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ID0310724700

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    Deutscher Bundestag 107. Sitzung Bonn, den 16. März 1960 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des britischen Unterhauses 5852 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Leonhard und Meyer (Wanne-Eickel) 5803 A Abg. Dr. Hauser tritt als Nachfolger des verstorbenen Abg. Dr. Lindrath in den Bundestag ein 5803 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Halbjahr des Rechnungsjahres 1959 (Drucksache 1645) . . . . . . . . . . . 5803 B Fragestunde (Drucksache 1673) Frage des Abg. Schmidt (Hamburg): Verdrängung der Kleinaktionäre aus Aktiengesellschaften Schäffer, Bundesminister 5803 D, 5804 A, B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5804 A Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Bundeskanzlers am 15. Februar 1960 in Köln über die Stellung der Bundesminister Schäffer, Bundesminister . . . . 5804 B, C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 5804 C, D Frage des Abg. Rehs: Erlaß einer Rechtsverordnung gemäß § 3 des Häftlingshilfegesetzes Dr. Nahm, Staatssekretär . . . . 5805 A, B Frage der Abg. Frau Korspeter: Alterssicherung der vertriebenen und geflüchteten Bauern Dr. Nahm, Staatssekretär . 5805 C, 5806 A Frau Korspeter (SPD) 5806 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Radioaktive Niederschläge Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 5806 B, 5807 B, D Dr. Bechert (SPD) 5807 A, C Frage des Abg. Rehs: Vorzeitige Ablösung der Lastenausgleichsabgabe aus dem Erlös der Aktien des Volkswagenwerkes im Falle seiner Privatisierung Dr. Busch, Staatssekretär . . . . 5808 A Rehs (SPD) 5808 A Frage des Abg. Josten: Klärung der Besitzverhältnisse des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ahrbrück Dr. Busch, Staatssekretär . . . . 5808 B, C Josten (CDU/CSU) 5808 C Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Aufstellung eines öffentlichen Fernsprechers in Lorsbach Stücklen, Bundesminister . . . . . 5808 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 Frage des Abg. Dr. Brecht: Bundesmittel für das Bauzentrum in Köln Lücke, Bundesminister . . 5808 D, 5809 B Dr. Brecht (SPD) 5809 A, B Frage des Abg. Dr. Brecht: Rechtzeitige Veröffentlichung der Ergebnisse von Forschungsarbeiten, die mit Bundesmitteln gefördert werden Lücke, Bundesminister 5809 C, D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . 5809 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Zuteilung von Bundesmitteln für den Wohnungsbau der SBZ-Zuwanderer Lücke, Bundesminister . 5809 D, 5810 A, B Dr. Brecht (SPD) 5810 A, B Frage des Abg. Gewandt: Sittliche Gefährdung der in Großbritannien arbeitenden deutschen Mädchen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5810 C, 5811 A Gewandt (CDU/CSU) 5811 A Fragen des Abg. Schneider (Bremerhaven) und des Abg. Dr. Mommer: Rückgabe des deutschen Vermögens in den USA Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5811 B, C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 5811 C Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Presseberichte über die Möglichkeit der Stationierung eisenbahnlafettierter Polaris-Mitteistreckenraketen mit atomaren Sprengköpfen auf westdeutschem Gebiet Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5811 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5812 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Aktenmaterial des Document Center Berlin Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5812 B Bauer (Würzburg) (SPD) 5812 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Selbstmordfälle von Studierenden in Prüfungssemestern Dr. Anders, Staatssekretär . . . 5812 C, D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 5812 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Einreisevisum für Bürger des Staates Israel zum Besuch Münchens Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 5812 D, 5813 C, D Dr. Arndt (SPD) . . . 5813 B, D, 5814 A Frage des Abg. Mischnick: Eintragung der Blutgruppe in den Bundespersonalausweis Ritter von Lex, Staatssekretär . . 5814 A, B Mischnick (FDP) 5814 B Frage des Abg. Felder: Die sogenannte „Ungarische Bewegung" auf Schloß Teising Ritter von Lex, Staatssekretär . . 5814 C, 5815A Felder (SPD) 5815 A Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Zweites Fernsehprogramm Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 5815 A Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Begriff der Seedienstuntauglichkeit Blank, Bundesminister . . . . . 5815 B Frage des Abg. Dröscher: Gewährung der Altershilfe für Landwirte im Falle der sogenannten stufenweisen Entäußerung Blank, Bundesminister . . . . . 5815 D Frage des Abg. Büttner: Neueinteilung der Arbeitsamtsbezirke im Lande Nordrhein-Westfalen Blank, Bundesminister . . . . . 5816 B Frage des Abg. Welslau: Unfälle von Kindern unter 14 Jahren in der Landwirtschaft Blank, Bundesminister . . . . . 5816 D Fage des Abg. Wittrock: Anlage von Ölversickerungsgruben durch die amerikanischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 5818 B, D, 5818 A Wittrock (SPD) 5817 D Frage des Abg. Ritzel: Steuerpflichtige Millionäre und Bezieher von Einkommen über 100 000 DM Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5818 A, 5819 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 5819 A Frage des Abg. Bach: Doppelbesteuerung von in Frankreich beschäftigten Arbeitnehmern der Bundesrepublik Dr. Hettlage, Staatssekretär 5819 C, 5820 A Bach (SPD) . . . . . . . . . . 5820 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 III Frage des Abg. Faller: Unterschiedliche Regelung für das Mitführen von Tabakwaren durch in der Schweiz arbeitende weibliche und männliche Grenzgänger Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5820 B Frage des Abg. Faller: Verwaltungszuschuß für in Weil am Rhein tätige Beamte Dr. Hettlage, Staatssekretär 5820 C, 5821 A Faller (SPD) 5821 A, B Frage des Abg. Rehs: Vorgesehene Rechtsverordnung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Feststellungsgesetzes Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5821 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . 5821 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Beachtung von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts durch das Bundesausgleichsamt Dr. Hettlage, Staatssekretär . 5822 A, B, C Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . 5822 B, C Frage des Abg. Seuffert: Steuerliche Nachprüfung von Spesen und Repräsentationsausgaben bei wirtschaftlichen Unternehmungen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5822 C, 5823 A, B Seuffert (SPD) 5823 A, B Frage des Abg. Erler: Einschläge von Explosivkörpern in Ortschaften in der Umgebung des Truppenübungsplatzes Heuberg und Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Explosion im Stadtgebiet von Ebingen am 22. Februar 1960 Hopf, Staatssekretär . 5823 C, 5824 A, B Erler (SPD) 5824 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 5824 C Frage des Abg. Faller: Ersatz von Lohnausfall bei der Erfassung und Musterung von im Ausland arbeitenden Wehrpflichtigen Hopf, Staatssekretär 5825 A Faller (SPD) 5825 A Frage des Abg. Dürr: Flucht eines Offiziers der Bundeswehr in die Fremdenlegion Hopf, Staatssekretär 5825 B Frage des Abg. Probst (Freiburg): Unverzügliche Bestrafung von Disziplinarverstößen bei der Bundeswehr Hopf, Staatssekretär 5825 C Probst (Freiburg) (DP) . . . . 5825 D Frage des Abg. Folger: Angebliche Androhung der Zurückziehung des 400-Millionen-DM-Triebwerksbauauftrags durch das Bundesverteidigungsministerium Hopf, Staatssekretär . . 5825 D, 5826 A Folger (SPD) . . . . . . . . . 5826 A Frage des Abg. Logemann: Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5826 B, C Logemann (DP) . . . . . . . . 5826 C Frage des Abg. Felder: Ausbau der Straße zwischen Erlangen und Uttenreuth Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5826 D Frage des Abg. Felder: Bau einer Umgehungsstraße bei Baiersdorf und eines Radwegs zwischen Erlangen und Baiersdorf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5827 A Frage des Abg. Dr. Friedensburg: Zahl der Verkehrsunfälle durch Lastkraftwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5827 B, 5828 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 5828 A, B Frage des Abg. Ritzel: Entlastung des Großstadtverkehrs durch die Anlage von unterirdischen Schnellbahnen und Autostraßen oder von Hochstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5828 C, 5829 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 5829 A Frage des Abg. Ritzel: Verkehrsunfälle und dadurch bedingte Schadensersatzleistungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5829 C, 5830 A Ritzel (SPD) 5829 D Nächste Fragestunde . . . 5844 B IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 Entwurf eines Gesetzes über Mindesturlaub für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (SPD) (Drucksache 1376) — Erste Beratung — Wischnewski (SPD) . . . . . . 5830 B Scheppmann (CDU/CSU) . . . . . 5832 C Dr. Hoven (FDP) . . . . . . . 5833 A Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 5834 B Frau Nadig (SPD) . . . . . . . 5835 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 1621) — Erste Beratung — . . . . . . 5836 C Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1283 [neu]) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5836 C Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 5838 C Seuffert (SPD) 5839 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1520) — Erste Beratung — Eisenmann (FDP) 5840 A Krammig (CDU/CSU) 5840 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1554) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 5840 D Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung der Kriegsgesellschaften (Drucksache 1421); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1634, zu 1634) — Zweite und dritte Beratung — 5841 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksache 1511) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1654) — Zweite und dritte Beratung — 5841 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. August 1959 mit der Republik Island über den Luftverkehr (Drucksache 1507); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1679) — Zweite und dritte Beratung — 5841 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1958 mit dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutschniederländischen Grenze (Drucksache 1622) — Erste Beratung — 5841 C Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache 1623) — Erste Beratung — 5841 D Entwurf eines Gesetzes über eine Gewerbesteuerstatistik für das Kalenderjahr 1958 (Drucksache 1624) — Erste Beratung — 5841 D Entwurf eines Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache 1625) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5842 A Entwurf eines Gesetzes über eine Fischereistatistik (Drucksache 1626) — Erste Beratung — 5842 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1960 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1960) (Drucksache 1650) — Erste Beratung — . . . . 5842 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 1639) — Erste Beratung — 5842 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 1669) — Erste Beratung — . . . 5842 B Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1661) . . . . 5842 C Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 05 (DP) ; Schriftlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache 1611, Umdruck 328 [neu]) . 5842 C Antrag betr. Teilnahme an der Kampagne der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) für die Erzeugung und Verwendung hochwertigen Saatgutes (Abg. Lücker [München], Gerns, Jacobs u. Gen.); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 1493, 1632) 5842 D Entwurf einer Dreiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Spezialwalzdraht) (Drucksache 1641) 5842 D Deutscher Bundestag — 3: Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 Antrag betr. Trockenheitsschäden (CDU/ CSU, SPD, FDP, DP); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 1552, 1647) 5843 A Antrag betr. Überwachung radioaktiver Verseuchung (SPD) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie (Drucksachen 496, 1655) 5843 A Antrag betr. Bau der Autobahn im Raume Heilbronn (Abg. Simpfendörfer, Baier [Mosbach], Berberich u. Gen.); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1560, 1662) Simpfendörfer (CDU/CSU) . . . . 5843 B Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1561, 1678) . . 5843 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von reichseigenen Grundstücken an das Land Berlin für den Neubau der Berliner Philharmonie (Drucksache 1677) . . . . . . . . . 5844 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der ehem. Hansa-Mühle in Bremen an die Soja-Gesellschaft Bremen GmbH in Bremen (Drucksache 1657) 5844 A Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung (CDU/CSU) (Drucksache 1217); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1586) — Zweite und dritte Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand (Abg. Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 102); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1680, zu 1680) —Zweite und dritte Beratung — Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 5844 C, 5855 B, 5860 B Dr. Dahlgrün (FDP) . . 5845 A, 5866 B Dr. Deist (SPD) . 5846 A, 5874 A, 5880 A, 5881 D Schmücker (CDU/CSU) 5883 D, 5862 A, 5880 D Dr. Mommer (SPD) 5854 B Dr. Atzenroth (FDP) . . 5846 A, 5854 D, 5855 A, D, 5864 A, 5865 B, 5870 A Jahn (Marburg) (SPD) . 5856 A, 5859 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 5856 D, 5864 B, 5877 B Katzer (CDU/CSU) . . . 5865 C, 5878 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 5867 A, 5878 C Dr. Steinmetz (DP) . . . . . . 5872 A Häussler (CDU/CSU) 5873 B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 5881 D Entwurf einer Vierzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Roßhaar, Zwischenpositive usw.) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1682, 1694) . . . . 5883 A Nächste Sitzung 5883 C Anlagen 5885 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 5803 107. Sitzung Bonn, den 16. März 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Baade 30.4. Blöcker 19. 3. Brüns 2. 7. Cillien 9. 4. Deringer 18. 3. Dr. Dittrich 18. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 8. 4. Engelbrecht-Greve 18. 3. Even (Köln) 8. 4. Frau Friese-Korn 31. 3. Fuchs 18. 3. Frau Dr. Gantenberg 31. 3. Geiger (München) 18. 3. Dr. Görgen 18. 3. Dr. Greve 15.4. Dr. Gülich 16. 4. Freiherr zu Guttenberg 4. 4. Hahn 17. 3. Jahn (Frankfurt) 23.4. Jaksch 5. 4. Dr. Jordan 19. 3. Frau Kipp-Kaule 18.3. Kisters 18.3. Frau Klemmert 15. 5. Köhler 18.3. Dr. Leiske 16. 3. Dr. Löhr 17. 3. Lücker (München) 17.3. Lulay 31.3. Maier (Freiburg) 16.4. Margulies 16. 3. Dr. Martin 16. 4. Mauk 16. 3. Mensing 16. 3. Dr. Miessner 19. 3. Müller (Worms) 18. 3. Pelster 19. 3. Prennel 18. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 2. 4. Richarts 18. 3. Ruhnke 18. 3. Sander 16. 3. Scheel 16. 3. Dr. Schild 16. 3. Schlick 19. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 19. 3. Schneider (Hamburg) 24.3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18.3. Seither 8. 4. Frau Seppi 16.3. Stahl 18. 3. Wagner 18. 3. Weinkamm 18. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Bucerius 25. 3. Günther 20. 4. Dr. Kliesing (Honnef) 25.3. Ollenhauer 15. 4. Dr. Ratzel 30. 4. Dr. Ripken 15. 5. Vogt 30. 4. Dr. Will 25.3. Anlage 2 Umdruck 499 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand (Drucksachen 102, 1680). Der Bundestag wolle beschließen: § 4a Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Stimmrechtsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen." Bonn, den 16. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 500 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Drucksachen 1217, 1586). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, 1. mit dem Lande Niedersachsen in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, daß der Vertrag zwischen dem Bund und dem Lande Niedersachsen über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und über die Errichtung einer „Stiftung Volkswagenwerk" wie folgt geändert bzw. ergänzt wird: Der „Stiftung Volkswagenwerk" werden 20 v. H. des Grundkapitals der Volkswagenwerk Aktiengesellschaft als Stiftungsvermögen zusätzlich übertragen; 5886 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 2. dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand vorzulegen, in dem bestimmt wird, daß a) die „Stiftung Volkswagenwerk" keiner Stimmrechtsbeschränkung unterliegt, b) die „Stiftung Volkswagenwerk" berechtigt ist, zwei Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden und c) für die Bundesregierung eine Verkaufspflicht für die Aktien der Volkswagenwerk AG im Gesamtnennbetrag von 40 v. H. des Grundkapitals besteht. Bonn, den 16. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 501 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand (Drucksachen 102, 1680). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ist der Auffassung, daß der weitere Aufbau der Volkswagenstadt Wolfsburg auch nach der Privatisierung des Volkswagenwerkes ein besonderes Anliegen bleibt. Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um dieser Auffassung Rechnung zu tragen, und hierbei berechtigte Wünsche der Stadt Wolfsburg zu berücksichtigen. Bonn, den 16. März 1960 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion Anlage 5 Umdruck 502 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand Drucksachen 102, 1680) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die Interessen des Unternehmens sind angemessen zu berücksichtigen." 2. In § 4a Abs. 4 wird der Satz 2 gestrichen. 3. § 8 erhält folgende Fassung: „§ 8 Verkaufspflicht Die Bundesregierung hat Aktien im Gesamtnennbetrag von sechzig vom Hundert des Grundkapitals nach Maßgabe der §§ 10 und 11 zu veräußern. Der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes setzt den Veräußerungskurs fest." 4. § 10 erhält folgende Fassung: „§ 10 Sozialbevorrechtigter Erwerb Die Bundesregierung hat die zu veräußernden Aktien für die Dauer von zwei Monaten zunächst anzubieten natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt und bei Ablauf der Frist von zwei Monaten das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, wenn, für den Fall, daß sie unverheiratet sind, ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen 1959 achttausend Deutsche Mark und für den Fall, daß sie verheiratet sind, das steuerpflichtige Jahreseinkommen beider Ehegatten zusammen 1959 sechzehntausend Deutsche Mark nicht überstiegen hat. An den einzelnen Erwerber dürfen Aktien bis zum Gesamtnennbetrag von fünfhunder Deutsche Mark veräußert werden." 5. § 11 erhält folgende Fassung: „§ 11 Verkauf an die Belegschaft Ist der Erwerber Arbeitnehmer der Gesellschaft, so können an ihn unter Voraussetzung des § 10 Aktien im Gesamtnennbetrag von eintausend Deutsche Mark veräußert werden." 6. § 11a erhält folgende Fassung: „§ 11a Allgemeiner Verkauf Nach Ablauf der in § 10 bezeichneten Frist sind die nicht nach § 10 veräußerten Aktien für die Dauer von zwei Monaten allgemein zum Verkauf anzubieten." Bonn, den 16. März 1960 Dr. Atzenroth Dr. Dahlgrün Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Viktor Hoven


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Wischnewski, einmal sind — gewissermaßen als Sockelgarantie — in den Ländergesetzen 12 Tage Urlaub vorgesehen.

    (Zuruf von der SPD: In 12 Tagen Urlaub ist keine Erholung möglich!)

    Weiter bin ich der Meinung, daß es in Zukunft möglich sein wird, besondere Betriebsvereinbarungen zu treffen. Sie kennen ja die Lage auf dem Arbeitsmarkt.

    (Zurufe von der SPD: Für Hausangestellte?!)

    — Gut, wenn nicht auf dem Wege über Betriebsvereinbarungen, so wird man bei Hausangestellten sicher auf dem Wege über Einzelvereinbarungen zu einem geregelten Urlaub kommen; denn sonst wird



    Dr. Hoven
    es in Zukunft einfach keine Hausangestellten mehr geben; die Entwicklung läuft ja so. Ich glaube, Herr Kollege Wischnewski, damit Ihre Frage beantwortet zu haben. Auch Sie werden die Entwicklung so sehen, mir also darin zustimmen, daß die Hausangestellten in Zukunft nicht mehr in die Haushalte gehen, wenn ihnen kein angemessener Urlaub auf dem Wege einer Einzelvereinbarung, die sie für gerechtfertigt und notwendig halten, gewährt wird.
    Eine gesetzliche Regelung im Sinne des Entwurfs hätte zur Folge — Herr Kollege Wischnewski hat es eingehend dargestellt —, daß im Bereich der gesamten Wirtschaft ein Mehraufwand für sechs Urlaubstage entstünde, im Bereich der unter § 4 des Entwurfs fallenden Personengruppen — also Betriebe, in denen die Arbeitnehmer an Leib und Leben gefährdet sind, in denen sie an ihrer Gesundheit Schaden leiden können oder in denen sie besonderen gesundheitlichen Belästigungen ausgesetzt sind — ein zusätzlicher Urlaubsanspruch von sechs bis zwölf Urlaubstagen. Ob das heute ich sage ausdrücklich: heute — generell möglich ist, ist eine Frage, die einer sehr sorgfältigen Prüfung bedarf, wenn man nicht riskieren will, daß die Wettbewerbsfähigkeit sowohl im volkswirtschaftlichen Eigenbereich als auch im internationalen Güteraustausch gefährdet wird. Lohn, Arbeitszeit und Urlaub können nicht gesondert betrachtet werden. Die wechselseitige Abhängigkeit zwischen Lohn, Arbeitszeit und Urlaub einerseits und Produktivität andererseits entscheidet letztlich über eine sinnvolle Lösung der durch den Gesetzentwurf aufgeworfenen Frage.
    Die Urlaubsregelung für Jugendliche, wie sie der § 2 vorsieht, gehört unter den Gesichtspunkten des Jugendschutzes aus rechtssystematischen Gründen in das Jugendarbeitsschutzgesetz. Wir haben nach den Beratungen in den letzten Wochen alle die Hoffnung, daß wir hier bald zu einer befriedigenden Lösung kommen.
    Abschließend möchte ich nur noch sagen, daß die infolge Vollbeschäftigung und teilweiser Überhitzung der Konjunktur häufig anzutreffende Euphorie nicht dazu führen darf, daß Gesetze so beschlossen werden, als ob Krisen und Störungen nicht mehr im Bereich des Möglichen lägen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Killat.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Arthur Killat


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Herren Vorredner haben bei ihren Stellungnahmen zu dem Entwurf eines Gesetzes über Mindesturlaub überhaupt nicht die Frage erörtert, ob ein längerer Urlaub notwendig ist, und, wenn ja, wie dieser längere Urlaub für die Arbeitnehmer gesichert werden kann. Der Herr Kollege Scheppmann hat dazu noch gesagt, daß man mit diesem Gesetzentwurf in den Verantwortungsbereich der Sozialpartner, ja in die Tarifautonomie eingreife und daß das nicht Sinn eines solchen Gesetzesvorschlages sein könne. Weiter wurde argumentiert, daß aus regionalen und strukturellen Gründen für einzelne Betriebe oder Wirtschaftszweige nicht generell eine Mindesturlaubsregelung beschlossen werden kann. Es ist sogar gesagt worden, daß mit solchen Vorschlägen die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe eingeschränkt werden würde. Meine Damen und Herren, dazu möchte ich sagen und dazu meint die Sozialdemokratische Partei: der Wettbewerb darf 'in keinem Fall auf Kosten der Gesundheit der ,Beschäftigten gehen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Mein Kollege Wischnewski hat eine ganze Reihe von Gründen genannt, die uns bewogen haben, diesen Vorschlag zu machen. Ich brauche sie nicht zu wiederholen. Aber ich darf darauf hinweisen, daß selbst der Herr Arbeitsminister Blank auf dem letzten Gewerkschaftstag der Gewerkschaft Druck und Papier erklärt hat, daß ein Mindesturlaub von 12 Urlaubstagen heute nicht mehr ausreichend ist.
    Weiter darf ich auf das „Bulletin" der Bundesregierung vom 21. November 1959 hinweisen. Darin wird zum Ausdruck gebracht, daß die ständige Zunahme der Arbeitsintensität bei gleichzeitiger Steigerung der physischen oder nervlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer die Frage aufwirft, ob ein Mindesturlaub von 12 Tagen heute noch ausreicht. Die Frage wird dahin beantwortet, daß nach der übereinstimmenden Auffassung der medizinischen Sachverständigen dieser bisherige Mindesturlaub nicht mehr ausreicht. Das ist der Ausgangspunkt für unsere Überlegungen und für unsere Gesetzesvorlage.
    Wieweit ist nun die Tarifautonomie tatsächlich gefährdet und wieweit wird der Urlaub durch Tarifvertrag in dem Umfang, wie er medizinisch-wissenschaftlich für notwendig gehalten wird, überhaupt gesichert?
    Nur in den Ländergesetzen haben wir generelle Regelungen des Urlaubs für alle Beschäftigten. In den Tarifverträgen gibt es völlig unterschiedliche Bestimmungen über das Ausmaß des Urlaubs. Wir haben größte Unterschiede im tariflichen Urlaub nicht nur zwischen den einzelnen Wirtschafts- und Verwaltungsbereichen zu verzeichnen, sondern wir haben auch Unterschiede innerhalb der einzelnen Tarifgebietefestzustellen.
    So wird in einer Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ausgewiesen, daß 6 % aller Tarifverträge heute noch nicht einmal einen Mindesturlaub von 12 Tagen vorsehen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Schon daraus ergeben sich Streitigkeiten über die Anwendung dieser Verträge oder der jeweiligen Ländergesetze. Zwar kann für 80 % der tarifgebundenen Arbeitnehmer theoretisch eine Urlaubsdauer von 18 Tagen als Endurlaub unterstellt werden. Aber nach der statistischen Erhebung erhalten tatsächlich nur 25 % der weiblichen und 40 % der männlichen Arbeitnehmer diesen Mindestendurlaub von 18 Tagen. Das ist der Tatbestand beim tariflich geregelten Urlaub.



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    Worin liegt die Ursache für diese Diskrepanz, daß 80 % der Arbeitnehmer tarifvertraglich einen Endurlaub von 18 Tagen erhalten können, in Wirklichkeit aber nur zwischen 25 und 40 % der Arbeitnehmer ihn bekommen?
    Sie werden wissen, meine Damen und Herren, daß in den Tarifverträgen der Urlaub teilweise gestaffelt nach dem Lebensalter gewährt wird; das gilt für 45 % aller Tarifverträge. Nach diesen Verträgen wird der Endurlaub erst zwischen dem 35. und 40. Lebensjahr erreicht. Es handelt sich dabei um etwa 60 % der in diesen Tarifen gebundenen Arbeitnehmer. In den restlichen Tarifverträgen besteht bei der Urlaubsstaffelung ein Mischsystem nach Lebensalter, Dienstjahren und Betriebszugehörigkeit. In diesen Mischverträgen wird für 85 % der Tarifgebundenen der Endurlaub erst nach zehn-bis zwanzigjähriger Betriebszugehörigkeit erreicht. Ich darf ein Beispiel nennen. Im Groß- und Einzelhandel sind über 1 Million Arbeitnehmer beschäftigt, und zwar überwiegend Frauen. Zwei Drittel dieser Frauen sind weniger als 35 Jahre alt. Viele der Frauen erreichen entweder nicht das 40. Lebensjahr während ihrer Berufstätigkeit oder sie erreichen nicht die Zahl der Berufsjahre, die Voraussetzung für die Gewährung des Endurlaubs von 18 Tagen ist. Man kann .also feststellen, daß für den überwiegenden Teil auch der Tarifgebundenen ein Urlaub von 18 Tagen, wie er medizinisch und sozialpolitisch für notwendig gehalten wird, ein unerreichtes Ziel bleibt. Hier greift unser Gesetzentwurf ein.
    Jetzt noch ein Wort zu der Problematik der Tarifautonomie und der gesetzlichen Regelung eines Mindesurlaubs. Die Freiheit der Tarifpartner ist nach meiner Auffassung dort zu ergänzen, wo die Tarifpartner diesem Schutzbedürfnis oder auch -erfordernis aus besonderen Gründen selber nicht umfassend Rechnung tragen können. Einerseits sind nicht alle Arbeitnehmer an Tarife gebunden, so daß auch nicht alle durch Tarifbestimmungen erfaßt werden können. Andererseits ist es zwar möglich, eine tarifliche Regelung für allgemeinverbindlich zu erklären, doch sind auch hier bestimmte Bedingungen zu erfüllen; vor allem aber ist Voraussetzung, daß überhaupt ein Tarifvertrag besteht.
    Bisher wurden von seiten der Arbeitgeberorganisationen keine Einwendungen gegen die Regelung eines Mindesturlaubs von 12 und in einigen Fällen von 18 Tagen in den Ländergesetzen erhoben.
    Wir haben eine Vielzahl von Verbots- oder Gebotsgesetzen, die weitgehend in die Gestaltung der Arbeitsbedingungen eingreifen. Hierzu gehört der ganze Katalog der Arbeitszeitschutzbestimmungen, die u. a. die regelmäßige tägliche Arbeitszeit, die Höchstarbeitszeit, die Pausen und die Ruhezeiten regeln. Noch kein Tarifpartner hat gegen diese Maßnahmen etwas einzuwenden gehabt. Ja, selbst Lohnfragen wie beispielsweise die Vergütung von Mehrarbeit sind gesetzlich geregelt, und noch nie ist bisher geltend gemacht worden, dadurch werde die Tarifautonomie eingeschränkt. In der Tat kann es bei einer näheren Überprüfung all dieser Arbeitsschutzbestimmungen im weiteren Sinne keinem Zweifel unterliegen, daß die Freiheit der vertraglichen Gestaltung durch sie nicht eingeschränkt worden ist. Man sollte hier nicht unnötigerweise Gefahren an die Wand malen und sollte nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Die soziale Selbstverantwortung und die soziale Selbstverwaltung werden auch nach der Verabschiedung des von uns eingebrachten Gesetzentwurfs über einen Mindesturlaub für Arbeitnehmer von drei Wochen weiterbestehen und sich ungehindert auswirken können.
    Auch das sollte gesagt werden: Das wertvollste Gut in der Produktionsgesellschaft sind nicht Maschinen, Geräte oder Anlagen, sondern ist die menschliche Arbeitskraft.

    (Beifall bei der SPD.)

    Deshalb haben die Maßnahmen zur Erhaltung von Leben und Gesundheit des arbeitenden Menschen Vorrang vor der Sorge um die Rentabilität der Betriebe und der Wirtschaft. Diesem Ziel dienen die Schutzgesetze und dient auch unser Antrag auf einen bundeseinheitlichen Mindesturlaub von 3 Wochen.
    Schutzgesetze, die zur Erhaltung der Arbeits- und der Berufsfähigkeit der Arbeitnehmer dienen, führen niemals zur Einschränkung der Tarifautonomie oder gar der Freiheit der Sozialpartner, noch mehr und noch Besseres zu vereinbaren. Es handelt sich nach unserer Auffassung um Mindestnormen und um eine Schutzklausel für den Menschen, um ihn vor körperlichen, geistigen oder auch vor wirtschaftlichen Schäden zu bewahren. Wir treten aus sozialer Verantwortung für den Schutz der Persönlichkeit im Arbeitsverhältnis ein und sind auch bereit — das möchte ich hier ebenfalls sagen —, die Vertragsfreiheit nach unten, d. h. gegen einen Mißbrauch, einzugrenzen. Mit dem von uns beantragten Urlaubsgebot von 3 Wochen Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer bleibt die Tarifautonomie, zusätzliche Urlaubsvereinbarungen zu treffen und -vergünstigungen zu gewähren, unangetastet.

    (Beifall bei der SPD.)