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    Deutscher Bundestag 110. Sitzung Bonn, den 8. April 1960 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Mexikanischen Senats und Parlaments . . . . 6112 C Erklärung betr. die Beziehungen zur Republik Guinea Dr. von Brentano, Bundesminister . 6122 B Fragestunde (Drucksache 1774) Fragen der Abg. Schmidt (Hamburg) und Bauer (Würzburg) : Teilnahme von Soldaten an der Tagung „Gewerkschafter und Soldaten" der Evangelischen Akademie Loccum Strauß, Bundesminister 6089 B, 6090 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 6090 A, B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Strafverfahren gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Zimmermann Strauß, Bundesminister . 6090 D, 6091 A Jahn (Marburg) (SPD) 6091 A Frage des Abg. Cramer: Minenräumung in der Nord- und Ostsee Strauß, Bundesminister . . . . 6091 B, C Cramer (SPD) . . . . . . . . . 6091 C Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Modernisierung der Rettungsmittel in der Seeschiffahrt Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6091 D Frage des Abg. Ritzel: Stillegung von Nebenbahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . 6092 B, D, 6093 A Ritzel (SPD) 6092 D, 6093 A Frage des Abg. Folger: Übergabe der Walchenstraße für den Verkehr Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6093 B Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Vorschriften der Bundesbahn für Reinemachefrauen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 6093 C, D, 6094 A Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 6093 D, 6094 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Elektrifizierung der Bundesbahnstrekken Würzburg—Treuchtlingen, Treuchtlingen—Ingolstadt, Gemünden—Jossa Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6094 B Frage des Abg. Berberich: Bundesbahnbetriebswerk Lauda Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 6094 C, D Berberich (CDU/CSU) . . . . . . 6094 D Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Rückführung evakuierter Familien oder Einzelbürger Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 6095 A, B Baur (Augsburg) (SPD) . . . . . 6095 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 Frage des Abg. Rademacher: Angaben des Bundesvertriebenenministers im Amtlichen Handbuch Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 6095 D, 6096 A Rademacher (FDP) . . . . . . . 6096 A Frage des Abg. Reitzner: Auflösung der Altvertriebenen- und Ausländerflüchtlings-Lager Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 6096 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksache 1400) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 1711) Eisenmann (FDP) . . . 6096 D, 6116 A Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 6100 D, 6104 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . 6101 D, 6110 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 6105 B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 6107 B Diel (CDU/CSU) . . . . . . . 6108 C Diekmann (SPD) 6110 C Regling (SPD) 6112 C Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) 6115 B, 6117 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 6115 D Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1713, zu 1713) Kreitmeyer (FDP) 6117 D Schultz (FDP) . . 6119A, 6123 B, 6131 C Berkhan (SPD) . . . . 6120 B, 6123 C Lenze (Attendorn) (CDU/CSU) . . 6121 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6123 C, 6129 B Erler (SPD) . . . . . . . . 6124 B Dröscher (SPD) 6125 A Dr. Schäfer (SPD) 6125 D Wienand (SPD) 6128 D Cramer (SPD) 6130 A Leicht (CDU/CSU) 6131 D Strauß, Bundesminister . 6134 B, 6144 C Merten (SPD) . . . . . . . . . 6144 A Abstimmungen . . . . . . . . . 6148 B Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 1712) Cramer (SPD) 6145 B Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 6146 A Stücklen, Bundesminister . . . . 6146 B Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1714) 6148 C Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksache 1715) . . . . . . . . . 6148 D Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 1716, zu 1716) Ritzel (SPD) 6148 D Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 1717) Dr. Brecht (SPD) . . . . 6149 B, 6158 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 6153 C Dr. Will (FDP) 6156 C Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 1719) Mattick (SPD) 6160 A Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache 1720) Frau Kalinke (DP) 6160 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 6161 C Dr. von Merkatz, Bundesminister 6162 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 III Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 1721) Dr. Aigner (CDU/CSU) . 6162 D, 6164 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 6163 D Frau Krappe (SPD) 6164 A Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksache 1722) Memmel (CDU/CSU) 6165 C Dr. Gleissner (München) (CDU/CSU) 6166 A Etzel, Bundesminister 6166 D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 6167 B Dr. Schäfer (SPD) 6167 D Einzelplan 32, Bundesschuld (Druck- sachen 1723, zu 1723) 6168 D Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 1724, zu 1724) 6168 D Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache 1725) 6169 A Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen (Drucksache 1727) . . . . . . . 6169 A Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 1728) . . . . . . . 6169 A Lenz (Trossingen) (FDP) . . . . . 6169 B Etzel, Bundesminister . . . . . . 6171 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 6132 C Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 6173 A Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 6173 C Schoettle (SPD) . . . . . . . . 6173 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 6174 C Anlagen 6175 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6089 110. Sitzung Bonn, den 8. April 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 8.02 Uhr.
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6175 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 8. 4. Dr. Baade 30. 4. Behrisch 9. 4. Benda 9. 4. Birkelbach 9. 4. Dr. Birrenbach 9. 4. Fürst von Bismarck 9. 4. Blachstein 20. 5. Börner 10. 4. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 15. 5. Dr. Burgbacher 9. 4. Cillien 9. 4. Deringer 9. 4. Frau Döhring (Stuttgart) 9. 4. Döring (Düsseldorf) 6. 5. Dowidat 30. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Eschmann 9. 4. Even (Köln) 9. 4. Folger 9. 4. Dr. Friedensburg 9. 4. Dr. Furler 9. 4. Gaßmann 9. 4. Gedat 9. 4. Geiger (München) 9. 4. D. Dr. Gerstenmaier 14. 4. Gewandt 10. 4. Dr. Görgen 20. 5. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Günther 20. 4. Hahn 9. 4. Dr. Harm 9. 4. Dr. Heck (Rottweil) 9. 4. Dr. Dr. Heinemann 9. 4. Höfler 9. 4. Holla 9. 4. Illerhaus 8. 4. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 9. 4. Kalbitzer 9. 4. Frau Klemmert 15. 5. Köhler 30. 4. Dr. Kopf 9. 4. Kraft 9. 5. Kramel 9. 4. Krammig 10. 4. Kurlbaum 9. 4. Leber 9. 4. Lohmar 9. 4. Dr. Löhr 9. 4. Lücker (München) 8. 4. Maier (Freiburg) 16. 4. Margulies 9. 4. Dr. Martin 16. 4. Meitmann 9. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Mende 13. 4. Metzger 9. 4. Dr. Mommer 13. 4. Neumann 9. 4. Ollenhauer 15.4. Paul 20. 4. Dr. Pflaumbaum 9. 4. Frau Dr. Probst 8. 4. Rademacher 9. 4. Ramms 9. 4. Dr. Ratzel 30. 4. Richarts 9. 4. Dr. Ripken 15. 5. Frau Rudoll 8. 4. Scheel 9. 4. Scheppmann 9. 4. Scheuren 9. 4. Schlee 8. 4. Schmidt (Hamburg) 9. 4. Schneider (Bremerhaven) 8. 4. Schneider (Hamburg) 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 9. 4. Dr. Schranz 8. 4. Schröter (Berlin) 9. 4. Schütz (Berlin) 9. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 9. 4. Dr.-Ing. Seebohm 30. 4. Seither 9. 4. Dr. Serres 13. 4. Vogt 30. 4. Walter 9. 4. Weimer 8. 4. Zoglmann 30. 4. Zühlke 9. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Becker (Hersfeld) 18. 6. Rasch 20. 5. Stahl 15. 5. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Gleissner (München) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksache 1400), hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft. Die dem Ministerium gestellten Aufgaben sind im Berichtsjahr sowohl auf dem Gebiete der Erforschung und Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke als auch auf dem Gebiete der Wasserwirtschaft im wesentlichen die gleichen wie im Vorjahr geblieben. Die fortschreitende Entwicklung in Wissenschaft und Technik hat indessen auf wichtigen Teilgebieten zu einer Verstärkung der Förderungsmittel des Bundes geführt. Besonders zu erwähnen sind der Strahlenschutz, die Projektierung und Errichtung von Versuchsreaktoren, die Karlsruher Reaktorstation, das Deutsche Elektronen-Synchrotron 6176 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 (DESY) in Hamburg, die Dokumentation auf dem Gebiete der Atomkernenergie und das Informationswesen auf dem Gebiete des Gewässerschutzes gegen Verunreinigung. Nähere Angaben hierzu sind nachstehend unter Abschnitt IV zusammengestellt. I Der Gesamtausgabebedarf des Bundesministeriums für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft beträgt 184 013 300 DM. Der erforderliche Zuschuß von 183 842 200 DM ist gegenüber dem Vorjahr zahlenmäßig um 47 656 300 DM höher. Die einzelnen Haushaltsansätze sind nach dem Mittelbedarf bemessen, der voraussichtlich kassenmäßig in Anspruch genommen wird. Infolgedessen können unabhängig von der Höhe des Haushaltsansatzes mehrjährige Bewilligungen nur auf Grund einer Bindungsermächtigung des Bundesfinanzministers gemäß § 45b RHO ausgesprochen werden, soweit nicht in den Haushaltsplan ausdrücklich eine Bindungsermächtigung aufgenommen worden ist. X. In Verbindung mit dem Gesamtansatz des Bundesministeriums für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft in Höhe von 184 013 300 DM müssen, wie im Vorjahr, auch jene Haushaltsansätze gesehen werden, die zwar zum atomaren Bereich gehören, aber als internationale Beiträge im Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — mit der Gesamtsumme von 35 488 500 DM ausgebracht sind, und zwar bei XI. Die Personalausgaben und Sachausgaben sind entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages unverändert mit den Ansätzen des Vorjahrs übernommen worden. Indessen ist nicht zu verkennen, daß die fortschreitende Entwicklung der dem Ministerium gestellten Aufgaben sich auch auf den Personalbedarf auswirkt. In diesem Zusammenhang ist besonders zu erwähnen, daß dem Ministerium durch das inzwischen verabschiedete Atomgesetz vom 23. 12. 1959 und die noch zu erlassende Strahlenschutzverordnung neue Aufgaben auf den Gebieten der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes erwachsen. Es ist deshalb vorgesehen, gemäß § 2 Abs. 4 des Haushaltsgesetzes 1960 kw-Stellen zu schaffen, soweit ein unabweisbares und unaufschiebbares Bedürfnis vorliegt. XII. Die Ausgaben zur Förderung der Wissenschaft, Forschung und Technik auf dem Gebiet der Kernenergie und zur Förderung von wissenschaftlichen und technischen Untersuchungen auf dem Gebiete der Wasserwirtschaft sind wie im Vorjahr in dem Kap. 02 ausgebracht. Die Gesamtsumme bei Kap. 02 beträgt entsprechend dem voraussichtlichen kassenmäßigen Bedarf 179 055 800 DM. Gegenüber dem Haushaltsentwurf und gegenüber dem Vorjahr haben sich folgende wesentliche Änderungen ergeben: Kap. 60 06 Tit. 623 — Beitrag zum Verwaltungs- 1960 1959 haushalt der Europäischen Atomgemeinschaft Kap. 60 06 Tit. 624 — Beitrag zum Forschungs- und 11 583 900 DM (10 269 100 DM) Investitionshaushalt der Europäischen Atomgemeinschaft Kap. 60 06 Tit. 625 — Beitrag für die Europäische Kernenergieagentur bei der OEEC 23 574 600 DM (47 994 000 DM) Kap. A 60 06 Tit. 892 — Einzahlung auf den Kapitalanteil an der Europäischen Gesellschaft für die chemische Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC) 330 000 DM (330 000 DM) — DM (376 000 DM) Neben dem Einzelplan 60 sind noch ein größerer Etatbetrag von 1 617 500 DM für die Erweiterung der atomphysikalischen Laboratorien bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig und Berlin bei Einzelplan 09, weitere Mittel in Höhe von insgesamt 1 159 500 DM bei den Einzelplänen 10, 11 und 12 ausgebracht. Die damit verbundenen Maßnahmen erfolgten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft. a) Bewilligungen für das Ministerium Den bei Kap. 31 01 Tit. 710 des Entwurfs enthaltenen Ansatz von 1 900 000 DM für den Erweiterungsbau „Godesberger Hof" hat der Ausschuß abgelehnt, da noch über andere Projekte für die Unterbringung des Ministeriums verhandelt wird. b) Bewilligungen für die Atomkernenergieforschung und -nutzung Bei Kap. 31 02 Tit. 600 — Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung im Bereich der Kernfor- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6177 schung — sind die Mittel gegenüber dem Vorjahr vom 6 740 000 DM auf 7 700 000 DM insbesondere wegen Erhöhung der Zahl der geförderten Nachwuchskräfte und der ausländischen Gastforscher sowie für die Pflege der internationalen Zusammenarbeit verstärkt worden. Bei Kap. 31 02 Tit. 605 — Zuschüsse für das wissenschaftliche Berichtswesen und den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Atomkernenergie — wurden gegenüber dem Vorjahr die Mittel von 320 000 DM auf 590 000 DM zum weiteren Aufbau der zentralen Lenkungsstelle beim Gmelin-Institut in Frankfurt und der Zubringerstellen erhöht. In diesem Zusammenhang muß noch der neue Tit. 953 — Darlehen zur Unterbringung und erstmaligen Ausstattung von Dokumentationsstellen für das Gebiet der Atomkernenergie — mit einem Ansatz von 500 000 DM erwähnt werden. Da die endgültige Trägerschaft für das Dokumentationswesen noch nicht geregelt ist, hat es der Ausschuß für richtig gehalten, daß die Mittel bei diesem neuen Titel nicht als Zuschüsse, sondern als Darlehen zu gewähren sind. Bei Kap. 31 02 Tit. 611 — Förderung der Aufsuchung und des Abbaues von Uranvorkommen und der Aufbereitung von Uranerzen — sind die Mittel um 500 000 DM auf 3 000 000 DM gekürzt worden. Bei Kap. 31 02 Tit. 620 — Förderung der Strahlennutzung und der Entwicklung der Isotopentechnik und Kernchemie — ist im Berichtsjahr eine Erhöhung von 3 500 000 DM auf 4 250 000 DM infolge Ausweitung der Vorhaben eingetreten. Bei Kap. 3102 Tit. 630 — Entwicklung und Durchführung von Strahlenschutzmaßnahmen —ist eine Erhöhung der Mittel um 1 800 000 DM gegenüber dem Vorjahr auf 4 800 000 DM durch die Weiterentwicklung der Atomtechnik und die zunehmende Anwendung von Radioisotopen notwendig. Für den weiteren Ausbau der Karlsruher Reaktorstation sind in den Haushaltsansätzen bei den Tit. 640 und 641 als Bundesanteil an den Betriebskosten 15 000 000 DM, mithin 8 800 000 DM mehr gegenüber dem Vorjahr, bei dem Tit. 896 als Bundesanteil an den Investitionskosten 25 500 000 DM, mithin 15 500 000 DM mehr gegenüber dem Vorjahr, veranschlagt. Im Rechnungsjahr 1959 waren bei den Tit. 890 und 895 letztmalig noch 8 000 000 DM für die Einzahlung des Bundes zum Gesellschaftskapital ausgebracht. Bei Kap. 31 02 Tit. 710 — Herrichtung der Bundesliegenschaft Neuherberg bei München für die Versuchsanstalt für Strahlenschutzforschung mit Ausbildungsstätte für die berufliche Fortbildung im Strahlenschutz — wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr um 550 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht und bei Tit. 870 — Erstmalige Einrichtung und Ausstattung der Versuchsanstalt für Strahlenschutzforschung mit Ausbildungsstätte für die berufliche Fortbildung im Strahlenschutz — ein Ansatz von 500 000 DM ausgebracht. In Verbindung damit ist der Tit. 632 zu betrachten. Bei Kap. 31 02 Tit. 891 — Maßnahmen zur Förderung der Projektierung und Errichtung von Versuchsreaktoren — ist die Erhöhung von 5 000 000 DM auf 16 700 000 DM auf die verstärkte Durchführung des Reaktorentwicklungsprogramms zurückzuführen. Bei Kap. 31 02 Tit. 950 — Förderung der Atomforschung durch Zuwendungen für die Modernisierung und Erweiterung wissenschaftlicher Institute und Einrichtungen — ist der Ansatz von 50 000 DM um 6 000 000 DM höher als im Vorjahr, damit den steigenden Anforderungen der modernen Forschung nachgekommen werden kann. Außerdem hat der Ausschuß einer Bindungsermächtigung bis zu 25 000 000 DM — anstatt 50 000 000 DM im Entwurf — zugestimmt. Bei Kap. 31 02 Tit. 951 — Zuwendungen für die Modernisierung und Erweiterung von Ausbildungsstätten für Ingenieure und technische Hilfskräfte zur Förderung der Atomtechnik — konnte der Ansatz aus dem Vorjahr von 8 500 000 DM auf 3 400 000 DM im Berichtsjahr gesenkt werden. Einer Anregung des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft, bei Kap. 3102 Tit. 952 — Zuschüsse für die Einrichtung von physikalischen und chemischen Arbeitsgemeinschaften an Höheren Schulen zur Einführung in die Probleme und Arbeitsmethoden der Kernphysik, Kernchemie und Kerntechnik — wieder einen Ansatz auszubringen, wurde nicht entsprochen. Bei Kap. 31 02 Tit. 955 — Zuschuß zum Bau des Deutschen Elektronen-Synchrotrons (DESY) in Hamburg — ist der Ansatz von 20 977 500 DM — im Vorjahr 5 250 000 DM — durch die endgültige Festlegung des Bundesanteils von 85 v. H. und durch den Fortschritt des Bauvorhabens begründet. Bei dem neuen Tit. 956 — Zuschüsse für die Erstausstattung von Einrichtungen der Strahlenschutzaufsicht — wurden 1 000 000 DM für die radiometrische Ausrüstung von etwa 50 Meßstellen bei Aufsichtsbehörden im Bundesgebiet ausgebracht. c) Bewilligungen für die Wasserwirtschaft Bei Kap. 31 01 Tit. 301 — Kosten des Informationswesens sowie der Beteiligung an in- und ausländischen Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen auf dem Gebiet der Atomkernenergie und Wasserwirtschaft — ist der Ansatz von 700 000 DM durch den Ausschuß auf 1 000 000 DM erhöht worden. Der Mehrbetrag von 300 000 DM ist für die Information auf dem Gebiete des Gewässerschutzes gegen Verunreinigung veranschlagt. Bei Kap. 31 02 Tit. 650 — Förderung von wissenschaftlichen und technischen Untersuchungen zur Reinhaltung der Gewässer und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung — wurde der Vor- 6178 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 jahresansatz von 200 000 DM auf 650 000 DM erhöht. Außerdem ist der neue Tit. 655 — Zuschüsse für das wissenschaftliche Berichtswesen und den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft — mit einem Ansatz von 50 000 DM anerkannt worden. Dagegen hat der Ausschuß die im Entwurf bei Kap. 31 02 neu ausgebrachten Tit. 651 — Förderung der Ausbildung von Fachkräften für die Wasserwirtschaft — mit einem Ansatz von 100 000 DM und Tit. 970 — Förderung der Maßnahmen zum Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung — mit einem Ansatz von 5 000 000 DM nach eingehender Aussprache gestrichen. V. Die Ergebnisse der Ausschußberatung über den Einzelplan 31 sind in der Drucksache 1722 enthalten. Mit dem vorliegenden Bericht wurden einige wichtige Gesichtspunkte im Rahmen der Haushaltsberatung dieses Plans sowie Empfehlungen des Haushaltsausschusses, die von besonderer Bedeutung sind, und einige wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr herausgestellt. Der Haushaltsausschuß empfiehlt die Annahme des Einzelplans 31 mit den beschlossenen Änderungen laut Drucksache 1722. Bonn, den 3. April 1960 Gleissner Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 507 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel, Dr. Bechert, Dr. Dehler, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 1400 Anlage, 1722). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 3102 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 952 — Zuschüsse für die Errichtung von physikalischen und chemischen Arbeitsgemeinschaften an Höheren Schulen zur Einführung in die Probleme und Arbeitsmethoden der Kernphysik, Kernchemie und Kerntechnik —, der im Entwurf als Leertitel geführt wird, wird ein Ansatz von 6 000 000 DM aufgenommen. Bonn, den 5. April 1960 Memmel Dr. Bechert Dr. Dehler Dr. Schneider (Lollar) Dr. Bergmeyer Bettgenhäuser Dopatka Funk Geiger (München) Frau Geisendörfer Jacobi Jürgensen Dr. Leiske Lenz (Brühl) Lünenstraß Priebe Frau Renger Dr. Rutschke Dr. Schäfer Scheel Dr. Winter Wischnewski Anlage 4 Umdruck 513 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1400 Anlage, 1713). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 01 — Bundesministerium für Verteidigung 1. In Tit. 306 — Psychologische Verteidigung — wird der Ansatz von 1 120 000 DM um 845 000 DM auf 275 000 DM gekürzt. Zu Kap. 14 03 — Kommandobehörden, Truppen usw. 2. Nach Tit. 306 — Ersatzleistungen für Übungsschäden — wird folgender neuer Tit. 306a eingefügt: „Tit. 306a Zinslose Darlehen an Kostenträger des Straßenbaus zur Restfinanzierung der Instandsetzungen von Straßenschäden infolge Überbelastungen der Straßen durch Fahrzeuge der Truppen 2 000 000 DM". Zu Kap. 14 04 — Bundeswehrverwaltung 3. In Tit. 101 Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) ist folgender Haushaltsvermerk auszubringen: „Von den Planstellen dürfen nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages besetzt werden bei der Bes.-Gr. A 15 5 Stellen Bes.-Gr. A 14 46 Stellen Bes.-Gr. A 13 68 Stellen Bes.-Gr. A 12 27 Stellen Bes.-Gr. A 11 86 Stellen Bes.-Gr. A 10 202 Stellen Bes.-Gr. A 9 264 Stellen Bes.-Gr. A 8 10 Stellen Bes.-Gr. A 7 253 Stellen Bes.-Gr. A 6 50 Stellen Bes.-Gr. A 5 118 Stellen". Zu Kap. 14 05 — Bildungswesen — . 4. In Tit. 301 — Betrieb der Bundeswehrfachschulen — wird der Ansatz von 2 935 000 DM um 720 000 DM auf 3 655 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 301 ist der Durchschnittssatz der Honorare für nebenamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte von 7 DM auf 12 DM zu erhöhen. Zu Kap. 14 15 — Feldfahrzeugwesen — 5. Die Erläuterungen zu Tit. 964 — Beschaffung von Feldzeugmaterial, ausgenommen Munition, Kraft- und Kampffahrzeuge sowie optisches Material — werden wie folgt ergänzt: „Der Betrag wird nur zur Beschaffung herkömmlicher Waffen verwendet." Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6179 Zu Kap. 14 18 — Indienst- und Instandsetzung von Schiffen 6. In Tit. 975 — Schiffneubauten — werden im Haushaltsvermerk die Worte „4 Zerstörer" durch die Worte „kleinere Kampfschiffe" ersetzt. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 514 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 1400 Anlage, 1716). Der Bundestag wolle beschließen: Sämtliche Ansätze des Einzelplans 24 sind in den Einzelplan 08 — Bundesministerium der Finanzen — in die entsprechenden Kapitel und Titel einzuarbeiten, mit Ausnahme des zu streichenden Titels der Amtsbezüge des Ministers. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 515 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 1400 Anlage, 1717) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Bundesministerium für Wohnungsbau 1. In Tit. 310 — Veröffentlichungen des Ministeriums -- wird der Ansatz von 100 000 DM gestrichen. Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues 2. In Tit. 530 — Darlehen für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau' a) Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des von den Ländern ohne Saarland mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) a) wird der Ansatz von 490 000 000 DM um 210 000 000 DM auf 700 000 000 DM erhöht; b) wird der Haushaltsvermerk „Aus diesen Mitteln sind die über den Ansatz bei Kap. 25.03 Tit. 620 hinausgehenden Wohnungsbauprämien einzusparen." gestrichen. 3. In Tit. 611 — Zuschüsse zur Baulandbeschaffung ( und -erschließung — wird der Ansatz von 4 500 000 DM um 100 000 DM auf 4 600 000 DM erhöht. 4. In Tit. 620 — Prämien nach dem WohnungsbauPrämiengesetz -- wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 200 000 000 DM auf 300 000 000 DM erhöht. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 516 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, 'hier: Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksachen 1400 Anlage, 1720). . Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 28 wird gestrichen. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 517 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 1400 Anlage, 1721). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — wird 1. .der Ansatz von 60 230 000 DM um 3 000 000 DM auf 63 230 000 DM erhöht, 2. in den Erläuterungen in B. II. Nr. 3 — Bau und Einrichtungen von Studentenwohnheimen — der Ansatz auf 9 500 000 DM erhöht, 3. in der Erläuterung in C. II. Nr. 1 — Politische Bildung der Jugend — die Regierungsvorlage mit dem Ansatz 5 000 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 522 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1711). 6180 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 Zu Kap. A 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen 1. In Tit. 713 — Anpassung des Nord-Ostsee-Kanals an den gestiegenen Schiffsverkehr, 1. Teilbetrag — wird der Ansatz von 2 700 000 DM um 3 500 000 DM auf 6 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 173 erhalten die Nr. 2, 3, 4, 5, 7 und 10 folgende Fassung: Anforderung für Rechnungsjahr 1960 DM „2. Erneuerung abgängiger Anlagen bei den Schleusen des NordOstsee-Kanals in Kiel-Holtenau und Brunsbüttelkoog . . . . 900 000 3. Verbesserung des Fahrwassers durch Kurvenabflachungen und Ausbau von Ausweichstellen 500 000 4. Sicherung und Verbesserung des Uferschutzes . . . . . . . 1 000 000 5. Ausbau des Binnenhafens KielHoltenau 500 000 7. Neubau von Fährschiffen . . 1 000 000 10. Beschaffung von schwimmenden Geräten und Schleppern . . 500 000" 2. Es wird folgender neuer Titel 726 ausgebracht: „Tit. 726 — Vertiefung der Trave — 1 500 000 DM Zu Tit. 726 Die Trave wird um 1 Meter vertieft, um Schiffen mit einer Tragfähigkeit bis zu 14 000 t die Zufahrt zu ermöglichen." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 530 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Aigner, Kemmer und Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 1400 Anlage, 1721). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 01 Tit. 571 — a) Allgemeiner Bundesjugendplan — wird der Ansatz von 60 230 000 DM um 500 000 DM auf 60 730 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit, 571a) C. II. erhält Nr. 1 folgende Fassung: „1. Politische Bildung der Jugend 5 000 000 DM" Bonn, den 6. April 1960 Dr. Aigner Kemmer Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 557 Änderungsantrag der Abgeordneten Glüsing, Engelbrecht-Greve, Dr. Rüdel (Kiel), Struve und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1711) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen — In Tit. 713 — Anpassung des Nord-Ostsee-Kanals an den gestiegenen Schiffsverkehr, 1. Teilbetrag — wird folgende Bindungsermächtigung eingefügt: „Der Bundesminister für Verkehr ist ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen für die Erneuerung abgängiger Schleusenanlagen des Nord-Ostsee-Kanals im Raume Brunsbüttelkoog, für den Neubau von Fährschiffen zu Lasten künftiger Rechnungsjahre Verpflichtungen in Höhe von je 500 000 DM und für die Instandsetzung der baufälligen Mole 2 in Brunsbüttelkoog in Höhe von 150 000 DM einzugehen." Bonn, den 7. April 1960 Glüsing Engelbrecht-Greve Dr. Rüdel (Kiel) Struve Blöcker Giencke Goldhagen Müller-Hermann Dr. Stecker Dr. Stoltenberg Storm (Meischenstorf) Wendelborn Anlage 12 Umdruck 561 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 1400 Anlage, 1728). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 01 — Steuern und Abgaben 1. In Tit. St 1 — Umsatzsteuer — wird der Ansatz von 14 960 000 000 DM um 453 000 000 DM auf 15 413 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. St 2 — Umsatzausgleichsteuer — wird der Ansatz von 1 230 000 000 DM um 38 000 000 DM auf 1 268 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. St 3 — Beförderungsteuer — wird der Ansatz von 795 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 820 000 000 DM erhöht. 4. In Tit. St 9 — Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer — wird der Ansatz von 7 900 000 000 DM um 240 000 Q00 DM auf 8 140 000 000 DM erhöht. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. April 1960 6181 5. In Tit. St 10 — Zölle wird der Ansatz von 2 650 000 000 DM urn 81 000 000 DM auf 2 731 000 000 DM erhöht. 6. In Tit. St 11 — Tabaksteuer — wird der Ansatz von 3 600 000 000 DM um 110 000 000 DM auf 3 710 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. St 12 — Kaffeesteuer — wird der Ansatz von 693 000 000 DM um 21 000 000 DM auf 714 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. St 16 — Aus dem Branntweinmonopol — wird der Ansatz von 980 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 1 010 000 000 DM erhöht. 9. In Tit. St 17 — Schaumweinsteuer — wird der Ansatz von 65 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 67 000 000 DM erhöht. Bonn, den 7. April 1960 Dr. Atzenroth Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 564 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes, 1960, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1400 Anlage, 1713). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 03 — Kommandobehörden, Truppen usw. — Tit. 102 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Soldaten — wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 7. April 1960 Schultz Eilers (Oldenburg) Anlage 14 Umdruck 567 Änderungsantrag des Abgeordneten Eisenmann zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1400 Anlage, 1711). Zu Kap. A 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen 1. In Tit. 713 — Anpassung des Nord-Ostsee-Kanals an den gestiegenen Schiffsverkehr, 1. Teilbetrag — wird der Ansatz von 2 700 000 DM um 5 350 000 DM auf 8 050 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 713 erhalten die Nummern 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10 und 11 folgende Fassung: Anforderung für Rechnungsjahr 1960 DM „2. Erneuerung überalteter technischer Einrichtungen bei den Schleusenanlagen des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttelkoog und Kiel-Holtenau 1 000 000 3. Verbesserung des Fahrwassers durch Kurvenabflachungen und Ausbau von Ausweichstellen, insbesondere der Kurve Rendsburg-Saatsee 600 000 4. Sicherung und Verbesserung des Uferschutzes 1 000 000 5. Ausbau des Binnenhafens KielHoltenau . . . . . . . . . 500 000 6. Ausbau des Binnenhafens Brunsbüttelkoog 2 500 000 7. Neubau von Fährschiffen, insbesondere Ersatz der den Schiffsverkehr behindernden Kettenfähren . . .1 000 000 10. Beschaffung von schwimmenden Geräten und Schleppern . . 500 000 11. Modernisierung des Schiffslenkungsdienstes durch Verbesserung der Signal- und Meldeanlagen . . . .600 000" 2. Es wird folgender neuer Tit. 726 eingefügt: „Tit. 726 — Vertiefung der Trave 1 500 000 DM Zu Tit. 726 Die Trave wird um einen Meter vertieft, um Schiffen mit einer Tragfähigkeit bis zu 14 000 Tonnen die Zufahrt zum Zonenrandhafen Lübeck zu ermöglichen." Bonn, den 7. April 1960 Eisenmann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Bruno Diekmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen Herren! Auf Grund eines Beschlusses des Bundestages im Jahre 1958 hat die Bundesregierung im Sommer vorigen Jahres einen Vierjahresplan für den Ausbau der Bundeswasserstraßen im Binnen-und Küstenbereich vorgelegt. Dieser Vierjahresplan soll den Zweck haben, die Bundeswasserstraßen dem modernen Schiffsverkehr anzupassen und die Wettbewerbsfähigkeit der Bundeshäfen gegenüber den europäischen Häfen aufrechtzuerhalten. Der Vierjahresplan sieht eine Ausgabe von etwa 144 Millionen DM in den jährlichen Bundeshaushalten vor. Nach der bisherigen Praxis stand der größere Teil der Mittel für die Bundeswasserstraßen im ordentlichen Haushalt. Diesmal ist die größere Finanzmasse für die Bundeswasserstraßen — im Verlaufe der Verkehrsdebatte ist verschiedentlich über den außerordentlichen Haushalt gesprochen worden im außerordentlichen Haushalt festgelegt.
    Ursprünglich habe ich nicht die Absicht gehabt, zu dem außerordentlichen Haushalt etwas zu sagen, weil eine bindende Erklärung von seiten des Finanzministeriums vorgelegen haben soll, daß keine Befürchtungen aufzukommen brauchten, daß also der außerordentliche Haushalt hinsichtlich der Honorierung der Bundeswasserstraßen garantiert werde. Die Ausführungen allerdings, die Herr Müller-Hermann heute morgen zum außerordentlichen Haushalt gemacht hat, erregen doch einige Befremdung. Sie können immerhin zu der Befürchtung Anlaß geben, daß doch gewisse Zweifel hinsichtlich der Garantierung der Bedienung der Mittel für die Bundeswasserstraßen gegeben sind. Ich bin der Meinung, wir können uns Abstreichungen an den Mitteln für die Bundeswasserstraßen nicht erlauben. Die Bundesregierung hat nämlich in ihrer Begründung zum Vierjahresplan betont, daß das Schwerpunktprogramm für die Instandsetzung der Bundeswasserstraßen nur die vordringlichsten Maßnahmen vorsehe. Daraus ist erkennbar, daß selbst die Bundesregierung der Meinung ist, daß die zur Verfügung gestellten Mittel nicht unbedingt ausreichend sind, um die Modernisierung der Bundeswasserstraßen schnellstens in Angriff nehmen zu können.
    Es gibt keinen einzigen westdeutschen Hafen, der im Augenblick Schiffe mit einer Traglast von mehr als 45 000 t aufnehmen kann. Das wird wahrschein-



    Diekmann
    lich erst Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres der Fall sein, wenn die Elbe eine Solltiefe von etwa 11 m erhalten hat. Dann erst werden Schiffe dieser Größenordnung, wie ich sie soeben bezeichnet habe, Hamburg anlaufen und dort gelöscht werden können. Von 65 000-Tonnern kann überhaupt nicht gesprochen werden.
    Es gibt andere europäische Häfen, die in dieser Hinsicht besser ausgestattet sind. Ich verweise auf Rotterdam. Hier sind in den letzten Jahren erhebliche Investitionen gemacht worden, so daß Schiffe mit einer Traglast von 65 000 t diesen Hafen anlaufen können. Ja, Rotterdam hat noch weitere Investierungsmittel vorgesehen, damit in Bälde noch größere Schiffe Rotterdam anlaufen können. Deshalb scheint es mir unbedingt erforderlich zu sein, darauf zu bestehen, daß im Haushalt für die Bundeswasserstraßen keine Abstriche gemacht werden.
    Gestatten Sie mir, daß ich einiges zum NordOstsee-Kanal sage. Im diesjährigen Haushalt sind die Mittel für den Nord-Ostsee-Kanal gegenüber den früheren Jahren reduziert worden. Auch im Vierjahresplan sind Mittel für die Modernisierung des Nord-Ostsee-Kanals vorgesehen. Soweit ich unterrichtet bin, sind es etwa 8,1 bis 8,3 Millionen DM, die für die Modernisierung alljährlich ausgegeben werden sollen.
    Im diesjährigen Haushalt stehen keine 8 Millionen DM, sondern, wenn Sie alle Mittel, die im ordentlichen und im außerordentlichen Haushalt vorgesehen sind, zusammenziehen, dann betragen die Gesamtausgaben in diesem Jahre nur 6,3 bzw. 6,5 Millionen DM. Der Ausschuß für Verkehr, Post-und Fernmeldewesen hat im vorigen Jahr die Genehmigung der Modernisierung des Nord-OstseeKanals eingesehen und hat von sich aus dem Haushaltsausschuß bzw. dem Bundestag die Empfehlung gegeben, die Ansätze für den Nord-Ostsee-Kanal um mehr als 3,5 Millionen DM au! 10,8 Millionen DM zu erhöhen. Das Hohe Haus hat die Empfehlung angenommen und diesen Vorschlag genehmigt und gebilligt.
    In diesem Jahr — ich sage das noch einmal — sind mehr als 3,5 Millionen DM weniger für die Modernisierung des Nord-Ostsee-Kanals vorgesehen. Ich gehe hier nicht vom regionalen Standpunkt aus, der Nord-Ostsee-Kanal ist eine Wasserstraße von internationaler Bedeutung.

    (Abg. Dr. Conring: Das sind andere auch!) — Ich will zugeben, daß andere das auch sind.

    Die Schiffspassage betrug im Jahre 1958 etwa 75 000 mit einer Güterlast von etwa 50 Millionen Tonnen. Daraus mögen Sie ersehen, wie groß der Güteraustausch zwischen den industriellen Kernpunkten und den Ostseeländern ist. Die fremden Flaggen sind bis zu 69 % am Verkehr im NordOstsee-Kanal beteiligt, insbesondere die Staaten Dänemark, Schweden und Finnland. Die Reedereien bevorzugen den Weg des Kanals deshalb, weil mit der Durchschleusung eine Wegverkürzung von 148 bis zu 428 km verbunden ist. Erfreulicherweise ist ein jährlich steigender Verkehrstrend festzustellen.
    Auf der anderen Seite ist jedoch die sehr bedauerliche Tatsache zu verzeichnen, daß der Verkehr durch den Nord-Ostsee-Kanal nicht flüssig genug ist, weil die Anlagen des Kanals den Ansprüchen eines modernen größeren Schiffsverkehrs nicht mehr ganz entsprechen. Vor den Schleusen in Brunsbüttelkoog und in Holtenau entsteht zuweilen ein sehr erheblicher Verkehrsstau von der Kanalseite her. Der Verkehrsstau entsteht nicht allein bei den Schleusen, sondern auch in den Weichen. Es ist Ihnen ja nicht unbekannt, daß Schiffe, die einen größeren Tiefgang, also einen über 6,1 m, haben, nicht aneinander vorbeischeren können, sondern in die Weichen gehen müssen. Es ist ganz klar, daß bei dem starken Verkehr zuweilen ein Stau entsteht. Auch ist in den etwas unübersichtlichen Kurven des Kanals die Verkehrssicherheit gefährdet. Die Häufung der Kollisionen im Kanal war in den letzten Jahren erschreckend. Im Jahre 1958 ereigneten sich nicht weniger als 361 Unfälle. Dabei wurden mehr als 500 Schiffe und 130 Uferanlagen beschädigt. Außerdem ist — darauf komme ich nachher noch zu sprechen — eine sehr große Gefährdung des Verkehrsflusses durch Kettenfähren vorhanden.
    Gestatten Sie mir nun, meine Damen und Herren, daß ich, bevor ich unseren Antrag zu den einzelnen Positionen begründe, noch auf folgendes hinweise. Der steigende Verkehr im Kanal verlangt einen besseren Ausbau der Weichen, eine Abflachung der Kurven, eine Verlängerung des Vorhafens vor Holtenau, bessere Uferbefestigungen, eine Modernisierung der alten Schleusenanlagen und nicht zuletzt eine Modernisierung des Schiffsleitdienstes.
    Meine Fraktion beantragt mit dem Änderungsantrag zu Tit. 713, den Ansatz von 2,7 Millionen DM um 3,5 Millionen DM auf 6,2 Millionen DM zu erhöhen. Ich darf mir erlauben, jetzt ganz kurz die Unterteilung zu begründen.
    Zu Kap. 12 03 im außerordentlichen Haushalt Tit. 713 Nr. 2 wird von uns folgende Fassung der Erläuterung beantragt:
    2. Erneuerung abgängiger Anlagen bei den Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals in KielHoltenau und Brunsbüttelkoog 900 000 DM.
    Ich begründe diese von uns vorgeschlagene Erhöhung der Mittel auf 900 000 DM damit: Wegen steigender Verkehrsdichte im Nord-Ostsee-Kanal mußten die alten Schleusen wieder in Betrieb genommen werden. Diese Anlagen sind aus dem Jahre 1893 und arbeiten noch hydraulisch und sind nicht mehr absolut betriebssicher. Ersatzteile müssen in eigener Werkstatt hergestellt werden. Es ist erklärlich, daß die Reparaturen einen längeren Ausfall der Schleusenanlagen bewirken und somit den flüssigen Ablauf des Kanalverkehrs behindern. Die vorgesehene Modernisierung der alten Schleusen durch Elektrifizierung der Antriebe muß im Interesse einer schnelleren Verkehrsabwicklung sofort erfolgen. Bestellungen größeren Umfanges sind deshalb notwendig und begründen die Erhöhung der im Haushalt eingesetzten Mittel.



    Diekmann
    Meine Damen und Herren, ich habe es nicht unterlassen, mir diese alten Schleusenanlagen in Holtenau anzusehen. Ich habe schon in der Begründung darauf aufmerksam gemacht, daß die Maschinenanlagen aus dem Jahre 1893 stammen. Es ist bei höherem Wasserstand leider immer möglich, daß es zur Aussetzung der Maschinenanlagen kommt. Was das vor der Schleuse bedeutet, brauche ich hier nicht weiter auszuführen.
    Zu Kap. A 12 03 Tit. 713 Nr. 3 möchte ich folgendes sagen. Zur Verbesserung des Fahrwassers durch Kurvenabflachungen und zum Ausbau von Ausweichstellen sind für das kommende Haushaltsjahr 500 000 DM bereitzustellen. Besonders dringlich ist die Inangriffnahme der Kurvenverbesserung des Kanals bei Rendsburg. Diese Kurve ist außerordentlich unübersichtlich und erschwert die Navigation der größeren Fahrzeuge. Die Begradigung der Kurve würde wesentlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Reisegeschwindigkeit beitragen.
    Zu Nr. 4. Zur Sicherung und Verbesserung des Uferschutzes sollen die Mittel künftig 1 Million DM betragen. Die Sicherung und Verbesserung des Uferschutzes ist vordringlich. Eine Steinschütte über und unter Wasser hat den Wellenschlag zu brechen. Die Kanalufer wiesen nach dem Kriege erhebliche Schäden auf. Jedoch konnte danach die Steinschüttung auf weite Strecken aus Ersparnisgründen nicht hoch genug gezogen werden.

    (Abg. Müller-Hermann: Muß das alles hier erzählt werden?!)

    — Warum nicht? Sie tun es doch auch. Durch Wellenschlag wird der nicht ausreichende Uferschutz jetzt überspült und niedergerissen; Zurückstellung dieser Sicherungsarbeiten wird später höhere Ausgaben erforderlich machen.
    Zu Nr. 5. Für den Ausbau des Binnenhafens KielHoltenau sind 500 000 DM bereitzustellen. Ich bin vorhin schon darauf eingegangen, daß es vor den Schleusen in Holtenau bzw. in Brunsbüttel-Koog zuweilen einen Stau gibt, und brauche nicht weiter dazu zu sprechen.
    Zu Nr. 7. Für den Neubau von Fährschiffen sind i Million DM bereitzustellen. Ich habe vorhin schon darauf aufmerksam gemacht, daß noch Kettenfähren aus dem Jahre 1895 in Betrieb sind und diese zuweilen Anlaß zu Betriebsstörungen innerhalb des Kanals gewesen sind. Ich gebe Ihnen die Garantie, daß, wenn die Gewerbeaufsichtsbehörde und nicht das Kanalamt in eigener Verwaltung hier zuständig wäre, schon manche Kettenfähre aus dem Betrieb gezogen worden wäre.
    Jetzt zu Nr. 10. Auch für die Beschaffung von schwimmenden Geräten und Schleppern sind 500 000 DM bereitzustellen; denn auch diese Prähme und Fahrzeuge sind noch aus alter Zeit, zum Teil aus der Zeit vor dem Jahre 1900.
    Ich bin der Auffassung, daß die Vorschläge der sozialdemokratischen Fraktion durchaus berechtigt sind und daß diesem Vorschlage zuzustimmen ist, weil dadurch die schnellere Modernisierung des Kanals gewährleistet wird.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, ich darf Sie darauf aufmerksam machen, daß sich eine Delegation des mexikanischen Senats und des mexikanischen Parlaments unter der Leitung des Senators Dr. Manuel Moreno Sánchez auf der Tribüne befindet und unseren Beratungen folgt. Ich darf die Delegation hiermit herzlich begrüßen.

(Lebhafter Beifall im ganzen Hause.)

Ich hoffe, daß der Besuch der mexikanischen Kollegen zur Vertiefung der deutsch-mexikanischen Beziehungen beitragen wird.
Das Wort zur Begründung des Antrags Umdruck 522 (neu) Ziffer 2 hat der Abgeordnete Regling.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Regling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag Umdruck 522 (neu) Nr. 2 haben wir eine Empfehlung des Verkehrsausschusses an den Haushaltsausschuß wiederaufgenommen. Dem Verkehrsausschuß lagen zwei Anträge vor, die sich zwar im Text unterschieden, die aber das gleiche Ziel verfolgten. Der Verkehrsausschuß hat diese beiden Anträge nach eingehender Diskussion auf einen Nenner gebracht und dem Haushaltsausschuß einstimmig die Berücksichtigung dieses Antrages empfohlen. Der Antrag fand jedoch im Haushaltsausschuß keine Zustimmung.

    (Sehr gut! rechts. — Abg. Dr. Conring: Auch nicht der Kollegen Ihrer Fraktion!)

    — Das kann man leicht sagen. Ich spreche dem Haushaltsausschuß ja auch nicht ab, daß er eine besondere Funktion hat. Aber man muß wissen — und ich habe mir daraufhin einmal das Protokoll durchgesehen —, warum und wieso der Haushaltsausschuß zu der Ablehnung gekommen ist; das ist entscheidend. Das Protokoll bringt zu diesem Punkt nur zwei Sätze; ich darf sie Ihnen vorlesen. Im Protokoll des Haushaltsausschusses über die Sitzung vom 3. März, Nr. 116, heißt es auf Seite 54 zu Tit. 726:
    Der Verkehrsausschuß hat vorgeschlagen, einen neuen Titel einzufügen mit der Zweckbestimmung: „Vertiefung der Trave, 1. Teilbetrag" mit einem Ansatz 1,5 Millionen DM.
    Das ist also unser Antrag. Jetzt kommt der erste Satz:
    Abg. Dr. Conring glaubt, der Vorschlag füge sich nicht in die im Vierjahresplan vorgesehene Reihenfolge ein.
    Ich nehme dem Kollegen Conring diese Stellungnahme nicht übel, denn über die Reihenfolge könnte man sich, wenn man nur von rein technischen Dingen ausgeht, vielleicht noch streiten. Aber nun kommt der entscheidende Satz. Insbesondere wir als Lübekker hätten von dem Verkehrsminister, der in dieser Sitzung anwesend war, eigentlich erwartet, daß er, genauso wie es in vielen persönlichen Besprechungen mit Lübecker und Schleswig-Holsteiner Herren geschehen ist, die Dringlichkeit dieser Angelegenheit befürwortet hätte, daß er sich entgegen der Außerung des Abgeordneten Conring verteidigend



    Regling
    vor diesen Antrag gestellt hätte. Mitnichten! Es heißt da:
    Der Bundesverkehrsminister berichtet im einzelnen über den Vorschlag und teilt dazu mit, der zunächst wesentlichste Teil der Maßnahme bestehe in der Anhebung einer Brücke, die im Rahmen des Straßenbauplans vorgesehen sei.
    Das Protokoll ist nur kurz, besagt aber sehr viel. Erstens ist diese Äußerung falsch, und zweitens ist sie unvollständig. Falsch ist sie einfach deshalb, weil dieser Brückenbau — es handelt sich nicht nur um eine Anhebung, sondern um einen neuen Brückenbau, aber eine solche Verwechslung kann passieren
    — auf ein Versprechen aus dem Jahre 1935 zurückgeht, als seinerzeit die Wasserstraßen in Reichseigentum übergingen. Dieses Versprechen ist heute noch nicht voll eingelöst; die Arbeiten werden weitergeführt. Es steht noch ein Betrag von etwas über 2 Millionen DM für die nächsten Haushaltspläne aus. Aber dieser Brückenbau hat mit der Vertiefung der Trave nur insofern etwas zu tun, als beides geschehen muß, damit nachher auch größere Schiffe die Trave passieren können. Insoweit ist es richtig. Aber der Brückenbau hat mit der Inangriffnahme der Vertiefung der Trave überhaupt nichts zu tun. Insofern ist die Äußerung des Bundesverkehrsministers objektiv falsch.
    Zum anderen ist diese Darstellung unvollständig. Ich betone das, denn die Äußerung des Bundesverkehrsministers, so heißt es im Protokoll weiter, hat den Haushaltsausschuß veranlaßt, diesen Titel, der vom Verkehrsausschuß einstimmig empfohlen wurde, nicht aufzunehmen. Nun, wenn ich im Haushaltsausschuß gewesen wäre und nicht über die Kenntnisse der Örtlichkeiten verfügt hätte, würde ich wahrscheinlich nach solchen Erklärungen den Antrag mit abgelehnt haben.

    (Abg. Dr. Conring: Ihre Kollegen von der SPD haben ihn ja auch abgelehnt!)

    — Ich sage ja gerade: Wenn ich Mitglied des Haushaltsausschusses wäre und hätte nicht diese Kenntnisse der Örtlichkeiten, dann würde ich auf Grund der Äußerung des Bundesverkehrsministers auch nein gesagt haben.

    (Abg. Dr. Conring: Auch aus anderen Gründen!)

    — Bitte, es heißt hier, daraufhin sei dieses Projekt vom Haushaltsausschuß nicht genehmigt worden. Deshalb halte ich es für so wichtig, das dem Hohen Hause nochmals vorzutragen, weil ich der Meinung bin, der Beschluß des Haushaltsausschusses wäre anders ausgefallen, wenn die Begründung richtig gegeben worden wäre.

    (Abg. Dr. Conring: Sind Sie der Meinung, daß wir den Vierjahresplan jedes .Jahr korrigieren müssen?)

    — Nein, darauf komme ich jetzt. Diese beiden Aussagen sind also falsch, und warum, das will ich Ihnen sagen.
    In den Vierjahresplan hat der Bundesverkehrsminister das Projekt als solches mit 25,2 Millionen
    DM aufgenommen und hat dann für die Jahre 1960, 1961, 1962 je eine Million vorgesehen. Die ganzen Projekte, die in den Vierjahresplan zum Ausbau der Bundeswasserstraßen aufgenommen worden sind, werden, so heißt es im Vorwort und auch in den Erläuterungen, als vordringlich und als Sofortmaßnahmen bezeichnet. Daraufhin sind die Lübecker Behörden und auch die Kieler Landesbehörden vertröstet worden und haben geglaubt: Na ja, zum mindesten ein bescheidener Anfang! So haben wir geglaubt. Dann liegt der Haushaltsplan 1960 vor, und darin ist diese eine Million nicht enthalten. Das war schon die erste große Enttäuschung. Und deshalb die Anträge jetzt im Verkehrsausschuß — textlich unterschiedlich, aber mit dem gleichen Ziel —, sie wurden dort auf einen Nenner gebracht und vom Haushaltsausschuß, Herr Kollege Wendelborn, und nicht durch den Antrag der Kollegen Diekmann und Regling torpediert. Ihr Antrag wurde zusammen mit unserem auf einen Nenner gebracht, was ich für sehr vernünftig halte, und dann einstimmig als Empfehlung des Verkehrsausschusses an den Haushaltsausschuß gegeben.