Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Während der Ausführungen, mit denen der Herr Bundesfinanzminister heute vormittag den Entwurf des Haushaltsplans 1960 begründete, kam mir wiederholt ein Stoßseufzer des Marschalks in Goethes „Faust" in Erinnerung: „Welch Unheil muß auch ich erfahren, wir wollen alle Tage sparen, und brauchen alle Tage mehr."
5138 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1959
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So ungefähr klang das durch zahlreiche Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers hindurch. Ich glaube sagen zu dürfen, daß alle Fraktionen des Hohen Hauses für einen solchen Stoßseufzer des Finanzministers volles Verständnis aufbringen.
Der Etat, der uns hier im Entwurf vorgelegt wird, ist in diesem Jahre wiederum — obwohl er nur für ein dreiviertel Jahr bemessen ist, oder gerade um dessentwillen — als ein Überrollungsetat zu betrachten und zu bezeichnen. Eine Fülle von Positionen wird unverändert aus dem Jahre 1959 übernommen.
Ich möchte diese Tatsache aber zum Anlaß nehmen, um einmal in aller Öffentlichkeit eine Warnung auszusprechen. Dieses an sich recht bequeme System der Überrollung enthält auch die Gefahr einer Versteinerung von Titeln, der Bewilligung von Mitteln, die bei einer neuen kritischen Nachprüfung, für die im Haushaltsausschuß keine zeitliche Möglichkeit besteht, wahrscheinlich in nicht seltenen Fällen herabgesetzt werden könnten.
Ich will mich gleich mit einem weiteren Ausgleichsproblem — auch die Überrollung ist im gewissen Sinne ein Ausgleichsvorgang - auseinandersetzen, das in dem Haushaltsgesetzentwurf wie in vergangenen Jahren wiederum auftaucht, mit der Kürzung der Gesamttitel, soweit sie nicht auf gesetzlichen Verpflichtungen und vertraglichen Abmachungen beruht. Es soll wieder eine Kürzung von 6 a/0 durchgeführt werden. Ich darf schon hier erklären, daß meine Fraktion bei der zweiten und i dritten Beratung der Kürzung mindestens auf dem Gebiete des Wohnungsbaues und des Straßenbaues widersprechen wird und daß wir darum ,bitten müssen, diese wichtigen Gebiete der Bundespolitik von der Kürzung frei zu lassen.
Meine Damen und Herren, wir vermißten heute morgen in den tiefgründigen Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers klare Hinweise auf das, was uns seit Jahren auf den Nägeln brennt, nämlich praktische Hinweise auf Sparmöglichkeiten. Es ist nicht das erstemal, daß Redner meiner Fraktion von diesem Platz aus einer Einsparung von Ministerien das Wort reden. Wir wünschen endlich eine Durchforstung der Ministerien, um Überflüssiges auszuschneiden.
Wir sind auch enttäuscht darüber, daß die gute Erkenntnis des Herrn Bundesfinanzministers auf dem Gebiet der Zahlung weithin übersetzter Subventionen, obwohl die Erkenntnis jetzt schon geraume Zeit gewonnen wurde, nicht zu konkreten Vorschlägen geführt hat. Aus den früheren schriftlichen Darlegungen und aus den Berechnungen ergibt sich, daß heute — ich kann die Zahl nicht genau nachprüfen — im Etat eine aus den verschiedensten Anlässen herrührende Subventionsfülle im Gesamtwert von 13 Milliarden DM steckt. Wenn wir annehmen, daß wir davon nur 10 % einsparen, würden wir zum Ausgleich 1,3 Milliarden DM, bei einer Einsparung von 20 % 2,6 Milliarden DM zur Verfügung haben. Ich hätte mir denken können, daß es die Pflicht der Regierung ist, bereits bei der Einbringung des Haushalts dem Hause mit ganz bestimmten Vorschlägen gegenüberzutreten.
Soweit ich bis jetzt die Einzelpläne durchgesehen habe, vermisse ich in dem Haushaltsplanentwurf auch eine Aktivität der Regierung zu weiteren Einsparungen etwa durch die Technisierung der Verwaltung. Der Bund der Steuerzahler hat nicht zu Unrecht auf ein Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hingewiesen, aus dem sich ergeben hat, welch erstaunliche Einsparungen durch eine Technisierung des technischen Apparates der Verwaltung gemacht werden konnten. Hier scheint es mir des Schweißes der Edlen im Finanzministerium und in der gesamten Bundesregierung wert, nun endlich einmal mit Hilfe des Bundesbeauftragten in allen in Frage kommenden Ressorts Vorschläge auszuarbeiten, wie durch eine Technisierung wirklich größere Mittel in dem Etat eingespart werden können.
Auch außerhalb der Ministerien bestehen Sparmöglichkeiten. Es ist noch kein Ansatz zu entdekken, daß diese genutzt werden. Ich nenne den Paßkontrolldienst, die Verkehrssünderkartei, das Bundesamt für äußere Restitution, das Bundesamt für innere Restitution und die Sparmöglichkeiten, die vielleicht auch im Rahmen einer Reform des Haushaltsrechts liegen.
Meine Damen und Herren, die Bundesfinanzpolitik, wie sie uns heute von dem Herrn Bundesfinanzminister dargelegt wurde, kann man von den verschiedensten Gesichtspunkten aus beurteilen. Man kann in guten Treuen dieser oder jener Meinung sein. Man sollte aber in bezug auf die Notwendigkeit, sich an eine alte Geschichte aus der Bibel zu erinnern, nicht verschiedener Meinung sein. Es ist jene Geschichte von dem Beispiel Josephs von Ägypten, die Geschichte von den sieben mageren und den sieben fetten Jahren. Steuerpolitisch gesehen sind wir augenblicklich in dem Zyklus der sieben fetten Jahre, und ich könnte mir gut denken, daß sich die Bundesfinanzpolitik an diesem geschichtlichen Beispiel orientieren könnte.
Ich bin auch durchaus bereit, anzuerkennen, daß die Politik des verflossenen Herrn Bundesfinanzministers, die zu dem „Juliusturm" geführt hat, in weiten Teilen nicht ganz so unglücklich war, wie sie heute in der öffentlichen Meinung vielfach dargestellt wind.
— Jawohl, Herr Kollege Niederalt! Wenn Sie sich einmal liebenswürdigerweise der Mühe unterziehen wollten, nachzulesen, was damals gesagt worden ist, dann hätten Sie es in der Beurteilung leichter. Zur Gedächtnisstärkung darf ich Sie an einen Antrag aus der Etatberatung 1959 erinnern, der von Ihnen abgelehnt worden ist. Der Antrag ging dahin, der Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, zur Regelung der Überschußverwen-
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dung bzw. der Defizitdeckung das in Belgien praktizierte System eines sogenannten Ausgleichsfonds, wonach die Haushaltsdefizite aus Jahren ungünstiger Wirtschaftskonjunktur mit einem Teil der im Konjunkturanstieg sich erhöhenden Fiskalerträgnisse verrechnet werden, zu prüfen und dem Bundestag bis zum 31. Oktober 1959 hierüber einen Bericht vorzulegen.
— Herr Kollege Niederalt, erstens bin ich kein Schlüsselbewahrer, und zweitens lege ich keinen Wert auf einen Schlüssel zu einer Einrichtung, in der nichts mehr ist.
Der Herr Bundesfinanzminister hat dem Etatentwurf eine optimistische Steuererwartung zugrunde gelegt. Ich teile diesen Optimismus. Ich bin der Auffassung, daß die Ansätze nicht ungerechtfertigt sind. Es kann natürlich passieren, daß ,sie nicht ganz erreicht werden, es kann passieren — wie im Rechnungsjahr 1959 —, daß die Tatsachen die Erwartungen hinter sich la ss en. Das ist durchaus möglich. Niemand ist \\auf diesem Gebiet ein Prophet. Man kann nur tun, was zu verantworten ist. Aber der Herr Bundesfinanzminister betont immer wieder, wenn nicht neue Tatsachen einträten, die zu bestimmten Maßnahmen zwängen, dürften keine neuen Steuern vorgesehen werden. Der Herr Bundesfinanzminister hat das, wie ich einer Zeitungsnotiz entnommen habe, vor einigen Monaten auch auf einer CDU-Veranstaltung in Frankfurt sehr deutlich gesagt. Ich habe mich darüber gefreut. Nur eines ist nicht ganz in Ordnung: In den Darlegungen des Herrn Bundesfinanzministers kam wiederholt die Einschränkung „in den nächsten drei Jahren" vor. Nun, ein Jahr ungefähr liegt in der Vergangenheit. Wenn das zweite und das folgende Jahr abgelaufen sind, dann ist ein Zeitpunkt erreicht, der nach den nächsten Bundestagswahlen liegt. Herr Bundesfinanzminister, es ist keine reine Freude, immer wieder eine Ankündigung zu hören, die praktisch bedeutet: „nach uns die Sintflut" oder „wenn wir erst einmal die Ernte in der Scheuer haben, so findet sich das andere schon von selbst". Außerdem stimmt die Ankündigung nicht ganz.
Herr Finanzminister, Sie haben heute morgen in Ihrer Rede den Versuch gemacht, die bestehenden Pläne z. B. auf dem Gebiet der Mineralöl- und der Heizölsteuer usw. in ihrer Bedeutung etwas abzuschwächen. Ich habe dafür Verständnis. Andererseits hört man draußen nur das Negative, d. h. man sieht vor allem nur die effektiv in Erscheinung tretende Steuererhöhung.
In diesem Zusammenhang brennt mir immer noch ein anderes Wort im Gedächtnis. Sie haben einmal geäußert, Herr Bundesfinanzminister, eine Erhöhung der Kriegsopferrente sei letzten Endes nur bei Erschließung neuer Steuerquellen möglich. Das ist jetzt dadurch einigermaßen verkleistert worden, daß man den Termin für die Erhöhung der Kriegsopferrenten bis zum 1. Juni 1960 hinausgeschoben hat. Aber das Wort steht noch immer, wie der Herr Bundessozialminister zu sagen pflegt, im Raume, und weil es im Raume steht, müssen wir höllisch aufpassen, daß nicht die Kriegsopferversorgung nach draußen hin als Anlaß zu einer Steuererhöhung angegeben wird. Es gibt im Rahmen des Etats ganz andere Dinge, die man zur Grundlage für eine etwaige Steuererhöhung machen kann.
Aus dem Etat ergeben sich auch eine Reihe von anderen Überlegungen. Da haben wir z. B. — das hat auch den Bundesrat gereizt — den Vermerk über die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen. Wir bedauern schon seit Jahren, daß hier keine eigentliche Kontrolle des Parlaments gegeben ist, und wir wünschen eine solche Kontrolle.
Im Bundesrat wurde errechnet, daß im Jahre 1960 die Summe der Bürgschaftsverpflichtungen etc. bis zum Betrag von 35 Milliarden anwachsen könnte. Das ist eine Feststellung, die sehr bedenklich stimmt. Ich möchte dazu aus grundsätzlichen Erwägungen folgendes feststellen. Die jährlichen Ermächtigungen durch das Haushaltsgesetz geben der Regierung und dem Parlament Anlaß zur Überprüfung der eingegangenen Verpflichtungen. Angesichts der Größenordnungen dieser Ermächtigungen und der mit ihnen verbundenen Risiken ist eine jährliche Überprüfung finanzpolitisch notwendig. Umfang und Dringlichkeit der Ermächtigungen müssen mit den Bedürfnissen und den finanziellen Möglichkeiten des Bundeshaushalts abgestimmt werden. Dies ist nur bei den jährlichen Haushaltsberatungen möglich. Wir begrüßen daher die Zusammenfassung der Ermächtigungen im Haushaltsgesetz. Wir alle sollten in jedem Fall an dieser Regelung festhalten.
Ich betone dies besonders, weil Anlaß zu der Befürchtung besteht, daß es nicht dabei bleiben soll. Offenbar werden im Schoße der Bundesregierung schon wieder Erwägungen angestellt, diese Regelung zu ändern und durch ein Sondergesetz zu ersetzen oder zu vervollständigen. Wir sollten dabei nicht mitmachen, sondern dieses Problem einmal mit aller gebotenen Gründlichkeit im Haushaltsausschuß erörtern.
Der Herr Bundesfinanzminister hat sich im Verlaufe seiner Darlegungen wiederholt auch mit der sehr massiven Warnung des Zentralbankrates der Deutschen Bundesbank — wie es in der Zeitung hieß: „der Hüterin unserer Währung" — befaßt. Zu den Hütern unserer Währung zähle ich vor allem und in erster Linie auch das Parlament, das in dieser Hinsicht eine Verpflichtung hat und sie auch nicht außer acht lassen darf und sie meiner Überzeugung nach auch nicht außer acht lassen wird. - Der Zentralbankrat hat erklärt, daß er mit Sorge die beim Bund, bei den Ländern und den Gemeinden festzustellende Tendenz einer fortgesetzten, zum Teil beträchtlichen Steigerung der Ausgaben beobachte. Er bezeichnet diese Tendenz als um so bedenklicher, als offenbar nicht daran gedacht sei, auch für eine entsprechende Zunahme der ordentlichen Einnahmen durch Steuererhöhungen zu sorgen. Nun, die bessere Erkenntnis auf diesem Gebiete, ob also eine Notwendigkeit für Steuererhöhungen gegeben ist, liegt in erster Linie bei der Bundesregierung.
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Der Zentralbankrat sagt, er halte es deshalb finanzpolitisch nicht für vertretbar, Ausgaben aus dem ordentlichen in den außerordentlichen Haushalt zu verlagern und dafür Deckung durch Kreditaufnahme, vorzusehen, die Einstellung von Ausgaben in den außerordentlichen Haushalt grundsätzlich solchen Ausgaben vorzubehalten, die zeitlich verschoben oder sachlich gekürzt werden könnten, wenn sich die Aufbringung der erforderlichen Deckungsmittel am Kapitalmarkt als unmöglich erweisen sollte. — Dazu möchte ich folgendes sagen. Im Grunde ist die Forderung berechtigt, man soll in den außerordentlichen Haushalt, dessen Dekkung durch Kapitalaufnahmen erfolgen soll, nur diejenigen Aufgaben hineinnehmen, die gegebenenfalls ohne großen Schaden und ohne Vertrags- und Rechtsbrüche auch unterlassen werden können.
Aber wir stimmen dem Herrn Bundesfinanzminister auch darin zu, daß in den außerordentlichen Haushalt — das entspricht einer alten Forderung meiner Fraktion — vor allem auch die vermögenswirksamen Ausgaben hineingehören. Wir haben eine ungute Erinnerung an vergangene Tage. Damals wurden unter der Leitung des früheren Herrn Finanzministers im laufenden Haushalt, also zu Lasten von Steuereinnahmen, fortgesetzt riesige vermögenswirksame Beträge gebucht, Beträge, auf die ich nachher noch des näheren zu sprechen kommen werde, die einfach nicht anders als als vermögenswirksame Ausgaben betrachtet und behandelt werden durften und nicht in den außerordentlichen Haushalt hineingehörten.
Zu der Warnung des Zentralbankrates noch ein Wort! Ich fürchte, daß die Herren vom Zentralbankrat übersehen haben, welche Bedeutung die bisherigen Bundesleistungen, an denen das ganze Haus mit beteiligt war und die es mit getragen hat, auf dem Gebiete der Förderung der Kleinbetriebe und der Mittelbetriebe gehabt haben. Für den Fall, daß dieser Hahn, abgesehen von Subventionen, irgendwie verstopft werden sollte, möchte ich angesichts des Überwiegens und der stündlich steigenden Macht der Großwirtschaft, der Großindustrie, hier beizeiten eine Warnung ausgesprochen haben.
Gar nicht zufrieden sind wir mit der etwas laxen Haltung des Herrn Bundesfinanzministers auf dem Gebiet der Kommunalfinanzen.
Im Juli dieses Jahres hat der Herr Bundeskanzler, der lange Zeit Oberbürgermeister, und, wenn ich recht unterrichtet bin, auch einmal Stadtkämmerer gewesen ist, den Herrn Bundesfinanzminister aufgefordert, bis zum Oktober eine Denkschrift vorzulegen. Diese Denkschrift soll die finanzielle Ordnung der Gemeinden und Gemeindeverbände sichern; das Kabinett soll darüber beraten. Ist diese Denkschrift schon ausgearbeitet, Herr Bundesfinanzminister? Wann kommt sie? Der Oktober ist lange vorbei; die Gemeinden warten. Wir haben zwar heute morgen gehört, daß Überlegungen angestellt werden, aber eine Regelung der zum großen Teil sehr drängenden kommunalen Finanzprobleme wird dadurch nicht erzielt.
Herr Bundesfinanzminister, Sie beanspruchen mit Recht Verständnis für die Finanzpolitik des Bundes und gerechte Beurteilung. Ich vermisse die gleiche Haltung bei der Bundesregierung mit ihren verschiedenen Gliedern auch in bezug auf die deutschen Kommunen.
Das Gesetz der wachsenden Staatsausgaben, von dem Sie in Ihrer Rede wiederholt zu Recht gesprochen haben und bei Ihren Überlegungen ausgegangen sind, trifft die Gemeinden und Gemeindeverbände nicht weniger als den Bund, nur ist es dort — ich komme darauf zurück — viel schwerer zu ertragen. Wir wünschen, daß dem wirtschaftlichen Notstand, der in zahlreichen Gemeinden bereits bis an die Grenze der Kreditwürdigkeit geführt hat, nun endlich einmal Rechnung getragen wird.
Wir haben schon oft die generelle Forderung auf gerechte Beteiligung der Gemeinden am Volkseinkommen im Rahmen einer Gesamtrechnung des Finanzbedarfs angemeldet. Der Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, einen Ausgleich zwischen den sogenannten reichen und den tatsächlich armen Gemeinden herbeizuführen, ist keine Lösung. Diese Rechnung würde im Augenblick einer ersten Krise, im Augenblick eines sich abzeichnenden Rückgangs des Realsteueraufkommens bereits ein großes Loch aufweisen.
Nun einige Wort zum Problem der Bundesschuld und des Bundesvermögens. Das Bundesvermögen ist größer geworden. Am 1. April dieses Jahres belief es sich auf 39,6 Milliarden DM. Es kommen noch Sondervermögen im Werte von 27,9 Milliarden DM hinzu.
Die fundierte Schuld betrug am 31. März dieses Jahres 18,3 Milliarden, die schwebende Schuld 4,9 Milliarden, zusammen 23,2 Milliarden DM.
Im Blick auf Anleihewünsche des Bundes, die wir verstehen und unterstützen, können wir sagen: der Bund ist ein ausgezeichneter Schuldner; er verdient Vertrauen, und er steht viel besser da als die deutschen Gemeinden.
Ich habe hier schon aus anderem Anlaß auf eine Feststellung hingewiesen, die vor einiger Zeit getroffen worden ist. Bei der Verteilung des Steueraufkommens bezieht der Bund 53,6 %; nach dem Stand des Rechnungsjahres 1958 bezogen die Länder 27,8 % und die Gemeinden 14,1 %, der Rest entfiel auf den Lastenausgleich. Bei der Neuverteilung der Lasten, bei der Neuverschuldung ist es umgekehrt. Die Neuverschuldung des Bundes betrug am 31. März 1958 12 % aller Schulden der öffentlichen Hand, die der Länder 33 % und die der Gemeinden 55 %. Das kommt daher, daß trotz aller schönen Reden, gleich oh sie der Herr Bundeskanzler, der Herr Bundesfinanzminister oder wer sonst hält, die Gemeinden, gemessen am Stand der Bundesfinanzen, als ein lästiges Anhängsel, faktisch sogar als ein Fremdkörper, betrachtet werden.
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Zu dem Problem der Anleihen noch eine Bemerkung! Wir haben in den Jahren von 1949/50 bis 1958 keine eigentliche klare Anleihekonzeption des Bundes gekannt. Als Beispiel für diese Planlosigkeit erwähne ich nur die Mittel für den Wohnungsbau und für die ländliche Siedlung. In den letzten Jahren war so ein Bäumchen-wechsle-dich-Spiel im Gange, hat die Veranschlagung mehrmals gewechselt. Ein bis zwei Jahre waren die Mittel im ordentlichen Haushalt, dann im außerordentlichen Haushalt, dann wieder im ordentlichen Haushalt veranschlagt. Eine einheitliche Linie kann man auch dann nicht sehen, wenn man davon ausgeht, daß die Veranschlagung unter dem Gesichtspunkt erfolgt ist, außerordentliche Ausgaben nur dann zu leisten, wenn entsprechende Anleihen aufgenommen werden können.
Ich weise nur darauf hin, daß 80 v. H. der in diesen Jahren veranschlagten außerordentlichen Ausgaben auf gesetzlichen oder anderen rechtlichen Verpflichtungen beruhten. Sie hätten also nicht in den außerordentlichen Haushalt gehört. Auch bei den restlichen außerordentlichen Ansätzen gab der Finanzminister schon vor Wirksamwerden des Haushaltsplans verbindliche Bedienungszusagen. Seit 1950 sind rund 17,6 Milliarden DM außerordentliche Ausgaben geleistet worden, von denen nur 3,2 Milliarden DM echt durch Anleihen oder anleiheähnliche Einnahmen gedeckt waren. Die übrigen 13,9 Milliarden DM wurden aus Überschüssen des außerordentlichen Haushalts geleistet — weitere 0,5 Milliarden DM waren durchlaufende Posten —; entweder wurden sie aus Steuermehreinnahmen oder aus Minderausgaben des ordentlichen Haushalts finanziert.
Diese Finanzierungsform muß einmal überwunden werden. Der außerordentliche Haushalt muß künftig wieder das werden, was er sein soll. Ich habe darüber vorhin genügend gesagt.
Nun erhebt sich die Frage: Ist die Bundesregierung bereit, in bezug auf das, was heute morgen der Herr Bundesfinanzminister hinsichtlich der Verwendung der etwaigen Erträgnisse aus dem außerordentlichen Haushalt gesagt hat, dem Haushaltsausschuß ein Mitentscheidungsrecht darüber einzuräumen, welche Ausgaben, die für den außerordentlichen Haushalt vorgesehen sind, aus Mehreinnahmen des ordentlichen Haushalts gedeckt werden können? Ist die Bundesregierung bereit, mit dem Haushaltsausschuß über die Verwendung der im Rahmen des außerordentlichen Haushalts erhofften Kapitalaufnahmen zu reden und seine Zustimmung zu dieser Verwendung einzuholen? Im außerordentlichen Haushalt sind vorgesehen: Darlehen an Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten, Darlehen für die ländliche Siedlung, Leistungen für Bundeswasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung, Wohnungsfürsorge für Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung und andere militärische Baumaßnahmen, Wohnungsbauten für Evakuierte.
Wir möchten verhüten, daß die Rechte des Parlaments auf Mitwirkung bei der praktischen Gestaltung des Haushaltsplans umgangen werden. Man könnte Bedenken gegen die Verweisung erheblicher Bedürfnisse des sozialen Wohnungsbaus in den außerordentlichen Haushalt haben. Soweit es sich um Darlehen handelt, ist der Vorgang korrekt und richtig. In bezug auf die tatsächliche Auswirkung ist es aber dringend notwendig, daß die Bundesregierung mit dem zuständigen Parlamentsausschuß und gegebenenfalls mit dem Hohen Hause selber im engsten Kontakt bleibt.
Zur Frage der Anleihepolitik noch ein Letztes. Wir haben den Wunsch — auch die Wünsche des Herrn Finanzministers gehen dahin —, daß, wenn irgend möglich, darauf abgestellt werden sollte, keine mittelfristigen, sondern langfristige Anleihen unterzubringen. Wir haben diesen Wunsch auch im Hinblick auf die notwendige Beruhigung der deutschen Wirtschaft.
Meine Damen und Herren, die erste Beratung des Haushaltsplans ist der rechte Anlaß, um etwas darzulegen, was uns in der Opposition sehr erheblich mißfällt und auch kränkt. Wir haben am laufenden Band eine Mißachtung des Parlaments festzustellen.
Meine Damen und Herren, ich habe mir über Mittag — vorher hatte ich keine Zeit — aus einer bekannten Zeitung — ich will hier keine Propaganda für eine Zeitung machen; deswegen nenne ich den Namen nicht —, aus einer ausgezeichnet orientierten Zeitung einen Bericht mit der Überschrift „Bonn will Schulden vorzeitig zahlen" zu Gemüte geführt, der vermutlich neun Zehntel der Mitglieder des Bundestages — vielleicht sind einige Kundige doch unter uns — überrascht und unangenehm berührt. Wieder einmal zeigt es sich, daß die deutsche Presse, der ich alles Gute gönne, auf Kosten des Deutschen Bundestages Informationen zu einem Zeitpunkt besitzt, da der Deutsche Bundestag noch vollkommen im dunkeln tappt.
Zum Ausgleich der amerikanischen Zahlungsbilanz bietet nach diesem Zeitungsbericht die Bundesregierung auf Grund einer Stellungnahme des Bundeskabinetts — anscheinend ist dieser Beschluß des Bundeskabinetts erst gestern erfolgt — den Amerikanern demnächst — Beauftragte sind ja unterwegs, Mister Dillon kommt — erhebliche Zahlungen in Milliardenhöhe zur vorzeitigen Rückerstattung der Bundesschuldverpflichtungen an.
Ganz abgesehen davon, daß ich meine, der Herr Bundesfinanzminister wäre, wenn ein solcher Kabinettsbeschluß gestern erfolgt sein sollte, verpflichtet gewesen, bei der heutigen Einbringung des Etats dem Hohen Hause darüber Auskunft zu geben,
muß ich leidvoll feststellen, daß sich diese Handlungsweise „würdig" einreiht in das System, das
wir bisher auf weiten Gebieten beobachten mußten.
Da lese ich heute mittag in einer Korrespondenz, daß der Herr Bundesinnenminister, den vor mir sitzen zu sehen ich mich sehr freue — Sie sind ja in diesem
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Hohen Hause so selten zugegen, und noch öfter vermissen wir Sie in den Ausschüssen, Herr Innneminister —, eine gesetzliche Bestimmung, wonach die Kenntlichmachung von Zusätzen in Lebensmitteln am 22. Dezember 1959 in Kraft treten soll, durch eine „Rechtsverordnung" hinausschieben will, ich weiß nicht, ob ad calendas graecas oder auf welche Dauer. Jedenfalls wäre es mir eine Freude, Herr Bundesinnenminister, wenn Sie die Liebenswürdigkeit haben wollten, bei erster sich bietender Gelegenheit zu konstatieren, daß diese Behauptung nicht richtig ist
und daß Sie Respekt vor der Gesetzgebung haben.
— Sie irren, ich war da!
Eine weitere Feststellung, die sich auf die Kontrolle der Staatsfinanzen bezieht, ergibt sich aus einer Betrachtung des Systems der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, der gegenseitigen oder einseitigen Deckungsfähigkeit bestimmter Titel des Haushalts, der Ausgabereste, der Bindungsermächtigungen und der Geheimfonds. Es gibt ja auch noch andere merkwürdige Vorgänge bei der Bundesregierung, die fast auf ein System schließen lassen. Sie veröffentlicht beispielsweise Referentenentwürfe, läßt sie auf irgendeine Weise der Öffentlichkeit zur Kenntnis kommen, um einmal zu testen, ) wie das Ding da ankommt.
Wenn es starken Widerstand findet, dann war es ein „unverantwortlicher Referentenentwurf", und man zieht es zurück. Findet es aber so langsam einen gewissen Anklang, dann kommt die offizielle Regierungsvorlage hintennach. Diese Testversuche sind alles andere als erfreulich, sie sind vor allem nicht richtig. Auch nicht schön ist es — es ist sogar falsch —, wenn ein Minister gegen den anderen in der einen oder anderen Frage — ich erinnere an die Kriegsopferversorgung — zu Felde zieht und wenn der andere dann vor den Augen des Hohen Hauses umfällt und als blamierter Mitteleuropäer oder, wie sagten Sie doch heute morgen, Herr Bundesfinanzminister, als „kanalisierter Bürger" dasteht.
Das alles sind keine schönen Dinge.
Meine Damen und Herren, wir haben ein Recht darauf, im Parlament frühzeitig, d. h. im rechten Augenblick, zu erfahren, was die Regierung denkt, was sie zu tun beabsichtigt. Das ist unser verbrieftes Recht; die Opposition wird niemals davon ablassen, es geltend zu machen.
Wenige Zahlen zu dem schönen System der über-und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben, soweit sie 10 000 DM übersteigen! Ich weiß, daß da vieles richtig gehandhabt wird; aber wenn Sie die ganze Größenordnung auf sich wirken lassen, dann finden Sie, daß einiges nicht richtig sein kann. Ein Beispiel:
Im Rechnungsjahr 1958 betrug das Haushaltsvolumen im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt 38 723 Millionen DM; im ersten bis vierten Quartal des gleichen Jahres wurden 3981 Millionen DM, also mehr als 10 °/o des Gesamtvolumens, im Rahmen von über- und außerplanmäßigen Bewilligungen ohne das Parlament, nur mit Information des Haushaltsausschusses, erledigt.
Im Rechnungsjahr 1957 betrug das Haushaltssoll 37,3 Milliarden DM; die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des ganzen Rechnungsjahres betrugen rund 2,5 Milliarden DM. Ich weiß, daß für die Bürokratie — ich war lange genug Bürokrat, um es den Herren nachfühlen zu können— ein solches System mindestens sehr angenehm, wenn nicht herzlich willkommen ist. Aber es ist nicht gut und ist vor allem auch nicht richtig.
Und nun soll dieses System ausgedehnt werden. Meine Damen und Herren, vor Ihnen liegt auch der Entwurf des Haushaltsgesetzes 1960. Dort können Sie in der Begründung zu § 10 lesen:
Die in Absatz 1 vorgesehene Zulassung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit für die Mehrzahl der Bewilligungen für Sachausgaben innerhalb der einzelnen Kapitel steht im Zusammenhang mit der grundsätzlich unveränderten Übernahme der Einzelansätze für Personal- und Sachausgaben aus dem Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1959 in den Entwurf des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960. Zur Erleichterung der Bewirtschaftung der Sachausgaben erschien es bei dieser Veranschlagungspraxis geboten und vertretbar, die gegenseitige Deckungsfähigkeit ... zuzulassen,
darunter für die Titel 200 bis 209 in allen Einzelplänen.
Herr Kollege Niederalt hat sich das Verdienst erworben, schon recht früh aus anderem Anlaß auf die Unmöglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen zu haben. Dafür gebührt ihm Dank. Wenn Sie sich aber einmal ansehen, wie die Titel 200 bis 209, die sich nun gegenseitig decken sollen — also ohne Parlament —, in den verschiedenen Einzelplänen lauten, dann finden Sie folgendes: Der Tit. 200 betrifft Geschäftsbedürfnisse, Tit. 201 Unterhaltung, Ersatz und Ergänzung der Geräte und Ausstattungsgegenstände in den Diensträumen, Tit. 202 Bücherei, Tit. 203 Post- und Fernmeldegebühren, Tit. 204 Unterhaltung der Gebäude, Tit. 205 kleinere Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Tit. 206 Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen, Tit. 207 Unterhaltung, Ersatz und Ergänzung der Geräte und Ausstattungsgegenstände in Amts-, Dienst- und Werkdienstwohnungen und Tit. 208 Betrieb von Dienstfahrzeugen.
Wir balgen uns im Haushaltsausschuß um jede Bewilligung eines Autos für irgendeine Dienststelle, und hier werden die Mittel aus neun oder zehn Titeln für gegenseitig übertragbar erklärt — ohne das Parlament! Pfeift denn die Verwaltung völlig auf die Beschlüsse des Hauses, das nach Gesetz und Recht den Haushaltsplan festzustellen hat? Herr
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Bundesfinanzminister, ich muß Ihnen sagen, ich bin enttäuscht. Ich hätte nicht erwartet, daß gerade von Ihnen und Ihren heutigen Mitarbeitern dem Hause ein solcher Vorschlag zugeht.
Ein Wort zu der Verschleierung der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit durch Ausgabenreste! Am Ende des Rechnungsjahres 1956 hatten wir Haushaltsreste im Betrage von über 5 Milliarden DM, 1957 von 7275 Millionen DM. Das waren 21 % der Ist-Ausgaben des Rechnungsjahres. Jetzt haben wir Haushaltsreste — der Herr Bundesfinanzminister hat die Zahlen heute morgen zitiert — von insgesamt 10,1 Milliarden DM; davon entfallen 7,1 Milliarden DM auf den Einzelplan 14, Bundesminister für Verteidigung, und 3 Milliarden DM auf die übrigen, zivilen Haushalte.
Die Regierung versucht nun ein neues System. Sie hat das im Haushaltsgesetz und in einzelnen Ansätzen zum Ausdruck gebracht. Sie will eine Neudeckung der verbliebenen Ausgabenreste. Diesmal soll also nicht der § 75 der Reichshaushaltsordnung außer Kurs gesetzt werden — wie das seit Jahren üblich war —, der vorschreibt, daß die aus dem vorvorhergegangenen Jahre verbliebenen ungedeckten Beträge in dem neuen Haushalt Deckung finden müssen, sondern man will erreichen, daß durch eine teilweise Nachdeckung — so beim Einzelplan 14 — die Reste nach und nach „getötet" werden. Ich befürchte, daß das ein sehr langwieriger Prozeß ist, Herr Bundesfinanzminister. Wenn ich an die heutigen Reste denke und nicht 4 % — wie die Reichshaushaltsordnung sagt —, sondern entgegenkommender- und großzügigerweise 5 % rechne, so komme ich zu dem Schluß, daß die Haushaltsreste nur 2,1 Milliarden DM betragen dürften. Rund 2 Milliarden DM also — das wäre das zulässige Maß. Wann, glauben Sie, Herr Bundesfinanzminister, werden Sie bei dieser Endstation einer geordneten Haushaltsführung angekommen sein?
Und noch ein kritisches Wort zu den Geheimfonds. Es gibt Dinge, die auch dem Gesetz der wachsenden Staatsausgaben unterliegen. Im Kap. 04 01 — Bundeskanzler und Bundeskanzleramt — haben wir in Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken — in diesem. Jahr 250 000 DM, bei Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — in Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — 13 Millionen DM, beim Kap. 04 04 — Bundesnachrichtendienst — 4.3,4 Millionen DM, beim Kap. 05 02 — das ist das Kapitel ,,Allgemeine Bewilligungen" im Einzelplan des Auswärtigen Amtes — bei Tit. 301 4 Millionen DM und bei Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz — in Tit. 300 4 288 000 DM; ohne Einzelnachweise, ohne wirkliche Kontrolle. Die Parlamentskontrolle ist nach wie vor weithin ausgeschaltet. Als seinerzeit ein führender Mann aus dem Bundesfinanzministerium in das Bundeskanzleramt versetzt wurde — es ist gar nicht lange her -, da dachte ich: „Er nimmt hoffentlich seinen Kommentar mit und sorgt dafür, daß dem Herrn Bundeskanzler die Kommentierung der Bestimmungen über Geheimfonds vor Augen gehalten wird." Aber offensichtlich kam er nicht dazu, oder ein solches Bemühen blieb bis zu dieser Stunde völlig wirkungslos.
— Nein, die Neuauflage ist erst vor einem Jahr erfolgt.
Es sind Geheimfonds im Betrag von 64,9 Millionen DM. Sie sind zu einem erheblichen Teil mit unserem Wissen, insbesondere in bezug auf die größte Summe, zustande gekommen. Sie werden beim Bundesnachrichtendienst auch von einem kleinen Parlamentsausschuß kontrolliert. Aber, meine Damen und Herren, die 13 Millionen DM beim Presse- und Informationsamt — um nur diesen Posten herauszugreifen — werden nach wie vor jeder parlamentarischen Kontrolle entzogen. Damit finden wir uns nicht ab, und wir werden bei jeder Gelegenheit wieder auf diesen unmöglichen Zustand hinweisen.
Ich sprach davon, daß auch diese Ausgaben dem Gesetz des steigenden Staatsbedarfs unterliegen, einem Gesetz, das kein Gesetz ist, das etwa ein Parlament beschlossen hat. Es ist jenes berühmte nationalökonomische Gesetz, das ein berühmter Mann
— Sie haben recht, Herr Kollege Dresbach: Adolf Wagner — in der 3. Auflage seines Buches, ich glaube, 1883, zum Ausdruck brachte, indem er sagte: „Das Gesetz der wachsenden Ausdehnung der öffentlichen, insbesondere der Staatstätigkeiten, wird für die Finanzwirtschaft zum Gesetz der wachsenden Ausdehnung des Finanzbedarfs."
Meine Damen und Herren! „Leicht beieinander wohnen die Gedanken, doch hart im Raume stoßen sich die Sachen." Wenn ich lese — sei es vom Bund der Steuerzahler, sei es von irgendeinem Leitartikler, einem noch so klugen Mann —, was da alles in bezug auf das Gesetz der wachsenden Staatsausgaben gesagt und auch dem Bundestag an die Rockschöße gehängt wird, dann möchte ich doch manchen der Kritiker einmal — ohne die Bundesregierung verteidigen zu wollen — daran erinnern, worauf es eigentlich beruht, daß dieses Gesetz heute Wirklichkeit ist. Man könnte darüber ein bekanntes, treffendes Wort setzen, ein schlechtes Wort, weil es einer schlechten Sache gewidmet gewesen ist — manche von Ihnen kennen es besser als ich —, nämlich das Wort: Das danken wir dem Führer! Unsere bundesdeutsche Öffentlichkeit hat weitgehend vergessen, was ein verlorener Weltkrieg für die öffentlichen Finanzen zwangsläufig im Gefolge haben muß.
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Die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer hat vor kurzem die Ursachen für das Anwachsen der Ausgaben der öffentlichen Verwaltung untersucht. Sie ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Bei den Gemeinden sind es vor allem die Entwicklung des Schulwesens, die Entwicklung der Krankenhäuser, der Wohlfahrtspflege, der Versorgungs- und Verkehrsbetriebe. Bei den Gemeinden, Kreisen, Ländern und im Bund sind es die Einführung bzw. der Ausbau der Sozialversicherung, der Kriegsopfer- und Flüchtlingsfürsorge, der Wohnungsbewirtschaftung, der 13l er-Gesetzgebung, des Lastenausgleichs und der Wiedergutmachung. Bei den Ländern und im Bund sind es die föderalistische Staatsstruktur, die Verwaltungsgerichte, der Bevölkerungszuwachs, die Entwicklung der technischen Wissenschaften, die Entwicklung des Verkehrs —siehe Straßenwesen — und die staatliche Interventionspolitik im Bereich der Wirtschaft. Im Bund allein ist die Ursache zunächst das Anwachsen des auswärtigen Dienstes. Ach, wie klein haben wir doch angefangen mit dem Einzelplan 05, und wie wächst er! Wenn es eine schöne Sache wäre, würde man sich wirklich darüber freuen. Im Bund allein ist die Ursache weiter die internationale Zusammenarbeit mit den unvermeidlich dadurch entstehenden Kosten durch internationale Organisationen, durch die enge Verflechtung der Staaten untereinander.
Bei dieser Gelegenheit ein Wort an die Bundesregierung. Ich danke dafür, daß der Herr Bundesfinanzminister und sein Herr Staatssekretär für die wiederholten Anregungen des Haushaltsausschusses ein echtes Interesse gezeigt haben und auch entsprechende Taten haben folgen lassen, um die unerhört hohen, weithin übersetzten Gehälter bei den sogenannten Europäern zu bekämpfen.
Was hier vor sich geht, ist ein Skandal, meine Damen und Herren! Ich weiß, man hört etwas Derartiges nicht gern. Aber einmal muß es auch von einem solchen Platz aus gesagt werden. Und dann gehört schließlich in die gleiche Kategorie - mindestens zu einem erheblichen Teil — der Kostenaufwand für den neuen Aufbau und den weiteren Ausbau der Verteidigung mit dem gesamten damit zusammenhängenden Riesenapparat.
Wo bleibt die Gegenwirkung der Bundesregierung? Wo bleibt das Streben nach wirklich energischem Behördenabbau, nach Verringerung der Zahl der Ministerien, nach Verlangsamung der Gesetzgebungsmaschine? Wo bleibt der Verzicht auf eine allzu perfektionistische Gesetzgebung? Wir sollten den Dingen doch so ins Auge sehen, wie sie sind.
Ich habe mir einmal aus dem Etat herausgezogen, wie hoch prozentual und summenmäßig die Ausgaben sind, die so gut wie restlos auf den verlorenen zweiten Weltkrieg zurückzuführen sind. Es sind 35O/0 der gesamten Endsumme des Bundeshaushalts! Wenn es gewünscht wird, kann ich es im einzelnen belegen.
Was hat man dagegen getan, was haben auch wir dagegen getan? Man hat da oder dort, auch bei uns,
versucht, Institutionen einzusetzen, um eine wirkliche Ersparnis zu erreichen. Wir haben schon im alten Reich und im alten Preußen — nicht wahr, Herr Kollege Dresbach? — einen Sparkommissar gehabt.
— Sämisch! Es war nicht alles ungut oder gar schlecht, was er zustande gebracht hat. Vieles ist ihm nicht honoriert worden. Wir hier haben mit dem System der Einstellungssperren und mit der Verhinderung der Wiederbesetzung eines bestimmten Prozentsatzes frei werdender Stellen gearbeitet. Das alles war nur und ist auch heute nur ein Herumkurieren an Symptomen, aber keine Klärung und keine Überwindung der Ursachen, durch die erst eine Beseitigung der Folgen herbeigeführt werden kann.
Wenn man korrekt sein will, muß man feststellen, daß dieses Gesetz der wachsenden Staatsausgaben nicht nur bei uns, nicht nur in der Bundesrepublik und nicht nur in der öffentlichen Wirtschaft festzustellen ist. Meine Damen und Herren, betrachten Sie sich die Haushalte anderer Länder! Da sehen Sie genau das gleiche. Betrachten Sie einmal die Vorgänge in der privaten Wirtschaft, bei den Banken oder den großen Versicherungsgesellschaften oder auch der Sozialversicherung mit ihren Aufwendungen. Man soll die Dinge korrekt und geradlinig sehen. Niemand hat in dem jetzigen Zustand das Recht, über den anderen zu schmähen; aber jeder hat die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß die Kirche im Dorf bleibt.
Ich kündige Ihnen einen Antrag an. von dem ich hoffe, daß er auf diesem Gebiet eine segensreiche Wirkung zuwege bringen wird. Wir werden nämlich eine methodische Untersuchung auf wissenschaftlicher Grundlage über die Ursachen des Behördenwachstums beantragen, um nicht nur den Verwaltungsleuten die Urteilsbildung zu ermöglichen. Wir wollen damit erreichen, daß staatspolitische Notwendigkeiten von vermeidbaren Aufblähungen unterschieden werden.
Nun darf ich mich mit einigen Einzelheiten der Einzelhaushalte befassen. Der Herr Bundesfinanzminister hat uns gesagt, daß die Anforderungen der einzelnen Ministerien zunächst zu einer Endsumme von, wenn ich mich recht erinnere, 45,5 Milliarden DM geführt hätten. Es ist ihm und seinen Räten in heißem Bemühen gelungen, diese Forderungen auf die heute bekannte Größenordnung herunterzudrükken. Ich habe die Hoffnung, daß wir im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages nur mit dem Entwurf des Haushaltsplanes zu tun haben, den der Herr Bundesfinanzminister vorgelegt hat, und daß wir ebensosehr von Nachschiebelisten verschont bleiben wie von einem gern und oft geübten System, daß der eine oder andere Ministerialvertreter sich an den einen oder anderen Abgeordneten wendet, um den einen oder anderen Antrag bei der Beratung des einen oder anderen Einzelplans im Haushaltsausschuß zu erreichen. Herr Bundesfinanzminister, ich bin kein Freund von Verboten. Vielleicht könnten Sie aber einmal dafür sorgen, daß den einzelnen Ressorts die Verpflichtung auferlegt
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wird, nicht mit derartigen Mitteln und Möglichkeiten Manipulationen auszulösen.
Der Etat des Herrn Bundeskanzlers und seines Amtes steigt in diesem .Jahre um 14,2 Millionen DM, der des Auswärtigen Amtes um 67,4 Millionen, der des Bundesministers für Verteidigung um 1,105 Milliarden DM. Ich versichere Ihnen, daß wir nicht lokker lassen werden, um in allen den Fällen, wo in Einzelhaushalten derartige Steigerungen zu verzeichnen sind, eine kritische Prüfung durchzusetzen. Wir finden einen Etat, dessen Sinken bedauerlich ist: das ist der Etat des Herrn Bundeswohnungsbauministers.
Wir haben heute morgen die Freude gehabt, zwei Vertreter des amerikanischen Parlaments bei uns begrüßen zu können. Es wurde ein Zwischenruf gemacht, den ich gerade im Hinblick auf den Einzelplan 05 — Auswärtiges Amt — aufgreifen möchte. Wie steht es, darf ich die hohe Bundesregierung fragen, mit der endlichen Freigabe der deutschen Vermögen in Amerika?
Eine andere Frage. Wir haben im Haushaltsausschuß in gutem Glauben sehr erhebliche Mittel für eine gesteigerte Informationsarbeit im Ausland gutgeheißen. Als ich in den letzten Tagen immer wieder lesen und am Rundfunk hören mußte, wie sich der Ministerpräsident Indiens, Herr Nehru, in bezug auf die deutsche Wiedervereinigung ausgelassen hat, habe ich mich gefragt, ob denn diese Mittel für die Informationsarbeit, beispielsweise in Indien, völlig zum Fenster hinausgeworfen sind.
Gelingt es nicht, dem dortigen Ministerpräsidenten einmal zu sagen, was das innerste Anliegen des deutschen Volkes ist? Gelingt es nicht, derartige Äußerungen, die so falsch und gefährlich für unser Anliegen sind, zu verhindern?
— Herr Professor Meyer ist doch nicht ein von der Bundesregierung engagierter und bezahlter Vertreter, der ständig in Indien, in Neu-Delhi einwirken soll,
um die Stellungnahme zu diesem Problem und die Bewegung auf diesem Gebiete der dortigen Regierung zur Kenntnis zu bringen. Soweit ich im Bilde bin, ist Herr Professor Meyer ein freier und von der Bundesregierung nicht bezahlter Parlamentarier, der seine Pflicht hundertprozentig tut, so wie Sie, Herr Dr. Vogel.
— Das stimmt schon, was Herr Erler soeben sagte: Als Herr Meyer noch in Neu-Delhi war, war es in der Lesart des Herrn Nehru etwas anderes, als es heute ist.
Aber wir können Herrn Meyer jetzt nicht wieder nach Neu-Delhi schicken.
Meine Damen und Herren, nun ein Blick auf eine Anforderung, die wir begrüßen, die wir aber auch mit aller Vorsicht und mit nüchternem Sinn erörtern müssen. Es handelt sich um die Beträge der Hilfe für Entwicklungsländer. Ich begrüße den gestrigen oder vorgestrigen Beschluß des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages. In diesem Etat haben wir im ordentlichen Haushalt 50 Millionen DM direkt als Ausgabe vorgesehen. Weiterhin sind Bindungsermächtigungen in Höhe von 70 Millionen DM und eine Ermächtigung zur Übernahme von Bürgschaften für Entwicklungsländer bis zur Größenordnung von zwei Milliarden DM vorgesehen.
Das sind Aufgaben und Ausgaben, die uns wirklich veranlassen müssen, die Interessen, die wir politisch, wirtschaftlich und sozial im Zusammenhang mit solchen Bewilligungen zu wahren haben, sehr ernst zu nehmen und diese Fragen kritisch zu betrachten.
Ich möchte mir einige Bemerkungen zum Einzelplan des verehrten Herrn Bundesinnenministers Dr. Schröder gestatten. Der Bundestag hat die Bundesregierung bei der Etatberatung 1959 ersucht, die Verhandlungen mit den Ländern über die Abgrenzung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder im kulturellen Bereich baldmöglichst zum Abschluß zu bringen. Ich darf fragen, Herr Bundesinnenminister: wie steht es damit?
— Großartig! Wann wird der „Gang" zu Ende sein? Wann wird ein Ergebnis vorliegen?
— Warten wir die Dinge ab. Sie werden uns dann einmal darüber berichten.
Wir würden Sie so gern öfter einmal in den Ausschüssen sehen, Herr Bundesminister.
- Ich bin immer da, jedenfalls weit häufiger, als Sie mich offenbar sehen; aber ich sehe Sie so oft nicht, wenn ich Sie gern sehen würde.
Noch eine Frage, Herr Bundesinnenminister: Wie steht es denn mit der Erhöhung der Beamtengehälter? Diese Frage möchte ich auch an den Herrn Bundesfinanzminister richten. Ich habe im Haushaltsplan darüber nichts gefunden. Wie steht es denn mit der Haltung des Bundesinnenministers als Kommunalminister? Er müßte doch eigentlich stärkstens in einer Kampffront zu dem Herrn Bundesfinanzminister stehen und das „heiße Bemühen" des Herrn Bundeskanzlers unterstützen, der den Herrn
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Bundesfinanzminister gebeten hat, bis zum Oktober endlich eine Vorlage zur Regelung der kommunalen Finanzverhältnisse zu machen.
Herr Bundesinnenminister, wir können Ihnen in vielen Fragen kein Vertrauen schenken.
Das tut uns herzlich leid, und Sie bedauern es sicher auch.
— Das freut mich sehr.
Ich denke z. B. an Ihr Verlangen nach einer bestimmten Art von Gesetzgebung, Stichwort: Staatssicherheit
oder an Ihren Druck auf die Redaktion der Zeitung „Das Parlament".
Herr Minister, das sind Dinge, die nicht gut sind und die uns gar nicht freuen. Ich denke auch an Ihr Versagen auf dem Gebiete der Förderung von Wissenschaft und Forschung. Sie haben heute abend Gelegenheit, in der CDU-Fraktion die Vertreter der deutschen Universitäten zu hören, wenn sie um acht Uhr zusammenkommen. Lassen Sie sich dort einmal über das belehren, was im Interesse des deutschen Volkes, der deutschen Volkswirtschaft und des deutschen Ansehens für lange Zeit unbedingt notwendig ist, und vergleichen Sie das bitte mit dem Ergebnis Ihrer mehr als bescheidenen Bemühungen auf diesem Gebiet.
Ich muß mir mit Rücksicht auf die Zeit versagen, noch eine ganze Reihe von Punkten zu erörtern, die ich auf dem Gebiet des Einzelplans 06 gern erörtert hätte. Aber eine Zahl möchte ich Ihnen nicht schenken. Ich habe hier eine zuverlässige Statistik über die öffentlichen Ausgaben einiger Länder für Schule und Hochschulen je Kopf der Bevölkerung in den Jahren 1938 und 1956. Dias Deutsche Reich brachte im Jahre 1938 12,81 Mark pro Kopf auf, die Bundesrepublik im Jahre 1956 23 Mark und 5 Pfennige. Nach der Bundesrepublik kommen Japan, Italien, Chile, Portugal und Indien. Über der Bundesrepublik stehen Finnland, Norwegen, Australien, die Niederlande, das Vereinigte Königreich Großbritannien, Dänemark, Neuseeland, Schweden, Kanada, die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten. Die höchste Leistung liegt natürlich bei den Vereinigten Staaten mit 108,13 DM, die Sowjetunion folgt mit 78 DM. Bei uns: 23 Mark und 5 Pfennige!
Sie werden Gelegenheit haben, das Memorandum der Rektorenkonferenz zu lesen, das uns gestern überreicht wurde und das Ihnen spätestens
heute überreicht werden wird. Ich darf Sie auf Seite 7 dieses Memorandums aufmerksam machen. Die Stelle bezieht sich zwar auf ein anderes Kapitel; aber sie hängt innerlich mit dem ,erwähnten Sachverhalt zusammen: Es heißt da:
Entwicklungsländer. Die Bundesregierung macht neuerdings Zusagen für die Entsendung von Wissenschaftlern und wissenschaftlichem Personal in die Entwicklungsländer. Die hohen Schulen
— der Bundesrepublik —sind hierauf nicht im mindesten vorbereitet. Das bedeutet: Außer den Ausführungen über die Äquivalenzen und die Sicherstellung muß beachtet werden, daß die zum Dienst in den Entwicklungsländern heranzuziehenden deutschen Hochschulinstitute für solche Aufgaben meist selbst personell noch unterentwickelt sind. Die deutschen materiellen Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Entwicklungshilfe ,sind noch nicht vorhanden.
Meine Damen und Herren, das ist eine beschämende und ebenso bedenkliche Feststellung, und das fällt in Ihr Ressort , Herr Bundesinnenminister.
Ich bedaure, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister nicht da ist. Wir werden wohl morgen eine Aussprache über die Preispolitik im Hohen Hause haben. Ich will heute nur eine Bemerkung zu dier Auffassung machen, alle in Deutschland hätten Anteil am sogenannten Wirtschaftswunderland. Ich stelle zwei. Beispiele einander gegenüber, die nicht willkürlich gewählt sind. Beim Kapital: Die Selbstfinanzierung und damit dier Vermögenszuwachs haben ungeheure Ausmaße erreicht. Man erhöhte die Dividende auf 12 bis 14 %, hätte viel mehr festsetzen können, aber man hatte Angst, und darum umfangreiche Investitionen. Bei dien Arbeitern: 25,7 % aller Arbeiterfamilien leben in Notwohnungen oder in Untermiete.
Ein Mitglied des Hohen Hauses, Herr Professor Dr. Friedensburg, zeichnet mit verantwortlich für dien Wochenbericht dies Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Aus der Nr. 47 vom 20. November 1959 bitte ich mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten wenige Sätze verlesen zu dürfen:
Weder die Einkommensentwicklung und erst riecht nicht die Verausgabung der verfügbaren Einkommen durch die Verbraucher geben zu begründeten inflatorischen Besorgnissen Anlaß.
Ich verlese das wegen der angemeldeten Lohnforderungen.
Bei dien für das kommende Jahr erwarteten verstärkten Lohn- und Gehaltsaufbesserungen sowie den autonomen Einkommenserhöhungen durch Rentenanpassungen usw. liegen die auf die westdeutsche Wirtschaft zukommenden Probleme keineswegs nur in einer dadurch —vermeintlich zwangsläufig — induzierten Lohn-Preis-Spirale. Sie liegen mindestens ebensosehr in der Frage, ob dieses Nachziehen dier Einkommen der Nichtselbständigen überhaupt rechtzeitig und ausreichend erfolgt, um die durch die
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Investitionswelle dieses Jahres erneut und verstärkt geschaffenen Angebotsmöglichkeiten, vor allem gerade des industriellen Verbrauchsgüterbereichs auch auszulasten.
- Doch, es ist so!
-- Das ist von dem Herrn Bundesfinanzminister a. D. Fritz Schäffer immer so behauptet worden; in Wirklichkeit ist es anders!
Zweckbindungen sind nach der Reichshaushaltsordnung gar nicht verboten; sie wird vielfach falsch interpretiert. § 29 der Reichshaushaltsordnung sagt wörtlich:
Alle Einnahmen des Reichs dienen als Dekkungsmittel für den gesamten Ausgabebedarf
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des Reichs, soweit nicht im Haushaltsplan oder in besonderen Gesetzen etwas anderes bestimmt ist.
Sicher, aber das hindert das Parlament und die Regierung nicht, aus den allgemeinen Erträgnissen des Haushalts zweckgebunden für ganz bestimmte Dinge ständig Mittel bereitzustellen.
- Es wird ja auch nicht alles für den Straßenbau verlangt! Wir wollen, Herr Kollege Leicht, für den Straßenbau nur das haben, was durch die Straßenbenutzung hereinfließt.
Ich habe schon aus früherem Anlaß darauf hingewiesen, daß es schon im alten Deutschen Reich bei den Wehrabgaben eine Zweckbindung gab, daß es in der Schweiz eine Zweckbindung gibt und daß es in Wien Zweckbindungen gab und gibt. Kurzum, wir befinden uns in ganz guter Gesellschaft. Bei der Etatberatung im einzelnen werden wir darauf noch zu sprechen kommen.
Ich hatte vor, noch zum Sondervermögen und zur Dotationsauflage zu sprechen, werde mir aber die Bemerkungen aus Zeitgründen ersparen und für die Debatte im Haushaltsausschuß vorbehalten.
Noch ein Wort zum Thema der Zweckbindung. In den USA wird ab 1. Juli 1961 bis zum 30. Juni 1964 nach dem dortigen neuen Straßenbaufinanzierungsgesetz eine Zweckbindung zugunsten des Straßenbaues für 50 %der Einnahmen aus der Bundessteuer auf neue Kraftwagen und für 62,5 %der Einnahmen aus der Bundessteuer auf Kraftfahrzeugzubehör festgelegt.
Ich komme zum Einzelplan 14 - Verteidigungshaushalt —. Der Herr Verteidigungsminister scheint nicht anwesend zu sein. Zur Vermeidung von Mißverständnissen und Geschichtsklitterungen möchte ich hier für meine Fraktion feststellen, daß die Sozialdemokratie bereit ist, die vom Bund eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Das bedeutet aber nicht, daß sie darauf verzichten kann und verzichten wird, den Haushalt des Bundesverteidigungsministeriums möglichst gewissenhaft zu prüfen und gegen diejenigen Teile Stellung zu nehmen, die nach ihrer Auffassung nicht zu verteidigen sind. Wir meinen damit die überhöhten unrealistischen Ansätze, aus denen gegebenenfalls neue Ausgabenreste erwachsen. Wir meinen auch das Versäumnis der gesamten Bundesregierung, bei der NATO rechtzeitig die Anrechnung derjenigen Bundesleistungen zu erwirken, die im Rahmen der anrechenbaren Verteidigungsleistungen ebenfalls Berücksichtigung erfordern. Das sind die Aufwendungen für die Kriegsopfer, für die Vertriebenen und die Heimkehrer, die Aufwendungen für Berlin, alles Kosten der deutschen inneren und damit letzten Endes auch der deutschen äußeren Verteidigung.
Wir behalten uns eine Überprüfung der Einzelansätze vor. Entsprechend dem vorjährigen einstimmigen Beschluß haben wir im Haushaltsgesetz einen allgemeinen Stopp bei Neueinstellungen und Stellenhebungen. Anders im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums! Der Bundesrat hat festgestellt, daß im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums zirka 20 000 Stellenhebungen vorgesehen sind. Der Haushalt ergibt, daß im Jahre 1960 verlangt werden zu den vorhandenen 10 640 Beamtenstellen weitere 3177, zu den vorhandenen 28 295 Angestelltenstellen weitere 14 847, zu den vorhandenen 42 880 Arbeiterstellen weitere 33 246, zusammen im Einzelplan 14 — Verteidigung 51 270 neue Stellen.
Ein interessanter Beitrag zum Thema der wachsenden Staatsausgaben!
In dem Zusammenhang auch noch ein Wort zu dem Problem der Reste aus den Verteidigungshaushalten. Der Bundesfinanzminister hat, wie gesagt, die Hoffnung, daß es in absehbarer Zeit möglich sein wird, die Reste zu töten, indem sie nachträglich wieder zur Deckung verwandt werden durch Einstellung entsprechender Beträge in die einzelnen Haushalte seit 1959. Das System ist nicht übel, aber es genügt nicht. Es genügt vor allem auch deshalb nicht, weil es nach wie vor eine Blankovollmacht für den Verteidigungsminister enthält, das zu tun, was ihm beliebt. Wenn das Parlament etwas auf sich hält, muß es verlangen, daß die Bundesregierung die technischen Voraussetzungen dafür schafft, daß diese ungedeckten, aber zur Ausgabe genehmigten Reste, die sich nach dem heutigen Stand im Verteidigungsbereich auf 7100 Millionen und im zivilen Bereich anderer Haushalte auf 3000 Millionen, also insgesamt auf 10,1 Milliarden DM belaufen, nun, wie es in der Sprache der Fachbürokratie heißt, getötet werden. Das Ganze muß erneut in die Mühle der parlamentarischen Beratung und Prüfung getragen werden. Dort muß das bewilligt werden, was wirklich notwendig ist, und es muß das unter den Tisch fallengelassen werden, was nicht notwendig ist. Das ist ein Problem, das sehr, sehr wichtig ist und das wir nicht leichtnehmen dürfen, das wir nicht ernst genug nehmen können.
Wenige Sätze zu dem Einzelplan 25 — Wohnungsbau —! Herr Wohnungsbauminister, wo bleibt die Durchführung der Zusage des Bundesfinanzministers und des Bundeswohnungsbauministers auf Vereinheitlichung der Sondertöpfe und der Einzelmaßnahmen? Warum geschieht jetzt im neuen Haushalt wiederum das Gegenteil durch Aufteilung in Kapitalhergabe und Zinszuschuß? Damit erreichen Sie doch keinen Abbau der Verwaltung, keine Übersicht und keine Klärung der Begriffe. Wir bedauern, daß im sozialen Wohnungsbau gewisse Rückschritte zu verzeichnen sind. Wir wünschen eine verstärkte Fortsetzung des sozialen Wohnungsbaus, damit in absehbarer Zeit die Wohnungszwangswirtschaft beseitigt werden kann. Wir sind auch gegen eine jährliche Kürzung der Förderungsmittel.
Schließlich noch eine Bemerkung zu dem letzten Einzelplan, zu dem ich mir vorgenommen habe, etwas zu sagen, nämlich zu dem Haushalt des Bundesministers für Vertriebene. Diese Bemerkung bezieht sich nicht auf den Haushalt, sondern auf die Person. Ich hebe nicht auf umstrittene Dinge ab. Ich hebe nicht auf diesen oder jenen Bericht in dieser oder jener Presse ab. Ich hebe darauf ab, daß wir doch mehr und mehr in uns die Erkenntnis
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reifen lassen sollten, daß der Herr Bundesvertriebenenminister Oberländer mit Rücksicht auf seine frühere geistige Haltung der letzte ist, der als Vertriebenenminister in Betracht kommt.
Er war doch einer der Vertreter der geistigen Vorbereitung der Umsiedlungsaktionen einer unheilvollen Zeit.
Er war doch praktisch der Anhänger der Ideologie oder des „Mythos des 20. Jahrhunderts" des unseligen Herrn Alfred Rosenberg.
Ich will die Dinge in diesem Augenblick nicht vertiefen. Aber ich möchte an Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion der CDU, die diesen Herrn Minister stellt, und an den Herrn Bundeskanzler die Frage richten, ob Sie nicht endlich einmal diese schwere Hypothek von der deutschen Außenpolitik, diese schwere Hypothek für eine vernünftige Außenpolitik wegnehmen wollen, um dem Herrn Bundesvertriebenenminister die notwendige Ruhe zu geben.
Dann eine Bemerkung über andere Auffassungen! Ich erinnere mich daran, daß der frühere Herr Bundesfinanzminister einmal in seiner Eigenschaft als Finanzminister mit erhobenem Zeigefinger sagte: Die Anträge der sozialdemokratischen Opposition würden 22 Milliarden kosten. Die Rechnung war wahrscheinlich richtig; wir haben sie nicht nachgeprüft. Nur mangelte dem früheren Herrn Finanzminister die Erkenntnis, daß wir bei der Beurteilung eines Haushalts wie des Bundeshaushalts von ganz anderen Voraussetzungen ausgehen, daß unsere Vorschläge betreffend die Haushaltsgestaltung von einer ganz anderen Meinung getragen werden. Wir haben bei unseren Anträgen in vergangenen Tagen — das werden wir auch künftig wiederum tun — andere Alternativen entwickelt, als sie Ihrer Auffassung entsprechen. Die Sozialdemokraten halten sich an die Vorschrift des Art. 111 Abs. 2 des Grundgesetzes, wonach Einnahmen und Ausgaben auszugleichen sind. Die Sozialdemokraten wünschen auch keine weitere Aufblähung des Bundeshaushalts, aber sie gehen von anderen Voraussetzungen, von einer anderen Verteilung der Gewichte aus. Bei den Ausgaben liegt für uns das Schwergewicht auf dem Gebiete der kulturellen Leistungen, dem Gebiete des Wohnungsbaus, der sozialen Sicherung sowie des Verkehrs, alles zur inneren Sicherheit und zur Stärkung der Demokratie ohne sträfliche Vernachlässigung der äußeren Sicherheit!
Nach unserer Auffassung sind zur Finanzierung der Ausgaben keine Steuererhöhungen erforderlich. Vielleicht könnte man im Hinblick auf eine Einkommens- und Vermögensverteilung und im Sinne einer breiteren Streuung von Eigentum über eine Verschärfung der Steuerbelastung bei der Einkommen- und Vermögensteuer bzw. bei der Erbschaftsteuer bei den Spitzenbeträgen reden. Wir wünschen einen Katalog ganz anderer Maßnahmen. Wir verlangen eine Durchforstung der Ausgabeposten durch Beseitigung des Überflüssigen und der sogenannten Luftpolster im Haushalt. Wir verlangen einen Abbau der Subventionen und konkrete Vorschläge der Bundesregierung auf diesem Gebiet. Wir verlangen eine Auflösung der überflüssigen Ministerien, vor allem des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder. Wir verlangen eine Reduzierung der weithin übersetzten Aufgaben auf dem Gebiete der Propaganda, für die erhebliche Mittel im Haushalt stehen. Wir verlangen Sparmaßnahmen, insbesondere, wie vorhin schon erwähnt, die Beseitigung unnötiger Behörden. Wir sind gegen die fortgesetzt festzustellende Überbewertung einzelner Stellen mit entsprechend aufgeblähtem Verwaltungsapparat. Wir sind für eine elastischere Verwendung der Beamten und Angestellten. Wir wünschen wir wünschen das seit Jahr und Tag, und jetzt endlich geschieht es zum erstenmal —, daß vermögenswirksame Ausgaben weiterhin in den außerordentlichen Haushalt eingestellt werden. Wir wünschen also eine andere Verteilung des Kuchens.
Im Jahre 1960 ist nach dem Haushaltsplanentwurf wiederum kein Haushalt der sozialen Gerechtigkeit gegeben. Nach wie vor herrschen große Unterschiede, die ihren Ausdruck auch in der Besteuerung der Kleinen und in der Besteuerung der Großen finden. Die Steuerreform 1957/1958 brachte nach unwidersprochenen Feststellungen den kapital- und einkommenstarken Kreisen besonders große Vorteile. Nur ein Beispiel: 3000 Personen konnten sich durch diese Steuerreform in einen Steuernachlaß von 126 Millionen DM teilen.
Das weiß ich. Ich meine die, die den unteren Rängen angehören und noch Steuern zahlen und die vor allem von den indirekten Steuern — da handelt es sich ja um eine Massenbelastung — erheblich betroffen sind.
Ich meine nicht etwa die, von denen vor kurzem einmal, Herr Kollege Leicht, im Rechnungsprüfungsausschuß die Rede war. Sie erinnern sich vielleicht noch an die Frage, die ich einem Regierungsvertreter stellte. Ich fragte ihn nach dem Gehalt leitender Angestellter bundeseigener Betriebe. Nach einigem Zögern war der Herr Regierungsvertreter bereit, zu sagen, daß es sich um Gehälter von 200 000 DM pro Jahr handele. Derselbe Regierungsvertreter erklärte, als er unser Erstaunen und unsere Verwunderung bemerkte: Was wollen Sie, meine Herren, wenn wir das nicht zahlen, werden sie von der Privatwirtschaft wegengagiert. Er nannte uns als Beispiel das Einkommen eines leitenden Mannes in einer mittleren Bank, nicht in einer Großbank; da kann sogar einer, der im Staatsdienst an der Spitze steht, vor Neid erblassen, wenn er des Neides fähig ist, Herr Kollege Dresbach. Er bezifferte das Einkommen bei einer mittleren Bank auf 600 000 DM jährlich. Das ist natürlich das personifizierte Wirtschaftswunder; das geht aber an den anderen vorbei.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu einem Antrag sagen, den wir gestellt haben und der Sie hoffent-
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lieh bald beschäftigen und Ihnen Gelegenheit geben wird, Ihre so viel erwähnte soziale Gesinnung zu beweisen. Wir haben einen Antrag zur Senkung der Kaffee- und Teesteuer gestellt. Vielleicht ist es nützlich, über die Feiertage einmal zu überlegen, was folgende Zahlen uns sagen können: Die Verbrauchsteuern für Kaffee betragen je 100 kg in der Bundesrepublik 143 Dollar, in Italien 116 Dollar, in Osterreich 87 Dollar, in Frankreich 62 Dollar, in Spanien 52 Dollar, in Finnland 32 Dollar, in Portugal 31 Dollar, in England 1 Dollar und in Holland 0 Dollar. Meine Damen und Herren, da haben Sie ein nur ganz winziges Beispiel aus dem Gebiet dessen, was nach unserer Auffassung auch im Bereich des Bundeshaushalts geändert werden muß.
Lassen Sie mich zum Schluß sagen: Wir haben bei der Beratung früherer Haushalte im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages im großen und ganzen in einer beinahe vorbildlich zu nennenden Weise zusammengearbeitet. Wir haben ein gutes Klima gehabt, und ich hoffe, daß wir das auch in Zukunft haben werden. Aber dieses gute Klima — Herr Dr. Krone und all die Damen und Herren der CDU, die es angeht, Ihnen darf ich als nicht gerade der Jüngste, sondern als ein Mann, der mit einiger Erfahrung ausgestattet ist, das einmal ganz offen sagen — ist im Plenum nicht vorhanden, und es ist deshalb nicht vorhanden, weil Sie allzusehr geneigt sind, auf Ihrer Mehrheit zu beharren und den wohlerwogenen und wohlüberlegten, begründeten und verantwortungsbewußten Vorschlägen der sozialdemokratischen Opposition — für die anderen Herren habe ich nicht zu sprechen — kein Gehör zu schenken.
Sie setzen oftmals eine Walze in Bewegung, die dem Gedanken des Parlaments und des Parlamentarismus schadet.
Ich glaube, eine gute Zusammenarbeit wäre auch im Interesse der Bundesregierung und für den Etat nützlicher, und sie wäre zu erreichen, wenn Sie nicht immer mit Keulen auf die Vorschläge der Sozialdemokraten dreinschlügen, sondern sich angesichts dessen, worauf es ankommt, zu einer wirklich sachlichen Zusammenarbeit auch im Plenum des Bundestages und in manchen Fachausschüssen so bereit finden wollten, wie es im Haushaltsausschuß im großen und ganzen der Fall gewesen ist, auch wenn wir dort in vielen Dingen zu keiner Einigung kamen.
— Herr Kollege Dresbach, ziehen Sie die Dinge nicht ins Lächerliche; dazu sind sie viel zu ernst. ich glaube, wir alle sind doch gebrannte Kinder. Sind Sie nicht gleich mir der Meinung, daß die deutsche Demokratie auch bei jeder Haushaltsberatung etwas zu beweisen hat und sich bewußt sein muß, daß sie etwas zu verlieren hat?