Rede:
ID0311519300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 415
    1. Dr.: 46
    2. Frau: 14
    3. 7: 8
    4. der: 8
    5. Abstimmung: 7
    6. §: 7
    7. über: 6
    8. a: 6
    9. ist: 5
    10. die: 5
    11. auf: 5
    12. Abgeordnete: 5
    13. —: 5
    14. Berliner: 5
    15. den: 4
    16. Antrag: 4
    17. in: 4
    18. stimmberechtigte: 4
    19. Mitglieder: 4
    20. und: 4
    21. nicht: 3
    22. Umdruck: 3
    23. Ziffer: 3
    24. Das: 3
    25. namentliche: 3
    26. absatzweise: 3
    27. Ich: 3
    28. 1: 3
    29. haben: 3
    30. von: 3
    31. Schmidt: 3
    32. zur: 2
    33. 629: 2
    34. so: 2
    35. oder: 2
    36. wird: 2
    37. ob: 2
    38. Lüders: 2
    39. daß: 2
    40. das: 2
    41. nur: 2
    42. Dann: 2
    43. werden: 2
    44. also: 2
    45. es: 2
    46. Es: 2
    47. dem: 2
    48. Fassung: 2
    49. sich: 2
    50. Fritz: 2
    51. \n: 2
    52. Schneider: 2
    53. Müller: 2
    54. ein: 2
    55. Weitere: 1
    56. Wortmeldungen: 1
    57. liegen: 1
    58. vor.: 1
    59. Wir: 1
    60. kommen: 1
    61. Abstimmung,: 1
    62. zunächst: 1
    63. 2.: 1
    64. keine: 1
    65. Abstimmung.: 1
    66. Ob: 1
    67. ausgeht,: 1
    68. jeden: 1
    69. Fall: 1
    70. nachher: 1
    71. namentlich: 1
    72. ganzen: 1
    73. abgestimmt.Ich: 1
    74. habe: 1
    75. recht: 1
    76. verstanden,: 1
    77. beantragt: 1
    78. hat,: 1
    79. abgestimmt: 1
    80. wird,: 1
    81. eine: 1
    82. Anregung: 1
    83. war.\n: 1
    84. wir: 1
    85. abstimmen.: 1
    86. glaube,: 1
    87. Fraktion: 1
    88. SPD: 1
    89. bezug: 1
    90. Abs.: 1
    91. beantragt.\n: 1
    92. Sie: 1
    93. wollen: 1
    94. auch: 1
    95. bei: 1
    96. absatzweiser: 1
    97. für: 1
    98. beide: 1
    99. Absätze: 1
    100. Abstimmung?—: 1
    101. fürchte,: 1
    102. ich: 1
    103. bin: 1
    104. verstanden: 1
    105. worden.: 1
    106. will: 1
    107. wiederholen.: 1
    108. namentlichabgestimmt.: 1
    109. aber: 1
    110. gestellt.\n: 1
    111. Wird: 1
    112. zurückgezogen?: 1
    113. einfacher.Wer: 1
    114. 2: 1
    115. zustimmen: 1
    116. will,: 1
    117. möge: 1
    118. Hand: 1
    119. erheben.: 1
    120. Gegenprobe!: 1
    121. erste: 1
    122. war: 1
    123. Mehrheit;: 1
    124. angenommen.Wir: 1
    125. stimmen: 1
    126. nunmehr: 1
    127. namentlicher: 1
    128. neuen: 1
    129. ab.: 1
    130. —Ich: 1
    131. gebe: 1
    132. Ergebnis: 1
    133. bekannt.: 1
    134. An: 1
    135. insgesamt: 1
    136. 384: 1
    137. 16: 1
    138. beteiligt.: 1
    139. Mit: 1
    140. Ja: 1
    141. gestimmt: 1
    142. 237: 1
    143. 3: 1
    144. Abgeordnete,: 1
    145. mit: 1
    146. Nein: 1
    147. 140: 1
    148. 12: 1
    149. Abgeordnete;: 1
    150. enthalten: 1
    151. Abgeordneter.: 1
    152. Damit: 1
    153. geänderten: 1
    154. angenommen.JaCDU/CSUFrau: 1
    155. AckermannGraf: 1
    156. AdelmannDr.: 1
    157. Aigner: 1
    158. ArndgenBaier: 1
    159. BaldaufBalkenhol: 1
    160. Bartels: 1
    161. Barzel: 1
    162. Bauereisen: 1
    163. Bauknecht: 1
    164. BauschDr.: 1
    165. Becker: 1
    166. BergerDr.: 1
    167. BergmeyerDr.: 1
    168. BesoldFürst: 1
    169. Bismarck: 1
    170. BleylerBlöckerFrau: 1
    171. Blohmvon: 1
    172. BodelschwinghDr.: 1
    173. BöhmFrau: 1
    174. BrauksiepeBreseBrückDr.: 1
    175. Bucerius: 1
    176. BühlerDr.: 1
    177. Burgbacher: 1
    178. BurgemeisterCaspersDr.: 1
    179. Conring: 1
    180. Czaja: 1
    181. DemmelmeierDiebäcker: 1
    182. DielDr.: 1
    183. DollingerDrachsler: 1
    184. DraegerDr.: 1
    185. Dresbach: 1
    186. EhrenEichelbaum: 1
    187. ElbrächterEngelbrecht-GreveFrau: 1
    188. EngländerEnkEpléeEven: 1
    189. Franz: 1
    190. Franzen: 1
    191. Frey: 1
    192. FuchsFunkFrau: 1
    193. GantenbergGaßmann: 1
    194. Gehring: 1
    195. GeisendörferGernsD.: 1
    196. GerstenmaierGewandt: 1
    197. Gibbert: 1
    198. GienckeDr.: 1
    199. Gleissner: 1
    200. Götz: 1
    201. Goldhagen: 1
    202. Gontrum: 1
    203. Gossel: 1
    204. GotteslebenGüntherFreiherr: 1
    205. zu: 1
    206. Guttenberg: 1
    207. HackethalHäussler: 1
    208. HahnDr.: 1
    209. HahneDr.: 1
    210. Haniel-Niethammer: 1
    211. HarnischfegerDr.: 1
    212. HauserDr.: 1
    213. Heck: 1
    214. HesbergHesemann: 1
    215. HilbertHöcherlDr.: 1
    216. Höck: 1
    217. HöflerHornHuthDr.: 1
    218. Huys: 1
    219. Illerhaus: 1
    220. JaegerJahn: 1
    221. JordanJostenDr.: 1
    222. Kanka: 1
    223. KemmerDr.: 1
    224. KempflerKirchhoff: 1
    225. KistersDr.: 1
    226. Kliesing: 1
    227. Knobloch: 1
    228. KnorrKochDr.: 1
    229. Kopf: 1
    230. Kramel: 1
    231. Krammig: 1
    232. KrollKrüger: 1
    233. KrugFrau: 1
    234. KuchtnerKunstKuntscherLang: 1
    235. LeichtDr.: 1
    236. LeiskeLenz: 1
    237. Lenze: 1
    238. Lermer: 1
    239. Leukert: 1
    240. LindenbergLulayDr.: 1
    241. Baron: 1
    242. Manteuffel-Szoege: 1
    243. MaucherMeisMemmel: 1
    244. Menke: 1
    245. MensingMeyer: 1
    246. MuckermannMühlenberg: 1
    247. Müller-HermannNellen: 1
    248. Nieberg: 1
    249. NiederaltFrau: 1
    250. NiggemeyerDr.: 1
    251. OberländerOetzelFrau: 1
    252. PannhoffDr.: 1
    253. PflaumbaumDr.: 1
    254. PhilippFrau: 1
    255. Pitz-SavelsbergFrau: 1
    256. ProbstDr.: 1
    257. ReinhardDr.: 1
    258. ReithRicharts: 1
    259. RöschRösing: 1
    260. RollmannDr.: 1
    261. Rüdel: 1
    262. RufRuland: 1
    263. ScharnbergScheppmannSchlee: 1
    264. SchlickDr.: 1
    265. Schütz: 1
    266. SchwörerDr.: 1
    267. SeffrinSiebelDr.: 1
    268. SiemerSimpfendörferSpies: 1
    269. Spies: 1
    270. SteckerStillerDr.: 1
    271. StoltenbergStorchDr.: 1
    272. Storm: 1
    273. Sühler: 1
    274. Teriete: 1
    275. Unertl: 1
    276. VarelmannVeharFrau: 1
    277. VietjeVogtWacherDr.: 1
    278. Weber: 1
    279. Werber: 1
    280. WernerWieninger: 1
    281. Willecke: 1
    282. Windelen: 1
    283. Winkelheide: 1
    284. Winter: 1
    285. WittmannWittmer-EigenbrodtWormsDr.: 1
    286. Wuermeling: 1
    287. WullenhauptDr.: 1
    288. ZimmerDr.: 1
    289. ZimmermannBerliner: 1
    290. AbgeordneteHübnerDr.: 1
    291. Krone: 1
    292. StinglFDPDr.: 1
    293. AchenbachDr.: 1
    294. Bucher: 1
    295. DahlgrünDr.: 1
    296. DehlerFrau: 1
    297. Diemer-Nicolaus: 1
    298. DowidatEisenmann: 1
    299. KellerDr.: 1
    300. Kohut: 1
    301. Kreitmeyer: 1
    302. Kühn: 1
    303. Lenz: 1
    304. MaukDr.: 1
    305. Mende: 1
    306. MiessnerMischnickFreiherr: 1
    307. MühlenMurrRademacher: 1
    308. RutschkeDr.: 1
    309. WalterZoglmannDPFrau: 1
    310. KalinkeMatthes: 1
    311. Preiß: 1
    312. Probst: 1
    313. SchildSchneider: 1
    314. SchranzDr.: 1
    315. SteinmetzTobabenNeinCDU/CSUHeix: 1
    316. Heye: 1
    317. MartinWeimerWendelbornBerliner: 1
    318. BendaSPDFrau: 1
    319. Albertz: 1
    320. BachBadingBäumerBalsBauer: 1
    321. Baer: 1
    322. Bechert: 1
    323. Behrendt: 1
    324. BehrischFrau: 1
    325. Bennemann: 1
    326. Bergmann: 1
    327. BerkhanBerlinBettgenhäuserFrau: 1
    328. Beyer: 1
    329. Brecht: 1
    330. BruseBüttnerCorterier: 1
    331. CramerDr.: 1
    332. Deist: 1
    333. DewaldDiekmannFrau: 1
    334. Döhring: 1
    335. FallerFelderFolgerFrankeDr.: 1
    336. Frede: 1
    337. FrehseeFrenzelGeiger: 1
    338. Hamacher: 1
    339. Hansing: 1
    340. Harm: 1
    341. HauffeHeideHeiland: 1
    342. HellenbrockFrau: 1
    343. Herklotz: 1
    344. Hermsdorf: 1
    345. HeroldHöckerHöhmann: 1
    346. HöhneHöraufFrau: 1
    347. Hubert: 1
    348. HufnagelIven: 1
    349. JacobiJahn: 1
    350. KeilhackFrau: 1
    351. KettigKeuningKillat: 1
    352. Kipp-Kaule: 1
    353. Könen: 1
    354. KrausKriedemannKuhn: 1
    355. Kurlbaum: 1
    356. Lange: 1
    357. LeberLohmarLudwigLücke: 1
    358. MarxMatzner: 1
    359. Meitmann: 1
    360. Menzel: 1
    361. MertenMetterMetzgerMeyer: 1
    362. Meyer-LauleDr.: 1
    363. MommerMüller: 1
    364. Nadig: 1
    365. Odenthal: 1
    366. PetersPrennelPriebePützDr.: 1
    367. Ratzel: 1
    368. ReitzFrau: 1
    369. RengerRhodeFrau: 1
    370. RudollRuhnkeDr.: 1
    371. SchäferFrau: 1
    372. SchanzenbachScheurenDr.: 1
    373. Schmid: 1
    374. Schmitt: 1
    375. Seidel: 1
    376. SeppiSeuffert: 1
    377. Stenger: 1
    378. StierleSträterStriebeck: 1
    379. StrobelTheil: 1
    380. Theis: 1
    381. Wegener: 1
    382. WelkeWelslauWeltner: 1
    383. WesselWilhelm: 1
    384. WischnewskiWittrock: 1
    385. ZühlkeBerliner: 1
    386. AbgeordneteDr.: 1
    387. Königswarter: 1
    388. KrappeNeumannScharnowskiDr.: 1
    389. Schellenberg: 1
    390. Schröter: 1
    391. Wolff: 1
    392. FDPDürrSpitzmüllerDr.: 1
    393. StammbergerBerliner: 1
    394. AbgeordneteFrau: 1
    395. h.: 1
    396. c.: 1
    397. WillEnthaltenCDU/CSUFrau: 1
    398. Brökelschen: 1
    399. Even: 1
    400. MaxseinSPDDr.: 1
    401. Vizepräsident: 1
    402. SchmidNunmehr: 1
    403. liegt: 1
    404. noch: 1
    405. Ergänzungsantrag: 1
    406. 626: 1
    407. vor,: 1
    408. nach: 1
    409. b: 1
    410. eingefügt: 1
    411. soll.: 1
    412. Wort: 1
    413. Begründung: 1
    414. hat: 1
    415. Tobaben.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 115. Sitzung Bonn, den 19. Mai 1960 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Steueränderungsgesetz 1960) (Drucksache 1811) — Erste Beratung — Etzel, Bundesminister 6519 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6524 A Seuffert (SPD) . . . . 6527 D, 6537 D Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 6531 A Etzel (CDU/CSU) . . . 6531 B, 6537 B, 6538 A, 6546 C Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 6533 A Leber (SPD) . . . . . . . . . 6535 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6542 C Dr. Starke (FDP) 6544 C Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 533); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1311, zu 1311) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Seume (SPD) . . . 6548 B, 6557 B Dr. Lindenberg (CDU/CSU) . . . . 6550 C Entwurf eines Gesetzes über die Anmeldung von Anteilscheinen der Deutschen Reichsbank (SPD) (Drucksache 823); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1312, zu 1312) — Zweite Beratung — Seuffert (SPD) 6555 B Dr. Lindenberg (CDU/CSU) . . . 6556 D Fragestunde (Drucksache 1846) Frage des Abg. Dürr: Hinweise an den Grenzübergängen auf besondere deutsche Verkehrsvorschriften Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6553 D Frage des Abg. Leicht: Stand der Planung des Ausbaues der B 10 von Karlsruhe bis Zweibrücken Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6554 A Frage des Abg. Walter: Gefährliche Ortsdurchfahrten der B 83 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6554 B Frage des Abg. Walter: Stand der Planung des Baues einer Anschlußstelle Ostheim der Bundesautobahn Frankfurt–Kassel Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6554 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Erlaß einer Rechtsverordnung gemäß § 32 Nr. 1 des Luftverkehrsgesetzes Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6554 D Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksache 317); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1816) — Zweite Beratung — Jahn (Stuttgart) (CDU/CSU) . . . 6558 A Odenthal (SPD) . . . . 6560 A, 6569 D Frau Dr. Bleyler (CDU/CSU) . . . 6562 C, 6598 B Behrendt (SPD) . . . . 6563 C, 6568 C, 6583 C, 6601 D, 6604 A Dürr (FDP) . . . 6563 D, 6590 B, 6595 A, 6595 D, 6598 D, 6604 D Frehsee (SPD) . . . . 6564 C, 6574 C Franzen (CDU/CSU) . . 6565 B, 6568 A, 6592 D, 6605 D Metter (SPD) . . . . . . . . . 6565 C Storch (CDU/CSU) . . . 6566 B, 6569 A Wischnewski (SPD) . . . 6566 C, 6588 B Memmel (CDU/CSU) . . 6567 C, 6574 A, 6593 B, 6596 A, 6603 C, 6612 D Scharnowski (SPD) 6568 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 6571 A, 6582 C Lang (München) (CDU/CSU) . . 6571 D, 6605 A Kemmer (CDU/CSU) 6572 B Jahn (Marburg) (SPD) 6572 B Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) 6572 C Dr. Stammberger (FDP) 6573 A, 6609 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 6573 D Tobaben (DP) . . 6579 B, 6588 A, 6600 B Hesemann (CDU/CSU) 6580 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 6583 A Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 6584 C, 6607 D Scheppmann (CDU/CSU) . 6589 D, 6600 D Hufnagel (SPD) 6592 B Folger (SPD) 6593 D Vogt (CDU/CSU) 6596 C Ludwig (SPD) . . . . . 6597 A, 6610 D Spitzmüller (FDP) 6597 C Frau Schanzenbach (SPD) . . . 6599 A Frau Rudoll (SPD) 6599 D, 6601 A, 6612 B Diebäcker (CDU/CSU) 6602 A Frau Kipp-Kaule (SPD) . . . . . 6606 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 6606 D Dr. Bucher (FDP) 6611 B Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 6612 A Erklärung nach § 36 GO Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 6613 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6613 D Anlagen 6615 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1960 6519 115. Sitzung Bonn, den 19. Mai 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 114. Sitzung Seite 6489 C Spalte 1 Zeile 17 statt „Berger": Dr. Bergmeyer. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier 31. 5. Auge 31. 5. Dr. Bärsch 20. 5. Bauer (Wasserburg) 20. 5. Bazille 20. 5. Dr. Becker (Hersfeld) 31. 5. Frau Berger-Heise 20. 5. Dr. Birrenbach 19. 5. Blachstein 28. 5. Brüns 2. 7. Dr. Dittrich 31, 5. Dopatka 28. 5. Dröscher 31. 5. Eberhard 20. 6. Dr. Eckhardt 20. 5. Erler 28. 5. Dr. Frey 19. 5. Gedat 20. 5. Geiger (München) 20. 5. Dr. Görgen 28. 5. Dr. Greve 28. 5. Dr. Dr. Heinemann 20. 5. Dr. Graf Henckel 28. 5. Frau Herklotz 19. 5. Holla 28. 5. Hoogen 20. 5. Horn 19. 5. Dr. Hoven 20. 5. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Jaksch 28. 5. Katzer 18. 6. Frau Klemmert 1. 7. Köhler 28. 5. Kraft 28. 5. Dr. Kreyssig 20. 5. Krüger (Olpe) 19. 5. Kühlthau 19. 5. Dr. Löhr 19. 5. Lücker (München) 20. 5. Maier (Freiburg) 2. 7. Margulies 20. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) 28. 5. Pelster 18. 6. Dr. h. c. Pferdmenges 9. 6. Pöhler 20. 5. Ramms 20. 5. Rasch 28. 5. Rasner 28. 5. Rehs 20. 5. Dr. Ripken 31. 5. Ritzel 28. 5. Sander 2. 7. Scheel 20. 5. Solke 28. 5. Stahl 4. 6. Wagner 19. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 6. Weinkamm 20. 5. Frau Welter (Aachen) 20. 5. Wienand 20. 5. b) Urlaubsanträge Frenzel 20. 6. Jacobs 24. 5. Seidl (Dorfen) 25. 5. Anlage 2 Umdruck 614 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksachen 533, 1311, zu 1311). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 3 wird wie folgt gefaßt: „§ 3 Abfindung der Anteilseigner (1) Die Anteilseigner der Reichsbank erhalten als Abfindung auf je hundert Reichsmark Reichsbankanteile entweder 1. zwanzig Deutsche Mark, soweit sie über den 8. Mai 1945 hinaus ununterbrochen im Besitz ihrer Reichsbankanteile geblieben sind, oder 2. zehn Deutsche Mark, soweit sie ihre Reichsbankanteile erst nach dem 8. Mai 1945 erworben haben. (2) Ehemalige Anteilseigner der Deutschen Reichsbank, die wegen ihrer Rasse nach § 11 Abs. 2 des Reichsbankgesetzes ausgeschlossen wurden, werden gegen Rückgabe der Entschädigung (Reichsschatzanweisungen oder Wertersatz) nach Absatz 1 Nr. 1 behandelt, wenn diese Regelung für sie günstiger ist. Mit Anerkennung des nach diesem Gesetz gegebenen Anspruchs geht ein Anspruch, der dem Berechtigten wegen des Verlustes seiner Reichsbankanteile nach den Vorschriften zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände oder nach dem Bundesrückerstattungsgesetz zusteht, auf die Deutsche Reichsbank über; auf diesen Anspruch bereits bewirkte Leistungen sind an die Deutsche Reichsbank herauszugeben. (3) Ehemalige Anteilseigner der Deutschen Reichsbank, die, ohne, nach § 11 Abs. 2 des Reichsbankgesetzes ausgeschlossen zu sein, nach fruchtlosem Ablauf der nach § 33 des Reichsbankgesetzes gesetzten Umtauschfristen ausgeschlossen wurden, werden nach Absatz 1 Nr. 1 .behandelt." 6616 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1960 2. In § 4 Abs. 1 erhält Satz 1 die folgende Fassung: „Ansprüche nach § 3 sind innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes bei dem Abwickler anzumelden." 3. § 5 erhält folgende Fassung: „§ 5 Verzinsung (1) Die Abfindungsbeträge nach § 3 Abs. 1 werden vom 1. Januar 1950 an mit 4 vom Hundert jährlich verzinst. (2) Ist der Erwerb der Reichsbankanteile nach dem 1. Januar 1950 erfolgt, so werden die Abfindungsbeträge erst vom 1. Januar des dem Erwerb folgenden Jahres an mit 4 vom Hundert jährlich verzinst." 4. In § 6 erhält Absatz 5 folgende Fassung: „(5) Der Abwickler hat die im Eigentum der Deutschen Reichsbank stehenden Aktien der Deutschen Golddiskontbank, soweit sie nicht nach § 10 an Ausländer auszufolgen sind, dem Bund zu übereignen." 5. § 7 erhält folgende Fassung: § 7 Auszahlung von Abfindungsbeträgen und Zinsen Abfindungsbeträge und Zinsen sind innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes an die Berechtigten mit befreiender Wirkung für den Bund auszuzahlen." 6. In § 8 wird Absatz 3 gestrichen. Bonn, den 7. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 626 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Hinter § 7a wird folgender § 7 b eingefügt: „§ 3 b Sonstige Ausnahmen (1) In besonders gelagerten Ausnahmefällen können Kinder über zwölf Jahre nach dem Schulunterricht mit leichten Hilfeleistungen beschäftigt werden, wenn die Aufsichtsbehörde dazu die Genehmigung erteilt. (2) Die Kinder dürfen nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen beschäftigt werden." 2. In § 24 Abs. 2 wird das Wort „zusammenhängenden" gestrichen. Bonn, den 19. Mai 1960 Tobaben Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 629 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. die Beschäftigung von Jugendlichen über 17 Jahre, die die Abschlußprüfung in einem Lehrberuf bestanden haben und als Fachkraft tätig sind; jedoch gelten für diese Jugendlichen die Vorschriften der §§ 14, 17 und 34 über Nachtruhe, Urlaub und Akkord- und Fließarbeit." 2. § 7 a Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Kinder über zwölf Jahre dürfen in der Landwirtschaft (§ 26) mit leichten und für Kinder geeigneten Hilfeleistungen beschäftigt werden. Solche Hilfeleistungen dürfen nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich stattfinden." 3. In § 8 wird hinter Absatz 3 folgender Absatz 3 a eingefügt: „ (3 a) Die Arbeitszeit der Jugendlichen darf täglich und wöchentlich die übliche Arbeitszeit der erwachsenen Arbeitnehmer des Betriebs oder der Betriebsabteilung, in der der Jugendliche beschäftigt wird, nicht überschreiten. Das gilt nicht, wenn die übliche Wochenarbeitszeit der erwachsenen Arbeitnehmer weniger als 40 Stunden beträgt." 4. In § 10 wird der Absatz 3 gestrichen. 5. § 14 Abs. 5 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dies gilt, mit Ausnahme von Jugendlichen, die mit artistischen Darbietungen gemeinsam mit einem Elternteil beschäftigt werden, nicht für Varieté-, Kabarett- und Revueveranstaltungen, bei denen Jugendlichen gemäß § 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit in der Fassung des Gesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1058) die Anwesenheit nicht gestattet werden darf, sowie für Veranstaltungen im Sinne der zu § 8 des Gesetzes Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1960 6617 zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit erlassenen Rechtsverordnungen." 6. In § 16 a) erhält Absatz 4 Satz 2 zweiter Halbsatz folgende Fassung: „dies gilt, mit Ausnahme von Jugendlichen, die mit artistischen Darbietungen gemeinsam mit einem Elternteil beschäftigt werden, nicht für Varieté-, Kabarett- und Revueveranstaltungen, bei denen Jugendlichen gemäß § 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit in der Fassung des Gesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1058) die Anwesenheit nicht gestattet werden darf, sowie für Veranstaltungen im Sinne der zu § 8 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit erlassenen Rechtsverordnungen." b) erhält Absatz 6 Satz 1 folgende Fassung: „Jugendliche, die auf Grund der Absätze 4 und 5 an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden dürfen, sind, wenn die Beschäftigung bis zu vier Stunden dauert, an einem der vorangehenden oder der folgenden sechs Werktage ab 14 Uhr, wenn sie länger als vier Stunden dauert, an einem ganzen der vorangehenden oder der folgenden sechs Werktage von der Arbeit freizustellen." 7. § 18 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Wird die Mehrarbeit nicht innerhalb der genannten Frist ausgeglichen, so ist sie nach den Vorschriften des § 10 zu vergüten.” 8. § 25 Satz 2 erhält folgende Fassung: „§ 18 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 gilt entsprechend." 9. § 30 Satz 2 erhält folgende Fassung: „§§ 9, 10, 16 Abs. 7 und § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 gelten entsprechend." 10. In § 31 Abs. 1 werden die Worte „§ 8 Abs. 1, 3 und 4" ersetzt durch die Worte „§ 8 Abs. 1, 3, 3 a und 4". 11. § 34 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen mit Akkordarbeit und Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo ist verboten." 12. § 41 Abs. 1 bis 3 erhält folgende Fassung: „(1) Der Beschäftiger hat sich, bevor er mil der Beschäftigung eines Jugendlichen beginnt, die Bescheinigung eines Arztes darüber, daß der Jugendliche innerhalb der letzten 12 Monate untersucht worden ist, vorlegen zu lassen (2) Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres hat sich der Beschäftiger die Bescheinigung eines Arztes darüber, daß der Jugendliche nachuntersucht worden ist, vorlegen zu lassen. (3) Ergibt eine ärztliche Untersuchung, daß ein Jugendlicher hinter dem seinem Alter entsprechenden Entwicklungsstand zurückgeblieben ist, oder werden sonst gesundheitliche Schwächen oder Schäden festgestellt oder lassen sich bei der Untersuchung die Auswirkungen der Berufsarbeit auf die Gesundheit oder Entwicklung des Jugendlichen noch nicht übersehen, so soll der Arzt eine Nachuntersuchung anordnen." 13. § 44 erhält folgende Fassung: „§ 44 Die Aufsichtsbehörde hat, wenn die dem Jugendlichen übertragenen Arbeiten Gefahren für seine Gesundheit befürchten lassen, dies dem gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen in persönlichen Angelegenheiten und dem Beschäftiger mitzuteilen und die ärztliche Untersuchung zu fordern." 14. § 47 wird gestrichen. 15. § 48 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Ärzte, die Untersuchungen nach diesem Gesetz vorgenommen haben, müssen, wenn der gesetzliche Vertreter des Jugendlichen in persönlichen Angelegenheiten damit einverstanden ist, 1. dem staatlichen Gewerbearzt, 2. dem Arzt, der einen Jugendlichen nach diesem Gesetz nachuntersucht, auf Verlangen die Aufzeichnungen über die Untersuchungsbefunde zur Einsicht aushändigen." 16. In § 50 Abs. 1 werden hinter die Worte „mit Zustimmung des Bundesrates" die Worte eingefügt „und, soweit besondere Regelungen für bergbauliche Betriebe getroffen werden, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft". 17. § 64 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. den Vorschriften der §§ 6, 7 Abs. 2 oder § 7 a Abs. 1 oder 2 über die Beschäftigung von Kindern," 18. In § 65 a) werden in Absatz 1 Nr. 1 die Worte „§ 8 Abs. 1 bis 3" ersetzt durch die Worte „§ 8 Abs. 1 bis 3 a"; b) erhält Absatz 1 Nr. 8 folgende Fassung: „8. einer Anordnung der Aufsichtsbehörde nach § 7 Abs. 3 Satz 2, § 12 Abs. 4 Satz 2, § 33 Abs. 3 oder § 38 Abs. 2". 19. § 70 Abs. 3 erhält folgende Fassung: ,(3) Die Arbeitszeitordnung vom 30. April 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 447) wird wie folgt geändert: 6618 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1960 1. § 1 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Arbeitszeitordnung gilt für Arbeitnehmer über 18 Jahre und für solche Arbeitnehmer über 17 Jahre, die die Abschlußprüfung in einem Lehrberuf bestanden haben und als Fachkräfte tätig sind, in Betrieben und Verwaltungen aller Art, auch wenn sie nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden." 2. Nach § 3 wird folgender § 3 a eingefügt: „§ 3 a Anrechnung der Berufsschulzeit Bei Arbeitnehmern, die noch berufsschulpflichtig sind, ist die Unterrichtszeit in der Berufsschule einschließlich der Pausen auf die Arbeitszeit anzurechnen. Das Entgelt ist für die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen weiterzuzahlen." 3. Dem § 19 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Für die Nachtruhe von Arbeiterinnen über 17 Jahre, die die Abschlußprüfung in einem Lehrberuf bestanden haben und als Fachkräfte tätig sind, gelten die Vorschriften des § 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom (Bundesgesetzbl. I S )" 20. § 72 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1960 in Kraft, die §§ 41 bis 50 jedoch erst am 1. Oktober 1961." b) Die Eingangsworte des Absatzes 2 erhalten folgende Fassung: „Am 1. Oktober 1960 treten folgende Vorschriften außer Kraft, soweit dies nicht bereits geschehen ist." c) In Absatz 3 treten an die Stelle der Worte „1. Juli 1961" die Worte „1. Oktober 1961". d) In Absatz 4 treten an die Stelle der Worte „1. Juli 1960" die Worte „1. Oktober 1960". Bonn, den 18. Mai 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 5 Umdruck 630 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Hubert, Odenthal, Behrendt, Wischnewski und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der ,arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). Der Bundestag wolle beschließen: § 47 erhält folgende Fassung: „§ 47 Person des Arztes (1) Als ärztliche Untersuchungen im Sinne dieses Abschnitts gelten solche, die 1. vom staatlichen Gewerbearzt, vom Amtsarzt des Gesundheitsamts, von einem für dieses Amt tätigen, mit der Durchführung von schul- oder berufsschulärztlichen Untersuchungen beauftragten Arzt oder von einem hauptberuflich für das Arbeitsamt tätigen Arzt, 2. von anderen Ärzten, die nach näherer Bestimmung einer vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassenden Rechtsverordnung zu diesen Untersuchungen zugelassen sind, vorgenommen werden. (2) Die Rechtsverordnung nach Absatz 1 Nr. 2 muß Vorschriften enthalten über 1. die für die Zulassung zuständigen Behörden, 2. die Voraussetzungen für die Zulassung hinsichtlich der Vorbereitung und der Eignung für die Vornahme der Untersuchungen, 3. die Entziehung der Zulassung wegen nachträglichen Wegfalls der Voraussetzungen oder wegen grober Pflichtverletzung, 4. das Abrechnungsverfahren zwischen den Ärzten und dem Lande, 5. die Aufbewahrung der Aufzeichnungen über die Untersuchungsbefunde und die Abgabe dieser Aufzeichnungen an näher zu bestimmende Behörden." Bonn, den 18. Mai 1960 Frau Dr. Hubert Odenthal Behrendt Wischnewski Frau Korspeter Frau Meyer-Laule Ludwig Frau Rudoll Priebe Metter Weltner (Rinteln) Bäumer Anlage 6 Umdruck 631 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 wird a) in Absatz 1 Nr. 2 der zweite Halbsatz gestrichen; b) in Absatz 2 die Nr. 3 gestrichen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1960 6619 2. § 7a wird gestrichen. 3. In §8 a) werden Absatz 1 bis 3 wie folgt geändert: aa) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „,(1) Die tägliche Arbeitszeit der Jugendlichen darf acht Stunden, ihre Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten.", bb) Absatz 2 wird gestrichen, cc) Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen dergestalt verteilt werden, daß die tägliche Arbeitszeit acht Stunden und die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreiten."; b) wird hinter Absatz 3 folgender neuer Absatz 3a eingefügt: „(3a) Die Arbeitszeit der Jugendlichen darf täglich und wöchentlich die übliche Arbeitszeit der erwachsenen Arbeitnehmer des Betriebs oder ,der Betriebsabteilung, in ,der der Jugendliche beschäftigt wird, nicht überschreiten. Das gilt nicht, wenn die übliche Wochenarbeitszeit der erwachsenen Arbeitnehmer weniger als 40 Stunden beträgt." 4. § 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Aufsichtsbehörde kann für Jugendliche über 16 Jahre, mit Ausnahme der im Bergbau unter Tage beschäftigten, aus dringenden Gründen des Gemeinwohls eine Überschreitung der nach § 8 zulässigen Arbeitszeit um höchstens eine Stunde täglich und drei Stunden wöchentlich bewilligen, wenn nur auf diese Weise ein unverhältnismäßiger, erheblicher Schaden für den Betrieb verhütet werden kann." 5. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Das Land, vertreten durch die von der Landesregierung bestimmten Stellen, kann im eigenen Namen den Anspruch auf Zahlung der Mehrarbeitsvergütung (Absätze 1 und 2) an den Berechtigten gerichtlich geltend machen. Das Urteil wirkt auch für und gegen den Berechtigten." 6. § 16 Abs. 6 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Jugendliche, die auf Grund der Absätze 4 und 5 an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden dürfen, sind, wenn die Beschäftigung bis zu vier Stunden dauert, an einem der vorangehenden oder der folgenden sechs Werktage ab 14 Uhr, wenn sie länger als vier Stunden dauert, an einem ganzen der vorangehenden oder der folgenden sechs Werktage von der Arbeit freizustellen." 7. § 17 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Urlaub nach diesem Gesetz ist Beschäftigten zu gewähren, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt sind." 8. § 21 erhält folgende Fassung: „§ 21 Grenze der Arbeitszeit Die tägliche Arbeitszeit der Jugendlichen darf acht Stunden, ihre Wochenarbeitszeit 44 Stunden nicht überschreiten." 9. § 28 a wird gestrichen. 10. In § 34 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen mit 1. Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann, 2. Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo ist verboten."; b) wird Absatz 2 gestrichen. 11. Dem § 42 Abs. 3 wird folgender neuer Satz angefügt: „Hält er die Gesundheit des Jugendlichen durch die weitere Ausübung der ihm übertragenen Arbeiten für gefährdet, so hat er dies dem für den Beschäftigungsort zuständigen staatlichen Gewerbearzt mitzuteilen." 12. § 59 wird in der Fassung des Regierungsentwurfs wiederhergestellt. 13. § 70 a) erhält folgenden neuen Absatz 3a: ,(3a) In die Arbeitszeitordnung vom 30. April 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 447) wird folgender neuer § 3a eingefügt: neuer § 3a eingefügt: „§ 3a Anrechnung der Berufsschulzeit Bei Arbeitnehmern, die noch berufsschulpflichtig sind, ist die Unterrichtszeit in der Berufsschule einschließlich der Pausen auf die Arbeitszeit anzurechnen. Das Entgelt ist für die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen weiterzuzahlen."'; b) wird folgender Absatz 4 angefügt: ,(4) In § 80 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1338) wird ,der Schlußpunkt durch ein Komma ersetzt und folgendes angefügt: 6620 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1960 „3. der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom . . . (Bundesgesetzbl. I S. . . . ) auf Beamte unter 18 Jahren."' Bonn, den 18. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 632 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 30 wird hinter „§ 12 Abs. 1 und 4 Satz 1" eingefügt „§ 15 Abs. 1". 2. In § 31 Abs. 1 werden die Worte „§ 8 Abs. 1, 3 und 4" ersetzt durch die Worte „§ 8 Abs. 1, 3, 3 a und 4". 3. In § 64 Abs. 1 Nr. 1 werden die Worte „§ 6, § 7 Abs. 2 oder § 7 a Abs. 2" durch die Worte „§§ 6 oder 7 Abs. 2" ersetzt. 4. In § 65 Abs. 1 a) werden in Nr. 1 die Worte „§ 8 Abs. 1 bis 3" ersetzt durch die Worte „§ 8 Abs. 1 bis 3 a"; b) werden in Nr. 4 die Worte "§ 28 a über den Frühschluß vor Sonntagen" gestrichen. 5. § 70 Abs. 3 wird gestrichen. Bonn, den 18. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 636 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 2 wird ein neuer § 2 a (Vorschlag des Bundesrates) eingefügt: „§ 2 a Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes ist, wer ein Kind oder einen Jugendlichen gemäß § 1 Abs. 1 beschäftigt." Entsprechend wird in allen Vorschriften dieses Gesetzes das Wort „Beschäftiger" durch das Wort „Arbeitgeber", das Wort „Beschäftigte" durch das Wort „Arbeitnehmer" ersetzt. Bonn, den 18. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 637 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzs zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Abs. 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung: „2. die Beschäftigung verwandter Kinder und Jugendlicher (§ 68) im Familienhaushalt sowie die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in der Landwirtschaft (§ 26), falls sie mit dem Arbeitgeber bis zum dritten Grad verwandt und in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind." 2. In § 5 wird das Wort „Beschäftiger" durch das Wort „Arbeitgeber" ersetzt. 3. In §7 a) werden im Absatz 1 Satz 1 die Worte „über drei Jahre" gestrichen; b) werden in Absatz 3 die Worte „in persönlichen Angelegenheiten" gestrichen. 4. § 8 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Wenn in Verbindung mit Sonn- und Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen dergestalt verteilt werden, daß die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen für Jugendliche unter 16 Jahren vierzig Stunden und für Jugendliche über 16 Jahren vierundvierzig Stunden nicht überschreitet." 5. In § 12 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „sind" durch „sollen" und „bereitstellen" durch „bereitgestellt werden" ersetzt. 6. § 41 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres muß sich der Arbeitgeber eine Bescheinigung des Arztes über eine erfolgte Nachuntersuchung des Jugendlichen vorlegen lassen." 7. In § 44 Abs. 1 und 2 werden die Worte „in persönlichen Angelegenheiten" gestrichen. 8. § 48 erhält folgende neue Fassung: „§ 48 (1) Die Ärzte, die Untersuchungen nach diesem Abschnitt vorgenommen haben, haben, soweit der gesetzliche Vertreter des Jugendlichen sein Einverständnis erklärt, 1. dem staatlichen Gewerbearzt, 2. dem Arzt, der einen Jugendlichen nach diesem Abschnitt nachuntersucht, auf Verlangen die Aufzeichnungen über die Untersuchungsbefunde zur Einsicht auszuhändigen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1960 6621 (2) Unter den gleichen Voraussetzungen ist der Amtsarzt des Gesundheitsamtes unbeschadet des Absatzes 1 befugt, einem Arzt, der einen Jugendlichen nach diesem Abschnitt untersucht, vertraulichen Einblick in andere in seiner Dienststelle vorhandene Unterlagen über Gesundheit und Entwicklung dieses Jugendlichen zu gewähren." Bonn, den 18. Mai 1960 Dürr Dr. Stammberger Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 639 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 2 wird folgender neuer § 2 a eingefügt: „§ 2a Als Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes gilt, wer ein Kind oder einen Jugendlichen gemäß § 1 Abs. 1 beschäftigt." Entsprechend wird in allen Vorschriften dieses Gesetzes das Wort „Beschäftiger" durch das Wort „Arbeitgeber" ersetzt. Bonn, den 19. Mai 1960 Dürr Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 641 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Bleyler, Frau Welter (Aachen) und Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). Der Bundestag wolle beschließen: In § 20 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: „Die Aufsichtsbehörde kann die Vorschriften dieses Titels im Einzelfall auf die hauswirtschaftliche Beschäftigung von Jugendlichen in gemeinnützigen Heimen und Anstalten für anwendbar erklären, soweit die Jugendlichen in die Hausgemeinschaft aufgenommen sind." Bonn, den 18. Mai 1960 Frau Dr. Bleyler Frau Welter (Aachen) Dr. Krone und Fraktion Anlage 12 Umdruck 642 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Lindenberg zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksachen 533, 131,1, zu -1311). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 2 erhält Satz 1 die folgende Fassung: „Ehemalige Reichsbankanteilseigner, die wegen ihrer Rasse nach § 11 Abs. 2 des Reichsbankgesetzes ausgeschlossen wurden, erhalten gegen Rückgabe der Entschädigung (Reichsschatzanweisungen oder Wertersatz) wieder Reichsbankanteile nebst Gewinnbezugsrechten für die Geschäftsjahre von 1939 bis 1944 und auf die Reichsbankanteile nach Absatz 1 Bundesbankgenußrechte." Bonn, den 19. Mai 1960 Dr. Lindenberg Anlage 13 Umdruck 644 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 Abs. 3 werden die Worte „gesetzlichen Vertreters des Kindes in persönlichen Angelegenheiten" ersetzt durch das Wort „Personensorgeberechtigten". Bonn, den 19. Mai 1960 Memmel Schlee Hauser Dr. Weber (Koblenz) Kemmer
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Pannhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Frehsee, ich habe über diese Dinge wirklich sehr lange nachgedacht. Ich finde es auch nicht schön, daß das im Gesetz steht. Aber auf Schönheit kommt es hier nicht an. Es kommt auf Praktikabilität In und auf die Tatsachen, vor denen wir stehen. Erstmalig wird in diesem Gesetz die Landwirtschaft in ein Jugendarbeitsschutzgesetz einbezogen. Bis heute ist das nicht der Fall gewesen. Glauben Sie, daß man schon damals die Landwirtschaft zu einem Naturschutzpark gemacht hat, nur weil man ihr besonders freundlich gegenübergestanden hätte? Es haben wirkliche Gründe vorgelegen, eben jene, daß sich die gewerbliche Arbeit in den Städten nicht ohne weiteres mit Arbeit auf dem Lande, mit bäuerlicher Arbeit gleichsetzen läßt. Sie ist anders. Wenn wir von Hilfeleistung sprechen, wollen wir keine Arbeit. Wir wollen sie nur gelegentlich. Wir wollen sie nur unter allen möglichen Kautelen, die im Gesetz ein-



    Frau Dr. Pannhoff
    gebaut sind. Ich muß Ihnen als Ärztin sagen, daß Arbeit gesund sein kann, genauso wie Sie immer von der anderen Seite her sagen, Arbeit sei schädlich. Auf jeden Fall kommt der, der sich nicht anstrengt, im Leben nie weiter und wird in seinem Leben niemals zu irgendwelchen besonderen Leistungen kommen. Wir wollen starke, körperlich gesunde Kinder.

    (Abg. Schröter [Berlin]: Gelobt sei, was uns hart macht! Kennen Sie das nicht mehr? Es ist noch gar nicht lange her, da war das die Parole im Tausendjährigen Reich!)

    — Ich habe Sie leider nicht verstanden. Ich weiß nur, daß Durchblutung die Muskelkraft fördert. Das beweist der Sport. Auch geistiges Training, meine Herren, ist sehr gut, sehr nützlich und fördert die geistigen Kräfte. Fragen Sie einmal alle, die geistig, schöpferisch arbeiten, wieviel Arbeit sie aufwenden mußten, ehe sie so weit kamen. Überall wird gearbeitet. Und unsere Jugend wollen wir vor diesen kleinen Hilfeleistungen bewahren, weil Sie sie unbedingt für schädlich halten? Darum geht es doch. Wir machen hier ein Gesetz zum Schutz der Gesundheit der arbeitenden Jugend und wollen nicht, daß sich unsere Kinder lediglich unter Zusehen entwickeln. Soll ich Ihnen sagen, daß Muße dick und fett macht? Wollen Sie sie nur auf die Sportplätze schicken, soll sie nicht auch mithelfen?

    (Beifall in der Mitte. — Lachen und Zurufe von der SPD.)

    — Ich habe hier vor Ihnen ehrlich meine Auffassung vertreten, weil mich Herr Frehsee danach fragte. Ich kenne sämtliche Unterlagen, die Herr Frehsee hier zitiert hat. Ich habe mich nicht nur im Zusammenhang mit diesem Gesetz zu der Auffassung bekannt. Ich bekenne mich auch zu der von der CDU beantragten Formulierung und lehne den den Antrag der SPD ab.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag Umdruck 629 Ziffer 2. Das ist keine namentliche Abstimmung. Ob die Abstimmung so oder so ausgeht, auf jeden Fall wird nachher namentlich über den ganzen § 7 a abgestimmt.
Ich habe nicht recht verstanden, ob Frau Abgeordnete Lüders beantragt hat, daß über § 7 a absatzweise abgestimmt wird, oder ob das nur eine Anregung war.

(Zurufe.)

— Dann werden wir also über den § 7 a absatzweise abstimmen. Ich glaube, daß die Fraktion der SPD nur in bezug auf den Abs. 1 die namentliche Abstimmung beantragt.

(Zurufe von der SPD: Nein, über den ganzen Paragraphen!)

— Sie wollen also auch bei absatzweiser Abstimmung für beide Absätze namentliche Abstimmung?
— Ich fürchte, ich bin nicht verstanden worden. Ich will es wiederholen. Es wird über § 7 a namentlich
abgestimmt. Es ist aber der Antrag auf absatzweise Abstimmung gestellt.

(Zurufe rechts: Der Antrag wird zurückgezogen!)

— Wird zurückgezogen? Dann ist es einfacher.
Wer dem Antrag auf Umdruck 629 Ziffer 2 zustimmen will, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Wir stimmen nunmehr in namentlicher Abstimmung über § 7 a in der neuen Fassung ab. —
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben sich insgesamt 384 stimmberechtigte Mitglieder und 16 Berliner Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben gestimmt 237 stimmberechtigte Mitglieder und 3 Berliner Abgeordnete, mit Nein 140 stimmberechtigte Mitglieder und 12 Berliner Abgeordnete; enthalten haben sich 7 stimmberechtigte Mitglieder und 1 Berliner Abgeordneter. Damit ist § 7 a in der geänderten Fassung angenommen.
Ja
CDU/CSU
Frau Ackermann
Graf Adelmann
Dr. Aigner Arndgen
Baier (Mosbach)

Baldauf
Balkenhol Dr. Bartels Dr. Barzel Bauereisen Bauknecht Bausch
Dr. Becker (M. Gladbach) Becker (Pirmasens) Berberich
Berger
Dr. Bergmeyer
Dr. Besold
Fürst von Bismarck Frau Dr. Bleyler
Blöcker
Frau Blohm
von Bodelschwingh
Dr. Böhm
Frau Brauksiepe
Brese
Brück
Dr. Bucerius Bühler
Dr. Burgbacher Burgemeister
Caspers
Dr. Conring Dr. Czaja Demmelmeier
Diebäcker Diel
Dr. Dollinger
Drachsler Draeger
Dr. Dresbach Ehren
Eichelbaum Dr. Elbrächter
Engelbrecht-Greve
Frau Engländer
Enk
Eplée
Even (Köln) Finckh
Dr. Franz Franzen Dr. Frey Dr. Fritz (Ludwigshafen)

Fritz (Weltheim)

Fuchs
Funk
Frau Dr. Gantenberg
Gaßmann Gehring Frau Geisendörfer
Gerns
D. Dr. Gerstenmaier
Gewandt Gibbert Giencke
Dr. Gleissner (München) Glüsing (Dithmarschen)
Dr. Götz Goldhagen Gontrum Dr. Gossel Gottesleben
Günther
Freiherr zu Guttenberg Hackethal
Häussler Hahn
Dr. Hahne
Dr. von Haniel-Niethammer Harnischfeger
Dr. Hauser
Dr. Heck (Rottweil)

Dr. Hesberg
Hesemann Hilbert
Höcherl
Dr. Höck (Salzgitter)

Höfler
Horn
Huth
Dr. Huys Illerhaus Dr. Jaeger
Jahn (Stuttgart)

Dr. Jordan
Josten
Dr. Kanka Kemmer
Dr. Kempfler
Kirchhoff Kisters
Dr. Kliesing (Honnef)




Knobloch Dr. Knorr
Koch
Dr. Kopf Kramel Krammig Kroll
Krüger (Neheim)

Krug
Frau Dr. Kuchtner
Kunst
Kuntscher
Lang (München)

Leicht
Dr. Leiske
Lenz (Brühl)

Lenze (Attendorn)

Lermer Leukert Dr. Lindenberg
Lulay
Dr. Baron Manteuffel-Szoege Maucher
Meis
Memmel Menke Mensing
Meyer (Oppertshofen) Mick
Muckermann
Mühlenberg Müller-Hermann
Nellen Nieberg Niederalt
Frau Niggemeyer
Dr. Dr. Oberländer
Oetzel
Frau Dr. Pannhoff
Dr. Pflaumbaum
Dr. Philipp
Frau Pitz-Savelsberg
Frau Dr. Probst
Dr. Reinhard
Dr. Reith
Richarts Frau Rösch
Rösing Rollmann
Dr. Rüdel (Kiel)

Ruf
Ruland Scharnberg
Scheppmann
Schlee Schlick
Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Schmitt (Fulda) Schüttler
Schütz (München) Schulze-Pellengahr
Dr. Schwörer
Dr. Seffrin
Siebel
Dr. Siemer
Simpfendörfer
Spies (Brücken)

Spies (Emmenhausen) Stauch
Dr. Stecker
Stiller
Dr. Stoltenberg
Storch
Dr. Storm (Duisburg) Storm (Meischenstorf) Struve
Sühler Teriete Unertl Varelmann
Vehar
Frau Vietje
Vogt
Wacher
Dr. Weber (Koblenz) Wehking
Dr. Werber Werner
Wieninger Dr. Willecke Windelen Winkelheide Dr. Winter Wittmann
Wittmer-Eigenbrodt
Worms
Dr. Wuermeling Wullenhaupt
Dr. Zimmer
Dr. Zimmermann
Berliner Abgeordnete
Hübner
Dr. Krone Stingl
FDP
Dr. Achenbach
Dr. Bucher Dr. Dahlgrün
Dr. Dehler
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dowidat
Eisenmann Keller
Dr. Kohut Kreitmeyer Kühn (Bonn)

Lenz (Trossingen)

Mauk
Dr. Mende Dr. Miessner
Mischnick
Freiherr von Mühlen
Murr
Rademacher Dr. Rutschke
Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Starke
Walter
Zoglmann
DP
Frau Kalinke
Matthes Dr. Preiß Probst (Freiburg)

Dr. Schild
Schneider (Bremerhaven) Dr. Schneider (Lollar)
Dr. Schranz
Dr. Steinmetz
Tobaben
Nein
CDU/CSU
Heix Heye Dr. Martin
Weimer
Wendelborn
Berliner Abgeordnete Benda
SPD
Frau Albertz Bach
Bading
Bäumer
Bals
Bauer (Würzburg)

Baer (Augsburg)

Dr. Bechert Behrendt Behrisch
Frau Bennemann Bergmann Berkhan
Berlin
Bettgenhäuser
Frau Beyer (Frankfurt) Börner
Dr. Brecht Bruse
Büttner
Corterier Cramer
Dr. Deist Dewald
Diekmann
Frau Döhring (Stuttgart) Frau Eilers (Bielefeld) Eschmann
Faller
Felder
Folger
Franke
Dr. Frede Frehsee
Frenzel
Geiger (Aalen) Geritzmann Haage
Hamacher Hansing Dr. Harm Hauffe
Heide
Heiland Hellenbrock
Frau Herklotz Hermsdorf Herold
Höcker
Höhmann Höhne
Hörauf
Frau Dr. Hubert Hufnagel
Iven (Düren)

Jacobi
Jahn (Marburg) Jürgensen Junghans Jungherz Kalbitzer
Frau Keilhack
Frau Kettig
Keuning
Killat (Unterbach) Kinat (Spork)
Frau Kipp-Kaule Könen (Düsseldorf) Koenen (Lippstadt) Frau Korspeter
Kraus
Kriedemann
Kuhn (Köln)

Kurlbaum Lange (Essen) Lantermann
Leber
Lohmar
Ludwig
Lücke (Osnabrück) Lünenstraß
Marx
Matzner Meitmann Dr. Menzel Merten
Metter
Metzger
Meyer (Wanne-Eickel)

Frau Meyer-Laule
Dr. Mommer
Müller (Erbendorf)

Müller (Ravensburg)

Müller (Worms)

Frau Nadig Odenthal Peters
Prennel
Priebe
Pütz
Dr. Ratzel Reitz
Frau Renger
Rhode
Frau Rudoll
Ruhnke
Dr. Schäfer
Frau Schanzenbach
Scheuren
Dr. Schmid (Frankfurt)

Schmidt (Hamburg)

Schmitt (Vockenhausen) Schröder (Osterode)
Seidel (Fürth)

Frau Seppi
Seuffert Stenger Stierle
Sträter
Striebeck Frau Strobel
Theil (Bremen)

Theis (Duisburg)

Wegener Welke
Welslau
Weltner (Rinteln)

Frau Wessel
Wilhelm Wischnewski
Wittrock Zühlke
Berliner Abgeordnete
Dr. Königswarter Frau Krappe
Neumann
Scharnowski
Dr. Schellenberg Schröter (Berlin) Schütz (Berlin) Dr. Seume
Frau Wolff (Berlin)

FDP
Dürr
Spitzmüller
Dr. Stammberger
Berliner Abgeordnete
Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Dr. Will
Enthalten
CDU/CSU
Frau Dr. Brökelschen Dr. Even (Düsseldorf) Frau Dr. Rehling
Schneider (Hamburg) Frau Dr. Schwarzhaupt
Berliner Abgeordnete Frau Dr. Maxsein
SPD
Dr. Schmidt (Gellersen) Seither



Vizepräsident Dr. Schmid
Nunmehr liegt noch ein Ergänzungsantrag auf Umdruck 626 Ziffer 1 vor, nach dem ein § 7 b eingefügt werden soll. Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Tobaben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Tobaben


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Begründung dieses Antrags kann ich mich sehr kurz fassen. Es handelt sich eigentlich nur um eine Ergänzung der soeben von uns angenommenen Bestimmung, daß die Beschäftigung von Kindern in der Landwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein soll. Wir möchten, daß dort, wo es keine Bauern mehr gibt, in der Stadt, den Kindern die gleiche Chance gegeben wird, den Weg vom Spiel zur Arbeit zu finden, indem sie etwa für Handwerker oder Einzelhändler kleine Botengänge ausführen oder sonstige kleine Hilfeleistungen, die für Kinder geeignet sind, erbringen.