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    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1960 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. deutsche Kulturarbeit im Ausland (Drucksache 1555) Kühn (Köln) (SPD) . . . 6869 B, 6894 C Dr. von Brentano, Bundesminister . 6878 B Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 6885 D von Mühlen (FDP) 6891 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 1423); Erster Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1893) — Zweite Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Paßgesetzes, des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes und zur Aufhebung des Gesetzes über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland (Drucksache 1423); Zweiter Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1894) — Zweite Beratung — Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 6869 B, 6898 B, 6899 B, 6904 B Merten (SPD) . . 6897 A, 6897 D, 6898 D, 6899 D, 6900 C, 6902 D, 6906 A, 6908 B, Strauß, Bundesminister . 6897 B, 6900 A, 6901 B, 6907 A, 6909 A, 6911 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . 6903 B, 6914 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) . 6904 A, 6905 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . 6910 B, 6913 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6911 A Rasner (CDU/CSU) 6915 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache 1898) — Erste Beratung — . . . 6915 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Bundespolizeibeamtengesetz — BPolBG) (Drucksache 1425) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1840 [neu]) — Zweite und dritte Beratung —Kramel (CDU/CSU) 6915 D Dr. Schäfer (SPD) 6916 A Nächste Sitzung 6916 D Anlagen 6917 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6869 119. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1950 Stenographischer Bericht Beginn: 15.06 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6917 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 24. 6. Altmaier* 25. 6. Bauer (Würzburg)* 25. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 2. 7. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 6. Fürst von Bismarck* 25. 6. Dr. Brecht 24. 6. Brüns 2. 7. Corterier* 25. 6. Dr. Dahlgrün 23. 6. Demmelmeier 24. 6. Frau Döhring (Stuttgart) 24. 6. Döring (Düsseldorf) 2. 7. Dowidat 24. 6. Dröscher 2. 7. Eilers (Oldenburg) 24. 6. Frau Engländer 2. 7. Etzenbach 24. 6. Even (Köln) 23. 6. Gehring 24. 6. Geiger (Aalen) 24. 6. Gerns* 25. 6. Dr. Greve 2. 7. Günther 24. 6. Häussler 23. 6. Heiland 24. 6. Heye* 25. 6. Höfler* 25. 6. Horn 24. 6. Frau Dr. Hubert* 25. 6. Jacobi 24. 6. Jacobs* 25. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Dr. Kempfler 29. 6. Frau Klemmert 2. 7. Koenen (Lippstadt) 24. 6. Köhler 2. 7. Dr. Kreyssig* 2. 7. Kiihn (Bonn) 23. 6. Kühn (Köln)* 25. 6. Lücker (München)* 2. 7. Maier (Freiburg) 2. 7. Dr. Meyer (Frankfurt) 24. 6. Mischnick 23. 6. Paul* 25. 6. Pelster 26. 6. Frau Pitz-Savelsberg 23. 6. Rasch 25. 6. Frau Dr. Rehling* 25. 6. Frau Renger* 25. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Ruhnke 26. 6. Sander 2. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmidt (Gellersen) 24. 6. Schneider (Hamburg) 24. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 23. 6. Schoettle 24. 6. Schröder (Osterode) 24. 6. Schüttler 23. 6. Schütz (München)* 25. 6. Seidl (Dorfeis)* 25. 6. Dr. Serres* 25. 6. Dr. Siemer 25. 6. Stauch 23. 6. Striebeck 24. 6. Theil (Bremen) 25. 6. Frau Vietje 23. 6. Dr. Wahl* 25. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 2. 7. Weinkamm* 2. 7. Frau Wessel 2. 7. Wittmer-Eigenbrodt 24. 6. Dr. Zimmer* 25. 6. Dr. Zimmermann 8. 7. b) Urlaubsanträge Bergmann* 2. 7. Berkhan* 2. 7. Birkelbach* 2. 7. Dr. Birrenbach* 2. 7. Dr. Burgbacher* 2. 7. Deringer* 2. 7. Engelbrecht-Greve* 2. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 2. 7. Dr. Furler* 2. 7. Geiger (München)* 2. 7. Hahn* 2. 7. Illerhaus* 2. 7. Dr. Kopf* 2. 7. Lenz (Brühl) * 2. 7. Dr. Lindenberg* 2. 7. Margulies* 2. 7. Metzger*. 2. 7. Müller-Hermann* 2. 7. Odenthal* 2. 7. Dr. Philipp* 2. 7. Frau Dr. Probst* 2. 7. Richarts* 2. 7. Scheel* 2. 7. Dr. Schild* 2. 7. Schmidt (Hamburg)* 2. 7. Dr. Starke* 2. 7. Storch* 2. 7. Dr. Sträter* 2. 7. Frau Strobel* 2. 7. *) für die Teilnahme an der gemeinsamen Tagung des Europäischen Parlaments mit der Beratenden Versammlung des Europarates 6918 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. .Juni 1960 Anlage 2 Umdruck 668 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 1423, 1893). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. Zu Nr. 4 § 6 Abs. 7 wird gestrichen. 2. Zu Nr. 4 Dem § 6 wird folgender neuer Absatz 8 angefügt: „ (8) Auf die Gesamtdauer der Wehrübungen wird der geleistete Kriegsdienst angerechnet." 3. Folgende Nr. 4 a wird eingefügt: ,4a. § 8 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: „ (2) Der Bundesminister für Verteidigung kann im Einzelfall Wehrdienst, der in fremden Streitkräften vor dem 31. Dezember 1945 geleistet wurde, auf den Wehrdienst nach diesem Gesetz ganz oder zum Teil anrechnen. Der Bundesminister für Verteidigung soll Wehrdienst, der in fremden Streitkräften nach dem 31. Dezember 1945 geleistet wurde, auf den Wehrdienst nach diesem Gesetz anrechnen, wenn der Wehrdienst auf Grund gesetzlicher Vorschrift geleistet wurde oder wenn der Bundesminister für Verteidigung ihm vorher zugestimmt hatte." 4. Zu Nr. 8 In § 13 Abs. 2 wird im ersten Satz das Wort „Vorschlag" durch das Wort „Antrag" ersetzt. 5. Zu Nr. 9 § 13 a Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates wird bestimmt, 1. welche Jahrgänge der Wehrpflichtigen für Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungschutz vorgesehen sind und nicht zum Wehrdienst herangezogen werden, 2. aus welchen sonstigen Jahrgängen die Wehrpflichtigen für Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungsschutz vorgesehen werden können, die wegen ihrer beruflichen Tätigkeit, ihres militärischen Ausbildungsstandes und ihrer Ausbildung oder geplanten Verwendung für diesen Dienst erforderlich sind." 6. Zu Nr. 14 § 21 a Abs. 5 wird ersatzlos gestrichen. 7. Zu Nr. 18 Der bisherige Wortlaut der Nr. 18 erhält die Bezeichnung Buchstabe a; folgender Buchstabe b wird angefügt: ,b) Dem § 26 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Zur unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen vor den Prüfungsausschüssen und Kammern für Wehrdienstverweigerer oder einem Verwaltungsgericht sind auch zugelassen Beauftragte a) einer Vereinigung, die von einer Landesregierung für solche Betreuung von Wehrdienstverweigerern anerkannt ist oder b) einer Kirche oder anerkannten Religionsgemeinschaft." ' 8. Zu Nr. 31 In § 47 b Nr. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Die kreisfreien Städte oder der Landkreis sind vor der Entscheidung zu hören." 9. Zu Nr. 31 § 47 c wird ersatzlos gestrichen. Bonn, den 22. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 670 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Merten, Schultz, Probst (Freiburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 1423, 1893) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nr. 10 wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: ,vor a) Absatz 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die Erfassung kann, insbesondere bei Wehrpflichtigen kriegsgedienter Jahrgänge, auch durch schriftliche Befragung durchgeführt werden." 2. In Nr. 10 erhält Buchstabe b folgende Fassung: ,b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 anfügt: „ (5) Die anläßlich der Erfassung entstehenden notwendigen Auslagen der Wehrpflichtigen tragen die Länder. Sie erstatten auch den Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Borin, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6919 durch die Erfassung entstehenden Verdienstausfall für diejenigen wehrpflichtigen Arbeitnehmer, die nicht unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fallen." 3. Nach Nr. 12 wird folgende Nr. 12a eingefügt: ,12a. § 19 Abs. 8 wird folgender 'Satz angefügt: „Einem wehrpflichtigen Arbeitnehmer, der nicht unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fällt, wird auch der durch die Musterung entstehende Verdienstausfall erstattet." 4. In Nr. 17 erhält Buchstabe c folgende Fassung: ,c) Absatz 4 Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: „Dabei findet § 19 Abs. 8 Satz 2 und 3 entsprechend Anwendung." ' 5. In Nr. 23 erhält § 36 Abs. 2 Satz 2 folgende Fassung: „Sie unterliegen der Wehrüberwachung von der Prüfung ihrer Verfügbarkeit an." Bonn, den 23. Juni 1960 Dr. Jaeger Merten Schultz Probst (Freiburg) Frau Ackermann Balkenhol Bazille Berkhan Börner Draeger Eschmann Gerns Günther Heix Herold Josten Dr. Kliesing (Honnef) Kreitmeyer Kunst Lenze (Attendorn) Paul Pöhler Wienand
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Jaeger.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zur Sache sprechen. Ich werde mich nicht mit den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, sondern mit denen meines Herrn Vorredners und des Herrn Kollegen Merten befassen. Wir wollen zur vorliegenden Bestimmung zurückkehren.
Gegen die Bestimmung, über die wir jetzt abstimmen werden, spricht kein einziger Artikel des Grundgesetzes, auch nicht sein Geist. Es liegt also kein Grund vor, uns in dem konkreten Fall, um den es heute geht, ein verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Verhalten vorzuwerfen.
Dieses Haus ist souverän, zu entscheiden, ob es eine Frage, die gesetzlich geregelt werden muß, in diesem oder in jenem Gesetz, im Notstandsgesetz oder im Wehrpflichtgesetz, regeln will. Die Bemerkung des Herrn Kollegen Merten, hier würden auf kaltem Wege Notstandsregelungen eingeführt, geht völlig daneben. Denn unter dem „kalten Wege" versteht man den Verwaltungsweg, den die Regierung hinter dem Rücken des Parlaments beschreitet. Hier beschreitet das Parlament selbst den offiziellen Weg.
Die verfassunggebende Versammlung, die verfassungsmäßig berufene Parlamentsversammlung entscheidet, ob sie dies für zweckmäßig hält oder nicht. Das ist keine Hintertür und kein kalter Weg, das ist der legitime demokratisch-parlamentarische Weg.
Dann zur Notstandsgesetzgebung! Ich will ja nicht behaupten, daß es mit der Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs besonders schnell vorangegangen sei. Aber der Ernst der Materie wird ja gerade nach Ihrer Meinung eine sorgfältige Prüfung der Sache auch im Schoße der Bundesregierung notwendig machen. Aber — wir erinnern uns doch — als der federführende Bundesminister des Innern vor der Polizeigewerkschaft — ich glaube, sie war es — seine weithin beachtete Rede gehalten hatte, in der er ankündigte, daß das Problem des Notstandes gesetzlich und auch auf dem Wege der Verfassungsänderung aufgegriffen werde, war er einem Trommelfeuer aus allen sozialdemokratischen Rohren ausgesetzt.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schäfer: Doch wegen des Inhalts!)

Der Hauptgrund der Verzögerung ist doch, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion — ob es sie freut oder uns nicht erfreut, ist jetzt ganz gleichgültig — durch den Entscheid des Wählers ein Drittel der Mandate und damit die Sperrminorität hat und daß man ohne ihre Zustimmung die Verfassung gar nicht ändern kann. Deswegen müssen wir doch so lange verhandeln.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Nicht deswegen! Weil Sie nicht die richtigen Vorschriften vorlegen!)

Außerdem soll die Notstandsgesetzgebung die nichtmilitärischen Bestimmungen schaffen und den Einsatz der bewaffneten Macht bei Unruhen im Inneren regeln. Das, worüber wir jetzt abstimmen, ist typisch militärisch und hat mit dem Einsatz der bewaffneten Macht im Innern nicht das mindeste zu tun, ist also auch sachlich im Wehrpflichtgesetz zu Recht vorgesehen.

(Abg. Dr. Schäfer: Das ist ein Irrtum! Spannungszeiten!)

— Darauf komme ich auch noch, das kommt alles noch!
Herr Kollege Merten hat weiter gesagt, der Verteidigungsfall sei in der Verfassung definiert, von Spannungszeit stehe nichts darin. Ich gebe zwar zu, daß der Verteidigungsfall im Grundgesetz erwähnt ist, aber eine Definition des Verteidigungsfalles finden Sie in keiner Bestimmung. Man setzt voraus, daß das allgemein bekannt ist.
So ist es auch mit dem Begriff der Spannungszeit. Meine Damen und Herren, was eine Spannungszeit ist, kann Ihnen jeder Straßenbahnschaffner sagen, nämlich eine Zeit besonders kritischer Beziehungen zwischen Staaten. Ich nehme an, daß das auch die Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei wissen.

(Abg. Dr. Schäfer: Und wer stellt die Spannungszeit fest?)




Dr. Jaeger
Meine Damen und Herren, Sie sagen, der Herr Verteidigungsminister oder die Regierung oder die CDU/CSU gingen bedenkenlos gegen die Verfassung vor. Wieso? Wir legen Ihnen eine Verfassungsänderung vor, bei der Sie mitwirken müssen. Nur soweit Sie zustimmen, werden wir sie überhaupt verwirklichen können. Außerdem ist noch der Bundesrat da, der seine besonderen Ideen hat. Es ist doch ganz zweifellos, daß hier auf verfassungsmäßige Weise verfassungsmäßige Regelungen getroffen und in unser Gesetz eingebaut werden.
Aber im Grunde ist es doch ganz anders. Sie scheinen mir bedenkenlos zu sein gegenüber der ungeheueren Gefahr, in der ganz Europa und zu allererst die Bundesrepublik lebt.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der SPD.)

Meine Damen und Herren, der ganze Grund Ihres eigentlich ja sehr rätselhaften Verhaltens liegt meines Erachtens darin: Sie haben mehr Angst vor der eigenen Regierung als vor der Roten Armee.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Merten: Vor der Roten Armee haben wir überhaupt keine Angst! — Weitere Zurufe von der SPD.)

Ob das lebensnah ist, überlassen wir der Öffentlichkeit zu beurteilen. Ob es ein Beitrag zur gemeinsamen Außenpolitik ist, mögen Sie selbst beurteilen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Lebhafte Zurufe von der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Wir kommen zur Abstimmung. Es ist über zwei Änderungsanträge zu entscheiden, zunächst über den Änderungsantrag Umdruck 668 Ziffer 8.

    (Anhaltende Zurufe. — Unruhe.)

    — Meine Damen und Herren, ich bitte den Nachtusch draußen vorzunehmen und nicht hier im Hause. — Wer zustimmen will, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Wir kommen nunmehr zu dem Antrag Umdruck 668 Ziffer 9. Wer zustimmen will, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
    Wir stimmen nunmehr ab über die Nr. 31. Wer zustimmen will, ,der gebe das Handzeichen. —

    (Unruhe.)

    Gegenprobe! — Enthaltungen? — Nr. 31 ist angenommen.
    Nr. 32, ohne Änderungsantrag. — Art. 2, — Art. 3,
    — ohne Antrag. — Art. 4, 5, 6 und 7 entfallen.
    — Art. 7 a, ohne Antrag. — Art. 8, — Art. 9, —beide ohne Anträge. — Einleitung und Überschrift.
    — Wer zustimmen will, der gebe das Handzeichen.
    — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle die Annahme fest. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
    Wir kommen zur Drucksache 1894. Wir treten in die zweite Beratung ein. Art. 1, — 2, — 3, — 4,
    — 5, — Einleitung und Überschrift. — Keine Anträge, keine Wortmeldungen. Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, ,der 'gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Ich rufe zur dritten Beratung auf. Anträge werden nicht gestellt.

    (Zurufe von ,der SPD.)

    — Sie widersprechen der Beratung in beiden Fällen? — Herr Abgeordneter Rasner!