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ID0310731700

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    Deutscher Bundestag 107. Sitzung Bonn, den 16. März 1960 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des britischen Unterhauses 5852 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Leonhard und Meyer (Wanne-Eickel) 5803 A Abg. Dr. Hauser tritt als Nachfolger des verstorbenen Abg. Dr. Lindrath in den Bundestag ein 5803 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Halbjahr des Rechnungsjahres 1959 (Drucksache 1645) . . . . . . . . . . . 5803 B Fragestunde (Drucksache 1673) Frage des Abg. Schmidt (Hamburg): Verdrängung der Kleinaktionäre aus Aktiengesellschaften Schäffer, Bundesminister 5803 D, 5804 A, B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5804 A Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Bundeskanzlers am 15. Februar 1960 in Köln über die Stellung der Bundesminister Schäffer, Bundesminister . . . . 5804 B, C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 5804 C, D Frage des Abg. Rehs: Erlaß einer Rechtsverordnung gemäß § 3 des Häftlingshilfegesetzes Dr. Nahm, Staatssekretär . . . . 5805 A, B Frage der Abg. Frau Korspeter: Alterssicherung der vertriebenen und geflüchteten Bauern Dr. Nahm, Staatssekretär . 5805 C, 5806 A Frau Korspeter (SPD) 5806 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Radioaktive Niederschläge Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 5806 B, 5807 B, D Dr. Bechert (SPD) 5807 A, C Frage des Abg. Rehs: Vorzeitige Ablösung der Lastenausgleichsabgabe aus dem Erlös der Aktien des Volkswagenwerkes im Falle seiner Privatisierung Dr. Busch, Staatssekretär . . . . 5808 A Rehs (SPD) 5808 A Frage des Abg. Josten: Klärung der Besitzverhältnisse des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ahrbrück Dr. Busch, Staatssekretär . . . . 5808 B, C Josten (CDU/CSU) 5808 C Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Aufstellung eines öffentlichen Fernsprechers in Lorsbach Stücklen, Bundesminister . . . . . 5808 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 Frage des Abg. Dr. Brecht: Bundesmittel für das Bauzentrum in Köln Lücke, Bundesminister . . 5808 D, 5809 B Dr. Brecht (SPD) 5809 A, B Frage des Abg. Dr. Brecht: Rechtzeitige Veröffentlichung der Ergebnisse von Forschungsarbeiten, die mit Bundesmitteln gefördert werden Lücke, Bundesminister 5809 C, D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . 5809 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Zuteilung von Bundesmitteln für den Wohnungsbau der SBZ-Zuwanderer Lücke, Bundesminister . 5809 D, 5810 A, B Dr. Brecht (SPD) 5810 A, B Frage des Abg. Gewandt: Sittliche Gefährdung der in Großbritannien arbeitenden deutschen Mädchen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5810 C, 5811 A Gewandt (CDU/CSU) 5811 A Fragen des Abg. Schneider (Bremerhaven) und des Abg. Dr. Mommer: Rückgabe des deutschen Vermögens in den USA Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5811 B, C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 5811 C Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Presseberichte über die Möglichkeit der Stationierung eisenbahnlafettierter Polaris-Mitteistreckenraketen mit atomaren Sprengköpfen auf westdeutschem Gebiet Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5811 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5812 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Aktenmaterial des Document Center Berlin Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5812 B Bauer (Würzburg) (SPD) 5812 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Selbstmordfälle von Studierenden in Prüfungssemestern Dr. Anders, Staatssekretär . . . 5812 C, D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 5812 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Einreisevisum für Bürger des Staates Israel zum Besuch Münchens Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 5812 D, 5813 C, D Dr. Arndt (SPD) . . . 5813 B, D, 5814 A Frage des Abg. Mischnick: Eintragung der Blutgruppe in den Bundespersonalausweis Ritter von Lex, Staatssekretär . . 5814 A, B Mischnick (FDP) 5814 B Frage des Abg. Felder: Die sogenannte „Ungarische Bewegung" auf Schloß Teising Ritter von Lex, Staatssekretär . . 5814 C, 5815A Felder (SPD) 5815 A Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Zweites Fernsehprogramm Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 5815 A Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Begriff der Seedienstuntauglichkeit Blank, Bundesminister . . . . . 5815 B Frage des Abg. Dröscher: Gewährung der Altershilfe für Landwirte im Falle der sogenannten stufenweisen Entäußerung Blank, Bundesminister . . . . . 5815 D Frage des Abg. Büttner: Neueinteilung der Arbeitsamtsbezirke im Lande Nordrhein-Westfalen Blank, Bundesminister . . . . . 5816 B Frage des Abg. Welslau: Unfälle von Kindern unter 14 Jahren in der Landwirtschaft Blank, Bundesminister . . . . . 5816 D Fage des Abg. Wittrock: Anlage von Ölversickerungsgruben durch die amerikanischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 5818 B, D, 5818 A Wittrock (SPD) 5817 D Frage des Abg. Ritzel: Steuerpflichtige Millionäre und Bezieher von Einkommen über 100 000 DM Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5818 A, 5819 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 5819 A Frage des Abg. Bach: Doppelbesteuerung von in Frankreich beschäftigten Arbeitnehmern der Bundesrepublik Dr. Hettlage, Staatssekretär 5819 C, 5820 A Bach (SPD) . . . . . . . . . . 5820 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 III Frage des Abg. Faller: Unterschiedliche Regelung für das Mitführen von Tabakwaren durch in der Schweiz arbeitende weibliche und männliche Grenzgänger Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5820 B Frage des Abg. Faller: Verwaltungszuschuß für in Weil am Rhein tätige Beamte Dr. Hettlage, Staatssekretär 5820 C, 5821 A Faller (SPD) 5821 A, B Frage des Abg. Rehs: Vorgesehene Rechtsverordnung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Feststellungsgesetzes Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5821 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . 5821 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Beachtung von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts durch das Bundesausgleichsamt Dr. Hettlage, Staatssekretär . 5822 A, B, C Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . 5822 B, C Frage des Abg. Seuffert: Steuerliche Nachprüfung von Spesen und Repräsentationsausgaben bei wirtschaftlichen Unternehmungen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5822 C, 5823 A, B Seuffert (SPD) 5823 A, B Frage des Abg. Erler: Einschläge von Explosivkörpern in Ortschaften in der Umgebung des Truppenübungsplatzes Heuberg und Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Explosion im Stadtgebiet von Ebingen am 22. Februar 1960 Hopf, Staatssekretär . 5823 C, 5824 A, B Erler (SPD) 5824 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 5824 C Frage des Abg. Faller: Ersatz von Lohnausfall bei der Erfassung und Musterung von im Ausland arbeitenden Wehrpflichtigen Hopf, Staatssekretär 5825 A Faller (SPD) 5825 A Frage des Abg. Dürr: Flucht eines Offiziers der Bundeswehr in die Fremdenlegion Hopf, Staatssekretär 5825 B Frage des Abg. Probst (Freiburg): Unverzügliche Bestrafung von Disziplinarverstößen bei der Bundeswehr Hopf, Staatssekretär 5825 C Probst (Freiburg) (DP) . . . . 5825 D Frage des Abg. Folger: Angebliche Androhung der Zurückziehung des 400-Millionen-DM-Triebwerksbauauftrags durch das Bundesverteidigungsministerium Hopf, Staatssekretär . . 5825 D, 5826 A Folger (SPD) . . . . . . . . . 5826 A Frage des Abg. Logemann: Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5826 B, C Logemann (DP) . . . . . . . . 5826 C Frage des Abg. Felder: Ausbau der Straße zwischen Erlangen und Uttenreuth Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5826 D Frage des Abg. Felder: Bau einer Umgehungsstraße bei Baiersdorf und eines Radwegs zwischen Erlangen und Baiersdorf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5827 A Frage des Abg. Dr. Friedensburg: Zahl der Verkehrsunfälle durch Lastkraftwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5827 B, 5828 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 5828 A, B Frage des Abg. Ritzel: Entlastung des Großstadtverkehrs durch die Anlage von unterirdischen Schnellbahnen und Autostraßen oder von Hochstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5828 C, 5829 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 5829 A Frage des Abg. Ritzel: Verkehrsunfälle und dadurch bedingte Schadensersatzleistungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5829 C, 5830 A Ritzel (SPD) 5829 D Nächste Fragestunde . . . 5844 B IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 Entwurf eines Gesetzes über Mindesturlaub für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (SPD) (Drucksache 1376) — Erste Beratung — Wischnewski (SPD) . . . . . . 5830 B Scheppmann (CDU/CSU) . . . . . 5832 C Dr. Hoven (FDP) . . . . . . . 5833 A Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 5834 B Frau Nadig (SPD) . . . . . . . 5835 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 1621) — Erste Beratung — . . . . . . 5836 C Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1283 [neu]) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5836 C Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 5838 C Seuffert (SPD) 5839 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1520) — Erste Beratung — Eisenmann (FDP) 5840 A Krammig (CDU/CSU) 5840 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1554) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 5840 D Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung der Kriegsgesellschaften (Drucksache 1421); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1634, zu 1634) — Zweite und dritte Beratung — 5841 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksache 1511) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1654) — Zweite und dritte Beratung — 5841 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. August 1959 mit der Republik Island über den Luftverkehr (Drucksache 1507); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1679) — Zweite und dritte Beratung — 5841 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1958 mit dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutschniederländischen Grenze (Drucksache 1622) — Erste Beratung — 5841 C Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache 1623) — Erste Beratung — 5841 D Entwurf eines Gesetzes über eine Gewerbesteuerstatistik für das Kalenderjahr 1958 (Drucksache 1624) — Erste Beratung — 5841 D Entwurf eines Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache 1625) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5842 A Entwurf eines Gesetzes über eine Fischereistatistik (Drucksache 1626) — Erste Beratung — 5842 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1960 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1960) (Drucksache 1650) — Erste Beratung — . . . . 5842 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 1639) — Erste Beratung — 5842 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 1669) — Erste Beratung — . . . 5842 B Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1661) . . . . 5842 C Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 05 (DP) ; Schriftlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache 1611, Umdruck 328 [neu]) . 5842 C Antrag betr. Teilnahme an der Kampagne der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) für die Erzeugung und Verwendung hochwertigen Saatgutes (Abg. Lücker [München], Gerns, Jacobs u. Gen.); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 1493, 1632) 5842 D Entwurf einer Dreiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Spezialwalzdraht) (Drucksache 1641) 5842 D Deutscher Bundestag — 3: Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 Antrag betr. Trockenheitsschäden (CDU/ CSU, SPD, FDP, DP); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 1552, 1647) 5843 A Antrag betr. Überwachung radioaktiver Verseuchung (SPD) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie (Drucksachen 496, 1655) 5843 A Antrag betr. Bau der Autobahn im Raume Heilbronn (Abg. Simpfendörfer, Baier [Mosbach], Berberich u. Gen.); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1560, 1662) Simpfendörfer (CDU/CSU) . . . . 5843 B Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1561, 1678) . . 5843 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von reichseigenen Grundstücken an das Land Berlin für den Neubau der Berliner Philharmonie (Drucksache 1677) . . . . . . . . . 5844 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der ehem. Hansa-Mühle in Bremen an die Soja-Gesellschaft Bremen GmbH in Bremen (Drucksache 1657) 5844 A Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung (CDU/CSU) (Drucksache 1217); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1586) — Zweite und dritte Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand (Abg. Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 102); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1680, zu 1680) —Zweite und dritte Beratung — Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 5844 C, 5855 B, 5860 B Dr. Dahlgrün (FDP) . . 5845 A, 5866 B Dr. Deist (SPD) . 5846 A, 5874 A, 5880 A, 5881 D Schmücker (CDU/CSU) 5883 D, 5862 A, 5880 D Dr. Mommer (SPD) 5854 B Dr. Atzenroth (FDP) . . 5846 A, 5854 D, 5855 A, D, 5864 A, 5865 B, 5870 A Jahn (Marburg) (SPD) . 5856 A, 5859 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 5856 D, 5864 B, 5877 B Katzer (CDU/CSU) . . . 5865 C, 5878 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 5867 A, 5878 C Dr. Steinmetz (DP) . . . . . . 5872 A Häussler (CDU/CSU) 5873 B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 5881 D Entwurf einer Vierzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Roßhaar, Zwischenpositive usw.) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1682, 1694) . . . . 5883 A Nächste Sitzung 5883 C Anlagen 5885 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 5803 107. Sitzung Bonn, den 16. März 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Baade 30.4. Blöcker 19. 3. Brüns 2. 7. Cillien 9. 4. Deringer 18. 3. Dr. Dittrich 18. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 8. 4. Engelbrecht-Greve 18. 3. Even (Köln) 8. 4. Frau Friese-Korn 31. 3. Fuchs 18. 3. Frau Dr. Gantenberg 31. 3. Geiger (München) 18. 3. Dr. Görgen 18. 3. Dr. Greve 15.4. Dr. Gülich 16. 4. Freiherr zu Guttenberg 4. 4. Hahn 17. 3. Jahn (Frankfurt) 23.4. Jaksch 5. 4. Dr. Jordan 19. 3. Frau Kipp-Kaule 18.3. Kisters 18.3. Frau Klemmert 15. 5. Köhler 18.3. Dr. Leiske 16. 3. Dr. Löhr 17. 3. Lücker (München) 17.3. Lulay 31.3. Maier (Freiburg) 16.4. Margulies 16. 3. Dr. Martin 16. 4. Mauk 16. 3. Mensing 16. 3. Dr. Miessner 19. 3. Müller (Worms) 18. 3. Pelster 19. 3. Prennel 18. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 2. 4. Richarts 18. 3. Ruhnke 18. 3. Sander 16. 3. Scheel 16. 3. Dr. Schild 16. 3. Schlick 19. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 19. 3. Schneider (Hamburg) 24.3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18.3. Seither 8. 4. Frau Seppi 16.3. Stahl 18. 3. Wagner 18. 3. Weinkamm 18. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Bucerius 25. 3. Günther 20. 4. Dr. Kliesing (Honnef) 25.3. Ollenhauer 15. 4. Dr. Ratzel 30. 4. Dr. Ripken 15. 5. Vogt 30. 4. Dr. Will 25.3. Anlage 2 Umdruck 499 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand (Drucksachen 102, 1680). Der Bundestag wolle beschließen: § 4a Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Stimmrechtsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen." Bonn, den 16. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 500 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Drucksachen 1217, 1586). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, 1. mit dem Lande Niedersachsen in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, daß der Vertrag zwischen dem Bund und dem Lande Niedersachsen über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und über die Errichtung einer „Stiftung Volkswagenwerk" wie folgt geändert bzw. ergänzt wird: Der „Stiftung Volkswagenwerk" werden 20 v. H. des Grundkapitals der Volkswagenwerk Aktiengesellschaft als Stiftungsvermögen zusätzlich übertragen; 5886 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 2. dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand vorzulegen, in dem bestimmt wird, daß a) die „Stiftung Volkswagenwerk" keiner Stimmrechtsbeschränkung unterliegt, b) die „Stiftung Volkswagenwerk" berechtigt ist, zwei Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden und c) für die Bundesregierung eine Verkaufspflicht für die Aktien der Volkswagenwerk AG im Gesamtnennbetrag von 40 v. H. des Grundkapitals besteht. Bonn, den 16. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 501 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand (Drucksachen 102, 1680). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ist der Auffassung, daß der weitere Aufbau der Volkswagenstadt Wolfsburg auch nach der Privatisierung des Volkswagenwerkes ein besonderes Anliegen bleibt. Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um dieser Auffassung Rechnung zu tragen, und hierbei berechtigte Wünsche der Stadt Wolfsburg zu berücksichtigen. Bonn, den 16. März 1960 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion Anlage 5 Umdruck 502 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand Drucksachen 102, 1680) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die Interessen des Unternehmens sind angemessen zu berücksichtigen." 2. In § 4a Abs. 4 wird der Satz 2 gestrichen. 3. § 8 erhält folgende Fassung: „§ 8 Verkaufspflicht Die Bundesregierung hat Aktien im Gesamtnennbetrag von sechzig vom Hundert des Grundkapitals nach Maßgabe der §§ 10 und 11 zu veräußern. Der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes setzt den Veräußerungskurs fest." 4. § 10 erhält folgende Fassung: „§ 10 Sozialbevorrechtigter Erwerb Die Bundesregierung hat die zu veräußernden Aktien für die Dauer von zwei Monaten zunächst anzubieten natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt und bei Ablauf der Frist von zwei Monaten das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, wenn, für den Fall, daß sie unverheiratet sind, ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen 1959 achttausend Deutsche Mark und für den Fall, daß sie verheiratet sind, das steuerpflichtige Jahreseinkommen beider Ehegatten zusammen 1959 sechzehntausend Deutsche Mark nicht überstiegen hat. An den einzelnen Erwerber dürfen Aktien bis zum Gesamtnennbetrag von fünfhunder Deutsche Mark veräußert werden." 5. § 11 erhält folgende Fassung: „§ 11 Verkauf an die Belegschaft Ist der Erwerber Arbeitnehmer der Gesellschaft, so können an ihn unter Voraussetzung des § 10 Aktien im Gesamtnennbetrag von eintausend Deutsche Mark veräußert werden." 6. § 11a erhält folgende Fassung: „§ 11a Allgemeiner Verkauf Nach Ablauf der in § 10 bezeichneten Frist sind die nicht nach § 10 veräußerten Aktien für die Dauer von zwei Monaten allgemein zum Verkauf anzubieten." Bonn, den 16. März 1960 Dr. Atzenroth Dr. Dahlgrün Lenz (Trossingen) und Fraktion
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    Rede von Dr. Rainer Barzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Verehrter Herr Kollege Jahn, ich habe vor, auf diese Dinge ausführlich zu antworten. Ich bitte Sie, sich ein bißchen zu gedulden. Ich werde darauf zu sprechen kommen.
    Aber erlauben Sie mir zunächst diese Bemerkungen grundsätzlicher Art zu § 4! Die Vorzugsstellung für die öffentliche Hand, die wir für fünf Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung zugestehen wollen — ein Punkt, der jetzt von Ihnen beanstandet wird; so steht es in § 4a Abs. 4 der Ausschußfassung —, ist nach unserer Auffassung nur für eine Übergangszeit vertretbar. Für diese Übergangszeit allerdings scheint sie uns berechtigt und auch erforderlich zu sein. Es erscheint uns deshalb notwendig, grundsätzlich die Möglichkeit der Verlängerung zu eröffnen. Wir sind aus diesen Gründen gegen den Antrag der Freien Demokraten auf Umdruck 502 Ziffer 2. Die Möglichkeit der Fristverlängerung, Herr Kollege Atzenroth, ist eine weitere Konzession an die niedersächsische Landesregierung. Die in letzter Minute eingetretenen Komplikationen sind Ihnen bekannt. Dieser Landesregierung, verehrter Herr Kollege, gehören Ihre Freunde in Niedersachsen an, wir nicht. Wir hätten es begrüßt, wenn Sie die Argumente, die Sie hier vorgetragen haben, auch in Niedersachsen vorgetragen hätten.

    (Zuruf von der SPD.)

    — Ja, aber die letzten Schwierigkeiten, von denen ich hier sprach, waren Schwierigkeiten mit der Regierung.
    Die Frage eines generellen und dauernden Sonderstimmrechts für die öffentliche Hand — und um nichts anderes geht es, das wollen Sie hier stipulieren, Herr Kollege Jahn — ist für uns eine Grundsatzfrage. Wir wollen wirklich privatisieren, und wer wirklich privatisieren will, der muß den privaten Eigentümern das öffentliche Eigentum auch wirklich zur privaten Verfügung übertragen.

    (Abg. Jahn [Marburg] : Gelten diese Grundsätze nicht für Ihre Minister?)

    Schein- und Prozentlösungen wären für uns keine wirkliche Privatisierung.
    Es entspricht unserer Konzeption von Staat und Gesellschaft, daß die Wirtschaft möglichst privat betrieben werden

    (Abg. Dr. Deist: Möglichst!)

    und daß das Eigentum an den Unternehmungen dieser Wirtschaft möglichst breit gestreut sein soll. Wir glauben, der Staat sollte möglichst nicht selber als Unternehmer in den Kampf der Interessen verstrickt sein, sondern unabhängig über dem Ganzen stehen.
    Nachdem der verehrte .Kollege Deist hier vorhin eine christliche Quelle zitiert hat, würde ich ihm doch raten, im Zuge der Bemühungen um eine Verbesserung des Verhältnisses der Sozialdemokratischen Partei zu den christlichen Kirchen auch in dieser Frage einmal gewisse christliche Verlautbarungen nachzulesen.

    (Abg. Dr. Deist: Ich pflege das sehr aufmerksam zu tun!)

    Der Satz, den ich eben sagte und zu dem Sie eben so lächelten, war aus einer dieser christlichen Verlautbarungen zitiert.
    Nun zu den Rechtsfragen: Der Kollege Deist hat uns den Vorwurf einer unloyalen Vertragsauslegung gemacht, und Herr Kollege Jahn hat das noch einmal unterstrichen. Ich möchte diese Behauptung nachdrücklich zurückweisen und Ihnen sagen, aus welchen Gründen wir glauben, daß dieser Vertrag hier loyal erfüllt wird.
    Wir wissen, daß auch das Privatisierungsgesetz nur auf der Grundlage des Vergleichs verabschiedet werden kann. Dieser Vergleich ist ein Kompromiß mit allen Merkmalen eines Kompromisses, und wir wissen, daß wir wegen dieses Kompromisses in der Ausgestaltung unseres Privatisierungsgesetzes leider nicht völlig freie Hand haben. Deshalb haben wir alle Ansprüche Niedersachsens aus dem Vergleich in das Privatisierungsgesetz übernommen.

    (Abg. Jahn [Marburg] : Alle?)

    — Ich komme darauf. — Ich will hier nicht auf die interessante Rechtsfrage eingehen, Herr Kollege Jahn, wie dieser Vergleich rechtskräftig werden kann, ob durch Quasi-Ratifikation, durch Haushaltsbeschluß oder durch Übernahme der Essentialia des Vertrages ins Gesetz. Wir haben diese theoretischen Rechtsfragen ausgeklammert und hier einen praktischen Weg beschritten.



    Dr. Barzel
    Aber ich möchte doch betonen, weil Kollege Deist hier ein unrichtiges Zitat von dem Kollegen Scharnberg aus ,dem Ausschuß — —

    (Abg. Dr. Deist: O nein! — Abg. Schmücker: Das Zitat stimmt, aber es stand in anderem Zusammenhang! — Lachen bei der SPD.)

    Kollege Scharnberg hat, wie ich mich erinnere, gesagt: Dieser Vergleich hat zwei Unterschriften, und er hat inzwischen die Billigung des niedersächsischen Landtages; die vierte Unterschrift fehlt, und ob wir die leisten, darüber müssen wir. uns jetzt unterhalten.

    (Zuruf: Welches ist denn die dritte?)

    — Die dritte? Der niedersächsische Landtag. — So war es ganz genau; ich glaube, daß ich mich hier nicht irre.
    Wir stellen fest — und das ist auch für Sie sehr wichtig, wenn Sie hier den Vorwurf unloyaler Vertragsauslegung erheben —, daß dieser Vergleich, der von uns in allen Punkten gebilligt und buchstabengetreu ausgeführt wird, ohne parlamentarische Mitwirkung nicht mehr geändert werden kann. Ich glaube, daß schon diese grundsätzliche Rechtsbemerkung vieles von dem wegnimmt, was die Kollegen Deist und Jahn insoweit hier sagten.

    (Abg. Dr. Deist und Abg. Jahn [Marburg] : Nanu?)

    — Ich komme gleich auf die Rechtsfrage, auf deren Erörterung Sie so warten, Herr Kollege Jahn.
    Dem Lande Niedersachsen war von Anfang an, schon bei Beginn der Besprechungen, bekannt, daß die Bundesregierung beabsichtigt, das Volkswagenwerk sozial zu privatisieren. In den Gesprächen war immer von dem Muster der Preußag die Rede. Ich glaube, Herr Kollege Jahn, es ist Ihnen der Begriff der Geschäftsgrundlage nicht ungeläufig. Diese Privatisierungsabsicht war von Anfang an die Geschäftsgrundlage; nur von da her ist dieser Vertrag interpretierbar.
    Das Zweite: Der Gesetzentwurf sieht vor, daß Niedersachsen nicht der Zweiprozentklausel für die Vertretung bei der Stimmrechtausübung unterliegen soll, daß Niedersachsen zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden darf, daß ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats — also z. B. Niedersachsen plus Arbeitnehmer — Beschlüsse des Aufsichtsrates über die Errichtung und Verlegung von Produktionsstätten verhindern kann,

    (Hört! Hört! rechts)

    daß Ähnliches für Beschlüsse in der Hauptversammlung gilt, daß Niedersachsen für fünf Jahre nicht der normalen Stimmrechtsbeschränkung unterliegt, daß diese Frist durch Gesetz verlängert werden kann. Diese Möglichkeit der Verlängerung durch Gesetz entspricht ja einer Anregung, die ursprünglich aus den Kreisen der sozialdemokratischen Mitglieder des Wirtschaftsausschusses hervorgegangen ist.
    Ich habe hier nur die rechtlichen Sonderregelungen zugunsten von Niedersachsen ganz kurz aufgeführt. Über die materielle und politische Seite dieser Sache wird mein verehrter Kollege Schmücker
    sprechen. Ich glaube aber, diese rechtlichen Hinweise zeigen doch schon, daß man nicht gut davon sprechen kann, wir würden im Vergleich niedergelegte Rechte Niedersachsens nun im Privatisierungsgesetz verkürzen, beschneiden, nicht loyal ausführen. Ich glaube, bei gerechter Würdigung wird man sagen müssen, daß eher zuviel des Guten an Sonderrechten für Niedersachsen geschehen ist. Aber das ist Gegenstand des Kompromisses, und wir stimmen dem Kompromiß als Ganzem zu.
    Und nun, Herr Kollege Jahn, möchte ich auf Ihre rechtlichen Ausführungen besonders eingehen. Ich glaube, daß Sie Ihre Behauptung, in Abs. 4 des § 4a werde gegen den Vergleich verstoßen, im wesentlichen auf den § 2 des Vergleichs gestützt haben. Herr Kollege Deist hat das außerdem gestützt auf § 5 Abs. 2 des Vergleichs. Ich will darauf verzichten, diese Vorschriften, die Ihnen vorliegen, wieder vorzulesen. Ich möchte Ihnen aber doch folgendes entgegenhalten:
    Erstens. Das Privatisierungsgesetz unterwirft doch, so wie es jetzt hier vorliegt, Niedersachen ausdrücklich nicht der Stimmrechtsbeschränkung für die ersten fünf Jahre.
    Zweitens. Es eröffnet die Möglichkeit, diese Frist durch Bundesgesetz zu verlängern.
    Drittens. Nirgendwo verbietet der Vergleich die Stimmrechtsbeschränkung.
    Viertens. § 5 Abs. 2, auf den Sie, Herr Kollege Deist, so besonderen Wert gelegt haben, zählt die ins Gesetz zu übernehmenden Sonderrechte Niedersachsens abschließend auf. Danach hat Niedersachsen Sonderrechte für die Beschickung des Aufsichtsrats — sie sind erfüllt in § 5b Abs. 1 des Gesetzentwurfs — und ein Sonderrecht für die Mehrheit in der Hauptversammlung — in § 5b Abs. 3 des Privatisierungsgesetzes können Sie das nachlesen. Andere Sonderrechte sind in § 5 Abs. 2 des Vergleichs nicht stipuliert und mithin nicht notwendigerweise in das Gesetz zu übernehmen. Mithin fällt der Vorwurf unloyaler Vertragsauslegung, glaube ich, in sich zusammen.

    (Abg. Jahn schön, wenn es so einfach ginge!)

    Insbesondere, Herr Kollege Jahn, möchte ich doch auf den § 5b Abs. 3 der Vorlage hinweisen, der, glaube ich, hiermit im Zusammenhang steht. Herr Präsident, ich bitte das als Argument gebrauchen zu dürfen, obwohl der § 5 noch nicht aufgerufen ist. Diese Vorschrift sichert Niedersachen in allen Fällen, die für die Entwicklung der künftigen Volkswagen-Aktiengesellschaft wesentlich sind, praktisch ein Vetorecht; und dieses Vetorecht wird ja nicht nur — Herr Kollege Jahn, darauf lege ich besonderen Wert — von einer qualifizierten Mehrheit, es wird nicht nur von der Mehrheit von mehr als vier Fünfteln abhängig gemacht, es wird hier auch nicht nur auf die Stimmen abgestellt, sondern es wird auf das bei der Beschlußfassung vertretene Grundkapital abgehoben. Eine ähnliche Vorschrift kennen Sie sicher aus § 146 des Aktiengesetzes. Ich würde doch empfehlen, das im Zusammenhang mit § 113 des Aktiengesetzes einmal nachzuschlagen.



    Dr. Barzel
    Sie werden mir dann zugeben müssen, daß insoweit hier alles auch rechtlich restlos erfüllt ist.
    Ich möchte, nachdem Herr Kollege Jahn mich noch einmal darauf angesprochen hat, auch ein Wort zu gewissen Briefen und Erklärungen sagen, die gewechselt worden sein sollen. In diesen Briefen ist nach dem, was der Kollege Jahn vorgetragen hat, die Rede davon, daß der Bund dem Land Niedersachsen zugesichert habe, Niedersachsen solle ein besonderer Einfluß auf die Gesellschaft gesichert werden. Das geschieht vertragsgetreu durch all die Normen, die ich Ihnen aufgezählt habe. Aber in dem ganzen Schriftwechsel, Herr Kollege Jahn, ist von Ausnahmen für Niedersachsen hinsichtlich der Stimmrechtsbeschränkungen nicht die Rede. Solche Ausnahmen hätte die Bundesregierung — unabhängig von ihrer eigenen Auffassung hierzu — auch schwerlich zugestehen können, weil sie wußte, daß die Fraktion der CDU/CSU in dieser Frage die Grenze ihrer Kompromißbereitschaft abgesteckt hatte.
    Wir befinden uns noch nicht in der dritten Lesung. Dort werden wir ja wohl noch eine politische Aussprache haben. Ich bin auf die politische Aussprache gespannt und warte gespannt darauf, wie die sozialdemokratische Fraktion dieses Hauses ihr Nein zu den Gesetzentwürfen im Hinblick auf ihr Godesberger Programm im einzelnen begründen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der
Herr Abgeordnete Jahn (Marburg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man einen Vergleich teilweise erfüllt, dann ist das doch noch kein Grund, zu sagen, daß man sich vertragsgetreu verhalte. Herr Kollege Dr. Barzel, Sie haben gesagt, daß eine Reihe von Punkten, von denen in dem Vertrag zwischen dem Bund und dem Lande Niedersachsen ausdrücklich die Rede ist, tatsächlich auch in das Privatisierungsgesetz übernommen worden sind. Das ist doch kein Verdienst, sondern eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

    (Abg. Dr. Barzel: Sie haben das aber angezweifelt!)

    In einer entscheidenden Frage — jetzt muß ich Sie um Geduld bitten — haben Sie aber das, was expressis verbis in dem Vergleich steht, nicht erfüllt. In dem Vergleich heißt es im § 2:
    Der Bund und das Land Niedersachsen erhalten je 20 % des Grundkapitals der Volkswagenwerk Aktiengesellschaft ...
    Im Abs. 2 desselben Paragraphen — Herr Kollege Barzel, ich muß Sie darauf noch einmal besonders hinweisen — heißt es:
    Die restlichen 60 % des Grundkapitals werden in Form von Kleinaktien ... veräußert werden.
    Sie haben vorhin so sehr darauf hingewiesen, daß
    man diesen Vertrag richtig auslegen müsse. Ich
    frage Sie: welchen Sinn soll diese Gegenüberstellung haben — es ist zunächst allgemein von Aktien und dann von den restlichen 60 % die Rede, die als Kleinaktien veräußert werden sollen —, wenn nicht zunächst einmal davon ausgegangen wurde, daß die 40 %, die in das Eigentum des Bundes und des Landes Niedersachsen übergehen sollen, keine Kleinaktien werden? Wenn das nicht dahintergestanden hätte, wenn das nicht die Geschäftsgrundlage dieses Vergleichs gewesen wäre, dann wären diese Formulierungen völlig sinnlos, dann hätte man von Anfang an sagen können: „Sämtliche Aktien werden in Form von Kleinaktien ausgegeben, von denen je 20 % der Bund und das Land Niedersachsen erhalten." Das hat man nicht gesagt. Wenn man es nicht gesagt hat, hat man sich dabei etwas gedacht. Man hat sich eben das dabei gedacht, was ich vorhin schon einmal dargelegt habe: es ging darum, dem Lande Niedersachsen einen hervorragenden Einfluß auch auf die laufende Geschäftspolitik der Volkswagenwerk Aktiengesellschaft einzuräumen.
    Herr Kollege Barzel, Sie haben dann davon gesprochen, daß über die Frage der Stimmrechtsbeschränkung im Vertrag und in dem Briefwechsel, der zwischen den Beteiligten geführt worden ist, nichts gesagt worden sei. Nun, davon brauchte nach dieser Formulierung des Vergleichs auch gar nichts gesagt zu werden, weil das von vornherein für jeden klar sein mußte, der diesen Vergleich so las, wie er da geschrieben steht, und nicht versuchte, nachträglich etwas hineinzuinterpretieren, wie Sie es hier dauernd versuchen.

    (Abg. Dr. Barzel: Das tun Sie doch!)

    Sie haben gesagt, es sei von Anfang an von einer völligen Privatisierung ausgegangen worden. Das war richtig, solange die Drucksache 102 vorlag, solange Sie davon ausgingen, daß Sie allein über das gesamte Vermögen „Volkswagenwerk" verfügen und damit machen könnten, was Sie wollten. Erst nachdem die Drucksache 102 vorlag, sind über die Eigentumsfrage Verhandlungen 'geführt worden. Erst danach ist der Vergleich zwischen dem Bund und dem Lande abgeschlossen worden. Da ergab sich eine völlig andere Situation, da konnten Sie, und zwar Sie allein, eben nicht mehr das tun, was Sie für richtig hielten, sondern da mußten Sie auf die Interessen des Landes Niedersachsen Rücksicht nehmen. Lesen Sie einmal die Beratungen im Niedersächsischen Landtag nach. Da werden Sie sehr deutlich lesen, wie sehr auch Ihre eigenen Parteifreunde im Lande Niedersachsen darauf vertraut haben, daß dieser Vergleich so erfüllt wird, wie es von Anfang an vorgesehen war und wie es eindeutig in ihm geschrieben steht.
    Nun versuchen Sie sich hier damit herauszureden — anders kann man es nicht bezeichnen —, daß Sie sagen, die Ausnahme von der Stimmrechtsbeschränkung bestehe zunächst für fünf Jahre. Was ist nach fünf Jahren? Da sagen Sie: diese Frist kann verlängert werden. — Sie braucht aber nicht verlängert zu werden. Es gibt für Sie keinen Zwang, eine Änderung gegenüber dem jetzigen Zustand herbeizuführen. Sie werden nach fünf Jahren gar nicht mehr daran denken — davon können Sie mich,



    Jahn (Marburg)

    Herr Dr. Barzel, ganz und gar nicht überzeugen —, diese Frist auch nur noch für ein halbes Jahr oder für ein Jahr zu verlängern.

    (Abg. Schmücker: Also dann wollen Sie sagen, daß wir in fünf Jahren die Mehrheit haben!)

    — Zumindest werden Sie dann einer solchen Regelung nicht zustimmen.
    In den Ausführungen des Herrn Kollegen Barzel zu § 5 sind einige Zugeständnisse, die Sie schließlich haben machen müssen, weil Sie eingesehen haben, daß der Vorwurf, der Vergleich werde nicht erfüllt, doch nicht so ganz auf die leichte Schulter genommen werden kann. Nur betreffen die Vorschriften in § 5b lediglich einen bestimmten Kreis von Entscheidungen, die zu fällen sind. Sie werden mir einräumen müssen —, Sie haben es im Ausschuß bereits einmal einräumen müssen —, daß es über diese paar Punkte hinaus, von denen hier die Rede ist, eine Fülle von Entscheidungen gibt, in denen es für ,das Land Niedersachsen von höchstem Interesse wäre,

    (Abg. Schmücker: § 5b Absatz 3!)

    wenn es hier auch nach fünf Jahren seinen maßgebenden Einfluß haben könnte. Sie nehmen dem Lande Niedersachsen diesen notwendigen Einfluß, indem Sie offenbar die Formulierung des § 4a Abs. 4 aufrechterhalten wollen.
    Ich kann Sie nur noch einmal darauf hinweisen, daß, ohne daß in den Vorverhandlungen ausdrücklich etwas darüber gesagt werden mußte, sich aus dem Wortlaut des Vergleichs und aus dem Inhalt der Verhandlungen ganz zweifelsfrei ergeben hat und heute noch ergibt, dem Lande Niedersachsen sollte für seinen Eigentumsanteil, der ihm nach dem Vergleich zusteht, eine Sonderstellung eingeräumt werden. Diese Sonderstellung wollen Sie ihm jetzt nehmen. Sie müssen mit dem Vorwurf, einen Vertrag, einen Vergleich nicht zu erfüllen, fertig werden. Wir können Sie nur darauf hinweisen; wir können Sie nur sehr herzlich und dringend darum bitten, daß Sie sich diesem Vorwurf nicht aussetzen. Letzten Endes kann es auch Ihnen, kann es auch der Bundesregierung nicht ganz gleichgültig sein, ob man ihr in der Öffentlichkeit nachsagt, sie schließt zwar Verträge, sie bringt ihren Vertragspartner mit bestimmten Erklärungen dazu, ja zu sagen; wenn es aber einmal darum geht, die Verträge auszuführen, steht sie nicht mehr zu ihrem Wort.

    (Beifall bei der SPD. — Pfui-Rufe von der CDU/CSU.)