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ID0309706600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 97. und 98. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1960 Inhalt: 97. Sitzung Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hellenbrock 5325 A Fragestunde (Drucksache 1536) Frage des Abg. Jacobs: Ausbau der Staustufe Enkirch (Mosel) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5325 B Frage des Abg. Ritzel: Umfrage des Kraftfahrt-Bundesamts an Kraftfahrzeugbesitzer und Mopedfahrer über die 1959 gefahrenen Kilometer Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5325 D, 5326 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 5326 A Frage des Abg. Ritzel: Beseitigung der schienengleichen Kreuzung der Bundesstraße 42 mit der rechten Rheinuferlinie der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 B Frage des Abg. Schultz: Zuschüsse an den Bund für alkoholfreien Verkehr e. V. Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 C Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels über die Luftverkehrsverwaltung in das Grundgesetz (Drucksache 1534) — Erste Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 1535) — Erste Beratung —Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 D Dr. Arndt (SPD) 5328 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) 5329 C Entwurf eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksache 1434) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5330 C Dr. Heck (Rottweil) (CDU/CSU) . . 5334 D Kühn (Köln) (SPD) 5337 A Zoglmann (FDP) 5346 D Probst (Freiburg) (DP) . . 5353 C, 5354 A Jacobs (SPD) . . . . . . . . . 5353 D Lange (Essen) (SPD) 5357 A Rösing (CDU/CSU) 5357 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 97. und 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 17. April 1959 mit der Republik Italien betr. Anwendung des am 19. Juni 1951 in London unterzeichneten Abkommens zwischen den Nordatlantikvertragsstaaten über den Status ihrer Streitkräfte (Drucksache 1524) — Erste Beratung — 5357 C Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland (Sozialversicherungs-Organisationsgesetz Saar) (Drucksache 1541) — Erste Beratung — 5357 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Abg: Ritzel, Marx, Schmitt [Vockenhausen], Frau Beyer [Frankfurt], Reitz, Leber u. Gen.) (Drucksache 1539) — Erste Beratung —Ritzel (SPD) . . . . . . 5358 A, 5361 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 5360 B Memmel (CDU/CSU) 5362 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 5362 C Beschlußunfähigkeit 5362 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5362 D Anlagen 5363 98. Sitzung Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. April 1958 mit der Französischen Republik über nebeneinanderliegende nationale Grenzabfertigungsstellen und Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfe an der deutsch-französischen Grenze (Drucksache 1021); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1533) — Zweite und dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) 5366 A Zur GO Ritzel (SPD) 5365 B Entwurf eines Gesetzes zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds (Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz) (Drucksache 1019); Berichte des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1473, 1410, zu 1410) — Zweite und dritte Beratung — 5366 A Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959; hier: Einzelplan 06; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1531, Umdruck 289) . 5366 C Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1955 und betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 17, 554, 1550) ; verbunden mit Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1956; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 383, 1548), Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1957; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1193, 1549) und Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1956 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 1518) Hermsdorf (SPD) 5367 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 5368 D Jürgensen (SPD) 5369 A Dr.-Ing. E. h. Herz, Staatssekretär 5370 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 5372 A Schoettle (SPD) . . . . . . . 5374 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handwerk sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (HwGStatG) (Drucksache 1547) — Erste Beratung — . . . . . 5374 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 22. September 1958 über die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich (Drucksache 1099) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1557) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5374 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 97. und 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 III Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Vertrag mit der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1419); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1558) — Zweite und dritte Beratung — 5374 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages mit der Republik Osterreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1420); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1559) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5375 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen vom 15. Januar 1958 über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile (Drucksache 1328); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1568) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5375 C Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Zucker-Übereinkommen 1958 (Drucksache 1331); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1569) — Zweite und dritte Beratung — 5375 D Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommen und zu dem Abkommen vom 21. November 1958 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung allgemeiner Zollfragen (Drucksache 1396) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1570) — Zweite und dritte Beratung — 5376 A Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Hochofenstaub); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1340, 1571) 5376 B Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksache 1561) 5376 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464) 5376 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5376 D Anlagen 5377 97. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 96. Sitzung Seite 5317 3. Spalte Zeile 6 von unten statt „FDP": DP. Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode - 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1969 '5377 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 27. 1. Frau Ackermann 30. 1. Frau Albertz 29. 2. Altmaier 29. 1. Dr. Atzenroth 27. 1. Dr. Barzel 27. 1. Bauer (Wasserburg) 27. 1. Bauereisen 15. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 1. Behrendt 27. 1. Berlin 27. 1. Dr. Brecht 28. 1. Brüns 31. 1. Dr. Bucher 27. 1. Cramer 27. 1. Dr. Dehler 27. 1. Dr. Deist 29. 2. Deringer 27. 1. Diebäcker 27. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 27. 1. Dr. Dittrich 30. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 27. 1. Dopatka 27. 1. Döring (Düsseldorf) 27. 1. Dowidat 6. 2. Dr. Dr. h. c. Dresbach 28. 1. Eberhard 27. 1. Ehren 27. 1. Eilers (Oldenburg) 27. 1. Eisenmann 27. 1. . . Erler 27. 1. Even (Köln) 6. 2. Frehsee 27. 1. Frau Friese-Korn 28. 1. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 30. 1. Funk 27. 1. Gaßmann 31. 1. • Gedat 30. 1. Frau Geisendörfer 27. 1. Gerns 27. 1. Dr. Gleissner (München) 27. 1. Dr. Greve 31. 1. Dr. Gülich 16. 4. Günther 27. 1. Hackethal 27. 1. Hauffe 28. 1. Heiland 28. 1. Frau Herklotz 27. 1. Herold 27. 1. Heye 27. 1. Höfler* 29. 1. Höhne 27. 1. Hoogen 27. 1. Dr. Hoven 27. 1. Hübner 27. 1. Hufnagel 27. 1. Illerhaus 27. 1. Jacobi 13. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 12. 2. Dr. Kanka 27. 1. Keller 27. 1. Frau Kipp-Kaule 27. 1. Frau Klemmert 15. 5. Köhler 27. 1. Dr. Kohut 27. 1. Dr. Königswarter 27. 1. Kramel 27. 1. Kreitmeyer 27. 1. Kroll 27. 1. Dr. Krone 27. 1. Kühn (Bonn) 27. 1. Leber 27. 1. Lenz (Trossingen) 27. 1. Lermer 27. 1. Leukert 16. 2. Dr. Leverkuehn 28. 1. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 27. 1. Lulay 29. 2. Lünenstraß 27. 1. Maier (Freiburg) 16. 4. Dr. Martin 27. 1. Mauk 28. 1. Frau Dr. Maxsein 27. 1. Dr. Mende 27. 1. Mengelkamp 27. 1. Dr. Miessner 27. 1. Mischnick 27. 1. Freiherr von Mühlen 27. 1. Murr 27. 1. Frau Pitz-Savelsberg 3. 2. Prennel 27. 1. Rademacher 27. 1. Ramms 27. 1. Rasner 27. 1. Dr. Ratzel 27. 1. Reitzner 27. 1. Frau Renger 27. 1. Dr. Ripken 27. 1. Dr. Rüdel (Kiel) 27. 1. Frau Rudoll 27. 1. Dr. Rutschke 27. 1. Scharnberg 27. 1. Scharnowski 15. 2. Scheel 27. 1. Scheppmann 27. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) 27. 1. Schneider (Bremerhaven) 8. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27. 1. Schröder (Osterode) 27. 1. Schultz 27. 1. Schulze-Pellengahr 27. 1. Schütz (Berlin) 27. 1. Seidl (Dorfen) * 29. 1. Dr. Serres 6. 2. Stahl 27. 1. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates 5378 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode - 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 31. 1. Frau Dr. Steinbiß 17. 2. Dr. Steinmetz 27. 1. Stiller 27. 1. Struve 29. 1. Walter 28. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 8. 2. Dr. Weber (Koblenz) 27. 1. Wehr 6. 2. Weinkamm 27. 1. Frau Welter (Aachen) 31. 1. Wendelborn 28. 1. Dr. Will 27. 1. Dr. Willeke 1. 3. Wischnewski 2. 2. Zoglmann 27. 1. Anlage 2 Umdruck 464 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten an den HaushaltsSimpfendörfer, Baier (Mos- ausschuß (f) bach), Berberich und Ge- an den Ausschuß nossen betr. Bau der Auto- für Verkehr, Postbahn im Raume Heilbronn und Fernmeldewesen - Drucksache 1560 - 2. Antrag der Abgeordneten an den HaushaltsGlüsing (Dithmarschen), ausschuß (f) Giencke, Dr. Conring, Frau an den Ausschuß Blohm, Tobaben und Ge- für Ernährung, nossen betr. Krabben- Landwirtschaft und fischerei Forsten - Drucksache 1565 - Bonn, den 26. Januar 1960 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 465 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über nebeneinanderliegende nationale Grenzabfertigungsstellen und Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfe an der deutsch-französischen Grenze (Drucksachen 1021, 1533). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden bei der Durchführung des Vertrages vor der Errichtung von nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen sowie von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen die örtlich zuständigen Handelskammern zu hören. Bonn, den 26. Januar 1960 Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion
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    Rede von Nikolaus Jürgensen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der umfangreichen Drucksache 554 nehmen die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu dem Sondervermögen Bundespost einen sehr breiten Raum ein. Auf 24 Seiten und in 42 Textziffern werden erhebliche Beanstandungen erhoben, die seinerzeit in der Presse ausführlich erörtert worden sind. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat sich bei der Behandlung dieser Beanstandungen bemüht, nicht in die Zuständigkeit des Postverwaltungsrates einzugreifen.
    Ich möchte mich hier und heute auch nicht mehr mit der Fülle der Beanstandungen im einzelnen beschäftigen, sondern nur die Punkte behandeln, die unmittelbaren Einfluß auf den Bundeshaushalt haben. In der Textziffer 142 der Drucksache 554 beschäftigt sich der Bundesrechnungshof mit haushaltsrechtlichen Verstößen der Bundespost bei Stützungsmaßnahmen zugunsten einer Telegraphengesellschaft. Er kommt dabei allgemein zu der Feststellung, daß in keinem der Haushaltspläne der Bundespost seit 1950 Ansätze für diese Leistungen an die Telegraphengesellschaft enthalten sind und daß auch in keinem einzigen Fall die außerplanmäßige oder überplanmäßige Bewilligung dieser Mittel durch den Postverwaltungsrat erfolgt ist. Es liegen also erhebliche Verstöße gegen die Reichshaushaltsordnung und gegen das Postverwaltungsgesetz vor.
    Aus den in der Textnummer 142 behandelten haushaltsrechtlichen Verstößen der Bundespost möchte ich nur zwei Fälle herausgreifen, die unmittelbar den Bundeshaushalt berühren und zu einer Nachforderung an die Bundespost in Höhe von 370 000 DM geführt haben. Es handelt sich zunächst um eine einmalige Finanzhilfe an die erwähnte Telegraphengesellschaft in den Jahren 1951 und 1955. Am 1. März 1955 hat diese Telegraphengesellschaft auf Grund eines sogenannten Vergleichs eine einmalige Zahlung von 375 000 DM erhalten. Es entzieht sich meiner Beurteilung, ob diese Zahlung von 375 000 DM dem Grunde oder der Höhe nach gerechtfertigt war. Es mag sein, daß es so ist. Bedenklich ist aber, daß die Zahlung im Haushaltsplan der Bundespost nicht enthalten war. Bedenklich ist auch, daß diese Zahlung von 375 000 DM vom Postverwaltungsrat nicht außerplanmäßig bewilligt worden ist. Noch bedenklicher ist die Feststellung, daß auf Anordnung des Herrn Bundesministers für
    das Post- und Fernmeldewesen diese Ausgabe von 375 000 DM nicht als Ausgabe verbucht worden ist, sondern einfach von den Bruttoeinnahmen, von den Betriebseinnahmen der Bundespost abgesetzt worden ist. Dadurch sind die Einnahmen in dieser Höhe bei der Abführung der Bundespost an den Bund nicht berücksichtigt worden.
    Der zweite Fall, über den ich hier zu sprechen habe, ist nicht nur sehr viel komplizierter, sondern ist auch in seiner finanziellen Größenordnung für den Bundeshaushalt sehr viel bedeutsamer. Es handelt sich um laufende Zuwendungen der Bundespost an die erwähnte Telegraphengesellschaft aus den Gebühreneinnahmen im Kabelfernverkehr mit Nordamerika. Der Bundesrechnungshof kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, daß diese Telegraphengesellschaft rückwirkend ab 1. Januar 1953 bis einschließlich 1956 über 4 Millionen DM laufende Zuwendungen aus den erwähnten Gebühreneinnahmen rechtswidrig erhalten hat. Ich kann auch hier auf die sehr komplizierten rechtlichen und sachlichen Fragen im einzelnen nicht eingehen, sondern muß mich auf die Ausführungen des Bundesrechnungshofes in der Drucksache 554 beziehen.
    Bedenklich ist aber auch in diesem Fall, daß die laufenden Zuwendungen nicht in dem Haushaltsplan der Bundespost enthalten waren; sie sind aber —und das ist noch bedenklicher, meine Damen und Herren — auch als außerplanmäßige Ausgabe nicht erkennbar gewesen, weil sie auch nicht als Ausgaben verbucht worden, sondern von den Einnahmen der Bundespost abgesetzt worden sind. Die Betriebseinnahmen der Bundespost, die für die jährliche Errechnung der Abführung an die Bundeskasse zugrunde gelegt werden, sind also um diese Beiträge — etwa 1 Million DM jährlich — gekürzt worden. Dadurch sind die Abführungen der Bundespost an den Bund jährlich um etwa 65 000 DM zu niedrig gewesen.
    Der Bundesrechnungshof hat daher den Herrn Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ersucht, für die beiden geschilderten Fälle einen vorenthaltenen Ablieferungsbetrag in Höhe von zusammen 370 000 DM an den Bund abzuführen. Der Rechnungsprüfungsausschuß und der Haushaltsausschuß haben sich einstimmig — das möchte ich besonders hervorheben: einstimmig! — dem Ersuchen des Bundesrechnungshofes angeschlossen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Bundespost hat für den ersten Fall, nämlich die einmalige Finanzhilfe in Höhe von 375 000 DM, anerkannt, daß es sich um eine Buchung an unrichtiger Stelle gehandelt habe, und hat den Differenzbetrag in Höhe von reichlich 20 000 DM nachträglich an den Bund abgeführt. Für den zweiten Fall, nämlich die noch verbleibende Abführung von rund 350 000 DM, hat die Deutsche Bundespost entgegen der Auffassung des Bundesrechnungshofes und des Rechnungsprüfungsausschusses eine Rechtsverpflichtung bestritten. Ich werde darauf noch mit einigen Bemerkungen zu sprechen kommen.
    Im Zusammenhang mit den Stützungsmaßnahmen zugunsten dieser Telegraphengesellschaft kommt



    Jürgensen
    der Bundesrechnungshof zusammenfassend zu folgender Feststellung, die ich wegen ihrer Bedeutung im Wortlaut vorlesen möchte:
    Die Deutsche Bundespost hat ihre Finanzhilfe an die Gesellschaft so zerstückelt und verdeckt gewährt, daß entweder der Eindruck der Planlosigkeit entsteht oder aber die Annahme begründet ist, der Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen habe beabsichtigt, seine Subventionspolitik und deren finanzielle Auswirkung gegenüber dem Bundesminister der Finanzen, dem Postverwaltungsrat und dem Bundesrechnungshof zu verschleiern.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein sehr schwerwiegender Vorwurf, wie er in den Berichten des Bundesrechnungshofes nur selten anzutreffen ist. Dieser schwere Vorwurf, den der Bundesrechnungshof erhoben hat, konnte auch in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses nicht entkräftigt werden. Der Vertreter des Ministeriums, der im übrigen — das muß ich ausdrücklich hervorheben — sehr exakte Auskünfte gegeben hat, mußte sich auf den § 21 des Postverwaltungsgesetzes zurückziehen.
    Die Ablieferungen der Bundespost an den Bund erfolgen bekanntlich nach dem sogenannten Bruttoprinzip, das heißt also: von den Betriebseinnahmen der Bundespost wird ein bestimmter Prozentsatz an den Bund abgeführt. Nach Abs. 2 dieses § 21 werden gewisse Gebührenanteile vorweg von den Bruttoeinnahmen abgezogen.
    Die Bundespost hat nun in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses die Auffassung vertreten, daß es sich bei den laufenden Zuwendungen an diese Telegraphengesellschaft d:n Höhe von insgesamt ungefähr 4 Millionen DM — auf mehrere Jahre verteilt — um solche Gebührenanteile im Sinne des Abs. 2 des § 21 handelt. Der Bundesrechnungshof ist anderer Auffassung. Es steht mir auch in diesem Falle nicht zu, darüber zu entscheiden, welche Auffassung richtig ist. Aber selbst wenn man davon ausgehen wollte, daß die Auffassung der Bundespost richtig ist, hätten die beanstandeten Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund 4 Millionen DM doch zunächst einmal erkennbar als Ausgaben verbucht werden müssen. Sie hätten außerdem, da sie im Haushaltsplan der Bundespost nicht veranschlagt waren, vom Postverwaltungsrat nachträglich außerplanmäßig bewilligt werden müssen. Das ist nicht geschehen, und ich meine, daß eine Ausgabe auch dann eine Ausgabe bleibt, wenn man sie buchungsmäßig von den Einnahmen abgesetzt hat.
    Nach dem Beschluß des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25. Juni 1959 hat der Herr Bundesminister der Finanzen die Bundespost aufgefordert, den vorenthaltenen Betrag von 370 000 DM nachträglich an den Bund abzuführen. Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 8. Januar 1960 eine Verpflichtung zur nachträglichen Abführung dieses Betrages abgelehnt. Er hat seine Ablehnung im wesentlichen damit begründet, daß es sich bei den laufenden
    Zuwendungen an diese Telegraphengesellschaft tatsächlich um durchlaufende Posten gehandelt habe, also nicht um Betriebseinnahmen im Sinne des § 21 des Postverwaltungsgesetzes. Der Bundesrechnungshof hat eine Abschrift dieses Schreibens des Herrn Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen erhalten. Eine Abschrift liegt auch mir vor. Auf meine Anfrage beim Bundesrechnungshof ist mir gestern telefonisch ausdrücklich bestätigt worden, daß der Bundesrechnungshof in Kenntnis des Schreibens des Postministeriums vollinhaltlich bei seiner Beanstandung hinsichtlich dieser Frage bleibt, falls sich nicht — diese Einschränkung hat der Bundesrechnungshof gemacht — im Verlauf einer erneuten Besprechung zwischen den beteiligten Ressorts unter Beteiligung des Bundes rechnungshofs neue Fakten ergeben sollten. Bis dahin müßten also die in der Drucksache 1550 enthaltenen Vorbehalte für die Entlastung der Bundesregierung für das Jahr 1955 in vollem Umfang bestehenbleiben.
    Gestatten Sie mir noch einige wenige Worte zu der Textziffer 140 der Drucksache 554! Der Bundesrechnungshof hat wegen der erheblichen Verstöße gegen die Reichshaushaltsordnung und gegen das Postverwaltungsgesetz, wegen der nicht immer korrekten Mittelbewirtschaftung und aus anderen Gründen dringend empfohlen, beim Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen eine selbständige Haushaltsabteilung einzurichten, die dem Minister allein zu unterstehen hat. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat sich dieser Empfehlung angeschlossen. Gestern ist mir bei einer Unterredung mit Vertretern des Postministeriums gesagt worden, daß die Einrichtung einer solchen selbständigen Abteilung in Arbeit ist und daß sie wahrscheinlich bereits am 1. April dieses Jahres ihre Tätigkeit aufnehmen wird. Damit hat also das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen einem Anliegen des Bundesrechnungshof es , des Rechnungsprüfungsausschusses und des Haushaltsausschusses entsprochen. Ich freue mich, meine Damen und Herren, daß ich meine kritischen Bemerkungen mit dieser positiven Feststellung abschließen konnte.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Herr Staatssekretär Herz vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von dem Herrn Abgeordneten Jürgensen angeschnittene Frage beschäftigt die in Betracht kommenden Stellen unseres Hauses natürlich sehr. Es sind schon sehr viele Betrachtungen hierüber angestellt und mit den beteiligten anderen Instanzen ausgetauscht worden.
    Die Materie ist deswegen so schwierig, weil sie in ihren rechtlichen Grundlagen bis in die ersten Tage nach dem Zusammenbruch 1945 zurückgreift. Es würde zu weit führen, wenn ich ihnen eine eingehende Darstellung des Sachverhalts an Hand vie-



    Staatssekretär Dr. Herz
    ler Daten geben wollte. Ich möchte mich auf zwei Hinweise beschränken, um das Hohe Haus davon zu überzeugen, wie der Gesamtsachverhalt ist, oder Ihnen vorweg wenigstens Gelegenheit zu einer allgemeinen Meinungsbildung zu geben.
    Ich muß zunächst darauf hinweisen, daß alle europäischen Länder, die Überseekabel betreiben, sich der in privatrechtlicher Form organisierten Seekabel-Gesellschaften bedienen. Das geschieht, weil die Regierungen dieser Länder bei der Anlandung solcher Kabel an fremden Territorien Schwierigkeiten bekommen würden, wenn diese Kabel in ihrem Eigentum stünden. Diese Situation besteht seit 1899 auch in Deutschland. Zur Zeit haben wir in Deutschland eine solche Kabelgesellschaft, andere Länder haben mehrere.
    Der zweite Hinweis, den ich geben möchte, ist folgender: Zwischen den Verwaltungen und den Kabelgesellschaften, die an der Übermittlung eines Telegramms mit ihren Anlagen beteiligt sind, bestehen Betriebsvereinbarungen, die sich auf der Grundlage der Vollzugsordnung zum Internationalen Fernmeldevertrag aufbauen und worin auch die Aufteilung der aufkommenden Gebühren ausführlich geregelt ist. Diese Regelung sieht vor, daß diejenige Verwaltung, die die aufkommenden Gebühren vereinnahmt, also die Verwaltung des absendenden Landes, und die anderen an der Übertragung des Telegramms Beteiligten eine Vereinbarung in der Form treffen, daß den Verwaltungen des Abgangs- und des Ankunftslandes je eine bestimmte „Endgebühr" zugeteilt wird und der übrige Teil den für die Bereitstellung der Übertragungswege in Frage kommenden Verwaltungen, also hier den Gesellschaften, zufließt. So geschah es und geschieht es auch heute im Verhältnis der Deutschen Bundespost zu der erwähnten Seekabel-Telegraphengesellschaft. Die Deutsche Bundespost verrechnet das Gebührenaufkommen nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel. Nach Abzug der auf sie entfallenden „Endgebühr" verteilt sie das Aufkommen auf die an der Telegrammübermittlung beteiligten Verwaltungen, auf das Empfangsland und die Kabelgesellschaften.