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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 107. Sitzung Bonn, den 16. März 1960 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des britischen Unterhauses 5852 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Leonhard und Meyer (Wanne-Eickel) 5803 A Abg. Dr. Hauser tritt als Nachfolger des verstorbenen Abg. Dr. Lindrath in den Bundestag ein 5803 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Halbjahr des Rechnungsjahres 1959 (Drucksache 1645) . . . . . . . . . . . 5803 B Fragestunde (Drucksache 1673) Frage des Abg. Schmidt (Hamburg): Verdrängung der Kleinaktionäre aus Aktiengesellschaften Schäffer, Bundesminister 5803 D, 5804 A, B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5804 A Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Bundeskanzlers am 15. Februar 1960 in Köln über die Stellung der Bundesminister Schäffer, Bundesminister . . . . 5804 B, C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 5804 C, D Frage des Abg. Rehs: Erlaß einer Rechtsverordnung gemäß § 3 des Häftlingshilfegesetzes Dr. Nahm, Staatssekretär . . . . 5805 A, B Frage der Abg. Frau Korspeter: Alterssicherung der vertriebenen und geflüchteten Bauern Dr. Nahm, Staatssekretär . 5805 C, 5806 A Frau Korspeter (SPD) 5806 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Radioaktive Niederschläge Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 5806 B, 5807 B, D Dr. Bechert (SPD) 5807 A, C Frage des Abg. Rehs: Vorzeitige Ablösung der Lastenausgleichsabgabe aus dem Erlös der Aktien des Volkswagenwerkes im Falle seiner Privatisierung Dr. Busch, Staatssekretär . . . . 5808 A Rehs (SPD) 5808 A Frage des Abg. Josten: Klärung der Besitzverhältnisse des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ahrbrück Dr. Busch, Staatssekretär . . . . 5808 B, C Josten (CDU/CSU) 5808 C Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Aufstellung eines öffentlichen Fernsprechers in Lorsbach Stücklen, Bundesminister . . . . . 5808 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 Frage des Abg. Dr. Brecht: Bundesmittel für das Bauzentrum in Köln Lücke, Bundesminister . . 5808 D, 5809 B Dr. Brecht (SPD) 5809 A, B Frage des Abg. Dr. Brecht: Rechtzeitige Veröffentlichung der Ergebnisse von Forschungsarbeiten, die mit Bundesmitteln gefördert werden Lücke, Bundesminister 5809 C, D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . 5809 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Zuteilung von Bundesmitteln für den Wohnungsbau der SBZ-Zuwanderer Lücke, Bundesminister . 5809 D, 5810 A, B Dr. Brecht (SPD) 5810 A, B Frage des Abg. Gewandt: Sittliche Gefährdung der in Großbritannien arbeitenden deutschen Mädchen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5810 C, 5811 A Gewandt (CDU/CSU) 5811 A Fragen des Abg. Schneider (Bremerhaven) und des Abg. Dr. Mommer: Rückgabe des deutschen Vermögens in den USA Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5811 B, C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 5811 C Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Presseberichte über die Möglichkeit der Stationierung eisenbahnlafettierter Polaris-Mitteistreckenraketen mit atomaren Sprengköpfen auf westdeutschem Gebiet Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5811 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5812 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Aktenmaterial des Document Center Berlin Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5812 B Bauer (Würzburg) (SPD) 5812 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Selbstmordfälle von Studierenden in Prüfungssemestern Dr. Anders, Staatssekretär . . . 5812 C, D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 5812 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Einreisevisum für Bürger des Staates Israel zum Besuch Münchens Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 5812 D, 5813 C, D Dr. Arndt (SPD) . . . 5813 B, D, 5814 A Frage des Abg. Mischnick: Eintragung der Blutgruppe in den Bundespersonalausweis Ritter von Lex, Staatssekretär . . 5814 A, B Mischnick (FDP) 5814 B Frage des Abg. Felder: Die sogenannte „Ungarische Bewegung" auf Schloß Teising Ritter von Lex, Staatssekretär . . 5814 C, 5815A Felder (SPD) 5815 A Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Zweites Fernsehprogramm Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 5815 A Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Begriff der Seedienstuntauglichkeit Blank, Bundesminister . . . . . 5815 B Frage des Abg. Dröscher: Gewährung der Altershilfe für Landwirte im Falle der sogenannten stufenweisen Entäußerung Blank, Bundesminister . . . . . 5815 D Frage des Abg. Büttner: Neueinteilung der Arbeitsamtsbezirke im Lande Nordrhein-Westfalen Blank, Bundesminister . . . . . 5816 B Frage des Abg. Welslau: Unfälle von Kindern unter 14 Jahren in der Landwirtschaft Blank, Bundesminister . . . . . 5816 D Fage des Abg. Wittrock: Anlage von Ölversickerungsgruben durch die amerikanischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 5818 B, D, 5818 A Wittrock (SPD) 5817 D Frage des Abg. Ritzel: Steuerpflichtige Millionäre und Bezieher von Einkommen über 100 000 DM Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5818 A, 5819 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 5819 A Frage des Abg. Bach: Doppelbesteuerung von in Frankreich beschäftigten Arbeitnehmern der Bundesrepublik Dr. Hettlage, Staatssekretär 5819 C, 5820 A Bach (SPD) . . . . . . . . . . 5820 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 III Frage des Abg. Faller: Unterschiedliche Regelung für das Mitführen von Tabakwaren durch in der Schweiz arbeitende weibliche und männliche Grenzgänger Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5820 B Frage des Abg. Faller: Verwaltungszuschuß für in Weil am Rhein tätige Beamte Dr. Hettlage, Staatssekretär 5820 C, 5821 A Faller (SPD) 5821 A, B Frage des Abg. Rehs: Vorgesehene Rechtsverordnung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Feststellungsgesetzes Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5821 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . 5821 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Beachtung von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts durch das Bundesausgleichsamt Dr. Hettlage, Staatssekretär . 5822 A, B, C Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . 5822 B, C Frage des Abg. Seuffert: Steuerliche Nachprüfung von Spesen und Repräsentationsausgaben bei wirtschaftlichen Unternehmungen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5822 C, 5823 A, B Seuffert (SPD) 5823 A, B Frage des Abg. Erler: Einschläge von Explosivkörpern in Ortschaften in der Umgebung des Truppenübungsplatzes Heuberg und Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Explosion im Stadtgebiet von Ebingen am 22. Februar 1960 Hopf, Staatssekretär . 5823 C, 5824 A, B Erler (SPD) 5824 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 5824 C Frage des Abg. Faller: Ersatz von Lohnausfall bei der Erfassung und Musterung von im Ausland arbeitenden Wehrpflichtigen Hopf, Staatssekretär 5825 A Faller (SPD) 5825 A Frage des Abg. Dürr: Flucht eines Offiziers der Bundeswehr in die Fremdenlegion Hopf, Staatssekretär 5825 B Frage des Abg. Probst (Freiburg): Unverzügliche Bestrafung von Disziplinarverstößen bei der Bundeswehr Hopf, Staatssekretär 5825 C Probst (Freiburg) (DP) . . . . 5825 D Frage des Abg. Folger: Angebliche Androhung der Zurückziehung des 400-Millionen-DM-Triebwerksbauauftrags durch das Bundesverteidigungsministerium Hopf, Staatssekretär . . 5825 D, 5826 A Folger (SPD) . . . . . . . . . 5826 A Frage des Abg. Logemann: Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5826 B, C Logemann (DP) . . . . . . . . 5826 C Frage des Abg. Felder: Ausbau der Straße zwischen Erlangen und Uttenreuth Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5826 D Frage des Abg. Felder: Bau einer Umgehungsstraße bei Baiersdorf und eines Radwegs zwischen Erlangen und Baiersdorf Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5827 A Frage des Abg. Dr. Friedensburg: Zahl der Verkehrsunfälle durch Lastkraftwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5827 B, 5828 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 5828 A, B Frage des Abg. Ritzel: Entlastung des Großstadtverkehrs durch die Anlage von unterirdischen Schnellbahnen und Autostraßen oder von Hochstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5828 C, 5829 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 5829 A Frage des Abg. Ritzel: Verkehrsunfälle und dadurch bedingte Schadensersatzleistungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5829 C, 5830 A Ritzel (SPD) 5829 D Nächste Fragestunde . . . 5844 B IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 Entwurf eines Gesetzes über Mindesturlaub für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (SPD) (Drucksache 1376) — Erste Beratung — Wischnewski (SPD) . . . . . . 5830 B Scheppmann (CDU/CSU) . . . . . 5832 C Dr. Hoven (FDP) . . . . . . . 5833 A Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 5834 B Frau Nadig (SPD) . . . . . . . 5835 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 1621) — Erste Beratung — . . . . . . 5836 C Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1283 [neu]) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5836 C Dr. Eckhardt (CDU/CSU) 5838 C Seuffert (SPD) 5839 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1520) — Erste Beratung — Eisenmann (FDP) 5840 A Krammig (CDU/CSU) 5840 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1554) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 5840 D Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung der Kriegsgesellschaften (Drucksache 1421); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1634, zu 1634) — Zweite und dritte Beratung — 5841 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksache 1511) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1654) — Zweite und dritte Beratung — 5841 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. August 1959 mit der Republik Island über den Luftverkehr (Drucksache 1507); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1679) — Zweite und dritte Beratung — 5841 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1958 mit dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutschniederländischen Grenze (Drucksache 1622) — Erste Beratung — 5841 C Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Drucksache 1623) — Erste Beratung — 5841 D Entwurf eines Gesetzes über eine Gewerbesteuerstatistik für das Kalenderjahr 1958 (Drucksache 1624) — Erste Beratung — 5841 D Entwurf eines Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache 1625) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5842 A Entwurf eines Gesetzes über eine Fischereistatistik (Drucksache 1626) — Erste Beratung — 5842 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1960 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1960) (Drucksache 1650) — Erste Beratung — . . . . 5842 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 1639) — Erste Beratung — 5842 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 1669) — Erste Beratung — . . . 5842 B Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1661) . . . . 5842 C Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 05 (DP) ; Schriftlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache 1611, Umdruck 328 [neu]) . 5842 C Antrag betr. Teilnahme an der Kampagne der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) für die Erzeugung und Verwendung hochwertigen Saatgutes (Abg. Lücker [München], Gerns, Jacobs u. Gen.); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 1493, 1632) 5842 D Entwurf einer Dreiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Spezialwalzdraht) (Drucksache 1641) 5842 D Deutscher Bundestag — 3: Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 Antrag betr. Trockenheitsschäden (CDU/ CSU, SPD, FDP, DP); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 1552, 1647) 5843 A Antrag betr. Überwachung radioaktiver Verseuchung (SPD) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie (Drucksachen 496, 1655) 5843 A Antrag betr. Bau der Autobahn im Raume Heilbronn (Abg. Simpfendörfer, Baier [Mosbach], Berberich u. Gen.); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1560, 1662) Simpfendörfer (CDU/CSU) . . . . 5843 B Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1561, 1678) . . 5843 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von reichseigenen Grundstücken an das Land Berlin für den Neubau der Berliner Philharmonie (Drucksache 1677) . . . . . . . . . 5844 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der ehem. Hansa-Mühle in Bremen an die Soja-Gesellschaft Bremen GmbH in Bremen (Drucksache 1657) 5844 A Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung (CDU/CSU) (Drucksache 1217); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1586) — Zweite und dritte Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand (Abg. Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 102); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1680, zu 1680) —Zweite und dritte Beratung — Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 5844 C, 5855 B, 5860 B Dr. Dahlgrün (FDP) . . 5845 A, 5866 B Dr. Deist (SPD) . 5846 A, 5874 A, 5880 A, 5881 D Schmücker (CDU/CSU) 5883 D, 5862 A, 5880 D Dr. Mommer (SPD) 5854 B Dr. Atzenroth (FDP) . . 5846 A, 5854 D, 5855 A, D, 5864 A, 5865 B, 5870 A Jahn (Marburg) (SPD) . 5856 A, 5859 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 5856 D, 5864 B, 5877 B Katzer (CDU/CSU) . . . 5865 C, 5878 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 5867 A, 5878 C Dr. Steinmetz (DP) . . . . . . 5872 A Häussler (CDU/CSU) 5873 B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 5881 D Entwurf einer Vierzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Roßhaar, Zwischenpositive usw.) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1682, 1694) . . . . 5883 A Nächste Sitzung 5883 C Anlagen 5885 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 5803 107. Sitzung Bonn, den 16. März 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Baade 30.4. Blöcker 19. 3. Brüns 2. 7. Cillien 9. 4. Deringer 18. 3. Dr. Dittrich 18. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 8. 4. Engelbrecht-Greve 18. 3. Even (Köln) 8. 4. Frau Friese-Korn 31. 3. Fuchs 18. 3. Frau Dr. Gantenberg 31. 3. Geiger (München) 18. 3. Dr. Görgen 18. 3. Dr. Greve 15.4. Dr. Gülich 16. 4. Freiherr zu Guttenberg 4. 4. Hahn 17. 3. Jahn (Frankfurt) 23.4. Jaksch 5. 4. Dr. Jordan 19. 3. Frau Kipp-Kaule 18.3. Kisters 18.3. Frau Klemmert 15. 5. Köhler 18.3. Dr. Leiske 16. 3. Dr. Löhr 17. 3. Lücker (München) 17.3. Lulay 31.3. Maier (Freiburg) 16.4. Margulies 16. 3. Dr. Martin 16. 4. Mauk 16. 3. Mensing 16. 3. Dr. Miessner 19. 3. Müller (Worms) 18. 3. Pelster 19. 3. Prennel 18. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 2. 4. Richarts 18. 3. Ruhnke 18. 3. Sander 16. 3. Scheel 16. 3. Dr. Schild 16. 3. Schlick 19. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 19. 3. Schneider (Hamburg) 24.3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18.3. Seither 8. 4. Frau Seppi 16.3. Stahl 18. 3. Wagner 18. 3. Weinkamm 18. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Bucerius 25. 3. Günther 20. 4. Dr. Kliesing (Honnef) 25.3. Ollenhauer 15. 4. Dr. Ratzel 30. 4. Dr. Ripken 15. 5. Vogt 30. 4. Dr. Will 25.3. Anlage 2 Umdruck 499 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand (Drucksachen 102, 1680). Der Bundestag wolle beschließen: § 4a Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Stimmrechtsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen." Bonn, den 16. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 500 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Drucksachen 1217, 1586). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, 1. mit dem Lande Niedersachsen in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, daß der Vertrag zwischen dem Bund und dem Lande Niedersachsen über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und über die Errichtung einer „Stiftung Volkswagenwerk" wie folgt geändert bzw. ergänzt wird: Der „Stiftung Volkswagenwerk" werden 20 v. H. des Grundkapitals der Volkswagenwerk Aktiengesellschaft als Stiftungsvermögen zusätzlich übertragen; 5886 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 107, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. März 1960 2. dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand vorzulegen, in dem bestimmt wird, daß a) die „Stiftung Volkswagenwerk" keiner Stimmrechtsbeschränkung unterliegt, b) die „Stiftung Volkswagenwerk" berechtigt ist, zwei Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden und c) für die Bundesregierung eine Verkaufspflicht für die Aktien der Volkswagenwerk AG im Gesamtnennbetrag von 40 v. H. des Grundkapitals besteht. Bonn, den 16. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 501 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand (Drucksachen 102, 1680). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ist der Auffassung, daß der weitere Aufbau der Volkswagenstadt Wolfsburg auch nach der Privatisierung des Volkswagenwerkes ein besonderes Anliegen bleibt. Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um dieser Auffassung Rechnung zu tragen, und hierbei berechtigte Wünsche der Stadt Wolfsburg zu berücksichtigen. Bonn, den 16. März 1960 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion Anlage 5 Umdruck 502 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Adenauer, Dr. Dr. h. c. Erhard, Blank, Häussler, Arndgen, Hahn, Stücklen, Cillien, Dr. Elbrächter, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand Drucksachen 102, 1680) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die Interessen des Unternehmens sind angemessen zu berücksichtigen." 2. In § 4a Abs. 4 wird der Satz 2 gestrichen. 3. § 8 erhält folgende Fassung: „§ 8 Verkaufspflicht Die Bundesregierung hat Aktien im Gesamtnennbetrag von sechzig vom Hundert des Grundkapitals nach Maßgabe der §§ 10 und 11 zu veräußern. Der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes setzt den Veräußerungskurs fest." 4. § 10 erhält folgende Fassung: „§ 10 Sozialbevorrechtigter Erwerb Die Bundesregierung hat die zu veräußernden Aktien für die Dauer von zwei Monaten zunächst anzubieten natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt und bei Ablauf der Frist von zwei Monaten das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, wenn, für den Fall, daß sie unverheiratet sind, ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen 1959 achttausend Deutsche Mark und für den Fall, daß sie verheiratet sind, das steuerpflichtige Jahreseinkommen beider Ehegatten zusammen 1959 sechzehntausend Deutsche Mark nicht überstiegen hat. An den einzelnen Erwerber dürfen Aktien bis zum Gesamtnennbetrag von fünfhunder Deutsche Mark veräußert werden." 5. § 11 erhält folgende Fassung: „§ 11 Verkauf an die Belegschaft Ist der Erwerber Arbeitnehmer der Gesellschaft, so können an ihn unter Voraussetzung des § 10 Aktien im Gesamtnennbetrag von eintausend Deutsche Mark veräußert werden." 6. § 11a erhält folgende Fassung: „§ 11a Allgemeiner Verkauf Nach Ablauf der in § 10 bezeichneten Frist sind die nicht nach § 10 veräußerten Aktien für die Dauer von zwei Monaten allgemein zum Verkauf anzubieten." Bonn, den 16. März 1960 Dr. Atzenroth Dr. Dahlgrün Lenz (Trossingen) und Fraktion
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      Es ist die Frage gestellt, ob der Bundesregierung bekannt sei, daß die Stadt Weil am Rhein von Bundesbahn und Bundespost für die dort untergebrachten Beamten einen Verwaltungskostenzuschuß erhält. Weiter wird gefragt, ob der Bund bereit sei, für die dort wohnenden Beamten der Zollverwaltung und des Paßkontrolldienstes dasselbe zu tun.
      Nach dem Gesetz über die Pauschalierung der Verwaltungskostenzuschüsse vom 17. Juli 1930 hatten fabrikmäßige und fabrikähnliche Reichsbetriebe, die nicht zur Gewerbesteuer herangezogen werden konnten, unter bestimmten Voraussetzungen Verwaltungskostenzuschüsse an die Wohngemeinden ihrer Arbeitnehmer zu zahlen. Die Deutsche Bundespost und die Bundesbahn lösten die Verwaltungskostenzuschüsse durch die Zahlung von Pauschbeträgen ab, die schlüsselmäßig über die Länder an die einzelnen Gemeinden verteilt wurden. Solche Pauschbeträge werden auch heute noch von der Bundesbahn und der Bundespost gezahlt. Da die Unterverteilung auf die einzelnen Gemeinden von den Ländern vorgenommen wird, ist mir nicht bekannt, ob die Stadt Weil am Rhein daraus einen Teilbetrag erhält. Für die sonstigen fabrikmäßigen und fabrikähnlichen Bundesbetriebe wird eine gesetzliche Regelung über die Zahlung von Verwaltungskostenzuschüssen in Anlehnung an die frühere reichsrechtliche Regelung vorbereitet.
      Dabei ist jedoch nicht beabsichtigt, die Verpflichtung zur Zahlung von Verwaltungskostenzuschüssen an Wohngemeinden auch auf Verwaltungsbehörden des Bundes zu erstrecken, weil diese mit gewerbesteuerpflichtigen Betrieben nicht vergleichbar sind. Die Bundesbediensteten leisten wie alle anderen Einwohner einen angemessenen Beitrag zu

      Staatssekretär Dr. Hettlage

      (lurch ihe Einkommensteuer. Es besteht deshalb kein Anlaß, abweichend von der Regelung für alle anderen Arbeitnehmer für die Bediensteten des Bundes eine Beteiligung des Dienstherrn an den Verwaltungskosten der Gemeinden vorzusehen. Dazu eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Faller! Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Auffassung, daß die Bediensteten der Bundesbahn und der Bundespost, wie Sie es eben erwähnten, auch einen Beitrag durch die Einkommensteuer leisten? Warum dann dieser Unterschied? Der Unterschied, Herr Abgeordneter, beruht darauf, daß Bundesbahn und Bundespost als wirtschaftliche Unternehmen angesehen werden, die normalerweise durch die Gewerbesteuer einen besonderen Beitrag zu den Gemeindelasten leisten. Die Hoheitsverwaltungen des Bundes, der Länder oder anderer Gebietskörperschaften sind mit solchen gewerbesteuerpflichtigen Wirtschaftsunternehmen naturgemäß nicht zu vergleichen. Wenn Sie den Gedanken der Verwaltungskostenzuschüsse auf Behördenangehörige ausdehnen wollten, könnten Sie das natürlich nicht nur für die Behördenbeamten und -angestellten des Bundes tun, sondern Sie müßten es auch für die der Länder oder gewisser anderer Gebietskörperschaften tun. Das Problem wäre so nicht zu lösen. Noch eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Faller! Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Auffassung, daß es sich bei der Stadt Weil am Rhein um einen Sonderfall handelt, weil gerade in dieser Stadt Bundesbeamte, und zwar vor allen Dingen Bundesbeamte des mittleren Dienstes, in einem Ausmaße untergebracht sind, wie es kaum in einer anderen Stadt der Fall sein dürfte? In den Plätzen, Herr Abgeordneter, in denen eine gewisse Häufung von Bundesbediensteten vorhanden ist, tragen diese Bundesbediensteten naturgemäß durch ihre Lohnsteuer zu den Gemeindelasten bei. Denn nach den Bestimmungen des Grundgesetzes sind die Gemeinden mit einem bestimmten Verbundsatz nach Maßgabe der Landesgesetze an dem örtlichen Einkommensteueraufkommen beteiligt. Die nächste Frage — des Herrn Abgeordneten Rehs — betrifft die vorgesehene Rechtsverordnung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Feststellungsgesetzes: Ich frage die Bundesregierung, wann sie in Anbetracht der Dringlichkeit, daß anstelle der vorgelegten Einheitswerte die Ersatzeinheitswerte der Schadensberechnung zugrunde gelegt werden, die im Gesetz über die Feststellung von Vertreibungsund Kriegssachschäden § 43 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a vorgesehene Rechtsverordnung zu erlassen beabsichtigt? Herr Staatssekretär! Das Feststellungsgesetz sieht für Fälle, in denen ein Einheitswert nicht festgestellt oder nicht mehr bekannt ist, die Ermittlung von sogenannten Ersatzeinheitswerten vor. Die dazu vorgesehene Rechtsverordnung soll die Möglichkeit geben, wesentliche Unterschiede zwischen den Einheitswerten und den Ersatzeinheitswerten auszugleichen, soweit dies zur Vermeidung von Härten erforderlich ist. Bei der Durchführung der Ersatzeinheitsbewertung haben sich solche erheblichen Unterschiede zwischen den Einheitswerten und den Ersatzeinheitswerten dann ergeben, wenn aus sozialen Erwägungen, z. B. bei Kleinsiedlungen, sehr niedrige Einheitswerte festgesetzt worden waren. Diese Fälle gaben Veranlassung zur Ergänzung des Feststellungsgesetzes durch das Achte Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz vom 26. Juli 1957 mit der Ermächtigung, solche nicht gerechtfertigt erscheinenden Unterschiede auszugleichen. Inwieweit darüber hinaus auch andere Fälle zu berücksichtigen sein werden, wird noch geprüft. Voraussetzung für eine solche Regelung ist, daß zumindest bei den einzelnen Vermögensarten jeweils übersehen werden kann, in welcher Weise und in welchem Umfang allgemein ein Bedürfnis für eine besondere Regelung durch Rechtsverordnung besteht. Das Bundesfinanzministerium ist mit der Vorbereitung dieser Rechtsverordnung befaßt. Es wäre nicht zweckmäßig, diese Rechtsverordnung ohne eine sorgfältige Vorbereitung zu erlassen, da Lücken und Unbilligkeiten im Rahmen des irgend Möglichen nur auf Grund zuverlässigen Materials vermieden werden können. Diese Vorarbeiten sollen in diesem Jahre abgeschlossen werden, damit alsdann die Rechtsverordnung baldigst vorgelegt werden kann. Dazu noch eine Frage, Herr Abgeordneter? Können Sie den Zeitpunkt, wann wir mit einem Abschluß der Prüfungen und mit der Vorlage rechnen können, noch etwas näher konkretisieren? Wie ich sagte, Herr Abgeordneter, rechne ich damit, daß die Verordnung im Entwurf Ende dieses Jahres auf Grund hinreichend zuverlässigen Materials vorgelegt werden kann. Es folgt die Frage des Abgeordneten Arndt betreffend das Bundesausgleichsamt: Hat das Bundesausgleichsamt eine Anweisung erteilt, das rechtskräftige Urteil IV C 138/59 des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1959 nicht zu beachten und eine nach Maßgabe dieses Urteils geschuldete Zahlung zu verweigern oder zu verzögern? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung, wenn eine solche Anordnung des Bundesausgleichsamts ergangen sein sollte, getroffen, um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu wahren, die Achtung vor der Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung zu sichern und Wiederholungen für die Zukunft auszuschließen? Herr Abgeordneter Arndt, das Bundesausgleichsamt hat keine Anweisung erteilt, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1959 nicht zu beachten. Das Urteil bedarf ausschließlich die Schadensfeststellung. Die Ausgleichsverwaltung hat alsbald nach Rechtskraft des Urteils auf Grund dieser Schadensberechnung eine Hauptentschädigung zuerkannt und die Entschädigungsrente neu berechnet und seitdem ohne jede Einschränkung ausgezahlt. Damit war den Auswirkungen des Urteils in vollem Umfange Rechnung getragen. Nach dem Erlaß des Urteils wurde das Lastenausgleichsgesetz durch die Elfte Novelle vom 2. August 1959 ergänzt. Dieses Gesetz ermöglichte die Auszahlung von Mindesterfüllungsbeträgen der Hauptentschädigung auch an solche Geschädigte, deren Vermögensschäden durch die Gewährung von Kriegsschadenrente laufend abgegolten werden. Das Ergänzungsgesetz regelte weiter durch Änderung der §§ 7 und 15 die Schadensberechnung bei Verlust von Erzeugnissen der Berufsausübung. Diese Ergänzungen traten rückwirkend in Kraft. Die Stellungnahme des Bundesausgleichsamts bezog sich auf die Auswirkungen dieser Gesetzesänderungen. Hieraus ergab sich unvermeidbar eine Verzögerung bei der Berechnung des Mindesterfüllungsbetrages und der im November 1959 beantragten Auszahlung der Hauptentschädigung. Der Mindesterfüllungsbetrag ist dem Geschädigten im Hinblick auf sein hohes Alter im Februar dieses Jahres vorrangig ausgezahlt worden. Zusammenfassend darf ich diese etwas komplizierte Rechtslage dahin erläutern, daß eine gewisse Verzögerung bei der Auszahlung des Mindesterfüllungsbetrages der Hauptentschädigung nur deshalb eingetreten ist, weil das Bundesausgleichsamt allgemein vor die Rechtsfrage gestellt war, welchen Einfluß eine rückwirkend geänderte Gesetzesnorm auf neue Verwaltungsakte hat, wenn ein nach alter Rechtslage ergangener Verwaltungsakt richterlich bestätigt war. Die Achtung vor der Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung ist nicht verletzt worden. Eine Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß es sich nicht um die richterliche Bestätigung eines Verwaltungsaktsgehandelt hat, sondern um ein richterliches Urteil — und zwar ein höchstrichterliches Urteil —, das von der Lastenausgleichsverwaltung nichtausgeführt wurde; ein Urteil, an dem auch ein Gesetz, auch ein rückwirkendes Gesetz, nichts ändern kann? Und warum mußte denn das Bundesverwaltungsgericht bei der Bundesregierung vorstellig werden, falls das Bundesausgleichsamt sich korrekt verhalten hätte? Herr Abgeordneter, wie ich mir vorzutragen ,erlaubte, scheint uns der Kern der Frage zu sein, ob und inwieweit durch eine spätere Gesetzesänderung eine Anpassung, eine Umwandlung eines Verwaltungsakts erforderlich ist, der unter anderem Recht gerichtlich bestätigt worden ist. Ich glaube dargetan zu haben, daß, wenn auch mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung, das Ausgleichsamt der Rechtskraft des Urteils und der neuen Gesetzeslage Rechnung getragen hat. Aber Herr Staatssekretär, ist es denn nicht klar, daß kein Gesetz, nicht einmal eine Verfassungsänderung, ein rechtskräftiges Urteil nachträglich ändern kann, rund sollte das — es gehört eigentlich zum ABC der Staatsrechtslehre, entschuldigen Sie, wenn ich das so kraß sage — nicht auch dem Bundesausgleichsamt sofort klar gewesen sein? Ja, in ,der Tat. Als letzte Frage aus diesem Bereich die Frage des Herrn Abgeordneten Seuffert betreffend steuerliche Nachprüfung von Spesen und Repräsentationsausgaben: Bestehen Richtlinien für Betriebsprüfung und Steuerfahndung bezüglich der Nachprüfung von Spesen und Repräsentationsausgaben bei Geschäftsunternehmen? Gibt es insbesondere Richtsätze, die die Nachprüfung solcher Ausgaben ausschließen, wenn sie in einem bestimmten Verhältnis zum Umsatz oder zum Gewinn des Unternehmens stehen? Herr Staatssekretär! Herr Abgeordneter Seuffert, Ihre Frage zu diesem aktuellen Fragenkomplex darf ich wie folgt beantworten: Die Abzugsfähigkeit von Spesen und Repräsentationsausgaben richtet sich nach § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes. Dieser Paragraph verbietet den Abzug von Betriebsausgaben, „die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren" insoweit, als diese Aufwendungen „unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind". Nach § 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte „Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt", abgezogen werden, „auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen". Richtlinien für die Auslegung dieser Vorschriften enthalten die Abschnitte 20 und 117 der Einkommensteuer-Richtlinien 1958. Die Einkommensteuer-Richtlinien gelten auch für die Betriebsprüfung und für die Steuerfahndung. Besondere Richtlinien für diese Zweige der Finanzverwaltung bestehen also nicht. Es gibt auch keine Richtsätze, die die Nachprüfung solcher Ausgaben ausschließen, wenn sie in einem bestimmten Verhältnis zum Umsatz oder zum Gewinn des Unternehmens stehen. Bei den Betriebsprüfungen wird immer wieder festgestellt, daß Steuerpflichtige versuchen, Kosten einer aufwendigen Repräsentation über den Abzug als Betriebsausgaben auf die Allgemeinheit abzuStaatssekretär Dr. Hettlage wälzen. Um diesen Mißbräuchen entgegenzutreten, soll, wie der Herr Bundesminister der Finanzen kürzlich bekanntgegeben hat, die Vorschrift des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes künftig strenger gefaßt werden. Dabei soll die Abzugsfähigkeit bestimmter Betriebsausgaben allgemein ausgeschlossen werden, wie z. B. wertvollere Geschenke an Geschäftsfreunde, Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Bootsfahrten, Gästehäuser oder für ähnliche Zwecke, soweit diese nicht selbständig Gegenstand einer entgeltlichen Tätigkeit sind. Die entsprechende Regierungsvorlage .ist vorbereitet und wird demnächst den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Herr Abgeordneter Seuffert zu einer Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, halten Sie es für ausgeschlossen, daß in der Praxis bei der Betriebsprüfung und auch der Steuerfahndung vielfach so verfahren wird, daß man sagt: „Das Spesenkonto und das Repräsentationskonto machen nicht mehr als soundso viel Prozent 'des Gewinnes aus; dieses Konto prüfen wir gar nicht im einzelnen"? Ich habe dargetan, daß die Rechtslage anders ist, daß es insbesondere keine zusätzlichen Richtlinien des Bundesfinanzministers gibt, in denen solche Relationen irgendwie festgelegt oder zum Maßstab für die Betriebsprüfung gemacht werden. Aus der Praxis ist auch mir bekannt, Herr Abgeordneter, daß gelegentlich solche Überlegungen über das Verhältnis des Repräsentationsaufwandes zu den sonstigen Unkosten angestellt werden. Darf ich Ihrer letzten Stellungnahme entnehmen, Herr Staatssekretär, daß Sie es für ungerechtfertigt halten, wenn das Finanzamt bzw. die Betriebsprüfer die Einzelnachprüfung eines Unkostenoder Repräsentationskontos unterlassen, weil dieses Konto in einem bestimmten Verhältnis zum Gewinn und Umsatz steht? Herr Abgeordneter, mit Ihnen bin ich der Meinung, daß ein vernünftiger allgemeiner betriebswirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Höhe eines Repräsentationsaufwandes und den Gesamtunkosten eines Unternehmens nicht bestehen kann. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung. Die Frage des Herrn Abgeordneten Erler betrifft Einschläge von Explosivkörpern in Ortschaften in der Umgebung des Truppenübungsplatzes Heuberg: Sind der Bundesregierung die zwischen dem 7. Juni 1959 und dem 31. Januar 1960 in der Umgebung des Truppenübungsplatzes Heuberg in den Ortschaften Onstmettingen, Meßstetten, Ebingen Haben die Untersuchungen in den genannten Fällen aufgeklärt, auf welche Ursachen diese Explosionen innerhalb der Ortschaften unter Gefährdung von Menschenleben zurückzuführen sind? Gibt es Anhaltspunkte für die Darstellung durch Offiziere der Bundeswehr, daß eventuell östliche Agenten mindestens für einige dieser Explosionen verantwortlich gemacht werden könnten, daß infolgedessen also französische Bazooka-Munition in die Hände solcher Agenten fallen kann? Eine ähnliche Frage hat auch Frau Abgeordnete Diemer-Nicolaus gestellt: Trifft es zu, daß es sich bei dem am 22. Februar 1960 im Stadtgebiet von Ebingen in nächster Nähe eines Wohnhauses niedergegangenen und explodierten Sprengkörper um eine Übungsbombe handelt? Wenn ja, welche Gründe waren für diesen Vorfall maßgebend, und was hat die Bundesregierung unternommen, um derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern? Zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Verteidigung das Wort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mir erlauben, die Fragen des Herrn Abgeordneten Erler und der Frau Abgeordneten Dr. Diemer-Nicolaus gleichzeitig zu beantworten, da es (sich um den gleichen Tatbestand handelt. Der Bundesregierung sind die in den beiden Fragen bezeichneten Einschläge von Explosivkörpern in der Umgebung des Truppenübungsplatzes Heuberg bekannt. Die Ermittlungen haben bisher zu folgendem Teilergebnis geführt. Erstens. Im Falle Meßstätten handelt es sich um einen Fehler beim Richten einer deutschen Artillerieeinheit. Der verantwortliche Vorgesetzte ist disziplinar bestraft warden. Zweitens. Im Falle Ebingen scheint es sich nach dem bisherigen Stand der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen um das technische Versagen an einer Bombenausklinkvorrichtung an einem Flugzeug der französischen Luftwaffe zu handeln. Die französischen Streitkräfte haben sich auf Veranlassung des Bundesministers für Verteidigung bereit erklärt, bis zur endgültigen Klärung dieses Falles Bombenabwurftibungen auf dem Übungsplatz Heuberg einzustellen. In den übrigen Fällen sind die Ermittlungen noch im Gange. Die Ermittlungen werden durch folgende Untersuchungsausschüsse oder sonstige Stellen durchgeführt: a)


    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)