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ID0309703700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 97. und 98. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1960 Inhalt: 97. Sitzung Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hellenbrock 5325 A Fragestunde (Drucksache 1536) Frage des Abg. Jacobs: Ausbau der Staustufe Enkirch (Mosel) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5325 B Frage des Abg. Ritzel: Umfrage des Kraftfahrt-Bundesamts an Kraftfahrzeugbesitzer und Mopedfahrer über die 1959 gefahrenen Kilometer Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5325 D, 5326 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 5326 A Frage des Abg. Ritzel: Beseitigung der schienengleichen Kreuzung der Bundesstraße 42 mit der rechten Rheinuferlinie der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 B Frage des Abg. Schultz: Zuschüsse an den Bund für alkoholfreien Verkehr e. V. Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 C Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels über die Luftverkehrsverwaltung in das Grundgesetz (Drucksache 1534) — Erste Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 1535) — Erste Beratung —Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 D Dr. Arndt (SPD) 5328 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) 5329 C Entwurf eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksache 1434) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5330 C Dr. Heck (Rottweil) (CDU/CSU) . . 5334 D Kühn (Köln) (SPD) 5337 A Zoglmann (FDP) 5346 D Probst (Freiburg) (DP) . . 5353 C, 5354 A Jacobs (SPD) . . . . . . . . . 5353 D Lange (Essen) (SPD) 5357 A Rösing (CDU/CSU) 5357 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 97. und 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 17. April 1959 mit der Republik Italien betr. Anwendung des am 19. Juni 1951 in London unterzeichneten Abkommens zwischen den Nordatlantikvertragsstaaten über den Status ihrer Streitkräfte (Drucksache 1524) — Erste Beratung — 5357 C Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland (Sozialversicherungs-Organisationsgesetz Saar) (Drucksache 1541) — Erste Beratung — 5357 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Abg: Ritzel, Marx, Schmitt [Vockenhausen], Frau Beyer [Frankfurt], Reitz, Leber u. Gen.) (Drucksache 1539) — Erste Beratung —Ritzel (SPD) . . . . . . 5358 A, 5361 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 5360 B Memmel (CDU/CSU) 5362 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 5362 C Beschlußunfähigkeit 5362 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5362 D Anlagen 5363 98. Sitzung Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. April 1958 mit der Französischen Republik über nebeneinanderliegende nationale Grenzabfertigungsstellen und Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfe an der deutsch-französischen Grenze (Drucksache 1021); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1533) — Zweite und dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) 5366 A Zur GO Ritzel (SPD) 5365 B Entwurf eines Gesetzes zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds (Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz) (Drucksache 1019); Berichte des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1473, 1410, zu 1410) — Zweite und dritte Beratung — 5366 A Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959; hier: Einzelplan 06; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1531, Umdruck 289) . 5366 C Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1955 und betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 17, 554, 1550) ; verbunden mit Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1956; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 383, 1548), Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1957; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1193, 1549) und Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1956 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 1518) Hermsdorf (SPD) 5367 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 5368 D Jürgensen (SPD) 5369 A Dr.-Ing. E. h. Herz, Staatssekretär 5370 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 5372 A Schoettle (SPD) . . . . . . . 5374 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handwerk sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (HwGStatG) (Drucksache 1547) — Erste Beratung — . . . . . 5374 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 22. September 1958 über die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich (Drucksache 1099) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1557) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5374 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 97. und 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 III Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Vertrag mit der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1419); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1558) — Zweite und dritte Beratung — 5374 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages mit der Republik Osterreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1420); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1559) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5375 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen vom 15. Januar 1958 über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile (Drucksache 1328); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1568) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5375 C Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Zucker-Übereinkommen 1958 (Drucksache 1331); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1569) — Zweite und dritte Beratung — 5375 D Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommen und zu dem Abkommen vom 21. November 1958 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung allgemeiner Zollfragen (Drucksache 1396) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1570) — Zweite und dritte Beratung — 5376 A Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Hochofenstaub); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1340, 1571) 5376 B Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksache 1561) 5376 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464) 5376 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5376 D Anlagen 5377 97. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 96. Sitzung Seite 5317 3. Spalte Zeile 6 von unten statt „FDP": DP. Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode - 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1969 '5377 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 27. 1. Frau Ackermann 30. 1. Frau Albertz 29. 2. Altmaier 29. 1. Dr. Atzenroth 27. 1. Dr. Barzel 27. 1. Bauer (Wasserburg) 27. 1. Bauereisen 15. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 1. Behrendt 27. 1. Berlin 27. 1. Dr. Brecht 28. 1. Brüns 31. 1. Dr. Bucher 27. 1. Cramer 27. 1. Dr. Dehler 27. 1. Dr. Deist 29. 2. Deringer 27. 1. Diebäcker 27. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 27. 1. Dr. Dittrich 30. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 27. 1. Dopatka 27. 1. Döring (Düsseldorf) 27. 1. Dowidat 6. 2. Dr. Dr. h. c. Dresbach 28. 1. Eberhard 27. 1. Ehren 27. 1. Eilers (Oldenburg) 27. 1. Eisenmann 27. 1. . . Erler 27. 1. Even (Köln) 6. 2. Frehsee 27. 1. Frau Friese-Korn 28. 1. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 30. 1. Funk 27. 1. Gaßmann 31. 1. • Gedat 30. 1. Frau Geisendörfer 27. 1. Gerns 27. 1. Dr. Gleissner (München) 27. 1. Dr. Greve 31. 1. Dr. Gülich 16. 4. Günther 27. 1. Hackethal 27. 1. Hauffe 28. 1. Heiland 28. 1. Frau Herklotz 27. 1. Herold 27. 1. Heye 27. 1. Höfler* 29. 1. Höhne 27. 1. Hoogen 27. 1. Dr. Hoven 27. 1. Hübner 27. 1. Hufnagel 27. 1. Illerhaus 27. 1. Jacobi 13. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 12. 2. Dr. Kanka 27. 1. Keller 27. 1. Frau Kipp-Kaule 27. 1. Frau Klemmert 15. 5. Köhler 27. 1. Dr. Kohut 27. 1. Dr. Königswarter 27. 1. Kramel 27. 1. Kreitmeyer 27. 1. Kroll 27. 1. Dr. Krone 27. 1. Kühn (Bonn) 27. 1. Leber 27. 1. Lenz (Trossingen) 27. 1. Lermer 27. 1. Leukert 16. 2. Dr. Leverkuehn 28. 1. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 27. 1. Lulay 29. 2. Lünenstraß 27. 1. Maier (Freiburg) 16. 4. Dr. Martin 27. 1. Mauk 28. 1. Frau Dr. Maxsein 27. 1. Dr. Mende 27. 1. Mengelkamp 27. 1. Dr. Miessner 27. 1. Mischnick 27. 1. Freiherr von Mühlen 27. 1. Murr 27. 1. Frau Pitz-Savelsberg 3. 2. Prennel 27. 1. Rademacher 27. 1. Ramms 27. 1. Rasner 27. 1. Dr. Ratzel 27. 1. Reitzner 27. 1. Frau Renger 27. 1. Dr. Ripken 27. 1. Dr. Rüdel (Kiel) 27. 1. Frau Rudoll 27. 1. Dr. Rutschke 27. 1. Scharnberg 27. 1. Scharnowski 15. 2. Scheel 27. 1. Scheppmann 27. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) 27. 1. Schneider (Bremerhaven) 8. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27. 1. Schröder (Osterode) 27. 1. Schultz 27. 1. Schulze-Pellengahr 27. 1. Schütz (Berlin) 27. 1. Seidl (Dorfen) * 29. 1. Dr. Serres 6. 2. Stahl 27. 1. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates 5378 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode - 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 31. 1. Frau Dr. Steinbiß 17. 2. Dr. Steinmetz 27. 1. Stiller 27. 1. Struve 29. 1. Walter 28. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 8. 2. Dr. Weber (Koblenz) 27. 1. Wehr 6. 2. Weinkamm 27. 1. Frau Welter (Aachen) 31. 1. Wendelborn 28. 1. Dr. Will 27. 1. Dr. Willeke 1. 3. Wischnewski 2. 2. Zoglmann 27. 1. Anlage 2 Umdruck 464 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten an den HaushaltsSimpfendörfer, Baier (Mos- ausschuß (f) bach), Berberich und Ge- an den Ausschuß nossen betr. Bau der Auto- für Verkehr, Postbahn im Raume Heilbronn und Fernmeldewesen - Drucksache 1560 - 2. Antrag der Abgeordneten an den HaushaltsGlüsing (Dithmarschen), ausschuß (f) Giencke, Dr. Conring, Frau an den Ausschuß Blohm, Tobaben und Ge- für Ernährung, nossen betr. Krabben- Landwirtschaft und fischerei Forsten - Drucksache 1565 - Bonn, den 26. Januar 1960 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 465 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über nebeneinanderliegende nationale Grenzabfertigungsstellen und Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfe an der deutsch-französischen Grenze (Drucksachen 1021, 1533). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden bei der Durchführung des Vertrages vor der Errichtung von nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen sowie von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen die örtlich zuständigen Handelskammern zu hören. Bonn, den 26. Januar 1960 Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage? — Bitte!


Rede von Peter Jacobs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Probst, Sie haben den Eindruck erweckt, als ob hier das Verhältnis der Sowjetzone zur Bundesrepublik die Grundlage Ihrer Ausführungen sei.

(Abg. Probst [Freiburg]: Nein!)

Daß Sowjetrußland mehr sendet, ist eine Selbstverständlichkeit. Allein wegen der der Sowjetunion zur Verfügung stehenden größeren Zahl an Wellen kann dieser Vorsprung selbst bei bester bundesgesetzlicher Regelung nicht überwunden. werden.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Ich will mich korrigieren. Ich habe jetzt die Zahlen der sowjetischen Rundfunkgesellschaften — in Sowjetrußland! — mit England und mit Deutschland verglichen. Darüber hinaus habe ich angeführt, daß auch die sowjetische Besatzungszone heute ein zweites Fernsehprogramm sendet.
    Die Versäumnisse der westdeutschen Rundfunkanstalten gerade auf dem Gebiete der Sendungen in die Zone — nun komme ich zu diesem spezifischen Problem — lassen sich aber nicht entschuldigen. Ganz abgesehen davon, daß die Sender sehr spät gebaut worden sind, haben sie auch nur eine ungenügende Reichweite. Auch ist das Programm dieser Sendungen zeitlich noch nicht das, was es eigentlich sein müßte. Wir müßten gerade den Deutschen drüben in der Zone das Gefühl geben, daß sie von uns nicht vergessen sind.
    Gerade die Begründung dafür, warum der Bau der Sender so spät erfolgt und warum die Wirkung so schwach ist, ist typisch für unsere allgemeine Rundfunksituation: Die Rundfunkanstalten begründeten nämlich die Verzögerung damit, daß das eine Sendung für einen Raum außerhalb des Gebühreneinzugsgebietes sei.
    Der zweite Punkt, der ebenfalls durch die neue Gesetzesvorlage in etwa in Ordnung gebracht werden soll, betrifft den Finanzausgleich zwischen den Anstalten. Die Gesetzesvorlage sieht einen Ausgleich vor, der wesentlich über das hinausgeht, was wir heute haben. Das ist ebenfalls ohne eine bundesgesetzliche Regelung nicht in Ordnung zu bringen. Wir haben z. B. beim Sender Freies Berlin oder beim Sender Bremen nur einen Bruchteil der Mittel für die Programmgestaltung, die der Westdeutsche Rundfunk zur Verfügung hat. Der Westdeutsche Rundfunk z. B. hat im Jahre 1958/59 Einnahmen in der Höhe von 107 Millionen DM ausgewiesen. Er weist Zinseinnahmen von 5,34 Millionen DM nach. Das sind wesentlich mehr Einnahmen aus der Verzinsung der angehäuften Kapitalien, als er an die Ausgleichskasse der Rundfunk-Anstalten abführt. Gerade hier gibt es zwei interessante Vergleichszahlen: Die Deutschen Rundfunkanstalten haben Einnahmen von etwa 570 Millionen DM, und als Gesamtaufkommen aller Anstalten werden davon 18 Millionen DM an die gemeinsame Ausgleichskasse abgeführt. Schon daraus geht hervor, daß es unmöglich ist, auf dem Wege freier Vereinbarungen zu einem einigermaßen allen Anforderungen gerecht werdenden Finanzausgleich zwischen den Anstalten zu kommen.
    Herr Kollege Kühn, Sie haben gesagt, der Rundfunk sei heute ein kulturschaffendes Medium. Ich folge Ihren Ausführungen nicht so weit. Sicherlich hat sich die Aufgabe des Rundfunks gewandelt. Er ist aber doch in erster Linie ein vermittelndes Medium, das sich am besten mit der Presse vergleichen läßt. Wenn aber solche Gewinne erzielt werden, wie sie von einzelnen Anstalten ausgewiesen werden, und in Höhe von 7 Millionen DM Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen der betreffenden Länder gemacht werden, weil es einfach nicht mehr anders möglich ist, das Geld unterzubringen,
    dann kann man allerdings sagen, der Rundfunk sei ein Mäzen der Kunst und der Kultur, weil er sie auf diese Art und Weise fördern kann, wobei natürlich offen bleibt, wieweit solche Zuwendungen aus Gebührenaufkommen berechtigt sind.
    Diese Zuwendungen an die Kulturinstitute und -einrichtungen der Länder machen es auf der anderen Seite wieder verständlich, daß die Ministerpräsidenten gerade derjenigen Länder, die eine Rundfunkanstalt mit hohem Einkommen haben, in dieser Frage auf dem föderalistischen Prinzip bestehen. Das dürfte wohl auch mit die Erklärung dafür sein, daß es gerade auch die Ministerpräsidenten der CDU sind, die sich dem Gesetzentwurf der Regierung widersetzt haben, es sei denn, man unterstelle der CDU in ihrer Gesamtheit, daß sie nicht gewillt sei, in dieser Frage auch einmal von ihrer Mehrheit konsequent Gebrauch zu machen. Man muß diese Frage allen Ernstes stellen. Ich habe oftmals den Eindruck, gerade bei dieser Sache, daß die CDU nur noch zum Dulden in diesem Hause sitzt, aber nicht mehr zum Handeln, allerhöchstens noch zum Verhandeln. Ich bin der Meinung, daß eine Partei dem Auftrag der Wähler nachzukommen hat und daß dieser Auftrag einer Wählermehrheit nicht dadurch ignoriert werden darf, daß man sich ausschließlich nach Zweidrittelmehrheiten richtet

    (Beifall bei der DP) oder auf das Handeln verzichtet.


    (Abg. Wittrock: Euer neuer Einpeitscher! — Abg. Schütz [München]: In der Demokratie gilt eben die Mehrheit!)

    Herr Kollege Kühn, Sie haben sich auch noch einmal mit der Frage des Kontrastprogramms und der Frage des konkurrierenden Programms auseinandergesetzt und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß ein Kontrastprogramm geschaffen werden müsse, um die Hörerwünsche zu befriedigen. Hier schließe ich mich den Überlegungen des Sprechers der Freien Demokraten an, daß nämlich ein Kontrast, den der Zuschauer auch als solchen empfindet, mit zwei Programmen schlechthin nicht zum Ausdruck zu bringen ist. Es gibt Sport und Sport, es gibt catch as catch can und es gibt Turnen. Ich halte es für ausgeschlossen, auf der Basis von zwei Programmen ein Kontrastprogramm schaffen zu können. Das trägt den Wünschen in keiner Weise Rechnung. Es trägt den Wünschen sehr viel mehr Rechnung, wenn wir versuchen, in das Rundfunkwesen das Prinzip der Konkurrenz einzuführen, wie wir es in der Presse haben.
    Zwei Zeitungen, die am selben Ort erscheinen, wird es nicht einfallen, sich über das abzusprechen, was die eine und was die andere bringen soll. Sie nehmen es beide in Kauf, einmal dieselbe Schlagzeile zu haben. Trotzdem haben die Zeitungen soviel Kontrast, daß sie von den betreffenden Lesern gekauft werden und der Umsatz dementsprechend ist. Genauso ist es auf dem Gebiete der Literatur. Auch zwei Schriftsteller werden sich nicht von vornherein darüber einigen, was sie schreiben, und trotzdem befriedigen sie ganz bestimmte Wünsche.



    Probst (Freiburg)

    Es gilt, durch die Einführung der Konkurrenz einen Kontrast im Rundfunk zu erreichen. Das wird, glaube ich, wesentlich besser durch die Regierungsvorlage erreicht als durch die Vorstellungen, die Herr Kollege Kühn im Auftrage der Opposition entwickelt hat. Die Generalfrage, die sich immer wieder stellt: wie halten wir das zweite Programm aus den politischen Einflüssen heraus?, konnte ja auch von Herrn Kollegen Kühn nicht beantwortet werden. Irgendein Gremium muß von irgendeinem anderen Gremium gewählt werden, und politische Einflüsse restlos ausschalten wird weder das eine noch das andere Verfahren. Ich glaube, daß die Regierungsvorlage sehr viel eher geeignet ist, politische Einflüsse auszuschalten, als jede andere Lösung, insbesondere wenn ich an das Vorbild denke, das wir bei den jetzt bestehenden Rundfunkanstalten schon haben. Auch dort haben wir einen Aufsichtsrat bzw. den Rundfunkrat, der den Intendanten kontrollieren soll. Aber mit welchem Ergebnis? Wir haben von Herrn Zoglmann einige Ausführungen darüber gehört.
    Es gibt auch sehr viele andere Gründe, die berechtigte Kritik an diesem System zulassen. Solange das Aufsichtsgremium einer Anstalt auch nicht den technischen Apparat hat, um die ihm zur Aufsicht übertragenen Rechte wahrzunehmen, sondern hier einfach auf den Vortrag des Intendanten angewiesen ist, und wenn dieses Gremium sich aus Leuten zusammensetzt, die auch sehr wenig Zeit haben, sich um die Dinge zu kümmern, braucht man sich nicht darüber zu wundern, wenn die Aufsichtsgremien der einzelnen Anstalten überspielt werden. Hier zeigt auch der Regierungsentwurf eine ganz entscheidende Lücke, auf die ich ebenfalls hinweisen möchte. Hier muß den aufsichtführenden Gremien der drei vorgesehenen Anstalten mehr unmittelbarer Einfluß auf den Intendanten und auf die Leitung des Rundfunks eingeräumt werden, Der Apparat bei den Rundfunkanstalten ist heute so riesengroß, daß ihn der Intendant nicht mehr selbst bis in alle Einzelheiten kontrollieren kann, Die einzelnen Programme werden von den zweiten und dritten Instanzen in den Anstalten gemacht.
    Hier zeigt sich eine andere Gefahr, wenn die Aufsichtsgremien nicht funktionieren: daß nämlich die Personalpolitik bestimmter Parteien sehr viel erfolgreicher ist als die der andern, daß ganz bestimmte politische Gesichtspunkte über die Personalpolitik der Rundfunkanstalten durchgesetzt werden, was dann zum Schluß dieses schräge Bild von einzelnen Anstalten ergibt, daß die Meinungsfreiheit der Anstalt selbst nicht mehr so gewährleistet ist, wie sie gewährleiset sein müßte, wodurch die Anstalt selbst in den Geruch kommt, einer bestimmten politischen Richtung zu dienen. Wenn wir schon von Kontrastprogramm und vom Konkurrenzprogramm sprechen, dann möchte ich auch in erster Linie die Konkurrenz auf diesem Gebiet sichergestellt haben. Das heißt mit anderen Worten: Das zweite Programm muß in völliger Unabhängigkeit von den bestehenden Anstalten aufgestellt werden, eine Grundforderung, von der wir auch in den Diskussionen über die Vorlage im Ausschuß nicht abgehen werden.
    In der offentlichen Diskussion wird auch sehr oft über die Frage der Gefährdung insbesondere der Jugend durch das zweite Programm gesprochen. Auch Herr Kühn hat das wieder getan und hat noch den Chef der englischen Kriminalpolizei zitiert, der dargestellt hat, wie verderblich sich der Einfluß eines Programms auf die Jugendkriminalität auswirken kann. Aber Sie wissen auch, Herr Kollege Kühn, daß wir drüben von einer Mitarbeiterin eines wissenschaftlichen Instituts — ich glaube sie hieß Miss Himmelwhite — ganz andere Auskünfte bekommen haben. Sie führte aus, daß die Fernsehprogramme auf den normalen Jugendlichen keineswegs diese üblen Auswirkungen haben, daß es aber Jugendliche gibt, die wegen ihrer Konflikte mit der Umwelt, wegen der Unterentwicklung ihrer geistigseelischen Verfassung die Flucht von der Wirklichkeit an den Fernsehschirm antreten und dann die Gruppe von Jugendlichen darstellen, die der Fernsehseuche erliegen und nicht mehr vom Fernsehschirm wegzubringen sind; sie wies aber darauf hin, daß der gesunde Jugendliche keineswegs in seiner Aktivität beim Spielen oder bei den Schulaufgaben gehemmt wird. Sie hat allerdings dargestellt, daß dem krankhaften Jugendlichen durch die Darstellung von Gewalt im Fernsehen eine Lösung angeboten wird, wie er aus seinen Konflikten herauskommen kann, nämlich mit der Gewalt. Eine Einstellung, die von vornherein nicht gesund ist, kann so schon einmal bestärkt werden.
    Das ist ohne Zweifel richtig, aber gerade dann muß doch, wenn sich zeigt, daß Jugendliche nicht mehr vom Fernsehschirm wegzubringen sind, nach der Ursache gesucht werden, und die Ursache wird man nicht darin finden, daß dieses Kind eine besondere Freude am Fernsehen hat, sondern darin, daß es eben irgendwo in seiner geistig-seelischen Entwicklung gestört ist. Dort muß der Hebel zur Gesundung angesetzt werden.
    Ich sprach von der Kontrolle der Institutionen durch die einmal gewählten Aufsichtsorgane. Ich bin darüber hinaus aber auch der Meinung, daß der Regierungsentwurf auch in der Kontrolle der Programmgesellschaften einer wesentlichen Ergänzung bedarf. Was der Regierungsentwurf da sagt, ist zu wenig. Ich denke mehr an das englische Beispiel, wo den Programmgesellschaften außerordentlich eng gezogene Grenzen für die Möglichkeiten der Programmgestaltung, insbesondere der Werbung, gesetzt sind. Da werden bestimmte Produkte nicht zur Werbung zugelassen, oder die Werbung ist zeitlich beschränkt; es gibt auch nicht das „gesponsorte" Programm. Von „gesponsort" spricht man, wenn in einer Sendung plötzlich eine Reklame etwa in der Weise erscheint — ich darf ein simples Beispiel nennen —, daß Lohengrin mit dem vom Schwan gezogenen Schiff ankommt und eine Packung Schwanenseife auslädt. So etwas muß durch das Gesetz unmöglich gemacht werden.
    Ich meine auch, daß die rechtlichen Möglichkeiten der aufsichtführenden Organe, also der Lizenzträger, gegenüber den Gesellschaften verstärkt werden sollten — ebenfalls nach dem englischen Vorbild —, wonach bei Verstößen eine hohe Strafe verhängt



    Probst (Freiburg)

    oder das mit der Gesellschaft bestehende Vertragsverhältnis kurzfristig gelöst werden kann.
    Die für den Vertrag mit einer Gesellschaft vorgesehene Zeitdauer ist nach meiner Meinung etwas reichlich hoch gegriffen. Ich erinnere mich an das Gespräch mit dem englischen Postminister, der gerade darauf aufmerksam gemacht hat, mit den Gesellschaften vor allen Dingen keine zu lang dauernden Verträge abzuschließen.
    Den Gedanken der Gegendarstellung, wie ihn der Gesetzentwurf nennt, halte ich in der vorgesehenen Form für kaum durchführbar. Doch damit sollten wir uns im Ausschuß noch näher befassen.
    Der Herr Kollege Kühn hat eine ganze Reihe von Gesichtspunkten — immer wieder unter Beziehung auf katholische Bischöfe — in die Debatte gebracht. Das ist immer gefährlich.

    (Abg. Blachstein: Ist das so suspekt?)

    — Es ist immer suspekt.

    (Zuruf von der SPD: Sie zitieren doch!)

    — Ich zitiere ja gar nicht.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    — Nein keineswegs. Es gab nur ein einseitiges Bild, nach dem ausgerechnet die katholischen Bischöfe elfmal für die Beweisführung von Herrn Kühn herhalten mußten.

    (Zuruf von der SPD: Herr Zoglmann hat auch Bischöfe zitiert!)

    -. Ich zitiere jetzt die Kirchen.

    (Zuruf des Abg. Wittrock.)

    — Das hat nur Herr Zoglmann zu vertreten.
    Es ist nämlich nicht so, daß die Kirchen die Bedenken, die von den einzelnen Bischöfen ausgesprochen worden sind, im ganzen Umfang geteilt hätten. In der „Funkkorrespondenz" vom 16. Dezember 1959 steht z. B. folgendes:
    Der Episkopat äußert sich mit keinem Wort gegen :in zweites Fernsehprogramm, auch nicht dagegen, daß es den Länderanstalten verweigert und durch ein. Bundesgesetz konstruiert wenden soll.
    Und das Zentralkomitee des Ökumenischen Rates der Kirchen sagt: Der Aufwand von Zeit, Gedanken, Initiative und Geld für schöpferische Arbeit auf dem Gebiet der Rundfunk- oder Fernsehproduktion ist eine der dringlichsten Aufgaben der Kirchen, wenn sie den Wunsch haben, mit einer in dieser Zeit heranwachsenden Generation in Fühlung zu bleiben. Denn das Leben dieser Generation, ihr Denken, ihr Fühlen und ihre Lebenserwartung werden in zunehmendem Maß von den ständig auf sie eindringenden Stimmen dieser Massenmedien geprägt.
    Von konkreten ablehnenden Äußerungen sowohl gegen die Schaffung eines echten zweiten Programms als auch gegen die Werbung im Programm ist in den offiziellen Stellungnahmen der Kirchen also nicht mehr viel zu spüren.
    Die Rundfunkgesellschaften haben sich bisher ohne Zweifel sehr viel Mühe gegeben, ihren Aufgaben nachzukommen. Trotzdem bedarf das bestehende System einer Änderung, zumindest in der Schaffung einer echten Konkurrenz und damit einer echten Freiheit im Rundfunkwesen. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein amerikanischer Rundfunkwissenschaftler, der die deutschen Verhältnisse untersucht hat; er sagt nämlich: „Es ist fraglich, ob jemand anders als Deutschlands schlimmster Feind das Weiterbestehen oder vielmehr das längere Weiterbestehen des gegenwärtigen Systems und der gegenwärtigen Verhältnisse des Rundfunks in Westdeutschland wünschen würde." Das ist eine sehr harte Formulierung, aber er führt das ebenfalls darauf zurück, daß der Zustand bei uns offenbar das Ergebnis der verschiedenen Willensrichtungen und zufälligen Interessen der Besatzungsmächte gewesen ist. Wenn wir mit dem zu verabschiedenden Gesetz nun versuchen, die unbedingt notwendige gemeinsame Grundlage für alle Anstalten einschließlich der neuzubildenden zu schaffen, dann ist es auch ein Versuch, diese Verhältnisse mit behutsamer Hand wieder in eine bessere Richtung zu lenken.
    Ich bin auch nicht der Meinung, daß wir den Rundfunkanstalten zu nahe treten, wenn wir diese neuen Anstalten schaffen. Wir wollen weder an ihr Einkommen aus den Hörergebühren, noch wollen wir ihnen in irgendeiner anderen Weise ein Haar krümmen. Wir werden sie allerdings dem Wind einer Konkurrenz aussetzen. Das halte ich für durchaus vertretbar und zweckmäßig.
    Die Ergebnisse der bisherigen Rundfunkgespräche und auch die heutige Diskussion stärken die Hoffnung, daß dieses Gesetz tatsächlich zustande kommt, wobei wir selbstverständlich die Frage der Einordnung in die grundgesetzlich gegebenen Rechtsverhältnisse hier nicht prüfen können; das müssen wir den zuständigen Gremien überlassen. Aber wir müssen hier die Angelegenheit von der politischen Seite her behandeln.
    Die Fraktion der Deutschen Partei wird sich nach den drei Gesichtspunkten, die ich jetzt noch zusammenfassen möchte, richten: Wir wollen das zweite Programm. Wir wollen es als Konkurrenzprogramm in personeller und finanzieller Unabhängigkeit von den bestehenden Anstalten, und es muß den politischen Einflüssen auf der Grundlage des Parteienproporzes, soweit es menschenmöglich ist, entzogen sein. Für diese Grundforderungen ergeben sich in der Vorlage diskutable Ansätze. Wir werden deshalb der Überweisung an den Ausschuß zustimmen.
    Es ist unser Ziel, gleich Presse, Film und Literatur auch dem Rundfunk durch den Bruch des bestehenden Monopols die Freiheit zu geben, und ich kann Sie nur alle auffordern, hier mitzutun — ich darf jetzt ein berühmtes Zitat abwandeln —: Geben Sie Gedankenfreiheit, Messieurs, auch für Rundfunk und Fernsehen!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)