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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, den 6. April 1960 Inhalt: Erklärung des Bundestages zu dem Bauernlegen in der sowjetisch besetzten Zone Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 5887 A Erklärung der Bundesregierung zu dem Bauernlegen in der sowjetisch besetzten Zone Lemmer, Bundesminister . . . . . 5888 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. h. c. Weber, Dr. h. c. Pferdmenges und Bauknecht . . . . . . . 5889 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. deutsch-spanische Beziehungen (Drucksache 1663) Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5890 D Dr. von Brentano, Bundesminister 5896 B Erler (SPD) 5899 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5902 D Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . . 5906 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 5914 B Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1959) (Drucksache 1104) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1681) — Zweite und dritte Beratung — 5915 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 1669); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1757) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5915 C Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 7. August 1958 mit der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1329); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1760) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5915 D Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 17. April 1959 mit dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern (Drucksache 1606) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1761) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5916 A Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 16. Juni 1959 mit dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksache 1614) ; Schriftlicher Bericht des Finanz- II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 ausschusses (Drucksache 1762) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5916 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. März 1959 mit der Regierung von Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens (Drucksache 1615) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1763) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5916 C Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 30. Juni 1958 mit der Regierung des Königreichs der Niederlande über Gastarbeitnehmer (Drucksache 1741) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5916 D Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 4. Dezember 1957 mit der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Drucksache 1742) — Erste Beratung — 5917 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Drucksache 1743) —Erste Beratung— 5917 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar) (Drucksache 1744) — Erste Beratung — . . . . . . 5917 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 1748) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 5917 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 1749) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 5917 B Entwurf eines Gesetzes über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 und über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (Drucksache 1750) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 5917 C Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 1699) . . . . . . . . . . . 5917 C Entwurf einer Dreiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Spezialwalzdraht); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1641, 1740) 5917 D Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1745) 5917 D Antrag betr. Eisenbahnverkehr zwischen Breisach und Colmar (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild u. Gen.) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 1389, 1754) 5918 A Antrag betr. Autobahn Schwabach—Heilbronn (Abg. Frau Strobel, Seidel [Fürth], Kurlbaum, Höhne, Bazille u. Gen.) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1631, 1756) 5918 A Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1755, Umdruck 322) 5918 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Bechert 5918 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg Etzenbach (Drucksache 1776) 5918 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksache 1400) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — 5918 D Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 1700) . . Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 1701) Ritzel (SPD) 5919 A Frau Rösch (CDU/CSU) . . 5919 B Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 1702) Dr. Schild (DP) . . . . . . . . 5919 D Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 1703, zu 1703) Rasner (CDU/CSU) 5920 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 III Erler (SPD) 5926 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5937 A Lenz (Trossingen) (FDP) 5940 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5942 B Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 1704, zu 1704) Majonica (CDU/CSU) 5946 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 5948 A Scheel (FDP) 5950 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . 5953 A Dr. von Brentano, Bundesminister 5955 A Reitzner (SPD) . . . . . . . 5957 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 5958 A Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1705, zu 1705); in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drucksache 1734) — Erste Beratung — und Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 1726, zu 1726) sowie Antrag betreffend Gesetz über zivile Notstandsplanung (Abg. Heye, Frau Dr. h. c. Weber [Essen], Frau Dr. Hubert, Blachstein und Gen.) (Drucksache 1588) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 5959 A Dr. Schäfer (SPD) . . . 5961 D, 5974 B Eilers (Oldenburg) (FDP) 5965 B Matzner (SPD) . . . . . . . 5966 A Kühn (Bonn) (FDP) 5967 B Kühlthau (CDU/CSU) 5968 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5970 B, 5971 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 5970 C, 5972 B Reitzner (SPD) . . . . . . . . 5971 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 5973 A, 5975 B Nächste Sitzung 5976 C Anlagen 5977 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 5887 108. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 6. 4. Dr. Baade 30. 4. Frau Dr. Bleyler 6. 4. Börner 10. 4. Brüns 2. 7. Dr. Burgbacher 9. 4. Cillien 9. 4. Frau Döhring (Stuttgart) 9. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Even (Köln) 9. 4. Dr. Friedensburg 6. 4. Gedat 9. 4. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Günther 20. 4. Dr. von Haniel-Niethammer 7. 4. Holla 9. 4. Dr. Hoven 7. 4. Jacobs 6. 4. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 9. 4. Kalbitzer 9. 4. Frau Klemmert 15. 5. Kramel 9. 4. Krammig 10.4. Leber 9. 4. Leonhard 6. 4. Lohmar 9. 4. Dr. Löhr 9. 4. Maier (Freiburg) 16.4. Dr. Martin 16. 4. Meitmann 9. 4. Neumann 9. 4. Ollenhauer 15. 4. Dr. Pflaumbaum 9. 4. Ramms 9. 4. Rasch 9. 4. Dr. Ratzel 30. 4. Richarts 9. 4. Dr. Ripken 15. 5. Scheuren 9. 4. Schröter (Berlin) 9. 4. Seither 9. 4. Spitzmüller 6. 4. Stenger 6. 4. Vogt 30. 4. Walter 9. 4. Worms 7. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Becker (Hersfeld) 24. 4. Blachstein 20. 5. Dr. Bucerius 15. 5. Döring (Düsseldorf) 3. 5. Dowidat 30. 4. D. Dr. Gerstenmaier 14. 4. Dr. Görgen 20. 5. Köhler 30. 4. Kraft 9. 5. Dr. Mende 13. 4. Dr. Mommer 13. 4. Paul 20. 4. Dr.-Ing. Seebohm 30. 4. Dr. Serres 13. 4. Zoglmann 30. 4. Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Straßenbaufinanzierungsgesetz. Die Zuschüsse des Bundes an die Länder für die Entwurfsberatung und Bauleitung für Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen betragen zur Zeit 3 % der Bausumme. Dieser Prozentsatz steht heute nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den durch die Planung und Bauausführung entstehenden Kosten, die für die ständige Weiterentwicklung der Straßen- und Brückenbautechnik erheblich gestiegen sind. Die Länder sind daher nicht mehr in der Lage, diese erhöhten Kosten allein weiterzutragen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, den Satz von 3 % entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen auf mindestens 5 % zu erhöhen. Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Seume zum Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1960) (Drucksachen 1104 und 1681). Im Jahre 1956 stand die Absatzwirtschaft, repräsentiert durch den Groß- und Einzelhandel, mit einer Wertschöpfung von rund 20 Milliarden DM in der Aufbringung des Sozialproduktes an zweiter Stelle nach der Industrie. Aber im Gegensatz zu Industrie und Handwerk liegt für das Gebiet der Absatzwirtschaft kein umfassendes statistisches Untersuchungsmaterial vor. Seit 1950 fehlen statistische Grundlagen zur Erkenntnis und Darstellung der Strukturverhältnisse der Absatzwirtschaft, die in den letzten Jahren auch bei uns neue Vertriebsformen geschaffen und andere weiter entwickelt- hat, wie z. B. Selbstbedienungsläden, Versandhandel, Einkaufsverbände usw. Dadurch werden Umsatzgrößen und Zahl der Betriebe sowie der Beschäftigten in völlig neue Relationen zueinander gebracht, die zu kennen für die Wirtschaftspolitik, insbesondere für die Kredit- und Investitionspolitik und auch für die Sozialpolitik unerläßlich ist. Repräsentative Erhebungen allein können die erforderlichen Grundlagen nicht mehr vermitteln. Daher sieht dieser Gesetzentwurf in seinem Hauptteil eine einmalige Gesamterhebung vor. Sie findet statt im Rahmen der von den Vereinten Nationen für 1960 empfohlenen Volks- und Arbeitsstättenzählungen, der sogenannten Großzählungen. Der vorliegende, auf dem Gesetz über Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 beruhende Gesetzentwurf erfaßt bei allen Unternehmen des Groß- und Einzelhandels, der Handelsvermittlung sowie des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes u. a. Umsatz und Außenstände, Wareneingang und Warenbestand, Beschäftigte, Löhne, Gehälter und Sozialaufwendungen. Neben dieser Gesamterhebung ist eine repräsentative Ergänzungserhebung vorgesehen, die sich nur auf 15 % der Unternehmen erstreckt und von der die große Anzahl der Kleinbetriebe nicht erfaßt wird. Diese Ergänzungserhebung untersucht z. B. den Umsatz nach Abnehmerkreisen und nach dem Zahlungsmodus, die Zusammensetzung des Wareneingangs und die Investitionstätigkeit. Der Bundestag hat in der Sitzung vom 11. Juni 1959 den Entwurf dieses Gesetzes dem Wirtschaftsausschuß als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Mittelstandsfragen zur Mitberatung überwiesen. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Vorlage der Bundesregierung, die aus der Drucksache 1681 ersichtlich sind, beruhen auf besserer begrifflicher Abgrenzung durch den Wirtschaftsausschuß, auf seinem Bestreben, materiell wichtige Tatbestände deutlich im Gesetzestext zu verankern und nicht nur in der Begründung zum Gesetzentwurf zum Ausdruck zu bringen, sowie der Übernahme einer Reihe von Wünschen des Bundesrates. Der Wirtschaftsausschuß schlägt dem Hohen Hause vor, in § 4 den Abs. 1 a aufzunehmen und dadurch diejenigen Handwerksbetriebe in die Erhebung einzubeziehen, die Handel mit fremden Erzeugnissen, Handelsvermittlung oder Gaststätten betreiben. Mit Rücksicht auf die Kosten und auf die erst vor einigen Jahren, nämlich im Jahre 1956, erfolgte Handwerkszählung sollen nur 60 000 von den in Fragen kommenden 750 000 Betrieben erfaßt werden. Der Wirtschaftsausschuß hält es für zweckmäßig, für die Zukunft Teilzählungen in den Bereichen Handel und Handwerk wegen ihrer vielfachen Berührungen in kombinierter Form zu planen, und zwar im Anschluß an vorangegangene Volkszählungen. Um bezüglich der Wirtschaft des Saarlandes vergleichbare Ergebnisse erhalten zu können, schlägt der Wirtschaftsausschuß vor, den § 7 b, wie in DruckDrucksache 1681 vorgesehen, einzufügen, wodurch der bisherige § 9, der alte Saarparagraph, entfällt. Der mitberatende Ausschuß für Mittelstandsfragen hatte gegen die Fassung des Regierungsentwurfes keine Einwände zu erheben; seinen weiteren Anregungen wurden vom Wirtschaftsausschuß in vollem Umfange entsprochen. Die ursprünglichen Bedenken des Bundesrates wegen der Kosten, die im Rahmen der Gesamtaufwendungen für die Großzählungen in den Jahren 1959 bis 1962 mit etwa 113 Millionen DM zum weitaus größten Teil auf Länder und Gemeinden entfallen würden, sind durch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die auch für dieses Gesetz gilt, ausgeräumt worden. Hiernach sind Bund und Länder mit je 50 % an den effektiven Kosten beteiligt. Die Aufnahme einer Bestimmung in dieses Gesetz über die Kosten erübrigt sich daher. Namens des Wirtschaftsausschusses bitte ich, dem Handelszählungsgesetz in der in der Bundestagsdrucksache 1681 vorgesehenen Form zuzustimmen. Anlage 4 Umdruck 599 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 1400 Anlage, 1703). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 04 03 Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens — wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 8 000 000 DM gekürzt, erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages und durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 510 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1400 Anlage, 1705). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 5979 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen I. In Tit 614 — Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung — wird der Ansatz von 158 471 700 DM um 23 000 000 DM auf 181 471 700 DM erhöht. Nr.2 der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „2. Zusätzliche Förderung dringender Bedürfnisse der Wissenschaft 143 000 000 DM Der Bundesminister des Innern ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen über den Haushaltsansatz hinaus weitere Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen bis zu 62 000 000 DM." 2. In Tit. 614 Förderung der Wissenschaft b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen von überregionaler Bedeutung — wird der Ansatz von 17 203 500 DM um 42 000 DM auf 17 245 500 DM erhöht. Nr.6 der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „6. Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 210 000 DM" 3. In Tit 616 - Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt wird der Ansatz von 4 380 000 DM um 800 000 DM auf 5 180 000 DM erhöht. Nr. 1g) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: ,1 g) Aktion „Künstlerhilfe" 1 000 000 DM' Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 4. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz — 5. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten." Zu Kap. 06 34 Institut für Ost-Westforschung in Köln —Kap. 06 34 wird gestrichen. Zu Kap. 06 35 — Bundeszentrale für Heimatdienst in Bonn —7. In Tit. 300 — Für die Sacharbeit der Bundeszentrale für Heimatdienst — wird der Ansatz von 7 075 000 DM um 845 000 DM auf 7 920 000 DM erhöht. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 8. a) Tit. 571 erhält die folgende Bezeichnung: „Tit.571 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten b) In Tit. 571 wird der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 571 Zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten, insbesondere zur Rationalisierung von Einrichtungen im medizinischen und im Wirtschafts- und Versorgungsbereich sollen in den Jahren 1960 bis 1965 zinslose Darlehen im Gesamtbetrage von 300 000 000 DM gewährt werden. Für 1960 werden für diesen Zweck erstmalig 50 000 000 DM bereitgestellt. Die Darlehen sind bei einem Freijahr mit 2 vom Hundert jährlich zu tilgen." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 521 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 1400 Anlage, 1701). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 01 wird folgender neuer Tit. 952 ausgebracht: „Tit. 952 Für die Schaffung eines Wohn- und Altersheimes zur Unterbringung alter und kranker pflegebedürftiger deutscher Emigranten, die als Opfer des Nationalsozialismus in Brüssel leben DM Bonn, den 6. April 1960 Ritzel Kühn (Köln) Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 527 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des 5980 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 Bundesministers des Auswärtigen (Drucksachen 1400 Anlage, 1704). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — Nach Tit. 679 wird folgende Überschrift eingefügt: „Einmalige Ausgaben". Darunter wird folgender neuer Tit. 950 eingefügt: „Tit. 950 Beitrag der Bundesrepublik zum Weltflüchtlingsjahr 5 000 000 DM Zu Tit. 950 Einmaliger Beitrag der Bundesrepublik für das Flüchtlingshilfeprogramm der Vereinten Nationen (UNREF) im Rahmen des Weltflüchtlingsjahres." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 532 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes (Drucksachen 1400 Anlage, 1704). Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 604 — Zuschuß an die Deutsche Atlantische Gesellschaft — wird der Ansatz von 30 000 DM auf 60 000 DM erhöht. Bonn, den 6. April 1960 Dr. Krone und Fraktion
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    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der Wissenschaftsrat ist zu einem wichtigen gemeinsamen Organ der Planung und Beratung geworden. Die Verhandlungen über eine wirkungsvolle Beteiligung des Bundes im Bereich der überregionalen Forschung stehen vor einem, wie wir hoffen, positiven Abschluß.
    Das Erreichte ist nun sicher kein Anlaß zur Selbstzufriedenheit. Sehr vieles bleibt noch im einzelnen zu tun; aber der Bund hat doch unter Beweis gestellt, daß er seine volle Kraft zur Meisterung dieser großen Aufgaben mit einsetzt.
    Die Fragen der inneren Sicherheit haben neben den kulturpolitischen Themen im vergangenen Jahr



    Dr. Stoltenberg
    am stärksten die Erörterungen im Arbeitsgebiet des I Innenministeriums bestimmt. Es ging dabei vor allem um die Notstandsgesetzgebung und die Notdienstpflicht. Ich will mich auf einige kurze Berner-kungen zu diesen beiden Punkten beschränken, sowohl aus zeitlichen Gründen wie auch im Hinblick auf den Stand der Meinungsbildung in diesem Hause.
    Wir begrüßen, daß die Notwendigkeit zusätzlicher Bestimmungen für den Fall des Notstandes heute von der Opposition zunehmend anerkannt wird. Als der Bundesinnenminister im Herbst 1958 in mehreren Reden sehr eindringlich auf diese gefährliche Lücke in unserer Staats- und Rechtsordnung hinwies, wurde er von der linken Seite dunkler Pläne und gefährlicher Ambitionen bezichtigt, ohne daß man den Kern seines Anliegens sehr ernst nahm. Herr Kollege Menzel meinte damals im November 1958 in einem Interview mit der „Neuen Rheinzeitung", wir lebten doch in einer stabilen, gesicherten Staatsordnung, so daß der Hinweis auf einen möglichen Notstand schwer verständlich sei und deshalb tiefen Argwohn gegen die Motive der Regierung auslösen müsse. Das war ein sehr großes, wahrscheinlich ungewolltes und unbewußtes Kompliment für die Bundesregierung, aber leider ein zu großes. Denn wenige Wochen später zerstörte das Chruschtschow-Ultimatum gegen Berlin diese wie manche andere Illusion. Die Krise um Berlin und alles das, was sie ausgelöst hat, hat seitdem sicher das Nachdenken und das sachliche Gespräch über diese Fragen gefördert, genauso wie
    die eindringlichen Mahnungen einiger bedeutender Verfassungsrechtler, die auch in sozialdemokratischen Kreisen nicht verdächtigt werden, der CDU/ CSU nahe zu stehen. Ich brauche nur an die aufsehenerregenden Äußerungen des Vizepräsidenten am Bundesverfassungsgericht, Dr. Katz, über die ungelösten Fragen des äußeren und inneren Notstandes zu erinnern, deren sorgfältige Lektüre jedem verantwortlichen Mitbürger nur dringend empfohlen werden kann. Herr Erler hat dann im Juni 1959 von diesem Platz aus die Bundesregierung ausdrücklich aufgefordert, ihre Pläne den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen. Dies ist mittlerweile geschehen.
    Niemand, der Herr Bundesinnenminister am wenigsten, hat erwartet, daß seine Vorlage ohne beträchtliche Veränderungen Gesetzeskraft erlangen wird, ein Entwurf, der für die Verfassung und die Rechte der Länder so bedeutsam ist, dessen Verabschiedung nur mit der Opposition erfolgen kann. Aber ich glaube, die Bundesregierung hat ihre Pflicht getan, indem sie uns ihre Konzeption dargelegt und im einzelnen mit ernsthaften Argumenten begründet hat. Es ist doch völlig unbestritten, daß die Entscheidung bei den gesetzgebenden Körperschaften liegt. Deshalb sollte man auch draußen im Lande Schluß mit der törichten Propaganda machen, die Bundesregierung oder die CDU/CSU wollten ein Ermächtigungsgesetz durchpauken, das Recht und Freiheit gefährde.

    (Zurufe von der Mitte: Sehr richtig!)

    Herr Kollege Dehler hat vor kurzem dieses Gesetz mit einem „nicht jetzt" kommentiert. Ein sozialdemokratischer Kollege erklärte noch Anfang März in Hessen, man überfordere die Bevölkerung mit den Themen „Notstand" und „Notdienstpflicht" in unverantwortlicher Weise.
    Diese Begründung ist befremdend. Ein demokratischer Staat muß doch den Mut haben, seinen Bürgern die Wahrheit zu sagen, auch wenn sie unangenehm und unpopulär ist. Es wäre, wie wir glauben, eine lebensgefährliche Unterlassungssünde, wenn wir — von den Gespenstern der Vergangenheit gelähmt — jetzt nicht das Notwendige täten, um den freiheitlichen Rechtsstaat auch für Krisenzeiten zu sichern.
    Ein dritter Schwerpunkt in der politischen Arbeit des Innenressorts war und ist der Bereich der Fürsorge und der sozialen Hilfen. Dieser Etat für 1960 bringt erstmals einen Ansatz für den Nachholbedarf an Krankenhäusern der freien gemeinnützigen Trägerverbände. Wir haben im Haushaltsausschuß eine Erweiterung des Programms von 100 auf 150 Millionen DM und eine Ausweitung der Zweckbestimmung vorgesehen. Auch andere Titel in diesem Einzelplan dienen den karitativen Verbänden in ihrer Arbeit. Diese Verbände gehören zu den Stillen im lande, aber ihre Funktion im sozialen Leben unseres Volkes kann kaum hoch genug veranschlagt werden.

    (Beifall in der Mitte.)

    Wir meinen deshalb, daß auch in Zukunft ihre Anliegen mit Vorrang geprüft werden müssen, vor denen mancher hutstark fordernder Gruppen. Insbesondere werden Bundesregierung und Bundestag zu erwägen haben, inwieweit sie den karitativen Trägern bei der Beseitigung von Kriegsschäden, die sich trotz großer eigener Anstrengungen immer noch auf mehr als 300 Millionen DM belaufen, verstärkt helfen können. Die Arbeit der karitativen Träger hat ihr Schwergewicht in den Kommunen. Wir würden es deshalb sehr begrüßen, wenn die sozialdemokratische Opposition gerade in den Ländern und in den Gemeinden, in denen sie bestimmend ist, zu einer positiveren, großzügigeren Einstellung gegenüber den freien Wohlfahrtsverbänden käme, als es gegenwärtig zumeist der Fall ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das Thema „Ziviler Bevölkerungsschutz" wird uns sicher auch dieses Jahr eingehender beschäftigen. Hier greifen im Einzelplan 36 die Planungen mehrerer Bundesressorts zusammen. Die Aufwendungen des Bundes für die Bevorratung, die ärztliche Versorgung, die Sicherung von Nachrichten- und Verkehrsverbindungen steigen in diesem Haushaltsjahr beträchtlich; sie haben sich etwa verdoppelt.
    In der Frage des baulichen Luftschutzes stehen wir allerdings immer noch im Anfangsstadium. Dies gilt allerdings mehr oder weniger für alle westlichen Länder außer Schweden und der Schweiz. Daran wird sichtbar, wie eminent schwierig die Probleme sind, um die es hier geht. Unsere Ausgangsposition in der Bundesrepublik war und ist



    Dr. Stoltenberg
    doppelt belastet. Zunächst bestand die Notwendigkeit, die Verteidigung gegenüber der äußeren Bedrohung aus dem Nichts aufzubauen, ohne die wir völlig schutzlos wären; eine Aufgabe, die wir noch nicht abgeschlossen haben. Allerdings ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, in dem die Frage des besonderen Schutzes der Zivilbevölkerung trotz aller materiellen und psychologischen Probleme dringlich wird. Das Notdienstpflichtgesetz wird uns einen wichtigen Schritt voranbringen können. Die baulichen Maßnahmen müssen in größerem Umfang beginnen, vor allem bei den Neubauvorhaben, auch wenn die benötigten Riesensummen eine schnelle Gesamtlösung unmöglich machen. Wir erwarten, daß uns die Bundesregierung baldmöglichst Vorschläge für die noch erforderlichen gesetzlichen Regelungen unterbreitet.
    Zum Schluß möchte ich mich kurz dem Gesetzentwurf über die Besoldung im öffentlichen Dienst zuwenden. Er wird sicher noch zu einer eingehenden Aussprache in der Einzelberatung führen. Wenn man ihn politisch und insgesamt bewerten will, muß man zunächst die Größenordnungen sehen, um die es hier geht. Eine Gehaltserhöhung um 1 % allein für die Beamten kostet dem Bund einschließlich Bahn und Post — auch die Bahn müssen wir bekanntlich über den Haushalt finanzieren — 80 Millionen DM jährlich. Schon deshalb sind Verbandsforderungen, die Beamtengehälter um etwa 12 % zu erhöhen, indiskutabel. Wir halten übrigens in diesem Bereich jede Form des schematischen Indexdenkens, etwa im Hinblick auf die Kurve des Sozialprodukts, das auch bei einigen Äußerungen aus der Bundesregierung anklang, für falsch. Es bedarf einer politischen Entscheidung, um der Beamtenschaft — unter Würdigung ihrer besonderen Rechte und Pflichten — und allen Bediensteten des Staates einen Anteil am steigenden Wohlstand zu sichern. Zu dieser Notwendigkeit bekennen wir uns.
    Es gibt einige neue Tatbestände gegenüber dem Zeitpunkt, als die Bundesregierung eine 4 %ige Gehaltserhöhung vorschlug. Ich denke dabei z. B. an die berichtigten, erheblich günstigeren Steuerschätzungen bei Bund, Ländern und Gemeinden. Wir werden sie in unsere Überlegungen einbeziehen müssen, um, Parlament und Regierung vereint, in den bevorstehenden Gesetzesberatungen zu einer möglichst gerechten Lösung zu kommen.
    Auch hier gilt, was ich schon zum Thema „Notstandsgesetz" sagte. Wenn wir als Mehrheitspartei eine Regierungsvorlage ohne nennenswerte Abweichungen in diesem Hause übernehmen, so heißt es bei der oppositionellen Presse und dem Troß der professionellen Nichtkonformisten, die Mehrheit dieses Hauses erniedrige dieses Parlament zu einem bloßen Ausführungs- und Hilfsorgan der Bundesregierung, sie denaturiere die Volksvertretung. Ändern wir aber wichtige Einzelbestimmungen an einer Regierungsvorlage, so spricht man in den gleichen Organen von einer schweren Krise der CDU/CSU, von Krach in der Regierungspartei und von einer schweren Niederlage dieses oder jenes Ministers. Ein so negatives Schema ist
    immer abwechselnd anwendbar, je nachdem wie es paßt. Aber keines trifft das Verhältnis von Regierung und Parlamentsmehrheit nach der Verfassung und in diesem Hause wirklich.
    Die Themen, die ich hier kurz angesprochen habe — ihre Liste bedürfte noch in manchem der Ergänzung —, zeigen: im Bereich des Innenressorts sind besonders schwierige Aufgaben zu lösen, die von der Sache her fast immer im verfassungspolitischen Spannungsfeld von Bund und Ländern stehen. Die Opposition hat in der jüngsten Vergangenheit mehrfach konzentrische Angriffe gegen die Politik und auch gegen die Person des Innenministers gerichtet. Auch wenn sie ihre Ausgangsposition später teilweise preisgab, die persönlichen Verdächtigungen und massiven Polemiken gingen meistens weiter. Wir wissen, daß die Wahlstrategen der SPD den Verfassungsminister propagandistisch im düsteren Gewande des Polizeiministers, gleichsam als negative Symbolfigur erscheinen lassen möchten. Wir haben nicht alle offenen Fragen perfekt gelöst; das ist im harten Raum der Wirklichkeit kaum möglich. Etwas muß ja auch dem sozialistischen Zukunftsstaat vorbehalten bleiben. Aber wir stellen doch den Angriffen unbezweifelbare sachliche Leistungen, begründete Planungen und die feste Verbundenheit von CDU/CSU und Bundesregierung gegenüber.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Die Ausspracheregelung wird etwas schwierig, weil die einzelnen Abgeordneten natürlich nicht immer zu dem Gesamtkomplex sprechen werden. Soweit ich weiß, will der Herr Abgeordnete Schäfer im wesentlichen zu dem gesamten Fragenkomplex sprechen. Ich darf ihm also zunächst das Wort erteilen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An und für sich habe ich den Auftrag, von dem Umdruck 510 die Ziffer 1 zu begründen. Die Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Stoltenberg geben mir aber zu einigen Bemerkungen Anlaß. Soweit ich nicht dazu Stellung nehme, werden meine politischen Freunde im einzelnen die Punkte noch aufgreifen.
    Zunächst zur Frage des Notstandes und der Notstandsgesetzgebung! Es sollte kein Zweifel darüber bestehen, daß alle politischen Kräfte in der Bundesrepublik verpflichtet sind, alles zu tun, um die Sicherheit dieses Staates in jeder möglichen und denkbaren Situation zu gewährleisten.

    (Sehr gut! und Bravo! bei der CDU/CSU.)

    Das ist von meinen Freunden nie und in gar keiner Weise in Zweifel gezogen worden.

    (Abg. Barzel: Und eben bei der Debatte mit dem Kanzler?)

    — Das ist nie in Zweifel gezogen worden, Herr Barzel, und wir haben uns immer bereit erklärt, über die Fragen zu diskutieren. Es ist in diesem Hause doch bekannt, daß es ohne Verfassungsänderung nicht geht. Es ist in diesem Hause auch be-



    Dr. Schäfer
    kannt, daß die CDU/CSU-Fraktion wegen Vorbesprechungen über diese Dinge auf uns zukam, und es ist auch bekannt, daß der Herr Innenminister dann kurzerhand seinen Gesetzentwurf eingebracht und damit versucht hat, diesen Gesetzentwurf zunächst einmal zur Diskussionsgrundlage zu machen.

    (Abg. Dr. Barzel: Das war eine Bitte der Opposition!)

    — Nein, das war gar keine Bitte der Opposition.

    (Abg. Niederalt: Hätte er es nicht gemacht, dann hätte man ihm Versäumnis vorgeworfen!)

    — Herr Kollege Niederalt, darauf komme ich noch zurück. — Wenn es der CDU/CSU-Fraktion ernst damit ist, mit uns darüber zu verhandeln, dann kann doch ein Minister, der dieser Regierungsmehrheit angehört, nicht anders handeln, als die CDU/CSU-Fraktion uns gegenüber erklärt. Das ist doch ganz selbstverständlich. Aber ich glaube, wir wollen heute nicht in die Notstandsdebatte im einzelnen eintreten. Sie wird ja auf uns zukommen. Nur noch einige Bemerkungen!
    Die Bundesregierung begründet ihren Gesetzentwurf ausdrücklich damit, daß Art. 5 des Deutschlandvertrages das vorschreibe. Es ist nicht uninteressant, in diesem Zusammenhang auf das hinzuweisen, was 1955, als die Verträge in diesem Hause behandelt wurden, der Herr Bundeskanzler, der damalige Botschafter Grewe und der Berichterstatter, Herr Prof. Furler, im einzelnen erklärt haben. Ich will hier die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers vorlesen, nachdem hier offenbar Zweifel entstehen. In der 61. Sitzung des 2. Bundestages hat der Bundeskanzler folgendes erklärt:
    Um allen Mißverständnissen zu begegnen, stellt die Bundesregierung ausdrücklich fest, daß sie nicht die Einführung einer fast unbeschränkten Gewalt nach dem Muster des Art. 48 der Weimarer Verfassung beabsichtigt.
    - Genau das ist hier vorgelegt. —
    Was wir wollen, geht nicht über das hinaus, was auch andere NATO-Staaten in vergleichbarer strategischer Lage zum Schutze ihrer Sicherheit und der Sicherheit ihrer Streitkräfte gesetzlich vorsehen. Es handelt sich demgemäß in erster Linie um Vollmachten für den Fall einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen oder eines Angriffs auf die Bundesrepublik.
    Genau das Gegenteil steht in der Begründung des Gesetzentwurfs, den jetzt diese Bundesregierung vorlegt, und genau das Gegenteil findet sich im Inhalt dieses Gesetzentwurfs. Es sind mehr Vollmachten gefordert, als früher der Art. 48 der Weimarer Verfassung vorsah.
    Nun behauptet man, der Parlamentarische Rat habe gar nicht daran gedacht, das Problem zu regeln. Das ist einfach nicht richtig. Ich habe mich mit der Materie beschäftigt. Schon der Herrenchiemseer Entwurf sieht in Art. 111 eine Notstandsgesetzgebung vor. Der Parlamentarische Rat hat das zweimal, dreimal umgestaltet, am Schluß aber einstimmig die ganze
    Notstandsregelung gestrichen, mit der Begründung, man wolle nicht, daß das Parlament sich in die Verwaltungslosigkeit flüchten könne, und man wolle nicht, daß eine Regierung solche Vollmachten haben könne, die zu Verhältnissen führten, wie wir sie am 20. Juli 1932 erlebt haben.
    Es ist bedauerlich, daß eine Regierung einen Gesetzentwurf vorlegt, bezüglich dessen der Innenausschuß des Bundesrates einstimmig zu der Feststellung kommt: er ist verfassungswidrig; bezüglich dessen der Rechtsausschuß des Bundesrates zu der Feststellung kommt: er ist verfassungswidrig. Es spricht doch einiges für sich selbst, wenn dann im Bundesrat trotzdem, trotz dieser Stellungnahmen der beiden Ausschüsse, eine Mehrheitsentscheidung zustande kam, daß man über diesen verfassungändernden Gesetzentwurf verhandeln will.
    Ich darf noch einmal betonen: wir sind der Auffassung, daß hier eine echte Aufgabe aller politischen Kräfte vorliegt. Wir haben uns deshalb auch bereit erklärt, über die Fragen zu verhandeln, die auch nach unserer Auffassung einer Lösung bedürfen.
    Ich glaube, es genügt heute, insoweit unseren Standpunkt klar abzugrenzen. Nur noch eine Bemerkung. Wenn man von Notstandsgesetzgebung spricht, kann man nicht e i n Gesetz vorlegen — oder noch ein Notdienstpflichtgesetz dazu —, während wir alle doch wissen, daß im Innenministerium 50 his 60 Gesetzentwürfe vorbereitet werden. Dann muß man doch verlangen, daß die Regierung die Gesamtkonzeption, die sie auf diesem Gebiet hat oder in der Schublade hat, dem Parlament vorlegt und daß über diese Gesamtkonzeption beraten und im einzelnen beschlossen wird, was in dem einen oder anderen Falle zu geschehen hat. Man kann doch nicht eine Generalvollmacht für einen Tag X geben.
    Ich glaube, wir kommen auf diesem Gebiet nur weiter, wenn die Regierung ihren Gesetzentwurf nach den Empfehlungen, die der Bundesrat gegeben hat, noch einmal überarbeitet. Mit dem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, Herr Innenminister, können Sie, glaube ich, nicht mit der Aussicht in diesen Bundestag kommen, daß Sie eine grundgesetzändernde Mehrheit bekommen.
    Ich darf nun zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Stoltenberg bezüglich der kulturpolitischen Ausgaben Stellung nehmen. Kulturpolitik wird vom Bund nach dem Grundgesetz nur auf einem Gebiet gemacht, nämlich — nach Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes — auf dem Gebiet der Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Das darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Hauptträger der kulturpolitischen Arbeit, die Länder und die Gemeinden, auf diesem Gebiet nur dann leistungsfähig sind, wenn sie auf Grund der Gesamtverteilung der Finanzmasse von sich aus stark genug sind, diese Aufgaben wahrzunehmen. Hier bedarf es einiger Betrachtungen. Im Jahre 1957 wurden in den öffentlichen Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden zusammen hierfür 5,6 Milliarden DM ausgegeben, für die Rüstung 10 Milliarden. 5,6 Milliarden DM sind 8,5 % der öffentlichen Aufwendun-

    Dr. Schäfer
    gen oder 3,7 % des gesamten Volkseinkommens Die Vereinigten Staaten gaben für die gleichen Aufgaben 12,2 % aus. Wenn man nun vergleicht, inwieweit der Bund seinen Leistungen nachkommt, ist man überrascht über eine Mitteilung, die uns das Finanzministerium zugehen ließ, es sei nun mit 1,1 Milliarden DM an der Förderung der Bildungsaufgaben beteiligt. Es ist bedauerlich, daß ich hier in aller Offenheit feststellen muß: Die Mitteilung des Finanzministeriums ist unverständlich und sachlich falsch; denn in den 1,1 Milliarden DM sind allein 354 Millionen DM für wehrwissenschaftliche Forschung, Erprobung und Entwicklung von Waffen enthalten. 354 Millionen DM - das sind 35 % dieses Aufkommens - dienen reinen technischen Entwicklungen und Erprobungen von Waffen. Es wird doch niemand im Ernst sagen wollen, daß das kulturpolitische Aufwendungen seien, die man in diesem Zusammenhang nennen kann. Da fehlt es an der richtigen Betrachtungsweise.
    Das Bundesministerium für Wirtschaft hat am 20. Januar dieses Jahres im Bulletin der Bundesregierung einen Bericht über Investitionen für soziale und kulturelle Zwecke veröffentlicht. In solchen Darstellungen ist immer kurzerhand ein Sammelposten „Kultur- und Sozialwesen" vorhanden. Das zeigt, daß man überhaupt nicht erkannt hat, um welche Investitionsfragen es sich bei den Aufwendungen für die Ausbildung der nächsten Generation tatsächlich handelt.
    Man kann nicht so ohne weiteres sagen, ob beim Wissenschaftsrat 120 Millionen DM ausreichend sind oder nicht. Man muß diese Betrachtung in einen Gesamtrahmen stellen. Es ist ein besonderes Verdienst von Professor Edding — er war früher am Weltwirtschaftlichen Institut in Kiel und ist jetzt in Frankfurt —, daß er einmal auf die Notwendigkeit der volkswirtschaftlichen Betrachtung der Bildungsausgaben und der Bildungsinvestitionen hingewiesen hat. Er hat in eingehenden Untersuchungen das Verhältnis zwischen echten Investitionen für Bildungsaufgaben und wirtschaftlicher Expansion aufgezeigt und kommt zu der Feststellung, daß eine enge Beziehung zwischen dem Stand der volkswirtschaftlichen Entwicklung und den Ausgaben für Schulen und Hochschulen bestehe. Er weist nach, daß die Länder mit hohem Lebensstandard nicht nur absolut, sondern auch relativ mehr für ihr Bildungswesen aufwenden; in Indien werden dafür z. B. nur 0,9 % aufgewendet; in der Bundesrepublik waren es 1957 3,7 %, in Amerika 4,2 %, in Japan — das ist sehr interessant — 6 % und in Sowjetrußland 8 %.
    Ich darf mit Zustimmung des Herrn Präsidenten die entscheidenden Sätze aus der Schrift von Professor Edding zitieren. Er kommt zu folgender Feststellung:
    Wie ist es möglich, daß diese Länder so unverhältnismäßig viel von ihrem Einkommen für Bildungseinrichtungen ausgeben? Im Grunde ist dies nur dadurch erklärlich, daß die alte Auffassung, wonach diese Ausgaben vor allem als Lasten galten,
    - das scheint mir auch die Auffassung der CDU zu sein; ich werde das nachher noch belegen —abgelöst worden ist durch die Überzeugung, daß es sich hier um werbende Kosten handelt, um Investitionen, die hohen Ertrag bringen. Diese moderne, in Erfahrung und Wissenschaft gut fundierte Betrachtungsweise ist auf der ganzen Welt im Vordringen. Aber sie setzt sich in den meisten Ländern nur langsam gegen die traditionelle Vorstellung durch, wonach Ausgaben für Bildungszwecke als Sozialaufwand und nicht unbedingt nötiger Konsum ... gelten, den man unter Umständen ohne nachteilige Folgen einschränken kann und den zu finanzieren bei der stets empfundenen Knappheit der Mittel als Last gilt. Wo sich die Auffassung der Bildungsausgaben als einer Investition von hohem Prioritätsgrad durchsetzt und wo sich diese Einsicht gegen die Widerstände behaupten kann, die in der Knappheit der verfügbaren Menschen und Güter begründet sind, da kommt es zu solchen absolut und relativ außerordentlichen Anstrengungen auf dem Gebiet des Bildungswesens, für die die Sowjetunion das auffallendste Beispiel ist.
    Ich sagte vorhin, in der CDU scheinen andere Vorstellungen zu herrschen. Ich darf den Herrn Kollegen Dresbach zitieren, der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und in der Deutschen Zeitung im Jahre 1958 seine Vorstellungen hierzu veröffentlicht hat. Er sagt:
    Zur Zeit rüstet der oberste Verband, eben der Bund. Das Aufstellen isolierter Programme ist nicht möglich. Die These von Popitz, daß Rüstungen ein Primat haben, gilt wieder.
    Er sagt weiter:
    Die nachgeordneten Gebietskörperschaften, d. h. Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden und auch selbständige Körperschaften, werden sich langsam darauf einstellen müssen, daß sie ein vollkommen pazifistisches Finanzleben, unbekümmert um die wachsenden Lasten der Verteidigung, nicht führen können.
    Das ist eine vollkommene Verkennung der Wertigkeit der kulturpolitischen und der Bildungsaufgaben und -ausgaben im Verhältnis zum Militärischen. Wir sind der Auffassung, daß diese Ausgaben im Endergebnis mindestens gleichrangig, wahrscheinlich aber vorrangig vor den militärischen Ausgaben sein müssen; denn die Auseinandersetzung zwischen Ost und West wird für die Zukunft wahrscheinlich keine militärische sein, sondern sie wird eine zweifache sein, erstens die innerpolitische Durchdringung und zweitens die Stärkung der Wirtschaftskraft für die Zukunft.
    Hier ,geht es um die Ausbildung des „Faktors Mensch", das ist doch unser Hauptreichtum, den wir in Deutschland haben. Hier geht es darum, daß die ideologische Ausbildung der Menschen in Angriff genommen wird, daß die nächste Generation in die Lage versetzt wird, die Auseinandersetzung auch auf wirtschaftspolitischem Goblet durchzustehen. Alles, was wir jetzt versäumen, was wir jetzt nicht



    Dr. Schäfer
    tun, ist in 15 oder 20 Jahren nicht mehr nachholbar; jeder Jahrgang, der nicht die entsprechende Ausbildung bekommt, ist verloren.
    Der Wissenschaftsrat legt nun ein Programm vor: Baukosten rund 21/2 Milliarden DM. Aber damit ist es ja nicht getan. Gleichzeitig muß das Lehrpersonal vermehrt werden. Sie wissen, daß das neunte Schuljahr eingeführt werden soll. Damit entstehen Dauerbelastungen für die Gemeinden, damit entstehen Dauerbelastungen für die Länder, die viel höher sind als die vorübergehenden Belastungen, die dem Bund erwachsen. Da will der Bund sich, so hört man, mit ungefähr 1 Milliarde DM, fünfmal 200 Millionen DM, beteiligen.
    Wenn man die Dinge in dem von mir soeben dargelegten Sinne betrachtet, kommt man zu der Forderung, daß wir von den derzeit 3,7 % der Aufwendungen für Kulturaufgaben im Laufe der nächsten Jahre auf 6 % unseres Volkseinkommens kommen, weil wir sonst den Anschluß verlieren. Darum geht es.
    Der Wissenschaftsrat als eine vom Bundestag eingerichtete Institution hat doch die Aufgabe, das Parlament mit den notwendigen Empfehlungen zu versehen. Ich muß offen sagen, ich war in den Beratungen des Haushaltsausschusses sehr enttäuscht, welch mangelnde Kenntnis, so muß man geradezu sagen, die Vertreter des Innenministeriums auszeichnete. Die Kenntnisse waren so mangelhaft, daß der Haushaltsausschuß sich zunächst entschlossen hatte, die ganzen Mittel zu sperren, weil man nicht einmal Auskunft darüber geben konnte, wohin die Mittel im einzelnen gehen sollen. Erst vor einer Woche hat man unter diesem Druck den Nachweis erbracht, wohin das Geld gehen soll. Man macht sich offensichtlich gar keine Vorstellungen. Man rechnet offensichtlich gar nicht, sondern man findet sich damit ab, daß der Herr Finanzminister sagt: Ich kann nur 120 Millionen DM für diesen Zweck zur Verfügung stellen. Obwohl der Wissenschaftsrat mit den Ländern, mit den Universitäten und technischen Hochschulen bis ins einzelne ausgearbeitete Pläne für 205 Millionen DM vorgelegt hat, für 143 Millionen DM, die er sofort braucht, und 62 Millionen DM Bindungsermächtigungen, macht man sich gar keine Mühe, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen; man streicht global. Ich bin erschüttert, Herr Finanzminister, daß Sie sich in einer unmittelbaren Aussprache zwischen Ihnen und dem Präsidenten des Wissenschaftsrates außerstande erklärten, die 23 Millionen DM, um die es hier geht, aus Ihrem Etat aufzubringen. — Herr Finanzminister, es wäre mir sehr angenehm, wenn Sie in diesem Augenblick zuhörten. Ich darf mich noch einmal an Sie wenden, nachdem Sie vorhin abgehalten waren. Ich finde es unerklärlich, daß Sie sich in einer unmittelbaren Aussprache mit dem Präsidenten des Wissenschaftsrates außerstande sahen, die 23 Millionen DM für den Wissenschaftsrat, um die es hier geht, aufzubringen. Nachdem Sie 354 Millionen DM für wehrwissenschaftliche Forschung und Erprobung aufbringen, nachdem Sie an anderer Stelle bekanntlich 800 Millionen DM einsparen konnten, nachdem der Druck dementsprechend war, nachdem Sie 130 Millionen DM Subventionszusagen des Herrn Bundeskanzlers honorieren konnten, hatten Sie offensichtlich Ihre eigenen Ausführungen, die Sie vor kurzem in Berlin gemacht haben, vollkommen vergessen. Dort hatten Sie ausdrücklich gesagt, daß Wissenschaft und Forschung und Wirtschaft unlöslich miteinander verbunden seien.

    (Abg. Dr. Stoltenberg meldet sich zu einer Zwischenfrage.)