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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, den 6. April 1960 Inhalt: Erklärung des Bundestages zu dem Bauernlegen in der sowjetisch besetzten Zone Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 5887 A Erklärung der Bundesregierung zu dem Bauernlegen in der sowjetisch besetzten Zone Lemmer, Bundesminister . . . . . 5888 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. h. c. Weber, Dr. h. c. Pferdmenges und Bauknecht . . . . . . . 5889 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. deutsch-spanische Beziehungen (Drucksache 1663) Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5890 D Dr. von Brentano, Bundesminister 5896 B Erler (SPD) 5899 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5902 D Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . . 5906 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 5914 B Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1959) (Drucksache 1104) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1681) — Zweite und dritte Beratung — 5915 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 1669); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1757) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5915 C Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 7. August 1958 mit der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1329); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1760) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5915 D Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 17. April 1959 mit dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern (Drucksache 1606) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1761) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5916 A Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 16. Juni 1959 mit dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksache 1614) ; Schriftlicher Bericht des Finanz- II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 ausschusses (Drucksache 1762) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5916 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. März 1959 mit der Regierung von Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens (Drucksache 1615) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1763) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5916 C Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 30. Juni 1958 mit der Regierung des Königreichs der Niederlande über Gastarbeitnehmer (Drucksache 1741) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5916 D Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 4. Dezember 1957 mit der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Drucksache 1742) — Erste Beratung — 5917 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Drucksache 1743) —Erste Beratung— 5917 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar) (Drucksache 1744) — Erste Beratung — . . . . . . 5917 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 1748) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 5917 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 1749) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 5917 B Entwurf eines Gesetzes über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 und über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (Drucksache 1750) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 5917 C Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 1699) . . . . . . . . . . . 5917 C Entwurf einer Dreiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Spezialwalzdraht); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1641, 1740) 5917 D Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1745) 5917 D Antrag betr. Eisenbahnverkehr zwischen Breisach und Colmar (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild u. Gen.) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 1389, 1754) 5918 A Antrag betr. Autobahn Schwabach—Heilbronn (Abg. Frau Strobel, Seidel [Fürth], Kurlbaum, Höhne, Bazille u. Gen.) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1631, 1756) 5918 A Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1755, Umdruck 322) 5918 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Bechert 5918 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg Etzenbach (Drucksache 1776) 5918 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksache 1400) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — 5918 D Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 1700) . . Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 1701) Ritzel (SPD) 5919 A Frau Rösch (CDU/CSU) . . 5919 B Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 1702) Dr. Schild (DP) . . . . . . . . 5919 D Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 1703, zu 1703) Rasner (CDU/CSU) 5920 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 III Erler (SPD) 5926 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5937 A Lenz (Trossingen) (FDP) 5940 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5942 B Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 1704, zu 1704) Majonica (CDU/CSU) 5946 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 5948 A Scheel (FDP) 5950 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . 5953 A Dr. von Brentano, Bundesminister 5955 A Reitzner (SPD) . . . . . . . 5957 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 5958 A Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1705, zu 1705); in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drucksache 1734) — Erste Beratung — und Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 1726, zu 1726) sowie Antrag betreffend Gesetz über zivile Notstandsplanung (Abg. Heye, Frau Dr. h. c. Weber [Essen], Frau Dr. Hubert, Blachstein und Gen.) (Drucksache 1588) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 5959 A Dr. Schäfer (SPD) . . . 5961 D, 5974 B Eilers (Oldenburg) (FDP) 5965 B Matzner (SPD) . . . . . . . 5966 A Kühn (Bonn) (FDP) 5967 B Kühlthau (CDU/CSU) 5968 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5970 B, 5971 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 5970 C, 5972 B Reitzner (SPD) . . . . . . . . 5971 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 5973 A, 5975 B Nächste Sitzung 5976 C Anlagen 5977 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 5887 108. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 6. 4. Dr. Baade 30. 4. Frau Dr. Bleyler 6. 4. Börner 10. 4. Brüns 2. 7. Dr. Burgbacher 9. 4. Cillien 9. 4. Frau Döhring (Stuttgart) 9. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Even (Köln) 9. 4. Dr. Friedensburg 6. 4. Gedat 9. 4. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Günther 20. 4. Dr. von Haniel-Niethammer 7. 4. Holla 9. 4. Dr. Hoven 7. 4. Jacobs 6. 4. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 9. 4. Kalbitzer 9. 4. Frau Klemmert 15. 5. Kramel 9. 4. Krammig 10.4. Leber 9. 4. Leonhard 6. 4. Lohmar 9. 4. Dr. Löhr 9. 4. Maier (Freiburg) 16.4. Dr. Martin 16. 4. Meitmann 9. 4. Neumann 9. 4. Ollenhauer 15. 4. Dr. Pflaumbaum 9. 4. Ramms 9. 4. Rasch 9. 4. Dr. Ratzel 30. 4. Richarts 9. 4. Dr. Ripken 15. 5. Scheuren 9. 4. Schröter (Berlin) 9. 4. Seither 9. 4. Spitzmüller 6. 4. Stenger 6. 4. Vogt 30. 4. Walter 9. 4. Worms 7. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Becker (Hersfeld) 24. 4. Blachstein 20. 5. Dr. Bucerius 15. 5. Döring (Düsseldorf) 3. 5. Dowidat 30. 4. D. Dr. Gerstenmaier 14. 4. Dr. Görgen 20. 5. Köhler 30. 4. Kraft 9. 5. Dr. Mende 13. 4. Dr. Mommer 13. 4. Paul 20. 4. Dr.-Ing. Seebohm 30. 4. Dr. Serres 13. 4. Zoglmann 30. 4. Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Straßenbaufinanzierungsgesetz. Die Zuschüsse des Bundes an die Länder für die Entwurfsberatung und Bauleitung für Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen betragen zur Zeit 3 % der Bausumme. Dieser Prozentsatz steht heute nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den durch die Planung und Bauausführung entstehenden Kosten, die für die ständige Weiterentwicklung der Straßen- und Brückenbautechnik erheblich gestiegen sind. Die Länder sind daher nicht mehr in der Lage, diese erhöhten Kosten allein weiterzutragen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, den Satz von 3 % entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen auf mindestens 5 % zu erhöhen. Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Seume zum Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1960) (Drucksachen 1104 und 1681). Im Jahre 1956 stand die Absatzwirtschaft, repräsentiert durch den Groß- und Einzelhandel, mit einer Wertschöpfung von rund 20 Milliarden DM in der Aufbringung des Sozialproduktes an zweiter Stelle nach der Industrie. Aber im Gegensatz zu Industrie und Handwerk liegt für das Gebiet der Absatzwirtschaft kein umfassendes statistisches Untersuchungsmaterial vor. Seit 1950 fehlen statistische Grundlagen zur Erkenntnis und Darstellung der Strukturverhältnisse der Absatzwirtschaft, die in den letzten Jahren auch bei uns neue Vertriebsformen geschaffen und andere weiter entwickelt- hat, wie z. B. Selbstbedienungsläden, Versandhandel, Einkaufsverbände usw. Dadurch werden Umsatzgrößen und Zahl der Betriebe sowie der Beschäftigten in völlig neue Relationen zueinander gebracht, die zu kennen für die Wirtschaftspolitik, insbesondere für die Kredit- und Investitionspolitik und auch für die Sozialpolitik unerläßlich ist. Repräsentative Erhebungen allein können die erforderlichen Grundlagen nicht mehr vermitteln. Daher sieht dieser Gesetzentwurf in seinem Hauptteil eine einmalige Gesamterhebung vor. Sie findet statt im Rahmen der von den Vereinten Nationen für 1960 empfohlenen Volks- und Arbeitsstättenzählungen, der sogenannten Großzählungen. Der vorliegende, auf dem Gesetz über Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 beruhende Gesetzentwurf erfaßt bei allen Unternehmen des Groß- und Einzelhandels, der Handelsvermittlung sowie des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes u. a. Umsatz und Außenstände, Wareneingang und Warenbestand, Beschäftigte, Löhne, Gehälter und Sozialaufwendungen. Neben dieser Gesamterhebung ist eine repräsentative Ergänzungserhebung vorgesehen, die sich nur auf 15 % der Unternehmen erstreckt und von der die große Anzahl der Kleinbetriebe nicht erfaßt wird. Diese Ergänzungserhebung untersucht z. B. den Umsatz nach Abnehmerkreisen und nach dem Zahlungsmodus, die Zusammensetzung des Wareneingangs und die Investitionstätigkeit. Der Bundestag hat in der Sitzung vom 11. Juni 1959 den Entwurf dieses Gesetzes dem Wirtschaftsausschuß als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Mittelstandsfragen zur Mitberatung überwiesen. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Vorlage der Bundesregierung, die aus der Drucksache 1681 ersichtlich sind, beruhen auf besserer begrifflicher Abgrenzung durch den Wirtschaftsausschuß, auf seinem Bestreben, materiell wichtige Tatbestände deutlich im Gesetzestext zu verankern und nicht nur in der Begründung zum Gesetzentwurf zum Ausdruck zu bringen, sowie der Übernahme einer Reihe von Wünschen des Bundesrates. Der Wirtschaftsausschuß schlägt dem Hohen Hause vor, in § 4 den Abs. 1 a aufzunehmen und dadurch diejenigen Handwerksbetriebe in die Erhebung einzubeziehen, die Handel mit fremden Erzeugnissen, Handelsvermittlung oder Gaststätten betreiben. Mit Rücksicht auf die Kosten und auf die erst vor einigen Jahren, nämlich im Jahre 1956, erfolgte Handwerkszählung sollen nur 60 000 von den in Fragen kommenden 750 000 Betrieben erfaßt werden. Der Wirtschaftsausschuß hält es für zweckmäßig, für die Zukunft Teilzählungen in den Bereichen Handel und Handwerk wegen ihrer vielfachen Berührungen in kombinierter Form zu planen, und zwar im Anschluß an vorangegangene Volkszählungen. Um bezüglich der Wirtschaft des Saarlandes vergleichbare Ergebnisse erhalten zu können, schlägt der Wirtschaftsausschuß vor, den § 7 b, wie in DruckDrucksache 1681 vorgesehen, einzufügen, wodurch der bisherige § 9, der alte Saarparagraph, entfällt. Der mitberatende Ausschuß für Mittelstandsfragen hatte gegen die Fassung des Regierungsentwurfes keine Einwände zu erheben; seinen weiteren Anregungen wurden vom Wirtschaftsausschuß in vollem Umfange entsprochen. Die ursprünglichen Bedenken des Bundesrates wegen der Kosten, die im Rahmen der Gesamtaufwendungen für die Großzählungen in den Jahren 1959 bis 1962 mit etwa 113 Millionen DM zum weitaus größten Teil auf Länder und Gemeinden entfallen würden, sind durch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die auch für dieses Gesetz gilt, ausgeräumt worden. Hiernach sind Bund und Länder mit je 50 % an den effektiven Kosten beteiligt. Die Aufnahme einer Bestimmung in dieses Gesetz über die Kosten erübrigt sich daher. Namens des Wirtschaftsausschusses bitte ich, dem Handelszählungsgesetz in der in der Bundestagsdrucksache 1681 vorgesehenen Form zuzustimmen. Anlage 4 Umdruck 599 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 1400 Anlage, 1703). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 04 03 Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens — wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 8 000 000 DM gekürzt, erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages und durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 510 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1400 Anlage, 1705). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 5979 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen I. In Tit 614 — Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung — wird der Ansatz von 158 471 700 DM um 23 000 000 DM auf 181 471 700 DM erhöht. Nr.2 der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „2. Zusätzliche Förderung dringender Bedürfnisse der Wissenschaft 143 000 000 DM Der Bundesminister des Innern ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen über den Haushaltsansatz hinaus weitere Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen bis zu 62 000 000 DM." 2. In Tit. 614 Förderung der Wissenschaft b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen von überregionaler Bedeutung — wird der Ansatz von 17 203 500 DM um 42 000 DM auf 17 245 500 DM erhöht. Nr.6 der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „6. Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 210 000 DM" 3. In Tit 616 - Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt wird der Ansatz von 4 380 000 DM um 800 000 DM auf 5 180 000 DM erhöht. Nr. 1g) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: ,1 g) Aktion „Künstlerhilfe" 1 000 000 DM' Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 4. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz — 5. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten." Zu Kap. 06 34 Institut für Ost-Westforschung in Köln —Kap. 06 34 wird gestrichen. Zu Kap. 06 35 — Bundeszentrale für Heimatdienst in Bonn —7. In Tit. 300 — Für die Sacharbeit der Bundeszentrale für Heimatdienst — wird der Ansatz von 7 075 000 DM um 845 000 DM auf 7 920 000 DM erhöht. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 8. a) Tit. 571 erhält die folgende Bezeichnung: „Tit.571 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten b) In Tit. 571 wird der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 571 Zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten, insbesondere zur Rationalisierung von Einrichtungen im medizinischen und im Wirtschafts- und Versorgungsbereich sollen in den Jahren 1960 bis 1965 zinslose Darlehen im Gesamtbetrage von 300 000 000 DM gewährt werden. Für 1960 werden für diesen Zweck erstmalig 50 000 000 DM bereitgestellt. Die Darlehen sind bei einem Freijahr mit 2 vom Hundert jährlich zu tilgen." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 521 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 1400 Anlage, 1701). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 01 wird folgender neuer Tit. 952 ausgebracht: „Tit. 952 Für die Schaffung eines Wohn- und Altersheimes zur Unterbringung alter und kranker pflegebedürftiger deutscher Emigranten, die als Opfer des Nationalsozialismus in Brüssel leben DM Bonn, den 6. April 1960 Ritzel Kühn (Köln) Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 527 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des 5980 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 Bundesministers des Auswärtigen (Drucksachen 1400 Anlage, 1704). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — Nach Tit. 679 wird folgende Überschrift eingefügt: „Einmalige Ausgaben". Darunter wird folgender neuer Tit. 950 eingefügt: „Tit. 950 Beitrag der Bundesrepublik zum Weltflüchtlingsjahr 5 000 000 DM Zu Tit. 950 Einmaliger Beitrag der Bundesrepublik für das Flüchtlingshilfeprogramm der Vereinten Nationen (UNREF) im Rahmen des Weltflüchtlingsjahres." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 532 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes (Drucksachen 1400 Anlage, 1704). Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 604 — Zuschuß an die Deutsche Atlantische Gesellschaft — wird der Ansatz von 30 000 DM auf 60 000 DM erhöht. Bonn, den 6. April 1960 Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Kühn (Bonn).


Rede von Walther Kühn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht in den Fehler verfallen, das, was der Herr Kollege Matzner aus historischen Überlegungen gesagt hat, zu wiederholen. Aber lassen Sie mich ein paar Worte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sagen.
Selten hat ein so kurzer Gesetzentwurf von vier Paragraphen die Betroffenen, d. h. den sehr großen Prozentsatz der Bevölkerung an Bundesbeamten, an Landesbeamten und an Gemeindebeamten, in solche Unruhe versetzt, ja mit Empörung, teilweise sogar, was mir noch schlimmer erscheint, mit Resignation erfüllt wie dieser Gesetzentwurf, den die Bundesregierung heute eingebracht hat.
Die Fraktion der Freien Demokraten begrüßt deshalb insbesondere den Entschluß des Ältestenrates, die Vorlage der Bundesregierung zur Anpassung — meine Damen und Herren, nicht zur Erhöhung — der Beamtenbesoldung im Rahmen der Haushaltsberatungen zu behandeln. Es hätte sonst die Gefahr bestanden, daß die Beratung dieses Gesetzentwurfs bis weit in den Mai verzögert worden wäre.
Wir Freien Demokraten sind aber — das möchte ich gleich am Anfang betonen — der Meinung, daß es unmöglich bei dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Satz von 4 % bleiben kann. Es ist eine wesentlich höhere Anhebung notwendig. Lassen Sie mich dazu drei Bemerkungen machen.
Erstens ist inzwischen eine Änderung der Vorausberechnung des Sozialprodukts eingetreten. Die Vorschläge der Bundesregierung beruhen auf dem
sogenannten Blessing-Gutachten, dem Gutachten, das der Herr Präsident der Deutschen Bundesbank auf Anforderung des Herrn Bundeskanzlers zur allgemeinen Konjunkturlage erstellt hat. Darin war von einer im Jahre 1960 zu erwartenden Steigerung des Sozialprodukts in Höhe von etwa 5,5 % die Rede. Mittlerweile hat aber das Bundesfinanzministerium errechnet, daß die Steigerung auf 8 % geschätzt werden muß. Der Sperrgrenze im Blessing-Gutachten ist also durch die wirtschaftliche Entwicklung der Boden entzogen worden.
Zweitens ist inzwischen eine Steigerung des Volkseinkommens eingetreten. Herr Kollege Matzner hat mit Recht darauf hingewiesen, daß seit 1957 immerhin drei Jahre vergangen sind. Nach den neuesten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes — nicht nach irgendwelchen Berechnungen, die wir selber vorgenommen haben, meine Damen und Herren — ist das Volkseinkommen pro Kopf der erwerbstätigen Bevölkerung allein in den Jahren 1958 und 1959 um über 11 % gestiegen.

(Zurufe von der Mitte: Sehr erfreulich!)

- Das ist allerdings sehr erfreulich. — Da in diesen Zahlen die Beamten einbegriffen sind, deren Einkommen sich in diesen beiden Jahren nicht verändert hat, ist meines Erachtens die Forderung der Beamtenorganisationen nach einer wesentlichen Erhöhung durchaus berechtigt.
Ich will nicht darauf eingehen, daß wir damals, vor drei Jahren, schon Schwierigkeiten hatten, als wir die letzte Besoldungsordnung mit Wirkung vom 1. April 1957 verabschiedeten und um die berühmten 5 % kämpften, die Herr Kollege Matzner hier genannt hat. Ich habe mich damals dafür eingesetzt, daß wir uns für 170 % entscheiden. Meine Damen und Herren, es wäre uns viel Kummer und Not erspart geblieben, wenn das Hohe Haus die 170 % genehmigt hätte.
Drittens darf ich folgendes sagen. Durch die Tarifabschlüsse für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die ja bei all diesen Überlegungen eine große Rolle gespielt haben, wie schon der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen und zuvor die Vertreter Hamburgs und Hessens in der Bundesratssitzung vom 18. März festgestellt haben — Herr Kollege Matzner hat das auch schon erwähnt —, ist auch für die Beamten insofern eine neue Situation entstanden, als zumindest für die Länder und Gemeinden Erhöhungen ausgehandelt wurden, die wesentlich über dem liegen, was die Bundesregierung vorgeschlagen hat. Nach den letzten Nachrichten betragen diese Erhöhungen 6,75 bis 11 %. Nach unserer Auffassung jedenfalls ist es untragbar, im öffentlichen Dienst zweierlei Recht zu schaffen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz etwas sagen, was vielleicht auch in den Rahmen dieser Betrachtungen gehört. Ich weiß nicht, ob Ihnen allen bekannt ist, daß gemäß § 94 des Bundesbeamtengesetzes die Spitzenorganisationen — und das sind der Deutsche Beamtenbund und der Deutsche Gewerkschaftsbund - gehört werden sollen. Das ist nicht geschehen, und ich kann nur sagen,



Kühn (Bonn)

daß uns die Erklärung, die der Herr Bundesinnenminister hierfür gegeben hat, sehr wenig befriedigt hat. Es war doch so etwas wie ein Schuß vor den Bug bei den Verhandlungen von Kreuznach, die gerade um diese Zeit stattfanden,
Nun liegt der Schwarze Peter hier bei uns im Hohen Hause. Der Bundesrat hat sich geweigert — was nicht allzu häufig vorkommt —, zu diesem kleinen Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Sie können im Protokoll des Bundesrates nachlesen, was insbesondere der Vertreter von Hessen gesagt hat, und man kann all das, was im Bundesrat erklärt worden ist, unterschreiben. Wir Freien Demokraten hielten es daher für richtig, wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung durch dieses Hohe Haus nunmehr dahin geändert würde, daß auch für die Beamten eine angemessene und gerechte Erhöhung erreicht wird, die den Anschluß an die allgemeine Einkommensentwicklung der letzten drei Jahre ermöglicht. Wir können diese Dinge natürlich nicht allein von Gesichtspunkten rein materieller Art aus betrachten. Es kommt wesentlich darauf an, daß hier eine gerechte Entscheidung getroffen wird.
Von seiten des Haushalts dürften für eine solche Erhöhung keine Schwierigkeiten bestehen, nachdem die Länder, auf denen mit die Hauptlast der Beamtenbesoldung ruht, von sich aus den Satz des Regierungsentwurfs als zu niedrig abgelehnt haben. Ich habe gerade heute morgen gehört, daß auch das Land Baden-Württemberg etwas tut, was einige andere Länder inzwischen getan haben, die schon Vorschüsse auf die zu erhöhende Beamtenbesoldung zahlen. — Herr Kollege Barzel, das scheint mir immerhin ein Grund dafür zu sein, zu sagen, daß es wohl notwendig ist.

(Abg. Dr. Barzel: 15 %!)

Das zweite Argument, mit dem die Bundesregierung die Begrenzung der Besoldungsanpassung auf 4 % zu begründen versuchte, war die finanzielle Lage. Dazu ist auch etwas Neues zu sagen, und zwar insofern, als im Rechnungsjahr 1959 die Einnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden 12 bis 17 % über den Einnahmen des Rechnungsjahres 1958 liegen. Die Mehreinnahmen betragen nach den bisherigen Schätzungen 4,5 Milliarden DM. Allein der Bund erwartet Steuermehreinnahmen in Höhe von mindestens 1,7 Milliarden DM gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen. Es ist mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wie sie die Freien Demokraten sehen, kaum zu vereinbaren, daß man die engsten Mitarbeiter des Bundes, seine Beamten, angesichts dieser Einnahmeergebnisse mit fiskalischen Scheinargumenten abzuspeisen versucht. Die Fraktion der Freien Demokraten drängt deshalb darauf, daß die Behandlung des Gesetzentwurfs beschleunigt wird, damit die längst fällige Anpassung der Beamtengehälter an das allgemeine Einkommensniveau baldmöglichst mit rückwirkender Kraft vom 1. Januar 1960 an eintreten kann.
Ich beantrage hiermit, den Gesetzentwurf dem Innenausschuß zur weiteren Beratung zu überweisen.

(Beifall bei der FDP.)


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    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat nunmehr Abgeordneter Kühlthau.