Rede von
Hans
Merten
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bitten Sie, in § 47 b Nr. 1 Satz 2, wo es in der Vorlage heißt: „Die kreisfreien Städte oder der Landkreis sollen vor ,der Entscheidung gehört werden", den Wortlaut zu wählen: „Die kreisfreien Städte oder der Landkreis sind vor der Entscheidung zu hören."
In ,diesem § 47 b werden Vorschriften für den Verteidigungsfall getroffen. Ein großer Teil der Vorschriften des Gesetzes wird hier außer Kraft gesetzt oder anders formuliert. Das ist auch für den Verteidigungsfall gar nicht anders möglich. Wir sind aber der Meinung, ,daß es auch im Verteidigungsfall durchaus möglich ist, die kreisfreie Stadt oder den Landkreis zu hören. Das ist zweckmäßig und notwendig, erstens im Interesse des Wehrpflichtigen selbst und zweitens zum Schutz der öffentlichen Interessen. Ich denke hier wieder an den zivilen Bevölkerungsschutz, der dabei stark beeinträchtigt werden könnte.
Wir bitten Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen.
Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten darf ich vielleicht gleich den nächsten und letzten Änderungsantrag begründen.