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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 105. Sitzung Bonn, den 9. März 1960 Inhalt: Nachruf auf die Opfer der Bergwerkskatastrophe in Zwickau und auf die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Agadir Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5659 A Nachruf auf die Abg. Philipp Wehr, Dr. Hermann Lindrath und Dr. Paul Leverkuehn Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5659 A Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Engländer, Worms und Dr. Baron Manteuffel-Szoege 5660 A Abg. Rollmann tritt als Nachfolger für den Abg. Dr. Leverkuehn in den Bundestag ein 5660 A Erweiterung und Änderung der Tagesordnung 5660 A Entwurf eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksache 1247) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1616, zu 1616) — Zweite und dritte Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über die Schaffung eines Straßenfonds und die Bundeshilfe für Straßenbau- und -unterhaltung (Verkehrsfinanzgesetz 1959) (SPD) (Drucksache 1275) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1617, zu 1617) — Zweite Beratung — Höhne (SPD) 5661 A Eisenmann (FDP) . . . 5662 D, 5676 B, 5686 C, 5696 D, 5705 D Dr. Preiß (DP) 5665 C Krammig (CDU/CSU) . . 5665 D, 5673 B, 5694 B, 5696 C, 5698 B, 5712 B Ritzel (SPD) . . . . . 5667 D, 5674 A Drachsler (CDU/CSU) . . 5671 B, 5694 D Diel (CDU/CSU) . . . . 5672 A, 5695 C Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 5673 C Neuburger (CDU/CSU) . . . . 5674 C Schoettle (SPD) 5676 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 5677 B, 5679 D, 5700 B, 5706 C Dr. Bleiß (SPD) . 5677 C, 5693 B, 5695 B, 5696 D, 5703 C, 5711 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5678 A Rademacher (FDP) 5678 C, 5683 C, 5693 B, 5709 C Brück (CDU/CSU) 5679 A Cramer (SPD) 5681 D Dr. Hettlage, Staatssekretär 5683 B, 5685 D, 5693 D, 5696 A, 5699 B, 5701 A Höhne (SPD) . . . . . 5685 A, 5686 A Dr. Stecker (CDU/CSU) . 5686 B, 5691 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5686 D, 5703 B Eberhard (FDP) . . . . . . . . 5696 B Dr. Eckhardt (CDU/CSU) . 5698 C, 5699 A Wittrock (SPD) . . . 5700 A, 5701 C Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 5702 C Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 5708 A Antrag der Abg. Paul, Schütz (München) u. Gen. betr. Weltflüchtlingsjahr 1959; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 1180, 1578) Jaksch (SPD) 5687 B Schütz (München) (CDU/CSU) . . 5689 D Paul (SPD) . . . . . . . . 5690 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Abmessung für Lastfahrzeuge (Drucksache 1627) Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 5712 B Rademacher (FDP) . . . . . . 5716 B Haage (SPD) 5719 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . 5722 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 5722 C Diel (CDU/CSU) 5723 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5714 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1327, 1635) — Zweite und dritte Beratung verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Ergänzungsabgabe für soziale Hilfsmaßnahmen im Kohlebergbau; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1318, 1668) (SPD) — Zweite Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 5725 C Dr. Atzenroth (FDP) 5726 A Krammig (CDU/CSU) . . 5727 D, 5729 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5728 A Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 5729 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 5731 B Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 5733 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes (Drucksache 1656) — Erste, zweite und dritte Beratung — 5737 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 19. Juni 1959 zum Abkommen vom 26. August 1952 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich (Drucksache 1601) — Erste Beratung — . . 5737 D Nächste Sitzung 5737 D Anlagen 5739 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 5659 105. Sitzung Bonn, den 9. März 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    5738 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Berichtigungen: Es ist zu lesen: 102. Sitzung Seite 5547 D Zeile 3 statt „Linderungsmittel herausnehmen sollte. Wir wissen, daß sie für die Gesundheit keinen Wert haben, daß sie aber gewissermaßen gewohnheitsmäßig gebraucht werden.": Linderungsmittel herausnimmt, bei denen wir wissen, daß ein gewisser gewohnheitsmäßiger Gebrauch besteht, ohne daß sie noch für die Gesundheit irgendeinen Wert haben.; 104. Sitzung Seite 5645 C Zeile 8 statt „Bei ihr ist die Relation zwischen Mitgliedern und Wählern größer" : Bei ihr ist der zahlenmäßige Unterschied zwischen Mitgliedern und Wählern kleiner; Zeile 24 statt „Wählerpartei": Mitgliederpartei. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauer (Wasserburg) 11.3. Brüns 2. 7. Birkelbach 9. 3. Dr. Birrenbach 9. 3. Dr. Bucerius 11.3. Deringer 9. 3. Diekmann 12. 3. Frau Eilers (Bielefeld) 13. 3. Eilers (Oldenburg) 11. 3. Engelbrecht-Greve 12. 3. Enk 11.3. Faller 12. 3. Felder 13. 3. Dr. Franz 9. 3. Geiger (München) 9. 3. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Hauffe 11.3. Heiland 13. 3. Dr. Graf Henckel 11. 3. Herold 13. 3. Hilbert 11. 3. Höcherl 9. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 3. Hörauf 13.3. Jacobi 11.3. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 11.3. Junghans 11.3. Keuning 13. 3. Frau Klemmert 15. 5. Koenen (Lippstadt) 13. 3. Könen (Düsseldorf) 13. 3. Dr. Kopf 11.3. Dr. Kreyssig 9. 3. Dr. Krone 9. 3. Lantermann 11. 3. Lücker (München) 9. 3. Maier (Freiburg) 16. 4. Margulies 11.3. Metzger 10. 3. Frau Niggemeyer 13. 3. Frau Dr. Probst 9. 3. Dr. Ratzel 11.3. Rehs 9. 3. Dr. Reinhard 12. 3. Scharnberg 9. 3. Scheel 11.3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 11.3. Dr. Schranz 13. 3. Schröder (Osterode) 13. 3. Siebel 12. 3. Simpfendörfer 11. 3. Stauch 11.3. Stenger 11. 3. Frau Strobel 11. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Theil 10. 3. Unertl 12. 3. Vehar 12. 3. Werner 9. 3. Zoglmann 11. 3. b) Urlaubsanträge Altmaier 15. 3. Dr. Baade 30. 4. Cillien 9. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 8. 4. Even (Köln) 1. 4. Frau Friese-Korn 31. 3. Frau Dr. Gantenberg 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 4. 4. Höfler 14. 3. Kisters 18. 3. Lulay 31.3. Dr. Martin 16. 4. Dr. Miessner 19. 3. Pöhler 15. 3. Ramms 2. 4. Richarts 18. 3. Dr. Ripken 14. 3. Schneider (Hamburg) 24. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Seidl (Dorfen) 14. 3. Seither 8. 4. Storch 15. 3. Weinkamm 18. 3. Wittmann 14. 3. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dewald zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Reitz betreffend Altersversorgung für die Pioniere des deutschen Luftverkehrs (Fragestunde der 95. Sitzung vom 20. 1. 1960 Drucksache 1536) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Pioniere des deutschen Luftverkehrs im Höchstfalle ein Ruhegeld von 168 DM monatlich nach den Rentenumstellungs- und Anpassungsgesetzen erhalten? Besteht begründete Aussicht, daß die Deutsche Lufthansa AG, die in der Anlage A zum G 131 nicht aufgenommen wurde, in der Dritten Novelle Berücksichtigung findet? Wenn dies nicht möglich sein sollte, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit dem Standpunkt des Herrn Innenministers - wie er im Rundschreiben des Staatssekretärs des Bundeskanzleramtes - (3 - 22113 - 2645/52) an alle obersten Bundesbehörden zum Ausdruck kommt - der neuen Lufthansa gegenüber zugunsten der ehemaligen Besatzungen Geltung verschafft wird? Welche andere Wege hält die Bundesregierung für gangbar, um den Pionieren des deutschen Luftverkehrs endlich eine ausreichende Altersversorgung zu sichern? Ihre in der Fragestunde am 20. 1. d. J. an mich gerichtete Zusatzfrage, bis wann die in Betracht kommenden Angehörigen der früheren Deutschen Lufthansa AG darüber Nachricht erhalten können, daß sich ihre Bezüge verbessern, kann erst beantwortet werden, wenn feststeht, in welcher Weise eine solche Verbesserung möglich ist. Der Herr 5740 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Bundesminister für Verkehr, zu dessen Aufgabenbereich die neue Deutsche Lufthansa gehört, hat es übernommen, in Kürze hierüber in Besprechungen mit den beteiligten Ressorts einzutreten. Ich habe ihn gebeten, Ihnen und Herrn Kollegen Reitz, dem ich Abschrift dieses Schreibens übersende, weitere Nachricht zu geben, sobald diese Besprechungen abgeschlossen sind. Dr. Schröder Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf eine Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Brecht betreffend Bekämpfung des Mietpreiswuchers (Fragestunde der 95. Sitzung vom 20. 1. 1960, Drucksache 1536) : Hält die Bundesregierung die geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und des Wirtschaftsstrafgesetzes für ausreichend, um die Zunahme des Mietpreiswuchers, namentlich bei Untermietverhältnissen, wirksam zu bekämpfen? Ist es nach Ansicht der Bundesregierung nicht notwendig, gegen den Mietpreiswucher schärfer vorzugehen? In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 20. Januar 1960 haben Sie die Zusatzfrage gestellt, ob bekannt sei, daß die nicht preisrechtlich geschützten Untermietverhältnisse der Zahl nach größer und bedeutsamer sind als die preisgebundenen. Deshalb sollte noch einmal geprüft werden, ob und welche Maßnahmen gegen den Mietwucher hei den preisrechtlich nicht geschützten Untermietverhältnissen ergriffen werden müssen. Untermietverhältnisse unterliegen dem Grundsatz nach keiner Preisbindung, d. h. die beteiligten Haupt- und Untermieter können im Rahmen des gesetzlich Zulässigen eine beliebige Untermiete vereinbaren. Die Parteien eines Untermietverhältnisses sind, soweit die untervermieteten Räume Bestandteil eines preisgebundenen Hauptmietverhältnisses sind, bei der Vereinbarung der Untermiete somit freier gestellt als bei einem Hauptmietverhältnis. Daß diese Freiheit bei einer unausgeglichenen Marktsituation gelegentlich auch mißbräuchlich ausgenutzt und eine den Umständen nach unangemessen hohe Miete gefordert wird, ist eine sicherlich unerfreuliche Konsequenz der — bereits im Jahre 1951 erfolgten — Auflockerung der Preisbindung bei Untermietverhältnissen. Um den Untermieter jedoch nicht der Willkür des Vermieters auszuliefern, der bei einer Mangellage die Vertragsbedingungen einseitig bestimmen kann, wurde dem Untermieter nach dem Muster des früheren Reichsmietengesetzes ein einseitiges Gestaltungsrecht verliehen, mit dessen Hilfe er sich unter den Schutz des Preisrechts stellen kann. Die Berufung hat die gesetzlich festgelegte Folge, daß vom ersten des auf die Erklärung folgenden oder übernächsten Monats an die preisgebundene Untermiete an die Stelle der vereinbarten tritt. Dieser zivilrechtliche Schutz dürfte weit wirksamer sein, als ihn Strafvorschriften gewährleisten könnten. Allerdings versagt er — wenn der Untermieter keinen Mieterschutz genießt — insofern, als bei Berufung auf die preisgebundene Untermiete die Gefahr einer Kündigung durch den Vermieter zum nächstzulässigen Termin besteht. Diesen Nachteil kann der Untermieter aber abschwächen, indem er einen länger befristeten Mietvertrag abschließt. Gegen den auch mir bekannten Mißstand überhöhter Untermieten in Hamburg ist von der zuständigen obersten Landesbehörde durch Einleitung von zahlreichen Bußgeldverfahren nach § 2a des Wirtschaftsstrafgesetzes vorgegangen worden. Mehr als 20 Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig geworden; gegen andere wurde von den Betroffenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Inzwischen ist ein Beschluß der ersten Instanz verkündet worden, welcher den angefochtenen Bußgeldbescheid bestätigt hat. Mit dem erfolgreichen Abschluß der Verfahren kann gerechnet werden. Sollte der Gesetzgeber bei der Beratung des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Mietwuchers für erforderlich halten, so wird gleichzeitig zu befinden sein, ob und inwieweit sie auch für Untermietverhältnisse gelten sollen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt in den Fluß der Entwicklung einzugreifen und in einem Sondergesetz die Straf- und Bußgeldvorschriften gegen den Mietwucher zu verschärfen, erscheint mir nicht zweckmäßig. In Vertretung Westrick Anlage 4 Umdruck 472 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiter Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 werden die Worte „mit Zustimmung des Bundestages" gestrichen und die Worte „oder sie bis auf das Anderthalbfache erhöhen" ersetzt durch die Worte „oder sie für Gasöle bis auf 3,— DM, für andere Schweröle und Reinigungsextrakte bis auf 4,50 DM für 100 kg erhöhen,". Bonn, den 8. März 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 5 Umdruck 473 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Artikel 7 wird folgender Artikel 7a eingefügt: „Artikel 7a Betriebsbeihilfe für den Werkfernverkehr im Zonenrandgebiet und in den Frachthilfegebieten (1) Eine Betriebsbeihilfe für das im Werkfernverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes verbrauchte Gasöl wird gewährt an Inhaber von Lastkraftwagen, die ihren Standort im Zonenrandgebiet oder in den Frachthilfegebieten haben. Voraussetzung ist, daß das Gasöl zu Beförderungen gedient hat a) unmittelbar zwischen Berlin-West und dem Bundesgebiet, b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet oder den Frachthilfegebieten und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, c) innerhalb des Zonenrandgebietes oder der Frachthilfegebiete. Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr durch Rechtsverordnung, von welchen weiteren Voraussetzungen die Steuerermäßigung abhängt, insbesondere welche örtlichen Beziehungen zwischen dem Unternehmer und den bezeichneten Gebieten bestehen müssen, inwieweit eine direkte Beförderung von oder zu bestimmten Standorten zwischen diesen Gebieten und dem übrigen Bundesgebiet erforderlich ist und inwieweit und in welcher Form ein besonderer Buchnachweis für die Beförderungen zu fordern ist. Der Bundesminister der Finanzen bestimmt ferner durch Rechtsverordnung, welche Gebiete als Zonenrandgebiet und als Frachthilfegebiete anzusehen sind. (2) Die Mittel für die Betriebsbeihilfen werden für jedes Rechnungsjahr in den Bundeshaushaltsplan eingestellt. Die Bemessungsgrundlage für die Haushaltsmittel ist der Verbrauch der begünstigten Verbrauchergruppen an Gasöl für die begünstigten Zwecke im vorangegangenen Kalenderjahr. Dabei werden für je 100 kg des Verbrauchers 2,35 DM angesetzt. (3) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung das Nähere über 1. die Verteilung der Mittel und die Berechnung der Beihilfen, 2. das Verfahren." Bonn, den 8. März 1960 Höcherl und Fraktion Anlage 6 Umdruck 474 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Das Aufkommen aus der Mineralölsteuer abzüglich der in Absatz 2 genannten Beträge ist für die Zwecke des Straßenwesens zu verwenden." b) erhält Absatz 2 Nr. 1 folgende Fassung: „1. ein Abgeltungsbetrag von sechshundert Millionen Deutsche Mark. Der Abgeltungsbetrag vermindert sich ab 1. Januar 1961 auf dreihundertfünfzig Millionen Deutsche Mark;". 2. Hinter Artikel 3 wird folgender Artikel 3a eingefügt: ,Artikel 3a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes § 5 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 903) erhält folgende Fassung: „ (2) Die Gemeinden, deren fortgeschriebene Bevölkerung mehr als 20 000 Einwohner beträgt, sind bzw. werden mit dem auf das Jahr der Erreichung dieser Einwohnerzahl. folgenden Haushaltsjahr Träger der Baulast für Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen."' 3. In Artikel 7 a) wird eine Nummer la mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,la. in Absatz 1 wird hinter Ziffer 4 folgende Ziffer 4a eingefügt: „4a. Verkehrsbetrieben für das Gasöl, das beire Einsatz der Kraftomnibusse im Linienverkehr verwendet wird,"' b) wird in Nummer 4 hinter den Worten „2. in den Fällen des Absatzes 1 Ziffern 2 und 4 16,45 DM," eingefügt: „3. im Falle des Absatzes 1 Ziffer 4a 4,70 DM". Bonn, den 8. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 475 Änderungsantrag der Abgeordneten MüllerHermann, Rösing und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 7 wird hinter Ziffer 1 folgende Ziffer la eingefügt: ,1a. in Absatz 1 wird hinter Ziffer 3 folgende Ziffer 3a eingefügt: „3a. Verkehrsbetrieben für das Gasöl, das zum Betrieb von Kraftomnibussen, so- weit sie im Linienverkehr eingesetzt sind, verwendet wird," ' 2. In Artikel 7 Nr. 4 erhält Nr. 2 folgende Fassung und wird folgende Ziffer 3 angefügt: „2. in den Fällen des Absatzes 1 Ziffern 2, 3 und 4 . . . . . 16,45 DM, 3. im Falle des Absatzes 1 Ziffer 3a 4,70 DM". Bonn, den 8. März 1960 Müller-Hermann Dr. Kanka Rösing Wacher Drachsler Dr. Willeke Anlage 8 Umdruck 476 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Dr. Vogel, Drachsler und Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 erhält Nr. 3 die folgende Fassung: „3. In § 2 Abs. 1 werden ersetzt: a) unter Nummer 1 Buchstabe a die Zahl „29,75" durch „32,50", b) unter Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstaben aa, bb und dd jeweils die Zahl „17,60" durch „20,35", c) unter Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc die Zahl „21,75" durch „24,50", d) unter Nummer 1 Buchstabe c die Zahl „14,—" durch „22,75", e) unter Nummer 1 Buchstabe d die Zahl „18,05" durch „22,75", f) unter Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstaben aa und bb jeweils die Zahl „11,75" durch „16,45", g) unter Nummer 2 die Zahl 24,75" durch „27,10", h) unter Nummer 4 Buchstabe a die Zahl „12,75" durch „15,50", i) unter Nummer 4 Buchstabe b die Zahl „17,—" durch „19,75". 2. In Artikel 6 erhält Abs. 2 die folgende Fassung: „(2) Die Nachsteuer beträgt für 100 kg 1. Leichtöle und Flüssiggase 2,75 DM, 2. mittelschwere Öle 8,75 DM, 3. Gasöle 4,70 DM, 4. der unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Mineralölsteuergesetzes fallenden Erzeugnisse 2,35 DM." Bonn, den 8. März 1960 Dr. Stecker Drachsler Dr. Vogel Höcherl und Fraktion Anlage 9 Umdruck 477 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. Artikel 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 8. März 1960 Eisenmann Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 478 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1960 einen Bericht über die zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Verwaltungsabkommen betreffend Straßenbaufinanzierungshilfe zugunsten kommunaler Baulastträger vorzulegen. Bonn, den 8. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 479 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) . Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 8. März 1960 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 480 Entschließungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Niederalt und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616 zu 1616) Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag erwartet, daß das Straßenbaufinanzierungsgesetz die Voraussetzung dafür schafft den Ausbau eines durchgehenden, leistungsfähiger und der wachsenden Moturisierunq entsprechenden Straßennetzes sicherzustellen. Der Bundestag ist bemüht, durch vermehrte Steuereinnahmen bzw. durch wesentlich erhöhte Zuschüsse auch den Ländern, Kreisen und Gemeinden die Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiete des Straßenbaus zu ermöglichen. Der Bundestag ist sich darüber im klaren, daß mit dem ersten Vierjahres-Straßenbau-Programm das Problem des Straßenbaues noch nicht gelöst ist. Er hält es vielmehr für notwendig, daß unverzüglich die Vorarbeiten für das Vierjahres-Anschluß-Programm in Angriff genommen werden. Der Bundestag empfiehlt der Bundesregierung, daß sie zu diesem Zweck eine unabhängige Sachverständigenkommission einsetzt, die in Fühlungnahme mit den Baulastträgern bis zum 31. März 1961 einen Bericht vorlegt, in dem die noch ungelösten und ungeklärten Probleme eines umfassenden Straßenbaues analysiert werden und der Bundesregierung Empfehlungen für die Ausgestaltung und Abwicklung des Anschlußprogramms unterbreitet werden. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Welcher Zuwachs an Motorisierung ist für die nächsten zehn Jahre in der Bundesrepublik zu erwarten? 2. Welche Auswirkungen ergeben sich aus dem Motorisierungszuwachs für den überörtlichen Verkehr? Reichen die bisherigen Planungen aus, sicherzustellen, daß der Fluß des überörtlichen Verkehrs nicht durch Engpässe, die sich aus mangelnden Ortsdurchfahrten oder Ortsumgehungen ergeben, behindert wird? Welche Vorschläge können gemacht werden, um eventuelle derartige Engpässe zu beseitigen? Welche Probleme technischer, finanzieller und rechtlicher Art sind dabei zu berücksichtigen? 3. Welche Entwicklung ist beim innerörtlichen Verkehr zu erwarten? Bestehen die Voraussetzungen dafür, daß die Kreise und Gemeinden im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und im Rahmen der seitens der Länder ihnen gegenüber bestehenden Verpflichtungen und der vom Bund gewährten Hilfen, die bei ihnen anfallenden Probleme bewältigen können? Welche Vorschläge sind gegebenenfalls — auch unter Berücksichtigung anderer eventuell im Allgemeininteresse notwendiger Baumaßnahmen — zu machen, um die Kreise und Gemeinden bei der Lösung ihrer Verkehrsprobleme zu unterstützen? Welche verfassungsrechtlichen, haushaltsrechtlichen und privatrechtlichen Probleme sind dabei zu erwarten, und wie können sie gelöst werden? Der Bundestag erwartet, daß der Bericht dieser Sachverständigenkommission auch dem Bundestag zur Kenntnis zugeleitet wird. Bonn, den 8. März 1960 Müller-Hermann Niederalt Höcherl und Fraktion Anlage 13 Umdruck 481 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 werden in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes gestrichen: a) nach dem Wort „Heizöl" die Worte „und Flüssiggase", b) nach dem Wort „Verheizen" die Worte „ , Flüssiggase auch zur Gewinnung von Licht verwendet werden, und zwar Flüssiggase unversteuert, Heizöle". Bonn, den 8. März 1960 Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 14 Umdruck 482 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes die Worte „a) Gasöle zum Steuersatz von 1 DM," gestrichen. 2. In Artikel 2 werden die Worte „a) Gasöle zum Steuersatz von 1 DM," gestrichen. Bonn, den 8. März 1960 Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 15 Umdruck 483 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 werden die Worte „ , oder sie bis . . . des Energiemarktes erforderlich ist" gestrichen. Bonn, den 8. März 1960 Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion 5744 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Anlage 16 Umdruck 484 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Dr. Vogel, Drachsler und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, das Aufkommen aus dem Straßenbaufinanzierungsgesetz, soweit es sich aus der Anhebung des Steuersatzes für Vergaserkraftstoff um einen weiteren Pfennig gegenüber der vom Finanzausschuß des Bundestages vorgeschlagenen Fassung des Gesetzentwurfs ergibt, zur Erhöhung der Bundeszuschüsse an die kommunalen Baulastträger einzuplanen. Dabei sind solche Gemeinde- und Kreisstraßen zu berücksichtigen, die mit dem Bundesfernstraßennetz in Beziehung stehen. Bonn, den 8. März 1960 Dr. Stecker Dr. Vogel Drachsler Höcherl und Fraktion Anlage 17 Umdruck 485 Änderungsantrag der Abgeordneten Krammig, Eplée zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes folgender Buchstabe c eingefügt: c) andere Schweröle zum unmittelbaren Verheizen zur Gewinnung der für die Mineralölherstellung erforderlichen Energie zum Steuersatz von 0 DM Bonn, den 9. März 1960 Krammig Eplée Anlage 18 Umdruck 486 Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 Nr. 5 wird dem § 8 ein neuer Absatz 6 angefügt mit folgendem Wortlaut: „(6) Der Bundesminister der Finanzen kann in besonders gelagerten Einzelfällen eine Steuerbegünstigung (Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung) im Verwaltungswege zu Versuchszwecken auch bei unmittelbarer oder mittelbarer Verwendung von Mineralöl als Treibstoff oder Schmierstoff gewähren." Bonn, den 9. März 1960 Krammig Anlage 19 Umdruck 487 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 Nr. 3 wird Buchstabe d gestrichen. 2. In Artikel 14 Abs. 2 werden am Schluß die Worte „und am 31. Dezember 1963 außer Kraft" angefügt. Bonn, den 9. März 1960 Eberhard Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 20 Umdruck 488 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eckhardt, Krammig, Dr. Dollinger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 wird folgende Nr. 5a eingefügt: ,5a. § 9 erhält folgende Fassung: „§ 9 Steuerlager Auf Antrag ist zuzulassen, daß Mineralöl unversteuert geliefert wird, wenn das Steuerlager dem Großhandel, dem Großhandelsvertrieb durch Hersteller, dem Mischen von Mineralöl oder der Versorgung von steuerbegünstigten Verwendern dient." 2. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 5a eingefügt: „Artikel 5a Steuererstattung Für Bestände von Erzeugnissen der Nummern 2712 und 2713 - A bis C des Zolltarifs, für Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 5745 die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits eine unbedingte Steuerschuld entstanden ist oder die Steuern bereits entrichtet worden sind, wird die Mineralölsteuer auf Antrag erlassen oder erstattet. Das gleiche gilt für Bestände von Erzeugnissen der Nummern 2710 - A - 2 - a . und 2714 - C - 2 des Zolltarifs, sofern diese nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Erlaubnisschein abgegeben werden." Bonn, den 9. März 1960 Dr. Eckhardt Krammig Dr. Dollinger Anlage 21 Umdruck 490 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Bleiß zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 12 Abs. 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 9. März 1960 Dr. Bleiß Anlage 22 Umdruck 491 Änderungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 8 wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 wird die Zahl „22,50" durch die Zahl „11,25" ersetzt. 2. Nummer 2 erhält folgende Fassung: ,2. In Absatz 2 a) erhalten die Nummern 1 und 2 folgende Fassung: „1. um 25 vom Hundert des Betrages, der sich nach Absatz 1 Nr. 5 ergibt, für Sattel-Anhänger; 2. um 50 vom Hundert des Betrages, der sich nach Absatz 1 Nr. 5 ergibt, für Kraftomnibusse, die überwiegend im Linienverkehr verwendet werden;" b) werden in Nummer 3 Buchstabe a hinter den Worten „für Kraftfahrzeug-Anhänger" die Worte „zur Durchführung von Schwer- und Großraumtransporten" eingefügt.' Bonn, den 9. März 1960 Müller-Hermann Heix Dragger Gibbert Rösing Wendelborn Krammig Schulze-Pellengahr Dr. Stecker Diel Drachsler Willeke Teriete Schlick Brück Vehar Günther Anlage 23 Erklärung des Abgeordneten Dr. Menzel gem. § 36 der Geschäftsordnung Nachdem ich das amtliche Protokoll erhalten habe, ergänze ich meine am 18. 2. 60 gemäß § 36 GO abgegebene Erklärung wie folgt: Nach dem von Herrn Brück verlesenen Brief glaubte Herr Dr. Weitz sich erinnern zu können, daß Herr Dr. Globke vom Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen einstimmig zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes gewählt worden sei. Hierzu darf ich nach Rückfrage in Düsseldorf folgendes feststellen: Der Vorschlag, Herrn Dr. Globke als Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes aus dem kommunalen Dienst zu übernehmen, ging auf den damaligen Ministerpräsidenten Arnold zurück. Der Innenminister — das war damals ich — hat nach den Düsseldorfer Akten hiergegen Bedenken erhoben und diese Bedenken auch aktenmäßig festgelegt. Trotzdem blieb zwar das Kabinett bei seinem Beschluß, vollzog ihn aber nicht. Herr Dr. Globke hat daher die Stellung als Vizepräsident des Landesrechnungshofes nicht angetreten. Er trat kurz darauf in die Dienste des Bundes. Dr. Menzel
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache zu Abs. 1.
    Es liegen drei Anträge vor. Die Fraktion der SPD hat soeben eine Berichtigung ihres Antrags Umdruck 474 eingebracht, wonach in Art. 1 Abs. 1 die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt werden soll. Bezüglich des Abs. 1 sind also nunmehr die Änderungsanträge Umdrucke 474, 477 und 479 gleichlautend.
    Hierüber ist namentliche Abstimmung beantragt. Dieser Antrag ist hinreichend unterstützt. Wir stimmen also über den Antrag ab, in Art. 1 Abs. 1 die Regierungsvorlage wiederherzustellen.
    Der Vorsitzende des Finanzausschusses bittet die Mitglieder des Finanzausschusses, ihre Stimmkarten als erste abzugeben und schnell zu einer Besprechung ins Zimmer 204 S während der Dauer der Abstimmung zu kommen.
    Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Anträge auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage im Abs. 1 des Art. 1 bekannt. Mit Ja haben 234 Mitglieder des Hauses, mit Nein 142 gestimmt; enthalten haben sich 3; zusammen 379. Von den Berliner Abgeordneten haben 14 mit Ja, 5 mit Nein gestimmt; zusammen 19. Damit ist der Antrag angenommen.
    Ja
    CDU/CSU
    Balkenhol Bauereisen Bauknecht Bausch
    Dr. Bergmeyer Dr. Besold Bühler
    Burgemeister Demmelmeier Diel
    Dr. Dittrich Drachsler
    Draeger Finckh
    Fuchs
    Funk
    Gaßmann Gedat
    Frau Geisendörfer Gerns
    D. Dr. Gerstenmaier Glüsing (Dithmarschen) Dr. Görgen
    Dr. Gossel
    Hackethal Häussler Hahn
    Hoogen
    Huth
    Dr. Huys
    Josten Kemmer
    Dr. Kempfler
    Dr. Knorr
    Kroll
    Krug
    Dr. Leiske
    Leonhard
    Lermer Menke
    Meyer (Oppertshofen) Muckermann Müller-Hermann
    Müser Nellen Dr. Pflaumbaum
    Ruland Schlee Schulze-Pellengahr
    Spies (Emmenhausen) Dr. Stecker
    Stiller Struve Sühler Wacher Dr. Werber
    Wieninger
    Dr. Willeke Wittmer-Eigenbrodt
    Dr. Zimmermann
    SPD
    Frau Albertz
    Dr. Arndt
    Auge Bach
    Bading Bäumer Bals
    Bauer (Würzburg)

    Baur (Augsburg)

    Bazille
    Dr. Bechert
    Behrendt
    Behrisch
    Frau Bennemann Bergmann
    Berkhan
    Berlin Bettgenhäuser
    Frau Beyer (Frankfurt) Blachstein
    Dr. Bleiß
    Börner
    Dr. Brecht
    Bruse Büttner Corterier
    Cramer Dr. Deist
    Dewald
    Frau Döhring (Stuttgart) Dopatka
    Dröscher
    drier
    Eschmann
    Folger Franke Dr. Frede
    Frehsee Frenzel
    Geiger (Aalen) Geritzmann
    I laage Hamacher
    Hansing
    Dr. Harm
    Heide
    Dr. Dr. Heinemann
    Hellenbrock
    Frau Herklotz Hermsdorf
    Höcker Höhmann
    Höhne
    Frau Dr. Hubert Hufnagel
    iven (Duren)

    Jacobs
    Jahn (Marburg)

    Jaksch Jürgensen
    Jungherz
    Kalbitzer
    Frau Keilhack
    Frau Kettig
    Killat (Unterbach) Kinat (Spork)
    Frau Kipp-Kaule
    Frau Korspeter
    Kraus Kriedemann
    Kühn (Köln)

    Kurlbaum
    Lange (Essen)

    Leber Ludwig
    Lücke (Osnabrück) Lünenstraß
    Marx Matzner
    Meitmann
    Dr. Menzel
    Merten Metter
    Dr. Meyer (Frankfurt) Meyer (Wanne-Eickel) Frau Meyer-Laule
    Dr. Mommer
    Müller (Erbendorf) Müller (Ravensburg) Müller (Worms)
    Frau Nadig
    Odenthal
    Ollenhauer
    Paul
    Peters Pohle Prennel
    Priebe Pütz
    Pusch Rasch Regling
    Reitz Reitzner
    Frau Renger
    Ritzel Rhode Frau Rudoll
    Ruhnke
    Dr. Schäfer
    Scheuren
    Dr. Schmid (Frankfurt) Schmidt (Hamburg) Schmitt (Vockenhausen) Schoettle
    Seidel (Fürth)

    Frau Seppi
    Seuffert
    Stierle
    Sträter
    Striebeck
    Theis Wagner
    Wegener
    Wehner
    Welke Welslau
    Weltner (Rinteln)

    Frau Wessel



    Wienand Wilhelm Wischnewski
    Wittrock Zühlke
    Berliner Abgeordnete
    Frau Berger-Heise
    Dr. Königswarter
    Frau Krappe
    Mattick
    Neubauer
    Neumann
    Scharnowski
    Dr. Schellenberg Schröter (Berlin) Schütz (Berlin) Dr. Seume
    Frau Wolff (Berlin)

    FDP
    Dr. Achenbach
    Dr. Becker (Hersfeld)

    Dr. Bucher Dr. Dahlgrün
    Dr. Dehler
    Frau Dr. Diemer-Nicolaus Döring (Düsseldorf) Dowidat
    Dürr
    Eberhard Eisenmann Dr. Hoven Keller
    Köhler
    Dr. Kohut Kreitmeyer Kühn (Bonn) Lenz (Trossingen)
    Mauk
    Dr. Mende
    Freiherr von Mühlen Murr
    Rademacher Dr. Rutschke Schultz
    Stahl
    Dr. Stammberger
    Dr. Starke Walter
    Weber (Georgenau) Zoglmann
    Berliner Abgeordnete
    Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Dr. Will
    DP
    Frau Kalinke
    Logemann
    Matthes
    Dr. Preiß
    Probst (Freiburg)

    Dr. Schneider (Lollar) Dr.-Ing. Seebohm
    Dr. Steinmetz
    Tobaben
    Nein
    CDU/CSU
    Frau Ackermann Graf Adelmann Dr. Aigner
    Arndgen
    Baier (Mosbach) Baldauf
    Dr. Bartels
    Dr. Becker (M. Gladbach) Becker (Pirmasens)
    Berberich Berger
    Fürst von Bismarck
    Frau Dr. Bleyler
    Frau Blohm
    von Bodelschwingh
    Dr. Böhm Brand
    Frau Brauksiepe
    Brese
    Frau Dr. Brökelschen
    Brück
    Dr. Burgbacher
    Dr. Conring Dr. Czaja Diebäcker Dr. Dollinger
    Dr. Eckhardt
    Ehren
    Eichelbaum
    Frau Engländer
    Eplée
    Dr. Even (Düsseldorf) Franzen
    Dr. Frey
    Dr. Fritz (Ludwigshafen)

    Fritz (Welzheim)

    Dr. Furler Gehring Gewandt Gibbert
    Giencke Dr. Götz Goldhagen Gontrum Gottesleben
    Günther Dr. Hahne
    Dr. von Haniel-Niethammer Harnischfeger
    Dr. Heck (Rottweil)

    Heix
    Dr. Hesberg
    Hesemann Heye
    Holla
    Horn
    Illerhaus Dr. Jaeger Dr. Jordan Dr. Kanka Katzer
    Kirchhoff
    Dr. Kliesing (Honnef) Knobloch
    Koch
    Kraft
    Krammig
    Krüger (Neheim)

    Krüger (Olpe)

    Frau Dr. Kuchtner
    Kühlthau Kunst
    Kuntscher Leicht
    Lenz (Brühl)

    Lenze (Attendorn)

    Leukert
    von Lindeiner-Wildau
    Dr. Lindenberg
    Dr. Löhr
    Lücke (Bensberg)

    Maier (Mannheim)

    Majonica
    Dr. Baron Manteuffel-Szoege Maucher
    Meis
    Mengelkamp
    Mensing Mick
    Mühlenberg
    Neuburger
    Nieberg Niederalt
    Oetzel
    Frau Dr. Pannhoff Pelster
    Dr. h. c. Pferdmenges Dr. Philipp
    Pietscher
    Frau Pitz-Savelsberg Rasner
    Frau Dr. Rehling
    Dr. Reith
    Riedel (Frankfurt)

    Frau Rösch
    Rösing
    Dr. Rüdel (Kiel)

    Ruf
    Scheppmann
    Schlick
    Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Schmitt (Fulda) Schüttler
    Schütz (München)

    Frau Dr. Schwarzhaupt Dr. Seffrin
    Dr. Serres
    Dr. Siemer
    Solke
    Spies (Brücken) Frau Dr. Steinbiß Dr. Stoltenberg
    Dr. Storm (Duisburg)

    Storm (Meischenstorf) Teriete
    Dr. Toussaint Varelmann Vehar
    Dr. Vogel
    Vogt
    Dr. Wahl
    Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Weimer
    Frau Welter (Aachen) Wendelborn
    Dr. Wilhelmi Windelen
    Winkelheide Dr. Winter Worms
    Wullenhaupt Dr. Zimmer
    Berliner Abgeordnete
    Benda
    Dr. Gradl
    Hübner
    Frau Dr. Maxsein
    Stingl
    Enthalten
    CDU/CSU
    Memmel
    Schmücker Wehking
    Wir kommen nunmehr zu Art. 2 und damit auch zu Umdruck 474 Ziffer lb. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Bitte sehr.


Rede von Johann Cramer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Begründung unseres Antrages auf Umdruck 474 wird mir um so leichter, als nach dem Ergebnis der Abstimmung die Zweckbindung mit großer Mehrheit wieder in das Gesetz hineingebracht worden ist. Nachdem jetzt feststeht, daß die Gelder, die vom Kraftverkehr aufgebracht werden, für den Straßenbau verwendet werden, sollten wir bei den folgenden Bestimmungen darauf achten, daß keine Zweckentfremdung stattfindet.
Während der Entwurf in Art. 1 Abs. 1 davon spricht, daß der auf den Kraftverkehr entfallende Teil des Aufkommens an Mineralölsteuer für Zwecke des Straßenwesens zu verwenden ist —das ist die Bestimmung, um die es soeben ging —, geht er in Abs. 2 von diesem Grundsatz wieder ab, indem er unter Nr. 1 einen sogenannten Sockelbetrag von 600 Millionen DM vorsieht, der von dem jährlichen Aufkommen an Mineralölsteuer wieder abzusetzen ist.
Im Gegensatz zu den unter Nr. 2 und Nr. 3 des Abs. 2 genannten Betriebsbeihilfen und Finanzierungsbeiträgen, bei denen nach dem Verkehrsfinanzgesetz von 1955 bindende Verpflichtungen gegenüber bestimmten Gruppen von Mineralölverbrauchern vorliegen, die nicht am Straßenverkehr teilnehmen, handelt es sich bei dem Sockel von 600 Millionen DM um einen willkürlich gegriffenen Betrag.
In den Ausschußberatungen konnte uns zunächst niemand sagen, wie es zu dieser Zahl von 600 Mil-



Cramer
lionen DM jährlich, also von 2,4 Milliarden in vier Jahren, gekommen ist. Aber der Herr Bundesfinanzminister hat in der Bundestagssitzung vom 16. Oktober 1959 einige Ausführungen darüber gemacht, die es wert sind, daß wir sie uns noch einmal in die Erinnerung zurückrufen. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten möchte ich einige Sätze aus den Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers zitieren. Er hat erklärt:
Im Grundsatz soll künftig das gesamte Aufkommen der Mineralölsteuer, soweit es vom Kraftverkehr aufgebracht wird, für den Straßenbau verwendet werden. Ich sage: im Grundsatz, soweit es vom Straßenverkehr aufgebracht wird.
Dies würde allerdings — bereits auf das Zahlenbild des Bundeshaushaltsplans 1959 angewandt — zu einem sehr hohen Fehlbetrag im Bundeshaushalt führen, der nicht anderweitig gedeckt werden könnte. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, das bei Ihrer Diskussion ganz scharf und ganz klar zu sehen. Der Gesetzentwurf muß daher — ich sage: muß — von ,den Einnahmen aus der Mineralölsteuer einen Abzug von 600 Millionen DM, den sogenannten Sockel, vorsehen, der dem Bundeshaushalt als allgemeines Deckungsmittel verbleiben muß. Ein größerer Teil dieses Betrages wird übrigens von Mineralölverbrauchern außerhalb des Kraftverkehrs aufgebracht. Da auch dieser Mineralölverbrauch ständig zunimmt, werden mit der Zeit immer geringere Anteile der den Kraftverkehr belastenden Mineralölsteuer für allgemeine Haushaltszwecke verwendet werden.
Wir haben in den Ausschüssen die Frage zu klären versucht, wie groß der Anteil, der nicht vom Kraftverkehr aufgebracht wird, tatsächlich ist. Dabei haben wir die interessante Feststellung gemacht, daß er — auf die vier Jahre des Vierjahresplanes umgerechnet — ungefähr ein gutes Drittel ausmacht, aber nicht mehr. Die Zahlen sind in der Übersicht 7 enthalten, die uns das Bundesfinanzministerium in den Ausschüssen überreicht hat. Man darf wohl annehmen, daß diese Zahlen richtig sind. Aus dieser Aufstellung geht hervor, daß in den einzelnen Jahren folgende Beträge von diesen 600 Millionen DM vom Kraftverkehr aufgebracht werden: im Jahre 1959 408 Millionen DM, im Jahre 1960 343 Millionen DM, im Jahre 1961 365 Millionen DM und im Jahre 1962 344 Millionen DM. Der Rest bis zu 600 Millionen DM ist der Teil, der nicht vom Kraftverkehr aufgebracht wird und auf den der Herr Bundesfinanzminister Anspruch erheben könnte. Das sind in diesen Jahren 192, 257, 235 und 256 Millionen DM. Insgesamt entfallen von den 2,4 Milliarden DM 1460 Millionen DM auf den Kraftverkehr, und 940 Millionen DM werden nicht vom Kraftverkehr aufgebracht. Auf diesen Betrag von 940 Millionen DM, aufgeteilt auf die vier Jahre, könnte der Herr Bundesfinanzminister Anspruch erheben.
Auf diese Beträge hätten wir auch unseren Antrag abstellen können, wenn wir hier die Forderung nach einer hundertprozentigen Zweckbindung vertreten wollten. Aber wir sehen ein, daß für das Jahr 1959, das bereits hinter uns liegt, eine solche Forderung nicht mehr zu verwirklichen ist. Auch für das Rechnungsjahr 1960, dessen Haushaltsplan bereits aufgestellt und fast zu Ende beraten ist, kämen wir mit dieser Forderung zu spät. Wir sind aber der Meinung, daß vom Rechnungsjahr 1961 an der Sockelbetrag auf die Höhe abgebaut werden sollte, die dem Anteil entspricht, der nicht vom Kraftverkehr aufgebracht wird.
Deshalb beantragen wir, an Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 —„ein Abgeltungsbetrag von sechshundert Millionen Deutsche Mark" — den Satz anzufügen: „Der Abgeltungsbetrag vermindert sich ab 1. Januar 1961 auf dreihundertfünfzig Millionen Deutsche Mark;". Mit diesem Antrag haben wir dem Herrn Finanzminister immer noch 100 Millionen DM mehr belassen als die Summe, auf die er selbst Anspruch erheben zu können glaubt.
Ich befinde mich hier übrigens in guter Gesellschaft, und zwar in der Gesellschaft eines Herrn Kollegen aus der Regierungspartei. Dieser Herr Kollege hat am 23. Mai 1959 — Herr Kollege Diel, vielleicht hören Sie jetzt mal zu! — er hört nicht — allen Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses einen Brief geschrieben. Darin heißt es:
Eine Konzession werden wir allerdings von dem Herrn Finanzminister fordern müssen. Daß er nämlich dem Verkehr das beläßt, was vom Verkehr kommt. Er wird auch ohne den sogenannten Sockelbetrag auskommen können, jedenfalls auskommen müssen. Als äußerstes wird man meines Erachtens konzedieren können, daß dieser Sockel derart abgebaut wird, daß er 1960 noch 400 DM,
— „DM" steht hier, aber Herr Kollege Diel meint natürlich „Millionen DM" —1961 200 DM und 1962 0 DM erhält.
Herr Kollege Diel geht also bedeutend weiter als wir in unserem Antrag. Ich glaube, Herr Kollege Diel und viele andere Herren Ihrer Fraktion werden sich insofern mit unserem Antrag befreunden und ihm zustimmen können.
Ich möchte aber auch noch einen anderen Kollegen aus der CDU-Fraktion zitieren. Herr Kollege Müller-Hermann hat ebenfalls in der Sitzung vom 16. Oktober zu dieser Frage mit folgenden Worten Stellung genommen — ich darf sie wohl auch zitieren, Herr Präsident —:
Dabei wird vielleicht auch die Frage des Abbaus des Sockels einmal diskutiert werden müssen. Aber wenn Sie schon das Thema anschneiden, Herr Dr. Bleiß,
— so sprach er damals —
dann bitte ich zu berücksichtigen, daß in diesem Sockel mindestens 50 % Einnahmen enthalten sind, die nicht vom Kraftverkehr aufgebracht werden, daß Sie also nicht von einem Betrag von 600 Millionen DM, sondern höchstens von einem Betrag von 300 Millionen DM ausgehen dürfen.



Cramer
Ich befinde mich also hier in Übereinstimmung mit Herrn Kollegen Diel und auch mit Herrn Kollegen Müller-Hermann, wenigstens soweit die Standpunkte vor dieser Beratung zum Ausdruck gebracht wurden. Herr Müller-Hermann sprach dabei von 300 Millionen DM pro Jahr. Wir wünschen nur einen Abbau des Sockels um 250 Millionen DM auf 350 Millionen DM, und zwar nur für die beiden letzten Jahre des Vierjahresplanes, weil, wie ich schon sagte, für die Jahre 1959 und 1960 die Zeit vorüber ist.
Alle Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr, soweit er Kraftfahrzeuge betrifft, werden die Belastungen aus diesem Gesetz — denn um Belastungen handelt es sich — gern und um so lieber auf sich nehmen, wenn sie die Gewißheit haben, daß jede von ihnen aufgebrachte Mark dem Straßenverkehr zugute kommt.
Meine Damen und Herren! Viele von Ihnen haben in Einzelgesprächen in ihren Wahlkreisen mit den in Frage kommenden Gruppen von Kraftfahrern und Kraftverkehrsunternehmen den Standpunkt vertreten: „Was der Kraftverkehr aufbringt, soll auch dem Straßenbau zugute kommen." Hier haben Sie nun die Gelegenheit, zu beweisen, daß zwischen Versprechungen und der Abstimmung im Bundestag kein Unterschied gemacht werden kann.
Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag auf Umdruck 474 Ziffer lb Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der SPD.)


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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen.