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    Deutscher Bundestag 105. Sitzung Bonn, den 9. März 1960 Inhalt: Nachruf auf die Opfer der Bergwerkskatastrophe in Zwickau und auf die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Agadir Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5659 A Nachruf auf die Abg. Philipp Wehr, Dr. Hermann Lindrath und Dr. Paul Leverkuehn Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5659 A Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Engländer, Worms und Dr. Baron Manteuffel-Szoege 5660 A Abg. Rollmann tritt als Nachfolger für den Abg. Dr. Leverkuehn in den Bundestag ein 5660 A Erweiterung und Änderung der Tagesordnung 5660 A Entwurf eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksache 1247) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1616, zu 1616) — Zweite und dritte Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über die Schaffung eines Straßenfonds und die Bundeshilfe für Straßenbau- und -unterhaltung (Verkehrsfinanzgesetz 1959) (SPD) (Drucksache 1275) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1617, zu 1617) — Zweite Beratung — Höhne (SPD) 5661 A Eisenmann (FDP) . . . 5662 D, 5676 B, 5686 C, 5696 D, 5705 D Dr. Preiß (DP) 5665 C Krammig (CDU/CSU) . . 5665 D, 5673 B, 5694 B, 5696 C, 5698 B, 5712 B Ritzel (SPD) . . . . . 5667 D, 5674 A Drachsler (CDU/CSU) . . 5671 B, 5694 D Diel (CDU/CSU) . . . . 5672 A, 5695 C Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 5673 C Neuburger (CDU/CSU) . . . . 5674 C Schoettle (SPD) 5676 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 5677 B, 5679 D, 5700 B, 5706 C Dr. Bleiß (SPD) . 5677 C, 5693 B, 5695 B, 5696 D, 5703 C, 5711 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5678 A Rademacher (FDP) 5678 C, 5683 C, 5693 B, 5709 C Brück (CDU/CSU) 5679 A Cramer (SPD) 5681 D Dr. Hettlage, Staatssekretär 5683 B, 5685 D, 5693 D, 5696 A, 5699 B, 5701 A Höhne (SPD) . . . . . 5685 A, 5686 A Dr. Stecker (CDU/CSU) . 5686 B, 5691 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5686 D, 5703 B Eberhard (FDP) . . . . . . . . 5696 B Dr. Eckhardt (CDU/CSU) . 5698 C, 5699 A Wittrock (SPD) . . . 5700 A, 5701 C Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 5702 C Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 5708 A Antrag der Abg. Paul, Schütz (München) u. Gen. betr. Weltflüchtlingsjahr 1959; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 1180, 1578) Jaksch (SPD) 5687 B Schütz (München) (CDU/CSU) . . 5689 D Paul (SPD) . . . . . . . . 5690 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Abmessung für Lastfahrzeuge (Drucksache 1627) Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 5712 B Rademacher (FDP) . . . . . . 5716 B Haage (SPD) 5719 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . 5722 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 5722 C Diel (CDU/CSU) 5723 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5714 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1327, 1635) — Zweite und dritte Beratung verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Ergänzungsabgabe für soziale Hilfsmaßnahmen im Kohlebergbau; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1318, 1668) (SPD) — Zweite Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 5725 C Dr. Atzenroth (FDP) 5726 A Krammig (CDU/CSU) . . 5727 D, 5729 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5728 A Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 5729 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 5731 B Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 5733 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes (Drucksache 1656) — Erste, zweite und dritte Beratung — 5737 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 19. Juni 1959 zum Abkommen vom 26. August 1952 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich (Drucksache 1601) — Erste Beratung — . . 5737 D Nächste Sitzung 5737 D Anlagen 5739 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 5659 105. Sitzung Bonn, den 9. März 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    5738 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Berichtigungen: Es ist zu lesen: 102. Sitzung Seite 5547 D Zeile 3 statt „Linderungsmittel herausnehmen sollte. Wir wissen, daß sie für die Gesundheit keinen Wert haben, daß sie aber gewissermaßen gewohnheitsmäßig gebraucht werden.": Linderungsmittel herausnimmt, bei denen wir wissen, daß ein gewisser gewohnheitsmäßiger Gebrauch besteht, ohne daß sie noch für die Gesundheit irgendeinen Wert haben.; 104. Sitzung Seite 5645 C Zeile 8 statt „Bei ihr ist die Relation zwischen Mitgliedern und Wählern größer" : Bei ihr ist der zahlenmäßige Unterschied zwischen Mitgliedern und Wählern kleiner; Zeile 24 statt „Wählerpartei": Mitgliederpartei. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauer (Wasserburg) 11.3. Brüns 2. 7. Birkelbach 9. 3. Dr. Birrenbach 9. 3. Dr. Bucerius 11.3. Deringer 9. 3. Diekmann 12. 3. Frau Eilers (Bielefeld) 13. 3. Eilers (Oldenburg) 11. 3. Engelbrecht-Greve 12. 3. Enk 11.3. Faller 12. 3. Felder 13. 3. Dr. Franz 9. 3. Geiger (München) 9. 3. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Hauffe 11.3. Heiland 13. 3. Dr. Graf Henckel 11. 3. Herold 13. 3. Hilbert 11. 3. Höcherl 9. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 3. Hörauf 13.3. Jacobi 11.3. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 11.3. Junghans 11.3. Keuning 13. 3. Frau Klemmert 15. 5. Koenen (Lippstadt) 13. 3. Könen (Düsseldorf) 13. 3. Dr. Kopf 11.3. Dr. Kreyssig 9. 3. Dr. Krone 9. 3. Lantermann 11. 3. Lücker (München) 9. 3. Maier (Freiburg) 16. 4. Margulies 11.3. Metzger 10. 3. Frau Niggemeyer 13. 3. Frau Dr. Probst 9. 3. Dr. Ratzel 11.3. Rehs 9. 3. Dr. Reinhard 12. 3. Scharnberg 9. 3. Scheel 11.3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 11.3. Dr. Schranz 13. 3. Schröder (Osterode) 13. 3. Siebel 12. 3. Simpfendörfer 11. 3. Stauch 11.3. Stenger 11. 3. Frau Strobel 11. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Theil 10. 3. Unertl 12. 3. Vehar 12. 3. Werner 9. 3. Zoglmann 11. 3. b) Urlaubsanträge Altmaier 15. 3. Dr. Baade 30. 4. Cillien 9. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 8. 4. Even (Köln) 1. 4. Frau Friese-Korn 31. 3. Frau Dr. Gantenberg 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 4. 4. Höfler 14. 3. Kisters 18. 3. Lulay 31.3. Dr. Martin 16. 4. Dr. Miessner 19. 3. Pöhler 15. 3. Ramms 2. 4. Richarts 18. 3. Dr. Ripken 14. 3. Schneider (Hamburg) 24. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Seidl (Dorfen) 14. 3. Seither 8. 4. Storch 15. 3. Weinkamm 18. 3. Wittmann 14. 3. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dewald zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Reitz betreffend Altersversorgung für die Pioniere des deutschen Luftverkehrs (Fragestunde der 95. Sitzung vom 20. 1. 1960 Drucksache 1536) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Pioniere des deutschen Luftverkehrs im Höchstfalle ein Ruhegeld von 168 DM monatlich nach den Rentenumstellungs- und Anpassungsgesetzen erhalten? Besteht begründete Aussicht, daß die Deutsche Lufthansa AG, die in der Anlage A zum G 131 nicht aufgenommen wurde, in der Dritten Novelle Berücksichtigung findet? Wenn dies nicht möglich sein sollte, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit dem Standpunkt des Herrn Innenministers - wie er im Rundschreiben des Staatssekretärs des Bundeskanzleramtes - (3 - 22113 - 2645/52) an alle obersten Bundesbehörden zum Ausdruck kommt - der neuen Lufthansa gegenüber zugunsten der ehemaligen Besatzungen Geltung verschafft wird? Welche andere Wege hält die Bundesregierung für gangbar, um den Pionieren des deutschen Luftverkehrs endlich eine ausreichende Altersversorgung zu sichern? Ihre in der Fragestunde am 20. 1. d. J. an mich gerichtete Zusatzfrage, bis wann die in Betracht kommenden Angehörigen der früheren Deutschen Lufthansa AG darüber Nachricht erhalten können, daß sich ihre Bezüge verbessern, kann erst beantwortet werden, wenn feststeht, in welcher Weise eine solche Verbesserung möglich ist. Der Herr 5740 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Bundesminister für Verkehr, zu dessen Aufgabenbereich die neue Deutsche Lufthansa gehört, hat es übernommen, in Kürze hierüber in Besprechungen mit den beteiligten Ressorts einzutreten. Ich habe ihn gebeten, Ihnen und Herrn Kollegen Reitz, dem ich Abschrift dieses Schreibens übersende, weitere Nachricht zu geben, sobald diese Besprechungen abgeschlossen sind. Dr. Schröder Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf eine Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Brecht betreffend Bekämpfung des Mietpreiswuchers (Fragestunde der 95. Sitzung vom 20. 1. 1960, Drucksache 1536) : Hält die Bundesregierung die geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und des Wirtschaftsstrafgesetzes für ausreichend, um die Zunahme des Mietpreiswuchers, namentlich bei Untermietverhältnissen, wirksam zu bekämpfen? Ist es nach Ansicht der Bundesregierung nicht notwendig, gegen den Mietpreiswucher schärfer vorzugehen? In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 20. Januar 1960 haben Sie die Zusatzfrage gestellt, ob bekannt sei, daß die nicht preisrechtlich geschützten Untermietverhältnisse der Zahl nach größer und bedeutsamer sind als die preisgebundenen. Deshalb sollte noch einmal geprüft werden, ob und welche Maßnahmen gegen den Mietwucher hei den preisrechtlich nicht geschützten Untermietverhältnissen ergriffen werden müssen. Untermietverhältnisse unterliegen dem Grundsatz nach keiner Preisbindung, d. h. die beteiligten Haupt- und Untermieter können im Rahmen des gesetzlich Zulässigen eine beliebige Untermiete vereinbaren. Die Parteien eines Untermietverhältnisses sind, soweit die untervermieteten Räume Bestandteil eines preisgebundenen Hauptmietverhältnisses sind, bei der Vereinbarung der Untermiete somit freier gestellt als bei einem Hauptmietverhältnis. Daß diese Freiheit bei einer unausgeglichenen Marktsituation gelegentlich auch mißbräuchlich ausgenutzt und eine den Umständen nach unangemessen hohe Miete gefordert wird, ist eine sicherlich unerfreuliche Konsequenz der — bereits im Jahre 1951 erfolgten — Auflockerung der Preisbindung bei Untermietverhältnissen. Um den Untermieter jedoch nicht der Willkür des Vermieters auszuliefern, der bei einer Mangellage die Vertragsbedingungen einseitig bestimmen kann, wurde dem Untermieter nach dem Muster des früheren Reichsmietengesetzes ein einseitiges Gestaltungsrecht verliehen, mit dessen Hilfe er sich unter den Schutz des Preisrechts stellen kann. Die Berufung hat die gesetzlich festgelegte Folge, daß vom ersten des auf die Erklärung folgenden oder übernächsten Monats an die preisgebundene Untermiete an die Stelle der vereinbarten tritt. Dieser zivilrechtliche Schutz dürfte weit wirksamer sein, als ihn Strafvorschriften gewährleisten könnten. Allerdings versagt er — wenn der Untermieter keinen Mieterschutz genießt — insofern, als bei Berufung auf die preisgebundene Untermiete die Gefahr einer Kündigung durch den Vermieter zum nächstzulässigen Termin besteht. Diesen Nachteil kann der Untermieter aber abschwächen, indem er einen länger befristeten Mietvertrag abschließt. Gegen den auch mir bekannten Mißstand überhöhter Untermieten in Hamburg ist von der zuständigen obersten Landesbehörde durch Einleitung von zahlreichen Bußgeldverfahren nach § 2a des Wirtschaftsstrafgesetzes vorgegangen worden. Mehr als 20 Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig geworden; gegen andere wurde von den Betroffenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Inzwischen ist ein Beschluß der ersten Instanz verkündet worden, welcher den angefochtenen Bußgeldbescheid bestätigt hat. Mit dem erfolgreichen Abschluß der Verfahren kann gerechnet werden. Sollte der Gesetzgeber bei der Beratung des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Mietwuchers für erforderlich halten, so wird gleichzeitig zu befinden sein, ob und inwieweit sie auch für Untermietverhältnisse gelten sollen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt in den Fluß der Entwicklung einzugreifen und in einem Sondergesetz die Straf- und Bußgeldvorschriften gegen den Mietwucher zu verschärfen, erscheint mir nicht zweckmäßig. In Vertretung Westrick Anlage 4 Umdruck 472 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiter Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 werden die Worte „mit Zustimmung des Bundestages" gestrichen und die Worte „oder sie bis auf das Anderthalbfache erhöhen" ersetzt durch die Worte „oder sie für Gasöle bis auf 3,— DM, für andere Schweröle und Reinigungsextrakte bis auf 4,50 DM für 100 kg erhöhen,". Bonn, den 8. März 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 5 Umdruck 473 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Artikel 7 wird folgender Artikel 7a eingefügt: „Artikel 7a Betriebsbeihilfe für den Werkfernverkehr im Zonenrandgebiet und in den Frachthilfegebieten (1) Eine Betriebsbeihilfe für das im Werkfernverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes verbrauchte Gasöl wird gewährt an Inhaber von Lastkraftwagen, die ihren Standort im Zonenrandgebiet oder in den Frachthilfegebieten haben. Voraussetzung ist, daß das Gasöl zu Beförderungen gedient hat a) unmittelbar zwischen Berlin-West und dem Bundesgebiet, b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet oder den Frachthilfegebieten und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, c) innerhalb des Zonenrandgebietes oder der Frachthilfegebiete. Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr durch Rechtsverordnung, von welchen weiteren Voraussetzungen die Steuerermäßigung abhängt, insbesondere welche örtlichen Beziehungen zwischen dem Unternehmer und den bezeichneten Gebieten bestehen müssen, inwieweit eine direkte Beförderung von oder zu bestimmten Standorten zwischen diesen Gebieten und dem übrigen Bundesgebiet erforderlich ist und inwieweit und in welcher Form ein besonderer Buchnachweis für die Beförderungen zu fordern ist. Der Bundesminister der Finanzen bestimmt ferner durch Rechtsverordnung, welche Gebiete als Zonenrandgebiet und als Frachthilfegebiete anzusehen sind. (2) Die Mittel für die Betriebsbeihilfen werden für jedes Rechnungsjahr in den Bundeshaushaltsplan eingestellt. Die Bemessungsgrundlage für die Haushaltsmittel ist der Verbrauch der begünstigten Verbrauchergruppen an Gasöl für die begünstigten Zwecke im vorangegangenen Kalenderjahr. Dabei werden für je 100 kg des Verbrauchers 2,35 DM angesetzt. (3) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung das Nähere über 1. die Verteilung der Mittel und die Berechnung der Beihilfen, 2. das Verfahren." Bonn, den 8. März 1960 Höcherl und Fraktion Anlage 6 Umdruck 474 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Das Aufkommen aus der Mineralölsteuer abzüglich der in Absatz 2 genannten Beträge ist für die Zwecke des Straßenwesens zu verwenden." b) erhält Absatz 2 Nr. 1 folgende Fassung: „1. ein Abgeltungsbetrag von sechshundert Millionen Deutsche Mark. Der Abgeltungsbetrag vermindert sich ab 1. Januar 1961 auf dreihundertfünfzig Millionen Deutsche Mark;". 2. Hinter Artikel 3 wird folgender Artikel 3a eingefügt: ,Artikel 3a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes § 5 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 903) erhält folgende Fassung: „ (2) Die Gemeinden, deren fortgeschriebene Bevölkerung mehr als 20 000 Einwohner beträgt, sind bzw. werden mit dem auf das Jahr der Erreichung dieser Einwohnerzahl. folgenden Haushaltsjahr Träger der Baulast für Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen."' 3. In Artikel 7 a) wird eine Nummer la mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,la. in Absatz 1 wird hinter Ziffer 4 folgende Ziffer 4a eingefügt: „4a. Verkehrsbetrieben für das Gasöl, das beire Einsatz der Kraftomnibusse im Linienverkehr verwendet wird,"' b) wird in Nummer 4 hinter den Worten „2. in den Fällen des Absatzes 1 Ziffern 2 und 4 16,45 DM," eingefügt: „3. im Falle des Absatzes 1 Ziffer 4a 4,70 DM". Bonn, den 8. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 475 Änderungsantrag der Abgeordneten MüllerHermann, Rösing und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 7 wird hinter Ziffer 1 folgende Ziffer la eingefügt: ,1a. in Absatz 1 wird hinter Ziffer 3 folgende Ziffer 3a eingefügt: „3a. Verkehrsbetrieben für das Gasöl, das zum Betrieb von Kraftomnibussen, so- weit sie im Linienverkehr eingesetzt sind, verwendet wird," ' 2. In Artikel 7 Nr. 4 erhält Nr. 2 folgende Fassung und wird folgende Ziffer 3 angefügt: „2. in den Fällen des Absatzes 1 Ziffern 2, 3 und 4 . . . . . 16,45 DM, 3. im Falle des Absatzes 1 Ziffer 3a 4,70 DM". Bonn, den 8. März 1960 Müller-Hermann Dr. Kanka Rösing Wacher Drachsler Dr. Willeke Anlage 8 Umdruck 476 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Dr. Vogel, Drachsler und Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 erhält Nr. 3 die folgende Fassung: „3. In § 2 Abs. 1 werden ersetzt: a) unter Nummer 1 Buchstabe a die Zahl „29,75" durch „32,50", b) unter Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstaben aa, bb und dd jeweils die Zahl „17,60" durch „20,35", c) unter Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc die Zahl „21,75" durch „24,50", d) unter Nummer 1 Buchstabe c die Zahl „14,—" durch „22,75", e) unter Nummer 1 Buchstabe d die Zahl „18,05" durch „22,75", f) unter Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstaben aa und bb jeweils die Zahl „11,75" durch „16,45", g) unter Nummer 2 die Zahl 24,75" durch „27,10", h) unter Nummer 4 Buchstabe a die Zahl „12,75" durch „15,50", i) unter Nummer 4 Buchstabe b die Zahl „17,—" durch „19,75". 2. In Artikel 6 erhält Abs. 2 die folgende Fassung: „(2) Die Nachsteuer beträgt für 100 kg 1. Leichtöle und Flüssiggase 2,75 DM, 2. mittelschwere Öle 8,75 DM, 3. Gasöle 4,70 DM, 4. der unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Mineralölsteuergesetzes fallenden Erzeugnisse 2,35 DM." Bonn, den 8. März 1960 Dr. Stecker Drachsler Dr. Vogel Höcherl und Fraktion Anlage 9 Umdruck 477 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. Artikel 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 8. März 1960 Eisenmann Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 478 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1960 einen Bericht über die zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Verwaltungsabkommen betreffend Straßenbaufinanzierungshilfe zugunsten kommunaler Baulastträger vorzulegen. Bonn, den 8. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 479 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) . Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 8. März 1960 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 480 Entschließungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Niederalt und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616 zu 1616) Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag erwartet, daß das Straßenbaufinanzierungsgesetz die Voraussetzung dafür schafft den Ausbau eines durchgehenden, leistungsfähiger und der wachsenden Moturisierunq entsprechenden Straßennetzes sicherzustellen. Der Bundestag ist bemüht, durch vermehrte Steuereinnahmen bzw. durch wesentlich erhöhte Zuschüsse auch den Ländern, Kreisen und Gemeinden die Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiete des Straßenbaus zu ermöglichen. Der Bundestag ist sich darüber im klaren, daß mit dem ersten Vierjahres-Straßenbau-Programm das Problem des Straßenbaues noch nicht gelöst ist. Er hält es vielmehr für notwendig, daß unverzüglich die Vorarbeiten für das Vierjahres-Anschluß-Programm in Angriff genommen werden. Der Bundestag empfiehlt der Bundesregierung, daß sie zu diesem Zweck eine unabhängige Sachverständigenkommission einsetzt, die in Fühlungnahme mit den Baulastträgern bis zum 31. März 1961 einen Bericht vorlegt, in dem die noch ungelösten und ungeklärten Probleme eines umfassenden Straßenbaues analysiert werden und der Bundesregierung Empfehlungen für die Ausgestaltung und Abwicklung des Anschlußprogramms unterbreitet werden. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Welcher Zuwachs an Motorisierung ist für die nächsten zehn Jahre in der Bundesrepublik zu erwarten? 2. Welche Auswirkungen ergeben sich aus dem Motorisierungszuwachs für den überörtlichen Verkehr? Reichen die bisherigen Planungen aus, sicherzustellen, daß der Fluß des überörtlichen Verkehrs nicht durch Engpässe, die sich aus mangelnden Ortsdurchfahrten oder Ortsumgehungen ergeben, behindert wird? Welche Vorschläge können gemacht werden, um eventuelle derartige Engpässe zu beseitigen? Welche Probleme technischer, finanzieller und rechtlicher Art sind dabei zu berücksichtigen? 3. Welche Entwicklung ist beim innerörtlichen Verkehr zu erwarten? Bestehen die Voraussetzungen dafür, daß die Kreise und Gemeinden im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und im Rahmen der seitens der Länder ihnen gegenüber bestehenden Verpflichtungen und der vom Bund gewährten Hilfen, die bei ihnen anfallenden Probleme bewältigen können? Welche Vorschläge sind gegebenenfalls — auch unter Berücksichtigung anderer eventuell im Allgemeininteresse notwendiger Baumaßnahmen — zu machen, um die Kreise und Gemeinden bei der Lösung ihrer Verkehrsprobleme zu unterstützen? Welche verfassungsrechtlichen, haushaltsrechtlichen und privatrechtlichen Probleme sind dabei zu erwarten, und wie können sie gelöst werden? Der Bundestag erwartet, daß der Bericht dieser Sachverständigenkommission auch dem Bundestag zur Kenntnis zugeleitet wird. Bonn, den 8. März 1960 Müller-Hermann Niederalt Höcherl und Fraktion Anlage 13 Umdruck 481 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 werden in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes gestrichen: a) nach dem Wort „Heizöl" die Worte „und Flüssiggase", b) nach dem Wort „Verheizen" die Worte „ , Flüssiggase auch zur Gewinnung von Licht verwendet werden, und zwar Flüssiggase unversteuert, Heizöle". Bonn, den 8. März 1960 Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 14 Umdruck 482 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes die Worte „a) Gasöle zum Steuersatz von 1 DM," gestrichen. 2. In Artikel 2 werden die Worte „a) Gasöle zum Steuersatz von 1 DM," gestrichen. Bonn, den 8. März 1960 Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 15 Umdruck 483 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 werden die Worte „ , oder sie bis . . . des Energiemarktes erforderlich ist" gestrichen. Bonn, den 8. März 1960 Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion 5744 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Anlage 16 Umdruck 484 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Dr. Vogel, Drachsler und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, das Aufkommen aus dem Straßenbaufinanzierungsgesetz, soweit es sich aus der Anhebung des Steuersatzes für Vergaserkraftstoff um einen weiteren Pfennig gegenüber der vom Finanzausschuß des Bundestages vorgeschlagenen Fassung des Gesetzentwurfs ergibt, zur Erhöhung der Bundeszuschüsse an die kommunalen Baulastträger einzuplanen. Dabei sind solche Gemeinde- und Kreisstraßen zu berücksichtigen, die mit dem Bundesfernstraßennetz in Beziehung stehen. Bonn, den 8. März 1960 Dr. Stecker Dr. Vogel Drachsler Höcherl und Fraktion Anlage 17 Umdruck 485 Änderungsantrag der Abgeordneten Krammig, Eplée zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes folgender Buchstabe c eingefügt: c) andere Schweröle zum unmittelbaren Verheizen zur Gewinnung der für die Mineralölherstellung erforderlichen Energie zum Steuersatz von 0 DM Bonn, den 9. März 1960 Krammig Eplée Anlage 18 Umdruck 486 Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 Nr. 5 wird dem § 8 ein neuer Absatz 6 angefügt mit folgendem Wortlaut: „(6) Der Bundesminister der Finanzen kann in besonders gelagerten Einzelfällen eine Steuerbegünstigung (Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung) im Verwaltungswege zu Versuchszwecken auch bei unmittelbarer oder mittelbarer Verwendung von Mineralöl als Treibstoff oder Schmierstoff gewähren." Bonn, den 9. März 1960 Krammig Anlage 19 Umdruck 487 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 Nr. 3 wird Buchstabe d gestrichen. 2. In Artikel 14 Abs. 2 werden am Schluß die Worte „und am 31. Dezember 1963 außer Kraft" angefügt. Bonn, den 9. März 1960 Eberhard Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 20 Umdruck 488 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eckhardt, Krammig, Dr. Dollinger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 wird folgende Nr. 5a eingefügt: ,5a. § 9 erhält folgende Fassung: „§ 9 Steuerlager Auf Antrag ist zuzulassen, daß Mineralöl unversteuert geliefert wird, wenn das Steuerlager dem Großhandel, dem Großhandelsvertrieb durch Hersteller, dem Mischen von Mineralöl oder der Versorgung von steuerbegünstigten Verwendern dient." 2. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 5a eingefügt: „Artikel 5a Steuererstattung Für Bestände von Erzeugnissen der Nummern 2712 und 2713 - A bis C des Zolltarifs, für Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 5745 die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits eine unbedingte Steuerschuld entstanden ist oder die Steuern bereits entrichtet worden sind, wird die Mineralölsteuer auf Antrag erlassen oder erstattet. Das gleiche gilt für Bestände von Erzeugnissen der Nummern 2710 - A - 2 - a . und 2714 - C - 2 des Zolltarifs, sofern diese nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Erlaubnisschein abgegeben werden." Bonn, den 9. März 1960 Dr. Eckhardt Krammig Dr. Dollinger Anlage 21 Umdruck 490 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Bleiß zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 12 Abs. 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 9. März 1960 Dr. Bleiß Anlage 22 Umdruck 491 Änderungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 8 wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 wird die Zahl „22,50" durch die Zahl „11,25" ersetzt. 2. Nummer 2 erhält folgende Fassung: ,2. In Absatz 2 a) erhalten die Nummern 1 und 2 folgende Fassung: „1. um 25 vom Hundert des Betrages, der sich nach Absatz 1 Nr. 5 ergibt, für Sattel-Anhänger; 2. um 50 vom Hundert des Betrages, der sich nach Absatz 1 Nr. 5 ergibt, für Kraftomnibusse, die überwiegend im Linienverkehr verwendet werden;" b) werden in Nummer 3 Buchstabe a hinter den Worten „für Kraftfahrzeug-Anhänger" die Worte „zur Durchführung von Schwer- und Großraumtransporten" eingefügt.' Bonn, den 9. März 1960 Müller-Hermann Heix Dragger Gibbert Rösing Wendelborn Krammig Schulze-Pellengahr Dr. Stecker Diel Drachsler Willeke Teriete Schlick Brück Vehar Günther Anlage 23 Erklärung des Abgeordneten Dr. Menzel gem. § 36 der Geschäftsordnung Nachdem ich das amtliche Protokoll erhalten habe, ergänze ich meine am 18. 2. 60 gemäß § 36 GO abgegebene Erklärung wie folgt: Nach dem von Herrn Brück verlesenen Brief glaubte Herr Dr. Weitz sich erinnern zu können, daß Herr Dr. Globke vom Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen einstimmig zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes gewählt worden sei. Hierzu darf ich nach Rückfrage in Düsseldorf folgendes feststellen: Der Vorschlag, Herrn Dr. Globke als Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes aus dem kommunalen Dienst zu übernehmen, ging auf den damaligen Ministerpräsidenten Arnold zurück. Der Innenminister — das war damals ich — hat nach den Düsseldorfer Akten hiergegen Bedenken erhoben und diese Bedenken auch aktenmäßig festgelegt. Trotzdem blieb zwar das Kabinett bei seinem Beschluß, vollzog ihn aber nicht. Herr Dr. Globke hat daher die Stellung als Vizepräsident des Landesrechnungshofes nicht angetreten. Er trat kurz darauf in die Dienste des Bundes. Dr. Menzel
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wortmeldungen liegen dazu nicht mehr vor. Wer dem Antrag auf Umdruck 485 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zwei Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt.
    Weiter liegt zu Art. 1 bisher kein Änderungsantrag vor. Dagegen liegt noch eine Wortmeldung vor. Herr Abgeordneter Kurlbaum, bitte!


Rede von Georg Kurlbaum
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion begrüßt selbstverständlich die sozialpolitischen Anpassungsmaßnahmen, die in dem Schriftlichen Bericht Drucksache 1635 unter dem Titel „Aufwendungen nach vorliegenden konkreten Regelungen" mit einer Gesamtaufwendung von 300 Millionen DM für drei Jahre aufgeführt sind und die den Bergarbeitern einen gewissen Schutz gegen die Auswirkungen der strukturellen Änderungen am Energiemarkt gewähren sollen.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat aber mit Sorge zur Kenntnis genommen, daß die Bundesregierung als einziger und unsozialster Partner im Ministerrat der Montanunion gegen die endgültige Übernahme entsprechender Bestimmungen für solche Anpassungsmaßnahmen gestimmt hat.

(Zuruf von der CDU/CSU.)

— Ja, bitte, orientieren Sie sich! — Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird daher die Durchführung dieser Maßnahmen durch die Bundesregierung außerordentlich sorgfältig beobachten.
In der heutigen Beratung geht es nicht um das Ausmaß und die Einzelheiten dieser Anpassungsmaßnahmen, sondern in erster Linie um ihre Finanzierung. Die Mehrheit dieses Hauses hat für die Finanzierung das sogenannte Heizölsteuergesetz vorgelegt. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat schon in der ersten Lesung mit der Drucksache 1318 einen anderen Deckungsvorschlag vorgelegt. Sie hat die Deckung in Form einer Bundesergänzungsabgabe zur Körperschaftsteuer vorgeschlagen. Grund für diesen völlig anderen Deckungsvorschlag war für ,die sozialdemokratische Fraktion insbesondere die Überlegung, daß es sich beim Kohlebergbau um eines der Hauptfundamente der gesamten deutschen Volkswirtschaft handelt. Wenn zur Erhaltung eines dieser Hauptfundamente öffentliche Mittel aufgewendet werden müssen, sollten diese Mittel von ,der ganzen Wirtschaft nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit und nicht nur von denen aufgebracht werden, die sich zufällig — meist aus guten Gründen — für die Verwendung von Heizöl entschieden haben.
Außerdem führt die Heizölsteuer dazu, daß die Gebiete in der Bundesrepublik, die weiter von den Kohlerevieren entfernt sind und deshalb erfahrungsgemäß einen überdurchschnittlichen Heizölverbrauch haben, besonders belastet werden. Das trifft z. B. für Bayern und Schleswig-Holstein zu und hat eine wirtschaftspolitisch höchst unerfreuliche Wirkung.
Dazu kommt, daß heute praktisch niemand sagen kann, wer die Heizölsteuer im Endeffekt bezahlen wird, ob der Verbraucher von Heizöl, der Verbraucher von Benzin oder der Verbraucher von Dieselöl. Das wird im wesentlichen von den großen Erdölgesellschaften, von den großen Mineralölgesellschaften entschieden werden, die es in der Hand haben, die Preise für diese drei Kuppelprodukte zu diktieren. Das hat auch Herr Professor Erhard in der ersten Lesung dieser Vorlagen im Grundsatz zugeben müssen.
Nun wird gesagt, daß die Heizölsteuer die Wettbewerbslage der Kohle verbessern werde. Meine Damen und Herren, das hat aber zur Voraussetzung, daß sich überhaupt der Heizölpreis um die Heizölsteuer erhöhen wird. Gerade das ist wegen des Charakters des Heizöls als eines Kuppelproduktes in größtem Umfang zweifelhaft. Ich erinnere daran,



Kurlbaum
daß wir vergeblich versucht haben, von den Sachverständigen der Mineralölindustrie hier irgendeine Prognose zu erhalten.
Im übrigen ist auch für leichtes Heizöl der Preis überhaupt nicht entscheidend. Für den Hausbrand sind vielmehr die Bequemlichkeit und Reinlichkeit entscheidend. Deshalb ist es Ihnen, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, ja auch sehr schwergefallen, die Regierungsvorlage, die ursprünglich auch einen Steuersatz von 30 DM für das leichte Heizöl vorsah, aufrechtzuerhalten. Sie haben sich unter dem Druck der Öffentlichkeit und der allgemeinen Kritik gezwungen gesehen, von 30 auf 10 DM zurückzugehen.
Grundsätzlich läßt sich ja wohl überhaupt keine Sonderbelastung für das leichte Heizöl rechtfertigen, weil sein Preis für die Verwendung dieses Heizöls in weitem Umfang nicht maßgebend ist. Die einzige konsequente Lösung besteht darin, die Steuer für das leichte Heizöl gänzlich abzulehnen. Wir haben uns deshalb auch dazu entschlossen, den Antrag der FDP hierzu zu unterstützen.
Ich komme zu dem Schluß, daß die Heizölsteuer schon allein vom wirtschaftspolitischen Standpunkt aus ein in mehrfacher Hinsicht höchst fragwürdiges Experiment ist.
Die SPD würde selbstverständlich durchaus Maßnahmen begrüßen, die geeignet sind, das rasche Vordringen des Heizöls zu bremsen und dem Kohlenbergbau eine Atempause für den notwendigen Anpassungsprozeß zu geben. Wir befürchten
aber, daß die Bundesregierung überhaupt keine konkreten Vorstellungen über den Ablauf eines solchen notwendigen Anpassungsprozesses hat. Offensichtlich überläßt sie es dem Kohlenbergbau, selbst solche Vorstellungen zu erarbeiten, die sich naturgemäß in erster Linie nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten ohne Rücksicht auf volkswirtschaftliche und kommunalwirtschaftliche Gesichtspunkte ausrichten werden. Die Montanbehörde hat im Rahmen der Montanunion bekanntlich durchaus Möglichkeiten, z. B. die Investitionen in der Kohle wirksam zu beeinflussen.
Wir fragen daher die Bundesregierung, ob sie glaubt, daß man es sich unter diesen Umständen leisten kann, dem stärksten und mächtigsten Konkurrenten der Kohlewirtschaft, nämlich der Mineralölwirtschaft, völlig freie Hand für ihre gezielten Maßnahmen gegen den Kohlenbergbau zu lassen.
Besonders unerfreulich erscheint uns die Heizölsteuer aber unter steuerpolitischen Gesichtspunkten, und zwar deshalb, weil mindestens ein Teil dieser Steuer vom Letztverbraucher aufgebracht werden muß. Angesichts der massiven Steuerermäßigungen für hohe Einkommen und der Ermäßigung der Körperschaftsteuersätze halten wir jede weitere Erhöhung von Verbrauchsteuern für unvertretbar. Sie wissen, daß wir für die anstößigste Steuerermäßigung der letzten Jahre die schrittweise Ermäßigung der Körperschaftsteuersätze für die ausgeschütteten Gewinne halten. Seinerzeit — Sie werden sich daran erinnern — sind diese schrittweisen, sehr
erheblichen Ermäßigungen der Körperschaftsteuer für den ausgeschütteten Gewinn in der Hauptsache mit dem Argument begründet worden, man müsse zu größeren Ausschüttungen anreizen. Wie man weiß, liegt der Durchschnittsdividendensatz heute schon bei ungefähr 11 %. Da muß man sich natürlich fragen, ob ein Anreiz überhaupt noch nötig ist.
Inzwischen ist klargeworden, daß die Wirkung, die man erzielen wollte, die Vermehrung der Ausschüttungen, in keinem Verhältnis zu dem Opfer steht, das man durch die Steuerausfälle gebracht hat. Die SPD hatte seinerzeit von vornherein erhebliche Bedenken gegen die Körperschaftsteuersätze geäußert, ist aber bei der Koalition auf taube Ohren gestoßen. Diese Körperschaftsteuersenkung hat, wie heute klargeworden ist, einen entscheidenden Beitrag zu den enormen Kurssteigerungen und zu den, wie wir alle wissen, dabei entstandenen sehr hohen, größtenteils steuerfreien Gewinnen geliefert.

(Beifall bei der SPD.)

Die Koalition sollte daher einsehen, daß jede Gelegenheit wahrgenommen werden müßte, dieses krasse steuerliche Unrecht wiedergutzumachen.

(Erneuter Beifall bei der SPD.)

Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang mit Genehmigung des Herrn Präsidenten ein paar Sätze vorlesen, die Herr Ernst Friedlaender — sicher kein Sozialdemokrat — im „Hamburger Abendblatt" zu diesen Steuerproblemen geschrieben hat:
Nirgendwo wird es den Reichen so leicht wie bei uns gemacht, noch wesentlich reicher zu werden. Unser ganzes Steuersystem unterstützt eher die große Kapitalsammlung als die kleine Eigentumsbildung,

(Beifall bei der SPD)

— Herr Burgbacher, sehr interessant! —die freilich mit beredten Worten gepriesen wird. Die Progression bei der Einkommensteuer ist in der Bundesrepublik wesentlich geringer als in England und Amerika. Die indirekten und unsozialeren Steuern spielen eine unverhältnismäßig große Rolle verglichen mit den direkten Steuern vom Einkommen und Vermögen, und den Löwenanteil der Börsengewinne hat ein gütiger Gesetzgeber überhaupt von der Einkommensteuer befreit.
Meine Herren, ich rate Ihnen dringend, sich doch einmal mit diesem Problem zu befassen, insbesondere auch den Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion, die nicht nur die Interessen der großen Gesellschaften vertreten zu müssen glauben.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Unser Vorschlag ist auch von einem anderen Gesichtspunkt aus, nämlich vom konjunkturpolitischen Gesichtspunkt aus sehr viel besser als Ihr Dekkungsvorschlag. Unter den heutigen konjunkturellen Bedingungen ist die Erhöhung von Verbrauchsteuern in keiner Weise zu empfehlen, sondern im Gegenteil eine Bremse für die zur Zeit in der Tat überhöhte Investitionsneigung bei den großen Unternehmungen. Dazu wäre eine erhöhte Besteu-

Kurlbaum
erung der Gewinne gerade dieser Unternehmungen am Platze. Die Körperschaften sind weitgehend identisch mit den großen Unternehmungen. Sie werden sich auch daran erinnern, daß die Bundesbank mit großer Sorge vermerkt hat, daß es bis heute von seiten der Bundesregierung an geeigneten konjunkturpolitischen Maßnahmen zur Dämpfung der Konjunktur gefehlt hat. Unser Deckungsvorschlag, meine Damen und Herren von der Koalition, verbindet in idealer Weise wirtschaftspolitische und steuerpolitische Vorteile.

(Beifall bei der SPD.)

Dazu kommt, daß er durchaus elastisch ist. Der Steuersatz für die Ergänzungsabgabe kann so bemessen werden, wie es für die Deckung der Aufwendungen für die sozialpolitischen und wirtschaftspolitischen Maßnahmen notwendig ist. Bei Ihrem Vorschlag ist eine solche Elastizität in diesem Maße nicht gegeben.
Wir sehen uns daher genötigt, nicht nur diesen Artikel, sondern das ganze Gesetz über die Heizölsteuer abzulehnen. Wir bitten, unserem Deckungsvorschlag, der nachher zur Abstimmung gestellt wird, zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Burgbacher.