Rede:
ID0309610400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3096

  • date_rangeDatum: 22. Januar 1960

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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1960 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Bundesministers Schwarz . . . . . . . . 5289 A Erweiterung der Tagesordnung 5289 A Fragestunde (Drucksache 1536) Frage des Abg. Cramer: Paketbeförderung von Aurich nach Westerloog Dr. Steinmetz, Staatssekretär 5289 D, 5290 B Cramer (SPD) . . . . . . . 5290 A, B Frage des Abg. Folger: Sondermarken anläßlich des 200. Geburtstages Friedrich von Schillers Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 5290 C, D, 5291 A Folger (SPD) . . . . . . . . . 5290 D Frage des Abg. Ritzel: Aufhebung des § 9 der Postsparkassenordnung Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 5291 A, B Ritzel (SPD) 529,1 B Frage des Abg. Hackethal: Postzustellung auf dem Lande Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 5291 C, D Hackethal (CDU/CSU) . . . . . . 5291 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) und des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Abkürzungen in den Fernsprechbüchern des Saarlandes Dr. Steinmetz, Staatssekretär 5292 A, C, D Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 5292 C Frage des Abg. Weber (Georgenau) : Anerkennung von Bauernhäusern als Familienheime im Sinne von § 7 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 5292 D Frage des Abg. Dr. Brecht: Ergänzung des Berichts über die Förderung von Familienheimen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 5293 B, D Stierle (SPD) 5293 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1960 Frage des Abg. Dr. Brecht: Vorzeitige Ablösung öffentlicher Baudarlehen für Familienheime und deren finanzielle Ausnutzungen für Bund und Länder Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 5294 A Frage der Abg. Frau Döhring: Veröffentlichung der Denkschrift des Familienministers über die wirtschaftliche Situation der Familien in der Bundesrepublik Dr. Wuermeling, Bundesminister 5294 B, C Dr. Menzel (SPD) 5294 B, C Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung an die Vorschriften des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksache 1109); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1542); Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksachen 1532, zu 1532) —Zweite und dritte Beratung — Dr. Götz (CDU/CSU) 5294 D Schütz (München) (CDU/CSU) . . 5295 A, 5303 A, 5306 D, 5308 B Dr. Schellenberg (SPD) . 5295 B, 5297 A 5298 B, D, 5302 D, 5303 C, 5304 D, 5308 D, 5310 A, 5311 C, D Weber (Georgenau) (FDP) 5295 D, 5296 D, 5297 C, 5316 B Schüttler (CDU/CSU) . . . 5296 A, D Storch (CDU/CSU) . . . . . . . 5297 D Stingl (CDU/CSU) . . . 5299 B, 5301 B, 5303 C, 5304 A Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 5300 A, 5303 D Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 5303 B Rohde (SPD) 5305 B, 5308 B, 5314 D Blank, Bundesminister . 5314 B, 5315 A Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 5315 A Entwurf eines Gesetzes über die Frist für die Anfechtung von Entscheidungen des Deutschen Patentamts (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 1490 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5318 B Entwurf einer Dreizehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Gefriergemüse, passiert usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1546, 1566) 5318 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Zimmermann gem. Schreiben des Bundesministers der Justiz (Az. 1044/1 E — 26/59) vom 18. Januar 1960 (V/68) (Drucksache 1567) Wittrock (SPD) . . . . . . . 5319 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5319 C Anlagen 5321 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1960 5289 96. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen. Es ist zu lesen: 95. Sitzung Seite 5234 C Zeile 30 statt „daher": ferner; Seite 5240 D Zeile 5 von unten statt „12": 19. Anlage 1 piste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 2. Altmaier * 29. 1. Dr. Atzenroth 22. 1. Dr. Barzel 22. 1. Bauereisen 22. 1. Bauknecht 22. 1. Bauer (Wasserburg) 23. 1. Bauer (Würzburg) * 23. 1. Dr. Besold 22. 1. Fürst von Bismarck * 23. 1. Blachstein * 23. 1. Frau Blohm 22. 1. Frau Brauksiepe 22. 1. Brüns 31. 1. Corterier' 23. 1. Deringer 26. 1. Dr. Dittrich 30. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 22. 1. Dr. Dollinger 22. 1. Dopatka 23. 1. Dowidat 6. 2. Drachsler 22. 1. Eberhard 23. 1. Eilers (Oldenburg) 22. 1. Engelbrecht-Greve 22. 1. Even (Köln) 6. 2. Dr. Friedensburg 22. 1. Frau Friese-Korn 28. 1. Fuchs 22. 1. Dr. Furler' 23. 1. Gaßmann 31. 1. Geiger (Aalen) 22. 1. Geiger (München) 22. 1. Gerns * 23. 1. D. Dr. Gerstenmaier 22. 1. Dr. Gradl 22. 1. Dr. Greve 31. 1. Dr. Gülich 16. 4. Haage 22. 1. Hahn 23. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 22. 1. Dr. Harm * 23. 1. Heye * 23. 1. Höcherl 22. 1. Höfler * 29. 1. Hoogen 22. 1. Frau Dr. Hubert * 23. 1. Hufnagel 22. 1. Jacobs * 23. 1. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 22. 1. Frau Kipp-Kaule 22. 1. Frau Klemmert 23. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 23. 1. Dr. Kopf * 23. 1. Kramel 23. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kreyssig 22. 1. Kühlthau 22. 1. Kühn (Köln) * 23. 1. Leber 22. 1. Dr. Leiske 22. 1. Leukert 16. 2. Dr. Leverkuehn * 23. 1. Lohmar 23. 1. Maier (Freiburg) 16. 4. Majonica 22. 1. Mauk 28. 1. Frau Dr. Maxsein * 23. 1. Dr. Mende * 23. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 23. 1. Frau Meyer-Laule 23. 1. Neuburger 22. 1. Neumann 22. 1. Paul * 23. 1. Dr. Pferdmenges 23. 1. Dr. Pflaumbaum 23. 1. Frau Pitz-Savelsberg 3. 2. Pöhler 22. 1. Prennel 23. 1. Dr. Preusker 22. 1. Dr. Ratzel 22. 1. Frau Dr. Rehling * 23. 1. Rehs 22. 1. Frau Renger' 23. 1. Richarts 22. 1. Scharnowski 15. 2. Scheel 22. 1. Dr. Schild 22. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) 23. 1. Dr. Schmidt (Gellersen) 22. 1. Schneider (Bremerhaven) 8. 2. Schneider (Hamburg) 22. 1. Schoettle 22. 1. Schultz 22. 1. Schulze-Pellengahr 22. 1. Seidl (Dorfen) * 29. 1. Frau Seppi 23. 1. Dr. Serres * 23. 1. Seuffert 22. 1. Spitzmüller 22. 1. Dr. Starke 31. 1. Dr. Steinmetz 22. 1. Frau Strobel 22. 1. Struve 22. 1. Wacher 22. 1. Wagner 22. 1. Dr. Wahl * 23. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 23. 1. Wehr 23. 1. Weinkamm 23. 1. Frau Welter (Aachen) 31. 1. Wienand * 23. 1. Dr. Willeke 1. 3. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates 5322 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1960 Abgeordnete(r) beurlaubt his einschließlich Dr. Winter 22. 1. Dr. Zimmer * 23. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Deist 31. 1. Jacobi 13. 2. Lulay 29. 2. Wischnewski 2. 2. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates. Anlage 2 Redaktionelle Berichtigungen zu Drucksache 1532 1. In Artikel 1 § 2 Buchstabe b ist in der letzten Zeile auf Seite 3 der Drucksache vor dem Wort „auch" das Wort „ein" einzusetzen. 2. In Artikel 1 § 5 Abs. 4 ist das Wort „Reichsrecht" zu ersetzen durch die Worte „den Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze". 3. In Artikel 1 § 17 Abs. 1 erhält Buchstabe b) folgende Fassung: „b) an einen nichtdeutschen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und ein deutscher Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen sie bei Eintritt des Versicherungsfalles wie nach den Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze entrichtete Beiträge zu behandeln hatte". 4. In Artikel 2 Nr. 4 sind in § 1321 Abs. 2a die Worte „Gewährung von Leistungen an Hinterbliebene" zu ersetzen durch die Worte „Zahlung von Hinterbliebenenrenten". 5. In Artikel 3 Nr. 4 ist in § 98 Abs. 2 Satz 1 das Wort „die" vor „Zeiten einer Beschäftigung" zu streichen. 6. In Artikel 3 Nr. 4 sind in § 100 Abs. 2a die Worte „Gewährung von Leistungen an Hinterbliebene" zu ersetzen durch die Worte „Zahlung von Hinterbliebenenrenten". 7. In Artikel 3 Nr. 6a muß es anstatt „Abs. 2" heißen „Abs. 1". 8. In Artikel 4 Nr. 5 sind in § 108c Abs. 2a die Worte „Gewährung von Leistungen an Hinterbliebene" zu ersetzen durch die Worte „Zahlung von Hinterbliebenenrenten". 9. In Artikel 4 Nr. 8 sind in § 192 Abs. 1 die Worte „knappschaftliche Rentenversicherung" durch das Wort „Knappschaftsversicherung" zu ersetzen. Anlage 3 Umdruck 454 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung an die Vorschriften des Arbeiterrentenversicherungs- Neuregelungsgesetzes und des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksachen 1109, 1532) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 § 9 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Zuständig für die Feststellung und Gewährung der Leistungen ist die Bundesausführungsbehörde für Unfaliversichesicherung." b) Absatz 2 wird gestrichen; Absatz 3 wird Absatz 2. 2. Artikel 1 § 19 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für das einzelne Jahr nicht nachgewiesener Zeiten werden neun Zehntel als Beitrags- oder Beschäftigungszeit angerechnet." 3. Es wird ein Artikel 4a mit der Überschrift „Rechnungslegung und Erstattung" eingefügt. a) Der Artikel 4a erhält einen § 1 mit folgender Fassung: „ § 1 Über Aufwendungen, die durch dieses Gesetz neu entstehen und die nicht auf Beitragszahlungen an Versicherungsträger im Geltungsbereich dieses Gesetzes beruhen, ist gesondert Rechnung zu legen." b) Der Artikel 4a erhält einen § 2 mit folgender Fassung: ,, § 2 Aufwendungen nach § 1 dieses Artikels werden den Versicherungsträgern als Kriegsfolgeleistungen vom Bund erstattet." Bonn, den 19. Januar 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 455 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung an die Vorschriften des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksachen 1109, 1532) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, baldmöglichst den Entwurf einer Neufassung des Gesetzes über die Behandlung der Verfolgten des Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1960 5323 Nationalsozialismus in der Sozialversicherung vom 22. August 1949 (WiGBl. S. 263) vorzulegen, durch den die Vorschriften über die Behandlung der politisch Verfolgten in der Sozialversicherung der durch die Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze und durch das Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz veränderten Sachlage angepaßt werden. Bonn, den 19. Januar 1960. Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 456 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung an die Vorschriften des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksachen 1109, 1532, zu 1532) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält § 9 folgende Fassung: „§ 9 Zuständig für die Feststellung und Gewährung der Leistungen ist die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung." Bonn, den 21. Januar 1960 Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 463 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung an die Vorschriften des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und des Angestelltenversicherungs -Neuregelungsgesetzes (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksachen 1109, 1532, zu 1532, 1542) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält § 9 folgende Fassung: „§ 9 Zuständig für die Feststellung und Gewährung der Leistungen ist die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung." Bonn, den 22. Januar 1960 Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Hamacher zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 455. Das Hohe Haus hat soeben das Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz mit großer Mehrheit verabschiedet. Ich bin sicher, daß dieses, ich möchte meinen, großzügige Gesetz insbesondere von den Vertriebenen aus außerdeutschen Vertreibungsgebieten sehr dankbar aufgenommen und begrüßt wird, wenn auch nicht alle Erwartungen erfüllt werden konnten, die in dieses Gesetz gesetzt worden sind. Obschon in diesem Gesetz Anliegen behandelt sind, die den Kreis politisch, rassisch und religiös Verfolgter des Nationalsozialismus betreffen, ist der Wiedergutmachungsausschuß unseres Hauses mit der Behandlung der Materie weder unmittelbar befaßt noch hinzugezogen worden. Ich verhehle darum nicht, daß ein größerer Teil der Damen und Herren des Hohen Hauses diesem Gesetz nicht ohne erhebliche Bedenken ihre Zustimmung gegeben haben, in jedem Falle da, wo die Interessen der Verfolgten des Nationalsozialismus gesichert bleiben müssen. Wir haben das Gefühl, daß diese Interessen nicht in jedem Falle gewahrt sind, da, wie uns scheint, Paragraphen dieses Gesetzes im Widerspruch zu anderen Gesetzen stehen, insbesondere zum Wiedergutmachungsgesetz für die Verfolgten des Nationalsozialismus auf dem Gebiet der Sozialversicherung. Daß solcher Widerspruch zu Rechtsunsicherheit führen muß, dürfte allen klar sein. Meine Freunde und ich haben mit Absicht zur zweiten und dritten Lesung des Neuregelungsgesetzes keinerlei Anträge mehr gestellt, weil wir die Verabschiedung dieses langerwarteten Gesetzes nicht erneut verzögern wollten. Was die angedeutete Rechtsunsicherheit angeht, so möchte ich darauf nicht im einzelnen eingehen. Ich möchte nur auf eine Verhandlung vor dem Bundessozialgericht vom 26. Juni 1959 — AZ: 1 RA 118/ 57 — verweisen, um zu zeigen, daß nicht nur Versicherungsanstalten, sondern auch Sozialgerichte sich nicht in vollem Maße im klaren darüber waren, wie das Wiedergutmachungsgesetz für die Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung zusammen mit dem bisherigen FAG anzuwenden war. Lassen Sie mich allein auch auf den Widerspruch in der Frage der Deckung der laufzuwendenden Mittel aufmerksam machen. Beim Verfolgtengesetz zahlt der Bund, im Neuregelungsgesetz zahlen die Versicherungsträger. Inwieweit dieses Gesetz für Verfolgte in seinen Daten und Terminen im Widerspruch auch zum BEG (Bundesentschädigungsgesetz) steht, bleibt noch zu überprüfen. Die Novellierung des Verfolgtengesetzes vom 22. August 1949 ist aber auch aus anderen Gründen opportun. Das Bundesentschädigungsgesetz vom 26. Juni 1956 sieht bei der Regelung von Schäden, die im be- 5324 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1960 ruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen und in der Altersversicherung eingetreten sind, von eigenen Vorschriften für Schäden in der Sozialversicherung ab und weist statt dessen in den §§ 5 und 138, 139 ausdrücklich auf das Verfolgtengesetz hin. Hierzu finden wir' in der BT-Drucksache 2382, 2. Wahlperiode folgenden Satz: Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit ist eine Neufassung der in §§ 138, 139 ,erwähnten Gesetze, insbesondere im Hinblick auf eine Anpassung an die neugefaßten Vorschriften des BEG, in Vorbereitung. Der Ausschuß gibt der Erwartung Ausdruck, daß die Änderung der Gesetzgebung über die Behandlung der Verfolgten in der Sozialversicherung und in der Kriegsopferversorgung unmittelbar nach Verkündung des neugefaßten Bundesentschädigungsgesetzes erfolgt. Die Behandlung der Verfolgten in der Kriegsopferversorgung hat seit längerem eine Neuregelung erfahren, für die Verfolgten in der Sozialversicherung steht diese Neuregelung immer noch aus. Vorhandene Widersprüche aus allen von mir erwähnten Gesetzen könnten in einem Arbeitsgang ,erledigt werden, wenn einer Novellierung des Verfolgtengesetzes zugestimmt würde. Ich darf Sie darum bitten, der Entschließung der Fraktion der SPD .auf Umdruck 455 Ihre Zustimmung zu geben. Anlage 8 *) Umdruck 453 (neu) Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: *) Siehe 95. Sitzung Seite 5285 C 1. Antrag der Abgeordneten Brück, Rösing, Lermer, Mengelkamp und Fraktion der CDU/CSU betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit — Drucksache 1471 — an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen 2. Antrag der Abgeordneten Maucher, Bauknecht und Genossen betr. Ausbau der Bundesstraße 30 — Drucksache 1481 — an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen 3. Antrag der Abgeordneten Lücker (München), Gerns, Jacobs und Genossen betr. Teilnahme an der Kampagne der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (F. A. O.) für die Erzeugung und Verwendung hochwertigen Saatgutes — Drucksache 1493 — an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4. Antrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Schäfer, Erler, Dr. Mommer und Genossen betr. Ausbau der Autobahn Stuttgart—westlicher Bodensee — Drucksache 1537 — an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen federführend, an den Haushaltsausschuß Bonn, den 19. Januar 1960 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
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    Rede von Helmut Rohde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf den von der SPD-Fraktion vorgelegten Umdruck 454 Ziffer 3 möchte ich die Frage aufwerfen, wer denn nun eigentlich nach dem Recht und nach den Umständen die Mehrausgaben zu tragen hat, die durch dieses Neuregelungsgesetz für die Fremdrenten und Auslandsrenten entstehen. Das ist nicht nur von finanzieller Bedeutung, sondern auch von verfassungsrechtlichem und politischem Belang.
    Das Parlament muß sich mit dieser Frage auch darum auseinandersetzen, weil sich die Regierung diese Sache nach unserer Meinung unverantwortlich leicht gemacht hat.

    (Widerspruch des Abgeordneten Schütz, München)

    Die gleiche Regierung, Herr Schütz, die sonst immer die Finanzprobleme zum Kern sozialpolitischer Auseinandersetzungen werden läßt, zieht sich hier mit nur einem Satz aus der Sache heraus —, einem Satz, den sie sehr gelassen in die Begründung ihres Gesetzentwurfs geschrieben hat: „Die zusätzlichen
    Aufwendungen in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten werden von den Versicherungsträgern getragen", das heißt konkret, von den Beitragszahlern der Sozialversicherung. Dieser ihrer Feststellung fügt die Regierung nicht lein Wort der Begründung hinzu, obwohl das Parlament bisher einmütig der Auffassung war, daß die Leistungen nach dem Fremd- und Auslandsrentenrecht als Kriegsfolgen zu behandeln seien, die finanziell vom Bund getragen werden müßten.
    Noch 1953 sagte die Regierung selbst, daß es sich bei Aufwendungen dieser Art um Verpflichtungen nach Art. 120 des Grundgesetzes handle. Sie dürften nicht, so hieß es weiter, auf die Beitragszahler der Sozialversicherung abgewälzt werden, sondern seien von der Steuerkraft der gesamten Bevölkerung des Bundesgebietes zu finanzieren. In diesem Satz kehrt die grundlegende Idee der Kriegsfolgelastenregelung wieder, daß nämlich nicht die kleinere Gemeinschaft tragen soll, was zur Verpflichtung des Ganzen gehört. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 1959 ist die Regierung noch einmal .ausdrücklich darauf festgelegt worden, daß sie von ihrer Gesetzgebungsbefugnis nur in Übereinstimmung mit den Vorschriften zur Kriegsfolgenregelung Gebrauch machen darf.
    Meine Damen und Herren, womit haben wir uns an dieser Stelle auseinanderzusetzen? Das Parlament bekennt sich mit der Annahme des vorliegenden Neuregelungsgesetzes zum Eingliederungsprinzip. Um es schlicht und einfach auszudrücken: Wir wollen die Renten der Vertriebenen und Flüchtlinge in das in der Bundesrepublik geltende Sozialrecht voll einbeziehen. Wir erklären ausdrücklich — und, wie ich auch in dieser Debatte feststelle, gemeinsam —, daß deren Renten nicht allein nach den Beiträgen bemessen werden sollen, die sie früher gezahlt haben. Die Renten sollen unter den heutigen Lebensbedingungen in der Bundesrepublik die Existenz sichern. Für diese sozialpolitische Zielsetzung ist es ohne Belang, wie die allgemeinen Beitragssätze damals gewesen sind, daß für einen Versicherungsträger außerhalb der Bundesrepublik Beiträge gezahlt worden sind, und auch, wie Herr Kollege Schellenberg schon sagte, daß vielleicht erst in den 20er oder 30er Jahren in jenen Ländern eine Sozialversicherung eingeführt worden ist.
    Die Neuregelung soll, so heißt es ausdrücklich im Gesetz, den Zusammenhang zwischen der Rente und den Lebensbedingungen in der Bundesrepublik herstellen. Meine Damen und Herren, es kann doch nichtbezweifelt werden, daß diese sozialpolitische Zielsetzung, zu der wir uns hier gemeinsam bekennen, weit über versicherungsmathematisches Denken hinausgeht. Dais Eingliederungsprinzip, zu dem sich dieses Gesetz bekennt, ist in erster Linie ein gesellschaftspolitisches und ein staatspolitisches Prinzip. Es ist nicht einzusehen, daß angesichts dieser Sachlage nun ausgerechnet die Mehraufwendungen nach dem Neuregelungsgesetz nicht mehr als Kriegsfolgelast, die vom Bund zu erstatten ist, behandelt werden sollen.
    Ich gestehe offen, meine Damen und Herren, daß ich in meiner Einstellung durch ein Gutachten des



    Rohde
    Verbandes der Rentenversicherungsträger bestärkt worden bin, das ohne Umschweife erklärt, die Finanzierung dieses Neuregelungsgesetzes sei verfassungswidrig. Das können wir hier im Parlament nicht leicht nehmen, grundsätzlich nicht und zum anderen auch deshalb nicht, weil uns die Regierung bis zum heutigen Zeitpunkt keine Stellungnahme gegeben hat, die das Parlament veranlassen könnte, über die rechtlichen Einwände ohne Not und Bedenken hinwegzugehen. Die Regierung hat uns in den Ausschüssen erklärt, sie habe keine einheitliche Stellungnahme zu den rechtlichen Einwänden. Die Auffassungen, die von den einzelnen Ministerien vertreten wurden, sind sehr unterschiedlich gewesen.
    Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir verlangen — das ist vor allen Dingen an den Herrn Minister gerichtet —, daß ein Minister hier im Namen der Regierung die verfassungsrechtliche Haltung der Regierung zu diesem Gesetz begründet.
    Ich muß an dieser Stelle einfügen, daß leider auch die CDU keine Stellungnahme zu den verfassungsrechtlichen Bedenken gegeben, sondern sich im Grunde genommen mit der Feststellung begnügt hat, daß den Rentenversicherungsträgern aus den Beiträgen der noch im aktiven Versicherungsleben stehenden Vertriebenen und Flüchtlingen Einnahmen zuflössen, die bei den Mehraufwendungen berücksichtigt werden könnten.
    Abgesehen davon, daß der Begriff „Kriegsfolgelasten" vom Bundesverfassungsgericht hinlänglich bestimmt worden ist und nicht von dem einen so und von dem anderen anders definiert werden kann, kommt folgendes hinzu: Die CDU hat bei den verschiedensten Gelegenheiten auf bedenkliche Zeichen in der finanziellen Entwicklung der Rentenversicherung hingewiesen und gesagt, daß unter Umständen die Rentenanpassung in Zukunft gefährdet werden könnte. Wenn sie jetzt der Rentenversicherung neue Verpflichtungen des Bundes auflastet, trifft sie damit am Ende alle Rentner der Sozialversicherung, auch die Flüchtlinge und die Vertriebenen. Denn in einem, Herr Schütz, sind die Interessen aller Rentner, ob Vertriebene oder nicht, identisch: daß die Rente finanziell gesichert wird. Unter finanzieller Sicherung der Rente verstehen wir heute nicht nur die Erhaltung des Status quo, sondern wir verstehen darunter, daß die Rente mit der allgemeinen Lebenshaltung im Zusammenhang bleibt. Wenn jetzt durch Nichterstattung von Kriegsfolgelasten — oder gestern im Zusammenhang mit dem § 90 — der Bund nicht seine finanziellen Verpflichtungen erfüllt, dann gefährden Sie diese finanzielle Sicherung der Rente, zu der auch die Rentenanpassung gehört. Wenn Sie die Beträge des § 90 und die Kriegsfolgelasten nach dem Neuregelungsgesetz zusammenrechnen — Positionen, die ja miteinander verwandt sind —, dann sehen Sie, daß es sich hier um einen Betrag handelt, der etwa die Hälfte der Beträge der Rentenanpassung des Jahres 1959 ausmacht.
    Sie sehen also, daß auch die Frage der Kriegsfolgenregelung für die vertriebenen Rentner von materiellem Belang ist.
    Meine Damen und Herren, zu all diesen sozialpolitischen, finanziellen und rechtlichen Überlegungen kommt nach unserer Auffassung ein Gedanke hinzu, der allgemeinpolitischer Natur ist und der nicht aus den Augen verloren werden sollte: die Frage, ob wir nicht die Verpflichtung haben, nach innen und nach außen auf den verschiedensten Gebieten unserer Finanzwirtschaft deutlich zu machen, was wir noch an Kriegsfolgelasten abzutragen haben. Das ist leider durch manche Darlegungen von seiten des Finanzministeriums im Sozialpolitischen Ausschuß zu einer Frage geworden. Diese Verdeutlichung der Kriegsfolgelasten muß vor allem im sozialen Bereich erfolgen. Das Bild der sozialen Wirklichkeit in der Bundesrepublik würde verzerrt, wenn hinter den Zahlen des Sozialaufwandes nicht mehr die Ursachen dieser Zahlen sichtbar würden. Bei den Fremdrenten und Auslandsrenten z. B. geht es doch nicht um die Verteilung von großartigen sozialen Wohltaten, sondern darum, daß Hunderttausende von Menschen ohne die Renten in schlimmster Not leben würden, denn sie haben sonst nichts, was ihre Existenz sichern könnte.
    Finanzklarheit — lassen Sie mich diese persönliche Bemerkung machen — und Finanzwahrheit gibt es nach meiner Auffassung nicht nur in dem rechnerischen Sinne, daß nämlich die Etatsummen in den Titelreihen des Haushaltsplanes korrekt verbucht werden, sondern es gibt sie auch und vor allem im politischen Sinne. Das heißt für uns hier, daß wir „Kriegsfolge" nennen, was Kriegsfolge ist.
    Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen, der erstens eine gesonderte Erfassung der Mehraufwendungen nach dem Neuregelungsgesetz vorsieht — Mehraufwendungen, die nach Ansicht erfahrener Fachleute weit höher sein werden, als von der Bundesregierung in der Begründung ihrer Vorlage vorausgeschätzt worden ist — und der zweitens festlegt, daß es sich hier um Kriegsfolgelasten handelt, die vom Bund getragen werden sollen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege wünschen Sie getrennte Abstimmung zu a und b oder Abstimmung insgesamt?

(Abg. Rhode: Getrennte Abstimmung!) — Danke.

Herr Kollege Schütz hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Schütz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Wort des Kollegen Rhode hätte ich lieber nicht gehört.

    (Zurufe von der SPD: Kann ich mir vorstellen!)

    Er hat damit begonnen, daß er sagte, die Regierung habe es sich unverantwortlich leicht gemacht.

    (Abg. Rohde: In der Begründung der finanziellen Regelung, jawohl!)




    Schütz (München)

    — Kollege Rohde, es wird sich einmal herausstellen, wer es sich in dieser Sache unverantwortlich leicht gemacht hat.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Der Antrag der Kollegen von der SPD besagt: Weil die Vertriebenenrenten eine Kriegsfolge sind, müssen alle Kosten, die dadurch entstehen, auf den Bund übernommen werden,

    (Zurufe von der SPD: Mehrkosten!)

    denn da es sich um eine Kriegsfolge handelt, entsteht daraus auch eine Kriegsfolgelast. Meine Damen und Herren, daß es Vertriebene — und darunter auch Rentner — gibt, ist ganz gewiß eine Kriegfolge. Diese Rentner sind aber für die Rentenversicherung zu keiner Stunde eine Kriegsfolgelast gewesen.

    (Abg. Stingl: Sehr richtig!)

    Als Vertriebene sind ja nicht nur Rentner gekommen, sondern auch Beitragszahler zu den Rentenversicherungen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Darüber müssen wir uns heute auseinandersetzen, um dem Verlangen des Kollegen Rohde nach Finanzklarheit und Finanzwahrheit bei der Finanzierung der Rentenversicherung aus dem Kreise der Fremdrentner auf den Grund zu gehen.
    Beim Zusammenbruch und schon lange vorher ist das angesammelte Deckungskapital für die Zahlung von Renten wie so vieles andere in der Katastrophe untergegangen. Seit dem Zusammenbruch zahlen wir die Renten einmal aus den Beitragsaufkommen und zum anderen aus den Zuschüssen, die zuerst die Länder und später der Bund den Rentenversicherungsträgern gewährt haben.
    Die Rentenneuregelungsgesetze haben das Abschnittsdeckungsverfahren zur Finanzierungsgrundlage gemacht. 70 v. H. der Ausgaben der Rentenversicherungen werden heute durch das Beitragsaufkommen, etwa 30 v. H. durch die Bundeszuschüsse gedeckt. Die Frage ist: Sind die Fremdrentner, was die Beitragsseite betrifft, dabei etwa in einer Minusposition? Müssen von den Beiträgen der einheimischen Rentner etwa Teile abgezweigt werden, damit man Fremdrenten zahlen kann?
    Herr Kollege Rohde, wenn das so wäre, würde die Regierungsvorlage, so wie es bei den Knappschaftsrenten und an anderen Stellen geschehen ist, dieses Minus selbstverständlich dem Bund angelastet haben. Aber es ist eben nicht so.

    (Zuruf von der SPD: Woher wissen Sie das?)

    — Die Wirklichkeit ist eine andere, Herr Kollege. Auf 100 Fremdrentenversicherte entfallen 28 Fremdrentner. Das ist nicht ganz ein Drittel und etwas mehr als ein Viertel. Auf 100 einheimische Versicherte fallen nach dem Stand vom 1. Oktober 1958 42 Rentner. Das ist wesentlich mehr. Daraus ergibt sich, daß die bisherigen Bundeszuschüsse das Beitragsminus bei den einheimischen Rentnern in
    einem viel größeren Ausmaß ausgleichen mußten als bei den sogenannten Fremdrentnern. Das ist kein Verdienst der Vertriebenen, das ist ihr Schicksal.
    Der Kollege Weber hat schon darauf hingewiesen, daß in den Herkunftsländern rund 24 v. H. der Erwerbstätigen selbständige Erwerbstätige waren — jetzt bei uns zwischen 6 und 8 v. H. variierend —, daß eben ein übergroßer Teil der Menschen, die in ihrem Herkunftsland keine Arbeiter und Angestellten waren, nach der Vertreibung hier Arbeiter und Angestellte und damit Beitragszahler für die Rentenversicherungen geworden sind. Es besteht also gar kein Anlaß, von einer Last zu reden, die den Versicherungsanstalten etwa dadurch erwachsen wäre, daß es Vertriebenen-Rentner und Vertriebenen-Beitragszahler gibt.
    Meine Damen und Herren, ich bitte, dabei eines nicht ganz zu übersehen. Ich erinnere die Mitglieder dieses Hohen Hauses aus diesem Personenkreis einmal daran, wieviel Last wir alle miteinander in den Jahren 1945 bis 1947 gehabt haben, wo zwar die Fremden, die heute Fremdrentner sind, alle Beitragszahler bei den Rentenversicherungsanstalten waren, aber kein einziger von ihnen bis 1947 eine Rente erhalten hat.

    (Abg. Stingl: Sehr richtig!)

    Erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1947 ist im Lande Bayern das erste Flüchtlingsrentengesetz erschienen. Daraus ist dann das Flüchtlingsrentengesetz der Länder der amerikanischen Zone geworden. Erst viel später sind für den gleichen Personenkreis die Rentengesetze von Lemgo gekommen. Jahrelang war dieser Personenkreis Beitragszahler, ohne Empfänger von Renten zu sein.
    Lassen Sie mich dieses Beispiel noch fortsetzen. Würden wir in unserem Betrachtungskreis nicht nur die Vertriebenen — d. h. die Fremdrentner auf der Plus- und Minusseite, wie sie das neue Gesetz vorsieht — hineinnehmen, sondern diese beiden Personenkreise nach dem bisher geltenden Fremdrentengesetz nehmen, ergäben sich folgende Zahlen. In der Arbeiterversicherung sind 19 % der Beitragszahler aus dem Kreis der Fremdrentner und 4,24 % der Rentenempfänger Fremdrentner. Sie haben hier das Verhältnis 19 zu 4 1/4. Bei den Angestellten sind es 14 6/10 % auf der Zahlerseite und genau 7 % auf der Empfängerseite.

    (Abg. Stingl: Das sind eindrucksvolle Zahlen!)

    Herr Kollege Rhode hat auf die Eingabe des Verbandes deutscher Rentenversicherungsträger verwiesen. Ich habe diese Eingabe hier. Sie ist im Ausschuß verteilt worden. Darin ist an keiner Stelle etwa das widerlegt, was ich dargelegt habe. Im Gegenteil, in dieser Eingabe des Verbandes deutscher Rentenversicherungsträger wird noch mit Grundbeträgen und weiß Gott welchen Finanzierungsmethoden argumentiert, die es seit dem Jahre 1957 überhaupt nicht mehr gibt. Ich muß mich wirklich fragen, ob da jemand verreist war und gar nicht gemerkt hat, daß wir 1957 drei Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze beschlossen haben.



    Schütz (München)

    Es ist dort auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Juni 1959 verwiesen worden. Kollege Rohde hat gesagt: Da soll einmal ein Minister her, der soll sagen, wie er zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht. Ich glaube — als Laie, Herr Kollege Rhode daß das angezogene Urteil des Bundesverfassungsgerichts keineswegs auf den uns vorliegenden Tatbestand anwendbar ist. Gegenstand des Urteils ist die Frage, ob das Gesetz über die Tilgung von Ausgleichsforderungen, das wir am 14. Juni 1956 beschlossen haben, mit Artikel 120 GG vereinbar ist.
    Man nimmt so gern als Symbol für die Justitia die Göttin mit der Waage und den verbundenen Augen. Legen wir auf die Waage der Justitia in die eine Schale das Beitragsaufkommen der künftigen Fremdrentner und in die andere Schale die Rentenausgaben für die heutigen Fremdrentner. Dabei haben wir dann eine Bitte. Frau Justitia möge die Binde vor den Augen herunternehmen. Dann wird sie entdecken, nach welcher Seite die Waagschale ausschlägt. Wir haben auch keine Angst, wenn irgend jemand zum Bundesverfassungsgericht geht; denn dann wird eben Frau Justitia nicht mit verbundenen Augen auf die ungleichen Waagschalen schauen.

    (Beifall bei der CDU/ CSU. — Lachen bei der SPD.)