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ID0313507500

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    Deutscher Bundestag 135. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Diel und Bauereisen . . . . . . 7705 A Fragestunde (Drucksachen 2266, 2275) Frage des Abg. Richarts: Preiserhöhung für Brot und Brötchen . 7705 B Frage des Abg. Priebe: Abnahme von Rüben durch die Zuckerfabriken Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 7705 B, D, 7706 A Priebe (SPD) 7705 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 7706 A Frage des Abg. Hansing: Ausnahmegenehmigungen betr. die Schiffsbesetzungsordnung und die Besetzung der Seefunkstellen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7706 B, D Hansing (SPD) 7706 C Fragen des Abg. Zühlke: Verkehrsverbindungen von Coburg über Fürth am Berg bis Neustadt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7706 D, 7707 B Zühlke (SPD) 7707 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Hotel der Deutschen Bundespost am Bodensee Stücklen, Bundesminister . . . . 7707 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7707 B Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Zustellung von Telegrammen durch private Einrichtungen . . . . . . . 7707 C Frage des Abg. Windelen: Aufschrift „Deutsche Bundespost" auf den Briefmarken Stücklen, Bundesminister . . . 7707 C, D Krüger (CDU/CSU) . . . . . . . 7707 D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Amtliches Fernsprechbuch Stücklen, Bundesminister . . . . 7707 D Fragen des Abg. Felder: Benachrichtigung der Familien bei tödlichen Unfällen von Soldaten Hopf, Staatssekretär . . . . . 7708 A, D Felder (SPD) . . . . . . . . 7708 C, D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU, DP) (Drucksache 1693) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Ernährungsausschusses (Drucksachen 2261, 2221, zu 2221) — Zweite und dritte Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) . . 7709 B, 7714 B, 7716 D Müller (Worms) (SPD) 7709 D Dr. Starke (FDP) . . . . . 7710 D, 7716 A, 7717 D Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 7714 A Kriedemann (SPD) . . . . 7714 D, 7717 B Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstands und seiner Zusammenschlüsse (ReichsnährstandsAbwicklungsgesetz) (Drucksache 1253) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2254) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . . 7718 B Frehsee (SPD) 7719 C Mauk (FDP) . . . . . . . . . 7722 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Leicht, Leonhard, Baier (Mosbach), Neuburger, Knobloch, Höfler u. Gen. betr. Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit (Drucksachen 2072 [neu], 2246); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit (Drucksachen 2152, 2247) Mauk (FDP) . . . . . . . . . 7722 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226) — Erste Beratung — Dr. Wuermeling, Bundesminister . 7723 B, 7738 A Kemmer (CDU/CSU) 7727 C Frau Keilhack (SPD) 7729 B Dürr (FDP) 7735 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7740 C Jahn (Marburg) (SPD) 7742 B Memmel (CDU/CSU) 7743 C Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Arndt (Drucksache 2237) Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 7744 D Nächste Sitzung 7745 D Anlagen 7747 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7705 135. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3, Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7747 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 9. 12. Dr. Baade 9. 12. Bauer (Wasserburg) 17. 12. Bergmann 10. 12. Berkhan 9. 12. Fürst von Bismarck 9. 12. Blöcker 9. 12. Frau Blohm 9. 12. Dr. Böhm 31. 12. Frau Brauksiepe 9. 12. Brese 9. 12. Dr. Bucerius 9. 12. Demmelmeier 17. 12. Deringer 9. 12. Dopatka 17. 12. Eilers (Oldenburg) 9. 12. Engelbrecht-Greve 9. 12. Dr. Franz 9. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 9. 12. Funk 16. 12. Geiger (München) 9. 12. Dr. Greve 9. 12. Haage 9. 12. Hahn 9. 12. Heiland 9. 12. Hilbert 9. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 9. 12. Höfler 17. 12. Illerhaus 9. 12. Jacobi 9. 12. Jaksch 9. 12. Dr. Jordan 9. 12. Killat (Unterbach) 12. 12. Kramel 9. 12. Dr. Königswarter 9. 12. Dr. Kreyssig 9. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 9. 12. Kühn (Köln) 9. 12. Lenz (Brühl) 9. 12. Lermer 14. 12. Leukert 9. 12. Logemann 9. 12. Lücker (München) 9. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Margulies 9. 12. Dr. Mende 9. 12. Dr. Menzel 31. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller-Hermann 9. 12. Neubauer 31. 12. Neuburger 9. 12. Frau Dr. Pannhoff 9. 12. Frau Pitz-Salvelsberg 9. 12. Pohle 31. 12. Pöhler 9. 12. Dr. Preusker 9. 12. Frau Dr. Probst 9. 12. Rademacher 9. 12. Ramms 9. 12. Frau Dr. Rehling 9. 12. Frau Renger 9. 12. Richarts 9. 12. Ruhnke 17. 12. Sander 9. 12. Scheel 9. 12. Dr. Schild 9. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 9. 12. Schmidt (Hamburg) 9. 12. Schüttler 9. 12. Seither 9. 12. Simpfendörfer 9. 12. Stahl 9. 12. Stenger 31. 12. Storch 10. 12. Frau Strobel 9. 12. Tobaben 9. 12. Wacher 9. 12. Wagner 9. 12. Wehner 9. 12. Weinkamm 9. 12. Werner 9. 12. Windelen 9. 12. Winkelheide 9. 12. Zoglmann 9. 12. b) Urlaubsanträge Lohmar 17. 12. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Bundesministers Wuermeling zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226). Es ist beanstandet worden, daß der Gesetzentwurf den auch nach Meinung der Bundesregierung wichtigen Bereich der Ausbildungsbeihilfen ausklammert. Diese Beanstandung habe ich erwartet, zumal ich selbst auch volles Verständnis für das Bedauern 7748 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 darüber habe, daß Ihnen noch kein Gesetzentwurf für eine Neuordnung dieses Bereichs vorliegt. Ich stimme der Kritik darin bei, daß hier eine wesentliche Aufgabe noch vor uns liegt, die gelöst werden muß, und nicht leichten Herzens habe ich mich von dem eine Zeitlang verfolgten Gedanken getrennt, den Komplex Ausbildungsbeihilfen in die Neufassung des Jugendwohlfahrtsgesetzes einzubeziehen. Wenn dennoch der Ihnen vorliegende Entwurf insoweit schweigt, so aus der in vielfältigen Erörterungen gewonnenen Erkenntnis heraus, daß die Neuordnung des Ausbildungsbeihilfewesens den einem Jugendwohlfahrtsgesetz gesteckten Rahmen sprengen müßte. Die Neuordnung des Ausbildungsbeihilfewesens ist ein außerordentlich umfassendes, vielschichtiges Unternehmen. Pädagogische und bildungspolitische Erwägungen müssen ebenso wie soziale, familienpolitische und arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte aufeinander abgestimmt werden. Die schwierigen Fragen des Kostenbedarfs und nicht zuletzt der Kostendeckung sind zu lösen, verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Probleme zu bewältigen. Bei der Tragweite jeder Neuordnung könnte gerade hier eine unausgereifte Lösung mehr schaden als nützen. Die Gefahr einer später schwer aufzufangenden Fehlentwicklung, deren Folgen letztlich unsere Jugend zu tragen hätte, wäre kaum zu vermeiden. Der Verzicht auf eine Regelung des Ausbildungsbeihilfewesens im Jugendwohlfahrtsgesetz bedeutet für die Bundesregierung — ich möchte das mit allem Nachdruck unterstreichen — kein Ausweichen vor dieser Aufgabe. Darüber, daß etwas geschehen muß, besteht keine Meinungsverschiedenheit. Die beteiligten Bundesressorts haben dafür vor allem in den letzten Monaten gemeinsam bereits wesentliche Vorarbeiten geleistet. Ich habe in meinem Hause schon seit Monaten einen besonderen Referenten mit diesen Arbeiten betraut. Die Beratungen der Ressorts werden mit Nachdruck und Gründlichkeit fortgesetzt. Sobald über die erreichbaren Ziele und über die einzuschlagenden Wege Klarheit und Einverständnis besteht, ist die Zusammenfassung wesentlicher, allgemeiner Bestimmungen über die Ausbildungsbeihilfen sinnvoll und geboten. Ich hoffe, daß wir in absehbarer Zeit soweit sind. Dem Wunsch des Bundestages vom 8. April 1959 wird dann entsprochen werden können. Wenn auch hier und heute nicht der Ort ist, im einzelnen über den Stand der Überlegungen zu berichten, möchte ich angesichts des besonderen Interesses, das offenbar im Hohen Hause für dieses Thema besteht, noch einiges wenige zur Sache hinzufügen: Tatsächliche Feststellungen Die öffentlichen Mittel des Bundes und der auf Bundesebene wirkende Träger, die gegenwärtig für die hauptsächlichen Formen der Einzelhilfen zur Berufsausbildung aufgebracht werden, betrugen im Jahre 1959 310 Mill. DM. Sie sind im laufenden Jahr gestiegen und werden 1961 noch weiter erhöht werden. Von etwa 21/2 Mill. Jugendlichen im Alter von 15 bis 25 Jahren, die sich jährlich in einer irgendwie gearteten Ausbildung befinden, werden rund 325 000 Jugendliche gefördert. Bemerkenswert ist, daß die Zahl der geförderten jungen Menschen von 1957 bis jetzt um 20 % angestiegen ist. (Dabei sind die Hilfen für ausländische Studenten nicht einbegriffen.) (Auch ist die Fülle der indirekten Hilfen — insbesondere Schulgeld- und Gebührenfreiheit — außer Ansatz geblieben.) Von dem genannten Betrag werden etwa zwei Fünftel nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes und je ein Fünftel nach denen des Lastenausgleichs und des Honnefer Modells bewilligt. Über das, was Länder, Gemeinden, Stiftungen und die freie Wirtschaft zusätzlich an Einzelbeihilfen leisten, lassen sich sichere Angaben im Augenblick noch nicht machen. Man wird aber davon ausgehen dürfen, daß insgesamt im Bundesgebiet der für Einzelbeihilfen pro Jahr aufgewandte Betrag nicht weit unter der Halbmilliardengrenze liegt. Eine künftige Neuordnung wird diese Dinge und Größenordnungen im Auge behalten und dafür Sorge tragen müssen, daß die vorhandenen Initiativen nicht gelähmt werden. Die freiwilligen Träger von Ausbildungsbeihilfen sollen ja nicht von ihrer Verantwortung freigestellt und nicht angeregt werden, ihre bisherigen Hilfen auf die öffentliche Hand abzuwälzen. Darüber hinaus wird unter Wahrung der dem Bund gesetzten verfassungsmäßigen Schranken eine sinnvolle Teilung der Aufgaben und Lasten zwischen Bund und Ländern anzustreben sein. Das bisherige System der Ausbildungsbeihilfen geht von einem speziellen sozialen Defizit wie z. B. Kriegsbeschädigung oder Flüchtlingseigenschaft aus und ist damit im wesentlichen kausal bestimmt. Eine künftige Regelung wird dieses System wohl weitgehend durch eine an der Aufgabe der Ausbildung selbst ausgerichtete Lösung zu ersetzen haben. Allerdings werden auch künftig soziale Gesichtspunkte weiterhin ausschlaggebend sein; denn Ausbildungsbeihilfen der öffentlichen Hand lassen sich nur vertreten, wo die Kraft des einzelnen oder seiner Familie nicht ausreicht. Förderung ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage würde die Tendenz zum Versorgungsstaat in unverantwortlicher Weise stärken. Die Ungereimtheiten und Überschneidungen des derzeitigen Rechtszustandes werden auszuräumen sein. Der Vielfalt der Tatbestände kann man aber nicht durch eine starre Einheitslösung, sondern nur durch adäquate Maßnahmen gerecht werden. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7749 Eine Vereinheitlichung der Organisation und Begründung einer Einheitszuständigkeit erscheint weder notwendig noch erstrebenswert. Dem einzelnen zu Betreuenden wird nicht durch eine formelle Zentralisierung, sondern dadurch am besten gedient, daß ihn jeweils diejenige Stelle betreut, die über die besten Kenntnisse des Personenkreises verfügt, dem er angehört. Ich möchte mich heute auf diese wenigen Bemerkungen beschränken, aus denen Sie den Stand unserer Arbeiten ersehen können, und nochmals hinzufügen, daß wir weiter intensiv an der Arbeit bleiben. Ich hoffe mit Ihnen, daß wir bald dazu kommen, in gemeinsamem Bemühen den richtigen Weg zu finden — im Interesse der Sache und im Interesse unserer Jugend. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Strauß auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Hamburg) (Fragestunde der 133. Sitzung vom 17. November 1960 (Drucksache 2217) : Beruhte die vom Pressereferenten des Bundesverteidigungsministeriums in offizieller Pressekonferenz erteilte Antwort auf die Frage, wer während des gegenwärtigen Urlaubs des Herrn Bundsverteidigungsministers die Befehls- und Kommandogewalt ausübe — wonach diese Frage effektiv nicht zu beantworten' sei, „weil die Entscheidung erst vor uns liegt" —, auf einer damals tatsächlich unklaren Regelung der Befehlsverhältnisse oder nur auf einer unzureichenden Kenntnis des die Antwort erteilenden Stabsoffiziers? Die Antwort des Pressereferenten des Bundesverteidigungsministeriums bezog sich auf die Frage, ob die Befehls- und Kommandogewalt im Falle einer aus dienstlichen oder privaten Gründen eintretenden Abwesenheit des Ministers auf den Staatssekretär delegiert wird oder nicht, ferner darauf, unter welchen Voraussetzungen und an wen eine Delegierung der Befehls- und Kommandogewalt erfolgt. Während der ganzen Zeit seit Errichtung des Bundesverteidigungsministeriums hat diese Frage keine praktische Bedeutung gehabt, weil der Staatssekretär die Vertretung des Ministers in allen ihm obliegenden Dienstgeschäften ausübt. Nur für den Fall, daß der Verteidigungsminister aus irgendwelchen Gründen verhindert ist, die Befehls- und Kommandogewalt beizubehalten, hat sich der Herr Bundeskanzler vorbehalten, durch Kabinettsbeschluß ein anderes Mitglied der Regierung damit zu betrauen. Der Pressereferent wollte nicht der Erklärung des Ministers vorgreifen, daß bei einem kurzfristigen Urlaub und ähnlichen Fällen die Befehls- und Kommandogewalt nicht auf den Staatssekretär übergeht oder auf irgend jemand anderen, sondern beim Bundesminister für Verteidigung verbleibt unbeschadet der Tatsache, daß sie gemäß o. a. Klarstellung vom Staatssekretär ausgeübt wird. Strauß Anlage 4 Umdruck 726 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksachen 2152, 2247) betreffend Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit Der Bundestag wolle beschließen, dem Ausschußantrag folgende Worte anzufügen: „und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 1961 über das Ergebnis zu berichten". Bonn, den 6. Dezember 1960 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 727 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Drucksachen 1693, 2221). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. § 8 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Wer aus dem Ausland Brotgetreide oder Malz, auch geröstet, einführt oder aus sonstigen Gebieten in das Bundesgebiet verbringt, hat diese Erzeugnisse spätestens bei der Zoll- oder Grenzabfertigung der Einfuhr-und Vorratsstelle zum Kauf anzubieten." ' 2. In Artikel 1 wird folgende Nr. 5 a eingefügt: ,5 a. § 8 Abs. 8 erhält folgende Fassung: „ (8) Der Bundesminister kann bestimmen, daß auch folgende Erzeugnisse den Vorschriften der Absätze 1, 3, 5 und 7 unterworfen werden oder Gegenstand der Vorratshaltung 'sind, soweit dies zur Sicherstellung der Versorgung notwendig ist oder soweit es die Marktlage erfordert: 1. andere Getreidearten sowie Mehl, Grieß, Dunst und Schrot, 2. Körner von Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Mais, Buchweizen, Hirse aller Art und Reis, geschält, geschliffen, perlförmig geschliffen, gequetscht (einschließlich Flocken), aufgeschlossen oder in ähnlicher Weise be- oder verarbeitet, 3. Malzextrakt, 4. Zubereitung zur Ernährung von Kindern oder zum Diät- oder Küchengebrauch auf der Grundlage von Mehl, Stärke oder Malz- 7750 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 extrakt, auch mit einem Gehalt an Kakao von weniger als 50 Gewichtshundertteilen, 5. Teigwaren, 6. Brot, Schiffszwieback und andere gewöhnliche Backwaren, ohne Zusatz von Zucker, Honig, Eiern, Fett, Käse oder Früchten, 7. feine Backwaren, auch mit beliebigem Gehalt an Kakao, 8. geröstete Kaffeemittel auf Getreidebasis." 3. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 8. Dezember 1960 Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Starke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur eine Erklärung abgeben. Herr Kollege Kriedemann, es hat mir völlig fern gelegen, — ich würde es außerordentlich bedauern, wenn meine Worte so geklungen haben sollten

    (Abg. Kriedemann: Sie konnten nur so aufgefaßt werden!)

    — Sie sollten mich einmal aussprechen lassen —, daß ich Sie mit dem identifizieren wollte, was ich an jener Zuschrift des Verbandes der Malzimporteure kritisiert habe. Ich habe lediglich sagen wollen, daß das, was in dieser Zuschrift gesagt wird, den Eindruck erwecken soll, daß es sich um eine volkswirtschaftliche Frage handelt. In Wirklichkeit handelt es sich nicht darum. Es ist vielmehr so, daß eine Gruppe aus den sich aus den staatlichen Markt-
    7718 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960
    Dr. Starke
    ordnungen ergebenden Preisunterschieden einen Nutzen zieht. Das wollte ich dem Hohen Hause vor Augen führen. Das hat aber mit der Haltung, die Sie, Herr Kollege Kriedemann, hier für Ihre Fraktion einnahmen, aber auch gar nichts zu tun. Das wollte ich noch einmal ausdrücklich feststellen. Es liegt mir auch gar nicht, so etwas zu sagen.

    (Zuruf des Abg. Kriedemann.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich schließe die Beratung. Ich stelle den Entwurf in der Fassung der Beschlüsse der zweiten Beratung zur Schlußabstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist angenommen.
Ich rufe nun Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstands und seiner Zusammenschlüsse (Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz) (Drucksache 1253) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Drucksache 2254)

(Erste Beratung 81. Sitzung).

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Reinhard.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Reinhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche nicht als Berichterstatter, sondern im Namen der Fraktion der CDU/CSU. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun endlich eine bundeseinheitliche Regelung über die Abwicklung des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse getroffen werden. Die Fraktion der CDU/CSU ist glücklich, daß mit der Verabschiedung endlich ein Schlußstrich unter ein Kapitel gezogen wird, das schon längst hätte bereinigt werden sollen.
    Der Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes hatte bereits im Jahr 1948 das Gesetz über die Auflösung des Reichsnährstandes beschlossen. In der ersten Legislaturperiode des Bundestages war ein Referentenentwurf erarbeitet worden, der allerdings keine Kabinettsreife erlangt hat. Ein in der zweiten Legislaturperiode vorgelegter Initiativgesetzentwurf konnte nicht verabschiedet werden.
    Meine Freunde von der CDU waren sich von Anfang an darüber einig, daß das sogenannte Altvermögen, das der Reichsnährstand von privaten landwirtschaftlichen Einrichtungen übernommen hatte, vorrangig soweit wie möglich wieder in die Hand derer zurückzuführen sei, aus deren Mitteln es ehemals entstanden war. Es bestand bei uns auch Übereinstimmung darüber, daß sowohl Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte als auch Beteiligungen und sonstige Vermögensgegenstände vorrangig an die Vorgängerorganisationen des Reichsnährstandes zurückgegeben werden sollten. Wir waren uns ebenfalls darüber einig, daß den Vorgängerorganisationen ein Rechtsanspruch auf Rückgabe eingeräumt werden sollte.
    Ich darf hier bemerken, daß auch die Vertreter der anderen Parteien sich mit uns über die Notwendigkeit einer solchen Regelung einig waren.
    Die Regierungsvorlage war dagegen davon ausgegangen, daß auf Grund des Art. 135 Abs. 2 des Grundgesetzes das Verwaltungsvermögen ohne Vorbehalt für das Altvermögen mit Inkrafttreten des Grundgesetzes auf juristische Personen des öffentlichen Rechts unwiderruflich übergegangen sei und es sich nur noch um eine Herausgabe dieses Verwaltungsvermögens handeln könne. Deshalb war eine Neufassung der §§ 11 und 13 erforderlich.
    Trotz der einmütigen Auffassung des Ausschusses waren sehr lange Beratungen und die Einholung einer Stellungnahme des Rechtsausschusses nötig, um die verfassungsrechtlichen Bedenken verschiedener Ressorts bezüglich der Einräumung eines Vorrangs ,des Altvermögens vor dem Verwaltungsvermögen und der Einräumung eines Rechtsanspruches auf Übertragung an die Vorgängerorganisationen zu überwinden.
    Eine wesentliche Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf mußten auch die §§ 14 und 16 erfahren. Der Entwurf des Gesetzes geht davon aus, daß nach Erfüllung der Verbindlichkeiten nach §§ 11 und 13 weitere Ansprüche auf den Überschuß nicht erhoben werden können. Der Überschuß sollte den Ländern übertragen werden. Die Länder und die in ihrem Bereich errichteten öffentlich-rechtlichen Institutionen, also die Landwirtschaftskammern und die diesen entsprechenden Einrichtungen, sollten die Versorgung der ehemalign Dienstangehörigen des Reichsnährstandes übernehmen.
    Wir sind der Auffassung, daß ein Teil der Aufgaben des Reichsnährstandes auch auf den Bund übergegangen ist. Der größte Teil der Aufgaben ist jedoch weggefallen. Im Bereich der Länder dürften nur etwa 1/3 .der Aufgaben des ehemaligen Reichsnährstandes verblieben sein. So erscheint die Aufteilung der Versorgungslast zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 2 : 1 den tatsächlichen Verhältnissen am ehesten gerecht zu werden.
    Es wurde außerdem in § 16 festgelegt, daß die Aufteilung des auf die Länder zukommenden Anteils an den Versorgungslasten nach dem Verhältnis ihrer Bevölkerungszahlen zueinander vorgenommen werden soll.
    Entsprechend der Verteilung der Versorgungslasten wurde in § 14 festgelegt, den Überschuß aus der Abwicklung zu zwei Dritteln dem Bund und zu einem Drittel den Ländern als ein Äquivalent für die aus dem Gesetz zu Artikel 131 GG herrührenden Versorgungslasten zu übertragen.
    Meine Freunde von der CDU, CSU hätten gern etwaige Überschüsse aus der Abwicklung der Zusammenschlüsse des Reichsnährstandes und die Sonderfonds — ich denke hier insbesondere an den Hopfen-Sonderfonds — solchen Zwecken zugeführt, die den Wirtschaftsbereichen direkt gedient hätten, von denen sie ehemals gebildet worden waren.
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7719
    Dr. Reinhard
    Es stellte sich jedoch heraus, daß nicht abzugrenzen ist, mit welchen Anteilen die einzelnen Sparten der Land- und Ernährungswirtschaft an der Bildung dieser einzelnen Vermögenswerte beteiligt waren. Eine gerechte Verteilung auf die einzelnen Zweckverbände ist daher unmöglich. Aus diesem Grunde sollen etwaige Überschüsse aus der Abwicklung der Zusammenschlüsse dem Gesamtvermögen des Reichsnährstandes zufallen und dann im gleichen Verhältnis wie das Reichsnährstandsvermögen auf Bund und Länder übertragen werden.
    Diese Regelung konnte um so eher befürwortet werden, da durch die Übertragung der Versorgungslasten für die ehemaligen Reichsnährstandsbediensteten an den Bund und die Länder eine Entlastung der im Dienst 'der Land- und Ernährungswirtschaft stehenden öffentlich-rechtlichen Institutionen eingetreten ist. Diese waren im Gesetzentwurf ursprünglich als die Träger der Versorgungslast vorgesehen.
    Der Ernährungsausschuß gab einmütig der Erwartung Ausdruck, daß nun die Länder den ihnen nach § 14 zufallenden Überschuß aus der Abwicklung auch dazu verwenden, um die Versorgung der ehemaligen Bediensteten des Reichsnährstandes sicherzustellen. Der Ernährungsausschuß hat ausdrücklich betont, daß er es für falsch halten würde, wenn nachträglich durch ein Landesgesetz die Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie Landwirtschaftskammern usw., zu den Versorgungslasten herangezogen würden.
    Es ist mir eine besondere Pflicht, dieses Anliegen des Ernährungsausschusses an dieser Stelle zu wiederholen.
    Abschließend darf ich bemerken, daß durch die Verabschiedung dieses Gesetzes in der vorliegenden Fassung das Eigentum an landwirtschaftlichen Vermögenswerten nach langen Jahren des Schwebezustandes den Kreisen wieder zugeführt wird, die es seinerzeit geschaffen haben. Die Vermögensgegenstände werden damit in vollem Umfang wieder den Zwecken nutzbar gemacht werden, denen sie seinerzeit dienen sollten.
    Ich beantrage daher im Namen der CDU/CSU, das Gesetz in der vorliegenden Fassung zu verabschieden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)