Rede von
Dr.
Franz Josef
Strauß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage, ob man die Formulierung „Vorschlag" oder „Antrag" wählen soll, hat in der Vergangenheit keine Rolle gespielt, weil sie bei dem Stand des Aufbaus der Bundeswehr noch nicht aktuell war. Zweifellos wird aber mit dem wachsenden Auf- und Ausbau der Landesverteidigung einschließlich der Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber der Bündnisgemeinschaft dieses Problem in absehbarer Zeit aktuell werden.
Ich bin nicht der Meinung, daß Meinungsverschiedenheiten auf +dem Gebiet der Landesverteidigung zwischen Behörden, in diesem Fall Behörden des Bundes auf +der einen Seite und Behörden der Länder oder Gemeinden auf der anderen Seite, auf dem Wege von Verwaltungsrechtsstreitigkeiten ausgetragen werden sollen. Ich weiß nicht, welche Instanzen hier im einzelnen anrufbar wären. Aber es würde sich wohl um +das normale Verwaltungsgericht handeln, um ein Oberverwaltungsgericht und im Zweifel Um ein oberstes Verwaltungsgericht, also .das Bundesverwaltungsgericht.
Ich bin ein überzeugter Anhänger des Rechtsstaates. Ich bin aber auch der Meinung, daß man die rechtsstaatlichen Mittel nicht dort in Anspruch nehmen sollte, wo es um einen Ausgleich der öffentlichen Interessen ,geht. Wenn es sich um +den Schutz des Staatsbürgers vor Übergriffen der Verwaltung, vor einem Mißbrauch der Ermessensfreiheit der Verwaltung handelt, steht die Frage der Einschaltung der Verwaltungsgerichte überhaupt nicht zur Diskussion. Aber wir klagen ohnehin darüber — und die Klage werden Sie in allen Ländern hören —, daß zahlreiche Verwaltungsrechtsstreitigkeiten über Jahre hinaus nicht entschieden werden können, weil die übergroße Möglichkeit der Anrufung des Verwaltungsgerichts auf der einen Seite und die begrenzte Zahl an Personal auf der anderen Seite eine schnellere Entscheidung nicht ermöglichen. Ich sehe nicht ein, wie den Interessen der einen oder der anderen Seite in diesem Fall gedient sein soll, wenn man ein Gericht — und unter Umständen noch zwei weitere Instanzen — anrufen soll, um den Ausgleich öffentlicher Interessen herbeizuführen. Ich glaube auch nicht, daß, den guten Willen zur Landesverteidigung bei Bund und Land vorausgesetzt, ein Verwaltungsrichter in diesem Fall zu einer besseren oder abgewogeneren Entscheidung kommen kann, als die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ergeben würde.
Ich bitte deshalb, den Antrag abzulehnen.