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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1960 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Bundesministers Schwarz . . . . . . . . 5289 A Erweiterung der Tagesordnung 5289 A Fragestunde (Drucksache 1536) Frage des Abg. Cramer: Paketbeförderung von Aurich nach Westerloog Dr. Steinmetz, Staatssekretär 5289 D, 5290 B Cramer (SPD) . . . . . . . 5290 A, B Frage des Abg. Folger: Sondermarken anläßlich des 200. Geburtstages Friedrich von Schillers Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 5290 C, D, 5291 A Folger (SPD) . . . . . . . . . 5290 D Frage des Abg. Ritzel: Aufhebung des § 9 der Postsparkassenordnung Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 5291 A, B Ritzel (SPD) 529,1 B Frage des Abg. Hackethal: Postzustellung auf dem Lande Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 5291 C, D Hackethal (CDU/CSU) . . . . . . 5291 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) und des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Abkürzungen in den Fernsprechbüchern des Saarlandes Dr. Steinmetz, Staatssekretär 5292 A, C, D Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 5292 C Frage des Abg. Weber (Georgenau) : Anerkennung von Bauernhäusern als Familienheime im Sinne von § 7 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 5292 D Frage des Abg. Dr. Brecht: Ergänzung des Berichts über die Förderung von Familienheimen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 5293 B, D Stierle (SPD) 5293 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1960 Frage des Abg. Dr. Brecht: Vorzeitige Ablösung öffentlicher Baudarlehen für Familienheime und deren finanzielle Ausnutzungen für Bund und Länder Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 5294 A Frage der Abg. Frau Döhring: Veröffentlichung der Denkschrift des Familienministers über die wirtschaftliche Situation der Familien in der Bundesrepublik Dr. Wuermeling, Bundesminister 5294 B, C Dr. Menzel (SPD) 5294 B, C Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung an die Vorschriften des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksache 1109); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1542); Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksachen 1532, zu 1532) —Zweite und dritte Beratung — Dr. Götz (CDU/CSU) 5294 D Schütz (München) (CDU/CSU) . . 5295 A, 5303 A, 5306 D, 5308 B Dr. Schellenberg (SPD) . 5295 B, 5297 A 5298 B, D, 5302 D, 5303 C, 5304 D, 5308 D, 5310 A, 5311 C, D Weber (Georgenau) (FDP) 5295 D, 5296 D, 5297 C, 5316 B Schüttler (CDU/CSU) . . . 5296 A, D Storch (CDU/CSU) . . . . . . . 5297 D Stingl (CDU/CSU) . . . 5299 B, 5301 B, 5303 C, 5304 A Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 5300 A, 5303 D Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 5303 B Rohde (SPD) 5305 B, 5308 B, 5314 D Blank, Bundesminister . 5314 B, 5315 A Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 5315 A Entwurf eines Gesetzes über die Frist für die Anfechtung von Entscheidungen des Deutschen Patentamts (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 1490 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5318 B Entwurf einer Dreizehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Gefriergemüse, passiert usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1546, 1566) 5318 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Zimmermann gem. Schreiben des Bundesministers der Justiz (Az. 1044/1 E — 26/59) vom 18. Januar 1960 (V/68) (Drucksache 1567) Wittrock (SPD) . . . . . . . 5319 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5319 C Anlagen 5321 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1960 5289 96. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen. Es ist zu lesen: 95. Sitzung Seite 5234 C Zeile 30 statt „daher": ferner; Seite 5240 D Zeile 5 von unten statt „12": 19. Anlage 1 piste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 2. Altmaier * 29. 1. Dr. Atzenroth 22. 1. Dr. Barzel 22. 1. Bauereisen 22. 1. Bauknecht 22. 1. Bauer (Wasserburg) 23. 1. Bauer (Würzburg) * 23. 1. Dr. Besold 22. 1. Fürst von Bismarck * 23. 1. Blachstein * 23. 1. Frau Blohm 22. 1. Frau Brauksiepe 22. 1. Brüns 31. 1. Corterier' 23. 1. Deringer 26. 1. Dr. Dittrich 30. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 22. 1. Dr. Dollinger 22. 1. Dopatka 23. 1. Dowidat 6. 2. Drachsler 22. 1. Eberhard 23. 1. Eilers (Oldenburg) 22. 1. Engelbrecht-Greve 22. 1. Even (Köln) 6. 2. Dr. Friedensburg 22. 1. Frau Friese-Korn 28. 1. Fuchs 22. 1. Dr. Furler' 23. 1. Gaßmann 31. 1. Geiger (Aalen) 22. 1. Geiger (München) 22. 1. Gerns * 23. 1. D. Dr. Gerstenmaier 22. 1. Dr. Gradl 22. 1. Dr. Greve 31. 1. Dr. Gülich 16. 4. Haage 22. 1. Hahn 23. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 22. 1. Dr. Harm * 23. 1. Heye * 23. 1. Höcherl 22. 1. Höfler * 29. 1. Hoogen 22. 1. Frau Dr. Hubert * 23. 1. Hufnagel 22. 1. Jacobs * 23. 1. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 22. 1. Frau Kipp-Kaule 22. 1. Frau Klemmert 23. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 23. 1. Dr. Kopf * 23. 1. Kramel 23. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kreyssig 22. 1. Kühlthau 22. 1. Kühn (Köln) * 23. 1. Leber 22. 1. Dr. Leiske 22. 1. Leukert 16. 2. Dr. Leverkuehn * 23. 1. Lohmar 23. 1. Maier (Freiburg) 16. 4. Majonica 22. 1. Mauk 28. 1. Frau Dr. Maxsein * 23. 1. Dr. Mende * 23. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 23. 1. Frau Meyer-Laule 23. 1. Neuburger 22. 1. Neumann 22. 1. Paul * 23. 1. Dr. Pferdmenges 23. 1. Dr. Pflaumbaum 23. 1. Frau Pitz-Savelsberg 3. 2. Pöhler 22. 1. Prennel 23. 1. Dr. Preusker 22. 1. Dr. Ratzel 22. 1. Frau Dr. Rehling * 23. 1. Rehs 22. 1. Frau Renger' 23. 1. Richarts 22. 1. Scharnowski 15. 2. Scheel 22. 1. Dr. Schild 22. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) 23. 1. Dr. Schmidt (Gellersen) 22. 1. Schneider (Bremerhaven) 8. 2. Schneider (Hamburg) 22. 1. Schoettle 22. 1. Schultz 22. 1. Schulze-Pellengahr 22. 1. Seidl (Dorfen) * 29. 1. Frau Seppi 23. 1. Dr. Serres * 23. 1. Seuffert 22. 1. Spitzmüller 22. 1. Dr. Starke 31. 1. Dr. Steinmetz 22. 1. Frau Strobel 22. 1. Struve 22. 1. Wacher 22. 1. Wagner 22. 1. Dr. Wahl * 23. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 23. 1. Wehr 23. 1. Weinkamm 23. 1. Frau Welter (Aachen) 31. 1. Wienand * 23. 1. Dr. Willeke 1. 3. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates 5322 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1960 Abgeordnete(r) beurlaubt his einschließlich Dr. Winter 22. 1. Dr. Zimmer * 23. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Deist 31. 1. Jacobi 13. 2. Lulay 29. 2. Wischnewski 2. 2. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates. Anlage 2 Redaktionelle Berichtigungen zu Drucksache 1532 1. In Artikel 1 § 2 Buchstabe b ist in der letzten Zeile auf Seite 3 der Drucksache vor dem Wort „auch" das Wort „ein" einzusetzen. 2. In Artikel 1 § 5 Abs. 4 ist das Wort „Reichsrecht" zu ersetzen durch die Worte „den Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze". 3. In Artikel 1 § 17 Abs. 1 erhält Buchstabe b) folgende Fassung: „b) an einen nichtdeutschen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und ein deutscher Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen sie bei Eintritt des Versicherungsfalles wie nach den Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze entrichtete Beiträge zu behandeln hatte". 4. In Artikel 2 Nr. 4 sind in § 1321 Abs. 2a die Worte „Gewährung von Leistungen an Hinterbliebene" zu ersetzen durch die Worte „Zahlung von Hinterbliebenenrenten". 5. In Artikel 3 Nr. 4 ist in § 98 Abs. 2 Satz 1 das Wort „die" vor „Zeiten einer Beschäftigung" zu streichen. 6. In Artikel 3 Nr. 4 sind in § 100 Abs. 2a die Worte „Gewährung von Leistungen an Hinterbliebene" zu ersetzen durch die Worte „Zahlung von Hinterbliebenenrenten". 7. In Artikel 3 Nr. 6a muß es anstatt „Abs. 2" heißen „Abs. 1". 8. In Artikel 4 Nr. 5 sind in § 108c Abs. 2a die Worte „Gewährung von Leistungen an Hinterbliebene" zu ersetzen durch die Worte „Zahlung von Hinterbliebenenrenten". 9. In Artikel 4 Nr. 8 sind in § 192 Abs. 1 die Worte „knappschaftliche Rentenversicherung" durch das Wort „Knappschaftsversicherung" zu ersetzen. Anlage 3 Umdruck 454 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung an die Vorschriften des Arbeiterrentenversicherungs- Neuregelungsgesetzes und des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksachen 1109, 1532) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 § 9 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Zuständig für die Feststellung und Gewährung der Leistungen ist die Bundesausführungsbehörde für Unfaliversichesicherung." b) Absatz 2 wird gestrichen; Absatz 3 wird Absatz 2. 2. Artikel 1 § 19 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für das einzelne Jahr nicht nachgewiesener Zeiten werden neun Zehntel als Beitrags- oder Beschäftigungszeit angerechnet." 3. Es wird ein Artikel 4a mit der Überschrift „Rechnungslegung und Erstattung" eingefügt. a) Der Artikel 4a erhält einen § 1 mit folgender Fassung: „ § 1 Über Aufwendungen, die durch dieses Gesetz neu entstehen und die nicht auf Beitragszahlungen an Versicherungsträger im Geltungsbereich dieses Gesetzes beruhen, ist gesondert Rechnung zu legen." b) Der Artikel 4a erhält einen § 2 mit folgender Fassung: ,, § 2 Aufwendungen nach § 1 dieses Artikels werden den Versicherungsträgern als Kriegsfolgeleistungen vom Bund erstattet." Bonn, den 19. Januar 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 455 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung an die Vorschriften des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksachen 1109, 1532) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, baldmöglichst den Entwurf einer Neufassung des Gesetzes über die Behandlung der Verfolgten des Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1960 5323 Nationalsozialismus in der Sozialversicherung vom 22. August 1949 (WiGBl. S. 263) vorzulegen, durch den die Vorschriften über die Behandlung der politisch Verfolgten in der Sozialversicherung der durch die Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze und durch das Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz veränderten Sachlage angepaßt werden. Bonn, den 19. Januar 1960. Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 456 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung an die Vorschriften des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksachen 1109, 1532, zu 1532) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält § 9 folgende Fassung: „§ 9 Zuständig für die Feststellung und Gewährung der Leistungen ist die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung." Bonn, den 21. Januar 1960 Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 463 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung an die Vorschriften des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und des Angestelltenversicherungs -Neuregelungsgesetzes (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksachen 1109, 1532, zu 1532, 1542) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält § 9 folgende Fassung: „§ 9 Zuständig für die Feststellung und Gewährung der Leistungen ist die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung." Bonn, den 22. Januar 1960 Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Hamacher zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 455. Das Hohe Haus hat soeben das Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz mit großer Mehrheit verabschiedet. Ich bin sicher, daß dieses, ich möchte meinen, großzügige Gesetz insbesondere von den Vertriebenen aus außerdeutschen Vertreibungsgebieten sehr dankbar aufgenommen und begrüßt wird, wenn auch nicht alle Erwartungen erfüllt werden konnten, die in dieses Gesetz gesetzt worden sind. Obschon in diesem Gesetz Anliegen behandelt sind, die den Kreis politisch, rassisch und religiös Verfolgter des Nationalsozialismus betreffen, ist der Wiedergutmachungsausschuß unseres Hauses mit der Behandlung der Materie weder unmittelbar befaßt noch hinzugezogen worden. Ich verhehle darum nicht, daß ein größerer Teil der Damen und Herren des Hohen Hauses diesem Gesetz nicht ohne erhebliche Bedenken ihre Zustimmung gegeben haben, in jedem Falle da, wo die Interessen der Verfolgten des Nationalsozialismus gesichert bleiben müssen. Wir haben das Gefühl, daß diese Interessen nicht in jedem Falle gewahrt sind, da, wie uns scheint, Paragraphen dieses Gesetzes im Widerspruch zu anderen Gesetzen stehen, insbesondere zum Wiedergutmachungsgesetz für die Verfolgten des Nationalsozialismus auf dem Gebiet der Sozialversicherung. Daß solcher Widerspruch zu Rechtsunsicherheit führen muß, dürfte allen klar sein. Meine Freunde und ich haben mit Absicht zur zweiten und dritten Lesung des Neuregelungsgesetzes keinerlei Anträge mehr gestellt, weil wir die Verabschiedung dieses langerwarteten Gesetzes nicht erneut verzögern wollten. Was die angedeutete Rechtsunsicherheit angeht, so möchte ich darauf nicht im einzelnen eingehen. Ich möchte nur auf eine Verhandlung vor dem Bundessozialgericht vom 26. Juni 1959 — AZ: 1 RA 118/ 57 — verweisen, um zu zeigen, daß nicht nur Versicherungsanstalten, sondern auch Sozialgerichte sich nicht in vollem Maße im klaren darüber waren, wie das Wiedergutmachungsgesetz für die Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung zusammen mit dem bisherigen FAG anzuwenden war. Lassen Sie mich allein auch auf den Widerspruch in der Frage der Deckung der laufzuwendenden Mittel aufmerksam machen. Beim Verfolgtengesetz zahlt der Bund, im Neuregelungsgesetz zahlen die Versicherungsträger. Inwieweit dieses Gesetz für Verfolgte in seinen Daten und Terminen im Widerspruch auch zum BEG (Bundesentschädigungsgesetz) steht, bleibt noch zu überprüfen. Die Novellierung des Verfolgtengesetzes vom 22. August 1949 ist aber auch aus anderen Gründen opportun. Das Bundesentschädigungsgesetz vom 26. Juni 1956 sieht bei der Regelung von Schäden, die im be- 5324 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1960 ruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen und in der Altersversicherung eingetreten sind, von eigenen Vorschriften für Schäden in der Sozialversicherung ab und weist statt dessen in den §§ 5 und 138, 139 ausdrücklich auf das Verfolgtengesetz hin. Hierzu finden wir' in der BT-Drucksache 2382, 2. Wahlperiode folgenden Satz: Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit ist eine Neufassung der in §§ 138, 139 ,erwähnten Gesetze, insbesondere im Hinblick auf eine Anpassung an die neugefaßten Vorschriften des BEG, in Vorbereitung. Der Ausschuß gibt der Erwartung Ausdruck, daß die Änderung der Gesetzgebung über die Behandlung der Verfolgten in der Sozialversicherung und in der Kriegsopferversorgung unmittelbar nach Verkündung des neugefaßten Bundesentschädigungsgesetzes erfolgt. Die Behandlung der Verfolgten in der Kriegsopferversorgung hat seit längerem eine Neuregelung erfahren, für die Verfolgten in der Sozialversicherung steht diese Neuregelung immer noch aus. Vorhandene Widersprüche aus allen von mir erwähnten Gesetzen könnten in einem Arbeitsgang ,erledigt werden, wenn einer Novellierung des Verfolgtengesetzes zugestimmt würde. Ich darf Sie darum bitten, der Entschließung der Fraktion der SPD .auf Umdruck 455 Ihre Zustimmung zu geben. Anlage 8 *) Umdruck 453 (neu) Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: *) Siehe 95. Sitzung Seite 5285 C 1. Antrag der Abgeordneten Brück, Rösing, Lermer, Mengelkamp und Fraktion der CDU/CSU betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit — Drucksache 1471 — an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen 2. Antrag der Abgeordneten Maucher, Bauknecht und Genossen betr. Ausbau der Bundesstraße 30 — Drucksache 1481 — an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen 3. Antrag der Abgeordneten Lücker (München), Gerns, Jacobs und Genossen betr. Teilnahme an der Kampagne der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (F. A. O.) für die Erzeugung und Verwendung hochwertigen Saatgutes — Drucksache 1493 — an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4. Antrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Schäfer, Erler, Dr. Mommer und Genossen betr. Ausbau der Autobahn Stuttgart—westlicher Bodensee — Drucksache 1537 — an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen federführend, an den Haushaltsausschuß Bonn, den 19. Januar 1960 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
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    Das Wort hat der Abgeordnete Horn.


Rede von Peter Horn
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, in dieser Generaldebatte der dritten Lesung auf die Details der Gesetzesvorlage einzugehen, zumal in der zweiten Lesung zeitweise der Eindruck entstehen konnte, als befänden wir uns bei den Beratungen im Sozialpolitischen Ausschuß. Ich bin der Meinung, daß wir in der dritten Lesung nur noch einige Besonderheiten betonen sollten.
Aus den Ausführungen des Kollegen Schellenberg ist sehr deutlich geworden, daß an dieser Gesetzesvorlage und, wenn Sie so wollen, an der zu ihr führenden Initiative mehr oder weniger alle Parteien und Fraktionen beteiligt gewesen sein wollen und in Wahrheit — durch ihre aktive Mitarbeit im Ausschuß — auch alle miteinander, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in durchaus positivem Sinne beteiligt waren.
Ich möchte namens meiner Freunde nur noch unserer Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß wir heute ein Gesetz von so grundsätzlicher und weittragender politischer Bedeutung verabschieden können. Es ist darauf hingewiesen worden, daß die Verabschiedung mit beinahe zweijähriger Verzögerung erfolge. Geben wir das zu. Kein Gesetz ist von Anfang an so vollkommen, daß später keine neueren Erkenntnisse mehr gewonnen werden könnten. So auch in diesem Falle. Die Meinung, daß wir die Anpassung durch Rechtsverordnung bis zum 30. Juni 1957 würden regeln können, hat sich dann leider als irrig herausgestellt. Sehr bald wußte man, daß für die Angleichung ein besonderes Gesetz notwendig sein werde. Daß man bei diesen Überlegungen zu einer prinzipiellen Neuregelung gekommen ist, ist eines der positivsten Merkmale. Die Verzögerung von annähernd zwei Jahren wird durch diese Neuregelung mehr als gerechtfertigt.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit der Bundesregierung den besonderen Dank meiner politischen Freunde dafür aussprechen, daß sie uns nach mühsamer und gründlicher Vorbereitung eine gute Gesetzesvorlage geliefert hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich möchte auch dafür danken, daß die Regierung
und das federführende Ministerium uns durch seine
Referenten bei der Ausschußberatung über die
schwierige Materie sehr geholfen haben. Diese Unterstützung verdient eine ganz besondere Anerkennung.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD und der FDP.)

Nun einige Bemerkungen gegenüber dem verehrten Kollegen Schellenberg. Herr Kollege Schellenberg hat sowohl bei der Debatte in der zweiten Lesung als auch in seinen letzten Ausführungen eine Reihe von Regelungen aufgezählt, die noch nicht, wie er sich ausgedrückt hat, vollkommen befriedigen. Es blieben Mängel übrig, wie Herr Schellenberg gesagt hat. Es wird auch von uns nicht bestritten, daß sich im Laufe der Entwicklung wahrscheinlich noch dieses und jenes ergeben wird.
Aber, verehrter Herr Kollege Dr. Schellenberg, wir sind uns darin einig, daß wir mit diesem Gesetzgebungswerk im Zuge unserer Sozialreform in dieser Legislaturperiode eine einmalige — eine einmalige— von großer politischer Bedeutung zeugende Regelung vornehmen, einmalig deshalb, weil es sich um die Millionen von Heimatvertriebenen handelt, denen wir durch dieses Gesetzgebungswerk übereinstimmend bescheinigen, daß sie auch in diesen Zusammenhängen nunmehr als vollgültige Bürger der Bundesrepublik zu betrachten sind.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP.)

Was ich in den Ausführungen des Kollegen Schellenberg mit etwas Erstaunen gehört habe und was mich befremdet hat, war, daß er an diese bedeutsame Tatsache sofort gewisse grundsätzliche Folgerungen geknüpft und gesagt hat, die Prinzipien, die wir hier festgelegt hätten, würden in der sozialpolitischen Diskussion nicht vom Tisch kommen, bis sie auch in anderen Bereichen verwirklicht seien. Er hat ganz konkret angedeutet, daß noch die Regelung für die selbständigen Berufe komme usw. Verehrter Herr Kollege Schellenberg, ich habe den Eindruck, daß Sie durch diese Ihre Bemerkungen die einmalige Bedeutung dieses Gesetzeswerkes für sich selber wieder um ein erhebliches Stück entwertet haben.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Zuruf des Abg. Dr. Schellenberg.)

Wir sollten dieses Gesetzgebungswerk von heute so dastehen lassen, wie es ist, und seine Wirkungen den Vertriebenen zugute kommen lassen, ohne seine Bedeutung für die Menschen draußen mit solchen Randverzierungen zweifelhaft werden zu lassen.

(Abg. Dr. Schellenberg: Die Bedeutung ist nicht zweifelhaft, nur sollen die Grundsätze des Gesetzes gegebenenfalls auch für andere verwirklicht werden!)

Im Zusammenhang mit den finanziellen Schwierigkeiten haben Sie uns auch heute wieder wegen der Sicherstellung der Leistungen der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten angesprochen. Ich hoffe, daß wir uns im Verlaufe dieses Jahres mit besseren Erkenntnissen über dieses Thema werden unterhalten können, wenn von der



Horn
Bundesregierung die versicherungstechnische Bilanz vorgelegt worden ist.
Auch meinerseits ein Wort der Anerkennung an die Berliner! Alle Fraktionen haben sich im Ausschuß gemeinsam für die Erhaltung des Besitzstandes der Berliner Rentner ausgesprochen. Ich bin froh darüber, daß jetzt auch die Anpassung der Berliner Renten an das Bundesrecht erfolgt. Es handelt sich um eine immerhin beachtenswerte Zusage.
Zuletzt eine Bitte an die Versicherungsträger, also an die Landesversicherungsanstalten und die Bundesanstalt für Angestelltenversicherung. Durch die Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs mit ihren Leistungsgruppen und Tabellen entsteht den Versicherungsträgern zweifellos eine zusätzliche Verwaltungsarbeit. Sie werden sich damit plagen müssen. Aber ich bitte sie, dabei doch nicht allzu bürokratisch zu verfahren, sondern mit etwas Großzügigkeit an die Behandlung dieser Feststellungen heranzugehen, damit nicht aus der Handhabung dieser Bestimmungen durch die Verwaltung eine weitere — von uns für vermeidbar erachtete — Verzögerung entsteht.
Ich schließe mit dem nochmaligen Ausdruck der Befriedigung darüber, daß dieses Gesetzeswerk heute verabschiedet werden kann, und spreche der Regierung noch einmal die Anerkennung meiner politischen Freunde für die Förderung aus, die sie uns hat zuteil werden lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


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    Meine Damen und Herren, ich möchte darauf aufmerksam machen, daß bisher ein Änderungsantrag, nämlich auf Umdruck 463, vorliegt. Die Herren von der SPD hatten in der zweiten Lesung einen Änderungsantrag für die dritte Lesung angekündigt, der sich offenbar wörtlich mit dem Antrag der FDP deckt. Ich möchte auf § 87 der Geschäftsordnung aufmerksam machen. Darin heißt es: wenn in der dritten Beratung Änderungsanträge angenommen werden, ehe sie gedruckt verteilt waren, dann muß, wenn es von einer Anzahl von Abgeordneten, die einer Fraktionsstärke entspricht, verlangt wird, vor der Schlußabstimmung — sobald die Anträge gedruckt vorliegen — eine nochmalige Abstimmung über die Drucksache stattfinden. Es wäre zweckmäßig, Änderungsanträge für die dritte Lesung rechtzeitig vorzulegen.
    Das Wort hat in der Generaldebatte jetzt der Abgeordnete Weber (Georgenau).