Rede:
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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3100

  • date_rangeDatum: 11. Februar 1960

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    Deutscher Bundestag 100. Sitzung Bonn, den 11. Februar 1960 Inhalt: Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600) Schwarz, Bundesminister . 5427 B Nächste Sitzung 5434 D Anlage 5435 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Februar 1960 5427 100. Sitzung Bonn, den 11. Februar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 18.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 29. 2. Bauer (Wasserburg) 12. 2. Bauereisen 15. 2. Benda 19. 2. Frau Bennemann 12. 2. Bettgenhäuser 11. 2. Birkelbach 12. 2. Dr. Böhm 11. 2. Bruns 2. 7. Dr. Dahlgrün 12. 2. Dr. Deist 29. 2. Dowidat 12. 2. Eberhard 27. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Engelbrecht-Greve 12. 2. Erler 11. 2. Even (Köln) 29. 2. Dr. Friedensburg 11. 2. Frau Friese-Korn 27. 2. Frau Dr. Gantenberg 13. 2. Gehring 11. 2. D. Dr. Gerstenmaier 17. 2. Glüsing (Dithmarschen) 12. 2. Dr. Greve 12. 2. Dr. Gülich 16. 4. Haage 12. 2. Dr. Dr. Heinemann 11. 2. Hilbert 12. 2. Dr. Höck (Salzgitter) 20. 2. Horn 12. 2. Frau Dr. Hubert 12. 2. Illerhaus 12. 2. Jacobi 13. 2. Jacobs 7. 3. Dr. Jaeger 13. 2. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 12. 2. Dr. Kanka 12. 2. Katzer 11. 2. Frau Klemmert 15. 5. Krammig 11. 2. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kühn (Köln) 11. 2. Leber 12. 2. Leukert 16. 2. Dr. Leverkuehn 12. 2. Dr. Lindenberg 12. 2. Lulay 29. 2. Maier (Freiburg) 16. 4. Margulies 12. 2. Mengelkamp 12. 2. Mischnick 11. 2. Müller (Worms) 12. 2. Müser 20. 2. Nieberg 12. 2. Ollenhauer 12. 2. Pelster 19. 2. Dr. Pflaumbaum 19. 2. Frau Pitz-Savelsberg 12. 2. Prennel 12. 2. Dr. Ratzel 12. 2. Richarts 12. 2. Ritzel 12. 2. Frau Rudoll 12. 2. Ruhnke 12. 2. Dr. Rutschke 13. 2. Scharnowski 15. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 12. 2. Schmücker 12. 2. Schneider (Hamburg) 12. 2. Schütz (München) 12. 2. Dr. Starke 13. 2. Stauch 11. 2. Frau Dr. Steinbiß 17. 2. Dr. Steinmetz 12. 2. Storch 12. 2. Striebeck 13. 2. Frau Strobel 12. 2. Wagner 12. 2. Dr. Weber (Koblenz) 12. 2. Wehr 23. 4. Frau Welter (Aachen) 27. 2. Werner 24. 2. Dr. Willeke 1. 3.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Sitzung ist eröffnet.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung am 11. Februar 1960 das vom Bundestag am 2. Dezember 1959 beschlossene Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes bestätigt. Sein Schreiben wird als Drucksache 1612 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verkehr und der Herr Bundesminister der Finanzen haben unter dem 10. Februar 1960 auf Grund des Beschlusses des Bundestages vom 12. Februar 1958 den Bericht der Prüfungskommission über die Deutsche Bundesbahn vorgelegt. Der Bericht wird als Drucksache 1602 verteilt.
Ich rufe Punkt 6 der verbundenen Tagesordnung auf:
Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600).
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Schwarz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem „Grünen Bericht 1960" ist Ihnen in diesen Tagen der fünfte Bericht über die Ertragslage der Landwirtschaft seit dem Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes zugestellt worden. Ich darf deshalb annehmen, daß Ihnen Anlage und Gliederung der „Grünen Berichte", die die Grundlage unserer Agrarpolitik bilden, bekannt sind. Ich will Ihnen und mir daher lange methodische Erläuterungen ersparen und gleich auf die wichtigsten Ergebnisse des Grünen Berichts 1960 zu sprechen kommen.
    Dabei scheint es mir sinnvoll, zunächst die Stellung der westdeutschen Landwirtschaft in der gesamten Volkswirtschaft zu umreißen. Sowohl die Zielsetzungen des Landwirtschaftsgesetzes, nämlich die Angleichung der landwirtschaftlichen Einkommen an die gewerblichen, als auch die Probleme, die sich für die Agrarpolitik bei der Verfolgung dieser Ziele ergeben, können nur im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung richtig beurteilt werden.
    Die Landwirtschaft ist — wie Sie wissen — ein „schrumpfendes Gewerbe". Die erforderlichen Nahrungsmittel können nämlich mit dem fortschreitenden Vordringen der Technik auch in der landwirtschaftlichen Produktion von einem ständig geringer werdenden Anteil der Gesamtbevölkerung erzeugt werden. Im Zuge dieser Entwicklung ist der Anteil der landwirtschaftlichen Berufszugehörigen an der Gesamtbevölkerung, der in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in Deutschland noch rund 40 v. H. betrug, heute bis auf fast 10 v. H. zurückgegangen.
    Die Abwanderung der Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft ist nicht nur bei uns, sondern praktisch in allen Industrieländern der Welt zu verzeichnen. Ihr Motor ist im wesentlichen das Einkommensgefälle zwischen dem landwirtschaftlichen und dem gewerblichen Bereich. Dabei stellt die Arbeitskräfteabwanderung — und das verdient hier hervorgehoben zu werden — zugleich das wirksamste Mittel zur Verringerung bzw. Beseitigung dieses Einkommensunterschiedes dar.
    Gleichwohl vollzieht sich diese Bevölkerungsumschichtung in der Regel nicht völlig reibungslos. Die Abwanderung von Arbeitskräften aus der Landwirtschaft in den gewerblichen Bereich bringt vor allem dann für die Landwirtschaft ernste Probleme mit sich, wenn sie in einem so starken Ausmaß erfolgt wie seit der Währungsreform bei uns in Westdeutschland. So ist in den letzten 10 Jahren in der Bundesrepublik auf Grund des raschen Wirtschaftsaufschwungs rund ein Drittel aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte in besser bezahlte gewerbliche Berufe übergewechselt, ein prozentualer Rückgang, der zuvor im Reichsgebiet mehr als ein halbes Jahrhundert beanspruchte.
    Der Wirtschaftsaufschwung kam zwar dadurch, daß sich durch die günstige Entwicklung der Massenkaufkraft die Absatzmöglichkeiten für Nahrungsmittel, insbesondere für qualifizierte Veredelungsprodukte, wesentlich verbesserten, auch der Landwirtschaft zugute. Jedoch sind der Ausweitung des Nahrungsverbrauchs nach Erreichen eines gewissen Sättigungsgrades relativ enge Grenzen gesetzt. Den vorteilhaften Auswirkungen der Konjunktur standen zudem auf der anderen Seite infolge der unerwartet raschen und starken Arbeitskräfteabwanderung schwerwiegende betriebsorganisatorische und arbeitswirtschaftliche Probleme gegenüber, die die Landwirtschaft durch eine Mechanisierung zu lösen suchte, die alle in dieser Richtung getroffenen Prognosen weit übertroffen hat. Der rationelle Maschi-



    Bundesminister Schwarz
    neneinsatz wurde dabei vielfach dadurch erschwert, daß es an ausreichend erprobten Maschinen für unsere bäuerlichen Betriebsgrößen fehlte. In vielen Betrieben waren ferner die strukturellen Voraussetzungen für eine Mechanisierung in dem erforderlichen Ausmaß noch nicht vorhanden.
    Im Grundsatz sieht sich die Landwirtschaft in allen Industrieländern der Welt ähnlichen Anpassungsschwierigkeiten gegenüber. In allen diesen Ländern gibt es mehr oder wenigerumfangreiche Entwicklungshilfen für die Landwirtschaft, damit sie dieser Schwierigkeiten Herr werden kann. In der Bundesrepublik hat der Deutsche Bundestag diesen Verhältnissen durch die Verabschiedung des Landwirtschaftsgesetzes Rechnung getragen, das die gesetzliche Grundlage für eine allgemeine Förderung der Landwirtschaft durch besondere Maßnahmen der Bundesregierung bildet.
    Wir dürfen feststellen, daß ,das Ziel des Landwirtschaftsgesetzes, die Angleichung der landwirtschaftlichen Einkommen an die Einkommen vergleichbarer gewerblicher Berufe, zwar noch nicht erreicht ist, wir diesem Ziel aber schon ein Stück nähergekommen sind. Meine Damen und Herren, dieser Erfolg ist wesentlich der zielstrebigen Arbeit meines Vorgängers, unseres jetzigen Bundespräsidenten Dr. Lübke, zu verdanken.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist weitgehend sein Verdienst, die Agrarpolitik aus dem Wechselspiel der Tagessituation herausgeführt und sie auf ein langfristiges Ziel, nämlich auf die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen, ausgerichtet zu haben.
    Von den Erfolgen dieser Bemühungen gibt vor allem die starke Steigerung der Produktivität Zeugnis, die auf Grund der Verbesserung der Produktionsgrundlagen durch die Maßnahmen der Bundesregierung und auf Grund der Rationalisierungsanstrengungen der Landwirtschaft selbst erreicht wurden. So konnten gegenüber den Vorkriegsjahren die Flächenerträge 1958 bei Getreide um rund 20 v. H., bei Rauhfutter um rund 25 v. H. bei Rüben um fast 40 v. H. gesteigert werden. Die Milchleistung je Kuh nahm im gleichen Zeitraum um mehr als 30 v. H. zu.
    Durch diese beachtlichen Produktionsverbesserungen bei der pflanzlichen und tierischen Erzeugung sowie auf Grund größerer Futtermitteleinfuhren und der Verringerung der tierischen Zugkäfte lag die Nahrungsmittelproduktion der westdeutschen Landwirtschaft 1958/59 fast 40 v. H. über dem Vorkriegsdurchschnitt. Diese Leistung ist um so erstaunlicher, als im gleichen Zeitraum die Zahl der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft um rund ein Drittel abnahm.
    Durch diese gegenläufige Entwicklung — die Steigerung der Nahrungsmittelproduktion bei gleichzeitiger Verminderung des Arbeitskräftebesatzes — erhöhte sich die Arbeitsproduktivität je landwirtschaftliche Arbeitskraft beträchtlich. So wurden vor dem Kriege — 1935/38 — von einer landwirtschaftlichen Arbeitskraft rund 90 dz Getreidewert erzeugt; im Wirtschaftsjahr 1958/59 waren es bereits etwa 180 dz. Gemessen an der Nahrungsmittelproduktion hat sich also die Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft gegenüber der Zeit vor dem Kriege verdoppelt. Diese Leistung hält jeden Vergleich mit anderen Wirtschaftsbereichen aus. Ein solcher Vergleich, der sich an Hand des Bruttosozialprodukts ab 1950 durchführen läßt, zeigt sogar, daß die Arbeitsproduktivität je Arbeitskraft in der Landwirtschaft seither mit einer Zunahme um rund 64 v. H. etwa doppelt so stark angestiegen ist wie die durchschnittliche Arbeitsproduktivität der übrigen Wirtschaft. Meine Damen und Herren, diese Zahlen strafen die vielfach verbreitete Ansicht von der Rückständigkeit der Landwirtschaft Lügen.

    (Abg. Struve: Sehr richtig!)

    Sie geben Zeugnis von dem Willen und von den Anstrengungen der Landbevölkerung, den Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft durch echte Leistungsverbesserungen aufzuholen.
    Diese außergewöhnlich starke Steigerung der Arbeitsproduktivität hat erhebliche Investitionen, vor allem an arbeitsparenden und produktivitätsverbessernden Maschinen zur Voraussetzung gehabt. Die Investitionsausgaben der Landwirtschaft für Maschinen und Wirtschaftsgebäude haben im Wirtschaftsjahr 1956/57 erstmalig die Zwei-Milliarden-Grenze überschritten. Sie haben 1958/59 mit rund 2,6 Milliarden DM ihren bisherigen Höchststand erreicht. Im Zuge dieser Entwicklung hat sich in der westdeutschen Landwirtschaft, um nur ein Beispiel zu nennen, die Zahl der Schlepper von 20 000 Stück vor dem Kriege auf 700 000 Stück Ende 1958, also um das 35fache erhöht. Gleichzeitig gingen die tierischen Zugkräfte um rund 40 v. H. zurück.
    Etwas mehr als die Hälfte der Investitionsausgaben diente in den letzten Jahren dem Ersatz abgeschriebener alter Maschinen und Geräte und Wirtschaftsgebäude. Der Rest sind Netto-Investitionen.
    Die Landwirtschaft hat diese Investitionen nicht aus eigener Kraft finanzieren können, sondern mußte hierfür in größerem Umfang Fremdkapital in Anspruch nehmen. Insgesamt ist das in der Landwirtschaft eingesetzte Fremdkapital im letzten Jahr auf rund 11 Milliarden DM angestiegen. In der Entwicklung der Fremdkapitalaufnahme zeichnet sich in den letzten beiden Wirtschaftsjahren insofern eine Verbesserung ab, als die Schuldenzunahme hinter den Netto-Investitionen zurückgeblieben ist. Die Kreditstruktur hat sich ebenfalls nicht ungünstig entwickelt. So ist der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten zugunsten der mittel- und langfristigen Kredite im letzten Jahre zurückgegangen.
    Auf Grund ihrer hohen Investitionsaufwendungen hat die Landwirtschaft heute je Arbeitskraft eine Kapitalausstattung erreicht, die die in der Industrie im Durchschnitt nicht unbeträchtlich übertrifft. Ein solcher Vergleich kann zwar wegen der großen Verschiedenheit zwischen den Wirtschaftsbereichen nur mit Vorbehalten vorgenommen werden. Es läßt sich aber feststellen, daß in der Landwirtschaft heute je Arbeitskraft etwa doppelt soviel Anlagekapital eingesetzt wird wie durch-



    Bundesminister Schwarz
    schisittlich im industriellen Bereich. Selbst wenn man Boden und Vieh, die in der Industrie keine Rolle spielen, außer Betracht läßt und nur das landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude- und Maschinenkapital berücksichtigt, ergibt sich je landwirtschaftliche Arbeitskraft immer noch eine etwa gleich hohe Kapitalausstattung wie in der Industrie.
    Wenn die landwirtschaftlichen Einkommen trotzdem noch hinter den Löhnen vergleichbarer gewerblicher Berufsgruppen zurückbleiben, so beruht dies darauf, daß das Anlagekapital in der Landwirtschaft wegen des saisonalen landwirtschaftlichen Produktionsrhythmus zum überwiegenden Teil nur zeitweise voll genutzt wird. So bleibt die Einsatzmöglichkeit der meisten Landmaschinen auf wenige Wochen oder sogar auf einige Tage des Jahres beschränkt. Die Kapazität der Gebäude wird — soweit sie Lagerraum sind — ebenfalls nur zeitweise voll in Anspruch genommen. Selbst der landwirtschaftliche Grund und Boden nimmt im Durchschnitt kaum während zweier Drittel des Jahres am Produktionsprozeß teil. Diese naturbedingte schlechte Ausnutzung des landwirtschaftlichen Betriebskapitals versucht die Landwirtschaft zwar durch Einsatz von Gemeinschafts- und Lohnmaschinen in verstärktem Umfang zu mildern; die Auslastung der Maschinen kann aber auch dadurch nur bis zu einem gewissen Grade verbessert werden.
    Die hohen Investitionsaufwendungen zur Rationalisierung der Betriebe wären ohne die günstige Entwicklung, die die Ertragslage der Landwirtschaft als Folge des Zusammentreffens umfangreicher Hilfsmaßnahmen mit guten Wachstums- und Ernteverhältnissen in den letzten Jahren genommen hat, nicht möglich gewesen. So sind die Verkaufserlöse der westdeutschen Landwirtschaft gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Milliarden DM auf rund 18,5 Milliarden DM im Wirtschaftsjahr 1958/59 angestiegen. Sie haben in den letzten Jahren stärker zugenommen als die Betriebsausgaben. Diese erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Milliarden DM auf 13,7 Milliarden DM im Wirtschaftsjahr 1958/59. Damit verbesserte sich der Barüberschuß der Verkaufserlöse über die Ausgaben von 4,5 Milliarden DM 1957/58 auf 4,8 Milliarden DM in 1958/59. Dabei konnte die westdeutsche Landwirtschaft allein im Wirtschaftsjahr 1958/59 auf Grund der sofort wirksamen Maßnahmen der Bundesregierung Mehreinnahmen von rund 550 Millionen DM und eine Ausgabenersparnis von rund 700 Millionen DM, zusammen also 1,25 Milliarden DM, verzeichnen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich vor allem um den Förderungszuschlag zum Milchauszahlungspreis, die Verbilligung des Handelsdüngers und des Dieseltreibstoffes sowie um den Fortfall der Umsatzsteuer auf der Erzeugerstufe und für Milcherzeugnisse auf der Stufe der Be- und Verarbeiter.
    Es erscheint mir angebracht, in diesem Zusammenhang kurz auf die Funktion dieser Direktmaßnahmen der Bundesregierung einzugehen. Es trifft nicht zu, daß diese rund 1,3 Milliarden DM, um die sich der Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben auf Grund der Sofortmaßnahmen der Bundesregierung erhöhte, nur eine momentane Einkommens-
    und Rentabilitätsverbesserung gebracht, jedoch nichts zur nachhaltigen Verbesserung der Rentabilitätsgrundlagen der Landwirtschaft beigetragen hätten. Meine Damen und Herren, ziehen Sie doch bitte in Betracht, daß die Landwirtschaft 1958/59 Investitionen in Höhe von 2,6 Milliarden DM vorgenommen hat und davon rund 1,8 Milliarden DM Investitionen aus eigener Kraft finanzierte. Dies wäre ohne die Direktmaßnahmen nicht möglich gewesen. Sie haben mithin die Betriebe erst in die Lage versetzt, umfassende Rationalisierungsinvestitionen vorzunehmen. Die vollen Auswirkungen dieser Investitionen werden sich erst in einigen Jahren zeigen. Ich glaube, daß diese Förderungsbeträge damit in den Betrieben einen zweckmäßigen Einsatz gefunden haben; denn der einzelne Landwirt in Zusammenarbeit mit seinem Berater weiß am allerbesten, wo ihn der Schuh drückt und wo Investitionen am vordringlichsten sind.
    Die Rationalisierungsanstrengungen der Betriebe haben in der Entwicklung des landwirtschaftlichen Einkommens deutlich ihren Niederschlag gefunden. So stieg im Durchschnitt der im Grünen Bericht untersuchten 8000 Testbetriebe der je Vollarbeitskraft „erzielte Lohn" von 2318 DM im Wirtschaftsjahr 1954/55 auf 3538 DM im Wirtschaftsjahr 1958/ 59 an. Das ist eine Zunahme um rund 1200 DM oder gut 50 v. H.
    Der Abstand zu den Löhnen vergleichbarer gewerblicher Berufsgruppen betrug im Wirtschaftsjahr 1954/55, also vor dem Wirksamwerden der Grünen Pläne, noch etwa 34 v. H. Er ist auf Grund dieser Einkommensentwicklung im Wirtschaftsjahr 1958/59 im Bundesdurchschnitt auf 24 v. H. zurückgegangen. Mit dem gleichen prozentualen Abstand liegen heute die Landarbeiterlöhne noch hinter dem Vergleichslohn gewerblicher Arbeitskräfte zurück.
    Ohne die bereits vorhin angesprochenen Direktmaßnahmen der Bundesregierung hätte sich der Einkommensabstand zwischen Industrie und Landwirtschaft nicht verringert. Er läge dann heute noch bei etwa 36 v. H.

    (Unruhe.)