Rede von
Philipp
Wehr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei diesem Bericht bedarf es einer mündlichen Ergänzung, da sich hier zwei Ausschußbeschlüsse einander gegenüberstehen, und zwar der Beschluß des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der den Entwurf der Zwölften Verordnung abgelehnt hat, und der Beschluß des federführenden Ausschusses, des Ausschusses für Außenhandelsfragen, der mit Mehrheit dieser Vorlage der Bundesregierung zugestimmt hat. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat in getrennter Sitzung über die Vorlage der Bundesregierung Beschluß gefaßt und hat dann über die Gründe Bericht erstatten lassen, die zur Ablehnung durch die Mehrheit führten, und zwar wurden dem Ausschuß für Außenhandelsfragen als Gründe vorgetragen:
1. Die Erwartungen, die man seinerzeit an die Aussetzung des Kartoffel- und des Butterzolls geknüpft habe, hätten sich nicht als berechtigt erwiesen; es sei damit keine Wirkung erzielt worden.
Wehr
2. Die Gemüseernte des vergangenen Jahres habe nur uni 10 % unter der des Vorjahres gelegen; es seien immerhin Ausweichmöglichkeiten vorhanden.
3. Durch die vorgesehene Zollherabsetzung könnte die Stetigkeit der Entwicklung in den Verträgen zwischen den Anbauern und der Konservenindustrie gestört werden.
Der Außenhandelsausschuß hat sich diesen Argumenten nicht angeschlossen. Die Mehrheit war vielmehr, nachdem durch die Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eindrucksvolle Zahlen über die Entwicklung der Produktion, der Preise und des, Bedarfs vorgelegt worden waren, der Auffassung, daß die von der Bundesregierung zu ihrer Vorlage gegebene Begründung gerechtfertigt sei und daß die Notwendigkeit bestehe, mit der vorliegenden Verordnung Preissteigerungen entgegenzutreten. Nach dem vorgelegten Material sind seit 1958 die Preise für Bohnengemüse im Durchschnitt um 39 % gestiegen. Im einzelnen erhöhten sich die Preise nach dem Ausweis des Statistischen Bundesamtes seit 1958 um 25 bis 44 %. Die Ernte an Bohnen ist wegen der bekannten Wetterverhältnisse gegenüber 1958 sehr stark zurückgeblieben. Während die Ernte 1958 rund 68 000 Tonnen betrug, belief sie sich 1959 nur auf 39 800 Tonnen. Es ist daher bei Erbsen- und Bohnendosengemüse mit einem Angebotsrückgang von 25 bis 30 Millionen Dosen zu rechnen. Selbst unter Berücksichtigung des noch vorhandenen Überhangs an Bohnengemüse würde ,die Versorgung nicht ausreichend sein. Es hat sich bereits gezeigt, daß beim Verteiler Schwierigkeiten auftreten; es wurde darauf hingewiesen, daß nur zwei Drittel und weniger von dem geliefert worden seien, was angefordert sei.
Bezüglich des Gefriergemüses bestanden keine Meinungsverschiedenheiten.
Der Ausschuß beantragt, dem Entwurf einer Zwölften Verordnung -- Drucksache 1462 — unverändert zuzustimmen und darüber hinaus der Bundesregierung zu empfehlen, möglichst bald aus der Tarifnummer 07.04 A - 4 den Zoll für getrocknete grüne Bohnen bis 31. März 1960 von 27 % auf 10 % herabzusetzen.
Ich bitte Sie, dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen, damit die Verordnung noch rechtzeitig wirksam werden kann.