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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 129. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Schild und Eschenbach . . . . 7423 A Fragestunde (Drucksache 2154) Frage des Abg. Dr. Mommer: Einfluß des Zigarettenrauchens auf die Entstehung von Krebs- und Herzkrankheiten Dr. Schröder, Bundesminister . 7424 B, C Dr. Mommer (SPD) 7423 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Vereinheitlichung der Amtsbezeichnungen der Lehrer an berufsbildenden Schulen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7424 A Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Rechtsgrundlage für die Zurverfügungstellung von Geldbeträgen an Bundesjustizminister Schäffer zur Gründung der Deutschland-Fernsehen-GmbH Dr. Schröder, Bundesminister 7424 B, C, D Jahn (Marburg) (SPD) 7424 C Wittrock (SPD) . . . 7424 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Zigarettenpackungen Dr. Westrick, Staatssekretär . 7425 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7425 B Frage des Abg. Dr. Dr. Oberländer: Kündigung von Darlehen für vertriebene und geflüchtete Bauern Schwarz, Bundesminister 7425 C Frage des Abg. Dr. Dr. Oberländer: Auslaufen von Pachtungen Schwarz, Bundesminister . . . 7425 C, D Dr. Dr. Oberländer (CDU/CSU) 7425 C, D Frage des Abg. Logemann: Verhältnis zwischen Brot- und Futtergetreide im Gemeinsamen Markt Schwarz, Bundesminister 7425 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Basalt- bzw. Blaubasaltpflaster auf Autobahnen und Bundesstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7426B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Eisenbahnfrachten für Weizen im EWG-Raum Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7426 C, D 7427 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7426 D, 7427 A Frage des Abg. Paul: Beseitigung des Engpasses der Bundesstraße 10 in Eßlingen (Neckar) Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7427 B, C Paul (SPD) 7427 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Bericht des Zentralamtes in München zur Frage der Rationalisierung der Bodenseeschiffahrt Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7427 D, 7428 A Baur (Augsburg) (SPD) 7427 D, 7428 A, B Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) . 7428 B Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Rotbuch des Vereins „Rettet die Freiheit" Hopf, Staatssekretär . . . 7428 C, D Berkhan (SPD) 7428 C, D Frage des Abg. Folger: Inserat des Komitees gegen Atomrüstung e. V. Hopf, Staatssekretär . . . . 7429 A, B Folger (SPD) . . . . . . . 7429 A, B Frage des Abg. Mattick: Entwendung von Geheimdokumenten aus einem Panzerschrank Hopf, Staatssekretär . . . . 7429 C, D Mattick (SPD) . . . ... . 7429 C, D Berkhan (SPD) 7429 D Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Verpflegungssatz für Bundeswehrsoldaten Hopf, Staatssekretär . . . . 7430 A, B Berkhan (SPD) . . . . . . . . 7430 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Geländeübungen britischer Truppen im Raum Bielefeld—Hameln Hopf, Staatssekretär . . . . . . 7430 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Hinterbliebenenrente der Witwe des Generalmajors Stieff Blank, Bundesminister 7430 D, 7431 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 7431 B Frage des Abg. Dr. Schellenberg: Formulierungshilfe bei Anträgen der CDU/CSU durch Beamte des Bundesarbeitsministeriums Blank, Bundesminister . . . 7431 C, D, 7432 A, B, C, D, 7433 A, B Dr. Schellenberg (SPD) . . . 7431 C, D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7432 A Frau Korspeter (SPD) . . . . 7432 A, B Rohde (SPD) 7432 B Schmücker (CDU/CSU) 7432 C Wittrock (SPD) . . . . . . . 7432 C Büttner (SPD) 7432 D, 7433 A Geiger (Aalen) (SPD) . . . 7433 A, B Antrag betr. Anwendung des § 122 der Brennereiordnung (Drucksache 2152) . . 7433 C Wahl eines vom Bundestag zu entsendenden Mitgliedes des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 7433 D Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über den Rundfunk (Drucksache 2142) Hoogen (CDU/CSU) 7434 A Erler (SPD) 7435 B Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 2142) Dr. Schäfer (SPD) 7435 D Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 219) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2128, zu 2128) — Zweite und dritte Beratung — Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) 7436 B, 7440 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 7437 C, 7440 A, D Schäffer, Bundesminister . . . . 7438 C Leicht (CDU/CSU) 7439 C Diel (CDU/CSU) . . . . . . . 7439 D Schlick (CDU/CSU) 7440 C Jahn (Marburg) (SPD) 7441 B Dr. Bartels (CDU/CSU) . . . . 7442 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2127) — Zweite Beratung — Franzen (CDU/CSU) . . 7442 C, 7447 B, 7448 A, 7449 A Killat (Unterbach) (SPD) . 7442 D, 7444 C, 7448 D, 7449 B Illerhaus (CDU/CSU) . . . . . . 7443 C Frau Rudoll (SPD) . . . 7444 B, 7447 A Lange (Essen) (SPD) . . 7444 D, 7445 B, 7446 C, 7448 A Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . 7446 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 HI Wieninger (CDU/CSU) 7446 C Rasner (CDU/CSU) . . 7447 D, 7451 B, D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 7449 C Dr. Imle (FDP) . . . . 7450 B, 7451 A Mauk (FDP) . . . . . . . . . 7450 C Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Drucksache' 1743); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2106) — Zweite und dritte Beratung — 7452 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache 1925); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2124) — Zweite und dritte Beratung — 7452 B Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache 1623); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache 2112); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2135, zu 2135) — Zweite und dritte Beratung — 7452 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1975) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Dr. Heck [Rottweil], Dr. Schmidt [Wuppertal], Kroll, Frau Geisendörfer, Zoglmann u. Gen.) (Drucksache 2101) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 2098) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2129) und in Verbindung mit Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsbestimmungen (Drucksache 2125) -- Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7453 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7453 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7454 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 7458 D Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7459 C Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 7460 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache 2046) — Erste Beratung — . . . 7462 C Entwurf eines Gesetzes über vordringliche Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (SPD) (Drucksache 2096) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/ CSU) (Drucksache 2104) — Erste Beratung — Börner (SPD) . . . . . . . . . 7462 D Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . 7465 C Büttner (SPD) 7467 C Dr. Schellenberg (SPD) 7468 C Stingl (CDU/CSU) 7469 D Mischnick (FDP) . . . . . . . 7471 A Geiger (Aalen) (SPD) 7471 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmen an andere Bezieher als den Bund, hier: Überlassung neuer Anteile der Nassauischen Siedlungsgesellschaft mbH an das Land Hessen und die Hessische Landesbank (Drucksachen 1921, 2107) 7472 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehem. Heeresverpflegungsamtes in Frankfurt (Main), Flinschstraße, an die Firma Rütgerswerke AG in Frankfurt (Main) (Drucksachen 2013, 2108) 7472 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft der ehem. Walterwerke Ahrensburg in Holstein an die Firma British American Tobacco Co. (C. E.) GmbH in Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen 2033, 2109) . . . . . . 7472 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehem. Luftwaffenübungsplatzes Ahrbrück an das Land Rheinland-Pfalz (Drucksachen 2036, 2110) 7472 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksache 2103, Umdruck 633) 7472 D Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Schoettle, Ritzel, Dr. Schäfer, Heiland und Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2111, Umdruck 571) 7473 A Übersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2156) 7473 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Meyer (Oppertshofen) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 5. Mai 1960 (Drucksache 2137) . . . . 7473 B Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1960 (geräucherte Heringe usw.) (Drucksache 2132) 7473 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1958 — Einzelplan 20 — (Drucksache 2090) . . . . . 7473 C Bericht des Bundesrechnungshofes betr. Prüfung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Drucksache 2092) . . 7473 D Nächste Sitzung 7473 D Anlagen 7475 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 7423 129. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr.
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      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 28. 10. Dr. Atzenroth 26. 10. Bach 28. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Bauereisen 28. 10. Bauknecht 26. 10. Behrisch 11. 11. Bettgenhäuser 26. 10. Birkelbach 26. 10. Blöcker 28. 10. Frau Brauksiepe 28. 10. Demmelmeier 28. 10. Dr. Elbrächter 26. 10. Dr. Frey 29. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 26. 10. Fritz (Welzheim) 26. 10. Dr. Furler 28. 10. Geiger (München) 26. 10. Frau Geisendörfer 26. 10. Gerns 28. 10. Dr. Gradl 28. 10. Dr. Greve 28. 10. Freiherr zu Guttenberg 28. 10. Hahn 26. 10. Heiland 26. 10. Hellenbrock 28. 10. Heye 26. 10. Höfler 26. 10. Holla 28. 10. Jürgensen 31. 10. Frau Kettig 11. 11. Frau Kipp-Kaule 26. 10. Dr. Kliesing (Honnef) 26. 10. Dr. Kopf 26.10. Krammig 31.10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig 28. 10. Kühn (Köln) 26. 10. Lermer 7. 11. Dr. Löhr 26. 10. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Dr. Menzel 28. 10. Metter 28. 10. Metzger 27. 10. Neumann 28. 10. Pohle 31. 10. Pütz 4. 11. Rollmann 26. 10. Scheel 28. 10. Frau Schmitt (Fulda) 28. 10. Schütz (Berlin) 8. 11. Frau Dr. Schwarzhaupt 26. 10. Stenger 15. 11. Dr. Vogel 30. 10. Werner 28. 10. Dr. Will 28. 10. Wischnewski 28. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Funk 30. 11. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Blank auf die Mündliche Anfrage III/3 des Abgeordneten Dr. Menzel (Fragestunde der 124. Sitzung vom. 28. 9. 1960, Drucksache 2077) : Trifft die Feststellung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 25. Mai 1960 in der Versorgungssache der Witwe des in Verfolg der Vorgänge vom 20. Juli 1944 ermordeten früheren Generalmajors Stieff zu, wonach die verklagten Versorgungsbehörden die Ablehnung der Ansprüche u. a. damit begründet haben, daß die damaligen Hinrichtungen „auch rückschauend betrachtet nicht offensichtlich dem heutigen Rechtsempfinden widersprechen"? Wie ist es zu erklären, daß es sich die für diese Art Prozeßführung verantwortlichen Beamten nicht weniger als 9 Jahre leisten konnten, durch eine solche Einstellung die Teilnehmer des Attentats vom 20. Juli 1944 nachträglich zu diskriminieren und damit nachträglich die Freislersche Terrorjustiz als auch für das heutige Rechtsempfinden vertretbar hinzustellen? Die in dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Mai 1960 in der Versorgungssache der Witwe des Generalmajors Stieff getroffene Feststellung ist auch mir bekannt. Zu dem Verhalten der Versorgungsbehörden des Landes Bayern vermag ich jedoch nicht Stellung zu nehmen, da es sich hierbei um eine Frage aus dem Bereich einer Verwaltung handelt, für die die Bundesregierung weder unmittelbar noch mittelbar verantwortlich ist. Nach Artikel 83 des Grundgesetzes wird das Bundesversorgungsgesetz als eigene Angelegenheit von den Ländern durchgeführt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf auf die Mündliche Anfrage VIII/3 des Abgeordneten Dr. Fritz (Ludwigshafen) (Fragestunde der 128. Sitzung vom 21. 10. 1960, Drucksache 2131 [neu]): Werden die Soldaten der Bundeswehr vor jeder Wahl auf die moralische Wahlpflicht des Bürgers aufmerksam gemacht, und werden die Soldaten auch über die Möglichkeit der Briefwahl unterrichtet? Der Bundesminister für Verteidigung hat bereits in einem Erlaß vom 22. Juli 1957, der an alle Einheiten verteilt wurde und allen Neuaufstellungen zugeht, grundsätzlich zu dem Problem „Soldat und Wahl" Stellung genommen. In einer besonderen Anlage ist angeordnet, in welcher Art die Disziplinarvorgesetzten ihre Soldaten über die Bestimmungen der Wahlordnung zu unterrichten haben. Dabei sind auch alle Einzelheiten über die Durchführung der Briefwahl dargestellt. Die Soldaten werden ferner im staatsbürgerlichen Unterricht laufend auf die Bedeutung der Ausübung des Wahlrechts hingewiesen. Hierzu werden in der 7476 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 „Information für die Truppe" Unterrichtshilfen und Hinweise gegeben. Durch die Auslage von mehreren Tageszeitungen bei allen Einheiten ist den Soldaten die Möglichkeit gegeben, sich über die aktuellen politischen Fragen im Zusammenhang mit den Wahlterminen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu unterrichten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Busch auf die Mündliche Anfrage X des Abgeordneten Kreitmeyer (Fragestunde der 128. Sitzung vom 21. 10. 1960, Drucksache 2131 [neu]): Wieviel ha Landfläche besitzen der Bund und die bundeseigenen Gesellschaften (Gesellschaften, die zu 50 v. H. und mehr dem Bunde gehören)? „Die Flächengröße der zum Bundesvermögen gehörenden Grundstücke — ohne die Liegenschaften der bundeseigenen Gesellschaften — beträgt nach den Ergebnissen der Vermögensrechnung des Bundes und nach dem Stand vom 31. März 1960 rd. 279 000 ha. Hiervon gehören 213 000 ha zum Allgemeinen Verwaltungsvermögen des Bundes, das sind Liegenschaften, die überwiegend zur unmittelbaren Erfüllung der Aufgaben einer Bundesverwaltung benötigt werden. Der übrige Teil, 66 000 ha, zählt zum Allgemeinen Kapital- und Sachvermögen. Diese Liegenschaften dienen in erster Linie zur Erfüllung des weiteren Bedarfs für Verteidigungszwecke. Die industriellen Bundesgesellschaften, die mittelbar oder unmittelbar zu 50 °/o und mehr dem Bund gehören, besitzen eine Landfläche von 13 689 ha." Anlage 5 Umdruck 698 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Lange (Essen), Wieninger, Odenthal, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nach Nr. 1 wird folgende Nr. 1 a eingefügt: ,1 a. Die Überschrift des § 5 erhält folgende Fassung: „Zeitschriften" ' 2. Nr. 3 erhält folgende Fassung: ,3. In § 10 Abs. 1 werden die Worte „Frischobst, Obstsäfte, Süßigkeiten," ersetzt durch die Worte „frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 811), Süßwaren,".' 3 Folgende neue Nr. 6 wird angefügt: ,6. Die Überschrift des Vierten Abschnitts erhält folgende Fassung: „Vierter Abschnitt Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige, für den Marktverkehr und einzelne Warengruppen" ' 4. Folgende neue Nr. 7 wird angefügt: ,7. Es wird folgender neuer § 20 a eingefügt: „§ 20 a Bestimmungen für einzelne Warengruppen Zeitungen, Reiseandenken und Waren, die für bestimmte Fremdenverkehrs- und Ausflugsgebiete kennzeichnend sind, unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes. Die Länderregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung, welche Waren zu den bestimmte Fremdenverkehrs- und Ausflugsgebiete kennzeichnenden Waren gehören." ' Bonn, den 21. Oktober 1960 Lange (Essen) Wieninger Odenthal Burgemeister Bäumer Behrendt Bettgenhäuser Blöcker Corterier Dewald Enk Folger Franke Fuchs Hermsdorf Holla Hufnagel Jahn (Stuttgart) Junghans Frau Korspeter Ludwig Memmel Müller (Erbendorf) Müller (Ravensburg) Nieberg Oetzel Peters Regling Frau Renger Rimmelspacher Rodiek Frau Rudoll Scharnowski Dr. Schild Frau Seppi Simpfendörfer Stierle Striebeck Frau Wessel Anlage 6 Umdruck 699 Änderungsantrag der Abgeordneten Wieninger, Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nr. 2 erhält folgende Fassung: ,2. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden hinter dem Wort „Verkaufsstelle" die Worte „oder mit seiner Zustimmung von einem anderen" eingefügt; Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 7477 b) in Absatz 2 wird nachstehender Satz angefügt: „Warenautomaten, die in Gaststätten oder Betrieben aufgestellt sind, unterliegen nicht dem Ladenschlußgesetz."' 2. Nach Nr. 5 wird folgende neue Nr. 6 angefügt: ,6. In § 31 Abs. 2 erhält Nr. 4 folgende Fassung: „4. die Ausführungsverordnung zum Gesetz über den Verkauf von Waren aus Automaten vom 14. August 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 814) und die Zweite Ausführungsverordnung zu dem genannten Gesetz vom 22. August 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 645)," Bonn, den 25. Oktober 1960 Wieninger Memmel Blöcker Dr. Dittrich Enk Fuchs Dr. Görgen Höcherl Jahn (Stuttgart) Koch Lang (München) Nieberg Niederalt Dr. Schild Simpfendörfer Wacher Wittmann Anlage 7 Umdruck 701 Änderungsantrag der Abgeordneten Scheppmann, Diebäcker und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 4 a eingefügt: „4 a. In § 14 Abs. 3 wird der erste Satz gestrichen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Scheppmann Diebäcker Schneider (Hamburg) Arndgen Varelmann Franzen Storch Anlage 8 Umdruck 702 Änderungsantrag der Abgeordneten Rasner, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: „Artikel 2 a Die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden werden ermächtigt, für das Jahr 1960 auf Antrag Verkaufsstellen in Grenz- und Marktorten gemäß § 10 dieses Gesetzes an den beiden zwischen dem 8. und 21. Dezember einschließlich der genannten Tage liegenden Sonntagen die Genehmigung zur Offenhaltung innerhalb eines Zeitraums von fünf zusammenhängenden Stunden zu erteilen. Dieser Zeitraum muß spätestens um achtzehn Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Rasner Wieninger Rösing Ruf Storch Unertl Anlage 9 Umdruck 703 Änderungsantrag der Abgeordneten Killat (Unterbach) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1192, 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 Nr. 3 werden vor den Worten „ab achtzehn Uhr" die Worte „sowie an den Sonnabenden im Dezember vor dem 24. Dezember" eingefügt.' Bonn, den 26. Oktober 1960 Killat (Unterbach) Bergmann Frau Bennemann Wilhelm Schröder (Osterode) Rohde Geiger (Aalen) Frau Strobel Büttner Frau Eilers Hamacher Hellenbrock Keuning Rimmelspacher Frau Seppi Meyer (Wanne-Eickel) Zühlke Schröter (Berlin) Theil (Bremen) Jungherz Frau Kipp-Kaule Heiland Scheuren Anlage 10 Umdruck 704 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP und der Gruppe der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 36 wird § 79 wie folgt geändert: 1. Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Beisitzer aus den Reihen der Notare werden von dem Bundesminister der Justiz berufen." 7478 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1960 2. Absatz 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Im übrigen gelten § 75 a Abs. 3 bis 5 und § 75 b Abs. 1 Satz 2 bis 6 dieses Gesetzes sowie § 107 Abs. 4 und §§ 109 bis 111 der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß vor der Entscheidung über die Amtsenthebung eines Beisitzers auch das Präsidium der Bundesnotarkammer zu hören ist." 3. Absatz 3 wind gestrichen. Bonn, den 26. Oktober 1960 Seidl (Dorf en) Dr. Weber (Koblenz) Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Gruppe Anlage 11 Umdruck 705 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Länderregierungen Verhandlungen aufzunehmen, um die einheitliche Einführung des Anwaltsnotariats zu ermöglichen. Bonn, ,den 26. Oktober 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 706 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Weber (Koblenz), Kunst, Stauch und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksachen 219, 2128, zu 2128) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 37 erhält § 87 Abs. 3 folgende Fassung: „ (3) In den Ländern Hamburg und Rheinland-Pfalz verbleibt es hinsichtlich der Bestellung zum Notar (§ 3 Abs. 1 oder 2) bei dem Rechtszustand, (C) der sich aus dem dort gültigen Recht ergibt." Bonn, den 26. Oktober 1960 Dr. Weber (Koblenz) Kunst Stauch Gibbert Becker (Pirmasens) Josten Dr. Bartels Dr. Wahl Dr. Kanka Dr. Hauser Anlage 13 Umdruck 707 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: „Artikel 2 a Die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden werden ermächtigt, auf Antrag Verkaufsstellen in Grenz- und Marktorten gemäß § 10 dieses Gesetzes an den beiden zwischen dem 8. und 21. Dezember einschließlich der genannten Tage liegenden Sonntagen die Genehmigung zur Offenhaltung innerhalb eines Zeitraums von fünf zusammenhängenden Stunden zu erteilen. Dieser Zeitraum muß spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen." Bonn, den 26. Oktober 1960 Imle Dr. Bucher und Fraktion Anlage 14 Umdruck 708 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 6 eingefügt: ,6. Nach § 18 wird folgender neuer § 18 a eingefügt: „§ 18 a Abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 3 dürfen Friedhofsgärtnereien sonnabends bis siebzehn Uhr geöffnet sein."' Bonn, den 26. Oktober 1960 Mauk Spitzmüller Eilers und Fraktion
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Franz Seidl


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

      Herr Präsident! Meine Damen sund Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf hatte sich der Bundestag schon in den vergangenen Wahlperioden zu beschäftigen. Die Gesetzgebungsarbeiten gelangten aber nicht zum Abschluß. Der Entwurf wurde In dieser Legislaturperiode erneut eingebracht und dem Rechtsausschuß überwiesen.
      Der Rechtsausschuß hat einen Unterausschuß bestellt, der in 14 Sitzungen alle Einzelheiten dieses Gesetzes ,eingehend beraten hat. Anschließend hat sich der Rechtsausschuß selbst in weiteren fünf Sitzungen mit der Vorlage befaßt. Die Beschlüsse wurden entweder einmütig oder mit großer Mehrheit gefaßt. Da Ihnen der Bericht des Rechtsausschusses vorliegt, darf ich mich auf einige wesentliche Punkte beschränken.

      (der Meinung des Rechtsausschusses dem, was gegenwärtig unter dem Gesichtspunkt der Rechtsbereinigung erforderlich und rechtspolitisch wie verfassungsmäßig möglich ist. Die Fragen der Rechtsbereinigung sind schon in der Regierungsvorlage und im Schriftlichen Bericht eingehend erörtert, so daß davon abgesehen werden kann, sie nochmals zu erörtern. Ich möchte die Geldanken hervorheben, die nach der einmütigen Auffassung des Rechtsausschusses der Vereinheitlichung der Notariatsverfassung in der Bundesrepublik im gegenwärtigen Zeitpunkt entgegenstehen. Die Reichsnotarordnung galt bis zum Zusammenbruch im gesamten Reichsagebiet. In der sowjetischen Besatzunngszone wurde sie nach dem Vorbild der Sowjetunion .und der Satellitenstaaten durch die Errichtung von staatlichen Notariaten beseitigt. Die so gebildeten Staatsnotariate wurden sogar aus der Justizverwaltung herausgenommen und der Verwaltung einverleibt. Diese Unistände erfordern mach der Wiedervereinigung mit Sicherheit eine Neugestaltung des ganzen Rechtes. Diese Neuordnung sollte nicht dadurch erschwert werden, daß die dann auftretenden Probleme um weitere vermehrt werden. Dies gilt um so mehr, als auch wirtschaftliche Erwägungen und Zweckmäßigkeitsgründe den Ausschuß veranlaßt halben, keine Änderung der bestehenden Notariatsverfassungen und ihrer räumlichen Ausbreitung vorzunehmen. Hinzu kommt, daß die vorhandenen Notariatsverfassungen in einigen Ländern nach Art. 138 a des Grundgesetzes verfassungsmäßig verankert sind. Zu einzelnen Bestimmungen des Entwurfs darf ich noch kurz (folgendes bemerken. Zu § 4 hat der Ausschuß unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sonstigen Rechtsprechung und der Literatur die Frage geprüft, ob die Vorschrift mit dem Grundrecht der freien Berufswahl des Art. 12 ,des Grundgesetzes in Einklang steht. Wenn auch im Hinblick auf die Ausgestaltung des Notariats in einzelnen Gebieten von einer Seite insoweit Zweifel und Bedenken erhoben worden sinn, so hat der Rechtsausschuß diese Frage doch in Übereinstimmung mit der in Literatur und Praxis einhellig vertretenen Meinung auf Grund der Stellung des Notars als eines mit hoheitlichen Funktionen ausgestatteten Trägers eines öffentlichen Amtes unbedenklich bejaht. Sodann hat der Ausschuß erörtert, ob die Fassung des § 4 Abs. 1 eine sachgemäße Personalpolitik der Landesjustizverwaltungen, insbesondere im Hinblick auf die Bedürfnisprüfung, hinreichend sichert. Er hält es nicht für angebracht und im Hinblick auf die Eigenständigkeit der Länder für bedenklich, den Landesjutizverwaltungen insoweit starre Richtlinien zu geben. Er gab aber — das darf ich aus dem Schriftlichen Bericht wiederholen — den Landesjustizverwaltungen zu bedenken, ob nicht etwa in einzelnen Gebieten die Zahl der Notarstellen vermehrt werden sollte. Nach dem im Ausschuß gegebenen Informationen ist mit dieser Prüfung von verschiedenen Justizverwaltungen bereits begonnen worden. Bei der Beratung und der Beschlußfassung zu § 7 Abs. 1 ließ sich der Ausschuß im wesentlichen von folgenden Erwägungen leiten. Als Notar zur Seidl hauptberuflichen Amtsausübung soll nach dieser Bestimmung in der Regel nur bestellt werden, wer den dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor geleistet hat. Diese Regelung gibt im Grundsatz den jetzt geltenden Rechtszustand nach der Reichsnotarordnung wieder, die ebenfalls den Anwärterdienst als einen wesentlichen Bestandteil des Nur-Notariats angesehen hat. Als solcher wird er auch von der verfassungsrechtlichen Garantie des Art. 138 GG mit umfaßt. Die Fassung des Entwurfs schließt aber ebenso wie die Reichsnotarordnung die Möglichkeit nicht aus, auch andere Bewerber, die den Anwärterdienst als Notarassessor nicht geleistet haben, z. B. Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, zu Nur-Notaren zu bestellen, selbstverständlich immer im Rahmen der oben erwähnten Bedürfnisprüfung. Dieser Sinn wird auch nicht durch die Einführung des Wörtchens „nur" geändert, dessen Streichung im Ausschuß beantragt war. Der Ausschuß war der Überzeugung, daß durch die Streichung dieses Wörtchens die Bestimmung einen völlig anderen Sinn erhalten würde, nämlich den, daß jeder, der den Anwärterdienst geleistet hat, ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse einer geordneten Rechtspflege zum Notar bestellt werden müßte. Das war aber nicht gewollt. Ich habe im wesentlichen die Punkte herausgegriffen, die einer besonderen eingehenden Erörterung bedürfen und bei denen noch Zweifelsfragen aufgetaucht waren. Im übrigen darf ich auf meinen Schriftlichen Bericht verweisen und das Hohe Haus bitten, dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuß vorgelegten Fassung seine Zustimmung zu geben. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich rufe in zweiter Lesung zu Art. 1 die Ziffern 1 bis 35 auf. Änderungsanträge dazu liegen nicht vor. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Ziffern 1 bis 35 sind angenommen. Bei Ziffer 36 ist zu § 79 ein interfraktioneller Antrag — Umdruck 704 — eingebracht worden. Ich frage, ob zur Begründung das Wort gewünscht wird? — Das ist nicht der Fall; keine Wortmeldungen. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, SPD, FDP und der Gruppe der DP zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Ich rufe § 79 in der geänderten Fassung auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? -Einstimmig angenommen. Ich rufe auf die §§ 69 bis 78. Wer diesen Bestimmungen die Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen. Ich komme jetzt zu den §§ 80 und 81; damit sind dann alle Paragraphen der durch den angenommenen Änderungsantrag geänderten Ziffer 36 aufgerufen. Wer den §§ 80 und 81 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! —Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Zu Ziffer 37 liegt auf Umdruck 706 ein Änderungsantrag vor. Ich muß deshalb paragraphenweise aufrufen, und zwar zunächst die §§ 82, — 83, — 84, —85, — 86. — Insoweit liegen keine Änderungsanträge vor. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen! Nun kommt § 87 mit dem Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Weber Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der § 87 Abs. 3 lautet: In den Ländern Hamburg und Rheinland-Pfalz gilt § 3 Abs. 2 nicht. Das bedeutet, daß dort nicht mehr das Anwaltsnotariat gilt. Soweit am 1. April 1961 dort Rechtsanwälte das Amt des Notars im Nebenberuf ausgeübt haben, behält es dabei sein Bewenden. Das ist die sogenannte Besitzstandsklausel, gegen die als solche nichts eingewandt wird. Dagegen habe ich und hat eine Reihe meiner Freunde Bedenken gegen den Satz 1 des § 87 Abs. 3. In dem vorliegenden Gesetzentwurf ist für alle Rechtsgebiete in Deutschland die Aufrechterhaltung des Status quo vorgesehen. Für die süddeutschen Länder war er durch Art. 138 des Grundgesetzes sozusagen garantiert; denn dieser Artikel bestimmt, daß die Notariatsverfassungen in den süddeutschen Ländern nur mit Zustimmung dieser Länder geändert werden können. Änderungen im Wortlaut der früheren Reichsnotarordnung von 1937 sind lediglich in Rheinland-Pfalz durch die Notarordnung vom 3. September 1949 beschlossen worden. Weiterhin im Lande Hamburg, wo durch eine Verordnung vom 10. November 1959, also zu einem Zeitpunkt, in dem die Beratungen über den vorliegenden Gesetzentwurf im Unterausschuß beinahe abgeschlossen waren und der Beginn der Beratungen im Ausschuß unmittelbar bevorstand, das Nur-Notariat auch in den Außenbezirken von Hamburg, in denen herkömmlicherweise das Anwaltsnotariat bestand, eingeführt wurde. Wenn der Beschluß des Ausschusses Gesetz würde, würde damit eine Entscheidung getroffen, die nach meiner Meinung insofern von weittragender Bedeutung wäre, als die Rechtsgültigkeit der Notarordnung von Rheinland-Pfalz vom 3. September 1949 zweifelhaft ist. Sie ist insofern zweifelhaft, als das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz in einem anhängigen Rechtsstreit bereits am 19. Juli 1960 durch Beschluß das Verfahren ausgesetzt und Dr. Weber die Sache gemäß Art. 100 des Grundgesetzes dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat, damit es darüber befinde, ob die Notarordnung des Landes Rheinland-Pfalz gültig ist oder nicht. Das Oberverwaltungsgericht hat nach eingehender Beweisaufnahme in diesem Beschluß festgestellt, daß die Notarordnung im Lande Rheinland-Pfalz nicht rechtzeitig verkündet worden ist, d. h. nicht vor dem Zusammentritt des 1. Bundestages am 7. September 1949, sondern zu einem erheblich späteren Zeitpunkt, sei es nun der 14. oder 16. September. Zu diesem Zeitpunkt war aber das Land zur Gesetzgebung nicht mehr befugt, da die Reichsnotarordnung inzwischen Bundesrecht geworden war. Auch die in der Britischen Zone geltende Fassung war Bundesrecht geworden, weil sie dort in der Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik geändert worden war. Das Land war nicht mehr zuständig, nachdem der Bundestag zusammengetreten war, weil eben inzwischen die Reichsnotarordnung Bundesrecht geworden war. Infolgedessen bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit der Notarordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Dieser verfassungsrechtlichen Nachprüfung würde aber möglicherweise die Grundlage entzogen werden, wenn jetzt der Bundestag beschlösse, daß § 3 Abs. 2, der das Anwaltsnotariat im Lande Rheinland-Pfalz schlechthin beseitigen will, nicht gelten soll. Es geht nicht an, daß der Bundestag in ein schwebendes Verfahren eingreift. Der von mir und meinen Freunden gestellte Antrag bezweckt deshalb, daß die Sache in der Schwebe gehalten wird. Man greift weder nach dieser noch nach jener Seite ein, sondern es soll das gelten, was zur Zeit in Rheinland-Pfalz gültiges Recht ist. Die Frage, was gültiges Recht ist, bleibt dahingestellt. Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß die Notarordnung vom 3. September 1949 gültig zustande gekommen ist, dann haben Sie nach diesem Antrag die gleiche Regelung, die jetzt in § 87 Abs. 3 enthalten ist. Stellt das Bundesverfassungsgericht aber fest, daß die Notarordnung von Rheinland-Pfalz ungültig ist, dann bleibt es — wie in allen übrigen deutschen Bundesländern — auch im Lande Rheinland-Pfalz bei dem Status quo. Ich sehe nicht ein, daß es im Lande Rheinland-Pfalz anders gehandhabt werden soll als in allen übrigen deutschen Bundesländern, in denen dieser Status quo zementiert wird. Dieselben Erwägungen gelten auch für das Land Hamburg. Ich habe eben schon hervorgehoben, daß in Hamburg die Verordnung über die Einführung des Nur-Notariats und die Beseitigung des Anwalt-notariats in den Außenbezirken von Hamburg —den ehemals preußischen Teilen — erst am 10. November 1959, also vor gut drei Vierteljahren, ergangen ist, als, wie gesagt, die Verhandlungen im Unterausschuß bereits abgeschlossen waren und die Verhandlungen im Ausschuß bevorstanden. Von Hamburger Anwälten wird der Standpunkt vertreten, daß unter diesen Umständen Hamburg nicht mehr zu einer Regelung befugt war. Das wird zu prüfen sein. Aber auch dieser möglichen Entscheidung der Gerichte soll hier nicht vorgegriffen werden. Deshalb geht mein Antrag dahin, daß es in den Ländern Hamburg und Rheinland-Pfalz bezüglich der Bestellung der Notare — § 3 Abs. 1 oder 2 — bei dem gültigen Rechtszustand verbleibt. Ich bitte um Annahme dieses Änderungsantrags. Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sehe mich gezwungen, dem Antrag des Herrn Kollegen Dr. Weber zu widersprechen. Erstens ist es doch das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs, das Notarrecht zu bereinigen und im Rahmen des Möglichen überhaupt zu vereinheitlichen. (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Das ist ganz neu, Herr Minister!)





      (Beifall.)


    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. Karl Weber


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)