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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 105. Sitzung Bonn, den 9. März 1960 Inhalt: Nachruf auf die Opfer der Bergwerkskatastrophe in Zwickau und auf die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Agadir Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5659 A Nachruf auf die Abg. Philipp Wehr, Dr. Hermann Lindrath und Dr. Paul Leverkuehn Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5659 A Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Engländer, Worms und Dr. Baron Manteuffel-Szoege 5660 A Abg. Rollmann tritt als Nachfolger für den Abg. Dr. Leverkuehn in den Bundestag ein 5660 A Erweiterung und Änderung der Tagesordnung 5660 A Entwurf eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksache 1247) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1616, zu 1616) — Zweite und dritte Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über die Schaffung eines Straßenfonds und die Bundeshilfe für Straßenbau- und -unterhaltung (Verkehrsfinanzgesetz 1959) (SPD) (Drucksache 1275) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1617, zu 1617) — Zweite Beratung — Höhne (SPD) 5661 A Eisenmann (FDP) . . . 5662 D, 5676 B, 5686 C, 5696 D, 5705 D Dr. Preiß (DP) 5665 C Krammig (CDU/CSU) . . 5665 D, 5673 B, 5694 B, 5696 C, 5698 B, 5712 B Ritzel (SPD) . . . . . 5667 D, 5674 A Drachsler (CDU/CSU) . . 5671 B, 5694 D Diel (CDU/CSU) . . . . 5672 A, 5695 C Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 5673 C Neuburger (CDU/CSU) . . . . 5674 C Schoettle (SPD) 5676 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 5677 B, 5679 D, 5700 B, 5706 C Dr. Bleiß (SPD) . 5677 C, 5693 B, 5695 B, 5696 D, 5703 C, 5711 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5678 A Rademacher (FDP) 5678 C, 5683 C, 5693 B, 5709 C Brück (CDU/CSU) 5679 A Cramer (SPD) 5681 D Dr. Hettlage, Staatssekretär 5683 B, 5685 D, 5693 D, 5696 A, 5699 B, 5701 A Höhne (SPD) . . . . . 5685 A, 5686 A Dr. Stecker (CDU/CSU) . 5686 B, 5691 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5686 D, 5703 B Eberhard (FDP) . . . . . . . . 5696 B Dr. Eckhardt (CDU/CSU) . 5698 C, 5699 A Wittrock (SPD) . . . 5700 A, 5701 C Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 5702 C Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 5708 A Antrag der Abg. Paul, Schütz (München) u. Gen. betr. Weltflüchtlingsjahr 1959; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 1180, 1578) Jaksch (SPD) 5687 B Schütz (München) (CDU/CSU) . . 5689 D Paul (SPD) . . . . . . . . 5690 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Abmessung für Lastfahrzeuge (Drucksache 1627) Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 5712 B Rademacher (FDP) . . . . . . 5716 B Haage (SPD) 5719 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . 5722 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 5722 C Diel (CDU/CSU) 5723 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5714 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1327, 1635) — Zweite und dritte Beratung verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Ergänzungsabgabe für soziale Hilfsmaßnahmen im Kohlebergbau; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1318, 1668) (SPD) — Zweite Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 5725 C Dr. Atzenroth (FDP) 5726 A Krammig (CDU/CSU) . . 5727 D, 5729 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5728 A Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 5729 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 5731 B Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 5733 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes (Drucksache 1656) — Erste, zweite und dritte Beratung — 5737 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 19. Juni 1959 zum Abkommen vom 26. August 1952 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich (Drucksache 1601) — Erste Beratung — . . 5737 D Nächste Sitzung 5737 D Anlagen 5739 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 5659 105. Sitzung Bonn, den 9. März 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    5738 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Berichtigungen: Es ist zu lesen: 102. Sitzung Seite 5547 D Zeile 3 statt „Linderungsmittel herausnehmen sollte. Wir wissen, daß sie für die Gesundheit keinen Wert haben, daß sie aber gewissermaßen gewohnheitsmäßig gebraucht werden.": Linderungsmittel herausnimmt, bei denen wir wissen, daß ein gewisser gewohnheitsmäßiger Gebrauch besteht, ohne daß sie noch für die Gesundheit irgendeinen Wert haben.; 104. Sitzung Seite 5645 C Zeile 8 statt „Bei ihr ist die Relation zwischen Mitgliedern und Wählern größer" : Bei ihr ist der zahlenmäßige Unterschied zwischen Mitgliedern und Wählern kleiner; Zeile 24 statt „Wählerpartei": Mitgliederpartei. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauer (Wasserburg) 11.3. Brüns 2. 7. Birkelbach 9. 3. Dr. Birrenbach 9. 3. Dr. Bucerius 11.3. Deringer 9. 3. Diekmann 12. 3. Frau Eilers (Bielefeld) 13. 3. Eilers (Oldenburg) 11. 3. Engelbrecht-Greve 12. 3. Enk 11.3. Faller 12. 3. Felder 13. 3. Dr. Franz 9. 3. Geiger (München) 9. 3. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Hauffe 11.3. Heiland 13. 3. Dr. Graf Henckel 11. 3. Herold 13. 3. Hilbert 11. 3. Höcherl 9. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 3. Hörauf 13.3. Jacobi 11.3. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 11.3. Junghans 11.3. Keuning 13. 3. Frau Klemmert 15. 5. Koenen (Lippstadt) 13. 3. Könen (Düsseldorf) 13. 3. Dr. Kopf 11.3. Dr. Kreyssig 9. 3. Dr. Krone 9. 3. Lantermann 11. 3. Lücker (München) 9. 3. Maier (Freiburg) 16. 4. Margulies 11.3. Metzger 10. 3. Frau Niggemeyer 13. 3. Frau Dr. Probst 9. 3. Dr. Ratzel 11.3. Rehs 9. 3. Dr. Reinhard 12. 3. Scharnberg 9. 3. Scheel 11.3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 11.3. Dr. Schranz 13. 3. Schröder (Osterode) 13. 3. Siebel 12. 3. Simpfendörfer 11. 3. Stauch 11.3. Stenger 11. 3. Frau Strobel 11. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Theil 10. 3. Unertl 12. 3. Vehar 12. 3. Werner 9. 3. Zoglmann 11. 3. b) Urlaubsanträge Altmaier 15. 3. Dr. Baade 30. 4. Cillien 9. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 8. 4. Even (Köln) 1. 4. Frau Friese-Korn 31. 3. Frau Dr. Gantenberg 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 4. 4. Höfler 14. 3. Kisters 18. 3. Lulay 31.3. Dr. Martin 16. 4. Dr. Miessner 19. 3. Pöhler 15. 3. Ramms 2. 4. Richarts 18. 3. Dr. Ripken 14. 3. Schneider (Hamburg) 24. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Seidl (Dorfen) 14. 3. Seither 8. 4. Storch 15. 3. Weinkamm 18. 3. Wittmann 14. 3. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dewald zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Reitz betreffend Altersversorgung für die Pioniere des deutschen Luftverkehrs (Fragestunde der 95. Sitzung vom 20. 1. 1960 Drucksache 1536) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Pioniere des deutschen Luftverkehrs im Höchstfalle ein Ruhegeld von 168 DM monatlich nach den Rentenumstellungs- und Anpassungsgesetzen erhalten? Besteht begründete Aussicht, daß die Deutsche Lufthansa AG, die in der Anlage A zum G 131 nicht aufgenommen wurde, in der Dritten Novelle Berücksichtigung findet? Wenn dies nicht möglich sein sollte, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit dem Standpunkt des Herrn Innenministers - wie er im Rundschreiben des Staatssekretärs des Bundeskanzleramtes - (3 - 22113 - 2645/52) an alle obersten Bundesbehörden zum Ausdruck kommt - der neuen Lufthansa gegenüber zugunsten der ehemaligen Besatzungen Geltung verschafft wird? Welche andere Wege hält die Bundesregierung für gangbar, um den Pionieren des deutschen Luftverkehrs endlich eine ausreichende Altersversorgung zu sichern? Ihre in der Fragestunde am 20. 1. d. J. an mich gerichtete Zusatzfrage, bis wann die in Betracht kommenden Angehörigen der früheren Deutschen Lufthansa AG darüber Nachricht erhalten können, daß sich ihre Bezüge verbessern, kann erst beantwortet werden, wenn feststeht, in welcher Weise eine solche Verbesserung möglich ist. Der Herr 5740 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Bundesminister für Verkehr, zu dessen Aufgabenbereich die neue Deutsche Lufthansa gehört, hat es übernommen, in Kürze hierüber in Besprechungen mit den beteiligten Ressorts einzutreten. Ich habe ihn gebeten, Ihnen und Herrn Kollegen Reitz, dem ich Abschrift dieses Schreibens übersende, weitere Nachricht zu geben, sobald diese Besprechungen abgeschlossen sind. Dr. Schröder Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf eine Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Brecht betreffend Bekämpfung des Mietpreiswuchers (Fragestunde der 95. Sitzung vom 20. 1. 1960, Drucksache 1536) : Hält die Bundesregierung die geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und des Wirtschaftsstrafgesetzes für ausreichend, um die Zunahme des Mietpreiswuchers, namentlich bei Untermietverhältnissen, wirksam zu bekämpfen? Ist es nach Ansicht der Bundesregierung nicht notwendig, gegen den Mietpreiswucher schärfer vorzugehen? In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 20. Januar 1960 haben Sie die Zusatzfrage gestellt, ob bekannt sei, daß die nicht preisrechtlich geschützten Untermietverhältnisse der Zahl nach größer und bedeutsamer sind als die preisgebundenen. Deshalb sollte noch einmal geprüft werden, ob und welche Maßnahmen gegen den Mietwucher hei den preisrechtlich nicht geschützten Untermietverhältnissen ergriffen werden müssen. Untermietverhältnisse unterliegen dem Grundsatz nach keiner Preisbindung, d. h. die beteiligten Haupt- und Untermieter können im Rahmen des gesetzlich Zulässigen eine beliebige Untermiete vereinbaren. Die Parteien eines Untermietverhältnisses sind, soweit die untervermieteten Räume Bestandteil eines preisgebundenen Hauptmietverhältnisses sind, bei der Vereinbarung der Untermiete somit freier gestellt als bei einem Hauptmietverhältnis. Daß diese Freiheit bei einer unausgeglichenen Marktsituation gelegentlich auch mißbräuchlich ausgenutzt und eine den Umständen nach unangemessen hohe Miete gefordert wird, ist eine sicherlich unerfreuliche Konsequenz der — bereits im Jahre 1951 erfolgten — Auflockerung der Preisbindung bei Untermietverhältnissen. Um den Untermieter jedoch nicht der Willkür des Vermieters auszuliefern, der bei einer Mangellage die Vertragsbedingungen einseitig bestimmen kann, wurde dem Untermieter nach dem Muster des früheren Reichsmietengesetzes ein einseitiges Gestaltungsrecht verliehen, mit dessen Hilfe er sich unter den Schutz des Preisrechts stellen kann. Die Berufung hat die gesetzlich festgelegte Folge, daß vom ersten des auf die Erklärung folgenden oder übernächsten Monats an die preisgebundene Untermiete an die Stelle der vereinbarten tritt. Dieser zivilrechtliche Schutz dürfte weit wirksamer sein, als ihn Strafvorschriften gewährleisten könnten. Allerdings versagt er — wenn der Untermieter keinen Mieterschutz genießt — insofern, als bei Berufung auf die preisgebundene Untermiete die Gefahr einer Kündigung durch den Vermieter zum nächstzulässigen Termin besteht. Diesen Nachteil kann der Untermieter aber abschwächen, indem er einen länger befristeten Mietvertrag abschließt. Gegen den auch mir bekannten Mißstand überhöhter Untermieten in Hamburg ist von der zuständigen obersten Landesbehörde durch Einleitung von zahlreichen Bußgeldverfahren nach § 2a des Wirtschaftsstrafgesetzes vorgegangen worden. Mehr als 20 Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig geworden; gegen andere wurde von den Betroffenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Inzwischen ist ein Beschluß der ersten Instanz verkündet worden, welcher den angefochtenen Bußgeldbescheid bestätigt hat. Mit dem erfolgreichen Abschluß der Verfahren kann gerechnet werden. Sollte der Gesetzgeber bei der Beratung des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Mietwuchers für erforderlich halten, so wird gleichzeitig zu befinden sein, ob und inwieweit sie auch für Untermietverhältnisse gelten sollen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt in den Fluß der Entwicklung einzugreifen und in einem Sondergesetz die Straf- und Bußgeldvorschriften gegen den Mietwucher zu verschärfen, erscheint mir nicht zweckmäßig. In Vertretung Westrick Anlage 4 Umdruck 472 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiter Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 werden die Worte „mit Zustimmung des Bundestages" gestrichen und die Worte „oder sie bis auf das Anderthalbfache erhöhen" ersetzt durch die Worte „oder sie für Gasöle bis auf 3,— DM, für andere Schweröle und Reinigungsextrakte bis auf 4,50 DM für 100 kg erhöhen,". Bonn, den 8. März 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 5 Umdruck 473 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Artikel 7 wird folgender Artikel 7a eingefügt: „Artikel 7a Betriebsbeihilfe für den Werkfernverkehr im Zonenrandgebiet und in den Frachthilfegebieten (1) Eine Betriebsbeihilfe für das im Werkfernverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes verbrauchte Gasöl wird gewährt an Inhaber von Lastkraftwagen, die ihren Standort im Zonenrandgebiet oder in den Frachthilfegebieten haben. Voraussetzung ist, daß das Gasöl zu Beförderungen gedient hat a) unmittelbar zwischen Berlin-West und dem Bundesgebiet, b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet oder den Frachthilfegebieten und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, c) innerhalb des Zonenrandgebietes oder der Frachthilfegebiete. Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr durch Rechtsverordnung, von welchen weiteren Voraussetzungen die Steuerermäßigung abhängt, insbesondere welche örtlichen Beziehungen zwischen dem Unternehmer und den bezeichneten Gebieten bestehen müssen, inwieweit eine direkte Beförderung von oder zu bestimmten Standorten zwischen diesen Gebieten und dem übrigen Bundesgebiet erforderlich ist und inwieweit und in welcher Form ein besonderer Buchnachweis für die Beförderungen zu fordern ist. Der Bundesminister der Finanzen bestimmt ferner durch Rechtsverordnung, welche Gebiete als Zonenrandgebiet und als Frachthilfegebiete anzusehen sind. (2) Die Mittel für die Betriebsbeihilfen werden für jedes Rechnungsjahr in den Bundeshaushaltsplan eingestellt. Die Bemessungsgrundlage für die Haushaltsmittel ist der Verbrauch der begünstigten Verbrauchergruppen an Gasöl für die begünstigten Zwecke im vorangegangenen Kalenderjahr. Dabei werden für je 100 kg des Verbrauchers 2,35 DM angesetzt. (3) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung das Nähere über 1. die Verteilung der Mittel und die Berechnung der Beihilfen, 2. das Verfahren." Bonn, den 8. März 1960 Höcherl und Fraktion Anlage 6 Umdruck 474 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 a) erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Das Aufkommen aus der Mineralölsteuer abzüglich der in Absatz 2 genannten Beträge ist für die Zwecke des Straßenwesens zu verwenden." b) erhält Absatz 2 Nr. 1 folgende Fassung: „1. ein Abgeltungsbetrag von sechshundert Millionen Deutsche Mark. Der Abgeltungsbetrag vermindert sich ab 1. Januar 1961 auf dreihundertfünfzig Millionen Deutsche Mark;". 2. Hinter Artikel 3 wird folgender Artikel 3a eingefügt: ,Artikel 3a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes § 5 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 903) erhält folgende Fassung: „ (2) Die Gemeinden, deren fortgeschriebene Bevölkerung mehr als 20 000 Einwohner beträgt, sind bzw. werden mit dem auf das Jahr der Erreichung dieser Einwohnerzahl. folgenden Haushaltsjahr Träger der Baulast für Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen."' 3. In Artikel 7 a) wird eine Nummer la mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,la. in Absatz 1 wird hinter Ziffer 4 folgende Ziffer 4a eingefügt: „4a. Verkehrsbetrieben für das Gasöl, das beire Einsatz der Kraftomnibusse im Linienverkehr verwendet wird,"' b) wird in Nummer 4 hinter den Worten „2. in den Fällen des Absatzes 1 Ziffern 2 und 4 16,45 DM," eingefügt: „3. im Falle des Absatzes 1 Ziffer 4a 4,70 DM". Bonn, den 8. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 475 Änderungsantrag der Abgeordneten MüllerHermann, Rösing und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 7 wird hinter Ziffer 1 folgende Ziffer la eingefügt: ,1a. in Absatz 1 wird hinter Ziffer 3 folgende Ziffer 3a eingefügt: „3a. Verkehrsbetrieben für das Gasöl, das zum Betrieb von Kraftomnibussen, so- weit sie im Linienverkehr eingesetzt sind, verwendet wird," ' 2. In Artikel 7 Nr. 4 erhält Nr. 2 folgende Fassung und wird folgende Ziffer 3 angefügt: „2. in den Fällen des Absatzes 1 Ziffern 2, 3 und 4 . . . . . 16,45 DM, 3. im Falle des Absatzes 1 Ziffer 3a 4,70 DM". Bonn, den 8. März 1960 Müller-Hermann Dr. Kanka Rösing Wacher Drachsler Dr. Willeke Anlage 8 Umdruck 476 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Dr. Vogel, Drachsler und Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 erhält Nr. 3 die folgende Fassung: „3. In § 2 Abs. 1 werden ersetzt: a) unter Nummer 1 Buchstabe a die Zahl „29,75" durch „32,50", b) unter Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstaben aa, bb und dd jeweils die Zahl „17,60" durch „20,35", c) unter Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc die Zahl „21,75" durch „24,50", d) unter Nummer 1 Buchstabe c die Zahl „14,—" durch „22,75", e) unter Nummer 1 Buchstabe d die Zahl „18,05" durch „22,75", f) unter Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstaben aa und bb jeweils die Zahl „11,75" durch „16,45", g) unter Nummer 2 die Zahl 24,75" durch „27,10", h) unter Nummer 4 Buchstabe a die Zahl „12,75" durch „15,50", i) unter Nummer 4 Buchstabe b die Zahl „17,—" durch „19,75". 2. In Artikel 6 erhält Abs. 2 die folgende Fassung: „(2) Die Nachsteuer beträgt für 100 kg 1. Leichtöle und Flüssiggase 2,75 DM, 2. mittelschwere Öle 8,75 DM, 3. Gasöle 4,70 DM, 4. der unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Mineralölsteuergesetzes fallenden Erzeugnisse 2,35 DM." Bonn, den 8. März 1960 Dr. Stecker Drachsler Dr. Vogel Höcherl und Fraktion Anlage 9 Umdruck 477 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. Artikel 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 8. März 1960 Eisenmann Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 478 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1960 einen Bericht über die zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Verwaltungsabkommen betreffend Straßenbaufinanzierungshilfe zugunsten kommunaler Baulastträger vorzulegen. Bonn, den 8. März 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 479 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) . Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 8. März 1960 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 480 Entschließungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Niederalt und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616 zu 1616) Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag erwartet, daß das Straßenbaufinanzierungsgesetz die Voraussetzung dafür schafft den Ausbau eines durchgehenden, leistungsfähiger und der wachsenden Moturisierunq entsprechenden Straßennetzes sicherzustellen. Der Bundestag ist bemüht, durch vermehrte Steuereinnahmen bzw. durch wesentlich erhöhte Zuschüsse auch den Ländern, Kreisen und Gemeinden die Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiete des Straßenbaus zu ermöglichen. Der Bundestag ist sich darüber im klaren, daß mit dem ersten Vierjahres-Straßenbau-Programm das Problem des Straßenbaues noch nicht gelöst ist. Er hält es vielmehr für notwendig, daß unverzüglich die Vorarbeiten für das Vierjahres-Anschluß-Programm in Angriff genommen werden. Der Bundestag empfiehlt der Bundesregierung, daß sie zu diesem Zweck eine unabhängige Sachverständigenkommission einsetzt, die in Fühlungnahme mit den Baulastträgern bis zum 31. März 1961 einen Bericht vorlegt, in dem die noch ungelösten und ungeklärten Probleme eines umfassenden Straßenbaues analysiert werden und der Bundesregierung Empfehlungen für die Ausgestaltung und Abwicklung des Anschlußprogramms unterbreitet werden. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Welcher Zuwachs an Motorisierung ist für die nächsten zehn Jahre in der Bundesrepublik zu erwarten? 2. Welche Auswirkungen ergeben sich aus dem Motorisierungszuwachs für den überörtlichen Verkehr? Reichen die bisherigen Planungen aus, sicherzustellen, daß der Fluß des überörtlichen Verkehrs nicht durch Engpässe, die sich aus mangelnden Ortsdurchfahrten oder Ortsumgehungen ergeben, behindert wird? Welche Vorschläge können gemacht werden, um eventuelle derartige Engpässe zu beseitigen? Welche Probleme technischer, finanzieller und rechtlicher Art sind dabei zu berücksichtigen? 3. Welche Entwicklung ist beim innerörtlichen Verkehr zu erwarten? Bestehen die Voraussetzungen dafür, daß die Kreise und Gemeinden im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und im Rahmen der seitens der Länder ihnen gegenüber bestehenden Verpflichtungen und der vom Bund gewährten Hilfen, die bei ihnen anfallenden Probleme bewältigen können? Welche Vorschläge sind gegebenenfalls — auch unter Berücksichtigung anderer eventuell im Allgemeininteresse notwendiger Baumaßnahmen — zu machen, um die Kreise und Gemeinden bei der Lösung ihrer Verkehrsprobleme zu unterstützen? Welche verfassungsrechtlichen, haushaltsrechtlichen und privatrechtlichen Probleme sind dabei zu erwarten, und wie können sie gelöst werden? Der Bundestag erwartet, daß der Bericht dieser Sachverständigenkommission auch dem Bundestag zur Kenntnis zugeleitet wird. Bonn, den 8. März 1960 Müller-Hermann Niederalt Höcherl und Fraktion Anlage 13 Umdruck 481 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 werden in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes gestrichen: a) nach dem Wort „Heizöl" die Worte „und Flüssiggase", b) nach dem Wort „Verheizen" die Worte „ , Flüssiggase auch zur Gewinnung von Licht verwendet werden, und zwar Flüssiggase unversteuert, Heizöle". Bonn, den 8. März 1960 Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 14 Umdruck 482 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes die Worte „a) Gasöle zum Steuersatz von 1 DM," gestrichen. 2. In Artikel 2 werden die Worte „a) Gasöle zum Steuersatz von 1 DM," gestrichen. Bonn, den 8. März 1960 Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 15 Umdruck 483 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 werden die Worte „ , oder sie bis . . . des Energiemarktes erforderlich ist" gestrichen. Bonn, den 8. März 1960 Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion 5744 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 Anlage 16 Umdruck 484 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Dr. Vogel, Drachsler und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, das Aufkommen aus dem Straßenbaufinanzierungsgesetz, soweit es sich aus der Anhebung des Steuersatzes für Vergaserkraftstoff um einen weiteren Pfennig gegenüber der vom Finanzausschuß des Bundestages vorgeschlagenen Fassung des Gesetzentwurfs ergibt, zur Erhöhung der Bundeszuschüsse an die kommunalen Baulastträger einzuplanen. Dabei sind solche Gemeinde- und Kreisstraßen zu berücksichtigen, die mit dem Bundesfernstraßennetz in Beziehung stehen. Bonn, den 8. März 1960 Dr. Stecker Dr. Vogel Drachsler Höcherl und Fraktion Anlage 17 Umdruck 485 Änderungsantrag der Abgeordneten Krammig, Eplée zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes folgender Buchstabe c eingefügt: c) andere Schweröle zum unmittelbaren Verheizen zur Gewinnung der für die Mineralölherstellung erforderlichen Energie zum Steuersatz von 0 DM Bonn, den 9. März 1960 Krammig Eplée Anlage 18 Umdruck 486 Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 Nr. 5 wird dem § 8 ein neuer Absatz 6 angefügt mit folgendem Wortlaut: „(6) Der Bundesminister der Finanzen kann in besonders gelagerten Einzelfällen eine Steuerbegünstigung (Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung) im Verwaltungswege zu Versuchszwecken auch bei unmittelbarer oder mittelbarer Verwendung von Mineralöl als Treibstoff oder Schmierstoff gewähren." Bonn, den 9. März 1960 Krammig Anlage 19 Umdruck 487 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 Nr. 3 wird Buchstabe d gestrichen. 2. In Artikel 14 Abs. 2 werden am Schluß die Worte „und am 31. Dezember 1963 außer Kraft" angefügt. Bonn, den 9. März 1960 Eberhard Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 20 Umdruck 488 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eckhardt, Krammig, Dr. Dollinger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 4 wird folgende Nr. 5a eingefügt: ,5a. § 9 erhält folgende Fassung: „§ 9 Steuerlager Auf Antrag ist zuzulassen, daß Mineralöl unversteuert geliefert wird, wenn das Steuerlager dem Großhandel, dem Großhandelsvertrieb durch Hersteller, dem Mischen von Mineralöl oder der Versorgung von steuerbegünstigten Verwendern dient." 2. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 5a eingefügt: „Artikel 5a Steuererstattung Für Bestände von Erzeugnissen der Nummern 2712 und 2713 - A bis C des Zolltarifs, für Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 5745 die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits eine unbedingte Steuerschuld entstanden ist oder die Steuern bereits entrichtet worden sind, wird die Mineralölsteuer auf Antrag erlassen oder erstattet. Das gleiche gilt für Bestände von Erzeugnissen der Nummern 2710 - A - 2 - a . und 2714 - C - 2 des Zolltarifs, sofern diese nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Erlaubnisschein abgegeben werden." Bonn, den 9. März 1960 Dr. Eckhardt Krammig Dr. Dollinger Anlage 21 Umdruck 490 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Bleiß zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 12 Abs. 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 9. März 1960 Dr. Bleiß Anlage 22 Umdruck 491 Änderungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 8 wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 wird die Zahl „22,50" durch die Zahl „11,25" ersetzt. 2. Nummer 2 erhält folgende Fassung: ,2. In Absatz 2 a) erhalten die Nummern 1 und 2 folgende Fassung: „1. um 25 vom Hundert des Betrages, der sich nach Absatz 1 Nr. 5 ergibt, für Sattel-Anhänger; 2. um 50 vom Hundert des Betrages, der sich nach Absatz 1 Nr. 5 ergibt, für Kraftomnibusse, die überwiegend im Linienverkehr verwendet werden;" b) werden in Nummer 3 Buchstabe a hinter den Worten „für Kraftfahrzeug-Anhänger" die Worte „zur Durchführung von Schwer- und Großraumtransporten" eingefügt.' Bonn, den 9. März 1960 Müller-Hermann Heix Dragger Gibbert Rösing Wendelborn Krammig Schulze-Pellengahr Dr. Stecker Diel Drachsler Willeke Teriete Schlick Brück Vehar Günther Anlage 23 Erklärung des Abgeordneten Dr. Menzel gem. § 36 der Geschäftsordnung Nachdem ich das amtliche Protokoll erhalten habe, ergänze ich meine am 18. 2. 60 gemäß § 36 GO abgegebene Erklärung wie folgt: Nach dem von Herrn Brück verlesenen Brief glaubte Herr Dr. Weitz sich erinnern zu können, daß Herr Dr. Globke vom Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen einstimmig zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes gewählt worden sei. Hierzu darf ich nach Rückfrage in Düsseldorf folgendes feststellen: Der Vorschlag, Herrn Dr. Globke als Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes aus dem kommunalen Dienst zu übernehmen, ging auf den damaligen Ministerpräsidenten Arnold zurück. Der Innenminister — das war damals ich — hat nach den Düsseldorfer Akten hiergegen Bedenken erhoben und diese Bedenken auch aktenmäßig festgelegt. Trotzdem blieb zwar das Kabinett bei seinem Beschluß, vollzog ihn aber nicht. Herr Dr. Globke hat daher die Stellung als Vizepräsident des Landesrechnungshofes nicht angetreten. Er trat kurz darauf in die Dienste des Bundes. Dr. Menzel
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Ritzel.


Rede von Heinrich Georg Ritzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Dank und mit einem Lob für den Herrn Berichterstatter beginnen. Es ist immer schön, wenn man, wie Goethe im Faust einmal sagen läßt, etwas schwarz auf weiß besitzt, das man getrost nach Hause tragen kann. Es ist sehr viel netter, wenn man das in dem gedruckten Bericht findet - ich komme darauf nachher noch zu sprechen —, als wenn man aus der Erinnerung oder einer flüchtigen Notiz feststellen muß, was der Berichterstatter gesagt hat.
Nun, Herr Kollege Krammig meinte, es seien keine dunklen Absichten, die die CDU — ich weiß nicht, ob ich berechtigt bin zu sagen: auch die CSU — in dieser Hinsicht hege, und er warf die Frage



Ritzel
auf, ob der Bundestag sich selbst mißtraue. Erlauben Sie mir, daß ich Ihnen darauf vom Standpunkt der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sofort antworte. Der Bundestag, soweit wir in Betracht kommen, mißtraut nicht sich selbst; aber er mißtraut den Finanzkünstlern der Finanzpolitik, Herr Finanzpolitiker Krammig, der CDU, vielleicht auch der CDU/CSU. Darin liegt das Mißtrauen, und darauf werden wir noch zu sprechen kommen.

(Abg. Dr. Vogel: Sie meinen die SPDFraktion! Sie sprechen doch nicht für den Bundestag!)

Sie haben, Herr Kollege Krammig, gefragt, ob hier die Verkehrspolitiker Finanzpolitik machen. Ich möchte sagen, die Verkehrspolitiker machen Verkehrspolitik. Da Ihnen aber bekannt sein dürfte, daß man keine Verkehrspolitik machen kann ohne Finanzpolitik, liegt es im Rahmen der Verantwortung der Verkehrspolitik treibenden Bundestagsabgeordneten, sich auch über die Finanzpolitik, ihre Auswirkungen und die Frage, woher der Segen kommen soll, Gedanken zu machen. Das werden Sie nicht gut bestreiten können.
Aber nun zum Thema. Wenn ich mir so das bisherige Schicksal dieses Straßenbau-Finanzierungsgesetzes und das Schicksal des sozialdemokratischen Antrages auf Erlaß eines Verkehrsfinanzgesetzes vor Augen halte, dann denke ich an die Kursivziffern zurück, die im Haushalt 1959 enthalten waren. Wenn ich zur Qualifizierung des bisherigen Ablaufs nach einem Beispiel aus der Literatur suche, finde ich, daß mit dem Schicksal dieser Kursivziffern ein Trauerspiel in bezug auf dieses Straßenbau-Finanzierungsgesetz einsetzte. Aus dem Trauerspiel wurde im Laufe der Zeit langsam eine Komödie. Die Frage ist, ob die Komödie, deren Gipfelpunkt ,,Höcherl-Ausschuß" hieß,

(Zuruf von der CDU/CSU: Das war noch ein Teil der Tragödie!)

heute ihre Fortsetzung findet, wenn Sie nach dem letzten — na, streng vertraulichen — Regierungsvorschlag die Zweckbindung ablehnen. Wenn Sie das tun, wird auf die Komödie eine weitere Entwicklung folgen. Wir alle, die wir ja eine sehr ernsthafte Verantwortung gerade in dieser Frage zu tragen haben, müßten uns klar darüber sein, daß dann aus der Komödie in absehbarer Zeit ein Drama werden würde, nämlich das Drama des deutschen Verkehrschaos.
Meine Damen und Herren, lassen Sie doch einmal die Zahlen einiger amtlicher Unterlagen auf sich einwirken. Die meisten von Ihnen haben Gelegenheit gehabt, das zu tun. Ich entnehme hier einer Ubersicht des Herrn Bundesministers für Finanzen eine Darstellung der Entwicklung des Bestandes an Kraftfahrzeugen ohne Mopeds. Aus einem heute morgen in der Kölner oder Bonner Rundschau — mein Leiborgan —

(Abg. Rösing: Sehr schön!)

erschienenen Bericht ist zu entnehmen, daß heute die Zahl der Mopeds etwas mehr als 2 300 000 beträgt — heute! —; die sind in der Ubersicht des Herrn Bundesfinanzministers — Ubersicht Nr. 5 in diesem
bekannten gelben Heft — nicht enthalten. Ich nenne Ihnen aber die von dem Herrn Bundesfinanzminister veröffentlichten Zahlen in bezug auf Krafträder, Personenkraftwagen usw. Für das Jahr 1960 erwartet die Bundesregierung eine Belastung des Straßenverkehrs durch 1 725 000 Krafträder, ohne die Mopeds mit 2,3 Millionen, weiterhin durch 4 035 000 Personenkraftwagen, durch 30 200 Kraftomnibusse, durch 607 000 Lastkraftwagen, durch 835 000 zulassungspflichtige Zugmaschinen, durch 42 300 Sonderkraftfahrzeuge, durch 330 000 Kraftfahrzeuganhänger, insgesamt also durch 7 604 500 Kraftfahrzeuge.
Nach der gleichen Ubersicht erwartet die Bundesregierung folgende Entwicklung — ich will die einzelnen Zahlen nicht verlesen, sondern nur die Endzahl nennen —: für 1960 rund 7 Millionen, für 1965 10 402 500 Kraftfahrzeuge aller Art.

(Abg. Müller-Hermann: Erfolgreiche Wirtschaftspolitik der Bundesregierung!)

— Ich weiß nicht, inwieweit Sie daran beteiligt sind, Herr Kollege Hermann.

(Abg. Rösing: Mehr als Sie; denn er stimmte allen Gesetzen zu, die diesen Erfolg ermöglichten!)

Aber ich glaube, der Herr Bundesverkehrsminister, der hier neben dem Herrn Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen als einziger sachverständiger Minister anwesend ist, wird mir zugeben, daß das nicht nur eine Leistung der hohen Bundesregierung, sondern eine Gesamtleistung des deutschen Volkes ist. Und da sind wir auch dabei, nicht wahr?

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Läßt man diese Zahlen, die ich soeben aus amtlichen Unterlagen bekanntgab, auf sich wirken, dann tritt einem angesichts der Situation der deutschen Straßen der ganze Ernst und die ganze Schwere der Verantwortung vor Augen, die wir als Gesetzgeber zu tragen haben. Ich scheue mich gar nicht, auszusprechen, daß ich angesichts der Bedeutung dieser Aufgabe dann eine Steuererhöhung für tragbar halte, wenn sie wirklich den deutschen Straßen in ihrer Gesamtheit zugute kommt.
Hier und da ist auch einmal über das Problem einer Konjunkturdämpfung im Straßenbau gesprochen worden. Ich weiß nicht, ob ich vorhin richtig verstanden habe, daß auch Herr Kollege Krammig die Frage aufwarf. Es war gerade sehr viel Unterhaltung auf Ihrer Seite, Herr Kollege Krammig, da konnte ich das nicht verstehen. Wenn aber das Problem der Konjunkturdämpfung bei den Beratungen der Bundesregierung, die heute stattfinden — deswegen ist der Herr Bundesfinanzminister nicht selbst erschienen —, etwa in bezug auf den Straßenbau eine Rolle spielt, dann möchte ich gleich vorsorglich erklären, daß die Sozialdemokraten nie bereit sein werden, in dieser Situation sowohl nach der Seite der Finanzierung als auch nach der Seite der Beschäftigung hin die Möglichkeit einer Konjunkturdämpfungspolitik durch die Bundesregierung anzuerkennen.
Hier handelt es sich darum, ein vom Gesetzgeber gegebenes Wort auch wirklich einzulösen. Wir



Ritzel
haben den Vierjahresplan verabschiedet und stehen heute vor der Frage, ob dieser Vierjahresplan durch dieses Gesetz gesichert oder durch die Änderung des Artikels 1 verraten werden soll.

(Zurufe von der CDU/CSU: Ach! Ach!)

Meine Damen und Herren, es ist ein deutliches Wort; ich komme darauf noch zu sprechen. Sie werden mir nicht widersprechen können.

(Zuruf von der CDU/CSU: Den Beweis können Sie aber nicht erbringen!)

Jedenfalls, die Beweglichkeit, die Sie plötzlich durch die Änderung des Art. 1 im Finanzausschuß der Mineralsteuererhöhung gegeben haben, beweist doch, daß ein gewisser Verdacht nicht von der Hand zu weisen ist, und sie veranlaßt zu der Feststellung, daß die Mineralölsteuer, erhöht und dann zweckentfremdet, das letzte, eigentlich das untauglichste Mittel ist, die Finanzlücke zu schließen, worum sich heute der Herr Bundesfinanzminister und das Kabinett bemühen. Der Herr Bundesfinanzminister hat, wie oft hier an diesem Platze, erklärt, die Bundesregierung denke nicht an eine Steuererhöhung. „Wenn man's so hört, möcht's leidlich scheinen." In Wirklichkeit aber ist allein schon die Änderung des Art. 1 der Versuch, die Mineralölsteuererhöhung zum Nothelfer der Bundesfinanzen in ihrer Allgemeinheit zu machen. Das ist keine legale Sache. Das ist der Beginn eines Schleichweges, der auf dem Gebiete der Bundesfinanzen unmöglich sein sollte.

(Abg. Müller-Hermann: Das trifft nicht zu, Herr Ritzel!)

— Sie können mich nachher überzeugen, ich höre gern zu, Herr Kollege Müller-Hermann.
Betrachten Sie einmal die Zahlen. Ich will Sie nicht mit den einzelnen Zahlen langweilen. In dem Falle, daß dieses Gesetz am 1. April in Kraft treten sollte, haben wir im ganzen bei einem Pfennig Erhöhung ein Minderaufkommen von 48 Millionen DM zu erwarten, eben wegen der zwei Phasen, die im Rechnungsjahr 1960 nicht wirksam werden. Kommen wir nach dem jetzt schriftlich vorliegenden, im Haushaltsausschuß bereits behandelten Antrag auf eine Erhöhung um einen weiteren Pfennig zu, dann erhöht sich das Minderaufkommen um zirka 70 Millionen DM.
Wenn Sie ,die Größenordnung, die heute schon genannt wurde und auch in dem Bericht zum Ausdruck gekommen ist, in ihrer Gänze auf sich wirken lassen und sich bemühen, einmal sehr nüchtern und sehr sachlich nicht nur an die allgemeine Verantwortung zu denken, die mit diesem Gesetz verbunden ist, sondern auch an Ihre besondere Verantwortung als Abgeordneter Ihrer Heimat, Ihres Wahlkreises oder Ihres Patenwahlkreises, kommen Sie zu dem Ergebnis — und dem wollen wir mit unserem Antrag auf namentliche Abstimmung ein bißchen eine Stütze geben —, daß es schwer sein wird, dem geänderten Art. 1 zuzustimmen.

(Abg. Dr. Stecker: Im Odenwald ist das auch so bekannt!)

— Im Odenwald? Ja, da ist noch einiges mehr bekannt. Sogar der Antrag Dr. Stecker ist dort bekannt. Man sieht die Dinge dort sehr nüchtern und gelassen und sagt: Wenn es • für die Straßen ist, dann ja, wenn es aber für allgemeine Bundeshaushaltszwecke ist, dann nein. Das sagt man im Odenwald, Herr Kollege Dr. Stecker.
Wir Sozialdemokraten wollten etwas anderes. Wir haben Ihnen in Drucksache 1275 den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt. Der Kern dieses Gesetzentwurfs, den Sie nicht wollen, den Sie nicht mögen, den Sie gar nicht gern haben, geht auf eine gleichmäßige Zuteilung neu zu erschließender Mittel an den Bund, an die Länder und an die Gemeinden. Ich bitte den Herrn Präsidenten, mir zu gestatten, daß ich den § 4 Abs. 2 dieses Gesetzentwurfs hier verlese:
Aus dem verfügbaren Aufkommen des Straßenfonds werden — nach Abzug etwaiger Verpflichtungen aus § 6 dieses Gesetzes — dem Straßenbauhaushalt des Bundes 33 1/3 vom Hundert (Bundesquote), der Länder 33 1/3 vom Hundert (Länderquote) und der Gemeinden 20 vom Hundert• (Gemeindequote) zugewiesen. Die restlichen 13 1/3 vom Hundert stehen nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 dieses Gesetzes alljährlich zur Schwerpunktbildung zur Verfügung (Schwerpunktquote).
Damit, meine Damen und Herren, könnten die Gemeinden etwas anfangen. Mit dem, was, wenn die Zeichen nicht trügen, nach diesem Gesetz übrigbleibt, können die Gemeinden bei Gott nichts Nennenswertes anfangen; sie sind, wie immer, die Letzten, die die Hunde beißen, sie sind die Dummen.
Das neue Gesetz, das hier augenblicklich zur Beratung steht, läßt jedes ernsthafte Zeichen dafür vermissen, daß man das gesamte deutsche Straßenwesen wirklich als eine Schicksalsaufgabe der Gesamtheit ansieht. Was Sie den Gemeinden geben, ist letzten Endes nicht mehr als weiße Salbe. Ein Notstand im Gemeindebereich, im Bereich der großen und der kleinen Gemeinden, wird die unausbleibliche Folge Ihrer Haltung sein.
Wir Sozialdemokraten verlangen eine angemessene Beteiligung der Gemeinden und Kreise am Aufkommen aus der Mineralölsteuer. Wir verfügen dabei über gute Verbündete. Die Bundesregierung beispielsweise hat 1957 erklärt:
Die Bundesregierung kennt die Verkehrsnot der Städte und Gemeinden und wird daher die Straßenbaumittel so einsetzen, daß ein in allen Teilen leistungsfähiges Gesamtnetz entsteht.
Man wäre beinahe versucht, einen Preis für den Beweis auszusetzen, daß mit dem heute zur Debatte und Entscheidung stehenden Gesetz dieses Ziel der Bundesregierung erreicht wird.
Der Herr Bundesverkehrsminister, der einmal in einer Ausarbeitung über die Verkehrspolitik in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1957 geschrieben hat, was ich jetzt zitieren darf, hat eigentlich ganz richtig erkannt, um was es sich handelt. Der Herr Bundesverkehrsminister hat damals ausgeführt:



Ritzel
Kein Staat, dessen Gebiet eine reichgegliederte Wirtschaftsstruktur aufweist und räumlich nicht sehr eng begrenzt ist, wird darauf verzichten können, auch die abgelegenen und wirtschaftlich schwachen Landesteile durch gute Verkehrseinrichtungen sowie eine ausreichende Verkehrsbedienung zu erschließen und mit den Siedlungs- und Industriezentren eng zu verknüpfen.
Ich möchte den Herrn Bundesverkehrsminister einmal auf Ehre und Gewissen fragen, ob er glaubt, daß mit dem jetzt vorliegenden Beschluß des Finanzausschusses das von ihm vor drei Jahren proklamierte Ziel wirklich erreicht werden kann.
Wie sieht denn dieser Beschluß aus, und wie sieht die Wirklichkeit aus? Befürchten Sie nicht, meine Damen und Herren, daß ich Ihnen mit großen theoretischen Erörterungen über den Begriff der Zweckbindung kommen werde. Es wäre verlockend, eine ganze Anzahl von Mitgliedern der Bundesregierung, von Sachverständigen der Bundesregierung, von Beamten im einzelnen zu zitieren. Ich will darauf verzichten. Nur zwei Tatsachen will ich einander gegenüberstellen.
In dem Entwurf der Bundesregierung, den wir — in etwas verbesserter sprachlicher Form — wieder aufgegriffen haben, heißt es:
Der auf den Kraftverkehr entfallende Teil des Aufkommens an Mineralölsteuer ist für Zwecke des Straßenwesens zu verwenden.
In dem Beschluß des Finanzausschusses heißt es:
Das Aufkommen aus der Mineralölsteuer abzüglich der in Absatz 2 genannten Beträge dient nach Maßgabe des Artikels 3 dem Straßenwesen (Straßenbaumittel).
Es liegt auf der Hand und kann nicht bestritten werden, daß die ursprüngliche Formulierung in dem Regierungsentwurf keine Bedeutung in bezug auf die Verhaftung der hier aufkommenden Mittel zugunsten allgemeiner fiskalischer Zwecke hatte. Es war klipp und klar zu erkennen, was die Bundesregierung mit Art. 1 ihres Entwurfs wollte: was hier aufkommt, soll den Straßen zugute kommen.
Man hat diesen Gesichtspunkt aufgegeben. Ich glaube nicht, daß dies aus dem ureigensten, ursprünglichsten und freien Willen der CDU-Mitglieder des Finanzausschusses geschehen ist. Wenn wir eine zeugeneidliche Vernehmung des Herrn Bundesfinanzministers oder seines Staatssekretärs durchführten, würde sich sehr rasch ergeben, welche Einflüsse hier im Hintergrund wirksam gewesen sind. Diese Wandlungen des Art. 1 machen Geschichte, wenn sie Gesetz werden.
Meine Damen und Herren, man soll nicht mit dem Argument kommen, daß die Zweckbindung verfassungswidrig sei. Das stimmt nicht, in keiner Weise. Ich möchte hier ein Wort wiederholen, das mir dieser Tage begegnet ist: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Bund das Aufkommen an Steuern, über die ihm die Ertragshoheit zusteht, zu einem bestimmten Zweck bindet.
Herr Kollege Krammig, Sie haben sich vorhin so ein bißchen in die Sache mit der Non-Affektation
verliebt. Ein schönes „deutsches" Wort! Es bedarf einer Übersetzung. Man kann es am besten übersetzen, wenn man das „Non" wegläßt. „Affektation" übersetzt man am besten als den Willen zur Begünstigung eines bestimmten Zwecks. Sind wir darüber einig?

(Abg. Krammig: Aber das „Non" gehört dazu!)

— Nein, das gehört nicht dazu, das gehört nur in Ihren Vorstellungen dazu. Was die Bundesregierung wollte, was die SPD will, was die DP will, was die FDP will und was vielleicht noch einige Damen und Herren aus Ihren Kreisen wollen, ist eben eine Zweckbindung im Sinne einer ausgesprochenen Begünstigung des Zwecks, dem dieses Gesetz dient, also des Straßenwesens.
Man kann eine Mineralölsteuererhöhung moralisch letzten Endes tatsächlich nur dann verantworten, wenn damit der Zweck erreicht wird, der der Bundesregierung von Anfang an Gott sei Dank vorgeschwebt hat. Ich bedauere nur, daß dieselbe Bundesregierung in der Zwischenzeit schwache Knie bekommen hat und nicht mehr bereit ist, zu ihrem eigenen Wort zu stehen, das sie seinerzeit sogar schriftlich in dem Gesetzentwurf gegeben hat.
Art. 1 Abs. 1 des Regierungsentwurfs enthält einen gesetzlichen Befehl. Die neue Fassung des Art. 1 Abs. 1 erlaubt die Verwendung des Mehraufkommens aus der Mineralölsteuer für allgemeine fiskalische Zwecke. Welcher Vorgang vollzieht sich hier? Wenn Sie dem Antrag der Sozialdemokraten und der FDP auf Wiederherstellung des Regierungsentwurfs nicht zustimmen, so eröffnen Sie mit der von mir vorgelesenen Formulierung, die ein Produkt der Meinungsbildung im Finanzausschuß darstellt, die Möglichkeit der Bedienung des allgemeinen Haushalts. Denn praktisch verhält es sich so: Sie verweisen die Entscheidung über die Bedienung des Vierjahresplans Jahr um Jahr in das Haushaltsgesetz; Sie wollen keine Bindung an das Spezialgesetz, das hier verabschiedet wird, sondern Sie wollen sich frei bewegen können. Sie wollen also — ich erinnere noch einmal an die Zahlen von vorhin — die Masse der Kraftfahrzeugbesitzer zwingen, mehr Steuern zu leisten als bisher, wollen sich aber die Entscheidung darüber vorbehalten, ob dieses Steuermehraufkommen nicht dem Zweck, dem es eigentlich zugedacht ist, nämlich dem Straßenwesen in all seinen Teilen, zugute kommt, sondern auch für den allgemeinen Finanzhaushalt verwendet werden darf.
Herr Kollege Krammig, Sie haben vorhin auf § 29 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung hingewiesen. Mein Freund, der Kollege Schmidt (Hamburg) hat bereits in einer Zwischenfrage klargestellt, was der § 29 Abs. 1 in Wirklichkeit besagt. Ich lese ihn im Wortlaut vor:
Alle Einnahmen des Reichs dienen als Dekkungsmittel für den gesamten Ausgabebedarfs des Reichs, soweit nicht im Haushaltsplan oder in besonderen Gesetzen etwas anderes bestimmt ist.



Ritzel
Die Möglichkeit, in einem Spezialgesetz etwas anderes zu bestimmen, engt also die Vorschrift in § 29 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung entsprechend ein. Daher ist es nicht notwendig, den Standpunkt der Non-Affektation zu vertreten, sondern Sie haben als Gesetzgeber die Freiheit, in dem Spezialgesetz über die Sicherung der Finanzierung des Vierjahresplans für die Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen eine Maßnahme zu treffen, wie sie das Ziel unseres besonderen Antrages, den Sie bis jetzt leider abgelehnt haben, ist.
Das System der Zweckbindung ist im Straßenbau aber wiederholt und aus ganz bestimmten Gründen anerkannt worden. Dieses System, das von verschiedenen Seiten sehr stark und warm befürwortet wird, würde die Durchführung des Vierjahresplans sichern. Wir sind mit dieser Meinung nicht allein. Ich will auf Zitate verzichten. Ich habe hier einen Artikel aus dem Wirtschaftsblatt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22. Februar, der die Überschrift trägt „Der Streit um die Mineralölsteuern". Der Verfasser, Walter Hamm, schreibt genau das gleiche, was meine Fraktion im Interesse des Straßenwesens als ihre Auffassung vertritt.
Lassen Sie mich zum Schluß noch kurze Feststellungen treffen. Nach der vom Bundesminister der Finanzen im Ausschuß vorgelegten Ubersicht la über den Anteil des Kraftverkehrs und des Nicht-Kraftverkehrs am Mineralölsteueraufkommen beträgt bei Vergaserkraftstoff der Kraftfahrzeuganteil am Aufkommen des Jahres 1960 1581 Millionen von insgesamt 1639 Millionen DM; das sind 96,4 % Bei Dieselkraftstoff beträgt der Kraftfahrzeuganteil 598 Millionen von insgesamt 809 Millionen DM; das sind 73,9 % Bei den sonstigen Mineralölen entfallen von einem Gesamtaufkommen von 262 Millionen DM auf den Kraftfahrzeugsteueranteil 101 Millionen DM oder 38,5 % Wenn Sie alle diese Zahlen addieren, kommen Sie zu einem Gesamtaufkommen von 2710 Millionen DM, von denen auf die Kraftfahrzeuge 2280 Millionen DM oder 84,1 % entfallen.
Das sind Zahlen, die jedem zu denken geben sollten und Sie veranlassen sollten, unserem Antrag, das Mehraufkommen, das durch dieses neue Gesetz erschlossen werden soll, auch wirklich dem Straßenwesen zuzuführen, zuzustimmen, zumal die Regierung von Anfang an das gleiche wollte.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Drachsler.