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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 110. Sitzung Bonn, den 8. April 1960 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Mexikanischen Senats und Parlaments . . . . 6112 C Erklärung betr. die Beziehungen zur Republik Guinea Dr. von Brentano, Bundesminister . 6122 B Fragestunde (Drucksache 1774) Fragen der Abg. Schmidt (Hamburg) und Bauer (Würzburg) : Teilnahme von Soldaten an der Tagung „Gewerkschafter und Soldaten" der Evangelischen Akademie Loccum Strauß, Bundesminister 6089 B, 6090 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 6090 A, B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Strafverfahren gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Zimmermann Strauß, Bundesminister . 6090 D, 6091 A Jahn (Marburg) (SPD) 6091 A Frage des Abg. Cramer: Minenräumung in der Nord- und Ostsee Strauß, Bundesminister . . . . 6091 B, C Cramer (SPD) . . . . . . . . . 6091 C Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Modernisierung der Rettungsmittel in der Seeschiffahrt Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6091 D Frage des Abg. Ritzel: Stillegung von Nebenbahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . 6092 B, D, 6093 A Ritzel (SPD) 6092 D, 6093 A Frage des Abg. Folger: Übergabe der Walchenstraße für den Verkehr Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6093 B Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Vorschriften der Bundesbahn für Reinemachefrauen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 6093 C, D, 6094 A Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 6093 D, 6094 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Elektrifizierung der Bundesbahnstrekken Würzburg—Treuchtlingen, Treuchtlingen—Ingolstadt, Gemünden—Jossa Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6094 B Frage des Abg. Berberich: Bundesbahnbetriebswerk Lauda Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 6094 C, D Berberich (CDU/CSU) . . . . . . 6094 D Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Rückführung evakuierter Familien oder Einzelbürger Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 6095 A, B Baur (Augsburg) (SPD) . . . . . 6095 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 Frage des Abg. Rademacher: Angaben des Bundesvertriebenenministers im Amtlichen Handbuch Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 6095 D, 6096 A Rademacher (FDP) . . . . . . . 6096 A Frage des Abg. Reitzner: Auflösung der Altvertriebenen- und Ausländerflüchtlings-Lager Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 6096 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksache 1400) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 1711) Eisenmann (FDP) . . . 6096 D, 6116 A Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6100 D, 6104 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . 6101 D, 6110 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 6105 B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 6107 B Diel (CDU/CSU) . . . . . . . 6108 C Diekmann (SPD) 6110 C Regling (SPD) 6112 C Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) 6115 B, 6117 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 6115 D Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1713, zu 1713) Kreitmeyer (FDP) 6117 D Schultz (FDP) . . 6119A, 6123 B, 6131 C Berkhan (SPD) . . . . 6120 B, 6123 C Lenze (Attendorn) (CDU/CSU) . . 6121 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6123 C, 6129 B Erler (SPD) . . . . . . . . 6124 B Dröscher (SPD) 6125 A Dr. Schäfer (SPD) 6125 D Wienand (SPD) 6128 D Cramer (SPD) 6130 A Leicht (CDU/CSU) 6131 D Strauß, Bundesminister . 6134 B, 6144 C Merten (SPD) . . . . . . . . . 6144 A Abstimmungen . . . . . . . . . 6148 B Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 1712) Cramer (SPD) 6145 B Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 6146 A Stücklen, Bundesminister . . . . 6146 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1714) 6148 C Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksache 1715) . . . . . . . . . 6148 D Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 1716, zu 1716) Ritzel (SPD) 6148 D Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 1717) Dr. Brecht (SPD) . . . . 6149 B, 6158 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 6153 C Dr. Will (FDP) 6156 C Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 1719) Mattick (SPD) 6160 A Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache 1720) Frau Kalinke (DP) 6160 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 6161 C Dr. von Merkatz, Bundesminister 6162 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 III Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 1721) Dr. Aigner (CDU/CSU) . 6162 D, 6164 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 6163 D Frau Krappe (SPD) 6164 A Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksache 1722) Memmel (CDU/CSU) 6165 C Dr. Gleissner (München) (CDU/CSU) 6166 A Etzel, Bundesminister 6166 D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 6167 B Dr. Schäfer (SPD) 6167 D Einzelplan 32, Bundesschuld (Druck- sachen 1723, zu 1723) 6168 D Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 1724, zu 1724) 6168 D Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache 1725) 6169 A Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen (Drucksache 1727) . . . . . . . 6169 A Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 1728) . . . . . . . 6169 A Lenz (Trossingen) (FDP) . . . . . 6169 B Etzel, Bundesminister . . . . . . 6171 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 6132 C Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 6173 A Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 6173 C Schoettle (SPD) . . . . . . . . 6173 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 6174 C Anlagen 6175 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6089 110. Sitzung Bonn, den 8. April 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 8.02 Uhr.
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6175 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 8. 4. Dr. Baade 30. 4. Behrisch 9. 4. Benda 9. 4. Birkelbach 9. 4. Dr. Birrenbach 9. 4. Fürst von Bismarck 9. 4. Blachstein 20. 5. Börner 10. 4. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 15. 5. Dr. Burgbacher 9. 4. Cillien 9. 4. Deringer 9. 4. Frau Döhring (Stuttgart) 9. 4. Döring (Düsseldorf) 6. 5. Dowidat 30. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Eschmann 9. 4. Even (Köln) 9. 4. Folger 9. 4. Dr. Friedensburg 9. 4. Dr. Furler 9. 4. Gaßmann 9. 4. Gedat 9. 4. Geiger (München) 9. 4. D. Dr. Gerstenmaier 14. 4. Gewandt 10. 4. Dr. Görgen 20. 5. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Günther 20. 4. Hahn 9. 4. Dr. Harm 9. 4. Dr. Heck (Rottweil) 9. 4. Dr. Dr. Heinemann 9. 4. Höfler 9. 4. Holla 9. 4. Illerhaus 8. 4. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 9. 4. Kalbitzer 9. 4. Frau Klemmert 15. 5. Köhler 30. 4. Dr. Kopf 9. 4. Kraft 9. 5. Kramel 9. 4. Krammig 10. 4. Kurlbaum 9. 4. Leber 9. 4. Lohmar 9. 4. Dr. Löhr 9. 4. Lücker (München) 8. 4. Maier (Freiburg) 16. 4. Margulies 9. 4. Dr. Martin 16. 4. Meitmann 9. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Mende 13. 4. Metzger 9. 4. Dr. Mommer 13. 4. Neumann 9. 4. Ollenhauer 15.4. Paul 20. 4. Dr. Pflaumbaum 9. 4. Frau Dr. Probst 8. 4. Rademacher 9. 4. Ramms 9. 4. Dr. Ratzel 30. 4. Richarts 9. 4. Dr. Ripken 15. 5. Frau Rudoll 8. 4. Scheel 9. 4. Scheppmann 9. 4. Scheuren 9. 4. Schlee 8. 4. Schmidt (Hamburg) 9. 4. Schneider (Bremerhaven) 8. 4. Schneider (Hamburg) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 9. 4. Dr. Schranz 8. 4. Schröter (Berlin) 9. 4. Schütz (Berlin) 9. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 9. 4. Dr.-Ing. Seebohm 30. 4. Seither 9. 4. Dr. Serres 13. 4. Vogt 30. 4. Walter 9. 4. Weimer 8. 4. Zoglmann 30. 4. Zühlke 9. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Becker (Hersfeld) 18. 6. Rasch 20. 5. Stahl 15. 5. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Gleissner (München) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksache 1400), hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft. Die dem Ministerium gestellten Aufgaben sind im Berichtsjahr sowohl auf dem Gebiete der Erforschung und Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke als auch auf dem Gebiete der Wasserwirtschaft im wesentlichen die gleichen wie im Vorjahr geblieben. Die fortschreitende Entwicklung in Wissenschaft und Technik hat indessen auf wichtigen Teilgebieten zu einer Verstärkung der Förderungsmittel des Bundes geführt. Besonders zu erwähnen sind der Strahlenschutz, die Projektierung und Errichtung von Versuchsreaktoren, die Karlsruher Reaktorstation, das Deutsche Elektronen-Synchrotron 6176 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 (DESY) in Hamburg, die Dokumentation auf dem Gebiete der Atomkernenergie und das Informationswesen auf dem Gebiete des Gewässerschutzes gegen Verunreinigung. Nähere Angaben hierzu sind nachstehend unter Abschnitt IV zusammengestellt. I Der Gesamtausgabebedarf des Bundesministeriums für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft beträgt 184 013 300 DM. Der erforderliche Zuschuß von 183 842 200 DM ist gegenüber dem Vorjahr zahlenmäßig um 47 656 300 DM höher. Die einzelnen Haushaltsansätze sind nach dem Mittelbedarf bemessen, der voraussichtlich kassenmäßig in Anspruch genommen wird. Infolgedessen können unabhängig von der Höhe des Haushaltsansatzes mehrjährige Bewilligungen nur auf Grund einer Bindungsermächtigung des Bundesfinanzministers gemäß § 45b RHO ausgesprochen werden, soweit nicht in den Haushaltsplan ausdrücklich eine Bindungsermächtigung aufgenommen worden ist. X. In Verbindung mit dem Gesamtansatz des Bundesministeriums für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft in Höhe von 184 013 300 DM müssen, wie im Vorjahr, auch jene Haushaltsansätze gesehen werden, die zwar zum atomaren Bereich gehören, aber als internationale Beiträge im Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — mit der Gesamtsumme von 35 488 500 DM ausgebracht sind, und zwar bei XI. Die Personalausgaben und Sachausgaben sind entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages unverändert mit den Ansätzen des Vorjahrs übernommen worden. Indessen ist nicht zu verkennen, daß die fortschreitende Entwicklung der dem Ministerium gestellten Aufgaben sich auch auf den Personalbedarf auswirkt. In diesem Zusammenhang ist besonders zu erwähnen, daß dem Ministerium durch das inzwischen verabschiedete Atomgesetz vom 23. 12. 1959 und die noch zu erlassende Strahlenschutzverordnung neue Aufgaben auf den Gebieten der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes erwachsen. Es ist deshalb vorgesehen, gemäß § 2 Abs. 4 des Haushaltsgesetzes 1960 kw-Stellen zu schaffen, soweit ein unabweisbares und unaufschiebbares Bedürfnis vorliegt. XII. Die Ausgaben zur Förderung der Wissenschaft, Forschung und Technik auf dem Gebiet der Kernenergie und zur Förderung von wissenschaftlichen und technischen Untersuchungen auf dem Gebiete der Wasserwirtschaft sind wie im Vorjahr in dem Kap. 02 ausgebracht. Die Gesamtsumme bei Kap. 02 beträgt entsprechend dem voraussichtlichen kassenmäßigen Bedarf 179 055 800 DM. Gegenüber dem Haushaltsentwurf und gegenüber dem Vorjahr haben sich folgende wesentliche Änderungen ergeben: Kap. 60 06 Tit. 623 — Beitrag zum Verwaltungs- 1960 1959 haushalt der Europäischen Atomgemeinschaft Kap. 60 06 Tit. 624 — Beitrag zum Forschungs- und 11 583 900 DM (10 269 100 DM) Investitionshaushalt der Europäischen Atomgemeinschaft Kap. 60 06 Tit. 625 — Beitrag für die Europäische Kernenergieagentur bei der OEEC 23 574 600 DM (47 994 000 DM) Kap. A 60 06 Tit. 892 — Einzahlung auf den Kapitalanteil an der Europäischen Gesellschaft für die chemische Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC) 330 000 DM (330 000 DM) — DM (376 000 DM) Neben dem Einzelplan 60 sind noch ein größerer Etatbetrag von 1 617 500 DM für die Erweiterung der atomphysikalischen Laboratorien bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig und Berlin bei Einzelplan 09, weitere Mittel in Höhe von insgesamt 1 159 500 DM bei den Einzelplänen 10, 11 und 12 ausgebracht. Die damit verbundenen Maßnahmen erfolgten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft. a) Bewilligungen für das Ministerium Den bei Kap. 31 01 Tit. 710 des Entwurfs enthaltenen Ansatz von 1 900 000 DM für den Erweiterungsbau „Godesberger Hof" hat der Ausschuß abgelehnt, da noch über andere Projekte für die Unterbringung des Ministeriums verhandelt wird. b) Bewilligungen für die Atomkernenergieforschung und -nutzung Bei Kap. 31 02 Tit. 600 — Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung im Bereich der Kernfor- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6177 schung — sind die Mittel gegenüber dem Vorjahr vom 6 740 000 DM auf 7 700 000 DM insbesondere wegen Erhöhung der Zahl der geförderten Nachwuchskräfte und der ausländischen Gastforscher sowie für die Pflege der internationalen Zusammenarbeit verstärkt worden. Bei Kap. 31 02 Tit. 605 — Zuschüsse für das wissenschaftliche Berichtswesen und den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Atomkernenergie — wurden gegenüber dem Vorjahr die Mittel von 320 000 DM auf 590 000 DM zum weiteren Aufbau der zentralen Lenkungsstelle beim Gmelin-Institut in Frankfurt und der Zubringerstellen erhöht. In diesem Zusammenhang muß noch der neue Tit. 953 — Darlehen zur Unterbringung und erstmaligen Ausstattung von Dokumentationsstellen für das Gebiet der Atomkernenergie — mit einem Ansatz von 500 000 DM erwähnt werden. Da die endgültige Trägerschaft für das Dokumentationswesen noch nicht geregelt ist, hat es der Ausschuß für richtig gehalten, daß die Mittel bei diesem neuen Titel nicht als Zuschüsse, sondern als Darlehen zu gewähren sind. Bei Kap. 31 02 Tit. 611 — Förderung der Aufsuchung und des Abbaues von Uranvorkommen und der Aufbereitung von Uranerzen — sind die Mittel um 500 000 DM auf 3 000 000 DM gekürzt worden. Bei Kap. 31 02 Tit. 620 — Förderung der Strahlennutzung und der Entwicklung der Isotopentechnik und Kernchemie — ist im Berichtsjahr eine Erhöhung von 3 500 000 DM auf 4 250 000 DM infolge Ausweitung der Vorhaben eingetreten. Bei Kap. 3102 Tit. 630 — Entwicklung und Durchführung von Strahlenschutzmaßnahmen —ist eine Erhöhung der Mittel um 1 800 000 DM gegenüber dem Vorjahr auf 4 800 000 DM durch die Weiterentwicklung der Atomtechnik und die zunehmende Anwendung von Radioisotopen notwendig. Für den weiteren Ausbau der Karlsruher Reaktorstation sind in den Haushaltsansätzen bei den Tit. 640 und 641 als Bundesanteil an den Betriebskosten 15 000 000 DM, mithin 8 800 000 DM mehr gegenüber dem Vorjahr, bei dem Tit. 896 als Bundesanteil an den Investitionskosten 25 500 000 DM, mithin 15 500 000 DM mehr gegenüber dem Vorjahr, veranschlagt. Im Rechnungsjahr 1959 waren bei den Tit. 890 und 895 letztmalig noch 8 000 000 DM für die Einzahlung des Bundes zum Gesellschaftskapital ausgebracht. Bei Kap. 31 02 Tit. 710 — Herrichtung der Bundesliegenschaft Neuherberg bei München für die Versuchsanstalt für Strahlenschutzforschung mit Ausbildungsstätte für die berufliche Fortbildung im Strahlenschutz — wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr um 550 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht und bei Tit. 870 — Erstmalige Einrichtung und Ausstattung der Versuchsanstalt für Strahlenschutzforschung mit Ausbildungsstätte für die berufliche Fortbildung im Strahlenschutz — ein Ansatz von 500 000 DM ausgebracht. In Verbindung damit ist der Tit. 632 zu betrachten. Bei Kap. 31 02 Tit. 891 — Maßnahmen zur Förderung der Projektierung und Errichtung von Versuchsreaktoren — ist die Erhöhung von 5 000 000 DM auf 16 700 000 DM auf die verstärkte Durchführung des Reaktorentwicklungsprogramms zurückzuführen. Bei Kap. 31 02 Tit. 950 — Förderung der Atomforschung durch Zuwendungen für die Modernisierung und Erweiterung wissenschaftlicher Institute und Einrichtungen — ist der Ansatz von 50 000 DM um 6 000 000 DM höher als im Vorjahr, damit den steigenden Anforderungen der modernen Forschung nachgekommen werden kann. Außerdem hat der Ausschuß einer Bindungsermächtigung bis zu 25 000 000 DM — anstatt 50 000 000 DM im Entwurf — zugestimmt. Bei Kap. 31 02 Tit. 951 — Zuwendungen für die Modernisierung und Erweiterung von Ausbildungsstätten für Ingenieure und technische Hilfskräfte zur Förderung der Atomtechnik — konnte der Ansatz aus dem Vorjahr von 8 500 000 DM auf 3 400 000 DM im Berichtsjahr gesenkt werden. Einer Anregung des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft, bei Kap. 3102 Tit. 952 — Zuschüsse für die Einrichtung von physikalischen und chemischen Arbeitsgemeinschaften an Höheren Schulen zur Einführung in die Probleme und Arbeitsmethoden der Kernphysik, Kernchemie und Kerntechnik — wieder einen Ansatz auszubringen, wurde nicht entsprochen. Bei Kap. 31 02 Tit. 955 — Zuschuß zum Bau des Deutschen Elektronen-Synchrotrons (DESY) in Hamburg — ist der Ansatz von 20 977 500 DM — im Vorjahr 5 250 000 DM — durch die endgültige Festlegung des Bundesanteils von 85 v. H. und durch den Fortschritt des Bauvorhabens begründet. Bei dem neuen Tit. 956 — Zuschüsse für die Erstausstattung von Einrichtungen der Strahlenschutzaufsicht — wurden 1 000 000 DM für die radiometrische Ausrüstung von etwa 50 Meßstellen bei Aufsichtsbehörden im Bundesgebiet ausgebracht. c) Bewilligungen für die Wasserwirtschaft Bei Kap. 31 01 Tit. 301 — Kosten des Informationswesens sowie der Beteiligung an in- und ausländischen Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen auf dem Gebiet der Atomkernenergie und Wasserwirtschaft — ist der Ansatz von 700 000 DM durch den Ausschuß auf 1 000 000 DM erhöht worden. Der Mehrbetrag von 300 000 DM ist für die Information auf dem Gebiete des Gewässerschutzes gegen Verunreinigung veranschlagt. Bei Kap. 31 02 Tit. 650 — Förderung von wissenschaftlichen und technischen Untersuchungen zur Reinhaltung der Gewässer und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung — wurde der Vor- 6178 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 jahresansatz von 200 000 DM auf 650 000 DM erhöht. Außerdem ist der neue Tit. 655 — Zuschüsse für das wissenschaftliche Berichtswesen und den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft — mit einem Ansatz von 50 000 DM anerkannt worden. Dagegen hat der Ausschuß die im Entwurf bei Kap. 31 02 neu ausgebrachten Tit. 651 — Förderung der Ausbildung von Fachkräften für die Wasserwirtschaft — mit einem Ansatz von 100 000 DM und Tit. 970 — Förderung der Maßnahmen zum Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung — mit einem Ansatz von 5 000 000 DM nach eingehender Aussprache gestrichen. V. Die Ergebnisse der Ausschußberatung über den Einzelplan 31 sind in der Drucksache 1722 enthalten. Mit dem vorliegenden Bericht wurden einige wichtige Gesichtspunkte im Rahmen der Haushaltsberatung dieses Plans sowie Empfehlungen des Haushaltsausschusses, die von besonderer Bedeutung sind, und einige wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr herausgestellt. Der Haushaltsausschuß empfiehlt die Annahme des Einzelplans 31 mit den beschlossenen Änderungen laut Drucksache 1722. Bonn, den 3. April 1960 Gleissner Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 507 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Dr. Bechert, Dr. Dehler, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 1400 Anlage, 1722). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 3102 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 952 — Zuschüsse für die Errichtung von physikalischen und chemischen Arbeitsgemeinschaften an Höheren Schulen zur Einführung in die Probleme und Arbeitsmethoden der Kernphysik, Kernchemie und Kerntechnik —, der im Entwurf als Leertitel geführt wird, wird ein Ansatz von 6 000 000 DM aufgenommen. Bonn, den 5. April 1960 Memmel Dr. Bechert Dr. Dehler Dr. Schneider (Lollar) Dr. Bergmeyer Bettgenhäuser Dopatka Funk Geiger (München) Frau Geisendörfer Jacobi Jürgensen Dr. Leiske Lenz (Brühl) Lünenstraß Priebe Frau Renger Dr. Rutschke Dr. Schäfer Scheel Dr. Winter Wischnewski Anlage 4 Umdruck 513 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1400 Anlage, 1713). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 01 — Bundesministerium für Verteidigung 1. In Tit. 306 — Psychologische Verteidigung — wird der Ansatz von 1 120 000 DM um 845 000 DM auf 275 000 DM gekürzt. Zu Kap. 14 03 — Kommandobehörden, Truppen usw. 2. Nach Tit. 306 — Ersatzleistungen für Übungsschäden — wird folgender neuer Tit. 306a eingefügt: „Tit. 306a Zinslose Darlehen an Kostenträger des Straßenbaus zur Restfinanzierung der Instandsetzungen von Straßenschäden infolge Überbelastungen der Straßen durch Fahrzeuge der Truppen 2 000 000 DM". Zu Kap. 14 04 — Bundeswehrverwaltung 3. In Tit. 101 Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringen: „Von den Planstellen dürfen nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages besetzt werden bei der Bes.-Gr. A 15 5 Stellen Bes.-Gr. A 14 46 Stellen Bes.-Gr. A 13 68 Stellen Bes.-Gr. A 12 27 Stellen Bes.-Gr. A 11 86 Stellen Bes.-Gr. A 10 202 Stellen Bes.-Gr. A 9 264 Stellen Bes.-Gr. A 8 10 Stellen Bes.-Gr. A 7 253 Stellen Bes.-Gr. A 6 50 Stellen Bes.-Gr. A 5 118 Stellen". Zu Kap. 14 05 — Bildungswesen — . 4. In Tit. 301 — Betrieb der Bundeswehrfachschulen — wird der Ansatz von 2 935 000 DM um 720 000 DM auf 3 655 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 301 ist der Durchschnittssatz der Honorare für nebenamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte von 7 DM auf 12 DM zu erhöhen. Zu Kap. 14 15 — Feldfahrzeugwesen — 5. Die Erläuterungen zu Tit. 964 — Beschaffung von Feldzeugmaterial, ausgenommen Munition, Kraft- und Kampffahrzeuge sowie optisches Material — werden wie folgt ergänzt: „Der Betrag wird nur zur Beschaffung herkömmlicher Waffen verwendet." Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6179 Zu Kap. 14 18 — Indienst- und Instandsetzung von Schiffen 6. In Tit. 975 — Schiffneubauten — werden im Haushaltsvermerk die Worte „4 Zerstörer" durch die Worte „kleinere Kampfschiffe" ersetzt. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 514 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 1400 Anlage, 1716). Der Bundestag wolle beschließen: Sämtliche Ansätze des Einzelplans 24 sind in den Einzelplan 08 — Bundesministerium der Finanzen — in die entsprechenden Kapitel und Titel einzuarbeiten, mit Ausnahme des zu streichenden Titels der Amtsbezüge des Ministers. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 515 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 1400 Anlage, 1717) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Bundesministerium für Wohnungsbau 1. In Tit. 310 — Veröffentlichungen des Ministeriums -- wird der Ansatz von 100 000 DM gestrichen. Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues 2. In Tit. 530 — Darlehen für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau' a) Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des von den Ländern ohne Saarland mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) a) wird der Ansatz von 490 000 000 DM um 210 000 000 DM auf 700 000 000 DM erhöht; b) wird der Haushaltsvermerk „Aus diesen Mitteln sind die über den Ansatz bei Kap. 25.03 Tit. 620 hinausgehenden Wohnungsbauprämien einzusparen." gestrichen. 3. In Tit. 611 — Zuschüsse zur Baulandbeschaffung ( und -erschließung — wird der Ansatz von 4 500 000 DM um 100 000 DM auf 4 600 000 DM erhöht. 4. In Tit. 620 — Prämien nach dem WohnungsbauPrämiengesetz -- wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 200 000 000 DM auf 300 000 000 DM erhöht. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 516 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, 'hier: Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksachen 1400 Anlage, 1720). . Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 28 wird gestrichen. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 517 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 1400 Anlage, 1721). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — wird 1. .der Ansatz von 60 230 000 DM um 3 000 000 DM auf 63 230 000 DM erhöht, 2. in den Erläuterungen in B. II. Nr. 3 — Bau und Einrichtungen von Studentenwohnheimen — der Ansatz auf 9 500 000 DM erhöht, 3. in der Erläuterung in C. II. Nr. 1 — Politische Bildung der Jugend — die Regierungsvorlage mit dem Ansatz 5 000 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 522 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1711). 6180 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 Zu Kap. A 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen 1. In Tit. 713 — Anpassung des Nord-Ostsee-Kanals an den gestiegenen Schiffsverkehr, 1. Teilbetrag — wird der Ansatz von 2 700 000 DM um 3 500 000 DM auf 6 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 173 erhalten die Nr. 2, 3, 4, 5, 7 und 10 folgende Fassung: Anforderung für Rechnungsjahr 1960 DM „2. Erneuerung abgängiger Anlagen bei den Schleusen des NordOstsee-Kanals in Kiel-Holtenau und Brunsbüttelkoog . . . . 900 000 3. Verbesserung des Fahrwassers durch Kurvenabflachungen und Ausbau von Ausweichstellen 500 000 4. Sicherung und Verbesserung des Uferschutzes . . . . . . . 1 000 000 5. Ausbau des Binnenhafens KielHoltenau 500 000 7. Neubau von Fährschiffen . . 1 000 000 10. Beschaffung von schwimmenden Geräten und Schleppern . . 500 000" 2. Es wird folgender neuer Titel 726 ausgebracht: „Tit. 726 — Vertiefung der Trave — 1 500 000 DM Zu Tit. 726 Die Trave wird um 1 Meter vertieft, um Schiffen mit einer Tragfähigkeit bis zu 14 000 t die Zufahrt zu ermöglichen." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 530 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Aigner, Kemmer und Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 1400 Anlage, 1721). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 01 Tit. 571 — a) Allgemeiner Bundesjugendplan — wird der Ansatz von 60 230 000 DM um 500 000 DM auf 60 730 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit, 571a) C. II. erhält Nr. 1 folgende Fassung: „1. Politische Bildung der Jugend 5 000 000 DM" Bonn, den 6. April 1960 Dr. Aigner Kemmer Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 557 Änderungsantrag der Abgeordneten Glüsing, Engelbrecht-Greve, Dr. Rüdel (Kiel), Struve und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1711) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen — In Tit. 713 — Anpassung des Nord-Ostsee-Kanals an den gestiegenen Schiffsverkehr, 1. Teilbetrag — wird folgende Bindungsermächtigung eingefügt: „Der Bundesminister für Verkehr ist ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen für die Erneuerung abgängiger Schleusenanlagen des Nord-Ostsee-Kanals im Raume Brunsbüttelkoog, für den Neubau von Fährschiffen zu Lasten künftiger Rechnungsjahre Verpflichtungen in Höhe von je 500 000 DM und für die Instandsetzung der baufälligen Mole 2 in Brunsbüttelkoog in Höhe von 150 000 DM einzugehen." Bonn, den 7. April 1960 Glüsing Engelbrecht-Greve Dr. Rüdel (Kiel) Struve Blöcker Giencke Goldhagen Müller-Hermann Dr. Stecker Dr. Stoltenberg Storm (Meischenstorf) Wendelborn Anlage 12 Umdruck 561 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 1400 Anlage, 1728). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 01 — Steuern und Abgaben 1. In Tit. St 1 — Umsatzsteuer — wird der Ansatz von 14 960 000 000 DM um 453 000 000 DM auf 15 413 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. St 2 — Umsatzausgleichsteuer — wird der Ansatz von 1 230 000 000 DM um 38 000 000 DM auf 1 268 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. St 3 — Beförderungsteuer — wird der Ansatz von 795 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 820 000 000 DM erhöht. 4. In Tit. St 9 — Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer — wird der Ansatz von 7 900 000 000 DM um 240 000 Q00 DM auf 8 140 000 000 DM erhöht. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6181 5. In Tit. St 10 — Zölle wird der Ansatz von 2 650 000 000 DM urn 81 000 000 DM auf 2 731 000 000 DM erhöht. 6. In Tit. St 11 — Tabaksteuer — wird der Ansatz von 3 600 000 000 DM um 110 000 000 DM auf 3 710 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. St 12 — Kaffeesteuer — wird der Ansatz von 693 000 000 DM um 21 000 000 DM auf 714 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. St 16 — Aus dem Branntweinmonopol — wird der Ansatz von 980 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 1 010 000 000 DM erhöht. 9. In Tit. St 17 — Schaumweinsteuer — wird der Ansatz von 65 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 67 000 000 DM erhöht. Bonn, den 7. April 1960 Dr. Atzenroth Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 564 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes, 1960, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1400 Anlage, 1713). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 03 — Kommandobehörden, Truppen usw. — Tit. 102 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Soldaten — wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 7. April 1960 Schultz Eilers (Oldenburg) Anlage 14 Umdruck 567 Änderungsantrag des Abgeordneten Eisenmann zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1711). Zu Kap. A 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen 1. In Tit. 713 — Anpassung des Nord-Ostsee-Kanals an den gestiegenen Schiffsverkehr, 1. Teilbetrag — wird der Ansatz von 2 700 000 DM um 5 350 000 DM auf 8 050 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 713 erhalten die Nummern 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10 und 11 folgende Fassung: Anforderung für Rechnungsjahr 1960 DM „2. Erneuerung überalteter technischer Einrichtungen bei den Schleusenanlagen des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttelkoog und Kiel-Holtenau 1 000 000 3. Verbesserung des Fahrwassers durch Kurvenabflachungen und Ausbau von Ausweichstellen, insbesondere der Kurve Rendsburg-Saatsee 600 000 4. Sicherung und Verbesserung des Uferschutzes 1 000 000 5. Ausbau des Binnenhafens KielHoltenau . . . . . . . . . 500 000 6. Ausbau des Binnenhafens Brunsbüttelkoog 2 500 000 7. Neubau von Fährschiffen, insbesondere Ersatz der den Schiffsverkehr behindernden Kettenfähren . . .1 000 000 10. Beschaffung von schwimmenden Geräten und Schleppern . . 500 000 11. Modernisierung des Schiffslenkungsdienstes durch Verbesserung der Signal- und Meldeanlagen . . . .600 000" 2. Es wird folgender neuer Tit. 726 eingefügt: „Tit. 726 — Vertiefung der Trave 1 500 000 DM Zu Tit. 726 Die Trave wird um einen Meter vertieft, um Schiffen mit einer Tragfähigkeit bis zu 14 000 Tonnen die Zufahrt zum Zonenrandhafen Lübeck zu ermöglichen." Bonn, den 7. April 1960 Eisenmann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wortmeldungen habe ich weiter nicht vorliegen. Also können wir gleich Ihre Spannung beheben. Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 514 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen.

    (Abg. Ritzel: Na und, Herr Vogel?)

    Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite ist eindeutig die Mehrheit. Der Änderungsantrag ist also abgelehnt.
    Damit kommen wir zur Abstimmung über den Einzelplan 24. Wer ihm in zweiter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe auf: Einzelplan 25
    Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 1717).
    Die Fraktion der SPD hat mich wissen lassen, daß sie die allgemeine Aussprache in diesem Falle gleich mit der Begründung ihres Änderungsantrags auf Umdruck 515 verbinden möchte. Ich darf dem Herrn Abgeordneten Brecht das Wort geben.


Rede von Dr. Julius Brecht
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen in einigen Wochen vor einer grundsätzlichen wohnungspolitischen Debatte in diesem Hause, so daß es angesichts dieser schwa-
dien Besetzung und der vorgerückten Zeit wohl angezeigt ist, nicht zu allen Problemen etwas zu sagen, die auf dem Gebiet des Wohnungswesens und insbesondere der Wohnungspolitik des Bundeswohnungsbauministers bestehen. Ich möchte deshalb über die Themen, die in der nächsten wohnungspolitischen Grundsatzdebatte anstehen werden, heute nichts sagen, also nichts zur Baulandnot, zur Bodenspekulation, zur Entwicklung der Baulandpreise und zum Stand der Wohnungsversorgung, auch nichts zur Mietpreisgestaltung und zu dem speziellen Thema, das gerade in diesen Tagen in Bonn einigen Wirbel dadurch ausgelöst hat, daß im Bundesbedienstetenwohnungsbau Mietsteigerungen nicht nur um 38 %, sondern um genau 50% vorgenommen worden sind.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Darüber werden wir also in wenigen Wochen näher sprechen.

(Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Diese Mietsteigerung darf man auch bei der Neuregelung der Beamtengehälter nicht vergessen!)

— Sie werden ja selber die Gelegenheit haben, das bei den Beratungen darüber zu berücksichtigen.
Es wird vielleicht auch zweckmäßig sein, im Augenblick über die sogenannte Verbindung konjunkturpolitischer Maßnahmen mit Wohnungsbaumaßnahmen nichts zu sagen, sondern auch das für die spätere Debatte zurückzustellen.
Immerhin möchten wir aber sehr deutlich zum Ausdruck bringen, daß wir damit, daß wir diese Punkte jetzt nicht behandeln, nicht etwa der Politik des Herrn Bundeswohnungsbauministers und seinen Maßnahmen auf diesem Gebiete zustimmen. Wir behalten uns vielmehr sehr wohl scharfe kritische Anmerkungen vor und werden diese demnächst mit aller Deutlichkeit vorbringen.
Zu vier Punkten möchte ich im Zusammenhang mit dem Haushalt jedoch etwas sagen, bevor ich die Anträge meiner Fraktion kurz begründe.
Zunächst ist im Haushalt ein großer Posten „Mittel für den SBZ-Wohnungsbau" enthalten. In den Haushaltsberatungen ist dieser Posten von 943 Millionen auf 843 Millionen DM heruntergesetzt worden. Immerhin bleibt er auch heute noch der größte Posten im Haushalt des Bundeswohnungsbauministers. Wer streng hinsieht, wer die Begründungen sehr genau liest und die Verhältnisse kennt, wird allerdings davon ausgehen müssen, daß hier nicht Mittel für den Bau von Wohnungen für die in Zukunft auf uns zukommenden Zuwanderer eingesetzt sind, sondern daß es sich dabei mehr oder weniger weigehend um die Abdeckung von Bindungsermächtigungen der vergangenen Jahre handelt. Diese Mittel werden also nachträglich eingesetzt, um vorangegangene Verpflichtungen zu erfüllen. Insofern kann man diesem ganzen Haushalt des Bundeswohnungbauministers manchmal nur sehr kritisch entgegentreten.
Viel wichtiger ist dabei aber doch, daß die Mittel, die hier eingesetzt sind und die nach einer früheren



Dr. Brecht
einmütigen Entschließung des Bundestages gleichzeitig mit den Mitteln des allgemeinen sozialen Wohnungsbaus im Dezember den Ländern zugeteilt werden sollten, den Ländern bis jetzt noch nicht zugeteilt worden sind.

(Abg. Baier [Mosbach] Warum?)

— Warum, Herr Baier? Weil man es noch nicht verstanden hat, wieder eine Vereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund herbeizuführen. Das ist nicht nur auf ein Versagen der Länder zurückzuführen. Vielmehr ist es in erster Linie eine Aufgabe des Ministeriums und des Ministers — auf dessen Geschicklichkeit es hier ankommt —, rechtzeitig d. h. frühzeitig, zu einer neuen Verständigung zu kommen, wenn es überhaupt notwendig ist, daß eine neue Vereinbarung abgeschlossen wird. Das war ja zunächst das Anliegen des Bundes, nicht das Anliegen der Länder. Derjenige, der eine solche Änderung wünschte, mußte frühzeitig und mit den entsprechenden Argumenten das Erforderliche einleiten.
Wir haben diese Frage schon vor ein paar Wochen in der Fragestunde angesprochen und darauf hingewiesen, daß diese Vereinbarung besteht. Dieser Vereinbarung, nach der die Sondermittel gleichzeitig mit den Mitteln des allgemeinen sozialen Wohnungsbaus zugeteilt werden, haben Sie seinerzeit mit zugestimmt, weil auch Sie nicht die Absicht hatten, einen neuen Rückstau im SBZ-Wohnungsbau entstehen zu Lassen. Wir erinnern uns noch sehr gut, wie hier in diesem Hause über den Rückstau im SBZ-Wohnungsbau geklagt und geschimpft wurde und daß deswegen Anklagen erhoben wurden. Wir möchten nicht, daß in kurzer Zeit wieder eine Große Anfrage kommt, weil ein neuer Rückstau bei den Ländern eingetreten ist, und den Ländern dann wieder neue Vorwürfe gemacht werden.
Deshalb wiederholen wir unsere Bitte, nunmehr alles daranzusetzen, daß die Zuteilung dieser Mittel an die Länder im Sinne unserer damaligen Entschließung beschleunigt vorgenommen wird.
Der zweite Punkt, zu dem ich allgemein etwas sagen möchte, betrifft folgendes. Seit Jahren bemühen sich die Länder und wir, meine Freunde von der SPD, immer wieder um eine Novellierung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Es ist längst allgemein anerkannt — gleichgültig wie man zum Zweiten Wohnungsbaugesetz, zu der oder jener Bestimmung steht —, daß das Gesetz inzwischen in einigen Punkten reformbedürftig geworden ist und daß einige Änderungen notwendig geworden sind. In dem Gesetz gibt es gewisse starre Bindungen, die angesichts der inzwischen eingetretenen Entwicklung, der Auflockerung der ganzen Verhältnisse nicht mehr berechtigt sind und die dringend eine Anpassung notwendig machen. Ich erinnere allein — ohne daß dieser Punkt irgendwelche Mittel erfordert — an die Begrenzung etwa der Einkommen für die Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen. Selbstverständlich ist innerhalb von vier Jahren hier eine Änderung eingetreten. Es ist gar keine Schande, dann ein Gesetz ändern zu müssen, weil
die damals festgelegten Grenzen heute nicht mehr vertretbar sind.

(Zuruf von der CDU/CSU: Weil es uns allen besser geht!)

— Lassen Sie es doch und freuen Sie sich! Aber man muß das auch gesetzgeberisch anerkennen. Wenn Sie in der Praxis stehen, wissen Sie genau wie wir, daß diese Begrenzung heute praktisch überhaupt nicht mehr eingehalten werden kann und daß draußen in der Praxis längst daran vorbeigegangen wird. Ist das ein erfreulicher Zustand, daß alle Welt weiß: es gibt Gesetze, aber sie können nicht mehr eingehalten werden, weil die Verhältnisse sich anders entwickelt haben, und das Gesetz wird trotzdem nicht geändert?
Es ergibt sich, daß alle Anträge, die gestellt wurden, entweder hier im Hause oder von den Ländern abgelehnt wurden. Oder der Wohnungsbauminister geht um die Dinge herum und erklärt: Wir haben mit den Ländern eine Kommission gebildet, damit wir zu einer solchen Novellierung kommen. Praktisch hat man ein einziges Mal eine Stunde zusammengesessen, um über eine solche Novellierung zu sprechen, und dabei haben die Ministerialvertreter zu verstehen gegeben, daß die Regierung gar nicht gewillt ist, eine solche Änderung vorzunehmen. Wir meinen, man sollte endlich einmal eine ehrliche und saubere Politik treiben und sollte so sprechen, wie tatsächlich die Absicht ist, und sich nicht immer hinter solchen Ausflüchten verstecken, damit keine solche Änderung kommt, so unausweichlich notwendig sie ist. Sie haben uns beispielsweise in einer l Ausschußberatung gesagt: Wir sehen ein, daß wir das Gesetz ändern müssen, aber nicht jetzt, ein andermal! Jedesmal, wenn es ein andermal ist, wird wiederum dasselbe gesagt. Man muß also davon ausgehen, daß überhaupt nicht die ehrliche Absicht vorhanden ist, zu einer solchen dringend notwendigen Änderung zu kommen.
Der dritte Punkt, den ich allgemein vorbringen wollte, ist eine Sorge. Ich bitte den Herrn Wohnungsbauminister, nachher nicht zu sagen — das ist der übliche Slang—, wir hätten die Totenglocken des Wohnungsbaues geläutet. Wir läuten keine Totenglocken des Wohnungsbaues. Wir erkennen die Wohnungsbauleistung des vergangenen Jahres ebenso an, wie wir wissen, daß auch in diesem Jahr sich eine Wohnungsbauleistung von etwa 500 000 bis 510 000 Wohnungen ergeben wird, und zwar
auf der Vorleistung des vergangenen Jahres. Wir sind gar nicht der Meinung, daß außer einem etwa 10- bis 12%igen Rückgang, der sowieso konjunkturell verursacht ist, ein weiterer Rückgang in diesem Jahr eintreten wird.
Aber uns bedrückt die große Sorge, daß inner- halb der Schichtungen des Wohnungsbaues der Anteil des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues, also des Wohnungsbaues mit den niedrigen Belastungen und mit den niedrigen Mieten für notleidende Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen, bereits erheblich zurückgegangen ist und daß nach den eigenen Meldungen des Wohnungsbauministers dieser öffentlich geförderte so-



Dr. Brecht
ziale Wohnungsbau von Monat zu Monat weiter zurückgeht.
Wir wissen, was Sie jetzt sagen werden. Sie werden antworten: Das hängt mit dem Rückstau des SBZ-Wohnungsbaues zusammen. Das ist richtig. Aber auch wenn dieser Rückstau aufgearbeitet wird, ergibt sich ein Rückgang des Quantums des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues. Die Grenze von 300 000 ist schon im vergangenen Jahr nicht mehr erreicht worden, geschweige, daß sie in diesem Jahr erreicht wird.
Wir bringen das nicht aus Kritiksucht vor, sondern weil wir wissen, daß der harte Kern der Wohnungslosen, derjenigen, die noch erst mit einer Wohnung versorgt werden müssen, von den Bevölkerungskreisen mit geringem Einkommen gebildet wird. Wer ein einigermaßen gutes oder auch nur ein mittleres Einkommen hat, der ist längst zu einer Wohnung gekommen. Diejenigen, die eben nur auf die mit öffentlichen Mitteln sozial geförderten Wohnungen angewiesen sind, müssen noch warten, nur sie haben noch keine Wohnung.
Wenn Sie zur Liberalisierung der Wohnungsversorgung übergehen, dann wollen Sie ja gerade einen möglichst großen Bestand solcher Wohnungen haben, die weiterhin preisgebunden sind, das sind also die öffentlich geförderten sozialen Wohnungen. Sie müßten deshalb tatsächlich alles tun, um dieses Quantum, diese Quote des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus in jeder Wohnform zu verstärken.

(Vorsitz : Vizepräsident Dr. Schmid.)

Ein vierter allgemeiner Punkt ist folgender: Wenn man den Haushalt des Wohnungsbauministers ansieht, kann man feststellen, daß es eigentlich gar kein Haushalt für e i n Wohnungsbauprogramm ist, sondern es ist eine Zusammenstoppelung, ein Flickwerk von Wohnungsbauprogrammen zahlreicher Sonderprogramme. Da hapert es sogar manchmal in der Abstimmung der Programme aufeinander; sie stimmen gar nicht genau miteinander überein. Die Zahl dieser Sonderprogramme nimmt sogar von Jahr zu Jahr zu.
Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten möchte ich zwei Sätze aus einer Rede verlesen, die der Herr Bundesfinanzminister am 9. Dezember 1958 hier gehalten und in der er ein Versprechen abgelegt hat. In dieser Rede hat der Herr Bundesfinanzminister gesagt:
Die bisherigen, zum Teil unübersichtlichen und systemlosen Formen der Wohnungsbaufinanzierung in sieben verschiedenen Programmen sollten auch nach meiner Meinung im Lauf des Jahres 1959 vereinfacht und nur in einem großen Wohnungsbauprogramm zusammengefaßt werden.
Und in dem amtlichen Protokoll, in dem dieser Satz steht, ist dann vermerkt: „Zustimmung bei der CDU/CSU."
Festzustellen ist demgegenüber, wenn Sie den Haushalt des Wohnungsbauministers zur Hand nehmen, daß im vergangenen Jahr 1959 im Sinne die-
ser Erklärung des Bundesfinanzministers, nichts, aber auch gar nichts geschehen ist. Es ist keine Vereinfachung und Vereinheitlichung und Zusammenfassung dieser Sonderprogramme gekommen, sondern im Gegenteil: die Sonderprogramme sind noch ausgeweitet worden.
Ferner hat sich ergeben, daß es zu jedem Sonderprogramm jetzt immer noch dadurch ein Untersonderprogramm gibt, daß das Programm in die Hergabe von Kapitalmitteln und in die Hergabe von Zinszuschüssen aufgeteilt wird. Wo wir also bisher — der Herr Bundesfinanzminister sprach von sieben; es waren immer schon mehr —, sagen wir, 12 Sonderprogramme hatten, kommen jetzt durch diese Teilung praktisch 24 Einzelmaßnahmen heraus.
Herr Minister, ich war in der vergangenen Woche auf Grund einer Einladung der israelischen Regierung bei Ihrem Kollegen in Israel. Sie werden mir zugeben, daß dort viel, viel härtere und schärfere und dringendere Probleme vorliegen, um verschiedene Bevölkerungsgruppen und Bevölkerungskreise, die aus allen möglichen Ländern zusammenkommen, mit Wohnungen zu versorgen. Nach unserem deutschen System hätte man da auch für jede dieser Bevölkerungsgruppen ein Sonderprogramm gemacht, mit Sonderrichtlinien, mit Sonderbestimmungen, mit einem Sonder-Ministerialrat und mit Sonderreferenten nur für dieses Programm. Die Leute waren jedoch in Israel viel klüger, indem sie all diese Zersplitterungen aufgaben, weil sie sich sagten: Es handelt sich um eine Aufgabe, nämlich um die Aufgabe, Menschen zur Wohnungsversorgung zu verhelfen. Man sollte sich wirklich, wenn von der Liberalisierung oder Überführung in marktwirtschaftliche Formen gesprochen wird, in erster Linie auch einmal innerhalb eines Ministeriums, auch innerhalb der amtlichen und öffentlichen Wohnungspolitik ernsthaft und nicht nur platonisch mit schönen Erklärungen um eine solche Kombinierung und Zusammenfassung der Wohnungsbauförderungsmaßnahmen in einem Programm bemühen.

(Zustimmung bei der SPD.)

Das sage ich wiederum nicht nur aus Kritiksucht. Vielmehr steckt dahinter ein menschliches Problem. Das menschliche Problem, das hinter dieser Zersplitterung in Sonderprogramme liegt, ist ein Problem, das uns alle, gleichgültig wie wir wählen und wo wir sitzen, angeht. Es gibt Menschengruppen bei uns, die bisher in der Wohnungsversorgung benachteiligt worden sind.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Das sind die Normalverbraucher, die keiner Sondergruppe angehören, und das sind die jungen Familien, die auch nicht in eine solche Gruppe hineingehören.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Der Herr Bundeswohnungsbauminister wird mir jetzt sagen, daß er am 3. August vergangenen Jahres einen Erlaß herausgegeben hat. Dieser Erlaß hat zwar Austauschmöglichkeiten geschaffen. Aber er hat die Sonderprogramme in unveränderter Form



Dr. Brecht
bestehen lassen und sie nicht zusammengefaßt und vereinheitlicht.
Er wird mir vielleicht auch noch einwenden: Ich habe ein Sonderprogramm für junge Familien; was wollen Sie denn; die ganze Kritik hinsichtlich der jungen Familien stimmt nicht. — Auch das ist nicht richtig, Herr Minister, denn Sie haben zwar ein Wohnungsbauförderungsprogramm für junge Familien, aber das betrifft nur die Fälle, in denen Eigenheime gebaut werden, entweder von der jungen Familie selbst oder von einem anderen für eine solche Familie. Es gibt nun einmal Hunderte und Tausende und Hundertausende junger Familien, die seit Jahren auf eine Wohnung warten, die noch bei den Eltern wohnen müssen, die zum Teil getrennt wohnen müssen und bisher überhaupt kein Familienleben entwickeln konnten, weil es bisher in der ganzen Wohnungsversorgung kein Sonderprogramm für sie gab, weil sie nicht besonders bedacht wurden und weil ein Rückgang in der allgemeinen Förderung des sozialen Wohnungsbaues eingetreten ist.
Wir sollten deshalb einmal gemeinsam mit dem Wohnungsbauminister versuchen, über diese besorgniserregende Situation hinwegzukommen. Wir sollten versuchen, im Zuge einer kommenden Liberalisierung die Wohnungsbauprogramme aufzulokkern und sie nicht in Kästchen zu zwängen, damit allen Bevölkerungsgruppen, auch denjenigen, die bisher die notleidenden waren, geholfen werden kann.
Lassen Sie mich jetzt nur noch ein paar Worte zu den Anträgen sagen, die wir vorgelegt haben. Wahrscheinlich sind sie Ihnen schon bekannt und von Ihnen erwartet worden. Denn es sind die Anträge, die die sozialdemokratische Fraktion immer und immer wieder stellt, weil sie für die Verwirklichung der Wohnungsbauförderung unersetzlich sind.
Mit dem ersten Antrag bitten wir, dem Wohnungsbauminister seinen Propagandafonds von 100 000 DM in diesem Jahr zu streichen und diese Mittel zur Deckung eines dringenderen Bedürfnisses zu verwenden, nämlich dem Tit. 611 zuzuführen, aus dem Zuschüsse für die Baulandbeschaffung und für die Baulanderschließung gegeben werden. Die Hauptsache hierbei ist für uns die Streichung jener Propagandamittel. Der Wohnungsbauminister hat im vergangenen Jahr mit einem Husarenritt einen sehr großen Propagandafonds von über 940 000 DM bewilligt bekommen. Er hat das damals damit begründet, daß er der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Gesetz, das man gemeinhin das Lücke-Gesetz nennt. Aufklärung geben müsse, daß Filme erforderlich seien usw. Wir meinen, diese Mittel sind bisher nicht ausgegeben. Also können diese 100 000 DM in diesem Rechnungsjahr sehr wohl eingespart werden. Für solche Propaganda stehen aus der letztjährigen Zuweisung — so nehmen wir an, Herr Minister; denn wir haben an Propagandawirkungen sonst nicht allzuviel gesehen — noch genügend Mittel zur Verfügung.
Im übrigen glauben wir — und wir sagen das mit allem Ernst und mit besonderer Eindringlichkeit —, man sollte gute Gesetze machen, man sollte die Gesetze sorgfältig, gewissenhaft und überlegt beraten und nicht in Hetze durchpeitschen. Dann braucht man solche Mieterfibeln und andere Propagandamaßnahmen nicht, urn den Menschen erst klarzumachen, was in den Gesetzen steht. .Je bessere Gesetze Sie machen, desto weniger sind solche Propagandamaßnahmen erforderlich. Deshalb kann der Fonds durchaus gestrichen werden. Das wäre gleichzeitig ein erhobener Zeigefinger der Mahnung, nun wirklich auch bei der Beratung des Lücke-Gesetzes nicht in der bisherigen Art weiterzuverfahren.
Der zweite Antrag bezieht sich auf die sogenannte Degression. Wir bitten, die Degression zurückzunehmen und den Ansatz für den. sozialen Wohnungsbau auf Grund des Wohnungsbaugesetzes um 210 Millionen DM zu erhöhen, also den Betrag wieder voll auf 700 Millionen DM, der seinerzeit im Zweiten Wohnungsbaugesetz erstmals bewilligt worden ist, zu bringen.
Dabei darf ich noch besonders auf das verweisen, was ich über unsere Befürchtungen bezüglich der Gefahren sagte, die wir im Rückgang des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues sehen. Wir wissen, daß mit anderen Finanzierungssystemen teilweise Ausgleiche geschaffen werden, daß man stärker auf Kapitalmarktmittel zurückgreift. Das alles bejahen und unterstützen wir. Wir sollten uns aber darüber klar sein: den harten Kern der Gruppe der Wohnungsuchenden, derjenigen, die bisher nicht zur Wohnungsversorgung gekommen sind, die Lagerinsassen usw. beseitigen wir nur durch verstärkten sozialen Wohnungsbau mit öffentlichen Mitteln.

(Zuruf von der CDU/CSU: Dafür haben wir doch gezielte Maßnahmen!)

Wir brauchen eine Wohnungsbauförderung mit verstärkten öffentlichen Mitteln, um zu Mieten zu kommen, die nicht bei 2 DM und 2,20 DM je Quadratmeter Wohnfläche liegen — oder sei es auch nur bei 1,80 DM —; ,denn das kann dieser Bevölkerungskreis nicht aufbringen.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Wir beantragen also, diese 210 Millionen DM wieder voll einzusetzen und den Haushaltsvermerk, wonach aus diesen Mitteln auch noch die Wohnungsbauprämien gespeist werden müssen, zu streichen.
Damit komme ich zu dem letzten Antrag, den unter Ziffer 4. Er betrifft wiederum die Wohnungsbauprämien. Sie wissen, im Haushalt stehen 100 Millionen DM für Wohnungsbauprämien. Das hat mit den allgemeinen Sparprämien, dem Sparprämiengesetz nichts zu tun, sondern betrifft nur das Wohnungsbauprämiengesetz. Diese 100 Millionen DM reichen schon seit Jahren nicht dazu aus, das zu bedienen, was an Sparprämien den Bevölkerungskreisen, die sparen, zugesagt ist. Im vergangenen Jahre schon sind 340 Millionen DM Sparprämien verausgabt worden; in diesem Jahr werden es vielleicht 360, 370 oder 380 Millionen DM sein. Dafür reichen die 100 Millionen DM nicht aus. Nun steht im Etat



Dr. Brecht
noch ein Titel mit 46 Millionen DM. Zugegeben. Es sind also 146 Millionen DM für Wohnungsbauprämien gegenüber rund 370 oder 380 Millionen DM, die nötig sind. Die Differenz muß nach der gesetzlichen Konstruktion — die wir für falsch halten — den Mitteln entnommen werden, die für die Wohnungsbauförderung bestimmt sind.
Wir haben also einmal die Degression, die von Jahr zu Jahr die öffentlichen Mittel für die Wohnungsbauförderung vermindert, und wir haben zweitens eine von Jahr zu Jahr steigende Inanspruchnahme öffentlicher Mittel aus dem immer kleiner werdenden Fonds an öffentlichen Mitteln, der für den Wohnungsbau bestimmt ist. Das muß eines Tages zum Austrag kommen, das kann eines Tages nicht mehr stimmen. Im privaten Gespräch erkennt auch der Herr Bundeswohnungsbauminister an, daß er hier vor einer Situation steht, die gelöst werden muß.
Wir haben bereits das deutliche Beispiel im Lande Baden-Württemberg. Dieses Land geht nächstens in die Landtagswahlen. Es haben Besprechungen mit den zuständigen Ministerien stattgefunden. In Baden-Württemberg ist es bereits so, daß im vergangenen Jahr die gesamten im Bundeshaushalt für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau eingesetzten Mittel, also die Mittel, die für die Wohnungsbauförderung bestimmt sind, in vollem Umfange — neben den Mitteln aus dem 100-Millionen-Titel — zur Deckung der Wohnungsbauprämien verwendet werden mußten. Trotzdem mußten noch rund 20 Millionen DM mehr Wohnungsbauprämienmittel gezahlt werden, als selbst diese beiden Beträge, also Zuweisung aus dem Wohnungsbauprämien-Anteil und Zuweisung aus Mitteln für die Wohnungsbauförderung, ausmachen. In diesem Jahr hat das Land ausgerechnet, daß 57 Millionen DM nicht gedeckt sind. Das hat zur Folge, daß Mitte des Jahres die Wohnungsbauprämien in diesem Land, in dem sich die Dinge häufen, nicht mehr gezahlt werden können.
Wir halten seit langem die ganze Konstruktion, die Wohnungsbauprämien aus den Wohnungsbauförderungsmitteln zu nehmen und dabei die Wohnungsbauförderungsmittel noch mehr und schneller abzubauen, für grundfalsch. Wir haben immer wieder erklärt, daß das geändert werden muß. Der Herr Bundeswohnungsbauminister sagt: Es muß versucht werden, dies im Haushalt des nächsten Jahres irgendwie zu ändern. Er will versuchen, mit dem Bundesfinanzminister zu einer besseren Regelung zu kommen.
Wir glauben, daß diese Dinge nicht auf den nächsten Bundeshaushalt verschoben werden können. Wir sehen doch, daß bereits jetzt in einem bedeutenden und in dieser Sache führenden Lande — Baden-Württemberg — eine durchaus kritische Situation gegeben ist. Dort war schon im vergangenen Jahr ein Defizit von 20 Millionen DM vorhanden. In diesem Jahre geht man dort einem weiteren echten Defizit von 57 Millionen DM entgegen. Wenn sich auf Grund einer falschen Konstruktion solche Dinge entwickelt haben, dann muß man den Mut haben, ihnen sofort zu Leibe zu rücken
und sie beizeiten zu lösen. Das ist nicht nur wegen des Landes Baden-Württemberg, sondern auch wegen der Sauberkeit und einer klaren Haushaltsregelung notwendig.
Wir bitten Sie deshalb, unserem Antrag zu entsprechen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Baier (Mosbach).