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ID0312010700

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    Deutscher Bundestag 120. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1960 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Holla 6921 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 6921 A Fragestunde (Drucksache 1918) Frage des Abg. Dewald: Koppelung der Fernseh- und Tonrundfunkgebühren Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 6921 D Dewald (SPD) . . . . . . . . . 6921 D Frage des Abg. Felder: IX. Mannheimer Kultur- und Dokumentarfilmwoche Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 6922 A Frage des Abg. Felder: Stand der Verhandlungen über die „Stiftung Preußischer Kulturbesitz" Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 6922 C Felder (SPD) 6922 D Frage des Abg. Schütz (München) : Abschaffung der Visen für Flüchtlinge Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 6922 D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Vorschriften über die Meldepflicht in Hotels Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 6923 A Frage des Abg Ritzel: Verschuldung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände Dr. Hettlage, Staatssekretär 6923 C, 6924 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 6924 A Fragen des Abg. Kreitmeyer: Gesetz gemäß Artikel 131 GG Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 6924 C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 6925 A Frage des Abg. Dr. Menzel: Anerkennung von Spenden für die Aktion „Wir helfen" als Förderungsmittel Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 6925 B Frage des Abg. Dr. Arndt: Vereinbarkeit der Verfahrensvorschriften der Reichsabgabenordnung mit dem Grundgesetz Dr. Hettlage, Staatssekretär 6925 D, 6926 B, C Dr. Arndt (SPD) 6926 A, B Frage des Abg. Merten: Truppenübungen der amerikanischen Streitkräfte in den Waldungen der Bürgerspitalstiftung in Bamberg in der Gemeinde Weipelsdorf Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 6926 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1960 Frage des Abg. Dr. Mommer: Lohnsteuerberechnung Dr. Hettlage, Staatssekretär 6926 D, 6927 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6927 B Frage des Abg. Mischnick: Verlängerung der Panzerstraße zum Übungsgelände „Auf dem Hagen" bei Arolsen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 6927 B, C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 6927 C Frage des Abg. Ritzel: 5. Konferenz der ICAO Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6927 C Ritzel (SPD) 6927 D Frage des Abg. Ritzel: Unfälle von Lastkraftwagen und Personenkraftwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6928 B Frage des Abg. Reitz: Schiffbarmachung der Lahn bis Wetzlar Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6928 D Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Ausbau der Bundesstraße 9 im pfälzischen Bereich Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6929 B Frage des Abg. Leicht: Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke Germersheim-Bruchsal Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6929 C Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Gebührenpflichtige Verwarnungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6929 C, 6930 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) . 6929 D Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Mit weißen Streifen gekennzeichneter Parkplatz Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6930 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) . 6930 A Frage des Abg. Knobloch: Ausbau der Bundesstraße 48 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6930 B Frage des Abg. Dewald: Staustufen Stockstadt, Kleinostheim und Großwelzheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6930 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 1423); Erster Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1893) — Dritte Beratung —; verbunden mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Paßgesetzes, des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes und zur Aufhebung des Gesetzes über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland (Drucksache 1423) ; Zweiter Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1894) — Dritte Beratung — Schultz (FDP) . . . . . 6931 A, 6937 C Dr. Arndt (SPD) . . . . 6932 A, 6935 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 6933 D Probst (Freiburg) (DP) . . 6935 A, 6940 D, Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6936 D, 6938 B Erler (SPD) 6937 D, 6941 C Merten (SPD) 6938 D Dr. Jaeger (CDU/CSU) 6940 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Januar 1960 über die Internationale Entwicklungs-Organisation (Drucksache 1839) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1940) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6942 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1960 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1960) (Drucksache 1650) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1852, zu 1852) — Zweite und dritte Beratung — Lange (Essen) (SPD) 6942 C Regling (SPD) . . . . . . . 6942 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Abg. Gottesleben, Baldauf, Draeger, Ruland, Dr. Schneider [Saarbrücken], Wilhelm Bach u. Gen.) (Drucksachen 1923, 1937) — Zweite und dritte Beratung — 6943 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1959 mit dem Großherzogtum Luxemburg (Drucksachen 1831, 1939) — Zweite und dritte Beratung — 6943 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1960 III Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1960 (Rohaluminium usw.); Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1919, 1938) . . . . . . 6943 C Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1960 (Gelbvieh); Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1920, 1943) Krug (CDU/CSU) 6943 D Nächste Sitzung 6944 C Anlagen 6945 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1960 6921 120. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 24. 6. Altmaier* 25. 6. Dr. Bärsch 24. 6. Bauer (Würzburg) * 25.6. Bäumer 24.6. Dr. Becker (Hersfeld) 2.7. Berkhan* 2.7. Birkelbach* 2.7. Dr. Birrenbach* 2.7. Fürst von Bismarck* 25. 6. Dr. Brecht 24.6. Brüns 2.7. Dr. Burgbacher* 2.7. Corterier* 25.6. Dr. Deist 24.6. Demmelmeier 24.6. Deringer* 2.7. Frau Döhring (Stuttgart) 24.6. Dopatka 24.6. Döring (Düsseldorf) 2.7. Dowidat 24.6. Dröscher 2.7. Eilers (Oldenburg) 24.6. Engelbrecht-Greve* 2.7. Frau Engländer 2.7. Etzenbach 24.6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 2.7. Dr. Fuller* 2.7. Gehring 24.6. Geiger (Aalen) 24.6. Geiger (München)* 2.7. Gerns* 25.6. Dr. Greve 2.7. Dr. Gradl 24.6. Günther 24.6. Hahn* 2.7. Dr. Heck (Rottweil) 24. 6. Heiland 24.6. Dr. Dr. Heinemann 24.6. Heye* 25.6. Höfler* 25. 6. Holla 24.6. Horn 24.6. Fran Dr. Hubert* 25.6. Huth 24.6. Illerhaus* 2.7. Jacobi 24.6. Jacobs* 25.6. Jahn (Frankfurt) 2.7. Dir. Jordan 24.6. Dr. Kempfler 29.6. Frau Klemmert 2.7. Koenen (Lippstadt) 24.6. Köhler 2.7. Könen (Düsseldorf) 24.6. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf* 2.7. Kramel 24.6. Kraus 24. 6. Dr. Kreyssig* 2.7. Kühn (Köln) * 25. 6. Lenz (Brühl)* 2.7. Dr. Lindenberg* 2.7. Lücker (München)* 2.7. Maier (Freburg) 2.7. Margulies* 2.7. Metzger* 2.7. Dr. Meyer (Frankfurt) 24.6. Müller-Hermann* 2.7. Frau Nadig 24.6. Neuburger 24.6. Odenthal* 2.7. Ollenhauer 24.6. Paul* 25.6. Pelster 26. 6. Dr. Philipp* 2.7. Pöhler 24.6. Frau. Dr. Probst* 2.7. Rasch 25.6. Frau Dr. Rehling* 25.6. Frau Renger* 25.6. Richarts* 2.7. Dr. Rüdel (Kiel) 26.6. Ruhnke 26.6. Sander 2.7. Scheel* 2.7. Dr. Schild* 2.7. Dr. Schmidt (Gellersen) 24.6. Schmidt (Hamburg) * 2.7. Schneider (Hamburg) 24.6. Schoettle 24. 6. Schröder (Osterode) 24.6. Schütz (München)* 25.6. Dr. Serres* 25. 6. Seuffert 24. 6. Dr. Siemer 25. 6. Dr. Starke* 2.7. Storch* 2.7. Sträter* 2.7. Striebeck 24. 6. Frau Strobel* 2.7. Theil (Bremen) 25.6. Theis (Duisburg) 24.6. Wagner 24.6. Dr. Wahl* 25. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 2.7. Weinkamm* 2.7. Frau Wessel 2.7. Wittmer-Eigenbrodt 24. 6. Dr. Zimmer* 25. 6. Dr. Zimmermann 8.7. *) für die Teilnahme an der gemeinsamen Tagung des Europäischen Parlaments mit der Beratenden Versammlung des Europarates 6946 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1960 Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Fritz (Ludwigshafen) zu dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Januar 1960 über die Internationale Entwicklungs-Organisation (Drucksache 1839) . Das Abkommen vom 26. Januar 1960 über die Internationale Entwicklungs-Organisation, mit dem sich der vorliegende Gesetzentwurf befaßt, sieht die Errichtung eines Schwesterinstituts der Weltbank vor. Ziel dieser Organisation — kurz IDA genannt — ist gemäß Art. I des Abkommens, die Wirtschaft in den Entwicklungsländern, soweit diese zu den Mitgliedern der Organisation zählen, durch Gewährung finanzieller Hilfe zu fördern. Grundsätzlich soll die IDA Einzelprojekte finanzieren, denen im Rahmen der Erfordernisse des betreffenden Entwicklungslandes eine hohe Priorität zukommt, wobei es sich in erster Linie um wirtschaftliche Infrastrukturvorhaben handeln wird. Zu diesem Zwecke wird die IDA Kredite zu nicht-kommerziellen Bedingungen, also weiche Kredite oder sogenannte „soft loans" vergeben; sie wird damit den Bau volkswirtschaftlich gesunder Projekte ermöglichen, die zu normalen bankmäßigen Bedingungen allein nicht finanziert werden können. Die Finanzhilfe anderer Stellen, insbesondere der Weltbank, die Darlehen nur zu rein bankmäßigen Bedingungen gewähren kann, da sie ihre Mittel auf den Kapitalmärkten beschafft, wird dadurch wirkungsvoll ergänzt. Die IDA darf jedoch Kredite zu erleichterten Bedingungen nur dann gewähren, wenn das wegen mangelnder Aufbringungskraft oder unzureichender Transferkraft eines Entwicklungslandes gerechtfertigt erscheint. Dabei hat sie ihre Bedingungen stets in elastischer Form dem Einzelfall anzupassen. Sie kann also mit dem Schuldner niedrige Zinsen, besonders lange Laufzeiten und Rückzahlung ganz oder teilweise in seiner Landeswährung vereinbaren. Die IDA soll mit einem Betrag in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar ausgestattet werden, der von den Mitgliedern im Verhältnis ihrer Beteiligungen am Grundkapital der Weltbank aufzubringen sein wird. 17 Industrieländer, darunter die Bundesrepublik, haben zusammen rund 76 %, 51 Entwicklungsländer insgesamt rund 24 % des Gesamtbetrages zu leisten. Die Erstzeichnung der Bundesrepublik beträgt entsprechend ihrer Weltbankbeteiligung in Höhe von 5,296 % 52,96 Millionen US-Dollar. Frankreich hat den gleichen Betrag aufzubringen. Wesentlich höhere Beträge werden von den USA (320,39 Millionen US-Dollar) und Großbritannien (131,14 Millionen US-Dollar) gezeichnet werden. Die Erstzeichnung der Bundesrepublik, die einem D-Mark-Betrag von 222 432 000 entspricht, ist in fünf jährlichen Raten aufzubringen, und zwar 23 % mit 51 159 360 DM im Haushaltsjahr 1960 und je 19,25 % mit je 42 818 160 DM in den Haushaltsjahren 1961 bis 1964. Die Einzahlungen sind von den Industrieländern in Gold oder frei konvertierbarer Währung zu leisten, von den Entwicklungsländern 11 dagegen nur zu 10 % in Gold oder frei konvertierbarer Währung und zu 90 % in ihrer Landeswährung. Neben diesen Erstzeichnungen kann die IDA auch sogenannte Ergänzungsleistungen von einzelnen Mitgliedern in der Währung des betreffenden Landes oder in der Währung anderer Mitglieder annehmen. Darüber hinaus sieht das IDA-Abkommen vor, in Abständen von ungefähr fünf Jahren sowie auf besonderen Beschluß auch zu anderen Zeitpunkten die Notwendigkeit einer Mittelaufstockung zu überprüfen (sogenannte Zusatzzeichnungen). Dieses Verfahren ist notwendig, da die IDA infolge ihrer weichen Konditionen auf den Kapitalmärkten nicht emissionsfähig sein wird. Hinzu kommt, daß ihr ohnehin geringes Anfangskapital wegen der vorwiegend langfristigen Ausleihungen und der teilweisen Rückzahlung in Landeswährung voraussichtlich nur in beschränktem Umfang revolvierend eingesetzt werden kann. Um die reichen Erfahrungen der Weltbank auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe auch für die — rechtlich völlig selbständige — IDA zu nutzen, sieht das Abkommen eine sehr enge organisatorische und personelle Verflechtung zwischen beiden Organisationen vor. So ist jedes Mitglied im Gouverneursrat und Direktorium der IDA durch seinen Gouverneur und seinen Direktor in den entsprechenden Gremien der Weltbank vertreten. Der Präsident der Weltbank ist zugleich Präsident der IDA; das Personal der Weltbank wird auch für die IDA tätig sein. Eine Beteiligung der Bundesrepublik an der IDA sollte insbesondere in der Erkenntnis erfolgen, daß die Lösung der. Infrastrukturprobleme der Entwicklungsländer Mittel erfordert, deren Aufbringung die Kräfte einzelner Staaten weit übersteigt. Eine internationale Organisation, der wie der IDA die Erfahrungen der Weltbank zugute kommen, bietet eine Gewähr dafür, daß die lediglich in beschränktem Umfang verfügbaren nationalen Mittel sinnvoll zusammengefaßt und verwendet werden. Durch ihren Beitritt zur IDA wird die Bundesrepublik zu ihrem Teil an der Hebung des Lebensstandards in den Entwicklungsländern mitwirken. Der Wirtschaftsausschuß begrüßt daher den Beitritt der Bundesrepublik zur IDA. Er empfiehlt dem Bundestag, in Übereinstimmung mit den an den Beratungen mitbeteiligten Ausschüssen — dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, dem Außenhandelsausschuß und dem Haushaltsausschuß —, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Graf Adelmann zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg (Drucksachen 1831, 1939). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1960 6947 Der von der Bundesrepublik mit dem Großherzogtum Luxemburg am 11. Juli 1959 unterzeichnete Vertrag und die durch Notenwechsel festgelegten Vereinbarungen bedürfen gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Zustimmung der gesetzgebenden, Körperschaften durch ein Bundesgesetz. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Mai 1960 gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben. Die getroffenen Vereinbarungen dienen der Bereinigung von Kriegsfolgeproblemen, also in erster Linie zur Klärung von Fällen der Wiedergutmachung, der Kriegsopferversorgung und der Sozialversicherung, aber auch von Vermögensfragen. Das Volumen der Vereinbarungen umfaßt rund 90 Millionen DM .In dieser Summe sind 35 Millionen DM enthalten, die als Pauschalablösung für die Schäden gezahlt werden, .die der luxemburgischen Sozialversicherung durch die 1940 erfolgte Eingliederung in die deutsche Reichversicherung entstanden sind. 28,3 Millionen dienen der Kriegsopferversorgung und 18 Millionen der Wiedergutmachung. Die vorgesehenen Vereinbarungen regeln noch Fragen der Doppelbesteuerung bei der Vermögensabgabe zum Lastenausgleich und Fragen des privaten Versicherungswesens. Ein bedeutsames Kapitel des Vertrages behandelt ferner Grenzfragen. Der 547 ha große Kammerwald, der nach dem Krieg an Luxemburg übertragen wurde, wird nun zurückgegeben und die Grenze damit auf den vorherigen Stand zurückgebracht. Teil der Vereinbarungen ist auch eine durch Notenwechsel festgelegte Rückgabe des grenznahen Grundbesitzes an deutsche Eigner, die in alle Eigentumsrechte an ihren Grundstücken auf luxemburgischem Boden wieder eingesetzt werden. Diese Regelung ist für einzelne Grenzgemeinden und deren Bürger von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die mit Luxemburg abgeschlossene Vereinbarung eine gute und gerechte Lösung der durch die zwangsweise Eingliederung in das Deutsche Reich während des Krieges entstandenen Kriegsfolgeprobleme darstellt. Die Frage der Grenze selbst und des grenznahen Eigentums ist derart geregelt, daß der deutsche Besitzstand ungeschmälert wiederhergestellt wird. Auch die vorgesehene sozialpolitische Abmachung kann begrüßt werden, da sie einer verhältnismäßig großen Zahl deutscher Grenzgänger und Rentenempfänger, die früher in Luxemburg gearbeitet haben, zugute kommt. Es sei noch vermerkt, daß ein zwischen der Bundesrepublik und dem Großherzogtum Luxemburg ausgearbeitetes Grenzgängerabkommen, das etwa 2000 deutsche Grenzgänger betrifft, alsbald nach der Ratifizierung dieser vorliegenden Vereinbarungen unterzeichnet werden soll. Die Ausschüsse für Wiedergutmachung und Inneres haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Der Wiedergutmachungsausschuß erwartet, daß die nach § 23 zu bildende ständige Kommission in enger Fühlungnahme mit dem Ausschuß arbeiten wird. Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung hat auf die unterschiedliche Behandlung des grenznahen und des allgemeinen deutschen Grundeigentums in Luxemburg aufmerksam gemacht. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Dr. van Scherpenberg, gab hierzu die Erläuterung ab, daß die getroffene günstigere Regelung des grenznahen Grundbesitzes gegenüber dem sonstigen Grundbesitz, der als deutsches Auslandsvermögen zu gelten habe, zu begrüßen sei. Der Antrag des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, der in der gestrigen Sitzung ohne Widerspruch gefaßt wurde, lautet: Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf — Drucksache 1831 — unverändert anzunehmen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Schneider (Bremerhaven) betreffend Ausfuhr von Schlachtpferden (Fragestunde der 118. Sitzung vom 22. 6. 1960, Drucksache 1918) : Die der Bundesregierung zugegangenen Proteste über die mangelhafte Unterbringung und Behandlung von Pferden, die zum Schlachten in das Ausland transportiert werden, sind in allen den Fällen nachgeprüft worden, in denen nähere Angaben über derartige Vorkommnisse gemacht wurden. Diese Nachprüfungen führten zu dem Ergebnis, daß die aufgestellten Behauptungen sich in keinem Falle als zutreffend erwiesen und daher eine Anzeige wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften nicht erstattet werden konnte. Die Deutsche Bundesbahn hat inzwischen Anordnungen erlassen, daß Pferdetransporte in das Ausland nur noch abgefertigt werden dürfen, wenn die Pferde angebunden sind und ein Transportbegleiter gestellt ist. Diese Vorschriften gelten auch für Durchfuhrtransporte. Im übrigen bleibt das Ergebnis der Beratungen des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf betr. das Verbot der Ausfuhr von Schlachtpferden — Bundestag-Drucksache Nr. 1539 — abzuwarten. Schwarz Anlage 5 Umdruck 669 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1960 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1960) (Drucksachen 1650, 1852) . 6948 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1960 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1961 einen Zuschuß für die Bearbeitungskosten der Kredit-Garantiegemeinschaften vorzusehen. Damit soll eine Bürgschaftsprovision für die Kredite der Klein- und Mittelbetriebe beseitigt werden, die diese Kreditnehmer jetzt gegenüber denjenigen, denen der Kapitalmarkt zugänglich ist, zusätzlich zu tragen haben. Bonn, den 22. Juni 1960 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 6 Umdruck 672 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 1423,11 1893) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 18 Der bisherige Wortlaut der Nr. 18 erhält die Bezeichnung Buchstabe a; folgender Buchstabe b wird angefügt: b) Dem § 26 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Zur unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen vor den Prüfungsausschüssen und Kammern für Wehrdienstverweigerer oder einem Verwaltungsgericht sind auch zugelassen Beauftragte a) einer Vereinigung, die von einer Landesregierung für solche Betreuung von Wehrdienstverweigerern anerkannt ist oder b) einer Kirche oder anerkannten Religionsgemeinschaft. "' Bonn, den 24. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Erler.


Rede von Fritz Erler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur noch zwei kurze Gedanken. Einmal zum Kollegen Kliesing: Ich kann es nicht als einen Druck auf eine Kirche oder eine Religionsgemeinschaft ansehen, wenn ihr hier lediglich ein Weg offengehalten wird, den ein Teil der Kirchen bisher schon gegangen ist. Es gehört nun einmal zu den Aufgaben des Seelsorgers in seiner seelsorgerischen Betreuung, unter Umständen auch dem Betreuten gegenüber auf sein eigenes .Gewissen und auf die Lehre der Kirche hinzuweisen. Diesen Mut muß er haben. Das kann man dann nicht ohne weiteres als einen unzulässigen Druck bezeichnen, wenn er auch vor diese seine eigene Gewissensfrage gestellt ist; das gehört, glaube ich, durchaus zum Amt eines Seelsorgers. Offen gestanden



Erler
sehe ich den anderen Weg, den auch Kollege Kliesing sucht, nicht, um dem bewußten Religionslehrer im Bereich der rheinischen Kirche die Fortsetzung seiner Tätigkeit zu ermöglichen. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster kann er das nicht. Um z. B. auch hier einen solchen Fall —es gilbt derer mehrere — einwandfrei zu klären, ist also mindestens der Punkt b von zwingender Notwendigkeit. Was Punkt a anlangt, möchte ich — um dem Kollegen Probst entgegenzukommen — beantragen, eine getrennte Abstimmung über a und b vorzunehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


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    Weitere Wortmeldungen zu diesem Antrag liegen nicht vor. Wir kommen. zur Abstimmung. Ich lasse getrennt abstimmen, zunächst über die Litera a, dann über die Litera b. Wer mit einer Änderung wie in Litera a des Antrags einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das letztere ist die Mehrheit; abgelehnt.
    Wer mit der Änderung unter der Litera b einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. —Gegenprobe! — Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.

    (dann dem Abgeordneten Merten und schließlich idem Abgeordneten Dr. Jaeger. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Schlußabstimmung habe ich namens meiner Freunde folgendes zu erklären. Die Fraktion der CDU/CSU stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu, weil er unsere Auffassung von einer sinngemäßen Handhabung der Wehrpflicht im gegenwärtigen Entwicklungsstadium bestätigt. Diese Novelle ermöglicht es zweifellos, das Wehrpflichtgesetz künftig elastischer und sachgemäßer anzuwenden, weil dieses Änderungsgesetz der politischen, militärischen und technischen Entwicklung angepaßt ist. Vor allem aber trägt es der sich vollziehenden Ausweitung der Wehrpflicht zur allgemeinen Verteidigungspflicht Rechnung. Die Beratung der Vorlage hat erwiesen, wie dringlich der baldige Aufbau einer zivilen Verteidigung, die von uns als gleichrangig mit der militärischen angesehen wird, ist. Einzelne Bestimmungen der Novelle bedeuten bereits einen Vorgriff auf diese künftige Entwicklung. Es wird daher erforderlich sein, möglichst bald die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für den Aufbau der zivilen Verteidigung im Rahmen einer allgemeinen Verteidigungspflicht zu schaffen. Wir begrüßen indes diesen Gesetzentwurf noch aus einem anderen Grunde. Er gibt uns nämlich die Gelegenheit, uns durch unsere Zustimmung erneut zum Prinzip der Wehrpflicht zu bekennen. Schon der Hinweis auf die allgemeine Verteidigungspflicht mag die Notwendigkeit der Wehrpflicht erneut begründen. Darüber hinaus hat sich klar erwiesen, daß in der Zeit der wirtschaftlichen Hochkonjunktur und der Vollbeschäftigung die Leistung eines wirksamen Verteidigungsbeitrags konventioneller Art auf der Basis der Freiwilligkeit zahlenmäßig nicht möglich ist. Wir sind außerdem davon überzeugt, daß wir mit unserem erneuten Bekenntnis zur Wehrpflicht in der gegenwärtigen Situation einen positiven Beitrag zu unserer Außenpolitik leisten. Wenn wir von der unbestreitbaren Tatsache ausgehen, daß der Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik auf das Vorhandensein einer ernsten Bedrohung von außen zurückzuführen ist, so bedeutet für uns die Stellungnahme zu den konkreten Forderungen der Verteidigungspolitik das Prüfund Kontrollinstrument für die Stichhaltigkeit und die Glaubwürdigkeit jeder außenpolitischen Konzeption. Da wir uns in unserer Außenpolitik zur Gemeinschaft der freien Völker und insonderheit zu dem Verteidigungsbündnis der NATO bekennen, erscheint uns das Bekenntnis zur Wehrpflicht als eine der notwendigen Konsequenzen, die diese Außenpolitik erst glaubhaft machen. Daher begrüßen wir die Gelegenheit, zu dieser Frage konkret Stellung nehmen zu können, und stimmen dem Gesetz zu. Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Abgeordnete Merten. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion habe ich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf folgende Erklärung abzugeben: Die SPD-Fraktion stellt fest, daß die vorliegende Novelle zum Wehrpflichtgesetz einige Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Recht enthält, und zwar erstens die Einführung eines verkürzten Grundwehrdienstes, der von einem Monat bis zu sechs Monaten gehen kann, und die Feststellung, daß nach dem 35. Lebensjahr ein Grundwehrdienst nicht mehr verlangt wird, zweitens die Festsetzung der Begrenzung von Wehrübungen, die bereits von einem Tage ab geleistet werden können und daher wesentlich kürzer gehalten sind als nach dem bisherigen Recht, drittens die Freistellung der Halbund Vollwaisen, deren Vater oder Mutter durch den Krieg oder die Verfolgungen des Naziregimes umgekommen ist, vom Wehrdienst, viertens die Möglichkeit der Freistellung von Wehrflichtigen für den zivilen Bevölkerungsschutz, fünftens den Los-entscheid bei der Einberufung von Wehrpflichtigen, da ja von hundert Wehrpflichtigen nur ein ganz geringer Teil einberufen wird, und sechstens die Schaffung der Möglichkeit der schriftlichen Erfassung, die einen großen Teil der Unzuträglichkeiten ausschaltet, die bisher bei der Erfassung gedienter Jahrgänge entstanden sind. Wir hätten gern noch mehr Verbesserungen in diese Novelle gebracht. Aber, meine Damen und Herren, die Mehrheit des Hauses hat unsere Änderungsanträge unterschiedslos abgelehnt, zum Teil mit erstaunlichen Begründungen. Merten Die negative Seite dieses Entwurfs sind erstens die zahlreichen Ausnahmebestimmungen, die keinerlei parlamentarische Kontrolle und auch keine Kontrolle richterlicher Art für viele Bestimmungen vorsehen, und zweitens die erhebliche Vernachlässigung des Bevölkerungsschutzes, die sich trotz einiger guter Ansätze in diesem Gesetzentwurf findet. Abgesehen von den guten Ansätzen zu einer elastischen Handhabung der Wehrpflicht machen die zahlreichen Ausnahmebestimmungen das ganze Gesetz äußerst verschwommen. Ich denke da insbesondere an Spannungszeit und Spannungszustand, an den Bereitschaftsdienst, an die Bereitstellungsvorschriften und an die Ausdehnung der Wehrpflicht bis zum 60. Lebensjahr. Hier wird praktisch ein wichtiger Teil dessen vorweggenommen, was einer gesetzlichen Regelung für den Fall des Notstandes vorbehalten bleiben müßte. Die Bundesregierung kann nach diesen Bestimmungen durch internen Beschluß ohne gesetzliche Voraussetzungen den Spannungsfall für gegeben halten und dann einen großen Teil der Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes in Friedenszeiten unbeachtet lassen. Niemand, weder das Parlament noch der einzelne Staatsbürger, kann nachprüfen, ob die Einberufung ganzer Jahrgänge, ganzer Gruppen oder einzelner Staatsbürger oder die Bereitstellung nach diesem Gesetz auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund eines internen und nicht veröffentlichten Beschlusses der Bundesregierung erfolgt. Das Grundgesetz gibt über die Feststellung des Verteidigungsfalles genaue Vorschriften. Über die ebenso wichtige und in ihren politischen Auswirkungen oft viel entscheidendere Frage der Spannungszeit, in der mobil gemacht werden kann und soll, gibt es jedoch keinerlei verfassungsmäßige Vorschriften oder irgendein anderes Gesetz. Wir sind leider nicht in der Lage, in diesem Gesetz so unbeschränkte Vollmachten zu erteilen. Wir sind dazu erst recht nicht in der Lage, nachdem der Bundesverteidigungsminister in der zweiten Lesung erklärt hat, er könne nicht auf die Notstandsgesetzgebung warten. Die Entscheidung darüber, ob eine Notstandsgesetzgebung eilig ist oder nicht, muß dem Parlament überlassen bleiben. Es kann nicht der Entscheidung eines einzelnen Ministers überlassen sein, ob er für sich, für sein Ressort eine Notstandsgesetzgebung für eiliger hält als das Parlament. Das betrifft auch die Verantwortung, die er für sein Ressort hat. Die hat er nämlich in diesem Punkte nicht selbst, sondern das Parlament hat diese Verantwortung. Das möchte ich hierbei ganz klar zum Ausdruck bringen. Der Kabinettsbeschluß der Erklärung des Spannungsfalles hat außerordentlich weitreichende Folgen. Es gibt für ihn aber keine Kontrolle des Parlaments oder des Bundesrates. Es gibt für ihn keine zeitliche Befristung, und es gibt auch keine Möglichkeit der Nachprüfung durch ein Verfassungsorgan. Die praktische Folge ist die, daß dann für Wehrpflichtige fast das ganze Wehrpflichtgesetz außer Kraft tritt und ihnen Rechtsmittel nicht zur Verfügung stehen. Ich glaube auch, daß alle die Bestimmungen, die die Mitwirkung von Verwaltungsgerichten entgegen dem bisherigen Recht außer Kraft setzen, einen gefährlichen Weg aufzeigen. Es ist in diesem Zusammenhang gesagt worden, daß es in den kommunistischen Staaten des Ostens keine öffentliche, rechtsstaatliche Kontrolle gebe und daß sie dadurch in einem gewissen Vorteil seien. Wir erklären dazu, daß man in diesem Punkt aber nicht gleichziehen kann, indem man die öffentliche, rechtsstaatliche Kontrolle auch in der Bundesrepublik weitgehend einschränkt. Die Sozialdemokratische Partei hält den eingeschlagenen Weg der unumschränkten und unkontrollierten Vollmachten für die Bundesrepublik für verhängnisvoll; nicht weil sie Angst vor der Bundesregierung hätte, vielleicht mehr Angst als vor irgendeiner Armee des Ostens. Das hat nichts mit Angst zu tun, sondern das hat ausschließlich mit dem richtigen Verständnis einer demokratischen rechtsstaatlichen Ordnung zu tun. Zum Schluß möchte ich hier erklären, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ja sagt zur Landesverteidigung, daß aber nach ihrer Meinung dazu auch der Schutz der Zivilbevölkerung gehört. Die starke Vernachlässigung des Schutzes der Zivilbevölkerung und der gesetzlichen Vorbereitungen dafür hat Herr Dr. Kliesing selbst in seiner Erklärung zugeben müssen. Diese Vernachlässigung wird durch dieses Gesetz noch verschärft, das der militärischen Seite der Landesverteidigung erlaubt, sich personell zuerst zu bedienen. Der zivile Bevölkerungsschutz muß mit dem zufrieden sein, was übrig bleibt, und kann die Berücksichtigung seiner Bedürfnisse nicht mit Hilfe gesetzlicher Bestimmungen durchsetzen. Die sozialdemokratische Fraktion glaubt nicht, daß man anhand dieser Novelle die Glaubhaftigkeit einer Außenpolitik prüfen kann. Sie meint vielmehr, daß man bei dieser Novelle die Glaubhaftigkeit der Haltung zur rechtsstaatlichen Ordnung prüfen kann. Nach ihrer Meinung hält diese Novelle dieser Prüfung nicht stand, sondern eröffnet einen gefährlichen Weg. Trotz aller guten Ansätze zu einer Methode der Landesverteidigung — zu ,der wir unsere Zustimmung geben könnten —, die ich eingangs erwähnte und die sich in diesem Gesetz niederschlagen, überwiegen jedoch die negativen Gehalte dieses Gesetzes, die für die Landesverteidigung überhaupt nicht erforderlich sind, andererseits aber gefährliche und schädliche Entwicklungen im innerpolitischen Raume ermöglichen. Aus diesem Grunde bedauern wir, diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben zu können. Das Wort hat der Abgeondnete Dr. Jaeger. Herr Präsident! Meine Daunen und Herren! Namens meiner politischen Freunde darf ich ,folgendes erklären. Die Beratung dieser Wehrpflichtnovelle, die auch nach den Erklärungen meines Vorredners wesentliche Fortschritte bringt, hat im Verteidigungsausschuß, der unter meinem Vorsitz steht, in aller Ausführlichkeit, Freiheit und Gründlichkeit stattgefunden. Man hat wechselseitig auf Argumente gehört, auch wenn sich nicht immer jeder die Argumente des andern hat zu eigen machen können. Denn es haben sich nicht nur des öfteren die Regierungsparteien nicht die Argumente der SPD zu eigen machen können, sondern auch die Opposition nicht die .Argumente der Regierungsparteien. Man sollte das einmal miteinander vergleichen. Es ist ein völlig falsches Bild, wenn Herr Kollege Merten davon spricht, daß alle Anträge der Opposition unterschiedslos abgelehnt worden seien. Das kann sich nur auf das Plenum beziehen. Im Plenum sind mit einer Ausnahme, die neu war und über die wir heute schon so lange diskutiert haben, daß wir darüber nicht noch einmal zu diskutieren brauchen, nur die Anträge des Ausschusses erneut gestellt worden. Von den Anträgen aber, die die Sozialdemokratie im Ausschuß gestellt hat, hat die Mehrheit einen ganz großen Teil mit angenommen oder zugleich sogar von sich aus mit eingebracht. Es ist also gar nicht so, daß die Auffassung der Mitglieder der SPD im Verteidigungsausschuß überhaupt nicht gehört oder wirkungslos verhallt wäre. Ich brauche nur daran zu erinnern, daß die Vertreter der SPD in diesem Hause die größte Kritik an der ganzen Novelle deshalb ausgesprochen haben, weil schon mit 18 Jahren eingezogen werden sollte. Im Ausschuß haben wir einstimmig auf Grund eines Antrages, den ich selbst gestellt habe, den aber auch unabhängig von mir Herr Kollege Merten gestellt hat, beschlossen, es aus guten Gründen bei der bisherigen Regelung zu belassen. Der hauptsächliche Mangel, der in diesem Gesetz nach unser aller Meinung, besonders nach der hier in erster Lesung von der Opposition vorgetragenen Erklärung enthalten war, ;ist also beseitigt. Wir haben außerdem auf Wunsch der sozialdemokratischen Kollegen festgestellt, was schon vorher Recht war, aber leider doch nicht überall als solches anerkannt wurde, daß auch ein Freiwilliger nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres eingezogen werden darf. Es ist mit den Stimmen auch meiner Freunde beschlossen worden, daß einzige Söhne vom Wehrdienst freigestellt werden, bestimmt eine sehr wichtige und weittragende und sogar die Landesverteidigung bis zu einem gewissen Grade belastende Forderung. Es ist festgelegt worden, daß ein staatenloser Wehrpflichtiger nach Ableistung des Grundwehrdienstes den Anspruch auf Einbürgerung hat. Alles Fortschritte, zu denen diejenigen kommen, die Herr Merten selbst hier aufgezählt hat. Meine Damen und Herren, wir sind in hohem Maße verwundert, daß trotzdem eine Partei, die die Landesverteidigung in Bad Godesberg zu bejahen behauptet hat, nunmehr diesen Gesetzentwurf ablehnt. Wir finden diese Konstruktion sehr künstlich. Hier in diesem Gesetz wird einzig und allein die militärische Seite behandelt. Über den zivilen Bevölkerungsschutz werden wir bei anderen Gesetzen sprechen. Wenn die Sozialdemokratie einer Notstandsregelung durch Änderung des Grundgesetzes beitritt, wird sie den allergrößten Beitrag hierfür leisten können. An diesem Beitrag hat es nämlich bisher gefehlt. Ganz besonders bedenklich scheint mir aber die Feststellung zu sein, mit diesem Gesetz würden der Bundesregierung unumschränkte Vollmachten gegeben. Ganz beschränkte Vollmachten auf dem Gebiete allein der Einziehung von solchen, die bereits Wehrdienst geleistet haben, werden dem Bundesverteidigungsminister gegeben. Es ist nicht so, daß er in Spannungszeiten, wie Herr Merten sagt, ohne gesetzliche Voraussetzungen handeln kann. Das wäre zweifellos rechtsstaatswidrig. Vielmehr hat er auf Grund der gesetzlichen Ermächtigung, die Sie gestern und heute beschlossen haben und beschließen, dazu die Möglichkeit. Wir halten uns also völlig im rechtsstaatlichen Denken im allgemeinen und auf dem Boden des Grundgesetzes im besonderen. Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, daß alle diese Erklärungen, die nun künstlich begründen sollen, warum die deutschen Sozialdemokraten diesen Gesetzentwurf ablehnen, es ihnen nur ermöglichen sollen, das theoretische Ja zur Landesverteidigung von Bad Godesberg aufrechtzuerhalten und ihre von ihnen selbst radikalisierten Anhänger zugleich bei der Stange zu halten. Doch mögen uns die Motive der sozialdemokratischen Haltung in diesem Augenblick gar nicht so sehr interessieren. Wir stellen nur zwei Dinge fest. Auch bei dieser Abstimmung zeigt sich erneut, daß die deutsche Sozialdemokratie sich immer noch nicht an der Garantie unserer Freiheit beteiligt. Wir stellen fest: solange die deutsche Sozialdemokratie sich nicht an der Garantie dieser Freiheit beteiligt, sind alle Erklärungen von gemeinsamer Außenpolitik nichts als Schall und Rauch. Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Abgeordnete Probst. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Deutsche Partei war sich in den Nachkriegsjahren nicht eine einzige Stunde unklar über ihre Haltung zur Landesverteidigung und zur Wehrpflicht, aus einer sehr simplen Überlegung Probst heraus: Es gibt nämlich kein historisches Beispiel dafür, daß ein Volk, das im Schnittpunkt von Weltinteressen liegt, sich behaupten kann, wenn es nicht gewillt ist, seine Existenz mit der Waffe zu beschützen. Wir stehen auch zu den Konsequenzen. Wir erklären nicht ein Ja zur Landesverteidigung, um es durch die Ablehnung der dazu erforderlichen Vorlagen wieder nichtig zu machen, sondern wir erklären unser Bekenntnis zur Landesverteidigung und zur Wehrpflicht und ziehen daraus die notwendigen Konsequenzen. Nun noch ein Wort zu der Rivalität, die gestern und heute zwischen der militärischen Organisation der Verteidigung und dem zivilen Bevölkerungsschutz sichtbar geworden ist. Auch da möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen, daß es in erster Linie darauf ankommt, den Krieg zu verhindern. Die erste Maßnahme zur Verhinderung des Krieges ist der Aufbau des notwendigen, glaubwürdigen Potentials. Infolgedessen hat, wenn die Mittel für den gesamten Rahmen der Verteidigung einschließlich der Zivilverteidigung ein bestimmtes Maß nicht übersteigen können, der militärische Sektor so lange den Vorrang, bis wir die Garantie haben, daß das Verteidigungsund Abschreckungspotential groß genug ist, um den Krieg mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit verhindern zu können. Die Notstandsgesetzgebung kann nicht mehr länger verzögert werden, insbesondere nicht nach den Ausführungen des Herrn Kollegen Merten. Er sagte ganz klar und eindeutig, daß für die Notstandsgesetzgebung das Parlament die Verantwortung trägt. Ich kann Ihnen sagen, meine Damen und Herren, daß meine Fraktion unter dieser Verantwortung sehr schwer trägt. Wer die Verzögerungstaktik kritisch betrachtet, gewinnt den Eindruck, daß nicht alle Fraktionen dieses Hohen Hauses von dieser Verantwortung geplagt werden. Wenn wir die gegenwärtige Situation unter diesem Gesichtspunkt, daß das Parlament die Verantwortung für die Notstandsgesetzgebung trägt, betrachten und beobachten, wie die japanische Regierung durch einen Widerstand, der in langen Jahren geheim vorbereitet wurde und zum entscheidenden Zeitpunkt ausbrach, überrascht worden ist, dann sollten wir uns die Verantwortung für die Notstandsgesetzgebung nicht so leicht machen. Diese Debatte hat noch eine merkwürdige Erscheinung gezeigt. Die Gegensätze erhitzten sich nämlich nicht an dem Soldaten, der uns mit der Waffe in der Hand verteidigen soll, sondern an dem, der sich auf den Kriegsdienstverweigerungsparagraphen zurückziehen kann. Ich glaube, solange das Parlament und die Öffentlichkeit noch nicht in der Lage sind, den verteidigungsgewillten jungen Deutschen, den Soldaten, zum zentralen Punkt einer solchen Debatte zu machen, ist bei uns mit dem Willen zur Verteidigung noch etwas faul. Hier wird die zukünftige Arbeit auch dieses Hauses einsetzen müssen. Es gibt auch heute keine Verteidigung nur mit der Maschinerie, nur mit der Technik. Das Elementare und Primäre ist nach wie vor der Wille. Diesen Willen zu stärken, das wird einer der wesentlichsten Beiträge zur Glaubwürdigkeit unserer Verteidigungsbereitschaft und -fähigkeit für die nächsten Monate und Jahre sein müssen. Das Wort hat der Abgeordnete Erler. Herr Präsident!, Meine Damen und Herren! Die Landesverteidigung ist eine bitter ernste Sache. Wir alle haben uns darum zu bemühen, ihr diejenige Gestalt zu geben, die der Lage unseres Volkes am besten entspricht. Bei solchen Auseinandersetzungen ist es sehr wohl denkbar, daß Fragen der politischen Zweckmäßigkeit, der Rangordnung — z. B. die Bedeutung des zivilen Bevölkerungsschutzes und sein gleicher Rang mit den militärischen Anstrengungen — zwischen den Parteien zu Meinungsverschiedenheiten führen. Das ist nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch anderwärts so. Wir haben in den Jahren des Aufbaues der Bundeswehr eine ganze Reihe von Gesetzen hier verabschiedet, die mit diesem Aufbau zu tun hatten. Die Sozialdemokratische Partei hat der weitaus überwiegenden Zahl der Gesetze ausdrücklich ihre Zustimmung gegeben; das ist in den Protokollen des Bundestages nachzulesen. Das Ja zur Landesverteidigung und das Ja zur Bundeswehr — unbeschadet der Meinungsverschiedenheiten über die Zweckmäßigkeit in vielen Fällen darf aber nicht dazu benutzt werden, daraus ein bedingungsloses Ja zu allen einzelnen Vorstellungen der Bundesregierung und ihrer Mehrheitspartei herleiten zu wollen, wo — wie mit diesem Gesetz — ein gefährlicher Weg beschritten wird, nämlich der Weg, daß, um der Landesverteidigung, um der Selbstbehauptung gegen den totalitären Gegner drüben willen, der Bundesregierung Blankovollmachten gegeben werden, die dazu angetan .sind, bei uns die freiheitlich demokratische Grundordnung wesentlich zu verändern. (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte.)