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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 107. Sitzung Bonn, den 16. März 1960 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des britischen Unterhauses 5852 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Leonhard und Meyer (Wanne-Eickel) 5803 A Abg. Dr. Hauser tritt als Nachfolger des verstorbenen Abg. Dr. Lindrath in den Bundestag ein 5803 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Halbjahr des Rechnungsjahres 1959 (Drucksache 1645) . . . . . . . . . . . 5803 B Fragestunde (Drucksache 1673) Frage des Abg. Schmidt (Hamburg): Verdrängung der Kleinaktionäre aus Aktiengesellschaften Schäffer, Bundesminister 5803 D, 5804 A, B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5804 A Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Bundeskanzlers am 15. Februar 1960 in Köln über die Stellung der Bundesminister Schäffer, Bundesminister . . . . 5804 B, C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 5804 C, D Frage des Abg. Rehs: Erlaß einer Rechtsverordnung gemäß § 3 des Häftlingshilfegesetzes Dr. Nahm, Staatssekretär . . . . 5805 A, B Frage der Abg. Frau Korspeter: Alterssicherung der vertriebenen und geflüchteten Bauern Dr. Nahm, Staatssekretär . 5805 C, 5806 A Frau Korspeter (SPD) 5806 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Radioaktive Niederschläge Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 5806 B, 5807 B, D Dr. Bechert (SPD) 5807 A, C Frage des Abg. Rehs: Vorzeitige Ablösung der Lastenausgleichsabgabe aus dem Erlös der Aktien des Volkswagenwerkes im Falle seiner Privatisierung Dr. Busch, Staatssekretär . . . . 5808 A Rehs (SPD) 5808 A Frage des Abg. Josten: Klärung der Besitzverhältnisse des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ahrbrück Dr. Busch, Staatssekretär . . . . 5808 B, C Josten (CDU/CSU) 5808 C Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Aufstellung eines öffentlichen Fernsprechers in Lorsbach Stücklen, Bundesminister . . . . . 5808 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 Frage des Abg. Dr. Brecht: Bundesmittel für das Bauzentrum in Köln Lücke, Bundesminister . . 5808 D, 5809 B Dr. Brecht (SPD) 5809 A, B Frage des Abg. Dr. Brecht: Rechtzeitige Veröffentlichung der Ergebnisse von Forschungsarbeiten, die mit Bundesmitteln gefördert werden Lücke, Bundesminister 5809 C, D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . 5809 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Zuteilung von Bundesmitteln für den Wohnungsbau der SBZ-Zuwanderer Lücke, Bundesminister . 5809 D, 5810 A, B Dr. Brecht (SPD) 5810 A, B Frage des Abg. Gewandt: Sittliche Gefährdung der in Großbritannien arbeitenden deutschen Mädchen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5810 C, 5811 A Gewandt (CDU/CSU) 5811 A Fragen des Abg. Schneider (Bremerhaven) und des Abg. Dr. Mommer: Rückgabe des deutschen Vermögens in den USA Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5811 B, C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 5811 C Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Presseberichte über die Möglichkeit der Stationierung eisenbahnlafettierter Polaris-Mitteistreckenraketen mit atomaren Sprengköpfen auf westdeutschem Gebiet Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5811 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5812 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Aktenmaterial des Document Center Berlin Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5812 B Bauer (Würzburg) (SPD) 5812 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Selbstmordfälle von Studierenden in Prüfungssemestern Dr. Anders, Staatssekretär . . . 5812 C, D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 5812 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Einreisevisum für Bürger des Staates Israel zum Besuch Münchens Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 5812 D, 5813 C, D Dr. Arndt (SPD) . . . 5813 B, D, 5814 A Frage des Abg. Mischnick: Eintragung der Blutgruppe in den Bundespersonalausweis Ritter von Lex, Staatssekretär . . 5814 A, B Mischnick (FDP) 5814 B Frage des Abg. Felder: Die sogenannte „Ungarische Bewegung" auf Schloß Teising Ritter von Lex, Staatssekretär . . 5814 C, 5815A Felder (SPD) 5815 A Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Zweites Fernsehprogramm Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 5815 A Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Begriff der Seedienstuntauglichkeit Blank, Bundesminister . . . . . 5815 B Frage des Abg. Dröscher: Gewährung der Altershilfe für Landwirte im Falle der sogenannten stufenweisen Entäußerung Blank, Bundesminister . . . . . 5815 D Frage des Abg. Büttner: Neueinteilung der Arbeitsamtsbezirke im Lande Nordrhein-Westfalen Blank, Bundesminister . . . . . 5816 B Frage des Abg. Welslau: Unfälle von Kindern unter 14 Jahren in der Landwirtschaft Blank, Bundesminister . . . . . 5816 D Fage des Abg. Wittrock: Anlage von Ölversickerungsgruben durch die amerikanischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 5818 B, D, 5818 A Wittrock (SPD) 5817 D Frage des Abg. Ritzel: Steuerpflichtige Millionäre und Bezieher von Einkommen über 100 000 DM Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5818 A, 5819 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 5819 A Frage des Abg. Bach: Doppelbesteuerung von in Frankreich beschäftigten Arbeitnehmern der Bundesrepublik Dr. Hettlage, Staatssekretär 5819 C, 5820 A Bach (SPD) . . . . . . . . . . 5820 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 III Frage des Abg. Faller: Unterschiedliche Regelung für das Mitführen von Tabakwaren durch in der Schweiz arbeitende weibliche und männliche Grenzgänger Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5820 B Frage des Abg. Faller: Verwaltungszuschuß für in Weil am Rhein tätige Beamte Dr. Hettlage, Staatssekretär 5820 C, 5821 A Faller (SPD) 5821 A, B Frage des Abg. Rehs: Vorgesehene Rechtsverordnung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Feststellungsgesetzes Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5821 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . 5821 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Beachtung von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts durch das Bundesausgleichsamt Dr. Hettlage, Staatssekretär . 5822 A, B, C Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . 5822 B, C Frage des Abg. Seuffert: Steuerliche Nachprüfung von Spesen und Repräsentationsausgaben bei wirtschaftlichen Unternehmungen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5822 C, 5823 A, B Seuffert (SPD) 5823 A, B Frage des Abg. Erler: Einschläge von Explosivkörpern in Ortschaften in der Umgebung des Truppenübungsplatzes Heuberg und Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Explosion im Stadtgebiet von Ebingen am 22. Februar 1960 Hopf, Staatssekretär . 5823 C, 5824 A, B Erler (SPD) 5824 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 5824 C Frage des Abg. Faller: Ersatz von Lohnausfall bei der Erfassung und Musterung von im Ausland arbeitenden Wehrpflichtigen Hopf, Staatssekretär 5825 A Faller (SPD) 5825 A Frage des Abg. Dürr: Flucht eines Offiziers der Bundeswehr in die Fremdenlegion Hopf, Staatssekretär 5825 B Frage des Abg. Probst (Freiburg): Unverzügliche Bestrafung von Disziplinarverstößen bei der Bundeswehr Hopf, Staatssekretär 5825 C Probst (Freiburg) (DP) . . . . 5825 D Frage des Abg. Folger: Angebliche Androhung der Zurückziehung des 400-Millionen-DM-Triebwerksbauauftrags durch das Bundesverteidigungsministerium Hopf, Staatssekretär . . 5825 D, 5826 A Folger (SPD) . . . . . . . . . 5826 A Frage des Abg. Logemann: Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5826 B, C Logemann (DP) . . . . . . . . 5826 C Frage des Abg. Felder: Ausbau der Straße zwischen Erlangen und Uttenreuth Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5826 D Frage des Abg. Felder: Bau einer Umgehungsstraße bei Baiersdorf und eines Radwegs zwischen Erlangen und Baiersdorf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5827 A Frage des Abg. Dr. Friedensburg: Zahl der Verkehrsunfälle durch Lastkraftwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5827 B, 5828 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 5828 A, B Frage des Abg. Ritzel: Entlastung des Großstadtverkehrs durch die Anlage von unterirdischen Schnellbahnen und Autostraßen oder von Hochstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5828 C, 5829 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 5829 A Frage des Abg. Ritzel: Verkehrsunfälle und dadurch bedingte Schadensersatzleistungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5829 C, 5830 A Ritzel (SPD) 5829 D Nächste Fragestunde . . . 5844 B IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 Entwurf eines Gesetzes über Mindesturlaub für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (SPD) (Drucksache 1376) — Erste Beratung — Wischnewski (SPD) . . . . . . 5830 B Scheppmann (CDU/CSU) . . . . . 5832 C Dr. Hoven (FDP) . . . . . . . 5833 A Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 5834 B Frau Nadig (SPD) . . . . . . . 5835 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 1621) — Erste Beratung — . . . . . . 5836 C Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1283 [neu]) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5836 C Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 5838 C Seuffert (SPD) 5839 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1520) — Erste Beratung — Eisenmann (FDP) 5840 A Krammig (CDU/CSU) 5840 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1554) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 5840 D Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung der Kriegsgesellschaften (Drucksache 1421); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1634, zu 1634) — Zweite und dritte Beratung — 5841 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksache 1511) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1654) — Zweite und dritte Beratung — 5841 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. August 1959 mit der Republik Island über den Luftverkehr (Drucksache 1507); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1679) — Zweite und dritte Beratung — 5841 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1958 mit dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutschniederländischen Grenze (Drucksache 1622) — Erste Beratung — 5841 C Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache 1623) — Erste Beratung — 5841 D Entwurf eines Gesetzes über eine Gewerbesteuerstatistik für das Kalenderjahr 1958 (Drucksache 1624) — Erste Beratung — 5841 D Entwurf eines Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache 1625) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5842 A Entwurf eines Gesetzes über eine Fischereistatistik (Drucksache 1626) — Erste Beratung — 5842 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1960 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1960) (Drucksache 1650) — Erste Beratung — . . . . 5842 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 1639) — Erste Beratung — 5842 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 1669) — Erste Beratung — . . . 5842 B Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1661) . . . . 5842 C Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 05 (DP) ; Schriftlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache 1611, Umdruck 328 [neu]) . 5842 C Antrag betr. Teilnahme an der Kampagne der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) für die Erzeugung und Verwendung hochwertigen Saatgutes (Abg. Lücker [München], Gerns, Jacobs u. Gen.); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 1493, 1632) 5842 D Entwurf einer Dreiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Spezialwalzdraht) (Drucksache 1641) 5842 D Deutscher Bundestag — 3: Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 Antrag betr. Trockenheitsschäden (CDU/ CSU, SPD, FDP, DP); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 1552, 1647) 5843 A Antrag betr. Überwachung radioaktiver Verseuchung (SPD) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie (Drucksachen 496, 1655) 5843 A Antrag betr. Bau der Autobahn im Raume Heilbronn (Abg. Simpfendörfer, Baier [Mosbach], Berberich u. Gen.); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1560, 1662) Simpfendörfer (CDU/CSU) . . . . 5843 B Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1561, 1678) . . 5843 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von reichseigenen Grundstücken an das Land Berlin für den Neubau der Berliner Philharmonie (Drucksache 1677) . . . . . . . . . 5844 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der ehem. Hansa-Mühle in Bremen an die Soja-Gesellschaft Bremen GmbH in Bremen (Drucksache 1657) 5844 A Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung (CDU/CSU) (Drucksache 1217); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1586) — Zweite und dritte Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand (Abg. Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 102); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1680, zu 1680) —Zweite und dritte Beratung — Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 5844 C, 5855 B, 5860 B Dr. Dahlgrün (FDP) . . 5845 A, 5866 B Dr. Deist (SPD) . 5846 A, 5874 A, 5880 A, 5881 D Schmücker (CDU/CSU) 5883 D, 5862 A, 5880 D Dr. Mommer (SPD) 5854 B Dr. Atzenroth (FDP) . . 5846 A, 5854 D, 5855 A, D, 5864 A, 5865 B, 5870 A Jahn (Marburg) (SPD) . 5856 A, 5859 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 5856 D, 5864 B, 5877 B Katzer (CDU/CSU) . . . 5865 C, 5878 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 5867 A, 5878 C Dr. Steinmetz (DP) . . . . . . 5872 A Häussler (CDU/CSU) 5873 B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 5881 D Entwurf einer Vierzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Roßhaar, Zwischenpositive usw.) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1682, 1694) . . . . 5883 A Nächste Sitzung 5883 C Anlagen 5885 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 5803 107. Sitzung Bonn, den 16. März 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Baade 30.4. Blöcker 19. 3. Brüns 2. 7. Cillien 9. 4. Deringer 18. 3. Dr. Dittrich 18. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 8. 4. Engelbrecht-Greve 18. 3. Even (Köln) 8. 4. Frau Friese-Korn 31. 3. Fuchs 18. 3. Frau Dr. Gantenberg 31. 3. Geiger (München) 18. 3. Dr. Görgen 18. 3. Dr. Greve 15.4. Dr. Gülich 16. 4. Freiherr zu Guttenberg 4. 4. Hahn 17. 3. Jahn (Frankfurt) 23.4. Jaksch 5. 4. Dr. Jordan 19. 3. Frau Kipp-Kaule 18.3. Kisters 18.3. Frau Klemmert 15. 5. Köhler 18.3. Dr. Leiske 16. 3. Dr. Löhr 17. 3. Lücker (München) 17.3. Lulay 31.3. Maier (Freiburg) 16.4. Margulies 16. 3. Dr. Martin 16. 4. Mauk 16. 3. Mensing 16. 3. Dr. Miessner 19. 3. Müller (Worms) 18. 3. Pelster 19. 3. Prennel 18. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 2. 4. Richarts 18. 3. Ruhnke 18. 3. Sander 16. 3. Scheel 16. 3. Dr. Schild 16. 3. Schlick 19. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 19. 3. Schneider (Hamburg) 24.3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18.3. Seither 8. 4. Frau Seppi 16.3. Stahl 18. 3. Wagner 18. 3. Weinkamm 18. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Bucerius 25. 3. Günther 20. 4. Dr. Kliesing (Honnef) 25.3. Ollenhauer 15. 4. Dr. Ratzel 30. 4. Dr. Ripken 15. 5. Vogt 30. 4. Dr. Will 25.3. Anlage 2 Umdruck 499 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand (Drucksachen 102, 1680). Der Bundestag wolle beschließen: § 4a Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Stimmrechtsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen." Bonn, den 16. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 500 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Drucksachen 1217, 1586). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, 1. mit dem Lande Niedersachsen in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, daß der Vertrag zwischen dem Bund und dem Lande Niedersachsen über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und über die Errichtung einer „Stiftung Volkswagenwerk" wie folgt geändert bzw. ergänzt wird: Der „Stiftung Volkswagenwerk" werden 20 v. H. des Grundkapitals der Volkswagenwerk Aktiengesellschaft als Stiftungsvermögen zusätzlich übertragen; 5886 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 2. dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand vorzulegen, in dem bestimmt wird, daß a) die „Stiftung Volkswagenwerk" keiner Stimmrechtsbeschränkung unterliegt, b) die „Stiftung Volkswagenwerk" berechtigt ist, zwei Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden und c) für die Bundesregierung eine Verkaufspflicht für die Aktien der Volkswagenwerk AG im Gesamtnennbetrag von 40 v. H. des Grundkapitals besteht. Bonn, den 16. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 501 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand (Drucksachen 102, 1680). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ist der Auffassung, daß der weitere Aufbau der Volkswagenstadt Wolfsburg auch nach der Privatisierung des Volkswagenwerkes ein besonderes Anliegen bleibt. Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um dieser Auffassung Rechnung zu tragen, und hierbei berechtigte Wünsche der Stadt Wolfsburg zu berücksichtigen. Bonn, den 16. März 1960 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion Anlage 5 Umdruck 502 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand Drucksachen 102, 1680) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die Interessen des Unternehmens sind angemessen zu berücksichtigen." 2. In § 4a Abs. 4 wird der Satz 2 gestrichen. 3. § 8 erhält folgende Fassung: „§ 8 Verkaufspflicht Die Bundesregierung hat Aktien im Gesamtnennbetrag von sechzig vom Hundert des Grundkapitals nach Maßgabe der §§ 10 und 11 zu veräußern. Der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes setzt den Veräußerungskurs fest." 4. § 10 erhält folgende Fassung: „§ 10 Sozialbevorrechtigter Erwerb Die Bundesregierung hat die zu veräußernden Aktien für die Dauer von zwei Monaten zunächst anzubieten natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt und bei Ablauf der Frist von zwei Monaten das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, wenn, für den Fall, daß sie unverheiratet sind, ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen 1959 achttausend Deutsche Mark und für den Fall, daß sie verheiratet sind, das steuerpflichtige Jahreseinkommen beider Ehegatten zusammen 1959 sechzehntausend Deutsche Mark nicht überstiegen hat. An den einzelnen Erwerber dürfen Aktien bis zum Gesamtnennbetrag von fünfhunder Deutsche Mark veräußert werden." 5. § 11 erhält folgende Fassung: „§ 11 Verkauf an die Belegschaft Ist der Erwerber Arbeitnehmer der Gesellschaft, so können an ihn unter Voraussetzung des § 10 Aktien im Gesamtnennbetrag von eintausend Deutsche Mark veräußert werden." 6. § 11a erhält folgende Fassung: „§ 11a Allgemeiner Verkauf Nach Ablauf der in § 10 bezeichneten Frist sind die nicht nach § 10 veräußerten Aktien für die Dauer von zwei Monaten allgemein zum Verkauf anzubieten." Bonn, den 16. März 1960 Dr. Atzenroth Dr. Dahlgrün Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende dieser Fragestunde angekommen. Ich muß noch einmal betonen, daß nur der ganz außergewöhnliche Umstand, daß es am Freitag keine Plenarsitzung gibt und die Beantwortung der Fragen sonst in die erste Aprilwoche verschoben worden wäre, uns eine solche Handhabung ermöglicht hat. Das darf aber für die Zukunft kein Präzedenzfall sein. Wir müssen innerhalb der festgesetzten Zeit fertigwerden, sonst wird die Behandlung der wichtigsten Tagesordnungspunkte dadurch ungebührlich verzögert.
    Ich rufe nunmehr auf Punkt 2 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Mindesturlaub für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Drucksache 1376).
    Wer begründet den Entwurf? Herr Abgeordneter Wischnewski, bitte!


Rede von Hans-Jürgen Wischnewski
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf für die .sozialdemokratische Fraktion den Enwurf eines Gesetzes über Mindesturlaub für Arbeitnehmer Drucksache 1376 — begründen. Die Materie ist völlig eindeutig; ich kann mich deshalb sehr kurz fassen.
Wir verfolgen mit diesem Gesetzentwurf zwei Ziele. Es geht einmal darum, den gesetzlichen Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer auf 18 Tage, für Jugendliche auf 24 Tage, anzuheben. Über die Jugendfrage braucht man sicher nicht mehr zu reden. Diese Frage wird durch ein neues Jugendarbeitsschutzgesetz geklärt. Ich glaube, in diesem Hause besteht völlige Klarheit darüber, daß alle jugendlichen Arbeitnehmer bis zum 18. Lebensjahr 24 Tage Urlaub erhalten sollen.
Das zweite Ziel, das mit diesem Gesetzentwurf erreicht werden soll, ist die Schaffung bundeseinheitlichen Rechts für Mindesturlaub. Wir sind der Auffassung, daß ein solches Gesetz ein Schutzgesetz ist, und daß es darauf ankommt, das Urlaubsrecht den heute gegebenen Voraussetzungen und Verhältnissen anzupassen.
Wir haben in allen Ländern der Bundesrepublik Ländergesetze über den Mindesturlaub. Die rechtlichen Voraussetzungen sind dabei sehr unterschiedlich; aber im materiellen Inhalt sind diese Ländergesetze alle gleich; alle sehen einen Mindesturlaub von nur 12 Tagen vor. Dieser zwölftägige Mindesturlaub muß als völlig unzureichend bezeichnet werden. Die medizinischen Urteile sind in dieser Hinsicht völlig eindeutig. Alle Mediziner sagen, daß der Zwölftageurlaub völlig unzureichend ist. Sie sind alle der Auffassung, daß mindestens ein dreiwöchiger Urlaub notwendig ist; manche erachten sogar einen vierwöchigen Urlaub für notwendig. In diesem Zusammenhang wird auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung und auf den hohen Grad der Frühinvalidität der Bevölkerung der Bundesrepublik hingewiesen.
Das Ziel eines jeden Urlaubs ist die Erholung. Wenn dieser Zweck erst nach drei Wochen erreicht wird, sollte, glaube ich, Klarheit darüber bestehen, daß der Urlaub mindestens so lange dauern muß. Ich denke nicht, daß hier im Hause jemand der Meinung ist, 18 Tage Urlaub seien zuviel; sicher kann man sich auf 18 Tage einigen. Unterschiedliche Auffassungen bestehen vielleicht nur darüber, wie das Ziel des Achtzehntageurlaubs erreicht wird.
Wir wollen mit dem Gesetzentwurf die Freiheit der Tarifpartner in keinem Falle einschränken, wir sind aber daran interessiert, ein notwendiges Schutzgesetz zu schaffen. Wir müssen insbesondere daran erinnern, daß für mehr als drei Millionen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik tarifvertragliche Regelungen für den Urlaub überhaupt nicht bestehen.

(Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)

Ich glaube, wir haben hier alle Veranlassung, uns dieser Schwachen anzunehmen. Gerade sie haben einen Anspruch auf eine vernünftige, tragbare und rechtlich einwandfreie Urlaubsregelung. Wenn drei Millionen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik überhaupt keine tarifliche Urlaubsregelung haben, dann ist das zum größten Teil darauf zurückzuführen, daß zumindest ein Tarifpartner fehlt, in den weitaus meisten Fällen der Tarifpartner auf der Arbeitgeberseite.
In diesem Zusammenhang ist gesagt worden, seit der Verabschiedung des Tarifvertragsgesetzes in der Bundesrepublik, seit dem 11. April 1949, sei eine gesetzliche Regelung des Urlaubs überhaupt nicht mehr möglich, da nach der Verabschiedung des Tarifvertragsgesetzes die Urlaubsregelung ausschließlich eine Aufgabe der Tarifpartner sei. Ich darf daran erinnern, daß seit diesem 11. April 1949 folgende Urlaubsgesetze verabschiedet worden sind: am 13. Juli 1949 für das Land Baden-Württemberg, am 29. November 1949 für Schleswig-Holstein, am 11. Mai 1950 für Bayern, am 27. Januar 1951 für Berlin und am 27. November 1956 für das Land Nordrhein-Westfalen. Zu keiner Zeit hat ein Tarifpartner gegen die Verabschiedung dieser Länderurlaubsgesetze mit 12 Tagen Einspruch erhoben. Wenn dem so ist, dann sollte man in der Diskussion, die sich in der Öffentlichkeit ergeben hat, auch ehrlich sein und sollte sagen: Es geht nicht generell um eine gesetzliche Regelung, denn die haben wir in allen Ländern, sondern es geht einfach um die 18 Tage.

(Beifall bei der SPD.)




Wischnewski
Das, meine ich, muß hier mit aller Deutlichkeit gesagt werden, und da besteht der wesentliche Unter schied.
In bezug auf den Jugendurlaub darf ich noch ein
sehr ernstes Wort sagen. Ich glaube, wir sind alle froh darüber, daß die Frage des 24tägigen Urlaubs für die Arbeitnehmer bis zum 18. Lebensjahr hoffentlich sehr bald über den Jugendarbeitsschutz geregelt sein wird. Ich muß es aber für geradezu unverantwortlich halten, wenn in der Zeit des Übergangs vom 18. zum 19. Lebensjahr, d. h. in der Zeit, in der der junge Mensch noch in der körperlichen Entwicklung steht, der halbe Urlaub gestrichen wird.

(Beifall bei der SPD.)

Das bedeutet, daß der Jugendliche beim Übergang vom 18. zum 19. Lebensjahr von 24 auf 12 Tage Urlaub zurückfällt. Wenn man sich die entsprechenden tariflichen Regelungen daraufhin ansieht, muß man — bedauerlicherweise, möchte ich auch sagen — feststellen, daß gerade bei den über 18 Jahre alten jüngeren Arbeitnehmern in den weitaus meisten Fällen ein nur 12tägiger Urlaub vorgesehen ist.
Bei der Diskussion über die Urlaubsgestaltung ist noch ein anderes Argument angeführt worden. Man hat gesagt, es sei für die deutsche Wirtschaft völlig untragbar, allen Arbeitnehmern auf einmal sechs Tage Urlaub mehr zu gewähren. — Das ist eine sehr billige Milchmädchenrechnung; denn wir alle wissen, daß ein erheblicher Teil der Arbeitnehmer
bereits mehr als 12 Tage Urlaub hat, daß ein erheblicher Teil der Arbeitnehmer tariflich bereits 18 Tage Urlaub erreicht hat und daß der Urlaub eines bestimmten Prozentsatzes der Arbeitnehmer sogar über diese 18 Tage hinausgeht. Man kann es sich also nicht so einfach machen, wie es von bestimmter Seite versucht worden ist, und sagen: Die Sozialdemokraten wollen, daß alle sechs Tage mehr Urlaub bekommen. Das ist für die Wirtschaft in der Bundesrepublik untragbar. — Die Sozialdemokraten wünschen einen gesetzlichen Mindesturlaub von 18 Tagen, und der ist durchaus tragbar. Daß darüber hinaus den Tarifpartnern weitere Möglichkeiten offenbleiben, dürfte selbstverständlich sein.
In diesem Zusammenhang darf ich daran erinnern, daß die Beratende Versammlung des Europarates in der Zwischenzeit die europäische Sozialcharta festgelegt hat, in der ein dreiwöchiger Mindesturlaub vorgesehen ist. Wir sollten uns deshalb auch einmal in dieser sozialpolitischen Frage als gute Europäer erweisen und den Forderungen und Wünschen dieser europäischen Sozialcharta in bezug auf den dreiwöchigen Mindesturlaub nachkommen.

(Beifall bei der SPD.)

Ich habe vorhin ,gesagt, das zweite Ziel dieses Gesetzentwurfs bestehe darin, zu einem einheitlichen gesetzlichen Urlaubsrecht in der Bundesrepublik zu kommen. Ich darf daran erinnern, daß in einigen Ländern der Bundesrepublik bereits Initiativen festzustellen sind, das Urlaubsrecht zu ändern und beim Mindesturlaub von 12 auf 18 Tage zu riehen. Das kann für Berlin — hier liegt bereits ein Referentenentwurf für ein solches Gesetz vor — und auch für das Land Bayern festgestellt werden. Wenn ich richtig unterrichtet bin, hat gerade in der letzten Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des dortigen Landtages eine Diskussion über dieses Problem begonnen.
Nun gestatten Sie mir bitte einige wenige Bemerkungen zumindest zu einigen neuralgischen Punkten dieses Gesetzentwurfs. Er spricht von Arbeitstagen. Ich darf hier sagen, daß Arbeitstage und Werktage gleichzusetzen sind. Das würde also bedeuten, daß demjenigen, der nur fünf Tage in der Woche arbeitet, auch der Samstag als Urlaubstag mit angerechnet würde. Wir wissen, daß das von den Arbeitnehmern vielfach nicht verstanden wird. Aber wir können auf der anderen Seite nicht noch eine besonders schlechte Regelung praktisch für diejenigen treffen, die die Fünf-Tage-Woche bedauerlicherweise noch nicht erreicht haben. Wir wissen, daß sie für manche Berufszweige aus technischen Gründen vielleicht überhaupt nicht erreichbar ist. Es ist aber selbstverständlich ohne weiteres möglich, in einzelnen Industriezweigen auf tariflichem Gebiet auch andere Möglichkeiten zu schaffen.
Der Gesetzentwurf legt entscheidenden Wert darauf, alle Arbeitnehmer zu erfassen, d. h. die Arbeiter, die Angestellten, die zur Berufsausbildung Beschäftigten und auch alle diejenigen, die in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen stehen sowie darüber hinaus selbstverständlich die Heimarbeiter. Wir wissen, daß gerade bei denen, die in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen stehen, die Situation sehr oft besonders schwierig ist und daß sich gerade für sie besondere Notwendigkeiten ergeben.
Der Entwurf sieht darüber hinaus für bestimmte Arbeiten einen zusätzlichen Urlaub vor, und zwar für alle diejenigen Arbeitnehmer, die unter erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit arbeiten müssen. Sie sollen einen zusätzlichen Urlaub von sechs Arbeitstagen im Jahr erhalten. Dabei ist insbesondere an den Bergbau unter Tage gedacht, aber auch an alle diejenigen, die in ganz besonderem Maße unter der Einwirkung von Kälte, Lärm, Hitze, Nässe, Druckluft, giftigen Stoffen, Staub, Röntgenstrahlen, radioaktiven Strahlen und Infektionserregern stehen. Die Festlegung eines derartigen Zusatzurlaubs für Arbeitnehmer, die unter erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit arbeiten müssen, soll nach Anhören der Tarifpartner durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen. Eine derartige Regelung kennen wir bereits aus dem bayerischen Urlaubsgesetz; auch das Urlaubsgesetz von Schleswig-Holstein bietet derartige Möglichkeiten.
Das Urlaubsjahr soll selbstverständlich das Kalenderjahr sein, und der Arbeitnehmer soll einen Anspruch auf den vollen Urlaub nach einer Beschäftigungszeit von sechs Monaten im Betrieb haben. Derjenige, der kein volles Jahr beschäftigt ist, soll für jeden vollen Monat der Beschäftigung ein Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs erhalten,



Wischnewski
wobei eine Beschäftigung von mindestens zwölf Tagen als voller Monat angesehen werden soll. Es ist selbstverständlich, daß derjenige, der bei einem anderen Arbeitgeber schon seinen vollen Urlaub erhalten hat, nicht bei dem nächsten noch einmal denselben Anspruch geltend machen kann. Bei der Festlegung des Urlaubs sollen selbstverständlich die Wünsche der Arbeitnehmer in bezug auf die Urlaubszeit entscheidend berücksichtigt werden und soll selbstverständlich auch das nach dem Betriebsverfassungsgesetz festgelegte Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte berücksichtigt werden.
Entscheidender Wert soll darauf gelegt werden, daß der Urlaub weitgehendst zusammenhängend genommen wird, da nur auf diese Weise der Urlaubszweck, nämlich eine vernünftige Erholung, wirklich erreicht werden kann. Eine finanzielle Abgeltung des Urlaubs kann aus diesem Grunde ausschließlich dann erfolgen, wenn es wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, Urlaub zu nehmen, und nur der Weg der finanziellen Abgeltung übrig bleibt.
Das Urlaubsgeld soll nach dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate berechnet werden. Dabei sollen selbstverständlich Ausfallzeiten, die ohne Verschulden des betroffenen Arbeitnehmers eingetreten sind, nicht zu seinen Lasten angerechnet werden; ich denke z. B. an den Fall der Krankheit. Der Arbeitnehmer soll dadurch selbstverständlich keinen Schaden haben. Für uns ist wichtig, daß gesetzlich festgelegt wird, daß das Urlaubsgeld, also der Verdienst für die Zeit des Urlaubs in jedem Fall vor Urlaubsantritt ausgezahlt werden muß.
Zum Problem der Krankheitstage ist noch ein Wort zu sagen. Wir erleben des öfteren, daß bedauerlicherweise während des Urlaubs Krankheitsfälle auftreten. Wenn ärztliche Zeugnisse vorliegen, sollen die Krankheitstage selbstverständlich nicht als Urlaubstage gerechnet werden.
Entscheidenden Wert legen wir selbstverständlich darauf, daß bessere Bestimmungen in Gesetzen, in Tarifverträgen, in Betriebsvereinbarungen, aber auch in Einzelarbeitsverträgen das Vorrecht vor diesen gesetzlichen Bestimmungen über den Mindesturlaub haben. Der Mindesturlaub von 18 Tagen, den wir entsprechend der Auffassung der medizinischen Wissenschaft für notwendig halten, soll dem arbeitenden Menschen die Möglichkeit geben, sich zu erholen, um wieder ein arbeitsreiches Jahr bestehen zu können.
Wir bitten um Überweisung unseres Entwurfs an den Ausschuß für Arbeit.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wir haben die Begründung dieses Antrags der Fraktion der SPD gehört. Ich eröffne die allgemeine Aussprache der ersten Lesung.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Scheppmann.