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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, den 6. April 1960 Inhalt: Erklärung des Bundestages zu dem Bauernlegen in der sowjetisch besetzten Zone Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 5887 A Erklärung der Bundesregierung zu dem Bauernlegen in der sowjetisch besetzten Zone Lemmer, Bundesminister . . . . . 5888 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. h. c. Weber, Dr. h. c. Pferdmenges und Bauknecht . . . . . . . 5889 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. deutsch-spanische Beziehungen (Drucksache 1663) Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5890 D Dr. von Brentano, Bundesminister 5896 B Erler (SPD) 5899 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5902 D Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . . 5906 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 5914 B Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1959) (Drucksache 1104) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1681) — Zweite und dritte Beratung — 5915 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 1669); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1757) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5915 C Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 7. August 1958 mit der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1329); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1760) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5915 D Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 17. April 1959 mit dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern (Drucksache 1606) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1761) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5916 A Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 16. Juni 1959 mit dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksache 1614) ; Schriftlicher Bericht des Finanz- II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 ausschusses (Drucksache 1762) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5916 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. März 1959 mit der Regierung von Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens (Drucksache 1615) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1763) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5916 C Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 30. Juni 1958 mit der Regierung des Königreichs der Niederlande über Gastarbeitnehmer (Drucksache 1741) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5916 D Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 4. Dezember 1957 mit der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Drucksache 1742) — Erste Beratung — 5917 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Drucksache 1743) —Erste Beratung— 5917 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar) (Drucksache 1744) — Erste Beratung — . . . . . . 5917 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 1748) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 5917 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 1749) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 5917 B Entwurf eines Gesetzes über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 und über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (Drucksache 1750) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 5917 C Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 1699) . . . . . . . . . . . 5917 C Entwurf einer Dreiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Spezialwalzdraht); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1641, 1740) 5917 D Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1745) 5917 D Antrag betr. Eisenbahnverkehr zwischen Breisach und Colmar (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild u. Gen.) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 1389, 1754) 5918 A Antrag betr. Autobahn Schwabach—Heilbronn (Abg. Frau Strobel, Seidel [Fürth], Kurlbaum, Höhne, Bazille u. Gen.) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1631, 1756) 5918 A Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1755, Umdruck 322) 5918 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Bechert 5918 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg Etzenbach (Drucksache 1776) 5918 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksache 1400) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — 5918 D Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 1700) . . Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 1701) Ritzel (SPD) 5919 A Frau Rösch (CDU/CSU) . . 5919 B Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 1702) Dr. Schild (DP) . . . . . . . . 5919 D Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 1703, zu 1703) Rasner (CDU/CSU) 5920 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 III Erler (SPD) 5926 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5937 A Lenz (Trossingen) (FDP) 5940 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5942 B Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 1704, zu 1704) Majonica (CDU/CSU) 5946 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 5948 A Scheel (FDP) 5950 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . 5953 A Dr. von Brentano, Bundesminister 5955 A Reitzner (SPD) . . . . . . . 5957 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 5958 A Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1705, zu 1705); in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drucksache 1734) — Erste Beratung — und Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 1726, zu 1726) sowie Antrag betreffend Gesetz über zivile Notstandsplanung (Abg. Heye, Frau Dr. h. c. Weber [Essen], Frau Dr. Hubert, Blachstein und Gen.) (Drucksache 1588) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 5959 A Dr. Schäfer (SPD) . . . 5961 D, 5974 B Eilers (Oldenburg) (FDP) 5965 B Matzner (SPD) . . . . . . . 5966 A Kühn (Bonn) (FDP) 5967 B Kühlthau (CDU/CSU) 5968 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5970 B, 5971 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 5970 C, 5972 B Reitzner (SPD) . . . . . . . . 5971 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 5973 A, 5975 B Nächste Sitzung 5976 C Anlagen 5977 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 5887 108. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 6. 4. Dr. Baade 30. 4. Frau Dr. Bleyler 6. 4. Börner 10. 4. Brüns 2. 7. Dr. Burgbacher 9. 4. Cillien 9. 4. Frau Döhring (Stuttgart) 9. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Even (Köln) 9. 4. Dr. Friedensburg 6. 4. Gedat 9. 4. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Günther 20. 4. Dr. von Haniel-Niethammer 7. 4. Holla 9. 4. Dr. Hoven 7. 4. Jacobs 6. 4. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 9. 4. Kalbitzer 9. 4. Frau Klemmert 15. 5. Kramel 9. 4. Krammig 10.4. Leber 9. 4. Leonhard 6. 4. Lohmar 9. 4. Dr. Löhr 9. 4. Maier (Freiburg) 16.4. Dr. Martin 16. 4. Meitmann 9. 4. Neumann 9. 4. Ollenhauer 15. 4. Dr. Pflaumbaum 9. 4. Ramms 9. 4. Rasch 9. 4. Dr. Ratzel 30. 4. Richarts 9. 4. Dr. Ripken 15. 5. Scheuren 9. 4. Schröter (Berlin) 9. 4. Seither 9. 4. Spitzmüller 6. 4. Stenger 6. 4. Vogt 30. 4. Walter 9. 4. Worms 7. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Becker (Hersfeld) 24. 4. Blachstein 20. 5. Dr. Bucerius 15. 5. Döring (Düsseldorf) 3. 5. Dowidat 30. 4. D. Dr. Gerstenmaier 14. 4. Dr. Görgen 20. 5. Köhler 30. 4. Kraft 9. 5. Dr. Mende 13. 4. Dr. Mommer 13. 4. Paul 20. 4. Dr.-Ing. Seebohm 30. 4. Dr. Serres 13. 4. Zoglmann 30. 4. Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Straßenbaufinanzierungsgesetz. Die Zuschüsse des Bundes an die Länder für die Entwurfsberatung und Bauleitung für Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen betragen zur Zeit 3 % der Bausumme. Dieser Prozentsatz steht heute nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den durch die Planung und Bauausführung entstehenden Kosten, die für die ständige Weiterentwicklung der Straßen- und Brückenbautechnik erheblich gestiegen sind. Die Länder sind daher nicht mehr in der Lage, diese erhöhten Kosten allein weiterzutragen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, den Satz von 3 % entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen auf mindestens 5 % zu erhöhen. Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Seume zum Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1960) (Drucksachen 1104 und 1681). Im Jahre 1956 stand die Absatzwirtschaft, repräsentiert durch den Groß- und Einzelhandel, mit einer Wertschöpfung von rund 20 Milliarden DM in der Aufbringung des Sozialproduktes an zweiter Stelle nach der Industrie. Aber im Gegensatz zu Industrie und Handwerk liegt für das Gebiet der Absatzwirtschaft kein umfassendes statistisches Untersuchungsmaterial vor. Seit 1950 fehlen statistische Grundlagen zur Erkenntnis und Darstellung der Strukturverhältnisse der Absatzwirtschaft, die in den letzten Jahren auch bei uns neue Vertriebsformen geschaffen und andere weiter entwickelt- hat, wie z. B. Selbstbedienungsläden, Versandhandel, Einkaufsverbände usw. Dadurch werden Umsatzgrößen und Zahl der Betriebe sowie der Beschäftigten in völlig neue Relationen zueinander gebracht, die zu kennen für die Wirtschaftspolitik, insbesondere für die Kredit- und Investitionspolitik und auch für die Sozialpolitik unerläßlich ist. Repräsentative Erhebungen allein können die erforderlichen Grundlagen nicht mehr vermitteln. Daher sieht dieser Gesetzentwurf in seinem Hauptteil eine einmalige Gesamterhebung vor. Sie findet statt im Rahmen der von den Vereinten Nationen für 1960 empfohlenen Volks- und Arbeitsstättenzählungen, der sogenannten Großzählungen. Der vorliegende, auf dem Gesetz über Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 beruhende Gesetzentwurf erfaßt bei allen Unternehmen des Groß- und Einzelhandels, der Handelsvermittlung sowie des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes u. a. Umsatz und Außenstände, Wareneingang und Warenbestand, Beschäftigte, Löhne, Gehälter und Sozialaufwendungen. Neben dieser Gesamterhebung ist eine repräsentative Ergänzungserhebung vorgesehen, die sich nur auf 15 % der Unternehmen erstreckt und von der die große Anzahl der Kleinbetriebe nicht erfaßt wird. Diese Ergänzungserhebung untersucht z. B. den Umsatz nach Abnehmerkreisen und nach dem Zahlungsmodus, die Zusammensetzung des Wareneingangs und die Investitionstätigkeit. Der Bundestag hat in der Sitzung vom 11. Juni 1959 den Entwurf dieses Gesetzes dem Wirtschaftsausschuß als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Mittelstandsfragen zur Mitberatung überwiesen. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Vorlage der Bundesregierung, die aus der Drucksache 1681 ersichtlich sind, beruhen auf besserer begrifflicher Abgrenzung durch den Wirtschaftsausschuß, auf seinem Bestreben, materiell wichtige Tatbestände deutlich im Gesetzestext zu verankern und nicht nur in der Begründung zum Gesetzentwurf zum Ausdruck zu bringen, sowie der Übernahme einer Reihe von Wünschen des Bundesrates. Der Wirtschaftsausschuß schlägt dem Hohen Hause vor, in § 4 den Abs. 1 a aufzunehmen und dadurch diejenigen Handwerksbetriebe in die Erhebung einzubeziehen, die Handel mit fremden Erzeugnissen, Handelsvermittlung oder Gaststätten betreiben. Mit Rücksicht auf die Kosten und auf die erst vor einigen Jahren, nämlich im Jahre 1956, erfolgte Handwerkszählung sollen nur 60 000 von den in Fragen kommenden 750 000 Betrieben erfaßt werden. Der Wirtschaftsausschuß hält es für zweckmäßig, für die Zukunft Teilzählungen in den Bereichen Handel und Handwerk wegen ihrer vielfachen Berührungen in kombinierter Form zu planen, und zwar im Anschluß an vorangegangene Volkszählungen. Um bezüglich der Wirtschaft des Saarlandes vergleichbare Ergebnisse erhalten zu können, schlägt der Wirtschaftsausschuß vor, den § 7 b, wie in DruckDrucksache 1681 vorgesehen, einzufügen, wodurch der bisherige § 9, der alte Saarparagraph, entfällt. Der mitberatende Ausschuß für Mittelstandsfragen hatte gegen die Fassung des Regierungsentwurfes keine Einwände zu erheben; seinen weiteren Anregungen wurden vom Wirtschaftsausschuß in vollem Umfange entsprochen. Die ursprünglichen Bedenken des Bundesrates wegen der Kosten, die im Rahmen der Gesamtaufwendungen für die Großzählungen in den Jahren 1959 bis 1962 mit etwa 113 Millionen DM zum weitaus größten Teil auf Länder und Gemeinden entfallen würden, sind durch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die auch für dieses Gesetz gilt, ausgeräumt worden. Hiernach sind Bund und Länder mit je 50 % an den effektiven Kosten beteiligt. Die Aufnahme einer Bestimmung in dieses Gesetz über die Kosten erübrigt sich daher. Namens des Wirtschaftsausschusses bitte ich, dem Handelszählungsgesetz in der in der Bundestagsdrucksache 1681 vorgesehenen Form zuzustimmen. Anlage 4 Umdruck 599 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 1400 Anlage, 1703). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 04 03 Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens — wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 8 000 000 DM gekürzt, erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages und durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 510 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1400 Anlage, 1705). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 5979 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen I. In Tit 614 — Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung — wird der Ansatz von 158 471 700 DM um 23 000 000 DM auf 181 471 700 DM erhöht. Nr.2 der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „2. Zusätzliche Förderung dringender Bedürfnisse der Wissenschaft 143 000 000 DM Der Bundesminister des Innern ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen über den Haushaltsansatz hinaus weitere Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen bis zu 62 000 000 DM." 2. In Tit. 614 Förderung der Wissenschaft b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen von überregionaler Bedeutung — wird der Ansatz von 17 203 500 DM um 42 000 DM auf 17 245 500 DM erhöht. Nr.6 der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „6. Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 210 000 DM" 3. In Tit 616 - Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt wird der Ansatz von 4 380 000 DM um 800 000 DM auf 5 180 000 DM erhöht. Nr. 1g) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: ,1 g) Aktion „Künstlerhilfe" 1 000 000 DM' Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 4. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz — 5. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten." Zu Kap. 06 34 Institut für Ost-Westforschung in Köln —Kap. 06 34 wird gestrichen. Zu Kap. 06 35 — Bundeszentrale für Heimatdienst in Bonn —7. In Tit. 300 — Für die Sacharbeit der Bundeszentrale für Heimatdienst — wird der Ansatz von 7 075 000 DM um 845 000 DM auf 7 920 000 DM erhöht. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 8. a) Tit. 571 erhält die folgende Bezeichnung: „Tit.571 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten b) In Tit. 571 wird der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 571 Zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten, insbesondere zur Rationalisierung von Einrichtungen im medizinischen und im Wirtschafts- und Versorgungsbereich sollen in den Jahren 1960 bis 1965 zinslose Darlehen im Gesamtbetrage von 300 000 000 DM gewährt werden. Für 1960 werden für diesen Zweck erstmalig 50 000 000 DM bereitgestellt. Die Darlehen sind bei einem Freijahr mit 2 vom Hundert jährlich zu tilgen." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 521 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 1400 Anlage, 1701). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 01 wird folgender neuer Tit. 952 ausgebracht: „Tit. 952 Für die Schaffung eines Wohn- und Altersheimes zur Unterbringung alter und kranker pflegebedürftiger deutscher Emigranten, die als Opfer des Nationalsozialismus in Brüssel leben DM Bonn, den 6. April 1960 Ritzel Kühn (Köln) Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 527 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des 5980 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 Bundesministers des Auswärtigen (Drucksachen 1400 Anlage, 1704). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — Nach Tit. 679 wird folgende Überschrift eingefügt: „Einmalige Ausgaben". Darunter wird folgender neuer Tit. 950 eingefügt: „Tit. 950 Beitrag der Bundesrepublik zum Weltflüchtlingsjahr 5 000 000 DM Zu Tit. 950 Einmaliger Beitrag der Bundesrepublik für das Flüchtlingshilfeprogramm der Vereinten Nationen (UNREF) im Rahmen des Weltflüchtlingsjahres." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 532 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes (Drucksachen 1400 Anlage, 1704). Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 604 — Zuschuß an die Deutsche Atlantische Gesellschaft — wird der Ansatz von 30 000 DM auf 60 000 DM erhöht. Bonn, den 6. April 1960 Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Stoltenberg, Sie geben sich so viele Mühe, durch tiefschürfende Ausführungen die Regierungspolitik, die Politik Ihres Ministers zu unterstützen. Ist Ihnen eigentlich bewußt, daß er dabei durch Abwesenheit glänzt? Wir haben ihm eine gewisse Karenzzeit eingeräumt, aber ich glaube, es wäre jetzt an der Zeit, daß er kommt.


Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Schmitt, ich bin unterrichtet worden, daß der Herr Minister bereits auf dem Wege ist. Er ist sofort herbeigerufen worden, von einer Veranstaltung des Deutschen Sportbundes.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der Wissenschaftsrat ist zu einem wichtigen gemeinsamen Organ der Planung und Beratung geworden. Die Verhandlungen über eine wirkungsvolle Beteiligung des Bundes im Bereich der überregionalen Forschung stehen vor einem, wie wir hoffen, positiven Abschluß.
    Das Erreichte ist nun sicher kein Anlaß zur Selbstzufriedenheit. Sehr vieles bleibt noch im einzelnen zu tun; aber der Bund hat doch unter Beweis gestellt, daß er seine volle Kraft zur Meisterung dieser großen Aufgaben mit einsetzt.
    Die Fragen der inneren Sicherheit haben neben den kulturpolitischen Themen im vergangenen Jahr



    Dr. Stoltenberg
    am stärksten die Erörterungen im Arbeitsgebiet des I Innenministeriums bestimmt. Es ging dabei vor allem um die Notstandsgesetzgebung und die Notdienstpflicht. Ich will mich auf einige kurze Berner-kungen zu diesen beiden Punkten beschränken, sowohl aus zeitlichen Gründen wie auch im Hinblick auf den Stand der Meinungsbildung in diesem Hause.
    Wir begrüßen, daß die Notwendigkeit zusätzlicher Bestimmungen für den Fall des Notstandes heute von der Opposition zunehmend anerkannt wird. Als der Bundesinnenminister im Herbst 1958 in mehreren Reden sehr eindringlich auf diese gefährliche Lücke in unserer Staats- und Rechtsordnung hinwies, wurde er von der linken Seite dunkler Pläne und gefährlicher Ambitionen bezichtigt, ohne daß man den Kern seines Anliegens sehr ernst nahm. Herr Kollege Menzel meinte damals im November 1958 in einem Interview mit der „Neuen Rheinzeitung", wir lebten doch in einer stabilen, gesicherten Staatsordnung, so daß der Hinweis auf einen möglichen Notstand schwer verständlich sei und deshalb tiefen Argwohn gegen die Motive der Regierung auslösen müsse. Das war ein sehr großes, wahrscheinlich ungewolltes und unbewußtes Kompliment für die Bundesregierung, aber leider ein zu großes. Denn wenige Wochen später zerstörte das Chruschtschow-Ultimatum gegen Berlin diese wie manche andere Illusion. Die Krise um Berlin und alles das, was sie ausgelöst hat, hat seitdem sicher das Nachdenken und das sachliche Gespräch über diese Fragen gefördert, genauso wie
    die eindringlichen Mahnungen einiger bedeutender Verfassungsrechtler, die auch in sozialdemokratischen Kreisen nicht verdächtigt werden, der CDU/ CSU nahe zu stehen. Ich brauche nur an die aufsehenerregenden Äußerungen des Vizepräsidenten am Bundesverfassungsgericht, Dr. Katz, über die ungelösten Fragen des äußeren und inneren Notstandes zu erinnern, deren sorgfältige Lektüre jedem verantwortlichen Mitbürger nur dringend empfohlen werden kann. Herr Erler hat dann im Juni 1959 von diesem Platz aus die Bundesregierung ausdrücklich aufgefordert, ihre Pläne den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen. Dies ist mittlerweile geschehen.
    Niemand, der Herr Bundesinnenminister am wenigsten, hat erwartet, daß seine Vorlage ohne beträchtliche Veränderungen Gesetzeskraft erlangen wird, ein Entwurf, der für die Verfassung und die Rechte der Länder so bedeutsam ist, dessen Verabschiedung nur mit der Opposition erfolgen kann. Aber ich glaube, die Bundesregierung hat ihre Pflicht getan, indem sie uns ihre Konzeption dargelegt und im einzelnen mit ernsthaften Argumenten begründet hat. Es ist doch völlig unbestritten, daß die Entscheidung bei den gesetzgebenden Körperschaften liegt. Deshalb sollte man auch draußen im Lande Schluß mit der törichten Propaganda machen, die Bundesregierung oder die CDU/CSU wollten ein Ermächtigungsgesetz durchpauken, das Recht und Freiheit gefährde.

    (Zurufe von der Mitte: Sehr richtig!)

    Herr Kollege Dehler hat vor kurzem dieses Gesetz mit einem „nicht jetzt" kommentiert. Ein sozialdemokratischer Kollege erklärte noch Anfang März in Hessen, man überfordere die Bevölkerung mit den Themen „Notstand" und „Notdienstpflicht" in unverantwortlicher Weise.
    Diese Begründung ist befremdend. Ein demokratischer Staat muß doch den Mut haben, seinen Bürgern die Wahrheit zu sagen, auch wenn sie unangenehm und unpopulär ist. Es wäre, wie wir glauben, eine lebensgefährliche Unterlassungssünde, wenn wir — von den Gespenstern der Vergangenheit gelähmt — jetzt nicht das Notwendige täten, um den freiheitlichen Rechtsstaat auch für Krisenzeiten zu sichern.
    Ein dritter Schwerpunkt in der politischen Arbeit des Innenressorts war und ist der Bereich der Fürsorge und der sozialen Hilfen. Dieser Etat für 1960 bringt erstmals einen Ansatz für den Nachholbedarf an Krankenhäusern der freien gemeinnützigen Trägerverbände. Wir haben im Haushaltsausschuß eine Erweiterung des Programms von 100 auf 150 Millionen DM und eine Ausweitung der Zweckbestimmung vorgesehen. Auch andere Titel in diesem Einzelplan dienen den karitativen Verbänden in ihrer Arbeit. Diese Verbände gehören zu den Stillen im lande, aber ihre Funktion im sozialen Leben unseres Volkes kann kaum hoch genug veranschlagt werden.

    (Beifall in der Mitte.)

    Wir meinen deshalb, daß auch in Zukunft ihre Anliegen mit Vorrang geprüft werden müssen, vor denen mancher hutstark fordernder Gruppen. Insbesondere werden Bundesregierung und Bundestag zu erwägen haben, inwieweit sie den karitativen Trägern bei der Beseitigung von Kriegsschäden, die sich trotz großer eigener Anstrengungen immer noch auf mehr als 300 Millionen DM belaufen, verstärkt helfen können. Die Arbeit der karitativen Träger hat ihr Schwergewicht in den Kommunen. Wir würden es deshalb sehr begrüßen, wenn die sozialdemokratische Opposition gerade in den Ländern und in den Gemeinden, in denen sie bestimmend ist, zu einer positiveren, großzügigeren Einstellung gegenüber den freien Wohlfahrtsverbänden käme, als es gegenwärtig zumeist der Fall ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das Thema „Ziviler Bevölkerungsschutz" wird uns sicher auch dieses Jahr eingehender beschäftigen. Hier greifen im Einzelplan 36 die Planungen mehrerer Bundesressorts zusammen. Die Aufwendungen des Bundes für die Bevorratung, die ärztliche Versorgung, die Sicherung von Nachrichten- und Verkehrsverbindungen steigen in diesem Haushaltsjahr beträchtlich; sie haben sich etwa verdoppelt.
    In der Frage des baulichen Luftschutzes stehen wir allerdings immer noch im Anfangsstadium. Dies gilt allerdings mehr oder weniger für alle westlichen Länder außer Schweden und der Schweiz. Daran wird sichtbar, wie eminent schwierig die Probleme sind, um die es hier geht. Unsere Ausgangsposition in der Bundesrepublik war und ist



    Dr. Stoltenberg
    doppelt belastet. Zunächst bestand die Notwendigkeit, die Verteidigung gegenüber der äußeren Bedrohung aus dem Nichts aufzubauen, ohne die wir völlig schutzlos wären; eine Aufgabe, die wir noch nicht abgeschlossen haben. Allerdings ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, in dem die Frage des besonderen Schutzes der Zivilbevölkerung trotz aller materiellen und psychologischen Probleme dringlich wird. Das Notdienstpflichtgesetz wird uns einen wichtigen Schritt voranbringen können. Die baulichen Maßnahmen müssen in größerem Umfang beginnen, vor allem bei den Neubauvorhaben, auch wenn die benötigten Riesensummen eine schnelle Gesamtlösung unmöglich machen. Wir erwarten, daß uns die Bundesregierung baldmöglichst Vorschläge für die noch erforderlichen gesetzlichen Regelungen unterbreitet.
    Zum Schluß möchte ich mich kurz dem Gesetzentwurf über die Besoldung im öffentlichen Dienst zuwenden. Er wird sicher noch zu einer eingehenden Aussprache in der Einzelberatung führen. Wenn man ihn politisch und insgesamt bewerten will, muß man zunächst die Größenordnungen sehen, um die es hier geht. Eine Gehaltserhöhung um 1 % allein für die Beamten kostet dem Bund einschließlich Bahn und Post — auch die Bahn müssen wir bekanntlich über den Haushalt finanzieren — 80 Millionen DM jährlich. Schon deshalb sind Verbandsforderungen, die Beamtengehälter um etwa 12 % zu erhöhen, indiskutabel. Wir halten übrigens in diesem Bereich jede Form des schematischen Indexdenkens, etwa im Hinblick auf die Kurve des Sozialprodukts, das auch bei einigen Äußerungen aus der Bundesregierung anklang, für falsch. Es bedarf einer politischen Entscheidung, um der Beamtenschaft — unter Würdigung ihrer besonderen Rechte und Pflichten — und allen Bediensteten des Staates einen Anteil am steigenden Wohlstand zu sichern. Zu dieser Notwendigkeit bekennen wir uns.
    Es gibt einige neue Tatbestände gegenüber dem Zeitpunkt, als die Bundesregierung eine 4 %ige Gehaltserhöhung vorschlug. Ich denke dabei z. B. an die berichtigten, erheblich günstigeren Steuerschätzungen bei Bund, Ländern und Gemeinden. Wir werden sie in unsere Überlegungen einbeziehen müssen, um, Parlament und Regierung vereint, in den bevorstehenden Gesetzesberatungen zu einer möglichst gerechten Lösung zu kommen.
    Auch hier gilt, was ich schon zum Thema „Notstandsgesetz" sagte. Wenn wir als Mehrheitspartei eine Regierungsvorlage ohne nennenswerte Abweichungen in diesem Hause übernehmen, so heißt es bei der oppositionellen Presse und dem Troß der professionellen Nichtkonformisten, die Mehrheit dieses Hauses erniedrige dieses Parlament zu einem bloßen Ausführungs- und Hilfsorgan der Bundesregierung, sie denaturiere die Volksvertretung. Ändern wir aber wichtige Einzelbestimmungen an einer Regierungsvorlage, so spricht man in den gleichen Organen von einer schweren Krise der CDU/CSU, von Krach in der Regierungspartei und von einer schweren Niederlage dieses oder jenes Ministers. Ein so negatives Schema ist
    immer abwechselnd anwendbar, je nachdem wie es paßt. Aber keines trifft das Verhältnis von Regierung und Parlamentsmehrheit nach der Verfassung und in diesem Hause wirklich.
    Die Themen, die ich hier kurz angesprochen habe — ihre Liste bedürfte noch in manchem der Ergänzung —, zeigen: im Bereich des Innenressorts sind besonders schwierige Aufgaben zu lösen, die von der Sache her fast immer im verfassungspolitischen Spannungsfeld von Bund und Ländern stehen. Die Opposition hat in der jüngsten Vergangenheit mehrfach konzentrische Angriffe gegen die Politik und auch gegen die Person des Innenministers gerichtet. Auch wenn sie ihre Ausgangsposition später teilweise preisgab, die persönlichen Verdächtigungen und massiven Polemiken gingen meistens weiter. Wir wissen, daß die Wahlstrategen der SPD den Verfassungsminister propagandistisch im düsteren Gewande des Polizeiministers, gleichsam als negative Symbolfigur erscheinen lassen möchten. Wir haben nicht alle offenen Fragen perfekt gelöst; das ist im harten Raum der Wirklichkeit kaum möglich. Etwas muß ja auch dem sozialistischen Zukunftsstaat vorbehalten bleiben. Aber wir stellen doch den Angriffen unbezweifelbare sachliche Leistungen, begründete Planungen und die feste Verbundenheit von CDU/CSU und Bundesregierung gegenüber.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)