Rede:
ID0310510200

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3105

  • date_rangeDatum: 9. März 1960

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 21:03 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Becker: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 3

  • subjectLänge: 66 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 58
    1. der: 3
    2. den: 2
    3. Herrn: 2
    4. für: 2
    5. Ich: 2
    6. ihm: 2
    7. des: 2
    8. Wir: 1
    9. nehmen: 1
    10. die: 1
    11. unterbrochene: 1
    12. Sitzung: 1
    13. wieder: 1
    14. auf.Ich: 1
    15. darf: 1
    16. zunächst: 1
    17. einen: 1
    18. neuen: 1
    19. Kollegen,: 1
    20. Abgeordneten: 1
    21. Rollmann,: 1
    22. verstorbenen: 1
    23. Kollegen: 1
    24. Leverkuehn: 1
    25. eingetreten: 1
    26. ist,: 1
    27. in: 1
    28. unserer: 1
    29. Mitte: 1
    30. begrüßen.\n: 1
    31. wünsche: 1
    32. eine: 1
    33. gute,: 1
    34. gesegnete: 1
    35. Mitarbeit.Vereinbarungsgemäß: 1
    36. wird: 1
    37. jetzt: 1
    38. Punkt: 1
    39. 1: 1
    40. gedruckten: 1
    41. Tagesordnung: 1
    42. behandelt:Beratung: 1
    43. Mündlichen: 1
    44. Berichts: 1
    45. Ausschusses: 1
    46. auswärtige: 1
    47. Angelegenheiten: 1
    48. betr.: 1
    49. Weltflüchtlingsjahr: 1
    50. 1959: 1
    51. Berichterstatter: 1
    52. ist: 1
    53. Herr: 1
    54. Abgeordnete: 1
    55. Jaksch.: 1
    56. erteile: 1
    57. das: 1
    58. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 105. Sitzung Bonn, den 9. März 1960 Inhalt: Nachruf auf die Opfer der Bergwerkskatastrophe in Zwickau und auf die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Agadir Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5659 A Nachruf auf die Abg. Philipp Wehr, Dr. Hermann Lindrath und Dr. Paul Leverkuehn Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5659 A Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Engländer, Worms und Dr. Baron Manteuffel-Szoege 5660 A Abg. Rollmann tritt als Nachfolger für den Abg. Dr. Leverkuehn in den Bundestag ein 5660 A Erweiterung und Änderung der Tagesordnung 5660 A Entwurf eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksache 1247) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1616, zu 1616) — Zweite und dritte Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über die Schaffung eines Straßenfonds und die Bundeshilfe für Straßenbau- und -unterhaltung (Verkehrsfinanzgesetz 1959) (SPD) (Drucksache 1275) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1617, zu 1617) — Zweite Beratung — Höhne (SPD) 5661 A Eisenmann (FDP) . . . 5662 D, 5676 B, 5686 C, 5696 D, 5705 D Dr. Preiß (DP) 5665 C Krammig (CDU/CSU) . . 5665 D, 5673 B, 5694 B, 5696 C, 5698 B, 5712 B Ritzel (SPD) . . . . . 5667 D, 5674 A Drachsler (CDU/CSU) . . 5671 B, 5694 D Diel (CDU/CSU) . . . . 5672 A, 5695 C Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 5673 C Neuburger (CDU/CSU) . . . . 5674 C Schoettle (SPD) 5676 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 5677 B, 5679 D, 5700 B, 5706 C Dr. Bleiß (SPD) . 5677 C, 5693 B, 5695 B, 5696 D, 5703 C, 5711 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5678 A Rademacher (FDP) 5678 C, 5683 C, 5693 B, 5709 C Brück (CDU/CSU) 5679 A Cramer (SPD) 5681 D Dr. Hettlage, Staatssekretär 5683 B, 5685 D, 5693 D, 5696 A, 5699 B, 5701 A Höhne (SPD) . . . . . 5685 A, 5686 A Dr. Stecker (CDU/CSU) . 5686 B, 5691 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5686 D, 5703 B Eberhard (FDP) . . . . . . . . 5696 B Dr. Eckhardt (CDU/CSU) . 5698 C, 5699 A Wittrock (SPD) . . . 5700 A, 5701 C Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 5702 C Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 5708 A Antrag der Abg. Paul, Schütz (München) u. Gen. betr. Weltflüchtlingsjahr 1959; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 1180, 1578) Jaksch (SPD) 5687 B Schütz (München) (CDU/CSU) . . 5689 D Paul (SPD) . . . . . . . . 5690 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Abmessung für Lastfahrzeuge (Drucksache 1627) Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 5712 B Rademacher (FDP) . . . . . . 5716 B Haage (SPD) 5719 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . 5722 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 5722 C Diel (CDU/CSU) 5723 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5714 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1327, 1635) — Zweite und dritte Beratung verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Ergänzungsabgabe für soziale Hilfsmaßnahmen im Kohlebergbau; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1318, 1668) (SPD) — Zweite Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 5725 C Dr. Atzenroth (FDP) 5726 A Krammig (CDU/CSU) . . 5727 D, 5729 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5728 A Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 5729 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 5731 B Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 5733 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes (Drucksache 1656) — Erste, zweite und dritte Beratung — 5737 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 19. Juni 1959 zum Abkommen vom 26. August 1952 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich (Drucksache 1601) — Erste Beratung — . . 5737 D Nächste Sitzung 5737 D Anlagen 5739 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 5659 105. Sitzung Bonn, den 9. März 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    5738 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Berichtigungen: Es ist zu lesen: 102. Sitzung Seite 5547 D Zeile 3 statt „Linderungsmittel herausnehmen sollte. Wir wissen, daß sie für die Gesundheit keinen Wert haben, daß sie aber gewissermaßen gewohnheitsmäßig gebraucht werden.": Linderungsmittel herausnimmt, bei denen wir wissen, daß ein gewisser gewohnheitsmäßiger Gebrauch besteht, ohne daß sie noch für die Gesundheit irgendeinen Wert haben.; 104. Sitzung Seite 5645 C Zeile 8 statt „Bei ihr ist die Relation zwischen Mitgliedern und Wählern größer" : Bei ihr ist der zahlenmäßige Unterschied zwischen Mitgliedern und Wählern kleiner; Zeile 24 statt „Wählerpartei": Mitgliederpartei. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauer (Wasserburg) 11.3. Brüns 2. 7. Birkelbach 9. 3. Dr. Birrenbach 9. 3. Dr. Bucerius 11.3. Deringer 9. 3. Diekmann 12. 3. Frau Eilers (Bielefeld) 13. 3. Eilers (Oldenburg) 11. 3. Engelbrecht-Greve 12. 3. Enk 11.3. Faller 12. 3. Felder 13. 3. Dr. Franz 9. 3. Geiger (München) 9. 3. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Hauffe 11.3. Heiland 13. 3. Dr. Graf Henckel 11. 3. Herold 13. 3. Hilbert 11. 3. Höcherl 9. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 3. Hörauf 13.3. Jacobi 11.3. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 11.3. Junghans 11.3. Keuning 13. 3. Frau Klemmert 15. 5. Koenen (Lippstadt) 13. 3. Könen (Düsseldorf) 13. 3. Dr. Kopf 11.3. Dr. Kreyssig 9. 3. Dr. Krone 9. 3. Lantermann 11. 3. Lücker (München) 9. 3. Maier (Freiburg) 16. 4. Margulies 11.3. Metzger 10. 3. Frau Niggemeyer 13. 3. Frau Dr. Probst 9. 3. Dr. Ratzel 11.3. Rehs 9. 3. Dr. Reinhard 12. 3. Scharnberg 9. 3. Scheel 11.3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 11.3. Dr. Schranz 13. 3. Schröder (Osterode) 13. 3. Siebel 12. 3. Simpfendörfer 11. 3. Stauch 11.3. Stenger 11. 3. Frau Strobel 11. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Theil 10. 3. Unertl 12. 3. Vehar 12. 3. Werner 9. 3. Zoglmann 11. 3. b) Urlaubsanträge Altmaier 15. 3. Dr. Baade 30. 4. Cillien 9. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 8. 4. Even (Köln) 1. 4. Frau Friese-Korn 31. 3. Frau Dr. Gantenberg 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 4. 4. Höfler 14. 3. Kisters 18. 3. Lulay 31.3. Dr. Martin 16. 4. Dr. Miessner 19. 3. Pöhler 15. 3. Ramms 2. 4. Richarts 18. 3. Dr. Ripken 14. 3. Schneider (Hamburg) 24. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Seidl (Dorfen) 14. 3. Seither 8. 4. Storch 15. 3. Weinkamm 18. 3. Wittmann 14. 3. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dewald zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Reitz betreffend Altersversorgung für die Pioniere des deutschen Luftverkehrs (Fragestunde der 95. Sitzung vom 20. 1. 1960 Drucksache 1536) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Pioniere des deutschen Luftverkehrs im Höchstfalle ein Ruhegeld von 168 DM monatlich nach den Rentenumstellungs- und Anpassungsgesetzen erhalten? Besteht begründete Aussicht, daß die Deutsche Lufthansa AG, die in der Anlage A zum G 131 nicht aufgenommen wurde, in der Dritten Novelle Berücksichtigung findet? Wenn dies nicht möglich sein sollte, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit dem Standpunkt des Herrn Innenministers - wie er im Rundschreiben des Staatssekretärs des Bundeskanzleramtes - (3 - 22113 - 2645/52) an alle obersten Bundesbehörden zum Ausdruck kommt - der neuen Lufthansa gegenüber zugunsten der ehemaligen Besatzungen Geltung verschafft wird? Welche andere Wege hält die Bundesregierung für gangbar, um den Pionieren des deutschen Luftverkehrs endlich eine ausreichende Altersversorgung zu sichern? Ihre in der Fragestunde am 20. 1. d. J. an mich gerichtete Zusatzfrage, bis wann die in Betracht kommenden Angehörigen der früheren Deutschen Lufthansa AG darüber Nachricht erhalten können, daß sich ihre Bezüge verbessern, kann erst beantwortet werden, wenn feststeht, in welcher Weise eine solche Verbesserung möglich ist. Der Herr 5740 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Bundesminister für Verkehr, zu dessen Aufgabenbereich die neue Deutsche Lufthansa gehört, hat es übernommen, in Kürze hierüber in Besprechungen mit den beteiligten Ressorts einzutreten. Ich habe ihn gebeten, Ihnen und Herrn Kollegen Reitz, dem ich Abschrift dieses Schreibens übersende, weitere Nachricht zu geben, sobald diese Besprechungen abgeschlossen sind. Dr. Schröder Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf eine Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Brecht betreffend Bekämpfung des Mietpreiswuchers (Fragestunde der 95. Sitzung vom 20. 1. 1960, Drucksache 1536) : Hält die Bundesregierung die geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und des Wirtschaftsstrafgesetzes für ausreichend, um die Zunahme des Mietpreiswuchers, namentlich bei Untermietverhältnissen, wirksam zu bekämpfen? Ist es nach Ansicht der Bundesregierung nicht notwendig, gegen den Mietpreiswucher schärfer vorzugehen? In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 20. Januar 1960 haben Sie die Zusatzfrage gestellt, ob bekannt sei, daß die nicht preisrechtlich geschützten Untermietverhältnisse der Zahl nach größer und bedeutsamer sind als die preisgebundenen. Deshalb sollte noch einmal geprüft werden, ob und welche Maßnahmen gegen den Mietwucher hei den preisrechtlich nicht geschützten Untermietverhältnissen ergriffen werden müssen. Untermietverhältnisse unterliegen dem Grundsatz nach keiner Preisbindung, d. h. die beteiligten Haupt- und Untermieter können im Rahmen des gesetzlich Zulässigen eine beliebige Untermiete vereinbaren. Die Parteien eines Untermietverhältnisses sind, soweit die untervermieteten Räume Bestandteil eines preisgebundenen Hauptmietverhältnisses sind, bei der Vereinbarung der Untermiete somit freier gestellt als bei einem Hauptmietverhältnis. Daß diese Freiheit bei einer unausgeglichenen Marktsituation gelegentlich auch mißbräuchlich ausgenutzt und eine den Umständen nach unangemessen hohe Miete gefordert wird, ist eine sicherlich unerfreuliche Konsequenz der — bereits im Jahre 1951 erfolgten — Auflockerung der Preisbindung bei Untermietverhältnissen. Um den Untermieter jedoch nicht der Willkür des Vermieters auszuliefern, der bei einer Mangellage die Vertragsbedingungen einseitig bestimmen kann, wurde dem Untermieter nach dem Muster des früheren Reichsmietengesetzes ein einseitiges Gestaltungsrecht verliehen, mit dessen Hilfe er sich unter den Schutz des Preisrechts stellen kann. Die Berufung hat die gesetzlich festgelegte Folge, daß vom ersten des auf die Erklärung folgenden oder übernächsten Monats an die preisgebundene Untermiete an die Stelle der vereinbarten tritt. Dieser zivilrechtliche Schutz dürfte weit wirksamer sein, als ihn Strafvorschriften gewährleisten könnten. Allerdings versagt er — wenn der Untermieter keinen Mieterschutz genießt — insofern, als bei Berufung auf die preisgebundene Untermiete die Gefahr einer Kündigung durch den Vermieter zum nächstzulässigen Termin besteht. Diesen Nachteil kann der Untermieter aber abschwächen, indem er einen länger befristeten Mietvertrag abschließt. Gegen den auch mir bekannten Mißstand überhöhter Untermieten in Hamburg ist von der zuständigen obersten Landesbehörde durch Einleitung von zahlreichen Bußgeldverfahren nach § 2a des Wirtschaftsstrafgesetzes vorgegangen worden. Mehr als 20 Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig geworden; gegen andere wurde von den Betroffenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Inzwischen ist ein Beschluß der ersten Instanz verkündet worden, welcher den angefochtenen Bußgeldbescheid bestätigt hat. Mit dem erfolgreichen Abschluß der Verfahren kann gerechnet werden. Sollte der Gesetzgeber bei der Beratung des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Mietwuchers für erforderlich halten, so wird gleichzeitig zu befinden sein, ob und inwieweit sie auch für Untermietverhältnisse gelten sollen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt in den Fluß der Entwicklung einzugreifen und in einem Sondergesetz die Straf- und Bußgeldvorschriften gegen den Mietwucher zu verschärfen, erscheint mir nicht zweckmäßig. In Vertretung Westrick Anlage 4 Umdruck 472 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiter Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 werden die Worte „mit Zustimmung des Bundestages" gestrichen und die Worte „oder sie bis auf das Anderthalbfache erhöhen" ersetzt durch die Worte „oder sie für Gasöle bis auf 3,— DM, für andere Schweröle und Reinigungsextrakte bis auf 4,50 DM für 100 kg erhöhen,". Bonn, den 8. März 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 5 Umdruck 473 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Artikel 7 wird folgender Artikel 7a eingefügt: „Artikel 7a Betriebsbeihilfe für den Werkfernverkehr im Zonenrandgebiet und in den Frachthilfegebieten (1) Eine Betriebsbeihilfe für das im Werkfernverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes verbrauchte Gasöl wird gewährt an Inhaber von Lastkraftwagen, die ihren Standort im Zonenrandgebiet oder in den Frachthilfegebieten haben. Voraussetzung ist, daß das Gasöl zu Beförderungen gedient hat a) unmittelbar zwischen Berlin-West und dem Bundesgebiet, b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet oder den Frachthilfegebieten und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, c) innerhalb des Zonenrandgebietes oder der Frachthilfegebiete. Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr durch Rechtsverordnung, von welchen weiteren Voraussetzungen die Steuerermäßigung abhängt, insbesondere welche örtlichen Beziehungen zwischen dem Unternehmer und den bezeichneten Gebieten bestehen müssen, inwieweit eine direkte Beförderung von oder zu bestimmten Standorten zwischen diesen Gebieten und dem übrigen Bundesgebiet erforderlich ist und inwieweit und in welcher Form ein besonderer Buchnachweis für die Beförderungen zu fordern ist. Der Bundesminister der Finanzen bestimmt ferner durch Rechtsverordnung, welche Gebiete als Zonenrandgebiet und als Frachthilfegebiete anzusehen sind. (2) Die Mittel für die Betriebsbeihilfen werden für jedes Rechnungsjahr in den Bundeshaushaltsplan eingestellt. Die Bemessungsgrundlage für die Haushaltsmittel ist der Verbrauch der begünstigten Verbrauchergruppen an Gasöl für die begünstigten Zwecke im vorangegangenen Kalenderjahr. Dabei werden für je 100 kg des Verbrauchers 2,35 DM angesetzt. (3) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung das Nähere über 1. die Verteilung der Mittel und die Berechnung der Beihilfen, 2. das Verfahren." Bonn, den 8. März 1960 Höcherl und Fraktion Anlage 6 Umdruck 474 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Das Aufkommen aus der Mineralölsteuer abzüglich der in Absatz 2 genannten Beträge ist für die Zwecke des Straßenwesens zu verwenden." b) erhält Absatz 2 Nr. 1 folgende Fassung: „1. ein Abgeltungsbetrag von sechshundert Millionen Deutsche Mark. Der Abgeltungsbetrag vermindert sich ab 1. Januar 1961 auf dreihundertfünfzig Millionen Deutsche Mark;". 2. Hinter Artikel 3 wird folgender Artikel 3a eingefügt: ,Artikel 3a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes § 5 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 903) erhält folgende Fassung: „ (2) Die Gemeinden, deren fortgeschriebene Bevölkerung mehr als 20 000 Einwohner beträgt, sind bzw. werden mit dem auf das Jahr der Erreichung dieser Einwohnerzahl. folgenden Haushaltsjahr Träger der Baulast für Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen."' 3. In Artikel 7 a) wird eine Nummer la mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,la. in Absatz 1 wird hinter Ziffer 4 folgende Ziffer 4a eingefügt: „4a. Verkehrsbetrieben für das Gasöl, das beire Einsatz der Kraftomnibusse im Linienverkehr verwendet wird,"' b) wird in Nummer 4 hinter den Worten „2. in den Fällen des Absatzes 1 Ziffern 2 und 4 16,45 DM," eingefügt: „3. im Falle des Absatzes 1 Ziffer 4a 4,70 DM". Bonn, den 8. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 475 Änderungsantrag der Abgeordneten MüllerHermann, Rösing und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 7 wird hinter Ziffer 1 folgende Ziffer la eingefügt: ,1a. in Absatz 1 wird hinter Ziffer 3 folgende Ziffer 3a eingefügt: „3a. Verkehrsbetrieben für das Gasöl, das zum Betrieb von Kraftomnibussen, so- weit sie im Linienverkehr eingesetzt sind, verwendet wird," ' 2. In Artikel 7 Nr. 4 erhält Nr. 2 folgende Fassung und wird folgende Ziffer 3 angefügt: „2. in den Fällen des Absatzes 1 Ziffern 2, 3 und 4 . . . . . 16,45 DM, 3. im Falle des Absatzes 1 Ziffer 3a 4,70 DM". Bonn, den 8. März 1960 Müller-Hermann Dr. Kanka Rösing Wacher Drachsler Dr. Willeke Anlage 8 Umdruck 476 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Dr. Vogel, Drachsler und Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 erhält Nr. 3 die folgende Fassung: „3. In § 2 Abs. 1 werden ersetzt: a) unter Nummer 1 Buchstabe a die Zahl „29,75" durch „32,50", b) unter Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstaben aa, bb und dd jeweils die Zahl „17,60" durch „20,35", c) unter Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc die Zahl „21,75" durch „24,50", d) unter Nummer 1 Buchstabe c die Zahl „14,—" durch „22,75", e) unter Nummer 1 Buchstabe d die Zahl „18,05" durch „22,75", f) unter Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstaben aa und bb jeweils die Zahl „11,75" durch „16,45", g) unter Nummer 2 die Zahl 24,75" durch „27,10", h) unter Nummer 4 Buchstabe a die Zahl „12,75" durch „15,50", i) unter Nummer 4 Buchstabe b die Zahl „17,—" durch „19,75". 2. In Artikel 6 erhält Abs. 2 die folgende Fassung: „(2) Die Nachsteuer beträgt für 100 kg 1. Leichtöle und Flüssiggase 2,75 DM, 2. mittelschwere Öle 8,75 DM, 3. Gasöle 4,70 DM, 4. der unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Mineralölsteuergesetzes fallenden Erzeugnisse 2,35 DM." Bonn, den 8. März 1960 Dr. Stecker Drachsler Dr. Vogel Höcherl und Fraktion Anlage 9 Umdruck 477 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. Artikel 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 8. März 1960 Eisenmann Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 478 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1960 einen Bericht über die zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Verwaltungsabkommen betreffend Straßenbaufinanzierungshilfe zugunsten kommunaler Baulastträger vorzulegen. Bonn, den 8. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 479 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) . Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 8. März 1960 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 480 Entschließungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Niederalt und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616 zu 1616) Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag erwartet, daß das Straßenbaufinanzierungsgesetz die Voraussetzung dafür schafft den Ausbau eines durchgehenden, leistungsfähiger und der wachsenden Moturisierunq entsprechenden Straßennetzes sicherzustellen. Der Bundestag ist bemüht, durch vermehrte Steuereinnahmen bzw. durch wesentlich erhöhte Zuschüsse auch den Ländern, Kreisen und Gemeinden die Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiete des Straßenbaus zu ermöglichen. Der Bundestag ist sich darüber im klaren, daß mit dem ersten Vierjahres-Straßenbau-Programm das Problem des Straßenbaues noch nicht gelöst ist. Er hält es vielmehr für notwendig, daß unverzüglich die Vorarbeiten für das Vierjahres-Anschluß-Programm in Angriff genommen werden. Der Bundestag empfiehlt der Bundesregierung, daß sie zu diesem Zweck eine unabhängige Sachverständigenkommission einsetzt, die in Fühlungnahme mit den Baulastträgern bis zum 31. März 1961 einen Bericht vorlegt, in dem die noch ungelösten und ungeklärten Probleme eines umfassenden Straßenbaues analysiert werden und der Bundesregierung Empfehlungen für die Ausgestaltung und Abwicklung des Anschlußprogramms unterbreitet werden. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Welcher Zuwachs an Motorisierung ist für die nächsten zehn Jahre in der Bundesrepublik zu erwarten? 2. Welche Auswirkungen ergeben sich aus dem Motorisierungszuwachs für den überörtlichen Verkehr? Reichen die bisherigen Planungen aus, sicherzustellen, daß der Fluß des überörtlichen Verkehrs nicht durch Engpässe, die sich aus mangelnden Ortsdurchfahrten oder Ortsumgehungen ergeben, behindert wird? Welche Vorschläge können gemacht werden, um eventuelle derartige Engpässe zu beseitigen? Welche Probleme technischer, finanzieller und rechtlicher Art sind dabei zu berücksichtigen? 3. Welche Entwicklung ist beim innerörtlichen Verkehr zu erwarten? Bestehen die Voraussetzungen dafür, daß die Kreise und Gemeinden im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und im Rahmen der seitens der Länder ihnen gegenüber bestehenden Verpflichtungen und der vom Bund gewährten Hilfen, die bei ihnen anfallenden Probleme bewältigen können? Welche Vorschläge sind gegebenenfalls — auch unter Berücksichtigung anderer eventuell im Allgemeininteresse notwendiger Baumaßnahmen — zu machen, um die Kreise und Gemeinden bei der Lösung ihrer Verkehrsprobleme zu unterstützen? Welche verfassungsrechtlichen, haushaltsrechtlichen und privatrechtlichen Probleme sind dabei zu erwarten, und wie können sie gelöst werden? Der Bundestag erwartet, daß der Bericht dieser Sachverständigenkommission auch dem Bundestag zur Kenntnis zugeleitet wird. Bonn, den 8. März 1960 Müller-Hermann Niederalt Höcherl und Fraktion Anlage 13 Umdruck 481 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 werden in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes gestrichen: a) nach dem Wort „Heizöl" die Worte „und Flüssiggase", b) nach dem Wort „Verheizen" die Worte „ , Flüssiggase auch zur Gewinnung von Licht verwendet werden, und zwar Flüssiggase unversteuert, Heizöle". Bonn, den 8. März 1960 Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 14 Umdruck 482 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes die Worte „a) Gasöle zum Steuersatz von 1 DM," gestrichen. 2. In Artikel 2 werden die Worte „a) Gasöle zum Steuersatz von 1 DM," gestrichen. Bonn, den 8. März 1960 Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 15 Umdruck 483 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 werden die Worte „ , oder sie bis . . . des Energiemarktes erforderlich ist" gestrichen. Bonn, den 8. März 1960 Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion 5744 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Anlage 16 Umdruck 484 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Dr. Vogel, Drachsler und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, das Aufkommen aus dem Straßenbaufinanzierungsgesetz, soweit es sich aus der Anhebung des Steuersatzes für Vergaserkraftstoff um einen weiteren Pfennig gegenüber der vom Finanzausschuß des Bundestages vorgeschlagenen Fassung des Gesetzentwurfs ergibt, zur Erhöhung der Bundeszuschüsse an die kommunalen Baulastträger einzuplanen. Dabei sind solche Gemeinde- und Kreisstraßen zu berücksichtigen, die mit dem Bundesfernstraßennetz in Beziehung stehen. Bonn, den 8. März 1960 Dr. Stecker Dr. Vogel Drachsler Höcherl und Fraktion Anlage 17 Umdruck 485 Änderungsantrag der Abgeordneten Krammig, Eplée zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes folgender Buchstabe c eingefügt: c) andere Schweröle zum unmittelbaren Verheizen zur Gewinnung der für die Mineralölherstellung erforderlichen Energie zum Steuersatz von 0 DM Bonn, den 9. März 1960 Krammig Eplée Anlage 18 Umdruck 486 Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 Nr. 5 wird dem § 8 ein neuer Absatz 6 angefügt mit folgendem Wortlaut: „(6) Der Bundesminister der Finanzen kann in besonders gelagerten Einzelfällen eine Steuerbegünstigung (Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung) im Verwaltungswege zu Versuchszwecken auch bei unmittelbarer oder mittelbarer Verwendung von Mineralöl als Treibstoff oder Schmierstoff gewähren." Bonn, den 9. März 1960 Krammig Anlage 19 Umdruck 487 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 Nr. 3 wird Buchstabe d gestrichen. 2. In Artikel 14 Abs. 2 werden am Schluß die Worte „und am 31. Dezember 1963 außer Kraft" angefügt. Bonn, den 9. März 1960 Eberhard Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 20 Umdruck 488 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eckhardt, Krammig, Dr. Dollinger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 wird folgende Nr. 5a eingefügt: ,5a. § 9 erhält folgende Fassung: „§ 9 Steuerlager Auf Antrag ist zuzulassen, daß Mineralöl unversteuert geliefert wird, wenn das Steuerlager dem Großhandel, dem Großhandelsvertrieb durch Hersteller, dem Mischen von Mineralöl oder der Versorgung von steuerbegünstigten Verwendern dient." 2. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 5a eingefügt: „Artikel 5a Steuererstattung Für Bestände von Erzeugnissen der Nummern 2712 und 2713 - A bis C des Zolltarifs, für Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 5745 die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits eine unbedingte Steuerschuld entstanden ist oder die Steuern bereits entrichtet worden sind, wird die Mineralölsteuer auf Antrag erlassen oder erstattet. Das gleiche gilt für Bestände von Erzeugnissen der Nummern 2710 - A - 2 - a . und 2714 - C - 2 des Zolltarifs, sofern diese nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Erlaubnisschein abgegeben werden." Bonn, den 9. März 1960 Dr. Eckhardt Krammig Dr. Dollinger Anlage 21 Umdruck 490 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Bleiß zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 12 Abs. 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 9. März 1960 Dr. Bleiß Anlage 22 Umdruck 491 Änderungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 8 wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 wird die Zahl „22,50" durch die Zahl „11,25" ersetzt. 2. Nummer 2 erhält folgende Fassung: ,2. In Absatz 2 a) erhalten die Nummern 1 und 2 folgende Fassung: „1. um 25 vom Hundert des Betrages, der sich nach Absatz 1 Nr. 5 ergibt, für Sattel-Anhänger; 2. um 50 vom Hundert des Betrages, der sich nach Absatz 1 Nr. 5 ergibt, für Kraftomnibusse, die überwiegend im Linienverkehr verwendet werden;" b) werden in Nummer 3 Buchstabe a hinter den Worten „für Kraftfahrzeug-Anhänger" die Worte „zur Durchführung von Schwer- und Großraumtransporten" eingefügt.' Bonn, den 9. März 1960 Müller-Hermann Heix Dragger Gibbert Rösing Wendelborn Krammig Schulze-Pellengahr Dr. Stecker Diel Drachsler Willeke Teriete Schlick Brück Vehar Günther Anlage 23 Erklärung des Abgeordneten Dr. Menzel gem. § 36 der Geschäftsordnung Nachdem ich das amtliche Protokoll erhalten habe, ergänze ich meine am 18. 2. 60 gemäß § 36 GO abgegebene Erklärung wie folgt: Nach dem von Herrn Brück verlesenen Brief glaubte Herr Dr. Weitz sich erinnern zu können, daß Herr Dr. Globke vom Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen einstimmig zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes gewählt worden sei. Hierzu darf ich nach Rückfrage in Düsseldorf folgendes feststellen: Der Vorschlag, Herrn Dr. Globke als Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes aus dem kommunalen Dienst zu übernehmen, ging auf den damaligen Ministerpräsidenten Arnold zurück. Der Innenminister — das war damals ich — hat nach den Düsseldorfer Akten hiergegen Bedenken erhoben und diese Bedenken auch aktenmäßig festgelegt. Trotzdem blieb zwar das Kabinett bei seinem Beschluß, vollzog ihn aber nicht. Herr Dr. Globke hat daher die Stellung als Vizepräsident des Landesrechnungshofes nicht angetreten. Er trat kurz darauf in die Dienste des Bundes. Dr. Menzel
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Der Antrag ist zurückgezogen. Damit entfällt hierüber die weitere Beratung.
    Wir kommen nunmehr zu Art. 4. Es ist wohl der Artikel, zu dem die meisten Änderungsanträge gestellt sind. Ich schlage Ihnen vor, daß zunächst sämtliche Änderungsanträge begründet werden und die Diskussion darüber verbunden wird.

    (Zurufe: Mittagspause!)

    — Die Mittagspause war ursprünglich von 13 Uhr bis 15 Uhr vorgesehen. Dann machen wir jetzt bis 15 Uhr Mittagspause?

    (Zurufe: 14.30 Uhr!)

    — Ist das die allgemeine Meinung? (Zustimmung.)

    Vorher darf ich noch festhalten, daß die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD vorschlagen, den Punkt 24 von der Tagesordnung abzusetzen. Erhebt sich Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist Punkt 24 abgesetzt.
    Die Sitzung wird bis 14.30 Uhr unterbrochen.

    (Unterbrechung der Sitzung von 12.34 Uhr bis 14.33 Uhr.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wir nehmen die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Ich darf zunächst einen neuen Kollegen, den Herrn Abgeordneten Rollmann, der für den verstorbenen Herrn Kollegen Leverkuehn eingetreten ist, in unserer Mitte begrüßen.

(Beifall.)

Ich wünsche ihm eine gute, gesegnete Mitarbeit.
Vereinbarungsgemäß wird jetzt Punkt 1 der gedruckten Tagesordnung behandelt:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Paul, Schütz (München) und Genossen
betr. Weltflüchtlingsjahr 1959 (Drucksachen 1180, 1578).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Jaksch. Ich erteile ihm das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wenzel Jaksch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag, der von Vertretern aller Parteien dieses Hauses unterzeichnet ist, bringt ein großes humanitäres Anliegen zum Ausdruck. Er knüpft an die Entschließung 167 des Europarates an, worin unter Hinweis auf das von den Vereinten Nationen beschlossene Weltflüchtlingsjahr die europäischen Länder, Parlamente und Regierungen aufgefordert werden, einen Beitrag zu den von den Vereinten Nationen geplanten Hilfsmaßnahmen zu leisten. Der Antrag enthält ein Ersuchen an die Bundesregierung, „den von den Vereinten Nationen und dem Flüchtlingsausschuß der Beratenden Versammlung des Europarates ausgearbeiteten Plänen für ein Weltflüchtlingsjahr 1959
    die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken und ! entsprechende Maßnahmen für eine erfolgversprechende Durchführung dieser Pläne in der Bundesrepublik zu treffen."
    Meine Damen und Herren, dieser Antrag betrifft einen Gegenstand von weltweiter Bedeutung. Er bringt einen Beschluß der Vereinten Nationen in Erinnerung, der im Zeichen des Weltflüchtlingsjahres die Hilfsbereitschaft von 55 Nationen auf den Plan rief. Bei dieser Aktion ist die Rassenschranke durchbrochen worden, denn es nehmen die Mitgliedstaaten der UNO in Europa, Nord- und Südamerika, Asien und Afrika daran teil. Bedauerlicherweise hat sich der Ostblock davon ferngehalten; Jugoslawien versagte seine Mitwirkung jedoch nicht.
    Das Weltflüchtlingsjahr war als eine Großoffensive der Menschlichkeit gegen die unverschuldete Not der Heimatlosen in allen Teilen der Welt gedacht. Es sind immerhin 60 Millionen Menschen, welche seit dem zweiten Weltkriege von diesem harten Schicksal betroffen wurden. Niemand gebe sich der Täuschung hin, daß der grausame Vorgang der gewaltsamen Entwurzelung ganzer Volksteile nur den umstrittenen Grenzzonen dieses Planeten vorbehalten wäre. Die Flüchtlinge sind stets die Sturmvögel gewesen, die dem Vormarsch der Unmenschlichkeit voraneilten und damit auch die Gefährdung der Seßhaften ankündigten.
    Dies ist das Zeitalter der großen Flüchtlingsströme, die seit dem ersten Weltkriege viele Millionen Menschen aus ihrer Heimat fortgerissen haben und die auch das Antlitz Europas veränderten. Von alters her ist der Mensch, der von den Heimstätten seines friedlichen Schaffens weichen muß, der Hilfe der Mitmenschen bedürftig. Flüchtlingsschicksal heißt, daß Frauen und Kinder, Alte und Kranke den Unbilden der Witterung ausgesetzt sind und daß den Händen der Gesunden die Werkzeuge fehlen, mit denen sie für ihre Familien Obdach und Nahrung zu schaffen gewohnt waren. Diese Dinge sind im geteilten Deutschland weitgehend entdramatisiert worden, ja geradezu normalisiert . . . Doch wir sollten der Zeiten nicht vergessen, da wir fast als ganze Nation auf der Flucht waren, auf der Flucht aus gebombten Großstädten, auf der Flucht vor drohender Verfolgung und Gefangenschaft oder fortgetrieben von verblendeten Siegern, von Haus und Hof.
    Meine Damen und Herren, das Weltflüchtlingsjahr wird im ersten Halbjahr 1960 zu Ende gehen. Damit ist auch an uns die Frage gestellt, inwieweit es uns in der Bundesrepublik gelungen ist, mit der Parole einer Weltflüchtlingshilfe die Schallmauer der allgemeinen Gleichgültigkeit zu durchbrechen. Diese Frage soll auch von der Tribüne dieses Hohen Hauses aus einen Widerhall finden; denn sie geht uns alle an. Sie wendet sich mit der gleichen Dringlichkeit an die Landtage unserer Bundesländer, an die Kreistage und Gemeindeparlamente, an die Aufsichtsräte der Banken und Aktiengesellschaften, an jede kirchliche Gemeinde und an jede Gewerkschaftsgruppe im Lande.



    Jaksch
    Es wäre ein vermessenes Unterfangen, wenn ich versuchen wollte, der menschlichen und sittlichen Bedeutung dieser Fragestellung mit den dürren Worten einer formalen Berichterstattung gerecht zu werden. Hier steht vielmehr zur Erörterung, inwieweit die Bürger der Bundesrepublik fähig und willens sind, den allgemeingültigen Gesetzen der menschlichen Hilfsbereitschaft im Zusammenwirken mit anderen Völkern und Kontinenten Genüge zu tun.
    Im Rahmen einer solchen Betrachtungsweise ist es meine Aufgabe, dem Hohen Hause "die einmütige Auffassung des außenpolitischen Ausschusses zu unterbreiten, daß wir uns aus Gründen der Ehre und des Ansehens der Bundesrepublik mit den bisherigen enttäuschenden Sammelergebnissen nicht zufriedengeben dürfen.

    (Beifall.)

    Es wird Sache des Sprechers der Bundesregierung sein, uns gegebenenfalls in dieser Aussprache die neuesten Ergebnisse mitzuteilen.
    Zu Jahresbeginn lag ein Zwischenergebnis von etwa 21/2 Millionen DM vor. Eine Million DM floß aus einer Spende der Bundesregierung; dazu kommen noch einige größere Privatspenden. Als Ertrag einer in allen Bundesländern durchgeführten Spendenaktion sind also insgesamt 11/2 Millionen DM aufgekommen.
    Ein solches Ergebnis kann einer Kommentierung von der parlamentarischen Tribüne nicht entzogen werden. Ich möchte dazu einige Bemerkungen machen, möchte aber vermeiden, die Gutgesinnten zu entmutigen, die im Lande draußen ihre Pflicht getan haben. Es scheint mir eine unzulässige Verallgemeinerung zu sein, wenn so oft behauptet wird, daß alle Bundesbürger von der Krankheit der Herzensträgheit befallen seien. Man muß in Betracht ziehen, daß Zwangssammeleien im Dritten Reich den Sinn für spontane Hilfsbereitschaft weithin gelähmt haben. Hinzu kommt noch, daß die Erscheinungen der letzten fünfzehn Jahre in Westdeutschland zu einer gewissen — nennen wir es ruhig so — Flüchtlingsmüdigkeit geführt haben. Der Flüchtlingsstrom aus den unfreien Teilen Deutschlands ist leider eine Alltagserscheinung geworden. Mit Recht darf der Bürger der Bundesrepublik annehmen, daß die damit verbundenen Aufgaben die Möglichkeiten einer privaten Hilfeleistung weit übersteigen und nur mit den Mitteln einer sachkundigen staatlichen Betreuung bewältigt werden können.
    Diese Erklärungen sind jedoch keine Antwort auf die akuten Notstandsprobleme der Welt. Andere Völker waren nicht so glücklich, so viele Möglichkeiten der Selbsthilfe zu besitzen, wie sie uns in Westdeutschland selbst nach der Katastrophe von 1945 noch geblieben sind. Außerdem sollten wir nicht vergessen, in welchem Ausmaße uns eine großzügig gewährte Auslandshilfe — ich denke nur an den Marshall-Plan — die Voraussetzungen für eine tatkräftige Selbsthilfe geschaffen haben.

    (Beifall.)

    Eine erfreuliche Tatsache ist es, daß sich Millionen deutscher Menschen mit dem harten Schicksal des Ausgebombtwerdens, der Kriegsgefangenschaft, der Vertreibung und der schrittweisen Heimatberaubung in Mitteldeutschland tapfer herumgeschlagen haben. Wir dürfen seither wieder mit dem Gefühl neuer Bewährung unter die Völker gehen. Ebensosehr sollten wir jedoch die Gefahr erkennen, daß wir nachträglich der Selbstbemitleidung verfallen und übersehen könnten, wie die losgebrochene Lawine der Unmenschlichkeit auch in anderen Ländern und Zonen millionenfach ihre Opfer fordert. Wir können unsere Ohren nicht vor den Seufzern verstopfen, die aus der Trostlosigkeit der Flüchtlingslager im arabischen Wüstensand zu uns herüberklingen. Wir können weder das Elend von Millionen entwurzelter Menschen in Indien und Pakistan noch die tragischen Flüchtlingszahlen in Vietnam, Hongkong und Korea übersehen.
    Ich will das Hohe Haus nicht mit Einzelheiten befassen. Aber manchmal verirren sich Berichte darüber auch in unsere bundesrepublikanische Presse, wie jene Reportage in der „Welt" vom 21. Dezember des Vorjahres über die Situation in Hongkong, von der gesagt wurde, daß diese Stadt durch den unaufhörlichen Zustrom chinesischer Flüchtlinge bereits aus ihren Nähten platzt.
    Wir müssen jedoch einmal den Ursachen unserer Scheu nachgehen, solche Zustände in Augenschein zu nehmen. Vielleicht ist es die Angst, daß uns die geschauten Bilder nicht mehr loslassen und uns in unserer Selbstbezogenheit stören würden. In anderen Ländern hat die Berührung mit den Flüchtlingsproblemen der Welt die Herzen junger Menschen gerührt und uralte Samariterinstinkte wieder in ihnen geweckt. Die Jugend ganzer amerikanischer Universitäten ist aufgestanden, um den Verdammten dieser Erde ein wenig Liebe, Hilfe und Hoffnung darzubringen. Ich möchte gern einmal in deutschen Landen dem Ebenbild des jungen amerikanischen Arztes Dr. Tom Jooley begegnen, der abwechselnd als guter Samariter bei den Flüchtlingen in Vietnam weilt oder in seiner Heimat predigend von Ort zu Ort zieht, um die Mittel für diese Liebestätigkeit aufzubringen. Auch die Studenten der Universität von Oslo haben sich im Weltflüchtlingsjahr bereitgefunden, ihren Nebenverdienst aus manueller Tagesbeschäftigung für dieses Hilfswerk zu spenden und dafür auch einen Teil ihrer Freizeit zu opfern.
    Es steht mir nicht zu, meine Damen und Herren, über diese Dinge nach dem rauschenden Karneval des Jahres 1960 eine Fastenpredigt zu halten. Doch ich möchte diese Betrachtungen mit einer Bitte an die jungen Menschen in unseren Betrieben, an unseren Schulen und Universitäten abschließen. Es ist dies die Bitte an diese jungen Menschen in der Bundesrepublik, sie mögen die Tugend der tätigen Menschlichkeit nicht der Jugend anderer Länder überlassen.

    (Beifall.)

    Mein Bericht wäre nicht vollständig, wenn ich nicht abschließend erwähnen würde, daß mit dem Weltflüchtlingsjahr auch große Hilfsaktionen unse-



    Jaksch
    rer Kirchen parallel laufen. Wir haben kürzlich mit Freude zur Kenntnis nehmen können, daß die Aktion der evangelischen Kirche „Brot für die Welt" bisher 14 Millionen D-Mark eingetragen hat. Vom Fastenopfer der deutschen Katholiken für die Aktion „Gegen Hunger und Krankheit" wird erwartet, so lesen wir, daß es wenigstens 35 Millionen D-Mark einbringen wird. Wir hören ferner, daß auch die deutschen Konsumgesellschaften ihre Mitarbeiter zu einer großen Hilfsaktion für die unterentwickelten Länder aufgerufen haben. Ich möchte dazu sagen: Hut ab vor dieser Hilfstätigkeit! Hut ab vor jedem Stück spontaner Hilfsbereitschaft für die Notleidenden der Welt!
    Worauf es jedoch in dieser Sache ankommt, meine Damen und Herren, ist etwas Besonderes. Lassen Sie mich dies mit voller Offenheit von der Tribüne dieses Hauses aussprechen.
    Die Bundesrepublik ist in Gefahr, mit ihren Leistungen anläßlich des Weltflüchtlingsjahres weitaus schlechter abzuschneiden als einige sogenannte kleine Nationen in Europa.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ich zitiere hierzu nur ein Beispiel, und zwar folgenden kurzen Bericht aus Norwegen: Der norwegische Flüchtlingsrat hat beschlossen, zur Unterstützung der in österreichischen Lagern lebenden Flüchtlinge 3,2 Millionen Kronen zur Verfügung zu stellen; die in Hongkong lebenden Flüchtlinge erhalten 1,6 Millionen Kronen, die algerischen Flüchtlinge 1 Million Kronen usw. Bei dieser Spendensammlung in Norwegen sind bisher mehr als 10 Millionen norwegische Kronen aufgebracht worden. Bitte vergleichen Sie dieses Ergebnis mit den bisherigen Sammlungsergebnissen in der Bundesrepublik! Sie ersehen daraus, meine Damen und Herren, daß uns hier ein Land mit kaum 4 Millionen Einwohnern das im Kriege manches erlitten hat und das wirtschaftlich durchaus nicht auf Rosen gebettet ist, nicht nur mit seiner absoluten Leistung übertrifft, sondern auch mit der klugen Zweckmäßigkeit des Einsatzes der gesamten Mittel beispielgebend vorangeht. Wahrscheinlich wäre auch in der Bundesrepublik das Resultat besser gewesen, wenn von vornherein klargestellt worden wäre, daß wir im Weltflüchtlingsjahr unseren Beitrag zur Bekämpfung der Flüchtlingsnot in anderen Ländern zu leisten haben. Außerdem verfügen wir als das größte Flüchtlingsland der Welt über die meisten Erfahrungen auf dem Gebiete der praktischen Hilfeleistung. Wir haben in unseren Länderflüchtlingsverwaltungen ausgezeichnete Fachleute für Lagerbetreuung, Umsiedlungsaktionen, Existenzaufbau, Industrialisierung, Bauernsiedlung usw. Es wären also durchaus die Voraussetzungen dafür gegeben, einige Modellösungen in den Schwerpunkten des Weltflüchtlingselends ins Auge zu fassen und damit auch dem praktischen Sinn der Spender in Deutschland sichtbare Zielpunkte zu geben. Ich darf noch erwähnen, daß in diesen Tagen, von Hessen ausgehend, eine Länderinitiative vielleicht dazu beitragen wird, die Vorstellungen der Bundesregierung in dieser Frage zu ergänzen.
    Abschließend darf ich im Rahmen meiner Berichterstattung noch klarstellen, daß der vorliegende Antrag in erster Linie dahin zielt, das Verständnis aller Bürger und aller Verantwortungsträger in der Bundesrepublik für die weltweiten humanitären Verpflichtungen eines Kulturvolkes zu stärken. Dem deutschen Volke fehlt es nach meiner Überzeugung nicht so sehr an gutem Willen wie an der Fähigkeit, seine Kräfte auf bestimmte symbolhafte Leistungen zu konzentrieren. In England ist es dem Lord-Mayor von London vorbehalten, über Hilfsaktionen gesamtstaatlichen Ausmaßes zu befinden und dann mit dem ganzen Gewicht seines hohen Amtes an das Land zu appellieren. Wenn der Lord-Mayor von London über den Rundfunk einen Aufruf für eine bestimmte karitative Aktion verkündet, dann weiß jeder Engländer: Hier bin ich persönlich aufgerufen, hier stehen die Ehre und das Ansehen meines Landes auf dem Spiele.
    Wir sind im gespaltenen Deutschland noch nicht so weit, uns eine einheitliche moralische Befehlsgewalt dieser Art geben zu können, Darum möchte ich meinen Bericht mit einer Bitte an die formativen Kräfte unseres öffentlichen Gewissens ausklingen lassen, mit einer Bitte an die Rundfunkintendanten, an die Gestalter des Fernsehens, an die Dirigenten der großen und kleinen Zeitungen und Zeitschriften, an die Erzieher unserer Jugend in Schulen und Universitäten. Die Bitte geht dahin, einmal ernsthaft darüber nachzudenken, warum uns in dem zweitstärksten Exportland der Welt bisher nicht gelingen wollte, was in Norwegen oder Schweden ohne weiteres gelingt, nämlich die Integration des guten Willens der Bürger auf große humanitäre Leistungen hin. Meine Damen und Herren, wir sollten es gemeinsam als eine Ehrensache der Bundesrepublik betrachten, durch vervielfachte Anstrengungen in den nächsten Monaten unseren Beitrag zum Weltflüchtlingsjahr zu einem moralischen Erfolg des gesamten Deutschlands zu machen.
    Ich bitte das Hohe Haus, den vorliegenden Antrag anzunehmen.

    (Beifall im ganzen Hause.)