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    Deutscher Bundestag 129. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Schild und Eschenbach . . . . 7423 A Fragestunde (Drucksache 2154) Frage des Abg. Dr. Mommer: Einfluß des Zigarettenrauchens auf die Entstehung von Krebs- und Herzkrankheiten Dr. Schröder, Bundesminister . 7424 B, C Dr. Mommer (SPD) 7423 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Vereinheitlichung der Amtsbezeichnungen der Lehrer an berufsbildenden Schulen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7424 A Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Rechtsgrundlage für die Zurverfügungstellung von Geldbeträgen an Bundesjustizminister Schäffer zur Gründung der Deutschland-Fernsehen-GmbH Dr. Schröder, Bundesminister 7424 B, C, D Jahn (Marburg) (SPD) 7424 C Wittrock (SPD) . . . 7424 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Zigarettenpackungen Dr. Westrick, Staatssekretär . 7425 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7425 B Frage des Abg. Dr. Dr. Oberländer: Kündigung von Darlehen für vertriebene und geflüchtete Bauern Schwarz, Bundesminister 7425 C Frage des Abg. Dr. Dr. Oberländer: Auslaufen von Pachtungen Schwarz, Bundesminister . . . 7425 C, D Dr. Dr. Oberländer (CDU/CSU) 7425 C, D Frage des Abg. Logemann: Verhältnis zwischen Brot- und Futtergetreide im Gemeinsamen Markt Schwarz, Bundesminister 7425 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Basalt- bzw. Blaubasaltpflaster auf Autobahnen und Bundesstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7426B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Eisenbahnfrachten für Weizen im EWG-Raum Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7426 C, D 7427 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7426 D, 7427 A Frage des Abg. Paul: Beseitigung des Engpasses der Bundesstraße 10 in Eßlingen (Neckar) Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7427 B, C Paul (SPD) 7427 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Bericht des Zentralamtes in München zur Frage der Rationalisierung der Bodenseeschiffahrt Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7427 D, 7428 A Baur (Augsburg) (SPD) 7427 D, 7428 A, B Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) . 7428 B Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Rotbuch des Vereins „Rettet die Freiheit" Hopf, Staatssekretär . . . 7428 C, D Berkhan (SPD) 7428 C, D Frage des Abg. Folger: Inserat des Komitees gegen Atomrüstung e. V. Hopf, Staatssekretär . . . . 7429 A, B Folger (SPD) . . . . . . . 7429 A, B Frage des Abg. Mattick: Entwendung von Geheimdokumenten aus einem Panzerschrank Hopf, Staatssekretär . . . . 7429 C, D Mattick (SPD) . . . ... . 7429 C, D Berkhan (SPD) 7429 D Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Verpflegungssatz für Bundeswehrsoldaten Hopf, Staatssekretär . . . . 7430 A, B Berkhan (SPD) . . . . . . . . 7430 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Geländeübungen britischer Truppen im Raum Bielefeld—Hameln Hopf, Staatssekretär . . . . . . 7430 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Hinterbliebenenrente der Witwe des Generalmajors Stieff Blank, Bundesminister 7430 D, 7431 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 7431 B Frage des Abg. Dr. Schellenberg: Formulierungshilfe bei Anträgen der CDU/CSU durch Beamte des Bundesarbeitsministeriums Blank, Bundesminister . . . 7431 C, D, 7432 A, B, C, D, 7433 A, B Dr. Schellenberg (SPD) . . . 7431 C, D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7432 A Frau Korspeter (SPD) . . . . 7432 A, B Rohde (SPD) 7432 B Schmücker (CDU/CSU) 7432 C Wittrock (SPD) . . . . . . . 7432 C Büttner (SPD) 7432 D, 7433 A Geiger (Aalen) (SPD) . . . 7433 A, B Antrag betr. Anwendung des § 122 der Brennereiordnung (Drucksache 2152) . . 7433 C Wahl eines vom Bundestag zu entsendenden Mitgliedes des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 7433 D Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über den Rundfunk (Drucksache 2142) Hoogen (CDU/CSU) 7434 A Erler (SPD) 7435 B Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 2142) Dr. Schäfer (SPD) 7435 D Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 219) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2128, zu 2128) — Zweite und dritte Beratung — Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) 7436 B, 7440 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 7437 C, 7440 A, D Schäffer, Bundesminister . . . . 7438 C Leicht (CDU/CSU) 7439 C Diel (CDU/CSU) . . . . . . . 7439 D Schlick (CDU/CSU) 7440 C Jahn (Marburg) (SPD) 7441 B Dr. Bartels (CDU/CSU) . . . . 7442 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2127) — Zweite Beratung — Franzen (CDU/CSU) . . 7442 C, 7447 B, 7448 A, 7449 A Killat (Unterbach) (SPD) . 7442 D, 7444 C, 7448 D, 7449 B Illerhaus (CDU/CSU) . . . . . . 7443 C Frau Rudoll (SPD) . . . 7444 B, 7447 A Lange (Essen) (SPD) . . 7444 D, 7445 B, 7446 C, 7448 A Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . 7446 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 HI Wieninger (CDU/CSU) 7446 C Rasner (CDU/CSU) . . 7447 D, 7451 B, D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 7449 C Dr. Imle (FDP) . . . . 7450 B, 7451 A Mauk (FDP) . . . . . . . . . 7450 C Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Drucksache' 1743); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2106) — Zweite und dritte Beratung — 7452 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache 1925); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2124) — Zweite und dritte Beratung — 7452 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache 1623); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache 2112); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2135, zu 2135) — Zweite und dritte Beratung — 7452 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1975) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Dr. Heck [Rottweil], Dr. Schmidt [Wuppertal], Kroll, Frau Geisendörfer, Zoglmann u. Gen.) (Drucksache 2101) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 2098) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2129) und in Verbindung mit Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsbestimmungen (Drucksache 2125) -- Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7453 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7453 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7454 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 7458 D Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7459 C Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 7460 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache 2046) — Erste Beratung — . . . 7462 C Entwurf eines Gesetzes über vordringliche Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (SPD) (Drucksache 2096) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/ CSU) (Drucksache 2104) — Erste Beratung — Börner (SPD) . . . . . . . . . 7462 D Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . 7465 C Büttner (SPD) 7467 C Dr. Schellenberg (SPD) 7468 C Stingl (CDU/CSU) 7469 D Mischnick (FDP) . . . . . . . 7471 A Geiger (Aalen) (SPD) 7471 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmen an andere Bezieher als den Bund, hier: Überlassung neuer Anteile der Nassauischen Siedlungsgesellschaft mbH an das Land Hessen und die Hessische Landesbank (Drucksachen 1921, 2107) 7472 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehem. Heeresverpflegungsamtes in Frankfurt (Main), Flinschstraße, an die Firma Rütgerswerke AG in Frankfurt (Main) (Drucksachen 2013, 2108) 7472 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft der ehem. Walterwerke Ahrensburg in Holstein an die Firma British American Tobacco Co. (C. E.) GmbH in Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen 2033, 2109) . . . . . . 7472 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehem. Luftwaffenübungsplatzes Ahrbrück an das Land Rheinland-Pfalz (Drucksachen 2036, 2110) 7472 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksache 2103, Umdruck 633) 7472 D Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Schoettle, Ritzel, Dr. Schäfer, Heiland und Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2111, Umdruck 571) 7473 A Übersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2156) 7473 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Meyer (Oppertshofen) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 5. Mai 1960 (Drucksache 2137) . . . . 7473 B Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1960 (geräucherte Heringe usw.) (Drucksache 2132) 7473 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1958 — Einzelplan 20 — (Drucksache 2090) . . . . . 7473 C Bericht des Bundesrechnungshofes betr. Prüfung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Drucksache 2092) . . 7473 D Nächste Sitzung 7473 D Anlagen 7475 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 7423 129. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 28. 10. Dr. Atzenroth 26. 10. Bach 28. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Bauereisen 28. 10. Bauknecht 26. 10. Behrisch 11. 11. Bettgenhäuser 26. 10. Birkelbach 26. 10. Blöcker 28. 10. Frau Brauksiepe 28. 10. Demmelmeier 28. 10. Dr. Elbrächter 26. 10. Dr. Frey 29. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 26. 10. Fritz (Welzheim) 26. 10. Dr. Furler 28. 10. Geiger (München) 26. 10. Frau Geisendörfer 26. 10. Gerns 28. 10. Dr. Gradl 28. 10. Dr. Greve 28. 10. Freiherr zu Guttenberg 28. 10. Hahn 26. 10. Heiland 26. 10. Hellenbrock 28. 10. Heye 26. 10. Höfler 26. 10. Holla 28. 10. Jürgensen 31. 10. Frau Kettig 11. 11. Frau Kipp-Kaule 26. 10. Dr. Kliesing (Honnef) 26. 10. Dr. Kopf 26.10. Krammig 31.10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig 28. 10. Kühn (Köln) 26. 10. Lermer 7. 11. Dr. Löhr 26. 10. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Dr. Menzel 28. 10. Metter 28. 10. Metzger 27. 10. Neumann 28. 10. Pohle 31. 10. Pütz 4. 11. Rollmann 26. 10. Scheel 28. 10. Frau Schmitt (Fulda) 28. 10. Schütz (Berlin) 8. 11. Frau Dr. Schwarzhaupt 26. 10. Stenger 15. 11. Dr. Vogel 30. 10. Werner 28. 10. Dr. Will 28. 10. Wischnewski 28. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Funk 30. 11. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Blank auf die Mündliche Anfrage III/3 des Abgeordneten Dr. Menzel (Fragestunde der 124. Sitzung vom. 28. 9. 1960, Drucksache 2077) : Trifft die Feststellung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 25. Mai 1960 in der Versorgungssache der Witwe des in Verfolg der Vorgänge vom 20. Juli 1944 ermordeten früheren Generalmajors Stieff zu, wonach die verklagten Versorgungsbehörden die Ablehnung der Ansprüche u. a. damit begründet haben, daß die damaligen Hinrichtungen „auch rückschauend betrachtet nicht offensichtlich dem heutigen Rechtsempfinden widersprechen"? Wie ist es zu erklären, daß es sich die für diese Art Prozeßführung verantwortlichen Beamten nicht weniger als 9 Jahre leisten konnten, durch eine solche Einstellung die Teilnehmer des Attentats vom 20. Juli 1944 nachträglich zu diskriminieren und damit nachträglich die Freislersche Terrorjustiz als auch für das heutige Rechtsempfinden vertretbar hinzustellen? Die in dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Mai 1960 in der Versorgungssache der Witwe des Generalmajors Stieff getroffene Feststellung ist auch mir bekannt. Zu dem Verhalten der Versorgungsbehörden des Landes Bayern vermag ich jedoch nicht Stellung zu nehmen, da es sich hierbei um eine Frage aus dem Bereich einer Verwaltung handelt, für die die Bundesregierung weder unmittelbar noch mittelbar verantwortlich ist. Nach Artikel 83 des Grundgesetzes wird das Bundesversorgungsgesetz als eigene Angelegenheit von den Ländern durchgeführt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf auf die Mündliche Anfrage VIII/3 des Abgeordneten Dr. Fritz (Ludwigshafen) (Fragestunde der 128. Sitzung vom 21. 10. 1960, Drucksache 2131 [neu]): Werden die Soldaten der Bundeswehr vor jeder Wahl auf die moralische Wahlpflicht des Bürgers aufmerksam gemacht, und werden die Soldaten auch über die Möglichkeit der Briefwahl unterrichtet? Der Bundesminister für Verteidigung hat bereits in einem Erlaß vom 22. Juli 1957, der an alle Einheiten verteilt wurde und allen Neuaufstellungen zugeht, grundsätzlich zu dem Problem „Soldat und Wahl" Stellung genommen. In einer besonderen Anlage ist angeordnet, in welcher Art die Disziplinarvorgesetzten ihre Soldaten über die Bestimmungen der Wahlordnung zu unterrichten haben. Dabei sind auch alle Einzelheiten über die Durchführung der Briefwahl dargestellt. Die Soldaten werden ferner im staatsbürgerlichen Unterricht laufend auf die Bedeutung der Ausübung des Wahlrechts hingewiesen. Hierzu werden in der 7476 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 „Information für die Truppe" Unterrichtshilfen und Hinweise gegeben. Durch die Auslage von mehreren Tageszeitungen bei allen Einheiten ist den Soldaten die Möglichkeit gegeben, sich über die aktuellen politischen Fragen im Zusammenhang mit den Wahlterminen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu unterrichten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Busch auf die Mündliche Anfrage X des Abgeordneten Kreitmeyer (Fragestunde der 128. Sitzung vom 21. 10. 1960, Drucksache 2131 [neu]): Wieviel ha Landfläche besitzen der Bund und die bundeseigenen Gesellschaften (Gesellschaften, die zu 50 v. H. und mehr dem Bunde gehören)? „Die Flächengröße der zum Bundesvermögen gehörenden Grundstücke — ohne die Liegenschaften der bundeseigenen Gesellschaften — beträgt nach den Ergebnissen der Vermögensrechnung des Bundes und nach dem Stand vom 31. März 1960 rd. 279 000 ha. Hiervon gehören 213 000 ha zum Allgemeinen Verwaltungsvermögen des Bundes, das sind Liegenschaften, die überwiegend zur unmittelbaren Erfüllung der Aufgaben einer Bundesverwaltung benötigt werden. Der übrige Teil, 66 000 ha, zählt zum Allgemeinen Kapital- und Sachvermögen. Diese Liegenschaften dienen in erster Linie zur Erfüllung des weiteren Bedarfs für Verteidigungszwecke. Die industriellen Bundesgesellschaften, die mittelbar oder unmittelbar zu 50 °/o und mehr dem Bund gehören, besitzen eine Landfläche von 13 689 ha." Anlage 5 Umdruck 698 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Lange (Essen), Wieninger, Odenthal, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nach Nr. 1 wird folgende Nr. 1 a eingefügt: ,1 a. Die Überschrift des § 5 erhält folgende Fassung: „Zeitschriften" ' 2. Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. In § 10 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Obstsäfte, Süßigkeiten," ersetzt durch die Worte „frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 811), Süßwaren,".' 3 Folgende neue Nr. 6 wird angefügt: ,6. Die Überschrift des Vierten Abschnitts erhält folgende Fassung: „Vierter Abschnitt Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige, für den Marktverkehr und einzelne Warengruppen" ' 4. Folgende neue Nr. 7 wird angefügt: ,7. Es wird folgender neuer § 20 a eingefügt: „§ 20 a Bestimmungen für einzelne Warengruppen Zeitungen, Reiseandenken und Waren, die für bestimmte Fremdenverkehrs- und Ausflugsgebiete kennzeichnend sind, unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes. Die Länderregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung, welche Waren zu den bestimmte Fremdenverkehrs- und Ausflugsgebiete kennzeichnenden Waren gehören." ' Bonn, den 21. Oktober 1960 Lange (Essen) Wieninger Odenthal Burgemeister Bäumer Behrendt Bettgenhäuser Blöcker Corterier Dewald Enk Folger Franke Fuchs Hermsdorf Holla Hufnagel Jahn (Stuttgart) Junghans Frau Korspeter Ludwig Memmel Müller (Erbendorf) Müller (Ravensburg) Nieberg Oetzel Peters Regling Frau Renger Rimmelspacher Rodiek Frau Rudoll Scharnowski Dr. Schild Frau Seppi Simpfendörfer Stierle Striebeck Frau Wessel Anlage 6 Umdruck 699 Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nr. 2 erhält folgende Fassung: ,2. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden hinter dem Wort „Verkaufsstelle" die Worte „oder mit seiner Zustimmung von einem anderen" eingefügt; Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 7477 b) in Absatz 2 wird nachstehender Satz angefügt: „Warenautomaten, die in Gaststätten oder Betrieben aufgestellt sind, unterliegen nicht dem Ladenschlußgesetz."' 2. Nach Nr. 5 wird folgende neue Nr. 6 angefügt: ,6. In § 31 Abs. 2 erhält Nr. 4 folgende Fassung: „4. die Ausführungsverordnung zum Gesetz über den Verkauf von Waren aus Automaten vom 14. August 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 814) und die Zweite Ausführungsverordnung zu dem genannten Gesetz vom 22. August 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 645)," Bonn, den 25. Oktober 1960 Wieninger Memmel Blöcker Dr. Dittrich Enk Fuchs Dr. Görgen Höcherl Jahn (Stuttgart) Koch Lang (München) Nieberg Niederalt Dr. Schild Simpfendörfer Wacher Wittmann Anlage 7 Umdruck 701 Änderungsantrag der Abgeordneten Scheppmann, Diebäcker und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 4 a eingefügt: „4 a. In § 14 Abs. 3 wird der erste Satz gestrichen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Scheppmann Diebäcker Schneider (Hamburg) Arndgen Varelmann Franzen Storch Anlage 8 Umdruck 702 Änderungsantrag der Abgeordneten Rasner, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: „Artikel 2 a Die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden werden ermächtigt, für das Jahr 1960 auf Antrag Verkaufsstellen in Grenz- und Marktorten gemäß § 10 dieses Gesetzes an den beiden zwischen dem 8. und 21. Dezember einschließlich der genannten Tage liegenden Sonntagen die Genehmigung zur Offenhaltung innerhalb eines Zeitraums von fünf zusammenhängenden Stunden zu erteilen. Dieser Zeitraum muß spätestens um achtzehn Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Rasner Wieninger Rösing Ruf Storch Unertl Anlage 9 Umdruck 703 Änderungsantrag der Abgeordneten Killat (Unterbach) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1192, 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 Nr. 3 werden vor den Worten „ab achtzehn Uhr" die Worte „sowie an den Sonnabenden im Dezember vor dem 24. Dezember" eingefügt.' Bonn, den 26. Oktober 1960 Killat (Unterbach) Bergmann Frau Bennemann Wilhelm Schröder (Osterode) Rohde Geiger (Aalen) Frau Strobel Büttner Frau Eilers Hamacher Hellenbrock Keuning Rimmelspacher Frau Seppi Meyer (Wanne-Eickel) Zühlke Schröter (Berlin) Theil (Bremen) Jungherz Frau Kipp-Kaule Heiland Scheuren Anlage 10 Umdruck 704 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP und der Gruppe der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 36 wird § 79 wie folgt geändert: 1. Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Beisitzer aus den Reihen der Notare werden von dem Bundesminister der Justiz berufen." 7478 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 2. Absatz 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Im übrigen gelten § 75 a Abs. 3 bis 5 und § 75 b Abs. 1 Satz 2 bis 6 dieses Gesetzes sowie § 107 Abs. 4 und §§ 109 bis 111 der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß vor der Entscheidung über die Amtsenthebung eines Beisitzers auch das Präsidium der Bundesnotarkammer zu hören ist." 3. Absatz 3 wind gestrichen. Bonn, den 26. Oktober 1960 Seidl (Dorf en) Dr. Weber (Koblenz) Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Gruppe Anlage 11 Umdruck 705 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Länderregierungen Verhandlungen aufzunehmen, um die einheitliche Einführung des Anwaltsnotariats zu ermöglichen. Bonn, ,den 26. Oktober 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 706 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Weber (Koblenz), Kunst, Stauch und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 37 erhält § 87 Abs. 3 folgende Fassung: „ (3) In den Ländern Hamburg und Rheinland-Pfalz verbleibt es hinsichtlich der Bestellung zum Notar (§ 3 Abs. 1 oder 2) bei dem Rechtszustand, (C) der sich aus dem dort gültigen Recht ergibt." Bonn, den 26. Oktober 1960 Dr. Weber (Koblenz) Kunst Stauch Gibbert Becker (Pirmasens) Josten Dr. Bartels Dr. Wahl Dr. Kanka Dr. Hauser Anlage 13 Umdruck 707 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: „Artikel 2 a Die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden werden ermächtigt, auf Antrag Verkaufsstellen in Grenz- und Marktorten gemäß § 10 dieses Gesetzes an den beiden zwischen dem 8. und 21. Dezember einschließlich der genannten Tage liegenden Sonntagen die Genehmigung zur Offenhaltung innerhalb eines Zeitraums von fünf zusammenhängenden Stunden zu erteilen. Dieser Zeitraum muß spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Imle Dr. Bucher und Fraktion Anlage 14 Umdruck 708 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 6 eingefügt: ,6. Nach § 18 wird folgender neuer § 18 a eingefügt: „§ 18 a Abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 3 dürfen Friedhofsgärtnereien sonnabends bis siebzehn Uhr geöffnet sein."' Bonn, den 26. Oktober 1960 Mauk Spitzmüller Eilers und Fraktion
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    Rede von Josef Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    — Sie nicht, Herr Professor Schellenberg.

    (Abg. Dr. Schellenberg: „Formulierungshilfe", was?)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, ich darf auch noch folgendes sagen — und ich sage es mit Betonung —: In unserem Entwurf stellen wir darauf ab, eine vorläufige Neuregelung der Geldleistungen zur Sozialversicherung zu erreichen. Wir wollen mit diesem Gesetz nicht das Gesetz zur Reform der Unfallversicherung, das ja dem Sozialpolitischen Ausschuß vorliegt, vorwegnehmen. Das generelle Unfallversicherungsgesetz wird im Sozialpolitischen Ausschuß beraten — das ist entschieden —, sobald das Gesetz über die Krankenkassenreform verabschiedet ist.

    (Lachen bei der SPD.)

    — Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, es wird zum großen Teil mit an Ihnen liegen, wann dieser Zeitpunkt erreicht ist.

    (Abg. Memmel: Sehr richtig!)

    Ich glaube, wir sind uns auf allen Seiten dieses Hauses darüber einig, daß über die Notwendigkeit der Umstellung der Geldleistungen nicht debattiert zu werden braucht. Ich möchte aber auch sagen, daß der SPD-Entwurf neben der Umstellung der Geldleistungen, wie es eben auch Herr Kollege Börner schon begründet hat, noch erhebliche Änderungen



    Becker (Pirmasens)

    des Unfallversicherungsgesetzes überhaupt will. Wir möchten den Entwurf aber heute und in den nächsten Tagen bewußt auf die Umstellung der Geldleistungen ausgerichtet haben.
    Wir wollen mit der Umstellung der Unfallrenten eine Lücke schließen, die seit dem Inkrafttreten des ersten Neuregelungsgesetzes — das ist der 1. Januar 1957 — hier entstanden ist. Eigentlich müßte — das sei nur am Rande gesagt — die Überschrift unseres Gesetzentwurfs heißen: „Entwurf eines Zweiten Gesetzes", weil eben das Gesetz, das am 1. Januar 1957 in Kraft trat, bereits das erste Gesetz zur Umstellung der Geldleistungen war.
    Ich möchte auch hier betonen, daß wir die Umstellung der Unfallrenten bewußt auf die Grundlage der Jahresarbeitsverdienste abgestellt haben, während die SPD-Fraktion auf die allgemeine Bemessungsgrundlage abheben will, wie sie der sozialen Rentenversicherung zugrunde liegt. Ich meine, daß die Rentenberechnungsgrundlage wohl für die soziale Rentenversicherung paßt, aber nicht für die Unfallversicherung. Es paßt das eine nun einmal nicht für alles, besonders auch in der Sozialpolitik nicht.
    Zu den einzelnen Paragraphen darf ich einige kurze Erklärungen geben. Die im § 2 Abs. 1 ermittelten Werte sind nach denselben Verfahren ermittelt worden, die seinerzeit zur Errechnung der Vervielfältigungswerte des Gesetzes vom 27. Juli 1957 gedient haben. Es waren die Angaben der Volkseinkommensstatistik des Statistischen Bundesamts.
    Ich muß wohl auch sagen, daß das erste Gesetz vom 27. Juli 1957, das ja von der SPD-Fraktion mit beschlossen wurde, ebenfalls auf diese Volkseinkommensstatistik abhob. Nach unserer Auffassung besteht keine Veranlassung, davon abzugehen, zumal bei den bisherigen jährlichen Anpassungsgesetzen die Volkseinkommensstatistiken ebenfalls eine Rolle gespielt haben. Wir glauben — ich darf das wohl sagen —, daß die Dynamisierung wie wir sie bei der Rentenversicherung haben, bei der Unfallversicherung keinen Platz hat.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schellenberg: Das ist interessant! — Abg. Börner meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    — Herr Kollege Börner, wir können nachher in der Debatte darauf eingehen. Wir wollen Begründung und Debatte trennen.
    Im § 2 Abs. 3 möchten wir es bei der bisherigen Regelung der Höchstbegrenzung der Jahresarbeitsverdienste belassen, d. h. wir möchten den einzelnen Berufsgenossenschaften die Möglichkeit geben, den im Gesetz vorgesehenen Jahresarbeitsverdienst von 9000 DM kraft eigener Satzung zu überschreiten. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß von den bestehenden 40 Berufsgenossenschaften 34 durch eigene Satzung die Jahresarbeitsverdienstgrenze von 9000 DM bis zum Höchstbetrag von 40 000 DM überschritten haben. Die SPD-Fraktion will die Höchstbegrenzung in ihrem Gesetzentwurf abschaffen. Ich möchte überhaupt sagen, daß der § 3 des SPD-Gesetzentwurfes noch etwas unklar ist, ja, ich möchte sogar sagen, daß er etwas unsystematisch ist und daß er vielleicht doch nicht ganz durchdacht war. Vielleicht hängt das aber damit zusammen, daß Sie etwas Eile mit Ihrem Gesetzentwurf hatten. Nachdem wir im Sozialpolitischen Ausschuß und auch sonst bekanntgegeben hatten, daß wir in den nächsten Tagen unser Umstellungsgesetz einbringen würden, hatten Sie es etwas eilig und haben Ihren Gesetzentwurf schnell eingebracht.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie haben etwas Erfolg gehabt und dieses Rennen um einige Stunden gewonnen, nicht, wie der Kollege Börner meinte, um Tage. Ihr Gesetz wurde am 4. Oktober eingebracht. Wir haben die einzelnen Paragraphen etwas gnauer, etwas diffiziler bearbeitet und haben das Gesetz sechs Stunden später eingebracht.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Mag sein. Deswegen sind in ihrem Gesetzentwurf auch noch einige Mängel. Aber das können wir vielleicht im Ausschuß bereinigen.

    (Abg. Pelster: Sie haben bloß abgeschrieben; wir haben es selbst erarbeitet!)

    § 3 des Entwurfs der SPD-Fraktion gilt eigentlich nur für dieses Gesetz und eigentlich nur für die Vergangenheit. Alle neuen Fälle bleiben nach dem Wortlaut Ihres § 3 an der alten Grenze des Jahresarbeitsverdienstes von 9000 DM hängen. Darüber kann man sich aber noch im Ausschuß unterhalten.
    Im zweiten Teil unseres Gesetzentwurfes — es sind die §§ 4 und 5 — haben wir eine Neufestsetzung der Ortslöhne und der Jahresarbeitsverdienste für notwendig gehalten.

    (Abg. Stingl: Das haben sie in der Eile auch vergessen!)

    — Na ja, das kann schon einmal vorkommen, wenn man einer anderen Partei oder einer anderen Fraktion zuvorkommen will. Dann nimmt man es in Kauf, daß das eine oder andere nicht ganz vollständig ist.

    (Lachen und Zurufe bei der SPD.)

    Wir sind der Auffassung, daß die Änderung der Ortslöhne besonders bei der Landwirtschaft notwendig ist, obwohl wir uns durchaus der Besonderheit der Probleme der Unfallversicherung in der Landwirtschaft bewußt sind. Ich will es ganz offen sagen: Es geht nach meiner Meinung nicht an, daß die Landwirte und deren Angehörige, besonders aber die Verwandten — ob es Verwandte im ersten, zweiten oder gar dritten Grade sind — bei einem Arbeitsunfall nur eine ganz geringe Hilfe erhalten, die kaum das Existenzminimum sichert. Das gleiche gilt für ganz junge Menschen, die in der Landwirtschaft tätig sind und einen Arbeitsunfall erleiden, bei dem sie vielleicht arbeits- oder berufsunfähig werden.
    Im dritten Teil unseres Gesetzentwurfes ist vorgesehen, vor der umfassenden Neuregelung der Unfallversicherung noch einige Vorschriften im Interesse der Versicherten, insbesondere im Interesse der Kinder und Waisen, zu ändern, und zwar un-



    Becker (Pirmasens)

    gefähr in dem Sinne, wie es der Kollege Börner vorhin schon vorgetragen hat. Wir wollen in Anpassung an das Beamtenrecht, an das Bundesversorgungsgesetz, an die Lastenausgleichsgesetze usw. die Kinderzulage auch in der Unfallversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewähren, wenn sich das unverheiratete Kind noch in der Schul- und Berufsausbildung befindet oder aber ein Kind über das 18. Lebensjahr hinaus sich infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht selbst unterhalten kann. Ich glaube, zur Begründung wird man nichts Besonderes mehr zu sagen brauchen.
    Ob sich die Vorstellung der SPD, für Kinder mit körperlichen oder geistigen Gebrechen die Hilfe auch über das 25. Lebensjahr hinaus zu gewähren, verwirklichen läßt, darüber wollen wir im Ausschuß reden. Ich meine aber, meine verehrten Damen und Herren von der SPD, daß Ihre Formulierung „solange der Verletzte das Kind unterhält" etwas zu unklar ist. Was soll beispielsweise passieren, wenn der Verletzte stirbt 'und das Kind nicht mehr unterhalten kann? Über diese Fragen muß gesprochen werden.
    Aber nicht nur die Kinderzulagen sollen verbessert werden. Auch das Pflegegeld soll nach § 6 unseres Entwurfs den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes angeglichen werden.
    Es wäre sicher noch viel zu den einzelnen Vorschlägen zu sagen. Es wäre sicher auch manches zu den Vorschlägen der SPD-Fraktion zu bemerken. Das kann jedoch nach unserer Auffassung im Ausschuß geschehen. Wenn es hier geschehen soll, gut, dann kann es sparer auch noch hier geschehen.
    Über den § 4 des SPD-Entwurfs kann durchaus im Sozialpolitischen Ausschuß gesprochen werden. Wir haben ja auch bei den jeweiligen Anpassungsgesetzen von Fall zu Fall entschieden, bis zu welchem Betrag und zu welchem Zeitpunkt bei Rentenerhöhungen oder Rentenzulagen von der Anrechnung auf andere Gesetze Abstand genommen werden soll.
    Zum Schluß noch eine kurze Bemerkung zu § 11 unseres Gesetzentwurfs, einer Übergangsvorschrift. Dieser § 11 stellt gewissermaßen eine Besitzstandsklausel für alle die Fälle dar, in denen bisher schon höhere Leistungen als nach diesem Gesetzentwurf gewährt wurden. Ich gebe allerdings zu, daß die Zahl dieser Fälle sehr gering ist. Immerhin soll den Betreffenden in diesen paar Fällen kein Nachteil entstehen.
    Mit diesen kurzen Ergänzungen darf ich die Begründung unseres Gesetzentwurfs abschließen und im übrigen auf die schriftliche Begründung verweisen. Ich darf noch einmal sagen, daß gewiß bei der Unfallversicherung heute noch manches unbefriedigend geregelt ist. Wir wollen jedoch mit diesem Gesetzentwurf bewußt nur die Umstellung und die Anpassung der Geldleistungen erreichen. Die Reform des Unfallversicherungsgesetzes, die dringend notwendig ist, soll dann bei der Beratung des bereits dem Sozialpolitischen Ausschuß vorliegenden Gesetzentwurfs erfolgen.
    Auch wir beantragen, unseren Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen. Dort können wir über die einzelnen Bestimmungen und Vorstellungen beraten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die beiden Entwürfe sind begründet. Wir treten in die Beratung ein. Das Wort hat der Abgeordnete Büttner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Büttner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Kollegen Becker veranlassen mich, einige Bemerkungen zu machen.

    (.Abg. Memmel: Und damit die Debatte zu eröffnen!)

    — Wie Sie wollen.
    Zunächst einmal habe ich mit Bedauern davon Kenntnis genommen, daß wir zu einer Beratung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung erst kommen, wenn die Krankenversicherungsneuregelung abgeschlossen ist.

    (Abg. Horn: Das wissen Sie doch schon lange! — Abg. Becker [Pirmasens]: Auf zwei Hochzeiten kann man nicht zugleich tanzen!)

    — Herr Kollege Horn, es tut mir leid, daß Sie mich durch Ihren Zwischenruf veranlassen, noch einmal in aller Öffentlichkeit eines klarzustellen: Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Reform der Unfallversicherung für dringlich erklärt, und Sie haben es, I wie mein Freund Börner ausgeführt hat, durch die Abstimmung im Ausschuß für Sozialpolitik verhindert, daß dieses so dringliche Gesetz, nachdem seine Bearbeitung schon so weit fortgeschritten war, weiter behandelt werden konnte. Es kam dann das unglückliche Gesetz über die Neuregelung der Krankenversicherung dazwischen. Das ist ein Tatbestand, der nicht aus der Welt zu schaffen ist. Herr Kollege Becker hat wenige Bemerkungen über die Dynamisierung gemacht, die darauf schließen lassen, daß Sie entgegen dem Inhalt des Regierungsentwurfs nicht mehr für eine Dynamisierung sind, obwohl wiederholt entgegenstehende Erklärungen abgegeben worden sind.
    Vielleicht darf ich einmal sagen, weshalb wir eine Dynamisierung auch der Unfallrenten genau wie bei den Renten aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten und der knappschaftlichen Rentenversicherung für erforderlich halten. Herr Minister Blank hat hier schon einmal gesagt, daß das bei der Unfallrente nicht erforderlich sei, weil sie vom aktuellen Jahresarbeitsverdienst berechnet werde. In diesem Falle sind aber alle diejenigen im Nachteil, die bereits eine Unfallrente beziehen und die dann an den dem veränderten Preisgefüge entsprechenden Rentenerhöhungen nicht beteiligt werden. Das hat doch für die alten Rentenempfänger, die eine Rente aus der Unfallversicherung erhalten, ein Ruhen der Renten aus der allgemeinen Rentenversicherung zur Folge. Diese Rentenempfänger, die zweierlei Renten beziehen, haben den Nachteil, daß sie eine Rentenan-



    Büttner
    passung und -erhöhung nur für die Rente erhalten, die wegen Bezuges der Unfallrente um einen Teil gekürzt ist.
    Ein praktisches Beispiel: Bezieht jemand eine Rente von 400 DM aus der allgemeinen Rentenversicherung und ruht diese Rente in Höhe von 100 DM wegen gleichzeitigen Bezugs einer Rente aus der Unfallversicherung, dann erhält er die Rentenanpassung nur für den gekürzten Betrag von 300 DM. Das ist doch ein Nachteil, der unter allen Umständen beseitigt werden muß, ganz ,albgesehen von dem, was auch sonst noch für die Berechnung in der Form, wie wir sie vorgeschlagen haben, spricht.
    Ein wichtiges Kapitel haben Sie auch in Ihrem Entwurf ,ausgelassen: die Berufskrankheiten. Mit diesen haben wir uns schon wiederholt befaßt. Kollege Meyer hat am 22. Januar 1958 in der Fragestunde schon zu klären versucht, wann mit dem seit Jahresfrist — am 22. Januar 1958 erklärte er das! — bereits zugesagten Erfahrungsbericht über die Auswirkung der Fünften Berufskrankheiten-Verordnung zu rechnen ist. Minister Blank hat geantwortet, daß nach den gewonnenen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen beabsichtigt sei, weitere Krankheitsgruppen als neue Berufskrrankheiten aufzunehmen; die neue Verordnung stehe 'im Zusammenhang mit dem Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz. Das war, wie gesagt, am 22. Januar 1958. Minister Blank hat weiter erklärt, die Vorarbeiten zu dieser Verordnung seien schon so weit fortgeschritten, daß nach der Verabschiedung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes der Entwurf der Sechsten Berufskrankheitenverordnung in kürzester Frist dem Kabinett vorgelegt werden könnte.

    (Zuruf von der SPD: Das war schon im 2. Bundestag!)

    Wir haben ,am 23. April 1958 wiederum gefragt, diesmal wegen Erblindungen durch Methanol. Damals erklärte Herr Staatssekretär Claussen, daß die Träger der Unfallversicherung die Möglichkeit hätten, chronische Vergiftungen durch Methanol wie eine Berufskrankheit zu 'entschädigen, wenn die in dem Referentenentwurf des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes vorgeschlagene Regelung Gesetz würde.
    Am 7. April 1960 habe ich in der Fragestunde wegen der Mehlstaublunge eine Frage an die Regierung gerichtet. Auch da ist erklärt worden, daß dem Grunde nach diese Berufskrankheit anerkannt sei. Eine Vorabregelung wurde abgelehnt; das müsse im zuständigen Ausschuß beraten werden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, an Hand dieser wenigen Beispiele von Berufskrankheiten — es gibt noch eine Menge anderer — dargetan zu haben, daß es unbedingt erforderlich ist, die Frage der Berufskrankheiten schnellstens zu regeln. Deshalb möchte ich Sie dringend bitten, in der Beratung 'im zuständigen Ausschuß Verständnis dafür aufzubringen, daß mit den anderen dringlichen Fragen auch die der -Berufskrankheiten vorab geregelt werden muß.

    (Beifall bei der SPD.)