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ID0310104700

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    Deutscher Bundestag 101. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1960 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Abg. Arndgen, Dr. Schmid [Frankfurt], Kühn [Bonn], Dr. Schneider [Lollar] u. Gen.) (Drucksache 1444) — Erste Beratung — Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 5437 B, 5448 A Dr. Kohut (FDP) 5441 C Brese (CDU/CSU) 5443 A Frau Kalinke (DP) 5444 B Eisenmann (FDP) 5446 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundeszuschüsse zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten aus Anlaß der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik sowie zur Einführung der Vorschriften über die Gemeinlast und weiterer sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Gesetz über Bundeszuschüsse und Gemeinlast) (Drucksache 1460) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1608); Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 1607) — Zweite und dritte Beratung — Baldauf (CDU/CSU) 5449 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik (Drucksache 1398); verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Wissenschaftsrat" (SPD) (Drucksache 1314) — Erste Beratung — und Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" (Drucksache 1472) Dr. Frede (SPD) . . . . . . . . 5450 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5453 D, 5482 B Dr. Heck (Rottweil) (CDU/CSU) . . 5460 B Lohmar (SPD) 5464 A, 5480 C Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . 5469 D Dr. Knorr (CDU/CSU) . . . . . 5476 A Probst (Freiburg) (DP) 5477 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 5479 B, 5480 D Dr. Schäfer (SPD) 5481 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . 5481 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5482 D Anlagen 5483 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1960 5437 101. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 12. 2. Frau Albertz 29. 2. Bauer (Wasserburg) 12. 2. Bauereisen 15. 2. Benda 19. 2. Frau Bennemann 12. 2. Frau Berger-Heise 12. 2. Birkelbach 12. 2. Dr. Bleiß 12. 2. Brand 12. 2. Frau Brauksiepe 12. 2. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 12. 2. Dr. Dahlgrün 12. 2. Dr. Deist 29. 2. Dr. Dollinger 12. 2. Dowidat 12. 2. Eberhard 27. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Engelbrecht-Greve 12. 2. Even (Köln) 29. 2. Frau Friese-Korn 27. 2. Frau Dr. Gantenberg 13. 2. Geiger (München) 12. 2. D. Dr. Gerstenmaier 17. 2. Glüsing (Dithmarschen) 12. 2. Dr. Greve 12. 2. Dr. Gülich 16. 4. Haage 12. 2. Dr. Graf Henckel 12. 2. Hilbert 12. 2. Dr. Höck (Salzgitter) 20. 2. Horn 12. 2. Frau Dr. Hubert 12. 2. Illerhaus 12. 2. Jacobi 13. 2. Jacobs 7. 3. Dr. Jaeger 13. 2. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 12. 2. Kalbitzer 12. 2. Dr. Kanka 12. 2. Frau Klemmert 15. 5. Könen (Düsseldorf) 12. 2. Dr. Krone 12. 2. Leber 12. 2. Dr. Leiske 12. 2. Leukert 16. 2. Dr. Leverkuehn 12. 2. Dr. Lindenberg 12. 2. Lulay 29. 2. Maier (Freiburg) 16. 4. Margulies 12. 2. Mauk 12. 2. Mengelkamp 12. 2. Merten 12. 2. Müller (Worms) 12. 2. Müser 20. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Neuburger 12. 2. Nieberg 12. 2. Ollenhauer 12. 2. Pelster 19. 2. Dr. Pflaumbaum 19. 2. Frau Pitz-Savelsberg 12. 2. Prennel 12. 2. Frau Dr. Probst 12. 2. Rademacher 12. 2. Dr. Ratzel 12. 2. Richarts 12. 2. Ritzel 12. 2. Frau Rudoll 12. 2. Ruhnke 12. 2. Dr. Rutschke 13. 2. Scharnowski 15. 2. Scheel 12. 2. Dr. Schellenberg 12. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 12. 2. Schmücker 12. 2. Schneider (Hamburg) 12. 2. Schütz (München) 12. 2. Dr. Starke 13. 2. Frau Dr. Steinbiß 17. 2. Dr. Steinmetz 12. 2. Storch 12. 2. Striebeck 13. 2. Frau Strobel 12. 2. Wagner 12. 2. Dr. Weber (Koblenz) 12. 2. Wehr 23. 4. Weimer 12. 2. Frau Welter (Aachen) 27. 2. Werner 24. 2. Dr. Willeke 1. 3. Anlage 2 Umdruck 468 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik (Drucksache 1398). Der Bundestag wolle beschließen: Um die Einrichtungen der Forschung, der wissenschaftlichen Hochschulen, der Fachhochschulen und der allgemeinbildenden Schulen den Bildungs- und Ausbildungsbedürfnissen unserer Zeit anzupassen, wird die Bundesregierung ersucht, 1. die Verhandlungen mit den Ländern über die Abgrenzung der Aufgaben im kulturellen Bereich baldmöglichst zu einem Abschluß zu bringen, 2. dabei insbesondere eine Verwirklichung von Artikel 74 Nr. 13 des Grundgesetzes durch eine angemessene Beteiligung des Bundes an der Verwaltung und Etatgestaltung der überregionalen Forschungsinstitutionen anzustreben, 5484 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1950 3. im Haushaltsplan des Bundes in den folgenden 5 Jahren für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen je 200 Millionen DM vorzusehen, 4. im Einvernehmen mit den Ländern zu prüfen, inwieweit neben dem Ausbau der vorhandenen die Gründung neuer wissenschaftlicher Hochschulen notwendig ist, 5. im Einvernehmen mit den Ländern einen Plan über den Bau von Studentenwohnheimen, Studentenhäusern und über den Ausbau des Fachschulwesens aufzustellen, 6. gemeinsam mit den Ländern und dem Wissenschaftsrat die Vorschläge zur Reform der Lehrkörper an den wissenschaftlichen Hochschulen zu prüfen. Der Bundestag hält es für notwendig, die rund 700 Millionen DM, die dem Bund aus der Teilprivatisierung des Volkswagenwerks für 20 Jahre zur Nutzung zustehen, schon jetzt im Sinne der Stiftung, überwiegend zur Finanzierung der Aufgaben unter 4. und 5. unmittelbar zur Verfügung zu stellen und darüber Einvernehmen mit dem Land Niedersachsen anzustreben. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den schwebenden Verhandlungen über den Schuldendienst der Ausgleichsforderungen dahin gehend zu wirken, daß die Länder die 275 Millionen DM, die der Bund künftig übernimmt, zu einer entsprechenden Mehrleistung im kulturellen Bereich, insbesondere für Zwecke des Schulbaues verwenden, um die Voraussetzungen für die Einführung des 9. Schuljahres in allen Bundesländern baldmöglichst zu schaffen. Bonn, den 11. Februar 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 3 Umdruck 469 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik (Drucksache 1398). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die Verhandlungen mit den Ländern über die Bewältigung der Aufgaben im kulturellen Bereich bis zum 1. Juni 1960 abzuschließen und dem Bundestag unverzüglich über das Ergebnis schriftlich zu berichten; 2. die notwendigen Mittel im Haushaltsplan des Bundes für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen bereitzustellen, soweit sie nicht von den Ländern aufgebracht werden. Grundlage dafür sollen die Bedarfspläne des Wissenschaftsrates sein; 3. den Ländern die im Rahmen der Übernahme von Kriegsfolgelasten durch den Bund erforderlichen Mittel für den Schulhausbau zur Verfügung zu stellen. Bund und Länder sollen außerdem die Modernisierung der Schulen, die Einführung des 9. Schuljahres und die Beseitigung des Schichtunterrichtes berücksichtigen; 4. mit den Ländern, den Trägern der Erwachsenenbildung und den Hochschulen über einen Ausbau der Einrichtungen der politischen Bildung zu beraten und alle Bestrebungen auf diesem Gebiet nachdrücklich zu fördern; 5. die Höhe der Stipendien für Studenten und der Erziehungsbeihilfen den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen; 6. den Anteil der geförderten Studenten zu erhöhen und eine Ausweitung des Kreises von Studierenden, deren Eltern als Arbeiter oder in der Landwirtschaft tätig sind, zu fördern; 7. im Einvernehmen mit den Ländern und den Trägern von Studentenwohnheimen dafür Sorge zu tragen, daß innerhalb von fünf Jahren 30 v. H. der Studenten in Wohnheimen aufgenommen werden können. Dabei sind ausländische Studenten, die in der Bundesrepublik studieren, besonders zu berücksichtigen. Bonn, den 12. Februar 1960. Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Agnes Katharina Maxsein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 21. Februar 1957 hat dieses Hohe Haus das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" beschlossen. Seitdem sind drei Jahre ins Land gegangen. Die Diskussion über die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Stiftung war langwierig. Ihr wurde durch die Erklärung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli vergangenen Jahres, daß das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" mit dem Grundgesetz vereinbar sei, ein Ende gesetzt. Damit ist ein Schlußstrich unter die Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern gezogen.
    Heute, drei Jahre nach der Verkündung des Gesetzes und ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ist diese Stiftung noch immer nicht über ihre Satzung ins Leben getreten. Ich bin der Meinung, dieses Parlament, das dieses Gesetz nahezu einmütig — bei einer Stimmenthaltung — beschlossen hat, besitzt nicht nur ein Recht, sondern hat sogar die Pflicht, sich danach zu erkundigen, wie es mit dieser Stiftung steht, nicht zuletzt in der Erkenntnis der Bedeutung der Sache. Ich möchte die Bedeutung Ihnen nicht in der Form meiner individuellen Auffassung nahebringen, sondern mich auf ein ausgezeichnetes Gutachten der ehemals Staatlichen Museen beziehen, das fast wörtlich mit der Formulierung übereinstimmt, die sich in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts findet:
    Die Bedeutung der Museen und die Aufgaben
    der Stiftung bestehen darin, daß der preußische
    Kulturbesitz — mindestens seit der Reichsgründung — eine Aufgabe hatte, die den preußischen Sammlungen einen gesamtdeutschen, national-repräsentativen Charakter verlieh. Diese
    Sammlungen bieten ein in Deutschland einmaliges Gesamtbild der kulturellen und geistesgeschichtlichen Entwicklung des Erdkreises von
    den Anfängen bis zur Gegenwart.
    Im Urteil wird weiter festgestellt, daß die Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" die Aufgabe hat, die während des Krieges und des Zusammenbruchs verstreuten Bestände wieder zusammenzuführen, zu ergänzen, zu pflegen und die Tradition als gesamtdeutsche Aufgabe fortzuführen. Schließlich hat sie die Verpflichtung, die Auswertung des Kulturbesitzes für die Interessen der Allgemeinheit in Wissenschaft und Bildung und für den Kulturaustausch zwischen den Völkern zu gewährleisten.
    Im September 1958 ist die Rückführung des gesamten ausgelagerten Kunstbesitzes der Berliner Museen beendet worden. Die finanzielle Situation ist so, daß die Auswertung dieses unersetzlichen Kulturbesitzes auch nicht annähernd erfolgen konnte, weder die konservatorische Pflege noch die wissenschaftliche Auswertung, noch die Erfüllung der Bildungsaufgaben, wozu es erforderlich ist, den Kulturbesitz einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.



    Frau Dr. Maxsein
    Ich kenne diese Verhältnisse nicht nur aus ausgezeichneten Gutachten, sondern auch aus persönlicher Erfahrung. Ich möchte mich kurz fassen, kann aber an einer Aufgabe nicht vorübergehen. Ich bin der Meinung, daß in dieser Stunde den erzieherischen und den Bildungsaufgaben eines solchen Kulturbesitzes ganz besondere Beachtung geschenkt werden muß. Ich sprach von seiner nationalen Repräsentanz und seiner gesamtdeutschen Bedeutung. Wir unterhalten uns darüber, wie wir das Verhältnis des Volkes, insbesondere der Jugend, zu Nation und Staat pflegen können. Ich glaube, daß man ein gesundes Nationalbewußtsein gerade in der Begegnung mit dem Kulturbesitz, der Ausdruck besten deutschen Geistes ist, entwickeln kann. Sie werden verstehen, daß auch diese Überlegungen uns veranlaßt haben, die Große Anfrage zu stellen.
    Es geht uns nicht darum, eine Kontroverse zwischen Bund und Ländern zu vertiefen. Ganz im Gegenteil. Wir sind der Meinung, daß diese Angelegenheit für die Öffentlichkeit so bedeutungsvoll ist, daß hierüber eine parlamentarische Auseinandersetzung erfolgen sollte.
    Wir stellen die Anfrage recht besorgt, aber doch in der Hoffnung, daß die Bundesregierung eine sehr positive Antwort über den Stand der Verhandlungen geben kann. Wir wissen von der Bundesregierung, daß sie alles getan hat, um den Kunstbesitz wieder zur Geltung zu bringen. Ich möchte nicht verschweigen, daß auch von seiten der Länder große Opfer gebracht worden sind.
    Die Große Anfrage lautet:
    Wie weit sind die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gediehen, damit die Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" ins Leben treten kann?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben die Begründung der Großen Anfrage durch Frau Kollegin Maxsein gehört.
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht hätten wir diese Anfrage zu Beginn der heutigen kulturpolitischen Debatte behandeln sollen; dann hätte man sich einmal die Mühe machen müssen, über die Hintergründe der Kanzleien zu sprechen und den ganzen Jammer vor dem deutschen Volke auszubreiten, der bei der Lösung von Problemen wie diesem sichtbar wird.
    Bevor ich hier eine wohlformulierte Antwort gebe, erlauben Sie mir, aus meinem Herzen keine Mördergrube zu machen. Wenn man einen föderalistischen Staatsaufbau hat und die heutigen Schwierigkeiten sieht, dann kann man sich sehr wohl wünschen, daß es in einem solchen Staat ein Gebilde wie Preußen geben möge. Dann täte sich nämlich manches sehr viel leichter, als wir es derzeit erleben. Ich kann nur sagen: hoffentlich geht es dem preußischen Kulturbesitz nicht so schlecht, wie es Preußen gegangen ist.
    Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage lautet wie folgt:
    Um die Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" und ihre Organe, insbesondere den Stiftungsrat, handlungsfähig machen zu können, ist der Erlaß der Satzung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Klärung der Frage, ob und welche Länder sich an der Stiftung beteiligen wollen. Die Verhandlungen hierüber mit den Ländern schweben noch. Es geht vor allem um die politisch schwierige Frage des Beteiligungs- und Stimmenverhältnisses zwischen Bund und Ländern, womit nach § 11 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung auch die Verteilung der finanziellen Lasten gekoppelt ist.
    Es steht zu hoffen, daß bald eine im Hinblick auf die kulturelle und gesamtdeutsche Bedeutung des preußischen Kulturbesitzes geeignete Lösung gefunden wird. Über die Eilbedürftigkeit sind sich alle Verhandlungspartner im klaren. — Aber erlauben Sie mir einzuschieben: Einsicht in die Verhältnisse führt noch lange nicht zur Lösung der gestellten Aufgaben. — In dem von der Sache her sehr bedauerlichen Schwebezustand darf die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Betreuung des preußischen Kulturbesitzes in dem, was sachlich und personell erforderlich ist, keinen Schaden nehmen. Auch darüber sind sich alle Beteiligten einig.
    Der Bund wird deshalb mit Beginn des neuen Rechnungsjahres in Verbindung mit den Ländern, in denen sich die einzelnen Teile des preußischen Kulturbesitzes befinden, die erforderliche finanzielle Hilfe leisten müssen.
    Herr Präsident, erlauben Sie mir bitte, im Anschluß daran nur noch einiges wenige zu sagen, das ich bisher noch nicht ausgesprochen habe.
    Meine Damen und Herren, wenn Sie sich das, was in der voraufgegangenen Debatte gesagt worden ist, hinsichtlich seiner Möglichkeit, verwirklicht zu werden, überlegen, dann müssen Sie zugeben, daß das Schicksal, das der preußische Kulturbesitz trotz eines einstimmig angenommenen Gesetzes und nach einem siegreichen Urteil in Karlsruhe bis heute erlitten hat, kein besonders ermunternder Auftakt ist.
    Ihnen, Frau Kollegin Maxsein, die Sie die Anfrage begründet haben, möchte ich sagen: Wir werden nicht müde werden, weiter in der richtigen Richtung zu kämpfen, und wir hoffen, daß sich schließlich die Einsicht, wenn auch nicht gerade stürmisch, so doch wenigstens zentimeterweise durchsetzen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)