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    Deutscher Bundestag 129. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Schild und Eschenbach . . . . 7423 A Fragestunde (Drucksache 2154) Frage des Abg. Dr. Mommer: Einfluß des Zigarettenrauchens auf die Entstehung von Krebs- und Herzkrankheiten Dr. Schröder, Bundesminister . 7424 B, C Dr. Mommer (SPD) 7423 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Vereinheitlichung der Amtsbezeichnungen der Lehrer an berufsbildenden Schulen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7424 A Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Rechtsgrundlage für die Zurverfügungstellung von Geldbeträgen an Bundesjustizminister Schäffer zur Gründung der Deutschland-Fernsehen-GmbH Dr. Schröder, Bundesminister 7424 B, C, D Jahn (Marburg) (SPD) 7424 C Wittrock (SPD) . . . 7424 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Zigarettenpackungen Dr. Westrick, Staatssekretär . 7425 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7425 B Frage des Abg. Dr. Dr. Oberländer: Kündigung von Darlehen für vertriebene und geflüchtete Bauern Schwarz, Bundesminister 7425 C Frage des Abg. Dr. Dr. Oberländer: Auslaufen von Pachtungen Schwarz, Bundesminister . . . 7425 C, D Dr. Dr. Oberländer (CDU/CSU) 7425 C, D Frage des Abg. Logemann: Verhältnis zwischen Brot- und Futtergetreide im Gemeinsamen Markt Schwarz, Bundesminister 7425 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Basalt- bzw. Blaubasaltpflaster auf Autobahnen und Bundesstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7426B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Eisenbahnfrachten für Weizen im EWG-Raum Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7426 C, D 7427 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7426 D, 7427 A Frage des Abg. Paul: Beseitigung des Engpasses der Bundesstraße 10 in Eßlingen (Neckar) Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7427 B, C Paul (SPD) 7427 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Bericht des Zentralamtes in München zur Frage der Rationalisierung der Bodenseeschiffahrt Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7427 D, 7428 A Baur (Augsburg) (SPD) 7427 D, 7428 A, B Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) . 7428 B Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Rotbuch des Vereins „Rettet die Freiheit" Hopf, Staatssekretär . . . 7428 C, D Berkhan (SPD) 7428 C, D Frage des Abg. Folger: Inserat des Komitees gegen Atomrüstung e. V. Hopf, Staatssekretär . . . . 7429 A, B Folger (SPD) . . . . . . . 7429 A, B Frage des Abg. Mattick: Entwendung von Geheimdokumenten aus einem Panzerschrank Hopf, Staatssekretär . . . . 7429 C, D Mattick (SPD) . . . ... . 7429 C, D Berkhan (SPD) 7429 D Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Verpflegungssatz für Bundeswehrsoldaten Hopf, Staatssekretär . . . . 7430 A, B Berkhan (SPD) . . . . . . . . 7430 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Geländeübungen britischer Truppen im Raum Bielefeld—Hameln Hopf, Staatssekretär . . . . . . 7430 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Hinterbliebenenrente der Witwe des Generalmajors Stieff Blank, Bundesminister 7430 D, 7431 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 7431 B Frage des Abg. Dr. Schellenberg: Formulierungshilfe bei Anträgen der CDU/CSU durch Beamte des Bundesarbeitsministeriums Blank, Bundesminister . . . 7431 C, D, 7432 A, B, C, D, 7433 A, B Dr. Schellenberg (SPD) . . . 7431 C, D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7432 A Frau Korspeter (SPD) . . . . 7432 A, B Rohde (SPD) 7432 B Schmücker (CDU/CSU) 7432 C Wittrock (SPD) . . . . . . . 7432 C Büttner (SPD) 7432 D, 7433 A Geiger (Aalen) (SPD) . . . 7433 A, B Antrag betr. Anwendung des § 122 der Brennereiordnung (Drucksache 2152) . . 7433 C Wahl eines vom Bundestag zu entsendenden Mitgliedes des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 7433 D Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über den Rundfunk (Drucksache 2142) Hoogen (CDU/CSU) 7434 A Erler (SPD) 7435 B Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 2142) Dr. Schäfer (SPD) 7435 D Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 219) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2128, zu 2128) — Zweite und dritte Beratung — Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) 7436 B, 7440 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 7437 C, 7440 A, D Schäffer, Bundesminister . . . . 7438 C Leicht (CDU/CSU) 7439 C Diel (CDU/CSU) . . . . . . . 7439 D Schlick (CDU/CSU) 7440 C Jahn (Marburg) (SPD) 7441 B Dr. Bartels (CDU/CSU) . . . . 7442 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2127) — Zweite Beratung — Franzen (CDU/CSU) . . 7442 C, 7447 B, 7448 A, 7449 A Killat (Unterbach) (SPD) . 7442 D, 7444 C, 7448 D, 7449 B Illerhaus (CDU/CSU) . . . . . . 7443 C Frau Rudoll (SPD) . . . 7444 B, 7447 A Lange (Essen) (SPD) . . 7444 D, 7445 B, 7446 C, 7448 A Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . 7446 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 HI Wieninger (CDU/CSU) 7446 C Rasner (CDU/CSU) . . 7447 D, 7451 B, D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 7449 C Dr. Imle (FDP) . . . . 7450 B, 7451 A Mauk (FDP) . . . . . . . . . 7450 C Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Drucksache' 1743); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2106) — Zweite und dritte Beratung — 7452 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache 1925); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2124) — Zweite und dritte Beratung — 7452 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache 1623); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache 2112); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2135, zu 2135) — Zweite und dritte Beratung — 7452 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1975) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Dr. Heck [Rottweil], Dr. Schmidt [Wuppertal], Kroll, Frau Geisendörfer, Zoglmann u. Gen.) (Drucksache 2101) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 2098) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2129) und in Verbindung mit Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsbestimmungen (Drucksache 2125) -- Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7453 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7453 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7454 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 7458 D Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7459 C Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 7460 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache 2046) — Erste Beratung — . . . 7462 C Entwurf eines Gesetzes über vordringliche Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (SPD) (Drucksache 2096) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/ CSU) (Drucksache 2104) — Erste Beratung — Börner (SPD) . . . . . . . . . 7462 D Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . 7465 C Büttner (SPD) 7467 C Dr. Schellenberg (SPD) 7468 C Stingl (CDU/CSU) 7469 D Mischnick (FDP) . . . . . . . 7471 A Geiger (Aalen) (SPD) 7471 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmen an andere Bezieher als den Bund, hier: Überlassung neuer Anteile der Nassauischen Siedlungsgesellschaft mbH an das Land Hessen und die Hessische Landesbank (Drucksachen 1921, 2107) 7472 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehem. Heeresverpflegungsamtes in Frankfurt (Main), Flinschstraße, an die Firma Rütgerswerke AG in Frankfurt (Main) (Drucksachen 2013, 2108) 7472 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft der ehem. Walterwerke Ahrensburg in Holstein an die Firma British American Tobacco Co. (C. E.) GmbH in Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen 2033, 2109) . . . . . . 7472 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehem. Luftwaffenübungsplatzes Ahrbrück an das Land Rheinland-Pfalz (Drucksachen 2036, 2110) 7472 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksache 2103, Umdruck 633) 7472 D Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Schoettle, Ritzel, Dr. Schäfer, Heiland und Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2111, Umdruck 571) 7473 A Übersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2156) 7473 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Meyer (Oppertshofen) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 5. Mai 1960 (Drucksache 2137) . . . . 7473 B Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1960 (geräucherte Heringe usw.) (Drucksache 2132) 7473 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1958 — Einzelplan 20 — (Drucksache 2090) . . . . . 7473 C Bericht des Bundesrechnungshofes betr. Prüfung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Drucksache 2092) . . 7473 D Nächste Sitzung 7473 D Anlagen 7475 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 7423 129. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 28. 10. Dr. Atzenroth 26. 10. Bach 28. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Bauereisen 28. 10. Bauknecht 26. 10. Behrisch 11. 11. Bettgenhäuser 26. 10. Birkelbach 26. 10. Blöcker 28. 10. Frau Brauksiepe 28. 10. Demmelmeier 28. 10. Dr. Elbrächter 26. 10. Dr. Frey 29. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 26. 10. Fritz (Welzheim) 26. 10. Dr. Furler 28. 10. Geiger (München) 26. 10. Frau Geisendörfer 26. 10. Gerns 28. 10. Dr. Gradl 28. 10. Dr. Greve 28. 10. Freiherr zu Guttenberg 28. 10. Hahn 26. 10. Heiland 26. 10. Hellenbrock 28. 10. Heye 26. 10. Höfler 26. 10. Holla 28. 10. Jürgensen 31. 10. Frau Kettig 11. 11. Frau Kipp-Kaule 26. 10. Dr. Kliesing (Honnef) 26. 10. Dr. Kopf 26.10. Krammig 31.10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig 28. 10. Kühn (Köln) 26. 10. Lermer 7. 11. Dr. Löhr 26. 10. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Dr. Menzel 28. 10. Metter 28. 10. Metzger 27. 10. Neumann 28. 10. Pohle 31. 10. Pütz 4. 11. Rollmann 26. 10. Scheel 28. 10. Frau Schmitt (Fulda) 28. 10. Schütz (Berlin) 8. 11. Frau Dr. Schwarzhaupt 26. 10. Stenger 15. 11. Dr. Vogel 30. 10. Werner 28. 10. Dr. Will 28. 10. Wischnewski 28. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Funk 30. 11. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Blank auf die Mündliche Anfrage III/3 des Abgeordneten Dr. Menzel (Fragestunde der 124. Sitzung vom. 28. 9. 1960, Drucksache 2077) : Trifft die Feststellung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 25. Mai 1960 in der Versorgungssache der Witwe des in Verfolg der Vorgänge vom 20. Juli 1944 ermordeten früheren Generalmajors Stieff zu, wonach die verklagten Versorgungsbehörden die Ablehnung der Ansprüche u. a. damit begründet haben, daß die damaligen Hinrichtungen „auch rückschauend betrachtet nicht offensichtlich dem heutigen Rechtsempfinden widersprechen"? Wie ist es zu erklären, daß es sich die für diese Art Prozeßführung verantwortlichen Beamten nicht weniger als 9 Jahre leisten konnten, durch eine solche Einstellung die Teilnehmer des Attentats vom 20. Juli 1944 nachträglich zu diskriminieren und damit nachträglich die Freislersche Terrorjustiz als auch für das heutige Rechtsempfinden vertretbar hinzustellen? Die in dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Mai 1960 in der Versorgungssache der Witwe des Generalmajors Stieff getroffene Feststellung ist auch mir bekannt. Zu dem Verhalten der Versorgungsbehörden des Landes Bayern vermag ich jedoch nicht Stellung zu nehmen, da es sich hierbei um eine Frage aus dem Bereich einer Verwaltung handelt, für die die Bundesregierung weder unmittelbar noch mittelbar verantwortlich ist. Nach Artikel 83 des Grundgesetzes wird das Bundesversorgungsgesetz als eigene Angelegenheit von den Ländern durchgeführt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf auf die Mündliche Anfrage VIII/3 des Abgeordneten Dr. Fritz (Ludwigshafen) (Fragestunde der 128. Sitzung vom 21. 10. 1960, Drucksache 2131 [neu]): Werden die Soldaten der Bundeswehr vor jeder Wahl auf die moralische Wahlpflicht des Bürgers aufmerksam gemacht, und werden die Soldaten auch über die Möglichkeit der Briefwahl unterrichtet? Der Bundesminister für Verteidigung hat bereits in einem Erlaß vom 22. Juli 1957, der an alle Einheiten verteilt wurde und allen Neuaufstellungen zugeht, grundsätzlich zu dem Problem „Soldat und Wahl" Stellung genommen. In einer besonderen Anlage ist angeordnet, in welcher Art die Disziplinarvorgesetzten ihre Soldaten über die Bestimmungen der Wahlordnung zu unterrichten haben. Dabei sind auch alle Einzelheiten über die Durchführung der Briefwahl dargestellt. Die Soldaten werden ferner im staatsbürgerlichen Unterricht laufend auf die Bedeutung der Ausübung des Wahlrechts hingewiesen. Hierzu werden in der 7476 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 „Information für die Truppe" Unterrichtshilfen und Hinweise gegeben. Durch die Auslage von mehreren Tageszeitungen bei allen Einheiten ist den Soldaten die Möglichkeit gegeben, sich über die aktuellen politischen Fragen im Zusammenhang mit den Wahlterminen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu unterrichten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Busch auf die Mündliche Anfrage X des Abgeordneten Kreitmeyer (Fragestunde der 128. Sitzung vom 21. 10. 1960, Drucksache 2131 [neu]): Wieviel ha Landfläche besitzen der Bund und die bundeseigenen Gesellschaften (Gesellschaften, die zu 50 v. H. und mehr dem Bunde gehören)? „Die Flächengröße der zum Bundesvermögen gehörenden Grundstücke — ohne die Liegenschaften der bundeseigenen Gesellschaften — beträgt nach den Ergebnissen der Vermögensrechnung des Bundes und nach dem Stand vom 31. März 1960 rd. 279 000 ha. Hiervon gehören 213 000 ha zum Allgemeinen Verwaltungsvermögen des Bundes, das sind Liegenschaften, die überwiegend zur unmittelbaren Erfüllung der Aufgaben einer Bundesverwaltung benötigt werden. Der übrige Teil, 66 000 ha, zählt zum Allgemeinen Kapital- und Sachvermögen. Diese Liegenschaften dienen in erster Linie zur Erfüllung des weiteren Bedarfs für Verteidigungszwecke. Die industriellen Bundesgesellschaften, die mittelbar oder unmittelbar zu 50 °/o und mehr dem Bund gehören, besitzen eine Landfläche von 13 689 ha." Anlage 5 Umdruck 698 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Lange (Essen), Wieninger, Odenthal, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nach Nr. 1 wird folgende Nr. 1 a eingefügt: ,1 a. Die Überschrift des § 5 erhält folgende Fassung: „Zeitschriften" ' 2. Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. In § 10 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Obstsäfte, Süßigkeiten," ersetzt durch die Worte „frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 811), Süßwaren,".' 3 Folgende neue Nr. 6 wird angefügt: ,6. Die Überschrift des Vierten Abschnitts erhält folgende Fassung: „Vierter Abschnitt Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige, für den Marktverkehr und einzelne Warengruppen" ' 4. Folgende neue Nr. 7 wird angefügt: ,7. Es wird folgender neuer § 20 a eingefügt: „§ 20 a Bestimmungen für einzelne Warengruppen Zeitungen, Reiseandenken und Waren, die für bestimmte Fremdenverkehrs- und Ausflugsgebiete kennzeichnend sind, unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes. Die Länderregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung, welche Waren zu den bestimmte Fremdenverkehrs- und Ausflugsgebiete kennzeichnenden Waren gehören." ' Bonn, den 21. Oktober 1960 Lange (Essen) Wieninger Odenthal Burgemeister Bäumer Behrendt Bettgenhäuser Blöcker Corterier Dewald Enk Folger Franke Fuchs Hermsdorf Holla Hufnagel Jahn (Stuttgart) Junghans Frau Korspeter Ludwig Memmel Müller (Erbendorf) Müller (Ravensburg) Nieberg Oetzel Peters Regling Frau Renger Rimmelspacher Rodiek Frau Rudoll Scharnowski Dr. Schild Frau Seppi Simpfendörfer Stierle Striebeck Frau Wessel Anlage 6 Umdruck 699 Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nr. 2 erhält folgende Fassung: ,2. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden hinter dem Wort „Verkaufsstelle" die Worte „oder mit seiner Zustimmung von einem anderen" eingefügt; Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 7477 b) in Absatz 2 wird nachstehender Satz angefügt: „Warenautomaten, die in Gaststätten oder Betrieben aufgestellt sind, unterliegen nicht dem Ladenschlußgesetz."' 2. Nach Nr. 5 wird folgende neue Nr. 6 angefügt: ,6. In § 31 Abs. 2 erhält Nr. 4 folgende Fassung: „4. die Ausführungsverordnung zum Gesetz über den Verkauf von Waren aus Automaten vom 14. August 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 814) und die Zweite Ausführungsverordnung zu dem genannten Gesetz vom 22. August 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 645)," Bonn, den 25. Oktober 1960 Wieninger Memmel Blöcker Dr. Dittrich Enk Fuchs Dr. Görgen Höcherl Jahn (Stuttgart) Koch Lang (München) Nieberg Niederalt Dr. Schild Simpfendörfer Wacher Wittmann Anlage 7 Umdruck 701 Änderungsantrag der Abgeordneten Scheppmann, Diebäcker und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 4 a eingefügt: „4 a. In § 14 Abs. 3 wird der erste Satz gestrichen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Scheppmann Diebäcker Schneider (Hamburg) Arndgen Varelmann Franzen Storch Anlage 8 Umdruck 702 Änderungsantrag der Abgeordneten Rasner, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: „Artikel 2 a Die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden werden ermächtigt, für das Jahr 1960 auf Antrag Verkaufsstellen in Grenz- und Marktorten gemäß § 10 dieses Gesetzes an den beiden zwischen dem 8. und 21. Dezember einschließlich der genannten Tage liegenden Sonntagen die Genehmigung zur Offenhaltung innerhalb eines Zeitraums von fünf zusammenhängenden Stunden zu erteilen. Dieser Zeitraum muß spätestens um achtzehn Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Rasner Wieninger Rösing Ruf Storch Unertl Anlage 9 Umdruck 703 Änderungsantrag der Abgeordneten Killat (Unterbach) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1192, 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 Nr. 3 werden vor den Worten „ab achtzehn Uhr" die Worte „sowie an den Sonnabenden im Dezember vor dem 24. Dezember" eingefügt.' Bonn, den 26. Oktober 1960 Killat (Unterbach) Bergmann Frau Bennemann Wilhelm Schröder (Osterode) Rohde Geiger (Aalen) Frau Strobel Büttner Frau Eilers Hamacher Hellenbrock Keuning Rimmelspacher Frau Seppi Meyer (Wanne-Eickel) Zühlke Schröter (Berlin) Theil (Bremen) Jungherz Frau Kipp-Kaule Heiland Scheuren Anlage 10 Umdruck 704 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP und der Gruppe der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 36 wird § 79 wie folgt geändert: 1. Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Beisitzer aus den Reihen der Notare werden von dem Bundesminister der Justiz berufen." 7478 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 2. Absatz 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Im übrigen gelten § 75 a Abs. 3 bis 5 und § 75 b Abs. 1 Satz 2 bis 6 dieses Gesetzes sowie § 107 Abs. 4 und §§ 109 bis 111 der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß vor der Entscheidung über die Amtsenthebung eines Beisitzers auch das Präsidium der Bundesnotarkammer zu hören ist." 3. Absatz 3 wind gestrichen. Bonn, den 26. Oktober 1960 Seidl (Dorf en) Dr. Weber (Koblenz) Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Gruppe Anlage 11 Umdruck 705 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Länderregierungen Verhandlungen aufzunehmen, um die einheitliche Einführung des Anwaltsnotariats zu ermöglichen. Bonn, ,den 26. Oktober 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 706 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Weber (Koblenz), Kunst, Stauch und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 37 erhält § 87 Abs. 3 folgende Fassung: „ (3) In den Ländern Hamburg und Rheinland-Pfalz verbleibt es hinsichtlich der Bestellung zum Notar (§ 3 Abs. 1 oder 2) bei dem Rechtszustand, (C) der sich aus dem dort gültigen Recht ergibt." Bonn, den 26. Oktober 1960 Dr. Weber (Koblenz) Kunst Stauch Gibbert Becker (Pirmasens) Josten Dr. Bartels Dr. Wahl Dr. Kanka Dr. Hauser Anlage 13 Umdruck 707 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: „Artikel 2 a Die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden werden ermächtigt, auf Antrag Verkaufsstellen in Grenz- und Marktorten gemäß § 10 dieses Gesetzes an den beiden zwischen dem 8. und 21. Dezember einschließlich der genannten Tage liegenden Sonntagen die Genehmigung zur Offenhaltung innerhalb eines Zeitraums von fünf zusammenhängenden Stunden zu erteilen. Dieser Zeitraum muß spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Imle Dr. Bucher und Fraktion Anlage 14 Umdruck 708 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 6 eingefügt: ,6. Nach § 18 wird folgender neuer § 18 a eingefügt: „§ 18 a Abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 3 dürfen Friedhofsgärtnereien sonnabends bis siebzehn Uhr geöffnet sein."' Bonn, den 26. Oktober 1960 Mauk Spitzmüller Eilers und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Es erübrigt sich nichts. Wenn wir nach diesem Beschluß konsequent verfahren, sind damit auch die Ziffern 1, 2 und 3 des Änderungsantrags Umdruck 698 (neu) gebilligt.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, wir stimmen dann zwangsläufig über den Änderungsantrag Umdruck 698 (neu) Ziffer 1 ab, nach Nr. 1 folgende Nr. 1 a einzufügen:
Die Überschrift des § 5 erhält folgende Fassung:
„Zeitschriften"
Wer dafür ist, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.

(begründet? — Herr Wieninger! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir schlagen Ihnen vor, in § 7 Abs. 1 hinter dem Wort „Verkaufsstelle" die Worte „oder mit seiner Zustimmung von einem andern" einzufügen. Dabei geht es um folgenden Sachverhalt. In dem jetzt gültigen Gesetz werden zwei Arten von Automaten unterschieden: einmal solche, die dem Inhaber des Ladens gehören, bei dem sie aufgestellt sind, und von dem Ladeninhaber aus eigenen Mitteln betrieben werden, zum anderen solche, die nur mit Genehmigung des Ladeninhabers aufgestellt sind, aber durch einen Dritten betrieben werden. Für diese beiden Arten von Automaten bestehen zweierlei Vorschriften. Der Automat, der dem Ladeninhaber selber gehört, darf Tag und Nacht in Betrieb bleiben, während der Automat, der einem Dritten gehört, nach den Vorschriften des Gesetzes jeweils zu den Ladenschlußzeiten verschlossen werden müßte. Nun ist aber unbestritten, daß diese gesetzliche Vorschrift ausnahmslos durchbrochen wird. Keiner, der dazu verpflichtet wäre, kommt dem Gebot des Gesetzes nach. Ich habe mir sagen lassen, daß die meisten dieser Apparate gar keine technische Vorrichtung zum Schließen haben. Mangels Kontrollmöglichkeiten kann die Befolgung des Verbotes, aus Automaten nach der Ladenschlußzeit noch zu verkaufen, auch nicht erzwungen werden. Wir müssen also feststellen, daß das im Gesetz vorgesehene Verkaufsverbot nicht eingehalten wird und daß die Einhaltung nicht erzwungen werden kann. Darum sind wir dafür, diese Gesetzesvorschrift überhaupt zu streichen. Es geschieht damit niemandem ein Schaden. Ich möchte ausdrücklich feststellen, daß wir an der Residenzpflicht der Automaten unbedingt festhalten. Die Gefahr einer Automatenschwemme besteht nicht, weil die Ladeninhaber die Erlaubnis zur Wieninger Aufstellung eines zusätzlichen Automaten geben müssen. Ladeninhaber, die eine solche Genehmigung aussprechen, haben an der Aufstellung ein Interesse. Sie erhalten von dem Verkauferlös eine Provision. Ich bitte Sie also, unserem Antrag zuzustimmen. Zu dem für § 7 Abs. 2 vorgeschlagenen Wortlaut darf ich noch eine redaktionelle Änderung vorbringen. Wir wünschen, daß an die Stelle der Worte .,unterliegen nicht dem Ladenschlußgesetz" die Worte „unterliegen nicht den Vorschriften dieses Gesetzes" treten. Wird das Wort gewünscht? — Bitte sehr! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu der Ziffer 1 des Änderungsantrages Umdruck 699 Stellung nehmen. Die Änderung des Abs. 1 des § 7 dient der Klarstellung. Wir werden hier zustimmen. Die Ergänzung des Abs. 2 des § 7 entspricht einem SPD-Antrag; sie ist auch schon in der AusschußFassung enthalten. Wir werden auch ihr zustimmen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir stimmen über den Änderungsantrag Umdruck 699 Ziffer 1 ab. Wer zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen und bei wenigen Enthaltungen angenommen. Wir kommen nunmehr zu Art. 1 Nr. 3. Dazu liegt auf Umdruck 698 Wir kommen zur Abstimmung. Wer zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen wenige Gegenstimmen und bei Enthaltungen angenommen. Nunmehr kommen wir zu Art. 1 Nr. 4. Dazu liegt auf Umdruck 701 ein Antrag vor. Wird der Antrag begründet? — Bitte sehr. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach Art. 1 Nr. 4 der Ausschußfassung soll § 13 des Ladenschlußgesetzes gestrichen werden. Die beiden verkaufsoffenen. Sonntage vor Weihnachten fallen damit weg. Wir beantragen, ,daß in § 14 Abs. 3 der erste Satz gestrichen wird, der lautet: Sonnund Feiertage im Dezember dürfen nicht freigegeben werden. Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Ausnahmemöglichkeit des § 14 Abs. 1 für Marktund Messeorte. Wenn also in Marktorten oder bei Messen das ambulante Gewerbe verkaufen kann, sollen auch die Einzelhandelsgeschäfte offengehalten werden können. Ich bitte, dem Änderungsantrag auf Umdruck 701 Ihre Zustimmung zu geben. Ich darf — mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten — noch auf folgendes hinweisen: In § 10 haben wir ,den Warenkatalog geändert. Infolgedessen müßte nun auch in § 12 — Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen — der Warenkatalog den Änderungen in § 10 angepaßt werden. Es sollen also in § 12 Abs. 1 an Stelle der Worte „frischer Milch" die Worte „Milch und Milcherzeugnisse im Sinne ,des § 4 Abs. 2 des Milchund Fettgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1952, Bundesgesetzblatt I S. 810" und für das Wort „Frischobst" die Worte „frische Früchte" eingesetzt werden. Das wäre nur eine redaktionelle Änderung. Ein weiterer Hinweis. Im Zusammenhang mit der Aufhebung des § 13 müßte in § 14 Abs. 2 der Satz 3 wie folgt ergänzt werden: Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muß spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb ,der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Es handelt sich hier also wiederum um die vier Sonntage, die für Marktorte freigegeben werden können. Im geltenden Gesetz ist in Abs. 2 des § 14 auf Abs. 2 des § 13 Bezug genommen. Da aber § 13 wegfällt, muß der Wortlaut des betreffenden Satzes in Abs. 2 des § 14 angefügt werden. Ich bitte, auch dieser redaktionellen Änderung Ihre Zustimmung zu geben. Meine Damen und Herren, es ist ja erfreulich, daß das Haus so reichlich Änderungsanträge produziert. Diese zeugen von dem Interesse des Hauses an einer guten Gesetzgebung. Ich fürchte aber, daß die mir soeben eingereichten „Schnellanträge" und die dadurch ausgelösten Beschlüsse einen Text zweiter Lesung ergeben werden, der es mir unmöglich zu machen scheint, heute schon die dritte Lesung durchzuführen. Ich könnte für meine Person die Verantwortung dafür nicht übernehmen. Wir werden ein solches Durcheinander bekommen, daß ich meine, daß man sich nach der zweiten Lesung zuerst einmal den Text anschauen sollte, damit wir endgültig ein Gesetz beschließen können, das wir auch nach den Erfordernissen der Gesetzestechnik verantworten können. Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Rasner. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage sollte jetzt nicht entschieden werden; aber wir stimmen Ihnen zu, Herr Präsident. Man wird nach der zweiten Lesung am besten eine einstündige Unterbrechung einlegen. Der Antrag braucht allerdings erst am Ende der zweiten Lesung gestellt zu werden. Herr Abgeordneter Lange zur Geschäftsordnung. Ich spreche zur Geschäftsordnung nicht in dem Sinne, wie jetzt Herr Kollege Rasner Stellung genommen hat, sondern zum Abstimmungsverfahren, das ja auch Gegenstand der Geschäftsordnung ist. Ich darf den Kollegen Franzen darauf hinweisen, daß sein Wunsch nach der redaktionellen Änderung praktisch schon durch die Annahme des Änderungsantrags Umdruck 698 Das Wort hat Herr Abgeordneter Franzen. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Lange hat recht. Aber weil wir diese Beschlüsse gefaßt haben und den Katalog geändert haben, müssen wir nun auch in § 12 — und darauf kommt es an — die entsprechenden Formulierungen haben. — Ja, weil wir in § 10 die Änderungen beschlossen haben, müssen wir jetzt auch § 12 ändern. (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Die letzte Klarheit ist beseitigt! — Heiterkeit.)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wieninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)