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ID0310813200

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    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, den 6. April 1960 Inhalt: Erklärung des Bundestages zu dem Bauernlegen in der sowjetisch besetzten Zone Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 5887 A Erklärung der Bundesregierung zu dem Bauernlegen in der sowjetisch besetzten Zone Lemmer, Bundesminister . . . . . 5888 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. h. c. Weber, Dr. h. c. Pferdmenges und Bauknecht . . . . . . . 5889 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. deutsch-spanische Beziehungen (Drucksache 1663) Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5890 D Dr. von Brentano, Bundesminister 5896 B Erler (SPD) 5899 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5902 D Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . . 5906 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 5914 B Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1959) (Drucksache 1104) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1681) — Zweite und dritte Beratung — 5915 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 1669); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1757) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5915 C Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 7. August 1958 mit der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1329); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1760) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5915 D Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 17. April 1959 mit dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern (Drucksache 1606) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1761) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5916 A Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 16. Juni 1959 mit dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksache 1614) ; Schriftlicher Bericht des Finanz- II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 ausschusses (Drucksache 1762) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5916 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. März 1959 mit der Regierung von Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens (Drucksache 1615) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1763) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5916 C Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 30. Juni 1958 mit der Regierung des Königreichs der Niederlande über Gastarbeitnehmer (Drucksache 1741) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5916 D Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 4. Dezember 1957 mit der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Drucksache 1742) — Erste Beratung — 5917 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Drucksache 1743) —Erste Beratung— 5917 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar) (Drucksache 1744) — Erste Beratung — . . . . . . 5917 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 1748) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 5917 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 1749) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 5917 B Entwurf eines Gesetzes über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 und über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (Drucksache 1750) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 5917 C Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 1699) . . . . . . . . . . . 5917 C Entwurf einer Dreiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Spezialwalzdraht); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1641, 1740) 5917 D Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1745) 5917 D Antrag betr. Eisenbahnverkehr zwischen Breisach und Colmar (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild u. Gen.) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 1389, 1754) 5918 A Antrag betr. Autobahn Schwabach—Heilbronn (Abg. Frau Strobel, Seidel [Fürth], Kurlbaum, Höhne, Bazille u. Gen.) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1631, 1756) 5918 A Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1755, Umdruck 322) 5918 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Bechert 5918 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg Etzenbach (Drucksache 1776) 5918 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksache 1400) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — 5918 D Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 1700) . . Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 1701) Ritzel (SPD) 5919 A Frau Rösch (CDU/CSU) . . 5919 B Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 1702) Dr. Schild (DP) . . . . . . . . 5919 D Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 1703, zu 1703) Rasner (CDU/CSU) 5920 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 III Erler (SPD) 5926 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5937 A Lenz (Trossingen) (FDP) 5940 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5942 B Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 1704, zu 1704) Majonica (CDU/CSU) 5946 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 5948 A Scheel (FDP) 5950 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . 5953 A Dr. von Brentano, Bundesminister 5955 A Reitzner (SPD) . . . . . . . 5957 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 5958 A Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1705, zu 1705); in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drucksache 1734) — Erste Beratung — und Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 1726, zu 1726) sowie Antrag betreffend Gesetz über zivile Notstandsplanung (Abg. Heye, Frau Dr. h. c. Weber [Essen], Frau Dr. Hubert, Blachstein und Gen.) (Drucksache 1588) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 5959 A Dr. Schäfer (SPD) . . . 5961 D, 5974 B Eilers (Oldenburg) (FDP) 5965 B Matzner (SPD) . . . . . . . 5966 A Kühn (Bonn) (FDP) 5967 B Kühlthau (CDU/CSU) 5968 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5970 B, 5971 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 5970 C, 5972 B Reitzner (SPD) . . . . . . . . 5971 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 5973 A, 5975 B Nächste Sitzung 5976 C Anlagen 5977 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 5887 108. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 6. 4. Dr. Baade 30. 4. Frau Dr. Bleyler 6. 4. Börner 10. 4. Brüns 2. 7. Dr. Burgbacher 9. 4. Cillien 9. 4. Frau Döhring (Stuttgart) 9. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Even (Köln) 9. 4. Dr. Friedensburg 6. 4. Gedat 9. 4. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Günther 20. 4. Dr. von Haniel-Niethammer 7. 4. Holla 9. 4. Dr. Hoven 7. 4. Jacobs 6. 4. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 9. 4. Kalbitzer 9. 4. Frau Klemmert 15. 5. Kramel 9. 4. Krammig 10.4. Leber 9. 4. Leonhard 6. 4. Lohmar 9. 4. Dr. Löhr 9. 4. Maier (Freiburg) 16.4. Dr. Martin 16. 4. Meitmann 9. 4. Neumann 9. 4. Ollenhauer 15. 4. Dr. Pflaumbaum 9. 4. Ramms 9. 4. Rasch 9. 4. Dr. Ratzel 30. 4. Richarts 9. 4. Dr. Ripken 15. 5. Scheuren 9. 4. Schröter (Berlin) 9. 4. Seither 9. 4. Spitzmüller 6. 4. Stenger 6. 4. Vogt 30. 4. Walter 9. 4. Worms 7. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Becker (Hersfeld) 24. 4. Blachstein 20. 5. Dr. Bucerius 15. 5. Döring (Düsseldorf) 3. 5. Dowidat 30. 4. D. Dr. Gerstenmaier 14. 4. Dr. Görgen 20. 5. Köhler 30. 4. Kraft 9. 5. Dr. Mende 13. 4. Dr. Mommer 13. 4. Paul 20. 4. Dr.-Ing. Seebohm 30. 4. Dr. Serres 13. 4. Zoglmann 30. 4. Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Straßenbaufinanzierungsgesetz. Die Zuschüsse des Bundes an die Länder für die Entwurfsberatung und Bauleitung für Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen betragen zur Zeit 3 % der Bausumme. Dieser Prozentsatz steht heute nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den durch die Planung und Bauausführung entstehenden Kosten, die für die ständige Weiterentwicklung der Straßen- und Brückenbautechnik erheblich gestiegen sind. Die Länder sind daher nicht mehr in der Lage, diese erhöhten Kosten allein weiterzutragen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, den Satz von 3 % entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen auf mindestens 5 % zu erhöhen. Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Seume zum Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1960) (Drucksachen 1104 und 1681). Im Jahre 1956 stand die Absatzwirtschaft, repräsentiert durch den Groß- und Einzelhandel, mit einer Wertschöpfung von rund 20 Milliarden DM in der Aufbringung des Sozialproduktes an zweiter Stelle nach der Industrie. Aber im Gegensatz zu Industrie und Handwerk liegt für das Gebiet der Absatzwirtschaft kein umfassendes statistisches Untersuchungsmaterial vor. Seit 1950 fehlen statistische Grundlagen zur Erkenntnis und Darstellung der Strukturverhältnisse der Absatzwirtschaft, die in den letzten Jahren auch bei uns neue Vertriebsformen geschaffen und andere weiter entwickelt- hat, wie z. B. Selbstbedienungsläden, Versandhandel, Einkaufsverbände usw. Dadurch werden Umsatzgrößen und Zahl der Betriebe sowie der Beschäftigten in völlig neue Relationen zueinander gebracht, die zu kennen für die Wirtschaftspolitik, insbesondere für die Kredit- und Investitionspolitik und auch für die Sozialpolitik unerläßlich ist. Repräsentative Erhebungen allein können die erforderlichen Grundlagen nicht mehr vermitteln. Daher sieht dieser Gesetzentwurf in seinem Hauptteil eine einmalige Gesamterhebung vor. Sie findet statt im Rahmen der von den Vereinten Nationen für 1960 empfohlenen Volks- und Arbeitsstättenzählungen, der sogenannten Großzählungen. Der vorliegende, auf dem Gesetz über Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 beruhende Gesetzentwurf erfaßt bei allen Unternehmen des Groß- und Einzelhandels, der Handelsvermittlung sowie des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes u. a. Umsatz und Außenstände, Wareneingang und Warenbestand, Beschäftigte, Löhne, Gehälter und Sozialaufwendungen. Neben dieser Gesamterhebung ist eine repräsentative Ergänzungserhebung vorgesehen, die sich nur auf 15 % der Unternehmen erstreckt und von der die große Anzahl der Kleinbetriebe nicht erfaßt wird. Diese Ergänzungserhebung untersucht z. B. den Umsatz nach Abnehmerkreisen und nach dem Zahlungsmodus, die Zusammensetzung des Wareneingangs und die Investitionstätigkeit. Der Bundestag hat in der Sitzung vom 11. Juni 1959 den Entwurf dieses Gesetzes dem Wirtschaftsausschuß als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Mittelstandsfragen zur Mitberatung überwiesen. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Vorlage der Bundesregierung, die aus der Drucksache 1681 ersichtlich sind, beruhen auf besserer begrifflicher Abgrenzung durch den Wirtschaftsausschuß, auf seinem Bestreben, materiell wichtige Tatbestände deutlich im Gesetzestext zu verankern und nicht nur in der Begründung zum Gesetzentwurf zum Ausdruck zu bringen, sowie der Übernahme einer Reihe von Wünschen des Bundesrates. Der Wirtschaftsausschuß schlägt dem Hohen Hause vor, in § 4 den Abs. 1 a aufzunehmen und dadurch diejenigen Handwerksbetriebe in die Erhebung einzubeziehen, die Handel mit fremden Erzeugnissen, Handelsvermittlung oder Gaststätten betreiben. Mit Rücksicht auf die Kosten und auf die erst vor einigen Jahren, nämlich im Jahre 1956, erfolgte Handwerkszählung sollen nur 60 000 von den in Fragen kommenden 750 000 Betrieben erfaßt werden. Der Wirtschaftsausschuß hält es für zweckmäßig, für die Zukunft Teilzählungen in den Bereichen Handel und Handwerk wegen ihrer vielfachen Berührungen in kombinierter Form zu planen, und zwar im Anschluß an vorangegangene Volkszählungen. Um bezüglich der Wirtschaft des Saarlandes vergleichbare Ergebnisse erhalten zu können, schlägt der Wirtschaftsausschuß vor, den § 7 b, wie in DruckDrucksache 1681 vorgesehen, einzufügen, wodurch der bisherige § 9, der alte Saarparagraph, entfällt. Der mitberatende Ausschuß für Mittelstandsfragen hatte gegen die Fassung des Regierungsentwurfes keine Einwände zu erheben; seinen weiteren Anregungen wurden vom Wirtschaftsausschuß in vollem Umfange entsprochen. Die ursprünglichen Bedenken des Bundesrates wegen der Kosten, die im Rahmen der Gesamtaufwendungen für die Großzählungen in den Jahren 1959 bis 1962 mit etwa 113 Millionen DM zum weitaus größten Teil auf Länder und Gemeinden entfallen würden, sind durch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die auch für dieses Gesetz gilt, ausgeräumt worden. Hiernach sind Bund und Länder mit je 50 % an den effektiven Kosten beteiligt. Die Aufnahme einer Bestimmung in dieses Gesetz über die Kosten erübrigt sich daher. Namens des Wirtschaftsausschusses bitte ich, dem Handelszählungsgesetz in der in der Bundestagsdrucksache 1681 vorgesehenen Form zuzustimmen. Anlage 4 Umdruck 599 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 1400 Anlage, 1703). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 04 03 Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens — wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 8 000 000 DM gekürzt, erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages und durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 510 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1400 Anlage, 1705). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 5979 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen I. In Tit 614 — Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung — wird der Ansatz von 158 471 700 DM um 23 000 000 DM auf 181 471 700 DM erhöht. Nr.2 der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „2. Zusätzliche Förderung dringender Bedürfnisse der Wissenschaft 143 000 000 DM Der Bundesminister des Innern ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen über den Haushaltsansatz hinaus weitere Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen bis zu 62 000 000 DM." 2. In Tit. 614 Förderung der Wissenschaft b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen von überregionaler Bedeutung — wird der Ansatz von 17 203 500 DM um 42 000 DM auf 17 245 500 DM erhöht. Nr.6 der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „6. Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 210 000 DM" 3. In Tit 616 - Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt wird der Ansatz von 4 380 000 DM um 800 000 DM auf 5 180 000 DM erhöht. Nr. 1g) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: ,1 g) Aktion „Künstlerhilfe" 1 000 000 DM' Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 4. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz — 5. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten." Zu Kap. 06 34 Institut für Ost-Westforschung in Köln —Kap. 06 34 wird gestrichen. Zu Kap. 06 35 — Bundeszentrale für Heimatdienst in Bonn —7. In Tit. 300 — Für die Sacharbeit der Bundeszentrale für Heimatdienst — wird der Ansatz von 7 075 000 DM um 845 000 DM auf 7 920 000 DM erhöht. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 8. a) Tit. 571 erhält die folgende Bezeichnung: „Tit.571 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten b) In Tit. 571 wird der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 571 Zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten, insbesondere zur Rationalisierung von Einrichtungen im medizinischen und im Wirtschafts- und Versorgungsbereich sollen in den Jahren 1960 bis 1965 zinslose Darlehen im Gesamtbetrage von 300 000 000 DM gewährt werden. Für 1960 werden für diesen Zweck erstmalig 50 000 000 DM bereitgestellt. Die Darlehen sind bei einem Freijahr mit 2 vom Hundert jährlich zu tilgen." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 521 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 1400 Anlage, 1701). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 01 wird folgender neuer Tit. 952 ausgebracht: „Tit. 952 Für die Schaffung eines Wohn- und Altersheimes zur Unterbringung alter und kranker pflegebedürftiger deutscher Emigranten, die als Opfer des Nationalsozialismus in Brüssel leben DM Bonn, den 6. April 1960 Ritzel Kühn (Köln) Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 527 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des 5980 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 Bundesministers des Auswärtigen (Drucksachen 1400 Anlage, 1704). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — Nach Tit. 679 wird folgende Überschrift eingefügt: „Einmalige Ausgaben". Darunter wird folgender neuer Tit. 950 eingefügt: „Tit. 950 Beitrag der Bundesrepublik zum Weltflüchtlingsjahr 5 000 000 DM Zu Tit. 950 Einmaliger Beitrag der Bundesrepublik für das Flüchtlingshilfeprogramm der Vereinten Nationen (UNREF) im Rahmen des Weltflüchtlingsjahres." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 532 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes (Drucksachen 1400 Anlage, 1704). Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 604 — Zuschuß an die Deutsche Atlantische Gesellschaft — wird der Ansatz von 30 000 DM auf 60 000 DM erhöht. Bonn, den 6. April 1960 Dr. Krone und Fraktion
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde die sehr wertvolle Zeit, die wir bis 21 Uhr noch vor uns haben, nicht unangemessen lange in Anspruch nehmen. Ich hatte eigentlich vor, zu den anderen Fragen erst morgen vormittag etwas zu sagen, weil wir ja heute mit meinem Haushalt doch noch nicht fertig werden. Aber Herr Kollege Schmitt (Vockenhausen) hat auf mich eine unwiderstehliche Anziehungskraft. Woran das liegt, weiß ich nicht.

    (Abg. Ritzel: Das beruht auf Gegenseitigkeit!)

    — Das kann ich nicht beurteilen; ich kann nur eine Aussage für mich machen. Was er hier gemacht hat, ist, glaube ich, nicht zulässig. Er hat seine und seiner politischen Freunde allgemeine Einstellung zu mir, die durch ein „gesundes Mißtrauen" gekennzeichnet ist darin bin ich wieder optimistischer als Sie; Ihnen gegenüber habe ich kein gesundes Mißtrauen, sondern nur kritische Wachsamkeit oder so etwas ähnliches —, auf das arme Bundesamt für Verfassungsschutz bezogen. Das ist ganz ungerecht. Sie haben sozusagen zur Aufwärmung Ihres Antrages ein Mißtrauen gegen mich ausgedrückt. Sie sollten dem Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber doch liebenswürdig sein, scheint mir; denn es verdient es, glaube ich, da Sie ja ausdrücklich gesagt haben, Sie könnten hier nichts anführen, was ein besonderes Bedürfnis für Ihren Antrag rechtfertige. Soviel Gutes hört das Bundesamt bekanntlich nicht so oft.
    Trotzdem ist der Antrag, den Sie hier gestellt haben, ein „Alle-Jahre-wieder-Antrag". Ich will jetzt nicht die „Alle-Jahre-wieder-Rede" darauf halten, die wäre nicht mehr sehr originell. Einen Teil davon haben Sie auch schon gleich, da Sie die Argumente kennen, angedeutet, nämlich den Hinweis auf die Länder, die genauso verständig oder unverständig wie wir sind und die es genauso machen. Aus wohlerwogenen Gründen empfiehlt es sich, diese Mittel so zu behandeln, wie wir sie seit vielen Jahren behandeln und wie auch die Länder sie behandeln.
    Der Hinweis auf die anderen Institutionen, die Sie gerade genannt haben, den Bundesnachrichtendienst usw., geht fehl aus Gründen, die ich hier schon häufiger auseinandergesetzt habe. Der Bundesnachrichtendienst beschäftigt sich mit jenen Dingen, die sich außerhalb unserer Grenzen abspielen. Das pflegen Themen zu sein, die nicht so kontrovers sind wie die, um die es sich hier handelt. Deswegen ist, ganz gleichgültig, wie man sonst zu der dortigen Regelung stehen mag, der Fall anders zu beurteilen. Ich bitte das Hohe Haus wie in den vergangenen Jahren, diesen Antrag abzulehnen.
    Nun noch zwei Worte zu den angeblich so schlechten Absichten, die sich in der Notstandsgesetzgebung widerspiegeln sollen. Vielleicht kann ich morgen darauf noch etwas ausführlicher zurückkommen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Wir wollen heute fertig werden!)

    - Sie wollen heute ganz und gar fertig werden? Na schön, dann muß ich zwei Minuten mehr in Anspruch nehmen.
    Meine Damen und Herren, Gesetzgebung in einem parlamentarisch-demokratischen Staat hat ja das Gute, daß sie sich in voller Öffentlichkeit vollzieht; zum Teil, unter uns gesagt, geht das sogar zu weit; denn das, was erst in den Schreibstuben der Referenten, Hilfsreferenten usw. ausgedacht ist, könnte in der Tat manchmal noch sehr viel diskreter, manchmal auch fruchtbarer behandelt werden, als es bei uns geschieht. Es gibt aber nicht einen einzigen Vorschlag gesetzgeberischer Art, den wir sozusagen im Dustern machen könnten, sondern wir müssen mit jedem Projekt, das wir haben, meistens schon lange vorher vor die Öffentlichkeit treten.
    Vorhin ist ausgeführt worden — das war nicht Kollege Schmitt (Vockenhausen), sondern Kollege Dr. Schäfer —, daß es bei der Notstandsgesetzgebung richtiger, ja geradezu unumgänglich gewesen wäre, vorher sozusagen ein Einvernehmen mit der Opposition zu erzielen. Das ist eine Vorstellung, die schlechthin unmöglich ist. Die Rollen sind in der Weise verteilt, daß es drei Träger der Gesetzgebungsinitiative gibt, den Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung, von denen die Bundesregierung wohlgemerkt nur einer ist. Nun ist die Bundesregierung meist der aktivste Träger der Gesetzesinitiative, aber doch nur der Initiative; denn im Ergebnis wird ein Gesetz nicht von der Bundesregierung gemacht, sondern es wird in diesem Hause und in. einer bestimmten Zusammenarbeit mit (dem Bundesrat schließlich verabschiedet. Daraus folgt, daß die Bundesregierung eine ganz eigene Verantwortung hat, daß sie auch in diesem Prozeß eine durchaus selbständige Größe ist und daß sie sich natürlich nicht nur berechtigt weiß, sondern daß sie auch verpflichtet ist, ihre Auffassung von der gesetzgeberischen Lösung eines bestimmten Problems mit voller Klarheit in der Öffentlichkeit darzustellen.
    Es gibt noch eine weitere, ganz legitime Möglichkeit der Bundesregierung, nämlich unter Umständen die Öffentlichkeit, die ein sehr weitgehend wirkender Faktor bei der Gesetzgebung ist, von der Richtigkeit ihrer Vorstellung zu überzeugen. Die Gesetze werden nämlich nicht nur hier, sondern sie werden sozusagen in einem Gesamtwillensbildungsprozeß des Ganzen geformt. Das ist eine Demokratie, die wir hier repräsentativ verwirklicht sehen, was aber gar nicht ausschließt, daß es eine Meinungsbildung gibt, die weit über die gesetzgebenden Körperschaften hinausgeht und die auch hier in bestimmter Weise in Betracht gezogen werden muß. Es ist also eine ganz abwegige Vorstellung, zu meinen, die Bundesregierung könne hier nur mit Gesetzesvorlagen erscheinen, für die von vornherein eine Mehrheit, sei es eine einfache, sei es eine verfassungändernde Mehrheit, gesichert ist. Das wäre falsch und entspräche nicht der Wirklichkeit. Im Gegenteil, es ist sehr gut, daß die Öffentlichkeit auch eine Chance hat, nicht erst ein Kompromißprojekt zur Kenntnis zu nehmen, sondern ganz klare und säuberliche Gegenüberstellungen von Auffassungen,



    Bundesminister Dr. Schröder
    wie sie unter Umständen hüben und drüben bestehen.
    Was dieses Problem angeht, so kann ich nur sagen, daß seit der ersten öffentlichen Diskussion über die Problematik der Notstandsgesetzgebung jetzt schon einige Jahre vergangen sind. Herr Kollege Stoltenberg, dem ich für seine Ausführungen herzlichen Dank sage, war so nett, einmal in Erinnerung zu rufen, wie sich auch der Standpunkt der sozialdemokratischen Fraktion in dieser Frage im Laufe der Jahre gewandelt hat. Meine Damen und Herren, warum wollen Sie einer Regierung das Recht auf Optimismus verweigern? Ich habe gewisse optimistische Erwartungen, daß sich eine gute, säuberliche Begründung, eine gute, klare und öffentliche Diskussion unserer Vorstellungen durchaus weiter so auswirken kann, daß wir Sie für Projekte gewinnen werden, für die Sie, glaube ich, nach meiner Meinung zu gewinnen sind, wenn Sie sich von ihrer Nützlichkeit und von ihrer Brauchbarkeit und, wenn Sie so wollen, auch von der Aufrichtigkeit, die dahinter steht, überzeugt haben. Lassen Sie uns also ruhig die Arbeit daran fortsetzen. Es gibt hier sicherlich einen Spielraum der Gestaltungsmöglichkeiten. Wir werden in ein paar Wochen vielleicht ausführlich darüber sprechen. Aber man sollte uns nicht zum Vorwurf machen, daß wir irgend jemanden überfahren hätten. Im Gegenteil, wir haben nach langer, sorgfältiger Vordiskussion, nach langer öffentlicher Diskussion unsere Vorstellungen präzisiert. Ich kann nur sagen: jetzt ist es an der Opposition, ihre Vorstellungen zu präzisieren. Seien Sie sicher, ich bin ein sehr sorgfältiger Leser alles dessen, was Sie schreiben, nicht jedes einzelnen, aber aller bei Ihnen relevanten politischen Kräfte auf diesem Gebiet. Bisher habe ich in der Tat nicht einmal die Grundlinien Ihrer Notstandskonzeption kennengelernt. Ich bin aber gern bereit, darauf durchaus geduldig zu warten. Sie werden damit herauskommen, Sie werden mit den Grundlinien herauskommen müssen; denn Sie können sich der öffentlichen Diskussion, Sie können sich dem Zwang, dieses Problem zu lösen, genausowenig entziehen wie wir. Wenn Ihre Vorstellungen auf dem Tisch liegen, dann findet sich möglicherweise jene Linie der Übereinstimmung, um die wir uns weiter bemühen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der DP.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort zu dem Antrag auf Umdruck 510 Ziffer 5 hat Herr Abgeordneter Schäfer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben den Optimismus, Sie könnten uns zu Ihrer Überzeugung bekehren. Wir haben den Optimismus, daß wir in diesem Jahr mit unserem Antrag, den ich jetzt zu begründen habe, bei Ihnen mehr Erfolg haben. Letztes Jahr sind Sie, offensichtlich entgegen Ihrer eigenen Überzeugung, hier unserem Antrag entgegengetreten.
    Wir sind uns darüber einig, daß die Polizeikräfte in der Bundesrepublik nicht ausreichen. Sie selber
    sprachen früher schon von den dürftigen Kräften der Bereitschaftspolizei. Sie sprachen bei vielen Gelegenheiten wiederholt davon, daß die Polizeikräfte nicht ausreichten. Nach meinen Feststellungen haben Sie, Herr Minister, während des abgelaufenen Jahres gar nichts dazu beigetragen, daß die Polizeikräfte verstärkt werden. Sie haben als letztlich Verantwortlicher die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß die Polizeikräfte so stark sind, wie es erforderlich ist. Es gelingt Ihnen nicht einmal, Ihren Bundesgrenzschutz auf 20 000 Mann aufzufüllen. Im letzten Jahr ist der Herr Kollege Niederalt hier mit der Begründung gegen unseren Antrag aufgetreten, man könne kein Geld vom Bundesgrenzschutz abziehen, denn man habe doch die gesetzliche Verpflichtung, den Bundesgrenzschutz auf 20 000 Mann aufzustocken. Wir wissen heute, daß Ihnen dies nicht gelungen ist.
    Wir meinen, Herr Bundesminister, wenn es Ihnen beim Bundesgrenzschutz nicht gelingt, sollten Sie den sich anbietenden Weg gehen, die Bereitschaftspolizei zu verdoppeln. Sie sollten auf jeden Fall dafür sorgen, daß die Polizeikräfte stärker werden. Angesichts Ihrer Feststellung, die Polizeikräfte reichten nicht aus, und angesichts der Tatsache, daß Sie nichts für ihre Verstärkung tun, erscheint es uns sehr verhängnisvoll — ich will nicht noch deutlicher werden —, daß Sie die Begründung Ihres Notstandsgesetzentwurfs damit beginnen, daß Sie sagen: Wenn Art. 91 nicht ausreicht, d. h. wenn die Polizeikräfte des Landes und des Bundes nicht ausreichen, . . . Dabei sagen Sie selber, sie reichten nicht aus, und tun selber gar nichts dagegen. Diese Taktik, festzustellen, es reicht nicht, nichts zu tun, damit es besser wird, und aus der Feststellung, daß es nicht reicht, dann so gefährliche politische Konsequenzen zu ziehen, gibt zu denken, meine Damen und Herren.
    Es ist einer unserer Beiträge, und zwar, glaube ich, ein sehr konkreter Beitrag, daß wir Ihnen die Möglichkeit und auch den Auftrag geben wollen, mit den Ländern mit dem Ziel zu verhandeln, die Bereitschaftspolizei zu verdoppeln. In ihrer jetzigen Stärke reichen die Bereitschaftspolizeien zwar für das Sicherheitsbedürfnis der Länder unmittelbar aus. Sie reichen aber nicht für die besondere Lage aus, in der wir uns als Bundesrepublik gerade befinden.
    In dem Verwaltungsabkommen können Sie an Vorgänge aus der Zeit vor 1933 anknüpfen und vereinbaren, daß der Bund wie damals das Reich entweder globale Polizeikostenzuschüsse oder Polizeikostenzuschüsse zahlt, die sich nach der Zahl der Polizeibeamten in den einzelnen Ländern richten.
    Wir nehmen an, daß die Polizei insgesamt von 10 000 auf 20 000 Mann verstärkt werden muß. Das bedeutet Mehrkosten in einer Größenordnung von rund 100 Millionen DM, weil man auf einen Polizeibeamten ungefähr 10 000 DM rechnen muß. Wir meinen, daß Sie die Mittel tatsächlich zur Verfügung haben und nicht mit leeren Händen zu kommen brauchen, sondern in ganz konkrete Verhandlungen eintreten können.



    Dr. Schäfer
    Herr Bundesinnenminister, ich weiß durch eine Auskunft des Finanzministeriums, daß allein beim Bundesgrenzschutz Reste von 130 Millionen DM vorhanden sind, daß dort nur 100 Millionen DM verplant sind. Daher können Sie, ohne den Ausbau des Bundesgrenzschutzes auch nur irgendwie zu tangieren, ohne weiteres an diese Aufgabe herangehen.
    Deshalb beantragen wir diesen zusätzlichen Haushaltsvermerk, nach dem Sie das Recht haben sollen, in diesem Jahr 25 Millionen DM zu Lasten von Kap. 06 25 in Anspruch zu nehmen, um den Aufbau der Bereitschaftspolizei der Länder in Gang zu bringen. Diese Summe wird sich nach unseren Vorstellungen im Laufe von ein, zwei Jahren auf rund 100 Millionen DM erhöhen. Herr Minister und meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie diesem Vorschlag nicht zustimmen, werden Sie mit Ihrem Notstandsgesetzentwurf in sich selber unglaubwürdig.

    (Beifall bei der SPD. — Lachen und Zuruf von der CDU/CSU: Herr Schäfer, Sie hätten mit der Überschlagung Artist werden sollen!)