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ID0310811400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, den 6. April 1960 Inhalt: Erklärung des Bundestages zu dem Bauernlegen in der sowjetisch besetzten Zone Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 5887 A Erklärung der Bundesregierung zu dem Bauernlegen in der sowjetisch besetzten Zone Lemmer, Bundesminister . . . . . 5888 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. h. c. Weber, Dr. h. c. Pferdmenges und Bauknecht . . . . . . . 5889 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. deutsch-spanische Beziehungen (Drucksache 1663) Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5890 D Dr. von Brentano, Bundesminister 5896 B Erler (SPD) 5899 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5902 D Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . . 5906 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 5914 B Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1959) (Drucksache 1104) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1681) — Zweite und dritte Beratung — 5915 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 1669); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1757) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5915 C Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 7. August 1958 mit der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1329); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1760) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5915 D Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 17. April 1959 mit dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern (Drucksache 1606) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1761) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5916 A Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 16. Juni 1959 mit dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksache 1614) ; Schriftlicher Bericht des Finanz- II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 ausschusses (Drucksache 1762) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5916 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. März 1959 mit der Regierung von Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens (Drucksache 1615) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1763) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5916 C Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 30. Juni 1958 mit der Regierung des Königreichs der Niederlande über Gastarbeitnehmer (Drucksache 1741) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5916 D Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 4. Dezember 1957 mit der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Drucksache 1742) — Erste Beratung — 5917 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Drucksache 1743) —Erste Beratung— 5917 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar) (Drucksache 1744) — Erste Beratung — . . . . . . 5917 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 1748) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 5917 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 1749) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 5917 B Entwurf eines Gesetzes über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 und über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (Drucksache 1750) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 5917 C Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 1699) . . . . . . . . . . . 5917 C Entwurf einer Dreiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Spezialwalzdraht); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1641, 1740) 5917 D Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1745) 5917 D Antrag betr. Eisenbahnverkehr zwischen Breisach und Colmar (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild u. Gen.) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 1389, 1754) 5918 A Antrag betr. Autobahn Schwabach—Heilbronn (Abg. Frau Strobel, Seidel [Fürth], Kurlbaum, Höhne, Bazille u. Gen.) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1631, 1756) 5918 A Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1755, Umdruck 322) 5918 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Bechert 5918 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg Etzenbach (Drucksache 1776) 5918 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksache 1400) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — 5918 D Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 1700) . . Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 1701) Ritzel (SPD) 5919 A Frau Rösch (CDU/CSU) . . 5919 B Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 1702) Dr. Schild (DP) . . . . . . . . 5919 D Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 1703, zu 1703) Rasner (CDU/CSU) 5920 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 III Erler (SPD) 5926 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5937 A Lenz (Trossingen) (FDP) 5940 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5942 B Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 1704, zu 1704) Majonica (CDU/CSU) 5946 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 5948 A Scheel (FDP) 5950 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . 5953 A Dr. von Brentano, Bundesminister 5955 A Reitzner (SPD) . . . . . . . 5957 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 5958 A Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1705, zu 1705); in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drucksache 1734) — Erste Beratung — und Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 1726, zu 1726) sowie Antrag betreffend Gesetz über zivile Notstandsplanung (Abg. Heye, Frau Dr. h. c. Weber [Essen], Frau Dr. Hubert, Blachstein und Gen.) (Drucksache 1588) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 5959 A Dr. Schäfer (SPD) . . . 5961 D, 5974 B Eilers (Oldenburg) (FDP) 5965 B Matzner (SPD) . . . . . . . 5966 A Kühn (Bonn) (FDP) 5967 B Kühlthau (CDU/CSU) 5968 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5970 B, 5971 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 5970 C, 5972 B Reitzner (SPD) . . . . . . . . 5971 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 5973 A, 5975 B Nächste Sitzung 5976 C Anlagen 5977 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 5887 108. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 6. 4. Dr. Baade 30. 4. Frau Dr. Bleyler 6. 4. Börner 10. 4. Brüns 2. 7. Dr. Burgbacher 9. 4. Cillien 9. 4. Frau Döhring (Stuttgart) 9. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Even (Köln) 9. 4. Dr. Friedensburg 6. 4. Gedat 9. 4. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Günther 20. 4. Dr. von Haniel-Niethammer 7. 4. Holla 9. 4. Dr. Hoven 7. 4. Jacobs 6. 4. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 9. 4. Kalbitzer 9. 4. Frau Klemmert 15. 5. Kramel 9. 4. Krammig 10.4. Leber 9. 4. Leonhard 6. 4. Lohmar 9. 4. Dr. Löhr 9. 4. Maier (Freiburg) 16.4. Dr. Martin 16. 4. Meitmann 9. 4. Neumann 9. 4. Ollenhauer 15. 4. Dr. Pflaumbaum 9. 4. Ramms 9. 4. Rasch 9. 4. Dr. Ratzel 30. 4. Richarts 9. 4. Dr. Ripken 15. 5. Scheuren 9. 4. Schröter (Berlin) 9. 4. Seither 9. 4. Spitzmüller 6. 4. Stenger 6. 4. Vogt 30. 4. Walter 9. 4. Worms 7. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Becker (Hersfeld) 24. 4. Blachstein 20. 5. Dr. Bucerius 15. 5. Döring (Düsseldorf) 3. 5. Dowidat 30. 4. D. Dr. Gerstenmaier 14. 4. Dr. Görgen 20. 5. Köhler 30. 4. Kraft 9. 5. Dr. Mende 13. 4. Dr. Mommer 13. 4. Paul 20. 4. Dr.-Ing. Seebohm 30. 4. Dr. Serres 13. 4. Zoglmann 30. 4. Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Straßenbaufinanzierungsgesetz. Die Zuschüsse des Bundes an die Länder für die Entwurfsberatung und Bauleitung für Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen betragen zur Zeit 3 % der Bausumme. Dieser Prozentsatz steht heute nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den durch die Planung und Bauausführung entstehenden Kosten, die für die ständige Weiterentwicklung der Straßen- und Brückenbautechnik erheblich gestiegen sind. Die Länder sind daher nicht mehr in der Lage, diese erhöhten Kosten allein weiterzutragen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, den Satz von 3 % entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen auf mindestens 5 % zu erhöhen. Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Seume zum Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1960) (Drucksachen 1104 und 1681). Im Jahre 1956 stand die Absatzwirtschaft, repräsentiert durch den Groß- und Einzelhandel, mit einer Wertschöpfung von rund 20 Milliarden DM in der Aufbringung des Sozialproduktes an zweiter Stelle nach der Industrie. Aber im Gegensatz zu Industrie und Handwerk liegt für das Gebiet der Absatzwirtschaft kein umfassendes statistisches Untersuchungsmaterial vor. Seit 1950 fehlen statistische Grundlagen zur Erkenntnis und Darstellung der Strukturverhältnisse der Absatzwirtschaft, die in den letzten Jahren auch bei uns neue Vertriebsformen geschaffen und andere weiter entwickelt- hat, wie z. B. Selbstbedienungsläden, Versandhandel, Einkaufsverbände usw. Dadurch werden Umsatzgrößen und Zahl der Betriebe sowie der Beschäftigten in völlig neue Relationen zueinander gebracht, die zu kennen für die Wirtschaftspolitik, insbesondere für die Kredit- und Investitionspolitik und auch für die Sozialpolitik unerläßlich ist. Repräsentative Erhebungen allein können die erforderlichen Grundlagen nicht mehr vermitteln. Daher sieht dieser Gesetzentwurf in seinem Hauptteil eine einmalige Gesamterhebung vor. Sie findet statt im Rahmen der von den Vereinten Nationen für 1960 empfohlenen Volks- und Arbeitsstättenzählungen, der sogenannten Großzählungen. Der vorliegende, auf dem Gesetz über Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 beruhende Gesetzentwurf erfaßt bei allen Unternehmen des Groß- und Einzelhandels, der Handelsvermittlung sowie des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes u. a. Umsatz und Außenstände, Wareneingang und Warenbestand, Beschäftigte, Löhne, Gehälter und Sozialaufwendungen. Neben dieser Gesamterhebung ist eine repräsentative Ergänzungserhebung vorgesehen, die sich nur auf 15 % der Unternehmen erstreckt und von der die große Anzahl der Kleinbetriebe nicht erfaßt wird. Diese Ergänzungserhebung untersucht z. B. den Umsatz nach Abnehmerkreisen und nach dem Zahlungsmodus, die Zusammensetzung des Wareneingangs und die Investitionstätigkeit. Der Bundestag hat in der Sitzung vom 11. Juni 1959 den Entwurf dieses Gesetzes dem Wirtschaftsausschuß als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Mittelstandsfragen zur Mitberatung überwiesen. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Vorlage der Bundesregierung, die aus der Drucksache 1681 ersichtlich sind, beruhen auf besserer begrifflicher Abgrenzung durch den Wirtschaftsausschuß, auf seinem Bestreben, materiell wichtige Tatbestände deutlich im Gesetzestext zu verankern und nicht nur in der Begründung zum Gesetzentwurf zum Ausdruck zu bringen, sowie der Übernahme einer Reihe von Wünschen des Bundesrates. Der Wirtschaftsausschuß schlägt dem Hohen Hause vor, in § 4 den Abs. 1 a aufzunehmen und dadurch diejenigen Handwerksbetriebe in die Erhebung einzubeziehen, die Handel mit fremden Erzeugnissen, Handelsvermittlung oder Gaststätten betreiben. Mit Rücksicht auf die Kosten und auf die erst vor einigen Jahren, nämlich im Jahre 1956, erfolgte Handwerkszählung sollen nur 60 000 von den in Fragen kommenden 750 000 Betrieben erfaßt werden. Der Wirtschaftsausschuß hält es für zweckmäßig, für die Zukunft Teilzählungen in den Bereichen Handel und Handwerk wegen ihrer vielfachen Berührungen in kombinierter Form zu planen, und zwar im Anschluß an vorangegangene Volkszählungen. Um bezüglich der Wirtschaft des Saarlandes vergleichbare Ergebnisse erhalten zu können, schlägt der Wirtschaftsausschuß vor, den § 7 b, wie in DruckDrucksache 1681 vorgesehen, einzufügen, wodurch der bisherige § 9, der alte Saarparagraph, entfällt. Der mitberatende Ausschuß für Mittelstandsfragen hatte gegen die Fassung des Regierungsentwurfes keine Einwände zu erheben; seinen weiteren Anregungen wurden vom Wirtschaftsausschuß in vollem Umfange entsprochen. Die ursprünglichen Bedenken des Bundesrates wegen der Kosten, die im Rahmen der Gesamtaufwendungen für die Großzählungen in den Jahren 1959 bis 1962 mit etwa 113 Millionen DM zum weitaus größten Teil auf Länder und Gemeinden entfallen würden, sind durch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die auch für dieses Gesetz gilt, ausgeräumt worden. Hiernach sind Bund und Länder mit je 50 % an den effektiven Kosten beteiligt. Die Aufnahme einer Bestimmung in dieses Gesetz über die Kosten erübrigt sich daher. Namens des Wirtschaftsausschusses bitte ich, dem Handelszählungsgesetz in der in der Bundestagsdrucksache 1681 vorgesehenen Form zuzustimmen. Anlage 4 Umdruck 599 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 1400 Anlage, 1703). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 04 03 Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens — wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 8 000 000 DM gekürzt, erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages und durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 510 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1400 Anlage, 1705). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 5979 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen I. In Tit 614 — Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung — wird der Ansatz von 158 471 700 DM um 23 000 000 DM auf 181 471 700 DM erhöht. Nr.2 der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „2. Zusätzliche Förderung dringender Bedürfnisse der Wissenschaft 143 000 000 DM Der Bundesminister des Innern ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen über den Haushaltsansatz hinaus weitere Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen bis zu 62 000 000 DM." 2. In Tit. 614 Förderung der Wissenschaft b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen von überregionaler Bedeutung — wird der Ansatz von 17 203 500 DM um 42 000 DM auf 17 245 500 DM erhöht. Nr.6 der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „6. Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 210 000 DM" 3. In Tit 616 - Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt wird der Ansatz von 4 380 000 DM um 800 000 DM auf 5 180 000 DM erhöht. Nr. 1g) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: ,1 g) Aktion „Künstlerhilfe" 1 000 000 DM' Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 4. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz — 5. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten." Zu Kap. 06 34 Institut für Ost-Westforschung in Köln —Kap. 06 34 wird gestrichen. Zu Kap. 06 35 — Bundeszentrale für Heimatdienst in Bonn —7. In Tit. 300 — Für die Sacharbeit der Bundeszentrale für Heimatdienst — wird der Ansatz von 7 075 000 DM um 845 000 DM auf 7 920 000 DM erhöht. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 8. a) Tit. 571 erhält die folgende Bezeichnung: „Tit.571 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten b) In Tit. 571 wird der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 571 Zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten, insbesondere zur Rationalisierung von Einrichtungen im medizinischen und im Wirtschafts- und Versorgungsbereich sollen in den Jahren 1960 bis 1965 zinslose Darlehen im Gesamtbetrage von 300 000 000 DM gewährt werden. Für 1960 werden für diesen Zweck erstmalig 50 000 000 DM bereitgestellt. Die Darlehen sind bei einem Freijahr mit 2 vom Hundert jährlich zu tilgen." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 521 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 1400 Anlage, 1701). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 01 wird folgender neuer Tit. 952 ausgebracht: „Tit. 952 Für die Schaffung eines Wohn- und Altersheimes zur Unterbringung alter und kranker pflegebedürftiger deutscher Emigranten, die als Opfer des Nationalsozialismus in Brüssel leben DM Bonn, den 6. April 1960 Ritzel Kühn (Köln) Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 527 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des 5980 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 Bundesministers des Auswärtigen (Drucksachen 1400 Anlage, 1704). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — Nach Tit. 679 wird folgende Überschrift eingefügt: „Einmalige Ausgaben". Darunter wird folgender neuer Tit. 950 eingefügt: „Tit. 950 Beitrag der Bundesrepublik zum Weltflüchtlingsjahr 5 000 000 DM Zu Tit. 950 Einmaliger Beitrag der Bundesrepublik für das Flüchtlingshilfeprogramm der Vereinten Nationen (UNREF) im Rahmen des Weltflüchtlingsjahres." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 532 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes (Drucksachen 1400 Anlage, 1704). Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 604 — Zuschuß an die Deutsche Atlantische Gesellschaft — wird der Ansatz von 30 000 DM auf 60 000 DM erhöht. Bonn, den 6. April 1960 Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jan Eilers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als vor kurzem in diesem Hohen Hause die kulturpolitische Debatte geführt wurde, war in der Aussprache die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur in der Bundesrepublik Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen der Opposition und den Regierungsparteien. Für die Fraktion der Freien Demokraten darf ich heute erklären: Wir sind froh darüber, daß im Haushaltsplan des Bundesinnenministeriums etliche Millionen mehr für die Förderung von Hochschulbauten und ganz allgemein für die Förderung von Forschung, Bildung und Kultur angesetzt sind.
    Allerdings muß ich auch heute noch einmal herausstellen, Herr Minister, daß das, was in der Denkschrift Ihres Hauses über die Überfüllung der Hochschulen gesagt worden ist, bisher von Ihnen in der Öffentlichkeit in keiner Weise ergänzt worden ist. Die Freien Demokraten müssen nochmals ihr Befremden darüber zum Ausdruck bringen, daß sie die einzige Möglichkeit, die Zustände an den deutschen Hochschulen zu verbessern, in der Herausprüfung jedes vierten Studenten erblicken. Wir möchten Sie dringend bitten — wir haben dies bereits in der kulturpolitischen Debatte zum Ausdruck gebracht —, gemeinsam mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder wirklich konstruktive Vorschläge zu erarbeiten und dann diesem Hohen Hause zur Kenntnis zu bringen, damit hier eine Aussprache darüber stattfinden kann, wie unser Nachwuchs am besten gefördert werden kann.
    Herr Dr. Stoltenberg hat vorhin sehr richtig gesagt, daß Geld allein es nicht tue, sondern daß wir uns wirklich ernsthaft Gedanken darüber machen
    müßten, wie wir unseren wissenschaftlichen Nachwuchs am besten fördern könnten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch, daß der erforderliche Nachwuchs an Hochschullehrern, an Assistenten usw. rechtzeitig zur Verfügung steht.
    Wegen der Geschäftslage des Hauses und angesichts der vorgeschrittenen Zeit möchte ich heute abend nur einige wenige Punkte aus dem Haushalt des Innenministeriums herausgreifen.
    Von meinen Vorrednern ist bereits die Tatsache angesprochen worden, daß im Kap. 06 02 bei den allgemeinen Bewilligungen unter Tit. 571 25 Millionen DM für Zuschüsse an Krankenanstalten, die im Darlehnswege gegeben werden sollen, vorgesehen sind. Wir Freien Demokraten begrüßen es aufrichtig, daß dadurch die Deckung des Nachholbedarfs bei freien, gemeinnützigen und — nach dem Beschluß des Haushaltsausschusses — auch bei privaten Krankenanstalten ermöglicht werden soll. Wir haben jedoch die herzliche und dringende Bitte an das Hohe Haus, unserem Antrag zuzustimmen, der dahin geht, die Zweckbestimmung dieses Titels zu erweitern und vorzusehen, daß aus diesem Titel auch kommunale Krankenhäuser Mittel zur Deckung ihres Nachholbedarfs erhalten können.
    Herr Minister, Sie haben im vergangenen Jahre bei der Beratung Ihres Haushaltes zum Ausdruck gebracht, die kommunalen Krankenhäuser seien noch am ehesten in der Lage, ihren Nachholbedarf aus den Haushalten der kommunalen Träger zu dekken. Wir alle, die wir uns in diesem Hohen Hause mit den Fragen der Kommunalpolitik auseinanderzusetzen haben, wissen jedoch, wie außerordentlich schwer es den Kommunen wird, neben der Erfüllung ihrer vielen anderen wichtigen Aufgaben auch diesen Nachholbedarf zu decken. Ich habe bereits vor einem Jahr auf die Gefahr hingewiesen — sie ist inzwischen in der Stadt München akut geworden —, daß kommunale Krankenhäuser möglicherweise in einen Notstand geraten würden, der dann nur mit wesentlich höheren Aufwendungen beseitigt werden könne.
    Deshalb bittet die Fraktion der Freien Demokratischen Partei, die Zweckbestimmung dieses Titels auch auf kommunale Krankenhäuser auszudehnen. Wir wünschen keine Erhöhung des Ansatzes von 25 Millionen DM; denn wir sind grundsätzlich gegen eine Ausweitung des Bundeshaushalts. Einen Antrag auf Erhöhung für das nächste Jahr behalten wir uns vor.
    Darüber hinaus muß ich jedoch sagen, daß sich die Freien Demokraten wegen der Vorstellungen des Bundesinnenministeriums auf dem Gebiete des Notstandsrechts, nach denen, so meinen wir, das Parlament zu weitgehend ausgeschaltet werden soll, nicht in der Lage sehen, dem Haushaltsplan des Bundesinnenministeriums zuzustimmen. Wir sind dazu auch deshalb nicht in der Lage, weil die gleichen Vorstellungen in dem Gesetzentwurf über die Notdienstpflicht, der vor kurzem dem Bundesrat zugeleitet und dort beraten wurde, offenbar werden. Das Bundesinnenministerium hat hier offensichtlich hinsichtlich der Einschaltung oder besser gesagt: der



    Eilers (Oldenburg)

    Ausschaltung des Parlaments die gleichen Vorstellungen wie beim Notstandsrecht.
    Aus all diesen Erwägungen sind wir nicht in der Lage, dem Haushaltsplan des Bundesinnenministeriums zuzustimmen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, damit wir erst in den allgemeinen Ausführungen möglichst weiter vorankommen, darf ich nunmehr vorweg die beiden Abgeordneten Matzner und Kühn aufrufen, die zu dem Problem der Beamtenbesoldung sprechen wollen. Zunächst hat der Abgeordnete Matzner das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Matzner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bisher war es in diesem Hause eine, wie ich meine, sehr gute Sache, bei Gesetzentwürfen, die die Rechte dieses Personenkreises betrafen, wenigstens in der ersten Lesung keine große Debatte zu führen. Das wurde sehr oft mißverstanden, sogar von der Beamtenschaft selbst. Trotzdem war und ist es richtig, zuerst einmal alle Voraussetzungen und Gegebenheiten gründlich zu prüfen. Das ist wegen der Vielschichtigkeit der Fragen eigentlich nur in der Ausschußarbeit des Bundestages möglich, natürlich nach Vorbereitung in den Fraktionen. Diese gründlichen und der Vielschichtigkeit entsprechenden Prüfungen müssen frei von vorgefaßten Meinungen und nur .von der Sache her bestimmt sein. Wenn wir heute mit dieser Haltung brechen — und damit muß gebrochen werden, und es kann nicht geschwiegen werden —, so liegt es an dem Entwurf selbst, an Erarbeitungszeit und Form dieses Entwurfs, der nach unserer Meinung die berechtigte und scharfe Kritik der Gewerkschaften und Beamtenorganisationen geradezu herausgefordert hat.
    Dazu gebe ich Ihnen nun kurz gefaßt die Stellungnahme der sozialdemokratischen Fraktion dieses Hauses.
    Vor allem ist außerordentlich zu bedauern, daß eine schon längst fällige Neuregelung der Beamtenbesoldung erst jetzt, weitaus verspätet, von der Bundesregierung vorgelegt wurde. Außerdem wird — wir haben es heute erneut vom Herrn Kollegen Stoltenberg gehört — wieder einmal, und zwar diesmal in eindeutiger Klarheit, sichtbar, daß die von uns immer bekämpfte Methode, Besoldungsfragen nur unter fiskalischen Gesichtspunkten zu sehen,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Tun wir ja nicht!)

    hier erst recht angewandt wird. Wir waren, sind und bleiben der Meinung, daß der Staat, daß die öffentlichen Dienstgeber überhaupt in ihren Mitarbeitern vor allen Dingen den Menschen sehen müssen, den Menschen, den sie sich verpflichtet haben und dem sie als Gegenleistung ihre Fürsorgepflicht angedeihen lassen müssen.

    (Beifall bei der SPD.)

    War es deshalb notwendig, daß erst eine besondere
    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergeben mußte, in der ausgesprochen wurde, daß eine der wichtigsten Fürsorgepflichten die selbstverständliche Anerkennung und praktische Durchführung des Rechts auf angemessenen Lebensunterhalt ist? Das gilt besonders immer dann, wenn wieder eine Neuregelung wegen wesentlich veränderter Lebensverhältnisse dringlichst erforderlich wird.
    Im Jahre 1957, also vor drei Jahren, haben wir bei der Beratung des Bundesbesoldungsgesetzes diese Frage überprüft. Wir müssen in die Erinnerung zurückrufen, daß wir schon damals in diesem Hause um eine Neuregelung kämpften, die eine 170 %ige Erhöhung gegenüber der Regelung von 1927 vorsah. Schon damals mußten wir unter dem Druck der Tatsachen, um eine Verschleppung der Besoldungsreform in die 3. Legislaturperiode zu verhindern, 5 v. H. abstreichen. Wir mußten sie abstreichen, obwohl uns, zumindest den meisten von uns, damals klar war, daß diese geforderten 170 % als unterste Grenze des angemessenen Lebensunterhalts anzusehen waren. Es ist notwendig, daß wir uns das in die Erinnerung zurückrufen, wenn wir dazu noch die Veränderungen in den letzten drei Jahren berücksichtigen.
    Ich möchte im Interesse einer zügigen Arbeit dieses Hauses darauf verzichten, im einzelnen auf die vorliegenden Tatsachen einzugehen. Diese Tatsachen — und damit komme ich schon zum materiellen Inhalt des Regierungsentwurfs — müssen bei der Beurteilung des vorliegenden Gesetzentwurfs zugrunde gelegt werden. Gerade der Gegensatz zwischen den offenkundigen Tatsachen und der hier vorgeschlagenen Regelung muß zwingend die scharfe Kritik nicht nur des betroffenen Personenkreises, sondern auch vieler Mitglieder dieses Hauses herausfordern.
    Meine Fraktion schließt sich vollinhaltlich der Stellungnahme an, die von den Ländern Hamburg und Hessen durch ihre Minister im Bundesrat beim ersten Durchgang dieser Vorlage in überzeugender Deutlichkeit vorgetragen worden ist. Diese Stellungnahme gründet sich auf drei Schwerpunkte: erstens auf die Entwicklung der Lebensverhältnisse seit 1957, zweitens auf die Erhöhung des Sozialprodukts in den letzten drei Jahren — sie können wir wirklich nicht unberücksichtigt lassen, Herr Dr. Stoltenberg, denn bei anderen Verhandlungen wird sie in den Mittelpunkt gestellt — und drittens auf die Entwicklung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst, wie sie in dem am 15. März 1960 in Bad Kreuznach abgeschlossenen Vertrag ihren Niederschlag gefunden hat. Das sogenannte Blessing-Gutachten kann und darf nicht die Grundlage sein. Das hieße nämlich, daß gerade der Personenkreis, der dem öffentlichen Dienstgeber nahesteht, einseitig für die konjunkturdämpfenden Maßnahmen Opfer bringen sollte. Es darf auch nicht übersehen werden, daß bei der Beamtenbesoldung nicht nur der Entwicklung der letzten drei Jahre Rechnung getragen werden muß. Es muß auch daran gedacht werden — das hat die Vergangenheit stets bewiesen —, daß Änderungen der Beamtenbesoldung die Neigung in sich tragen, länger wirk-



    Matzner
    sam zu bleiben als sonstige Regelungen auf dem Gebiet der Löhne und Gehälter.
    Nach diesen kurzen Darlegungen wird es Sie nicht verwundern, wenn ich erkläre, daß wir die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung mit aller Entschiedenheit ablehnen müssen. Sie ist sowohl nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens als auch nach der Höhe des Satzes unannehmbar und muß sehr wesentlich verbessert werden. Um diese Verbesserung werden wir im Ausschuß kämpfen. Wir hoffen, daß dieser Gesetzentwurf bei seiner Rückkehr ins Plenum dem Hohen Hause in einer Gestalt vorgelegt wird, die den Verhältnissen Rechnung trägt. Nur so wird die Bundesregierung und nur so wird dieses Hohe Haus seine Fürsorgepflicht gegenüber einem Personenkreis erfüllen, der treu und unermüdlich der Regierung, der gesamten staatlichen Verwaltung und damit nicht zuletzt dem ganzen Volke dient. Diesem Personenkreis müßten die gewählten Vertreter des Volkes nicht nur für die Arbeit danken, sondern sie müßten ihm durch eine Beschlußfassung, die weit über die Vorstellungen der Bundesregierung hinausgeht, auch eine angemessene Lebenshaltung ermöglichen, so daß der Fürsorgepflicht des öffentlichen Dienstherrn Genüge geleistet wird.

    (Beifall bei der SPD.)