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ID0311201700

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    Deutscher Bundestag 112. Sitzung Bonn, den 5. Mai 1960 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksache 1400); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 1718, zu 1718) ; verbunden mit Antrag betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (SPD) (Drucksache 1778) Reitzner (SPD) . . . . . . . . 6267 B Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . . 6271 B Rehs (SPD) . . . . . . . . . 6273 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 6273 C Haushaltsgesetz 1960 (Drucksachen 1729, zu 1729) ; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drucksache 1734); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1820) — Zweite und dritte Beratung — Kühlthau (CDU/CSU) . . 6274 B, 6276 C Hansing (SPD) 6275 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 6279 C, 6287 D, 6291 D, 6293 C Kühn (Bonn) (FDP) . . . 6281 D, 6293 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 6282 B, 6289 B Etzel, Bundesminister . . 6283 C, 6294 C Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . . 6286 C Brück (CDU/CSU) . . . . . . 6288 B Kreitmeyer (FDP) 6293 D Hübner (CDU/CSU) 6295 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksachen 1400, 1700 bis 1729) — Dritte Beratung —Allgemeine Aussprache Schoettle (SPD) 6296 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 6303 A Kreitmeyer (FDP) 6311 C Dr. Schild (DP) 6315 D Eilers (Oldenburg) (FDP) 6318 A Einzelplan 02, Deutscher Bundestag Ritzel (SPD) 6322 C Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Dr. Mommer (SPD) 6322 D Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Mischnick (FDP) . 6323 A, 6324 C, 6326 A Blank, Bundesminister . 6323 D, 6324 B, 6325 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 Dr. Schellenberg (SPD) . 6324 A, 6325 D, 6328 A Horn (CDU/CSU) 6326 A Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 6326 B Etzel, Bundesminister 6327 A Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Kreitmeyer (FPD) . . . 6328 B, 6332 C Dr. Meyer (Frankfurt) (SPD) . . . 6329 A Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 6331 A, 6332 B Kalbitzer (SPD) 6332 B Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern Dr. Schäfer (SPD) . . . 6332 D, 6335 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 6334 A, 6338 C, 6342 D Felder (SPD) 6334 D Pusch (SPD) 6335 C Dr. Menzel (SPD) . . . . . . 6336 B Berkhan (SPD) . . . . . . . 6339 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 6341 B Tobaben (DP) . . . . . . . . 6342 B Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 6343 A Dr. Schröder, Bundesminister 6343 D, 6345 B Kreitmeyer (FDP) 6344 A Windelen (CDU/CSU) 6345 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz Dr. Schäfer (SPD) 6346 C Schäffer, Bundesminister . . . . . 6347 C Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 6347 D Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen . . . . . 6348 A Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft 6348 B Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bading (SPD) 6348 C, 6350 C Leukert (CDU/CSU) 6349 A Murr (FDP) . . . . . . . . 6349 B Etzel, Bundesminister 6349 C Bauknecht (CDU/CSU) . 6350 B, 6352 B Logemann (DP) 6351 A Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr Dr. Bleiß (SPD) 6353 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6353 C Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 6354 C Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 6355 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht 6355 D Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau Reitz (SPD) 6356 A Lücke, Bundesminister 6356 D Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 6357 B Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen Frau Krappe (SPD) 6357 C Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft Memmel (CDU/CSU) 6358 A Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 6358 B Einzelplan 33, Versorgung 6358 D Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen 6359 A Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung Ritzel (SPD) 6359 B Dr. Vogel (CDU/CSU) . . 6359 D, 6361 C Dr. Atzenroth (FDP) 6360 A Dr. Rutschke (FDP) 6362 A Haushaltsgesetz 1960 Lange (Essen) (SPD) 6362 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 6362 C Schoettle (SPD) 6363 A Etzel, Bundesminister 6363 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6364 A Nächste Sitzung 6364 C Anlagen 6365 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 6267 112. Sitzung Bonn, den 5. Mai 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr.
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 111. Sitzung Seite 6262 A Zeile 21 statt „mitberatend": gemäß § 96 der Geschäftsordnung. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Bauereisen 5. 5. Dr. Becker (Hersfeld) 31.5. Blachstein 20. 5. Brüns 2.7. Dr. Bucerius 15.5. Dr. Dittrich 31.5. Dopatka 21. 5. Erler 21.5. Etzenbach 5. 5. Frehsee 7.5. Dr. Friedensburg 6. 5. Funk 7. 5. Dr. Furler 6.5. Gaßmann 6.5. Geiger (München) 6.5. Frau Geisendörfer 6.5. Gerns 6.5. Dr. Görgen 20. 5. Dr. Gossel 6.5. Dr. Greve 21. 5. Dr. Heck (Rottweil) 6.5. Hilbert 6.5. Holla 20.5. Dr. Hoven 6.5. Hufnagel 13.5. Illerhaus 5.5. Jacobs 7.5. Jahn (Frankfurt) 2.7. Jaksch 20.5. Frau Kalinke 6.5. Katzer 18.6. Frau Kipp-Kaule 6.5. Frau Klemmert 15.5. Knobloch 6.5. Köhler 6.5. Dr. Kopf 5.5. Kraft 21.5. Dr. Leiske 6. 5. Maier (Freiburg) 2.7. Margulies 6.5. Müller (Worms) 7. 5. Frau Dr. Pannhoff 7.5. Paul 6.5. Dr. Preusker 6.5. Probst (Freiburg) 10.5. Ramms 6. 5. Rasch 20. 5. Rasner 28. 5. Dr. Ratzel 6.5. Frau Dr. Rehling 12.5. Dr. Ripken 15,5. Sander 2.7. Frau Schanzenbach 6. 5. Scharnberg 7. 5. Scheel 6.5. Schmücker 6.5. Schneider (Bremerhaven) 6.5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schneider (Lollar) 6.5. Dr.-Ing. Seebohm 9.5. Seidl (Dorfen) 6.5. Seuffert 6.5. Solke 6. 5. Stahl 15. 5. Frau Dr. Steinbiß 6. 5. Dr. Steinmetz 6. 5. Sühler 7. 5. Dr. Tamblé 6. 5. Unertl 6. 5. Wehner 5. 5. Welslau 7. 5. Anlage 2 Umdruck 506 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Weber (Koblenz), Dr. Arndt, Dr. Bucher, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 1400 Anlage, 1710). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 07 — Bundessozialgericht in Kassel — Angesichts der Tatsache, daß beim Bundessozialgericht die Zahl der eingehenden Revisionen trotz steigender Erledigungen ständig anwächst und auch durch weitere Neuordnungen auf dem Gebiete der Sozialversicherung, der Kriegsopferversorgung, der Krankenversicherung und der Unfallversicherung in Zukunft nicht mit einem Rückgang der Belastung gerechnet werden kann, ist die Verstärkung des Bundessozialgerichts uni 1 Senatspräsidenten und 5 Bundesrichter dringend notwendig. Die Bundesregierung wird ersucht, von der Möglichkeit des § 2 Abs. 4 des Haushaltsgesetzes, wonach mit Zustimmung des Haushaltsausschusses im Falle eines unabweisbaren und unaufschiebbaren Bedürfnisses Planstellen mit dem Vermerk „künftig wegfallend" geschaffen werden können, Gebrauch zu machen. Diese Stellen sollen im nächsten Haushaltsplan als ordentliche Planstellen übernommen werden. Bonn, den 1. April 1960 Hoogen Dr. Weber (Koblenz) Dr. Arndt Dr. Bucher Dr. Schneider (Lollar) Bauer (Würzburg) Benda Deringer Hackethal Dr. Harm Jahn (Marburg) Frau Dr. Kuchtner Frau Nadig Schlee Schröter (Berlin) Frau Dr. Schwarzhaupt Dr. Wahl Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Anlage 3 Umdruck 520 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 1400 Anlage, 1708). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag begrüßt es, daß zwischen dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen ein Abkommen zustande gekommen ist über die Ausbildung und Prüfung von Diplomvolkswirten und Diplomkaufleuten mit dem Ziel der Übernahme in das Beamtenverhältnis. 2. Der Bundestag bittet die Bundesregierung, a) bemüht darum zu bleiben, daß sich diesem Abkommen weitere Landesregierungen anschließen, um dem Grundsatz des § 19 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes, wonach neben Juristen auch Absolventen der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialwissenschaften zur Beamtenlaufbahn unter Beachtung der Vorschriften des Beamtengesetzes zugelassen sein sollen, zu entsprechen; b) beim Bundesminister des Innern darauf hinzuwirken, daß eine Neufassung des § 44 Abs. 2 der Laufbahnverordnung erfolgt, um Diplomvolkswirte und Diplomkaufleute auch jetzt schon unter Anrechnung ihrer bisherigen Tätigkeit bei Bundesbehörden vor dem 35. Lebensjahr verbeamten zu können. Bonn, den 6. April 1960 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion Anlage 4 Umdruck 523 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 33 Versorgung (Drucksachen 1400 Anlage, 1724). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, baldmöglichst dem Bundestag den Entwurf einer Dritten Novelle zum Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vorzulegen und dieses bei der Aufstellung des Haushaltsgesetzes 1961 zu berücksichtigen. Bonn, den 6. April 1960 Kreitmeyer Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 524 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 1400 Anlage, 1726). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zur Einbringung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961 in einem Weißbuch der Öffentlichkeit Umfang und Erfordernisse des zivilen Bevölkerungsschutzes darzustellen. Bonn, den 6. April 1960 Kreitmeyer Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 525 Änderungantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960, hier: Haushaltsgesetz 1960 (Drucksachen 1400, 1729). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 wird folgender Absatz 1 eingefügt: „(1) Die bis zum 31. März 1960 angefallenen Ausgabenreste werden bis auf zwei Milliarden Deutsche Mark gestrichen." Der bisherige Wortlaut erhält die Bezeichnung Absatz 2. Bonn, den 6. April 1960 Kreitmeyer Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 529 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen. Amts (Drucksachen 1400 Anlage, 1704). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich die Bestimmungen über das SoltauLüneburg-Abkommen zum Truppenvertrag im Lichte der praktischen Erfahrungen zu überprüfen und das Abkommen auf Grund der jüngsten Ereignisse im Interesse aller Beteiligten grundsätzlich zu ändern. Bonn, den 6. April 1960 Kreitmeyer Eilers (Oldenburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 6367 Anlage 8 Umdruck 531 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushalts- gesetzes 1960, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1400 Anlage, 1713). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, erneut zu überprüfen, ob sich die geplante Aufstellung, Bewaffnung, Ausrüstung und Unterbringungs- und Bevorratungsziele mit den gegenwärtigen militärischen Erkenntnissen in Übereinstimmung befinden, und das Ergebnis dem Verteidigungsausschuß bekanntzugeben. Bonn, den 6. April 1960 Kreitmeyer Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 533 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 1400 Anlage, 1710). Zu Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 1961 das Kapitel -- Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen — in den Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung einzustellen; 2. die organisatorischen Vorbereitungen für die Übertragung der Kriegsopferversorgung und ,gleichartiger Leistungen an das Bundesministerium für Verteidigung zum 1. Januar 1961 zu treffen und dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Vorbereitungen bis zum 31. Mai 1960 zu berichten. Bonn, den 6. April 1960 Dr. Rutschke Frau Friese-Korn Mischnick Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 534 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 1400 Anlage, 1710). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag mißbilligt es, daß die Bundesregierung dem Ersuchen des Deutschen Bundestages vom 26. Februar 1959 nicht nachgekommen ist, nach dem sie einen Gesetzentwurf zur Entlastung der lohnintensiven, mittelständischen Betriebe bei der Aufbringung der Mittel für das Kindergeld so rechtzeitig vorlegen sollte, „daß ein Inkrafttreten anfangs des Jahres 1960 möglich ist". Bonn, den 6. April 1960 Frau Friese-Korn Mischnick Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 535 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 1400 Anlage, 1710). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 1960 die für den 1. Januar 1959 zu erstellende versicherungstechnische Bilanz vorzulegen. Bonn, den 6. April 1960 Frau Friese-Korn Mischnick Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 536 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 40 Soziale Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 1400 Anlage, 1727). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die Hauptentschädigung für Berechtigte, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, bis zum 31. Dezember 1960 voll zur Auszahlung gebracht wird. Bonn, den 5. Mai 1960 Dr. Rutschke Frau Friese-Korn Mischnick Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion 6368 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 Anlage- 13 Umdruck 541 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 1400 Anlage, 1704) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, für alle Fragen der Hilfe für Entwicklungsländer eine zentrale Koordinierungsstelle einzurichten. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 542 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1400 Anlage, 1705). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die in § 4 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung vom 25. Juli 1957 (BGBl. I S. 841) vorgesehene Satzung nunmehr zu erlassen; 2. den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsstellung der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes vorzulegen; 3. bis zur Vorlage des Entwurfs des Bundeshaushaltsplans 1961 die Zahl der aus Mitteln des Bundes („Honnefer Modell") geförderten Studenten zu vergrößern und zugleich die Höhe der einzelnen Stipendien den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen; 4. durch Vereinbarungen mit den Regierungen der Länder das Verwaltungsabkommen über die Errichtung von Bereitschaftspolizeien der Länder in der Fassung vom 27. Oktober 1950 dahingehend zu ändern, daß der Bund für eine Vergrößerung der Bereitschaftspolizei um 10 000 Beamte die persönlichen und sachlichen Kosten übernimmt. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 543 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 1 400 Anlage, 1706). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit möglichster Beschleunigung die erforderlichen Vorarbeiten zu leisten, damit in der Bundesrepublik ein geordnetes wissenschaftliches und technisches Informationswesen zustande kommt. Dem Bundestag ist hierüber bis spätestens 31. Dezember 1960 zu berichten. Bonn, den 6. April 1960 011enhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 544 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 1400 Anlage, 1710). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. der Entschließung des Bundestages vom 4. Juli 1958, wonach unverzüglich die Höhe der finanziellen Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Trägern der Rentenversicherung für die Zeit vor dem 1. Januar 1957 festgestellt und dem Bundestag hierüber berichtet werden sollte, bis zum 30. September dieses Jahres nachzukommen; 2. bis zum 30. September dieses Jahres dem Bundestag zu berichten, in welcher Weise die finanziellen Verpflichtungen des Bundes gemäß Artikel 2 § 47 Abs. 2 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 45 Abs. 2 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes erfüllt werden sollen. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 545 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1711) . Der Bundestag wolle beschließen: Die von Jahr zu Jahr sich steigernde Motorisierung hat zu einer Verstopfung des Stadtkernverkehrs in vielen Groß- und Mittelstädten geführt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 6369 Um drohenden verkehrschaotischen Zuständen entgegenzuwirken, sind Entlastungsmaßnahmen erforderlich. Eine wirksame Hilfe bietet die Anlage von Unterpflasterbahnen, die den Massenverkehr abzuwickeln vermögen. Der hohe Aufwand für solche Anlagen kann von den Baulastträgern allein nicht übernommen werden. Die Bundesregierung wird daher ersucht, in den Haushalt des Einzelplans 12 für das Rechnungsjahr 1961 einen Betrag von mindestens 50 000 000 DM als Kredithilfe an kommunale Nahverkehrsunternehmen zum Ausbau von Unterpflasterbahnen einzusetzen. Bonn, den 7. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 545 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1400 Anlage, 1713). Der Bundestag wolle beschließen: Bis zum Rechnungsjahr 1959 einschließlich wurden die der Verteidigung zugute kommenden Leistungen von Behörden und Dienststellen außerhalb des Bundesverteidigungsministeriums nahezu restlos zu Lasten des Einzelplans 14 02 Tit. 222 gemäß § 58 RWB erstattet. Diese Regelung wird im Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 zu einem erheblichen Teil verlassen, so' daß auf an Verteidigungsproblemen nicht interessierte Einzelhaushalte im Widerspruch zu den geltenden Bestimmungen Belastungen zukommen, die in Wahrheit den Verteidigungshaushalt — Einzelplan 14 — zu belasten hätten. Die Bundesregierung wird daher ersucht, bei Aufstellung des Entwurfs des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 den bis zum Rechnungsjahr 1959 bestehenden Zustand wiederherzustellen. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 547 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 1400 Anlage, 1721). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. einen Plan über ein 5-Jahresprogramm für den Bau von Studentenwohnheimen auszuarbeiten; 2. die Beteiligung der Bauträger neu festzulegen und an Stelle der unzweckmäßigen Drittelung der Beträge eine Verteilung nach dem Schlüssel 40 : 40 : 20 vorzusehen; 3. die Mittel des 5-Jahresprogramms jeweils in die Haushaltspläne einzusetzen. Bonn, den 6. April 1960 011enhauer und Fraktion Anlage 20 Umdruck 548 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 14C9 Anlage, 1726). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, eine unabhängige Studienkommission mit der Prüfung zu beauftragen, welche Schutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung sinnvoll sind. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 21 Umdruck 549 Entschließungsantrag der Abgeordneten Frenzel, Dr. Menzel, Ritzel und Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 1400 Anlage, 1728). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu Lasten des Kap. 60 04 Tit. 311 — Entschädigungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung — den noch lebenden polnischen Frauen und Mädchen, die in der Hitlerzeit als medizinische Versuchsobjekte dienen mußten und schwere gesundheitliche Schäden erlitten, unverzüglich eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen. Der Ausschuß für Wiedergutmachung und der Haushaltsausschuß des Bundestages sind vor Abschluß der Verhandlungen über deren Ergebnis zu unterrichten. Bonn, den 6. April 1960 Frenzel Dr. Menzel Ritzel Ollenhauer und Fraktion 6370 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 Anlage 22 Umdruck 550 Entschließungsantrag der Abgeordneten Corterier, Lange (Essen), Regling und Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Haushaltsgesetz 1960 (Drucksachen 1400 Anlage, 1729). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, im Entwurf des Haushaltsgesetzes 1961 die Förderungsmittel für Handwerk, Handel, übriges Gewerbe einschließlich kleine und mittlere Industrie und die freien Berufe in einem Titel zusammenzufassen. 2. Die Bundesregierung wird ersucht, zur Gewährleistung einer einheitlichen Kredit-und Bürgschaftspolitik für Handwerk, Handel, übriges Gewerbe einschließlich kleine und mittlere Industrie und die freien Berufe eine Bundeskredit- und -garantiekasse zu errichten. Bonn, den 6. April 1960 Corterier Lange (Essen) Regling Ollenhauer und Fraktion Anlage 23 Umdruck 551 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der CDU! CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Hauslialtsgesetzes 1960, hier: Haushaltsgesetz 1960 (Drucksachen 1400, 1729). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Personalausgaben für 1961 sind grundsätzlich mit den unveränderten Ansätzen des Vorjahres zu veranschlagen. Neue Stellen dürfen nur ausgebracht werden, wenn ein Mehrbedarf die unvermeidliche Folge neuer gesetzlicher Aufgaben ist und durch personelle Umbesetzungen innerhalb der Bundesverwaltung nicht gedeckt werden kann. Die Umwandlung von Angestelltenstellen in Planstellen sowie Stellenhebungen sind ohne wesentliche Veränderung des Arbeitsgebietes nicht zuzulassen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann bei Stellenanforderungen für Verteidigungszwecke zugelassen werden, wenn dieser Mehrbedarf im Zuge des fortschreitenden Aufbaues der Bundeswehr unabweisbar ist. Stellenumwandlungen und Stellenhebungen sind jedoch auch hier nur bei wesentlicher Veränderung des Arbeitsgebiets möglich. 2. Darüber hinaus ist eine Senkung der Ansätze für Personal- und Sachausgaben (Tit. 200 bis 299 der Einzelpläne) durch Rationalisierungsmaßnahmen innerhalb der Bundesverwaltung herbeizuführen. 3. Die Sachausgaben (Tit. 200 bis 299 der Einzelpläne) sowie die sonstigen nicht auf Rechtsverpflichtung beruhenden Ansätze des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 sind um 10 v. H. niedriger zu veranschlagen als im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1960. Ein unabweisbarer Mehrbedarf soll durch eine zusätzliche Einsparung im Einzelplan ausgeglichen werden. Die für den Verwaltungsbereich unter Nr. 1 dritter Absatz zugelassene Ausnahme gilt hier sinngemäß. Bonn, den 4. Mai 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 24 Umdruck 552 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Struve, Bauknecht, Wacher (Hof) und Fraktionen der CDU/CSU, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1400 Anlage, 1709). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Einzelplans 10 („Grüner Plan 1969") 1. Prämien für die Lieferung von stärkereichen Kartoffeln an Kartoffelstärkefabriken bis zu einem Betrage von 3 000 000 DM, 2. Zuschüsse zur Förderung der Schafhaltung (Wolle) bis zum Betrage von . . 5 000 000 DM zu gewähren. Bonn, den 7. April 1960 Struve Bauknecht Wacher (Hof) Dr. Krone und Fraktion Dr. Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 25 Umdruck 556 Änderungsantrag der Abgeordneten Kühlthau, Hübner, Matzner, Kühn (Bonn), Dr. Schranz zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Haushaltsgesetz 1960 (Drucksachen 1400 Anlage, 1729). Der Bundestag wolle beschließen: ln § 13 wird folgender neuer Absatz 1 eingefügt: „ (1) Zuschüsse nach § 18a des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 6371 des Grundgesetzes fallenden Personen in der Fasseng vom 11. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1296) können auch gewährt werden, wenn gemäß § 18a Abs. 3 Satz 1 des genannten Gesetzes vor dem 31. März 1960 zu stellende Anträge bis zum Ablauf des 30. September 1960 nachgeholt werden." Der bisherige einzige Absatz wird Absatz 2. Bonn, den 7. April 1960 Kühlthau Hubner Matzner Kühn (Bonn) Dr. Schranz Anlage 26 Umdruck 562 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 1400 Anlage, 1728). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Mai 1960 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorzulegen, durch den das Aufkommen aus der Umsatzsteuer durch Einfrihrung eines absoluten Freibetrages um 1 Milliarde Deutsche Mark gemindert wird. Bonn, den 7. April 1960 Dr. Atzenroth Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 27 Umdruck 563 Entschließungsantrag der Abgeordneten Drachsler, Höcherl, Dr. Dollinger, Müller-Hermann und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1711). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß Grunderwerbungen im Zusammenhang mit dem nunmehr verstärkt einsetzenden Straßenbau so zeitgerecht durchgeführt werden, daß auf jeden Fall der unstreitige Kaufpreis his zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Bodens an die Grundabtreter ausbezahlt ist. Bonn, den 7. April 1960 Drachsler Höcherl Dr. Dollinger Müller-Hermann Bauer (Wasserburg) Bauereisen Demmelmeier Dr. Franz Fuchs Kemmer Dr. Kempfler Anlage 28 Umdruck 565 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1400 Anlage, 1713). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bei der Vorbereitung eines Gesetzes über Altersgrenzen für Berufssoldaten zu prüfen, ob unter Beachtung des § 3 des Soldatengesetzes die Einführung einer Offiziersrangliste möglich ist, 2. zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Übernahme von Unteroffizieren technischer Spezialdienste in die Laufbahn der Offiziere bis zum Hauptmann einschließlich erleichtert werden können. Bonn, den 7. April 1960 Schultz Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 29 Umdruck 569 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1400 Anlage, 1709). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Aufstellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 die Zweckbestimmung für Kap. 10 02 Tit. 963 so zu ändern, daß alle landwirtschaftlichen Gebiete, die auf Grund des Grünen Berichts 1960 keine Deckung des Vergleichslohnes Krug Lermer Meyer (Oppertshofen) Niederalt Schulze-Pellengahr Seidl (Dorfen) Dr. Stecker Sühler Unertl Wacher Wittmann 6372 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 und der Kapitalverzinsung gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes erreicht haben, von der Lastenausgleichsabgabe freigestellt werden. Bonn, den 8. April 1960 Mauk Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 30 Umdruck 570 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1400 Anlage, 1709). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Aufstellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 die Mittel für den Grünen Plan entweder in einem neuen Einzelplan oder in einem Anhang zu Kapitel 02 des Einzelplans 10 gesondert auszuweisen. In diese gesonderte Ausweisung sind nur die Mittel aufzunehmen, die nach § 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Beseitigung des Mißverhältnisses zwischen Ertrag und Aufwand bestimmt sind. Alle bislang in den jeweiligen Grünen Plänen aufgeführten Mittel, die nach §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes nicht zum Grünen Plan gehören, sind in den Allgemeinen Bewilligungen aufzuführen. Bonn, den 8. April 1960 Mauk Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 31 Umdruck 571 Entschließungsantrag der Abgeordneten Schoettle, Ritzel, Dr. Schäfer, Heiland und Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Haushaltsgesetz 1960 (Drucksachen 1400 Anlage, 1729). Der Bundestag wolle beschließen: Aus den Mitgliedern des Haushaltsausschusses und der beteiligten Fachausschüsse wird ein Unterausschuß gebildet. Er hat die Aufgabe, die Subventionnen, die zu Lasten des Bundeshaushalts direkt oder indirekt gewährt werden, zu überprüfen und Vorschläge über !die Streichung oder den Abbau der Subventionen auszuarbeiten. Bonn, den 8. April 1960 Schoettle Ritzel Dr. Schäfer Heiland Erler und Fraktion Anlage 32 Umdruck 572 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1400 Anlage, 1709). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei !der Aufstellung des Bundeshaushaltsplans fürdas Rechnungsjahr 1961 die Zweckbestimmung und Ausstattung des Tit. 615 in Kap. 02 so zu gestalten, daß neben der Tierseuchenbekämpfung die Bekämpfung der Tierparasiten — insbesondere der Dasselfliege — aus diesem Titel bezuschußt werden kann. Bonn, den 8. April 1960 Mauk Eilers (Olenburg) und Fraktion Anlage 33 Umdruck 573 Entschließungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Bauer (Wasserburg), Dr. Siemer, Dr. Krone und Fraktion zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1400 Anlage, 1709). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Einzelplans 10 1. Zuschüsse zur Förderung der Verwertung von Magermilchpulver und von Nährkasein bis zu einem Betrage von 1 000 000 DM, 2. zur Stützung der inländischen Hanfpreise bis zu 100 000 DM bereitzustellen. Bonn, den 7. April 1960 Bauknecht Bauer (Wasserburg) Dr. Siemer Dr. Krone und Fraktion Anlage 34 Umdruck 574 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Dr. Bechert, Dr. Dehler, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 1400 Anlage, 1722). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 6373 Der Bundestag wolle beschließen: In Kap 31 02 — Allgemeine 'Bewilligungen — Tit. 952 — Zuschüsse für die Errichtung von physikalischen und chemischen Arbeitsgemeinschaften an Höheren Schulen zur Einführung in die Probleme und Arbeitsmethoden der Kernphysik, Kernchemie und Kerntechnik —, der im Entwurf als Leertitel geführt wird, wird ein Ansatz von 6 000 000 DM aufgenommen. Bonn, den 4. Mai 1960 Memmel Dr. Jordan Dr. Bechert Dr. Knorr Dr. Dehler Lenz (Brühl) Dr. Schneider (Lollar) Lünenstraß Bettgenhäuser Margulies Fürst von Bismarck Dr. Reinhard Dr. Reith Dr. Burgbacher Ruhnke Frau Geisendörfer Scheel Dr. Huys Frau Dr. Steinbiß Jacobi Wischnewski Anlage 35 Umdruck 575 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1711). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Aufstellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 die durch den Ausbau von Ortsdurchfahrten (Bundesstraßen) entstehenden Kosten für die Beschaffung von Ersatzwohnraum zu berücksichtigen. Bonn, den 4. Mai 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 36 Umdruck 577 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 1400 Anlage, 1705). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit Zustimmung des Bundesrates ,die nach § 21 Abs. 2 des Gesetzes über den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 1936 (RGBl. I S. 17) in der Fassung des Anderungsgesetzes vom 21. Dezember 1958 (BGBl. I S. 950) notwendige Verordnung sobald wie mäglich zu erlassen, damit der Schutz des Gesetzes für den Verbraucher auch bei Einfuhren wirksam und die Wettbewerbsgleichheit zwischen den deutschen Erzeugnissen und den Importen hergestellt wird. Bonn, ,den 4. Mai 1960 Tobaben Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 37 Umdruck 578 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 1400 Anlage, 1701). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 01 wird folgender neuer Tit. 952 ausgebracht: ,Tit. 953 Für die Schaffung eines Wohn- und Altersheimes zur Unterbringung alter, insbesondere kranker und pflegebedürftiger deutscher Emigranten, die als Opfer des Nationalsozialismus in Brüssel leben 185 000 DM Zu Tit. 953 Die Mittel sollen dem COREF (COMITE ISRAELITE DES REFUGIES VICTIMES DES LOIS RACIALES) in Brüssel als Zuschuß zur Verfügung gestellt werden und zum Bau eines Wohn- und Altersheimes verwendet werden." Bonn, den 4. Mai 1960 Ritzel Kühn (Köln) Ollenhauer und Fraktion Anlage 38 Umdruck 579 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 1400 Anlage, 1703). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 04 03 Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens — wi rd der Ansatz von 13 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 8 000 000 DM gekürzt, erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: 6374 Deutscher Bundestag -- 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages und durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 4. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 39 Umdruck 580 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1400 Anlage, 1705). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung — wird der Ansatz von 158 471 700 DM um 23 000 000 DM auf 181 471 700 DM erhöht. Nr. 2 der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „2. Zusätzliche Förderung dringender Bedürfnisse der Wissenschaft 143 000 000 DM Der Bundesminister des Innern ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen über den Haushaltsansatz hinaus weitere Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen bis zu 62 000 000 DM." Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln— 2. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerkes folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 06 34 — Institut für Ost-Westforschung in Köln — 3. Kap. 06 34 wird gestrichen. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — I 4. a) Tit. 571 erhält die folgende Bezeichnung: „Tit. 571 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten" b) In Tit. 571 wird der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 571 Zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten, insbesondere zur Rationalisierung von Einrichtungen im medizinischen und im Wirtschafts- und Versorgungsbereich sollen in den Jahren 1960 bis 1965 zinslose Darlehen im Gesamtbetrage von 300 000 000 DM gewährt werden. Für 1960 werden für diesen Zweck erstmalig 50 000 000 DM bereitgestellt. Die Darlehen sind bei einem Freijahr mit 2 vom Hundert jährlich zu tilgen." Bonn, den 4. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 40 Umdruck 581 Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Kriedemann, Bading, Ollenhauer und Fraktion zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1400 Anlage, 1709). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen —Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung b) Zuschüsse — wird der Ansatz von 126 400 000 DM um 30 000 000 DM auf 156 400 000 DM erhöht. Bonn, den 4. Mai 1960 Rehs Kriedemann Bading Ollenhauer und Fraktion Anlage 41 Umdruck 582 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1400 Anlage, 1713). Der Bundestag wolle beschließen: Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 6375 Zu Kap. 14 01 — Bundesministerium für Verteidigung —1. In Tit. 306 — Psychologische Verteidigung — wird der Ansatz von 1 120 000 DM um 845 000 DM auf 275 000 DM gekürzt. Zu Kap. 14 05 — Bildungswesen —2. In Tit. 301 — Betrieb der Bundeswehrfachschulen — wird der Ansatz von 2 935 000 DM um 432 000 DM auf 3 367 000 DM erhöht. In den Erläuterung zu Tit. 301 ist der Durchschnittssatz der Honorare für nebenamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte von 7 DM auf 10 DM zu erhöhen. Bonn, den 4. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 42 Umdruck 583 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 1400 Anlage, 1726). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern —1. In Tit. 606 — Laufende Kosten für, Hilfs- und Ausweich-Krankenhäuser — ist der Ansatz von 60 000 DM um 4 940 000 DM ,auf 5 000 000 DM zu erhöhen. 5. In Tit. 712 — Bauliche Herrichtung von Gebäuden zur Aufnahme von Ausweichkrankenhäusern und Hilfskrankenhäusern — wird ein Betrag von 7 000 000 DM eingesetzt. 6. In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — wird ein Betrag von 10 000 000 DM eingesetzt. 7. In Tit. 953 — Kosten für den Schutz von Kulturgut im Rahmen der Maßnahmen ,des zivilen Luftschutzes — wird ein Betrag von 250 000 DM eingesetzt. 8. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblattes über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — ist der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 4. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Anläge 43 Umdruck 584 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 1400 Anlage, 1717). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 1. November 1960 den Entwurf eines Anderungsgesetzes zum Zweiten Wohnungsbaugesetz vorzulegen, in dem die Einkommensgrenzen der Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen angemessen erhöht werden und bestimmt wird, idaß die Mittel für die Wohnungsbauprämien nicht mehr den Beträgen für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau entnommen werden. Außerdem soll der Gesetzentwurf die übrigen gesetzlichen Bestimmungen vereinfachen, die Rangfolgeregelungen auflockern und die zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus bestimmten Mittel wieder ,auf 700 Millionen DM jährlich erhöhen. Bonn, den 4. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 44 Umdruck 585 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1400 Anlage, 1709). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. cien durch überhöhte Einfuhren über die normale Bedarfsdeckung angestiegenen Buttervorrat wieder durch Reexport und andere geeignete Maßnahmen so weit abzubauen, daß die Einfuhr- und Vorratsstelle beweglich intervenieren und zu erwarten de saisonübliche höhere Buttermengen der eigenen landwirtschaftlichen Erzeugung aufnehmen kann; 2. die Einfuhr und Vorratshaltung bei Butter so zu gestalten, daß der Erzeugerpreis für Milch den Durchschnittspreis der letzten drei Kalenderjahre nicht unterschreitet. Bonn, den 4. Mai 1960 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 45 Umdruck 587 Entschließungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Gewandt, Wieninger und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 1400 Anlage, 1710). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag bedauert, daß die Überlegungen der Bundesregierung zur Neugestaltung des Kinder- 6376 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 geldgesetzes, besonders im Hinblick auf die Belastung der lohnintensiven Betriebe der Wirtschaft noch keine Ergebnisse gebracht haben. Er fordert die Bundesregierung auf, ihre Bemühungen zu intensivieren und dem Bundestag alsbald einen Bericht über das Ergebnis der Untersuchungen zu geben sowie geeignete Änderungsvorschläge zum Kindergeldgesetz vorzulegen. Bonn, den 4. Mai 1960 Burgemeister Lenze (Attendorn) Gewandt Dr. Reith Wieninger . Riedel (Frankfurt) Blöcker Dr. Schwörer Dr. Conring Vehar Diebäcker Werner Dr. Elbrächter Winkelheide Dr. Fritz (Ludwigshafen) Worms Anlage 46 Umdruck 588 Änderungsantrag der Abgeordneten Leukert, Dr. Aigner, Frau Dr. Probst und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1400 Anlage, 1709). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird beim Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung — der Ansatz der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 4. Mai 1960 Dr. Götz Dr. Aigner Kuntscher Leukert Lermer Ehren Dr. Baron Manteuffel-Szoege Eichelbaum Schütz (München) Frau Ackermann Windelen Dr. Czaja Dr. Winter Frau Dr. Probst Wittmann Anlage 47 Umdruck 590 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksachen 1400 Anlage, 1707). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in Kap. 08 04 — Bundesfinanzverwaltung — den Durchschnittsatz der aus Tit. 260 — Kosten der Ausbildung der Verwaltungsangehörigen — gezahlten Honorare für nebenamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte auf 10 DM zu erhöhen. Bonn, den 4. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 48 Umdruck 591 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drucksachen 1734, 1820) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 (1) Das Grundgehalt (§ 5 Abs. 1 ,des Bundesbesoldungsgesetzes) und die unwiderruflichen Stellenzulagen in den Anlagen I und IV des Bundesbesoldungsgesetzes werden um sieben vom Hundert erhöht. (2) Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit 'dem Bundesminister der Finanzen die Sätze des Grundgehalts und der unwiderruflichen "Stellenzulagen, die sich aus Absatz 1 in den Anlagen I und IV des Bundesbesoldungsgesetzes ergeben, bekanntzumachen. (3) Die Ortszuschlagstabelle (Anlage II des Bundesbesoldungsgesetzes) wird durch die Tabelle in der Anlage dieses Gesetzes ersetzt." 2. § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 Versorgungsbezüge nach § 48 des Bundesbesoldungsgesetzes, nach § 5 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht ,des Bundes im Saarland und entsprechende Versorgungsbezüge, auf die ein Anspruch in der Zeit vom 1. April 1957 bis zum Tage vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden ist, werden wie folgt erhöht: 1. wenn der Bemessung der Versorgungsbezüge ein Grundgehalt nach einer Besoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes zugrunde liegt, durch Zugrundelegung des Grundgehalts, der unwiderruflichen Stellenzulagen und des Ortszuschlages nach § 1 Abs. 2 und 3; 2. wenn der Bemessung der Versorgungsbezüge ein Grundgehalt zugrunde liegt, das sich nicht aus einer Besoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes ergibt, durch Erhöhung dieses Grundgehalts (einschließlich ,der ruhegehaltfähigen Zulagen) um sieben Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 6373 vorn Hundert und unter Zugrundelegung des Ortszuschlages nach § 1 Abs. 3; 3. wenn der Bemessung der Versorgungsbezüge ein Grundgehalt nicht zugrunde liegt, durch Erhöhung dieser Bezüge rum sieben vom Hundert. 3. In § 4 werden die Worte „1. Januar 1960" durch die Worte „1. Juni 1960" ersetzt. Bonn, den 4. Mai 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage Ortszuschlag Tarifklasse Zu der Tarifklasse gehörende Ortsklasse Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Besoldungsgruppen Monatsbeträge (bei einem kinderzuschlagsberechtigten Kind) in DM Ia B 7 bis B 11 S 214 268 284 A 182 230 245 B 150 192 205 Ib A 15 und A 16 S 167 216 232 B 1 bis B 6 A 140 184 199 B 113 152 165 II A 11 bis A 14 S 135 178 194 A 114 151 166 B 93 124 137 III A 7 bis A 10 S 109 145 161 A 91 123 138 B 73 101 114 IV A 1 bis A 6 S 98 129 145 A 82 110 125 B 66 91 104 Bei mehr als einem kinderzrischlagsberechtigten Kind erhöht sich der berücksichtigende Kind, und zwar für das zweite bis zum fünften Kind Für das sechste und die weiteren Kinder Ortszuschlag für jedes weiter zu in Ortsklasse S um je 22,— DM in Ortsklasse A um je 20,— DM in Ortsklasse B um je 17,— DM in Ortsklasse S um je 29,— DM in Ortsklasse A um je 27,— DM in Ortsklasse B um je 23,— DM Anlage 49 Umdruck 592 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 1400 Anlage, 1714). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 19 01 Tit. 215 — Reisekostenvergütung a) Inlandsreisen — wird der Ansatz von 30 000 DM um 25 000 DM auf 55 000 DM erhöht. Bonn, den 4. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 50 Umdruck 593 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 1400 Anlage, 1708). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei Produktionsmitteln, deren Preiserhöhungen der Genehmigung des Bundeswirtschaftsministers unterliegen, die Preiserhöhungen dann rückgängig zu 6378 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1930 machen, wenn die Bilanzen dieser Produzenten eine günstiger gewordene Konjunkturlage anzeigen. Bonn, den 4. Mai 1960 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 51 Umdruck 594 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1060, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des tundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1711). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Verwaltung der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, bei ihren Rationalisierungsmaßnahmen — insbesondere bei der Stillegung und Umwandlung von Bahnstrecken und Bahnhöfen — sicherzustellen, daß die Personen- und Güterbeförderung in ländlichen Bezirken nicht erschwert, sondern eine landwirtschaftliche, gewerbliche, industrielle ErschlieBung dieser Räume durch Tarifvergünstigungen ge- fördert wird. Bonn, den 4. Mai 1960 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 52 Umdruck 595 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1400 Anlage, 1705). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in Kap, 06 25 — Bundesgrenzschutz — den Durchschnittssatz der aus Tit. 307 — Ausbildungswesen — gezahlten Honorare für nebenamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte auf 10 DM zu erhöhen. Bonn, den 4. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 53 Umdruck 596 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drucksachen 1734, 1820). Der Bundestag wolle beschließen: ln§ 1 1. wird in Absatz 1 folgender Satz angefügt: „Der für jedes Kind im Ortszuschlag enthaltene Zuschlag wird zusätzlich um einheitlich 3,— DM in allen Ortsklassen und allen Tarifklassen erhöht."; 2. erhält in Absatz 2 Satz 1 folgende Fassung: „ (2) Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, die Anlagen I und II des Bundesbesoldungsgesetzes unter Berücksichtigung der sich aus Absatz 1 ergebenden Änderungen bekanntzumachen." Bonn, den 4. Mai 1960 Jahn (Marburg) Hansing Meitmann Frau Renger Wilhelm Heiland Ritzel Neubauer Hermsdorf Seidel (Fürth) Faller Dr. Schäfer Schmitt-Vockenhausen Jürgensen Ollenhauer u. Fraktion Anlage 54 Umdruck 597 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1400 Anlage, 1705). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 35 — Bundeszentrale für Heimatdienst in Bonn — Tit. 300 — Für die Sacharbeit der Bundeszentrale für Heimatdienst — wird der Ansatz von 7 075 000 DM um 845 000 DM auf 7 920 000 DM erhöht. Bonn, den 4. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 6379 Anlage 55 Umdruck 598 Änderungsantrag der Abgeordneten Murr und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1400, Anlage, 1709). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen —In Tit. 578 — Förderung des Einsatzes von Maschinen und technischen Anlagen („Grüner Plan 1960") b) Zuschüsse 2. für die gemeinschaftliche Anwendung von Maschinen — wird der Ansatz von 10 000 000 DM um 600 000 DM auf 10 600 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 578 b) 2. wird an den Buchstaben a) angefügt: „Für Hopfenpflückmaschinen 600 000 DM." 3. In Tit. 610 — Prämien für die Lieferung von stärkereichen Kartoffeln an Kartoffelstärkefabriken („Grüner Plan 1959") --wird ein Ansatz von 3 000 000 DM ausgebracht. 4. Dem zweiten Absatz der Erläuterungen zu Tit. 629 wird folgender Satz angefügt: „Von den vorgesehenen Mitteln sind für die Umstellung der Schafhaltung 5 000 000 DM zu verwenden." Bonn, den 5. Mai 1960 Murr Dr. Bucher Eilers (Oldenburg) Kreitmeyer Kühn (Bonn) Lenz (Trossingen) Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Mank Dr. Miessner Mischnick Dr. Rutschke Spitzmüller Dr. Starke Walter Weber (Georgenau) Anlage 56 Umdruck 599 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1711). Zu Kap. A 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Hinblick auf die Bedeutung, welche die Funktionsfähigkeit des Lübecker Hafens für die Gesamtwirtschaft der größten Stadt an der Zonengrenze darstellt, Maßnahmen zu überprüfen, welche die Wettbewerbsfähigkeit dieses Hafens gegenüber anderen Ostseehäfen gewährleisten, und diese so zu fördern, daß nachteilige Wirkungen für die Zonengrenzstadt Lübeck nicht auftreten können. Bonn, den 4. Mai 1960 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Anlage 57 Umdruck 601 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Martin, Gontrum und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1708). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Lahn in das Vierjahresprogramm für die Binnenwasserstraßen mit dem Ziele aufzunehmen, die moderne Ausgestaltung der Lahnrwasserstraße nach den 'Bedürfnissen des gesamten Wirtschaftsgebietes Lahn—Dill sicherzustellen. Bonn, den 5. Mai 1960 Dr. Martin Gontrum Dr. Reith Dr. Götz Dr. Kanka Wittmer-Eigenbrodt Dr. Reinhard Dr. Zimmer Frau Dr. Maxsein Schmitt ,(Fulda). Arndgen Dr. Löhr Riedel (Frankfurt) Worms Eichelbaum Majonica Gottesleben Anlage 58 Umdruck 603 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1400 Anlage 1709). 6380 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. ihre Anstrengungen verstärkt fortzusetzen, eine der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung harmonisch angepaßte Entwicklung der Landwirtschaft nach den Zielen des Landwirtschaftsgesetzes als erstrangige Aufgabe von allgemein politischer Bedeutung zu sichern. Nur so kann die Erhaltung selbständiger, eigenverantwortlicher Familienbetriebe in ihren mannigfaltigen Formen und Größen als Rückgrat unserer auf freiheitlichen Ordnungsprinzipien beruhenden Agrarverfassung bei uns wie im ganzen freien Europa gewährleistet bleiben; 2. in diesem Sinne entsprechend den wiederholten Entschließungen des Deutschen Bundestages dafür Sorge zu tragen, daß die Entscheidungen unserer Handelspolitik in eine ausgewogene Übereinstimmung mit der allgemein anerkannten Zielsetzung unserer Agrarpolitik gebracht werden; 3. im Rahmen der GATT-Verhandlungen alle Bestrebungen zu unterstützen, die die Lösung der Agrarprobleme des Welthandels nicht mehr allein mit den traditionellen Mitteln der Handelspolitik (Zölle und Kontingente), sondern in erster Linie durch eine Harmonisierung der Agrarpolitiken der Mitgliedsländer suchen; 4. darüber hinaus die agrarischen Handelsverpflichtungen mit den sogenannten Drittländern in Übereinstimmung zu bringen mit denen, die sich aus dem Vertrag von Rom für uns als Mitglied der EWG ergeben. Hierbei soll die Eigenproduktion in ihrer natürlichen Entwicklung nicht beeinträchtigt werden; 5. aus den gleichen Erwägungen davon abzusehen, die Landwirtschaft in den vorzeitigen Zoll- und Kontingentsabbau mit. einzubeziehen, wie es der Vorschlag der EWG-Kommission zur Beschleunigung der Übergangsfristen vorsieht; 6. für die Übergangszeit von den rechtlichen Möglichkeiten des EWG-Vertrages, insbesondere den Artikeln 44 bis 46, Gebrauch zu machen. Bonn, den 5. Mai 1960 Dr. Krone und Fraktion
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Kühlthau.


Rede von Walter Kühlthau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen nunmehr den auf Umdruck 591 vorliegenden Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion begründen. In Ziffer 1 wird vorgeschlagen, statt der vom Innenausschuß beschlossenen 9%igen Anhebung nur eine 7%ige Anhebung der Beamtengehälter vorzunehmen. Zu diesem Hundertsatz von 7 °/o darf ich bemerken, daß ich selber in der ersten Lesung darauf hingewiesen hatte, es müsse sich in diesem Augenblick im wesentlichen darum handeln, die Kaufkraft des Beamtengehalts, das 1957 letztmalig festgesetzt worden ist, zu erhalten bzw. wiederherzustellen, und seit dem Beginn des Jahres 1957 sei eine Steigerung des Lebenshaltungsindexes um 8 % unwidersprochen — eingetreten. Dabei sind die Auswirkungen einer durchschnittlich 8%igen Steigerung der Lebenshaltungskosten selbstverständlich sehr unterschiedlich. Denn im einfachen und mittleren Dienst bei den geringen Gehältern wirkt die Verteuerung der Nahrungsmittel — und darauf kommt es entscheidend an — wesentlich schwerwiegender als im höheren und gehobenen Dienst. Aus diesem Grunde waren wir der Meinung, daß man im Rahmen einer durchschnittlichen Anhebung von etwa 8 % in stärkerem Umfange die Besoldungsgruppen des einfachen und mittleren Dienstes berücksichtigen müsse. Bei den 7 % befinden wir uns in Übereinstimmung einmal mit dem Ergebnis der Kreuznacher Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, zum anderen mit einer Empfehlung der Herren Ministerpräsidenten der deutschen Länder, die zum Ausdruck gebracht haben, daß sich die Anhebung der Beamtengehälter etwa in der Höhe der Anhebung der Angestelltengehälter im öffentlichen Dienst, im Schnitt 6,75 %, bewegen müsse. Wir befinden uns ebenfalls in Übereinstimmung mit den Länderfinanzministern, die vor etwa 10 Tagen einhellig erklärt haben, daß eine allge-
meine Anhebung der Beamtengehälter über 7% hinaus nicht vorgenommen werden sollte.
Die 7 % sind aber nur in Verbindung mit den übrigen Vorschlägen, die Herr Kollege Hansing als Berichterstatter bereits unterbreitet hat, zu sehen. Wir bezeichnen diese Vorschläge heute so gern als „Rankenwerk"; ich weiß nicht, ob der Begriff „Rankenwerk" richtig ist, jedenfalls muß man die 7 % im Zusammenhang mit zwei wesentlichen Maßnahmen sehen.
Der Herr Berichterstatter hat sie genannt: einmal die Aufstockung des Ortszuschlages in der Tarifklasse IV in allen Ortsklassen um die Hälfte der Differenz zwischen dem Ortszuschlag der Tarifklasse IV und der Tarifklasse III, zum anderen eine darüber hinausgehende Aufstockung des Ortszuschlages für den Kindesvater in Beamtenkreisen um je 3 DM pro kinderzuschlagsberechtigtes Kind.



Kühlthau
Beide Änderungen ergeben sich aus der Ihnen vorliegenden neuen Ortszuschlagstabelle, die von den bisherigen Werten ausgeht, verbessert um 7 %, in der Tarifklasse IV weiter verbessert um die Hälfte der Differenz zwischen den Tarifklassen IV und III und bei kinderzuschlagsberechtigten Kindern um je 3 DM für jedes Kind.
Das ist insgesamt der Vorschlag, den wir Ihnen unterbreitet haben. Nach den gestrigen Beratungen im Haushaltsausschuß darf ich feststellen, daß insbesondere die Vorschläge auf Anhebung des Ortszuschlages und auf Erhöhung des Kinderzuschlages dort einmütige Zustimmung gefunden haben.
Daß wir in diese Verbesserungen die Versorgungsempfänger und auch die 131er einbeziehen, ist hier im Hause nicht mehr strittig; das sah auch der Vorschlag der Bundesregierung bereits vor. Der Ihnen vorgeschlagene § 2, der auch noch einige redaktionelle Änderungen enthält, sieht vor, daß auch bei den Pensionären und den 131ern die Bezüge nicht um 9, sondern um 7 °/o angehoben werden sollen. Im übrigen kommen auch den Pensionären und den 131 ern die besonderen Vergünstigungen im Ortszuschlag der Tarifklasse IV in vollem Umfang über ihren Pensionssatz zugute.
Was bedeuten diese von uns vorgeschlagenen Erhöhungen? Man muß doch einmal die Zahlen angeben, um sich das Ausmaß der Verbesserungen zu vergegenwärtigen. Ich glaube, es ist das Einfachste, daß wir von den Zahlen ausgehen, die sich für die reine Bundesverwaltung einschließlich Bundeswehr ergeben, damit wir nicht zu unterschiedlichen Zahlen kommen und einmal im Verhältnis des ursprünglichen Regierungsvorschlages zu dem, was wir Ihnen nun zur Beschlußfassung empfehlen, sehen, in welchem Ausmaß Veränderungen eingetreten sind.
Die ursprünglich von der Bundesregierung vorgeschlagene 4%ige Anhebung der Grundgehälter und Ortszuschläge machte einen Betrag — nur, wie gesagt, für Bundesverwaltung und Bundeswehr — von 128 Millionen DM aus. Wir schlagen Ihnen demgegenüber jetzt 3 % mehr vor; das sind 96 Millionen DM. Die Anhebung der Tarifklasse IV macht 54 Millionen DM aus und die Anhebung über die 3 DM Kinderzuschlag im Ortszuschlag weitere 12 Millionen DM. Das sind 162 Millionen DM zu 128 Millionen DM, so daß das, was wir an Gehalt für die Beamten nur der Bundesverwaltung mehr vorsehen, 290 Millionen DM statt 128 Millionen DM ausmacht.
Ich glaube, daß diese Zahlen eindrucksvoll sind, und Ihnen das Ausmaß dessen darlegen, was wir Ihnen vorschlagen. Dazu darf ich darauf hinweisen, daß die Verbesserungen, die im Ortszuschlag beschlossen werden sollen, in vollem Umfang auch den Angestellten des öffentlichen Dienstes zugute kommen. Nach den Kreuznacher Vereinbarungen sind für die Angestellten im öffentlichen Dienst die Ortszuschläge allgemein nur um 4 % angehoben worden. Sie kommen also nunmehr kraft Tarifrechtes zwingend in den Genuß der 7%igen Anhebung mit den übrigen Verbesserungen im Bereich der Tarifklasse IV und im Hinblick auf die Zulage je kinderzuschlagberechtigtes Kind.
Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sind wesentlich weiter gehend. Sie wissen es sicherlich aus den vorliegenden Unterlagen, daß sich die Bundesbahn außerstande erklärt hat, eine Mehrbelastung an personellen Kosten über 150 Millionen DM hinaus in ihren Wirtschaftsplan einzustellen. Das hat schon erheblicher Bemühungen des Herrn Bundesfinanzministers bedurft. Der Bundeshaushalt muß für die darüber hinausgehenden Beträge nun seinerseits geradestehen, weil sich die Bundesbahn außerstande sieht, mehr als 150 Millionen DM an Personalmehrkosten für ihre Beamten und Angestellten aufzuwenden.
Die vorsorglicheingestellten Verstärkungsmittel im Bundeshaushalt lassen noch 150 Millionen DM ungedeckt, die, wie gestern im Haushaltsausschuß dargelegt wurde, durch .das Polster abgeglichen werden sollen, das jeder Personalkostenetat wegen ,des Auseinandergehens von Soll- und Istzahlen im Stellenplan in sich birgt.
Meine Damen und Herren, man hat mir aus meiner Tätigkeit als Abgeordneter des nordrhein-westfälischen Landtags oft gesagt, daß ich ein besonderer Beamtenfreund sei. Ich möchte der Freund aller meiner Wähler sein und nicht nur der Beamten.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Wenn ich mich aus parlamentarischer Arbeit in besonderem Maße seit langen Jahren mit Fragen, die unsere Beamten angehen, habe befassen müssen, so war ,das nur eine Folge der damaligen Entscheidung der Landtagsfraktion, daß ich solche Dinge bearbeiten sollte. Das hat dazu geführt, daß ich das gleiche hier im Hause tue. Ich habe oft in Beamtenkundgebungen gesagt: Ich bin eigentlich gar nicht der rechte Mann, der Ihre Anliegen zu vertreten hat. Ich bin nämlich — ,das wissen Sie ja im allgemeinen — bis vor kurzer Zeit Stadtkämmerer einer großen westdeutschen Stadt gewesen und habe heute die Finanzen eines der größten kommunalen Verbundunternehmen in Deutschland überhaupt zu verwalten.
Ich glaube, meine Damen und Herren, es wäre gerade von mir bestimmt ein großer Fehler, wenn ich bei allem, was wir überlegen und beschließen, nicht auch das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen bis zum letzten überprüfte. Ich habe oft in Debatten gesagt, es werde wahrscheinlich kaum einen zweiten im Hause geben, der .das Pech habe, das, was gegebenenfalls an Mehrkosten durch unsere Beschlüsse oder durch daran hängende Tarifverträge entsteht, seiner Bevölkerung in Form von erhöhten Straßenbahnfahrpreisen abnehmen zu müssen. Deshalb stehe ich nun einmal in der Situation, daß ich mir in besonderem Maße Gedanken darüber mache, wie es finanziell zu verkraften ist und daß eben solche Beschlüsse haushaltswirtschaftlich getragen werden müssen. Die Regierungspartei hat es nun einmal schwieriger als die Opposition; sie hat ,die Verantwortung für den Ausgleich des Bundeshaushalts zu tragen. Das muß auch letztlich unsere Beamtenschaft zur Kenntnis nehmen und einsehen.



Kühlthau
Von den allgemeinen Auswirkungen abgesehen, muß ich Ihnen, meine Damen und Herren, aber auch im einzelnen sagen, was die Vorschläge bedeuten. Ich muß das um so mehr tun, als ja, wie immer in solchen Fällen, an solchen Tagen die Tribünen des Hauses besonders gut besetzt sind. Ich habe Ihnen gesagt — und das ersehen Sie aus unserem Ihnen vorliegenden Antrag —, daß wir eine allgemeine Anhebung von 7 % mit den übrigen Verbesserungen vorschlagen. Ich darf dazu sagen, daß die Besoldungserhöhung aufs ganze igerechnet 8,8 % ausmacht. Wir waren aber, wie ich Ihnen schon sagte, der Meinung, daß man im unteren Dienst, also im einfachen und im mittleren Dienst, zusätzlich etwas tun müsse, und kamen dann erfreulicherweise gestern auch übereinstimmend im Haushaltsausschuß zu dem Weg, der Ihnen für die Tarifklasse IV vorgeschlagen wird. Er bedeutet, daß dem Ledigen außerhalb der allgemeinen Verbesserungen zusätzlich ein Betrag von 12 DM und dem Verheirateten zusätzlich ein Betrag von 16 DM zufließt. Diese Beträge werden gewährt außerhalb der iallgemeinen Verbesserungen, außerhalb einer etwaigen Verbesserung in Höhe von 3 DM für jedes kinderzuschlagsberechtigte Kind.
Meine Damen und Herren, von dieser Maßnahme werden etwa 50 % aller Beamten und Angestellten in der Bundesverwaltung, etwa 80 % aller Bediensteten von Bahn und Post, etwa 80 % aller Angehörigen der Bundeswehr und im Schnitt gerechnet etwa 75 % aller Angestellten erfaßt.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Ich möchte Ihnen aber für einzelne Zweige auch noch sagen, welche Bedienstetengruppen durch diese Verbesserung in besonderem Maße betroffen werden. Betroffen werden beispielsweise aus dem Verwaltungsbereich die Amtsgehilfen, die Assistenten herauf bis zum Sekretär, aus dem Bereich der Bundesbahn und der Bundespost die Schaffner, die Oberschaffner, die Betriebsmeister und die Lokführer, in der Justizverwaltung die Justizhauptwachtmeister und die Gruppen herauf bis zum Justizsekretär, im Bereiche der Bundeswehr alle Dienstgrade bis zum Feldwebel und bei der Polizei alle Dienstgrade bis zum Hauptwachtmeister. Bei all diesen Gruppen macht die Verbesserung, wie wir Ihnen vorschlagen, 9 bis gut 10 % aus. Demgegenüber wird die allgemeine Anhebung um 7 % praktisch nur wirksam für die Gruppen vom Obersekretär an aufwärts, d. h. also im gehobenen und höheren Dienst — wenn ich in diesem Falle einmal den Obersekretär einbeziehen darf.
Ein letztes Wort zur Begründung unseres Vorschlages zu § 4, was den Tag des Inkrafttretens anlangt. Wir schlagen Ihnen in der vorliegenden Drucksache vor, als Tag des Inkrafttretens den 1. Juni 1960 festzulegen.
In der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses hat sich gezeigt, daß die Vertreter der FDP, die sich — das möchte ich ausdrücklich unterstreichen auch bereits im Innenausschuß der Stimme enthalten hatten, als es um den Beschluß über den 1. Januar ging, zu erkennen gegeben haben, daß sie ein früheres Inkrafttreten als am 1. April nicht vertreten. In der Diskussion geht es also eigentlich
praktisch nur. um den Abstand von zwei Monaten.
Das Inkrafttreten am 1. Juni schlagen wir Ihnen zunächst einmal aus haushaltswirtschaftlichen Gründen vor. Es muß überprüft werden, wie die Gesamtkosten im Rahmen des Bundeshaushalts verkraftet werden können. Wenn die Besoldungserhöhung am 1. Juni in Kraft tritt, belastet sie den Bundeshaushalt des laufenden Rechnungsjahres nur für sieben Monate.
Ich gebe hier offen zur Kenntnis, daß wir in der Fraktion außerdem der Meinung sind, daß aus haushaltswirtschaftlichen Gründen am 1. Juni als Tag des Inkrafttretens der Verbesserung der Kriegsopferversorgung festgehalten werden muß. Wir sind — das sollen unsere Beamten ruhig von mir im Namen der Fraktion zur Kenntnis nehmen — der Meinung, daß wir den Kriegsopfern erhöhte Renten nicht vorenthalten können, wenn wir auf der anderen Seite sagen, daß für die Besoldung im öffentlichen Dienst schon ab 1. April zusätzliche Mittel bereitstehen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich glaube auch, meine Damen und Herren, man sollte Gesetze — und das gilt gerade auf diesem Gebiet nicht mit rückwirkender Kraft beschließen.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

Es handelt sich hier, wie gesagt, um eine Differenz von zwei Monaten. Was wird eingewandt? Es wird darauf hingewiesen, daß die Tarifverträge am 1. Januar 1960 in Kraft getreten seien. Ich glaube, man muß den tarifvertragslosen Zustand völlig von der Materie scheiden, mit der wir uns hier zu befassen haben. Wir hatten seit dem 1. Januar 1960 im öffentlichen Dienst einen tariflosen Zustand; er mußte beseitigt werden. Wir haben aber keinen gesetzlosen Zustand gehabt, denn die Besoldung der Beamten ist durch Gesetz geordnet.
Zweitens muß ich auf die Länder hinweisen. Sie hatten, wie Sie wissen, in den zurückliegenden Monaten — bis auf das Saarland und Schleswig-Holstein — im Hinblick auf eine kommende Besoldungsanhebung einen Vorschuß von 15 % eines Monatsgehaltes gezahlt; in Niedersachsen betrug dieser einmalige Vorschuß, soviel ich weiß, 20 N.
Namens meiner Freunde darf ich folgendes sagen: Wir legen entscheidenden Wert darauf, daß auf dem gesamten Gebiet des Dienstordnungsrechtes bei Bund und Ländern möglichst einheitliche Verhältnisse bestehen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ein Vorpreschen der Länder oder ein Vorpreschen des Bundes auf diesem Gebiet ist wenig erfreulich. Es ist das nun einmal geschehen. Vielleicht ist das auch ein Zeichen dafür, daß die Finanzlage der Länder besser ist und daß die Sorgen dort nicht so groß sind, wie sie bei uns hinsichtlich des Bundeshaushaltes sind.

(Hört! Hört! in der Mitte.)

Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 112, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1960 6279
Kühltau
Die Länder werden wahrscheinlich gezwungen sein, damit die Vorschüsse auch haushaltsrechtlich abgedeckt sind, die Änderung ihrer Besoldungsgesetze ab 1. April in Kraft treten zu lassen. Wir können die Länder daran rahmenrechtlich nicht hindern; sie werden das wahrscheinlich tun. Wir in unserer Fraktion halten trotz dieses Zustandes und trotz der dargelegten Gründe daran fest, als Termin für das Inkrafttreten den 1. Juni 1960 zu nehmen.
Ich spreche am laufenden Band in Beamtenkreisen. Ich habe das in der Vergangenheit getan und bin bereit, es in Zukunft noch viel mehr zu tun. Ich möchte den Inhalt dessen, was wir hier vorschlagen, allen Kreisen ,der Beamtenschaft in aller Offenheit darlegen und auseinandersetzen. Ich bin davon überzeugt, daß unsere Beamten diesen Vorschlag letztlich als eine wesentliche Verbesserung ansehen werden. Ich kenne die besondere Aufregung — beinahe hätte ich gesagt: die besonderen Krawalle —, die in Kreisen der Steuerbeamtenschaft besteht. Es muß aber einmal gesagt werden, daß die Sorgen der Steuerbeamtenschaft einen anderen Ausgangspunkt haben. Ich unterstreiche, daß der Steuerbeamte mit den unangenehmsten und schwersten Beruf hat. Bei der zunehmenden Komplizierung des Steuerrechts ist es für einen Steuerbeamten wirklich nicht angenehm und leicht, seine Pflicht zu tun.
Die Beschwerden bei den Steuerbeamten — das muß doch einmal gesehen werden — bezogen sich aber einmal auf den Stellenplan; zum anderen wiesen die Steuerbeamten auf Verbesserungen und Stellenhebungen in ande ren Besoldungsgruppen hin, vor allem auf Verbesserungen bei den Volksschullehrern, mit denen sie bis 1954 besoldungsmäßig gleichgestanden haben und die ihnen nun ein erhebliches Stück fortgelaufen sind. Das ist der Ausgangspunkt der besonderen Klagen, die aus Kreisen der Steuerbeamtenschaft vorgetragen werden.
Ich wiederhole, daß ich persönlich davon überzeugt bin, daß unsere Beamten bei ruhiger Betrachtung dessen, was wir zur Annahme vorschlagen, sehr wohl zu einem uns befriedigenden Urteil kommen werden. Ich war in den ersten Februartagen im Auftrage meiner Fraktion auf der Bühler Höhe, als dort die Beamtenpolitische Arbeitstagung des Deutschen Beamtenbundes stattfand. Mittwochabend, glaube ich, kam telefonisch die Nachricht, daß die Bundesregierung sich an diesem Tage mit der Besoldungsfrage befaßt und eine Anhebung nur der Grundgehälter um 4 % in Aussicht genommen habe. Die Enttäuschung auf der Bühler Höhe war groß; das war verständlich. Ich habe mich in zahllosen Einzelgesprächen mit den anwesenden Beamten über diese Frage unterhalten und um eine ruhige und bedächtige Beurteilung gebeten. Ich habe immer wieder gesagt: ich persönlich stelle mir vor — diesen Standpunkt vertrete ich seit einigen Monaten —, daß die Erhöhung bei etwa 7 bis 8 % der Grundvergütungen liegen müßte. Mir ist immer wieder bis auf den heutigen Tag von allen Beamten — mich führen meine beruflichen und politischen Pflichten immer wieder mit Beamten zusammen — gesagt worden: „Herr Kühlthau, wenn Sie erreichen, daß die Grundgehälter um 7 bis 8 % angehoben werden, dann sind wir zufrieden." Wir heben nun die Bruttogehälter um 8,8 % an. Ich glaube also, daß Sie dem Vorschlag, den unsere Fraktion Ihnen unterbreitet hat, sehr wohl zustimmen können. Wir mußten ihn im Rahmen des Haushaltswirtschaftlichen vertreten. Wenn er, wie gesagt —das habe ich einleitend betont —, von dem abweicht, was im Innenausschuß beschlossen worden ist, so möchte ich dazu sagen, daß wir damals klipp und klar erklärt haben, daß wir in jenem Zeitpunkt eine Abstimmung mit unserer Fraktion nicht haben vornehmen können, und daß wir eben der Meinung waren, daß das ganze Problem in einer gemeinsamen Beratung von Haushaltsausschuß und Innenausschuß geordnet werden sollte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Schmitt (Vockenhausen).