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    Deutscher Bundestag 129. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Schild und Eschenbach . . . . 7423 A Fragestunde (Drucksache 2154) Frage des Abg. Dr. Mommer: Einfluß des Zigarettenrauchens auf die Entstehung von Krebs- und Herzkrankheiten Dr. Schröder, Bundesminister . 7424 B, C Dr. Mommer (SPD) 7423 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Vereinheitlichung der Amtsbezeichnungen der Lehrer an berufsbildenden Schulen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7424 A Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Rechtsgrundlage für die Zurverfügungstellung von Geldbeträgen an Bundesjustizminister Schäffer zur Gründung der Deutschland-Fernsehen-GmbH Dr. Schröder, Bundesminister 7424 B, C, D Jahn (Marburg) (SPD) 7424 C Wittrock (SPD) . . . 7424 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Zigarettenpackungen Dr. Westrick, Staatssekretär . 7425 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7425 B Frage des Abg. Dr. Dr. Oberländer: Kündigung von Darlehen für vertriebene und geflüchtete Bauern Schwarz, Bundesminister 7425 C Frage des Abg. Dr. Dr. Oberländer: Auslaufen von Pachtungen Schwarz, Bundesminister . . . 7425 C, D Dr. Dr. Oberländer (CDU/CSU) 7425 C, D Frage des Abg. Logemann: Verhältnis zwischen Brot- und Futtergetreide im Gemeinsamen Markt Schwarz, Bundesminister 7425 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Basalt- bzw. Blaubasaltpflaster auf Autobahnen und Bundesstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7426B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Eisenbahnfrachten für Weizen im EWG-Raum Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7426 C, D 7427 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7426 D, 7427 A Frage des Abg. Paul: Beseitigung des Engpasses der Bundesstraße 10 in Eßlingen (Neckar) Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7427 B, C Paul (SPD) 7427 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Bericht des Zentralamtes in München zur Frage der Rationalisierung der Bodenseeschiffahrt Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7427 D, 7428 A Baur (Augsburg) (SPD) 7427 D, 7428 A, B Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) . 7428 B Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Rotbuch des Vereins „Rettet die Freiheit" Hopf, Staatssekretär . . . 7428 C, D Berkhan (SPD) 7428 C, D Frage des Abg. Folger: Inserat des Komitees gegen Atomrüstung e. V. Hopf, Staatssekretär . . . . 7429 A, B Folger (SPD) . . . . . . . 7429 A, B Frage des Abg. Mattick: Entwendung von Geheimdokumenten aus einem Panzerschrank Hopf, Staatssekretär . . . . 7429 C, D Mattick (SPD) . . . ... . 7429 C, D Berkhan (SPD) 7429 D Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Verpflegungssatz für Bundeswehrsoldaten Hopf, Staatssekretär . . . . 7430 A, B Berkhan (SPD) . . . . . . . . 7430 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Geländeübungen britischer Truppen im Raum Bielefeld—Hameln Hopf, Staatssekretär . . . . . . 7430 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Hinterbliebenenrente der Witwe des Generalmajors Stieff Blank, Bundesminister 7430 D, 7431 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 7431 B Frage des Abg. Dr. Schellenberg: Formulierungshilfe bei Anträgen der CDU/CSU durch Beamte des Bundesarbeitsministeriums Blank, Bundesminister . . . 7431 C, D, 7432 A, B, C, D, 7433 A, B Dr. Schellenberg (SPD) . . . 7431 C, D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7432 A Frau Korspeter (SPD) . . . . 7432 A, B Rohde (SPD) 7432 B Schmücker (CDU/CSU) 7432 C Wittrock (SPD) . . . . . . . 7432 C Büttner (SPD) 7432 D, 7433 A Geiger (Aalen) (SPD) . . . 7433 A, B Antrag betr. Anwendung des § 122 der Brennereiordnung (Drucksache 2152) . . 7433 C Wahl eines vom Bundestag zu entsendenden Mitgliedes des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 7433 D Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über den Rundfunk (Drucksache 2142) Hoogen (CDU/CSU) 7434 A Erler (SPD) 7435 B Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 2142) Dr. Schäfer (SPD) 7435 D Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 219) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2128, zu 2128) — Zweite und dritte Beratung — Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) 7436 B, 7440 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 7437 C, 7440 A, D Schäffer, Bundesminister . . . . 7438 C Leicht (CDU/CSU) 7439 C Diel (CDU/CSU) . . . . . . . 7439 D Schlick (CDU/CSU) 7440 C Jahn (Marburg) (SPD) 7441 B Dr. Bartels (CDU/CSU) . . . . 7442 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2127) — Zweite Beratung — Franzen (CDU/CSU) . . 7442 C, 7447 B, 7448 A, 7449 A Killat (Unterbach) (SPD) . 7442 D, 7444 C, 7448 D, 7449 B Illerhaus (CDU/CSU) . . . . . . 7443 C Frau Rudoll (SPD) . . . 7444 B, 7447 A Lange (Essen) (SPD) . . 7444 D, 7445 B, 7446 C, 7448 A Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . 7446 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 HI Wieninger (CDU/CSU) 7446 C Rasner (CDU/CSU) . . 7447 D, 7451 B, D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 7449 C Dr. Imle (FDP) . . . . 7450 B, 7451 A Mauk (FDP) . . . . . . . . . 7450 C Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Drucksache' 1743); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2106) — Zweite und dritte Beratung — 7452 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache 1925); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2124) — Zweite und dritte Beratung — 7452 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache 1623); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache 2112); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2135, zu 2135) — Zweite und dritte Beratung — 7452 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1975) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Dr. Heck [Rottweil], Dr. Schmidt [Wuppertal], Kroll, Frau Geisendörfer, Zoglmann u. Gen.) (Drucksache 2101) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 2098) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2129) und in Verbindung mit Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsbestimmungen (Drucksache 2125) -- Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7453 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7453 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7454 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 7458 D Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7459 C Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 7460 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache 2046) — Erste Beratung — . . . 7462 C Entwurf eines Gesetzes über vordringliche Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (SPD) (Drucksache 2096) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/ CSU) (Drucksache 2104) — Erste Beratung — Börner (SPD) . . . . . . . . . 7462 D Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . 7465 C Büttner (SPD) 7467 C Dr. Schellenberg (SPD) 7468 C Stingl (CDU/CSU) 7469 D Mischnick (FDP) . . . . . . . 7471 A Geiger (Aalen) (SPD) 7471 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmen an andere Bezieher als den Bund, hier: Überlassung neuer Anteile der Nassauischen Siedlungsgesellschaft mbH an das Land Hessen und die Hessische Landesbank (Drucksachen 1921, 2107) 7472 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehem. Heeresverpflegungsamtes in Frankfurt (Main), Flinschstraße, an die Firma Rütgerswerke AG in Frankfurt (Main) (Drucksachen 2013, 2108) 7472 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft der ehem. Walterwerke Ahrensburg in Holstein an die Firma British American Tobacco Co. (C. E.) GmbH in Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen 2033, 2109) . . . . . . 7472 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehem. Luftwaffenübungsplatzes Ahrbrück an das Land Rheinland-Pfalz (Drucksachen 2036, 2110) 7472 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksache 2103, Umdruck 633) 7472 D Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Schoettle, Ritzel, Dr. Schäfer, Heiland und Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2111, Umdruck 571) 7473 A Übersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2156) 7473 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Meyer (Oppertshofen) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 5. Mai 1960 (Drucksache 2137) . . . . 7473 B Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1960 (geräucherte Heringe usw.) (Drucksache 2132) 7473 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1958 — Einzelplan 20 — (Drucksache 2090) . . . . . 7473 C Bericht des Bundesrechnungshofes betr. Prüfung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Drucksache 2092) . . 7473 D Nächste Sitzung 7473 D Anlagen 7475 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 7423 129. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 28. 10. Dr. Atzenroth 26. 10. Bach 28. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Bauereisen 28. 10. Bauknecht 26. 10. Behrisch 11. 11. Bettgenhäuser 26. 10. Birkelbach 26. 10. Blöcker 28. 10. Frau Brauksiepe 28. 10. Demmelmeier 28. 10. Dr. Elbrächter 26. 10. Dr. Frey 29. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 26. 10. Fritz (Welzheim) 26. 10. Dr. Furler 28. 10. Geiger (München) 26. 10. Frau Geisendörfer 26. 10. Gerns 28. 10. Dr. Gradl 28. 10. Dr. Greve 28. 10. Freiherr zu Guttenberg 28. 10. Hahn 26. 10. Heiland 26. 10. Hellenbrock 28. 10. Heye 26. 10. Höfler 26. 10. Holla 28. 10. Jürgensen 31. 10. Frau Kettig 11. 11. Frau Kipp-Kaule 26. 10. Dr. Kliesing (Honnef) 26. 10. Dr. Kopf 26.10. Krammig 31.10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig 28. 10. Kühn (Köln) 26. 10. Lermer 7. 11. Dr. Löhr 26. 10. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Dr. Menzel 28. 10. Metter 28. 10. Metzger 27. 10. Neumann 28. 10. Pohle 31. 10. Pütz 4. 11. Rollmann 26. 10. Scheel 28. 10. Frau Schmitt (Fulda) 28. 10. Schütz (Berlin) 8. 11. Frau Dr. Schwarzhaupt 26. 10. Stenger 15. 11. Dr. Vogel 30. 10. Werner 28. 10. Dr. Will 28. 10. Wischnewski 28. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Funk 30. 11. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Blank auf die Mündliche Anfrage III/3 des Abgeordneten Dr. Menzel (Fragestunde der 124. Sitzung vom. 28. 9. 1960, Drucksache 2077) : Trifft die Feststellung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 25. Mai 1960 in der Versorgungssache der Witwe des in Verfolg der Vorgänge vom 20. Juli 1944 ermordeten früheren Generalmajors Stieff zu, wonach die verklagten Versorgungsbehörden die Ablehnung der Ansprüche u. a. damit begründet haben, daß die damaligen Hinrichtungen „auch rückschauend betrachtet nicht offensichtlich dem heutigen Rechtsempfinden widersprechen"? Wie ist es zu erklären, daß es sich die für diese Art Prozeßführung verantwortlichen Beamten nicht weniger als 9 Jahre leisten konnten, durch eine solche Einstellung die Teilnehmer des Attentats vom 20. Juli 1944 nachträglich zu diskriminieren und damit nachträglich die Freislersche Terrorjustiz als auch für das heutige Rechtsempfinden vertretbar hinzustellen? Die in dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Mai 1960 in der Versorgungssache der Witwe des Generalmajors Stieff getroffene Feststellung ist auch mir bekannt. Zu dem Verhalten der Versorgungsbehörden des Landes Bayern vermag ich jedoch nicht Stellung zu nehmen, da es sich hierbei um eine Frage aus dem Bereich einer Verwaltung handelt, für die die Bundesregierung weder unmittelbar noch mittelbar verantwortlich ist. Nach Artikel 83 des Grundgesetzes wird das Bundesversorgungsgesetz als eigene Angelegenheit von den Ländern durchgeführt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf auf die Mündliche Anfrage VIII/3 des Abgeordneten Dr. Fritz (Ludwigshafen) (Fragestunde der 128. Sitzung vom 21. 10. 1960, Drucksache 2131 [neu]): Werden die Soldaten der Bundeswehr vor jeder Wahl auf die moralische Wahlpflicht des Bürgers aufmerksam gemacht, und werden die Soldaten auch über die Möglichkeit der Briefwahl unterrichtet? Der Bundesminister für Verteidigung hat bereits in einem Erlaß vom 22. Juli 1957, der an alle Einheiten verteilt wurde und allen Neuaufstellungen zugeht, grundsätzlich zu dem Problem „Soldat und Wahl" Stellung genommen. In einer besonderen Anlage ist angeordnet, in welcher Art die Disziplinarvorgesetzten ihre Soldaten über die Bestimmungen der Wahlordnung zu unterrichten haben. Dabei sind auch alle Einzelheiten über die Durchführung der Briefwahl dargestellt. Die Soldaten werden ferner im staatsbürgerlichen Unterricht laufend auf die Bedeutung der Ausübung des Wahlrechts hingewiesen. Hierzu werden in der 7476 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 „Information für die Truppe" Unterrichtshilfen und Hinweise gegeben. Durch die Auslage von mehreren Tageszeitungen bei allen Einheiten ist den Soldaten die Möglichkeit gegeben, sich über die aktuellen politischen Fragen im Zusammenhang mit den Wahlterminen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu unterrichten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Busch auf die Mündliche Anfrage X des Abgeordneten Kreitmeyer (Fragestunde der 128. Sitzung vom 21. 10. 1960, Drucksache 2131 [neu]): Wieviel ha Landfläche besitzen der Bund und die bundeseigenen Gesellschaften (Gesellschaften, die zu 50 v. H. und mehr dem Bunde gehören)? „Die Flächengröße der zum Bundesvermögen gehörenden Grundstücke — ohne die Liegenschaften der bundeseigenen Gesellschaften — beträgt nach den Ergebnissen der Vermögensrechnung des Bundes und nach dem Stand vom 31. März 1960 rd. 279 000 ha. Hiervon gehören 213 000 ha zum Allgemeinen Verwaltungsvermögen des Bundes, das sind Liegenschaften, die überwiegend zur unmittelbaren Erfüllung der Aufgaben einer Bundesverwaltung benötigt werden. Der übrige Teil, 66 000 ha, zählt zum Allgemeinen Kapital- und Sachvermögen. Diese Liegenschaften dienen in erster Linie zur Erfüllung des weiteren Bedarfs für Verteidigungszwecke. Die industriellen Bundesgesellschaften, die mittelbar oder unmittelbar zu 50 °/o und mehr dem Bund gehören, besitzen eine Landfläche von 13 689 ha." Anlage 5 Umdruck 698 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Lange (Essen), Wieninger, Odenthal, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nach Nr. 1 wird folgende Nr. 1 a eingefügt: ,1 a. Die Überschrift des § 5 erhält folgende Fassung: „Zeitschriften" ' 2. Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. In § 10 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Obstsäfte, Süßigkeiten," ersetzt durch die Worte „frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 811), Süßwaren,".' 3 Folgende neue Nr. 6 wird angefügt: ,6. Die Überschrift des Vierten Abschnitts erhält folgende Fassung: „Vierter Abschnitt Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige, für den Marktverkehr und einzelne Warengruppen" ' 4. Folgende neue Nr. 7 wird angefügt: ,7. Es wird folgender neuer § 20 a eingefügt: „§ 20 a Bestimmungen für einzelne Warengruppen Zeitungen, Reiseandenken und Waren, die für bestimmte Fremdenverkehrs- und Ausflugsgebiete kennzeichnend sind, unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes. Die Länderregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung, welche Waren zu den bestimmte Fremdenverkehrs- und Ausflugsgebiete kennzeichnenden Waren gehören." ' Bonn, den 21. Oktober 1960 Lange (Essen) Wieninger Odenthal Burgemeister Bäumer Behrendt Bettgenhäuser Blöcker Corterier Dewald Enk Folger Franke Fuchs Hermsdorf Holla Hufnagel Jahn (Stuttgart) Junghans Frau Korspeter Ludwig Memmel Müller (Erbendorf) Müller (Ravensburg) Nieberg Oetzel Peters Regling Frau Renger Rimmelspacher Rodiek Frau Rudoll Scharnowski Dr. Schild Frau Seppi Simpfendörfer Stierle Striebeck Frau Wessel Anlage 6 Umdruck 699 Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nr. 2 erhält folgende Fassung: ,2. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden hinter dem Wort „Verkaufsstelle" die Worte „oder mit seiner Zustimmung von einem anderen" eingefügt; Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 7477 b) in Absatz 2 wird nachstehender Satz angefügt: „Warenautomaten, die in Gaststätten oder Betrieben aufgestellt sind, unterliegen nicht dem Ladenschlußgesetz."' 2. Nach Nr. 5 wird folgende neue Nr. 6 angefügt: ,6. In § 31 Abs. 2 erhält Nr. 4 folgende Fassung: „4. die Ausführungsverordnung zum Gesetz über den Verkauf von Waren aus Automaten vom 14. August 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 814) und die Zweite Ausführungsverordnung zu dem genannten Gesetz vom 22. August 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 645)," Bonn, den 25. Oktober 1960 Wieninger Memmel Blöcker Dr. Dittrich Enk Fuchs Dr. Görgen Höcherl Jahn (Stuttgart) Koch Lang (München) Nieberg Niederalt Dr. Schild Simpfendörfer Wacher Wittmann Anlage 7 Umdruck 701 Änderungsantrag der Abgeordneten Scheppmann, Diebäcker und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 4 a eingefügt: „4 a. In § 14 Abs. 3 wird der erste Satz gestrichen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Scheppmann Diebäcker Schneider (Hamburg) Arndgen Varelmann Franzen Storch Anlage 8 Umdruck 702 Änderungsantrag der Abgeordneten Rasner, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: „Artikel 2 a Die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden werden ermächtigt, für das Jahr 1960 auf Antrag Verkaufsstellen in Grenz- und Marktorten gemäß § 10 dieses Gesetzes an den beiden zwischen dem 8. und 21. Dezember einschließlich der genannten Tage liegenden Sonntagen die Genehmigung zur Offenhaltung innerhalb eines Zeitraums von fünf zusammenhängenden Stunden zu erteilen. Dieser Zeitraum muß spätestens um achtzehn Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Rasner Wieninger Rösing Ruf Storch Unertl Anlage 9 Umdruck 703 Änderungsantrag der Abgeordneten Killat (Unterbach) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1192, 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 Nr. 3 werden vor den Worten „ab achtzehn Uhr" die Worte „sowie an den Sonnabenden im Dezember vor dem 24. Dezember" eingefügt.' Bonn, den 26. Oktober 1960 Killat (Unterbach) Bergmann Frau Bennemann Wilhelm Schröder (Osterode) Rohde Geiger (Aalen) Frau Strobel Büttner Frau Eilers Hamacher Hellenbrock Keuning Rimmelspacher Frau Seppi Meyer (Wanne-Eickel) Zühlke Schröter (Berlin) Theil (Bremen) Jungherz Frau Kipp-Kaule Heiland Scheuren Anlage 10 Umdruck 704 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP und der Gruppe der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 36 wird § 79 wie folgt geändert: 1. Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Beisitzer aus den Reihen der Notare werden von dem Bundesminister der Justiz berufen." 7478 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 2. Absatz 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Im übrigen gelten § 75 a Abs. 3 bis 5 und § 75 b Abs. 1 Satz 2 bis 6 dieses Gesetzes sowie § 107 Abs. 4 und §§ 109 bis 111 der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß vor der Entscheidung über die Amtsenthebung eines Beisitzers auch das Präsidium der Bundesnotarkammer zu hören ist." 3. Absatz 3 wind gestrichen. Bonn, den 26. Oktober 1960 Seidl (Dorf en) Dr. Weber (Koblenz) Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Gruppe Anlage 11 Umdruck 705 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Länderregierungen Verhandlungen aufzunehmen, um die einheitliche Einführung des Anwaltsnotariats zu ermöglichen. Bonn, ,den 26. Oktober 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 706 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Weber (Koblenz), Kunst, Stauch und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 37 erhält § 87 Abs. 3 folgende Fassung: „ (3) In den Ländern Hamburg und Rheinland-Pfalz verbleibt es hinsichtlich der Bestellung zum Notar (§ 3 Abs. 1 oder 2) bei dem Rechtszustand, (C) der sich aus dem dort gültigen Recht ergibt." Bonn, den 26. Oktober 1960 Dr. Weber (Koblenz) Kunst Stauch Gibbert Becker (Pirmasens) Josten Dr. Bartels Dr. Wahl Dr. Kanka Dr. Hauser Anlage 13 Umdruck 707 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: „Artikel 2 a Die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden werden ermächtigt, auf Antrag Verkaufsstellen in Grenz- und Marktorten gemäß § 10 dieses Gesetzes an den beiden zwischen dem 8. und 21. Dezember einschließlich der genannten Tage liegenden Sonntagen die Genehmigung zur Offenhaltung innerhalb eines Zeitraums von fünf zusammenhängenden Stunden zu erteilen. Dieser Zeitraum muß spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Imle Dr. Bucher und Fraktion Anlage 14 Umdruck 708 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 6 eingefügt: ,6. Nach § 18 wird folgender neuer § 18 a eingefügt: „§ 18 a Abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 3 dürfen Friedhofsgärtnereien sonnabends bis siebzehn Uhr geöffnet sein."' Bonn, den 26. Oktober 1960 Mauk Spitzmüller Eilers und Fraktion
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    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nun, ich meine doch, meine Damen und Herren, der Tenor des Ganzen, was man von Mehrheit und Regierungsseite bisher in den letzten Monaten hören konnte, war doch der: Wenn schon nicht große, dann .doch kleine Umsatzsteuerreform. Man kann ja in diesem Zusammenhang gar nicht unterlassen, einmal darüber zu reden, warum wir mit 'der großen Umsatzsteuerreform nicht vorwärtskommen und wo wir eigentlich in dieser Sache ) der Umsatzsteuerreform stehen, meine Damen und Herren.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Herr Seuffert, sehen Sie mal diesen großen schwarzen Halbkreis . . . !)

    — Ja, das ist gerade der große schwarze Halbkreis; auch auf den komme ich noch zu sprechen, Herr Kollege Dr. Dresbach.
    Es hat Bundestagsbeschlüsse gegeben, es hat Denkschriften gegeben, es hat Ankündigungen gegeben, es hat den Hartmann-Ausschuß gegeben, der eine gewisse Publizität entfaltet hat und von dem man an vorläufigen Ankündigungen, an Absichten usw. allerhand gehört hat. Als dann aus der ganzen Sache wirklich ein Studienentwurf, wie vorher monatelang angekündigt, zustande gekommen war, ist er im Juli dieses Jahres im Kabinett gescheitert oder beschlagnahmt worden. Aus welchen Gründen, war nicht ganz herauszubringen. Damals hat man in der FAZ geschrieben, das Kabinett sehe diesen Entwurf nicht einmal als Diskussionsgrundlage an
    — das sei der Grund gewesen —, einen Entwurf, der ein System der Mehrwertsteuer — nach unserer Ansicht nicht einmal ,das beste — zur Diskussion stellen, anschaulich machen wollte. Ob ,dieser Kabinettsbeschluß, aus welchen Gründen er auch immer zustande gekommen ist, überhaupt unter maßgeblicher Beteiligung der zuständigen Ministerien zustandegekommen ist, auch das war nicht herauszubekommen. Die ganze Angelegenheit ist zunächst einmal zur Geheimsache erklärt worden, was auf der einen Seite komisch war, auf der anderen Seite
    aber auch eine recht bedenkliche Note dadurch erhielt, daß, wie man bald feststellen konnte, die vollständige Fassung des Entwurfs in einer sehr großen Zeitung zu lesen war, obwohl er, wie gesagt, beim Ministerium geheim war. Warum also dieser Entwurf angehalten worden ist, war bisher nicht ganz herauszubekommen.
    Alle Vermutungen blieben offen. Ob man der Reform nicht wehe tun wollte, ob man bestimmten Interessenten nicht wehe tun wollte? Auch der Verdacht ist ausgesprochen worden, ob man vielleicht gerade mit einem solchen Entwurf der Reform wehe tun wollte, d. h. die Reform ad absurdum führen wollte. Angesichts der Erklärungen, die damals Herr Staatssekretär Hettlage abgegeben hat und die ich soeben zitiert habe, war das ja auch nicht so ganz fernliegend.
    All diese Geheimnistuerei, alle diese merkwürdigen Vorgänge haben nun in der Tat dazu geführt, daß sich die Öffentlichkeit bisher mehr mit dem Verfahren, das hier angewandt worden ist, als mit dem Inhalt, mit den inhaltlichen Problemen des Entwurfs befaßt hat. Allerdings liegt das Verfahren, solche Diskussionen, aus welchen Gründen auch immer, der Öffentlichkeit möglichst zu entziehen, obwohl es ja der Sinn gerade von Studienentwürfen sein sollte, daß sie der Öffentlichkeit zur Erörterung zur Verfügung stehen, in einem allgemeinen Stil der Bundesregierung. Es werden Haushaltsentwürfe zurückgehalten, damit sie nicht zuviel in der Öffentlichkeit diskutiert werden können, und anderes mehr. Die Folge ist, wie gesagt, daß man sich zunächst mit dem sehr merkwürdigen Verfahren befaßt hat, mit dem Inhalt weniger, eher noch zunächst mit dem Steuersatz der vorgesehen war und der ursprünglich auf 12 % lautete, der aber jetzt in der letzten Fassung auf 10 oder 11 % herabgesetzt worden ist. Warum, ist auch nicht recht ersichtlich, jedenfalls nicht begründet. Berechnungsgrundlagen für die Zahlen, ,die im Entwurf stehen, soweit überhaupt welche im Entwurf stehen, liegen bisher nicht vor. Für eine ernsthafte Erörterung des ganzen Problems müßte man aber einmal die Forderung stellen, daß die Berechnungsgrundlagen vorgelegt werden.
    Es gibt Ida Zusammenhänge — auch bezüglich der Veränderung des Satzes in der ersten und zweiten Fassung des Studienentwurfs — mit sehr revolutionären Dingen, die da auftauchen: eine Beseitigung der Steuerfreiheit der Ausfuhr, auf der anderen Seite aber zusätzliche Belastungen oder wenigstens die Möglichkeit zusätzlicher Belastungen der Einfuhr, 'Fortfall der Freiliste I usw. Dann taucht ja in all diesen Entwürfen der ganz neue Begriff des Selbstverbrauchs auf, mit dem man vielleicht noch seine blauen Wunder erleben wird.
    Nun habe ich nicht die Absicht, mich heute bei dieser Gelegenheit ausführlich mit den Problemen der großen Reform zu 'beschäftigen. Ich habe nur einiges 'daraus angedeutet und möchte nur eins sagen: die Schwierigkeiten des Mehrwertsystems, jedes Mehrwertsystems, auch vielleicht eines besseren Mehrwertsystems, liegen nicht ausschließlich in der Höhe des Steuersatzes, der da hineinzuschreiben ist. Nicht ausschließlich! Es gibt eine Reihe von an-



    Seuffert
    deren Schwierigkeiten, und denjenigen, die sich ernsthaft mit den Problemen beschäftigen wollen, kann das Studium dieses Entwurfs — es gibt ja auch noch andere Entwürfe, von privater Seite — nur anempfohlen werden. Ich sage nicht, daß ich es kritisieren möchte und daß es mir nicht verständlich ist, wenn das Bundesfinanzministerium gegenüber den Ergebnissen dieses Entwurfs oder gegenüber dieser Linie der Systemänderung eine gewisse Zurückhaltung zeigt. Aber wenn die Schwierigkeiten nicht ausschließlich dort liegen, so ist doch der Steuersatz bei diesem System wie bei jedem anderen eine Hauptschwierigkeit, und der Steuersatz, der hier anzuwenden ist, beruht auf der allerdings exorbitanten Höhe, die die Umsatzsteuer erreicht hat, und auf dem Dogma, das immer aufrechterhalten wird: daß das Aufkommen aus der Umsatzsteuer nicht nur nicht vermindert werden darf, sondern ständig weiter steigen muß. An diesem Dogma muß schließlich jede Umsatzsteuerreform scheitern.Die Umsiatzsteuer hat im Jaihre 1959 mit der Ausgleichsteuer im Ist 14 609 000 000 DM erbracht. Im Jahre 1960 hat sie — laut Haushalt, auf Jahreszahlen umgerechnet — 16 190 000 000 DM im Soll. Es ist sicher, daß,das Ist über dieser Zahl liegen wird. In den Ansätzen des 'Haushaltsjahres 1961 sind 17 170 000 000 DM vorgesehen, und es ist sicher, daß ;wirr vor Verabschiedung dieses Haushalts — alle Zahlen deuten darauf hin — diese Zahlen bereits wieder nach oben korrigieren müssen, daß wir auf ungefähr 17,5 Milliarden kommen werden. Das bedeutet, idaß, wenn man sich einmal entschlossen hätte, aus der Umsatzsteuer nicht mehr einnehmen zu wollen, als man 1959 aus ihr eingenommen hat, bereits heute 3 Milliarden im Jahr zur Verbesserung der Umsatzsteuer und als Spielraum für eine Umsatzsteuerreform in der Hand hätte.

    (Abg. Dr. 'Dr. h. c. Dresbach: Dann hätte man aber auch auf 'der Ausgabenseite Abstriche machen müssen, Herr Seuffert!)

    — Dieselben Zahlen, Herr Kollege Dr. Dresbach, zeigen, daß praktisch die Haushaltsausweitung in den letzten Jahrein so gut wie ausschließlich von der Umsatzsteuer getragen worden ist. Wir wissen, daß man alle anderen möglichen Mittel vernachlässigt und nicht in Anspruch genommen hat: weder den Ausbau des außerordentlichen Haushalts zu einer Form, die den Verhältnissen des Bundes heute angemessen wäre, noch 'andere Steuern; ich weise auf die lächerlich niedrige Körperschaftsteuer hin usw. Praktisch hat man alle Ausgabenerweiterungen, die ganze Haushaltserweiterung der letzten Jahre ,aus der Umsatzsteuer finanziert, und man hätte heute, wenn man sich nur entschlossen hätte, das schon sehr hohe Aufkommen von 1959 festzuhalten, 3 Milliarden zur Verfügung und als Spielraum für die Reform.
    Die Umsatzsteuer, meine Damen und Herren, hat, bezogen auf die Gesamtsumme der großen Steuern, d. h. der Ertragsteuern, der Verbrauchsteuern und Zölle, ahne Realsteuern, im Jahre 1928 11 % dieses Steuervolumens ausgemacht und im
    Jahre 1956 30 %. Im Jahre 1961 sind es nach den Haushaltsansätzen trotz der erheblichen Steuersenkungen, die wir inzwischen vorgenommen haben — vornehmlich zugunsten 'der Landwirtschaft — über 32 %.
    Diese Zahlen zeigen gleichzeitig, welche Entwicklung hier ohne Schwierigkeiten rückgängig gemacht werden könnte und auf weiche Verhältniszahlen, wie sie früher bestanden haben, man zurückkommen könnte. Man kann auch die Bemerkung nicht unterdrücken: Welche Maßnahmen gegen steigende Preise kann man von einer Regierung erwarten, die in einem solch einseitigen und zunehmenden Maß ihr ganzes Haushaltsvolumen auf einer Steuer aufbaut, deren Aufkommen mit steigenden Preisen steigt?!
    In dieser Entwicklung seihen Sie die wahren Schwierigkeiten der Umsatzsteuerreform, und Sie sehen darin gleichzeitig den Ausgangspunkt für unsere Beurteilung der Lage. Dabei muß immer wieder daran erinnert werden, daß die Umsatzsteuer eine Verbrauchsteuer ist, die auf dem Verbraucher lastet, und daß sie die schlechteste Verbrauchsteuer ist, weil sie eine ganz und gar nicht gezielte Verbrauchsteuer ist, weil sie eine rein fiskalische Steuer ist. Alle Vorzüge der Umsatzsteuer sind lediglich fiskalische Vorzüge und in gar keiner Weise wirtschaftliche Vorzüge.
    Man muß wieder daran erinnern, daß diese Höhe der Umsatzsteuer auf einer der Erb- und Todsünden der Finanzpolitik dieser Bundesregierung beruht, nämlich auf der Erhöhung der Umsatzsteuer im Jahre 1951 zum Ausgleich der gänzlich unzeitgemäßen linearen Steuersenkung von 1950.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Herr Seuffert, entsinnen Sie sich noch, daß die Erhöhung auf 4 % erfolgte, weil sich der Bundesrat weigerte, den vertikalen Finanzausgleich zugunsten des Bundes zu ändern?)

    — Herr Kollege Dr. Dresbach, die Erhöhung auf 4 % erfolgte, weil die Bundesregierung, vertreten durch den Herrn Bundesfinanzminister Schäffer, im Anschluß an die Bundestagswahl 1949, im Januar 1950, die erste, sehr massive lineare Steuersenkung bei der Einkommensteuer vornahm, gegen die Warnungen der Sozialdemokratie, die eindringlich darauf hinwies, daß damals im Bundeshaushalt die unabweisbaren sozialen Forderungen Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung usw. — überhaupt noch nicht berücksichtigt waren und daß der Haushalt zusammenbrechen werde, wenn man diese Steuersenkung vornehme. Zum Ausgleich des Defizits, das da entstand, ist die Umsatzsteuer erhöht worden. Das war der Zusammenhang, daher rührt diese Höhe der Umsatzsteuer. Und diese Höhe hat man nicht nur festgehalten, sondern man baut sie ständig aus und läßt sie im Verhältnis zum gesamten Steuervolumen ständig ansteigen, insbesondere auf der Grundlage der ständig steigenden Preise.
    Wir wollen hier gleich klar und deutlich sagen, daß wir bei dieser Lage für überhaupt keine Umsatzsteuererhöhungen zu haben sind, erst recht



    Seuffert
    nicht für die Steuererhöhung, die da einmal ventiliert worden ist, Umsätze, die 1 Million DM jährlich übersteigen, einem erhöhten Steuersatz zu unterwerfen. „Erst recht nicht" deswegen, weit Umsätze von 1 Million DM jährlich heute, vor allen Dingen im Bereich der Produktion, solche von mittelständischen, wenn nicht kleinen Unternehmen sind. Die Großen sind in den Milliardenziffern zu suchen. Eine solche Belastung in diesem Bereich würde die Wettbewerbslage zwischen den wirklich Großen und Starken und der mittelständischen Wirtschaft zuungunsten des Mittelstands und zugunsten der ganz Großen verschieben. Sie würde die Wettbewerbsungleichheit verstärken. Wenn auch das Anliegen der sozialdemokratischen Fraktion die Beseitigung, der Ausgleich der Wettbewerbsungleichheiten ist, die durch die Steuer hervorgerufen werden, so wünschen wir doch dieses Ziel eben nicht und in keinem Fall durch Steuererhöhungen, sondern allenfalls durch Steuererleichterungen zu erreichen.
    Meine Damen und Herren, nun noch zu unserem Antrag selbst. Sie können den Ausfall auf etwa 3- bis 400 Millionen DM jährlich ansetzen. Das ist ein Ausfall, der im Rahmen einer Steuer, die weit über 17 Milliarden DM jährlich bringt, sicherlich nicht außerhalb des Maßstabs liegt. Wir glauben nicht, daß hier irgendwelche besondere Deckungsvorlagen notwendig sind. Denn diese Summe wird schon durch die Korrekturen gedeckt sein, die wir an den Haushaltsansätzen vermutlich schon vor Verabschiedung des Haushalts 1961 vorzunehmen haben werden.
    Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob Steuersenkungen in die Landschaft der Konjunktur und der Konjunkturpolitik passen. Ich beschäftige mich deswegen mit diesem Punkt, weil in der Presse im Zusammenhang mit diesem Antrag Bemerkungen aufgetaucht sind zu teilweise total mißverstandenen, teilweise einfach falsch wiedergegebenen Ausführungen, die mein Freund Schoettle in der letzten Haushaltsdebatte gemacht hat.
    Meine Damen und Herren, wenn man über Umsatzsteuer und Konjunkturpolitik spricht, müßte man eigentlich die Ansichten und Absichten der Regierung in diesem Punkt kennen. Man hat heute in der Zeitung gelesen, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister Erhard gestern darüber eine Rede vor der CDU/CSU-Fraktion gehalten hat. Es scheint sogar keine schlechte Rede gewesen zu sein.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal]: . Hat er schon schlechte , Reden gehalten?)

    Er soll auch Beifall bekommen haben. Er soll sogar
    den Beifall des Herrn Bundeskanzlers gehabt haben.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das ist besonders hervorgehoben worden; denn das ist ja auch sehr ungewöhnlich.

    (Beifall bei der SPD. — Heiterkeit in der Mitte. — Zurufe von der CDU/CSU: Spricht das für ihn? — Ist doch schön, Herr Seuffert!)

    Ja, das hat einige Leute gewundert. Und wenn solche ungewöhnlichen Dinge passieren, ist es ja nicht ganz unverständlich, wenn „dieser Stimmungswechsel . . . in Bonner Kreisen den Verdacht aufkommen" läßt, „daß es zunächst nur darum geht, die Diskussionen um das Für und Wider einzelner Maßnahmen zu beenden und den Forderungen nach einem Konjunkturprogramm durch die Verkündung von Absichten, deren Verwirklichung völlig offen ist, zu entsprechen". Das habe ich jetzt nicht erfunden, sondern ohne Erlaubnis aus der FAZ von heute morgen vorgelesen.
    Wie dem auch sei, meine Damen und Herren, diese Rede sollte jedenfalls so bald wie möglich hier im Parlament gehalten werden, damit man weiß, woran man ist, und damit man sich mit ihr auseinandersetzen kann und weil der Ort, wo Absichten der Regierung bekanntzugeben sind, ein für allemal das Parlament und nichts anderes ist.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/ CSU: Wir gehören auch zum Parlament!)

    Das gehört ja auch in das Kapitel der Verlagerung der politischen Willensbildung in außerverfassungsmäßige und nebenverfassungsmäßige Gremien und in das ganze Kapitel des Ersatzes des Parlaments durch eine bestimmte Fraktion.
    Wir hoffen also, daß wir einmal hören, was an
    diesen Dingen wirklich ist, und zwar hoffen wir, es an dem hier allein zuständigen Ort zu hören; denn wenn diese Rede Folgen hat, wenn sie ernst gemeint ist, dann wird man auch einiges z. B. über Ausgleichsteuer, über Importbelastung, über Exportförderung, alles Dinge,' die zur Umsatzsteuer gehören, hören müssen. Dann wird sich vielleicht ein etwas anderes Bild ergeben.
    Immerhin möchte ich schon jetzt etwas zur Frage der Konjunkturpolitik, zur konjunkturpolitischen Beurteilung unseres Antrages sagen. Abgesehen von dem bescheidenen Ausmaß dieses Antrages, von dem man in dieser Beziehung keine entscheidenden Auswirkungen erwarten kann, kommt doch auf jeden Fall dieser Antrag, so wie wir ihn gestellt haben, nicht denjenigen zugute, die die große Nachfrage auf dem Gütermarkt entwickeln, auf der die ganze Erscheinung der Konjunkturüberhitzung beruht. Alle Zahlen weisen eindeutig darauf hin, daß die sogenannte Konjunkturüberhitzung von der Nachfrage nach Investitionsgütern ausgeht. Es sind nicht die kleinen Einzelhändler und die Leute mit den Umsätzen, die wir hier meinen, sondern es sind die Interessenten an großen Investitionsgütern, die ihre ohnehin starke Position weiter ausbauen wollen und ausbauen können, die hier konjunkturpolitisch beachtenswert sind. Jedenfalls hat dieser unser Antrag eine Tendenz zur Preisverbilligung, zumindest gibt er die Möglichkeit zu Preisverbilligungen. Wenn diese Möglichkeit nicht ausgenützt wird, muß der Ausfall auf irgendeine Weise wieder über die Einkommensteuer hereinkommen.
    Was wollen wir wirklich erreichen? Wir wollen auf dem Gebiete der Umsatzsteuer eine Erleichterung für die Umsätze bis zu 120 000 DM jährlich und im Auslauf noch für einige anschließende Umsätze. Das sind die Umsätze des ganzen kleinen
    7458 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2C. Oktober 1960
    Seuffert
    Einzelhandels und im großen und ganzen der freien Berufe. Wir möchten nicht sagen, daß damit die dem Hause in bezug auf die Umsatzsteuer zugunsten der freien Berufe vorliegenden Anträge als erledigt zu betrachten sind. Im Gegenteil, wir stehen weiter zu diesen Anträgen. Betroffen ist weiter das Handwerk, praktisch das ganze Dienstleistungsgewerbe, soweit es wirklich in der Form der persönlichen Unternehmerwirtschaft betrieben wird. Betroffen sind — ich brauche das nicht weiter auszuführen — Vertreter und solche Berufe, bei denen es immer zu Beschwerden kommt und Härten entstehen; auch hierzu liegen dem Bundestag schon Anträge vor. Das sind 1 bis 11/2 Millionen Steuerpflichtige, deren Umsatz im Verhältnis — Sie sehen das schon aus den vermutlichen Ausfallziffern — ,zum Gesamtumsatz nicht sehr bedeutend ist. Aber es ist eine Schicht, die nicht nur sehr bedeutend ist gerade im Bereich der Mittelschichten, sondern die auch tatsächlich durch die Umsatzsteuererhöhung, die wir seit 1951 haben, besonders schwer getroffen ist.
    Wir dürfen es angesichts der vorliegenden und der angekündigten Anträge als ein gemeinsames Anliegen dieses Hauses betrachten, daß den Steuerpflichtigen mit Umsätzen bis zu etwa 120 000 DM jährlich wenigstens die Steuerlast erleichtert wird. Wir halten jedoch den von uns gestellten Antrag für die beste Lösung und für besser als die Anträge, die z. B. auf Erhöhung der Freibeträge abzielen. Wir halten unseren Antrag vor allen Dingen deswegen für den besseren, weil er die große Steuerreform nicht blockiert, sondern im Gegenteil erleichtert. Er ist in das System einer großen Steuerreform, bei der Freibeträge und so etwas überhaupt fallen müssen — sie passen nicht einmal in das derzeitige System —, leichter zu überführen. Wir wollen deswegen gerade durch diesen Antrag dokumentieren, daß wir an der großen Umsatzsteuerreform noch weiter interessiert sind.
    In den Diskussionen um die Mehrwertsteuer sind sich z. B. die Sachverständigen auch schon völlig einig darüber, daß die Kompliziertheiten dieses Systems — jedes derartige System muß notwendigerweise komplizierter sein als das heutige — kleinen Unternehmen, kleinen Umsätzen nicht zuzumuten sind, weil diese kleinen Unternehmen einfach die Buchführungspflichten usw. nicht erfüllen können, die hier bestehen würden, und daß deswegen für sie eine Sonderbehandlung vorgesehen werden muß.
    Auf Grund dieser Überlegungen sind wir bei unserem Antrag davon ausgegangen, daß die bisher geltenden Freibeträge unverändert bleiben sollen. Wenn man diese Freibeträge noch zusätzlich erhöhen will, wird man bei uns dagegen keinen erheblichen Widerstand finden, wie Sie überhaupt bei uns, wenn es um eine Umsatzsteuerminderung geht, keinen Widerstand, sondern immer Unterstützung finden. Wir sind jedoch der Meinung, daß man eine solche Erhöhung der Freibeträge nicht an Stelle dessen vornehmen sollte, was wir beantragen. Das wäre kein Ersatz für die Zustimmung zu unserem Antrag. Das würden wir aus den eben dargelegten systematischen Gründen im Hinblick auf eine große Umsatzsteuerreform kaum akzeptieren können.
    Die FDP-Fraktion hat beantragt, den Umsatzsteuersatz für den Großhandel ebenfalls zu ermäßigen. Man wird diesen Antrag prüfen können. Es läßt sich auch einiges dagegen sagen. So wäre etwa zu erwägen, ob ,das jetzt vordringlich ist. Es ist ja in der letzten Zeit auf dem Gebiete des Großhandels einiges geschehen, woran sowohl der" Einzelhandel wie teilweise auch ,der Verbraucher ein Interesse hatte. Man wird sich überlegen müssen, ob das eine große Auswirkung haben würde. Jedenfalls wäre eine solche Maßnahme kein Ersatz für die anderen Maßnahmen, die unserer Ansicht nach getroffen werden müssen.
    Ich beantrage, unseren Antrag dem Finanzausschuß zu überweisen. Man kann ja in gewisser Hinsicht vielleicht dankbar dafür sein, daß die Mehrheit und die Regierung der Opposition die Führung auf diesem Gebiet so restlos überlassen und damit, sagen wir einmal, gewisse politische Rangunterschiede in den Bemühungen um diese Probleme auf einem Gebiet dokumentieren lassen, auf dem —darüber sind wir uns alle einig — etwas geschehen kann und etwas geschehen muß.
    Es wird auch niemand bestreiten können, daß unser Antrag ein maßvoller Antrag ist, daß er durchaus im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten liegt und daß seine Realisierung eine sehr heilsame Auswirkung auf 1 bis 11/2 Millionen kleine Steuerpflichtige haben wird, die gerade unter dem heutigen System besonders benachteiligt sind. Die Verwirklichung unseres Antrags würde außerdem eine sehr geeignete Überleitung zu einer wirklichen großen Umsatzsteuerreform darstellen.
    Deswegen möchte ich der Mehrheitsfraktion und der Regierung doch noch einmal eindringlich zurufen: Meine Damen und Herren, wir bitten Sie, nach dem offenkundigen Versagen, das bisher in der Frage der großen Umsatzsteuerreform festzustellen ist, nun nicht auch noch die kleine Umsatzsteuerreform versacken zu lassen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Begründung der Anträge unter Punkt 12 d und e hat der Abgeordnete Imle.

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    Rede von Dr. Wolfgang Imle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den längeren Ausführungen des Kollegen Seuffert möchte ich mich auf diese Dinge jetzt nicht im einzelnen einlassen, zumal wir Freien Demokraten der Meinung sind, daß der Frage einer neutralen Umsatzsteuer erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte und daß hier auch möglichst bald entsprechende Vorschläge vorgelegt werden sollten.
    Ich möchte daher gleich auf unseren Antrag auf Drucksache 2119 eingehen. Durch § 7 Abs. 3 soll die Umsatzsteuer für den Großhandel von 1 % auf 0,75 % ermäßigt werden. Das Umsatzsteuerrecht für den Großhandel ist ja bereits seit längerer Zeit restlos durchbrochen, denn große Wirtschaftszweige des Großhandels zahlen schon seit längerem keine Umsatzsteuer mehr. Man schätzt, daß überhaupt nur noch rund 50 % an der Umsatzsteuer beteiligt

    Dr. Imle
    waren. Hinzu kommt, ,daß im letzten Jahr auch noch der Lebensmittelgroßhandel für eine Reihe von Artikeln von der Umsatzsteuer befreit worden ist. Es kommt weiter hinzu, daß die Umsatzsteuer wettbewerbsneutral sein soll, es heute aber nicht ist. Der Schöpfer der Umsatzsteuer, Finanzminister Popitz, hat erklärt, daß der Höchstsatz der Umsatzsteuer bei -2 % liegen muß, wenn sie noch wettbewerbsneutral sein soll. Die Umsatzsteuer ist dann von unseren früheren Besatzungsmächten auf 3 % und später, wie soeben schon erwähnt wurde, vom Bundesfinanzminister Schäffer von 3 auf 4 % erhöht worden.
    Wir sind der Meinung, daß hier wieder abgebaut werden sollte, um insbesondere nicht dazu beizutragen, daß der Großhandel durch ,die Umsatzsteuer als Absatzstufe ausgeschaltet wird. Deswegen sollte die Umsatzsteuer auf 3/4 % ermäßigt werden.
    Zu Punkt b) ist folgendes zu sagen. Bisher ist der Einzelhandel, wenn er auch Großhandel betreibt, mit 4 % zur Umsatzsteuer insgesamt heranzuziehen, es sei denn, sein Großhandelsumsatz geht über 25 % des Gesamtumsatzes hinaus oder beträgt mehr als 1 Million DM. Wir sind der Meinung, daß diese Bestimmung heute nicht mehr der Zeit entspricht, nachdem sich insbesondere durch die Entwicklung gezeigt hat, daß diese Bestimmung zu außerordentlichen Härten führen kann. Ich darf z. B. auf folgendes aufmerksam machen. Ein Einzelhändler, der durch Beliefern von Altersheimen, Kinderheimen, Bundeswehr und sonstwie Großhandel betreibt, eröffnet in einer Siedlung eine neue Filiale und kommt dadurch, daß sich sein Einzelhandelsumsatz erhöht, sein Großhandelsumsatz aber gleich bleibt, nun nicht mehr an ,dieses Verhältnis heran und muß infolgedessen im nächsten Jahr alle Umsätze mit 4 % versteuern. Wir halten das für eine Ungerechtigkeit. Man sollte in der freien Wirtschaft jedem die Möglichkeit geben, seine Umsätze auf seine Weise zu tätigen.
    Zum dritten. Zu § 7 a wurde gesagt, daß man es für systematischer halte, für ,die mittleren Unternehmen die Umsatzsteuer von 4 auf 3 % zu senken. Ich darf darauf hinweisen, daß im Jahre 1956 bereits ein entsprechender Antrag vorgelegen hat und daß damals mit dem Siebenten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 5. Oktober 1956 der Umsatzsteuerfreibetrag von 8000 DM bei einem Gesamtumsatz von 80 000 DM eingeführt wurde. Der ursprüngliche Initiativantrag der CDU/CSU und der DP — Drucksache 2282 — sah eine Verminderung der Umsatzbesteuerung von 4 % auf 3 % für höchstens 42 000 DM des Umsatzes bei einem Gesamtumsatz von 300 000 DM vor. In dieser Form würde das Gesetz auch beschlossen. Der Bundesrat hat sich damals gegen diese Art der Steuersenkung gewandt, weil sie der Systematik des Umsatzsteuerrechts widerspreche und eine zusätzliche Belastung der Steuerverwaltung zur Folge haben würde. Im Vermittlungsausschuß wurde dann die Fassung, die wir heute in § 7 a haben, gefunden. Wir sind der Meinung, daß dieser Umsatzsteuerfreibetrag von 8000 DM, der ja bei 4 % nur eine jährliche Ersparnis von 320 DM ausmacht, den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht wird.
    Man sollte den Unternehmen mit Umsätzen bis zu 120 000 DM diese Vergünstigung zukommen lassen. Deshalb schlagen wir vor, diesen Betrag von 320 DM zu verdoppeln, indem der Umsatzsteuerfreibetrag auf 16 000 DM angehoben und gleichzeitig die Höhe des Umsatzes auf 120 000 DM festgelegt wird. Wir sind der Meinung, daß damit gerade den mittelständischen Unternehmen eine erhebliche Vergünstigung gegeben würde und daß die Beträge, die dann eingespart würden, für Versicherungen, insbesondere zur Alterssicherung, verwandt werden könnten.
    Wir beantragen die Überweisung des Antrags an den Finanzausschuß und zur Mitberatung an den Mittelstandsausschuß.

    (Beifall bei der FDP.)