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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 129. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Schild und Eschenbach . . . . 7423 A Fragestunde (Drucksache 2154) Frage des Abg. Dr. Mommer: Einfluß des Zigarettenrauchens auf die Entstehung von Krebs- und Herzkrankheiten Dr. Schröder, Bundesminister . 7424 B, C Dr. Mommer (SPD) 7423 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Vereinheitlichung der Amtsbezeichnungen der Lehrer an berufsbildenden Schulen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7424 A Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Rechtsgrundlage für die Zurverfügungstellung von Geldbeträgen an Bundesjustizminister Schäffer zur Gründung der Deutschland-Fernsehen-GmbH Dr. Schröder, Bundesminister 7424 B, C, D Jahn (Marburg) (SPD) 7424 C Wittrock (SPD) . . . 7424 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Zigarettenpackungen Dr. Westrick, Staatssekretär . 7425 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7425 B Frage des Abg. Dr. Dr. Oberländer: Kündigung von Darlehen für vertriebene und geflüchtete Bauern Schwarz, Bundesminister 7425 C Frage des Abg. Dr. Dr. Oberländer: Auslaufen von Pachtungen Schwarz, Bundesminister . . . 7425 C, D Dr. Dr. Oberländer (CDU/CSU) 7425 C, D Frage des Abg. Logemann: Verhältnis zwischen Brot- und Futtergetreide im Gemeinsamen Markt Schwarz, Bundesminister 7425 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Basalt- bzw. Blaubasaltpflaster auf Autobahnen und Bundesstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7426B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Eisenbahnfrachten für Weizen im EWG-Raum Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7426 C, D 7427 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7426 D, 7427 A Frage des Abg. Paul: Beseitigung des Engpasses der Bundesstraße 10 in Eßlingen (Neckar) Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7427 B, C Paul (SPD) 7427 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Bericht des Zentralamtes in München zur Frage der Rationalisierung der Bodenseeschiffahrt Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7427 D, 7428 A Baur (Augsburg) (SPD) 7427 D, 7428 A, B Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) . 7428 B Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Rotbuch des Vereins „Rettet die Freiheit" Hopf, Staatssekretär . . . 7428 C, D Berkhan (SPD) 7428 C, D Frage des Abg. Folger: Inserat des Komitees gegen Atomrüstung e. V. Hopf, Staatssekretär . . . . 7429 A, B Folger (SPD) . . . . . . . 7429 A, B Frage des Abg. Mattick: Entwendung von Geheimdokumenten aus einem Panzerschrank Hopf, Staatssekretär . . . . 7429 C, D Mattick (SPD) . . . ... . 7429 C, D Berkhan (SPD) 7429 D Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Verpflegungssatz für Bundeswehrsoldaten Hopf, Staatssekretär . . . . 7430 A, B Berkhan (SPD) . . . . . . . . 7430 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Geländeübungen britischer Truppen im Raum Bielefeld—Hameln Hopf, Staatssekretär . . . . . . 7430 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Hinterbliebenenrente der Witwe des Generalmajors Stieff Blank, Bundesminister 7430 D, 7431 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 7431 B Frage des Abg. Dr. Schellenberg: Formulierungshilfe bei Anträgen der CDU/CSU durch Beamte des Bundesarbeitsministeriums Blank, Bundesminister . . . 7431 C, D, 7432 A, B, C, D, 7433 A, B Dr. Schellenberg (SPD) . . . 7431 C, D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7432 A Frau Korspeter (SPD) . . . . 7432 A, B Rohde (SPD) 7432 B Schmücker (CDU/CSU) 7432 C Wittrock (SPD) . . . . . . . 7432 C Büttner (SPD) 7432 D, 7433 A Geiger (Aalen) (SPD) . . . 7433 A, B Antrag betr. Anwendung des § 122 der Brennereiordnung (Drucksache 2152) . . 7433 C Wahl eines vom Bundestag zu entsendenden Mitgliedes des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 7433 D Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über den Rundfunk (Drucksache 2142) Hoogen (CDU/CSU) 7434 A Erler (SPD) 7435 B Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 2142) Dr. Schäfer (SPD) 7435 D Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 219) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2128, zu 2128) — Zweite und dritte Beratung — Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) 7436 B, 7440 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 7437 C, 7440 A, D Schäffer, Bundesminister . . . . 7438 C Leicht (CDU/CSU) 7439 C Diel (CDU/CSU) . . . . . . . 7439 D Schlick (CDU/CSU) 7440 C Jahn (Marburg) (SPD) 7441 B Dr. Bartels (CDU/CSU) . . . . 7442 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2127) — Zweite Beratung — Franzen (CDU/CSU) . . 7442 C, 7447 B, 7448 A, 7449 A Killat (Unterbach) (SPD) . 7442 D, 7444 C, 7448 D, 7449 B Illerhaus (CDU/CSU) . . . . . . 7443 C Frau Rudoll (SPD) . . . 7444 B, 7447 A Lange (Essen) (SPD) . . 7444 D, 7445 B, 7446 C, 7448 A Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . 7446 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 HI Wieninger (CDU/CSU) 7446 C Rasner (CDU/CSU) . . 7447 D, 7451 B, D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 7449 C Dr. Imle (FDP) . . . . 7450 B, 7451 A Mauk (FDP) . . . . . . . . . 7450 C Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Drucksache' 1743); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2106) — Zweite und dritte Beratung — 7452 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache 1925); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2124) — Zweite und dritte Beratung — 7452 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache 1623); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache 2112); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2135, zu 2135) — Zweite und dritte Beratung — 7452 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1975) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Dr. Heck [Rottweil], Dr. Schmidt [Wuppertal], Kroll, Frau Geisendörfer, Zoglmann u. Gen.) (Drucksache 2101) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 2098) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2129) und in Verbindung mit Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsbestimmungen (Drucksache 2125) -- Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7453 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7453 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7454 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 7458 D Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7459 C Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 7460 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache 2046) — Erste Beratung — . . . 7462 C Entwurf eines Gesetzes über vordringliche Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (SPD) (Drucksache 2096) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/ CSU) (Drucksache 2104) — Erste Beratung — Börner (SPD) . . . . . . . . . 7462 D Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . 7465 C Büttner (SPD) 7467 C Dr. Schellenberg (SPD) 7468 C Stingl (CDU/CSU) 7469 D Mischnick (FDP) . . . . . . . 7471 A Geiger (Aalen) (SPD) 7471 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmen an andere Bezieher als den Bund, hier: Überlassung neuer Anteile der Nassauischen Siedlungsgesellschaft mbH an das Land Hessen und die Hessische Landesbank (Drucksachen 1921, 2107) 7472 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehem. Heeresverpflegungsamtes in Frankfurt (Main), Flinschstraße, an die Firma Rütgerswerke AG in Frankfurt (Main) (Drucksachen 2013, 2108) 7472 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft der ehem. Walterwerke Ahrensburg in Holstein an die Firma British American Tobacco Co. (C. E.) GmbH in Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen 2033, 2109) . . . . . . 7472 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehem. Luftwaffenübungsplatzes Ahrbrück an das Land Rheinland-Pfalz (Drucksachen 2036, 2110) 7472 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksache 2103, Umdruck 633) 7472 D Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Schoettle, Ritzel, Dr. Schäfer, Heiland und Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2111, Umdruck 571) 7473 A Übersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2156) 7473 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Meyer (Oppertshofen) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 5. Mai 1960 (Drucksache 2137) . . . . 7473 B Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1960 (geräucherte Heringe usw.) (Drucksache 2132) 7473 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1958 — Einzelplan 20 — (Drucksache 2090) . . . . . 7473 C Bericht des Bundesrechnungshofes betr. Prüfung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Drucksache 2092) . . 7473 D Nächste Sitzung 7473 D Anlagen 7475 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 7423 129. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr.
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      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 28. 10. Dr. Atzenroth 26. 10. Bach 28. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Bauereisen 28. 10. Bauknecht 26. 10. Behrisch 11. 11. Bettgenhäuser 26. 10. Birkelbach 26. 10. Blöcker 28. 10. Frau Brauksiepe 28. 10. Demmelmeier 28. 10. Dr. Elbrächter 26. 10. Dr. Frey 29. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 26. 10. Fritz (Welzheim) 26. 10. Dr. Furler 28. 10. Geiger (München) 26. 10. Frau Geisendörfer 26. 10. Gerns 28. 10. Dr. Gradl 28. 10. Dr. Greve 28. 10. Freiherr zu Guttenberg 28. 10. Hahn 26. 10. Heiland 26. 10. Hellenbrock 28. 10. Heye 26. 10. Höfler 26. 10. Holla 28. 10. Jürgensen 31. 10. Frau Kettig 11. 11. Frau Kipp-Kaule 26. 10. Dr. Kliesing (Honnef) 26. 10. Dr. Kopf 26.10. Krammig 31.10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig 28. 10. Kühn (Köln) 26. 10. Lermer 7. 11. Dr. Löhr 26. 10. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Dr. Menzel 28. 10. Metter 28. 10. Metzger 27. 10. Neumann 28. 10. Pohle 31. 10. Pütz 4. 11. Rollmann 26. 10. Scheel 28. 10. Frau Schmitt (Fulda) 28. 10. Schütz (Berlin) 8. 11. Frau Dr. Schwarzhaupt 26. 10. Stenger 15. 11. Dr. Vogel 30. 10. Werner 28. 10. Dr. Will 28. 10. Wischnewski 28. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Funk 30. 11. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Blank auf die Mündliche Anfrage III/3 des Abgeordneten Dr. Menzel (Fragestunde der 124. Sitzung vom. 28. 9. 1960, Drucksache 2077) : Trifft die Feststellung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 25. Mai 1960 in der Versorgungssache der Witwe des in Verfolg der Vorgänge vom 20. Juli 1944 ermordeten früheren Generalmajors Stieff zu, wonach die verklagten Versorgungsbehörden die Ablehnung der Ansprüche u. a. damit begründet haben, daß die damaligen Hinrichtungen „auch rückschauend betrachtet nicht offensichtlich dem heutigen Rechtsempfinden widersprechen"? Wie ist es zu erklären, daß es sich die für diese Art Prozeßführung verantwortlichen Beamten nicht weniger als 9 Jahre leisten konnten, durch eine solche Einstellung die Teilnehmer des Attentats vom 20. Juli 1944 nachträglich zu diskriminieren und damit nachträglich die Freislersche Terrorjustiz als auch für das heutige Rechtsempfinden vertretbar hinzustellen? Die in dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Mai 1960 in der Versorgungssache der Witwe des Generalmajors Stieff getroffene Feststellung ist auch mir bekannt. Zu dem Verhalten der Versorgungsbehörden des Landes Bayern vermag ich jedoch nicht Stellung zu nehmen, da es sich hierbei um eine Frage aus dem Bereich einer Verwaltung handelt, für die die Bundesregierung weder unmittelbar noch mittelbar verantwortlich ist. Nach Artikel 83 des Grundgesetzes wird das Bundesversorgungsgesetz als eigene Angelegenheit von den Ländern durchgeführt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf auf die Mündliche Anfrage VIII/3 des Abgeordneten Dr. Fritz (Ludwigshafen) (Fragestunde der 128. Sitzung vom 21. 10. 1960, Drucksache 2131 [neu]): Werden die Soldaten der Bundeswehr vor jeder Wahl auf die moralische Wahlpflicht des Bürgers aufmerksam gemacht, und werden die Soldaten auch über die Möglichkeit der Briefwahl unterrichtet? Der Bundesminister für Verteidigung hat bereits in einem Erlaß vom 22. Juli 1957, der an alle Einheiten verteilt wurde und allen Neuaufstellungen zugeht, grundsätzlich zu dem Problem „Soldat und Wahl" Stellung genommen. In einer besonderen Anlage ist angeordnet, in welcher Art die Disziplinarvorgesetzten ihre Soldaten über die Bestimmungen der Wahlordnung zu unterrichten haben. Dabei sind auch alle Einzelheiten über die Durchführung der Briefwahl dargestellt. Die Soldaten werden ferner im staatsbürgerlichen Unterricht laufend auf die Bedeutung der Ausübung des Wahlrechts hingewiesen. Hierzu werden in der 7476 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 „Information für die Truppe" Unterrichtshilfen und Hinweise gegeben. Durch die Auslage von mehreren Tageszeitungen bei allen Einheiten ist den Soldaten die Möglichkeit gegeben, sich über die aktuellen politischen Fragen im Zusammenhang mit den Wahlterminen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu unterrichten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Busch auf die Mündliche Anfrage X des Abgeordneten Kreitmeyer (Fragestunde der 128. Sitzung vom 21. 10. 1960, Drucksache 2131 [neu]): Wieviel ha Landfläche besitzen der Bund und die bundeseigenen Gesellschaften (Gesellschaften, die zu 50 v. H. und mehr dem Bunde gehören)? „Die Flächengröße der zum Bundesvermögen gehörenden Grundstücke — ohne die Liegenschaften der bundeseigenen Gesellschaften — beträgt nach den Ergebnissen der Vermögensrechnung des Bundes und nach dem Stand vom 31. März 1960 rd. 279 000 ha. Hiervon gehören 213 000 ha zum Allgemeinen Verwaltungsvermögen des Bundes, das sind Liegenschaften, die überwiegend zur unmittelbaren Erfüllung der Aufgaben einer Bundesverwaltung benötigt werden. Der übrige Teil, 66 000 ha, zählt zum Allgemeinen Kapital- und Sachvermögen. Diese Liegenschaften dienen in erster Linie zur Erfüllung des weiteren Bedarfs für Verteidigungszwecke. Die industriellen Bundesgesellschaften, die mittelbar oder unmittelbar zu 50 °/o und mehr dem Bund gehören, besitzen eine Landfläche von 13 689 ha." Anlage 5 Umdruck 698 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Lange (Essen), Wieninger, Odenthal, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nach Nr. 1 wird folgende Nr. 1 a eingefügt: ,1 a. Die Überschrift des § 5 erhält folgende Fassung: „Zeitschriften" ' 2. Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. In § 10 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Obstsäfte, Süßigkeiten," ersetzt durch die Worte „frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 811), Süßwaren,".' 3 Folgende neue Nr. 6 wird angefügt: ,6. Die Überschrift des Vierten Abschnitts erhält folgende Fassung: „Vierter Abschnitt Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige, für den Marktverkehr und einzelne Warengruppen" ' 4. Folgende neue Nr. 7 wird angefügt: ,7. Es wird folgender neuer § 20 a eingefügt: „§ 20 a Bestimmungen für einzelne Warengruppen Zeitungen, Reiseandenken und Waren, die für bestimmte Fremdenverkehrs- und Ausflugsgebiete kennzeichnend sind, unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes. Die Länderregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung, welche Waren zu den bestimmte Fremdenverkehrs- und Ausflugsgebiete kennzeichnenden Waren gehören." ' Bonn, den 21. Oktober 1960 Lange (Essen) Wieninger Odenthal Burgemeister Bäumer Behrendt Bettgenhäuser Blöcker Corterier Dewald Enk Folger Franke Fuchs Hermsdorf Holla Hufnagel Jahn (Stuttgart) Junghans Frau Korspeter Ludwig Memmel Müller (Erbendorf) Müller (Ravensburg) Nieberg Oetzel Peters Regling Frau Renger Rimmelspacher Rodiek Frau Rudoll Scharnowski Dr. Schild Frau Seppi Simpfendörfer Stierle Striebeck Frau Wessel Anlage 6 Umdruck 699 Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nr. 2 erhält folgende Fassung: ,2. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden hinter dem Wort „Verkaufsstelle" die Worte „oder mit seiner Zustimmung von einem anderen" eingefügt; Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 7477 b) in Absatz 2 wird nachstehender Satz angefügt: „Warenautomaten, die in Gaststätten oder Betrieben aufgestellt sind, unterliegen nicht dem Ladenschlußgesetz."' 2. Nach Nr. 5 wird folgende neue Nr. 6 angefügt: ,6. In § 31 Abs. 2 erhält Nr. 4 folgende Fassung: „4. die Ausführungsverordnung zum Gesetz über den Verkauf von Waren aus Automaten vom 14. August 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 814) und die Zweite Ausführungsverordnung zu dem genannten Gesetz vom 22. August 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 645)," Bonn, den 25. Oktober 1960 Wieninger Memmel Blöcker Dr. Dittrich Enk Fuchs Dr. Görgen Höcherl Jahn (Stuttgart) Koch Lang (München) Nieberg Niederalt Dr. Schild Simpfendörfer Wacher Wittmann Anlage 7 Umdruck 701 Änderungsantrag der Abgeordneten Scheppmann, Diebäcker und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 4 a eingefügt: „4 a. In § 14 Abs. 3 wird der erste Satz gestrichen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Scheppmann Diebäcker Schneider (Hamburg) Arndgen Varelmann Franzen Storch Anlage 8 Umdruck 702 Änderungsantrag der Abgeordneten Rasner, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: „Artikel 2 a Die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden werden ermächtigt, für das Jahr 1960 auf Antrag Verkaufsstellen in Grenz- und Marktorten gemäß § 10 dieses Gesetzes an den beiden zwischen dem 8. und 21. Dezember einschließlich der genannten Tage liegenden Sonntagen die Genehmigung zur Offenhaltung innerhalb eines Zeitraums von fünf zusammenhängenden Stunden zu erteilen. Dieser Zeitraum muß spätestens um achtzehn Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Rasner Wieninger Rösing Ruf Storch Unertl Anlage 9 Umdruck 703 Änderungsantrag der Abgeordneten Killat (Unterbach) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1192, 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 Nr. 3 werden vor den Worten „ab achtzehn Uhr" die Worte „sowie an den Sonnabenden im Dezember vor dem 24. Dezember" eingefügt.' Bonn, den 26. Oktober 1960 Killat (Unterbach) Bergmann Frau Bennemann Wilhelm Schröder (Osterode) Rohde Geiger (Aalen) Frau Strobel Büttner Frau Eilers Hamacher Hellenbrock Keuning Rimmelspacher Frau Seppi Meyer (Wanne-Eickel) Zühlke Schröter (Berlin) Theil (Bremen) Jungherz Frau Kipp-Kaule Heiland Scheuren Anlage 10 Umdruck 704 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP und der Gruppe der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 36 wird § 79 wie folgt geändert: 1. Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Beisitzer aus den Reihen der Notare werden von dem Bundesminister der Justiz berufen." 7478 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 2. Absatz 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Im übrigen gelten § 75 a Abs. 3 bis 5 und § 75 b Abs. 1 Satz 2 bis 6 dieses Gesetzes sowie § 107 Abs. 4 und §§ 109 bis 111 der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß vor der Entscheidung über die Amtsenthebung eines Beisitzers auch das Präsidium der Bundesnotarkammer zu hören ist." 3. Absatz 3 wind gestrichen. Bonn, den 26. Oktober 1960 Seidl (Dorf en) Dr. Weber (Koblenz) Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Gruppe Anlage 11 Umdruck 705 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Länderregierungen Verhandlungen aufzunehmen, um die einheitliche Einführung des Anwaltsnotariats zu ermöglichen. Bonn, ,den 26. Oktober 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 706 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Weber (Koblenz), Kunst, Stauch und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 37 erhält § 87 Abs. 3 folgende Fassung: „ (3) In den Ländern Hamburg und Rheinland-Pfalz verbleibt es hinsichtlich der Bestellung zum Notar (§ 3 Abs. 1 oder 2) bei dem Rechtszustand, (C) der sich aus dem dort gültigen Recht ergibt." Bonn, den 26. Oktober 1960 Dr. Weber (Koblenz) Kunst Stauch Gibbert Becker (Pirmasens) Josten Dr. Bartels Dr. Wahl Dr. Kanka Dr. Hauser Anlage 13 Umdruck 707 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: „Artikel 2 a Die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden werden ermächtigt, auf Antrag Verkaufsstellen in Grenz- und Marktorten gemäß § 10 dieses Gesetzes an den beiden zwischen dem 8. und 21. Dezember einschließlich der genannten Tage liegenden Sonntagen die Genehmigung zur Offenhaltung innerhalb eines Zeitraums von fünf zusammenhängenden Stunden zu erteilen. Dieser Zeitraum muß spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Imle Dr. Bucher und Fraktion Anlage 14 Umdruck 708 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 6 eingefügt: ,6. Nach § 18 wird folgender neuer § 18 a eingefügt: „§ 18 a Abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 3 dürfen Friedhofsgärtnereien sonnabends bis siebzehn Uhr geöffnet sein."' Bonn, den 26. Oktober 1960 Mauk Spitzmüller Eilers und Fraktion
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Holger Börner


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den vergangenen Jahren hat sich der Deutsche Bundestag wiederholt mit dem Problem der gesetzlichen Unfallversicherung beschäftigt. Schon in der zweiten Legislaturperiode wurde der Versuch unternommen, diesen Komplex der sozialen Sicherung neu zu ordnen. Aber leider konnte der damals vorliegende Gesetzentwurf wegen Zeitmangels nicht mehr verabschiedet werden, und es kam nur zu den im Gesetz über die vorläufige Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen



      Börner
      Unfallversicherung vom 2. Juli 1957 festgelegten einmaligen Rentenerhöhungen für die Rentner der Unfallversicherung.
      Ich muß sagen, meine Damen und Herren, daß wir von der sozialdemokratischen Fraktion die Tatsache, daß dieses Gesetz damals nicht mehr in der ursprünglichen Form verabschiedet werden konnte, sehr bedauern, weil sich nämlich nach Zusammentritt des dritten Deutschen Bundestages sehr klar abzeichnete, daß die Bundesregierung gewillt war, bei einer Neuvorlage nicht nur Leistungsverbesserungen vorzusehen, sondern auch Verschlechterungen in das neue Gesetz einzubauen, wie sie selbst Herrn Brüning in seinen Notverordnungen im Jahre 1932 nicht eingefallen waren. So soll in Zukunft, wenn ich die Vorlage des Arbeitsministeriums richtig verstanden habe, ein Verletzter, der zwei Finger der linken Hand oder sogar ein Auge verloren hat, keinen Anspruch mehr auf eine Rente haben, da man die im Gesetz für entschädigungspflichtige Unfälle festgelegte Grenze von 20 auf 25 % heraufsetzen will. Außerdem sieht das Gesetz — das die Bundesregierung aber erst am 23. Juni 1959, also mit über einjähriger Verspätung, dem Bundestag vorgelegte — die Zwangsabfindung aller Renten unter 50 % Schädigungsgrad vor.
      Das, meine Damen und Herren, ist ein Verfahren, das nach meiner Meinung mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit nicht in Einklang zu bringen ist

      (Zuruf von der CDU/CSU)

      und das darüber hinaus auch große Empörung in der Öffentlichkeit hervorgerufen hat. Aber anscheinend — ich muß das annehmen — lag für die CDU zwischen den Beratungen im zweiten und im dritten Bundestag die auf ihrem Kieler Parteitag gewonnene Erkenntnis, daß die Grenzen des Sozialstaates erreicht seien; eine Entwicklung, die wir auch bei der Vorlage des Gesetzentwurfs zur Krankenversicherung-Neuregelung deutlich gespürt haben.

      (Abg. Stingl: Was hat denn das mit diesem Gesetz zu tun?)

      Wir Sozialdemokraten hatten an den materiellen Verschlechterungen, die im neuen Unfallversicherungs-Änderungsgesetz enthalten sind, Kritik geübt und von diesem Platz aus wiederholt auch vor der weiteren Verschleppung dieses Gesetzes gewarnt. Wir haben sowohl 1958 beim Ersten Rentenanpassungsgesetz wie auch im Dezember 1959 durch Initiativanträge versucht, wenigstens die Renten der Unfallversicherung den übrigen Renten aus der Sozialversicherung anzupassen. In beiden Jahren hat die Mehrheitsfraktion unsere Anträge niedergestimmt und damit den Unfallrentnern die gerechte Angleichung ihrer Einkommen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten verwehrt. So haben wir heute in der Bundesrepublik die eigenartige Situation, daß die Renten aus der Arbeiter- und Angestelltenversicherung schon zweimal erhöht wurden und daß auch die Kriegsopfer nach harten Auseinandersetzungen eine Erhöhung ihrer Versorgungsbezüge erreichen konnten, daß aber die Unfallrenten heute noch auf dem Stand von 1957 „eingefroren" sind. Das ist eine soziale Diskriminierung, meine Damen und Herren von der CDU, für die Sie die Verantwortung zu tragen haben. Niemand von Ihnen kann bestreiten, daß die Preise seit 1957 erheblich gestiegen sind und daß allein aus diesem Grunde die Unfallrenten schon längst hätten erhöht werden müssen.

      (Sehr wahr! bei der SPD.)

      Aber nicht nur die Preisentwicklung ist das entscheidende Argument. Nach unserer Meinung muß es die Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Rente so zu bemessen, daß auch der Rentner oder die Hinterbliebenen eines tödlich Verletzten an der Erhöhung unseres Lebensstandards, an dessen Mehrung ja alle mitgearbeitet haben, teilhaben können. Unser Wohlstand ist das Ergebnis des Fleißes aller Arbeitnehmer. Das Tempo in weiten Bereichen der Wirtschaft hat es leider mit sich gebracht, daß wir die Erhöhung unserer Produktion mit einem hohen Blutzoll bezahlen mußten. Aufgabe der Sozialpolitik muß es deshalb sein, sich besonders der Arbeitsopfer anzunehmen und ihre soziale Sicherung unter dem Gesichtspunkt großzügiger und dauerhafter Hilfe zu sehen.
      Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Neuordnung der Unfallversicherung vom Januar 1959 hat nun im vergangenen Jahr im Sozialpolitischen Ausschuß ein unrühmliches Schicksal erlitten. Er ist durch die CDU-Mehrheit im Sozialpolitischen Ausschuß des Bundestages bei Vorlage des Krankenversicherungsgesetzes von der Tagesordnung abgesetzt worden, obwohl die Beratungen recht flott vorangingen und mit der Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem .Jahr hätte gerechnet werden können. Nun haben wir alle in den vergangenen Monaten das Tauziehen in der Regierungspartei über die Frage der Krankenversicherung erlebt. Wertvolle Zeit, die für die Beratung der Unfallversicherung hätte genutzt werden können, ist durch die Schwierigkeiten in Ihrer Fraktion, meine Damen und Herren, verlorengegangen.

      (Sehr richtig! bei der SPD.)

      Man muß heute leider feststellen, daß mit einer umfassenden Unfallversicherungsreform im dritten Deutschen Bundestag nicht mehr zu rechnen sein wird.
      Aus diesem Grunde hat die sozialdemokratische Fraktion die Initiative ergriffen und legt Ihnen mit der Drucksache 2096 den Entwurf eines Gesetzes über vordringliche Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Unfallversicherung vor, das die Gewähr bietet, daß noch in den nächsten Wochen nachgeholt werden kann, was in den vergangenen Jahren auf dem Gebiet der Unfallrenten versäumt wurde. Aber nicht nur die Erhöhung der Renten soll nach unserem Entwurf geregelt werden, sondern wir halten auch noch andere Dinge, auf die ich gleich zu sprechen kommen werde, für vordringlich.
      Doch zuvor ein Wort zu dem Entwurf der Christlich-Demokratischen Union Drucksache 2104. Unsere Bemühungen, die vordringlichen Fragen der Unfallversicherung noch in dieser Legislaturperiode zu



      Börner
      regeln, haben nun auch die Regierungspartei nicht ruhen lassen.

      (Abg. Horn: Ach, Sie Ärmster!)

      Sie hat noch eine Woche vor der Vorlage unseres Entwurfs im Sozialpolitischen Ausschuß des Bundestages unseren Antrag, die Unfallrenten in der Beratung vorzuziehen, mit Mehrheit abgelehnt und damit eine weitere Verzögerung zumindest um einige Monate hervorgerufen.

      (Abg. Horn: Sie hat ihren Beschluß vor Ihrer Initiative bekanntgegeben!)

      — Denken Sie bitte in diesem Zusammenhang, Herr Horn, an die Ausführungen, die Herr Kollege Stingl im vergangenen Jahr beim Zweiten Rentenanpassungsgesetz von dieser Stelle gemacht hat, als er sehr deutlich gesagt hat, daß die CDU in unmittelbarem Anschluß an die damaligen Beratungen auf die Frage der Unfallversicherung zu sprechen käme. Das Ergebnis war dann diese traurige Situation im Sozialpolitischen Ausschuß im vergangenen Frühjahr, wo Ihre politischen Freunde und Sie mit ihnen wiederum die Behandlung dieses Komplexes abgelehnt haben.

      (Sehr wahr! bei der SPD.)

      Meine Damen und Herren, schon einige Tage nach der Vorlage unseres Gesetzentwurfs hat also auch die CDU ein sogenanntes Zweites Vorschaltgesetz zur Unfallversicherungsreform vorgelegt. Voreilige Leute haben sogar behauptet, es sei nahezu gleichlautend mit unserem Entwurf. Das ist in keiner Weise richtig; denn schon bei den ersten Paragraphen der Gesetzentwürfe scheiden sich die Geister. Wir halten es für richtig, die Unfallrenten in gleichem Maße, wie die anderen Sozialrenten in der Vergangenheit angepaßt worden sind, anzupassen. Die CDU hat — wenn ich ihren Entwurf richtig gelesen habe — ein Jahr in dieser Berechnung völlig vergessen. Oder sollte sie etwa bei der Anwendung der Umrechnungsfaktoren Angst vor ihrer eigenen Courage bekommen haben?

      (Abg. Horn: Gehört das alles zu Ihrer Begründung des Entwurfs? — Abg. Stingl: Das ist doch Debatte!)

      — Sie werden doch zugeben müssen, daß die Entwürfe, wenn sie zusammen aufgerufen werden, auch zusammen besprochen werden können. Wir sind aber durchaus bereit, Herr Horn, diese Gesichtspunkte nachher in der Debatte noch zu vertiefen.
      Wir wollen aber auch für die Zukunft sicherstellen, meine Damen und Herren, daß die Unfallrenten wie die anderen Renten von Jahr zu Jahr an die Entwicklung des Lebensstandards angepaßt werden. Wir haben deshalb in Art. 2 unseres Entwurfs vorgesehen, daß der Sozialbeirat erweitert wird und daß die §§ 1272 bis 1275 der RVO entsprechende Anwendung finden.

      (Abg. Stingl: Das haben Sie aus dem Regierungsentwurf!)

      — Diese Vorschläge sind übrigens nicht nur Gedanken 'der Opposition, Herr Kollege Stingl — wir fordern da gar keinen Urheberrechtsschutz —,

      (Abg. Stingl: Das ist saber selten, daß Sie das einmal zugeben!)

      sondern sie finden sich auch im Regierungsentwurf von 1959. Wir sind 'deshalb sehr erstaunt — hören Sie gut zu —, daß sie die CDU nicht auch in ihren eigenen Entwurf eingearbeitet hat.

      (Beifall bei der SPD.)


      (gewisse Kreise schon der halbe Sieg in der Sache sei? Nun, meine Damen und Herren, für wen eigentlich der halbe Sieg? Für die Rentner und besonders für die Hinterbliebenen ist das auf keinen Fall der halbe Sieg. Es gibt zu diesem Problem — und wir werden uns nachher in der Debatte darüber unterhalten müssen — noch eine interessante Stellungnahme aus nichtsozialdemokratischen Kreisen. Vor einiger Zeit hat sein Mann, der in der Sozialversicherung steht, in einem Rundfunkvortrag unseren Entwurf und den der Regierungspartei einer kritischen Würdigung unterzogen. Dabei hat er festgestellt — ich möchte das mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten kurz zitieren —: Dia nach dem Initiativantrag der CDU/CSU-Fraktion die Anpassungswerte für die Unfallrenten von denen der Rentenversicherung abweichen, und zwar unter Verschiebung von jeweils einem Jahr, müßte folglich in allen Fällen, in denen eine Unfallrente mit einer Sozialversicherungsrente zusammentrifft, eine völlige Neuberechnung nach den Anrechnungsbestimmungen vorgenommen werden. Hier muß die Frage gestellt werden, ob der damit zwangsläufig verbundene Verwaltungsaufwand in einem sinnvollen Verhältnis zum erzielbaren Ergebnis steht. Wenn auch diese Frage für den einzelnen Rentner nur von geringer Bedeutung ist, weil ihm stets das zugute käme, was gesetzlich beschlossen wird, so würde es die Rücksichtnahme auf die sprichwörtlich überlastete Sozialverwaltung nahelegen, ein weniger aufwendiges Verfahren zu suchen. Das ist ein Grund, der mit für unsere Lösung des Problems der Angleichung der Renten spricht und gegen den Vorschlag, den die CDU/CSU-Fraktion uns heute vorlegt und über den nachher noch zu sprechen sein wird. Vorerst 'aber zurück zu unserem Gesetzentwurf. Wir schlagen weiter vor, Waisenrenten auch über das 18. Lebensjahr hinaus zu gewähren, wenn das Kind sich in Schuloder Berufsausbildung befindet oder sich 'infolge von Gebrechen nicht selbst unterhalten kann. Auch diese Bestimmung stammt aus dem Regierungsentwurf und ist außerdem in der Rentenversicherung seit 1957 geltendes .Recht. In den vergangenen Jahren haben sowohl die FDP-Fraktion als auch meine politischen Freunde daraus Börner gedrängt, diese Bestimmung auch für die Waisen der Unfallversicherung in Kraft zu setzen. Der Schaden, der den jungen Menschen, die sich in Schuloder Berufsausbildung befanden und ihre Ausbildung abbrechen mußten, zugefügt wurde, nur weil sich die Mehrheit dieses Hauses 1958 weigerte, dem FDP-Antrag zuzustimmen, ist nach meiner Meinung kaum noch wiedergutzumachen. Für die Bemessung der Witwenrenten schlagen wir vor, zwei Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes des verunglückten Ernährers als Rente auch an die unter 45 Jahre alte Witwe auszuzahlen, wenn mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind in der Familie vorhanden ist, für das die Mutter sorgen muß. Auch dieser Vorschlag ist übrigens aus der Vorlage der Bundesregierung Drucksache 758 übernommen. Bei Pflegezulagen für Schwerverletzte glauben wir, daß es hohe Zeit ist, sie den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Wir schlagen deshalb vor, sie an die im Bundesversorgungsgesetz für die Kriegsopfer festgelegten Sätze anzugleichen. Der letzte Fragenkomplex, der in unserem Gesetzentwurf behandelt wird, betrifft die Berufskrankheiten. Seit Jahren wird in der Öffentlichkeit mit Recht darauf hingewiesen, daß die Entschädigung und Anerkennung von Berufskrankheiten elastischer gehandhabt werden muß. Schon der Regierungsentwurf von 1958 sah vor, daß in der Zukunft auch Krankheiten wie Berufskrankheiten entschädigt werden können, die zwar nicht in dem Katalog des Bundesarbeitsministeriums aufgeführt sind, von denen aber bekannt ist, daß sie wesentlich auf besondere berufliche Einwirkungen zurückzuführen sind, denen bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grade ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung. Wir sind angesichts der Entwicklung in Wissenschaft und Technik der Meinung, daß hier Eile sehr nottut und diese Bestimmungen nicht erst bei einer grundlegenden Reform der Unfallversicherung, sondern schon jetzt Gesetzeskraft erlangen müssen. Ich möchte an dieser Stelle nur daran erinnern, wieviel Probleme des Arbeitsschutzes z. B. durch die Verwendung von radioaktiven Materialien in der Industrie in den letzten Jahren neu entstanden sind. Es geht also auch hier um ein Problem, das keinen weiteren Aufschub verträgt, einen Aufschub, der bei der Arbeitslage des Hausces mindestens zwei Jahre betragen würde. Dieses Problem müßte im Interesse der betroffenen Bevölkerungsschichten, besonders der Arbeitnehmer in ,der gewerblichen Wirtschaft, vielmehr bald geregelt werden. Zum Schluß möchte ich noch einmal betonen, daß wir Sozialdemokraten es sehr bedauern, daß der 3. Deutsche Bundestag — genau wie der 2. Bundestag — eine umfassende Neuregelung der gesetzlichen Unfallversicherung wahrscheinlich nicht mehr zustande bringen wird. Das Verschulden für diese Entwicklung trifft allein die Regierungsparteien, die durch das Hin und Her in der Krankenversicherung eine sachliche Behandlung der Vorlage Drucksache 758 verhindert haben. Um so mehr muß es in den kommenden Wochen unsere gemeinsame Aufgaben sein, wenigstens noch ,das an Verbesserungen zu schaffen, was in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist. Die Unfallrentner und besonders die Witwen und Waisen warten auf unsere Hilfe. Seien wir bereit, ihnen zu helfen! Ich bitte, unseren Entwurf dem Sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen, damit dieses Problem für die Betroffenen sinnvoll gelöst werden kann. Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs Drucksache 2104 hat der Abgeordnete Becker Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will versuchen, mich auf die Begründung des Antrags der CDU/CSUFraktion in Drucksache 2104 zu beschränken und nicht gleich auch in die Debatte einzutreten. Wenn man debattieren will, kann das nachher noch getan werden. Ich halte es für eine gute Übung in diesem Hause, daß man Begründung und Debatte trennt. Meine Begründung zu dem Gesetzentwurf der CDU/CSU kann verhältnismäßig kurz sein, weil die CDU/CSU, um ihre Gedanken dem ganzen Hause mitzuteilen, dem Gesetzentwurf eine schriftliche Begründung beigegeben hat, und ich darf ja wohl annehmen, daß insbesondere die sozialpolitisch Interessierten diese Begründung gelesen haben. (Abg.: Dr. Schellenberg: Wer hat sie denn gemacht?)





      (Beifall bei der SPD.)


      (Beifall bei der SPD.)


    Rede von Dr. Thomas Dehler
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Josef Becker


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

      — Sie nicht, Herr Professor Schellenberg.

      (Abg. Dr. Schellenberg: „Formulierungshilfe", was?)

      Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, ich darf auch noch folgendes sagen — und ich sage es mit Betonung —: In unserem Entwurf stellen wir darauf ab, eine vorläufige Neuregelung der Geldleistungen zur Sozialversicherung zu erreichen. Wir wollen mit diesem Gesetz nicht das Gesetz zur Reform der Unfallversicherung, das ja dem Sozialpolitischen Ausschuß vorliegt, vorwegnehmen. Das generelle Unfallversicherungsgesetz wird im Sozialpolitischen Ausschuß beraten — das ist entschieden —, sobald das Gesetz über die Krankenkassenreform verabschiedet ist.

      (Lachen bei der SPD.)

      — Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, es wird zum großen Teil mit an Ihnen liegen, wann dieser Zeitpunkt erreicht ist.

      (Abg. Memmel: Sehr richtig!)

      Ich glaube, wir sind uns auf allen Seiten dieses Hauses darüber einig, daß über die Notwendigkeit der Umstellung der Geldleistungen nicht debattiert zu werden braucht. Ich möchte aber auch sagen, daß der SPD-Entwurf neben der Umstellung der Geldleistungen, wie es eben auch Herr Kollege Börner schon begründet hat, noch erhebliche Änderungen



      Becker (Pirmasens)

      des Unfallversicherungsgesetzes überhaupt will. Wir möchten den Entwurf aber heute und in den nächsten Tagen bewußt auf die Umstellung der Geldleistungen ausgerichtet haben.
      Wir wollen mit der Umstellung der Unfallrenten eine Lücke schließen, die seit dem Inkrafttreten des ersten Neuregelungsgesetzes — das ist der 1. Januar 1957 — hier entstanden ist. Eigentlich müßte — das sei nur am Rande gesagt — die Überschrift unseres Gesetzentwurfs heißen: „Entwurf eines Zweiten Gesetzes", weil eben das Gesetz, das am 1. Januar 1957 in Kraft trat, bereits das erste Gesetz zur Umstellung der Geldleistungen war.
      Ich möchte auch hier betonen, daß wir die Umstellung der Unfallrenten bewußt auf die Grundlage der Jahresarbeitsverdienste abgestellt haben, während die SPD-Fraktion auf die allgemeine Bemessungsgrundlage abheben will, wie sie der sozialen Rentenversicherung zugrunde liegt. Ich meine, daß die Rentenberechnungsgrundlage wohl für die soziale Rentenversicherung paßt, aber nicht für die Unfallversicherung. Es paßt das eine nun einmal nicht für alles, besonders auch in der Sozialpolitik nicht.
      Zu den einzelnen Paragraphen darf ich einige kurze Erklärungen geben. Die im § 2 Abs. 1 ermittelten Werte sind nach denselben Verfahren ermittelt worden, die seinerzeit zur Errechnung der Vervielfältigungswerte des Gesetzes vom 27. Juli 1957 gedient haben. Es waren die Angaben der Volkseinkommensstatistik des Statistischen Bundesamts.
      Ich muß wohl auch sagen, daß das erste Gesetz vom 27. Juli 1957, das ja von der SPD-Fraktion mit beschlossen wurde, ebenfalls auf diese Volkseinkommensstatistik abhob. Nach unserer Auffassung besteht keine Veranlassung, davon abzugehen, zumal bei den bisherigen jährlichen Anpassungsgesetzen die Volkseinkommensstatistiken ebenfalls eine Rolle gespielt haben. Wir glauben — ich darf das wohl sagen —, daß die Dynamisierung wie wir sie bei der Rentenversicherung haben, bei der Unfallversicherung keinen Platz hat.

      (Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schellenberg: Das ist interessant! — Abg. Börner meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

      — Herr Kollege Börner, wir können nachher in der Debatte darauf eingehen. Wir wollen Begründung und Debatte trennen.
      Im § 2 Abs. 3 möchten wir es bei der bisherigen Regelung der Höchstbegrenzung der Jahresarbeitsverdienste belassen, d. h. wir möchten den einzelnen Berufsgenossenschaften die Möglichkeit geben, den im Gesetz vorgesehenen Jahresarbeitsverdienst von 9000 DM kraft eigener Satzung zu überschreiten. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß von den bestehenden 40 Berufsgenossenschaften 34 durch eigene Satzung die Jahresarbeitsverdienstgrenze von 9000 DM bis zum Höchstbetrag von 40 000 DM überschritten haben. Die SPD-Fraktion will die Höchstbegrenzung in ihrem Gesetzentwurf abschaffen. Ich möchte überhaupt sagen, daß der § 3 des SPD-Gesetzentwurfes noch etwas unklar ist, ja, ich möchte sogar sagen, daß er etwas unsystematisch ist und daß er vielleicht doch nicht ganz durchdacht war. Vielleicht hängt das aber damit zusammen, daß Sie etwas Eile mit Ihrem Gesetzentwurf hatten. Nachdem wir im Sozialpolitischen Ausschuß und auch sonst bekanntgegeben hatten, daß wir in den nächsten Tagen unser Umstellungsgesetz einbringen würden, hatten Sie es etwas eilig und haben Ihren Gesetzentwurf schnell eingebracht.

      (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

      Sie haben etwas Erfolg gehabt und dieses Rennen um einige Stunden gewonnen, nicht, wie der Kollege Börner meinte, um Tage. Ihr Gesetz wurde am 4. Oktober eingebracht. Wir haben die einzelnen Paragraphen etwas gnauer, etwas diffiziler bearbeitet und haben das Gesetz sechs Stunden später eingebracht.

      (Zurufe von der SPD.)

      — Mag sein. Deswegen sind in ihrem Gesetzentwurf auch noch einige Mängel. Aber das können wir vielleicht im Ausschuß bereinigen.

      (Abg. Pelster: Sie haben bloß abgeschrieben; wir haben es selbst erarbeitet!)

      § 3 des Entwurfs der SPD-Fraktion gilt eigentlich nur für dieses Gesetz und eigentlich nur für die Vergangenheit. Alle neuen Fälle bleiben nach dem Wortlaut Ihres § 3 an der alten Grenze des Jahresarbeitsverdienstes von 9000 DM hängen. Darüber kann man sich aber noch im Ausschuß unterhalten.
      Im zweiten Teil unseres Gesetzentwurfes — es sind die §§ 4 und 5 — haben wir eine Neufestsetzung der Ortslöhne und der Jahresarbeitsverdienste für notwendig gehalten.

      (Abg. Stingl: Das haben sie in der Eile auch vergessen!)

      — Na ja, das kann schon einmal vorkommen, wenn man einer anderen Partei oder einer anderen Fraktion zuvorkommen will. Dann nimmt man es in Kauf, daß das eine oder andere nicht ganz vollständig ist.

      (Lachen und Zurufe bei der SPD.)

      Wir sind der Auffassung, daß die Änderung der Ortslöhne besonders bei der Landwirtschaft notwendig ist, obwohl wir uns durchaus der Besonderheit der Probleme der Unfallversicherung in der Landwirtschaft bewußt sind. Ich will es ganz offen sagen: Es geht nach meiner Meinung nicht an, daß die Landwirte und deren Angehörige, besonders aber die Verwandten — ob es Verwandte im ersten, zweiten oder gar dritten Grade sind — bei einem Arbeitsunfall nur eine ganz geringe Hilfe erhalten, die kaum das Existenzminimum sichert. Das gleiche gilt für ganz junge Menschen, die in der Landwirtschaft tätig sind und einen Arbeitsunfall erleiden, bei dem sie vielleicht arbeits- oder berufsunfähig werden.
      Im dritten Teil unseres Gesetzentwurfes ist vorgesehen, vor der umfassenden Neuregelung der Unfallversicherung noch einige Vorschriften im Interesse der Versicherten, insbesondere im Interesse der Kinder und Waisen, zu ändern, und zwar un-



      Becker (Pirmasens)

      gefähr in dem Sinne, wie es der Kollege Börner vorhin schon vorgetragen hat. Wir wollen in Anpassung an das Beamtenrecht, an das Bundesversorgungsgesetz, an die Lastenausgleichsgesetze usw. die Kinderzulage auch in der Unfallversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewähren, wenn sich das unverheiratete Kind noch in der Schul- und Berufsausbildung befindet oder aber ein Kind über das 18. Lebensjahr hinaus sich infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht selbst unterhalten kann. Ich glaube, zur Begründung wird man nichts Besonderes mehr zu sagen brauchen.
      Ob sich die Vorstellung der SPD, für Kinder mit körperlichen oder geistigen Gebrechen die Hilfe auch über das 25. Lebensjahr hinaus zu gewähren, verwirklichen läßt, darüber wollen wir im Ausschuß reden. Ich meine aber, meine verehrten Damen und Herren von der SPD, daß Ihre Formulierung „solange der Verletzte das Kind unterhält" etwas zu unklar ist. Was soll beispielsweise passieren, wenn der Verletzte stirbt 'und das Kind nicht mehr unterhalten kann? Über diese Fragen muß gesprochen werden.
      Aber nicht nur die Kinderzulagen sollen verbessert werden. Auch das Pflegegeld soll nach § 6 unseres Entwurfs den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes angeglichen werden.
      Es wäre sicher noch viel zu den einzelnen Vorschlägen zu sagen. Es wäre sicher auch manches zu den Vorschlägen der SPD-Fraktion zu bemerken. Das kann jedoch nach unserer Auffassung im Ausschuß geschehen. Wenn es hier geschehen soll, gut, dann kann es sparer auch noch hier geschehen.
      Über den § 4 des SPD-Entwurfs kann durchaus im Sozialpolitischen Ausschuß gesprochen werden. Wir haben ja auch bei den jeweiligen Anpassungsgesetzen von Fall zu Fall entschieden, bis zu welchem Betrag und zu welchem Zeitpunkt bei Rentenerhöhungen oder Rentenzulagen von der Anrechnung auf andere Gesetze Abstand genommen werden soll.
      Zum Schluß noch eine kurze Bemerkung zu § 11 unseres Gesetzentwurfs, einer Übergangsvorschrift. Dieser § 11 stellt gewissermaßen eine Besitzstandsklausel für alle die Fälle dar, in denen bisher schon höhere Leistungen als nach diesem Gesetzentwurf gewährt wurden. Ich gebe allerdings zu, daß die Zahl dieser Fälle sehr gering ist. Immerhin soll den Betreffenden in diesen paar Fällen kein Nachteil entstehen.
      Mit diesen kurzen Ergänzungen darf ich die Begründung unseres Gesetzentwurfs abschließen und im übrigen auf die schriftliche Begründung verweisen. Ich darf noch einmal sagen, daß gewiß bei der Unfallversicherung heute noch manches unbefriedigend geregelt ist. Wir wollen jedoch mit diesem Gesetzentwurf bewußt nur die Umstellung und die Anpassung der Geldleistungen erreichen. Die Reform des Unfallversicherungsgesetzes, die dringend notwendig ist, soll dann bei der Beratung des bereits dem Sozialpolitischen Ausschuß vorliegenden Gesetzentwurfs erfolgen.
      Auch wir beantragen, unseren Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen. Dort können wir über die einzelnen Bestimmungen und Vorstellungen beraten.

      (Beifall bei der CDU/CSU.)