Rede:
ID0309701400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3097

  • date_rangeDatum: 27. Januar 1960

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    Deutscher Bundestag 97. und 98. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1960 Inhalt: 97. Sitzung Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hellenbrock 5325 A Fragestunde (Drucksache 1536) Frage des Abg. Jacobs: Ausbau der Staustufe Enkirch (Mosel) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5325 B Frage des Abg. Ritzel: Umfrage des Kraftfahrt-Bundesamts an Kraftfahrzeugbesitzer und Mopedfahrer über die 1959 gefahrenen Kilometer Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5325 D, 5326 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 5326 A Frage des Abg. Ritzel: Beseitigung der schienengleichen Kreuzung der Bundesstraße 42 mit der rechten Rheinuferlinie der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 B Frage des Abg. Schultz: Zuschüsse an den Bund für alkoholfreien Verkehr e. V. Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 C Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels über die Luftverkehrsverwaltung in das Grundgesetz (Drucksache 1534) — Erste Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 1535) — Erste Beratung —Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 D Dr. Arndt (SPD) 5328 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) 5329 C Entwurf eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksache 1434) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5330 C Dr. Heck (Rottweil) (CDU/CSU) . . 5334 D Kühn (Köln) (SPD) 5337 A Zoglmann (FDP) 5346 D Probst (Freiburg) (DP) . . 5353 C, 5354 A Jacobs (SPD) . . . . . . . . . 5353 D Lange (Essen) (SPD) 5357 A Rösing (CDU/CSU) 5357 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 97. und 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 17. April 1959 mit der Republik Italien betr. Anwendung des am 19. Juni 1951 in London unterzeichneten Abkommens zwischen den Nordatlantikvertragsstaaten über den Status ihrer Streitkräfte (Drucksache 1524) — Erste Beratung — 5357 C Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland (Sozialversicherungs-Organisationsgesetz Saar) (Drucksache 1541) — Erste Beratung — 5357 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Abg: Ritzel, Marx, Schmitt [Vockenhausen], Frau Beyer [Frankfurt], Reitz, Leber u. Gen.) (Drucksache 1539) — Erste Beratung —Ritzel (SPD) . . . . . . 5358 A, 5361 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 5360 B Memmel (CDU/CSU) 5362 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 5362 C Beschlußunfähigkeit 5362 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5362 D Anlagen 5363 98. Sitzung Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. April 1958 mit der Französischen Republik über nebeneinanderliegende nationale Grenzabfertigungsstellen und Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfe an der deutsch-französischen Grenze (Drucksache 1021); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1533) — Zweite und dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) 5366 A Zur GO Ritzel (SPD) 5365 B Entwurf eines Gesetzes zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds (Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz) (Drucksache 1019); Berichte des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1473, 1410, zu 1410) — Zweite und dritte Beratung — 5366 A Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959; hier: Einzelplan 06; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1531, Umdruck 289) . 5366 C Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1955 und betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 17, 554, 1550) ; verbunden mit Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1956; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 383, 1548), Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1957; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1193, 1549) und Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1956 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 1518) Hermsdorf (SPD) 5367 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 5368 D Jürgensen (SPD) 5369 A Dr.-Ing. E. h. Herz, Staatssekretär 5370 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 5372 A Schoettle (SPD) . . . . . . . 5374 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handwerk sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (HwGStatG) (Drucksache 1547) — Erste Beratung — . . . . . 5374 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 22. September 1958 über die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich (Drucksache 1099) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1557) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5374 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 97. und 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 III Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Vertrag mit der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1419); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1558) — Zweite und dritte Beratung — 5374 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages mit der Republik Osterreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1420); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1559) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5375 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen vom 15. Januar 1958 über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile (Drucksache 1328); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1568) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5375 C Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Zucker-Übereinkommen 1958 (Drucksache 1331); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1569) — Zweite und dritte Beratung — 5375 D Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommen und zu dem Abkommen vom 21. November 1958 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung allgemeiner Zollfragen (Drucksache 1396) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1570) — Zweite und dritte Beratung — 5376 A Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Hochofenstaub); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1340, 1571) 5376 B Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksache 1561) 5376 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464) 5376 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5376 D Anlagen 5377 97. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 96. Sitzung Seite 5317 3. Spalte Zeile 6 von unten statt „FDP": DP. Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode - 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1969 '5377 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 27. 1. Frau Ackermann 30. 1. Frau Albertz 29. 2. Altmaier 29. 1. Dr. Atzenroth 27. 1. Dr. Barzel 27. 1. Bauer (Wasserburg) 27. 1. Bauereisen 15. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 1. Behrendt 27. 1. Berlin 27. 1. Dr. Brecht 28. 1. Brüns 31. 1. Dr. Bucher 27. 1. Cramer 27. 1. Dr. Dehler 27. 1. Dr. Deist 29. 2. Deringer 27. 1. Diebäcker 27. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 27. 1. Dr. Dittrich 30. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 27. 1. Dopatka 27. 1. Döring (Düsseldorf) 27. 1. Dowidat 6. 2. Dr. Dr. h. c. Dresbach 28. 1. Eberhard 27. 1. Ehren 27. 1. Eilers (Oldenburg) 27. 1. Eisenmann 27. 1. . . Erler 27. 1. Even (Köln) 6. 2. Frehsee 27. 1. Frau Friese-Korn 28. 1. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 30. 1. Funk 27. 1. Gaßmann 31. 1. • Gedat 30. 1. Frau Geisendörfer 27. 1. Gerns 27. 1. Dr. Gleissner (München) 27. 1. Dr. Greve 31. 1. Dr. Gülich 16. 4. Günther 27. 1. Hackethal 27. 1. Hauffe 28. 1. Heiland 28. 1. Frau Herklotz 27. 1. Herold 27. 1. Heye 27. 1. Höfler* 29. 1. Höhne 27. 1. Hoogen 27. 1. Dr. Hoven 27. 1. Hübner 27. 1. Hufnagel 27. 1. Illerhaus 27. 1. Jacobi 13. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 12. 2. Dr. Kanka 27. 1. Keller 27. 1. Frau Kipp-Kaule 27. 1. Frau Klemmert 15. 5. Köhler 27. 1. Dr. Kohut 27. 1. Dr. Königswarter 27. 1. Kramel 27. 1. Kreitmeyer 27. 1. Kroll 27. 1. Dr. Krone 27. 1. Kühn (Bonn) 27. 1. Leber 27. 1. Lenz (Trossingen) 27. 1. Lermer 27. 1. Leukert 16. 2. Dr. Leverkuehn 28. 1. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 27. 1. Lulay 29. 2. Lünenstraß 27. 1. Maier (Freiburg) 16. 4. Dr. Martin 27. 1. Mauk 28. 1. Frau Dr. Maxsein 27. 1. Dr. Mende 27. 1. Mengelkamp 27. 1. Dr. Miessner 27. 1. Mischnick 27. 1. Freiherr von Mühlen 27. 1. Murr 27. 1. Frau Pitz-Savelsberg 3. 2. Prennel 27. 1. Rademacher 27. 1. Ramms 27. 1. Rasner 27. 1. Dr. Ratzel 27. 1. Reitzner 27. 1. Frau Renger 27. 1. Dr. Ripken 27. 1. Dr. Rüdel (Kiel) 27. 1. Frau Rudoll 27. 1. Dr. Rutschke 27. 1. Scharnberg 27. 1. Scharnowski 15. 2. Scheel 27. 1. Scheppmann 27. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) 27. 1. Schneider (Bremerhaven) 8. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27. 1. Schröder (Osterode) 27. 1. Schultz 27. 1. Schulze-Pellengahr 27. 1. Schütz (Berlin) 27. 1. Seidl (Dorfen) * 29. 1. Dr. Serres 6. 2. Stahl 27. 1. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates 5378 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode - 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 31. 1. Frau Dr. Steinbiß 17. 2. Dr. Steinmetz 27. 1. Stiller 27. 1. Struve 29. 1. Walter 28. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 8. 2. Dr. Weber (Koblenz) 27. 1. Wehr 6. 2. Weinkamm 27. 1. Frau Welter (Aachen) 31. 1. Wendelborn 28. 1. Dr. Will 27. 1. Dr. Willeke 1. 3. Wischnewski 2. 2. Zoglmann 27. 1. Anlage 2 Umdruck 464 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten an den HaushaltsSimpfendörfer, Baier (Mos- ausschuß (f) bach), Berberich und Ge- an den Ausschuß nossen betr. Bau der Auto- für Verkehr, Postbahn im Raume Heilbronn und Fernmeldewesen - Drucksache 1560 - 2. Antrag der Abgeordneten an den HaushaltsGlüsing (Dithmarschen), ausschuß (f) Giencke, Dr. Conring, Frau an den Ausschuß Blohm, Tobaben und Ge- für Ernährung, nossen betr. Krabben- Landwirtschaft und fischerei Forsten - Drucksache 1565 - Bonn, den 26. Januar 1960 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 465 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über nebeneinanderliegende nationale Grenzabfertigungsstellen und Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfe an der deutsch-französischen Grenze (Drucksachen 1021, 1533). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden bei der Durchführung des Vertrages vor der Errichtung von nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen sowie von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen die örtlich zuständigen Handelskammern zu hören. Bonn, den 26. Januar 1960 Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der nach dem Grundgesetz theoretisch gegebenen drei Möglichkeiten für die Neuregelung der Luftverkehrsverwaltung — bundeseigene Verwaltung, Bundesauftragsverwaltung der Länder, landeseigene Verwaltung — hat die Bundesregierung in den dem Hohen Hause vorliegenden Gesetzentwürfen vorgeschlagen, im Grundsatz eine bundeseigene Verwaltung und daneben eine Bundesauftragsverwaltung der Länder für Teile des Aufgabengebietes zu schaffen. Sie ist der Ansicht, daß dieser Vorschlag der Natur des Luft-



    Staatssekretär Dr. Seiermann
    verkehrs entspricht und auch der Interessenlage des Bundes und der Länder sowie der historischen Entwicklung der deutschen Luftverkehrsverwaltung vor 1933 Rechnung trägt. Auch der Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen des Bundestages hat sich nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage am 7. Mai 1958 in diesem Sinne ausgesprochen. Der Vorschlag der Bundesregierung entspricht auch der Empfehlung des Luftfahrtbeirates vom 16. Juni 1959.
    In seiner Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen stimmt der Bundesrat mit der Bundesregierung darin überein, daß die im Grundgesetz vorhandene Lücke durch eine Vorschrift über die Zuständigkeit für die Luftverkehrsverwaltung geschlossen werden muß. Im Gegensatz zu dem Vorschlag der Bundesregierung hat der Bundesrat aber für die Luftverkehrsverwaltung im Grundgesetz eine landeseigene und daneben für „einzelne Aufgaben" eine bundeseigene Verwaltung oder eine Bundesauftragsverwaltung der Länder vorgeschlagen. Er begründet das damit, daß der Grundsatz der Artikel 30 und 83 des Grundgesetzes, nachdem die Länder Bundesgesetze als eigene Angelegenheit auszuführen haben, auch für die Luftverkehrsverwaltung gelte und daß von diesem Grundsatz nur abgewichen werden könne, soweit es sich um die Ausführung einzelner Aufgaben von überregionaler Bedeutung handle.
    Die Bundesregierung vermag sich dieser Stellungnahme des Bundesrates nicht anzuschließen. Man braucht weder Verkehrsfachmann noch Ingenieur noch Jurist zu sein, um zu erkennen, daß die Luftverkehrsverwaltung als Verwaltung der schnellsten der weltweiten Verkehrsarten eine bundeseigene Verwaltung erfordert. Die Väter des Grundgesetzes würden sicher nicht einen Augenblick zögern, für den Luftverkehr die bundeseigene Verwaltung vorzuschreiben, wenn sie heute vor der Aufgabe ständen, diese Regelung, die sie 1949, dem Geburtsjahr der Verfassung, auf Grund besatzungsrechtlicher Vorschriften nicht treffen durften, nachzuholen.
    Ich darf ausdrücklich darauf hinweisen, daß es sich nicht darum handelt, den Ländern zugunsten des Bundes Zuständigkeiten zu entziehen, sondern vielmehr darum, die sich aus der Natur der Sache ergebende Zuständigkeit des Bundes für die Luftverkehrsverwaltung im Grundgesetz festzulegen. Ich möchte auch betonen, ,daß es sich bei der Regelung der Luftverkehrsverwaltung nach meiner Auffassung nicht um eine politische Entscheidung handelt. Es soll vielmehr einer technischen Sicherheitsverwaltung nach dem Vorbild der übrigen Luftverkehr treibenden Staaten der Welt die zweckmäßigste Organisationsform gegeben werden.
    Auszuklammern bei dieser Neuregelung sind die Zuständigkeiten des Bundesministers für Verkehr für den Ein- und Ausflug nach § 2 Abs. 6 und 7 des Luftverkehrsgesetzes, die Zuständigkeit der Bundeswehr nach § 30 des Luftverkehrsgesetzes sowie die Zuständigkeiten nach den Gesetzen über die Bundesanstalt für Flugsicherung vom 23. März 1953 und über das Luftfahrt-Bundesamt vom 30. November 1954. Hieran will auch der Bundesrat nichts
    ändern. Es bleibt danach also nur die Neuregelung derjenigen Zuständigkeiten offen, die bisher lediglich in der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern vom 31. Dezember 1952 geregelt sind. Nach ihr besteht eine sogenannte Misch- oder Mitverwaltung, die, obwohl sie sich im allgemeinen bewährt hat, vom Bundesrat abgelehnt wird. Mithin hat die Bundesregierung für die nach ihrer Ansicht notwendige zentrale Regelung der Luftverkehrsverwaltung verfassungsrechtlich nur zwei Möglichkeiten: entweder eine bundeseigene Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau oder eine im Grundsatz bundeseigene Verwaltung und daneben für einzelne Aufgaben eine Bundesauftragsverwaltung der Länder.
    Von diesen beiden Möglichkeiten hat die Bundesregierung die zweite gewählt. Sie hat dabei berücksichtigt, daß die Bundesauftragsverwaltung derjenige Verwaltungstyp ist, der der bisherigen Praxis am nächsten kommt und der es erlaubt, das Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern ohne Änderung des Verwaltungsaufbaus und ohne neue Kosten fortzusetzen.
    Die Bundesauftragsverwaltung bedeutet einerseits eine Lockerung, weil die Länder nicht, wie bisher, verpflichtet sind, den Bund in jedem Falle vor Erlaß eines Verwaltungsaktes zu beteiligen. Andererseits bedeutet sie eine stärkere Bindung dadurch, daß die Länder angewiesen werden können, einen bestimmten Verwaltungsakt zu setzen. Angesichts der bisherigen guten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sehe ich hierin keine besondere Umgestaltung. Praktisch. würde also im wesentlichen alles beim alten verbleiben. Die Länder würden durchweg ihre jetzigen Zuständigkeiten behalten und damit mehr bekommen als nach dem Vorschlag des Bundesrates im Rahmen einer landeseigenen Verwaltung.
    Das in der Drucksache 1534 enthaltene verfassungsändernde Gesetz schreibt die Bundeszuständigkeit vor und schafft die Bundesauftragsverwaltung. Das in der Drucksache 1535 enthaltene Gesetz faßt den § 31 des Luftverkehrsgesetzes neu und zählt dabei die Aufgaben auf, die die Länder im Auftrage des Bundes auszuführen haben. Ich darf die tragenden Gesichtspunkte der Gesetzentwürfe in drei Punkten zusammenfassen:
    Erstens: Das Grundgesetz und der Verkehr. Das Grundgesetz hat für die Verwaltung der Bundeseisenbahnen und der Bundeswasserstraßen eine bundeseigene Verwaltung vorgesehen, ebenso im Grundsatz für die Verwaltung der See- und Binnenschiffahrt. Für die Verwaltung der Bundesautobahnen und der Bundesstraßen ist die Bundesauftragsverwaltung vorgeschrieben. Das Grundgesetz hat sich also für die Zuständigkeit des Bundes entschieden und trägt damit den Besonderheiten dieser Verkehrsverwaltungen, die entweder in der Weite oder in der Schnelligkeit des Verkehrs oder in beiden begründet liegen, Rechnung. Daraus muß der Schluß gezogen werden, daß es, wenn man die Zuständigkeit des Bundes nicht schon aus der Natur der Sache als gegeben ansieht, auf jeden Fall im Sinne ,des Grundgesetzes liegt, wenn die Verwal-



    Staatssekretär Dr. Seiermann
    tung des Luftverkehrs, der die schnellste weltweite Verkehrsart ist, als bundeseigene Verwaltung geregelt wird.
    Zweitens: Der überregionale Charakter des Luftverkehrs. Der Schwerpunkt des Luftverkehrs liegt im Linienverkehr, der in der Mehrzahl aller Fälle die Grenzen der Bundesrepublik überschreitet, d. h. verfassungsrechtlich gesehen überregional ist. Das gleiche gilt im wesentlichen auch für den Gelegenheitsverkehr. Der rein regionale Gelegenheitsverkehr, also der Gelegenheitsverkehr innerhalb eines Landes, fällt kaum ins Gewicht. Die Natur des Luftverkehrs und die technische Vervollkommnung des Geräts treiben die Entwicklung zur Weiträumigkeit von Jahr zu Jahr stärker voran. Allenthalben sind Bestrebungen im Gange, größere Verwaltungsräume und supranationale oder zwischenstaatliche Verwaltungseinrichtungen zu schaffen. Ich darf in diesem Zusammenhang an den geplanten Zusammenschluß der nationalen Flugsicherungsdienste in einer europäischen Flugsicherungsbehörde und an das Projekt der Air-Union erinnern, schließlich auch an die Mitgliedschaft der Bundesrepublik in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation. Der Luftverkehr ist weltumspannend. Schon heute ist die Bundesrepublik verpflichtet, auf allen Gebieten des Luftverkehrs internationale Rechtsvorschriften zu erfüllen. Dieser Pflicht kann sie nur nachkommen, wenn die Luftverkehrsverwaltung zentral gestaltet wird.
    Drittens: Das Schwergewicht der Aufgaben in der Luftverkehrsverwaltung liegt schon heute beim
    3) Bund. Da der Bundesrat den Vorschlag gemacht hat, nur „einzelne Aufgaben" der Luftverkehrsverwaltung in bundeseigene Verwaltung zu übertragen, liegt die Annahme nahe, daß er irrtümlich davon ausgegangen ist, das Schwergewicht der Luftverkehrsverwaltung liegt bei den Ländern. Das ist nicht der Fall. Dies ergibt sich schon aus der Gegenüberstellung der Zahlen der beiderseitigen Bediensteten. Hier stehen insgesamt weniger als 100 hauptamtlichen Landesbediensteten etwa 2000 hauptamtliche Bundesbedienstete gegenüber. Ein ähnliches Bild zeichnet sich auch auf den Flughäfen ab. Auf jedem der zehn Verkehrsflughäfen sind im Durchschnitt 150 Bedienstete der Bundesanstalt für Flugsicherung und im Durchschnitt weniger als zehn Landesbeauftragte für Luftaufsicht beschäftigt.
    Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren. Alle entscheidenden Gesichtspunkte: die historische Entwicklung, der Geist des Grundgesetzes, der überregionale und internationale Charakter des Luftverkehrs und die tatsächliche Verwaltungsverteilung sprechen nach unserer Auffassung eindeutig für eine Zuständigkeit des Bundes. Diese Lösung hat den Vorteil, daß die Aufspaltung der technischen Sicherheitsverwaltung des Luftverkehrs vermieden wird. Je weiter die Luftfahrttechnik fortschreitet, um so gefährlicher würde eine Aufspaltung der Verwaltung für die Sicherheit des Luftverkehrs werden.
    Abgesehen von diesen grundsätzlichen Erwägungen sprechen aber gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung im einzelnen auch die besonderen Gründe, welche die Bundesregierung Ihnen an Hand des Katalogs der vorgesehenen Landeszuständigkeiten ausführlich dargetan hat.
    Bei der bereits erwähnten ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes hat der Herr Abgeordnete Schmidt (Hamburg) unter Mitteilung von praktischen Vorfällen darauf hingewiesen, welche Gefahr entsteht, wenn die Luftaufsicht nicht einheitlich und straff gehandhabt wird. Mein Herr Minister hat bereits damals diesen Hinweis zustimmend entgegengenommen und nicht versäumt, auf die Bedenken hinzuweisen, die auch die Bundesregierung in dieser Hinsicht hat. Mit der Zunahme des Düsenflugzeugverkehrs haben sich diese Bedenken außerordentlich vermehrt. Die Schwierigkeiten der Lenkung des Luftverkehrs am Boden und in der Luft sind so angewachsen, daß es der Anstrengung aller Kräfte der Luftaufsicht, insbesondere der Flugsicherung, bedarf, um ihnen wirksam zu begegnen. Die Länder haben diese Schwierigkeiten auch inzwischen anerkannt und sind dazu übergegangen, ihre Richtlinien für die Durchführung der Luftaufsicht zu vereinheitlichen.
    Diese Maßnahme wird aber nicht ausreichen, um die Sicherheit in dem immer enger werdenden Luftraum zu gewährleisten; dies um so mehr, als der Flugverkehr der Luftwaffen der Bundeswehr und der übrigen NATO-Staaten immer mehr in Erscheinung tritt und koordiniert werden muß. Bei einer derart starken Benutzung des Luftraums kann die notwendige Sicherheit nur gewährleistet werden, wenn der Bund, insbesondere die Bundesanstalt für Flugsicherung, in die Lage versetzt wird, sich verwaltungsmäßig regelnd einzuschalten.
    Entsprechendes gilt auf dem Gebiet der Gerätezulassung. Auch hier muß es dem Luftfahrt-Bundesamt möglich sein, sich bei Landeszuständigkeiten regelnd einzuschalten, wenn die Sicherheit des Luftfahrtgeräts gewährleistet bleiben soll.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung wäre dankbar, wenn das Hohe Haus ihren Gesetzentwürfen zustimmen und diese möglichst bald verabschieden würde.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, ich halte es für richtig, den § 37 der Geschäftsordnung nochmals vorzutragen:
Die Redner sprechen grundsätzlich in freiem Vortrag. Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen. Im Wortlaut vorbereitete Reden sollen eine Ausnahme sein und dürfen nur mit Genehmigung des Präsidenten vorgelesen werden.
Das gilt nach dem Text der Geschäftsordnung für alle Redner in diesem Hause.
Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Arndt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ohne Aufzeichnungen darf ich mir ein paar Worte zu der einen der beiden Vorlagen erlauben.



    Dr. Arndt
    Die beiden Vorlagen entsprechen einem Wunsch des Bundestages. Vorbehaltlich der Beratung im einzelnen ist deshalb an sich gegen die Vorlagen nichts einzuwenden, im Gegenteil, sie sind zu begrüßen. Trotzdem gibt der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes Anlaß zu einigen grundsätzlichen Ausführungen über das politische und parlamentarische Verfahren bei Verfassungsänderungen.
    Es konnte der Bundesregierung nicht unbekannt sein, daß in ihrem Schoße eine Reihe von Verfassungsänderungen vorbereitet werden, jedenfalls mehr als diese eine. Ich denke dabei nicht an die Fragen der Notstandsregelung; diese sind in der Tat so schwergewichtig, daß man sie vielleicht gesondert behandeln und beraten muß. Aber z. B. ist im Bundesjustizministerium eine Vorlage über die dringend notwendige Verfassungsänderung wegen des Bundespatentamtes spruchreif geworden. Hier zeigt sich ein Mangel an Koordination in der Bundesregierung. Es ist kein gutes Verfahren, daß wir alle 6, 8 oder 12 Wochen eine Vorlage zur Änderung des Grundgesetzes bekommen.
    Die Verfassungsurkunde ist zwar auch ein Gesetz, aber sie ist doch ein Gesetz anderen Ranges und aus anderer Quelle als alle übrigen Gesetze. Darum sollte man nicht nur sehr behutsam und sparsam mit Änderungen der Verfassung sein, sondern, wenn man aus zwingenden Gründen an eine Änderung des Grundgesetzes herangeht, sich überlegen, welche anderen Veränderungen des Grundgesetzes anstehen, und sollte sie dann in eine einzige Vorlage zusammenfassen. Hier aber sehen wir, daß einmal das Ressort Atomministerium seine Verfassungsänderung vorbringt, dann bringt das Ressort Verkehrsministerium seine Verfassungsänderung vor, dann bringt das Ressort Bundesjustizministerium seine Verfassungsänderung vor. So kann man nickt mit der Verfassung umgehen. Es hat zum Untergang der Weimarer Reichsverfassung nicht unerheblich beigetragen, daß es zum Schluß so viele Verfassungsdurchbrechungen und Verfassungsänderungen gab, daß eigentlich kein Mensch mehr wußte, welches nun die Verfassungsordnung sei.
    Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir auch zugleich den Hinweis, daß Verfassungsänderungen nicht Gegenstand bloß agitatorischer Vorlagen werden sollten. Ich wende da meinen Blick der rechten Seite dieses Hauses zu. Gewiß hat eine einzelne Fraktion formal das Initiativrecht. Wenn aber eine Fraktion weiß und politisch voraussehen kann, daß ihre Vorlage zur Änderung des Grundgesetzes in diesem Hause nicht einmal eine einfache Mehrheit finden wird, dann halte ich es für einen groben Mißbrauch des formalen Initiativrechtes, wenn eine solche Vorlage hier eingebracht wird. Ich halte es auch zugleich für eine Mißachtung der Unverbrüchlichkeit des Bonner Grundgesetzes.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das gilt nicht zuletzt auch für die Bundesregierung. Gewiß haben alle Fraktionen und hat die Bundesregierung ein formales Initiativrecht. Es sollte aber zu den Gepflogenheiten einer parlamentarischen
    Demokratie gehören, daß man auch von seiten der Bundesregierung Verfassungsänderungen in Form von Gesetzesvorlagen nicht vorschlägt, ohne sich zuvor vergewissert oder den Versuch unternommen zu haben, auf politischem Wege substantiell eine Basis unter den Parteien und Fraktionen zu schaffen,

    (Beifall bei der SPD)

    die es aussichtsreich erscheinen läßt, eine solche Änderung des Grundgesetzes vorzunehmen.
    Das punktuelle Vorbringen einer einzelnen Verfassungsergänzung gab Veranlassung, einmal dieses Grundsätzliche zu sagen und an alle im Hause und an die Bundesregierung die Bitte zu richten, daß wir uns doch in Zukunft gemeinsam auf solche Verfahrensart einigen und daß wir uns bemühen, mehr Achtung vor dem Bonner Grundgesetz zu zeigen.

    (Beifall bei der SPD.)