaft wunde der allmähliche Abbau der Zölle und Kontingente innerhalb der sechs Mitgliedstaaten eingeleitet. Es stand von vornherein lest, daß auf Grand der Untterschieidlichkeit der Märkte in den einzelnen Mitgliedstaaten bei einer Reihe von Waren — so vor allem bei landwirtschaftlichen Produkten — Schwierigkeiten entstehen würden, die zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen führen. Der EWG-Vertrag sieht daher für den Übergang zur Überwindung solcher Schwierigkeiten Schutzklauseln vor, die der Kommission — in dringenden Fällen auch Iden Mitgliedstaaten — die Festsetzung von Ausgleichsabgaben in Form von Zöllen ader Steuern ermöglichen. So liegt, wie aus der Entscheidung der Komntission der EWG zu dieser Frage hervorgeht, der Preis für einen Zentner Weizenmehl und für einen lentner Zucker, die in jeweils (aus den Niederlanden ausgeführtem Brot oder ausgeführter Fondantmasse sowie Fondantmasse Verwendung finden, die aus Belgien nach Deutschland ausgeführt wird, um etwa die Hälfte unter dem Verkaufspreis der entsprechenden Erzeugnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Aus dem Bericht der Kommission ist weiter zu entnehmen, daß auf Grund von Art. 235 des Vertriages geeignete Maßnahmen getroffen werden sollen, um auf die Dauer diese schändlichen Folgen abstellen zu können. Bis zum Wirksamwerden solcher Schutzmaßnahmen Ist daher die Erhebungeiner Ausgleichsabgabe notwendig. In der Sache waren sich alle beteiligten Ausschüsseeinig. Während jedoch der an der Beratung mitbeteiligte Ernährungsausschuß mit Mehrheit der Regierungsvorlage unverändert zustimmte, schlagen der ebenfalls mitberatende Wirtschaftsausschuß sowie der federführende Finanzausschuß — für den ich zu berichten habe — vor, daß der neu einzufügende § 55 b Abs. 1 eine Ergänzung erfährt, so daß hinter den Worten „Die Bundesregierung kann" die Worte „, nachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen gegeben worden ist, mit Zustinhnhung ides Bundestages," eingefügt wenden, womit eine gleiche Behandlung wie bei Zollvorlagen des § 4 des Zolltarifgesetzes erreicht worden wäre. In der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 1960 wurden die Vorlagen auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung noch einmal an den zuständigen Finanzausschuß zurückverwiesen, um dem Außenhandelsausschuß noch als mitberatendem Ausschuß Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Außenhandelsausschuß befaßte sich in seiner Sitzung vom 15. Dezember mit der Drucksache 2184 und faßte in Abweichung vom Finanzausschuß — Drucksache 2303 — den Beschluß, in Art. 1 dem § 55 b folgenden Abs. 3 anzufügen: (3) Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen nach Verkündung der Rechtsverordnung den gesetzgebenden Körperschaften einen auf der Ermächtigung der Absätze 1 und 2 beruhenden Verordnungsentwurf zur verfahrensmäßigen Behandlung nach § 49 Abs. 2 zuzuleiten. Der Finanzausschuß schloß sich in seiner Sitzung vom gleichen Tage diesem Vorschlag mit Mehrheit an, nachdem von Mitgliedern des Ausschusses wie auch von Vertretern der Bundesregierung überzeugend dargestellt wurde, daß noch in diesem Monat während der Weihnachtsferien mit weiteren Auflagen seitens der Europäischen Kommission zu rechnen sei, die mit Wirkung vom 1. 1. 1961 Gültigkeit erlangen sollen. Mit dieser Lösung folgt man einem Verfahren, das sich im Rahmen der Montanbehörde bewährt hat, und da auch mit dieser Regelung die Mitwirkung des Parlaments gesichert ist, bittet der Finanzausschuß des Parilament, die Drucksache 2184 mit Änderung — Drucksache 2328 — anzunehmen.
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      Die Bundesregierung hält es im allgemeinen nicht für richtig, wenn ein in öffentlicher Hand befindliches namhaftes Energieversorgungsunternehmen die Kohlefrachthilfe an seine Abnehmer nicht weitergibt. Zu dem Einzelfall, der der Anfrage von Herrn Dr. Schmidt zugrunde liegt, vermag ich mich jedoch nicht zu äußern, da mir der Sachverhalt nicht bekannt ist. Ich bin selbstverständlich gern bereit, die Angelegenheit zu prüfen, wenn Herr Dr. Schmidt die Liebenswürdigkeit ha-
      7816 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960
      Staatssekretär Dr. Westrick
      ben will, mir die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
      Einem Fall, der in den letzter Wochen Anlaß zur Kritik gegeben hat, ist die Bundesregierung nachgegangen. Die Erklärungen des betreffenden Unternehmens lauten dahin, daß die Frachthilfe, die das Unternehmen selbst erhält, in vollem Umfange an die Abnehmer weitergegeben werde, daß jedoch eine rechnerische Ermäßigung der Listenpreise für Kohle, die bisher gewährt worden sei, wegen gestiegener anderer Kosten habe aufgehoben werden müssen. Das entspreche den vertraglichen Vereinbarungen, die das Unternehmen mit seinen Abnehmern getroffen habe. Für den Abnehmer ist dadurch im Ergebnis zwar immer noch eine Preisermäßigung eingetreten, allerdings nicht in voller Höhe der Frachthilfe. Die Bundesregierung hat aber Verständnis dafür, daß der Abnehmer eine Preisermäßigung in Höhe der vollen Frachthilfe ohne Aufhebung einer bisher geltenden Vergünstigung anstrebt. Die Bundesregierung betrachtet die Angelegenheit noch nicht als abschließend geklärt und wird sich weiter um die Klärung dieses Falles bemühen.

      (die Kohlenverbraucher in den Genuß billigerer Kohlenpreise kommen sollten. Zu den verschiedenen Verbrauchergruppen der Kohle zählen auch die Versorgungsunternehmen. Soweit in den Verträgen mit den Abnehmern von Strom die Frachtbelastung zum Bestandteil der sogenannten Kohlenklausel geworden ist, dürfte ohnehin ein Rechtsanspruch auf Weitergabe der Frachtersparnis bestehen. Aber auch in jenen Fällen, in denen derartige Klauseln vertraglich nicht besonders vereinbart worden sind, hält es die Bundesregierung für wünschenswert, daß die Unternehmen Kostenersparnisse verwenden, um Preissenkungen vorzunehmen. Wenn in bestimmten Fällen die Frachthilfe unter Hinweis auf inzwischen eingetretene Kostensteigerungen nicht an den Stromverbraucher gegeben wurde, kann das in einzelnen Fällen gerechtfertigt sein. Die Bundesregierung hält es alber im allgemeinen für erstrebenswert, daß die Verbraucher in den Genuß (der Frachthilfe kommen. Eine Zusatzfrage! Sind Sie der Auffassung, daß grundsätzlich die Erfahrungen, die mit der Frachtenbeihilfe und ideren Weitergabe gemacht worden sind, befriedigend sind? Ich möchte darauf antworten, daß die Frachthilfe in ihrer Wirkung nur gesehen wenden kann als 'eine der verschiedenen Maßnahmen, die zugunsten des Steinkohlebengbaues getroffen wurden. Ihre Wirksamkeit ist schon dadurch begrenzt, daß sie im Maximum, ich glaube, nur 21/2 % des Kohlepreises betragen kann. In diesem Ausmaß aber hat die Frachthilfe, wie wir glauben, gut gewirkt. Zu einer Zusatzfrage Herr Müller-Henmann! Herr Staatssekretär, bis wann wird die Bundesregierung dem Parlament Aufklärung (darüber geben können, ob sich die Erwartungen, die man alllgenrnein hinsichtlich (der Frachthilfe für Kohletransporte gehabt hat, erfüllt haben? Trifft es insbesondere zu, daß trotz der Subventionierung (der Kohlefrachten die Einzelhandelspreise gerade an solchen Plätzen, deren Revierferne durch (die Frachthiflfe ausgeglichen werden sollte, ganz erheblich angestiegen sind? Stimmt es 'beispielsweise, daß in Nürnberg, wo seit der Einführung der Frachthilfe eine Verbilligung von 2,40 DM hätte eintreten müssen, Preiserhöhungen zwischen 4 und 10,80 DM je Tonne Kohle eirege' treten sind, obwohl der Listenpreis bei den gängigen Sorten um mehr als 4 DM niedriger gelegen hat 'als im Vorjahr? Auf diese drei Fragen kann ich folgendes erwidern. Nach den Feststellungen der Bundesregierung hat sich die Frachthilfe zunächst dahin ausgewirkt, daß etwa 85 % des Steinkohleabsatzes durch die Frachthilfe tatsächlich begünstigt worden sind. Nur auf dem Sektor der verbleibenden 15 % — allerdings handelt es sich dabei zu unserem Bedauern gerade um den Hausbrand, so daß die Kleinverbraucher betroffen werden — ist die Begünstigung nicht in allen Fällen voll dem letzten Verbraucher zugute gekommen. In welchem Umfang die Absicht der Bundesregierung, das Wettbewerbsverhältnis der Kohle zum Heizöl zugunsten der Kohle zu beeinflussen, verwirklicht worden ist, läßt sich gegenwärtig noch nicht endgültig übersehen. Die von der Frachthilfe ausgehenden preislichen Wirkungen für den einzelnen Kohleverbraucher sind — ich erwähnte das soeben schon — auf 8,6 % der Tarife begrenzt und natürlich regional sehr unterschiedlich. Im Raum München fällt eine Frachtsenkung von etwa 2,60 DM an, während im Raum näher dem Revier die Ermäßigung höchstens 50 Pf. beträgt. Bei der Beurteilung der gegenwärtigen Wettbewerbsverhältnisse zwischen Kohle und Heizöl muß allerdings berücksichtigt werden, daß zwischenzeitlich, und zwar nach ,der Einführung der Frachthilfe, die Preise für leichtes Heizöl weiter abgesunken sind. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7817 Staatssekretär Dr. Westrick Auf die Frage nach den Preiserhöhungen kann ich Ihnen eine zufriedenstellende Antwort geben. Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, daß auch die durch die Frachthilfe verbesserten Frachtsätze keine Subventionierung der Kohlefrachten bedeuten. Meines Erachtens sind die Kohlefrachten auch heute noch keineswegs als niedrig zu bezeichnen. Es ist gerade der Wille dieses Hohen Hauses gewesen, durch die Frachthilfe die Tariferhöhung der Eisenbahn vom 1. Februar 1958 und ,die entsprechende Regelung der Binnenschiffahrt für die Kohleverbraucher rückgängig zu machen. Wir haben keine zuverlässigen Anhaltspunkte dafür, daß gerade in revierfernen Gebieten die Kohleeinzelhandelspreise nach Einführung der Frachthilfe gestiegen sind. Das mag angesichts der von Ihnen genannten Zahlen verwunderlich klingen, ich glaube aber, Ihnen eine Erklärung dafür geben zu können. Es trifft nämlich zu, daß wie in jedem Jahr so natürlich auch im Jahr 1960 nach dem Kulminationszeitpunkt des Sommers -die Sommerrabatte in Wegfall gekommen und die Winterzuschläge :eingetreten sind. Da je nach -den Sorten die Sommerabschläge 2 bis 4 DM und die Winterzuschläge ab November 2 bis 4 DM betragen haben, kann durchaus eine Preiserhöhung bis zu 8 DM eintreten. Diese durch den Wegfall der Sommerrabatte und das Hinzukommen der Winterzuschläge eintretende Erhöhung dürfte im allgemeinen größer sein als die durch die Frachthilfe eintretende Verbilligung, die maximal 2,70 oder 2,80 DM ausmacht. Nach unseren Informationen trifft es aber nicht zu, daß in Nürnberg nach Einführung der Frachthilfe bei den einzelnen Kohlesorten Preiserhöhungen zwischen 4 und 10,80 DM eingetreten sind. Nach den Erhebungen der Preisbildungsstelle, mit der wir uns in Verbindung gesetzt haben, sind in Nürnberg folgende Preiserhöhungen eingetreten: Brechkoks 1,80 bis 2 DM, Eß-Nußkole 1,60 bis 2 DM, Anthrazit-Nüsse 1,80 bis 2 DM. Verzeihung, Herr Staatssekretär, vielleicht begnügt sich der Herr Abgeordnete mit einer schriftlichen Beantwortung der Frage. Es ist nicht der Sinn der Fragestunde, die Große Anfrage zu ersetzen. Darf ich noch eine Zusatzfrage stellen? Nein, ich erteile Ihnen dazu nicht das Wort. Sie haben offenbar die Absicht, eine Antwort zu erlangen, die man sonst nur auf Grund einer Kleinen Anfrage erhalten kann. Der Herr Präsident befindet sich in einem Irrtum. Ich wollte nur eine kurze ergänzende Frage stellen. Ich glaube, das ist mein Recht. Dann stellen Sie die Frage, aber stellen Sie sie bitte kurz. Gleichzeitig darf ich die Regierung um eine kurze Beantwortung bitten. Ich wollte den Herrn Staatssekretär fragen, db die Bundesregierung die Wirksamkeit der Frachthilfen weiter überprüfen wird. Die Frage kann ich mit Ja beantworten. Herr Abgeordneter Jacobi, eine Zusatzfrage. Aber auch hier möchte ich noch einmal anmahnen, keine Große Anfrage aus der Fragestunde zu machen. Herr Staatssekretär, darf ich aus der Antwort auf die Frage entnehmen, daß die Bundesregierung nicht nur feststellen möchte, daß es sich um Vertragsrechte handelt, die im Einzelfall zu beachten sind, sondern daß auch -die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall entscheidend sind? Das heißt, daß es zum Beispiel darauf ankommt, ob ein Verteilungsunternehmen, das an Letztverbraucher weitergibt, vom Erzeugerunternehmen, von dem es beliefert wird, die Kohlefrachthilfe gewährt erhält? Ich bin der Meinung des Herrn Abgeordneten, daß die Fälle einzeln und unterschiedlich zu beurteilen sind. Ich bitte aber, nicht zu übersehen, daß die Frachthilfe aus einem bestimmten Grunde eingeführt wurde, nämlich deshalb, um die Wettbewerbslage der Kohle zu erleichtern. Das war der erste und hauptsächliche Sinn dieser Frachthilfe. Meine Damen und Herren, es ist nicht der Sinn der Fragestunde, Fragen in einer Art zu stellen, daß sie dann fast mit einer Regierungserklärung beantwortet werden müssen. Das kann man so nicht machen. Ich werde in solchen Fällen das Wort nicht mehr erteilen. Ich rufe auf die Frage IV/5 — des Abgeordneten Matthes —: Welche Gründe waren dafür maßgebend, die von der Hamburger Flugzeugbau GmbH erbetene schnelle Entscheidung über deren Antrag auf Gewährung eines Erfolgkredits immer wieder hinauszuschieben, so daß nunmehr sich die Gesellschaft zu der Erklärung veranlaßt sieht, der Zeitpunkt für den Bau eines deutschen zweistrahligen Düsenflugzeuges sei nun verpaßt? Der Fragesteller wird durch den Abgeordneten Dr. Schranz vertreten. Bei der Beratung über die finanzielle Förderung der Entwicklung von zivilen Flugzeugen wurde auch die Förderungswürdigkeit des Projektes der Hamburger Flugzeugbau GmbH HFB 314 geprüft. Bei diesen Ermittlungen wurden technische, betriebswirtschaftliche und zum Teil auch politische Bedenken geäußert, die dazu führ7818 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 Staatssekretär Dr. Westrick ten, daß zunächst die Förderungswürdigkeit dieses Projektes überhaupt in Abrede gestellt wurde. Erst in späteren Besprechungen zwischen den beteiligten Ressorts und der Hamburger Gesellschaft wurden diese Bedenken im wesentlichen ausgeräumt und eine Förderungswürdigkeit des Projektes im Grundsätzlichen anerkannt. Mitte Sommer dieses Jahres wurde der Gesellschaft zugesagt, die Frage im Kabinettsausschuß für Wirtschaft zu beraten und sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung schließlich im Gesamtkabinett behandeln zu lassen. Der Bundesminister der Finanzen hat der Meinung Ausdruck gegeben, .daß er die Förderung der Entwicklung des zivilen Flugzeugbaus weder für wirtschaftlich vertretbar noch für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar hält. Das Bundeswirtschaftsministerium hält die Förderung des zivilen Flugzeugbaus grundsätzlich jedenfalls für . richtig. Das Projekt HFB 314 hätte daher, wenn der Antrag nicht zurückgezogen worden wäre, noch. im Gesamtkabinett behandelt werden müssen. Eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, das bedeutet praktisch, daß nunmehr die Engländer den Vorsprung ausnutzen und das Flugzeug bauen, weil unsere Regierung zu lange gezögert hat. Ist das richtig? 'Ich bin nicht der Meinung, daß das richtig ist. Ich glaube, daß es eine Verpflichtung der Bundesregierung ist, diejenigen Anträge, die darauf hinausgehen, Förderungsbeträge aus den Steuergeldern zu bekommen, auf das sorgfältigste und gewissenhafteste zu prüfen. Die Frage, welche Risiken mit diesem Projekt verbunden sind, ist durchaus nicht leicht zu entscheiden gewesen. Ich bitte, die Versicherung entgegenzunehmen, daß wir jedenfalls alles getan haben, um die Überprüfung zu beschleunigen. Frage IV/6 — des Abgeordneten Schneider Wie erklärt es der Herr Bundeswirtschaftsminister, daß trotz der ständig steigenden Motorisierung und des damit verbundenen ständig steigenden Kraftstoffverbrauchs die Benzinpreise in der Bundesrepublik weiterhin unverändert bleiben und sogar noch eine Steigerung erfahren sollen? Herr Abgeordneter Schneider Nun eine Frage aus Drucksache 2311, Frage IV — des Herrn Abgeordneten Dr. Brecht —: Hält die Bundesregierung die in dem Rundschreiben des Herrn Bundeswirtschaftsministers vom 5. August 1960 vertretene Auslegung des § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes für ausreichend, um den immer mehr zunehmenden Mietwucher bei noch und bei nicht mehr preisgebundenen Wohnund Geschäftsräumen wirksam bekämpfen zu können? Wie Minister Erhard bei der Beantwortung der mündlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Brecht in der Fragestunde am 20. Januar dieses Jahres bereits zum Ausdruck gebracht hat, erschien ein Bedürfnis für zusätzliche Strafbestimmungen, die über die Strafvorschriften des § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes und des § 302 e des Strafgesetzbuches hinausgehen, nicht gegeben. Auch heute liegt der Bundesregierung kein Material der für die Mietpreisbildung und -überwachung zuständigen Länderbehörden vor, aus dem sich ein Anwachsen der Fälle von Mietwucher ergeben würde. Durch mein Schreiben vom 5. August 1960 sollten die Wirtschaftsminister der Länder lediglich auf das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vom 21. März 1960 aufmerksam gemacht werden. Dieses Urteil ist nämlich insofern bemerkenswert, als es sich eingehend mit der Auslegung des § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes befaßt und eine wirksame Möglichkeit aufzeigt, mit dieser Vorschrift eindeutige Mietüberhöhungen, und zwar sowohl bei preisgebundenem als auch bei nicht preisgebundenem Wohnraum, in allen erforderlichen Fällen zu ahnden. Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, halten Sie es auf Grund der Meldungen, die in der letzten Zeit durch die Presse gingen, und auf Grund der an die Abgeordneten gerichteten Briefe nicht für geboten, eine erneute Umfrage darüber zu veranstalten, in welchem Umfange Erscheinungen des Mietwuchers im Gefolge der Mieterhöhungen praktisch eingetreten sind, so daß dagegen eingeschritten werden müßte? Wir wollen gern den Kontakt mit den Landespreisstellen erneut aufnehmen und intensivieren. Ich muß aber, wie ich schon erwähnt habe, darauf hinweisen, daß die letzten Meldungen dieser Stellen keinen Ansatzpunkt für die Annahme einer Zunahme der Fälle von Mietwucher ergeben. Letzte Zusatzfrage! Würden Sie es nicht für geboten halten, diese Frage dann wenigstens bei der Regelung des sogenannten sozialen Mietrechts, die noch nicht erlassen ist, mit zu erledigen und zu behandeln? Ich möchte Gelegenheit nehmen, diese Frage mit dem Wohnungsbauminister zu beraten. Zusatzfrage! — Herr Abgeordneter Wittrock! Beobachten Sie in diesem Zusammenhange auch die Mietpreistreibereien, die jedenfalls zur Zeit noch zu Lasten von Angehörigen der Stationierungsmächte zu bemerken sind? Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7819 Darüber kann ich Ihnen im Augenblick keine konkrete Auskunft gelben. Ich wende dieser Sache nachgehen und Ihnen diese Frage zu gegebener Zeit beantworten. Die Frage ist beantwortet. Geschäftsbereich (des Bundesministens für Arbeit und Sozialordnung. Frage V/1 — des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt —: Sind von den insgesamt fünf Senaten des Bundesarbeitsgerichts drei Senate mit arbeitsund dienstrechtlidien Streitigkeiten der öffentlichen Hand beschäftigt, so daß mindestens vierzig Senate erforderlich waren, wenn aus dem Bereich der privaten Wirtschaft verhältnismäßig ebensoviel Streitigkeiten an das Bundesarbeitsgericht kämen wie aus dem öffentlichen Dienst? Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesarbeitsgerichtes sind den einzelnen Senaten die Aufgaben nach Sachgebieten zugewiesen. Dies hat zur Folge, daß sichalle fünf Senate des Bundesarbeitsgerichtes auch mit Rechtsstreitigkeiten aus idem Bereich des öffentlichen Dienstes zu befassen haben. Zwei Senate haben allerdings !ausschließlich Angelegenheiten aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes zu entscheiden. Nach einer von mir für das Jahr 1958 durchgeführten Erhebung betrug die Gesamtzahl der Revisionen 598; davon entfielen auf den Bereich des öffentlichen Dienstes einschließlich !des Bereiches der Stationierungsstreitkräfte 216, das sind rund 36 %. In schätzungsweise 15 % der Fälle war die öffentliche Hand Revisionsklägerin und in 21 % Revisionsbeklagte. Wie das Verhältnis der Streitfälle zur Zeit ist, läßt sich noch nicht übersehen — da neueres Zahlenmaterial nicht zur Verfügung steht. Über die Zahl der Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bund und seinen Bediensteten wind aber !die Antwort der Bundesregienung auf die Kleine Anfrage der Fraktion !der FDP — Drucksache 2140 — vom 19. Oktober 1960 demnächst Aufschluß geben. Eine Zusatzfrage! Herr Bundesminister, wie erklären Sie die doch sicherlich auch Ihnen aus der Presse bekannte öffentliche Außerung eines Bundesrichters am Bundesarbeitsgericht, die erkennbar meiner Frage zugrunde liegt und die natürlich nicht auf die geschäftsplanmäßige Verteilung auf !die Senate abzielt, sondern auf den Umfang der Arbeitsast? Wie erklären Sie diese Äußerung eines Bundesrichters aan Bundesarbeitsgericht? Herr Kollege Arndt, diese Äußerung ist mir nicht bekannt. Würde es Ihnen etwas ausmachen, sie hier stichwortartig wiederzugeben? Die Äußerung lautet genauso wie meine Frage, nur positiv. Der Bundesrichter Schröder hat gesagt, daß gegenwärtig der Sache nach drei Senate nur für dienstrechtliche Streitigkeiten der öffentlichen Hand erforderlich sind, und wenn aus der privaten Wirtschaft ebenso viele Klagen kämen, dann würde man 40 Senate brauchen. Ich bitte, der Sache nachzugehen. Herr Kollege Arndt, ich möchte versuchen, eine kurze Antwort schon jetzt zu geben. Zweifellos ist so viel richtig, daß sich die öffentliche Hand hier sehr viel schwieriger tut und nicht dieselbe Entscheidungsfreiheit hat wie z. B. die private Wirtschaft. Sie kennen die Ursache. Sie wissen, daß der Rechnungshof sehr genau prüft, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Aber ich halte die Schätzung, daß 40 Senate mehr erforderlich wären, für weitaus zu hoch gegriffen. Zu einer Zusatzfrage Abgeordneter Wittrock. Herr Bundesminister, trifft es zu, daß Revisionen, die die öffentliche Hand einlegt, in den weitaus meisten Fällen zu einem negativen Ergebnis führen, so daß man hieraus vielfach auf eine sehr stark betonte Rechthaberei der öffentlichen Hand schließen muß? Ich habe schon gesagt, daß nur in 15 % der Fälle die öffentliche Hand die Revisionsklägerin war und in 21 '°/o der Fälle die Revisionsbeklagte. Ich kann natürlich nur solche Zahlen ermitteln. Ich kann unmöglich ermitteln, ob das Motiv eines Rechtsstreites unnötige Rechthaberei war. Eine Zusatzfrage! Herr Bundesarbeitsminister, ist Ihnen bekannt, daß Ihrem Hause eine Stellungnahme eines hohen Richters des Bundesarbeitsgerichts vorliegt — sie ist Ihrem Hause vor etwa einem Jahr übergeben worden —, und ist Ihnen diese Stellungnahme bekannt? Die Stellungnahme ist mir nicht bekannt. Würden Sie ermitteln lassen, ob diese Stellungnahme vorliegt, und wenn ja, würden Sie sie prüfen? Ihr Hinweis, Herr Kollege, genügt mir, mich der Sache anzunehmen. Frage V/2 — des Abgeordneten Dr. Arndt —: Welche Planungen — personell, sachlich und seit welchem Zeitpunkt — bestehen für die Turiner Ausstellung „Mensch und Arbeit"? Die italienische Regierung hat die Bundesregierung aufgefordert, sich !an der Internationalen 7820 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 Bundesarbeitsminister Blank Arbeitsausstellung 1961 in Turin zu beteiligen und dabei das Thema „Berufsberatung und Berufsausbildung" zu 'behandeln. Die Bundesregierung hat die Teilnahme zugesagt. Die Aufgaben eines Generalkommissars für deutsche Beteiligung hat die Bundesregierung dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Herrn Anton Sabel, übertragen. Die architektonischen Arbeiten für den deutschen Ausstellungsteil liegen in Händen einer Gruppe von Architekten, die über besondere Erfahrungen in der Gestaltung großer internationaler Ausstellungen verfügen. Die technische und organisatorische Durchführung obliegt einer Ausstellungsgesellschaft. Unter Beteiligung ,des Deutschen Gewerkschaftsbundes, ,der Deutschen Angestelltengewerkschaft, des Deutschen Industrieund Handelstages, der Arbeitsstelle für betriebliche Berufsausbildung, .des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, der interessierten Ressorts sowie von Ausbildungsexperten einiger großer Industniebetriebe ist unter Leitung meines Ministeriums der Inhalt des deutschen Ausstellungsteils gedanklich und fachlich vorbereitet worden. Die Vorarbeiten für die Beteiligung wurden begonnen, nachdem der italienischen Regierung die deutsche Beteiligung offiziell zugesagt war und sich Art und Umfang der deutschen Beteiligung und der Beteiligung anderer Nationen übersehen ließen. Die Vorarbeiten sind so weit gediehen, daß technisch keine Schwierigkeiten !bestehen, den deutschen Ausstellungsteil am 1. Mai 1961 zu eröffnen. Eine Zusatzfrage! Herr Bundesminister, wann genau ist die Einladung der italienischen Regierung eingegangen, und wie erklärt es sich, ,daß man sich erst 14 Monate nach Empfang der Einladung zum erstenmal umgetan hat, um einen geeigneten Architekten für den Turiner Bau zu finden? Ich darf die Frage wie folgt beantworten. Im Laufe des Jahres 1959 ist die italienische Regierung zum erstenmal mit der Aufforderung an die Bundesregierung herangetreten, sich an dieser Arbeitsausstellung Turin 1961 mit dem von ihr vorgeschlagenen Thema „Berufsberatung und Berufsausbildung" zu beteiligen. Aber erst im Juni 1960 hat ,die italienische Seite genaue Planunterlagen für die architektonische Gestaltung der einzelnen nationalen Abteilungen vorgelegt, und noch im gleichen Monat sind die vorbereitenden Arbeiten in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, Verbänden und eben genannten Ressorts unter Hinzuziehung auch der Architekten aufgenommen worden. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Scharnowski! Herr Minister, halten Sie angesichts des großen Programms die Summe, die Sie im Haushaltsentwurf ausgebracht haben — ich glaube, es sind 400 000 DM — nicht für viel zu gering? Der Ausschuß für Arbeit war der Meinung, daß Sie den Ansatz wesentlich erhöhen müßten. Ich möchte schätzen — allerdings müssen solche Schätzungen mit Vorsicht aufgenommen werden —, daß 'die Kosten für die Gestaltung des deutschen Ausstellungsanteils einschließlich aller Nebenkosten — Unterhaltung und Wartung auf die Dauer von sechs Monaten — sich auf etwa 3 Millionen DM belaufen werden. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schäfer! Herr Minister, sind Sie nicht der Auffassung, daß es notwendig gewesen wäre, die erforderlichen Mittel rechtzeitig zu beantragen? Erst im jetzigen Haushaltsplan sind sie angefordert und erst gestern im Haushaltsausschuß sind Ihnen die Mittel bewilligt worden. Wir konnten ja nicht eher. Die Planung mußte erst einen Grad der Übersichtlichkeit erbringen, der es erlaubte, eine einigermaßen präzise Schätzung zu machen; denn nur eine solche können wir dem Hause unterbreiten. Ich wäre vor einem Jahr dazu nicht in der Lage gewesen. Aber dankenswerterweise hat zumindest der Haushaltsausschuß des Hohen Hauses diese Mittel schon bewilligt. Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schäfer. Herr Minister, meinen Sie nicht, daß bei der Planung das Geld eine wesentliche Rolle spielt? Wäre es nicht richtiger gewesen, einen vorläufigen Plan vorzulegen, damit das Haus, mindestens der Haushaltsausschuß, Ihnen den Rahmen abstecken konnte? Es ist kein Wunder, daß Sie nun wahrscheinlich kaum fertig werden. Ich darf sinngemäß wiederholen, was ich schon gesagt habe: Ohne Geld ist natürlich nichts zu machen. Aber ich glaube, es ist richtig, daß wir nicht mit geldlichen Forderungen an .das Haus herantreten, bevor wir mit einiger Sicherheit übersehen, welche Summe tatsächlich nötig 'ist. Frage V/3 — des Abgeordneten Welslau —: Bei wieviel Rentenanträgen konnte die Vergleichsberechnung nach Artikel 2 § 42 des ArVNG zugunsten der Antragsteller nicht angewandt werden, a)


    Rede von Dr. Carlo Schmid
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)