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    Deutscher Bundestag 92. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1959 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Harnischfeger 5019 A Fragestunde (Drucksache 1430) Frage des Abg. Schütz (Berlin) : Beschleunigung des deutschen Autobahnbaues Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5019 B Frage des Abg. Müller-Hermann: Losgröße bei der Vergabe von Straßenbauaufträgen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5019 C Frage des Abg. Dr. Miessner: Betriebsfremde Lasten der Deutschen Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5020 A Frage des Abg. Rehs: Leistungen nach dem LAG für Flüchtlinge aus der SBZ Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 5020 D, 5021 A Rehs (SPD) 5021 A Frage des Abg. Dr. Menzel: Vermeidung technischer Mängel beim Bau von Atomreaktoren Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 5021 B, 5022 A Dr. Menzel (SPD) . . . 5021 C, 5022 A Frage des Abg. Junghans: Hüttenwerk Salzgitter AG Dr. Lindrath, Bundesminister . . 5022 B Junghans (SPD) 5022 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Verlängerung der Pachtverträge für landwirtschaftliche Siedler auf dem Truppenübungsplatz Bergen-Belsen Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 5022 D Entwurf eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 318) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1304, zu 1304) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 5023 B, C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 5025 C Lange (Essen) (SPD) . . 5025 D, 5028 D, 5031 C, 5042 B, 5043 A, 5047 A, C, 5048 A, B, 5049 D, 5050 C, 5072 A, D, 5073 A, 5074 13, 5075 C, 5080 B Dr. Böhm (CDU/CSU) . 5026 A, 5028 B, C, 5031 A, 5045 D, 5073 C, 5075 B, 5076 C Bausch (CDU/CSU) 5026 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 5026 D, 5029 B Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 5030 A, 5042 D, 5043 A, 5072 B Dr. Bucher (FDP) . 5030 B, 5044 A, 5078 A Unertl (CDU/CSU) 5032 A, 5043 B, 5045 B, 5078 D Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 5032 D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 5034 C Probst (Freiburg) (DP) . . . . . . 5035 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 5035 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 5036 A, 5041 D, 5042 A, 5046 A, 5048 D, 5050 B, 5077 C Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 5044 C Dr. von Haniel-Niethammer (CDU/CSU) 5044 D Burgemeister (CDU/CSU) 5046 B, 5074 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 5048 C Dr. Stammberger (FDP) 5049 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 5079 B Schmücker (CDU/CSU) 5079 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache 30) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 896) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz); (Drucksache 759); Schriftlicher Bericht des Atomausschusses (Drucksachen 1412, zu 1412) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 5038 D Memmel (CDU/CSU) 5039 C Dr. Ratzel (SPD) . . . . . . . 5040 B Jahn (Marburg) (SPD) 5040 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1244) — Erste Beratung — Dr. Mende (FDP) 5051 B Dr. Dehler (FDP) . . . 5052 A, 5069 C Neuburger (CDU/CSU) 5061 A Etzel, Bundesminister 5064 A Dr. Dahlgrün (FDP) 5065 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 5066 B Dr. Atzenroth (FDP) 5068 A Dr. Mommer (SPD) 5069 A Dr. Dresbach (CDU/CSU) 5071 B Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung (Drucksache 918) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1143, zu 1143) — Zweite und dritte Beratung — Schäffer, Bundesminister . 5081 A, 5085 C, 5088 A Wittrock (SPD) . . . . 5082 C, 5087 C Dr. Dehler (FDP) 5084 B Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 5084 C Benda (CDU/CSU) . . . 5085 D, 5089 B Dr. Böhm (CDU/CSU) 5088 A Antrag betr. Verordnungen zum Lebensmittelgesetz (SPD); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksachen 1286, 1357) Dr. Dittrich (CDU/CSU) 5089 C Frau Strobel (SPD) . . . 5090 A, 5110 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 5093 D, 5101 C, 5105 A, 5108 D Frau Blohm (CDU/CSU) 5097 D Dr. Stammberger (FDP) 5099 A Frau Kalinke (DP) 5102 B Mensing (CDU/CSU) 5106 C Wittrock (SPD) 5107 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 5110 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 5111 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 6. Juni 1956 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Drucksache 1100) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1433) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5112 B Nächste Sitzung 5112 D Anlagen 5113 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5019 92. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 12.12. Altmaier *) 8.12. Bauer (Würzburg) *) 4.12. Dr. Becker (Hersfeld) *) 4.12. Bettgenhäuser 3. 12. Dr. Birrenbach 4. 12. Blachstein *) 4. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Brüns 12. 12. Dr. Bucerius 4. 12. Corterier *) 6. 12. Drachsler 6. 12. Dr. Eckhardt 4. 12. Dr. Friedensburg 4.. 12. Gedat 12. 12. Gerns *) 4. 12. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Greve 12. 12. Dr. Gülich 15. 12. Hahn 12. 12. Heye *) 4. 12. Hilbert 15. 12. Höfler *) 8. 12. Frau Dr. Hubert *) 9. 12. Jacobs *) 4. 12. Dr. Jaeger *) 4. 12. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Jahn (Stuttgart) 4. 12. Frau Keilhack 4. 12. Keuning 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) *) 4. 12. Dr. Königswarter 3. 12. Dr. Kopf *) 6. 12. Kriedemann 12. 12. Kühn (Bonn) 3. 12. Kühn (Köln) *) 5. 12. Dr. Leverkuehn *) 6. 12. Lücker (München) *) 4. 12. Lulay 31. 12. Maier (Freiburg) 15. 12. Mauk 3. 12. Frau Dr. Maxsein *) 9. 12. Metzger 3. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) *) 4. 12. Paul *) 5. 12. Pietscher 5. 12. Prennel 12. 12. Ramms 3. 12. Rasner 6. 12. Frau Dr. Rehling *) 4. 12. Frau Renger *) 9. 12. Richarts 3. 12. Dr. Ripken 6. 12. Dr. Rutschke 6. 12. Sander 3. 12. Scheel 3. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 6. 12. Schoettle 12. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seidl (Dorfen) *) 8. 12. Dr. Serres *) 6. 12. Dr. Starke 4. 12. Theis 12. 12. Dr. Wahl *) 4. 12. Walpert 4. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 9. 12. Dr. Weber (Koblenz) 4. 12. Wehr 5. 12. Wienand *) 4. 12. Dr. Wilhelmi 4. 12. Dr. Willeke 12. 12. Dr. Zimmer *) 6. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. *) für die Teilnahme an der Tagung der Westeuropäischen Union. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wienand betreffend Entlastungsstraße für die Bundesstraße 42 (Fragestunde der 92. Sitzung vom 3. Dezember 1959, Drucksache 1430) : Die Einsprüche der Gemeinden Oberkassel, Oberdollendorf und Niederdollendorf sind dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Im Einvernehmen (D) mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministerien soll die neue B 42 auf Grund angestellter Verkehrsbeobachtungen und vorliegender Verkehrsgutachten vornehmlich zur Entlastung der Ortsdurchfahrten und somit zur Behebung der Verkehrsnot und des Lärmes in den genannten Gemeinden gebaut werden. Dies ist, jedenfalls nach übereinstimmender Auffassung der beteiligten Bundes-und Landesbehörden, nur durch die jetzt erarbeitete Planung zu erreichen. Unter diesen Umständen müssen gewisse Eingriffe in die Bausubstanz, im wesentlichen im Gemeindegebiet Oberdollendorf, in Kauf genommen werden. In diesem besonderen Fall sorgt die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne der Erklärungen des Bundesministers für Verkehr anläßlich des Weltgesundheitstages 1956 durch ihre Planung gerade dafür, daß die Wohngebiete dieser Gemeinden soweit als möglich gegen Verkehrserschütterungen und Lärm geschützt werden. Zur Zeit läuft der gesamte Verkehr durch die Ortsmitten hindurch. Seiermann Anlage 3 Umdruck 424 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304). 5114 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 11b eingefügt: ,11b. Nach § 34b wird folgender § 34c eingefügt: „§ 34c (1) Die Errichtung oder Übernahme eines Stauereibetriebes, auch eines Stauereinebenbetriebes, der Bestandteil eines anderen Gewerbebetriebes ist, ist zulassungspflichtig. (2) Die Zulassung darf nur versagt werden, wenn a) die für die technische Leitung des Stauerreibetriebes verantwortlichen Personen nicht die erforderliche Eignung und fachliche Sachkunde für die Ausführung von Stauereiarbeiten jeglicher Art nachweisen oder b) Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß sie nicht die persönliche Zuverlässigkeit in bezug auf den Gewerbebetrieb besitzen. (3) Die Sachkunde wird entweder durch mehrjährige Tätigkeit in verantwortlicher Stellung in einem Stauerei- oder verwandten Hafenbetrieb oder durch mehrjährige Fahrzeit in großer Fahrt als Kapitän oder Ladungsoffizier im Fracht- und Stückgutverkehr nachgewiesen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Sachkunde in einer Prüfung vor einem aus vier stimmberechtigten Mitgliedern bestehenden Ausschuß nachgewiesen werden. Das Nähere über die Zusammensetzung des Ausschusses sowie über die zuständige Behörde für die Entscheidung .über Anträge auf Zulassung zur Ausführung von Stauereiarbeiten regeln die Länder." Bonn, den 1. Dezember 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 426 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Frau Dr. Steinbiß, Dr. Stammberger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 1. erhalten in § 56 Abs. 1 Nr. 1 die Buchstaben d und f folgende Fassung: „d) Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Fußstützen, Brillen und Augengläsern; zugelassen sind Schutzbrillen," „f) elektromedizinischen Geräten; zugelassen sind Geräte mit unmittelbarer Wärmeeinwirkung," 2. werden in § 56 Abs. 2 Satz 1 hinter dem Wort (C) „kann" die Worte „im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern" eingefügt; 3. wird in § 57a Abs. 2 das Wort „amtsärztlichen" durch das Wort „ärztlichen" ersetzt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dittrich Frau Dr. Steinbiß Dr. Stammberger Lermer Dr. Winter Memmel Unertl Bauer (Wasserburg) Vogt Meyer (Oppertshofen) Frau Dr. Pannhoff Dr. Graf Henckel Kramel Stiller Sühler Demmelmeier Dr. Elbrächter Frau Blohm Dr. Rüdel (Kiel) Lang (München) Simpfendörfer Frau Dr. Kuchtner Dr. Reith Dr. Kempfler Wittmann Ruland Schlee Anlage 5 Umdruck 427 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Holla, Mensing und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, (D) 1304, zu 1304) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 21 werden in § 56 Abs. 1 Nr. 3 nach dem Buchstaben b folgende neue Buchstaben c bis f eingefügt: „c) Brot und Backwaren, d) Fleisch, Fleisch- und Wurstwaren, e) Pelzbekleidung und Rauchwaren (Pelzfelle), f) Polstermöbel," Die bisherigen Buchstaben c, d, e und f erhalten die' Bezeichnung g), h), i) und k). 2. Hinter Artikel I Nr. 23 wird folgende Nummer vor 23a eingefügt: „vor 23a. In § 105b Abs. 2 Satz 2 werden hinter den Worten „für einzelne Geschäftszweige" die Worte „oder für einzelne Angehörige dieser Geschäftszweige" eingefügt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Burgemeister Holla Mensing Riedel (Frankfurt) Nieberg Unertl Becker (Pirmasens) Dr. Besold Koch Frau Dr. Kuchtner Dr. Bergmeyer Kirchhoff Jahn (Stuttgart) Enk Dr. Dittrich Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5115 Anlage 6 Umdruck 428 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 8a wird in dem neuen § 33f Abs. 1 Nr. 1 das Wort „Betriebsarten" durch das Wort „Betriebe" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 21 a) erhält in § 55a Abs. 1 die Nummer 5 folgende Fassung: „5. wer auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 des Milchgesetzes Milch oder bei dieser Tätigkeit auch Milcherzeugnisse abgibt; das gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen;"; b) erhält in dem neugefaßten § 56 Abs. 1 die Nummer 5 folgende Fassung: „5. die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen;"; c) erhalten in dem neugefaßten § 60a Abs. 2 die Sätze 1 und 2 folgende Fassung: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 für die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33d Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Für die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann die Erlaubnis auch erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzt." 3. In Artikel I Nr. 27 Buchstabe b werden in der neugefaßten Nummer 5 Buchstabe a des § 146 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 30 werden in der neu eingefügten Nummer 3a Buchstabe a des § 148 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 7 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: Auf dem Grundstücksmarkt und im Wohnungswesen betätigen sich zunehmend solche Personen als Grundstücks- und Hypothekenmakler sowie als Vermittler von Wohnungen, die nicht die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und die treuhänderische Zuverlässigkeit besitzen. Um für die Zukunft fachlich ungeeignete und unlautere Elemente von der Betätigung als Immobilienmakler auszuschließen und gleichzeitig diejenigen Bevölkerungskreise zu schützen, die sich eines Maklers bedienen, wird die Bundesregierung ersucht, 1. bei der beabsichtigten Neufassung der Gewerbeordnung Vorschriften vorzusehen, die geeignet sind, die gekennzeichneten Mißstände abzustellen, 2. auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, daß die im geltenden Recht vorgesehenen Überwachungs- und Kontrollvorschriften genauestens beachtet werden. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 8 Umdruck 433 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 8a wird im § 33f Abs. 1 Nr. 1 das Wort „Betriebsarten" durch das Wort „Betriebe" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 15a werden im § 41a nach dem Wort „Warenautomaten" folgende Worte eingefügt: „an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen (Außenautomaten) ". 3. In Artikel I Nr. 21 a) erhält § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c nach den Worten „bekannte Pflanzen," folgende Fassung: „Pflanzenteile, Pflanzenpreßsäfte und Pflanzenauszüge in fabrikmäßiger Verpackung, dem freien Verkehr überlassene Mineralwässer, Heilwässer, Bademoore und Meerwässer sowie deren Salze," b) erhält § 56 Abs. 1 der Buchstabe d folgende Fassung: „d) Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Fußstützen, Brillen und Augengläsern; zugelassen sind Schutzbrillen," 5116 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 c) werden im § 56 Abs. 1 Nr. 2 die Buchstaben a und b gestrichen; d) werden im § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstaben a und c gestrichen; e) erhält § 56 Abs. 1 Nr. 5 folgende Fassung: „5. die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen;"; f) wird in § 56 der Absatz 2a gestrichen; g) erhält § 56 Abs. 3 Satz 2 nach dem Wort „Futtermitteln", folgende Fassung: „von dem freien Verkehr überlassenen und in ihrer Wirkung allgemein bekannten Arzneimitteln für die Anwendung an Tieren bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der Imkerei und der Fischerei sowie die Ausübung der in Absatz 1 Nr. 7 bezeichneten Tätigkeiten."; h) erhält in § 60 Abs. 1 Satz 1 folgende Fassung: „Die Reisegewerbekarte wird ohne zeitliche Begrenzung erteilt.", werden in Absatz 1 die Sätze 3 und 5 gestrichen, werden in Absatz 1 in Satz 6 die Worte „und zeitliche" gestrichen, wird Absatz 2 gestrichen; i) erhalten die Sätze 1 und 2 des § 60a Abs. 2 folgende Fassung: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 für die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33d Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Für die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann die Erlaubnis auch erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzt."; k) werden die Absätze 1, 2 und 4 des § 62 gestrichen. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Erlaubnis zum Mitführen von Kindern". 4. In Artikel I Nr. 27 Buchstabe b werden in der Nummer 5 Buchstabe a des § 146 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. 5. In Artikel I Nr. 30 werden in der Nummer 3a Buchstabe a des § 148 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 434 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Drucksachen 759, 1412) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 7 Abs. 2 erster Halbsatz wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. § 9 Abs. 2 erster Halbsatz wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dehler Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 437 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) . In Artikel I Nr. 12 wird in § 35 Abs. 1 folgender neuer Satz 3 eingefügt: „Im Falle einer Gefährdung des Eigentums oder des Vermögens anderer ist die Ausübung eines Gewerbes unter den Voraussetzungen des Satzes 1 nur dann zu untersagen, wenn die Gefährdung den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllt und der Gewerbetreibende oder eine mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragte Person wegen dieser Handlung rechtskräftig verurteilt worden ist." Bonn, den 1. Dezember 1959 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 440 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Siemer, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung ,des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 21 erhält § 56 Abs. 3 Satz 2 folgende Fassung: „Verboten sind jedoch das Feilbieten von Bäumen, Sträuchern, Saat- und Pflanzgut und Futtermitteln, von Arzneimitteln für Anwendung an Tieren bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der Imkerei und der Fischerei sowie die Ausübung der in Absatz 1 Nr. 7 bezeichneten Tätigkeiten." Bonn, den 2. Dezember 1959 Dr. Elbrächter Dr. Siemer Burgemeister Huys Tobaben Logemann Hackethal Frau Blohm Frau Schmitt (Fulda) Enk Frau Dr. Steinbiß Höck Ruf Dr. Fritz (Ludwigshafen) Finckh Anlage 12 Umdruck 441 Änderungsantrag der Abgeordneten Spies (Emmenhausen), Könen (Düsseldorf), Murr, Matthes und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 wird in dem neugefaßten § 56 der Absatz 2a gestrichen. Bonn, den 2. Dezember 1959 Spies (Emmenhausen) Könen (Düsseldorf) Murr Matthes Krug Kühlthau Stauch Dr. Schwörer Kunst Spies (Brücken) Dr. Kempfler Dr. Kuchtner Unertl Stahl Frau Bennemann Koenen (Lippstadt) Ludwig Dröscher Dr. Bucher Dr. Dehler Anlage 13 Umdruck 442 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Sühler, Unertl, Burgemeister, Bauer (Wasserburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 14 (§ 38 neuer Absatz 1) wird folgender Satz angefügt: In Absatz 1 wird als neue Nummer 8 eingefügt: „8. Bereithaltung von Unterkünften für den Reiseverkehr, soweit sie nicht nach § 1 des Gaststättengesetzes erlaubnispflichtig ist (Privatbeherbergung)." Bonn, den 2. Dezember 1959. Dr. Sühler Unertl Schlee Wacher Burgemeister Bauer (Wasserburg) Stiller Mommel Diebäcker Wieninger Lermer Fuchs Ruland Dr. Dollinger Dr. Besold Dr. Reith Dr. Kempfler Anlage 14 Umdruck 443 Änderungsantrag der Abgeordneten Stiller, Dr. Dittrich, Unertl, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 sind in § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b die Worte von „zugelassen" bis „Weitere" zu streichen. Bonn, den 2. Dezember 1959 Stiller Dr. Dittrich Unertl Wieninger Dr. Sühler Burgemeister Diebäcker Bauer (Wasserburg) Wacher Lermer Fuchs Ruland Leukert Dr. Dollinger Dr. Besold Krug Dr. Reith Dr. Kempfler Schlee Anlage 15 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Unertl, Spitzmüller und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318,1304, zu 1304) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 21 sind in § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b die Worte von „zugelassen" bis „Weitere" zu streichen. Bonn, den 3. Dezember 1959 Dr. Dittrich Unertl Dr. Dollinger Spitzmüller Mensing Wacher Bauereisen Dr. Aigner Funk Bauer (Wasserburg) Lermer Fuchs Dr. Strecker Dr. Baron ManteuffelSzoege Zoglmann Dr. Schild Dowidat
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    Bitte sehr!


Rede von Karl Wittrock
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Bundesminister, vermögen Sie einzusehen, daß es gerade auch nach der von Ihnen geübten Praxis leider nur allzuoft notwendig ist, hier Selbstverständlichkeiten auszusprechen?

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)


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    Herr Kollege Wittrock, Selbstverständlichkeiten soll man in einer fortgeschrittenen Diskussion nach Möglichkeit nicht unnötig vorbringen. Ich zweifle nämlich etwas daran, ob Sie überhaupt im Saale waren, als ich mich mit diesem Problem befaßt habe. Ich habe den Eindruck, Sie waren überhaupt nicht im Saal. Das scheint zuzutreffen.

    (Abg. Wittrock: Da sind Sie im Irrtum!)

    — Wenn Sie im Saal waren, tut es mir leid, daß Sie Selbstverständlichkeiten wiederholt haben. Daß die Bundesregierung an das Gesetz gebunden ist, ist eine völlige Selbstverständlichkeit, daß wir in einem Rechtsstaat leben, ist eine völlige Selbstverständlichkeit, und darüber hinaus ist noch etwas anderes völlig selbstverständlich: daß wir viele Gerichte haben, die darauf zu achten haben, daß auch die Bundesregierung und alle anderen Gremien nach dem Gesetz verfahren. Wem erzählen Sie das also?

    (Lebhafte Zurufe von der SPD: Ihnen!)

    - Tut mir leid, meine Damen und Herren, komplette Fehleinschätzung Ihrerseits!

    (Zurufe von der SPD.)

    Herr Kollege Wittrock, der doch ausgebildeter Jurist ist, hat vielleicht schon etwas davon gehört, daß rechtliche Bestimmungen auch sinngemäß anzuwenden sind,

    (Abg. Wittrock: Aber nicht gegen das Gesetz!)

    und hier handelt es sich um eine sinngemäße Anwendung. Wenn Sie, Herr Kollege Wittrock, in Rechtsfragen anderer Meinung sind als wir, so ist es Ihr gutes Recht, das zu sein, und es ist ebenso Ihr gutes Recht, zu versuchen, das zu begründen. In dieser Sache sind wir absolut anderer Meinung als Sie.
    Sehen Sie, meine Damen und Herren, in dieser Diskussion wird eines deutlich. Ein Parlament kann sicher sagen: Die langen Tabellen, die in irgendeine Sache hineingehören, werden wir alle genauestens ausarbeiten. Vom Standpunkt der Bundesregierung ist gar nichts dagegen einzuwenden, daß der Bundestag sagt: Spart euch die Mühe, Verordnungen zu machen; wir werden in Zukunft alles selber machen. — Ich kann Ihnen nur sagen, wie das ausgehen wird. Der Bundestag wird sich nach kürzester Frist dafür bedanken und sagen: Wie kommen wir überhaupt dazu, uns mit den Positionen a und b und c und d usw. auseinanderzusetzen?! Dafür ist ja die Regierung da, das zu tun.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Sie können zu anderen Methoden übergehen. Bitte sehr, beantragen Sie das in den Ausschüssen! Es ist mir ganz recht.
    Wenn also die Regierung allein auf weiter Flur wäre, dann könnten Sie, da Sie voll Mißtrauen sind, sagen: Um Himmels willen!

    (Zurufe von der SPD: Mit Recht!)

    Aber das Mißtrauen ist nicht immer ganz gesund; das ist wohl eine zutreffende Feststellung. Die Bundesregierung ist nicht allein auf weiter Flur. Der Rahmen, den das Grundgesetz für die Verordnungsgewalt gelassen hat — das sage ich Ihnen in aller Offenheit —, ist vielmehr viel zu eng.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    — Er ist viel zu eng! Glauben Sie mir, daß ich etwas davon verstehe, und zwar aus der Praxis, die Ihnen, meine Herren, bisher leider erspart geblieben ist. Sie würden mir zustimmen, meine Damen und Herren: die Verordnungsgewalt ist im Grundgesetz viel zu stark eingeschränkt.
    Aber sie ist ja im übrigen an die Zustimmung des Bundesrates geknüpft, und das sollte Sie doch hundertprozentig beruhigen. Sie haben alle noch nicht das Vergnügen gehabt, sich in einem so vielgestaltigen Bundesstaat, wie wir ihn haben, bei den Vorbereitungsarbeiten auf einem solchen Gebiet mit dem Bundesrat ins Benehmen setzen zu müssen. Ich spreche jetzt nur von der Vorbereitung einer solchen Sache. Wenn Sie eine Vorstellung davon hätten, wie hier Stein um Stein umgepflügt wird

    (Zurufe von der SPD)

    — Ihre Zwischenrufe sind sehr schwer zu verstehen; ich antworte gern darauf; aber wenn Sie möglichst präzise und klar sprechen, habe ich es leichter —, wenn Sie wüßten, wie Stein um Stein, Wort um Wort, Komma um Komma gewendet worden ist, dann hätten Sie eine Vorstellung davon, daß überhaupt keine Chance besteht, leichtfertig und gegen das Gesetz oder sonstwie zu handeln, selbst wenn Sie uns das Schlechteste unterstellen wollen.
    Tun Sie mir den Gefallen —das werden Sie heute abend nicht mehr tun können —, einmal in dem Protokoll des Rechtsausschusses des Bundesrates vom 20. November nachzulesen. Da finden Sie im einzelnen dargestellt, wie der Rechtsausschuß des Bundesrates dazu steht. Ich habe keinen Zweifel, daß der Bundesrat das bestätigen wird.
    Wenn nun sowohl die Bundesregierung als auch der Bundesrat in dieser Sache nach Ihrer Meinung,
    5110 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959
    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    Herr Kollege Wittrock, irren sollten, dann werden Sie mit den gegebenen Rechtsmitteln dagegen vorgehen. Mit wie vielen Prozessen haben Sie uns nach Karlsruhe geschleppt, meistens ohne Ergebnis, wie Sie wissen. Aber ,es ist Ihr gutes Recht, gegen alles, in dem Sie rechtlich anderer Meinung sind, vorzugehen. Es hat gar keinen Zweck, hier eine dramatische Szene in der Anklägerrolle aufzuführen. Einstweilen sind die Verordnungen noch nicht da.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Verordnungen stehen noch gar nicht im Bundesgesetzblatt. Sobald sie im Bundesgesetzblatt verkündet sind, können Sie alles dagegen tun, was Ihnen richtig enscheint.
    Eines werden Sie mir aber zugeben. Es ist vorhin schon von Kollegen gesagt worden, die ein bißchen auf das verfassungsmäßig Bedenkliche hingewiesen haben. Das Grundgesetz hat mit gutem Grund eine bestimmte Art der Gewaltenteilung gewählt. Die Gewaltenteilung besagt auch: Das Stadium, in dem wir uns jetzt befinden, ist nicht ein Stadium des Bundestages, sondern ein Stadium von Bundesregierung und Bundesrat. Wenn das Ergebnis von Bundesregierung und Bundesrat in dieser Sache — nachdem sie damit fertig sind und nicht mitten darin — nicht gefällt, können Sie dagegen alle die Schritte tun, die das Grundgesetz Ihnen zur Verfügung stellt.
    Es ist eine sehr mißliche Sache, in das Werden eines Verordnungswerkes einzugreifen und über Bestimmungen zu streiten, die möglicherweise ins Bundesgesetzblatt kommen, möglicherweise aber auch nicht hineinkommen werden. Das dient nicht der Sache, aber es dient der Demagogie, und davon haben Sie nach meiner Meinung reichlich geliefert.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)