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    Deutscher Bundestag 110. Sitzung Bonn, den 8. April 1960 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Mexikanischen Senats und Parlaments . . . . 6112 C Erklärung betr. die Beziehungen zur Republik Guinea Dr. von Brentano, Bundesminister . 6122 B Fragestunde (Drucksache 1774) Fragen der Abg. Schmidt (Hamburg) und Bauer (Würzburg) : Teilnahme von Soldaten an der Tagung „Gewerkschafter und Soldaten" der Evangelischen Akademie Loccum Strauß, Bundesminister 6089 B, 6090 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 6090 A, B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Strafverfahren gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Zimmermann Strauß, Bundesminister . 6090 D, 6091 A Jahn (Marburg) (SPD) 6091 A Frage des Abg. Cramer: Minenräumung in der Nord- und Ostsee Strauß, Bundesminister . . . . 6091 B, C Cramer (SPD) . . . . . . . . . 6091 C Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Modernisierung der Rettungsmittel in der Seeschiffahrt Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6091 D Frage des Abg. Ritzel: Stillegung von Nebenbahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . 6092 B, D, 6093 A Ritzel (SPD) 6092 D, 6093 A Frage des Abg. Folger: Übergabe der Walchenstraße für den Verkehr Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6093 B Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Vorschriften der Bundesbahn für Reinemachefrauen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 6093 C, D, 6094 A Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 6093 D, 6094 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Elektrifizierung der Bundesbahnstrekken Würzburg—Treuchtlingen, Treuchtlingen—Ingolstadt, Gemünden—Jossa Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6094 B Frage des Abg. Berberich: Bundesbahnbetriebswerk Lauda Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 6094 C, D Berberich (CDU/CSU) . . . . . . 6094 D Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Rückführung evakuierter Familien oder Einzelbürger Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 6095 A, B Baur (Augsburg) (SPD) . . . . . 6095 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 Frage des Abg. Rademacher: Angaben des Bundesvertriebenenministers im Amtlichen Handbuch Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 6095 D, 6096 A Rademacher (FDP) . . . . . . . 6096 A Frage des Abg. Reitzner: Auflösung der Altvertriebenen- und Ausländerflüchtlings-Lager Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 6096 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksache 1400) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 1711) Eisenmann (FDP) . . . 6096 D, 6116 A Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6100 D, 6104 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . 6101 D, 6110 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 6105 B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 6107 B Diel (CDU/CSU) . . . . . . . 6108 C Diekmann (SPD) 6110 C Regling (SPD) 6112 C Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) 6115 B, 6117 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 6115 D Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1713, zu 1713) Kreitmeyer (FDP) 6117 D Schultz (FDP) . . 6119A, 6123 B, 6131 C Berkhan (SPD) . . . . 6120 B, 6123 C Lenze (Attendorn) (CDU/CSU) . . 6121 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6123 C, 6129 B Erler (SPD) . . . . . . . . 6124 B Dröscher (SPD) 6125 A Dr. Schäfer (SPD) 6125 D Wienand (SPD) 6128 D Cramer (SPD) 6130 A Leicht (CDU/CSU) 6131 D Strauß, Bundesminister . 6134 B, 6144 C Merten (SPD) . . . . . . . . . 6144 A Abstimmungen . . . . . . . . . 6148 B Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 1712) Cramer (SPD) 6145 B Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 6146 A Stücklen, Bundesminister . . . . 6146 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1714) 6148 C Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksache 1715) . . . . . . . . . 6148 D Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 1716, zu 1716) Ritzel (SPD) 6148 D Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 1717) Dr. Brecht (SPD) . . . . 6149 B, 6158 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 6153 C Dr. Will (FDP) 6156 C Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 1719) Mattick (SPD) 6160 A Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache 1720) Frau Kalinke (DP) 6160 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 6161 C Dr. von Merkatz, Bundesminister 6162 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 III Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 1721) Dr. Aigner (CDU/CSU) . 6162 D, 6164 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 6163 D Frau Krappe (SPD) 6164 A Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksache 1722) Memmel (CDU/CSU) 6165 C Dr. Gleissner (München) (CDU/CSU) 6166 A Etzel, Bundesminister 6166 D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 6167 B Dr. Schäfer (SPD) 6167 D Einzelplan 32, Bundesschuld (Druck- sachen 1723, zu 1723) 6168 D Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 1724, zu 1724) 6168 D Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache 1725) 6169 A Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen (Drucksache 1727) . . . . . . . 6169 A Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 1728) . . . . . . . 6169 A Lenz (Trossingen) (FDP) . . . . . 6169 B Etzel, Bundesminister . . . . . . 6171 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 6132 C Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 6173 A Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 6173 C Schoettle (SPD) . . . . . . . . 6173 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 6174 C Anlagen 6175 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6089 110. Sitzung Bonn, den 8. April 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 8.02 Uhr.
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6175 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 8. 4. Dr. Baade 30. 4. Behrisch 9. 4. Benda 9. 4. Birkelbach 9. 4. Dr. Birrenbach 9. 4. Fürst von Bismarck 9. 4. Blachstein 20. 5. Börner 10. 4. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 15. 5. Dr. Burgbacher 9. 4. Cillien 9. 4. Deringer 9. 4. Frau Döhring (Stuttgart) 9. 4. Döring (Düsseldorf) 6. 5. Dowidat 30. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Eschmann 9. 4. Even (Köln) 9. 4. Folger 9. 4. Dr. Friedensburg 9. 4. Dr. Furler 9. 4. Gaßmann 9. 4. Gedat 9. 4. Geiger (München) 9. 4. D. Dr. Gerstenmaier 14. 4. Gewandt 10. 4. Dr. Görgen 20. 5. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Günther 20. 4. Hahn 9. 4. Dr. Harm 9. 4. Dr. Heck (Rottweil) 9. 4. Dr. Dr. Heinemann 9. 4. Höfler 9. 4. Holla 9. 4. Illerhaus 8. 4. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 9. 4. Kalbitzer 9. 4. Frau Klemmert 15. 5. Köhler 30. 4. Dr. Kopf 9. 4. Kraft 9. 5. Kramel 9. 4. Krammig 10. 4. Kurlbaum 9. 4. Leber 9. 4. Lohmar 9. 4. Dr. Löhr 9. 4. Lücker (München) 8. 4. Maier (Freiburg) 16. 4. Margulies 9. 4. Dr. Martin 16. 4. Meitmann 9. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Mende 13. 4. Metzger 9. 4. Dr. Mommer 13. 4. Neumann 9. 4. Ollenhauer 15.4. Paul 20. 4. Dr. Pflaumbaum 9. 4. Frau Dr. Probst 8. 4. Rademacher 9. 4. Ramms 9. 4. Dr. Ratzel 30. 4. Richarts 9. 4. Dr. Ripken 15. 5. Frau Rudoll 8. 4. Scheel 9. 4. Scheppmann 9. 4. Scheuren 9. 4. Schlee 8. 4. Schmidt (Hamburg) 9. 4. Schneider (Bremerhaven) 8. 4. Schneider (Hamburg) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 9. 4. Dr. Schranz 8. 4. Schröter (Berlin) 9. 4. Schütz (Berlin) 9. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 9. 4. Dr.-Ing. Seebohm 30. 4. Seither 9. 4. Dr. Serres 13. 4. Vogt 30. 4. Walter 9. 4. Weimer 8. 4. Zoglmann 30. 4. Zühlke 9. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Becker (Hersfeld) 18. 6. Rasch 20. 5. Stahl 15. 5. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Gleissner (München) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksache 1400), hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft. Die dem Ministerium gestellten Aufgaben sind im Berichtsjahr sowohl auf dem Gebiete der Erforschung und Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke als auch auf dem Gebiete der Wasserwirtschaft im wesentlichen die gleichen wie im Vorjahr geblieben. Die fortschreitende Entwicklung in Wissenschaft und Technik hat indessen auf wichtigen Teilgebieten zu einer Verstärkung der Förderungsmittel des Bundes geführt. Besonders zu erwähnen sind der Strahlenschutz, die Projektierung und Errichtung von Versuchsreaktoren, die Karlsruher Reaktorstation, das Deutsche Elektronen-Synchrotron 6176 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 (DESY) in Hamburg, die Dokumentation auf dem Gebiete der Atomkernenergie und das Informationswesen auf dem Gebiete des Gewässerschutzes gegen Verunreinigung. Nähere Angaben hierzu sind nachstehend unter Abschnitt IV zusammengestellt. I Der Gesamtausgabebedarf des Bundesministeriums für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft beträgt 184 013 300 DM. Der erforderliche Zuschuß von 183 842 200 DM ist gegenüber dem Vorjahr zahlenmäßig um 47 656 300 DM höher. Die einzelnen Haushaltsansätze sind nach dem Mittelbedarf bemessen, der voraussichtlich kassenmäßig in Anspruch genommen wird. Infolgedessen können unabhängig von der Höhe des Haushaltsansatzes mehrjährige Bewilligungen nur auf Grund einer Bindungsermächtigung des Bundesfinanzministers gemäß § 45b RHO ausgesprochen werden, soweit nicht in den Haushaltsplan ausdrücklich eine Bindungsermächtigung aufgenommen worden ist. X. In Verbindung mit dem Gesamtansatz des Bundesministeriums für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft in Höhe von 184 013 300 DM müssen, wie im Vorjahr, auch jene Haushaltsansätze gesehen werden, die zwar zum atomaren Bereich gehören, aber als internationale Beiträge im Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — mit der Gesamtsumme von 35 488 500 DM ausgebracht sind, und zwar bei XI. Die Personalausgaben und Sachausgaben sind entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages unverändert mit den Ansätzen des Vorjahrs übernommen worden. Indessen ist nicht zu verkennen, daß die fortschreitende Entwicklung der dem Ministerium gestellten Aufgaben sich auch auf den Personalbedarf auswirkt. In diesem Zusammenhang ist besonders zu erwähnen, daß dem Ministerium durch das inzwischen verabschiedete Atomgesetz vom 23. 12. 1959 und die noch zu erlassende Strahlenschutzverordnung neue Aufgaben auf den Gebieten der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes erwachsen. Es ist deshalb vorgesehen, gemäß § 2 Abs. 4 des Haushaltsgesetzes 1960 kw-Stellen zu schaffen, soweit ein unabweisbares und unaufschiebbares Bedürfnis vorliegt. XII. Die Ausgaben zur Förderung der Wissenschaft, Forschung und Technik auf dem Gebiet der Kernenergie und zur Förderung von wissenschaftlichen und technischen Untersuchungen auf dem Gebiete der Wasserwirtschaft sind wie im Vorjahr in dem Kap. 02 ausgebracht. Die Gesamtsumme bei Kap. 02 beträgt entsprechend dem voraussichtlichen kassenmäßigen Bedarf 179 055 800 DM. Gegenüber dem Haushaltsentwurf und gegenüber dem Vorjahr haben sich folgende wesentliche Änderungen ergeben: Kap. 60 06 Tit. 623 — Beitrag zum Verwaltungs- 1960 1959 haushalt der Europäischen Atomgemeinschaft Kap. 60 06 Tit. 624 — Beitrag zum Forschungs- und 11 583 900 DM (10 269 100 DM) Investitionshaushalt der Europäischen Atomgemeinschaft Kap. 60 06 Tit. 625 — Beitrag für die Europäische Kernenergieagentur bei der OEEC 23 574 600 DM (47 994 000 DM) Kap. A 60 06 Tit. 892 — Einzahlung auf den Kapitalanteil an der Europäischen Gesellschaft für die chemische Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC) 330 000 DM (330 000 DM) — DM (376 000 DM) Neben dem Einzelplan 60 sind noch ein größerer Etatbetrag von 1 617 500 DM für die Erweiterung der atomphysikalischen Laboratorien bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig und Berlin bei Einzelplan 09, weitere Mittel in Höhe von insgesamt 1 159 500 DM bei den Einzelplänen 10, 11 und 12 ausgebracht. Die damit verbundenen Maßnahmen erfolgten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft. a) Bewilligungen für das Ministerium Den bei Kap. 31 01 Tit. 710 des Entwurfs enthaltenen Ansatz von 1 900 000 DM für den Erweiterungsbau „Godesberger Hof" hat der Ausschuß abgelehnt, da noch über andere Projekte für die Unterbringung des Ministeriums verhandelt wird. b) Bewilligungen für die Atomkernenergieforschung und -nutzung Bei Kap. 31 02 Tit. 600 — Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung im Bereich der Kernfor- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6177 schung — sind die Mittel gegenüber dem Vorjahr vom 6 740 000 DM auf 7 700 000 DM insbesondere wegen Erhöhung der Zahl der geförderten Nachwuchskräfte und der ausländischen Gastforscher sowie für die Pflege der internationalen Zusammenarbeit verstärkt worden. Bei Kap. 31 02 Tit. 605 — Zuschüsse für das wissenschaftliche Berichtswesen und den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Atomkernenergie — wurden gegenüber dem Vorjahr die Mittel von 320 000 DM auf 590 000 DM zum weiteren Aufbau der zentralen Lenkungsstelle beim Gmelin-Institut in Frankfurt und der Zubringerstellen erhöht. In diesem Zusammenhang muß noch der neue Tit. 953 — Darlehen zur Unterbringung und erstmaligen Ausstattung von Dokumentationsstellen für das Gebiet der Atomkernenergie — mit einem Ansatz von 500 000 DM erwähnt werden. Da die endgültige Trägerschaft für das Dokumentationswesen noch nicht geregelt ist, hat es der Ausschuß für richtig gehalten, daß die Mittel bei diesem neuen Titel nicht als Zuschüsse, sondern als Darlehen zu gewähren sind. Bei Kap. 31 02 Tit. 611 — Förderung der Aufsuchung und des Abbaues von Uranvorkommen und der Aufbereitung von Uranerzen — sind die Mittel um 500 000 DM auf 3 000 000 DM gekürzt worden. Bei Kap. 31 02 Tit. 620 — Förderung der Strahlennutzung und der Entwicklung der Isotopentechnik und Kernchemie — ist im Berichtsjahr eine Erhöhung von 3 500 000 DM auf 4 250 000 DM infolge Ausweitung der Vorhaben eingetreten. Bei Kap. 3102 Tit. 630 — Entwicklung und Durchführung von Strahlenschutzmaßnahmen —ist eine Erhöhung der Mittel um 1 800 000 DM gegenüber dem Vorjahr auf 4 800 000 DM durch die Weiterentwicklung der Atomtechnik und die zunehmende Anwendung von Radioisotopen notwendig. Für den weiteren Ausbau der Karlsruher Reaktorstation sind in den Haushaltsansätzen bei den Tit. 640 und 641 als Bundesanteil an den Betriebskosten 15 000 000 DM, mithin 8 800 000 DM mehr gegenüber dem Vorjahr, bei dem Tit. 896 als Bundesanteil an den Investitionskosten 25 500 000 DM, mithin 15 500 000 DM mehr gegenüber dem Vorjahr, veranschlagt. Im Rechnungsjahr 1959 waren bei den Tit. 890 und 895 letztmalig noch 8 000 000 DM für die Einzahlung des Bundes zum Gesellschaftskapital ausgebracht. Bei Kap. 31 02 Tit. 710 — Herrichtung der Bundesliegenschaft Neuherberg bei München für die Versuchsanstalt für Strahlenschutzforschung mit Ausbildungsstätte für die berufliche Fortbildung im Strahlenschutz — wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr um 550 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht und bei Tit. 870 — Erstmalige Einrichtung und Ausstattung der Versuchsanstalt für Strahlenschutzforschung mit Ausbildungsstätte für die berufliche Fortbildung im Strahlenschutz — ein Ansatz von 500 000 DM ausgebracht. In Verbindung damit ist der Tit. 632 zu betrachten. Bei Kap. 31 02 Tit. 891 — Maßnahmen zur Förderung der Projektierung und Errichtung von Versuchsreaktoren — ist die Erhöhung von 5 000 000 DM auf 16 700 000 DM auf die verstärkte Durchführung des Reaktorentwicklungsprogramms zurückzuführen. Bei Kap. 31 02 Tit. 950 — Förderung der Atomforschung durch Zuwendungen für die Modernisierung und Erweiterung wissenschaftlicher Institute und Einrichtungen — ist der Ansatz von 50 000 DM um 6 000 000 DM höher als im Vorjahr, damit den steigenden Anforderungen der modernen Forschung nachgekommen werden kann. Außerdem hat der Ausschuß einer Bindungsermächtigung bis zu 25 000 000 DM — anstatt 50 000 000 DM im Entwurf — zugestimmt. Bei Kap. 31 02 Tit. 951 — Zuwendungen für die Modernisierung und Erweiterung von Ausbildungsstätten für Ingenieure und technische Hilfskräfte zur Förderung der Atomtechnik — konnte der Ansatz aus dem Vorjahr von 8 500 000 DM auf 3 400 000 DM im Berichtsjahr gesenkt werden. Einer Anregung des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft, bei Kap. 3102 Tit. 952 — Zuschüsse für die Einrichtung von physikalischen und chemischen Arbeitsgemeinschaften an Höheren Schulen zur Einführung in die Probleme und Arbeitsmethoden der Kernphysik, Kernchemie und Kerntechnik — wieder einen Ansatz auszubringen, wurde nicht entsprochen. Bei Kap. 31 02 Tit. 955 — Zuschuß zum Bau des Deutschen Elektronen-Synchrotrons (DESY) in Hamburg — ist der Ansatz von 20 977 500 DM — im Vorjahr 5 250 000 DM — durch die endgültige Festlegung des Bundesanteils von 85 v. H. und durch den Fortschritt des Bauvorhabens begründet. Bei dem neuen Tit. 956 — Zuschüsse für die Erstausstattung von Einrichtungen der Strahlenschutzaufsicht — wurden 1 000 000 DM für die radiometrische Ausrüstung von etwa 50 Meßstellen bei Aufsichtsbehörden im Bundesgebiet ausgebracht. c) Bewilligungen für die Wasserwirtschaft Bei Kap. 31 01 Tit. 301 — Kosten des Informationswesens sowie der Beteiligung an in- und ausländischen Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen auf dem Gebiet der Atomkernenergie und Wasserwirtschaft — ist der Ansatz von 700 000 DM durch den Ausschuß auf 1 000 000 DM erhöht worden. Der Mehrbetrag von 300 000 DM ist für die Information auf dem Gebiete des Gewässerschutzes gegen Verunreinigung veranschlagt. Bei Kap. 31 02 Tit. 650 — Förderung von wissenschaftlichen und technischen Untersuchungen zur Reinhaltung der Gewässer und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung — wurde der Vor- 6178 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 jahresansatz von 200 000 DM auf 650 000 DM erhöht. Außerdem ist der neue Tit. 655 — Zuschüsse für das wissenschaftliche Berichtswesen und den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft — mit einem Ansatz von 50 000 DM anerkannt worden. Dagegen hat der Ausschuß die im Entwurf bei Kap. 31 02 neu ausgebrachten Tit. 651 — Förderung der Ausbildung von Fachkräften für die Wasserwirtschaft — mit einem Ansatz von 100 000 DM und Tit. 970 — Förderung der Maßnahmen zum Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung — mit einem Ansatz von 5 000 000 DM nach eingehender Aussprache gestrichen. V. Die Ergebnisse der Ausschußberatung über den Einzelplan 31 sind in der Drucksache 1722 enthalten. Mit dem vorliegenden Bericht wurden einige wichtige Gesichtspunkte im Rahmen der Haushaltsberatung dieses Plans sowie Empfehlungen des Haushaltsausschusses, die von besonderer Bedeutung sind, und einige wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr herausgestellt. Der Haushaltsausschuß empfiehlt die Annahme des Einzelplans 31 mit den beschlossenen Änderungen laut Drucksache 1722. Bonn, den 3. April 1960 Gleissner Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 507 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Dr. Bechert, Dr. Dehler, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 1400 Anlage, 1722). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 3102 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 952 — Zuschüsse für die Errichtung von physikalischen und chemischen Arbeitsgemeinschaften an Höheren Schulen zur Einführung in die Probleme und Arbeitsmethoden der Kernphysik, Kernchemie und Kerntechnik —, der im Entwurf als Leertitel geführt wird, wird ein Ansatz von 6 000 000 DM aufgenommen. Bonn, den 5. April 1960 Memmel Dr. Bechert Dr. Dehler Dr. Schneider (Lollar) Dr. Bergmeyer Bettgenhäuser Dopatka Funk Geiger (München) Frau Geisendörfer Jacobi Jürgensen Dr. Leiske Lenz (Brühl) Lünenstraß Priebe Frau Renger Dr. Rutschke Dr. Schäfer Scheel Dr. Winter Wischnewski Anlage 4 Umdruck 513 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1400 Anlage, 1713). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 01 — Bundesministerium für Verteidigung 1. In Tit. 306 — Psychologische Verteidigung — wird der Ansatz von 1 120 000 DM um 845 000 DM auf 275 000 DM gekürzt. Zu Kap. 14 03 — Kommandobehörden, Truppen usw. 2. Nach Tit. 306 — Ersatzleistungen für Übungsschäden — wird folgender neuer Tit. 306a eingefügt: „Tit. 306a Zinslose Darlehen an Kostenträger des Straßenbaus zur Restfinanzierung der Instandsetzungen von Straßenschäden infolge Überbelastungen der Straßen durch Fahrzeuge der Truppen 2 000 000 DM". Zu Kap. 14 04 — Bundeswehrverwaltung 3. In Tit. 101 Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringen: „Von den Planstellen dürfen nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages besetzt werden bei der Bes.-Gr. A 15 5 Stellen Bes.-Gr. A 14 46 Stellen Bes.-Gr. A 13 68 Stellen Bes.-Gr. A 12 27 Stellen Bes.-Gr. A 11 86 Stellen Bes.-Gr. A 10 202 Stellen Bes.-Gr. A 9 264 Stellen Bes.-Gr. A 8 10 Stellen Bes.-Gr. A 7 253 Stellen Bes.-Gr. A 6 50 Stellen Bes.-Gr. A 5 118 Stellen". Zu Kap. 14 05 — Bildungswesen — . 4. In Tit. 301 — Betrieb der Bundeswehrfachschulen — wird der Ansatz von 2 935 000 DM um 720 000 DM auf 3 655 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 301 ist der Durchschnittssatz der Honorare für nebenamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte von 7 DM auf 12 DM zu erhöhen. Zu Kap. 14 15 — Feldfahrzeugwesen — 5. Die Erläuterungen zu Tit. 964 — Beschaffung von Feldzeugmaterial, ausgenommen Munition, Kraft- und Kampffahrzeuge sowie optisches Material — werden wie folgt ergänzt: „Der Betrag wird nur zur Beschaffung herkömmlicher Waffen verwendet." Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6179 Zu Kap. 14 18 — Indienst- und Instandsetzung von Schiffen 6. In Tit. 975 — Schiffneubauten — werden im Haushaltsvermerk die Worte „4 Zerstörer" durch die Worte „kleinere Kampfschiffe" ersetzt. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 514 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 1400 Anlage, 1716). Der Bundestag wolle beschließen: Sämtliche Ansätze des Einzelplans 24 sind in den Einzelplan 08 — Bundesministerium der Finanzen — in die entsprechenden Kapitel und Titel einzuarbeiten, mit Ausnahme des zu streichenden Titels der Amtsbezüge des Ministers. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 515 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 1400 Anlage, 1717) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Bundesministerium für Wohnungsbau 1. In Tit. 310 — Veröffentlichungen des Ministeriums -- wird der Ansatz von 100 000 DM gestrichen. Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues 2. In Tit. 530 — Darlehen für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau' a) Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des von den Ländern ohne Saarland mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) a) wird der Ansatz von 490 000 000 DM um 210 000 000 DM auf 700 000 000 DM erhöht; b) wird der Haushaltsvermerk „Aus diesen Mitteln sind die über den Ansatz bei Kap. 25.03 Tit. 620 hinausgehenden Wohnungsbauprämien einzusparen." gestrichen. 3. In Tit. 611 — Zuschüsse zur Baulandbeschaffung ( und -erschließung — wird der Ansatz von 4 500 000 DM um 100 000 DM auf 4 600 000 DM erhöht. 4. In Tit. 620 — Prämien nach dem WohnungsbauPrämiengesetz -- wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 200 000 000 DM auf 300 000 000 DM erhöht. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 516 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, 'hier: Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksachen 1400 Anlage, 1720). . Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 28 wird gestrichen. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 517 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 1400 Anlage, 1721). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — wird 1. .der Ansatz von 60 230 000 DM um 3 000 000 DM auf 63 230 000 DM erhöht, 2. in den Erläuterungen in B. II. Nr. 3 — Bau und Einrichtungen von Studentenwohnheimen — der Ansatz auf 9 500 000 DM erhöht, 3. in der Erläuterung in C. II. Nr. 1 — Politische Bildung der Jugend — die Regierungsvorlage mit dem Ansatz 5 000 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 522 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1711). 6180 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 Zu Kap. A 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen 1. In Tit. 713 — Anpassung des Nord-Ostsee-Kanals an den gestiegenen Schiffsverkehr, 1. Teilbetrag — wird der Ansatz von 2 700 000 DM um 3 500 000 DM auf 6 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 173 erhalten die Nr. 2, 3, 4, 5, 7 und 10 folgende Fassung: Anforderung für Rechnungsjahr 1960 DM „2. Erneuerung abgängiger Anlagen bei den Schleusen des NordOstsee-Kanals in Kiel-Holtenau und Brunsbüttelkoog . . . . 900 000 3. Verbesserung des Fahrwassers durch Kurvenabflachungen und Ausbau von Ausweichstellen 500 000 4. Sicherung und Verbesserung des Uferschutzes . . . . . . . 1 000 000 5. Ausbau des Binnenhafens KielHoltenau 500 000 7. Neubau von Fährschiffen . . 1 000 000 10. Beschaffung von schwimmenden Geräten und Schleppern . . 500 000" 2. Es wird folgender neuer Titel 726 ausgebracht: „Tit. 726 — Vertiefung der Trave — 1 500 000 DM Zu Tit. 726 Die Trave wird um 1 Meter vertieft, um Schiffen mit einer Tragfähigkeit bis zu 14 000 t die Zufahrt zu ermöglichen." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 530 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Aigner, Kemmer und Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 1400 Anlage, 1721). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 01 Tit. 571 — a) Allgemeiner Bundesjugendplan — wird der Ansatz von 60 230 000 DM um 500 000 DM auf 60 730 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit, 571a) C. II. erhält Nr. 1 folgende Fassung: „1. Politische Bildung der Jugend 5 000 000 DM" Bonn, den 6. April 1960 Dr. Aigner Kemmer Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 557 Änderungsantrag der Abgeordneten Glüsing, Engelbrecht-Greve, Dr. Rüdel (Kiel), Struve und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1711) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen — In Tit. 713 — Anpassung des Nord-Ostsee-Kanals an den gestiegenen Schiffsverkehr, 1. Teilbetrag — wird folgende Bindungsermächtigung eingefügt: „Der Bundesminister für Verkehr ist ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen für die Erneuerung abgängiger Schleusenanlagen des Nord-Ostsee-Kanals im Raume Brunsbüttelkoog, für den Neubau von Fährschiffen zu Lasten künftiger Rechnungsjahre Verpflichtungen in Höhe von je 500 000 DM und für die Instandsetzung der baufälligen Mole 2 in Brunsbüttelkoog in Höhe von 150 000 DM einzugehen." Bonn, den 7. April 1960 Glüsing Engelbrecht-Greve Dr. Rüdel (Kiel) Struve Blöcker Giencke Goldhagen Müller-Hermann Dr. Stecker Dr. Stoltenberg Storm (Meischenstorf) Wendelborn Anlage 12 Umdruck 561 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 1400 Anlage, 1728). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 01 — Steuern und Abgaben 1. In Tit. St 1 — Umsatzsteuer — wird der Ansatz von 14 960 000 000 DM um 453 000 000 DM auf 15 413 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. St 2 — Umsatzausgleichsteuer — wird der Ansatz von 1 230 000 000 DM um 38 000 000 DM auf 1 268 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. St 3 — Beförderungsteuer — wird der Ansatz von 795 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 820 000 000 DM erhöht. 4. In Tit. St 9 — Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer — wird der Ansatz von 7 900 000 000 DM um 240 000 Q00 DM auf 8 140 000 000 DM erhöht. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6181 5. In Tit. St 10 — Zölle wird der Ansatz von 2 650 000 000 DM urn 81 000 000 DM auf 2 731 000 000 DM erhöht. 6. In Tit. St 11 — Tabaksteuer — wird der Ansatz von 3 600 000 000 DM um 110 000 000 DM auf 3 710 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. St 12 — Kaffeesteuer — wird der Ansatz von 693 000 000 DM um 21 000 000 DM auf 714 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. St 16 — Aus dem Branntweinmonopol — wird der Ansatz von 980 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 1 010 000 000 DM erhöht. 9. In Tit. St 17 — Schaumweinsteuer — wird der Ansatz von 65 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 67 000 000 DM erhöht. Bonn, den 7. April 1960 Dr. Atzenroth Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 564 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes, 1960, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1400 Anlage, 1713). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 03 — Kommandobehörden, Truppen usw. — Tit. 102 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Soldaten — wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 7. April 1960 Schultz Eilers (Oldenburg) Anlage 14 Umdruck 567 Änderungsantrag des Abgeordneten Eisenmann zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1711). Zu Kap. A 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen 1. In Tit. 713 — Anpassung des Nord-Ostsee-Kanals an den gestiegenen Schiffsverkehr, 1. Teilbetrag — wird der Ansatz von 2 700 000 DM um 5 350 000 DM auf 8 050 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 713 erhalten die Nummern 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10 und 11 folgende Fassung: Anforderung für Rechnungsjahr 1960 DM „2. Erneuerung überalteter technischer Einrichtungen bei den Schleusenanlagen des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttelkoog und Kiel-Holtenau 1 000 000 3. Verbesserung des Fahrwassers durch Kurvenabflachungen und Ausbau von Ausweichstellen, insbesondere der Kurve Rendsburg-Saatsee 600 000 4. Sicherung und Verbesserung des Uferschutzes 1 000 000 5. Ausbau des Binnenhafens KielHoltenau . . . . . . . . . 500 000 6. Ausbau des Binnenhafens Brunsbüttelkoog 2 500 000 7. Neubau von Fährschiffen, insbesondere Ersatz der den Schiffsverkehr behindernden Kettenfähren . . .1 000 000 10. Beschaffung von schwimmenden Geräten und Schleppern . . 500 000 11. Modernisierung des Schiffslenkungsdienstes durch Verbesserung der Signal- und Meldeanlagen . . . .600 000" 2. Es wird folgender neuer Tit. 726 eingefügt: „Tit. 726 — Vertiefung der Trave 1 500 000 DM Zu Tit. 726 Die Trave wird um einen Meter vertieft, um Schiffen mit einer Tragfähigkeit bis zu 14 000 Tonnen die Zufahrt zum Zonenrandhafen Lübeck zu ermöglichen." Bonn, den 7. April 1960 Eisenmann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Lenz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ein paar Worte zur Systematik oder — wenn Sie so wollen — zur Unsystematik des Einzelplanes 60 sagen.
    Sie wissen, der Haushalt ist im wesentlichen nach dem Organisationsprinzip oder, wie man auch sagt, nach dem Ministerialprinzip aufgebaut. Danach ist jedem Verwaltungszweig ein besonderer Einzelplan zugeteilt. Daneben gibt es aber auch Pläne, die ausschließlich oder überwiegend nach dem sogenannten Realprinzip aufgestellt sind. Hierzu gehören vor allem die Einzelpläne für Versorgung, für zivile Notstandsplanung, soziale Kriegsfolgeleistungen, Bundesschuld und der hier zur Debatte stehende Einzelplan 60, der Plan der Allgemeinen Finanzverwaltung. Dieser Einzelplan rangiert seiner Nummer nach regelmäßig an letzter Stelle, sowohl bei den Ausschußberatungen als auch hier im Plenum. Er steht immer dann zur Beratung an, wenn die Helden bereits müde und abgekämpft sind. So wird er gewöhnlich im Handgalopp durch die Beratung gepeitscht. Das halten wir nicht für gut. Gerade dieser
    Einzelplan sollte wegen seiner allgemeinen Bedeutung im Mittelpunkt des Interesses stehen; denn er enthält über 95 % aller Deckungsmittel des Bundes und ist so einer der wichtigsten Einzelpläne. Auch die Ausgabeseite dieses Einzelplanes mit rund 10 % des gesamten Ausgabevolumens ist finanziell wichtig und bedeutend, Dieser Einzelplan ist nach dem Einzelplan für die Verteidigung und nach dem Sozialhaushalt der drittgrößte.
    Jeder, der sich einen Oberblick über die Finanzpolitik verschaffen will, wird an dem eingehenden Studium dieses Planes nicht vorbeikommen. Erst recht sollte sich das Parlament mit diesem Plan mehr befassen als bisher. Wir sollten uns ernsthaft überlegen, ob es wirklich richtig ist, diesen Einzelplan am Schluß der Haushaltsberatungen zu beraten. Das gilt nicht nur für die Plenarberatung, sondern erst recht im Ausschuß sollten wir die Allgemeine Finanzverwaltung an den Anfang unserer Beratung stellen. Wir sollten nicht in dem alten Fehler beharren, erst die Ausgaben zu beschließen und dann nach der Deckung zu suchen oder zu warten, welche Ausgleichsvorschläge der Finanzminister im Köcher hat. Ich weiß, daß es eben im Staat so ist, daß sich die Einnahmen nach den Ausgaben zu richten haben. Aber ob wir das auf die Dauer werden durchhalten können, ist doch wirklich sehr die Frage.
    Zur Charakteristik der diesjährigen Ausschußberatungen lassen Sie sich, meine Damen und Herren, sagen, daß der Bundesfinanzminister den Haushaltsausschuß im Laufe der Beratungen durch die berüchtigten Nachschiebelisten um zusätzliche Bewilligungen von nicht weniger als 866 Millionen DM gebeten hat, davon allein 736 Millionen DM am letzten Beratungstage. Das war aber nicht alles! Am letzten Beratungstag des Haushaltsausschusses wurde außerdem der außerordentliche Haushalt von 3 Milliarden DM auf die Hälfte verringert. Bisher im außerordentlichen Haushalt veranschlagte außerordentliche Ausgaben in der Größenordnung von 1,5 Milliarden DM wurden in den ordentlichen Haushalt verlagert. Für über 2,3 Milliarden DM bot der Bundesfinanzminister Platz im ordentlichen Haushalt an.
    Diese gewaltige Transaktion wurde den Mitgliedern des Haushaltsausschusses am Morgen des letzten Beratungstages auf einem Blatt Papier von zwei Schreibmaschinenseiten in die Hand gegeben. Dieses Papiers hätte es aber noch nicht einmal bedurft; denn man hätte nur die Tageszeitungen aufzuschlagen brauchen; dort stand es bereits in fast allen Einzelheiten.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Behandlung des Ausschusses und damit des Parlaments sollten wir, glaube ich, nicht weiter hinnehmen. Herr Bundesfinanzminister, Sie wissen selbst, wie sehr ich Sie schätze. Ich habe Ihnen das oft versichert. Aber das war nun nicht gut. Ich will Ihnen ganz offen sagen: es hat mir die Arbeit im Haushaltsausschuß vergällt, daß nach so viel Tagen und Monaten der Arbeit nun auf einmal an einem Morgen das ganze Gebäude, das wir mühselig aufgebaut hatten, einfach umgestoßen wurde.

    Lenz (Trossingen)

    Der Haushaltsausschuß hat sich in monatelangen Beratungen bemüht, hie und' da bei den Ansätzen etwas abzustreichen. Er hat zwar auch einige Titel erhöht, die er zu gering dotiert glaubte, aber per Saldo kam er auf Ausgabekürzungen von zusammen rund 51,5 Millionen DM und auf Einnahmeverbesserungen von rund 10 Millionen DM. Dann kommt der Bundesfinanzminister am letzten Tage und kann mit einem Schlag 2,3 Milliarden DM im ordentlichen Haushalt zusätzlich decken. Bei einem solchen Verfahren werden die Haushaltsberatungen nichtig. Es hat gar keinen Sinn, in diesem alten Stil weiterzumachen. Sorgen wir dafür, meine Damen und Herren, daß wir nicht zu Befehlsempfängern der Regierung werden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich wiederhole daher meinen Appell an das Hohe Haus mit aller Eindringlichkeit: lassen Sie uns künftig die Beratung des Haushalts der Allgemeinen Finanzverwaltung an den Anfang stellen! Prüfen wir erst die Einnahmen und die Deckungsmittel der Regierungsvorlage in aller Gründlichkeit! Wir müssen erst wissen, wie hoch die Einnahmen sind, erst dann können wir die Ausgaben prüfen; denn bei einer guten Haushaltspolitik müssen die Ausgaben nach den Einnahmen eingerichtet werden, nicht umgekehrt. Dulden wir auch nicht länger, daß der Bundesfinanzminister den Haushaltsausschuß um die Aufnahme von neuen oder höheren Ausgaben in letzter Minute oder überhaupt nach Einbringung der Regierungsvorlage nachsucht. Hierfür schreibt das deutsche Haushaltsrecht eindeutig den Weg einer Ergänzungsvorlage oder eines Nachtrags vor. Diesen Weg sind wir nach meinem Empfinden auch dem Bundesrat gegenüber schuldig.
    Lassen Sie mich noch einige allgemeine Bemerkungen zum Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung —, insbesondere zur Ausgabenseite machen. Der äußere Rahmen dieses Plans ist sehr weit gespannt. Die Bedeutung lag im früheren Reich noch stärker als heute auf der Einnahmeseite; denn alle Steuereinnahmen flossen zunächst in die Reichskasse und wurden im Plan der Allgemeinen Finanzverwaltung nachgewiesen. Die Länder erhielten aus dem Steueraufkommen Finanzzuweisungen, die als Ausgaben im gleichen Plan veranschlagt waren. Im Laufe der Jahrzehnte wurde aber die Ausgabenseite zum Sammelbecken für alle möglichen Ausgabezwecke, die in anderen Einzelplänen nicht oder nicht ohne Widerstände der betreffenden Minister unterzubringen waren.
    Außerdem wurden in Einzelfällen Haushaltsmittel für bestimmte Zwecke zentral veranschlagt und vom Bundesminister der Finanzen dem Ministerium in Teilbeträgen zur Bewirtschaftung zugewiesen. Das letztere Verfahren kann unter Umständen sehr zweckmäßig sein und bei straffer Haushaltsführung zu einer sparsameren Verwendung der Haushaltsmittel führen.
    Eine andere Gruppe von Ausgaben hat sich aber im Laufe der Jahre in diesem Einzelplan zusammengefunden, die meiner Ansicht nach nicht zu dem Aufgabenbereich der Allgemeinen Finanzverwaltung gehört. Ich meine .die Ausgabengruppe, die
    man unter dem Begriff der Wiedergutmachungsleistungen zusammenfassen kann und die zur Zeit in Kap. 60 04 etatisiert sind. Diese Aufwendungen als unmittelbare Kriegsfolgen und zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts sind Schulden des Bundes, die wir auch äußerlich im Einzelplan der Bundesschuld als solche ausweisen sollten. Sie gehören zu den in Kap. 32 09 zusammengefaßten sogenannten politischen Schulden des Bundes, die nicht der Bundesschuldenverwaltung unterliegen. Ich darf daran erinnern, daß dieses Kapitel im Jahre 1955 von uns eingeführt wurde. Früher waren diese politischen Schulden ebenfalls im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung veranschlagt.
    Es erscheint mir an der Zeit, eine neue „Flurbereinigung" vorzunehmen. Bei dieser Gelegenheit sollte geprüft werden, ob die Beibehaltung des Einzelplans 35 — Verteidigungslasten in Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte — und der Einzelplan 40 — Soziale Kriegsfolgeleistungen — noch sinnvoll und zweckmäßig ist. Für den Einzelplan 35 bietet sich die Überführung in den Verteidigungshaushalt an; in dem Funktionsquerschnitt sind diese Ausgaben schon seit langer Zeit in einer Summe zusammengefaßt. Einzelplan 40 ist praktisch nur noch ein Torso. Die Aufwendungen nach dem 131er-Gesetz wurden schon vor Jahren in den Einzelplan Versorgung, die Aufwendungen für die Kriegsopferversorgung in den Sozialhaushalt überführt. Geblieben sind nur die Ausgaben für Kriegsfolgenhilfe, Umsiedlung und Auswanderung, die ohne Schwierigkeiten in den Haushalt des Innenministers eingestellt werden könnten, der diese Mittel schon von jeher bewirtschaftet.
    Die übrigen Ansätze beziehen sich ausschließlich auf Leistungen an den Lastenausgleichsfonds, insbesondere die Abführung der den Haushalt nur durchlaufenden Lastenausgleichsausgaben, die bisher schon als Einnahmen bei der Allgemeinen Finanzverwaltung nachgewiesen werden.
    Dagegen scheint es mir zweckmäßig zu sein, daß die jetzt bei einem anderen Kapitel des Einzelplans 60, Kap. 60 06, veranschlagten Mittel für die europäischen Zusammenschlüsse und die in vielen Einzelplänen steckenden Aufwendungen für die sogenannten Entwicklungsländer künftig in einem besonderen Einzelplan veranschlagt werden. Die Zusammenfassung dieser Ausgaben an einer Stelle erscheint dringend geboten.
    Zum Schluß möchte ich ihr Augenmerk noch auf einen Ansatz der Allgemeinen Finanzverwaltung lenken, nämlich auf Kap. 60 02 Tit. 699, Minderausgaben auf Grund der Prozentsperre im Haushaltsgesetz. Dieser Ansatz ist zwar nicht neu. Neu und zugleich beängstigend ist aber seine Höhe. Durch die diesjährige 10 %-Sperre des Haushaltsgesetzes sollen über 1,2 Milliarden DM eingespart werden. Dies ist ein absoluter Rekord. Ob dieser Betrag tatsächlich eingespart werden kann, weiß ich nicht. Der Bundesminister der Finanzen hat diese Frage jedenfalls bejaht, und er muß es ja wissen. Ich will mich hier nicht mit der Zweckmäßigkeit einer derartigen globalen Kürzung als Maßnahme des



    Lenz (Trossingen)

    Haushaltsausgleichs auseinandersetzen, die ich für meine Freunde und mich als einen Fehler ablehne. Im übrigen halte ich mich an die eindeutigen Erklärungen des Bundesministers der Finanzen, der im Plenum und im Haushaltsausschuß wiederholt versichert hat, daß er den Haushaltsentwurf für 1961 ohne solche allgemeinen Kürzungen ausgleichen will. Trotzdem möchte ich bezweifeln, ob es ihm gelingt, die Anforderungen seiner Ressortkollegen für 1961 so weit zu kürzen, daß die Ansätze um insgesamt 1,2 Milliarden DM unter die diesjährigen Ansätze gedrückt werden können. Bisher hatten wir nicht den Eindruck, daß der Bundesfinanzminister über die notwendige Härte verfügt, um diese Einsparungen bei den übrigen Ressorts durchzusetzen. Aber ich lasse mich gern überraschen. Jedenfalls haben wir das Wort des Bundesministers der Finanzen, und zunächst besteht noch kein Anlaß, daran zu zweifeln. Aber wir werden ihn zu gegebener Zeit daran erinnern.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einige allgemeine Bemerkungen zum Einzelplan 60 machen. Ich möchte mich bei Herrn Kollegen Lenz dafür entschuldigen, daß er in der Tat — er war der einzige — erst in der Sitzung, in der der Haushaltsplan 60 beraten wurde, dieses sogenannte Nachschiebepapier gesehen hat.

    (Abg. Dr. Schäfer: Ich hatte es auch nicht gesehen!)

    — Aber als Gruppe. Ich bin nicht bei allen einzelnen gewesen, aber ich habe die Gruppen informiert, welche Änderungen ich vorzutragen beabsichtige. Ich bin auch an der Tür von Herrn Kollegen Lenz gewesen, bin aber nachher nicht mehr zu ihm gekommen. Ich bitte das also zu entschuldigen. Es sollte keine Schlechterbehandlung der FDP sein. Ich bitte auch zu berücksichtigen, daß ich in der Zeit vorher krank gewesen war und dann mit Arbeit überlastet war, so daß mir nur beschränkte Zeit zur Verfügung stand. Aber ich bitte ausdrücklich um Entschuldigung, Herr Kollege Lenz. Es würde mir persönlich ganz besonders leid tun, wenn Ihnen durch dieses Vorkommnis Ihre Mitarbeit im Haushaltsausschuß vergällt worden wäre.
    In der Sache selbst stellt sich natürlich das Problem der zeitlichen Behandlung des Haushaltsplans 60. Der Haushaltsplan 60, der gewisse Zusammenhänge enthält, muß wohl seiner Natur nach am Ende behandelt werden. Das ergibt sich ganz einfach aus dem Ablauf der Behandlung. Vielleicht könnte man etwas anderes tun, um dem Haushaltsausschuß entgegenzukommen. Ich habe mit Ihnen, Herr Kollege Schäfer, darüber ja schon in der letzten Sitzung gesprochen: Wir sollten während der Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuß von Zeit zu Zeit, aber laufend die grundsätzlichen Veränderungen diskutieren. Ich würde sagen, wenn wir sechs Monate verhandeln, sollte der Bundesfinanzminister einmal im Monat kommen und mit Ihnen über diese Dinge diskutieren. Vielleicht würden Sie, Herr Kollege Schoettle, das als Vorsitzender des Haushaltsausschusses mit in die Hand nehmen. Ich bin sehr gern bereit, diesen Weg zu gehen. Ich glaube, dann werden solche Ärgernisse, wie sie heute durch die Rede des Herrn Kollegen Lenz offenkundig geworden sind, vermieden.
    Nun die Frage, warum der Haushaltsplan 60 geändert worden ist. Herr Kollege Lenz hat die Mehranforderungen des Haushaltsplans 60 richtig mit 866 Millionen DM, wovon 806 Millionen DM auf den ordentlichen und 60 Millionen DM auf den außerordentlichen Haushalt entfallen, angegeben. Die einzelnen Positionen waren der Öffentlichkeit vorher weitgehend bekannt und standen zur Diskussion. Es war die landwirtschaftliche Altershilfe; sie war weitgehend diskutiert. Das Problem der 100 Millionen Düngemittelsubvention war ganz besonders laut diskutiert und war bekannt. Daß sich aus dem Straßenbauplan infolge der Mineralölsteuer gewisse Änderungen in der Zahl ergaben, scheint mir auch natürlich zu sein. Kleinere Positionen sind nicht wichtig. Ebenfalls ist die Tilgung der Ausgleichsforderungen in der Öffentlichkeit sehr breit diskutiert worden. Es war das bekannte Karlsruher Urteil, und es waren neue Verhandlungen mit den Ländern, auf Grund deren wir 115 Millionen werden zahlen müssen. Es entsprach ja dem Urteilsspruch. Finanzhilfe Berlin und Saarland waren vielleicht nicht bekannt. Dann die 350 Millionen, die sich aus der Erhöhung der Gehälter für Beamte, Angestellte und Arbeiter ergaben, waren vielleicht in der Zahl nicht so bekannt; aber daß hier ein Problem anstand, war ja klar. Bei der Addition ergab sich der Betrag von 866 Millionen DM für beide Haushalte. Der Minderbedarf, Herr Kollege Lenze, ist, wenn ich recht hingehört habe — ich kann etwas überhört haben —, glaube ich, nicht behandelt worden.
    Ich habe ja Einsparungen vorgeschlagen. Diese Einsparungen konnten vorher natürlich nicht bekannt sein; das gebe ich Ihnen zu. Sie sind erst an dem Morgen des 22. und 23. März behandelt worden. Es sind Einsparungen von 821 Millionen DM, so daß sich der Haushaltsausgleich im Endabschluß ja nicht um sehr große Beträge, sondern, wenn ich jetzt flüchtig sehe, um eine Differenz von 45 Millionen erhöht hat.
    Ich habe also den Versuch gemacht, das gesamte Volumen des Haushalts nicht an sich erhöhen zu lassen, sondern das Haushaltsvolumen insgesamt in der Waage zu halten, also das, was nach der Einbringung mehr gekommen war, durch entsprechende Kürzungen und Einsparungen auch auszugleichen. Ich glaube, das ist gelungen.
    Das nächste, was zur Diskussion stand, war die Frage, ob es gelingen würde, auf das ganze Jahr gesehen, im außerordentlichen Haushalt 3 Milliarden DM zu decken. Dieses Problem, das im November nach gewissen Rücksprachen mit dem Bundesbank-Anleihekonsortium zum mindesten nicht ausgeschlossen erschien, sondern eine begründete Hoff-



    Bundesfinanzminister Etzel
    nung gab — ich habe damals schon gesagt: sicher ist das alles natürlich nicht —, hatte sich in dem hektischen Rhythmus im Ablauf der Konjunktur bis jetzt Ende März, doch so geändert und so gezeigt, daß wir glaubten, hier noch eine besondere Maßnahme ergreifen zu müssen. Das haben wir getan. Wir haben die das Einkommen und den Steuerzuwachs zu schätzenden Institute und Ressorts noch einmal zusammengerufen. Das ist in der Woche vor der Beratung des Einzelplans 60 geschehen. Damals sind zusammengekommen das Finanzministerium, das Wirtschaftsministerium, das Statistische ,Bundesamt, die Bundesbank und die drei Finanzwissenschaftlichen Institute. Sie alle waren nun diesmal in einer besonderen Lage gegenüber der Vorschätzung des Sozialprodukts, weil man sehr nahe an den entscheidenden Zeitraum herangekommen war. Dieser Zeitpunkt war ja sonst immer so: Der Haushalt wird sehr früh eingebracht, und der wirkliche Zuwachs tritt erst für das am nächsten 1. April beginnende Hauhaltsjahr in Kraft. Diese letzte Schätzung war im März für das bereits wenige Wochen darauf beginnende Haushaltsjahr, nämlich 1. April, und diesmal auch nur für neun Monate. Deswegen war die Übersicht, weil man zeitnäher war, realer als vorher.
    Aus dieser besonderen Situation der realeren Nähe gab es nun eine Diskussion, und das Ergebnis war auch für mich überraschend —, daß man erklärte: Wir können mit einem Zuwachs des Bruttosozialprodukts von 8% rechnen. Das ergab das Bild, daß wir praktisch die Steuerschätzungen um 1,342 Milliarden berichtigen konnten. Das war nun vorausgeschätzt dasselbe, was wir für 1959 ja auch gemacht haben, wo wir die drei Milliarden Deckung im außerordentlichen Haushalt nur in Höhe von 1,2 Milliarden echt durchgeführt haben und 1,8 Milliarden Steuerzuwachs noch auf dieselbe Seite gebracht haben. Das wird nun vorweggenommen. Wir haben 1,342 Milliarden mehr, und wir haben außerdem das Bundesbahndarlehen, von dem wir geglaubt haben, wir würden es früher erhalten, noch nicht bekommen; wir bekommen es. So waren l'/2 Milliarden Mehreinnahmen vorauszuschätzen, und hier war nun die zwangsläufige Notwendigkeit, wenn man sieht, daß man die drei Milliarden im außerordentlichen Haushalt nicht bekommt, für den entsprechenden Ausgleich zu sorgen, d. h. die Deckung im außerordentlichen Haushalt nur noch mit 11/2 Milliarden vorzusehen und dafür die erhöhte Steuerschätzung und die Rückzahlung des Bundesdarlehens zu antizipieren. Auf diese Art und Weise sind wir dann zu der Überführung von rund der Hälfte des außerordentlichen Haushalts wieder in den ordentlichen Haushalt gekommen. Das war die Grundlage.
    Aber diese ganzen Überlegungen waren auch für mich in der Präzision, mit der ich sie Ihnen am 22. März und heute vortragen konnte, erst sehr kurze Zeit vor der Beratung des Einzelplans 60 klar. Daher wäre ich auch zwei Monate vorher nicht in der Lage gewesen — ich hatte ganz andere innere Vorstellungen --, Ihnen diese Ziffern auf den Tisch zu legen. Ich bitte daher, Verständnis dafür zu haben, daß das eben sehr spät erfolgt ist. Ich glaube, auch wenn wir jetzt zu der anderen Methode der ständigen Abstimmungen über die Veränderungen im Haushalt kommen, wird sich während der Beratungszeit eine ständige Verschiebung ergeben. Das werden wir nicht am ersten Tage wissen. Der Kollege Schäfer sagte mir bei unserem Gespräch: Tun Sie das aber; es nimmt viel unnützes Mißtrauen und viel schlechte Atmosphäre weg. — Ich bin sehr damit einverstanden und will gern diesen Weg gehen. Im übrigen bitte ich, den Einzelplan 60 jetzt so zu genehmigen, wie wir ihn vorgeschlagen haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)