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ID0311905000

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    Vokabeln: 6
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    2. Herr: 1
    3. Bundesverteidigungsminister: 1
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    6. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1960 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. deutsche Kulturarbeit im Ausland (Drucksache 1555) Kühn (Köln) (SPD) . . . 6869 B, 6894 C Dr. von Brentano, Bundesminister . 6878 B Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 6885 D von Mühlen (FDP) 6891 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 1423); Erster Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1893) — Zweite Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Paßgesetzes, des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes und zur Aufhebung des Gesetzes über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland (Drucksache 1423); Zweiter Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1894) — Zweite Beratung — Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 6869 B, 6898 B, 6899 B, 6904 B Merten (SPD) . . 6897 A, 6897 D, 6898 D, 6899 D, 6900 C, 6902 D, 6906 A, 6908 B, Strauß, Bundesminister . 6897 B, 6900 A, 6901 B, 6907 A, 6909 A, 6911 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . 6903 B, 6914 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) . 6904 A, 6905 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . 6910 B, 6913 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6911 A Rasner (CDU/CSU) 6915 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache 1898) — Erste Beratung — . . . 6915 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Bundespolizeibeamtengesetz — BPolBG) (Drucksache 1425) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1840 [neu]) — Zweite und dritte Beratung —Kramel (CDU/CSU) 6915 D Dr. Schäfer (SPD) 6916 A Nächste Sitzung 6916 D Anlagen 6917 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6869 119. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1950 Stenographischer Bericht Beginn: 15.06 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6917 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 24. 6. Altmaier* 25. 6. Bauer (Würzburg)* 25. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 2. 7. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 6. Fürst von Bismarck* 25. 6. Dr. Brecht 24. 6. Brüns 2. 7. Corterier* 25. 6. Dr. Dahlgrün 23. 6. Demmelmeier 24. 6. Frau Döhring (Stuttgart) 24. 6. Döring (Düsseldorf) 2. 7. Dowidat 24. 6. Dröscher 2. 7. Eilers (Oldenburg) 24. 6. Frau Engländer 2. 7. Etzenbach 24. 6. Even (Köln) 23. 6. Gehring 24. 6. Geiger (Aalen) 24. 6. Gerns* 25. 6. Dr. Greve 2. 7. Günther 24. 6. Häussler 23. 6. Heiland 24. 6. Heye* 25. 6. Höfler* 25. 6. Horn 24. 6. Frau Dr. Hubert* 25. 6. Jacobi 24. 6. Jacobs* 25. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Dr. Kempfler 29. 6. Frau Klemmert 2. 7. Koenen (Lippstadt) 24. 6. Köhler 2. 7. Dr. Kreyssig* 2. 7. Kiihn (Bonn) 23. 6. Kühn (Köln)* 25. 6. Lücker (München)* 2. 7. Maier (Freiburg) 2. 7. Dr. Meyer (Frankfurt) 24. 6. Mischnick 23. 6. Paul* 25. 6. Pelster 26. 6. Frau Pitz-Savelsberg 23. 6. Rasch 25. 6. Frau Dr. Rehling* 25. 6. Frau Renger* 25. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Ruhnke 26. 6. Sander 2. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmidt (Gellersen) 24. 6. Schneider (Hamburg) 24. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 23. 6. Schoettle 24. 6. Schröder (Osterode) 24. 6. Schüttler 23. 6. Schütz (München)* 25. 6. Seidl (Dorfeis)* 25. 6. Dr. Serres* 25. 6. Dr. Siemer 25. 6. Stauch 23. 6. Striebeck 24. 6. Theil (Bremen) 25. 6. Frau Vietje 23. 6. Dr. Wahl* 25. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 2. 7. Weinkamm* 2. 7. Frau Wessel 2. 7. Wittmer-Eigenbrodt 24. 6. Dr. Zimmer* 25. 6. Dr. Zimmermann 8. 7. b) Urlaubsanträge Bergmann* 2. 7. Berkhan* 2. 7. Birkelbach* 2. 7. Dr. Birrenbach* 2. 7. Dr. Burgbacher* 2. 7. Deringer* 2. 7. Engelbrecht-Greve* 2. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 2. 7. Dr. Furler* 2. 7. Geiger (München)* 2. 7. Hahn* 2. 7. Illerhaus* 2. 7. Dr. Kopf* 2. 7. Lenz (Brühl) * 2. 7. Dr. Lindenberg* 2. 7. Margulies* 2. 7. Metzger*. 2. 7. Müller-Hermann* 2. 7. Odenthal* 2. 7. Dr. Philipp* 2. 7. Frau Dr. Probst* 2. 7. Richarts* 2. 7. Scheel* 2. 7. Dr. Schild* 2. 7. Schmidt (Hamburg)* 2. 7. Dr. Starke* 2. 7. Storch* 2. 7. Dr. Sträter* 2. 7. Frau Strobel* 2. 7. *) für die Teilnahme an der gemeinsamen Tagung des Europäischen Parlaments mit der Beratenden Versammlung des Europarates 6918 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. .Juni 1960 Anlage 2 Umdruck 668 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 1423, 1893). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. Zu Nr. 4 § 6 Abs. 7 wird gestrichen. 2. Zu Nr. 4 Dem § 6 wird folgender neuer Absatz 8 angefügt: „ (8) Auf die Gesamtdauer der Wehrübungen wird der geleistete Kriegsdienst angerechnet." 3. Folgende Nr. 4 a wird eingefügt: ,4a. § 8 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: „ (2) Der Bundesminister für Verteidigung kann im Einzelfall Wehrdienst, der in fremden Streitkräften vor dem 31. Dezember 1945 geleistet wurde, auf den Wehrdienst nach diesem Gesetz ganz oder zum Teil anrechnen. Der Bundesminister für Verteidigung soll Wehrdienst, der in fremden Streitkräften nach dem 31. Dezember 1945 geleistet wurde, auf den Wehrdienst nach diesem Gesetz anrechnen, wenn der Wehrdienst auf Grund gesetzlicher Vorschrift geleistet wurde oder wenn der Bundesminister für Verteidigung ihm vorher zugestimmt hatte." 4. Zu Nr. 8 In § 13 Abs. 2 wird im ersten Satz das Wort „Vorschlag" durch das Wort „Antrag" ersetzt. 5. Zu Nr. 9 § 13 a Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates wird bestimmt, 1. welche Jahrgänge der Wehrpflichtigen für Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungschutz vorgesehen sind und nicht zum Wehrdienst herangezogen werden, 2. aus welchen sonstigen Jahrgängen die Wehrpflichtigen für Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungsschutz vorgesehen werden können, die wegen ihrer beruflichen Tätigkeit, ihres militärischen Ausbildungsstandes und ihrer Ausbildung oder geplanten Verwendung für diesen Dienst erforderlich sind." 6. Zu Nr. 14 § 21 a Abs. 5 wird ersatzlos gestrichen. 7. Zu Nr. 18 Der bisherige Wortlaut der Nr. 18 erhält die Bezeichnung Buchstabe a; folgender Buchstabe b wird angefügt: ,b) Dem § 26 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Zur unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen vor den Prüfungsausschüssen und Kammern für Wehrdienstverweigerer oder einem Verwaltungsgericht sind auch zugelassen Beauftragte a) einer Vereinigung, die von einer Landesregierung für solche Betreuung von Wehrdienstverweigerern anerkannt ist oder b) einer Kirche oder anerkannten Religionsgemeinschaft." ' 8. Zu Nr. 31 In § 47 b Nr. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Die kreisfreien Städte oder der Landkreis sind vor der Entscheidung zu hören." 9. Zu Nr. 31 § 47 c wird ersatzlos gestrichen. Bonn, den 22. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 670 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Merten, Schultz, Probst (Freiburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 1423, 1893) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nr. 10 wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: ,vor a) Absatz 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die Erfassung kann, insbesondere bei Wehrpflichtigen kriegsgedienter Jahrgänge, auch durch schriftliche Befragung durchgeführt werden." 2. In Nr. 10 erhält Buchstabe b folgende Fassung: ,b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 anfügt: „ (5) Die anläßlich der Erfassung entstehenden notwendigen Auslagen der Wehrpflichtigen tragen die Länder. Sie erstatten auch den Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Borin, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6919 durch die Erfassung entstehenden Verdienstausfall für diejenigen wehrpflichtigen Arbeitnehmer, die nicht unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fallen." 3. Nach Nr. 12 wird folgende Nr. 12a eingefügt: ,12a. § 19 Abs. 8 wird folgender 'Satz angefügt: „Einem wehrpflichtigen Arbeitnehmer, der nicht unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fällt, wird auch der durch die Musterung entstehende Verdienstausfall erstattet." 4. In Nr. 17 erhält Buchstabe c folgende Fassung: ,c) Absatz 4 Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: „Dabei findet § 19 Abs. 8 Satz 2 und 3 entsprechend Anwendung." ' 5. In Nr. 23 erhält § 36 Abs. 2 Satz 2 folgende Fassung: „Sie unterliegen der Wehrüberwachung von der Prüfung ihrer Verfügbarkeit an." Bonn, den 23. Juni 1960 Dr. Jaeger Merten Schultz Probst (Freiburg) Frau Ackermann Balkenhol Bazille Berkhan Börner Draeger Eschmann Gerns Günther Heix Herold Josten Dr. Kliesing (Honnef) Kreitmeyer Kunst Lenze (Attendorn) Paul Pöhler Wienand
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Merten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich wegen der letzten Sätze des Ministers zum Wort gemeldet. Bei der Rede, die er vorhin gehalten hat, habe ich auch dann, wenn er mit Unterstellungen gearbeitet hat, nichts gesagt. Ich habe das auch bei dem Kollegen Jaeger nicht getan, weil ich keine Schärfe in die Debatte bringen wollte. Ich wollte das Ihnen überlassen.

    (Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen.)

    Aber wenn behauptet wird, daß derjenige, der die Streichung dieses Paragraphen verlangt,

    (fortgesetzte Zurufe des Abg. SchmittVockenhausen)

    weil gewisse Klarheiten, die man haben muß, ehe man einem derartigen Paragraphen zustimmen kann, fehlen, und wenn dann weiterhin die ungeheuerliche Behauptung aufgestellt wird, daß derjenige, der das beantragt, mit Absicht die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr hintertreiben will, dann kann ich allerdings nicht schweigen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dann muß ich aufstehen und auch gleichzeitig im Namen meiner Freunde diese Unterstellungen des Herrn Bundesverteidigungsministers mit aller Schärfe zurückweisen.

    (Erneuter Beifall bei der SPD.)

    Offenbar hat er überhaupt nicht zugehört, oder wenn er zugehört hat, hat er nicht begriffen, oder wenn er begriffen hat, hat er nicht begreifen wollen, worum es uns hier eigentlich geht.

    (Wiederholter Beifall bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Ist das keine Unterstellung?)

    Der Herr Bundesverteidigungsminister wird zugeben müssen, daß es über den Begriff „Spannungsfall" nirgends eine Definition gibt. Daß das nicht im Grundgesetz definiert ist, rechtfertigt noch lange nicht zu sagen: Na ja, das widerspricht ja nicht dem Grundgesetz; es steht ja gar nichts davon drin! Damit möchte ich auch dem Juristen Dr. Jaeger einmal sagen: so kann man ja nun nicht arbeiten.
    Wir haben schon allerlei erlebt, aber der Spannungsfall ist nur ein anderes Wort für das, was man sonst Notstandsfall nennen würde. Man kann nicht eine Sache plötzlich mit einem anderen Wort bezeichnen und sagen: Na ja, das ist ganz etwas anderes, darüber steht im Grundgesetz nichts, also können wir da machen, was wir wollen.
    Herr Verteidigungsminister, bitte nehmen Sie zur Kenntnis: es geht uns hier um Dinge, die im Frieden passieren. Mit diesem Paragraphen wie auch mit den vorhergehenden wollen Sie ja im Frieden die Menschen vom 18. bis zum 60. Lebensjahr einziehen und sie unbefristet Wehrübungen, Bereitschaftsdienst usw. machen lassen. Darum geht es. Was hier für den Verteidigungsfall geregelt ist, ist t in Ordnung, und dem werden wir zustimmen. Aber wenn Sie diese Bestimmung für den Verteidigungsfall durch einen einfachen Satz auch gleichzeitig für den Friedensfall plötzlich Rechtens machen, ohne deutlich im Gesetz zu sagen, für welchen besonderen Fall im Frieden Sie sich diese Vollmachten geben lassen, und ohne daß diese Vollmachten im Grundgesetz oder in irgendeinem anderen Gesetz definiert sind, dann erlauben wir uns allerdings zu sagen: Wir wollen erst wissen, woran wir sind, ehe wir derartigen Bestimmungen unsere Zustimmung geben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es scheint mir doch ein sehr berechtigtes Verlangen eines Parlaments zu sein, daß es sich erlaubt, Auskunft und Klarheit zu fordern, wenn in Friedenszeiten eine Bundesregierung durch einfachen Kabinettsbeschluß fast sämtliche Bestimmungen eines Wehrpflichtgesetzes und damit auch alle Sicherungen, die sowohl für den einzelnen als auch für das öffentliche Interesse gegeben sind, außer Kraft setzt. Weil darüber weder im Ausschuß mit Ihnen zu reden war noch, wie ich sehe, hier mit Ihnen zu reden ist, bleibt nur die Vermutung übrig, daß Ihnen an einer gemeinsamen Notstandsregelung gar nichts gelegen ist, weil Sie das einfach alles auf diesem kalten Wege durchsetzen wollen, von dem Sie wissen, daß Sie anderenfalls mit der SPD darüber diskutieren müßten.

    (Beifall bei der SPD.)




    Merten
    Wir bitten Sie aus diesem Grunde nach wie vor um Streichung dieses Paragraphen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Herr Bundesverteidigungsminister hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich den Herrn Vorredner richtig verstanden habe, dann würde bei klarer Definition des Begriffs „Spannungsfall" die Notwendigkeit der Maßnahmen nach § 47 c von seiner Seite anerkannt werden. Ich vermag nun nicht einzusehen, was eine Definition eines bestimmten Falles, der sich nicht in schematische Richtlinien pressen läßt, an den sachlichen Notwendigkeiten ändert. Denn wenn gesagt wird, daß durch eine klare Definition des Spannungsfalles die Notwendigkeit des § 47 c bejaht werden könnte, wird implicite zugegeben, daß nur infolge des
    Mangels einer klaren Definition eine Notwendigkeit
    nicht anerkannt wird. — Soviel zur Voraussetzung.
    Ich darf kurz etwas zum Begriff „Spannungsfall" und zum Begriff „Verteidigungsfall" sagen. Ich glaube nicht, daß es meine Aufgabe ist, die Verhandlungen über die Notstandsgesetzgebung zu führen. Ich glaube darüber hinaus auch nicht, daß die Notstandsgesetzgebung bisher infolge übergroßer Bereitwilligkeit auf allen Seiten des Hauses gescheitert oder nicht zustande gekommen ist, um mich auf eine sehr euphemistische Bemerkung zu beschränken.
    Wir gehören einem Verteidigungsbündnis an. Es besteht nicht der geringste Zweifel, daß ein Verteidigungsbündnis, dessen maßgebende Träger Nationen mit demokratischer Struktur sind und dessen gesamte Verteidigungskonzeption der defensiven Haltung der Demokratien entspricht, es viel schwieriger hat, militärische Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen, als Diktatoren, die den Zeitpunkt, den Ort und die Mittel für ihre militärischen Aktionen bestimmen können und weder einer öffentlichen Kontrolle darüber unterliegen noch einer übermäßigen Aufklärungs- oder Entdeckungsgefahr gegenüberstehen. Es ist so gut wie sicher — man kann es als eine —

    (Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen.)

    — Ich glaube, daß man über ein so ernstes Thema nicht mit so lächerlichen Unterstellungen antworten kann, wie es diese Zurufe bedeuten.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Erneuter Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen.)

    Wenn das die Ernsthaftigkeit der Absichten in so lebenswichtigen Problemen ist, mit denen wir uns seit Jahren aufs intensivste abmühen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    dann allerdings dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die Antwort auf gewisse Angebote sehr skeptisch ausfällt.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sie sollten sich einmal den Spiegel vorhalten, in welcher Art Sie heute gegen jeden Antrag aufgetreten sind! Dann würden Sie selbst sehen, wie Sie versuchen, uns zu provozieren!)

    — Ich habe nicht die Absicht, Kollege Schmitt, mit Ihnen in eine Spiegelkonkurrenz zu treten.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. SchmittVockenhausen: Sie sollen den Spiegel vor sich halten!)

    — Ja, ich sage: eine Spiegelkonkurrenz. Ich denke nicht an das bekannte Wochenmagazin, sondern an die bekannte technische Einrichtung des Spiegels. Ich trete aber hier nicht als politisches Mannequin auf wie Sie als Zurufer, sondern als ernsthafter Redner.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. SchmittVockenhausen: Ein typischer Beweis für Ihre Arroganz! — Oh-Rufe von der CDU/ CSU. Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ein typischer Beweis für das, was ich vorhin zugerufen habe!)

    — Ichglaube, daß man ernsthafte Argumente nicht mit dieser Methode zerstreuen kann.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Nein, das .sollten Sie nicht: mit Ihren Methoden unsere ernsthaften Argumente zerstreuen!)

    — Obwohl ich den Lautsprecher zur Verfügung habe, mache ich weniger vom Kehlkopf Gebrauch als Sie, aber in diesem Falle mehr vom Kopf!

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Das ist wieder Ihre typische Art, zu provozieren!)

    Es ist eine feststehende Tatsache, daß im Falle einer militärischen Spannung, im Falle einer militärischen Krise oder im Falle von Angriffshandlungen die NATO erst dann ,den Verteidigungsfall erklären würde, wenn die Feindseligkeiten praktisch bereits ausgebrochen sind. Daß die Regierungen der NATO-Staaten, die im NATO-Rat über diese Frage zu 'befinden haben, den Verteidigungsfall und — wollen wir einmal das Kind Verteidigungsfall bei seinem traurigen Namen nennen — den Kriegszustand erklären würden, bevor ein Anlaß eingetreten ist, der die Erklärungdieses Zustandes rechtfertigt, ist doch völlig ausgeschlossen. So, wie man früher, ich darf sagen, leichtfertig oder wegen militärischer Mobilmachungstermine den Kriegsfall erklärt hat, so leicht erklärt heute keine Regierung auf der Welt, ich glaube, nicht einmal eine sowjetische oder eine diktatorische Regierung mehr den Krieg. Ein Verteidigungsbündnis demokratischer Völker, in dem Einstimmigkeit erforderlich ist, wird sich hüten, den Kriegszustand zu erklären, wenn dafür nicht durch eine Angriffshandlung von der anderen Seite ,die Voraussetzungen geschaffen worden sind. Ich glaube, darüber gibt es keinen Zweifel.



    Bundesverteidigungsminister Strauß
    Nun beanstandet der Kollege Merten, daß bisher keine Richtlinien für den Spannungsfall erlassen worden sind, Richtlinien, die den Spannungsfall definieren. Ich glaube, man kann in Richtlinien nicht die Voraussetzungen für einen Spannungsfall definieren. Wer ist denn für die politische Beurteilung, ob ein Spannungsfall vorliegt oder nicht, zuständig? Das können nur die Organe des Bundes sein. Ich sage nicht, allein die Bundesregierung, sondern die Organe des Bundes. Die Frage, ob ein Spannungsfall vorliegt oder nicht, unterliegt der politischen Beurteilung oder vielleicht auch dem Wirklichkeitssinn derer, ,die ,diese politische Beurteilung vorzunehmen haben.
    Wer uns die Möglichkeit nimmt, nach politischen Maßstäben und nach bestem Wissen und Gewissen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Spannungsfall vorliegen, und, wenn wir zu dieser Überzeugung kommen, daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, der kann nicht behaupten, daß er für eine Landesverteidigung unter modernen Umständen eintritt. Das ist eine genauso klare Feststellung, die mit Unterstellungen nichts zu tun hat und die nur einer klaren Präzisierung dessen dienen soll, was nicht durch Nebel, Behauptungen und Vorwände den Augen der Öffentlichkeit entzogen werden sollte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)