Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht hätten wir diese Anfrage zu Beginn der heutigen kulturpolitischen Debatte behandeln sollen; dann hätte man sich einmal die Mühe machen müssen, über die Hintergründe der Kanzleien zu sprechen und den ganzen Jammer vor dem deutschen Volke auszubreiten, der bei der Lösung von Problemen wie diesem sichtbar wird.
Bevor ich hier eine wohlformulierte Antwort gebe, erlauben Sie mir, aus meinem Herzen keine Mördergrube zu machen. Wenn man einen föderalistischen Staatsaufbau hat und die heutigen Schwierigkeiten sieht, dann kann man sich sehr wohl wünschen, daß es in einem solchen Staat ein Gebilde wie Preußen geben möge. Dann täte sich nämlich manches sehr viel leichter, als wir es derzeit erleben. Ich kann nur sagen: hoffentlich geht es dem preußischen Kulturbesitz nicht so schlecht, wie es Preußen gegangen ist.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage lautet wie folgt:
Um die Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" und ihre Organe, insbesondere den Stiftungsrat, handlungsfähig machen zu können, ist der Erlaß der Satzung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Klärung der Frage, ob und welche Länder sich an der Stiftung beteiligen wollen. Die Verhandlungen hierüber mit den Ländern schweben noch. Es geht vor allem um die politisch schwierige Frage des Beteiligungs- und Stimmenverhältnisses zwischen Bund und Ländern, womit nach § 11 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung auch die Verteilung der finanziellen Lasten gekoppelt ist.
Es steht zu hoffen, daß bald eine im Hinblick auf die kulturelle und gesamtdeutsche Bedeutung des preußischen Kulturbesitzes geeignete Lösung gefunden wird. Über die Eilbedürftigkeit sind sich alle Verhandlungspartner im klaren. — Aber erlauben Sie mir einzuschieben: Einsicht in die Verhältnisse führt noch lange nicht zur Lösung der gestellten Aufgaben. — In dem von der Sache her sehr bedauerlichen Schwebezustand darf die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Betreuung des preußischen Kulturbesitzes in dem, was sachlich und personell erforderlich ist, keinen Schaden nehmen. Auch darüber sind sich alle Beteiligten einig.
Der Bund wird deshalb mit Beginn des neuen Rechnungsjahres in Verbindung mit den Ländern, in denen sich die einzelnen Teile des preußischen Kulturbesitzes befinden, die erforderliche finanzielle Hilfe leisten müssen.
Herr Präsident, erlauben Sie mir bitte, im Anschluß daran nur noch einiges wenige zu sagen, das ich bisher noch nicht ausgesprochen habe.
Meine Damen und Herren, wenn Sie sich das, was in der voraufgegangenen Debatte gesagt worden ist, hinsichtlich seiner Möglichkeit, verwirklicht zu werden, überlegen, dann müssen Sie zugeben, daß das Schicksal, das der preußische Kulturbesitz trotz eines einstimmig angenommenen Gesetzes und nach einem siegreichen Urteil in Karlsruhe bis heute erlitten hat, kein besonders ermunternder Auftakt ist.
Ihnen, Frau Kollegin Maxsein, die Sie die Anfrage begründet haben, möchte ich sagen: Wir werden nicht müde werden, weiter in der richtigen Richtung zu kämpfen, und wir hoffen, daß sich schließlich die Einsicht, wenn auch nicht gerade stürmisch, so doch wenigstens zentimeterweise durchsetzen wird.