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ID0311904700

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    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1960 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. deutsche Kulturarbeit im Ausland (Drucksache 1555) Kühn (Köln) (SPD) . . . 6869 B, 6894 C Dr. von Brentano, Bundesminister . 6878 B Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 6885 D von Mühlen (FDP) 6891 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 1423); Erster Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1893) — Zweite Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Paßgesetzes, des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes und zur Aufhebung des Gesetzes über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland (Drucksache 1423); Zweiter Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1894) — Zweite Beratung — Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 6869 B, 6898 B, 6899 B, 6904 B Merten (SPD) . . 6897 A, 6897 D, 6898 D, 6899 D, 6900 C, 6902 D, 6906 A, 6908 B, Strauß, Bundesminister . 6897 B, 6900 A, 6901 B, 6907 A, 6909 A, 6911 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . 6903 B, 6914 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) . 6904 A, 6905 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . 6910 B, 6913 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6911 A Rasner (CDU/CSU) 6915 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache 1898) — Erste Beratung — . . . 6915 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Bundespolizeibeamtengesetz — BPolBG) (Drucksache 1425) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1840 [neu]) — Zweite und dritte Beratung —Kramel (CDU/CSU) 6915 D Dr. Schäfer (SPD) 6916 A Nächste Sitzung 6916 D Anlagen 6917 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6869 119. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1950 Stenographischer Bericht Beginn: 15.06 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6917 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 24. 6. Altmaier* 25. 6. Bauer (Würzburg)* 25. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 2. 7. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 6. Fürst von Bismarck* 25. 6. Dr. Brecht 24. 6. Brüns 2. 7. Corterier* 25. 6. Dr. Dahlgrün 23. 6. Demmelmeier 24. 6. Frau Döhring (Stuttgart) 24. 6. Döring (Düsseldorf) 2. 7. Dowidat 24. 6. Dröscher 2. 7. Eilers (Oldenburg) 24. 6. Frau Engländer 2. 7. Etzenbach 24. 6. Even (Köln) 23. 6. Gehring 24. 6. Geiger (Aalen) 24. 6. Gerns* 25. 6. Dr. Greve 2. 7. Günther 24. 6. Häussler 23. 6. Heiland 24. 6. Heye* 25. 6. Höfler* 25. 6. Horn 24. 6. Frau Dr. Hubert* 25. 6. Jacobi 24. 6. Jacobs* 25. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Dr. Kempfler 29. 6. Frau Klemmert 2. 7. Koenen (Lippstadt) 24. 6. Köhler 2. 7. Dr. Kreyssig* 2. 7. Kiihn (Bonn) 23. 6. Kühn (Köln)* 25. 6. Lücker (München)* 2. 7. Maier (Freiburg) 2. 7. Dr. Meyer (Frankfurt) 24. 6. Mischnick 23. 6. Paul* 25. 6. Pelster 26. 6. Frau Pitz-Savelsberg 23. 6. Rasch 25. 6. Frau Dr. Rehling* 25. 6. Frau Renger* 25. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Ruhnke 26. 6. Sander 2. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmidt (Gellersen) 24. 6. Schneider (Hamburg) 24. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 23. 6. Schoettle 24. 6. Schröder (Osterode) 24. 6. Schüttler 23. 6. Schütz (München)* 25. 6. Seidl (Dorfeis)* 25. 6. Dr. Serres* 25. 6. Dr. Siemer 25. 6. Stauch 23. 6. Striebeck 24. 6. Theil (Bremen) 25. 6. Frau Vietje 23. 6. Dr. Wahl* 25. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 2. 7. Weinkamm* 2. 7. Frau Wessel 2. 7. Wittmer-Eigenbrodt 24. 6. Dr. Zimmer* 25. 6. Dr. Zimmermann 8. 7. b) Urlaubsanträge Bergmann* 2. 7. Berkhan* 2. 7. Birkelbach* 2. 7. Dr. Birrenbach* 2. 7. Dr. Burgbacher* 2. 7. Deringer* 2. 7. Engelbrecht-Greve* 2. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 2. 7. Dr. Furler* 2. 7. Geiger (München)* 2. 7. Hahn* 2. 7. Illerhaus* 2. 7. Dr. Kopf* 2. 7. Lenz (Brühl) * 2. 7. Dr. Lindenberg* 2. 7. Margulies* 2. 7. Metzger*. 2. 7. Müller-Hermann* 2. 7. Odenthal* 2. 7. Dr. Philipp* 2. 7. Frau Dr. Probst* 2. 7. Richarts* 2. 7. Scheel* 2. 7. Dr. Schild* 2. 7. Schmidt (Hamburg)* 2. 7. Dr. Starke* 2. 7. Storch* 2. 7. Dr. Sträter* 2. 7. Frau Strobel* 2. 7. *) für die Teilnahme an der gemeinsamen Tagung des Europäischen Parlaments mit der Beratenden Versammlung des Europarates 6918 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. .Juni 1960 Anlage 2 Umdruck 668 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 1423, 1893). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. Zu Nr. 4 § 6 Abs. 7 wird gestrichen. 2. Zu Nr. 4 Dem § 6 wird folgender neuer Absatz 8 angefügt: „ (8) Auf die Gesamtdauer der Wehrübungen wird der geleistete Kriegsdienst angerechnet." 3. Folgende Nr. 4 a wird eingefügt: ,4a. § 8 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: „ (2) Der Bundesminister für Verteidigung kann im Einzelfall Wehrdienst, der in fremden Streitkräften vor dem 31. Dezember 1945 geleistet wurde, auf den Wehrdienst nach diesem Gesetz ganz oder zum Teil anrechnen. Der Bundesminister für Verteidigung soll Wehrdienst, der in fremden Streitkräften nach dem 31. Dezember 1945 geleistet wurde, auf den Wehrdienst nach diesem Gesetz anrechnen, wenn der Wehrdienst auf Grund gesetzlicher Vorschrift geleistet wurde oder wenn der Bundesminister für Verteidigung ihm vorher zugestimmt hatte." 4. Zu Nr. 8 In § 13 Abs. 2 wird im ersten Satz das Wort „Vorschlag" durch das Wort „Antrag" ersetzt. 5. Zu Nr. 9 § 13 a Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates wird bestimmt, 1. welche Jahrgänge der Wehrpflichtigen für Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungschutz vorgesehen sind und nicht zum Wehrdienst herangezogen werden, 2. aus welchen sonstigen Jahrgängen die Wehrpflichtigen für Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungsschutz vorgesehen werden können, die wegen ihrer beruflichen Tätigkeit, ihres militärischen Ausbildungsstandes und ihrer Ausbildung oder geplanten Verwendung für diesen Dienst erforderlich sind." 6. Zu Nr. 14 § 21 a Abs. 5 wird ersatzlos gestrichen. 7. Zu Nr. 18 Der bisherige Wortlaut der Nr. 18 erhält die Bezeichnung Buchstabe a; folgender Buchstabe b wird angefügt: ,b) Dem § 26 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Zur unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen vor den Prüfungsausschüssen und Kammern für Wehrdienstverweigerer oder einem Verwaltungsgericht sind auch zugelassen Beauftragte a) einer Vereinigung, die von einer Landesregierung für solche Betreuung von Wehrdienstverweigerern anerkannt ist oder b) einer Kirche oder anerkannten Religionsgemeinschaft." ' 8. Zu Nr. 31 In § 47 b Nr. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Die kreisfreien Städte oder der Landkreis sind vor der Entscheidung zu hören." 9. Zu Nr. 31 § 47 c wird ersatzlos gestrichen. Bonn, den 22. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 670 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Merten, Schultz, Probst (Freiburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 1423, 1893) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nr. 10 wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: ,vor a) Absatz 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die Erfassung kann, insbesondere bei Wehrpflichtigen kriegsgedienter Jahrgänge, auch durch schriftliche Befragung durchgeführt werden." 2. In Nr. 10 erhält Buchstabe b folgende Fassung: ,b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 anfügt: „ (5) Die anläßlich der Erfassung entstehenden notwendigen Auslagen der Wehrpflichtigen tragen die Länder. Sie erstatten auch den Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Borin, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6919 durch die Erfassung entstehenden Verdienstausfall für diejenigen wehrpflichtigen Arbeitnehmer, die nicht unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fallen." 3. Nach Nr. 12 wird folgende Nr. 12a eingefügt: ,12a. § 19 Abs. 8 wird folgender 'Satz angefügt: „Einem wehrpflichtigen Arbeitnehmer, der nicht unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fällt, wird auch der durch die Musterung entstehende Verdienstausfall erstattet." 4. In Nr. 17 erhält Buchstabe c folgende Fassung: ,c) Absatz 4 Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: „Dabei findet § 19 Abs. 8 Satz 2 und 3 entsprechend Anwendung." ' 5. In Nr. 23 erhält § 36 Abs. 2 Satz 2 folgende Fassung: „Sie unterliegen der Wehrüberwachung von der Prüfung ihrer Verfügbarkeit an." Bonn, den 23. Juni 1960 Dr. Jaeger Merten Schultz Probst (Freiburg) Frau Ackermann Balkenhol Bazille Berkhan Börner Draeger Eschmann Gerns Günther Heix Herold Josten Dr. Kliesing (Honnef) Kreitmeyer Kunst Lenze (Attendorn) Paul Pöhler Wienand
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verteidigung.


Rede von Dr. Franz Josef Strauß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zu den beiden Anträgen kurz Stellung. nehmen.
Zunächst zu dem Antrag Umdruck 668 Ziffer 8. Es ist doch klar ersichtlich, daß sich der Fall, der hier geregelt werden soll, auf die Musterung von ungedienten, d. h. auch noch nicht erfaßten oder jedenfalls nicht gemusterten Wehrpflichtigen nach Eintritt des Verteidigungsfalles bezieht. Wir halten eine elastische Bestimmung, die im Regelfalle eine Anhörung der kreisfreien Stadt oder des Landkreises vorsieht, für eine zweckmäßige Regelung in der Abstimmung der militärischen und zivilen, ich darf auch sagen: zivil-lokalen Interessen in diesem Falle. Es gibt aber eine ganze Reihe von Fällen, in denen ein Interesse des Landkreises oder des Stadtkreises überhaupt nicht gegeben ist. Warum hier durch gesetzlichen Zwang noch nach Eintritt des Verteidigungsfalles, also nach einem erfolgten militärischen Angriff, gemeinsame Sitzungen der militärischen Musterungskommissionen und der Landräte oder Oberbürgermeister, und zwar Fall für Fall für alle diejenigen, die eingezogen werden sollen, stattfinden sollen, ist nicht einzusehen. Wenn man dann noch davon ausgeht, daß es in diesem Parlament in allen Fraktionen eine beträchtliche Zahl von Verteidigungsexperten gibt, die sich ja seit Jahren bemühen, ein realistisches Bild des Verteidigungsfalles auszuarbeiten, und die seit Jahr und Tag zum Teil der Bundesregierung Vorwürfe machen, wir müßten unser Verteidigungsbild modernisieren — ich denke an das Stichwort „Umrüstung" der Jahre 1955, 1956 und Anfang 1957 —, dann fehlt mir nicht nur das Verständnis, es fehlt mir hier der Intellekt, um diesen Antrag zu verstehen, wonach nach Eintritt des Verteidigungsfalles, ich muß ein hartes Wort gebrauchen: nach Ausbruch des Krieges, und zwar ohne territoriale Einschränkung von der Zonengrenze bis Trier und von Emden bis Passau, gemischte Kommissionen, gebildet aus den militärischen Dienststellen und aus den kommunalen Behörden, zusammentreten sollen, die in jedem Einzelfall beraten und entscheiden sollen, ob der Betreffende herangezogen werden darf oder nicht. Ich darf mich zu dem ersten Antrag auf diese Feststellung beschränken.
Noch ernster liegt die Angelegenheit, was den letzten Antrag betrifft; darüber steht wirklich ein Unstern. Wir haben uns im Verteidigungsausschuß des Bundesrates darüber unterhalten, und ich muß zur Ehre der Mitglieder des Verteidigungsausschusses des Bundesrates sagen, daß ich dort bei sämtlichen Ministerpräsidenten oder den von ihnen delegierten Kabinettsmitgliedern nach einer gründlichen Aussprache ein volles Verständnis für unsere Notwendigkeiten gefunden habe.
Wenn ich annehme — mir fehlt jetzt eine zuverlässige Schätzung —, daß sich im Bereich dieser
Jahrgänge mindestens 10 Millionen Männer im Alter von 20 bis 60 Jahren befinden, von denen ein Bruchteil als Reservisten ausgebildet ist, dann gehe ich wohl nicht fehl; ich greife damit eher eine Zahl heraus, die viel niedriger ist als die tatsächliche Zahl; aber 10 Millionen ist noch eine absolut realistische Zahl, eine an der unteren Grenze liegende Angabe. Alle Herren des Verteidigungsausschusses, aber, glaube ich, auch alle übrigen Mitglieder dieses Hohen Hauses wissen, daß der Apparat der Bundeswehr auch für den Verteidigungsfall — ein Apparat, der naturgemäß größer wäre als der Apparat im Friedensfall — gar nicht in der Lage ist, einen nennenswerten Prozentsatz dieser männlichen Bürger unseres Staates zu erfassen oder sinnvoll in Dienst zu stellen. Wir haben ja genaue Zahlen genannt. Es handelt sich hier um einen ganz begrenzten Personenkreis. Eine Annahme des Antrages aber, den Sie stellen, Herr Kollege Merten, hätte zur Folge, daß Personen zwischen 45 und 60 Jahren — und das ist ja heute noch ein sehr jugendliches Alter, wenn man die allgemeine Lebenserwartung, den allgemeinen Gesundheitszustand und die allgemeine „Lebhaftigkeit" dabei als Erfahrungsmaßstab zugrunde legen darf —, auch wenn sie bei der Bundeswehr oder bei den Stationierungsstreitkräften als Zivilisten dienen, entweder überhaupt nicht im militärischen Status Dienst machen dürfen oder zu Unteroffizieren und Offizieren ernannt werden müssen, damit der Bereich von 45 bis 60 Jahren abgedeckt wird. Ich habe keine finanziellen Bedenken dagegen — die hat vielleicht der Herr Finanzminister —; ich werde demnächst die Planstellen dafür anmelden, die dann notwendig sind. Sie verschieben den sonst im Hause gewohnten Stellenkegel ganz erheblich. Aber es geht hier nicht um Planstellen, es geht hier um etwas anderes. Es geht darum, daß nach dem Willen dieses Hauses — ich erinnere an die Beratungen der Jahre 1955/56 — alle Funktionen, die im Frieden nicht aus der Natur der Sache heraus mit zwingender Notwendigkeit mit Soldaten besetzt werden müssen, von zivilen Bediensteten ausgefüllt werden sollen. Das heißt, daß ein großer Teil der Verbände der Bundeswehr und selbstverständlich auch ein großer Teil der Verbände der Alliierten in ihrer Funktions- und Verwendungsfähigkeit von der Arbeitsleistung der bei ihnen beschäftigten zivilen Arbeitskräfte abhängig sind, oder umgekehrt bei nicht voller Arbeitsleistung einfach nicht mehr die Aufgabe erfüllen können — auch im prohibitiven Sinne —, für die sie nun einmal da sind.
Es ist aber allgemeine Überzeugung und aus der Natur der Sache heraus notwendig, daß im Verteidigungsfalle diejenigen Zivilisten, die für die Aufrechterhaltung der Verwendungsfähigkeit der Streitkräfte unentbehrlich sind, auch aus Gründen des Völkerrechts — ihrer Anerkennung als Kombattanten — in den militärischen Status übergeführt werden. Das gilt in der Hauptsache für diejenigen, die heute bereits als Zivilisten im Bereich der Streitkräfte Dienst tun; das gilt wahrscheinlich auch für solche, die einmal dort Dienst getan haben, und für eine kleine Zahl derer, die auf Grund ihrer Berufserfahrung oder ihrer Berufsausbildung — denken



Bundesverteidigungsminister Strauß
Sie beispielsweise an die Flugzeugindustrie und verwandte Gebiete — für eine Tätigkeit dieser Art in Betracht kommen. Denn die industrielle Produktion wird ja bei uns in diesem Fall nicht mehr so weitergehen, wie man es aus vergangenen Maßstäben heraus gewohnt ist.
Wer diesem Antrag zustimmt — ich darf das einmal ganz deutlich und offen sagen —, der hat, wie die Dinge nun einmal in Wirklichkeit liegen, entweder keine Ahnung von den wirklichen Verhältnissen in einer modernen Wehrmacht oder der will die Herstellung und Aufrechterhaltung der Verwendungsfähigkeit der deutschen und der verbündeten Streitkräfte mit Absicht hintertreiben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich glaube, keine Gruppe in diesem Hause ist hier so ahnungslos, das zu tun oder diese Absicht zu haben. Ich möchte es jedenfalls keiner Gruppe unterstellen. Aber man muß auch mir so viel Sachkenntnis einräumen, daß ich weiß, worum es geht, und man muß mir die Legitimation einräumen, auf diese Zusammenhänge hinzuweisen. Angesichts der politischen Situation, in der wir uns befinden, angesichts der zwingenden Notwendigkeit, unseren guten Willen zur Herstellung der Verteidigungsbereitschaft zu beweisen, ja angesichts der Erklärungen, die in jüngster Zeit von allen Seiten des Hauses gemacht worden sind, muß es einem denkbar merkwürdig vorkommen, daß solche Anträge gestellt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Merten,