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ID0311905800

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    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1960 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. deutsche Kulturarbeit im Ausland (Drucksache 1555) Kühn (Köln) (SPD) . . . 6869 B, 6894 C Dr. von Brentano, Bundesminister . 6878 B Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 6885 D von Mühlen (FDP) 6891 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 1423); Erster Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1893) — Zweite Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Paßgesetzes, des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes und zur Aufhebung des Gesetzes über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland (Drucksache 1423); Zweiter Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1894) — Zweite Beratung — Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 6869 B, 6898 B, 6899 B, 6904 B Merten (SPD) . . 6897 A, 6897 D, 6898 D, 6899 D, 6900 C, 6902 D, 6906 A, 6908 B, Strauß, Bundesminister . 6897 B, 6900 A, 6901 B, 6907 A, 6909 A, 6911 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . 6903 B, 6914 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) . 6904 A, 6905 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . 6910 B, 6913 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6911 A Rasner (CDU/CSU) 6915 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache 1898) — Erste Beratung — . . . 6915 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Bundespolizeibeamtengesetz — BPolBG) (Drucksache 1425) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1840 [neu]) — Zweite und dritte Beratung —Kramel (CDU/CSU) 6915 D Dr. Schäfer (SPD) 6916 A Nächste Sitzung 6916 D Anlagen 6917 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6869 119. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1950 Stenographischer Bericht Beginn: 15.06 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6917 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 24. 6. Altmaier* 25. 6. Bauer (Würzburg)* 25. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 2. 7. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 6. Fürst von Bismarck* 25. 6. Dr. Brecht 24. 6. Brüns 2. 7. Corterier* 25. 6. Dr. Dahlgrün 23. 6. Demmelmeier 24. 6. Frau Döhring (Stuttgart) 24. 6. Döring (Düsseldorf) 2. 7. Dowidat 24. 6. Dröscher 2. 7. Eilers (Oldenburg) 24. 6. Frau Engländer 2. 7. Etzenbach 24. 6. Even (Köln) 23. 6. Gehring 24. 6. Geiger (Aalen) 24. 6. Gerns* 25. 6. Dr. Greve 2. 7. Günther 24. 6. Häussler 23. 6. Heiland 24. 6. Heye* 25. 6. Höfler* 25. 6. Horn 24. 6. Frau Dr. Hubert* 25. 6. Jacobi 24. 6. Jacobs* 25. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Dr. Kempfler 29. 6. Frau Klemmert 2. 7. Koenen (Lippstadt) 24. 6. Köhler 2. 7. Dr. Kreyssig* 2. 7. Kiihn (Bonn) 23. 6. Kühn (Köln)* 25. 6. Lücker (München)* 2. 7. Maier (Freiburg) 2. 7. Dr. Meyer (Frankfurt) 24. 6. Mischnick 23. 6. Paul* 25. 6. Pelster 26. 6. Frau Pitz-Savelsberg 23. 6. Rasch 25. 6. Frau Dr. Rehling* 25. 6. Frau Renger* 25. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Ruhnke 26. 6. Sander 2. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmidt (Gellersen) 24. 6. Schneider (Hamburg) 24. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 23. 6. Schoettle 24. 6. Schröder (Osterode) 24. 6. Schüttler 23. 6. Schütz (München)* 25. 6. Seidl (Dorfeis)* 25. 6. Dr. Serres* 25. 6. Dr. Siemer 25. 6. Stauch 23. 6. Striebeck 24. 6. Theil (Bremen) 25. 6. Frau Vietje 23. 6. Dr. Wahl* 25. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 2. 7. Weinkamm* 2. 7. Frau Wessel 2. 7. Wittmer-Eigenbrodt 24. 6. Dr. Zimmer* 25. 6. Dr. Zimmermann 8. 7. b) Urlaubsanträge Bergmann* 2. 7. Berkhan* 2. 7. Birkelbach* 2. 7. Dr. Birrenbach* 2. 7. Dr. Burgbacher* 2. 7. Deringer* 2. 7. Engelbrecht-Greve* 2. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 2. 7. Dr. Furler* 2. 7. Geiger (München)* 2. 7. Hahn* 2. 7. Illerhaus* 2. 7. Dr. Kopf* 2. 7. Lenz (Brühl) * 2. 7. Dr. Lindenberg* 2. 7. Margulies* 2. 7. Metzger*. 2. 7. Müller-Hermann* 2. 7. Odenthal* 2. 7. Dr. Philipp* 2. 7. Frau Dr. Probst* 2. 7. Richarts* 2. 7. Scheel* 2. 7. Dr. Schild* 2. 7. Schmidt (Hamburg)* 2. 7. Dr. Starke* 2. 7. Storch* 2. 7. Dr. Sträter* 2. 7. Frau Strobel* 2. 7. *) für die Teilnahme an der gemeinsamen Tagung des Europäischen Parlaments mit der Beratenden Versammlung des Europarates 6918 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. .Juni 1960 Anlage 2 Umdruck 668 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 1423, 1893). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. Zu Nr. 4 § 6 Abs. 7 wird gestrichen. 2. Zu Nr. 4 Dem § 6 wird folgender neuer Absatz 8 angefügt: „ (8) Auf die Gesamtdauer der Wehrübungen wird der geleistete Kriegsdienst angerechnet." 3. Folgende Nr. 4 a wird eingefügt: ,4a. § 8 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: „ (2) Der Bundesminister für Verteidigung kann im Einzelfall Wehrdienst, der in fremden Streitkräften vor dem 31. Dezember 1945 geleistet wurde, auf den Wehrdienst nach diesem Gesetz ganz oder zum Teil anrechnen. Der Bundesminister für Verteidigung soll Wehrdienst, der in fremden Streitkräften nach dem 31. Dezember 1945 geleistet wurde, auf den Wehrdienst nach diesem Gesetz anrechnen, wenn der Wehrdienst auf Grund gesetzlicher Vorschrift geleistet wurde oder wenn der Bundesminister für Verteidigung ihm vorher zugestimmt hatte." 4. Zu Nr. 8 In § 13 Abs. 2 wird im ersten Satz das Wort „Vorschlag" durch das Wort „Antrag" ersetzt. 5. Zu Nr. 9 § 13 a Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates wird bestimmt, 1. welche Jahrgänge der Wehrpflichtigen für Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungschutz vorgesehen sind und nicht zum Wehrdienst herangezogen werden, 2. aus welchen sonstigen Jahrgängen die Wehrpflichtigen für Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungsschutz vorgesehen werden können, die wegen ihrer beruflichen Tätigkeit, ihres militärischen Ausbildungsstandes und ihrer Ausbildung oder geplanten Verwendung für diesen Dienst erforderlich sind." 6. Zu Nr. 14 § 21 a Abs. 5 wird ersatzlos gestrichen. 7. Zu Nr. 18 Der bisherige Wortlaut der Nr. 18 erhält die Bezeichnung Buchstabe a; folgender Buchstabe b wird angefügt: ,b) Dem § 26 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Zur unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen vor den Prüfungsausschüssen und Kammern für Wehrdienstverweigerer oder einem Verwaltungsgericht sind auch zugelassen Beauftragte a) einer Vereinigung, die von einer Landesregierung für solche Betreuung von Wehrdienstverweigerern anerkannt ist oder b) einer Kirche oder anerkannten Religionsgemeinschaft." ' 8. Zu Nr. 31 In § 47 b Nr. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Die kreisfreien Städte oder der Landkreis sind vor der Entscheidung zu hören." 9. Zu Nr. 31 § 47 c wird ersatzlos gestrichen. Bonn, den 22. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 670 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Merten, Schultz, Probst (Freiburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 1423, 1893) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nr. 10 wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: ,vor a) Absatz 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die Erfassung kann, insbesondere bei Wehrpflichtigen kriegsgedienter Jahrgänge, auch durch schriftliche Befragung durchgeführt werden." 2. In Nr. 10 erhält Buchstabe b folgende Fassung: ,b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 anfügt: „ (5) Die anläßlich der Erfassung entstehenden notwendigen Auslagen der Wehrpflichtigen tragen die Länder. Sie erstatten auch den Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Borin, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6919 durch die Erfassung entstehenden Verdienstausfall für diejenigen wehrpflichtigen Arbeitnehmer, die nicht unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fallen." 3. Nach Nr. 12 wird folgende Nr. 12a eingefügt: ,12a. § 19 Abs. 8 wird folgender 'Satz angefügt: „Einem wehrpflichtigen Arbeitnehmer, der nicht unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fällt, wird auch der durch die Musterung entstehende Verdienstausfall erstattet." 4. In Nr. 17 erhält Buchstabe c folgende Fassung: ,c) Absatz 4 Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: „Dabei findet § 19 Abs. 8 Satz 2 und 3 entsprechend Anwendung." ' 5. In Nr. 23 erhält § 36 Abs. 2 Satz 2 folgende Fassung: „Sie unterliegen der Wehrüberwachung von der Prüfung ihrer Verfügbarkeit an." Bonn, den 23. Juni 1960 Dr. Jaeger Merten Schultz Probst (Freiburg) Frau Ackermann Balkenhol Bazille Berkhan Börner Draeger Eschmann Gerns Günther Heix Herold Josten Dr. Kliesing (Honnef) Kreitmeyer Kunst Lenze (Attendorn) Paul Pöhler Wienand
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Ich möchte an sich kurz auf die Ausführungen des Kollegen Schäfer eingehen. Aber zunächst ein Wort an den Kollegen Schmitt-Vockenhausen. Ich unterstelle ihm nicht, daß er ein so kurzes Gedächtnis hat, wie er hier demonstriert hat.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

    Ich habe darüber gesprochen — im Hinblick auf den Verteidigungsfall , daß sich zwei in ihrer Struktur wesensverschiedene Verteidigungs- oder Militärsysteme gegenüberstehen. Ich habe von einem' Bündnis gesprochen --- ich glaube ziemlich
    wörtlich zu zitieren —, dessen wesentliche Träger, dessen entscheidende Faktoren die großen Demokratien der Welt sind. Ich habe gesprochen von einer Gefahr, dargestellt durch ein System — ich möchte mich hier nicht in Einzelheiten verlieren —, in dem die Frage gerechter oder ungerechter Krieg keine Rolle spielt, in dem die Frage zweckmäßig oder unzweckmäßig, nicht die Frage Recht oder Unrecht über Krieg und Frieden entscheidet. Ich habe von einem System gesprochen — ich zitiere wörtlich , das infolge seiner diktatorischen Struktur die Wahl des Ortes, die Wahl der Zeit und die Wahl der Mittel für eine militärische Aktion bestimmen kann. Ich habe ferner davon gesprochen, daß dieses System nicht der Kontrolle der Öffentlichkeit, der Kontrolle eines Parlaments, der Kontrolle der Presse, der Kontrolle einer öffentlichen Meinung unterliegt und daß dieses System es auch viel leichter hat, einen hermetischen Vorhang — und ich weiß genau, was darin enthalten ist — vor alle militärischen Vorbereitungen zu ziehen.
    Als ich diese Ausführungen machte, haben zwei Kollegen, federführend der Kollege Schmitt-Vockenhausen, Bemerkungen der Art gemacht: Das tut Ihnen wohl leid, daß es bei uns nicht genauso möglich ist!

    (Pfui-Rufe von der CDU/CSU. — Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sie haben genau gemerkt, daß das ein scherzhafter Zwischenruf war! — Lachen bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU: Haben Sie Humor!)

    Auf einen solchen Zuruf, in dem Unterstellung und herabwertender Spott verbunden war, habe ich mich mit der Feststellung „läppisch" begnügt. Ich hoffe, daß Sie sich in Zukunft im umgekehrten Falle mit ähnlichen schlichten und zurückhaltenden Feststellungen begnügen.
    Ich darf mich nun dem Kollegen Schäfer zuwenden. Ich muß ihm, so leid es mir tut — er hat die Sache so treuherzig begründet — —

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU. — Abg. Matzner: Was ist das für ein Ausdruck! Das geht zu weit! — Weitere Zurufe von der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich bitte die Redner und die Zuhörer, sich mit sachlichen Ausführungen zu begnügen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich glaube, daß diese Feststellung nicht solche Reaktionen rechtfertigt.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ach, sieh an!)

    Ich muß dem Kollegen Schäfer leider den Schmerz antun, eine von ihm zwar nicht erfundene, aber weitergegebene Legende zu zerstören. Es gibt zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverteidigungsministerium oder zwischen den Leitern dieser beiden Ministerien über die Frage des Not-



    Bundesverteidigungsminister Strauß
    standsrechts nicht die geringste Meinungsverschiedenheit. Es hat darüber nie einen Streit, nie eine Auseinandersetzung gegeben.

    (Abg. Dr. Schäfer: Aber auch nie eine Einigung!)

    Ich habe die Federführung des Kollegen Schröder in vollem Umfang anerkannt. Ich habe keine Änderungsvorschläge anerkannt. Als im Kabinett die Notstandsgesetzgebung verabschiedet wurde, hat entweder der Minister im Verteidigungsministerium oder sein Staatssekretär diesen Vorschlägen zugestimmt.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Alle Behauptungen, daß es hinsichtlich der Materie der Notstandsgesetzgebung zwischen dem Innenminister und dem Verteidigungsminister Auseinandersetzungen, sei es kurzer oder langwieriger Art, gegeben habe, die zu einer Verzögerung der Vorlage geführt hätten, sind objektiv unwahr.
    Ich darf aber hier ebenso offen zugeben, daß es eine Meinungsverschiedenheit gegeben hat, das war die über den Zeitpunkt der Vorlage. Ich war immer der Meinung, daß man ohne Rücksicht auf die Einstellung der Opposition und auf die Äußerungen führender Mitglieder der Opposition das Notstandsrecht vorlegen sollte. Es gab auch eine andere Meinung innerhalb der Bundesregierung. Sie lief darauf hinaus, daß man um des Ansehens der Bundesrepublik willen, wenn es sich um eine Verfassungsänderung für die Zwecke der Landesverteidigung handelt, nicht das Risiko auf sich nehmen solle, ein Gesetzgebungswerk der Bundesregierung angesichts des Erfordernisses der Zweidrittelmehrheit der Gefahr des Scheiterns auszusetzen. Nicht wegen des innenpolitischen Prestiges, sondern wegen der schwerwiegenden außenpolitischen Folgen, die damit verbunden sein könnten, wenn unser Land, das am meisten von der Problematik der Notstandsgesetzgebung betroffen ist,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    das am meisten an ihrer Regelung interessiert sein muß, wenn die Alliierten ihre Garantien gegenüber der Bundesrepublik und im Falle Berlin erfüllen sollen, selbst nicht die notwendige Geschlossenheit aufbringt, um dieses Gesetzgebungswerk zu verabschieden. Sehen Sie, Herr Kollege Schäfer, das war der einzige Meinungsunterschied, den es innerhalb der Bundesregierung gegeben hat.
    Die Frage des Wie ist nicht umstritten. Hier kann man verschiedene Wege gehen. Bestimmte minimale Notwendigkeiten werden sich immer ergeben. Die Frage des Wann war umstritten. Der Umstand, daß die Vorlage später erfolgt ist, ist nicht dem Gegensatz zwischen zwei Bundesministern zuzuschreiben. Es ist die Reaktion auf die Äußerungen der Opposition in vergangenen Jahren gewesen.
    Ich darf zu ihrer zweiten Bemerkung kurz etwas anfügen. Sie sprachen davon, daß sie den Spannungsfall durch das Notstandsgesetz definieren wollen und die Maßnahme, die dann die Bundesregierung ergreifen kann, dem Notstandsgesetz überlassen wollen. Ich glaube, daß Sie, wenn eine solche Definition möglich wäre — sie dürfte sehr
    schwer sein; denn wie kann man eine Fülle von möglichen Tatbeständen angesichts der Unvorhersehbarkeit der Eventualitäten, denen wir ausgesetzt sind, in die Form von gesetzlichen Normen pressen , erst nach Erlaß des Notstandsgesetzes, in dem der Begriff „Spannungsfall" gesetzlich definiert ist, wieder an eine Novelle zum Wehrpflichtgesetz herantreten könnten. Nun darf ich Sie einmal fragen: Können Sie sagen, Herr Kollege Schäfer, wann dieser Bundestag das Notstandsgesetz verabschieden wird? Ich glaube, Sie vermögen es nicht zu sagen. Ich möchte jetzt nicht sagen, woran es liegt, und noch einmal auf diese Problematik zurückkommen. Aber es dürfte nach dem, wie die Dinge gelaufen sind — ich habe sie nicht bis in die letzten Einzelheiten verfolgt , noch geraume Zeit dauern, bis das Notstandsgesetz mit einer Änderung des Grundgesetzes und einer Verabschiedung gewisser anderer Gesetze verwirklicht ist. Es geht nicht darum, die Verfassung auszuhöhlen. Das ist auch eine der unbewiesenen Unterstellungen, Herr Kollege Schäfer.

    (Abg. Dr. Schäfer: Ich beweise es dann!)

    Es geht nicht darum, die Verfassung auszuhöhlen; es gilt, den primitivsten Lebensnotwendigkeiten unseres Volkes in dieser unserer Lage gerecht zu werden.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich wäre dankbar dafür, wenn die Notstandsgesetzgebung schon seit langer Zeit verabschiedet worden wäre. Aber hier wird mit ganz verschiedenen Dingen gearbeitet. Es gibt eine Reihe von Gesetzen, die der Regelung Ides Notstandsfalles dienen, ohne daß diese Gesetze irgend etwas mit einer Ergänzung oder Änderung der Verfassung zu tun haben. Daß diese Gesetze nicht alle Notwendigkeiten, die der Notstandsfall mit sich bringen würde, zufriedenstellend regeln könnten, ist ein anderer Fall. Darum sind auch Gesetze vorgelegt worden, die der Ergänzung oder der Änderung des Grundgesetzes dienen. Die Vorlage von Gesetzen ohne verfassungsändernde Absicht bedeutet in keiner Weise, daß man damit die Verfassung umgehen will. Das Leistungsgesetz, das Ernährungssicherungsgesetz, das Notdienstgesetz — das alles sind Gesetze, die keine Verfassungsänderung erfordern. Es gibt aber Gesetze, die, wenn der Notstandsfall wirklich ausreichend geregelt werden soll, eine Verfassungsänderung bedingen.
    Wir stehen unter einem ganz bestimmten politischen Druck, nicht einem Druck, der von den Alliierten willkürlich auf uns ausgeübt wird, sondern unter einem Druck, der sich aus der Lage ergibt und aus unserer Einschätzung der Lage. Wir malen weder alles düster noch alles in rosarot, können uns aber sehr wohl vorstellen, daß nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes wieder von neuem mit den Methoden der psychologischen Kriegführung eine Welle des Drucks, eine Welle der Angst, eine Welle der Drohung gegen die freie Welt — und hier im Zusammenhang mit dem Fall Berlin — künstlich ent-



    Bundesverteidigungsminister Strauß
    fesselt wird. Ich glaube, niemand kann der Bundesregierung in einem zweigeteilten Deutschland mit Berlin jenseits der Grenze verweigern, daß sie diese Eventualität in den Bereich ihrer eigenen möglichen Maßnahmen einbezieht. Wenn sie es nicht täte, gehörte sie wirklich vondannen gejagt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Schäfer: Die Meinung haben wir immer vertreten!)

    Ich habe es in diesen Wochen mit sehr deutlichen Worten erlebt, daß man den Mangel einer Notstandsgesetzgebung, den zögernden Fortschritt auf diesem Gebiet als eine ernste Angelegenheit und, ich darf auch sagen: als eine Probe auf unseren guten Willen bezeichnet hat. Wir können nicht erwarten, daß andere, die diese Notstandsgesetzgebung längst eingeführt haben und in ihrem eigenen Land praktizieren würden und — bei der Reichweite moderner Waffen spielen Entfernungen heute keine Rolle mehr — ihre gesamte Existenz genau wie wir aufs Spiel setzen, während wir bei uns damit ringen, den Spannungsfall in gesetzliche Definitionen einzuzwängen und über kurz oder lang — wahrscheinlich mehr über lang ais über kurz — erst ein Notstandsgesetz zu schaffen, das dann die Voraussetzung für eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes ist, mit der das Wehrpflichtgesetz in den Zustand gebracht werden kann, der auch dem Notstandsgesetz gerecht wird. Niemand von Ihnen vermag der Bundesregierung zu sagen, ob das in drei, in sechs oder in zwölf Monaten oder überhaupt nicht mehr in dieser Legislaturperiode der Fall ist.
    Ich möchte meine Verantwortung nicht übertreiben und nicht pathetische Phrasen gebrauchen. Aber es liegt in der Natur der Sache, daß der Verteidigungsminister für die Herstellung und Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Streitkräfte der Bundeswehr eine echte legitime Verantwortung hat.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Er kann diese Verantwortung hinsichtlich ihres Inkrafttretens nicht hinausschieben, bis die Notstandsgesetzgebung geschaffen und dann das Wehrpflichtgesetz zum zweiten oder dritten Male ergänzt ist. Denn der Kalender, der für uns hier gilt, entspricht nicht unbedingt dem Arbeitskalender des Bundestages.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)