Deutscher Bundestag
105. Sitzung
Bonn, den 9. März 1960
Inhalt:
Nachruf auf die Opfer der Bergwerkskatastrophe in Zwickau und auf die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Agadir
Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5659 A
Nachruf auf die Abg. Philipp Wehr, Dr. Hermann Lindrath und Dr. Paul Leverkuehn
Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5659 A
Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Engländer, Worms und Dr. Baron Manteuffel-Szoege 5660 A
Abg. Rollmann tritt als Nachfolger für den Abg. Dr. Leverkuehn in den Bundestag ein 5660 A
Erweiterung und Änderung der Tagesordnung 5660 A
Entwurf eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksache 1247) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1616, zu 1616) — Zweite und dritte Beratung —; verbunden mit
Entwurf eines Gesetzes über die Schaffung eines Straßenfonds und die Bundeshilfe für Straßenbau- und -unterhaltung (Verkehrsfinanzgesetz 1959) (SPD) (Drucksache 1275) ; Schriftlicher Bericht des
Finanzausschusses (Drucksachen 1617, zu 1617) — Zweite Beratung —
Höhne (SPD) 5661 A
Eisenmann (FDP) . . . 5662 D, 5676 B,
5686 C, 5696 D, 5705 D
Dr. Preiß (DP) 5665 C
Krammig (CDU/CSU) . . 5665 D, 5673 B, 5694 B, 5696 C, 5698 B, 5712 B
Ritzel (SPD) . . . . . 5667 D, 5674 A
Drachsler (CDU/CSU) . . 5671 B, 5694 D
Diel (CDU/CSU) . . . . 5672 A, 5695 C
Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 5673 C
Neuburger (CDU/CSU) . . . . 5674 C
Schoettle (SPD) 5676 D
Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 5677 B,
5679 D, 5700 B, 5706 C
Dr. Bleiß (SPD) . 5677 C, 5693 B, 5695 B,
5696 D, 5703 C, 5711 D
Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5678 A
Rademacher (FDP) 5678 C, 5683 C, 5693 B,
5709 C
Brück (CDU/CSU) 5679 A
Cramer (SPD) 5681 D
Dr. Hettlage, Staatssekretär 5683 B, 5685 D, 5693 D, 5696 A, 5699 B, 5701 A
Höhne (SPD) . . . . . 5685 A, 5686 A
Dr. Stecker (CDU/CSU) . 5686 B, 5691 D
II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5686 D,
5703 B
Eberhard (FDP) . . . . . . . . 5696 B Dr. Eckhardt (CDU/CSU) . 5698 C, 5699 A Wittrock (SPD) . . . 5700 A, 5701 C Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 5702 C Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 5708 A
Antrag der Abg. Paul, Schütz (München) u. Gen. betr. Weltflüchtlingsjahr 1959; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 1180, 1578)
Jaksch (SPD) 5687 B
Schütz (München) (CDU/CSU) . . 5689 D
Paul (SPD) . . . . . . . . 5690 D
Große Anfrage der Fraktion der SPD betr
Abmessung für Lastfahrzeuge (Drucksache 1627)
Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 5712 B
Rademacher (FDP) . . . . . . 5716 B
Haage (SPD) 5719 C
Schneider (Bremerhaven) (DP) . 5722 A
Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 5722 C
Diel (CDU/CSU) 5723 C
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5714 B
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen
1327, 1635) — Zweite und dritte Beratung verbunden mit
Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Ergänzungsabgabe für soziale Hilfsmaßnahmen im Kohlebergbau; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1318, 1668) (SPD) — Zweite Beratung —
Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 5725 C Dr. Atzenroth (FDP) 5726 A Krammig (CDU/CSU) . . 5727 D, 5729 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5728 A Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 5729 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 5731 B Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 5733 C
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes (Drucksache 1656) — Erste, zweite und dritte Beratung — 5737 C
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 19. Juni 1959 zum Abkommen vom 26. August 1952 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich (Drucksache 1601) — Erste Beratung — . . 5737 D
Nächste Sitzung 5737 D
Anlagen 5739 A
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 5659
105. Sitzung
Bonn, den 9. März 1960
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.01 Uhr
5738 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960
Berichtigungen:
Es ist zu lesen:
102. Sitzung Seite 5547 D Zeile 3 statt „Linderungsmittel herausnehmen sollte. Wir wissen, daß sie für die Gesundheit keinen Wert haben, daß sie aber gewissermaßen gewohnheitsmäßig gebraucht werden.": Linderungsmittel herausnimmt, bei denen wir wissen, daß ein gewisser gewohnheitsmäßiger Gebrauch besteht, ohne daß sie noch für die Gesundheit irgendeinen Wert haben.;
104. Sitzung Seite 5645 C Zeile 8 statt „Bei ihr ist die Relation zwischen Mitgliedern und Wählern größer" : Bei ihr ist der zahlenmäßige Unterschied zwischen Mitgliedern und Wählern kleiner; Zeile 24 statt „Wählerpartei": Mitgliederpartei.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
a) Beurlaubungen
Bauer (Wasserburg) 11.3.
Brüns 2. 7.
Birkelbach 9. 3.
Dr. Birrenbach 9. 3.
Dr. Bucerius 11.3.
Deringer 9. 3.
Diekmann 12. 3.
Frau Eilers (Bielefeld) 13. 3.
Eilers (Oldenburg) 11. 3.
Engelbrecht-Greve 12. 3.
Enk 11.3.
Faller 12. 3.
Felder 13. 3.
Dr. Franz 9. 3.
Geiger (München) 9. 3.
Dr. Greve 15. 4.
Dr. Gülich 16. 4.
Hauffe 11.3.
Heiland 13. 3.
Dr. Graf Henckel 11. 3.
Herold 13. 3.
Hilbert 11. 3.
Höcherl 9. 3.
Dr. Höck (Salzgitter) 12. 3.
Hörauf 13.3.
Jacobi 11.3.
Jahn (Frankfurt) 23. 4.
Dr. Jordan 11.3.
Junghans 11.3.
Keuning 13. 3.
Frau Klemmert 15. 5.
Koenen (Lippstadt) 13. 3.
Könen (Düsseldorf) 13. 3.
Dr. Kopf 11.3.
Dr. Kreyssig 9. 3.
Dr. Krone 9. 3.
Lantermann 11. 3.
Lücker (München) 9. 3.
Maier (Freiburg) 16. 4.
Margulies 11.3.
Metzger 10. 3.
Frau Niggemeyer 13. 3.
Frau Dr. Probst 9. 3.
Dr. Ratzel 11.3.
Rehs 9. 3.
Dr. Reinhard 12. 3.
Scharnberg 9. 3.
Scheel 11.3.
Dr. Schild 10. 3.
Dr. Schmidt (Gellersen) 11.3.
Dr. Schranz 13. 3.
Schröder (Osterode) 13. 3.
Siebel 12. 3.
Simpfendörfer 11. 3.
Stauch 11.3.
Stenger 11. 3.
Frau Strobel 11. 3.
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Theil 10. 3.
Unertl 12. 3.
Vehar 12. 3.
Werner 9. 3.
Zoglmann 11. 3.
b) Urlaubsanträge
Altmaier 15. 3.
Dr. Baade 30. 4.
Cillien 9. 4.
Dr. Dr. h. c. Dresbach 8. 4.
Even (Köln) 1. 4.
Frau Friese-Korn 31. 3.
Frau Dr. Gantenberg 31. 3.
Freiherr zu Guttenberg 4. 4.
Höfler 14. 3.
Kisters 18. 3.
Lulay 31.3.
Dr. Martin 16. 4.
Dr. Miessner 19. 3.
Pöhler 15. 3.
Ramms 2. 4.
Richarts 18. 3.
Dr. Ripken 14. 3.
Schneider (Hamburg) 24. 3.
Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3.
Seidl (Dorfen) 14. 3.
Seither 8. 4.
Storch 15. 3.
Weinkamm 18. 3.
Wittmann 14. 3.
Anlage 2
Schriftliche Antwort
des Bundesministers des Innern auf eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dewald zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Reitz betreffend Altersversorgung für die Pioniere des deutschen Luftverkehrs (Fragestunde der 95. Sitzung vom 20. 1. 1960 Drucksache 1536) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Pioniere des deutschen Luftverkehrs im Höchstfalle ein Ruhegeld von 168 DM monatlich nach den Rentenumstellungs- und Anpassungsgesetzen erhalten?
Besteht begründete Aussicht, daß die Deutsche Lufthansa AG, die in der Anlage A zum G 131 nicht aufgenommen wurde, in der Dritten Novelle Berücksichtigung findet?
Wenn dies nicht möglich sein sollte, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit dem Standpunkt des Herrn Innenministers - wie er im Rundschreiben des Staatssekretärs des Bundeskanzleramtes - (3 - 22113 - 2645/52) an alle obersten Bundesbehörden zum Ausdruck kommt - der neuen Lufthansa gegenüber zugunsten der ehemaligen Besatzungen Geltung verschafft wird?
Welche andere Wege hält die Bundesregierung für gangbar, um den Pionieren des deutschen Luftverkehrs endlich eine ausreichende Altersversorgung zu sichern?
Ihre in der Fragestunde am 20. 1. d. J. an mich gerichtete Zusatzfrage, bis wann die in Betracht kommenden Angehörigen der früheren Deutschen Lufthansa AG darüber Nachricht erhalten können, daß sich ihre Bezüge verbessern, kann erst beantwortet werden, wenn feststeht, in welcher Weise eine solche Verbesserung möglich ist. Der Herr
5740 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960
Bundesminister für Verkehr, zu dessen Aufgabenbereich die neue Deutsche Lufthansa gehört, hat es übernommen, in Kürze hierüber in Besprechungen mit den beteiligten Ressorts einzutreten. Ich habe ihn gebeten, Ihnen und Herrn Kollegen Reitz, dem ich Abschrift dieses Schreibens übersende, weitere Nachricht zu geben, sobald diese Besprechungen abgeschlossen sind.
Dr. Schröder
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Bundesministers für Wirtschaft auf eine Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Brecht betreffend Bekämpfung des Mietpreiswuchers (Fragestunde der 95. Sitzung vom 20. 1. 1960, Drucksache 1536) :
Hält die Bundesregierung die geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und des Wirtschaftsstrafgesetzes für ausreichend, um die Zunahme des Mietpreiswuchers, namentlich bei Untermietverhältnissen, wirksam zu bekämpfen?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung nicht notwendig, gegen den Mietpreiswucher schärfer vorzugehen?
In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 20. Januar 1960 haben Sie die Zusatzfrage gestellt, ob bekannt sei, daß die nicht preisrechtlich geschützten Untermietverhältnisse der Zahl nach größer und bedeutsamer sind als die preisgebundenen. Deshalb sollte noch einmal geprüft werden, ob und welche Maßnahmen gegen den Mietwucher hei den preisrechtlich nicht geschützten Untermietverhältnissen ergriffen werden müssen.
Untermietverhältnisse unterliegen dem Grundsatz nach keiner Preisbindung, d. h. die beteiligten Haupt- und Untermieter können im Rahmen des gesetzlich Zulässigen eine beliebige Untermiete vereinbaren.
Die Parteien eines Untermietverhältnisses sind, soweit die untervermieteten Räume Bestandteil eines preisgebundenen Hauptmietverhältnisses sind, bei der Vereinbarung der Untermiete somit freier gestellt als bei einem Hauptmietverhältnis. Daß diese Freiheit bei einer unausgeglichenen Marktsituation gelegentlich auch mißbräuchlich ausgenutzt und eine den Umständen nach unangemessen hohe Miete gefordert wird, ist eine sicherlich unerfreuliche Konsequenz der — bereits im Jahre 1951 erfolgten — Auflockerung der Preisbindung bei Untermietverhältnissen.
Um den Untermieter jedoch nicht der Willkür des Vermieters auszuliefern, der bei einer Mangellage die Vertragsbedingungen einseitig bestimmen kann, wurde dem Untermieter nach dem Muster des früheren Reichsmietengesetzes ein einseitiges Gestaltungsrecht verliehen, mit dessen Hilfe er sich unter den Schutz des Preisrechts stellen kann. Die Berufung hat die gesetzlich festgelegte Folge, daß vom ersten des auf die Erklärung folgenden oder übernächsten Monats an die preisgebundene Untermiete an die Stelle der vereinbarten tritt.
Dieser zivilrechtliche Schutz dürfte weit wirksamer sein, als ihn Strafvorschriften gewährleisten könnten. Allerdings versagt er — wenn der Untermieter keinen Mieterschutz genießt — insofern, als bei Berufung auf die preisgebundene Untermiete die Gefahr einer Kündigung durch den Vermieter zum nächstzulässigen Termin besteht. Diesen Nachteil kann der Untermieter aber abschwächen, indem er einen länger befristeten Mietvertrag abschließt.
Gegen den auch mir bekannten Mißstand überhöhter Untermieten in Hamburg ist von der zuständigen obersten Landesbehörde durch Einleitung von zahlreichen Bußgeldverfahren nach § 2a des Wirtschaftsstrafgesetzes vorgegangen worden. Mehr als 20 Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig geworden; gegen andere wurde von den Betroffenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Inzwischen ist ein Beschluß der ersten Instanz verkündet worden, welcher den angefochtenen Bußgeldbescheid bestätigt hat. Mit dem erfolgreichen Abschluß der Verfahren kann gerechnet werden.
Sollte der Gesetzgeber bei der Beratung des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Mietwuchers für erforderlich halten, so wird gleichzeitig zu befinden sein, ob und inwieweit sie auch für Untermietverhältnisse gelten sollen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt in den Fluß der Entwicklung einzugreifen und in einem Sondergesetz die Straf- und Bußgeldvorschriften gegen den Mietwucher zu verschärfen, erscheint mir nicht zweckmäßig.
In Vertretung
Westrick
Anlage 4 Umdruck 472
Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiter Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 3 werden die Worte „mit Zustimmung des Bundestages" gestrichen und die Worte „oder sie bis auf das Anderthalbfache erhöhen" ersetzt durch die Worte „oder sie für Gasöle bis auf 3,— DM, für andere Schweröle und Reinigungsextrakte bis auf 4,50 DM für 100 kg erhöhen,".
Bonn, den 8. März 1960
Dr. Krone und Fraktion
Anlage 5 Umdruck 473
Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616).
Der Bundestag wolle beschließen:
Nach Artikel 7 wird folgender Artikel 7a eingefügt:
„Artikel 7a
Betriebsbeihilfe für den Werkfernverkehr im
Zonenrandgebiet und in den Frachthilfegebieten
(1) Eine Betriebsbeihilfe für das im Werkfernverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes verbrauchte Gasöl wird gewährt an Inhaber von Lastkraftwagen, die ihren Standort im Zonenrandgebiet oder in den Frachthilfegebieten haben. Voraussetzung ist, daß das Gasöl zu Beförderungen gedient hat
a) unmittelbar zwischen Berlin-West und dem Bundesgebiet,
b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet oder den Frachthilfegebieten und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes,
c) innerhalb des Zonenrandgebietes oder der Frachthilfegebiete.
Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr durch Rechtsverordnung, von welchen weiteren Voraussetzungen die Steuerermäßigung abhängt, insbesondere welche örtlichen Beziehungen zwischen dem Unternehmer und den bezeichneten Gebieten bestehen müssen, inwieweit eine direkte Beförderung von oder zu bestimmten Standorten zwischen diesen Gebieten und dem übrigen Bundesgebiet erforderlich ist und inwieweit und in welcher Form ein besonderer Buchnachweis für die Beförderungen zu fordern ist. Der Bundesminister der Finanzen bestimmt ferner durch Rechtsverordnung, welche Gebiete als Zonenrandgebiet und als Frachthilfegebiete anzusehen sind.
(2) Die Mittel für die Betriebsbeihilfen werden für jedes Rechnungsjahr in den Bundeshaushaltsplan eingestellt. Die Bemessungsgrundlage für die Haushaltsmittel ist der Verbrauch der begünstigten Verbrauchergruppen an Gasöl für die begünstigten Zwecke im vorangegangenen Kalenderjahr. Dabei werden für je 100 kg des Verbrauchers 2,35 DM angesetzt.
(3) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung das Nähere über
1. die Verteilung der Mittel und die Berechnung der Beihilfen,
2. das Verfahren."
Bonn, den 8. März 1960
Höcherl und Fraktion
Anlage 6 Umdruck 474
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel 1
a) erhält Absatz 1 folgende Fassung:
„(1) Das Aufkommen aus der Mineralölsteuer abzüglich der in Absatz 2 genannten Beträge ist für die Zwecke des Straßenwesens zu verwenden."
b) erhält Absatz 2 Nr. 1 folgende Fassung:
„1. ein Abgeltungsbetrag von sechshundert Millionen Deutsche Mark. Der Abgeltungsbetrag vermindert sich ab 1. Januar 1961 auf dreihundertfünfzig Millionen Deutsche Mark;".
2. Hinter Artikel 3 wird folgender Artikel 3a eingefügt:
,Artikel 3a
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
§ 5 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 903) erhält folgende Fassung:
„ (2) Die Gemeinden, deren fortgeschriebene Bevölkerung mehr als 20 000 Einwohner beträgt, sind bzw. werden mit dem auf das Jahr der Erreichung dieser Einwohnerzahl. folgenden Haushaltsjahr Träger der Baulast für Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen."'
3. In Artikel 7
a) wird eine Nummer la mit folgendem Wortlaut eingefügt:
,la. in Absatz 1 wird hinter Ziffer 4 folgende Ziffer 4a eingefügt:
„4a. Verkehrsbetrieben für das Gasöl, das beire Einsatz der Kraftomnibusse im Linienverkehr verwendet wird,"'
b) wird in Nummer 4 hinter den Worten „2. in den Fällen des Absatzes 1 Ziffern 2 und 4 16,45 DM," eingefügt:
„3. im Falle des Absatzes 1 Ziffer 4a 4,70 DM".
Bonn, den 8. März 1960
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 7 Umdruck 475
Änderungsantrag der Abgeordneten MüllerHermann, Rösing und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel 7 wird hinter Ziffer 1 folgende Ziffer la eingefügt:
,1a. in Absatz 1 wird hinter Ziffer 3 folgende Ziffer 3a eingefügt:
„3a. Verkehrsbetrieben für das Gasöl, das zum Betrieb von Kraftomnibussen, so-
weit sie im Linienverkehr eingesetzt sind, verwendet wird," '
2. In Artikel 7 Nr. 4 erhält Nr. 2 folgende Fassung und wird folgende Ziffer 3 angefügt:
„2. in den Fällen des Absatzes 1
Ziffern 2, 3 und 4 . . . . . 16,45 DM,
3. im Falle des Absatzes 1 Ziffer 3a 4,70 DM".
Bonn, den 8. März 1960
Müller-Hermann Dr. Kanka
Rösing Wacher
Drachsler Dr. Willeke
Anlage 8 Umdruck 476
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Dr. Vogel, Drachsler und Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel 4 erhält Nr. 3 die folgende Fassung:
„3. In § 2 Abs. 1 werden ersetzt:
a) unter Nummer 1 Buchstabe a die Zahl „29,75" durch „32,50",
b) unter Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstaben aa, bb und dd jeweils die Zahl „17,60" durch „20,35",
c) unter Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc die Zahl „21,75" durch „24,50",
d) unter Nummer 1 Buchstabe c die Zahl „14,—" durch „22,75",
e) unter Nummer 1 Buchstabe d die Zahl „18,05" durch „22,75",
f) unter Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstaben aa und bb jeweils die Zahl „11,75" durch „16,45",
g) unter Nummer 2 die Zahl 24,75" durch „27,10",
h) unter Nummer 4 Buchstabe a die Zahl „12,75" durch „15,50",
i) unter Nummer 4 Buchstabe b die Zahl „17,—" durch „19,75".
2. In Artikel 6 erhält Abs. 2 die folgende Fassung: „(2) Die Nachsteuer beträgt für 100 kg
1. Leichtöle und Flüssiggase 2,75 DM,
2. mittelschwere Öle 8,75 DM,
3. Gasöle 4,70 DM,
4. der unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Mineralölsteuergesetzes fallenden Erzeugnisse 2,35 DM."
Bonn, den 8. März 1960
Dr. Stecker Drachsler
Dr. Vogel Höcherl und Fraktion
Anlage 9 Umdruck 477
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) .
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Artikel 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt.
2. Artikel 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt.
Bonn, den 8. März 1960
Eisenmann
Rademacher
Lenz (Trossingen) und Fraktion
Anlage 10 Umdruck 478
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) .
Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht,
dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1960 einen Bericht über die zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Verwaltungsabkommen betreffend Straßenbaufinanzierungshilfe zugunsten kommunaler Baulastträger vorzulegen.
Bonn, den 8. März 1960
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 11 Umdruck 479
Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) .
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt.
Bonn, den 8. März 1960
Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 480
Entschließungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Niederalt und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616 zu 1616)
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Bundestag erwartet, daß das Straßenbaufinanzierungsgesetz die Voraussetzung dafür schafft den Ausbau eines durchgehenden, leistungsfähiger
und der wachsenden Moturisierunq entsprechenden Straßennetzes sicherzustellen. Der Bundestag ist bemüht, durch vermehrte Steuereinnahmen bzw. durch wesentlich erhöhte Zuschüsse auch den Ländern, Kreisen und Gemeinden die Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiete des Straßenbaus zu ermöglichen.
Der Bundestag ist sich darüber im klaren, daß mit dem ersten Vierjahres-Straßenbau-Programm das Problem des Straßenbaues noch nicht gelöst ist. Er hält es vielmehr für notwendig, daß unverzüglich die Vorarbeiten für das Vierjahres-Anschluß-Programm in Angriff genommen werden.
Der Bundestag empfiehlt der Bundesregierung, daß sie zu diesem Zweck eine unabhängige Sachverständigenkommission einsetzt, die in Fühlungnahme mit den Baulastträgern bis zum 31. März 1961 einen Bericht vorlegt, in dem die noch ungelösten und ungeklärten Probleme eines umfassenden Straßenbaues analysiert werden und der Bundesregierung Empfehlungen für die Ausgestaltung und Abwicklung des Anschlußprogramms unterbreitet werden. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Welcher Zuwachs an Motorisierung ist für die nächsten zehn Jahre in der Bundesrepublik zu erwarten?
2. Welche Auswirkungen ergeben sich aus dem Motorisierungszuwachs für den überörtlichen Verkehr?
Reichen die bisherigen Planungen aus, sicherzustellen, daß der Fluß des überörtlichen Verkehrs nicht durch Engpässe, die sich aus mangelnden Ortsdurchfahrten oder Ortsumgehungen ergeben, behindert wird? Welche Vorschläge können gemacht werden, um eventuelle derartige Engpässe zu beseitigen? Welche Probleme technischer, finanzieller und rechtlicher Art sind dabei zu berücksichtigen?
3. Welche Entwicklung ist beim innerörtlichen Verkehr zu erwarten? Bestehen die Voraussetzungen dafür, daß die Kreise und Gemeinden im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und im Rahmen der seitens der Länder ihnen gegenüber bestehenden Verpflichtungen und der vom Bund gewährten Hilfen, die bei ihnen anfallenden Probleme bewältigen können? Welche Vorschläge sind gegebenenfalls — auch unter Berücksichtigung anderer eventuell im Allgemeininteresse notwendiger Baumaßnahmen — zu machen, um die Kreise und Gemeinden bei der Lösung ihrer Verkehrsprobleme zu unterstützen? Welche verfassungsrechtlichen, haushaltsrechtlichen und privatrechtlichen Probleme sind dabei zu erwarten, und wie können sie gelöst werden?
Der Bundestag erwartet, daß der Bericht dieser Sachverständigenkommission auch dem Bundestag zur Kenntnis zugeleitet wird.
Bonn, den 8. März 1960
Müller-Hermann Niederalt
Höcherl und Fraktion
Anlage 13 Umdruck 481
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 1 werden in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes gestrichen:
a) nach dem Wort „Heizöl" die Worte „und Flüssiggase",
b) nach dem Wort „Verheizen" die Worte „ , Flüssiggase auch zur Gewinnung von Licht verwendet werden, und zwar Flüssiggase unversteuert, Heizöle".
Bonn, den 8. März 1960
Dr. Atzenroth
Lenz (Trossingen) und Fraktion
Anlage 14 Umdruck 482
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635). Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel 1 werden in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes die Worte
„a) Gasöle zum Steuersatz von 1 DM," gestrichen.
2. In Artikel 2 werden die Worte
„a) Gasöle zum Steuersatz von 1 DM," gestrichen.
Bonn, den 8. März 1960
Dr. Atzenroth
Lenz (Trossingen) und Fraktion
Anlage 15 Umdruck 483
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 3 werden die Worte „ , oder sie bis . . . des Energiemarktes erforderlich ist" gestrichen.
Bonn, den 8. März 1960
Dr. Atzenroth
Lenz (Trossingen) und Fraktion
5744 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960
Anlage 16 Umdruck 484
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Dr. Vogel, Drachsler und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616).
Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht,
das Aufkommen aus dem Straßenbaufinanzierungsgesetz, soweit es sich aus der Anhebung des Steuersatzes für Vergaserkraftstoff um einen weiteren Pfennig gegenüber der vom Finanzausschuß des Bundestages vorgeschlagenen Fassung des Gesetzentwurfs ergibt, zur Erhöhung der Bundeszuschüsse an die kommunalen Baulastträger einzuplanen. Dabei sind solche Gemeinde- und Kreisstraßen zu berücksichtigen, die mit dem Bundesfernstraßennetz in Beziehung stehen.
Bonn, den 8. März 1960
Dr. Stecker Dr. Vogel Drachsler Höcherl und Fraktion
Anlage 17 Umdruck 485
Änderungsantrag der Abgeordneten Krammig, Eplée zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 1327, 1635) .
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 1 wird in dem neugefaßten § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes folgender Buchstabe c eingefügt:
c) andere Schweröle zum unmittelbaren Verheizen zur Gewinnung der für die Mineralölherstellung erforderlichen Energie zum Steuersatz von 0 DM
Bonn, den 9. März 1960
Krammig Eplée
Anlage 18 Umdruck 486
Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 4 Nr. 5 wird dem § 8 ein neuer Absatz 6 angefügt mit folgendem Wortlaut:
„(6) Der Bundesminister der Finanzen kann in besonders gelagerten Einzelfällen eine Steuerbegünstigung (Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung) im Verwaltungswege zu Versuchszwecken auch bei unmittelbarer oder mittelbarer Verwendung von Mineralöl als Treibstoff oder Schmierstoff gewähren."
Bonn, den 9. März 1960
Krammig
Anlage 19 Umdruck 487
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel 4 Nr. 3 wird Buchstabe d gestrichen.
2. In Artikel 14 Abs. 2 werden am Schluß die Worte „und am 31. Dezember 1963 außer Kraft" angefügt.
Bonn, den 9. März 1960
Eberhard
Rademacher
Lenz (Trossingen) und Fraktion
Anlage 20 Umdruck 488
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eckhardt, Krammig, Dr. Dollinger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel 4 wird folgende Nr. 5a eingefügt: ,5a. § 9 erhält folgende Fassung:
„§ 9
Steuerlager
Auf Antrag ist zuzulassen, daß Mineralöl unversteuert geliefert wird, wenn das Steuerlager dem Großhandel, dem Großhandelsvertrieb durch Hersteller, dem Mischen von Mineralöl oder der Versorgung von steuerbegünstigten Verwendern dient."
2. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 5a eingefügt:
„Artikel 5a
Steuererstattung
Für Bestände von Erzeugnissen der Nummern 2712 und 2713 - A bis C des Zolltarifs, für
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1960 5745
die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits eine unbedingte Steuerschuld entstanden ist oder die Steuern bereits entrichtet worden sind, wird die Mineralölsteuer auf Antrag erlassen oder erstattet. Das gleiche gilt für Bestände von Erzeugnissen der Nummern 2710 - A - 2 - a . und 2714 - C - 2 des Zolltarifs, sofern diese nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Erlaubnisschein abgegeben werden."
Bonn, den 9. März 1960
Dr. Eckhardt Krammig
Dr. Dollinger
Anlage 21 Umdruck 490
Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Bleiß zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616).
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 12 Abs. 2 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt.
Bonn, den 9. März 1960
Dr. Bleiß
Anlage 22 Umdruck 491
Änderungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616).
Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 8 wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird die Zahl „22,50" durch die Zahl „11,25" ersetzt.
2. Nummer 2 erhält folgende Fassung: ,2. In Absatz 2
a) erhalten die Nummern 1 und 2 folgende Fassung:
„1. um 25 vom Hundert des Betrages, der sich nach Absatz 1 Nr. 5 ergibt,
für Sattel-Anhänger;
2. um 50 vom Hundert des Betrages, der sich nach Absatz 1 Nr. 5 ergibt,
für Kraftomnibusse, die überwiegend im Linienverkehr verwendet werden;"
b) werden in Nummer 3 Buchstabe a hinter den Worten „für Kraftfahrzeug-Anhänger" die Worte „zur Durchführung von Schwer- und Großraumtransporten" eingefügt.'
Bonn, den 9. März 1960
Müller-Hermann Heix
Dragger Gibbert
Rösing Wendelborn
Krammig Schulze-Pellengahr
Dr. Stecker Diel
Drachsler Willeke
Teriete Schlick
Brück Vehar
Günther
Anlage 23
Erklärung
des Abgeordneten Dr. Menzel gem. § 36 der Geschäftsordnung
Nachdem ich das amtliche Protokoll erhalten habe, ergänze ich meine am 18. 2. 60 gemäß § 36 GO abgegebene Erklärung wie folgt:
Nach dem von Herrn Brück verlesenen Brief glaubte Herr Dr. Weitz sich erinnern zu können, daß Herr Dr. Globke vom Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen einstimmig zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes gewählt worden sei.
Hierzu darf ich nach Rückfrage in Düsseldorf folgendes feststellen:
Der Vorschlag, Herrn Dr. Globke als Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes aus dem kommunalen Dienst zu übernehmen, ging auf den damaligen Ministerpräsidenten Arnold zurück. Der Innenminister — das war damals ich — hat nach den Düsseldorfer Akten hiergegen Bedenken erhoben und diese Bedenken auch aktenmäßig festgelegt. Trotzdem blieb zwar das Kabinett bei seinem Beschluß, vollzog ihn aber nicht. Herr Dr. Globke hat daher die Stellung als Vizepräsident des Landesrechnungshofes nicht angetreten. Er trat kurz darauf in die Dienste des Bundes.
Dr. Menzel