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    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, den 6. April 1960 Inhalt: Erklärung des Bundestages zu dem Bauernlegen in der sowjetisch besetzten Zone Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 5887 A Erklärung der Bundesregierung zu dem Bauernlegen in der sowjetisch besetzten Zone Lemmer, Bundesminister . . . . . 5888 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. h. c. Weber, Dr. h. c. Pferdmenges und Bauknecht . . . . . . . 5889 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. deutsch-spanische Beziehungen (Drucksache 1663) Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5890 D Dr. von Brentano, Bundesminister 5896 B Erler (SPD) 5899 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5902 D Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . . 5906 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 5914 B Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1959) (Drucksache 1104) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1681) — Zweite und dritte Beratung — 5915 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 1669); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1757) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5915 C Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 7. August 1958 mit der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1329); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1760) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5915 D Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 17. April 1959 mit dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern (Drucksache 1606) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1761) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5916 A Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 16. Juni 1959 mit dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksache 1614) ; Schriftlicher Bericht des Finanz- II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 ausschusses (Drucksache 1762) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5916 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. März 1959 mit der Regierung von Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens (Drucksache 1615) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1763) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5916 C Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 30. Juni 1958 mit der Regierung des Königreichs der Niederlande über Gastarbeitnehmer (Drucksache 1741) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5916 D Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 4. Dezember 1957 mit der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Drucksache 1742) — Erste Beratung — 5917 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Drucksache 1743) —Erste Beratung— 5917 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar) (Drucksache 1744) — Erste Beratung — . . . . . . 5917 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 1748) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 5917 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 1749) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 5917 B Entwurf eines Gesetzes über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 und über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (Drucksache 1750) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 5917 C Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 1699) . . . . . . . . . . . 5917 C Entwurf einer Dreiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Spezialwalzdraht); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1641, 1740) 5917 D Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1745) 5917 D Antrag betr. Eisenbahnverkehr zwischen Breisach und Colmar (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild u. Gen.) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 1389, 1754) 5918 A Antrag betr. Autobahn Schwabach—Heilbronn (Abg. Frau Strobel, Seidel [Fürth], Kurlbaum, Höhne, Bazille u. Gen.) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1631, 1756) 5918 A Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1755, Umdruck 322) 5918 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Bechert 5918 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg Etzenbach (Drucksache 1776) 5918 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksache 1400) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — 5918 D Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 1700) . . Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 1701) Ritzel (SPD) 5919 A Frau Rösch (CDU/CSU) . . 5919 B Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 1702) Dr. Schild (DP) . . . . . . . . 5919 D Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 1703, zu 1703) Rasner (CDU/CSU) 5920 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 III Erler (SPD) 5926 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5937 A Lenz (Trossingen) (FDP) 5940 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5942 B Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 1704, zu 1704) Majonica (CDU/CSU) 5946 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 5948 A Scheel (FDP) 5950 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . 5953 A Dr. von Brentano, Bundesminister 5955 A Reitzner (SPD) . . . . . . . 5957 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 5958 A Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1705, zu 1705); in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drucksache 1734) — Erste Beratung — und Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 1726, zu 1726) sowie Antrag betreffend Gesetz über zivile Notstandsplanung (Abg. Heye, Frau Dr. h. c. Weber [Essen], Frau Dr. Hubert, Blachstein und Gen.) (Drucksache 1588) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 5959 A Dr. Schäfer (SPD) . . . 5961 D, 5974 B Eilers (Oldenburg) (FDP) 5965 B Matzner (SPD) . . . . . . . 5966 A Kühn (Bonn) (FDP) 5967 B Kühlthau (CDU/CSU) 5968 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 5970 B, 5971 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 5970 C, 5972 B Reitzner (SPD) . . . . . . . . 5971 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 5973 A, 5975 B Nächste Sitzung 5976 C Anlagen 5977 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 5887 108. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 6. 4. Dr. Baade 30. 4. Frau Dr. Bleyler 6. 4. Börner 10. 4. Brüns 2. 7. Dr. Burgbacher 9. 4. Cillien 9. 4. Frau Döhring (Stuttgart) 9. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Even (Köln) 9. 4. Dr. Friedensburg 6. 4. Gedat 9. 4. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Günther 20. 4. Dr. von Haniel-Niethammer 7. 4. Holla 9. 4. Dr. Hoven 7. 4. Jacobs 6. 4. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 9. 4. Kalbitzer 9. 4. Frau Klemmert 15. 5. Kramel 9. 4. Krammig 10.4. Leber 9. 4. Leonhard 6. 4. Lohmar 9. 4. Dr. Löhr 9. 4. Maier (Freiburg) 16.4. Dr. Martin 16. 4. Meitmann 9. 4. Neumann 9. 4. Ollenhauer 15. 4. Dr. Pflaumbaum 9. 4. Ramms 9. 4. Rasch 9. 4. Dr. Ratzel 30. 4. Richarts 9. 4. Dr. Ripken 15. 5. Scheuren 9. 4. Schröter (Berlin) 9. 4. Seither 9. 4. Spitzmüller 6. 4. Stenger 6. 4. Vogt 30. 4. Walter 9. 4. Worms 7. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Becker (Hersfeld) 24. 4. Blachstein 20. 5. Dr. Bucerius 15. 5. Döring (Düsseldorf) 3. 5. Dowidat 30. 4. D. Dr. Gerstenmaier 14. 4. Dr. Görgen 20. 5. Köhler 30. 4. Kraft 9. 5. Dr. Mende 13. 4. Dr. Mommer 13. 4. Paul 20. 4. Dr.-Ing. Seebohm 30. 4. Dr. Serres 13. 4. Zoglmann 30. 4. Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Straßenbaufinanzierungsgesetz. Die Zuschüsse des Bundes an die Länder für die Entwurfsberatung und Bauleitung für Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen betragen zur Zeit 3 % der Bausumme. Dieser Prozentsatz steht heute nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den durch die Planung und Bauausführung entstehenden Kosten, die für die ständige Weiterentwicklung der Straßen- und Brückenbautechnik erheblich gestiegen sind. Die Länder sind daher nicht mehr in der Lage, diese erhöhten Kosten allein weiterzutragen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, den Satz von 3 % entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen auf mindestens 5 % zu erhöhen. Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Seume zum Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1960) (Drucksachen 1104 und 1681). Im Jahre 1956 stand die Absatzwirtschaft, repräsentiert durch den Groß- und Einzelhandel, mit einer Wertschöpfung von rund 20 Milliarden DM in der Aufbringung des Sozialproduktes an zweiter Stelle nach der Industrie. Aber im Gegensatz zu Industrie und Handwerk liegt für das Gebiet der Absatzwirtschaft kein umfassendes statistisches Untersuchungsmaterial vor. Seit 1950 fehlen statistische Grundlagen zur Erkenntnis und Darstellung der Strukturverhältnisse der Absatzwirtschaft, die in den letzten Jahren auch bei uns neue Vertriebsformen geschaffen und andere weiter entwickelt- hat, wie z. B. Selbstbedienungsläden, Versandhandel, Einkaufsverbände usw. Dadurch werden Umsatzgrößen und Zahl der Betriebe sowie der Beschäftigten in völlig neue Relationen zueinander gebracht, die zu kennen für die Wirtschaftspolitik, insbesondere für die Kredit- und Investitionspolitik und auch für die Sozialpolitik unerläßlich ist. Repräsentative Erhebungen allein können die erforderlichen Grundlagen nicht mehr vermitteln. Daher sieht dieser Gesetzentwurf in seinem Hauptteil eine einmalige Gesamterhebung vor. Sie findet statt im Rahmen der von den Vereinten Nationen für 1960 empfohlenen Volks- und Arbeitsstättenzählungen, der sogenannten Großzählungen. Der vorliegende, auf dem Gesetz über Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 beruhende Gesetzentwurf erfaßt bei allen Unternehmen des Groß- und Einzelhandels, der Handelsvermittlung sowie des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes u. a. Umsatz und Außenstände, Wareneingang und Warenbestand, Beschäftigte, Löhne, Gehälter und Sozialaufwendungen. Neben dieser Gesamterhebung ist eine repräsentative Ergänzungserhebung vorgesehen, die sich nur auf 15 % der Unternehmen erstreckt und von der die große Anzahl der Kleinbetriebe nicht erfaßt wird. Diese Ergänzungserhebung untersucht z. B. den Umsatz nach Abnehmerkreisen und nach dem Zahlungsmodus, die Zusammensetzung des Wareneingangs und die Investitionstätigkeit. Der Bundestag hat in der Sitzung vom 11. Juni 1959 den Entwurf dieses Gesetzes dem Wirtschaftsausschuß als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Mittelstandsfragen zur Mitberatung überwiesen. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Vorlage der Bundesregierung, die aus der Drucksache 1681 ersichtlich sind, beruhen auf besserer begrifflicher Abgrenzung durch den Wirtschaftsausschuß, auf seinem Bestreben, materiell wichtige Tatbestände deutlich im Gesetzestext zu verankern und nicht nur in der Begründung zum Gesetzentwurf zum Ausdruck zu bringen, sowie der Übernahme einer Reihe von Wünschen des Bundesrates. Der Wirtschaftsausschuß schlägt dem Hohen Hause vor, in § 4 den Abs. 1 a aufzunehmen und dadurch diejenigen Handwerksbetriebe in die Erhebung einzubeziehen, die Handel mit fremden Erzeugnissen, Handelsvermittlung oder Gaststätten betreiben. Mit Rücksicht auf die Kosten und auf die erst vor einigen Jahren, nämlich im Jahre 1956, erfolgte Handwerkszählung sollen nur 60 000 von den in Fragen kommenden 750 000 Betrieben erfaßt werden. Der Wirtschaftsausschuß hält es für zweckmäßig, für die Zukunft Teilzählungen in den Bereichen Handel und Handwerk wegen ihrer vielfachen Berührungen in kombinierter Form zu planen, und zwar im Anschluß an vorangegangene Volkszählungen. Um bezüglich der Wirtschaft des Saarlandes vergleichbare Ergebnisse erhalten zu können, schlägt der Wirtschaftsausschuß vor, den § 7 b, wie in DruckDrucksache 1681 vorgesehen, einzufügen, wodurch der bisherige § 9, der alte Saarparagraph, entfällt. Der mitberatende Ausschuß für Mittelstandsfragen hatte gegen die Fassung des Regierungsentwurfes keine Einwände zu erheben; seinen weiteren Anregungen wurden vom Wirtschaftsausschuß in vollem Umfange entsprochen. Die ursprünglichen Bedenken des Bundesrates wegen der Kosten, die im Rahmen der Gesamtaufwendungen für die Großzählungen in den Jahren 1959 bis 1962 mit etwa 113 Millionen DM zum weitaus größten Teil auf Länder und Gemeinden entfallen würden, sind durch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die auch für dieses Gesetz gilt, ausgeräumt worden. Hiernach sind Bund und Länder mit je 50 % an den effektiven Kosten beteiligt. Die Aufnahme einer Bestimmung in dieses Gesetz über die Kosten erübrigt sich daher. Namens des Wirtschaftsausschusses bitte ich, dem Handelszählungsgesetz in der in der Bundestagsdrucksache 1681 vorgesehenen Form zuzustimmen. Anlage 4 Umdruck 599 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 1400 Anlage, 1703). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 04 03 Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens — wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 8 000 000 DM gekürzt, erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages und durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 510 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1400 Anlage, 1705). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 5979 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen I. In Tit 614 — Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung — wird der Ansatz von 158 471 700 DM um 23 000 000 DM auf 181 471 700 DM erhöht. Nr.2 der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „2. Zusätzliche Förderung dringender Bedürfnisse der Wissenschaft 143 000 000 DM Der Bundesminister des Innern ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen über den Haushaltsansatz hinaus weitere Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen bis zu 62 000 000 DM." 2. In Tit. 614 Förderung der Wissenschaft b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen von überregionaler Bedeutung — wird der Ansatz von 17 203 500 DM um 42 000 DM auf 17 245 500 DM erhöht. Nr.6 der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „6. Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 210 000 DM" 3. In Tit 616 - Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt wird der Ansatz von 4 380 000 DM um 800 000 DM auf 5 180 000 DM erhöht. Nr. 1g) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: ,1 g) Aktion „Künstlerhilfe" 1 000 000 DM' Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 4. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz — 5. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten." Zu Kap. 06 34 Institut für Ost-Westforschung in Köln —Kap. 06 34 wird gestrichen. Zu Kap. 06 35 — Bundeszentrale für Heimatdienst in Bonn —7. In Tit. 300 — Für die Sacharbeit der Bundeszentrale für Heimatdienst — wird der Ansatz von 7 075 000 DM um 845 000 DM auf 7 920 000 DM erhöht. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 8. a) Tit. 571 erhält die folgende Bezeichnung: „Tit.571 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten b) In Tit. 571 wird der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 571 Zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten, insbesondere zur Rationalisierung von Einrichtungen im medizinischen und im Wirtschafts- und Versorgungsbereich sollen in den Jahren 1960 bis 1965 zinslose Darlehen im Gesamtbetrage von 300 000 000 DM gewährt werden. Für 1960 werden für diesen Zweck erstmalig 50 000 000 DM bereitgestellt. Die Darlehen sind bei einem Freijahr mit 2 vom Hundert jährlich zu tilgen." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 521 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 1400 Anlage, 1701). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 01 wird folgender neuer Tit. 952 ausgebracht: „Tit. 952 Für die Schaffung eines Wohn- und Altersheimes zur Unterbringung alter und kranker pflegebedürftiger deutscher Emigranten, die als Opfer des Nationalsozialismus in Brüssel leben DM Bonn, den 6. April 1960 Ritzel Kühn (Köln) Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 527 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des 5980 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. April 1960 Bundesministers des Auswärtigen (Drucksachen 1400 Anlage, 1704). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — Nach Tit. 679 wird folgende Überschrift eingefügt: „Einmalige Ausgaben". Darunter wird folgender neuer Tit. 950 eingefügt: „Tit. 950 Beitrag der Bundesrepublik zum Weltflüchtlingsjahr 5 000 000 DM Zu Tit. 950 Einmaliger Beitrag der Bundesrepublik für das Flüchtlingshilfeprogramm der Vereinten Nationen (UNREF) im Rahmen des Weltflüchtlingsjahres." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 532 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes (Drucksachen 1400 Anlage, 1704). Zu Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen In Tit. 604 — Zuschuß an die Deutsche Atlantische Gesellschaft — wird der Ansatz von 30 000 DM auf 60 000 DM erhöht. Bonn, den 6. April 1960 Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Punkt der Tagesordnung nicht mehr vor Anträge sind auch nicht gestellt. Damit ist die Beratung der Großen Anfrage der SPD erledigt.
    Da wir noch bis zur Mittagspause um 13 Uhr einiges erledigen können, darf ich die Punkte der Tagesordnung aufrufen, zu denen nach der interfraktionellen Vereinbarung eine Beschlußfassung ohne Debatte vorgesehen ist. Ich rufe zunächst Punkt VI der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1959) (Drucksache 1104);
    Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksache 1681)

    (Erste Beratung 69. Sitzung).

    Der Berichterstatter verweist auf den Schriftlichen Bericht. *)
    Ich rufe in zweiter Beratung nach der Ausschußdrucksache auf §§ 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — 6, — 7,
    — 7a, — 8, — 10, — Einleitung und Überschrift. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die zweite Beratung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich darf um die Gegenprobe bitten. — Angenommen, offenbar ohne Enthaltungen und Gegenstimmen.
    Wir kommen zur
    dritten Lesung.
    Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die dritte Beratung. Wer dem soeben in der zweiten Lesung angenommenen Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben.
    — Ich bitte um die Gegenprobe. — Danke. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt VII der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 1669) ;
    Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksache 1757)

    (Erste Beratung 107. Sitzung).

    Auf den mündlichen Bericht wird verzichtet. Ich eröffne die zweite Beratung und rufe auf Art. 1, — 2,
    — 3, — Einleitung und Überschrift. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1757 zuzustimmen wünscht, den bitte um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die dritte Beratung. Wer dem soeben in der zweiten Lesung angenommenen Entwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Soweit ich sehe, ist auch dieser Gesetzenwurf einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt VIII der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 7. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1329);
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 1760)

    (Erste Beratung 91. Sitzung). *) Siehe Anlage 3.




    Vizepräsident Dr. Preusker
    Ich eröffne die zweite Beratung und rufe auf die Art. 1 bis 3 sowie Einleitung und Überschrift. Wer dem Entwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe. — Enthaltungen? — In der zweiten Beratung einstimmig angenommen.
    Ich eröffne die
    dritte Beratung.
    Wer dem in der zweiten Beratung gefaßten Beschluß zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
    Ich rufe auf Punkt IX der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 17. April 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern (Drucksache 1606);
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 1761)

    (Erste Beratung 106. Sitzung).

    Ich eröffne die zweite Beratung und rufe auf Art. 1 bis 3 sowie Einleitung und Überschrift. —Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — In zweiter Beratung einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Das Wort wird nicht gewünscht. — Ich schließe die dritte Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt X der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksache 1614);
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 1762)

    (Erste Beratung 106. Sitzung).

    Ich eröffne die zweite Beratung und rufe auf die Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift. — Ich bitte um das Handzeichen der Zustimmung. — Ich bitte
    um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — In zweiter Beratung einstimmig angenommen.
    Ich eröffne die
    dritte Beratung.
    Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung und darf bitten, durch Aufstehen die Annahme in dritter Beratung zu bekunden. — Ich danke Ihnen. Auch dieser Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
    Wir kommen zu Punkt XI der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. März 1959 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens (Drucksache 1615) ;
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 1763)

    (Erste Beratung 106. Sitzung).

    Ich eröffne die zweite Beratung und rufe auf die Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift. — Ich darf um Ihre Zustimmung durch Handzeichen bitten. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich bitte, durch Erheben von den Plätzen auch in dritter Beratung das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Regierung von Indien anzunehmen. — Ich danke Ihnen; es ist so beschlossen.
    Hier gilt es noch über folgenden Entschließungsantrag abzustimmen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, beim Abschluß von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder bei der Revision bestehender Abkommen darauf hinzuwirken, daß in den Abkommen die Besteuerungsrechte für Einkünfte, die den Vertragstaaten als Quellenstaaten weiterhin zur Besteuerung überlassen bleiben, in ihrem Umfang eingeschränkt und fest begrenzt werden.
    Wer diesem Entschließungsantrag des Ausschusses zustimmt, den bitte' ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Soweit ich sehe, einstimmig angenommen.
    Ich rufe dann auf Punkt XII der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 30. Juni 1958 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über Gastarbeitnehmer (Drucksache 1741).
    Hier handelt es sich nur um eine erste Beratung.
    Vorgeschlagen ist Überweisung an den Ausschuß



    Vizepräsident Dr. Preusker
    für Arbeit. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer ist mit der Überweisung an den Ausschuß für Arbeit einverstanden? — Ich danke Ihnen; es ist so beschlossen.
    Punkt XIII der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 4. Dezember 1957 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Drucksache 1742).
    Hier ist ebenfalls Überweisung an den Ausschuß für Arbeit beantragt. Wer zuzustimmen wünscht, den darf ich um das Handzeichen bitten. — Es ist so beschlossen.
    Es folgt Punkt XIV der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Drucksache 1743).
    Ich eröffne die erste Beratung des Gesetzentwurfs. Es ist wiederum Überweisung an den Ausschuß für Arbeit vorgeschlagen. Wer zuzustimmen wünscht, den darf ich um das Handzeichen bitten. — Danke; es ist so beschlossen.
    Punkt XV der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar) (Drucksache 1744).
    Auch hier ist keine Debatte vorgesehen, sondern Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zu Punkt XVI der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 1748).
    Auch hier ist die sofortige Überweisung an den Rechtsausschuß vorgesehen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
    Punkt XVII der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 1749).
    Hier ist ebenfalls Überweisung an den Rechtsausschuß vorgesehen. Wer zuzustimmen wünscht, den darf ich um das Handzeichen bitten. — Auch hier ist so beschlossen.
    Punkt XVIII der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 und über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (Drucksache 1750).
    Hier ist ebenfalls Überweisung an den Rechtsausschuß beantragt. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Auch das ist so beschlossen.
    Es folgt Punkt XIX der Tagesordnung:
    Beratung der Sammelübersicht 18 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge van Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache 1699).
    Wer dem Antrag des Ausschusses entsprechend die in der Sammelübersicht 18 enthaltenen Ausschußanträge annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die Anträge sind einstimmig angenommen.
    Es folgt Punkt XX der Tagesordnung:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Dreiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Spezialwalzdraht) (Drucksachen 1641, 1740).
    Es wird vorgeschlagen, die Drucksache 1641 unverändert anzunehmen. Wer das zu tun wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Sodann folgt Punkt XXI der Tagesordnung:
    Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1745).
    Der Antrag des Ausschusses lautet: Der Bundestag wolle beschließen, von einer Äußerung zu den in der Übersicht aufgeführten Streitsachen abzusehen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Auch das ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt XXII der Tagesordnung:

    (3. Ausschuß)




    Vizepräsident Dr. Preusker
    ten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies, Dr. Schild und Genossen betr. Eisenbahnverkehr zwischen Breisach und Colmar (Drucksachen 1389, 1754).
    Der Mündliche Bericht des Ausschusses Drucksache 1754 schlägt vor, den Antrag unverändert anzunehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Soweit ich sehe, einstimmig angenommen!
    Ich rufe auf Punkt XXIII der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Frau Strobel, Seidel (Fürth), Kurlbaum, Höhne, Bazille und Genossen betr. Autobahnbau Schwabach—Heilbronn (Drucksachen 1631, 1756).
    Der Haushaltsausschuß beantragt, den Antrag Drucksache 1631 der Bundesregierung als Material zu überweisen. Wer diesem Antrage des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zu Punkt XXIV der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959 hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksache 1755, Umdruck 322).
    Der Haushaltsausschuß beantragt, den Entschließungsantrag Umdruck 322 durch die Beschlußfassung zum Haushaltsgesetz 1960 für gegenstandslos zu erklären. Wer diesem Antrage zuzustimmen wünscht — obwohl wir noch vor der Beratung des Haushaltsgesetzes stehen —, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich danke Ihnen; es ist so beschlossen, in der optimistischen Annahme, daß die Beschlußfassung zum Haushaltsgesetz 1960 programmgemäß gelingt.
    Ich rufe auf Punkt XXV der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Immunitätsangelegenheiten — betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Dr. Bechert gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 10. März 1960 (Drucksache 1775).
    ,Der Ausschuß beantragt, die Genehmigung nicht zu erteilen. Wer diesem Antrage zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Soweit ich sehe, ist der Ausschußantrag einstimmig angenommen.
    Punkt XXVI der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und
    Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Immunitätsangelegenheiten — betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Etzenbach gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 11. März 1960 (Drucksache 1776).
    Der Ausschuß beantragt, die Genehmigung zu erteilen. Wer diesem Antrage zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Ausschußantrag ist einstimmig angenommen.
    Damit, meine Damen und Herren, wären wir so weit gekommen, daß wir in die Beratung des Haushalts eintreten könnten. Da wir aber beschlossen haben, das erst um 14.30 Uhr zu tun, habe ich die Freude, Ihnen eine um eine halbe Stunde verlängerte Mittagspause gönnen zu können.
    Ich unterbreche die Sitzung bis 14.30 Uhr.

    (Unterbrechung der Sitzung von 12.25 Uhr bis 14.33 Uhr.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung wird fortgesetzt.
Ich rufe Punkt IV der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) (Drucksache 1400) Berichte des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß)
Einzelplan 01
Bundepräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 1700).
Ich erteile das Wort der Frau Abgeordneten Rösch als Berichterstatterin.

(Abg. Frau Rösch: Ich verzichte auf den Bericht!)

-- Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall.
Änderungsanträge liegen nicht vor. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Einzelplan 01 — Bundespräsident und Bundespräsidialamt — zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe jetzt auf:
Einzelplan 02
Deutscher Bundestag (Drucksache 1701).
Berichterstatterin ist wieder Frau Abgeordnete Rösch.

(Abg. Frau Rösch: Ich verzichte!)

— Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall.
Hier liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 521 vor. Soll er begründet werden? — Das Wort zur Begründung hat Herr Abgordneter Ritzel.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz den Antrag begründen, der Ihnen auf Umdruck 521 vorliegt. Er bezweckt die Einrichtung eines neuen Titels — und zwar eines Leertitels — im Haushaltsplan 1960 für die Schaffung eines Wohn- und Altersheimes zur Unterbringung alter und kranker pflegebedürftiger deutscher Emigranten, die als Opfer des Nationalsozialismus in Brüssel leben.
    Uns sind Informationen darüber zugegangen, daß bei einem Kreis von etwa 20 Personen, die als Opfer Hitlers in Brüssel wohnen und niemals mehr nach Deutschland zurückkehren wollen, eine Situation gegeben ist, die die verantwortlichen Instanzen des Bundes zu einer Nachprüfung veranlassen sollte. Um eine Möglichkeit zum helfenden Eingreifen zu schaffen, soll nach unserem Vorschlag dieser Leertitel gebildet werden. Das Existenzminimum dieser 20 alten Leute ist zwar einigermaßen gesichert; aber ,sie haben kein Heim. Sie sind nicht mehr in der Lage, sich selbst zu helfen; sie sollten betreut werden. Diese Leute können aber nicht in einem belgischen Altersheim untergebracht werden, weil sie kein Französisch verstehen und weil man dort nicht deutsch spricht. Kurzum, es ist ein ähnliches, nur in viel kleinerem Umfange zutage tretendes Problem wie das, das seinerzeit den Deutschen Bundestag veranlaßt hat, eine einmalige Bewilligung für eine ähnliche Einrichtung in Paris auszusprechen.
    Der vorliegende Antrag hat den Zweck, den Weg zu ebnen, damit der Haushaltsausschuß und andere Ausschüsse des Hohen Hauses sich gegebenenfalls mit der Sache auseinandersetzen können. Ich bitte u Annahme des Antrags.