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    Deutscher Bundestag 123. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1960 Inhalt: Abg. Dr. Imle tritt in den Bundestag ein 7107 A Fragestunde (Drucksache 1957) Frage des Abg. Dürr: Beschäftigung ausländischer Praktikanten bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 7107 B Frage des Abg. Vogt: Festsetzung der Nahverkehrszonen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7108 A Frage des Abg. Rademacher: Vertretung Deutschlands auf dem VII. Kongreß der IRU Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7108 B Frage der Abg. Frau Welter (Aachen) : Einordnung der Kindertransporte in das gebührenpflichtige Platzreservierungsverfahren für F- und D-Züge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7108 C, D, 7109 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 7108 D, 7109 A Frage des Abg. Simpfendörfer: Finanzielle Sicherstellung der Opfer des Lauffener Omnibusunglücks Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister 7109 A, C Simpfendörfer (CDU/CSU). . . 7109 B Frage des Abg. Wittrock: Regelung zum Schutz der ausschließlichen Verwendung der Farben rot und gelb für Verkehrsampeln Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister 7109 C, D, 7110 A Wittrock (SPD) . . . . 7109 D, 7110 A Frage des Abg. Büttner: Vorschläge des Ingenieurs Hermann Artz zur besseren Verkehrsabwicklung auf den Autobahnen Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister 7110 B, C Büttner (SPD) . . . . . . . 7110B, C Frage des Abg. Ritzel: Ausbildung der Bewerber für den Flugsicherungsdienst Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 7.110 D, 7111 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7111 A, B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1960 Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksache 1984) Arndgen (CDU/CSU) . . . . . . 7111 C Behrendt (SPD) . . . . . . . . 7112 C Entwurf eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (CDU/CSU) (Drucksache 993); Schriftlicher Bericht 'des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1379) — Dritte Beratung — Wieninger (CDU/CSU) 7113 A Büttner (SPD) 7113 C Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . 7115 A Dr. Schellenberg (SPD) 7115 B, 7116 A, B, 7117 A Blank, Bundesminister 7115 D Schmücker (CDU/CSU) . 7116B, 7120 A Weber (Georgenau) (FDP) . . . . 7116 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7117 C Killat (Unterbach) (SPD) . . . . 7118 A Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . 7118 D Lange (Essen) (SPD) 7119 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Steueränderungsgesetz 1960) (Drucksache 1811) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1941, zu 1941) — Zweite und dritte Beratung — Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 7120 B Dr. Miessner (FDP) . . . 7120 C, 7123 C, 7126B, 7129A, 7137D, 7140B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7121 D Krammig (CDU/CSU) . . . 7123 A, 7124 D, 7126A, 7134C, 7139A Etzel, Bundesminister . . 7123 D, 7132 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7124 A Seuffert (SPD) 7124 B, 7125 D, 7132B, 7138B Dr. Atzenroth (FDP) . . 7124 D, 7129 D, 7132 A, 3134 A, D, 7139 A Bausch (CDU/CSU) . . . . . . . 7125 B Eberhard (FDP) . . . 7126 C, 3127 A, D Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 7126 D, 7128 C, 7131 B Dr. Harm (SPD) . . . . . . . . 7128 A Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 7133 B Dr. Willeke (CDU/CSU) 7134 B Kurlbaum (SPD) . . . . 7135 B, 7139 D Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 7136 D Dr. Seffrin (CDU/CSU) s 7138 C Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7139 B Einspruch des Bundesrates gegen das am 29. Juni 1960 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen (WStrRG) . . 7124 C 7127 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Abg. Bauknecht, Bauer [Wasserburg], Struve, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU, Walter, Dr. Mende und Fraktion der FDP, Logemann, Schneider [Bremerhaven] und Fraktion der DP) (Drucksache 1928) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1945) — Zweite und dritte Beratung — Kriedemann (SPD) . . . . . . . 7140 D Anträge zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (DP, FDP und Fraktionen der DP, CDU/CSU); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1911, Umdrucke 492, 497, 494) Schwarz, Bundesminister 7141 D Kriedemann (SPD) . . 7141 C, 7146 A Dr. Siemer (CDU/ CSU) 7144 B Rösing (CDU/CSU) 7146 A Mauk (FDP) 7147 B Bauknecht (CDU/CSU) 7147 D Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 30. Juni 1958 mit der Regierung des Königreichs der Niederlande über Gastarbeitnehmer (Drucksache 1741); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1948) — Zweite und dritte Beratung — 7148 D Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 4. Dezember 1957 mit der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Drucksache 1742); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1949) — Zweite und dritte Beratung — 7149 B Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung von Statistiken der Bautätigkeit (BauStatGes) (Drucksache 1491) ; Schriftlicher Bericht des Wohnungsausschusses (Drucksache 1946) — Zweite und dritte Beratung — 7149 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1960 III Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Rechts des öffentlichen Dienstes (Drucksache 1080); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1955) — Zweite und dritte Beratung — 7149 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Weizen-Übereinkommen 1959 (Drucksache 1833); Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1942) — Zweite und dritte Beratung — Bading (SPD) 7150 A Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Änderung des Gaststättengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 1692) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1950) — Zweite und dritte Beratung — 7150 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1958 mit dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung (Drucksache 1622) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1953) -- Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7151 A Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959; hier: Einzelplan 12; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1944, Umdruck 329 [neu]) 7151 B Anträge der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik; Schriftlicher Bericht des Kulturpolit. Ausschusses (Drucksache 1954, Umdrucke 468, 469) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7151 C Antrag des Bundesministers für Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmen an andere Bezieher als den Bund, hier: Überlassung neuer Anteile der Nassauischen Siedlungsgesellschaft mbH an das Land Hessen und die Hessische Landesbank (Drucksache 1921) 7151 D Ubersicht 13 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1890) und Ubersicht 14 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1952) 7152 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (FDP) (Drucksache 1798) — Erste Beratung — Dr. Atzenroth (FDP) 7152 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 1901) —Erste Beratung — 7152 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) (Drucksache 1925) — Erste Beratung — 7152 C Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache 1966) 7152 C Wahl von Mitgliedern des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt . 7 152 D Nächste Sitzung 7152 D Anlagen . . . . 7153 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1960 7107 123. Sitzung Bonn, den 1. Juli 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 2. 7. Dr. Becker (Hersfeld) 2. 7. Benda 2. 7. Bergmann* 2. 7. Berkhan* 2. 7. Birkelbach* 2. 7. Dr. Birrenbach* 2. 7. Dr. Böhm 2. 7. Frau Brauksiepe 2. 7. Brüns 2. 7. Dr. Burgbacher* 2. 7. Corterier 2. 7. Dr. Dahlgrün 2. 7. Dr. Deist* 2. 7. Deringer* 2. 7. Dewald 1. 7. Dopatka 2. 7. Döring (Düsseldorf) 1. 7. Dröscher 2. 7. Eilers (Oldenburg) 2. 7. Eisenmann 2. 7. Engelbrecht-Greve* 2. 7. Frau Engländer 2. 7. Even (Köln) 2. 7. Frenzel 1. 7. Dr. Friedensburg* 2. 7. Dr. Furler* 2. 7. Geiger (München)* 2. 7. Dr. Greve 2. 7. Hahn* 2. 7. Dr. von Haniel-Niethammer 2. 7. Dr. Graf Henckel 2. 7. Holla 2. 7. Illerhaus* 2. 7. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Kalbitzer* 2. 7. Frau Klemmert 2. 7. Koenen (Lippstadt) 2. 7. Dr. Kopf* 2. 7. Dr. Kreyssig* 2. 7. Kühlthau 2. 7. Lenz (Brühl)* 2. 7. Dr. Lindenberg* 2. 7. Lücker (München)* 2. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 2. 7. Maier (Freiburg) 2. 7. Margulies* 2. 7. Metzger* 2. 7. Müller-Hermann* 2. 7. Neuburger 2. 7. Odenthal* 2. 7. Dr. Philipp* 2. 7. Dr. Preusker 2. 7. Frau Dr. Probst* 2. 7. Rademacher 2. 7. Rasch 2. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Reitz 1. 7. Richarts* 2. 7. Sander 2. 7. Scheel* 2. 7. Scheppmann 1. 7. Dr. Schild* 2. 7. Dr. Schmidt (Gellersen) 2. 7. Schmidt (Hamburg) 2. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 20. 7. Schultz 2. 7. Schüttler 2. 7. Siebel 1. 7. Stahl. 2. 7. Dr. Starke* 2. 7. Storchs 2. 7. Sträter* 2. 7. Frau Strobel* 2. 7. Walter 2. 7. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 2. 7. Weinkamm* 2. 7. Frau Wessel 2. 7. Dr. Zimmermann 8. 7. Anlage 2 Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung. Bei der Abstimmung über den Einspruch des Bundesrates gegen das Gesetz zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen (WStrRG) gemäß Artikel 77, Absatz III des Grundgesetzes, haben wir aus verfassungspolitischen Gründen mit „nein" gestimmt, das heißt, der Zurückweisung des Einspruches des Bundesrates widersprochen. Bonn, den 1. Juli 1960. Dr. Jaeger Dr. Gleissner Frau Geisendörfer Kramel Dr. Winter Frau Dr. Kuchtner Unertl Dr. Kempfler Anlage 3 Schriftliche Erklärung der CDU/CSU-Fraktion zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik betreffend Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik (Drucksache 1954, Umdrucke 468, 469). Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt es, daß der Antrag Drucksache 1954 nicht nur vom Ausschuß für Kulturpolitik und Publizistik einstimmig angenommen wurde, sondern in der vorliegenden Fassung auch die Zustimmung des Haushaltsausschusses fand. 7154 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1960 Die CDU/CSU-Fraktion ist der Meinung, daß mit der Anpassung unseres gesamten Schul- und Bildungswesens an die Erfordernisse unserer Zeit, die in allen Bereichen epochale Wandlungen erfahren hat und ständig weiter erfährt, keine Zeit mehr verloren werden darf. Sie richtet deshalb den dringenden Appell an alle Verantworlichen in Bund und Ländern, zu handeln. Der im Jahre 1933 verstorbene Professor Dr. Karl Becker, der bedeutende preußische Kultusminister in der Zeit der Weimarer Republik, sprach einmal als Antwort auf die Frage nach seinem parteipolitischen Standort die Worte: „Ich gehöre zur Partei der Bildung." So sehr auch politische Machtverhältnisse in der Kulturpolitik eine entscheidende Rolle spielen, heute kommt es nach Meinung der CDU/CSU-Fraktion vor allem darauf an, die „Partei der Bildung" stark zu machen, und zwar in dem Sinne, daß Bund und Länder sich ernstlich und verantwortungsbewußt bemühen, über die Abgrenzung der Aufgaben der deutschen Kulturpolitik möglichst bald eine Einigung zu finden. Nur dann kann das große und für die Zukunft unseres Volkes bedeutungsvolle Werk der grundlegenden Reform unseres Bildungswesens hoffnungsvoll begonnen und erfolgreich vollendet werden. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Lohmar für die Fraktion der SPD zur Abstimmung über den Antrag des Aus- schusses für Kulturpolitik und Publizistik betreffend Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik (Drucksache 1954, Umdrucke 468, 469). Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat seit dem 3. Oktober 1958, als der Bundestag die Bundesregierung beauftragte, in Verhandlungen mit den Ländern über die Bewältigung kulturpolitischer Aufgaben einzutreten, wiederholt darauf gedrängt, diese Verhandlungen rasch abzuschließen. Wir halben das zuletzt in der kulturpolitischen Debatte des Bundestages am 12. Februar d. J. getan. Damals wurden von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD Entschließungen eingebracht. Dem Plenum liegt jetzt eine gemeinsam erarbeitete Entschließung vor. Wir stimmen dem darin gefundenen Kompromiß zu, weil wir einen Anstoß geben wollen, die Stagnation in der Kulturpolitik iendlich zu überwinden. Aber selbst wenn alle Forderungen dieser gemeinsamen Entschließung sehr bald verwirklicht würden, ließe sich noch keineswegs sagen, dem Wirtschafts- und Militärwunder der Bundesrepublik sei nun etwa ein kulturpolitisches Wunder zur Seite gestellt worden. Notwendig bleibt nach wie vor eine andere Skala von Prioritäten in der deutschen Politik, und darüber konnten sich die gegenwärtige Mehrheit des Bundestages und die gegenwärtige Opposition bisher nicht verständigen. Wir begrüßen es, daß der Antrag des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik sich nicht darauf beschränkt, die Frage der Kompetenzen in der Kulturpolitik in den Vordergrund zu stellen, sondern daß energische Anstrengungen des Bundes und der Länder verlangt werden, um einige der dringendsten Notstände beheben zu können. Das Ja zu einer Mitzuständigkeit des Bundes in Fragen der Wissenschaft und Forschung, das in dem Antrag zum Ausdruck kommt, sollte zugleich bedeuten, daß der Bund eine Ausweitung seiner Kompetenzen in darüber hinausgehende, andere Bereiche der Kulturpolitik nicht anstrebt. Unerörtert bleiben muß heute die Frage, ob die zusammenhanglose Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich von Wissenschaft und Forschung durch mehrere Bundesministerien ein hinzunehmender Tatbestand bleiben soll oder ab sich nicht eine bessere Organisationsform entwickeln läßt. Die Stellung des Wissenschaftsrates als einer eigenverantwortlichen Institution sollte auf jeden Fall 'gestärkt werden. Besonderes Gewicht möchten wir legen auf eine großzügige Ausgestaltung aller sinnvollen Vorhaben und Einrichtungen in der staatsbürgerlichen und politischen Bildung. Die Gutachten des Deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen haben dafür wertvolle Grundlagen geschaffen. Schließlich darf hier die Bitte an die Länder geäußert werden, auch für die Bereiche des dungswesens außerhalb von Forschung und Wissenschaft unverzüglich langfristige Bedarfspläne aufstellen zu. lassen und zu Lösungen zu kommen. Der Föderalismus in der Kulturpolitik kann seine Bewährungsprobe nur bestehen, wenn eine freiwillige Zusammenarbeit aller Verantwortlichen zu einer Kulturpolitik führt, die den Namen deutsche Kulturpolitik verdient. Anlage 5 Umdruck 679 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz -- HVG) (Drucksachen 993, 1379). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in dem Bericht, der über die Lage der Mittelschichten zu erstatten ist — Drucksache 712 —, auch Vorschläge darüber zu machen, wie die Alterssicherung für die Gruppen der selbständig Erwerbstätigen und Angehörigen freier Berufe zu gewährleisten ist, für die ein Bedürfnis nach einer gesetzlichen Regelung einer Alterssicherung besteht. Der Bericht der Bundesregierung soll insbesondere Vorschläge enthalten über 1. die Höhe des Altersruhegeldes, der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und der Hinterbliebenenrenten; Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1960 7155 2. die Höhe der Beiträge und die Verwaltung der Mittel; 3. die Sicherstellung von Rentenleistungen für Berufsangehörige, ehemalige Berufsangehörige sowie Hinterbliebene dieser Berufsangehörigen, . die die Wartezeit nicht erfüllt haben; 4. einen finanziellen Ausgleich mit den Trägern der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten unter Berücksichtigung der in diesen Versicherungszweigen zurückgelegten . Versicherungs- und Ausfallzeiten (Wanderversicherungsausgleich) ; 5. die Anpassung der laufenden Renten und der Zugangsrenten an die wirtschaftliche Entwicklung nach den Vorschriften der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze; 6. die Gewährung von Bundeszuschüssen in einer Höhe, die dem Anteil des durchschnittlichen Bundeszuschusses an den Rentenausgaben in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten entspricht; 7. eine Bundesgarantie nach den Vorschriften der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze. Bonn, den 28. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 680 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Steueränderungsgesetz 1960) (Drucksachen 1811, 1941, zu 1941). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 (Einkommensteuer) 1. In Nr. 2 wird in § 4 Abs. 5 Ziff. 1 die Zahl „100" ersetzt durch die Zahl „50". 2. In Nr. 2 wird in § 4 Abs. 6 folgender Satz angefügt: „Die Summe der nach Satz 1 besonders aufgezeichneten Aufwendungen ist in der Einkommensteuererklärung als gesonderte Position auszuweisen." 3. Nummer 8 erhält folgende Fassung: ,8. § 23 Abs. 1 Ziff. 1 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a wird das Wort „zwei" durch das Wort „fünf" ersetzt. b) In Buchstabe b wird das Wort „drei" durch das Wort „zwölf" ersetzt.' Bonn, den 28. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 681 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Steueränderungsgesetz 1960) (Drucksachen 1811, 1941, zu 1941). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, einen Gesetzentwurf zur Reform der Steuerverwaltung vorzulegen, der vorsieht, daß 1. die veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuer alsbald nach fristgemäß abgegebener Steuererklärung zu berechnen und zu entrichten ist (Selbstveranlagung oder vorläufige Veranlagung), 2. sowohl bei nachzuzahlenden wie bei zu erstattenden Steuerbeträgen Zinsen zu berechnen sind. Bonn, den 28. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 683 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Steueränderungsgesetz 1960) (Drucksachen 1811, 1941). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 wird folgende neue Ziffer vor vor 1 eingefügt: ,vor vor 1. § 9 erhält folgende neue Nummer 7: „7. bei natürlichen Personen 6000 Deutsche Mark, bei Gesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 2 Nummer 1 6000 Deutsche Mark für den ersten Mitunternehmer, 4000 Deutsche Mark für den zweiten Mitunternehmer, 2000 Deutsche Mark für den dritten Mitunternehmer".' 2. Es wird folgender neuer vor Dritter Abschnitt eingefügt: ,vor Dritter Abschnitt Vermögensteuergesetz Artikel 4 b § 5 Abs. 1 des Vermögensteuergesetzes in der Fassung vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 848) wird wie folgt geändert: In Ziffer 1 und 2 werden die Worte „10 000 Deutsche Mark" durch die Worte „20 000 7156 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1960 Deutsche Mark" und in Ziffer 3 die Worte „5000 Deutsche Mark" durch die Worte „10 000 Deutsche Mark" ersetzt.' Bonn, den 28. Juni 1960 Dr. Atzenroth Mauk Weber (Georgenau) Keller Dr. Achenbach Eberhard Dr. Bucher Dr. Mende und Fraktion Anlage 9 Umdruck 684 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Steueränderungsgesetz 1960) (Drucksachen 1811, 1941). Der Bundestag wolle beschließen: Finanzschwachen Gemeinden wird der durch die Einfügung einer neuen Nummer 7 in § 9 des Gewerbesteuergesetzes entstehende finanzielle Ausfall im Wege des Finanzausgleichs erstattet. Bonn, den 28. Juni 1960 Eilers (Oldenburg) Dr. Atzenroth Dr. Mende und Fraktion Anlage 10 Umdruck 685 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Seffrin, Gewandt, Schneider (Hamburg), Krammig und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Steueränderungsgesetz 1960) (Drucksachen 1811, 1941). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung möge bei Einbringung des Entwurfs zum Steueränderungsgesetz 1961 den § 7 b EStG wie folgt ergänzen: „Ersterwerber von Kaufeigenheimen und Kaufeigentumswohnungen, die diese nicht selbst bewohnen, können die erhöhten Absetzungen für bis zu vier im Veranlagungszeitraum erworbene Wohnungen in Anspruch nehmen." Bonn, den 29. Juni 1960 Dr. Seffrin Gewandt Schneider (Hamburg) Krammig Baier (Mosbach) Dr. Bergmeyer Dr. Czaja Draeger Gontrum Hackethal Dr. Höck (Salzgitter) Huth Leicht Leukert Dr. Stecker Dr. Stoltenberg Anlage 11 Umdruck 686 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Steueränderungsgesetz 1960) (Drucksachen 1811, 1941) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, das durch das Steueränderungsgesetz 1960 sich für den Bund ergebende Mehraufkommen a) entweder zur zusätzlichen Tilgung von Auslandsverbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland oder b) für Zwecke der Hilfe an Entwicklungsländer zu verwenden und dem Bundestag eine entsprechende Vorlage zu machen. Bonn, den 29. Juni 1960 Dr. Atzenroth Dr. Starke Dr. Achenbach Dr. Mende und Fraktion Anlage 12 Umdruck 689 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Steueränderungsgesetz 1960) (Drucksachen 1811, 1941, zu 1941). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, zur Verbesserung der Möglichkeiten einer schnellen und wirksamen Konjunkturbeeinflussung baldigst, spätestens im Rahmen des Entwurfs des ,Jahressteuergesetzes 1961, den Vorschlag für eine Ermächtigung dem Bundestag zu unterbreiten, nach der die Bundesregierung bei einer die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bedrohenden Konjunkturabschwächung einmalige zusätzliche Sonderabschreibungen zulassen kann. Diese Sonderabschreibungen sollen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in einem bestimmten Zeitraum neu angeschafft oder hergestellt werden, gewährt werden können und der Höhe nach begrenzt sein. Neben der Zustimmung des Bundesrates ist eine Mitwirkung des Bundestages in geeigneter Form anzustreben. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, auf den ihrer Zuständigkeit unterliegenden Gebieten alles zu tun, um einer weiteren Anspan- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1960 7157 nung der Konjunktursituation und den Gefahren für die Preisstabilität entgegenzuwirken. Dies gilt vor allem für die Gestaltung der Ausgabenpolitik, wobei eine Zurückhaltung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders dringend erforderlich erscheint. Angesichts der Tatsache, daß ein großer Teil der für die gegenwärtige Konjunktursituation besonders bedeutsamen öffentlichen Ausgaben nicht der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes unterliegt, richtet der Bundestag den gleichen dringenden Appell an die Länder, die Gemeinden und die Gemeindeverbände. Bonn, den 29. Juni 1960 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 690 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Steueränderungsgesetz 1960) (Drucksachen 1811, 1941, zu 1941). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Ziff. 3 werden in § 6 a Abs. 3 die Worte „vor dem ... beginnt" durch die Worte „vor dem 16. Dezember 1960 endet" ersetzt. 2. In Artikel 1 Ziff. 6 Buchstabe a wind in § 10 Abs. 1 Ziff. 3 das Wart „drei" jeweils durch das Wort „vier" ersetzt. • 3. Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 erhält die folgende Fassung: ,,13) Die Vorschriften des Artikels 1 Ziff. 3 sind erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 15. Dezember 1960 enden." b) Absatz 4 erhält die folgende Fassung: (4) Die Vorschriften des Artikels 1 Ziff. 4 sind erstmals auf Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nach dem 8. März 1960 angeschafft oder hergestellt worden sind, es sei denn, daß a) die Wirtschaftsgüter vor dem 9. März 1960 bestellt und bis zum 31. Dezember 1961 geliefert worden sind und daß vor dem 13. März 1960 für die Wirtschaftsgüter eine Anzahlung geleistet oder von dem Lieferanten eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt worden ist; b) mit der Herstellung der Wirtschaftsgüter vor dem 9. März 1960 begonnen worden ist und die Wirtschaftsgüter bis zum 31. Dezember 1961 fertiggestellt worden sind." c) Absatz 6 erhält die folgende Fassung: „ (6) Die Vorschriften des Artikels 1 Ziff. 6 sind erstmals auf Bausparbeiträge anzuwenden, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die nach dem 8. März 1960 abgeschlossen worden sind." 4. In Artikel 5 Ziff. 1 wird in § 2 Abs. 1 Ziff. 1 das Wort „drei" jeweils durch das Wort „vier" ersetzt. 5. In Artikel 16 werden die Worte „nach dem 30. Juni 1960" durch die Worte „nach dem 8. März 1960" ersetzt. Bonn, den 29. Juni 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 14 Umdruck 691 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (Drucksagen 1983, 1379, 993) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 a Abs. 1 wird ein zweiter Halbsatz mit folgendem Wortlaut angefügt: „;sie sind gesondert auszuweisen." 2. Es wird ein § 5 b mit folgendem Wortlaut eingefügt: . „§ 5 b Die Aufwendungen für Regelleistungen aus der Rentenversicherung der Handwerker sind gesondert auszuweisen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die erforderlichen Verwaltungsvorschriften." Bonn, den 30. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 692 Änderungsantrag der Abgeordneten Eberhard und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Steueränderungsgesetz 1960) (Drucksachen 1811, 1941). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wind nach Nummer 5 folgende neue Nummer 5 a eingefügt: 7158 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juli 1960 ,5 a. § 7 e erhält folgenden neuen Absatz 4: „(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Steuerpflichtige, die einen Kriegssachschaden erlitten haben, der ihren Betrieb zerstört hat und sich noch im Jahre 1959 auf ,die Betriebslage erheblich auswirkte."' 2. In Artikel 1 wird nach Nummer 6 folgende Nummer 6 a eingefügt: ,6 a. § 10 a erhält folgenden neuen Absatz 4: „(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3gelten entsprechend für Steuerpflichtige, die einen Kriegssachschaden erlitten haben, der ihren Betrieb zerstört hat und sich noch im Jahre 1959 auf die Betriebslage erheblich auswirkte."' Bonn, den 30. Juni 1960 Mauk Murr Ramms ;Dr. Rutschke Spitzmüller Dr. Stammberger Weber (Georgenau) Zoglmann Eberhard Dr. Achenbach Dr. Atzenroth Frau Dr. Diemer-Nicolaus . Dowidat Dürr Dr. Hoven Keller
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herwart Miessner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme nur nach einmal auf das zurück, was der Herr Kollege Bausch vorhin hier dargelegt hat. Es handelt sich um den Antrag Ziffer 3 Buchstabe c, der auf der Rückseite des Blattes steht. Da geht es um die Frage, ob auch Bausparverträge, die nach dem 8. März abgeschlossen sind, schon den neuen einschränkenden Bestimmungen unterliegen sollen.

    (neul Ziffer 3 Buchstabe c keinerlei Prestigeangelegenheit für irgendeine Fraktion oder für irgendwelche Abgeordneten hier im Hause ist. Es ist recht zweifelhaft, ob es verfassungsmäßig zulässig ist, verschlechternd, einschränkend inbestehende Rechtsverhältnisse oder in abgeschlossene Verträge einzugreifen, und man sollte Verfassungsgrundsätze nicht aus verhältnismäßig unwesentlichem Anlaß strapazieren. Hier steht doch das Prinzip der Rechtssicherheit zur Debatte: Der Bürger sollte sich darauf verlassen können, daß der Staat, d. h. hier der Gesetzgeber, nicht plötzlich rückwirkend in Verträge eingreift, die er, der Bürger, in dem Glauben an das Fortbestehen der Gesetze abgeschlossen hat. Es mag sein — die Frage ist, wie gesagt. zweifelhaft —, daß die Rückwirkung. sagen wir einmal. wenn ein sehr dringendes öffentliches Interesse vorliegt. auch verfassungsrechtlich begründet und damit bejaht werden kann. Ich glaube aber nicht. daß man sie bei verhältnismäßig unwesentlichem Anlaß verfassungsrechtlich begründen und bejahen kann. Ich meine, wir sollten ganz .unabhängig davon, wie jeder einzelne rein rechtlich zu dieser Frage steht, die Rückwirkung hier allein schon deshalb vermeiden, weil uns der Grundsatz der Rechtssicherheit sehr viel höher stehen sollte als die angebliche Notwendigkeit — nach Meinung der Regierung —, alle nach dem 8. März 1960 abgeschlossenen Bausparverträge bereits den neuen einschränkenden Bestimmungen zu unterwerfen. Ich bitte also dem Antrag unter Ziffer 3 c auf der Rückseite des Umdrucks 690 Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, die Frage ist, ob ich über den Antrag unter Ziffer 3 im ganzen oder in Teilen abstimmen lassen soll. Der Antragsteller muß darüber befinden. (Abg. Krammig: Herr Präsident, ich würde vorschlagen, über die Anträge unter Ziffer 3 a und 3 b gemeinsam und über den Antrag unter Ziffer 3 c gesondert abstimmen zu lassen!)


    (Beifall bei der FDP.)


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
— Dann stimmen wir also zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf 'Umdruck 690 (neu) Ziffer 3 Buchstabe a und Buchstabe b gemeinsam ab . Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
Nunmehr stimmen wir über den noch verbleibenden Antrag unter Ziffer 3 c ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? -- Der Vorstand ist sich nicht einig. Ich bitte diejenigen, die zuzustimmen wünschen, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. —. Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
Wer dem Art. 2 mit den beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste ist die Mehrheit; angenommen.
Der nächste Änderungsantrag, Umdruck 683 Ziffer 1, ist zu Art. 4 gestellt. Wird dazu das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Dr. Atzenroth.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, ich habe vorhin darauf hingewiesen, daß wir das Gesetz einmal deswegen ablehnen, weil darin eine Reihe von rückwirkenden Bestimmungen enthalten sind. Wir lehnen es aber auch ab, weil es mit der Begründung, ein konjunkturdämpfendes Gesetz zu sein, einige 100 Millionen DM Mehreinnahmen für die drei Teile der öffentlichen Hand, Bund, Länder und Gemeinden, .bringen will, und das in einer Zeit, ' in der wir konjunkturdämpfende und nicht konjunkturerhöhende Maßnahmen von der Bundesregierung erwarten. Diese 400 oder 600 Millionen DM wandern doch auf dem Umweg über die öffentliche Hand sofort wieder in den Konsum. Ich darf daran erinnern, daß die Länder ausdrücklich erklärt haben, sie dächten nicht daran, ihre Investitionstätigkeit einzuschränken. Sie werden also all das Geld, das sie hier einnehmen werden, sofort wieder ausgeben und damit die Konjunktur noch weiter fördern und nicht dämpfen.
    Wir haben uns deswegen Gedanken darüber gemacht, was mit dem Geld geschehen soll, das hier durch Abschaffung von Vergünstigungen in Form von Steuern mehr eingeht. Auch die Bundesregie-



    Dr. Atzenroth
    rung hat gesagt, sie wolle damit keine konjunkturerhöhenden Momente schaffen. Aus dieser Begründung haben wir diesen Antrag und, was den Bund betrifft, einen Entschließungsantrag gestellt, den ich nachher eventuell begründen müßte.
    Durch den zweiten Teil unseres Antrages sollen die Länder und durch den ersten Teil die Gemeinden betroffen werden. Wir wollen, daß die Mittel, die hier mehr aufkommen, dafür Verwendung finden, daß man eine alte Forderung, die vom gesamten Hause immer wieder erhoben worden ist, bei dieser Gelegenheit realisiert.
    Sie wissen, daß bei der Gewerbeertragsteuer eine große Ungerechtigkeit zwischen den Kapitalgesellschaften und den Einzelunternehmungen besteht. Die Kapitalgesellschaften können vor Errechnung des Kapitalertrages, der dann der Steuer zugrunde liegt, die Gehälter der Direktoren oder der Geschäftsführer in voller Höhe absetzen. Dadurch verringert sich der Gewerbeertrag manchmal recht beträchtlich. Das können die ,Einzelunternehmer nicht. Sie können nichts für ihre eigene Tätigkeit absetzen. Sie müssen vielmehr den gesamten Gewerbeertrag zur Versteuerung anmelden, ohne davon irgendeine Vergütung für sich selber abzuziehen.
    Wiederholt wurde von der Bundesregierung — zuletzt noch von Herrn Minister Erhard in einer Ausschußsitzung in der vorletzten Woche — erklärt, daß ein solches Begehren gerechtfertigt sei. Hier ist die Gelegenheit gegeben, einmal zum Wort zu stehen. Vor allem sollten die Vertreter der Mittelstandspolitik der CDU, die ich leider hier etwas vermisse, als aktive Kämpfer mit uns auf die Tribüne kommen.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Ich bin auch ein Mittelständler!)

    — Dann hoffe ich, daß Sie mich als nächster Redner unterstützen werden.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Wenn wir keine Mittelständler wären, säßen wir nicht im Parlament!)

    — Säßen Sie nicht in der Mitte des Parlaments! Herr Dresbach, drehen Sie sich sich mal um!

    (Redner zeigt auf den hinter Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach sitzenden Abg. Dr. Pferdmenges. — Heiterkeit.)

    Wir wollen darüber nicht weiter sprechen! (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Der gehört
    auch zum Mittelstand! Der hat das Ehren-
    band des Mittelstandes! — Erneute
    Heiterkeit.)
    Damit keine allzu schwerwiegenden finanziellen Auswirkungen entstehen, haben wir uns auf recht bescheidene Beträge beschränkt. Uns ging es um das Prinzip. Diese bescheidenen Beträge belaufen sich auf 6000 DM als Entgelt für den Unternehmer und auf eine noch geringere Summe für zwei &der drei Mitunternehmer. Diese Beträge spielen bei großen Kapitalgesellschaften überhaupt keine Rolle, wohl aber bei dem kleinen Unternehmer: Wenn ein Unternehmer einen Ertrag von 12 000 DM hat und er kann 6000 DM als seinen Lohn abziehen, dann ermäßigt sich für ihn die Gewerbeertragsteuer auf die Hälfte. Das ist für diesen Personenkreis von ganz besonderer Bedeutung.
    Hiergegen werden nun Einwände vorgebracht. Herr Dresbach, ich hätte von Ihnen noch einen anderen Einwand erwartet, nämlich den, daß hier ein Gemisch von Steuern angesprochen würde. Der Einwand erledigt sich dadurch, daß die Regierungsvorlage an einer Stelle auch die Gewerbesteuer berührt. Es macht also nichts, wenn diese Steuer an einem anderen Punkt noch einmal mit erfaßt wird.
    Der zweite Einwand ist: Ja, Schwierigkeiten entstehen bei Realisierung dieses Beschlusses bei den kleinen Gemeinden; bei den großen Gemeinden sicherlich nicht. Für die großen Städte, die große Industriezentren in sich bergen, spielt das keine entscheidende Rolle. Es spielt eine Rolle für die kleinen Gemeinden, die darauf angewiesen sind, daß sie von den wenigen Gewerbetreibenden, die bei ihnen sind, auch ihre Steuern bekommen.
    Das führt uns wieder auf ,die Tatsache, daß wir endlich einmal die Reform der Kommunalsteuern anpacken müßten. Das ist hiermit auch bezweckt. Wir haben in der Erkenntnis dieser Tatsache die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die finanzschwachen Gemeinden dadurch begünstigt, daß ein entsprechender Ausgleich des Gemeindesteueraufkommens herbeigeführt wird. Es sind schon eine Reihe von Vorschlägen dazu gemacht worden. Ihre Behandlung soll — das ist der Zweck unseres Antrags — nunmehr beschleunigt werden. Die Regierung soll veranlaßt werden, diese Frage endlich einmal in Angriff zu nehmen.